52002DC0152

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuß und den Ausschuß der Regionen - Folgemaßnahmen zum mehrjährigen Aktionsplan der Gemeinschaft zur Förderung der sicheren Nutzung des Internet durch die Bekämpfung illegaler und schädlicher Inhalte in globalen Netzen /* KOM/2002/0152 endg. */


MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT, DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN - Folgemaßnahmen zum mehrjährigen Aktionsplan der Gemeinschaft zur Förderung der sicheren Nutzung des Internet durch die Bekämpfung illegaler und schädlicher Inhalte in globalen Netzen

INHALT

1. EINLEITUNG

2. DIE NOTWENDIGKEIT ZUM HANDELN

3. DURCH DIE GEMEINSCHAFTSINTERVENTION BEDINGTER MEHRWERT

4. BISHERIGE ERFAHRUNGEN UND SCHLUSSFOLGERUNGEN FÜR DIE ZUKUNFT

5. AUSSICHTEN

6. DIE ZWEITE PHASE

7. DURCHFÜHRUNG DER MASSNAHMEN IN DER ZWEITEN PHASE

8. FÜR DIE ZWEITE PHASE (2003 - 2004) BENÖTIGTE RESSOURCEN

1. EINLEITUNG

Diese Mitteilung gilt Folgemaßnahmen zum laufenden Aktionsplan zur sichereren Nutzung des Internet, in dessen Rahmen Maßnahmen zur Bekämpfung illegaler und schädlicher Inhalte im Internet finanziell unterstützt werden. Der derzeitige Aktionsplan läuft am 31. Dezember 2002 aus. Es wird vorgeschlagen, den Aktionsplan um zwei Jahre (die ,zweite Phase") zu verlängern, seinen Geltungsbereich und seine Durchführung unter Berücksichtigung der bisherigen Erfahrungen und neuer Technologien zu ändern sowie ihn mit ähnlichen Arbeiten im Bereich Netz- und Informationssicherheit zu koordinieren.

Als Teil einer auf eEurope folgenden europäischen Gesamtstrategie wird der Schwerpunkt auf eine bessere Vernetzung gelegt, damit sich auch wirklich alle relevanten interessierten Kreise beteiligen. Die Kommission will die europäische und die weltweite Zusammenarbeit auf den Weg bringen und daran mitwirken.

Die sicherere Nutzung soll künftig auch gelten für neue Online-Technologien wie Inhalte von Mobil- und Breitbanddiensten, Online-Spiele, Peer-to-Peer-Dateienübertragung sowie alle Arten der Echtzeitkommunikation wie Chaträume und Sofortübermittlung von Nachrichten. Es wird für die Abdeckung eines breiteren Spektrums illegaler und schädlicher Inhalte und bedenklicher Verhaltensweisen einschließlich Rassismus und Gewalt gesorgt werden.

Mit der zweiten Phase wird eine mögliche folgende, breiter angelegte Initiative in Bezug auf Internetinhalte und neue Online-Medien vorbereitet. Ggf. wird dabei die Schaffung speziell für Kinder entworfener hochwertiger europäischer Inhalte sowie das Erlernen des Umgangs mit den neuen Medien unterstützt, dessen Thema die Konvergenz der Technologien und umfassendere Fragen der sicheren Netznutzung - etwa der Verbraucherschutz - wären.

2. DIE NOTWENDIGKEIT ZUM HANDELN

2.1. Überblick über die Lage

Illegale und schädliche Inhalte im Internet halten Gesetzgeber, Industrie und Eltern regelmäßig beschäftigt. Die Europäische Union ist seit 1996 ein Vorkämpfer gegen illegale und schädliche Inhalte. Ihr Konzept wird vom Europäischen Parlament und vom Rat uneingeschränkt gebilligt. Der Aktionsplan zur sichereren Nutzung des Internet ist ein zentraler Bestandteil der einschlägigen Maßnahmen der Kommission. Dazu treten Rechtsinstrumente und praktische Maßnahmen gegen Computerkriminalität und Kinderpornografie sowie die Empfehlung zum Jugendschutz und zum Schutz der Menschenwürde. Sowohl in der Empfehlung als auch im Aktionsplan wird davon ausgegangen, dass der Nutzer - durch Informationen über illegale und schädliche Inhalte sowie über Werkzeuge, um damit umzugehen - lernen muss, sich selbständig zu entscheiden.

2.1.1. Ein Vierjahresplan

Der Aktionsplan zur sichereren Nutzung des Internet hat eine Laufzeit von vier Jahren, vom 1. Januar 1999 bis zum 31. Dezember 2002. Er wurde am 25. Januar 1999 [1] auf der Grundlage von Artikel 153 (ex-Artikel 129a) Verbraucherschutz verabschiedet. Dafür wurde ein finanzieller Rahmen von 25 Mio. EUR festgelegt.

[1] ABl. L 33 vom 6.2.1999, S. 1.

Der Aktionsplan wurde ausgearbeitet, um eine Reihe nicht Recht setzender Maßnahmen durchzuführen. Laut der einschlägigen Entscheidung [2] (,die Entscheidung") des Europäischen Parlaments und des Rates werden mit dem Aktionsplan folgende Ziele verfolgt:

[2] Vorwort im Anhang I der Entscheidung 276/1999/EG vom 25. Januar 1999 (ABl. L 33 vom 6.2.1999, S.1).

- Veranlassung der Akteure (Branche, Nutzer) zur Entwicklung und Einführung geeigneter Selbstkontrollsysteme;

- Anschub von Entwicklungen durch Unterstützung von Demonstrationsvorhaben und Förderung der Anwendung technischer Lösungen;

- Sensibilisierung und Information von Eltern und Lehrern, insbesondere über ihre zuständigen Verbände;

- Förderung der Zusammenarbeit und des Austauschs von Erfahrungen und bewährten Praktiken;

- Förderung der Koordinierung in ganz Europa und zwischen den beteiligten Akteuren;

- Sicherstellung der Vereinbarkeit der Vorgehensweisen in Europa und in anderen Teilen der Welt.

Er umfasst drei Hauptaktionsbereiche:

- Schaffung eines sichereren Umfelds (Schaffung eines europäischen Hotline-Netzes sowie Förderung der Selbstkontrolle und von Verhaltenskodizes);

- Entwicklung von Filter- und Bewertungssystemen;

- Förderung von Sensibilisierungsmaßnahmen.

2.1.2. Derzeitiger Stand und Erfolge

Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ergingen 1999, 2000 und 2001. Daraus ergaben sich 19 laufende Vorhaben; 9 zusätzliche wurden für eine Finanzierung aus Haushaltsmitteln des Jahres 2001 ausgewählt. Außerdem wurden zwei Dienstleistungsverträge abgeschlossen, und zwar zum einen zur Unterstützung des Erfahrungsaustauschs über die Sensibilisierung für Fragen der sichereren Nutzung des Internet und zum anderen zur Beratung von Gremien zur Selbstkontrolle über die Erstellung von Verhaltenskodizes.

Inzwischen erging eine weitere Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Sensibilisierungsmaßnahmen mit Einreichungsfrist 31. Januar 2002. Daraufhin werden wenige geografisch ausgebreitete Sensibilisierungsprojekte erwartet, ein erster Schritt hin zu dem für die zweite Phase weiter unten vorgeschlagenen Netz.

Bis Ende des Programms dürften rund 35 Vorhaben mit einer Beteiligung von 125 Organisationen und Einrichtungen aus 17 EWR-Ländern angelaufen sein.

2.1.2.1. Europäisches Meldestellennetz

Wichtigster Beitrag des Aktionsplans zur sichereren Nutzung des Internet zum Kampf gegen illegale Inhalte ist das europäische Meldestellennetz. Die Meldestellen nehmen Klagen der Nutzer über illegale Inhalte entgegen. Nach einer Prüfung der Klage wird diese an die entsprechende Stelle - die Polizei, Internet-Diensteanbieter oder eine andere Meldestelle - weitergeleitet. Derzeit hat das europäische Netz Mitglieder in 11 Ländern, nämlich in Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Irland, Island, den Niederlanden, Österreich, Schweden, Spanien und dem Vereinigten Königreich. Der Verband INHOPE [3], dem alle Meldestellen angehören, veranstaltet Treffen, gibt Leitlinien bezüglich vorbildlicher Verfahren heraus und ermutigt neue Mitglieder. In der Vereinigten Staaten und in Australien hat er assoziierte Mitglieder.

[3] http://www.inhope.org

Herausragende Ergebnisse dieses Projekts:

- Informationen der Internet Watch Foundation trugen zur Einleitung einer Untersuchung bei, die zu einer der umfangreichsten Razzien gegen Kinderschänder im VK führte;

- durch die Aktion ,Save the Children" wurde der bisher größte Internet-gestützte Kinderpornografiering in Schweden aufgerollt. Die Informationen der Aktion stammten weitgehend von der schwedischen Meldestelle;

- die dänische Meldestelle hat eine ehrgeizige Sensibilisierungskampagne über sicheres Chatten eingeleitet, die sich an alle Schüler in Dänemark zwischen 12 und 17 richtet.

2.1.2.2. Unterstützung der Selbstkontrolle

Dabei handelt es sich um Ratschläge und nicht um finanzielle Unterstützung. Nach einer offenen Ausschreibung unterzeichnete die Kommission kürzlich einen Vertrag mit der Universität Oxford. Die Studie über die Selbstkontrolle [4] gilt Untersuchungen der einschlägigen Anstrengungen in verschiedenerlei Medien in Europa; sie soll Selbstkontrollgremien bei der Ausarbeitung und Anwendung ihrer Verhaltenskodizes helfen. Die Untersuchungen erstrecken sich auf das Internet, die Digitalfilm- und Digitalvideobranche, Videospiele, Digitalfernsehen und die WAP/GPRS/UMTS -Technologie. Ziel ist eine zentrale Sammel- und Bewertungsstelle für Modelle der Selbstkontrolle, um Agenturen und ähnliche Einrichtungen bei der Erreichung ihrer politischen und rechtlichen Ziele zu unterstützen. Auch sollen zusammen mit der Industrie, Vertretern der Nutzer und Verbraucher und amtlichen Regulierungsstellen Modelle für die Selbstkontrolle und einschlägige Handlungsrichtlinien über Ländergrenzen hinweg entwickelt werden.

[4] http://www.selfregulation.info

2.1.2.3. Technische Mittel zur elterlichen Kontrolle - Bewertung und Filterung

Filtern ist umstritten und wird aus zwei Gründen häufig kritisiert. Zum einen muss dabei jemand (ein Elternteil, ein Lehrer, ein Bibliothekar oder ein Arbeitgeber) entscheiden, dass ein Endnutzer (ein Kind, ein Bibliotheksbesucher oder ein Arbeitnehmer) nicht auf bestimmte Arten von Inhalten zugreifen darf. Dies könnte das Grundrecht des Endnutzers auf freie Meinungsäußerung, Informationsfreiheit, Datenschutz und Schutz der Privatsphäre beeinträchtigen. Zumindest im Zusammenhang mit Kindern ist die Mehrheit der Auffassung, dass Eltern und Lehrer technische Maßnahmen zum Schutz der Kinder treffen dürfen, obwohl die Beschränkungen mit zunehmendem Alter des Kindes abnehmen sollten.

Zum anderen funktionieren die Filterprogramme nicht so gut, wie es der Nutzer, der sie installiert, wünschen würde. Dabei geht es um umfangreiches übertriebenes Sperren (es werden Inhalte gesperrt, die der Nutzer das Kind gerne sehen lassen würde) und unzureichendes Sperren (Inhalte werden nicht gesperrt, die das Kind nicht sehen sollte). Ein besonderes Problem für viele europäische Nutzer bildet die Tatsache, dass die meisten Programme für US-amerikanische Nutzer entworfen wurden und Worte in anderen Sprachen als Englisch nur unzureichend berücksichtigen.

Deshalb unterstützt der Aktionsplan 13 Filterprojekte. Diese decken ein breites Feld technischer Konzepte ab; nähere Einzelheiten sind im Internet unter europa.eu.int/iap zu finden. Drei Projekte sollen beispielhaft genannt werden:

- ICRA, der Verband zur Bewertung von Internet-Inhalten (Internet Content Rating Association). Durch finanzielle Unterstützung der EU konnte dieser ein neues internationales System Bewertung von Inhalten schaffen, das den Bedürfnissen europäischer Nutzer Rechnung trägt;

- medCERTAIN hat Leitlinien zur Bewertung der Zuverlässigkeit von Webseiten durch Dritte erstellt;

- das Projekt NETPROTECT [5] führte eine umfassende Untersuchung [6] der derzeit verfügbaren Filterprogramme durch, wobei ihrer Eignung für nicht Englisch sprechende Nutzer besonderes Augenmerk galt.

[5] http://www.net-protect.org

[6] Überblick über derzeit verfügbare Filterprogramme auf http://www.net-protect.org/en/results3.htm

Außerdem führt die Gemeinsame Forschungsstelle derzeit für die GD INFSO eine vergleichende Untersuchung über Filterprogramme und -dienste durch.

2.1.2.4. Sensibilisierungsmaßnahmen

Die Europäische Kommission hat insgesamt 9 Sensibilisierungsmaßnahmen bezuschusst. Diese umfassen 16 Länder und gehen auf verschiedene Weise vor - Forschung über Fragebögen, Zielgruppen und Schulklassen, praktische Bewusstmachung über Webseiten und persönliche Kommunikation unter Einschluss von Spielen, über die Massenmedien usw. Die Projekte richten sich an unterschiedliche Zielgruppen - manche speziell an Lehrer, andere an Kinder, wieder andere an die Öffentlichkeit, vor allem an Eltern.

Außerdem führte die Kommission zur Unterstützung dieses Handlungsschwerpunktes den Erfahrungsaustausch über die Sensibilisierung für Fragen der sichereren Nutzung des Internet ein. Dazu gibt es eine Webpräsenz und ein Mitteilungsblatt in Deutsch, Englisch und Französisch. Weiter finden Online-Diskussionen statt sowie Zusammenkünfte, wie zuletzt in Luxemburg am 25. Oktober 2001 [7].

[7] http://www.saferinternet.org/resources/aware_present.asp

Eine neue Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen wurde am 1. November 2001 veröffentlicht. [8] Dabei wird auf weniger Vorhaben abgezielt, die alle im Sine eines grenzüberschreitenden Netzes eine ganze Reihe von Ländern einbeziehen. Dies ist ein erster Schritt hin zum Aufbau eines starken und zusammenhängenden gesamteuropäischen Netzes. Das Netz wird aus nationalen Verbindungsstellen bestehen, die dabei als Katalysatoren der nationalen Sensibilisierungsaktivitäten fungieren sollen, die entweder von ihnen selbst, von Partnern aus dem gleichen Land oder von Dritten, die nicht zum Konsortium gehören, durchgeführt werden können.

[8] http://europa.eu.int/information_society/programmes/iap/call/2002/index_en.htm

Zur europäischen Dimension gehört auch, dass Mitglieder des Netzes aktiv an wirklichen oder virtuellen Sitzungen mit den anderen Konsortiumsmitgliedern und sonstigen Programmbeteiligten teilnehmen.

Sensibilisierungsmaßnahmen richten sich hauptsächlich an folgende vier Zielgruppen:

- Lehrer und der Bildungssektor allgemein,

- die breite Öffentlichkeit, besonders Eltern und Kinder,

- Regierungen und Behörden sowie Presse- und Medienkreise,

- Privatwirtschaft, einschließlich der Unternehmen, die Online-Inhalte erstellen, weiterverarbeiten und verbreiten.

Unter den Aspekt Europa fällt ferner eine Netzunterstützungsstruktur, die einen hochwertigen Informationsaustausch gewährleistet, Verteilungs-, Publikations- und Kommunikationsdienste erbringt und Hilfestellung für die grenzübergreifende Zusammenarbeit der einzelnen Verbindungsstellen und des Gesamtnetzes leistet. Dazu gehören unter anderem:

- Konzeption und Planung koordinierter gesamteuropäischer Kampagnen,

- einheitliches Aussehen und Auftreten sowohl im Hinblick auf die Aufmachung als auch die Inhalte der Sensibilisierungs- und Erziehungsmaterialen, einschließlich sprachlicher und kultureller Anpassung bestimmter Informationen und Sensibilisierungsmittel,

- zentrale Anlaufstelle (Webportal) für das gesamte Informations- und Sensibilisierungsmaterial, das innerhalb des Projekts hervorgebracht wird, einschließlich geeigneter Suchfunktionen und Verweise,

- Beziehungen zu international tätigen Unternehmen und Verbraucherverbänden, Regulierungsbehörden und anderen einschlägigen gesamteuropäischen Interessengruppen und Netzen,

- gezielte Analyse der laufenden und künftigen rechtlichen und technologischen Entwicklungen, die Einfluss auf die Aktivitäten des Netzes haben könnten.

Herausragende Ergebnisse von Sensibilisierungsprojekten:

- Im Rahmen des SUI-Projekts wurden 60 000 Exemplare einer ausführlichen Broschüre über eine sicherere Nutzung des Internet und die Projekte des Aktionsplans an Lehrer in der ganzen Europäischen Union und den Kandidatenländern verteilt;

- INFONET baute eine zweisprachige Webpräsenz in Spanisch und Italienisch mit Comicfiguren auf;

- EDUCAUNET führt in Frankreich und Belgien Versuche mit einer großen Zahl speziell entworfener Spiele durch, die Kinder und Jugendliche unterschiedlicher Altersgruppen an die sicherere Nutzung des Internet gewöhnen sollen;

- DotSAFE und CISA führten in Griechenland, Irland, Österreich und dem VK Erhebungen über die Nutzung des Internet durch Kinder und den Grad an Kenntnissen und von ihnen ausgeübter Kontrolle bei Eltern und Lehrer durch.

2.1.3. Anhaltende Sorge in der Öffentlichkeit

Die Öffentlichkeit sorgt sich weiter um illegale und schädliche Inhalte im Internet, aber in den Mitgliedstaaten wird man zunehmend aktiv.

Zu den illegalen Inhalten oder Verhaltensweisen gehören nicht nur die Verbreitung von Kinderpornografie und rassistischem Material, sondern auch die Nutzung von Computernetzen und -technologien für andere Vergehen, wie Betrug und Angriff auf die Sicherheit der Netze (bösartiges Hacken). Zunehmend Sorge bereitet auch die Nutzung des Internet durch Kinderschänder, die dadurch Kontakte zu Kindern zwecks virtueller oder echter sexueller Handlungen legen.

Zu den schädlichen Inhalten gehören zum einen Inhalte, die rechtlich als solche definiert sind und deren Zugang durch Minderjährige Beschränkungen unterliegt, zum anderen einfach Inhalte, vor denen einzelne Eltern ihre Kinder bewahren möchten.

Die Meisten sind sich darin einig, dass Kinder keine schädlichen Medieninhalte sehen sollen. Diese weit verbreitete Einigkeit lässt aber noch einen beträchtlichen Diskussionsspielraum darüber, welche Inhalte für Kinder einer bestimmten Alterstufe tatsächlich schädlich sind, wer die allgemeinen Regeln für Anbieter von Inhalten festlegen und wer über die Anwendung dieser Regeln beschließen sollte.

Kinder gehören unterschiedlichen Altersgruppen an, und Kinder einer Altersgruppe können verschieden auf die Darstellung sexueller Handlungen oder von Gewaltszenen reagieren. Die Konzepte variieren von Elternpaar zu Elternpaar, und das Entsprechende gilt für die Konzepte der einzelnen Länder.

Abgesehen vom Schutz Minderjähriger wirft eine sicherere Nutzung des Internet und von Online-Technologien auch Fragen auf in Bezug auf Datenschutz und Schutz der Privatsphäre, Netz- und Datensicherheit sowie Verbraucherschutz. Auch zur Behandlung dieser Fragen gibt es Aktionen auf internationaler und nationaler Ebene sowie im Rahmen der Gemeinschaft. [9] Bei den Maßnahmen im Rahmen des Aktionsplans sollten diese Fragen und Aktionen berücksichtigt werden.

[9] Siehe Anhang.

2.2. Künftige Erfordernisse

Bei weitem am meisten werden das Internet und die neuen Online-Technologien für Zwecke der Information und der Unterhaltung genutzt. Diese Nutzung wird zunehmen und vielfältiger werden. Gleichzeitig wird jedoch die Nutzung der gleichen Technologien zur Verbreitung illegaler und schädlicher Inhalte zunehmen und vielfältiger werden.

Bei den verschiedenen Verfahren der Behandlung illegaler und schädlicher Inhalte wurden beträchtliche Fortschritte erzielt, doch müssen die Koordinierung und der Informationsaustausch sowie die Verbreitung vorbildlicher Praktiken weiter verbessert werden. Die Empfehlung zum Jugendschutz und den Schutz der Menschenwürde enthält Leitlinien für die Entwicklung einer Selbstkontrolle. Der Aktionsplan umfasst praktische Maßnahmen, die keine Änderungen der Vorschriften erfordern und für die eine finanzielle Unterstützung der Gemeinschaft sinnvoll ist.

Die Kommission hat weitere Initiativen [10] unternommen, vor allem zur Bekämpfung der Computerkriminalität und der Kinderpornografie, zur Festlegung des rechtlichen Status zwischengeschalteter Dritter und zur Verbesserung der Netz- und Informationssicherheit.

[10] Siehe Anhang.

In folgenden Bereichen sind weitere Maßnahmen erforderlich:

(1) Möglichkeiten zur Meldung illegaler Inhalte, so dass diese aus dem Verkehr und die Übertreter zur Rechenschaft gezogen werden können;

(2) Förderung der Selbstkontrolle, flexible und gerechte Regeln für die Marktbeteiligten;

(3) Ausstattung der Nutzer mit der zur Vermeidung schädlicher Inhalte nötigen Filtertechnologie;

(4) Sensibilisierung für eine sicherere Nutzung des Internet, einschließlich Fragen in Bezug auf Datenschutz und Schutz der Privatsphäre, Netz- und Datensicherheit sowie Verbraucherschutz.

All diese Maßnahmen sind voneinander abhängig und wären für sich allein unvollständig.

3. DURCH DIE GEMEINSCHAFTSINTERVENTION BEDINGTER MEHRWERT

3.1. Warum greift die Gemeinschaft hier ein-

Das Grundargument für den Aktionsplan, die Förderung des Handlungsfreiheit des Nutzers, bleibt weiterhin gültig. Dieser soziale Tätigkeitsbereich ergänzt und verstärkt die Gemeinschaftsaktivitäten zur Unterstützung der wirtschaftlichen Integration und des technologischen Fortschritts.

Die Teilnehmer der Arbeitstagung im Juni 2001 und diejenigen, die bei der zwischenzeitlichen Programmbewertung befragt wurden, sprachen sich eindeutig für ein weiteres Tätigsein der Gemeinschaft aus. Die Kommission sollte die europäische und die weltweite Zusammenarbeit auf den Weg bringen und daran mitwirken. Ein Großteil der Arbeit sollte dezentral erfolgen, unter Nutzung der Netze der Marktbeteiligten in den einzelnen Mitgliedstaaten.

Die Kommission befindet sich in einer guten Position, um die nachstehend ausgeführten Ziele zu erreichen und zu einer echt europäischen ,kritischen Masse" zu gelangen. Die derzeitigen und die vorgeschlagenen Maßnahmen der EU stehen mit anderen Initiativen im Einklang und ergänzen diese, wobei Synergiewirkungen entstehen. Insbesondere hat der Rat in einer Reihe von Schlussfolgerungen [11] deutlich festgestellt, dass sich die nationalen Initiativen und die Maßnahmen der EU gegenseitig ergänzen, und die Kommission zur Fortführung ihrer entsprechenden Aktivitäten aufgefordert.

[11] Schlussfolgerungen des Rates auf seiner 2361. Tagung am 21. Juni 2001 in Luxemburg:

3.1.1. Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten

In den Mitgliedstaaten gibt es eine Reihe von Initiativen. Die Arbeit auf nationaler - und, besser noch, auf regionaler und lokaler - Ebene ist der beste Weg, um der örtlichen Kultur und Sprache Rechnung zu tragen, die speziellen Bedürfnisse der Nutzer sowie die Beherrschung der vorhandenen Strukturen zu verstehen. Jedoch besteht natürlich die Gefahr, das Rad neu zu erfinden, sofern kein Erfahrungsaustausch mit den in anderen Mitgliedstaaten einschlägig Tätigen gepflegt wird. Dies gilt vor allem bei einem globalen Medium, dessen Technologie keine Grenzen kennt.

Da nun mehr Mitgliedstaaten in diesem Bereich tätig werden, kann die EU die bisherigen Erfahrungen nutzen, bei der Überprüfung und Koordinierung der Konzepte helfen und den Erfahrungsaustausch fördern.

3.1.2. Zusammenarbeit mit Beitrittskandidaten

Auch die Beitrittskandidaten sollten Zugang zu den Erfahrungen erhalten, die in der EU durch gemeinschaftliche und nationale Programme und Projekte gewonnen wurden. Obwohl bilaterale Partnerschaften zwischen einem Mitgliedstaat und einem Beitrittskandidaten denkbar sind, wäre ein Gemeinschaftsprogramm wirksamer, weil es sich auf EU-weit vorbildliche Praktiken stützen könnte.

3.1.3. Zusammenarbeit mit Drittländern und internationalen Organisationen

Globalen Herausforderungen muss global begegnet, und Europas Stimme muss gehört werden, wenn Diskussionen über das richtige Konzept und die richtige Lösung aufkommen.

Dies zeigt sich in bahnbrechenden Ereignissen wie der Bonner Ministerkonferenz ,Globale Informationsnetze: Die Chancen nutzen", die 1997 von der deutschen Regierung und der Kommission veranstaltet wurde, und der 1999 gemeinsam von der österreichischen Regierung, der US-Regierung und der Kommission veranstalteten internationalen Konferenz über die Bekämpfung der Kinderpornografie im Internet.

Weiter zeigt sich dies im Erfolg des 1999 von der Bertelsmann-Stiftung veranstalteten internationalen Gipfels über Internetinhalte und des INCORE-Projekts im Rahmen des Aktionsplans sowie der Tatsache, dass sich Stellen aus den USA und aus Australien aktiv am INHOPE-Verband der Meldestellen beteiligen. Die Kommission und die Teilnehmer an Projekten des Aktionsplans spielten auf der Konferenz über sicheres Internet-Surfen im Jahr 2001 in Singapur eine aktive Rolle. Die zweite Phase wird auf diesen Erfolgen aufbauen.

4. BISHERIGE ERFAHRUNGEN UND SCHLUSSFOLGERUNGEN FÜR DIE ZUKUNFT

4.1. Ergebnisse der Zwischenbewertung

Gemäß Artikel 6 Absatz 4 der Entscheidung unterbreitet die Kommission nach zwei Jahren sowie am Ende der Laufzeit des Aktionsplans dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Wirtschafts- und Sozialausschuss sowie dem Ausschuss der Regionen nach Prüfung durch den in Artikel 5 genannten Ausschuss einen Bericht, in dem die Ergebnisse bewertet werden, die in den in Anhang I des Aktionsplans genannten Aktionsbereichen erzielt wurden. Außerdem enthält der Bericht allgemeine, auf illegale Inhalte jeder Kategorie anwendbare Schlussfolgerungen. Die Kommission kann ausgehend von diesen Ergebnissen Anpassungen der Ausrichtung des Aktionsplans vorschlagen.

Diese Zwischenbewertung wurde von einem Unternehmen durchgeführt, das aufgrund einer von der GD Informationsgesellschaft im Sommer 2000 durchgeführten offenen Ausschreibung beauftragt worden war. Die Bewertung erfolgte im Zeitraum von November 2000 bis April 2001. Eine Mitteilung mit den Stellungnahmen der Kommission zu den in der Bewertung behandelten Themen wurde am 23. November 2001 verabschiedet (KOM(2001) 690).

Der Bewertungsbericht enthält 15 Empfehlungen. Im Folgenden sind die für eine mögliche Verlängerung des Programms wichtigsten genannt:

1) Die grobe Unterteilung des gegenwärtigen Aktionsplans in drei Aktionsbereiche (Meldestellen und Selbstkontrolle, Sensibilisierung, Bewertung und Filterung) sollte bei allen künftigen Maßnahmen beibehalten werden.

2) Die Aktionsbereiche sollten so erweitert werden, dass sie den Auswirkungen neuer Technologien gewachsen sind.

3) Der Aktionsplan sollte für eine ausgewogene Verteilung der behandelten Inhaltskategorien sorgen.

12) Der Aktionsplan sollte formelle Regelungen zur Verfolgung der rechtlichen und regulativen Entwicklungen vorsehen.

13) Der Aktionsplan sollte formelle Regelungen zur Beobachtung und Bewertung der technologischen und marktwirtschaftlichen Entwicklungen vorsehen.

15) Der Aktionsplan sollte stärkere Verbindungen zu Aktivitäten und Organisationen außerhalb der EU vorsehen.

5. AUSSICHTEN

5.1. Neue interaktive Technologien

Am 11. und 12. Juni 2001 fand in Luxemburg eine Arbeitstagung statt. Dabei sollten die Auswirkungen neuer interaktiver Technologien auf eine sicherere Nutzung des Internet in den nächsten fünf Jahren untersucht werden. Themen waren neue Technologien, neue Nutzer bzw. Nutzungsmuster, neue Medien und Problembewusstsein sowie neuartige Rechtsvorschriften. Die Teilnehmer waren aus einem großem geografischen Gebiet ausgewählt worden, um viel einschlägigen Sachverstand versammeln zu können.

Als wichtigste Schlussfolgerungen ergaben sich:

- Neue Technologien, neue Nutzer und neue Nutzungsmuster erzeugen neue Gefahren und verstärken die bestehenden, eröffnen aber gleichzeitig zahlreiche neue Chancen.

- Auf nationaler wie auf europäischer Ebene besteht Koordinierungsbedarf auf dem Gebiet des ,sicheren Internet".

- Die Kommission sollte die europäische und die weltweite Zusammenarbeit auf den Weg bringen und daran mitwirken. Die EU muss besser mit den Beitrittskandidaten zusammenarbeiten.

- Ein Großteil der Arbeit sollte dezentral erfolgen, unter Nutzung jeweils eines Netzes der nationalen Koordinatoren. Alle wichtigen Akteure, vor allem mehr Anbieter von Online-Inhalten, sollten zur Teilnahme angeregt werden.

- Es sind sowohl Konzepte der Regulierung als auch der Selbstkontrolle oder der Nichtregulierung nötig, wobei illegale Inhalte einerseits und schädliche Inhalte andererseits unterschiedlich zu behandeln sind. Diese Konzepte dürfen die Grundrechte auf freie Meinungsäußerung, Informationsfreiheit, Datenschutz und Schutz der Privatsphäre nicht verletzen.

- Der Aktionsplan zur sichereren Nutzung des Internet erfordert Folgemaßnahmen. Der Schwerpunkt des möglichen neuen Programms sollte auf Aspekten der Selbstkontrolle und der Nichtregulierung bei der sicheren Nutzung des Internet liegen.

- Zentraler Punkt des neuen Programms sollte die Bewusstmachung sein. Weitere Sensibilisierungsmaßnahmen für eine sicherere Nutzung des Internet sind nötig, vor allem bei personalisierten, interaktiven und mobilen Anwendungen. Nachfolgende Sensibilisierungsmaßnahmen sollten mit anderen EU-Aktionen zur Medienerziehung und dem kundigen Umgang mit dem Internet verknüpft werden.

- Lösungen für nicht auf das Web gestützte Darbietungsformen von Inhalten müssen stärker im Mittelpunkt stehen. Video- und Computerspiele sollten auch behandelt werden.

- Bei der Bewertung von Inhalten ist der Konvergenz Rechnung zu tragen; ähnliche Inhalte sind also unabhängig von der Darbietungsform zu bewerten. Die Eltern brauchen ein leicht verständliches System.

Ein erster Schritt zur Umsetzung dieser Empfehlungen ist die am 1. November 2001 veröffentlichte Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen, nach der sich Sensibilisierungsmaßnahmen nicht auf für Kinder möglicherweise ungeeignete Web-Inhalte beschränken sollten, sondern sich auch auf mehrere Kategorien schädlicher Inhalte (einschließlich z.B. Rassismus und Fremdenhass) und neue Formen der interaktiven Information und Kommunikation, die die schnelle Entwicklung des Internet mit sich bringt (z.B. Mobil- und Peer-to-Peer-Dienste, Breitbandvideo, Sofortübermittlung von Nachrichten, Chaträume), richten sollten.

6. DIE ZWEITE PHASE

6.1. Verlängerung um zwei Jahre

Es wird vorgeschlagen, den derzeitigen Aktionsplan um zwei Jahre zu verlängern und dabei die Schwerpunkte im Einklang mit den Ergebnissen der Zwischenbewertung und der erwähnten Arbeitstagung deutlich zu verlagern.

Die wichtigsten Gründe für diese wünschenswerte und sogar erforderliche Verlängerung sind folgende:

- Die verschiedenen einschlägigen nationalen Initiativen müssen besser miteinander vernetzt und mit anderen Gemeinschaftsinitiativen in den Bereichen Netz- und Informationssicherheit sowie Verbraucherschutz koordiniert werden.

- Den Auswirkungen neuer Internettechnologien und Internet-fähiger Plattformen und Dienste sowie einer größeren Bandbreite an Netzinhalten und Online-Kontaktmöglichkeiten ist, darüber waren sich die Sachverständigen auf ihrer Arbeitstagung einig, Rechnung zu tragen.

- Die Diskussionen mit Beitrittskandidaten im Hinblick auf ihre allmähliche Einbeziehung in den Aktionsplan sind angelaufen. Spezielle Vorkehrungen für sie bei den Nachfolgemaßnahmen könnte diesen Prozess erleichtern und beschleunigen.

- Die Verlängerung würde es ermöglichen, die seit Beginn des Programms gemachten Erfahrungen durch Anpassung der Maßnahmen und Instrumente in die Praxis umzusetzen.

Weitere Gründe:

- Einigen Mitgliedstaaten fehlt es noch an einschlägigen Erfahrungen und Infrastruktur. Dort sind Anstrengungen nötig, um sie genauso für die sicherere Nutzung des Internet zu sensibilisieren, wie dies in den Ländern mit stärkerer Internetnutzung zu Hause und in den Schulen bereits der Fall ist.

- Kerngruppen sind ungleich beteiligt: Staatlich gestützte Stellen, Universitäten und Gruppen der Familien- und Kinderwohlfahrt beteiligen sich aktiv an den Maßnahmen de Aktionsplans, während Vertreter der Industrie und des Handels vor allem im wichtigen Bereich der Sensibilisierung unterrepräsentiert sind. Die vorgeschlagene Verlängerung um zwei Jahre gäbe Letzteren die Möglichkeit, aktiver mitzumachen.

- Durch eine Verlängerung stuende mehr Zeit zur Verfügung, so dass der Aktionsplan eine größere Sichtbarkeit und dauerhaftere Ergebnisse erzielen und den Programmteilnehmern den Pfad zur Selbständigkeit bei den einschlägigen Aktivitäten ebnen könnte.

Ein weiterer Vorteil einer Verlängerung um zwei Jahre ist zu nennen: Es stuende Zeit für eine Gesamtbewertung der Notwendigkeit einer umfassenderen Initiative in bezug auf das Internet und neue Online-Medien zur Verfügung, die Teil einer europäischen Gesamtstrategie in der Nachfolge von eEurope sein könnte. Als Teil einer solchen Initiative könnte die Schaffung hochwertiger europäischer Inhalte unterstützt werden, die speziell für Kinder bestimmt sind. Gleichzeitig würden die Wünschbarkeit einer längerfristigen Finanzierung ähnlicher Maßnahmen wie Kennzeichnung von Inhalten und Erziehung im Umgang mit den neuen Medien im Hinblick auf die technologische Konvergenz sowie weiter reichende Fragen der Online-Sicherheit wie Verbraucherschutz und Netzsicherheit bewertet werden.

Die für Ende 2002 geplante Abschlussbewertung des Aktionsplans zur sichereren Nutzung des Internet wird einen Teil dieser Bewertung bilden und dabei eine umfassende Prüfung der Ergebnisse und Auswirkungen der einzelnen Projekte im Rahmen des Aktionsplans zulassen. Die Diskussionen und der Dialog mit den interessierten Kreisen und den Vertretern der verschiedenen Interessengruppen werden fortgeführt werden.

6.2. Unterschiede zwischen der ersten und der zweiten Phase

Aufgrund der gewonnenen Erfahrungen und zur Berücksichtigung neuer Technologien erfolgen insbesondere folgende Anpassungen:

i.

// Über ein Forum ,Sichereres Internet" wird eine bessere Zusammenarbeit gefördert zwischen allen, die in den Mitgliedstaaten auf diesem Gebiet tätig sind, sowie Projektteilnehmern in den einzelnen Aktionsbereichen, vor allem auf den Gebieten Meldestellen, Sensibilisierung, Bewertung der Inhalte und Selbstkontrolle.

ii. // Die Inhaltsindustrie und die Medien werden zur aktiveren Beteiligung ermutigt, und die Zusammenarbeit mit einschlägig tätigen, staatlich gestützten Stellen wird ausgebaut.

iii. // Es werden Schritte unternommen, um Beitrittskandidaten an den laufenden Aktivitäten zu beteiligen, Erfahrungen und Know-how auszutauschen, Verbindungen zu schaffen und die Zusammenarbeit mit ähnlichen Initiativen in Drittländern und mit internationalen Organisationen anzuregen. Dazu wird ein mit dem Forum ,Sichereres Internet" verbundenes, wiederholtes Rundtischgespräch eingeführt.

iv. // Die sicherere Nutzung soll künftig auch gelten für neue Online-Technologien wie Inhalte von Mobil- und Breitbanddiensten, Online-Spiele, Peer-to-Peer-Dateienübertragung sowie alle Arten der Echtzeitkommunikation wie Chaträume und Sofortübermittlung von Nachrichten.

v. // Auch wird für die Abdeckung eines breiteren Spektrums illegaler und schädlicher Inhalte und bedenklicher Verhaltensweisen einschließlich Rassismus und Gewalt gesorgt werden, sowie für die Förderung des Bewusstseins für Fragen des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre, der Netz- und Datensicherheit sowie des Verbraucherschutzes.

6.3. Vergleich der ersten mit der zweiten Phase

1. Programmüberblick

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

2. Aktionsbereiche

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

7. DURCHFÜHRUNG DER MASSNAHMEN IN DER ZWEITEN PHASE

a) Den Nutzern ermöglichen, illegale Inhalte zu melden

Weitere Verbesserung der funktionellen Wirksamkeit des bestehenden Netzes, enge Zusammenarbeit mit Aktionen zur Förderung der sichereren Nutzung des Internet, Anpassung der Leitlinien zu besten Praktiken an die neuen Technologien, vollständige Abdeckung aller Mitgliedstaaten, praktische Hilfe für Beitrittskandidaten, die Meldestellen errichten wollen, Ausbau der Zusammenarbeit mit Meldestellen außerhalb Europas.

b) Förderung der Selbstkontrolle

Zusammenarbeit auf Gemeinschaftsebene durch Vernetzung der entsprechenden Strukturen in den Mitgliedstaaten und durch systematische Prüfung relevanter rechtlicher und regulatorischer Fragen (einschließlich Berichterstattung darüber), systematische Information über wichtige Entwicklungen bei den einschlägigen Technologien und ihrer Nutzung, Hilfe für Beitrittskandidaten, die Selbstkontrollgremien einrichten wollen, Ausbau der Zusammenarbeit mit Selbstkontrollgremien außerhalb Europas.

c) Den Nutzern ermöglichen, schädliche Inhalte zu vermeiden

Schwerpunkt auf dem bewertenden Vergleich von Filtersoftware und -diensten (Leistung, Nutzbarkeit, Eignung für die europäischen Märkte und neue Formen digitaler Inhalte). Die Unterstützung der Entwicklung von Filtertechnologie wird im Rahmen des Forschungsprogramms der Gemeinschaft weitergeführt, in enger Verbindung mit Maßnahmen zur Filterung im Rahmen des Aktionsplans.

d) Förderung einer benutzerfreundlichen Inhaltsbewertung

Zusammenbringen der betreffenden Wirtschaftszweige und Akteure wie Inhaltsanbieter, Regulierungsstellen und Selbstkontrollgremien, Organisationen zur Bewertung von Software und Internetinhalten sowie Verbraucherverbände, um günstige Bedingungen für die Entwicklung und Implementierung von Bewertungssystemen zu fördern, die für Inhaltsanbieter und Verbraucher leicht verständlich und einfach anwendbar sind, die Eltern und Erzieher in die Lage versetzen, Entscheidungen im Einklang mit ihren kulturellen und sprachlichen Werten zu treffen, und die die Konvergenz von Telekommunikation, audiovisuellen Medien und der Informationstechnologie berücksichtigen.

e) Schärfung des Bewusstseins für eine sicherere Nutzung

Unterstützung des Austausch vorbildlicher Praktiken bei der Ausbildung im Umgang mit den neuen Medien durch Einrichtung eines zusammenhängenden europäischen Netzes zur Schärfung des Bewusstseins für eine sicherere Nutzung des Internet und neuer Online-Technologien. Dabei helfen eine umfangreiche grenzübergreifende Sammelstelle (Webportal) von Informationen und Sensibilisierungsmaterial sowie angewandte soziologische Forschungsarbeiten unter Einbeziehung aller interessierten Kreise (Erzieher, Jugendämter und gemeinnützige Kinderfürsorgeeinrichtungen, Elternverbände, Industrie, Strafverfolgungsbehörden) zur Nutzung neuer Technologien durch Kinder, um erzieherische und technologische Mittel zu finden, wie man sie vor Schaden bewahren kann. Außerdem wird das Netz Beitrittskandidaten bei der Entwicklung von Sensibilisierungsmaßnahmen helfen und die Zusammenarbeit mit Sensibilisierungsinitiativen außerhalb Europas ausbauen.

7.1. Methoden der Durchführung

Bessere Zusammenarbeit einschließlich Informationsaustausch zwischen allen auf diesem Gebiet Tätigen, gestützt auf die Erfolge des Aktionsplans, die weiter ausgebaut werden. Durch die Ausbreitung der Maßnahmen auf Beitrittskandidaten und wichtige Akteure in Drittländern wird der globalen Natur des Internet Rechnung getragen. Es kommen zweierlei Instrumente zum Einsatz, nämlich Zusammenarbeit und Bezuschussung von Projekten.

7.1.1. Zusammenarbeit

Die offene Methode der Zusammenarbeit wird verwandt zur Festlegung gemeinsamer Leitlinien, Ziele und Überwachungsverfahren, und ggf. von Leistungszielen, die auf vereinbarte Indikatoren gestützt sind. Es wird ein Forum ,Sicheres Internet" eingerichtet. Nach Konsultationen mit den einschlägigen Behörden werden für jeden Mitgliedstaat geeignete nationale Anlaufstellen bestimmt. Die nationalen Anlaufstellen dienen als Gesprächspartner der Kommission in Fragen der sichereren Nutzung neuer Online-Technologien. Die nationalen Anlaufstellen stellen sicher, dass die Kommission und andere Mitgliedstaaten über nationale politische Initiativen und Beispiele vorbildlicher Praktiken auf dem Laufenden gehalten werden.

Außerdem sorgt das Forum dafür, dass wichtige Verbände, Wirtschaftszweige und öffentliche Stellen Initiativen zur Förderung der sichereren Nutzung in der EU und international kennen, dazu konsultiert werden und dazu beitragen.

Der internationalen Zusammenarbeit dienen auch Rundtischgespräche in Verbindung mit dem Forum ,Sicheres Internet", um den Informationsaustausch über vorbildliche Praktiken sicherzustellen.

7.1.2. Projekte

Was die Bezuschussung betrifft, so gibt es einerseits Projekte auf Kostenteilungsbasis, für die sehr unterschiedliche Qualifikationen und ein breites Spektrum von Partnern erforderlich sind, und andererseits Projekte mit vollständiger Kostenübernahme. Bei Letzteren handelt es sich meist um Dienstleistungsverträge für festgelegte Aufgaben, die Spezialkenntnisse und logistische Unterstützung erfordern, und dabei werden vor allem die zusätzlichen Kosten der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und Vernetzung übernommen. Für die Auswahl und Verwaltung dieser Projekte kommen die üblichen Verfahren zum Einsatz (Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, Ausschreibungen).

8. FÜR DIE ZWEITE PHASE (2003 - 2004) BENÖTIGTE RESSOURCEN

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Weitere Einzelheiten enthält der Finanzbogen.

ANHANG

1. verwandte eu-programme

STOP II // Ein Förder- und Austauschprogramm für Personen, die für Maßnahmen gegen den Menschenhandel und die sexuelle Ausbeutung von Kindern zuständig sind. Im Jahre 2000 bezuschusste das STOP-Programm eine internationale Konferenz über die Bekämpfung der Kinderpornografie im Internet, eine Nachfolgeveranstaltung zur Konferenz ,Bekämpfung der im Internet" im Jahr 1999 in Wien. Den Schwerpunkt dieser Konferenz bildeten forensische und internationale operative Aspekte des Phänomens. Außerdem finanzierte das Programm das Projekt COPINE und ein Nachfolgeprojekt zur Analyse des Verhaltens von Tätern, die Kinderpornografie sammeln, sowie den Aufbau einer Datenbank über Kinderpornografie mit automatischen Indexierungs- und Suchsystemen.

DAPHNE // Das Programm DAPHNE (2000-2003) ist ein vorbeugendes Aktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaft zur Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Frauen. Der Gewaltbegriff wurde für diese Zwecke extensiv ausgelegt und umfasst jede Art von Gewalt, von sexuellem Missbrauch und häuslicher Gewalt über kommerzielle Ausbeutung, Tyrannisieren und Aggression in der Schule bis hin zu Menschenhandel und Gewalttaten gegen häufig diskriminierte Personengruppen wie Behinderte, Minderheiten, Migranten und sonstige gefährdete Personen. DAPHNE finanziert ein Projekt zur Auffindung von Opfern der Kinderpornografie.

eContent // Als Teil des Aktionsplans eEurope trägt das Programm eContent zu dessen drittem Ziel bei, zur ,Förderung der Nutzung des Internet". Das Programm eContent unterstützt die Erstellung, Nutzung und Verbreitung europäischer digitaler Inhalte und fördert die sprachliche Vielfalt in weltweiten Netzen. Es gliedert sich in drei Aktionsbereiche, die eine Steigerung des zusätzlichen Wertes für die EU ermöglichen: Förderung des Zugangs zu Informationen des öffentlichen Sektors und umfassendere Nutzung dieser Informationen, Förderung der Produktion von Inhalten in einem vielsprachigen und multikulturellen Umfeld, Steigerung der Dynamik des Marktes für digitale Inhalte.

Programm ,Technologien der Informations-gesellschaft" (IST) // Informationszugang, -filterung, -analyse und -handhabung: Hauptziel davon ist es, leistungsfähige Werkzeuge und Techniken für das Management multimedialer Inhalte zu entwickeln, damit der Nutzer selbst entscheiden kann. Ein weiterer Schwerpunkt dieser Maßnahme liegt auf audiovisuellen Inhalten, die derzeit über das Web ,gestreamt" werden oder auf CD oder DVD vorliegen, in den kommenden Jahren aber auch über erweitertes Fernsehen, multimediale Heimplattformen und drahtlose multimediale Netze verfügbar sein werden.

eLearning // Die Kommission hat die Initiative eLearning gestartet, um die Aus- und Weiterbildungssysteme der EU an die wissensgestützte Wirtschaft und digitale Kultur in Europa anzupassen. Diese Initiative umfasst vier Teile: Ausstattung der Schulen mit Computern für multimediale Anwendungen, Ausbildung der Lehrer in Europa in digitalen Technologien, Entwicklung europäischer Bildungs- und Ausbildungsdienste und beschleunigte Vernetzung von Schulen und Lehrern. Schulen sind ein Bereich, in dem die Sensibilisierung für illegale und schädliche Inhalte und die Mittel für den Umgang damit von Belang sind. Das im Kontext des Plans ,Lernen in der Informationsgesellschaft" aufgebaute Netz wird ein Kanal zur Verbreitung der Inhalte sein, die im Zusammenhang mit dem Aktionsplan zur Förderung einer sichereren Nutzung des Internet geschaffen werden. Fragen der Sicherheit im Internet wurden im Rahmen der 2001 vom European School Net organisierten eSchola-Veranstaltung erörtert.

2. verwandte politische initiativen der eu

Empfehlung zum Jugendschutz und zum Schutz der Menschenwürde // Die Empfehlung enthält Leitlinien für die Entwicklung einer Selbstkontrolle auf nationaler Ebene mit Blick auf den Jugendschutz und den Schutz der Menschenwürde. Selbstkontrolle stützt sich auf drei Schlüsselelemente, nämlich die Beteiligung aller Akteure (Staat, Wirtschaft, Dienst- und Zugangsanbieter, Benutzerverbände) an der Erstellung von Verhaltenskodizes, die Umsetzung von Verhaltenskodizes durch die Branche und die Bewertung der ergriffenen Maßnahmen.

Mitteilung zur Computerkriminalität // Die Kommission hat eine Mitteilung ,Schaffung einer sichereren Informationsgesellschaft durch Verbesserung der Sicherheit von Informationsinfrastrukturen und Bekämpfung der Computerkriminalität" - KOM(2000) 890 -herausgegeben, in der sie prüft, ob es notwendig ist, eine umfassende Politik festzulegen, und die Form, die diese mit Blick auf die weiter gefassten Ziele der Informationsgesellschaft und der Schaffung eines Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts haben sollte, um im Einklang mit der Verpflichtung der Europäischen Union zur Wahrung der grundlegenden Menschenrechte die Sicherheit der Informationsinfrastrukturen zu verbessern und die Cyberkriminalität zu bekämpfen. Darin werden eine Reihe legislativer und nicht legislativer Initiativen angekündigt.

Rahmenbeschluss zur Bekämpfung der Kinderpornografie // Nach dem Beschluss zur Bekämpfung der Kinderpornografie im Internet, einer Maßnahme im Rahmen der ,dritten Säule" des EU-Vertrags (Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres), worin die Mitgliedstaaten aufgefordert werden, eine Reihe von Schritten zu unternehmen, um die Strafverfolgung von Kinderpornografie im Internet effizienter zu machen und die Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten zu fördern, schlug die Kommission einen Rahmenbeschluss vor, in dem für das Strafrecht aller Mitgliedstaaten geltende Tatbestandsmerkmale sowie wirksame, angemessene und abschreckende Strafen festgelegt werden.

Mitteilung über die Sicherheit der Netze und Informationen // Darin wird eine europäische Strategie zur Verbesserung der Netz- und Informationssicherheit vorgeschlagen. Die Mitteilung geht von der Notwendigkeit aus, Marktlösungen durch politische Maßnahmen zu ergänzen. Wie vom Europäischen Rat von Stockholm gefordert, werden darin eine Reihe konkreter politischer Maßnahmen aufgeführt. Die vorgeschlagene Strategie sollte als integrales Element des bestehenden Rahmens für elektronische Kommunikationsdienste, Datenschutz und - nun auch - Cyberkriminalität gesehen werden.

Transparenz-Richtlinie // Nach der Richtlinie 98/48/EG müssen die Mitgliedstaaten neue Maßnahmen in bezug auf Dienste der Informationsgesellschaft mitteilen. Außerdem wird damit ein Verfahren zur Behandlung möglicher Einsprüche der Kommission oder anderer Mitgliedstaaten eingeführt.

Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr // Die Richtlinie 2000/31/EG behandelt rechtliche Aspekte des elektronischen Geschäftsverkehrs wie kommerzielle Kommunikation, elektronisch geschlossene Verträge, Transparenz, Voraussetzungen, Verantwortlichkeit von Internet-Diensteanbietern, die als Vermittler handeln, und ermutigt die Ausarbeitung von Verhaltenskodizes.

Datenschutz und Schutz der Privatsphäre // In der Richtlinie 95/46/EG zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr werden Regeln festgelegt für die Erfassung personenbezogener Daten und von Informationen über den Einzelnen, das Zugangsrecht und das Recht auf Entschädigung, welche für die Daten der Internetnutzer und den Schutz ihrer Privatsphäre gelten, wenn sie im Internet surfen. Die Richtlinie fordert geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um Sicherheit bei der Datenverarbeitung zu gewährleisten. Dies ist vor allem für die Gewährleistung und Förderung einer sichereren Nutzung des Internet relevant. Auch die Richtlinie 97/66/EG über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre im Bereich der Telekommunikation fordert spezielle Sicherheitsmaßnahmen. Sie garantiert die Vertraulichkeit von Mitteilungen einschließlich der elektronischen Post und legt Regeln fest für Verzeichnisse und die Verwendung der elektronischen Post für Werbezwecke. Außerdem hat die Kommission eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation vorgeschlagen, die die Richtlinie 97/66/EG aktualisieren und ersetzen soll.

eConfidence-Initiative // Wegen des Bedarfs an einem eindeutigen Verfahren zur Förderung des Vertrauens der Verbraucher in den elektronischen Geschäftsverkehr leitete der Kommissar Byrne im Mai 2000 die eConfidence-Initiative ein. Ziel dieser Initiative ist es, durch Koregulierung Normen für europaweite Verfahren zur Vergabe von Gütezeichen festzulegen, die den Verbrauchern dabei helfen, festzustellen, welchen Webseiten sie vertrauen können.

3. weitere verwandte politische initiativen

EUROPARAT

Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten // Gemäß Artikel 10 der Konvention hat jede Person das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben. Gemäß Artikel 8 hat jede Person das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung sowie ihrer Korrespondenz. Bestimmte Ausnahmen sind festgelegt, die gesetzlich oder im Einklang mit dem Gesetz vorgeschrieben und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sind.

Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten // Übereinkommen Nr. 108, siehe auch Empfehlung Nr. R (99) 5 des Ministerkomitees an die Mitgliedstaaten zum Schutz der Privatsphäre im Internet, mit dem Anhang: Leitlinien für den Schutz natürlicher Personen bei der Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten auf den Datenautobahnen, die in einen Verhaltenskodex einbezogen oder einem solchen als Anhang beigefügt werden können.

Übereinkommen über die Cyber-Kriminalität // Das Übereinkommen soll die Entdeckung, Untersuchung und Verfolgung der Cyber-Kriminalität sowohl im Inland als auch international erleichtern und einen Rahmen für schnelle und zuverlässige internationale Zusammenarbeit bieten. Es liegt für Länder, die nicht Mitglied des Europarates sind, zur Unterzeichnung auf. Die Kommission nahm aktiv an den Arbeiten teil, ebenso wie die USA, Kanada und Japan. Das Übereinkommen umfasst sowohl materielles Recht (Verstöße gegen die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Computerdaten und -systemen, computerbezogene Straftaten und auch Kinderpornografie) als auch das Verfahrensrecht (Sicherung, Fahndung nach und Sicherstellung sowie Echtzeiterhebung von Computerdaten, internationale Zusammenarbeit einschließlich Auslieferung und Rechtshilfe, Anlaufstelle, die an 7 Tagen der Woche rund um die Uhr erreichbar ist).

G8

,Lyon Group" // 10-Punkte-Aktionsplan, Washington, Dezember 1997. Schaffung einer rund um die Uhr erreichbaren Kontaktstelle.

UNESCO

Kinderpornografie und Pädophilie im Internet // Aufbau eines Netzes ,Unschuld in Gefahr" nach der UNESCO-Konferenz über Kinderpornografie und Pädophilie in Paris am 18./19. Januar 1999, auf der auch die Kommission vertreten war, und Vorschlag eines folgenden Aktionsplans durch Mitglieder der UNESCO.