52002PC0160

Vorschlag für eine Verordnung Des Europäischen Parlaments und des Rates über die Weiterführung des Systems für die Stahlstatistik der EGKS nach Ablauf des Vertrags über die Gründung der EGKS /* KOM/2002/0160 endg. - COD 2002/0078 */

Amtsblatt Nr. 203 E vom 27/08/2002 S. 0022 - 0023


Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Weiterführung des Systems für die Stahlstatistik der EGKS nach Ablauf des Vertrags über die Gründung der EGKS

(von der Kommission vorgelegt)

BEGRÜNDUNG

1. Hintergrund

Ungefähr ein Fünftel des weltweit hergestellten Stahls stammt von der europäischen Stahlindustrie. Diese setzt sich aus ca. 300 Unternehmen zusammen - aufgrund der größenbedingten Wettbewerbsvorteile in der Stahlherstellung fast ausschließlich Großunternehmen. Die Stahlindustrie hat ungefähr 275 000 Beschäftigte.

Sowohl für die politisch Verantwortlichen als auch für die Industrie selbst haben sich Statistiken als eine wertvolle Hilfe im Prozess der Entscheidungsfindung erwiesen. Die Stahlindustrie ist kapitalintensiv, und die Nachfrage auf dem Stahlmarkt oft schwankend. In den letzten fünfzig Jahren wurde ein auf den Bedarf der EGKS-Politik und der Industrie zugeschnittenes, umfassendes statistisches System entwickelt. Dabei wurde eng mit den europäischen Stahlverbänden zusammengearbeitet. In den meisten Mitgliedstaaten erhebt die Kommission die Daten entweder bei den Stahlunternehmen selbst oder bei den entsprechenden nationalen Stahlverbänden. Bis zum Jahre 2000 gab es 17 monatliche, einen vierteljährlichen und ein Dutzend jährliche Fragebogen. Im Jahre 2000 wurde diese Zahl reduziert. Eurostat hat Studien über den Bedarf der Nutzer durchgeführt und so die Bereiche ermittelt, in denen auch nach dem Auslaufen des EGKS-Vertrages statistische Informationen benötigt werden. Die politischen Organe der Kommission, die nationalen Ministerien und die Industrie haben darum gebeten, dass Schlüsselstatistiken über die Stahlindustrie weiterhin vorgelegt werden.

Das derzeitige Gemeinschaftssystem für die Stahlstatistik basiert auf dem Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKSV), der am 23. Juli 2002 ausläuft. Das Auslaufen des Vertrages hätte zur Folge, dass die Datenerhebung mitten im Jahr 2002 eingestellt wird. Die Nutzer haben zum Ausdruck gebracht, dass es ihnen sehr viel lieber wäre, wenn die Umstellung des Systems erst mit den Daten für das Jahr 2003 vorgenommen würde. In der der Schlussakte der Konferenz der Regierungsvertreter der Mitgliedstaaten vom 26. Februar 2001 beigefügten Erklärung 24 wird der Rat aufgefordert, die Fortführung des statistischen Systems der EGKS über das Ende der Gültigkeitsdauer des EGKSV hinaus bis zum 31. Dezember 2002 zu gewährleisten. Der vorgelegte Verordnungsentwurf hat die Weiterführung der EGKS-Stahlstatistik bis Ende 2002 zum Gegenstand. Demnach können noch für das gesamte Jahr 2002 Statistiken erstellt werden.

Eurostat würde wie auch bisher die Daten für diesen Zeitraum erheben und dabei auf das bestehende Netzwerk von Datenlieferanten zurückgreifen. Eurostat erhebt die Daten vor allem bei den Firmen selbst und bei deren Verbänden. Deshalb sind die meisten Nationalen Statistischen Ämter nicht direkt an der Datenerhebung beteiligt. Die Verbände haben der Kommission und den Mitgliedstaaten mitgeteilt, dass sie bereit sind, die Datenerhebung fortzuführen.

2. Inhalt der Verordnung

Die Verordnung hat 22 geltende Fragebogen zur Eisen- und Stahlstatistik zum Gegenstand.

Vierzehn davon sind monatliche Fragebogen, und zwar zu folgenden Themen:

- Der Roheisenerzeugung;

- der Rohstahlerzeugung;

- der Erzeugung von Flach- und Langstahlerzeugnissen;

- Veränderungen bezüglich der Beschäftigungslage in der Eisen- und Stahlindustrie (EGKS);

- Arbeitsstunden in der Eisen- und Stahlindustrie (EGKS);

- Schrott- und Gussbruchwirtschaft;

- Zugänge an EGKS-Stahlerzeugnissen direkt oder über Händler;

- Stahllieferungen an die Gemeinschaftsländer und Gesamtlieferungen, nach Produktart und Stahlqualität;

- Stahllieferungen in Drittländer, nach Produktart und Stahlqualität;

- Lieferungen von Edelstählen (legiert und unlegiert) nach Kategorien in die Gemeinschaftsländer und in Drittländer;

- Roheisenlieferungen und neue Verkaufsaufträge für Roheisen;

- Auftragseingänge für Stahl aus der Gemeinschaft und Drittländern;

- Auftrageingänge für Stahl aus Drittländern;

- Zugänge, Lieferungen und Bestände an Eisen- und Stahlerzeugnissen aufgeschlüsselt nach Stahlhändlern.

Es gibt einen vierteljährlichen Fragebogen zu den Beständen an Blöcken, Halbzeug, Flach- und Langerzeugnissen aus Stahl.

Außerdem werden sieben jährliche Fragebogen erhoben, und zwar zu folgenden Themen:

- Rohstoffverbrauch für die Erzeugung von Roheisen;

- Rohstoffverbrauch in den Stahlwerken;

- Brennstoff- und Energieverbrauch sowie Bilanz der elektrischen Energie in der Stahlindustrie;

- Stahllieferungen auf dem Inlandsmarkt nach Produktart und Abnehmern;

- Lieferungen von unter den EGKSV fallenden Produkten nach Wert;

- Investitionsaufwendungen in der Eisen- und Stahlindustrie (EGKS);

- Produktionskapazität in der Eisen- und Stahlindustrie (EGKS).

Die Liste der Fragebogen, die Gegenstand dieser Verordnung sind, wurde dem Ausschuss für die Stahlstatistik bei Eurostat vorgelegt, der sich aus Vertretern der Stahlindustrieverbände und der Nationalen Statistischen Ämter zusammensetzt. Der Ausschuss begrüßte den Vorschlag. Der Vorschlag für eine Verordnung wurde dem Ausschuss für das statistische Programm im September 2001 vorgelegt. Eine breite Mehrheit der Mitgliedstaaten sprach sich für die vorgeschlagene Verordnung aus.

Die Annahme dieser Verordnung würde es ermöglichen, Stahlstatistiken für das gesamte Jahr 2002 aufzustellen, so dass ein Abbruch mitten im Jahr vermieden wird.

2002/0078 (COD)

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Weiterführung des Systems für die Stahlstatistik der EGKS nach Ablauf des Vertrags über die Gründung der EGKS

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION,

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 285 Absatz 1,

auf Vorschlag der Kommission [1],

[1] OJ C , , p. .

nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses [2],

[2] OJ C , , p. .

nach Stellungnahme des Ausschusses der Regionen [3],

[3] OJ C , , p. .

gemäß dem Verfahren des Artikels 251 des Vertrags [4],

[4] ABl. C , , S. .

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Statistische Daten über die Stahlindustrie sind unerlässlich, um die Gemeinschaftspolitiken im Zusammenhang mit der Stahlindustrie befolgen zu können.

(2) Der Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKSV) läuft am 23. Juli 2002 aus.

(3) Die Stahlstatistiken der Gemeinschaft werden bis zum Ablauf der Geltungsdauer des EGKS-Vertrages im Rahmen des statistischen Systems der EGKS erstellt.

(4) Die Nutzer von Stahlstatistiken benötigen durchlaufende Reihen für das zweite Halbjahr 2002.

(5) In der der Schlussakte der Konferenz der Regierungsvertreter der Mitgliedstaaten vom 26. Februar 2001 beigefügten Erklärung 24 wird der Rat aufgefordert, gemäß Artikel 2 des Protokolls über die finanziellen Auswirkungen des Ablaufs der Geltungsdauer des EGKS-Vertrags und über den Kohle- und Stahlforschungsfonds den Fortbestand des statistischen Systems der EGKS nach Ablauf der Geltungsdauer des EGKS-Vertrags bis zum 31. Dezember 2002 zu gewährleisten.

(6) Der aufgrund des Beschlusses 89/382/EWG, Euratom eingesetzte Ausschuss für das Statistische Programm (ASP) [5], wurde gemäß Artikel 3 des vorstehenden Beschlusses angehört -

[5] ABl. L 181, vom 28.6.1989, S. 47.

HABEN FOLGENDE Verordnung ERLASSEN:

Artikel 1

Ziel dieser Verordnung ist es, die Weiterführung des statistischen System der EGKS nach Ablauf der Geltungsdauer des EGKS-Vertrags bis zum 31. Dezember 2002 zu gewährleisten.

Artikel 2

Auf dem Stahlsektor tätige Eisen und Stahl produzierende Unternehmen im Sinne des EGKS-Vertrags haben der Kommission mit Wirkung vom 24. Juli 2002 für das Berichtsjahr 2002 weiterhin die Statistiken (Fragebogen) vorzulegen, die aufgrund der im Anhang zu dieser Verordnung angeführten Entscheidungen und der dort genannten Empfehlung erstellt werden.

Artikel 3 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt an dem Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft. Sie gilt ab dem 24. Juli 2002.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am

Im Namen des Europäischen Parlaments Im Namen des Rates

Der Präsident Der Präsident

ANHANG Statistiken

Die Statistiken sind der Kommission unter Zugrundelegung der nachstehend aufgelisteten Fragebogen vorzulegen, die anhand der unten angeführten Entscheidungen und der nachstehend genannten Empfehlung sowie gemäß den einschlägigen Erfordernissen zusammengestellt wurden:

1. Entscheidung Nr. 1566/86/EGKS der Kommission vom 24. Februar 1986 über die Eisen- und Stahlstatistiken, zuletzt geändert durch die Entscheidung Nr. 1273/2000/EGKS der Kommission vom 16. Juni 2000:

- Fragebogen 2-10: Roheisenerzeugung;

- Fragebogen 2-11: Rohstahlerzeugung;

- Fragebogen 2-13: Erzeugung von Flach- und Langstahlerzeugnissen;

- Fragebogen 2-14: Bestände an Blöcken, Halbzeug, Flach- und Langerzeugnissen aus Stahl;

- Fragebogen 2-31: Veränderungen bezüglich der Beschäftigungslage in der Eisen- und Stahlindustrie (EGKS);

- Fragebogen 2-32: Arbeitsstunden in der Eisen- und Stahlindustrie (EGKS);

- Fragebogen 2-50: Schrott- und Gussbruchwirtschaft;

- Fragebogen 2-51: Rohstoffverbrauch für die Erzeugung von Roheisen;

- Fragebogen 2-54: Rohstoffverbrauch in den Stahlwerken;

- Fragebogen 2-56: Zugänge an EGKS-Stahlerzeugnissen direkt oder über Händler;

- Fragebogen 2-58: Verbrauch von Brennstoff und Energie sowie Bilanz der elektrischen Energie in der Stahlindustrie;

- Fragebogen 2-71: Stahllieferungen in die Gemeinschaftsländer und Gesamtlieferungen;

- Fragebogen 2-72: Stahllieferungen in Drittländer;

- Fragebogen 2-73: Lieferungen von Stahl auf dem Inlandsmarkt nach Produktart und Abnehmern;

- Fragebogen 2-74: Lieferungen von Edelstählen (legiert und unlegiert) nach Kategorien in die Gemeinschaftsländer und in Drittländer;

- Fragebogen 2-76: Gesamtlieferungen von unter den EGKSV fallenden Produkten nach Wert;

- Fragebogen 2-79 I: Lieferungen und neue Verkaufsaufträge für Roheisen;

- Fragebogen 2-80: Auftragseingänge für Stahl (Gemeinschaftsländer und Drittländer);

- Fragebogen 2-81: Auftragseingänge für Stahl von Drittländern;

2. Entscheidung Nr. 3302/81/EGKS der Kommission vom 18. November 1981 über die Auskunfterteilung der Unternehmen der Eisen- und Stahlindustrie betreffend ihre Investitionen:

- Fragebogen 2-60: Investitionsaufwendungen in der Eisen- und Stahlindustrie (EGKS);

- Fragebogen 2-61: Kapazität in der Eisen- und Stahlindustrie (EGKS);

3. Empfehlung Nr. 94/780/EGKS vom 16. November 1994 über die Statistik des Stahlhandels:

- Fragebogen 3-70: Zugänge, Lieferungen und Bestände an Eisen- und Stahlerzeugnissen nach Stahlhändlern

FINANZBOGEN ZU RECHTSAKTEN

Politikbereich: Statistik

Tätigkeit: Eisen- und Stahlstatistiken

Bezeichnung der massnahme: Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Weiterführung des Systems der Stahlstatistiken der EGKS nach Ablauf des Vertrags über die Gründung der EGKS

1. HAUSHALTSLINIE (NUMMER UND BEZEICHNUNG)

B5-6000 - Politik auf dem Gebiet der statistischen Information mit Beteiligung der Drittstaaten

2. ALLGEMEINE ZAHLENANGABEN

2.1 Gesamtmittelausstattung der Maßnahme (Teil B): 0,033 Mio. EUR (VE)

2.2 Geltungsdauer:

ab 24. Juli 2002

2.3 Mehrjährige Gesamtvorausschätzung der Ausgaben:

(a) Fälligkeitsplan für Verpflichtungsermächtigungen/Zahlungsermächtigungen (finanzielle Intervention) (vgl. Ziffer 6.1.1)

in Mio. EUR (bis zur 3. Dezimalstelle)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

(b) Technische und administrative Hilfe und Unterstützungsausgaben (vgl. Ziffer 6.1.2)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

(c) Gesamtaufwand für Humanressourcen und sonstige Verwaltungsausgaben (vgl. Ziffer 7.2 und 7.3)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

2.4 Vereinbarkeit mit der Finanzplanung und der Finanziellen Vorausschau

X Der Vorschlag ist mit der derzeitigen Finanzplanung vereinbar.

Der Vorschlag macht eine Anpassung der betreffenden Rubrik der Finanziellen Vorausschau

sowie gegebenenfalls einen Rückgriff auf die Bestimmungen der Interinstitutionellen Vereinbarung erforderlich.

2.5 Finanzielle Auswirkungen auf die Einnahmen: [6]

[6] Weitere Informationen sind den getrennt beigefügten Leitlinien zu entnehmen.

Keinerlei finanzielle Auswirkungen (betrifft die technischen Aspekte der Durchführung einer Maßnahme)

ODER

X Folgende finanzielle Auswirkungen auf die Einnahmen sind zu erwarten:

in Mio. EUR (bis zur 1. Dezimalstelle)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

3. HAUSHALTSTECHNISCHE MERKMALE

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

4. RECHTSGRUNDLAGE

- Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere Artikel 285 Absatz 1

5. BESCHREIBUNG UND BEGRÜNDUNG

5.1 Notwendigkeit einer Maßnahme der Gemeinschaft [7]

[7] Weitere Informationen sind den getrennt beigefügten Leitlinien zu entnehmen.

5.1.1 Zielsetzungen

Bereitstellung von Gemeinschaftsstatistiken über die Eisen- und Stahlindustrie für die politischen Entscheidungsträger und die Industrie.

5.2 Geplante Einzelmaßnahmen und Modalitäten der Intervention zu Lasten des Gemeinschaftshaushalts

Die Erhebung von Daten zur Stahlproduktion wird in gleicher Weise fortgesetzt wie während der ersten Jahreshälfte 2002: Gemäß dem EGKS-Vertrag sind die Stahlunternehmen dafür verantwortlich, Eurostat die Daten zukommen zu lassen.

Eurostat ist seinerseits für die Aktualisierung der Datenbank, die Bewertung und, gegebenenfalls, die Schätzungen verantwortlich. Die Daten in ihrer Endfassung werden einem externen DTP-Unternehmen übergeben, das sie als reprofähige Vorlagen zurückschickt. Der Druck und Verkauf der statistischen Veröffentlichungen erfolgt intern.

Zielgruppe: 450 Abonnenten.

Nach Abschluss eines Vertrags wird das beauftragte Unternehmen anhand seiner Rechnungen an Eurostat bezahlt.

5.3 Durchführungsmodalitäten

Das beauftragte Unternehmen erhält Auszüge aus der Stahldatenbank. Es arbeitet anhand dieser Auszüge fünf monatliche und eine jährliche Veröffentlichung zum Thema Eisen- und Stahlstatistiken aus und führt das Desktop-Publishing durch. Das von dem Unternehmen zu liefernde Produkt besteht in den oben genannten Veröffentlichungen als reprofähige Vorlagen und als pdf-Datei (Acrobat).

Für die Datenerfassung und -bewertung sowie die Endkontrolle der Veröffentlichung wird ein Teil der Ressourcen einer C-Stelle und für Managementaufgaben ein Teil der Ressourcen einer A-Stelle benötigt.

6. FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN

6.1 Finanzielle Gesamtbelastung für Teil B des Haushalts (während des gesamten Planungszeitraums)

6.1.1 Finanzielle Intervention

VE in Mio. EUR (bis zur dritten Dezimalstelle)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

6.2 Berechnung der Kosten für jede einzelne der vorgesehenen Maßnahmen zu Lasten von Teil B (während des gesamten Planungszeitraums) [8]

[8] Weitere Informationen sind den getrennt beigefügten Leitlinien zu entnehmen.

(Werden mehrere Maßnahmen durchgeführt, so sind hinreichend detaillierte Angaben zu den hierzu erforderlichen spezifischen Einzelaktionen zu machen, um eine Schätzung von Umfang und Kosten der verschiedenen Teilergebnisse (,outputs") zu gestatten.)

VE in Mio. EUR (bis zur 3. Dezimalstelle)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Erforderlichenfalls ist die Berechnungsweise zu erläutern.

7. AUSWIRKUNGEN AUF PERSONAL- UND VERWALTUNGSAUSGABEN

7.1 Auswirkungen im Bereich der Humanressourcen

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

7.2 Finanzielle Gesamtbelastung für Humanressourcen

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Anzugeben sind jeweils die Beträge, die den Gesamtausgaben für 12 Monate entsprechen.

7.3 Sonstige Verwaltungsausgaben im Zusammenhang mit der Maßnahme

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Anzugeben sind jeweils die Beträge, die den Gesamtausgaben für 12 Monate entsprechen.

1 Angabe von Kategorie und Gruppe des Ausschusses.

I. Jährlicher Gesamtbetrag (7.2 + 7.3)

II. Dauer der Maßnahme

III. Gesamtaufwand für die Maßnahme (I x II) // 54.000 EUR

1 Jahr

54.000 EUR

8. BEGLEITUNG UND BEWERTUNG

8.1 Begleitung

Die dem beauftragten Unternehmen zur Verfügung gestellten Daten werden intern bewertet. Es ist gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen vor dem Druck einer internen Qualitätskontrolle unterzogen werden. Die Gesamtqualität der Veröffentlichungen nach dem Druck wird ebenfalls intern geprüft.

8.2 Modalitäten und Periodizität der vorgesehenen Bewertung

Die Bewertung der erbrachten Leistungen und der Veröffentlichungen wird immer unverzüglich ausgeführt.

9. BETRUGSBEKÄMPFUNGSMASSNAHMEN

Die Zahlungen erfolgen erst nachdem überprüft wurde, ob die vertraglichen Verpflichtungen eingehalten wurden und die Rechnung mit den erbrachten Leistungen übereinstimmt.