52002PC0722

Vorschlag für einen Beschluß des Rates über den Standpunkt der Gemeinschaft in dem durch das Europa-Abkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Polen andererseits eingesetzten Assoziationsrat zu der Verbesserung der Handelsbestimmungen für landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse gemäß Protokoll Nr. 3 des Europa-Abkommens zwischen den Europäischen Gemeinschaften und der Republik Polen /* KOM/2002/0722 endg. - ACC 2002/0300 */


Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über den Standpunkt der Gemeinschaft in dem durch das Europa-Abkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Polen andererseits eingesetzten Assoziationsrat zu der Verbesserung der Handelsbestimmungen für landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse gemäß Protokoll Nr. 3 des Europa-Abkommens zwischen den Europäischen Gemeinschaften und der Republik Polen

(von der Kommission vorgelegt)

BEGRÜNDUNG

Gemäß Artikel 20 des Europa-Abkommens zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Polen andererseits, das durch den Beschluss (93/743/Euratom, EGKS, EG) des Rates und der Kommission vom 13. Dezember 1993 [1] genehmigt wurde, enthält das Protokoll Nr. 3 die Handelsbestimmungen für die darin aufgeführten landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnisse. Entsprechend Artikel 2 Absatz 1 des Protokolls zur Anpassung der Handelsaspekte des Europa-Abkommens zur Berücksichtigung des Beitritts der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden zur Europäischen Union und der Ergebnisse der Agrarverhandlungen der Uruguay-Runde einschließlich der Verbesserung der bestehenden Präferenzregelung, das mit dem Beschluss (2002/63/EG) des Rates vom 23. Oktober 2001 [2] genehmigt wurde, erhielt das Protokoll Nr. 3 den in Anhang H dieses Protokolls enthaltenen Wortlaut.

[1] ABl. L 348 vom 31.12.1993, S. 1.

[2] ABl. L 27 vom 30.1.2002, S. 4.

Während der Erörterung des von der Kommission vorgeschlagenen Mandats für eine Verbesserung der Kapitel über die Landwirtschaft in den Europa-Abkommen ersuchten die Mitgliedstaaten die Kommission, parallel dazu Verhandlungen über eine Verbesserung des Zugangs zu den Absatzmärkten für landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse zu führen. Die Rechtsgrundlage für diese Verhandlungen sind die einschlägigen Bestimmungen des vorstehend genannten Protokolls Nr. 3.

Entsprechend diesem Ersuchen des Rates leiteten die Kommissionsdienststellen Verhandlungen mit einer Delegation der Republik Polen ein, um den Marktzugang zu verbessern.

Die beiden Parteien gelangten zu einer technischen Vereinbarung, die eine Verringerung der Einfuhrzölle für kontingentierte Erzeugnisse sowie die Einführung neuer Kontingente mit Zollermäßigung, die Erhöhung der Kontingentsmenge unter Berücksichtigung des traditionellen Handelsstroms sowie Senkungen der Einfuhrzölle für eine breite Produktpalette vorsieht.

Daher wird dem Rat vorgeschlagen, diesen Vorschlag für einen Beschluss des Assoziationsrates zur Anpassung des Protokolls Nr. 3 anzunehmen.

2002/0300 (ACC)

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über den Standpunkt der Gemeinschaft in dem durch das Europa-Abkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Polen andererseits eingesetzten Assoziationsrat zu der Verbesserung der Handelsbestimmungen für landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse gemäß Protokoll Nr. 3 des Europa-Abkommens zwischen den Europäischen Gemeinschaften und der Republik Polen

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere Artikel 133 in Verbindung mit Artikel 300 Absatz 2 Satz 1,

auf Vorschlag der Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Mit dem Europa-Abkommen [3] wird eine Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Polen andererseits gegründet.

[3] ABl. L 348 vom 31.12.1993, S. 3.

(2) Das Protokoll Nr. 3, geändert durch das Protokoll zur Anpassung der Handelsaspekte des Europa-Abkommens [4] zur Berücksichtigung des Beitritts der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden zur Europäischen Union und der Ergebnisse der Agrarverhandlungen der Uruguay-Runde, beinhaltet die Vereinbarungen für den Handel mit landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen zwischen der Gemeinschaft und Polen.

[4] ABl. L 27 vom 30.1.2002, S. 3.

(3) Gemäß Artikel 1 Absatz 2 des Protokolls Nr 3 entscheidet der Assoziationsrat insbesondere über eine Änderung der in den Anhängen des genannten Protokolls aufgeführten Zollsätze und über die Erhöhung oder Beseitigung der Zollkontingente.

(4) Gemäß Artikel 2 Absatz 1 zweiter Gedankenstrich dieses Protokolls können die geltenden Zollsätze durch Beschluss des Assoziationsrates im Anschluss an Zollsenkungen aufgrund gegenseitiger Zugeständnisse bei landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen gesenkt werden.

(5) Daher ist der Standpunkt der Gemeinschaft zu diesen Beschlüssen festzulegen -

BESCHLIESST:

Einziger Artikel

Der Standpunkt, den die Gemeinschaft in dem durch das Europa-Abkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Polen andererseits eingesetzten Assoziationsrat zu der Verbesserung von Protokoll Nr. 3 über die Handelsbestimmungen für landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse einnehmen wird, beruht auf dem diesem Beschluss beigefügten Entwurf eines Beschlusses des Assoziationsrates.

Geschehen zu Brüssel am

Im Namen des Rates

Der Präsident

ANHANG

Vorschlag für einen

BESCHLUSS Nr. .../2002 DES ASSOZIATIONSRATES EG-POLEN

über die Verbesserung der in dem Protokoll Nr. 3 des Europa-Abkommens enthaltenen Handelsbestimmungen für landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse

DER ASSOZIATIONSRAT -

gestützt auf das Europa-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Polen andererseits, insbesondere auf das Protokoll Nr. 3 Artikel 1 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Das Protokoll Nr. 3, geändert durch das Protokoll zur Anpassung der Handelsaspekte des Europa-Abkommens [5] zur Berücksichtigung des Beitritts der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden zur Europäischen Union und der Ergebnisse der Agrarverhandlungen der Uruguay-Runde, beinhaltet die Vereinbarungen für den Handel mit landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen zwischen der Gemeinschaft und Polen.

[5] ABl. L 27 vom 30.1.2002, S. 3.

(2) Gemäß Artikel 1 Absatz 2 dieses Protokolls entscheidet der Assoziationsrat insbesondere über eine Änderung der in den Anhängen zum Protokoll Nr. 3 aufgeführten Zollsätze und über die Erhöhung oder Beseitigung der Zollkontingente.

(3) Gemäß Artikel 2 Absatz 1 zweiter Gedankenstrich dieses Protokolls können die geltenden Zölle durch Beschluss des Assoziationsrates als Reaktion auf Zollsenkungen, die auf gegenseitigen Zugeständnissen für landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse beruhen, gesenkt werden.

(4) Die in Anhang I und II dieses Beschlusses vorgesehenen Jahreskontingente sollten für das Jahr 2003 eröffnet werden -

BESCHLIESST:

Artikel 1

Anhang I und II des Protokolls Nr. 3 über den Handel mit landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen zwischen der Gemeinschaft und Polen erhalten die Fassung von Anhang I und II dieses Beschlusses.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 2003 in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am

Für den Assoziationsrat Der Präsident

Anhang 1

Tabelle 1: Jährliche Zollkontingente für Waren mit Ursprung in Polen bei ihrer Einfuhr in die Gemeinschaft

EAR: siehe Tabelle 4.

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Tabelle 2: Einfuhrzölle der Gemeinschaft für Waren mit Ursprung in Polen

EA bezeichnet den gemäß Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 2658/87 des Rates berechneten Agrarteilbetrag.

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Tabelle 3: Zeitplan für die Senkung der Einfuhrzölle der Gemeinschaft für Waren mit Ursprung in Polen

Das Beitrittsdatum wird von diesem Zeitplan nicht berührt. Nach erfolgtem Beitritt treten die Pflichten aufgrund der Mitgliedschaft an die Stelle dieses Zeitplans.

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Tabelle 4: Die Ausgangsbeträge für die Berechnung der ermäßigten Agrarteilbeträge (EAR) und Zusatzzölle, welche für die in Tabelle 1 aufgeführten Waren bei ihrer Einfuhr in die Gemeinschaft gelten

Grunderzeugnis // Präferenzzollsatz am 1.1.2003 (EUR/100 kg)

//

Weichweizen // 6,653

Hartweizen // 10,326

Roggen // 6,483

Gerste // 6,483

Mais // 6,577

geschälter langkörniger Reis // 18,502

Magermilchpulver // 23,760

Vollmilchpulver // 26,086

Butter // 37,912

Weißzucker // 29,350

Anhang 2

Tabelle 1: Einfuhrkontingente Polens für Waren mit Ursprung in der Gemeinschaft

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

* Zusätzlich wird ein fester spezifischer Zollsatz von 0,0012 EUR je 1 GHT Saccharose erhoben.

Tabelle 2: Einfuhrzölle Polens für Waren mit Ursprung in der Gemeinschaft

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

* Zusätzlich wird ein fester spezifischer Zollsatz von 0,0017 EUR je 1 GHT Saccharose erhoben.

Tabelle 3: Zeitplan für die Senkung der Einfuhrzölle Polens für Waren mit Ursprung in der Gemeinschaft

Das Beitrittsdatum wird von diesem Zeitplan nicht berührt. Nach erfolgtem Beitritt treten die Pflichten aufgrund der Mitgliedschaft an die Stelle dieses Zeitplans.

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

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