Entwurf für einen Beschluß des gemeinsamen EWR-ausschusses zur Änderung des Protokolls 31 (über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten) des EWR-Abkommens /* SEK/2002/1254 endg. */
Entwurf für einen Beschluss des gemeinsamen EWR-ausschusses zur Änderung des Protokolls 31 (über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten) des EWR-Abkommens - Entwurf für eine gemeinsame Haltung der Gemeinschaft - (von der Kommission vorgelegt) BEGRÜNDUNG 1. Das Protokoll 31 des EWR-Abkommens enthält besondere Bestimmungen über die Zusammenarbeit zwischen der Gemeinschaft und den EWR/EFTA-Staaten außerhalb der vier Freiheiten. 2. Mit dem beigefügten Entwurf eines Beschlusses des Gemeinsamen EWR-Ausschusses soll das Protokoll 31 geändert werden, um die Zusammenarbeit im Beschäftigungsbereich auszuweiten. Dieser Beschluss sieht einen Rahmen für die Zusammenarbeit bei dem Programm und den Aktionen der Gemeinschaft in diesem Bereich vor und legt die Modalitäten der uneingeschränkten Beteiligung der EWR-/EFTA-Staaten fest: - 32002 D 1145: Beschluss Nr. 1145/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Juni 2002 über gemeinschaftliche Maßnahmen zum Anreiz im Bereich der Beschäftigung (ABl. L 170 vom 29.6.2002, S. 1). 3. Gemäß Artikel 1 Absatz 3 Buchstabe b) der Verordnung (EG) Nr. 2894/94 des Rates mit Durchführungsvorschriften zum EWR-Abkommen legt der Rat auf Vorschlag der Kommission den Standpunkt der Gemeinschaft zu solchen Beschlüssen fest. 4. Der Entwurf eines Beschlusses des Gemeinsamen EWR-Ausschusses wird dem Rat zur Genehmigung vorgelegt. Die Kommission hofft, den Standpunkt der Gemeinschaft im Dezember 2002 im Gemeinsamen EWR-Ausschuss darlegen zu können. Entwurf für einen beschluss des gemeinsamen EWR-ausschusses zur Änderung des Protokolls 31 (über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten) des EWR-Abkommens DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS - gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, geändert durch das Anpassungsprotokoll zum Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, nachstehend "Abkommen" genannt, insbesondere auf Artikel 86 und 98, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Protokoll 31 des Abkommens wurde durch den Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. ../.. vom ... [1] geändert. [1] ABl. L ... (2) Es ist angezeigt, die Zusammenarbeit der Vertragsparteien auf den Beschluss Nr. 1145/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Juni 2002 über gemeinschaftliche Maßnahmen zum Anreiz im Bereich der Beschäftigung [2] auszuweiten. [2] ABl. L 170 vom 29.6.2002, S. 1. (3) Protokoll 31 des Abkommens sollte daher geändert werden, um diese erweiterte Zusammenarbeit ab dem 1. Januar 2003 zu ermöglichen - BESCHLIESST: Artikel 1 Artikel 15 des Protokolls 31 des Abkommens wird wie folgt geändert: 1. Absatz 5 erhält folgende Fassung: "Die EFTA-Staaten beteiligen sich an den unter dem ersten Gedankenstrich von Absatz 8 genannten Aktivitäten der Gemeinschaft ab 1. Januar 1999 und an den unter dem zweiten Gedankenstrich genannten Aktivitäten ab 1. Januar 2003." 2. In Absatz 8 wird der Wortlaut "auf dem folgenden Rechtsakt" durch "auf den folgenden Rechtsakten" ersetzt. 3. In Absatz 8 wird folgender Gedankenstrich angefügt: "- 32002 D 1145: Beschluss Nr. 1145/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Juni 2002 über gemeinschaftliche Maßnahmen zum Anreiz im Bereich der Beschäftigung (ABl. L 170 vom 29.6.2002, S. 1)". Artikel 2 Dieser Beschluss tritt an dem Tag nach der letzten Mitteilung an den Gemeinsamen EWR-Ausschuss gemäß Artikel 103 Absatz 1 des Abkommens in Kraft [3]. [3] [Das Bestehen verfassungsrechtlicher Anforderungen wurde mitgeteilt.][Ein Bestehen verfassungsrechtlicher Anforderungen wurde nicht mitgeteilt.] Er gilt mit Wirkung vom 1. Januar 2003. Artikel 3 Dieser Beschluss wird im EWR-Abschnitt und in der EWR-Beilage des Amtsblattes der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht. Geschehen zu Brüssel am (...). Für den Gemeinsamen EWR-Ausschuss Der Vorsitzende Die Sekretäre des Gemeinsamen EWR-Ausschusses