52002DC0444

Mitteilung der Kommission - Koordinierten Antwort der Mitgliedstaaten zum ICAO-Dokument an 11/1.3.16-02/23 über neue Schutzstandards für Cockpittüren. /* KOM/2002/0444 endg. */


MITTEILUNG DER KOMMISSION - Koordinierten Antwort der Mitgliedstaaten zum ICAO-Dokument AN 11/1.3.16-02/23 über neue Schutzstandards für Cockpittüren.

1- HINTERGRUND

Nach den tragischen Vorfällen des 11. September 2001, bei denen terroristische Akte dadurch ermöglicht wurden, dass sich Personen unberechtigt Zugang zum Cockpit verschafft und das Kommando über das Flugzeug übernommen hatten, haben die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation, die Aufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten und die Unternehmen der Luftverkehrsbranche weltweit zusammen neue Schutzstandards für Cockpittüren erarbeitet, durch die verhindert werden soll, dass sich solche Vorfälle wiederholen können.

Während der außerordentlichen ICAO-Ministerkonferenz in Montreal am 19. und 20. Februar 2002 wurde ein einstimmiger Konsens über künftige Maßnahmen im Bereich der Luftsicherheit erzielt, die die Mitglieder der ICAO ergreifen werden, unter anderem über den Schutz der Cockpits. Auf der Grundlage der vorbereitenden Arbeiten und der während der ICAO-Ministerkonferenz erzielten Vereinbarungen konnte der ICAO-Rat schließlich die Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Cockpits in Form der Änderung 27 zu Anhang 6 verabschieden.

Nach Ansicht der Kommission könnte die ICAO-Änderung 27 über die Erhöhung der Standards für den Schutz der Cockpits zu einem späteren Zeitpunkt in die Verordnung der Gemeinschaft zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Luftsicherheit in der Zivilluftfahrt aufgenommen werden.

Während der ICAO-Ministerkonferenz sprachen sich die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten für höhere Standards für die Sicherheit an Bord aus. Im Einklang mit dieser Haltung nahm der ICAO-Rat neue Richtlinien für den Schutz der Cockpits an.

Die Vertragsstaaten müssen jetzt innerhalb der folgenden Fristen zu der Änderung 27 Stellung nehmen:

1. die Vertragsstaaten, die mit der Änderung nicht einverstanden sind, müssen dies bis zum 15. Juli 2002 bekannt geben; und

2. die Vertragsstaaten, die abweichende Standpunkte vertreten, müssen dies bis zum 28. Oktober 2002 zu den Akten geben.

2- BEWERTUNG DER VORGESCHLAGENEN AKTION

Die ICAO-Richtlinien für den Schutz der Cockpits müssen unbedingt verabschiedet werden, um zu verhindern, dass unberechtigte Personen Zugang zu den Cockpits erhalten können, wie dies nicht nur bei den Vorfällen vom 11. September 11 geschehen konnte, sondern vorher schon in anderen Fällen vorgekommen ist. Die ICAO-Änderung 27 zu Anhang 6 legt einen neuen Standard für die Sicherheit an Bord fest und entspricht den Flugsicherheitsanforderungen.

Der von der ICAO vorgeschlagene Zeitplan für die Anwendung der Änderung 27 sieht einen ausreichenden Zeitraum für die praktischen Maßnahmen vor, die gegebenenfalls erforderlich sind, um diese Bestimmungen zu erfuellen; dadurch kann die finanzielle Belastung der Luftverkehrsunternehmen gesenkt werden.

Die gemeinsame Unterstützung aller Mitgliedstaaten, die der ICAO angehören, ist erforderlich, um eine Aufweichung des festgelegten Zeitplans zu verhindern. Eine Abweichung vom Zeitplan der ICAO und vom Inhalt der vorgeschlagenen Regelung könnte gravierende Auswirkungen haben und zu Verzögerungen bei der Zertifizierung und gegenseitigen Anerkennung von Lufttüchtigkeitszeugnissen innerhalb der Mitgliedstaaten sowie der Zertifizierung von Flugzeugen aus Drittstaaten führen.

Im Anschluss an die Verabschiedung der ICAO-Änderung 27 zu Anhang 6 müssen die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten die geltenden EU-Standards auf der Grundlage der von der Arbeitsgemeinschaft europäischer Luftfahrtverwaltungen (JAA) ausgearbeiteten JAR-Vorschriften ändern, um die Anforderungen hinsichtlich der Flugsicherheit und hinsichtlich der Luftsicherheit besser aufeinander abzustimmen.

3- SCHLUSSFOLGERUNG

Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, die vorgeschlagene Änderung 27 zu Anhang 6 über den Schutz der Cockpits, wie im Zuge der ICAO-Ministerkonferenz im Februar 2002 angekündigt, zu unterstützen, um den Interessen der Gemeinschaft im Bereich der Luftsicherheit Rechnung zu tragen; diese Interessen würden geschädigt, wenn ein Mitgliedstaat von der zugesagten Haltung abrücken sollte.

Die Kommission ersucht daher die Mitgliedstaaten dringend, sich positiv zu dem ICAO-Schreiben Nr. AN 11/1.3.16-02/23 zu äußern, um die Bestimmungen über die Luftsicherheit zu harmonisieren und zu verschärfen.

Da die Gemeinschaft nicht Mitglied der ICAO ist, erinnert die Kommission daran, dass die Standpunkte der Mitgliedstaaten in Fragen, die unter die Zuständigkeit der Gemeinschaft fallen, oder in Fragen von gemeinsamem Interesse, die in den Fachgremien der ICAO erörtert werden, koordiniert werden müssen. Daher sollte jede beabsichtigte Abweichung von der vorgeschlagenen Änderung 27 zu Anhang 6 zuvor auf Gemeinschaftsebene koordiniert werden.