52002AR0188

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu der "Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: Halbzeitbewertung der Gemeinsamen Agrarpolitik"

Amtsblatt Nr. C 073 vom 26/03/2003 S. 0025 - 0029


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu der "Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: 'Halbzeitbewertung der Gemeinsamen Agrarpolitik'"

(2003/C 73/07)

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN,

gestützt auf die Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: "Halbzeitbewertung der Gemeinsamen Agrarpolitik" (KOM(2002) 394 endg.);

aufgrund des Beschlusses der Europäischen Kommission vom 10. Juli 2002, ihn gemäß Artikel 265 Absatz 1 des EG-Vertrags um Stellungnahme zu dieser Vorlage zu ersuchen;

aufgrund des Beschlusses seines Präsidiums vom 14. Mai 2002, die Fachkommission für nachhaltige Entwicklung mit der Erarbeitung dieser Stellungnahme zu beauftragen;

gestützt auf seine Stellungnahme zu den "Vorschlägen für Verordnungen (EG) des Rates betreffend die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik" (CdR 273/98 fin)(1);

gestützt auf den von der Fachkommission für nachhaltige Entwicklung am 3. Oktober 2002 angenommenen Stellungnahmeentwurf (CdR 188/2002 rev. - Berichterstatter: Robert Savy, Präsident des Regionalrats des Limousin, F/SPE);

verabschiedete auf seiner 47. Plenartagung am 20. und 21. November 2002 (Sitzung vom 20. November) mehrheitlich folgende Stellungnahme.

Standpunkte und Empfehlungen des Ausschusses der Regionen

1.1. Der Ausschuss der Regionen findet es richtig, dass die Europäische Kommission anlässlich der Halbzeitbewertung der GAP Vorschläge vorlegt, die Licht in die Debatte über die Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik bringen, die bereits auf breiter Front in den Mitgliedstaaten, in den einschlägigen Berufskreisen und in der Öffentlichkeit geführt wird.

1.2. Es war in der Tat notwendig geworden, sich über die Zukunft desjenigen Politikbereiches Gedanken zu machen, für den fast 50 % der Mittel der Europäischen Union verwendet werden und dessen Auswirkungen sämtliche ländlichen Gebiete der 15 Mitgliedstaaten betreffen. Diese Überlegungen fallen in eine Zeit, in der die GAP durch ganz unterschiedliche Ereignisse beeinflusst und sogar in Frage gestellt werden kann:

- Die jüngsten Krisen im Gesundheitsbereich (BSE, MKS, Dioxin), die regelmäßigen Warnmeldungen über den Nitratgehalt des Wassers und die Fragen und Zweifel hinsichtlich des Einsatzes von GVO haben das Vertrauen der Bürger und Verbraucher in die Fähigkeit der europäischen Landwirtschaft und Lebensmittelindustrie, ihnen gesunde und unter umweltfreundlichen Bedingungen produzierte Qualitätserzeugnisse anzubieten, erschüttert. Die Landwirte selbst sind wie die Verbraucher häufig Opfer von Machenschaften in diesem Bereich.

- Die Eröffnung einer neuen Verhandlungsrunde in Doha über die Liberalisierung des Handels, in der es auch um die Landwirtschaft mitsamt der von der G77-Gruppe auf dem Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung in Johannesburg erhobenen Forderung nach einer Reform der Agrarsubventionen in der entwickelten Welt geht, und die einseitigen Beschlüsse der Vereinigten Staaten (FARM BILL) zwingen die Europäische Union dazu, entsprechend den bereits 1999 vom Ausschuss der Regionen erhobenen Forderungen (CdR 273/98 fin) darüber nachzudenken, wie das europäische Agrarmodell am besten verteidigt werden kann.

- Die bevorstehende Erweiterung der Union um neue Mitgliedstaaten, deren Landwirtschaft auf die GAP-Mechanismen unterschiedlich gut vorbereitet ist, macht Überlegungen erforderlich, wie diese neuen Mitglieder am besten auf die gemeinschaftlichen Vorschriften betreffend die Lebensmittelsicherheit, die Rückverfolgbarkeit oder die Umweltfreundlichkeit vorbereitet werden können. Die gemeinsamen europäischen Standards gelten grundsätzlich für alle Mitgliedstaaten, und es darf weder zu einer Reduzierung der höheren EU Standards kommen noch darf es unterschiedliche Standards geben.

- Die Veränderungen, denen der ländliche Raum derzeit unterworfen ist, veranlassen die Landwirte dazu, sich Fragen über ihren Platz und ihre Aufgabe, über ihr Image in der Gesellschaft sowie über die Zukunft der ländlichen Gebiete im Wettbewerb mit den übrigen Gebieten zu stellen.

2.1. In diesem Zusammenhang nimmt der Ausschuss der Regionen mit Befriedigung zur Kenntnis, dass die Europäische Kommission die Notwendigkeit der Aufrechterhaltung und ständigen Fortschreibung einer gemeinsamen Agrarpolitik bekräftigt. Auch wenn bei der Liberalisierung des Handels noch Fortschritte möglich sind, bleibt eine gemeinsame Agrarpolitik die unerlässliche Voraussetzung für den Bestand des europäischen Agrarmodells und dafür, dass die Landwirtschaft und der ländliche Raum den Erwartungen der heutigen Gesellschaft gerecht werden können.

2.2. Die Mitteilung der Europäischen Kommission baut grundsätzlich auf einem vor zehn Jahren begonnen Prozess auf und versucht dieses System zu vollenden und langfristig abzusichern, beinhaltet jedoch einige grundlegend neue Elemente für eine gemeinsame Agrarpolitik. Es gilt, ein möglichst ausgewogenes Verhältnis zwischen schwer miteinander in Einklang zu bringenden, aber grundlegenden Erfordernissen herzustellen. In der Agenda 2000 wurden Ziele festgelegt, über die ein von der Europäischen Kommission nicht in Frage gestellter Konsens erzielt wurde:

- Anpassung der Interventionsmechanismen im Sinne der Stärkung ihrer Rolle als Sicherheitsnetz mit dem Ziel, die weltweit kritisierten, handelsverzerrenden Exporterstattungen zu reduzieren: durch entsprechende Rechtsvorschriften muss jedoch garantiert werden, dass die europäische Landwirtschaft auf den heimischen Märkten und auf dem Weltmarkt weiterhin gute Chancen hat, ohne dass sich die Schwierigkeiten der Entwicklungsländer noch vergrößern;

- Ausrichtung der landwirtschaftlichen Produktion auf die Produkte und Dienstleistungen, die von den Bürgern gewünscht werden, statt auf diejenigen, bei denen die finanziellen Anreize am größten sind, durch besondere Unterstützung traditioneller und ökologisch wertvoller Bewirtschaftungssysteme;

- Sicherung und Stabilisierung der landwirtschaftlichen Einkommen zur Gewährleistung eines angemessenen Lebensstandards der landwirtschaftlichen Bevölkerung und Erhaltung einer möglichst großen Vielfalt landwirtschaftlicher Betriebsformen und Betriebsgrößen: die GAP muss nämlich zur Förderung des Generationenwechsels in der Landwirtschaft beitragen, indem sie Junglandwirten attraktive, wirtschaftlich stabile Perspektiven bietet. In diesem Zusammenhang verweist der Ausschuss auf die in seiner am 13. und 14. Juni 2001 verabschiedeten Stellungnahme (zu dem Projekt für junge Menschen in der europäischen Landwirtschaft) aufgezeigten Leitlinien sowie auf seine Unterstützung der gemeinsamen Erklärung des Europäischen Parlaments, des Ausschusses der Regionen und des Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 6. Dezember 2001 zur Zukunft der Junglandwirte;

- Einbeziehung der Anliegen Lebensmittelsicherheit, Rückverfolgbarkeit der Produkte, Umweltverträglichkeit, Arbeitsplatzerhaltung in der Landwirtschaft und Landnutzung in die GAP.

2.3. Die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu den Leitlinien der Europäischen Kommission wird sich an diesen Gesichtspunkten und Erwägungen orientieren.

3.1. Der Ausschuss stellt fest, dass die Mitteilung der Europäischen Kommission keine näheren Angaben zu den einzelnen von ihr vorgeschlagenen Maßnahmen enthält, die eine genaue Beurteilung ihrer Tragweite ermöglichen würden. Ihre Bedeutung hängt aber davon ab, wie sie im Detail definiert und in die Tat umgesetzt werden. Es handelt sich lediglich um Leitlinien, über die eine Debatte geführt werden soll, in der die Gemeinschaftsinteressen, die nationalen Sorgen und Anliegen und die spezifischen Interessen bestimmter Erzeugungszweige oder Gebiete zur Sprache kommen sollen. Erst am Ende dieser Debatte können dann die politischen Entscheidungen fallen.

3.2. Der AdR wünscht sich eine stärkere Anerkennung der Rolle der kommunalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Förderung der ländlichen Entwicklung in einer reformierten GAP, da die Gemeinden und Regionen für eine Reihe gesetzlicher und diskretionärer ländlicher Tätigkeiten, die unmittelbar mit den Vorschlägen der Europäischen Kommission zusammenhängen (z. B. strategische Raumordnung sowie Förderung des ökonomischen, sozialen und ökologischen Gleichgewichts der ländlichen Gemeinden), rechtlich verantwortlich sind.

3.3. Der Ausschuss geht mit zahlreichen vorgeschlagenen Leitlinien konform. Er billigt und fordert weiterhin den Ausgleich der Einkommensverluste der Landwirte durch Direktzahlungen und heißt die Absicht gut, aus der ländlichen Entwicklung immer mehr den zweiten Pfeiler der GAP zu machen. Er spricht sich für eine bessere Berücksichtigung der Umwelt- und Tierschutzerfordernisse in einem den Landwirten wirtschaftlich zumutbarem Ausmaß und bei Abgeltung des zusätzlichen Aufwandes aus. Er hat auch Verständnis, wenn die Europäische Kommission aus ihrer Sicht eine Senkung der Interventionspreise anstrebt. Allerdings gibt der Ausschuss nachhaltig zu bedenken, ob die Entkoppelung der Direktzahlungen von bäuerlichen Leistungen, die Art und das Ausmaß der "dynamischen Modulation" der Direktzahlungen im Marktordungsbereich und die Form der Bindung und Kontrolle an zusätzliche ökologische Erfordernisse tatsächlich zu den angegebenen Zielen führen. Hier sind weitere, sorgfältige Untersuchungen der skizzierten Maßnahmen notwendig.

3.4. Der Ausschuss ist insbesondere der Auffassung, dass die Vorschläge der Europäischen Kommission zwar eine gute Diskussionsgrundlage für die Weiterentwicklung der GAP nach Ablauf der Agenda 2000 darstellen, dass jedoch eine Umsetzung der folgenreichsten dieser Vorschläge nicht vor Ablauf der Agenda 2000 erfolgen sollte. Des Weiteren wäre es notwendig, einen Rechts- und Unterstützungsrahmen für die GAP mit einer längeren Gültigkeit als der gegenwärtige (sechs Jahre) zu schaffen, damit das geltende Regelwerk den landwirtschaftlichen Erzeugern genügend Sicherheit und Vertrauen zur mittelfristigen Entwicklung ihrer Produktionstätigkeit gibt.

4.1. Die vollkommene Entkoppelung der Zahlungen von der Produktion und die Schaffung einer einzigen betriebsbezogenen Einkommenszahlung bietet Vorteile. Das Prinzip des Ausgleichs von Preissenkungen durch direkte Einkommenszahlungen an die Landwirte wird grundsätzlich bekräftigt. Das Prinzip der einzigen Zahlung kann die Verwaltung der GAP vereinfachen. Die Entkoppelung zeugt von dem Willen, die Rolle des Marktes in seiner Funktion der Steuerung der Agrarproduktion und die des Landwirts als Unternehmer zu stärken: Die Entscheidungen der Landwirte würden dann nicht mehr von öffentlichen Prämien, sondern in erster Linie von den Marktpreisen abhängen. Der AdR unterstützt das Entkopplungsprinzip auch als Methode zum Schutz der öffentlichen Finanzen der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten. Die von der Produktion entkoppelten Direktzahlungen müssen der Notwendigkeit der Sicherung von Arbeitsplätzen in der Landwirtschaft Rechnung tragen, um einen Anstieg der Arbeitslosigkeit in manchen Gegenden zu verhindern.

4.2. Der Ausschuss der Regionen möchte jedoch auf die Gefahren der vorgeschlagenen Art der Entkoppelung hinweisen, denn sie würde die gegenwärtigen regionalen Ungleichheiten zementieren. Der vorliegende Vorschlag bedeutet die Beibehaltung der heutigen Situation, in der die Landwirte, die am meisten produzieren, eine erheblich höhere Beihilfe pro Hektar erhalten als die, die weniger erzeugen. Nicht produktionsgebundene Zahlungen können zu Wettbewerbsverzerrungen unter den Landwirten und zu einer Destabilisierung bestimmter Produktionen führen: dies wird immer dann der Fall sein, wenn ein subventionierter Betrieb seine alte Produktion aufgeben kann, um sich anderen einträglicheren Produktionen zuzuwenden, aber weiterhin seine Zahlungen erhält, wodurch er Betriebe gefährdet, die in diesen für ihn neuen Produktionsbereichen bereits tätig waren, ohne hierbei bisher öffentlich unterstützt worden zu sein.

4.3. Das vorgeschlagene System könnte Nachteile mit sich bringen, die weiter untersucht werden müssen, z. B.:

- Die Entscheidung der Landwirte für neue Produktionen kann zu Überkapazitäten auf bestimmten, bislang wenig unterstützten Märkten führen und Preissenkungen sowie womöglich das Aus bestimmter Betriebe nach sich ziehen; dies wird von der Kommission selbst zugegeben, wenn sie (in Ziffer 2.5) davon spricht, dass die Entkoppelung "... auch den Druck zur Aufgabe der landwirtschaftlichen Tätigkeit in einigen marginalen Gebieten erhöhen (könnte)".

- Der Produktionswechsel seitens der Landwirte kann für einige Branchen der Nahrungswirtschaft Versorgungsengpässe mit sich bringen und zu Standortverlagerungen von Unternehmen (bspw. in Hafengegenden, wo landwirtschaftliche Importerzeugnisse eintreffen) auf Kosten der Produktionstätigkeit in ländlichen Gebieten führen.

- Dieses System kann dort der Erhöhung der Preise für landwirtschaftliche Nutzflächen Vorschub leisten, wo bislang bezogene "historische Prämien" Anspruch auf eine hohe einzige Zahlung geben: der sich hieraus ergebende Druck auf die Bodenpreise droht die Entstehung von Großbetrieben auf Kosten der Niederlassung neuer Landwirte zu begünstigen. Umgekehrt könnte dadurch die in einigen Gebieten beobachtete Abwanderungstendenz beschleunigt werden.

- Die neue Regelung sieht weder Ausgleichs- noch Fördermechanismen für die Etablierung von Junglandwirten vor.

4.4. Der Ausschuss der Regionen stellt sich außerdem die Frage nach der Richtigkeit der vorgeschlagenen Berechnungsmodalitäten für die einzige Einkommenszahlung. Anscheinend soll diese Zahlung ausgehend von der Gesamthöhe sämtlicher von dem Betrieb früher erhaltener Zahlungen nach noch festzulegenden Modalitäten bemessen werden. Dies wirft drei Fragen auf, die genauer zu prüfen sind:

- Lässt diese mögliche Geltendmachung erworbener Rechte überhaupt eine Verwirklichung der GAP-Ziele mit der einzigen Zahlung zu?

- Ist es hinnehmbar, dass durch dieses System Landwirte, die sich für eine extensivere Produktionsweise, für die Abkehr von der Intensiv- und die Hinwendung zu einer nachhaltigen Landwirtschaft entschieden hatten, weniger Subventionen erhalten werden?

- Ist es vernünftig, vom Empfänger der Zahlung keinerlei Produktionsauflagen zu verlangen?

4.5. Ohne das Entkoppelungsprinzip von vornherein zu verdammen, möchte der Ausschuss der Regionen, dass vor jeder diesbezüglichen Entscheidung eine sorgfältige Ex-ante-Bewertung im Hinblick auf die von ihm geschilderten Gefahren vorgenommen und überlegt wird, wie solchen Fehlentwicklungen vorgebeugt werden kann. Die von der Kommission vorgeschlagene Regelung kann Nachteile bergen, die eine genauere Prüfung erfordern.

5.1. Der Ausschuss der Regionen nimmt den Vorschlag der Europäischen Kommission zur Einführung eines Systems der dynamischen Modulation der Zahlungen in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, das eine Deckelung und einen Freibetrag vorsieht, zur Kenntnis. Dieses System kann ein Mittel zur Korrektur der heutigen diskriminierenden Art der Verteilung der Zahlungen sein, bei der 20 % der Betriebe 80 % der Gemeinschaftsbeihilfen erhalten.

5.2. Die Einführung eines Freibetrags gestattet das Herausnehmen kleinerer und/oder der viele Arbeitskräfte beschäftigenden Betriebe von der schrittweisen Kürzung der Zahlungen. Damit wird dem vom Ausschuss bereits geäußerten Wunsch (CdR 273/98 fin) näher gekommen, landwirtschaftliche Familienbetriebe und die Beschäftigung in ländlichen Gebieten zu fördern. Dabei sollte auch der besonderen strukturellen, betriebsgrößenbedingten Situation der Landwirtschaft in diversen Regionen - insbesondere zur Vermeidung von Arbeitsplatzverlusten - Rechnung getragen werden. Es erhebt sich allerdings die Frage, ob es zur Erreichung dieses Ziels nicht angebracht wäre,

- den Freibetrag anzuheben;

- zusätzliche Freibeträge, die bis zu 100 % der Beihilfen gehen, für Junglandwirte, Betriebe in Berg- und in Inselgebieten sowie für reine Bio-Betriebe vorzusehen;

- den EU-Kofinanzierungssatz für alle Maßnahmen der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 auf 75 % bei Nicht-Ziel-1-Gebieten bzw. 90 % bei Ziel-1-Gebieten zu erhöhen.

5.3. Die Vorschläge der EU zur Deckelung der Direktzahlung müssen überdacht und so gestaltet werden, dass die besondere strukturelle sowie betriebsgrößenbedingte Situation in den Gebieten der Mitgliedstaaten Berücksichtigung findet. Eine gemeinschaftsweit einheitliche Obergrenze von 300000 EUR ist sicher keine gute Lösung, eine für die gesamte Europäische Union. Sie droht einerseits die Häufung von Betrieben von 800 bis 1000 ha mit der Folge der Zerstörung eingesessener Familienbetriebe zu begünstigen und kann sich andererseits nachteilig auf die Beschäftigung und die Wettbewerbsfähigkeit von Großbetrieben auswirken.

5.4. Der Ausschuss der Regionen wünscht, dass die Durchführungsmodalitäten dieser Regelungen der Unterschiedlichkeit der Gebiete Rechnung tragen.

6.1. Der Ausschuss der Regionen befürwortet die Vorschläge der Kommission zur Konsolidierung und Stärkung der ländlichen Entwicklung als zweiter Pfeiler der GAP. Er begrüßt die neuen Begleitmaßnahmen, die die Landwirte zur Teilnahme an Qualitätssicherungs- und Zertifizierungsprogrammen einschließlich der Programme betreffend geschützte geographische Angaben, Herkunftsbezeichnungen, Tier- und Umweltschutz und ökologische Landwirtschaft veranlassen sollen.

6.2. Er bedauert jedoch, dass die Europäische Kommission in der ländlichen Entwicklung lediglich eine Erweiterung der landwirtschaftlichen Tätigkeit sieht. Heutzutage ist die Landwirtschaft aber in den meisten ländlichen Gebieten nicht mehr der Haupterwerbszweig. Vielmehr stellen Tourismus, Handwerk, Dienstleistungstätigkeiten, kleine Industriebetriebe und kulturelle Aktivitäten von nun an gemeinsam mit der Landwirtschaft einander ergänzende Elemente einer integrierten Entwicklung dar. Der Ausschuss der Regionen würde es begrüßen, wenn ausgehend von den Erfahrungen mit den LEADER-Programmen Verfahren zur Durchführung der ländlichen Entwicklungsmaßnahmen im Rahmen einer umfassenden Strategie entwickelt würden, die in jedem Gebiet von den lokalen Akteuren selbst festzulegen wäre. Außerdem möchte er, dass die Regeln für die Nutzung von EAGFL-Garantie-Mitteln gelockert werden, um es den ländlichen Gebieten zu ermöglichen, bei ihren Entwicklungsplänen neue Wege zu beschreiten.

7.1. Der Ausschuss der Regionen billigt die in der Mitteilung der Europäischen Kommission enthaltenen Leitlinien zur Förderung von umweltverträglicheren Produktionsmethoden. Er befürwortet insbesondere die Verstärkung der Standards in diesem Bereich, das Kontrollsystem, das einen Einfluss auf die effektive Zahlung der Beihilfen für die Anwendung dieser Methoden haben wird, sowie die Übergangszahlungen, die den Landwirten die Umstellung erleichtern sollen.

7.2. Allerdings macht sich der Ausschuss Sorgen über die Schwierigkeiten, die die Erzeuger im Zuge der Liberalisierung des Handels damit haben, die Einhaltung der Umweltnormen mit der Wettbewerbsfähigkeit auf dem Markt zu vereinbaren. Seines Erachtens sollte die effektive Einhaltung der Vorschriften betreffend die Umwelt, die Lebensmittelsicherheit, die Arbeitsbedingungen oder die Tiergesundheit entweder im Rahmen der WTO oder bei der Einfuhr der Erzeugnisse in das Hoheitsgebiet der Europäischen Union geprüft werden, da die europäischen Erzeuger sonst benachteiligt wären, ohne dass für die großen ökologischen Gleichgewichte viel gewonnen würde.

8.1. Schließlich vertritt der Ausschuss der Regionen die Auffassung, dass die Zukunft der GAP in dem allgemeineren Rahmen der großen Herausforderungen für die Europäische Union vorgezeichnet werden muss. Die Europäische Union muss sich als Macht erweisen, die in der Lage ist, ihre Werte und Interessen weltweit geltend zu machen.

8.2. Da Europa eine Weltmacht ist, muss es auf die Regeln für den internationalen Handel mit Agrarerzeugnissen Einfluss nehmen, und zwar so, dass sie sowohl seinen Interessen als auch seinen Werten gerecht werden. In diesem Sinne muss die neue GAP der neuen, durch den Alleingang der USA geprägten internationalen Lage in realistischer Weise Rechnung tragen und für die Gestaltung eines ausgewogenen, gerechten Handelssystems mit den Entwicklungsländern sorgen. Diese beiden untrennbaren Anliegen kommen in der Mitteilung der Europäischen Kommission nicht deutlich genug zum Ausdruck.

8.3. Die mittlerweile in nächste Nähe gerückte Erweiterung der Europäischen Union darf nicht zur allmählichen Verwässerung des europäischen Sozial- und Agrarmodells in einem großen offenen Markt führen, in dem die gemeinsamen Politiken nach und nach aufgegeben würden. Deshalb begrüßt der Ausschuss der Regionen die erklärte Absicht der Europäischen Kommission, an einer starken gemeinsamen Agrarpolitik festzuhalten. In ihrer Mitteilung geht sie aber nicht genauer darauf ein, wie die Landwirte der Beitrittsländer die Anforderungen auf dem Gebiet der Wettbewerbsfähigkeit, der Qualität, der Rückverfolgbarkeit und der Lebensmittelsicherheit erfuellen werden können und welche Folgen die diesbezüglichen Anpassungen für die betroffenen Länder haben könnten. Nach Ansicht des AdR müssen die Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit auch in der erweiterten EU beibehalten werden. Hier geht es aber um den sozialen und territorialen Zusammenhalt, weshalb eine ausgewogene Bewertung der positiven und/oder negativen Auswirkungen der GAP auf jedes einzelne Gebiet der erweiterten Europäischen Union vorgenommen werden muss. Daher ist es wichtig, die Beitrittsländer in die Beratungen über die Halbzeitbewertung einzubeziehen. Der Ausschuss der Regionen wünscht, dass die Kommission in ihrem Vorschlag präzisiert, welche Unterstützung die Landwirte der Bewerberländer erhalten werden, um diesen Anforderungen nach und nach genügen zu können.

8.4. Schließlich bedauert der Ausschuss der Regionen die Tatsache, dass die Europäische Kommission die GAP-Reform nicht mit der Reform der Regionalpolitik verknüpft. Hier ist ein Zusammenhang mit der schwachen Analyse der territorialen Auswirkung der vorgeschlagenen Maßnahmen zu sehen. Die gegenwärtige Phase, in der die Debatten über die beiden kostspieligsten Gemeinschaftspolitiken nebeneinanderher geführt werden, muss Anlass sein, sie komplementär zu behandeln, damit keine von ihnen als Korrekturvariable der anderen betrachtet wird.

9.1. Dem Ausschusses der Regionen schien es im Rahmen dieser Stellungnahme nicht möglich, auf die besonderen Probleme der Marktorganisation der jeweiligen großen Agrarproduktionen einzugehen. Einerseits war es ihm in dem vorgegebenen Zeitrahmen nicht möglich, im Wege von Konsultationen einschlägige Informationen bei den jeweiligen Partnern einzuholen, und andererseits schien es ihm angebracht, vor allen Dingen die großen Leitlinien der Reform zu präzisieren und etwaige diesbezügliche Unklarheiten zu beseitigen. Er möchte daher zu gegebener Zeit zu den dann inzwischen vorgeschlagenen Einzelmaßnahmen gehört werden.

9.2. Im Übrigen erstaunt es den Ausschuss, dass auf die regionale Dimension der Gemeinsamen Agrarpolitik überhaupt nicht eingegangen wird. Dieses Manko ist umso nachteiliger, als diese Politik eine immer größere strukturelle Komponente aufweist, die die regionalen Gebietskörperschaften unmittelbar betrifft, und diese zunehmend zur Mitfinanzierung bestimmter begleitender Agrarmaßnahmen herangezogen werden. Der AdR ersucht daher die Europäische Kommission um Vorschläge auf diesem Gebiet, damit die kommunalen und regionalen Gebietskörperschaften den Platz einnehmen und die Rolle spielen können, die ihnen gebühren, insbesondere im Hinblick auf den Ausgleich der strukturellen Nachteile von Berg- und Inselgebieten in der Europäischen Union.

9.3. Zu diesem Zeitpunkt möchte der Ausschuss der Regionen jedoch auf die Notwendigkeit hinweisen, bei der Durchführung der GAP der Unterschiedlichkeit der Gebiete, Kulturen und Produktionsweisen in der Europäischen Union Rechnung zu tragen: Das im Vertrag festgelegte Kohäsionsziel legt eine Abstimmung der Gemeinschaftsvorschriften auf diese Unterschiedlichkeit nahe, um den unterschiedlichen Entwicklungsgrad und den Rückstand benachteiligter Regionen oder Inseln auszugleichen. Diesen Gebieten sollte daher ein Platz eingeräumt werden, den sie im jetzigen Entwurf nicht haben, und zwar:

- der Landwirtschaft in Skandinavien und im Mittelmeerraum;

- der Landwirtschaft in Regionen, die aufgrund ihrer Insel- oder Gebirgslage ständige Strukturnachteile haben.

Es wird sicherlich zugegeben werden müssen, dass bei einigen Produktionen die Regulierung durch den Markt keine Erfuellung der GAP-Ziele ermöglichen wird und dass Mechanismen, wie sie heute auf Zucker und Milch angewandt werden, nicht grundsätzlich auszuschließen sind.

9.4. Nach Auffassung des Ausschusses der Regionen kann eine nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raums nur erreicht werden, wenn die kommunalen und regionalen Gebietskörperschaften in die detaillierte Umsetzung der letztendlich beschlossenen Reformen einbezogen werden. Die Halbzeitbewertung ist eine gute Ausgangsbasis für den Reformprozess der GAP, zumal die Unterstützung der Landwirtschaft zugegebenermaßen mit eindeutigen Fördermaßnahmen für einen lebendigen ländlichen Raum einhergehen muss. Eine reformierte GAP ist für ein erweitertes Europa unabdingbar. Der AdR sieht ferner ein, wie wichtig wohldurchdachte Reformen anstelle halbfertiger Maßnahmen sind.

9.5. Nach Ansicht des Ausschusses der Regionen sollte in der sich entspinnenden Debatte auf jeden Dogmatismus verzichtet werden, um schließlich zu einem Gleichgewicht zwischen einer Regulierung durch den Markt und einer öffentlichen Regulierung durch die Gemeinschaft zu gelangen, ohne die das europäische Agrarmodell gefährdet wäre. Es steht so viel auf dem Spiel, dass sich die Partner der Europäischen Union so viel Zeit lassen sollten, wie sie benötigen.

9.6. Der Ausschuss ist in dieser Hinsicht erfreut darüber, dass der Europäische Rat auf seiner Tagung am 24. und 25. Oktober 2002 in Brüssel die Notwendigkeit und die grundlegenden Ziele einer tiefgreifenden Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik nicht in Frage gestellt hat.

Er nimmt die Absicht des Rates zur Kenntnis, die Zukunft der Landwirtschaft in einer langfristigen Perspektive (2013) zu sehen, und ist zufrieden über die Aussage, dass die multifunktionale Landwirtschaft in allen Gebieten Europas aufrechterhalten und den Bedürfnissen der in benachteiligten Regionen lebenden Erzeuger Rechnung getragen werden soll.

Nach Ansicht des Ausschusses muss die Zeit, die sich der Europäische Rat nehmen will, damit die Reform gelingt, genutzt werden, um sorgfältig die Folgen einer Entkopplung von Beihilfen und Produktion zu prüfen, der Unterschiedlichkeit der landwirtschaftlichen Erzeugung in den Regionen Europas bei der Modulation der Förderung Rechnung zu tragen und die Mittel zur Finanzierung der ländlichen Entwicklung zu finden, die für den territorialen Zusammenhalt des Gemeinschaftsraums unentbehrlich ist.

Schließlich bringt der Ausschuss der Regionen seinen Wunsch zum Ausdruck, über den Fortgang der Überlegungen über die GAP-Reform in der Kommission auf dem Laufenden gehalten und zu den Legislativvorschlägen, die sie daraufhin machen wird, konsultiert zu werden.

Brüssel, den 20. November 2002.

Der Präsident

des Ausschusses der Regionen

Albert Bore

(1) ABl. C 93 vom 6.4.1999, S. 1.