Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament - Halbzeitbewertung des vierten Fischereiprotokolls zwischen der EU und Grönland /* KOM/2002/0697 endg. */
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament - Halbzeitbewertung des vierten Fischereiprotokolls zwischen der EU und Grönland Einleitung Das vierte Protokoll des Fischereiabkommens mit Grönland ist im Januar 2001 in Kraft getreten und enthält eine Klausel zur Halbzeitbewertung, wonach die Kommission bis spätestens Ende Februar 2003 Vorschläge unterbreiten muss. In der vorliegenden Mitteilung soll erläutert werden, warum im Rahmen dieser Halbzeit bewertung - die durchaus kein Routinevorgang ist - die künftigen Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Grönland grundlegend neu überdacht werden müssen (Teil 1). Dann werden die wichtigsten Züge eines politischen Engagements zwischen der EU, Grönland und dem Königreich Dänemark aufgezeigt, wonach sichergestellt ist, dass die Beziehungen nach 2007 auf einer umfassenden Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung basieren (Teil 2). Schließlich wird im Hinblick auf die Anpassung des vierten Fischereiprotokolls innerhalb der voraussichtlichen Zeitplanung der Halbzeitbewertung ein Rahmen für Verhandlungen zwischen der Kommission und den grönländischen Behörden abgesteckt (Teil 3). 1. SCHWÄCHEN UND STÄRKEN DER BEZIEHUNG ZWISCHEN DER EU UND GRÖNLAND 1.1. Hintergrund Grönland, eine Region Dänemarks, wurde 1973 zusammen mit seinem Mutterland Mitglied der Gemeinschaft. Der interne Status von Grönland wurde durch das Hjemmestyreloven (Selbstverwaltungsgesetz) geändert, das am 1.5.1979 in Kraft trat. Im Februar 1982 sprachen sich in einem Referendum 52 % der Wähler für einen Austritt aus der Gemeinschaft aus. Daraufhin schlug Dänemark vor, die Verträge zu ändern. Der Vertrag über den Austritt Grönlands vom 13. März 1984 (,Grönland-Vertrag") [1] trat am 1. Februar 1985 in Kraft und räumte Grönland den Status ein, der für mit der Gemeinschaft assoziierte überseeische Länder und Gebiete (ÜLG) gilt [2]. [1] Vertrag zur Änderung der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften bezüglich Grönlands, ABl. L 29 vom 1.2.1985, S. 1. [2] Artikel 182-188 EU-Vertrag und Anhang II. Schwerpunkte des Grönland-Vertrags sind auch Fragen der Zusammenarbeit und Entwicklung. Laut seinen Erwägungsgründen ist ,eine Regelung einzuführen, die enge und dauerhafte Beziehungen zwischen den Gemeinschaften und Grönland beibehält und deren gegenseitige Interessen, insbesondere die Entwicklungserfordernisse Grönlands, berücksichtigt". Außerdem heißt es in den Erwägungsgründen weiter, dass der ÜLG-Status zwar einen geeigneten Rahmen für die Beziehungen zu Grönland darstelle, aber ,zusätzliche spezifische Bestimmungen für Grönland notwendig" seien. Nach dem Protokoll über die Sonderregelung für Grönland, die dem Vertrag über den Austritt beigefügt ist, haben grönländische Fischereierzeugnisse uneingeschränkt und zollfrei Zugang zum Gemeinschaftsmarkt, sofern der Gemeinschaft in einem Fischereiabkommen zufriedenstellende Möglichkeiten des Zugangs zu den grönländischen Gewässern eingeräumt werden. 1.2. Der rechtliche Rahmen - Fischerei Die Fischereibeziehungen zwischen der Gemeinschaft und Grönland sind im ,Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft einerseits und der Regierung Dänemarks und der örtlichen Regierung Grönlands andererseits" [3] (Fischereiabkommen) geregelt, dessen Aushandlung und Abschluss eng mit dem Austritt Grönlands aus der Gemeinschaft und dem Abschluss des Grönland-Vertrags verbunden war. [3] ABl. L 29/19 vom 1.2.1985, S. 8. Das Fischereiabkommen wurde ursprünglich für einen Zeitraum von zehn Jahren geschlossen. Danach kann es stillschweigend für weitere Zeiträume von je sechs Jahren verlängert werden, sofern es nicht von einer der Vertragsparteien mindestens neun Monate vor Ablauf des jeweiligen Zeitraums gekündigt wird. Es wird durch Protokolle umgesetzt. Das Fischereiabkommen stützt sich auf die Grundsätze des Grönland-Vertrags. In seiner Präambel wird ausdrücklich Bezug genommen auf den ,Geist der Zusammenarbeit aufgrund des Grönland von der Gemeinschaft gewährten Status eines überseeischen Gebiets" sowie auf das obengenannte Protokoll über die Sonderregelung für Grönland. Außerdem wird die ,für Grönland lebenswichtige Bedeutung der Fischerei, die eine wesentliche Wirtschaftstätigkeit darstellt", anerkannt und es wird darauf hingewiesen, dass ,für die Gemeinschaft die Erhaltung der Fischereitätigkeit der Fahrzeuge unter der Flagge eines Mitgliedstaats in den grönländischen Gewässern für das reibungslose Funktionieren der gemeinsamen Fischereipolitik" eine ,wesentliche Rolle spielt". In diesem Sinne soll das Fischereiabkommen der Gemeinschaft gegen Zahlung eines finanziellen Ausgleichs an Grönland sowohl Fangquoten in den grönländischen Gewässern als auch besonderen Vorrang für den Zugang zu den zusätzlichen Fangmöglichkeiten in den grönländischen Gewässern sichern. Nach dem Fischereiabkommen können die Fangquoten der Gemeinschaft in dem für das reibungslose Funktionieren der Fischereiabkommen zwischen der Gemeinschaft und Drittländern notwendigen Umfang auch von Drittlandsschiffen ausgeschöpft werden. Dank dieser letztgenannten Klausel können die Abkommen über den gegenseitigen Zugang mit den Färöern, Island und Norwegen völlig oder zumindest teilweise so ausgewogen gestaltet werden, dass die bestehende Quotenaufteilung in den Gemeinschaftsgewässern nicht beeinträchtigt wird. Im Einklang mit Ziel und Zweck des Grönland-Vertrags und des ,Protokolls über die Sonderregelung für Grönland" war das Fischereiabkommen nicht allein auf Fischereifragen beschränkt, sondern sollte auch der Zusammenarbeit bei der Entwicklung Grönlands zugute kommen. So sollte Grönland insbesondere weiterhin denselben Betrag erhalten, den es als finanzielle Unterstützung bezogen hatte, als es noch Teil der Gemeinschaft war, und diese Mittel sind Grönland lediglich im Rahmen des Fischereiabkommens zur Verfügung gestellt worden. 1.3. Der rechtliche Rahmen - ÜLG-Status Der ÜLG-Status, der Grönland mit dem Vertrag über den Austritt gewährt wurde, ist in den Artikeln 182 bis 188 EU-Vertrag festgelegt, die auch für andere mit Frankreich, den Niederlanden und dem Vereinigten Königreich verbundene Gebiete gelten. Diese Artikel werden durch aufeinander folgende Beschlüsse des Rates umgesetzt, zuletzt durch den ,Übersee-Assoziationsbeschluss" vom 27. November 2001 [4]. In ihnen sind die Beziehungen zwischen den 20 ÜLG und der Europäischen Gemeinschaft festgelegt, allerdings mit Ausnahme der obengenannten besonderen Fischereibestimmungen für Grönland. [4] Beschluss 2001/822/EU vom 27.11.2001, ABl. L 314 vom 30.11.2001, S.1. Obwohl die verschiedenen Ratsbeschlüsse über die Assoziierung der ÜLG auch für Grönland gelten, kann es wegen dieser Ausnahme während der Laufzeit der Fischereiprotokolle keine finanzielle Unterstützung des EEF erhalten. Dieser Umstand hat in der Praxis dazu geführt, dass Grönland und die Gemeinschaft in vielen unter den Beschluss fallenden Gebieten nicht zusammenarbeiten konnten. Stattdessen hat Grönland autonom seine eigene Entwicklungspolitik betrieben. Andere Instrumente der ÜLG-Assoziation können jedoch auf Grönland angewendet werden. Das wichtigste Instrument ist die nichtgegenseitige Handelsregelung. Dabei handelt es sich um die großzügigste Regelung, die Partnern der Gemeinschaft gewährt wird. Sie hat insbesondere den uneingeschränkten und zollfreien Zugang der grönländischen Fischereierzeugnisse zum Gemeinschaftsmarkt gewährleistet. Die allen ÜLG offenstehenden EG-Programme und Haushaltslinien bieten ebenfalls wertvolle Möglichkeiten z.B. in den Bereichen wissenschaftliche Forschung und technologische Entwicklung, Umwelt, NRO, Bildung, Kultur und Ausbildung. 1.4. Gesamtbild der Lage Grönlands Im Geiste des Grönland-Vertrags, in dessen Erwägungsgründen es heißt, dass die Regelung enge und dauerhafte Beziehungen zwischen der Gemeinschaft und Grönland beibehalten und deren gegenseitige Interessen, insbesondere die Entwicklungserfordernisse Grönlands berücksichtigen solle, muss bei der Bewertung des vierten Fischereiprotokolls das Gesamtbild der Lage Grönlands im Auge behalten werden. Auf den ersten Blick hat die Wirtschaft Grönlands mit einer lang anhaltenden und schweren Krise zu kämpfen. Nach der jüngsten OECD-Schätzung [5] stagnierte das BIP real während der letzten zehn Jahre, und eine wirtschaftliche Erholung erfordert grundlegende strukturelle Veränderungen. [5] OECD - Greenland's economy: building a strategy for the future; DOC.DT/TDPC (99)10 Diese Situation ist im Wesentlichen auf die Krise der Fischerei zurückzuführen, da die Fischerei das Rückgrat der grönländischen Wirtschaft ist: sie ist nicht nur der wichtigste Bereich der privaten inländischen Wirtschaftstätigkeit, sondern Fischereierzeugnisse machen in diesem fast vollständig von Einfuhren abhängigen Land auch 90 % der Ausfuhren aus. Die Krise der Fischerei wiederum lenkt das Augenmerk auf die enormen Umweltschäden, die Grönland durch die verschiedenen Auswirkungen mangelnder globaler Nachhaltigkeit zugefügt werden: die bereits Anfang der siebziger Jahre erkennbare Dezimierung der Fischbestände wurde durch die gleichzeitigen Folgen der Überfischung im Nordatlantik und veränderter Wassertemperatur noch beschleunigt. Darüber hinaus schädigt die allgemeine Umweltverschmutzung (nicht abbaubare organische Schadstoffe sowie Schwermetalle) inzwischen Tierwelt und menschliche Gesundheit in einem Maß, dass die grönländischen Behörden den Verzehr der betreffenden Arten mehr und mehr beschränken oder gar ganz untersagen. Pläne für eine verstärkte Öl- und Gasförderung im Polarmeer geben wegen der potenziellen schädlichen Auswirkungen auf die Umwelt zunehmend Anlass zu Besorgnis. Die besonderen Strukturen der grönländischen Wirtschaft, die durch einen großen öffentlichen Sektor (technische Unterstützung wird größtenteils von dänischen Beamten geleistet), ungünstige Klimabedingungen und eine weit verstreut lebende Bevölkerung geprägt ist, sind dafür verantwortlich, dass der schwache örtliche Privatsektor alleine die notwendigen Investitionen nicht aufbringen kann. Noch immer sind massive öffentliche Interventionen für die Umstrukturierung der Fischwirtschaft, die Modernisierung der Kommunikationsmittel sowie die Ausbildung und Versorgung einer Bevölkerung notwendig, deren Lebenserwartung zwölf Jahre unter dem OECD-Durchschnitt liegt. Diese wirtschaftlichen Schwierigkeiten führen kurzfristig zu Instabilität der öffentlichen Finanzen, weshalb die grönländische Regierung in hohem Maße von den Globalzuschüssen der dänischen Regierung (etwa 40 % des BIP) und von dem im Rahmen des Fischereiabkommens gezahlten finanziellen Ausgleichs der EU (4 % des BIP) abhängig ist. Aus kultureller und politischer Sicht hat Grönland enge historische Bindungen an das Königreich Dänemark und damit an die EU. Es gibt Anzeichen für eine weitere Verlagerung bestimmter Zuständigkeiten von Dänemark an die grönländische Regionalregierung. Diese Situation sollte als Dreiecksbeziehung zwischen Grönland, Dänemark und der EU betrachtet werden. 1.5. Unzulänglichkeiten des Fischereiabkommens und der Protokolle Bei einer ersten groben Einschätzung der bislang erzielten Erfolge sollte zunächst anerkannt werden, dass das vor fast 20 Jahren abgeschlossene Fischereiabkommen die Kontinuität einer hohen finanziellen Unterstützung für Grönland nach seinem Austritt aus der Gemeinschaft gewährleistet und der ÜLG-Beschluss grönländischen Erzeugnissen den freien Zugang zum Gemeinschaftsmarkt gesichert hat. Dafür hat die Gemeinschaft gegen Zahlung eines finanziellen Ausgleichs stabile Fangquoten und vorrangigen Zugang zu zusätzlichen Beständen erhalten. Das Fischereiabkommen hat außerdem eine wichtige Rolle für die Vereinbarungen mit Norwegen, den Färöern und Island gespielt, indem es die Ausgewogenheit des gegenseitigen Austauschs von Fangmöglichkeiten zwischen den Flotten der EU und diesen Drittländern erleichtert hat. Bei einer realistischen Beurteilung der Fischereiprotokolle sollten jedoch auch die anhaltenden und zunehmenden Mängel ihrer Umsetzung analysiert werden. Die Mengen Fisch, die im Rahmen der Protokolle zur Verfügung standen, waren von Anfang an sehr viel weniger wert als die Höhe des finanziellen Ausgleichs. Die grönländischen Behörden haben zwar eine positivere Sicht der Dinge, doch schon bei Abschluss des ersten Protokolls 1985 gab es in grönländischen Gewässern praktisch keinen Kabeljau und nur wenig Rotbarsch. Die Zahlen für das erste Jahr der Umsetzung des vierten Protokolls bestätigen dies. Mit Ausnahme von Lodde, Rotbarsch, Garnelen und Schwarzem Heilbutt war die Nutzungsrate der im Rahmen des Protokolls verfügbaren Quoten durch Gemeinschaftsschiffe außerordentlich niedrig. 2001 wurden nur knapp 19 % der Rotbarschquote, weniger als 3 % der Katfischquote und weniger als 1 % der Grenadierfischquote gefangen. Die Kabeljauquote betrug 2 000 Tonnen, die Fänge der Gemeinschaftsschiffe dagegen beliefen sich auf 225 Tonnen. So überstieg der im vierten Protokoll vorgesehene finanzielle Ausgleich von 42,8 Millionen Euro nicht nur den tatsächlichen Wert der Fangmöglichkeiten (der von der Kommission auf rund 28 Millionen Euro geschätzt wird) - diese Fangmöglichkeiten konnten nicht einmal voll ausgeschöpft werden. Ein Grund dafür ist die Diskrepanz zwischen den wissenschaftlichen Gutachten über die Bestandslage und der bezogen auf diese Gutachten unrealistischen Festsetzung der Quoten. Das auffälligste Beispiel ist Kabeljau: das wissenschaftliche Gutachten empfiehlt eine Null-Quote, doch der Gemeinschaft wird im Protokoll weiterhin eine Quote von 2 000 Tonnen zugeteilt. Die Protokolle zielten darauf ab, den finanziellen Ausgleich nach und nach anzuheben, um nominell höheren Fangquoten und der Inflation Rechnung zu tragen. Im Gegensatz zu den vor kurzem mit anderen Ländern geschlossenen Fischereiprotokollen enthält das vierte Protokoll keinerlei spezifische Bestimmungen für gezielte Strukturmaßnahmen zur Unterstützung der grönländischen Bemühungen um Modernisierung und Umstrukturierung des grönländischen Fischereisektors. Sowohl der Rechnungshof als auch das Europäische Parlament fordern mehr Transparenz (d.h. eindeutige Zuordnung der entsprechenden Zahlungen für tatsächliche Fangmöglichkeiten) und die Einhaltung der üblichen Haushaltsvorschriften über Entwicklungszusammenarbeit. Dies wurde auch im Grünbuch über die Zukunft der Gemeinsamen Fischereipolitik hervorgehoben (Ziffer 5.8.2) [6]. [6] KOM(2001) 135 vom 20.3.2001. Diese Mängel sind im wesentlichen darauf zurückzuführen, dass ein Kompromiss gefunden werden musste, der den Beschränkungen infolge des Austritts Grönlands aus der Europäischen Gemeinschaft Rechnung trägt. Nach dieser Beurteilung sollte die Halbzeitbewertung zur Einleitung eines Prozesses genutzt werden, der zu einer in Bezug auf die Kosten des Fischereiabkommens transparenteren Beziehung und gleichzeitig zur Straffung der Entwicklungszusammenarbeit führt. 1.6. Chancen in den Bereichen Entwicklung und Außenpolitik Wie bereits in der Beurteilung der wirtschaftlichen und sozialen Gesamtlage Grönlands (vgl. Nummer 1.4) erläutert wurde, könnten die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Grönland auch über die Fischerei hinaus auf eine Reihe vielversprechender Aufgaben in den Bereichen Zusammenarbeit und Entwicklung ausgedehnt werden. Die Zusammenarbeit könnte im breiteren Rahmen der Förderung einer nachhaltigen Entwicklung im arktischen Raum ausgebaut werden, die sowohl für Grönland als auch für die Europäische Union von Interesse wäre. Die grönländischen Behörden haben im Hinblick auf eine mögliche Unterstützung einige Bereiche angesprochen, die für nachhaltiges Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen von entscheidender Bedeutung sind: Veterinärkontrollen, Alternativen zu Öl und Mineralien, vernünftige Wasserwirtschaft, Verbesserung der Kommunikationsmöglichkeiten und Wohnbedingungen für die weit verstreut lebende Bevölkerung, Ausbildung der Arbeitskräfte, wissenschaftliche Zusammenarbeit bei der Nutzung Grönlands als einzigartiges ,Labor" für die Erforschung des Klimawandels. Grönland spielt ganz allgemein eine wichtige Rolle als Partner in arktischen Raum, zu denen im weiteren Sinne auch Schweden und Finnland sowie Island, Norwegen, Russland, Kanada und die Vereinigten Staaten gehören. In diesem Zusammenhang setzt sich die Europäische Kommission dafür ein, die Koordinierung unserer sektoralen Initiativen in der Arktis zu verbessern, um in Fragen der Umwelt, der Forschung und der nachhaltigen Entwicklung in der Innen- und Außenpolitik einen konsequenten Ansatz sicherzustellen. Was den speziellen Bereich der Außenbeziehungen anbelangt, so werden Arktisfragen bereits in den zweiten Aktionsplan für die Nördliche Dimension (2004-2006, zurzeit in Ausarbeitung) eingebunden. Dieser wichtige Politikbereich wird sicherlich auch in Zukunft ein Schwerpunkt bleiben. Die Bedeutung Grönlands als arktisches Fenster der Nördlichen Dimension wurde auch auf der jüngsten Ministerkonferenz zum Thema Nördliche Dimension im August 2002 in Ilulissat besonders hervorgehoben. Das Bemühen um Nachhaltigkeit, deren strategische Bedeutung in Göteborg durch die Annahme der Strategie für eine nachhaltige Entwicklung in Europa bekräftigt wurde, legt die Förderung der arktischen Zusammenarbeit mit aktiver und unterstützender Beteiligung Grönlands nahe. 1.7. Kurz- und langfristige Beziehungen Bei der Beurteilung der derzeitigen Beziehungen zwischen der EU und Grönland gelangt die Kommission zu folgender Auffassung: - Die Umsetzung des vierten Fischereiprotokolls muss unbedingt angepasst werden, um für mehr Transparenz und Übereinstimmung mit den Gemeinschaftsvorschriften über Haushalts- und Entwicklungspolitik zu sorgen. - Es besteht eine strategische Notwendigkeit, die künftigen Beziehungen zwischen der EU und Grönland in Verbindung mit dem beiderseitigen Interesse an nachhaltiger Entwicklung im arktischen Raum zu erweitern und zu vertiefen. - Die kurz- und langfristigen Anforderungen sind untrennbar miteinander verbunden: Unter Berücksichtigung des besonderen Charakters des Fischereiprotokolls und der Strukturprobleme Grönlands sollte eine sofortige Anpassung des Protokolls auf einem langfristigen gemeinsamen politischen Engagement der EU, des Königreichs Dänemarks und Grönlands basieren. 2. VORSCHLAG FÜR EINE NEUE PARTNERSCHAFT FÜR EINE NACHHALTIGE ENTWICKLUNG ZWISCHEN DER EU UND GRÖNLAND 2.1. Der Rahmen einer Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung Die Kommission ist der Auffassung, dass die künftigen Beziehungen zwischen der EU und Grönland auf einer umfassenden Partnerschaft basieren sollten, in der die nachhaltige Entwicklung in drei Dimensionen verwirklicht werden soll: - die nachhaltige Fischerei bleibt eine Angelegenheit von gemeinsamem Interesse. Sie sollte daher wie bei allen künftigen Abkommen mit Drittländern in einer Partnerschaft für die Entwicklung verantwortungsvoller und nachhaltiger Fischerei verankert werden, wie sie in der Mitteilung der Kommission ,Auf dem Weg zu einer globalen Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung" erläutert ist. Außerdem sollte die Höhe des finanziellen Ausgleichs - wie bei allen anderen Fischereiabkommen - den tatsächlichen Umfang der Fangmöglichkeiten widerspiegeln, und Aspekte, die nichts mit der Fischerei zu tun haben, sollten durch andere Instrumente geregelt werden; - nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung sollten auf der Grundlage einer Entwicklungsstrategie gefördert werden, die eng mit der gemeinsamen Politik Dänemarks und Grönlands sowie mit den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Herausforderungen, mit denen die grönländische Inuit-Bevölkerung konfrontiert ist, koordiniert wird; - die effektive Beteiligung Grönlands und der Schutz wichtiger Interessen der EU im Rahmen einer internationalen arktischen Zusammenarbeit sollten sichergestellt werden. 2.2. Optionen für einen neuen rechtlichen Rahmen Nach Artikel 188 EG-Vertrag, mit dem Grönland der ÜLG-Status eingeräumt wird, ist nur die Fischerei von diesem Status ausgenommen. Sollte die Gemeinschaft also beschließen, andere, d.h. sektorale oder globale Vereinbarungen in Bezug auf Grönland einzugehen, die nicht die Fischerei betreffen, so müsste sie daher den EG-Vertrag selbst ändern. Was die finanzielle Unterstützung betrifft, so erlaubt der geltende ÜLG-Rahmen, der zuletzt durch den Übersee-Assoziationsbeschluss (für den Zeitraum 2001-2011) überarbeitet wurde, keine Zuwendungen, die mit den zurzeit im Rahmen des Fischereiprotokolls gewährten Zahlungen vergleichbar sind. Nach den Bestimmungen des neunten EEF-ÜLG-Beschlusses würde Grönland nur mehr etwa ein Zehntel des zurzeit in Form des finanziellen Ausgleichs gezahlten Betrags erhalten. Die Frage, ob eine neue Vereinbarung den ÜLG-Status Grönlands ergänzen oder völlig ersetzen sollte, ist ebenfalls zu klären. Dabei könnten zwei konkrete Optionen geprüft werden: - Nach der ersten Option ,ÜLG plus" würde die Vertragsänderung die grundlegenden ÜLG-Bestimmungen durch eine Sonderregelung ergänzen, die nicht nur für die Fischerei gilt, sondern alle noch nicht unter den ÜLG-Status fallenden bilateralen und arktisbezogenen Fragen abgedeckt und eine solidere Form der Finanzierung aus dem EG-Haushalt ermöglicht, als sie zurzeit praktiziert wird. - Nach der zweiten Option ,Partnerschaft zwischen EU und Grönland" müsste eine Ad-hoc-Vereinbarung ausgehandelt werden, wobei alle durch den ÜLG-Status und das Fischereiabkommen gewährten Regelungen übernommen würden bzw. auf sie aufgebaut würde. Die erste Option würde die Unklarheit des Status Grönlands nicht völlig ausräumen, sondern könnte die Lage noch erschweren und möglicherweise das Gleichgewicht des gesamten ÜLG-Rahmens um einer sehr spezifischen Situation Willen in Frage stellen. Außerdem muss die Beziehung zwischen der EU und Grönland stärker ins Blickfeld gerückt werden. Aus diesen Gründen ist nach Auffassung der Kommission die zweite Option zu bevorzugen, falls Grönland und Dänemark dies wünschen. 2.3. Vorgeschlagene politische Verpflichtung Angesichts der Notwendigkeit, das vierte Fischereiprotokoll zwischen der Gemeinschaft und Grönland in den Kontext einer zukunftsorientierten, verlässlichen und umfassenden Partnerschaft einzubinden, ersucht die Kommission den Ministerrat, gegenüber den grönländischen Behörden und der dänischen Regierung folgende politische Verpflichtung zum Ausdruck zu bringen: - Die Beziehung zwischen der Union und Grönland wird nach 2006 auf der Grundlage einer ,Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung" fortgesetzt, die vor dem Hintergrund der Hauptprioritäten der GASP nach der kommenden Erweiterung auf dem derzeitigen Fischereiabkommen und ÜLG-Status aufbauen soll; - der EG-Vertrag wird zu gegebener Zeit entsprechend geändert. Im nächsten Finanzrahmen der Europäischen Union sollen künftige finanzielle Mittel in der derzeitigen Höhe vorgesehen werden, wobei die besonderen Erfordernisse und Zwänge Grönlands sowie finanzielle Beiträge anderer Parteien zu berücksichtigen sind. 3. HALBZEITBEWERTUNG DES VIERTEN FISCHEREIPROTOKOLLS Vor dem Hintergrund der derzeitigen Strategie für eine langfristige Beziehung zwischen der EU und Grönland ist die Kommission der Auffassung, dass die grönländischen Behörden eine grundlegende Änderung des vierten Fischereiprotokolls ab 2003 in Betracht ziehen sollten. 3.1. Straffung des vierten Fischereiprotokolls In Anbetracht der Tatsache, dass der jährliche finanzielle Ausgleich, der im Protokoll bis Ende 2006 festgesetzt ist, unverändert bleiben sollte, wird die Kommission den grönländischen Behörden Folgendes vorschlagen: - Vereinbarung von Fangquoten, die den nach wissenschaftlichen Gutachten geschätzten Fangmöglichkeiten entsprechen, selbst wenn dies die Diskrepanz zwischen dem Wert der Fangmöglichkeiten und der Höhe des finanziellen Ausgleichs noch vergrößern wird; - Änderung des Protokolls, um einen Teil des finanziellen Ausgleichs verbindlich für die Strukturreform der grönländischen Fischwirtschaft und zur Förderung einer verantwortungsvollen Fischerei in den grönländischen Gewässern vorzusehen. Die dazu nötigen Maßnahmen sollen von Grönland geplant, durchgeführt und überwacht werden, das auch einen Jahresbericht über Kosten und Nutzen der finanzierten Maßnahmen erstellen sollte. 3.2. Weichenstellung für ein Partnerschaftsabkommen über nachhaltige Entwicklung Sowohl für die kurzfristigen als auch für die langfristigen Vorschläge wäre beim Übergang zu einer klareren Form der Zusammenarbeit Unterstützung erforderlich, die in einem Länderstrategiepapier zu skizzieren ist. Während der Übergangszeit sollte die Finanzhilfe weiterhin wie eine Haushaltshilfe geleistet werden, danach ist das am besten geeignete Instrument anzuwenden. Die spezifischen Erfordernisse und Beschränkungen Grönlands in Bezug auf Humanressourcen und institutionelle Aspekte sollten so bald wie möglich, auf jeden Fall aber vor 2005 bewertet werden, um sicherzustellen, dass mit der Finanzhilfe der Gemeinschaft - wie bei der Gewährung von Gemeinschaftsmitteln in dieser Form üblich - die bestmögliche Effizienz und ein solides Finanzmanagement erzielt wird. Unter Berücksichtigung der Erwägungsgründe des Grönland-Vertrags, wonach ,(eine Regelung einzuführen ist), die enge und dauerhafte Beziehungen zwischen den Gemeinschaften und Grönland beibehält", und der Tatsache, dass die dänische Regierung 17 Jahre nach diesem Vertrag eine noch engere Bindung in Form einer Partnerschaft zwischen der EU und Grönland eindeutig befürwortet hat, ist die Kommission der Auffassung, dass eine ,Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung zwischen der EU und Grönland" sowohl mit dem Geist des Grönland-Vertrags als auch mit der aktuellen Lage im Einklang steht.