52002AR0026

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu dem "Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Regeln und Verfahren für lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen der Gemeinschaft"

Amtsblatt Nr. C 192 vom 12/08/2002 S. 0063 - 0064


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu dem "Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Regeln und Verfahren für lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen der Gemeinschaft"

(2002/C 192/15)

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN,

gestützt auf den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Regeln und Verfahren für lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen der Gemeinschaft (KOM(2001) 695 endg.),

aufgrund des Beschlusses des Rates vom 29. Januar 2002, den Ausschuss der Regionen gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft um Stellungnahme zu dieser Vorlage zu ersuchen,

aufgrund des Präsidiumsbeschlusses vom 6. Februar 2002, die Fachkommission für nachhaltige Entwicklung mit der Ausarbeitung dieser Stellungnahme zu beauftragen,

aufgrund des Beschlusses des Vorsitzenden der Fachkommission vom 13. März 2002, Herrn W. Van Gelder (NL/EVP) gemäß Artikel 40 Absatz 2 der Geschäftsordnung zum Hauptberichterstatter für diese Stellungnahme zu bestellen,

gestützt auf die am 14. Juni 2000 einstimmig verabschiedete Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu der Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen "Luftverkehr und Umwelt - Wege zu einer nachhaltigen Entwicklung" (CdR 14/2000 fin)(1),

gestützt auf die am 14. Februar 2001 verabschiedete Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu dem "Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm" (KOM(2000) 486 endg. - 2000/0194 (COD)/CdR 271/2000 fin)(2);

verabschiedete auf seiner Plenartagung am 13. und 14. März 2002 (Sitzung vom 14. März) einstimmig folgende Stellungnahme.

Standpunkt und Empfehlungen des Ausschusses der Regionen

Der Ausschuss der Regionen

1. stellt fest, dass für eine korrekte Bewertung des Entwurfs der Richtlinie tiefergehendes technisches Fachwissen über die einzelnen Aspekte der Luftfahrt im Allgemeinen erforderlich ist;

2. ist der Ansicht, dass es in dieser Phase des Beschlussfassungsprozesses aufgrund der oben angeführten erforderlichen Fachkenntnisse und des sehr engen Zeitrahmens für die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen ausreichen muss, auf Empfehlungen aus früheren einschlägigen Stellungnahmen des Ausschusses zu verweisen, wie in den Erwägungsgründen zu diesem Stellungnahmeentwurf angegeben;

3. hebt hervor, dass jeder diesbezügliche Vorschlag von einem Gleichgewicht zwischen den Interessen der Luftfahrtindustrie und den hiermit verbundenen, häufig schwerwiegenden sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen auf regionaler Ebene, den Interessen der Verbraucher und den Umweltaspekten im Zusammenhang mit der notwendigen und annehmbaren Reduzierung des Umgebungslärms ausgehen muss. Der letztgenannte Aspekt ist vor allem wichtig, wenn es darum geht, die Lebensqualität der Anwohner in der direkten Umgebung von Flughäfen zu erhalten;

4. unterstützt im Sinne einer ausgeglichenen Interessenwahrung in diesem Teilbereich der gesamten Luftverkehrsproblematik eine diesbezüglich bestehende Absicht der Europäischen Kommission voll und ganz: die Einrichtung einer Technischen Arbeitsgruppe, die die zuständige Generaldirektion dabei unterstützt, eine fundierte Übersicht über die notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung des Umgebungslärms in der Nähe von Flughäfen zu erstellen. Dies könnte mithilfe realistischer Zielvorgaben und eindeutig formulierter Aufgabenstellungen geschehen. Folgende Ausgangskriterien sollten als Leitfaden dienen: spezifisch, messbar, annehmbar, realistisch und zeitgebunden (sogenannte Smart Options);

5. weist im Zusammenhang mit der Einbindung der europäischen Regionen in den Konsultationsprozess über die Problematik des (regionalen) Luftverkehrs auf das Bestehen eines internationalen Diskussions- und Beratungsforums, die Airport Regions Conference, hin. In diesem Forum haben sich 28 europäische Regionen zusammengeschlossen, die sich hauptsächlich mit der Notwendigkeit einer umfassenden Erfassung und Auswertung der raumordnungspolitischen Konsequenzen des vom Luftverkehr verursachten Umgebungslärm beschäftigen und die der Europäischen Kommission sowie dem Ausschuss der Regionen in hilfreicher Weise beratend zur Seite stehen könnten. In diesem Zusammenhang wäre ein Informationsaustausch unter Sachverständigen und die regionale Anwendbarkeit bewährter Verfahren zu erwähnen.

Brüssel, den 14. März 2002.

Der Präsident

des Ausschusses der Regionen

Albert Bore

(1) ABl. C 317 vom 6.11.2000, S. 31.

(2) ABl. C 148 vom 18.5.2001, S. 7.