Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 87 und 88 des EG-Vertrags — Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden
Amtsblatt Nr. C 100 vom 25/04/2002 S. 0002 - 0002
Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 87 und 88 des EG-Vertrags Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden (2002/C 100/02) Datum der Annahme des Beschlusses: 22.3.2002 Mitgliedstaat: Spanien (Murcia) Beihilfe Nr.: N 83/02 Titel: Beihilfen für die Bienenzucht Zielsetzung: Aufrechterhaltung der Bienenzucht und Verbesserung der Bienengesundheit Rechtsgrundlage: Proyecto de orden por la que se establece la convocatoria y el régimen jurídico de la concesión de ayudas para el sector apícola de la región de Murcia Haushaltsmittel: Für das erste Jahr 240404,84 EUR Beihilfeintensität oder -höhe: Je nach Beihilfe unterschiedlich Laufzeit: Nicht festgelegt Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse: http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids Datum der Annahme des Beschlusses: 25.3.2002 Mitgliedstaat: Griechenland Beihilfe Nr.: N 135/2000 Titel: Beihilfe für Landwirte, deren Kartoffelerzeugung wegen schlechter Wetterbedingungen Schaden erlitten hat Zielsetzung: Verlustausgleich für Kartoffelerzeuger Rechtsgrundlage: Κοινή υπουργική απόφαση Haushaltsmittel: 1645000 EUR Beihilfeintensität oder -höhe: Bis 40 % Laufzeit: Ein Jahr Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse: http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids Datum der Annahme des Beschlusses: 26.3.2002 Mitgliedstaat: Finnland Beihilfe Nr.: N 294/01 Titel: Beihilfe aufgrund schlechter Witterungsbedingungen Zielsetzung: Entschädigung der Landwirte für die Verluste aufgrund schlechter Witterungsbedingungen Rechtsgrundlage: Laki satovahinkojen korvaamisesta N:o 1241/2000 Haushaltsmittel: 3,4 Mio. EUR/Jahr Beihilfeintensität oder -höhe: 70 % der Verluste Laufzeit: Unbegrenzt Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse: http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids Datum der Annahme des Beschlusses: 25.3.2002 Mitgliedstaat: Deutschland (Bayern) Beihilfe Nr.: N 344/A/01 Titel: Programm für die Umstellung auf artgerechte Tierhaltung in der Landwirtschaft Zielsetzung: Umstellung von bestehenden Haltungssystemen auf artgerechte, naturnahe und umweltgerechte Tierhaltung und Produktion sowie die Verbesserung von Tiergesundheit, Hygiene und Umweltschutz Rechtsgrundlage: Richtlinien des Bayerischen Staatsministeriums für Landwirtschaft und Forsten zur Durchführung des Bayerischen Umstellungsprogramms für artgerechte Tierhaltung in der Landwirtschaft Haushaltsmittel: 51129188 EUR Beihilfeintensität oder -höhe: Die maximale Beihilfeintensität beträgt 35 %, die maximale Beihilfehöhe 35000 EUR Laufzeit: Bis 31. Dezember 2005 Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse: http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids