Aufforderung zur Beantragung einer Genehmigung für die Kohlenwasserstoffexploration im Blockteil F6b
Amtsblatt Nr. C 012 vom 16/01/2002 S. 0002 - 0002
Aufforderung zur Beantragung einer Genehmigung für die Kohlenwasserstoffexploration im Blockteil F6b (2002/C 12/02) Der Minister für Wirtschaft des Königreichs der Niederlande gibt bekannt, dass für den Block F6, Blockteil F6b genannt, der auf der Karte in Anlage 1 der Verordnung über Genehmigungen für Kohlenwasserstoffe auf dem Festlandsockel 1996 (Stcrt. 93) angegeben ist, eine Genehmigung zur Exploration von Kohlenwasserstoffen beantragt worden ist. Der Minister für Wirtschaft fordert hiermit gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Richtlinie 94/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 1994 über die Erteilung und Nutzung von Genehmigungen zur Prospektion, Exploration und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen und unter Verweis auf die Veröffentlichung der neunten Runde von Genehmigungsanträgen für die Exploration von Kohlenwasserstoffen (Stcrt. 33, 1995) dazu auf, eine Genehmigung zur Exploration von Kohlenwasserstoffen im Block F6b zu beantragen. Anträge können bis zu 13 Wochen nach Veröffentlichung dieser Aufforderung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften eingereicht werden. Sie sind an den Minister für Wirtschaft, zu Händen des Direktors für Energieerzeugung, mit Angabe des Vermerks "persoonlijk in handen" an folgende Adresse zu richten: Bezuidenhoutseweg 6, NL-2594 AV Den Haag. Anträge, die nach dieser Frist eingehen, werden nicht berücksichtigt. Über die Anträge wird innerhalb von neun Monaten nach Ablauf der genannten Frist entschieden. Nähere Informationen sind erhältlich unter der Telefonnummer (31-70) 379 66 85).