52002SC0218

Bericht der Kommission an den Rat - Einrichtung einer Europa-Mittelmeer-Bank /* SEK/2002/0218 endg. */


BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT - Einrichtung einer Europa-Mittelmeer-Bank

Zusammenfassung

Auf seiner Tagung vom 14.-15. Dezember hat der Europäische Rat von Laeken die Kommission ersucht, die Einrichtung einer Europa-Mittelmeer Entwicklungsbank zu prüfen. Die Kommission ist vorerst zu nachstehenden Schlussfolgerungen gelangt.

(1) Aufgrund des anhaltend starken Bevölkerungswachstums im Mittelmeerraum und eines erheblichen Bedarfs an Entwicklungshilfe muss die EU angesichts der im vergangenen Jahrzehnt schwachen Wirtschaftsleistung unserer Mittelmeer-Partnerländer und der sich seit September 2001 verschlechternden Lage dringend auf die sich daraus für Partnerstaaten und für die EU ergebenden Herausforderungen reagieren.

(2) Um der Entwicklung dieser Region neuen Schwung zu verleihen, muss in erster Linie die Privatwirtschaft gestärkt werden. Die dazu erforderlichen Finanzmittel sollten durch anhaltend hohe Kapitalzufluesse und die Bereitstellung zusätzlicher Gelder für den Auf- und Ausbau des Privatsektors, insbesondere der mittelständischen Wirtschaft, aufgebracht werden. Das setzt jedoch voraus, dass unsere Partnerländer über einen angemessenen rechtlichen und institutionellen Rahmen verfügen und der Privatwirtschaft mehr Entfaltungsmöglichkeiten bieten.

(3) Eigenverantwortliche Beteiligung und Mitwirkung ist ein Eckpfeiler entwicklungspolitischer Gesamtstrategien, Partnerschaft ist ein Schwerpunkt des Barcelona-Prozesses. Die Mittelmeer-Partnerstaaten müssen daher vollwertige Partner werden und in allen neuen Institutionen zur Förderung der regionalen Entwicklung Mitgliederstatus erhalten.

(4) In Anbetracht der politischen und wirtschaftlichen Bedeutung der Mittelmeer-Partnerländer für die Europäische Union und der zentralen Rolle der Union in der offiziellen Entwicklungshilfe für diese Region, gilt es den europäischen Charakter bestehender bzw. neuer Finanzinstitutionen im Bereich der Entwicklungskooperation zu wahren. Die EG, die Mitgliedstaaten und die EIB sollten gemeinsam die Kontrolle über die betreffenden Institutionen ausüben.

(5) Finanzierungsinstrumente, die unmittelbar der Förderung der Privatwirtschaft und der einheimischen Finanzwirtschaft dienen, können über einen Fonds oder eine Bank finanziert werden. Ein Fonds würde ausschließlich aus Haushaltsbeiträgen der Geber gespeist und keine Hebelwirkung auf das Kapitalaufkommen ausüben. Außerdem wäre es schwierig, die eigenverantwortliche Beteiligung und Mitwirkung der Partnerländer sicherzustellen. Eine Bank hingegen könnte eine starke Katalysatorwirkung auslösen, die Eigenverantwortung der Partnerstaaten gewährleisten und eine breite Palette flexibler Instrumente, einschließlich Darlehen und Beteiligungskapital, bereitstellen.

(6) Daher wird vorgeschlagen, ein neues Bankinstitut als Tochter der EIB zu gründen, die auf den derzeitigen Aktivitäten der EIB im Mittelmeerraum aufbaut, diese übernimmt und weiterentwickelt. Ihre Hauptaufgabe wäre die Förderung des Privatsektors und die Finanzierung von Infrastrukturmaßnahmen, insbesondere in den Bereichen, die gegenwärtig liberalisiert werden. Sie würde den Darlehensbestand der EIB in den Mittelmeer-Partnerländern übernehmen und damit auf den bestehenden Darlehensinstrumenten der Gemeinschaft aufbauen.

(7) Es wird davon ausgegangen, dass die EU (Mitgliedstaaten, Europäische Gemeinschaft und EIB) den Großteil des Beteiligungskapitals stellen. Die endgültige Entscheidung wird nach einem Dialog mit Partnerländern zu treffen sein. Vorerst wäre eine mehrheitlich von der EIB kontrollierte Tochterbank der einfachste und rascheste Weg, um die EU-Finanzhilfe zur Deckung des festgestellten Finanzbedarfs zu steigern.

(8) Der vorliegende Bericht gibt eine Reihe von Anregungen, geht jedoch nicht auf Fragen ein wie Kapitalbetrag, Kapitalanteile der Gründungsmitglieder, geographischer Einzugsbereich der Transaktionen, Zukunft der EG-Haushaltsgarantien für die in dieser Region vergebenen Darlehen, Verfahren zur Sicherstellung der eigenverantwortlichen Beteiligung und Mitwirkung der Partnerländer bei der Errichtung und Leitung der neuen Bank sowie Koordinierungsmechanismen, die ihre volle Integration in den Barcelona-Prozess garantieren. Diese Aspekte bedürfen noch einer eingehenderen Prüfung.

(1)

INHALTSVERZEICHNIS

1. Einleitung

2. Bestehende Rahmenregelungen der wirtschaftlichen partnerschaft zwischen der Europäischen Union und den Mittelmeerländern

2.1. Hintergrund

2.2. Wirtschaftliche und finanzielle Partnerschaft: Bewertung und Aussichten

3. EU-Finanzhilfe zugunsten der Mittelmeerregion

3.1. Meda

3.2. EIB-Finanzierung

3.3. Gesamtvolumen der Finanzhilfe

4. Allgemeiner Kontext einer verstärkten Wirtschaftsentwicklung der Partnerländer im Mittelmeerraum

5. Verstärkte EU-Unterstützung für die Region

5.1. Grundzüge

5.2. Die Optionen

5.3. Merkmale einer EIB-Tochter

1. Einleitung

Den Anstoß zur Europa-Mittelmeer-Partnerschaft, die 1995 auf der Konferenz der EU und ihrer zwölf Mittelmeer-Partnerstaaten in Barcelona ins Leben gerufen wurde, gab die Erkenntnis, dass der südliche und östliche Mittelmeerraum von zentraler strategischer Bedeutung ist. Der Barcelona-Prozess soll dazu beitragen, einen gemeinsamen Raum des Friedens und der Stabilität sowie des gemeinsamen Wohlstands zu schaffen und eine soziale kulturelle und menschliche Partnerschaft aufzubauen.

Mehr denn je gilt es, Frieden, Stabilität und gemeinsamen Wohlstand zu sichern. Die Ereignisse des 11. September 2001 haben gezeigt, wie anfällig die Volkswirtschaften unserer Mittelmeer-Partnerstaaten sind. Gleichzeitig macht der rasch voranschreitende Erweiterungsprozess deutlich, dass die Union für ausgewogene Außenbeziehungen sorgen muss.

Es ist daher Zeit für Überlegungen, wie an die bisherigen Erfolge angeknüpft und die Partnerschaft in Einklang mit der Mitteilung der Kommission zur Vorbereitung des Treffens der Außenminister der EU- und Mittelmeerstaaten am 22. und 23. April in Valencia weiterentwickelt werden kann [1]. Der Europäische Rat von Laeken hat die Kommission und den Rat aufgefordert, die Einrichtung einer Europa-Mittelmeer-Entwicklungsbank (EMB) zu prüfen. In dem vorliegenden Bericht werden die Ergebnisse dieser Prüfung sowie die praktischen Implikationen der Errichtung einer solchen Bank dargelegt. Die Hauptaufgabe der Bank bestuende darin, die Geschäftstätigkeit der EIB im Mittelmeerraum zu übernehmen und auszubauen, die marktwirtschaftliche Entwicklung zu fördern und den Aufbau von Infrastrukturen in Wirtschaftszweigen finanziell zu unterstützen, die gegenwärtig liberalisiert werden. Die EMB müsste durch die Übernahme des Darlehensbestands der EIB in den Mittelmeer-Partnerstaaten auf den bestehenden Gemeinschaftsinstrumenten aufbauen. Sie müsste Darlehen und Beteiligungskapital bereitstellen und die Privatwirtschaft in den Partnerländern fördern.

[1] SEK(2002)159 endg. vom 13. Februar 2002.

Diese neue Bank müsste - im Geiste des Barcelona-Prozesses - zugleich europäisch und mediterran geprägt sein, d.h. die Mittelmeer-Partnerstaaten und die Europäische Union (Mitgliedstaaten, Europäische Gemeinschaft, EIB) müssten Mitglieder und Anteilseigner werden. Sie müsste jedoch eine offene Struktur erhalten, um gegebenenfalls weitere Mitglieder aufnehmen zu können.

2. Bestehende Rahmenregelungen der wirtschaftlichen partnerschaft zwischen der Europäischen Union und den Mittelmeerländern

2.1. Hintergrund

Die wirtschaftliche und finanzielle Partnerschaft ist einer der drei Pfeiler des Barcelona Prozesses. Hauptziel ist die Schaffung eines Raums des gemeinsamen Wohlstands. In der Erklärung von Barcelona haben sich die Partner selbst die folgenden langfristigen Ziele für die wirtschaftliche und finanzielle Partnerschaft gesetzt:

- Beschleunigung der nachhaltigen sozioökonomischen Entwicklung;

- Verbesserung der Lebensbedingungen ihrer Bevölkerungen, Erhöhung der Beschäftigung und Verringerung des Entwicklungsrückstands in der Euro-MED-Region;

- Förderung regionaler Zusammenarbeit und Integration.

Um diese Ziele zu erreichen, soll die Partnerschaft nach dem Willen der Partnerländer auf folgende Grundlagen gestützt sein:

- Schrittweise Errichtung einer Freihandelszone;

- Förderung einer angemessenen wirtschaftlichen Zusammenarbeit und abgestimmtes Vorgehen in den betreffenden Bereichen;

- Substanzielle Aufstockung der EU-Finanzhilfe für ihre Partnerländer.

2.2. Wirtschaftliche und finanzielle Partnerschaft: Bewertung und Aussichten

Mehr als sechs Jahre nachdem der Barcelona-Prozess in Gang gesetzt worden ist, sind wichtige Fortschritte in Schlüsselbereichen zu verzeichnen; in anderen Bereichen haben sich die Erwartungen jedoch nicht erfuellt. Der Entwicklungsrückstand zwischen der Union und den Mittelmeer-Partnerländern hat sich nicht verringert. Zwar wurden Fortschritte beim Abschluss von Assoziationsabkommen erzielt, doch verliefen die Ratifizierungsprozesse zu langsam. Die Schaffung einer Euro-MED- Freihandelszone ist inzwischen ein unumkehrbarer Prozess geworden. Außerdem wird durch die Agadir-Initiative (d.h. die Errichtung einer Freihandelszone zwischen Marokko, Tunesien, Ägypten und Jordanien, der weitere Länder beitreten können) sichergestellt, dass freier Handel zwischen Mittelmeer-Partnern konkret möglich wird. Denn dies ist die notwendige Ergänzung der Liberalisierung des Handels zwischen der Union und den Mittelmeer-Partnerländern.

Die entscheidende Frage für unsere Barcelona-Partner ist, wie sich ein starkes und zugleich beschäftigungswirksames Wirtschaftswachstum erreichen lässt, ohne das binnen- und außenwirtschaftliche Gleichgewicht zu gefährden. Oberste Priorität muss daher sein, Arbeitsplätze zu schaffen und die Umwelt zu respektieren. Und zwar nicht nur, um die derzeitige hohe Arbeitslosigkeit abzubauen, sondern auch, weil im kommenden Jahrzehnt schätzungsweise 45 Mio. Personen neu auf den Arbeitsmarkt drängen werden. Um diesen enormen Herausforderungen begegnen zu können, gilt es insbesondere, Handel und Kapitalverkehr zu liberalisieren, mehr ausländische Direktinvestitionen anzuziehen, Finanzwesen, Steuer- und Haushalts- und Arbeitsmarktpolitik zu reformieren, das Netz der sozialen Sicherheit zu modernisieren, Bürokratie abzubauen sowie institutionelle, rechts- und ordnungspolitische Reformen durchzuführen. Es ist ebenfalls erforderlich auf ein ausgewogenes Verhältnis zu achten, zwischen erhöhter ökonomischer Aktivität, die aus einer Handelsliberalisierung erwächst, und der Notwendigkeit die Umwelt in einer Region zu schützen, die unter Umweltgesichtspunkten weithin als höchst empfindlich angesehen wird. In diesen Bereichen entwickelt die Kommission gegenwärtig gemeinsam mit Partnerländern umfassende Initiativen im Rahmen des Programms MEDA II, um die Partnerländer bei den Vorbereitungen zur Umsetzung der Assoziationsabkommen zu unterstützen.

Die in regelmäßigen Abständen stattfindenden Tagungen auf Minister-, Beamten- und Sachverständigenebene sind mittlerweile kennzeichnend für den Barcelona-Prozess. Sie bilden Foren, in deren Rahmen Empfehlungen abgegeben sowie Informationen und bewährte Verfahren ausgetauscht werden können. Was die Wirtschafts- und Finanzpartnerschaft betrifft, so ist auf regionaler und auf bilateraler Ebene ein regelmäßiger Wirtschaftsdialog etabliert worden. Ein erstes Treffen im Rahmen des erweiterten regionalen Wirtschaftsdialogs fand im vergangenen November auf der Ebne hoher Beamter statt.

Die Weltbank und der IWF nehmen an diesen Treffen, insbesondere im Rahmen des regionalen Dialogs teil. Die internationalen Finanzinstitutionen unterstützen die Assoziationsabkommen nachdrücklich als Katalysatoren des Reformprozesses. Außerdem finden auf Führungs- und auf Sachbearbeiterebene regelmäßige Koordinierungssitzungen mit den IFI statt. So konnte die Kommission eine enge Koordinierung mit anderen Akteuren gewährleisten. Auch die Europäische Investitionsbank ist in diesen Prozess eingebunden.

Das FEMISE-Netz ist ebenfalls ein wichtiges Forum der Wirtschafts- und Finanzpartnerschaft. Ihm gehören 95 Mitglieder, zumeist Wirtschaftsforschungsinstitute, aus den 27 Partnerländern des Barcelona-Prozesses an. Hauptziel dieses Netzes ist es, die Wirtschaftsforschung zu den vorrangigen Themen der Europa-Mittelmeer-Partnerschaft voranzubringen. FEMISE hat sich als einzigartiges und wertvolles Netz erwiesen, das die auf Minister- und Beamtenebene durchgeführten Arbeiten weitgehend ergänzt. Es trägt außerdem in hohem Maße zur Stärkung der Wirtschaftsforschungskapazität in den Mittelmeer-Partnerstaaten bei.

Im Hinblick auf das Inkrafttreten weiterer Assoziationsabkommen, werden sich weitere Partner einer zweifachen Herausforderung gegenübersehen: Liberalisierung des Handels mit Europa entsprechend den Assoziationsabkommen und Vorbereitung der Binnenwirtschaft auf diese Herausforderungen. Die im Barcelona-Wirtschafts- und Finanzpartnerschaft flankiert diesen Prozess. Es stellt den Partnerländern ergänzend zu deren Maßnahmen die notwendige Expertise sowie Ressourcen und ein Dialogforum zur Verfügung.

Das MEDA-Programm kann zwar für eine breite Palette von Entwicklungsmaßnahmen eingesetzt werden, bleibt jedoch weitgehend ein Instrument, mit dem die Gemeinschaft gegenüber den Empfängerländern als Geber auftritt; außerdem ist es nur indirekt auf die Entwicklung der Privatwirtschaft ausgerichtet. Die EIB hat die betreffenden Länder vorwiegend beim Aufbau der notwendigen Infrastruktur unterstützt. Ein pro-aktiveres Konzept zum Ausbau der Privatwirtschaft könnte daher vor allem jetzt eine nützliche Ergänzung bilden, da immer mehr Wirtschaftszweige dem direkten Wettbewerb mit Europa ausgesetzt sein werden. Die Kommission hat daher im Zuge der Vorbereitung der am 22. und 23. April in Valencia stattfindenden Euro-MED-Außenministertagung vorgeschlagen, dass ein Beschluss über die Errichtung einer EMB Teil des Valencia-Aktionsplans [2] sein sollte.

[2] Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament - Vorbereitung der Europa-Mittelmeer-Tagung der Außenminister, Valencia, 22.-23. April 2002; SEK(2002)159 endg.

3. EU-Finanzhilfe zugunsten der Mittelmeerregion

3.1. MEDA

In den bilateralen und regionalen Beziehungen zwischen der EU und den Mittelmeerländern dient das MEDA-Programm [3] als ergänzendes Instrument:

[3] Verordnung (EG) Nr.°1488/96 des Rates vom 23. Juli 1996, ABl. L 189 vom 30.7.1996, S.7, geändert durch die Verordnung (EG) Nr.°2698/2000 des Rates vom 27. November 2000, ABl. L 311 vom 12.12.2000, S. 1.

- bilateral werden vorrangig Projekte im Rahmen der nationalen Richtprogramme (NRP) für Algerien, Ägypten, Jordanien, Libanon, Marokko, Syrien, Tunesien und der Türkei unterstützt;

- regional werden Projekte und regionale Maßnahmen mehrerer Mittelmeer-Partnerstaaten finanziert. Alle zwölf Mittelmeer-Partnerstaaten kommen für MEDA-Zuschüsse zu regionalen Richtprogrammen in Betracht.

Die Unterstützung der Partnerländer bei der Vorbereitung auf die Durchführung der Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen ist ein Schwerpunkt des MEDA-Programms, das als Hauptfinanzierungsinstrument zur Förderung der Wirtschafts- und Strukturreformen der Empfängerländer zum Einsatz kommt. Von 1995 bis 1999 wurden Darlehen im Volumen von über 4,4 Mrd. EUR vergeben. Das Programm MEDA II (2000-2006) ist mit 5,35 Mrd. dotiert. Die Übersicht in Anhang 1 gibt Aufschluss über die entsprechenden Mittelbindungen im Zeitraum 1995-2001.

Für die Stärkung der Privatwirtschaft wurden substanzielle Beträge aus dem MEDA-Programm vergeben: Sie beliefen sich auf 709 Mio. EUR, d.h. 18% der gesamten bilateralen MEDA-Finanzhilfe zwischen 1995 und 2001 (siehe Anhang 2). Unterstützt wurden Projekte zur Förderung des Finanzsektors, der mittelständischen Wirtschaft, der Privatisierung und des Handels. Darüber hinaus trägt die MEDA-Finanzierung indirekt zu einem besseren Funktionieren der Privatwirtschaft bei. Dies betrifft nicht nur die bilaterale Unterstützung beim Aufbau eines besseren Rechts- und Ordnungsrahmens, sondern auch verschiedene Initiativen auf regionaler Ebene. Zu letzteren zählt beispielsweise das Euro-MED-Marktprogramm (9,9 Mio. EUR) und das Euro-MED-Programm mit den Prioritäten Innovation, Technologie und Qualität (15 Mio. EUR). Diese Programme sollen dazu beitragen, angemessene Bedingungen herzustellen, damit die Partnerstaaten und ihre Unternehmenswelt die sich durch die Schaffung der Europa-Mittelmeer-Freihandelszone [4] bietenden Chancen uneingeschränkt nutzen können.

[4] Vorbereitung auf die Europa-Mittelmeer-Freihandelszone: Aspekte einer regionalen Zusammenarbeit der Industrie 2002 - 2006; SEK >(2002) 130 endg.

3.2. EIB-Finanzierung

In den vergangenen fünf Jahren ist die EIB mit einem durchschnittlichen Kreditvolumen von etwa 1 Mrd. EUR ein wichtiger Akteur in der Region geworden. Insgesamt beläuft sich der Darlehensbestand inzwischen auf rund 9 Mrd. EUR.

Das erste Euro-Med-Darlehensmandat der EIB im Volumen von bis zu 2,3 Mrd. EUR wurde im Zeitraum 1997 bis 1999 voll ausgeschöpft. Im Rahmen des neuen Euro-Med-Darlehensmandats (II) wird die EIB mit Gemeinschaftsgarantie im Zeitraum 2000-2006 bis zu 6,4 Mrd. vergeben. Außerdem hat die Bank im September 2001 auf eigenes Risiko (ohne Gemeinschaftsgarantie) eine Mittelmeer-Partnerschaftsfazilität in Höhe von 1 Mrd. EUR für überregionale Verkehrs-, Energie- und Umweltprojekte zur Verfügung gestellt (Ablauf der Geltungsdauer: 2004).

Im Jahr 2001 belief sich das EIB-Darlehensvolumen in den Mittelmeer-Partnerstaaten auf 1,5 Mrd. EUR gegenüber 1,2 Mrd. EUR im Jahr 2000. Trotz der Anstrengungen, die langfristigen Darlehensgeschäfte und Risikokapitaltransaktionen mit einheimischen Bank- und Finanzinstituten auszubauen, entfällt der Großteil des finanziellen Engagements (etwa 70 %) nach wie vor auf Infrastrukturvorhaben.

Synergien zwischen der EIB und dem MEDA-Programm entstehen bereits in vielen Bereichen. So verwaltet die EIB aus dem MEDA-Programm finanzierte Darlehen auf Risikoteilungsbasis zur Förderung des Privatsektors. Im Jahr 2001 wurde aus diesem Programm eine neue Risikokapitalfazilität im Betrag von 100 Mio. EUR über die EIB bereitgestellt. In besonderen Fällen, beispielsweise im Bereich des Umweltschutzes, kann die EIB zinsverbilligte Darlehen aus der MEDA-Dotation bereitstellen.

Die Qualität der von der Bank zu finanzierenden Vorhaben ist für die Nachhaltigkeit und Konkurrenzfähigkeit ihrer derzeitigen Darlehensbedingungen besonders wichtig. Während andere Finanzinstitutionen wie die EBWE oder die Weltbank ein im Verhältnis zum operativen Geschäft hohes Eigenkapitalvolumen von 1:1 benötigen, um ihre finanzielle Leistungsfähigkeit und ihr AAA-Rating zu sichern, kann die EIB dank der EG-Haushaltsgarantie für vom Rat bewilligten Kredite in Drittländern mit der gleichen Quote wie in der Europäischen Union, d.h. operatives Geschäft/Eigenkapital im Verhältnis 2,5:1 tätig werden, ohne ihre finanzielle Leistungsfähigkeit zu gefährden. Daher konnte die EIB bisher auch Darlehen zu niedrigeren Zinssätzen als andere multilaterale Entwicklungsbanken gewähren. Darlehen, die nicht durch Gemeinschaftsgarantien abgedeckt sind, sichert die EIB durch marktübliche Garantien ab.

3.3. Gesamtvolumen der Finanzhilfe

Im Jahr 2000 belief sich das Volumen der Weltbank-Darlehen zugunsten der Mittelmeer-Partnerstaaten auf insgesamt 2,5 Mrd. EUR, davon gingen 1,9 Mrd. an die Türkei. In den Maghreb- und Maschrik-Staaten sind es 605,6 Mio. EUR gegenüber 638,6 Mio. EUR an EIB-Darlehen. Der Hauptanteil der Kredite der Afrikanischen Entwicklungsbank entfiel auf die Maghreb-Staaten (291,2 Mio. EUR); zusätzliche Kredite in Höhe von 41,6 Mio. EUR wurden an Ägypten vergeben.

Der Gesamtbetrag der EU-Darlehen, einschließlich bilateraler Finanzhilfen der Mitgliedstaaten, beläuft sich auf 3,3 Mrd. EUR. Damit ist die EU wichtigster Geber in den Mittelmeer-Partnerstaaten (siehe Anhang 3).

4. Allgemeiner kontext einer verstärkten Wirtschaftsentwicklung der Partnerländer im Mittelmeerraum

Bessere Wirtschaftsergebnisse, aber unzureichendes Wachstum

Die Wirtschaftsergebnisse der Region waren in den letzten Jahren uneinheitlich. Die meisten Partnerländer haben große Fortschritte bei der Stabilisierung ihrer Wirtschaft erzielt. Infolgedessen haben sich wichtige Kennziffern wie Inflation, Haushaltsdefizit des öffentlichen Sektors und Leistungsbilanzdefizit trotz gewisser Ausnahmen recht günstig entwickelt. Allerdings war das Wachstum in den letzten Jahren trotz der rasch zunehmenden Weltnachfrage enttäuschend gering und blieb hinter dem Wachstum von Ländern zurück, die ein Strukturreformprogramm verfolgen und sich in die Weltwirtschaft integrieren. Dies hängt damit zusammen, dass viele Partner vor den dringend notwendigen Wirtschafts- und Sozialreformen zurückschrecken. Ein wichtiger Faktor bei den schlechten Wachstumsergebnissen der Region ist die nur langsame Öffnung für Außenhandel und Investitionen. Es gibt auch Anzeichen dafür, dass sich diese Kennziffern infolge der gegenwärtigen Abschwächung der Weltwirtschaft und der Folgen des 11. September in immer mehr Ländern verschlechtern werden.

Das durchschnittliche BIP-Wachstum im Zeitraum 1990 - 2000 lag im Maghreb bei 2 % jährlich [5] und in den Maschrik-Ländern bei 3,6 % [6]. Man schätzt aber, dass das Wachstum in der gesamten Nahostregion und in den nordafrikanischen Ländern [7] mindestens 7 % jährlich betragen muss, wenn die anwachsende Erwerbsbevölkerung eine Beschäftigung finden soll.

[5] Einschließlich Libyen und Mauretanien.

[6] Ohne Israel.

[7] Schätzungen ohne Israel und Türkei.

Im Ganzen gesehen bleibt das gegenwärtige Wachstum weit hinter dem zurück, was nötig wäre, um eine nachhaltige Entwicklung und Reduzierung der Armut zu gewährleisten, und es besteht die Gefahr, dass das sozioökonomische Gleichgewicht aus den Fugen geraten könnte. In den Maghreb-Ländern blieb das Wirtschaftswachstum im letzten Jahrzehnt sogar etwas hinter dem Bevölkerungswachstum zurück, so dass auch das Pro-Kopf-BIP leicht geschrumpft ist. Die Arbeitslosigkeit hat im letzten Jahrzehnt zugenommen und heute mit etwa 19 % im Maghreb und 17 % in den Maschrik-Ländern einen sehr hohen Stand erreicht. Die Erwerbsbevölkerung wächst gegenwärtig im Maghreb um jährlich 3 %, und Ägypten muss für mehr als eine halbe Million junge Menschen jährlich einen Arbeitsplatz finden.

Die Rolle von Investitionen und Finanzierungen und der Investitionsbedarf

Investitionen spielen eine entscheidende Rolle insofern, als sie den Mittelmeerländern helfen, das für eine nachhaltige Entwicklung erforderliche Wachstumsniveau zu erreichen. Sowohl die inländischen als auch die ausländischen Investitionen müssen gesteigert werden, und die zur Erleichterung der Strukturanpassung benötigten Reformen können durch offizielle Auslandshilfen unterstützt werden. Solche Reformen und Anpassungsbemühungen sind wiederum von größter Bedeutung, um Privatinvestitionen ins Land zu holen und die Entwicklung der Privatwirtschaft zu fördern.

Gut funktionierende Infrastrukturdienste müssen die Industrie unterstützen und sind für ein vom inländischen Privatsektor ausgehendes rasches Wirtschaftswachstum entscheidend wichtig, aber auch um die heimischen Akteure des Privatsektors mit Geschäftspartnern in der übrigen Welt in Verbindung zu bringen. Eine effiziente Finanzintermediation ist insofern sehr wichtig, als sie die Sparquoten steigert und die Voraussetzungen dafür schafft, dass das Finanzsystem als Katalysator für die Wirtschaftsentwicklung wirken und die Finanzmittel den produktivsten Verwendungen zuführen kann. Ein starker und breiter inländischer Bank- und Finanzsektor ist in dieser Hinsicht von größter Bedeutung.

Der Investitionsbedarf in dieser Region ist z.T. für Länder mit geringem/mittlerem Einkommen typisch. Die meisten Länder leiden an den quantitativen und qualitativen Unzulänglichkeiten der physischen Infrastruktur auf innerstaatlicher und regionaler Ebene. Die meisten Länder der Region liegen unter dem Durchschnitt der Länder mit geringem und mittlerem Einkommen, wenn man die erzeugten Stromeinheiten, gepflasterten Straßenkilometer, Telefonverbindungen und Trinkwasserversorgung usw. als Maßstab anlegt. Viele Länder haben mit gravierenden Mängeln in zentralen Infrastrukturbereichen zu kämpfen, und die vorhandenen Dienste sind wegen der rasch anwachsenden Bevölkerung und infolge neuer Anforderungen (insbesondere seitens der Privatunternehmen) in zunehmendem Maße überlastet.

Auch die regionale Infrastruktur ist mangelhaft. Regionale Konflikte, Streitigkeiten und Unsicherheit haben effiziente regionale Projekte in der Energie- und Wasserversorgung und im Verkehrswesen behindert. Qualität und Entwicklungsstand der vorhandenen Infrastruktur reichen nicht aus, um die Transaktionskosten so weit zu senken, dass die Länder im internationalen Wettbewerb mithalten können.

Die Privatwirtschaft muss zum Wachstumsmotor der Mittelmeerländer werden. Ein Faktor, der die Entwicklung des Privatsektors behindert, sind die begrenzten Finanzierungs- und Investitionsmöglichkeiten des heimischen Finanzsektors. Die umfangreiche staatliche Beteiligung an der Finanz- und Realwirtschaft trägt in hohem Maße zu dem geringen Entwicklungsstand des Bankensektors bei. Die heimischen Banken sind nicht genügend effizient und wettbewerbsfähig. In einer Reihe von Ländern haben große Teile der Bevölkerung noch nicht einmal Zugang zum Bankensektor.

Ohne gut entwickelte Kapitalmärkte fehlt es an langfristigen Finanzmitteln zur Förderung der Entwicklung der Privatwirtschaft, und die Kreditvergabe ist nach wie vor weitgehend kurzfristig und an Außenhandelsgeschäfte gekoppelt. Während Großunternehmen für gewöhnlich Finanzmittel von den Banken erhalten können, weil sie bereits Erfolge vorzuweisen haben, stehen ihnen doch alternative Finanzierungsmöglichkeiten in Form von Schuldverschreibungen oder Beteiligungskapital nicht zur Verfügung. Schwache Rechts- und Gerichtssysteme (einschließlich der Geltendmachung von Bürgschaftsansprüchen) hält die Banken davon ab, Kredite an kleine Unternehmen und Kunden ohne nachgewiesene Kreditwürdigkeit auszureichen. In manchen Ländern wurden zwar Programme für Kleinstkredite eingeführt, doch reichen diese nicht aus, um die potenzielle Nachfrage zu decken.

Ausländische Direktinvestitionen (ADI) sind als treibende Kraft für Investitionen und Wachstum von zentraler Bedeutung, und Privatisierungen spielen für ADI eine Schlüsselrolle. Nach Angaben der Weltbank sind die Privatisierungserlöse gegen Ende der 90er Jahre in dieser Region dank größerer Operationen in Marokko, Ägypten und Tunesien erheblich angestiegen und haben wegen der umfangreichen Auslandsbeteiligungen an diesen Operationen zu zusätzlichen ADI-Zufluessen geführt. Im Vergleich zur Größe der Region blieben die Privatisierungseinnahmen mit durchschnittlich weniger als 4 Mrd. EUR jährlich (etwa 1 % des BIP) in den Maghreb- und Maschrik-Ländern allerdings eher bescheiden. Außerdem sind ADI, die nicht mit Privatisierungen zusammenhängen, nach wie vor gering. Unternehmerumfragen zeigen, dass viele private Investoren durch die Schwäche der heimischen Institutionen, insbesondere des Rechtssystems, und ineffiziente Verwaltungsverfahren abgeschreckt werden.

Bei dem immer noch großen Umfang des öffentlichen Sektors in den meisten Ländern dieser Region werden Privatisierungen auch in Zukunft eine wichtige Quelle zur Finanzierung der Haushaltsdefizite und für Deviseneinnahmen in Hartwährungen bleiben und bei der Förderung und Erleichterung der Entwicklung des Privatsektors eine Schlüsselrolle spielen.

Quantitative Schätzungen des Investitionsbedarfs werden gebraucht

Die Kosten der Ersatzinvestitionen zur Erneuerung alter Infrastruktursysteme und die zusätzlichen Investitionen, die erforderlich sind, um die Infrastruktur auf ein international wettbewerbsfähiges Niveau anzuheben, sind verschiedentlich geschätzt worden. Zwar variieren diese Schätzungen je nach den zugrundeliegenden Angaben über die einbezogenen Länder, die Wachstumsraten und Bedürfnisse, aber ihre Größenordnung ist mit ungefähr 200 - 300 Mrd. USD während des nächsten Jahrzehnts für die Länder der MENA-Region [8] doch recht ähnlich.

[8] Zur MENA-Region gehören: Algerien, Bahrain, Dschibuti, Ägypten, Iran, Irak, Jordan, Kuwait, Libanon, Libyen Malta, Marokko, Oman, Katar, Saudi-Arabien, Syrien, Tunesien, Vereinigte Arabische Emirate, Westjordanland und Gaza sowie Jemen.

Man kann auch den Investitionsbedarf schätzen, der notwendig ist, um das Wachstum in der Region auf 7 % jährlich zu steigern. Dies ist die geschätzte Wachstumsrate, die notwendig wäre, um den Zuwachs der Erwerbsbevölkerung zu absorbieren und die Arbeitslosenquoten auf dem derzeitigen Stand zu stabilisieren. Derartige Berechnungen stützen sich auf den marginalen Kapitalkoeffizienten ICOR, eine Messgröße, die mit der Effizienz der Investitionen zusammenhängt und die Investitionsquote mit der Wachstumsrate vergleicht.

Unter Verwendung von ICOR-Schätzungen der Weltbank für fünf Länder (Algerien, Ägypten, Jordanien, Tunesien, Marokko) und bei einer wachstumsbedingten nominalen Outputlücke von schätzungsweise weniger als 7 % in den Jahren 2000 und 2001 kann der Investitionsbedarf geschätzt werden. Auf der Grundlage der Wachstumsraten der letzten Zeit ergibt eine solche Berechnung in diesen fünf Ländern ein Investitionsdefizit von jährlich 40 - 50 Mrd. USD. Allerdings ist anzumerken, dass die ICOR in den Mittelmeerländern relativ hoch sind, was auf ineffiziente Investitionsentscheidungen schließen lässt; künftige Verbesserungen von Effizienz und Produktivität bleiben bei einer solchen statischen Analyse jedoch außer Betracht.

Während ein Großteil der erforderlichen Investitionen vom öffentlichen Sektor getätigt werden muss, wird doch ein zunehmender Anteil auch vom inländischen und ausländischen Privatsektor aufgebracht werden müssen. Der Boom der internationalen privaten Kapitalströme während des letzten Jahrezehnts ist an dieser Region vorbeigegangen (die nicht mit Privatisierungen zusammenhängenden ADI-Ströme sind relativ gering), und das internationale Privatkapital wird in Zukunft in großem Umfang die für die Investitionen benötigten Finanzmittel aufbringen müssen.

Bei diesen Investitionen geht es aber nicht nur um die Quantität. Auch die Qualität oder Effizienz der Investitionen ist bei diesen Schätzungen von großer Bedeutung. Höhere Investitionen müssen Hand in Hand gehen mit Strukturreformen, die zu einer besseren Ressourcenallokation, Aufnahmefähigkeit und Entwicklung des Privatsektors beitragen werden.

Wie können Finanzierungen und Investitionen im Mittelmeerraum gesteigert werden*

Eins der Haupthindernisse für größere Kapitalzufluesse ist die sehr ungünstige Einschätzung der Länderrisiken, vor allem der politischen Risiken wegen der vielen offenen Konflikte, Spannungen und internen Unruhen in dieser Region. Auch wegen der politischen Risiken wird die Kreditwürdigkeit dieser Länder von den internationalen Ratingagenturen ungünstig oder überhaupt nicht bewertet, was sich auf die Kosten und den Zugang zu den internationalen Finanzmärkten auswirkt. Dennoch können die internationale Gemeinschaft und die Empfängerländer selbst trotz der Beeinträchtigung der Investitionen durch die politischen Risiken und Sicherheitsrisiken viel tun, um durch Verbesserung des Risikoprofils und der Aufnahmefähigkeit der Region das Investitionsniveau zu steigern.

Wie in den Länderstrategiepapieren 2002-2006 hervorgehoben wird, muss das Investitionsklima auf breiter Grundlage besser werden. Aktivierende Rahmenbedingungen für Ersparnis und Investitionen einschließlich eines soliden makroökonomischen Rahmens, starke und verlässliche Finanz-, Rechts- und Verwaltungsinstitutionen und ein effektives Management der öffentlichen Ressourcen zur Mobilisierung sowohl inländischer als auch ausländischer Finanzierungsquellen sind dabei von entscheidender Bedeutung.

Regierungen, die das Geschäftsklima verbessern wollen, müssen die Barrieren beseitigen oder senken und die Verfahren vereinfachen. Dabei geht es aber nicht nur um eine Reform der Rechtsvorschriften, sondern auch der Verwaltung. Ein gezielter politischer Dialog zwischen Regierungen und Privatsektor (inländischen und ausländischen Privatunternehmen) und Gebern kann ebenfalls eine wichtige Rolle spielen.

Ein gutes Investitionsklima schafft Spielräume, in denen sich Unternehmen und Märkte entwickeln und neue Chancen für Wachstum und Beschäftigung nutzen können. Die Evidenz zeigt, dass Wettbewerb seitens inländischer oder ausländischer Konkurrenten (über freieren Handel) den Unternehmen Anreize zur Verbesserung ihrer Betriebsergebnisse bietet und sie zu höheren Investitionen veranlasst.

Auch die Entwicklung von Banken in Privatbesitz ist von größter Bedeutung. Gewinnorientierte Banken in Privatbesitz werden wahrscheinlich eher gute Kunden finden und Kredite für erfolgversprechende Projekte vergeben. Wichtig ist auch, dass KMU leichter Zugang zu Finanzdienstleistungen und unternehmensbezogenen Diensten (Wagniskapitalfonds, Partnerschaften, Kleinstkredite) haben. Technische Hilfe zur Entwicklung von Managementfähigkeiten und andere Unterstützungsdienste für Unternehmen einschließlich Zugang zur Information werden ebenfalls benötigt.

Die Liberalisierung ausländischer Direktinvestitionen mit dem Ziel, beträchtliche ADI-Zufluesse ins Land zu holen, sollte ein zentrales Element der Wirtschaftspolitik der Länder dieser Region sein. Ausländische Direktinvestitionen tragen zur langfristigen Finanzierung der Entwicklung bei und sind wegen der damit verbundenen Möglichkeiten für die Übertragung von Know-how, Fertigkeiten und Technologie, zur Schaffung von Arbeitsplätzen, Steigerung der Gesamtproduktivität und Förderung von Wettbewerbsfähigkeit und Unternehmertum besonders wichtig. Ein transparentes, stabiles und berechenbares Investitionsklima mit einer soliden makroökonomischen Politik und soliden Institutionen sind dabei entscheidend.

Generell kann man sagen, dass Frieden zur Verminderung der hohen Länderrisiken zwar wesentlich ist, dass aber die Wirtschaftspolitik dieser Länder erheblich verbessert werden muss, um in höherem Maße zu wachstums- und investitionsfreundlichen Bedingungen beizutragen, wobei der Anstoß vom Privatsektor ausgehen sollte, was auch die Entwicklung eines wettbewerbsfähigen lokalen Finanzsektors einschließt. Angesichts der im Ganzen unzulänglichen Wettbewerbsfähigkeit des Finanzsektors in den meisten Ländern dieser Region und ihres beträchtlichen Investitionsbedarfs ist anzunehmen, dass die Nachfrage nach wettbewerbsfähigen Projektfinanzierungen das heimische Angebot erheblich übersteigen wird.

5. Verstärkte EU-Unterstützung für die Region

5.1. Grundzüge

Ausgehend vom vorstehend erläuterten Entwicklungsbedarfs in der Region sind die Gründe und Möglichkeiten für eine neue Finanzinstitution Europa-Mittelmeer untersucht worden. Dabei kam man zu folgenden Ergebnissen:

- i./ In Anbetracht der politischen und wirtschaftlichen Bedeutung der Mittelmeer-Partnerländer für die Europäische Union und der zentralen Rolle der Union bei der offiziellen Entwicklungshilfe für die Region, gilt es den europäischen Charakter bestehender bzw. neuer Finanzinstitutionen im Bereich der Entwicklungskooperation zu wahren.

- ii./ Eigenverantwortliche Mitwirkung und Beteiligung sind ein Eckpfeiler entwicklungspolitischer Gesamtstrategien; Partnerschaft ist ein Schwerpunkt des Barcelona-Prozesses. Die Mittelmeer-Partnerstaaten müssen daher als vollwertige Partner und Mitglieder in eine neue Institution zur Förderung der regionalen Entwicklung eingebunden werden.

- iii./ Vor dem Hintergrund des anhaltend starken Bevölkerungswachstums im Mittelmeerraum und des erheblichen Bedarfs an Entwicklungshilfe stellt die enttäuschende Wirtschaftsentwicklung der Partnerländer im vergangenen Jahrzehnt eine Herausforderung dar, auf die die EU dringend reagieren muss.

- iv./ Angesichts des beträchtlichen Wachstumsbedarfs benötigt die Region zur Finanzierung ihrer Entwicklung sowohl anhaltend hohe Kapitalzufluesse als auch zusätzliche Mittel zur Entwicklung des Privatsektors, insbesondere der mittelständischen Wirtschaft und der Infrastruktur, vor allem in den Bereichen, die derzeit liberalisiert werden. Dies setzt jedoch voraus, dass die Partnerländer über einen angemessenen rechtlichen und institutionellen Rahmen verfügen und der Privatwirtschaft mehr Entfaltungsmöglichkeiten bieten.

- v./ Neue Strukturen und Institutionen müssen auf den beträchtlichen bisherigen Anstrengungen und Fortschritten aufbauen und somit die vorhandenen Strukturen ergänzen.

- vi./ Die geplante Freihandelszone wird eine wird eine umfassende Umstrukturierung des Privatsektors und neue Investitionen erfordern, damit die EU-Produkt- und Umweltnormen erfuellt werden können.

- vii./ Die Vorzüge der verschiedenen Optionen sollten nicht nur anhand wirtschaftlicher, sondern auch anhand politischer Kriterien bewertet werden.

5.2. Optionen

Verschiedene Möglichkeiten wurden geprüft, u.a.:

i./ Eine Fazilität oder ein Fonds.

A./Eine EIB-Fazilität

Die erste Möglichkeit ist eine EIB-Darlehensfazilität für die Region. Der gegenwärtige Plafonds für EIB-Darlehen in der Region in Höhe von 6,4 Mrd. EUR für den Zeitraum 2000-2006 könnte entsprechend angehoben oder vorzeitig verlängert werden. Diese Option ist leicht umzusetzen und verursacht niedrige Betriebsaufwendungen.

Wird die Garantie aus dem Gemeinschaftshaushalt allerdings beibehalten, so ist diese Alternative mit erheblichen Haushaltsauswirkungen verbunden. Für jede zusätzliche Darlehenstranche von 1 Mrd. EUR müssten 58,5 Mio. EUR aus dem Garantiefonds zurückgestellt werden. Nach den geltenden Garantiefondsregelungen, die in diesem Fall zu überdenken wären, bleibt nur ein sehr geringer Handlungsspielraum. Außerdem würde eine EIB-Darlehensfazilität verschiedenen Bedürfnissen im Zusammenhang mit der Entwicklung des Privatsektors nicht gerecht, wie insbesondere dem Bedarf an Beteiligungskapital. Die erwünschte Schwerpunktverlagerung hin zum privaten Sektor würde somit erschwert. Auch die erforderliche stärkere Beteiligung der Mittelmeer-Partnerländer wird hierbei nicht erreicht.

In Anbetracht dieser Einschränkungen steht diese Option zwar weiterhin als einfachster Weg zum Ausbau der bestehenden Instrumente offen, entspricht jedoch nicht in vollem Umfang dem bestehenden Bedarf und wird daher vorerst nicht weiter geprüft.

B./Ein Fonds

Dabei geht es um eine grundlegende Umverteilung bzw. Umgestaltung der Haushaltsinstrumente, um insbesondere einen revolvierenden Fonds für Investitionen in die Privatwirtschaft einzurichten. Ein Fonds:

- wäre rasch einsatzfähig;

- könnte verschiedene "Schalter", z.B. für Beteiligungskapital oder technische Hilfe, miteinander kombinieren.

Allerdings wäre ein Fonds:

- außer Stande, zusätzliche Mittel auf den Finanzmärkten aufzunehmen und könnte daher mit dem aufgebrachten Kapital keinerlei direkte Hebelwirkung erzielen; bei dieser Option wäre der Mittelzufluss für die Region also geringer;

- im Vergleich weniger leistungsfähig und mit höheren Haushaltsbelastungen verbunden. Im Rahmen der "Cotonou-Fazilität", eines mit 2,2 Mrd. EUR aus EEF-Mitteln ausgestatteten revolvierenden Fonds, wird ein entsprechendes Instrument bereits in den AKP-Staaten eingesetzt. Ein Fonds von nennenswertem Umfang für den Mittelmeerraum (mindestens 500 Mio. EUR bis maximal 1 Mrd. EUR) würde in den Haushalten der Geberländer folglich mit sehr hohen Kosten zu Buche schlagen, wofür aber im EG-Haushalt nach der aktuellen Finanziellen Vorausschau bis 2006 kein größerer Spielraum bleibt;

- dauerhaft von Haushaltsmitteln der Geberländer abhängig. Von den Partnerländern würden keine Beiträge zu einem Fonds erwartet. Die nötige Eigenbeteiligung der Zielländer wäre bei diesem Instrument also nicht gegeben;

- nicht in der Lage, Darlehen zu vergeben; zur Finanzierung des privatwirtschaftlichen Entwicklungsbedarfs in den Partnerländern muss jedoch die gesamte Finanzproduktpalette zur Verfügung stehen.

Außerdem wäre bei dieser Lösung die nötige politische Sichtbarkeit nicht gegeben.

Die Option eines mit Haushaltsmitteln ausgestatteten Fonds wurde daher einstweilen nicht weiter verfolgt.

ii./ Eine Bank.

Eine Bank würde eine breite Mitgliedschaft und Eigenbeteiligung der Partnerländer sowie die Erzielung einer erheblichen Hebelwirkung ermöglichen und könnte die gesamte Palette der Finanzprodukte anbieten, die für die Entwicklung des privaten Sektors in den Partnerländern benötigt wird, unter anderem auch Finanzprodukte, die speziell auf die Zeit nach einem Konflikt zugeschnitten sind.

Eine Europa-Mittelmeerbank (EMB) sollte sich auf Bereiche konzentrieren, in denen bei der Entwicklung der Mittelmeer-Partnerländer bislang Engpässe aufgetreten sind; sie sollte Instrumente anbieten, die bislang fehlen oder nicht hinreichend genutzt werden. Ihr zentraler Auftrag sollte darin bestehen, die Entwicklung des privaten Sektors, solide und wettbewerbsfähige Finanzintermediäre zur Weiterreichung von Finanzmitteln an örtliche KMU sowie Projekte zu fördern, die ausländische Investitionen in die betreffenden Länder holen. Bei der Förderung von Infrastrukturprojekten würden Vorhaben in den Bereichen Vorrang erhalten, die gegenwärtig liberalisiert werden oder eine transregionale Dimension aufweisen.

Die EMB würde entweder direkt oder nach Möglichkeit über lokale und regionale Finanzintermediäre Darlehen und Beteiligungskapital vergeben. Dadurch würde sie auch die Entwicklung solider und wettbewerbsfähiger privater Banken vor Ort fördern und ihre Hartwährungsmittel durch Finanzmittel in Landeswährungen ergänzen. Da die Entwicklung der Privatwirtschaft hohe Priorität genießt, müsste die neue Einrichtung über eine entsprechende Unternehmenskultur verfügen. Ergänzend wäre auch über eine Risikoversicherung zwecks Verstärkung der Hebelwirkung bei neuen Investitionen sowie über die Entwicklung von Instrumenten für die Zeit nach Konflikten nachzudenken. Die Investitionen der Bank könnten durch einen Schalter für projektgebundene technische Hilfe komplettiert werden.

Die EMB würde solide Bankgrundsätze anwenden. Damit Finanzmittel nicht nur umgelenkt, sondern vielmehr zusätzlich mobilisiert werden, könnten die Zinssätze schrittweise so angepasst werden, dass sie die vollen Kapitalkosten inklusive des mit der Entwicklung des Privatsektors in den Partnerländern verbundenen Risikos widerspiegeln. Finanzierungsmittel zu vergünstigten Bedingungen würden nur in Einzelbereichen (beispielsweise für Umweltprojekte) vergeben, in denen schon heute EIB-Darlehen durch Zinszuschüsse aus dem EG-Haushalt unterstützt werden, oder zur Ergänzung von Darlehen für zielgerichtete Initiativen wie technische Hilfe oder Leistungsvergütungen zwecks Ausbau der KMU-Finanzierung über das örtliche Bankensystem. Die EMB wäre bei ihren Interventionen um maximale Hebelwirkung bemüht und würde daher eine aktive Kofinanzierungspolitik betreiben.

Bei der Gründung einer regionalen Entwicklungsbank sind allerdings mehrere Alternativen denkbar. Sie alle haben Vor- und Nachteile, die jeweils sorgfältig abzuwägen sind.

A./ Eine vollkommen neue regionale Entwicklungsbank. Unter dem Aspekt der Sichtbarkeit und der vollständigen Einbindung der Mittelmeer-Partnerländer ist eine vollkommen neue Finanzinstitution attraktiv. Allerdings wäre sie mit hohen Kosten verbunden, und ihre Errichtung bis zur vollen Einsatzfähigkeit würde eine gewisse Zeit, vermutlich etwa zwei Jahre, in Anspruch nehmen. Außerdem müsste geregelt werden, wie sie auf den bestehenden Praktiken und Instrumenten aufbauen soll. Ihre Tätigkeit könnte sich in erheblichem Maße mit der derzeitigen EIB-Darlehenstätigkeit im Mittelmeerraum überschneiden.

Aufgrund dieser Nachteile wurde diese Option nicht weiter in Erwägung gezogen.

B./ Eine EIB-Tochter

a/Eine Tochter im Mehrheitsbesitz der EIB

Die Gründung der neuen Bank innerhalb der EIB-Gruppe würde erhebliche Synergieeffekte und Größenvorteile mit sich bringen, die sich in den Betriebsaufwendungen der neuen Einrichtung niederschlagen würden. Aufgrund ihrer Mehrheitsbeteiligung am Kapital der neuen Bank könnte die EIB die neue Institution in ihren konsolidierten Abschluss einbeziehen. Verschiedene Verwaltungsaufgaben (wie Personalwesen, Buchhaltung und Passiv-Management) sowie juristische Funktionen könnten weitgehend mit der EIB-Tätigkeit innerhalb der Europäischen Union zusammengefasst werden. Die zentralen Management-Funktionen der neuen Tochter könnten sich zumindest in den Anfangsjahren auf das operative Geschäft konzentrieren. Dank der geringen Betriebsaufwendungen könnten die Darlehenszinssätze der EIB-Tochter bei dieser Option sehr wettbewerbsfähig bleiben.

In Anbetracht der Vorzüge einer Bank wird vorgeschlagen, diese Option näher zu prüfen, wobei die bereits erhebliche EIB-Darlehenstätigkeit in der Region als wichtiger Vorteil berücksichtigt werden sollte.

b/Eine Tochter im Minderheitsbesitz der EIB

Eine EIB-Tochter, an der die EIB eine Kapitalminderheit hält, wäre ein Kompromiss zwischen einer vollkommen neuen Bank und einer Tochter im Mehrheitsbesitz der EIB. Einige der Vorteile, die eine Tochter mit Mehrheitsbeteiligung hätte, wären bei der Option Tochter mit EIB-Minderheitsbeteiligung ebenfalls gegeben. Auch hier wäre ein gewisser Expertisetransfer von der EIB möglich, und die Verwaltungsaufgaben der neuen Institution könnten bis zu einem gewissen Grade von vorübergehend abgestelltem EIB-Personal wahrgenommen werden. Die gegenüber einer Mehrheitstochter geringere Integration in die EIB-Gruppe könnte durchaus größere Flexibilität ermöglichen und je nach dem Auftrag der neuen Institution deren Konzentration auf andere Tätigkeiten erleichtern. Allerdings bestehen allerdings einige wesentliche Unterschiede zur Mehrheitsoption. Die neue Bank würde nicht in den konsolidierten Abschluss der EIB eingehen und wäre in erheblich geringerem Maße in die EIB-Gruppe integriert. Es könnten andere Eigenkapitalanforderungen gelten als bei einer Tochter im Mehrheitsbesitz, zumal wenn die Fremdfinanzierungsquote auf einem anderen Niveau angesetzt werden muss. Geringere Größenvorteile könnten - im Vergleich zur Mehrheitsoption - zu höheren Betriebsaufwendungen führen und sich in den Darlehenszinsen der neuen Institution niederschlagen, die in diesem Falle höher angesetzt werden müssten als bei einer konsolidierten Tochter.

5.3. Merkmale einer EIB-Tochter

Eine EIB-Tochter - mit Minderheits- oder Mehrheitsbeteiligung der EIB - würde eine vollberechtigte Mitgliedschaft der Partnerländer ermöglichen. Sie hätte den unter Punkt 5.2.ii. beschriebenen Auftrag zu erfuellen. Die bestehenden EIB-Darlehen in der Region, für die eine Garantie der Gemeinschaft gilt, würden mit Verbindlichkeiten in gleicher Höhe auf die neue Institution übertragen. Einnahmenseitig kämen der neuen Bank somit die Nettoeinnahmen aus den derzeitigen EIB-Darlehen im Mittelmeerraum zugute, so dass die Netto-Anlaufkosten geringer wären als bei Gründung einer neuen eigenständigen Institution. Auch sonstige bestehende Instrumente wie Beteiligungen oder beteiligungsähnliche Finanzierungen, die derzeit von der EIB verwaltet und im Rahmen des MEDA-Programms finanziert werden, könnten in der neuen Institution aufgehen. Die Eingliederung bestehender Instrumente würde nicht nur Doppelaufwand vermeiden, sondern auch die effiziente und rasche Gründung einer neuen Institution erleichtern.

Die EMB würde mit angemessenem Kapital ausgestattet, um ihre Bonität sicherzustellen und die Kreditkosten möglichst gering zu halten. Für EIB-Darlehen in der Region gilt derzeit eine 65 %ige Globalgarantie aus dem Gemeinschaftshaushalt. Auch wenn die Garantie aus dem Gemeinschaftshaushalt für die laufenden Darlehen im Mittelmeerraum weiterbestehen würde, muss über die Zukunft der EG-Haushaltsgarantien für diese Darlehen sowie die Auswirkungen auf den EG-Haushalt und das gesamte Darlehensvolumen in der Region doch eingehender nachgedacht werden. Der Fremdfinanzierungsanteil bei den EMB-Darlehen würde das mit ihrer Tätigkeit verbundene Risiko widerspiegeln. Angesichts der jüngsten Erfahrungen (Gründung der EBWE) könnte für die ersten vier Tätigkeitsjahre [2003-2006] ein Kapital in Höhe von 7 Mrd. bis 12 Mrd. EUR erforderlich sein. Um eine starke Hebelwirkung zu erzielen und die mit der Einrichtung der neuen Institution verbundene Haushaltsbelastung in Grenzen zu halten, würden 20 % bis 30 % (Richtwerte) des EMB-Kapitals eingezahlt. Die übrigen Mittel würden durch Anleihen am Markt aufgenommen. Das Gründungskapital der EMB würde mit den effektiv übernommenen Risiken allmählich aufgestockt.

Um den europäischen Charakter der EMB sicher zu stellen, sollte die EU - d.h. die Mitgliedstaaten, die Europäische Gemeinschaft und die EIB - insgesamt die Mehrheit des EMB-Kapitals zeichnen. Um die volle Mitwirkung der Mittelmeer-Partnerländer am Entscheidungsprozess zu sichern, ist außerdem eine erhebliche Beteiligung dieser Länder am EMB-Kapital erforderlich. Anfangs würden die EU-Mitgliedstaaten und die Mittelmeer-Partnerländer den Kern der Anteilseigner bilden. Später könnte die EMB mit Einverständnis ihrer Gründungsmitglieder eine Öffnung für weitere Anteilseigner ins Auge fassen, vorausgesetzt, sie teilen die politischen Zielen in der Region. Leitungsgremien der EMB wären einen Gouverneursrat auf Ministerebene und ein nicht bei der Bank angesiedeltes Direktorium. Der Gouverneursrat würde dafür Sorge tragen, dass die EMB-Tätigkeit mit der Politik im Rahmen des Barcelona-Prozesses übereinstimmt. Eine angemessene Personalausstattung würde die Mitgliedschaftsstruktur der EMB widerspiegeln, eine gemeinsame Bank- und Finanzkultur fördern und das Gefühl der Eigenverantwortung stärken.

Die möglichen Finanzierungsquellen der EMB ergäben sich aus der Mitgliedschaft: Das Aktienkapital müsste von den EU-Mitgliedstaaten, der EG und den Haushalten der Partnerländern aufgebracht werden. Die Beteiligung der EIB würde aus EIB-eigenen Mitteln finanziert. Bei einer Beteiligung der Gemeinschaft am EMB-Kapital in Höhe von 5 % bis 10 % würde die Erstkapitalzeichnung im Rahmen der aktuellen Finanziellen Vorausschau mit schätzungsweise 70 Mio. EUR bis 360 Mio. EUR (Richtwerte) im EG-Haushalt zu Buche schlagen [9]; die entsprechende Finanzierung ist noch zu sichern. Vermutlich wäre nach 2006 im Rahmen der nächsten Finanziellen Vorausschau eine weitere Kapitalzeichnung erforderlich, um den Wachstumsbedarf zu decken und eine höhere Fremdkapitalquote sicherzustellen. In der Gründungsphase müssten verschiedene technische Studien in Auftrag gegeben werden, für die rund 500 000 EUR zu veranschlagen wären.

[9] Unteres Szenario: 7 Mrd. EUR Kapital x 5 % EG-Anteil x 20 % Einzahlung = 70 Mio. EUR

6. Fazit

1. Die endgültige Entscheidung wird nach einem Dialog mit den Partnerländern zu treffen sein. Unter Berücksichtigung der Vor- und Nachteile aller Optionen wäre zum jetzigen Zeitpunkt allerdings eine EIB-Tochter der einfachste und rascheste Weg, um die EU-Finanzhilfe zur Deckung des festgestellten Finanzbedarfs zu verstärken. Die EMB würde die derzeitige EIB-Tätigkeit in der Region übernehmen, so dass Doppelaufwand bei EU-Instrumenten und -Institutionen vermieden würde. Sie würde eine volle Beteiligung der Partnerländer ermöglichen. Eine Tochter im Mehrheitsbesitz der EIB wäre aufgrund der erheblichen Größenvorteile innerhalb der EIB-Gruppe mit den niedrigsten Betriebsaufwendungen verbunden und daher die kostengünstigste Lösung. Fazit: Dem festgestellten Bedarf kann am besten durch Gründung einer EMB als EIB-Tochter im Mehrheitsbesitz der EIB entsprochen werden.

2. Sobald die Grundzüge der neuen Finanzinstitution vereinbart worden sind, sollte die Kommission in Zusammenarbeit mit der EIB, den Mitgliedstaaten und den Partnerländern die notwendigen praktischen Schritte prüfen.

ANHANG 1

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ANHANG 5

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ANHANG 6

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