52002AR0327

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu dem "Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Programm zur Verbesserung der Qualität der Hochschulbildung und Förderung des interkulturellen Verständnisses durch die Zusammenarbeit mit Drittländern (ERASMUS WELT) (2004-2008)"

Amtsblatt Nr. C 244 vom 10/10/2003 S. 0014 - 0023


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu dem "Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Programm zur Verbesserung der Qualität der Hochschulbildung und Förderung des interkulturellen Verständnisses durch die Zusammenarbeit mit Drittländern (ERASMUS WELT) (2004-2008)"

(2003/C 244/04)

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN,

gestützt auf den "Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Programm zur Verbesserung der Qualität der Hochschulbildung und Förderung des interkulturellen Verständnisses durch die Zusammenarbeit mit Drittländern (ERASMUS WELT) (2004-2008)" (KOM(2002) 401 endg. - 2002/0165 (COD));

aufgrund des Beschlusses des Rates vom 30. August 2002, ihn gemäß Artikel 265 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft um Stellungnahme zu diesem Thema zu ersuchen;

aufgrund des Beschlusses seines Präsidenten vom 26. Juni 2002, die Fachkommission für Kultur und Bildung mit der Erarbeitung dieser Stellungnahme zu beauftragen;

gestützt auf den am 18. Februar 2003 von der Fachkommission für Kultur und Bildung angenommenen Stellungnahmeentwurf (CdR 327/2002 rev. 2) (Berichterstatter: Herr Roberto Pella, Bürgermeister von Valdengo, (I/EVP));

verabschiedete auf seiner 49. Plenartagung am 9. und 10. April 2003 (Sitzung vom 10. April) einstimmig folgende Stellungnahme.

1. Standpunkte des Ausschusses der Regionen

1.1. Der Ausschuss der Regionen begrüßt es, dass die Kommission den - vom AdR uneingeschränkt geteilten - Grundsatz anerkannt und vollständig weiterentwickelt hat, der in dem Bericht des Europäischen Parlaments über die "Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Intensivierung der Zusammenarbeit mit Drittländern im Bereich der Hochschulbildung"(1) genannt wird; darin dringt das Europäische Parlament "bei der Kommission darauf, in ihren Programmen für Wiederaufbau und Entwicklungshilfe und in Projekten zur Unterstützung des Übergangs zur Marktwirtschaft und zur Stärkung der Demokratie Initiativen vorzusehen, die es Drittländern und Mitgliedstaaten der EU ermöglichen sollen, gemeinsam Ausbildungsprogramme, einen Austausch von Studenten und Stipendien sowie Beihilfen für die berufliche Integration derjenigen zu entwickeln, die die Absicht haben, in ihr Herkunftsland zurückzukehren, und zwar um den Braindrain zu verhindern".

1.2. Der Ausschuss befürwortet den Kommissionsvorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates gerade deshalb, weil ERASMUS WORLD einen Mehrwert zu Gemeinschaftsmaßnahmen für die Verbesserung der Hochschulbildung darstellen kann, ist dies doch offenbar ein Bereich, in dem die Mitgliedstaaten bei einem gemeinsamen Vorgehen mehr erreichen können als im Alleingang.

1.3. Wie bereits in früheren Stellungnahmen zum Ausdruck gebracht, ist der Ausschuss der Ansicht, dass das Hochschulwesen eine wichtige Rolle im wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben der Kommunen und Regionen spielen sollte. Angesichts dieser Rolle müssen starke Verbindungen zwischen dem Hochschulwesen und den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften geknüpft werden.

1.4. Des Weiteren ist die grenzüberschreitende Mobilität eine wesentliche Voraussetzung für die Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten sowie für Bildung und Weiterbildung und ein grundlegendes Erfordernis für die europäische Forschung.

1.5. Der Ausschuss pflichtet der Kommission bei, dass es eines gemeinschaftlichen Aktionsprogramms bedarf - unter uneingeschränkter Achtung von Artikel 149 des Vertrages, wonach das gemeinschaftliche Handeln im Bildungswesen auf die Unterstützung und Ergänzung der Maßnahmen der Mitgliedstaaten begrenzt und die Angleichung der Rechtsvorschriften nicht gestattet ist.

1.6. Der Ausschuss der Regionen begrüßt es, wie präzise die Ziele des Programms ERASMUS WORLD aufgezeigt und mit welcher Genauigkeit Überschneidungen von Maßnahmen gemäß der Erkenntnis vermieden werden, dass viele Fragen der Internationalisierung des Hochschulwesens am besten auf einzelstaatlicher Ebene, auf zwischenstaatlicher Ebene oder im Rahmen von bereits bestehenden Gemeinschaftsmaßnahmen und -programmen behandelt werden können.

1.7. Der Ausschuss der Regionen betont allerdings, dass trotz der zwischenstaatlichen Kooperation einige Erfordernisse und Mängel fortbestehen, die von der Kommission wirksam aufgezeigt und verdeutlicht werden:

- unzulängliche Nutzung der komparativen Vorteile der europäischen Hochschulen im Zusammenhang mit der Entwicklung eines authentischen und attraktiven Bildungsangebots im Hochschulbereich, insbesondere auf der Postgraduiertenebene;

- Fehlen einer klar erkennbaren europäischen Identität der Hochschulbildung;

- Fehlen von "Vorzeigeprodukten" wie Doppelabschlüssen auf der Postgraduiertenebene und daraus folgende Notwendigkeit der Einführung eines Qualitätssiegels der Gemeinschaft für hochwertige Postgraduiertenstudiengänge;

- zunehmende Unausgewogenheit des Zustroms von Studierenden aus Drittländern;

- Tendenz unter den begabtesten Hochschulabsolventen und Wissenschaftlern, ein Auslandsstudium bevorzugt in den Vereinigten Staaten anzustreben;

- Gefahr der Verschlechterung des interkulturellen Verständnisses und einer immer größer werdenden Kluft zwischen Europa und anderen Kulturen;

- unzureichende Entwicklung von Strukturprogrammen zur Förderung eines Brückenschlags zwischen europäischen Netzen und herausragenden Hochschuleinrichtungen in den Drittländern und Einbeziehung der Auslandsmobilität von europäischen Studierenden und Lehrenden in die europäischen Studiengänge;

- Fehlen einer koordinierten Aktion auf Gemeinschaftsebene zur Förderung der Attraktivität Europas und fehlende Mechanismen für eine internationale Zusammenarbeit im Bereich der Qualitätssicherung und der Dienstleistungen für Studierende.

1.8. Der Ausschuss der Regionen betont insbesondere das Problem der ungleichen Verteilung des Zustroms von Studierenden aus Drittländern, d. h. mehr als drei Viertel der rund 400000 Personen aus nichteuropäischen Ländern, die in der Europäischen Union studieren, haben das Vereinigte Königreich, Frankreich oder Deutschland als Gastland gewählt. Dies ist einer der Hauptmängel der derzeitigen Bildungsprogramme, der wegen seiner Auswirkungen auf die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften beseitigt werden muss - denn einige Städte und Regionen werden durch eine zu hohe Zahl ausländischer Studierender überlastet, während es anderen nicht gelingt, Studierende aus dem Ausland anzulocken.

1.9. Der Ausschuss ist überzeugt, dass das gemeinschaftliche Aktionsprogramm ERASMUS WORLD eine Neuverteilung der Studierendenströme aus Drittländern bewirken wird, die gewiss für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften von Nutzen ist.

1.10. Der Ausschuss begrüßt es, dass die Kommission in dem Auswahlverfahren für EU-Masterstudiengänge auf eine geographisch ausgewogene Vertretung der Mitgliedstaaten achten und das Bestehen von Hochschul- und Kompetenzschwerpunkten in den weniger begünstigten Regionen der EU berücksichtigen wird, um den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Einfluss der Universitäten in diesen Regionen zu stärken.

1.11. Der Ausschuss weist darauf hin, dass die EU-Masterstudiengänge nicht zu einer Differenzierung im europäischen Hochschulwesen führen dürfen. Vielmehr sollte die Aufmerksamkeit auf die Verbesserung der Qualität und Attraktivität der Hochschulbildung in der gesamten Europäischen Union gelegt werden.

1.12. Er fordert die Kommission auf, besondere Sorge dafür zu tragen, dass ERASMUS WORLD nicht aus budgetären Gründen zu einem Programm wird, das nur einem kleinen Kreis offensteht, d. h. sich nur an Personen und Einrichtungen mit den größten finanziellen Möglichkeiten richtet und somit gegen den Grundsatz der Chancengleichheit verstößt.

1.13. Ferner fordert der Ausschuss die Kommission auf, wirksame operative Instrumente vorzusehen, die verhindern, dass bei der Finanzierung einzelner Projekte Mindestbeträge festgelegt werden, welche Hochschulinstitute und -einrichtungen, die zwar weniger finanzkräftig, doch im Gegensatz zu anderen Strukturen oftmals zur Konzeption hochwertiger innovativer Projekte imstande sind, den Zugang zu ERASMUS WORLD verwehren.

1.14. Dem allgemeinen Ziel des Kommissionsvorschlags, einen Beitrag zu einer qualitativ hoch stehenden Bildung in der Europäischen Union zu erbringen, insbesondere durch Förderung der Zusammenarbeit mit Drittländern, stimmt er uneingeschränkt zu, da er es für wichtig erachtet.

1.15. In der Tat scheint die Kooperation mit Drittländern im Bereich der Bildung unverzichtbar, um die europäischen Bürger darauf vorzubereiten, in einer globalen wissensbasierten Gesellschaft zu leben und zu arbeiten, gerade im Hinblick auf die Verbesserung des gegenseitigen Verständnisses der Völker und Kulturen, das - wie die Kommission zu Recht unterstreicht -, zu Frieden und Stabilität in der Welt beiträgt.

1.16. Wie auch das Europäische Parlament in dem unter Ziffer 1.1 genannten Bericht betont, "begünstigt eine Zusammenarbeit im Bereich der Bildung gutnachbarschaftliche Beziehungen und gegenseitiges Verständnis zwischen den Völkern, die die unverzichtbare Grundlage für die Entwicklung jeder Zivilgesellschaft in der heutigen multiethnischen und interreligiösen Welt bilden."

1.17. Der Ausschuss der Regionen glaubt an den Wert des Programms ERASMUS WORLD und wünscht sich, dass es - ganz so wie das Programm Fullbright den Vereinigten Staaten genutzt hat und nutzen wird - für Europa langfristig eine verlässliche Wachstumsbasis bilden kann, indem es die Qualität der Hochschulbildung steigert, die europäischen Hochschulen zur Entwicklung immer besserer internationaler Leistungen anspornt und den interkulturellen Dialog verbessert; der Ausschuss ist nämlich der Ansicht, dass die Vereinigten Staaten es einer wirksamen Politik im Bereich der Hochschulbildung zu verdanken haben, wenn sie seit Jahren von mehr ausländischen Studierenden als sämtliche Mitgliedstaaten der Europäischen Union zusammen als Gastland gewählt werden.

1.18. Der Ausschuss begrüßt es, dass die Kommission sich mit dem Phänomen des "Braindrain" besonders auseinander gesetzt hat und die an den EU-Masterstudiengängen teilnehmenden Hochschuleinrichtungen und sonstigen Gasthochschulen dementsprechend auffordert, in ihre Bewerbungs- und Auswahlverfahren Bestimmungen zur Verhinderung oder Eindämmung der Abwanderung von Wissenschaftlern aus weniger entwickelten Ländern aufzunehmen. Der Ausschuss der Regionen ist nämlich der Ansicht, dass eine der Hauptaufgaben der Europäischen Union gegenüber ärmeren Drittländern gerade darin besteht, ihnen eine Entwicklung auf der Grundlage eigener Ressourcen zu gewährleisten.

2. Bewertung der spezifischen Ziele des Kommissionsvorschlags für ein Aktionsprogramm

2.1. Nach Ansicht des Ausschusses der Regionen betrifft die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften unter den von der Kommission aufgezeigten spezifischen Zielen besonders das Ziel eines schärferen Profils, eines größeren Bekanntheitsgrades und einer besseren Zugänglichkeit der europäischen Bildung.

2.2. Wenn sich Studierende aus Drittstaaten auf dem Territorium der Mitgliedstaaten aufhalten, dann sind die Kommunen und Regionen aus zweierlei Gründen betroffen.

2.3. Erstens sind die kommunalen und regionalen Gebietskörperschaften die einzigen, die einen gleichberechtigten Dienstezugang gewährleisten können.

2.4. Zweitens sind die Gemeinden und Regionen unmittelbar in einige der von der Kommission als ergänzende Aktivitäten des Aktionsprogramms bezeichnete Maßnahmen einbezogen:

- gesellschaftlicher Wandel und Veränderung der Bildungssysteme in einer weltweiten Perspektive,

- Sicherheit und Gesundheitsschutz für Austauschstudenten,

- Verbraucherschutzfragen im internationalen Bildungsbereich.

2.5. Der Ausschuss der Regionen unterstützt auch die anderen spezifischen Programmziele uneingeschränkt:

- die Entwicklung eines ausgeprägt europäischen Bildungsangebots im Hochschulbereich, das sowohl innerhalb als auch außerhalb der Grenzen der Europäischen Union attraktiv ist;

- ein größeres Interesse aufseiten hoch qualifizierter Hochschulabsolventen und Wissenschaftler aus der ganzen Welt am Erwerb europäischer Qualifikationen und/oder Erfahrungen und die Gewährleistung konkreterer Möglichkeiten zum Erwerb derartiger Qualifikationen und Erfahrungen;

- eine stärker strukturierte Zusammenarbeit zwischen den Hochschuleinrichtungen der Europäischen Gemeinschaft und der Drittländer und eine größere, von der EU ausgehende Mobilität als Bestandteil der europäischen Studienprogramme.

3. Bewertung der operativen Ziele des Kommissionsvorschlags für ein Aktionsprogramm

3.1. Der Ausschuss der Regionen teilt die Beweggründe für den Entschluss der Kommission, den Schwerpunkt auf die Postgraduiertenbildung zu legen und sie folglich in den Mittelpunkt der Gemeinschaftsaktion zu rücken.

3.2. Besonders begrüßt er die Beleuchtung der Probleme, die sich daraus ergeben würden, dass eine erhebliche Zahl an Studierenden aus Drittländern während eines drei- bis sechsjährigen Studienaufenthaltes unterstützt werden müsste, und die sich besonders gravierend auf die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auswirken würden.

3.3. In diesem Zusammenhang weist der Ausschuss der Regionen darauf hin, dass er die Kommission bereits in früheren Stellungnahmen aufgefordert hat, Maßnahmen zur Angleichung der Aufnahme- und Aufenthaltsbedingungen für Staatsangehörige von Drittländern vorzusehen, die zu Studienzwecken nach Europa kommen, und ist erfreut darüber, dass die Kommission unlängst einen diesbezüglichen Verordnungsvorschlag vorgelegt hat, zu dem der Ausschuss eine eigene Stellungnahme abgeben wird.

4. Die Empfehlungen des Ausschusses der Regionen

Empfehlung 1

Erwägungsgrund 6a) (neu)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Begründung

Eine stärkere Anbindung an die laufenden Gemeinschaftsprogramme steigert die Wirksamkeit des Programms ERASMUS WORLD, wenngleich die jeweiligen unterschiedlichen Zielsetzungen zu berücksichtigen sind.

Empfehlung 2

Erwägungsgrund 13

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Begründung

Nur die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften befinden sich aufgrund der regionalen Universitäten in der bevorzugten Lage, die Wirksamkeit dieses Programms im Hinblick auf Durchführung und Teilnahme überprüfen und eventuelle konkrete Schwierigkeiten für die Studierenden aus Drittstaaten melden zu können.

Empfehlung 3

Artikel 1 Absatz 2 a (neu)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Begründung

Wie bereits bei anderen gemeinschaftlichen Aktionsprogrammen geschehen, muss sowohl die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung als auch die kulturelle und sprachliche Vielfalt, der größte Reichtum der europäischen Kultur, gewahrt bleiben.

Empfehlung 4

Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Begründung

Bereits bestehende Netzwerke müssen wirkungsvoll genutzt werden. Tatsächlich wurden bereits in vielen Bereichen der Industrie der Mitgliedstaaten dank bilateraler Abkommen zwischen Mitgliedstaaten und Drittstaaten wirkungsvolle Formen des Austausches zur Optimierung der Postgraduiertenausbildung geschaffen. Von diesen Netzen sollte bevorzugt Gebrauch gemacht werden, um einen raschen Start des Gemeinschaftsprogramms ERASMUS WORLD zu ermöglichen.

Empfehlung 5

Artikel 6 Absatz 2 a) (neu)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Begründung

Aus der Erfolgsgeschichte von ERASMUS nicht wegzudenken sind die effizienten Informationskampagnen und die wirkungsvolle Öffentlichkeitsarbeit, mit denen die größtmögliche Zahl von Interessierten erreicht werden konnte - auch und vor allem dank der Einbeziehung regionaler Universitäten sowie der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften.

Empfehlung 6

Artikel 8 Absatz 1

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Begründung

Eine Qualitätssteigerung der europäischen Hochschulbildung kann ausschließlich mittels direkter Einbeziehung der regionalen Universitäten und folglich durch die direkte Einbeziehung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften ab den Anfangsphasen des Programms erzielt werden.

Empfehlung 7

Artikel 10 Absatz 1

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Begründung

Die finanzielle Ausstattung des Programms mit 200 Mio. EUR ist unzureichend. Um die Möglichkeiten des interkulturellen Austauschs zu erhöhen, ist es unerlässlich, die Teilnahme von Studierenden aus von Europa weit entfernten Drittstaaten zu ermöglichen.

Empfehlung 8

Artikel 13 Absatz 1

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Begründung

Siehe Begründung von Empfehlung 2.

Empfehlung 9

Anhang, Aktion 1 Absatz 1

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Begründung

Das Qualitätssiegel "EU-Masterstudiengang" muss in Zusammenarbeit mit den Universitäten und den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften verliehen werden, denn die Universitäten können ein Garant für die korrekte Qualitätsbewertung der angebotenen Lehrveranstaltungen sein und die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften können sich für die Aufnahme der Studierenden einsetzen und folglich auch deren Effizienz bewerten.

Empfehlung 10

Anhang, Aktion 1 Absatz 2 Buchstabe a)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Begründung

Zweck des Programms ERASMUS WORLD ist neben der Qualitätssteigerung der Hochschulbildung die Mehrung interkultureller Kenntnisse. Um den Studierenden aus Drittstaaten die Möglichkeit zu geben, die Kultur des Gastlands kennen zu lernen, sollte die Anzahl der am Austausch beteiligten Länder auf zwei begrenzt und folglich die Dauer des Aufenthalts in jedem Mitgliedstaat von neun auf zwölf Monate verlängert werden.

Empfehlung 11

Anhang, Aktion 1 Absatz 2 Buchstabe b)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Begründung

Eines der wichtigsten Mittel zum Kennenlernen der Kultur eines Landes ist die in diesem Land gesprochene Sprache, insbesondere die Minderheitensprachen. Diese sind grundlegender Ausdruck kulturellen Reichtums und kultureller Vielfalt.

Empfehlung 12

Anhang, Aktion 1 Absatz 2 Buchstabe h)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Begründung

Die Bedeutung der Qualität der Aufnahmestrukturen und insbesondere die grundlegende Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Gewährleistung einer angemessenen Aufnahme von Studierenden muss auch an dieser Stelle betont werden. Es müssen angemessene operative Strukturen zur Konsultation der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften geschaffen werden, damit konkrete Probleme wie z. B. die Frage der Unterbringung von Studierenden möglichst einfach und wirkungsvoll gelöst werden können - im Sinne eines einfachen Zugangs zu den EU-Masterstudiengängen.

Empfehlung 13

Anhang, Aktion 1 Absatz 2 Buchstabe i)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Begründung

Siehe Begründung von Empfehlung 11.

Empfehlung 14

Anhang, Aktion 3 Absatz 3 a) (neu)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Begründung

Siehe Begründung von Empfehlung 4.

Empfehlung 15

Anhang, Aktion 4 Absatz 4.1 Unterpunkt 2, erster Spiegelstrich

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Begründung

Das Internet ist sicherlich das wirksamste Mittel, um alle potenziellen Teilnehmer des ERASMUS-WORLD-Programms zu erreichen. Ferner können mehr Mittel für die Mobilitätsförderung im Hochschulbereich eingesetzt werden, wenn Informationsaufgaben in erster Linie von der Website übernommen werden.

Brüssel, den 10. April 2003.

Der Präsident

des Ausschusses der Regionen

Albert Bore

(1) KOM(2001) 385 - C5 - 0538/2001 - 2001/2217 (COS).