52002AE0355

Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema "Grünbuch: Europäische Rahmenbedingungen für die soziale Verantwortung der Unternehmen" (KOM(2001) 366 endg.)

Amtsblatt Nr. C 125 vom 27/05/2002 S. 0044 - 0055


Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema "Grünbuch: Europäische Rahmenbedingungen für die soziale Verantwortung der Unternehmen"

(KOM(2001) 366 endg.)

(2002/C 125/11)

Die Kommission beschloss am 25. Juli 2001, den Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäss Artikel 262 des EG-Vertrags um Stellungnahme zu dem vorgenannten Grünbuch zu ersuchen.

Die mit der Vorbereitung der Arbeiten beauftragte Fachgruppe Beschäftigung, Sozialfragen, Unionsbürgerschaft nahm ihre Stellungnahme am 19. Dezember 2001 an. Berichterstatterin war Frau Hornung-Draus, Mitberichterstatterin war Frau Engelen-Kefer, Mitberichterstatter Herr Hoffelt.

Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 389. Plenartagung am 20. und 21. März 2002 (Sitzung vom 20. März) mit 117 gegen 4 Stimmen bei 14 Stimmenthaltungen folgende Stellungnahme.

1. Allgemein

1.1. Unternehmerisches soziales Engagement ist eine wichtige Säule zum Aufbau und Erhalt zivilgesellschaftlicher Institutionen und geht über bestehendes nationales, europäisches und internationales Recht hinaus. Es gibt zahlreiche positive Beispiele dafür, dass das Zusammenwirken von Unternehmen und Gewerkschaften sowie lokaler Einrichtungen und Verbände das bürgerschaftliche Engagement vor Ort prägt.

Die Herausforderung in der heutigen Zeit besteht darin, dass die Unternehmen im Zuge ihrer sozialen Verantwortung zu sämtlichen "stakeholders" - Aktionären, Beschäftigten, Gewerkschaften, Kunden, Zulieferern, Subunternehmen, Verbänden und Gebietskörperschaften - gute Beziehungen aufbauen müssen, vor allem im menschlichen, sozialen, finanziellen und ökologischen Bereich, und zwar auf freiwilliger bzw. ausgehandelter Basis. Die Union muss Wege finden, diese Entwicklung zu fördern.

1.2. Die Globalisierung führt bei den Unternehmen zu weltweiten Vernetzungen, Vertragsbeziehungen und neuen Formen der Arbeitsteilung. Folglich müssen sich Unternehmen auch immer mehr mit der internationalen Dimension ihrer sozialen Verantwortung auseinandersetzen. International operierende Unternehmen leisten durch ihre wirtschaftliche Präsenz oft einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen in Entwicklungsländern. Indem sie in Produktionsstätten investieren oder bei lokalen Firmen Waren und Vorprodukte einkaufen, tragen sie zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen, zur Finanzierung sozialer Einrichtungen, zur Verbesserung des Ausbildungsstandes, zum Strukturwandel und damit zu einer Stärkung der Wirtschaft in diesen Ländern bei. Andererseits birgt das Fehlen verantwortlichen Handelns seitens der Unternehmen auch erhebliche Risiken, insbesondere durch Gefährdung örtlicher Kleinbetriebsstrukturen, Ausbeutung der Umwelt und von Rohstoffen, politischer Einmischung, Missachtung der Kernarbeitsnormen, Beeinträchtigung der Gewerkschaftsrechte, Durchführung von Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Diskriminierung gegen Frauen und Minderheiten etc.

1.3. Soziale Verantwortung von Unternehmen ist auf internationaler Ebene seit vielen Jahren ein wichtiges Thema für die Arbeit internationaler Organisationen. Die Internationale Arbeitsorganisation (IAO) hat mit den Kernarbeitsnormen wichtige Standards gesetzt, die OECD ist mit den Leitlinien für multinationale Unternehmen gefolgt, und die Vereinten Nationen haben sich im Zusammenhang mit der Globalisierung dem Thema mit der Global Compact Initiative von Kofi Annan gewidmet. Mit dem vorliegenden Grünbuch wirft die Kommission die Frage auf, ob auch europäische Rahmenbedingungen für die Förderung von CSR (Corporate Social Responsibility = Soziale Verantwortung der Unternehmen) erforderlich sind.

1.4. Auch wenn die soziale Verantwortung der Unternehmen kein neues Phänomen ist, erhält sie im Zeitalter der Globalisierung eine besondere Aktualität. Die immer massiveren Proteste der Globalisierungsgegner, demonstrieren ein wachsendes Unbehagen, das die Menschen bei der weltweiten Vernetzung und zunehmender Virtualisierung von Wirtschaftsaktivitäten empfinden. Der WSA nimmt das Unbehagen, welches sich in diesen Protesten äußert, sehr ernst. Er setzt sich dafür ein, dass ein breiter Dialog geführt wird, in dem die Befürchtungen und Ängste artikuliert werden und der die Regeln, denen die Weltwirtschaft folgt, transparenter macht. Vor allem soll der Dialog dazu beitragen, die notwendigen Veränderungen im Verhalten einiger Unternehmen und somit soziale Verantwortung zu fördern.

1.5. Der WSA hofft, dass das vorliegende Grünbuch eine differenzierte Debatte zum Thema soziale Verantwortung von Unternehmen in Gang setzt. Grundlage hierfür muss das Konzept der nachhaltigen Entwicklung sein. Spätestens seit dem Gipfel von Göteborg bildet das Konzept der Nachhaltigkeit für die Bereiche Umwelt, Soziales und Wirtschaft einen wichtigen Bezugsrahmen für Wirtschaft und Politik. Wir müssen daran arbeiten, dass der "Shareholder-Value" mit den Interessen der Arbeitnehmer und ihren Repräsentanten sowie der anderen "Stakeholder" - Kunden, Zulieferer, Gemeinde, Gesellschaft - in ein besseres Gleichgewicht gebracht werden. Unternehmen müssen Gewinne erzielen, um im Wettbewerb zu überleben, ihre Existenz zu sichern und damit Arbeitsplätze zu schaffen. Es liegt im wirtschaftlichen Interesse der Unternehmen, sich sozial verantwortlich zu verhalten, damit sie ihre eigenen Belange auf Dauer verwirklichen können. Denn ein Unternehmen, welches investiert, braucht günstige und stetige Rahmenbedingungen: Rechtssicherheit und Frieden, ein faires Miteinander im Betrieb und ein investitionsförderndes gesellschaftliches Klima. Dem Unternehmen kann es nicht gleichgültig sein, in welcher Gesellschaft es wirkt. Jeder Betrieb muss das gesellschaftliche Umfeld in seine ökonomischen Überlegungen und Entscheidungen einbeziehen.

1.6. Der WSA unterstützt die Europäische Kommission: Soziale Verantwortung der Unternehmen ist ein wichtiger Beitrag zur Verwirklichung des in Lissabon vorgegebenen strategischen Ziels, "... die Union zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen - einem Wirtschaftsraum, der fähig ist, ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und einem größeren sozialen Zusammenhalt zu erzielen."

1.7. Wenn aber die Ziele von Lissabon die Referenz sind, dann muss auch die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen berücksichtigt werden. Denn die Bedeutung von Wettbewerbsfähigkeit und Ertragskraft als Grundlage ihrer dauerhaften Existenzsicherung ist für die Unternehmen die wesentliche Voraussetzung für die Wahrnehmung sozialer Verantwortung Der Zusammenhang zwischen wirtschaftlichem Erfolg und sozialem Handeln der Unternehmen ist wie folgt zu sehen: Soziale Verantwortung zusammen mit wirtschaftlichem Erfolg trägt zur Nachhaltigkeit eines Unternehmens bei. Daher ist es wichtig, Unternehmen davon zu überzeugen, dass soziale Verantwortung als eine längerfristige Entwicklung zu sehen ist, als eine strategische Investition in unternehmerische Entscheidungen wie z. B. Marketing, Managementinstrumente und Tätigkeitsbereiche.

1.8. Die soziale Verantwortung der Unternehmen bezieht sich über die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen hinaus auch auf die Entwicklung besserer Arbeitsplätze mit ausreichendem Arbeits- und Gesundheitsschutz, auf die Berücksichtigung der Erfordernisse behinderter Menschen(1) und auf die Förderung einer Kultur des lebenslangen Lernens. Sozial verantwortliches Handeln bedeutet, dass die Unternehmen bestehende soziale Regeln mit Überzeugung anwenden und sich bemühen, einen Geist der Partnerschaft aufzubauen. Das beinhaltet auch, dass Arbeitsbeziehungen aufgebaut und Verhandlungen sowie die Beteiligung der Arbeitnehmer gefördert werden.

1.9. Gewinne, Investitionen, Konsum, Arbeitskosten, Regulierungen, Steuern, optimale Güterversorgung, hoher Beschäftigungsstand, Wachstum, menschenwürdiges Dasein, Wohlstand, Solidarität, gegenseitiger Respekt, Selbstdisziplin, Arbeitsmoral, Freiheit und Gerechtigkeit stehen in einem unzertrennlichen Wirkungszusammenhang und bilden die Grundpfeiler unserer Werte- und Wirtschaftsgemeinschaft. In diesem Wirkungszusammenhang müssen Unternehmen erfolgreich geführt werden, und das heißt, sie müssen wirtschaftlich effizient und sozial verantwortlich handeln.

1.10. CSR ist eine komplexe Thematik, die differenziert und tiefgründig behandelt werden muss. Kulturelle Besonderheiten und jeweilige gesetzliche Rahmenbedingungen vor Ort haben unmittelbare Auswirkung auf die Ausprägung von CSR. Diese Komplexität wird von der Kommission bedauerlicherweise ignoriert, sie muss aber berücksichtigt werden. Zu unterscheiden ist zwischen den verschiedenen geographischen Handlungsebenen (lokal, national, europäisch, global), zwischen Entwicklungsländern und Industrieländern, zwischen multinationalen Großunternehmen, KMU und Mikrounternehmen und zwischen Branchen. Die Kommission geht in ihren Betrachtungen außerdem von einer klassischen hierarchischen Konstruktion innerhalb der Unternehmen aus - zu berücksichtigen sind auch neue Formen der Unternehmensstruktur und Arbeitsorganisation (Teilzeit- und Telearbeit, virtuelle Unternehmen etc.).

1.11. Die Freiwilligkeit ist ein Grundprinzip für CSR. Freiwillige - einschließlich ausgehandelter - Maßnahmen und Initiativen bieten den Unternehmen die Möglichkeit, geeignete unternehmens- oder branchenspezifische Ansätze und Modelle der sozialen Verantwortung zu entwickeln. Ansätze, die in den Unternehmen und Branchen entwickelt werden, sind deutlich besser akzeptiert als von außen festgelegte Rahmenbedingungen. Diese Erkenntnis spiegelt sich auch bei bestehenden Initiativen, z. B. über soziale Verhaltenskodizes, auf der Ebene der IAO, der OECD sowie der Vereinten Nationen wider, die alle auf dem Prinzip der freiwilligen Umsetzung von CSR-Maßnahmen basieren.

1.12. Die freiwillige Entscheidung eines Unternehmens für CSR-Maßnahmen - sei es in Form von Verhaltenskodizes, Chartas oder Gütesiegeln - beinhaltet selbstverständlich auch die Bereitschaft zur Selbstverpflichtung und Verbindlichkeit. Der WSA begrüßt entsprechende gemeinsame Aktionen und freiwillige Vereinbarungen der Sozial- und Tarifpartner zum Konzept der CSR, die auch geeignete Begleit- und Evaluierungsmechanismen beinhalten können.

1.13. Das Prinzip der Freiwilligkeit von sozialen Verhaltenskodizes leitet sich aus einer weiteren Überlegung ab. In der EU und ihren Mitgliedstaaten werden die Unternehmen durch die Gesetzgebung und durch Mindestnormen zur Einhaltung von Vorschriften verpflichtet, die für alle Unternehmen gleich sind und zur Entwicklung verantwortungsvoller Verhaltensweisen beitragen. CSR betrifft Aktivitäten, die über reine Einhaltung bestehender gesetzlicher Regelungen hinausgehen. Nicht umsonst kam der Anstoß zur Entwicklung und Anwendung sozialer Verhaltenskodizes vor allem aus jenen Ländern und Kulturen, in denen es nur eine begrenzte Sozialgesetzgebung gibt. Dass sich Unternehmen an bestehende Gesetze halten müssen, ist keine Frage. Doch alle Initiativen zur Verstärkung der CSR gehen per Definition über bestehende gesetzliche Regelungen hinaus und können nur freiwilliger Natur sein.

1.14. Der WSA ist der Ansicht, dass das Grünbuch zu wenig auf die besondere Rolle eingeht, die Unternehmen der Sozialwirtschaft im Bereich der CSR spielen. Dies ist bedauerlich, weil sich gerade in diesem Sektor gute Beispiele finden, wie soziale Verantwortung den Kern der unternehmerischen Zielsetzung bilden kann. Viele Unternehmen der Sozialwirtschaft veröffentlichen regelmäßig Berichte über ihre Maßnahmen zur CSR bzw. setzen spezifische Instrumente wie Sozialaudits oder Sozialbilanzen ein, um ihre Aktivitäten zu evaluieren. Der WSA ist der Auffassung, dass solche Initiativen besonders herausgestellt werden sollten.

1.15. Im Allgemeinen wird das Thema CSR von der Kommission zu stark unter dem Blickwinkel von multinationalen Großunternehmen betrachtet. Die Mehrheit der Unternehmen in Europa sind jedoch kleine und mittlere Unternehmen bzw. Mikrounternehmen, die einen spezifischen für ihre Situation und Bedürfnisse angemessenen Ansatz für CSR brauchen. In diesem Zusammenhang weist der WSA darauf hin, dass die soziale Dimension unternehmerischer Verantwortung von der Umwelt und gesamtgesellschaftlichen Dimension grundsätzlich unterschieden werden muss. Gerade der Umweltschutz ist für viele KMU ein neuer Bereich, für den es anderer Mittel und Wege der Umsetzung bedarf, als dies bei der sozialen Dimension der Fall ist.

2. Handlungsebenen - Globale Ebene

2.1. Das Wohlstandsgefälle zwischen Industrie- und Entwicklungsländern bleibt auch weiterhin groß. Das Niveau der Arbeitsbedingungen in vielen Entwicklungsländern ist - wegen der niedrigeren Leistungsfähigkeit der Wirtschaft und der teilweise unterentwickelten demokratischen und sonstigen repräsentativen Strukturen - oft sehr viel niedriger als in Industrieländern. So gibt es leider nach wie vor inakzeptable Formen der Kinderarbeit, sehr niedrige Löhne, die Unterdrückung von Gewerkschaften und gesundheitsschädliche Arbeitsbedingungen.

2.2. Viele Unternehmen haben bereits Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen über die jeweiligen gesetzlichen Vorschriften hinaus bei ihren Niederlassungen, Tochtergesellschaften sowie teilweise auch bei Vertragspartnern, Zulieferern und Lizenznehmern in Entwicklungsländern eingeleitet. Solche unternehmerischen Initiativen werden vom WSA ausdrücklich begrüßt und unterstützt. Selbst in Anbetracht der niedrigeren wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von Entwicklungsländern sind Praktiken, wie extreme Formen der Kinderarbeit sowie Zwangsarbeit nicht hinnehmbar. Auch muss jegliche Form der Diskriminierung gegen Gewerkschaften verhindert und die Vereinigungsfreiheit respektiert werden. Indem international operierende Unternehmen in ihrem Einflussbereich und mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln versuchen, Änderungen zum Positiven herbeizuführen, geben sie einen wichtigen Anstoß für die Gesamtentwicklung.

2.3. Eine Voraussetzung dafür, dass sich das positive Potential der Unternehmen möglichst wirkungsvoll entfalten kann, ist ein verlässlicher rechtsstaatlicher Rahmen für Unternehmensgründungen, Investitionen und einen möglichst freien internationalen Handelsaustausch - unter Berücksichtigung der Kernarbeitsnormen der IAO. Hierzu sind die Regierungen und staatlichen Stellen der jeweiligen Länder aufgerufen. In deren Zuständigkeit fällt auch die Bereitstellung eines leistungsfähigen Bildungssystems und funktionsfähiger Institutionen der sozialen Sicherung, zu denen Unternehmen mit ihren Steuerzahlungen finanziell beitragen.

2.4. Sache der Gesetzgeber, Regierungen und Behörden in den jeweiligen Ländern ist es auch, angemessene sozial- und arbeitsrechtliche Regelungen zu schaffen und für deren Einhaltung zu sorgen. Vor allem letzteres ist in Entwicklungsländern vielfach nicht der Fall. Beispielsweise ist Kinderarbeit in vielen Entwicklungsländern verboten, ohne dass dieses Verbot staatlicherseits durchgesetzt würde. Zudem werden in vielen Ländern Gewerkschaftsrechte mit Füßen getreten. Ziel muss es daher zunächst einmal sein, die Durchsetzung notwendiger Gesetze und internationaler Arbeitnehmer- und Menschenrechte durch die zuständigen staatlichen Stellen zu erreichen. Dies ist eine wichtige Aufgabe für die Internationale Arbeitsorganisation (IAO). Aber auch die Weltbank, der IWF und die WTO müssen die soziale Verantwortung bei der Wahrnehmung ihrer internationalen Aufgaben berücksichtigen. Darüber hinaus können in dem Land operierende europäische Unternehmen unterstützend wirken, indem sie durch das eigene gesetzestreue Verhalten und durch die Förderung der Einhaltung der Arbeitsgesetze bei ihren lokalen Vertragspartnern ein Leitbild für andere Unternehmen geben. Die Rechtsordnung des Gastlandes ist daher die Grundlage und der verbindliche Mindestrahmen für sozial verantwortliches Handeln international operierender Unternehmen.

2.5. Wichtige Grundorientierungen enthalten darüber hinaus Erklärungen und Rechtsinstrumente internationaler sozialpolitischer Organisationen, insbesondere solche der IAO. Obwohl diese Erklärungen sich in erster Linie an Regierungen richten, können Unternehmen deren Zielrichtung im eigenen Einflussbereich fördern. Die "Erklärung der IAO über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit" vom 18. Juni 1998 ist ein gutes Beispiel: Sie bringt das Engagement der Mitgliedstaaten der IAO zum Ausdruck, folgende, als grundlegend angesehene Prinzipien und Rechte am Arbeitsplatz wirksam durchzusetzen:

- die Vereinigungsfreiheit und die Anerkennung des Rechts zu Kollektivverhandlungen;

- die Beseitigung aller Formen von Zwangs- und Pflichtarbeit;

- die effektive Abschaffung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit; und

- die Beseitigung der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf.

2.6. Weitere relevante Rechtsinstrumente sind die "Dreigliedrige Grundsatzerklärung der IAO über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik" von 1977 und die "OECD Leitlinien für multinationale Unternehmen" von 1976, insbesondere das darin enthaltene Kapitel über "Beschäftigung und Arbeitsbeziehungen".

2.7. Für die erfolgreiche Umsetzung ihres sozialen Engagements ist wichtig, dass Unternehmen die Möglichkeiten wählen können, die ihrer spezifischen Situation entsprechen und ihren Handlungsmöglichkeiten gegenüber Geschäftspartnern in Entwicklungsländern am besten Rechnung tragen. Einem großen multinationalen Unternehmen stehen schon aufgrund seiner Marktstellung andere Einflussmöglichkeiten zur Verfügung als einem mittelständischen Unternehmen. In vielen Branchen ist die Lage sogar durch ein umgekehrtes Kräfteverhältnis gekennzeichnet, dass nämlich in den Industrieländern KMU sehr großen, marktbeherrschenden Zulieferern in Entwicklungsländern gegenüberstehen, auf die sie kaum Einfluss ausüben können.

2.8. Im Rahmen des Konzeptes der CSR haben Unternehmen die Möglichkeit, die Themen in den Vordergrund zu stellen, die für ihre jeweilige Branche und für den Markt, in dem sie tätig sind, besondere Bedeutung haben. So hebt z. B. die Textilindustrie das Thema Kinderarbeit hervor, während sich die Mineralölindustrie insbesondere mit umweltspezifischen Aktivitäten befasst hat. Während das eine Unternehmen eine externe Kontrolle oder Zertifizierung vorzieht, erscheint einem anderen Unternehmen eine interne Umsetzung und Kontrolle als der geeignetere Weg. Was letztlich zählt, ist der tatsächliche Erfolg bei der Umsetzung.

2.9. Manche Unternehmen und Branchenverbände formulieren Verhaltenskodizes, in denen sie sich zur Einhaltung oder Förderung sozialpolitischer und ethischer Standards oder zu einem bestimmten gesellschaftlichen Engagement verpflichten. Verhaltenskodizes dieser Art sind Ausdruck der spezifischen Unternehmenskultur und -philosophie und spiegeln die dauerhaften sozialen Ziele und Prioritäten des jeweiligen Unternehmens oder der jeweiligen Branche wieder. Soweit diese Form des Vorgehens gewählt wird, ist wichtig, dass die Handlungsmöglichkeiten des betreffenden Unternehmens bzw. der Branche realistisch und glaubwürdig zum Ausdruck gebracht werden. Dem werden z. B. Verhaltenskodizes gerecht, die eine schrittweise Verwirklichung der angestrebten Sozialstandards im Wege eines partnerschaftlichen Zusammenwirkens mit Zulieferern und Vertragspartnern in Entwicklungsländern vorsehen.

2.10. Die Kommission fordert in ihrem Grünbuch, dass Unternehmen nicht nur für ihre Tochterunternehmen, sondern auch für die Gesetzestreue und die CSR ihrer Zulieferer verantwortlich sein sollen. Wenngleich der WSA Verständnis für diese Forderung hat, hält er sie in ihrer Pauschalität für schwierig durchzusetzen. Die Abgabe einer Garantie für die Einhaltung bestimmter Arbeitsstandards bei Zulieferern und Vertragspartnern kann kaum ein Unternehmen übernehmen. Angesichts immer komplexerer Lieferbeziehungen mit z. T. über mehrere Erdteile reichenden Produktionsketten würde eine solche Garantie die rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten eines Unternehmens überfordern, insbesondere von KMU. Die Unternehmen können allerdings im Rahmen von Ausschreibungen und bei Vertragsabschlüssen ihren sozialen Überzeugungen Ausdruck verleihen. Der WSA teilt die Auffassung der Kommission, dass es neben der internen auch eine externe Dimension der sozialen Verantwortung der Unternehmen gibt. Diese gilt auch gegenüber Subunternehmen sowie Zulieferern aus Entwicklungsländern.

2.11. Dabei verkennt der WSA nicht die praktischen Schwierigkeiten: Selbst große Unternehmen können oft noch nicht einmal von ihren Hauptlieferanten die Einhaltung unternehmenseigener CSR-Standards verlangen, geschweige denn von Sublieferanten. Die Wirtschaftsstruktur in den meisten Entwicklungsländern setzt sich aus einer Unzahl von Klein- und Kleinstunternehmen zusammen. Führende europäische Unternehmen der Textilbranche kommen beispielsweise in einem Land wie Indien leicht auf eine Zahl von 12000 bis 15000 Hauptlieferanten. Die Zahl der Sublieferanten lässt sich nur erahnen. Es ist die primäre Aufgabe der jeweiligen Staaten, für die Einhaltung ihrer Gesetze zu sorgen. Darüber hinaus kann die Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften und NRO's dazu beitragen, Verstöße auszudecken.

2.12. Verhaltensregeln und soziales Engagement von Unternehmen müssen Kultur, Tradition und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des jeweiligen Landes berücksichtigen. So könnte eine rigorose Durchsetzung überhöhter Sozialstandards in Entwicklungsländern als ein Versuch der Industrieländer empfunden werden, die Arbeitskosten in den Entwicklungsländern zu erhöhen und diesen damit ein Element ihres Wettbewerbsvorteils zu entziehen. Die Probleme der Diskriminierung zwischen Männern und Frauen und der Nichtachtung der grundlegenden, von der Weltgemeinschaft anerkannten Menschenrechte können nicht unter dem Aspekt des Wettbewerbsvorteils betrachtet werden. Die unverzichtbare Mitarbeit dieser Länder bei der Verbesserung der sozialen Bedingungen würde dadurch erheblich gemindert. Dennoch können und sollten sich die Unternehmen im Rahmen ihrer CSR-Aktivitäten auf betrieblicher Ebene engagieren, diese Probleme zu überwinden.

2.13. Die Grundsätze der CSR auf globaler Ebene werden häufig in den Übereinkommen der IAO verankert. Der WSA unterstreicht mit Nachdruck die Bedeutung der grundlegenden Arbeitsnormen der IAO als völkerrechtlich verbindliche Mindeststandards, die weltweit Beachtung finden müssen. Da sich die Übereinkommen der IAO jedoch an Regierungen als Adressaten richten, sind sie als Orientierung und Handlungsgrundlage für die Unternehmenspraxis nur bedingt geeignet. Sie bedürfen einer "Übersetzung" für die Praktiker in den Unternehmen. Der WSA begrüßt ausdrücklich die Arbeiten der IAO hinsichtlich der Umsetzung von IAO-Übereinkommen in die Praxis der Unternehmen vor Ort und hinsichtlich der konkreten Umsetzung von sozialen Verhaltenskodizes in der Zulieferkette (supply chain) der Unternehmen.

2.14. In diesem Zusammenhang begrüßt der WSA die Initiative der Europäischen Kommission, (Mitteilung vom 18.7.2001 zur "Förderung der grundlegenden Arbeitsnormen und sozialere Ausrichtung der Politik im Kontext der Globalisierung") die IAO bei ihren Bemühungen zu unterstützen, die Einhaltung von Grundarbeitsnormen weltweit zu forcieren.

2.15. Der WSA stellt fest, dass internationale Institutionen - vor allem die Weltbank, der IWF und die WTO - CSR berücksichtigen müssen. Ein wichtiger Beitrag hierzu wäre, bei der Vergabe von Krediten oder bei der Gewährung von Handelsvorteilen dafür zu sorgen, dass die beteiligten Unternehmen in jedem Fall mindestens die Kernarbeitsnormen der IAO einhalten. Der WSA stellt weiterhin fest, dass international operierende Firmen bereits heute bemerkenswerte Anstrengungen unternehmen, ihre Zulieferer und Vertragspartner weltweit und besonders in Entwicklungsländern für die Vorteile guter Arbeitsbedingungen zu sensibilisieren und durch Anreize, eigenes Beispiel, Ermutigung und Rat insoweit Verbesserungen erreichen(2). Diese Anstrengungen, die langfristig angelegt sind, werden dann am wirksamsten sein, wenn in den jeweiligen Ländern günstige Rahmenbedingungen geschaffen werden und die Unternehmen den nötigen Freiraum erhalten, ihr innovatives Potential auszuschöpfen.

2.16. Auch das Finanzgebaren der Unternehmen ist ein Element sozial verantwortlichen Handelns (z. B. Geldwäsche, Korruption, Steuerparadiese). Insbesondere im Hinblick auf sozial verantwortliches Investieren (SRI) empfiehlt der WSA bei der Bewertung oder dem Rating des sozial verantwortlichen Verhaltens der Unternehmen genauere Kriterien anzuwenden. Diese sollten auf vergleichbaren Elementen beruhen (im Hinblick auf das umweltfreundliche Verhalten machte es beispielsweise keinen Sinn, die gleichen Kriterien auf ein Stahlunternehmen und eine Bank anzuwenden). Außerdem sollten Unternehmen nicht allein aufgrund ihrer Produkte und/oder ihrer Tätigkeitsbereiche ausgeschlossen werden können (z. B. Erdöl, Mikrochips oder Aluminiumproduktion). Insgesamt gilt es, die Rahmenbedingungen für SRI zu verbessern, dies schließt gesetzliche wie auch tarifliche Abstimmungen auf Welt- und europäischer Ebene ein.

3. Handlungsebenen - Europäische Ebene

3.1. Die Europäische Kommission stellt in ihrem Grünbuch die Frage nach neuen europäischen Rahmenbedingungen für CSR. Unternehmen sind Teil des gesellschaftlichen Ganzen und entfalten ihre Tätigkeit in einem gesellschaftlichen Umfeld, das durch Gesetze und tarifvertragliche Regelungen zur Ordnung des Arbeitsmarktes, zum Ausgleich der beiderseitigen Interessen und zum Schutz der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen gekennzeichnet ist. Dies ist von allen Akteuren akzeptiert und bildet den europäischen Rahmen, auf den CSR aufbaut, ohne dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen (Sozial- und Umweltpolitik) dadurch beeinträchtigt würden.

3.2. Die Beteiligung der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen und ihrer betrieblichen Interessenvertretung ist auf EU-Ebene durch die Richtlinie über europäische Betriebsräte - sowie durch die Richtlinie zur Information und Konsultation - und innerhalb der einzelnen Mitgliedstaaten auf unterschiedliche Weise, zum überwiegenden Teil gesetzlich geregelt. Der WSA ruft zur konsequenten Anwendung dieser bestehenden Regelungen auf, damit der industrielle Wandel durch einen fairen Interessenausgleich sozial verträglich gestaltet werden kann.

3.3. Vor dem Hintergrund der bestehenden sozialen Rahmenbedingungen geht es in Europa in erster Linie darum, ein psychologisches Klima zu schaffen, in dem CSR seinen festen Platz hat. Die Europäische Ebene eignet sich als Plattform für den Erfahrungsaustausch über erfolgreiche CSR-Initiativen und für die Sensibilisierung CSR in Unternehmensstrategien einzubauen.

3.4. Soziale Verantwortung der Unternehmen ist nicht nur eine Aufgabe des Managements und der Arbeitnehmervertretung. Der Staat, die Kommunen, der einzelne Bürger und die Zivilgesellschaft müssen ihren Beitrag zur sozialen Verantwortung leisten. Der WSA begrüßt, dass die Kommission in ihrem Weißbuch zur "European Governance" diese Problematik aufgreift.

3.5. Unternehmen sind abhängig von den Rahmenbedingungen, die sie in dem jeweiligen Land vorfinden, in dem sie ihre Geschäftstätigkeit ausüben. So ist es nicht bindend, eine IAO-Konvention in einem Land einzuhalten, das die jeweilige Konvention nicht ratifiziert und in seine nationale Gesetzgebung übernommen hat. Obschon Unternehmen nicht herangezogen werden können und dürfen, Versäumnisse von Regierungen zu kompensieren, muss ihre soziale Verantwortung sie veranlassen, mehr zu tun als ihre streng rechtlichen Verpflichtungen zu erfuellen. Die dreigliedrige Grundsatzerklärung der IAO für multinationale Unternehmen ist hierfür ein wichtiger Bezugsrahmen. Der WSA weist darauf hin, dass die Kernarbeitsnormen der IAO als Teil der Menschenrechte in allen Mitgliedstaaten der IAO gelten, unabhängig davon, ob sie ratifiziert sind oder nicht. Jeder Mitgliedstaat ist schon durch seine Mitgliedschaft in der IAO verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Kernarbeitsnormen - Gewerkschaftsrechte, Tarifvertragsfreiheit, Verbot der Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Diskriminierung - eingehalten werden, und sie haben auch die Verantwortung dafür, dass Unternehmen sich daran halten. Die europäischen Staaten haben eine besondere Aufgabe, die Arbeitsnormen der IAO in nationale Gesetzgebung umzusetzen. Generell kann sich die Europäische Union bereits im Vorfeld engagieren, indem sie bei der Gestaltung von internationalen Vereinbarungen darauf hinwirkt, dass diese von einem breiten Konsens getragen und von möglichst vielen Staaten unterzeichnet werden.

3.6. Dem WSA ist das Prinzip der Freiwilligkeit bei Maßnahmen zu CSR besonders wichtig. Die Schaffung detaillierter verbindlicher gesamteuropäischer Rahmenbedingungen wäre dabei nicht angemessen. Vereinheitlichte detaillierte CSR-Standards bergen die Gefahr, dass Unternehmen, insbesondere KMU und Unternehmen der Sozialwirtschaft, in ein "Korsett" gezwängt werden.. Unternehmen sollen die Möglichkeit haben, maßgeschneiderte, branchenspezifische und besonders effiziente Lösungen zu entwickeln, die sich an ihrer jeweiligen speziellen Situation orientieren. Von den Sozialpartnern vereinbarte allgemeine europäische Grundsätze könnten dazu beitragen, dass CSR-Maßnahmen, die viele Unternehmen bereits treffen, eine größere Verbreitung finden. Der WSA begrüßt es daher ausdrücklich, wenn die Sozialpartner einzelne Aspekte der CSR vertiefen, wie beispielsweise im Bereich Gesundheit und Arbeitsschutz oder Förderung der Chancengleichheit. Der spezifische EU-Kontext von CSR könnte im Rahmen gemeinsamer Initiativen und freiwilliger Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern erarbeitet werden, wie beispielsweise in der Textilbranche geschehen. Die Kommission könnte durch die Förderung der Partnerschaft zwischen den maßgeblichen Akteuren der CSR die Transparenz, Kohärenz und gute Praktiken in diesem Bereich unterstützen.

3.7. CSR hat sowohl qualitative als auch quantitative Aspekte, die je nach Branche und Unternehmenssituation variieren, so dass auch die Begleitung und Evaluierung unterschiedlich ausgestaltet werden müssen.

3.8. Der WSA begrüßt Maßnahmen, die die Verbreitung von guten Beispielen sozial verantwortlichen Handelns unterstützen und fördern. In den Mitgliedstaaten gibt es bereits zahlreiche Netzwerke dieser Art (z. B. das "Observatoire de la résponsabilité sociétale des entreprises ORSE" in Frankreich).

4. Handlungsebenen - die nationale/lokale Ebene

4.1. Das Grünbuch hebt auf die Wirkung der CSR-Maßnahmen auf lokaler Ebene ab. Der WSA weist darauf hin, dass Unternehmen der Sozialwirtschaft meistens KMU bzw. Mikrounternehmen sind, die lokale Dimension von CSR als ihre Kernaufgabe ansehen. Ihrem lokalen Engagement für soziale und Umweltverantwortung liegt eine langfristige wirtschaftliche Perspektive zugrunde, indem sie sich für das Gemeinwesen einsetzen (z. B. Nachbarschaftshilfe, Integrationsmaßnahmen, Umweltprojekte etc.). Die Kommission sollte diese bereits bestehende Dimension von CSR auf lokaler Ebene stärker betonen.

4.2. Der WSA stellt fest, dass CSR sowohl die Förderung der Kommunikationsbereitschaft beinhaltet sowie die Bereitschaft, ständig zu lernen. Menschen, die miteinander kommunizieren können und offen sind für neues Wissen, sind auch fähig sozial zusammenzuleben: Intoleranz und Diskriminierung aufgrund von ethnischer Zugehörigkeit, einer Behinderung, der sexuellen Orientierung oder der Geschlechtszugehörigkeit haben dann keinen Platz. Wer etwas über andere Kulturen, andere Lebens- und Denkweisen weiß, wird ihnen offener gegenüber stehen. Dieser Auftrag richtet sich an die Bildungseinrichtungen, an die Familienpolitik und an die Wirtschaft. Die Globalisierung konfrontiert die heutige Gesellschaft mit dieser Herausforderung.

4.3. Zukunftsfähige Unternehmen brauchen kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich in der Wissens- und Informationsgesellschaft frei und selbständig bewegen können. Voraussetzung für die Integration und Anwendung neuer Entwicklungen ist die Qualifikation der Menschen und ihre Bereitschaft und Fähigkeit zu lebenslangem Lernen. Der WSA vertritt die Auffassung, dass hier die Regierungen, die Wirtschaft, die Sozialpartner und die Individuen gleichermaßen gefragt sind. Ihre jeweilige Rolle muss in einem offenen Dialog klar definiert werden.

4.4. Familienpolitik, Bildungspolitik und Wirtschaftspolitik dürfen nicht mehr isoliert gesehen werden. Es muss Familien leichter gemacht werden, Kinder zu haben, Frauen müssen weiter in ihren qualifizierten Berufen arbeiten können und Kinder müssen beste Lernchancen haben. Die Wirtschaft muss die Bedürfnisse der Arbeitnehmer, die Väter und Mütter sind, berücksichtigen und eine familienfreundliche, d. h. sozial verantwortliche Unternehmensstrategie praktizieren.

4.5. CSR benötigt nicht nur die entsprechende Bereitschaft der Unternehmensführung und die sozial verantwortliche Unternehmensstrategie, sie benötigt auch die Menschen, die Arbeitnehmer, die bereit sind, CSR in ihrem persönlichen Wirkungskreis wahrzunehmen und sich entsprechend zu verhalten. Der WSA hält es deshalb für besonders wichtig, dass in den Bürgersinn investiert wird. Dies können die Bildungssysteme tun, indem sie vom Kindergarten an eine Kultur des Zusammenlebens vermitteln, die auf den Prinzipien Solidarität und Eigenverantwortung basiert. Familien müssen ermutigt werden, sich gemeinsam mit ihren Kindern für die Gemeinschaft zu engagieren. Unternehmen können die Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement verbessern, sie können Preise für sozial verantwortliches Engagement ausloben, sie können Anreize schaffen, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich sozial engagieren können.

4.6. Der WSA begrüßt den Ansatz von Netzwerken sozialer Verantwortung auf lokaler oder regionaler Ebene, die bereits vielfach praktiziert werden. In solchen Netzwerken kooperieren Unternehmen, Sozialpartner und die öffentliche Hand mit den anderen Partnern der organisierten Zivilgesellschaft, damit gemeinsame Ziele der sozialen Verantwortung erarbeitet und verwirklicht werden. Dabei muss allerdings vermieden werden, dass den KMU auf lokaler Ebene zusätzliche bürokratische und administrative Belastungen aufgebürdet werden.

5. Schlussbemerkung

5.1. Die soziale Verantwortung von Unternehmen ist für den WSA ein zentrales Thema, dessen weitere Entwicklung er sehr aufmerksam begleiten und aktiv verfolgen wird. Der WSA hofft, dass die vorangehenden Bemerkungen bei der weiteren Vertiefung des Themas durch die Europäische Kommission berücksichtigt werden. Das Prinzip der Freiwilligkeit, der Nachhaltigkeit für Umwelt, Wirtschaft und Soziales sowie die Orientierung an den bestehenden Vereinbarungen internationaler Organisationen sollen den Bezugsrahmen für die weiteren Aktivitäten der Europäischen Kommission bilden, damit sie die Unternehmen in ihren Bemühungen, sozial verantwortlich zu handeln unterstützen kann.

Brüssel, den 20. März 2002.

Der Präsident

des Wirtschafts- und Sozialausschusses

Göke Frerichs

(1) Vgl. Stellungnahme des WSA zum Europäischen Jahr der Behinderten (ABl. C 36 vom 8.2.2002).

(2) Siehe konkrete Beispiele unter:

http://oracle02.ilo.org:6060/dyn/basi/vpisearch.first

http://www.csreurope.org/csr_europe/Databank/databankindex.htm

http://www.csrforum.com/csr/csrwebassist.nsf/content/a1c2a3.html

http://www.business-impact.org/bi2/case_studies_2k/

ANHANG

zur Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses

Abgelehnte Änderungsanträge

Die folgenden Änderungsanträge, die über ein Viertel der abgegebenen Stimmen als Ja-Stimmen auf sich vereinigten, wurden abgelehnt.

Vor dem Teil "Allgemeines" einfügen:

"1.1. Präambel

Die meisten Beobachter des Unternehmerverhaltens sind sich einig, dass die Unternehmen ein enormes Potenzial besitzen, um sowohl wirtschaftliches und soziales Wohlverhalten gegenüber allen Betroffenen ('Stakeholder') zu zeigen als auch ihren Verpflichtungen gegenüber den Anteilseignern nachzukommen. Historisch gesehen ist die Daseinsberechtigung des Unternehmens wirtschaftlicher Art. Erfuellt ein Unternehmen seinen wirtschaftlichen Hauptzweck, so kommt es auch seinen gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen gegenüber den Betroffenen nach. In den vergangenen dreißig Jahren ist bei den Unternehmen, aber auch bei Politikern und Beobachtern das Verständnis dafür gewachsen, dass bei bestimmten Unternehmen zudem ein beträchtliches Potenzial besteht, auf freiwilliger Grundlage im Rahmen von Programmen für soziale Verantwortung der Unternehmen etwas für die Betroffenen zu tun. Solche Programme müssen im Einklang mit der wirtschaftlichen Zielsetzung des Unternehmens stehen und werden zumeist Unternehmenspläne enthalten, bei denen der Schwerpunkt auf dem Überleben und dem Erfolg des Unternehmens auf mittlere und lange Sicht liegt. Wird die wirtschaftliche Zielsetzung des Unternehmens nicht erreicht, so ist nicht nur keine soziale Verantwortung des Unternehmens möglich, sondern die Betroffenen erleiden auch einen unermesslichen sozialen Schaden. Werden die wirtschaftlichen Zielsetzungen der Unternehmen erreicht, so können diese über ein beträchtliches Potenzial verfügen, zu einer besseren Welt beizutragen. Der Wirtschafts- und Sozialausschuss ersucht die Kommission, zum gegebenen Zeitpunkt in ihrem Weißbuch die wirtschaftliche Zielsetzung der Unternehmen stärker zu berücksichtigen."

Begründung

Das Grünbuch erkennt in ungenügender Weise den Umfang des sozialen Beitrags an, den die Unternehmen leisten, wenn sie ihrer wirtschaftlichen Zielsetzung gerecht werden.

Abstimmungsergebnis

Ja-Stimmen: 45, Nein-Stimmen: 79, Stimmenthaltungen: 11.

Vor dem Teil "Allgemeines" einfügen:

"1.2. Wirtschaftliche Zielsetzung der Unternehmen

1.2.1. Der Hauptzweck eines Unternehmens ist wirtschaftlicher Natur und seine wichtigsten Beziehungen und Verantwortlichkeiten sind gesetzlich und vertraglich geregelt und nicht freiwillig. Selbstverständlich kann der soziale Zusammenhalt in all seinen Ausprägungen - Beschäftigung, gemeinschaftlicher Zusammenhalt, nationaler sozialer Zusammenhalt, Altersvorsorge durch Ersparnisse und Investitionen - nur erreicht werden, wenn die Unternehmen ihre wirtschaftliche Zielsetzung erreichen.

1.2.2. Wichtigstes Kriterium zur Messung der Leistung eines Unternehmens ist seine Rentabilität. Der Gewinn versetzt das Unternehmen in die Lage, wettbewerbsfähig zu handeln und in die Zukunft zu investieren. Die Rentabilität eines Unternehmens muss sich ständig an den Marktkräften messen. Diese Kräfte verändern fortlaufend die Rahmenbedingungen für das Unternehmen. Ein Unternehmen erfuellt seinen Zweck, wenn es diese Herausforderungen besteht und gedeiht. Dafür muss das wirtschaftliche Konzept des Unternehmens langfristig nachhaltig sein.

1.2.3. Die Beziehungen zwischen den Akteuren sind gesetzlich und vertraglich geregelt, doch nur wenn ein Unternehmen überlebt und floriert, kann es seinen Verpflichtungen nachkommen, die Beschäftigung und die Qualität der Beschäftigung zu erhalten, weiter Aufträge an seine Lieferanten zu vergeben und partnerschaftliche Beziehungen zu ihnen zu pflegen, die Verbrauchernachfrage zu befriedigen und die Zufriedenheit der Verbraucher zu gewährleisten.

1.2.4. An seinem jeweiligen Standort trägt ein florierendes Unternehmen zur Beschäftigung bei und unterstützt seine Arbeitnehmer und deren Familien, die ihrerseits Stammkunden bei Anbietern von Waren und Dienstleistungen vor Ort sind; ein florierendes Unternehmen ist seinerseits ein wichtiger Kunde lokaler Anbieter von Waren und Dienstleistungen. Ein florierendes Unternehmen ist der Lebensnerv seines Standorts und unterstützt dessen sozialen Zusammenhalt.

1.2.5. Ein florierendes Unternehmen zahlt Steuern auf seine Gewinne; es behält von seinen Arbeitnehmern Steuern für den Staat ein und zahlt zusammen mit seinen Arbeitnehmern Beiträge in die Kassen der sozialen Sicherung ein. Es zahlt Mehrwertsteuer und führt Mehrwertsteuereinnahmen an den Staat ab. Das Unternehmen ist Dreh- und Angelpunkt des nationalen Steuersystems, aus dem wieder die soziale Sicherung bezahlt wird.

1.2.6. Ein Prozentsatz der Gewinne eines florierenden Unternehmens wird als Dividende an die Anteilseigner ausgeschüttet. In zunehmendem Maße handelt es sich bei diesen Anteilseignern um Pensionsfonds und Versicherungsgesellschaften, die die Lebensversicherung von Privatpersonen zur Altersvorsorge verwalten. Solche Systeme leben von den Gewinnen und Dividenden von Unternehmen.

1.2.7. Ein florierendes Unternehmen wird an seinem Gewinn gemessen. Rückläufige Gewinne beeinträchtigen nicht nur die langfristigen Ersparnisse von Privatpersonen, sondern haben auch Auswirkungen auf die Beschäftigungslage, die Zulieferer, die Kunden und die Staatseinnahmen. Ein Unternehmen sollte daher nicht kurzfristige Gewinne opfern, ohne Aussicht auf mittel- und langfristigen Gewinn zu haben."

Begründung

Das Grünbuch erkennt nicht an, dass die Zivilgesellschaft und der soziale Zusammenhalt darauf angewiesen sind, dass die Unternehmen ihre wirtschaftliche Zielsetzung erreichen.

Abstimmungsergebnis

Ja-Stimmen: 47, Nein-Stimmen: 86, Stimmenthaltungen: 17.

Vor dem Teil "Allgemeines" einfügen:

"1.3. Soziale Verantwortung der Unternehmen

1.3.1. Die soziale Verantwortung der Unternehmen ist ein sich ständig weiterentwickelndes Konzept. Es beinhaltet das Engagement gegenüber den unmittelbar Betroffenen, der Gesellschaft und der Umwelt, und dies dürfte auch im Interesse der Anteilseigner sein, insbesondere wenn so die langfristige Nachhaltigkeit des wirtschaftlichen Konzepts untermauert wird.

1.3.2. Die unmittelbar Betroffenen sind die Kunden, die Zulieferer und die Beschäftigten. Die grundlegenden Beziehungen mit den Betroffenen sind gesetzlicher und vertraglicher Natur. Freiwillige Ergänzungen dieser Beziehungen zu den unmittelbar Betroffenen können Vereinbarungen umfassen, in denen ein sozial verantwortliches Verhalten demonstriert wird. So können den Kunden beispielsweise Erzeugnisse von sozial verantwortlichen Zulieferern und Subunternehmern angeboten werden und die Beschäftigungsbedingungen können in vielerlei Hinsicht 'gezielt positiv' (affirmative) sein und zusätzliche Investitionen in die Humanressourcen einschließen.

1.3.3. Werden die Beziehungen mit den unmittelbar Betroffenen erweitert, werden die Unternehmen in der Regel mit einer Business-Case-Studie den Nachweis erbringen wollen, dass die ergriffenen Maßnahmen und die dafür aufgewendeten Kosten im Interesse der Anteilseigner liegen. Unter Umständen muss das Vorhaben langfristig angelegt sein und es kann zuweilen eine 'Erziehung' der Anteilseigner erfordern.

1.3.4. Eine komplexere Dimension des CSR-Konzepts sind die Beziehungen zur Kommune, in der das Unternehmen agiert, sowie zum weiteren Umfeld. In diesem Zusammenhang sind wirtschaftliche Überlegungen weniger augenfällig, und die Investitionen werden sich oft erst langfristig bezahlt machen.

1.3.5. Im breiteren gesellschaftlichen Umfeld tritt das übergeordnete Ziel der Nachhaltigkeit zu Tage. Dabei ist ein Ausgleich zu erzielen zwischen der Nachhaltigkeit des Unternehmens - seiner Fähigkeit, zu überleben und zu gedeihen - und der nachhaltigen Entwicklung allgemein mit ihren drei Aspekten - Wirtschaft, Soziales und Umwelt. Zur Ergänzung von CSR-Initiativen könnte es durchaus erforderlich werden, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die nachhaltige Entwicklung weiter auszugestalten. CSR-Initiativen könnten so dazu führen, dass entsprechende Rechts- oder Verwaltungsvorschriften auf den Weg gebracht bzw. angepasst werden.

1.3.6. CSR ist per definitionem freiwillig. Trotzdem bestehen bereits Rahmenbedingungen. Die Unternehmen können Verhaltenskodizes entwickeln, in denen ein ethisches und verantwortliches Verhalten gegenüber den Betroffenen und der Gemeinschaft festgelegt wird. Außerdem schließen sich Unternehmen zusammen, um ihre Ressourcen zu bündeln. Zahlreiche unternehmerische Aktivitäten in der Gemeinschaft haben auch eine philanthropische Dimension.

1.3.7. Vor diesem Hintergrund akzeptiert der Ausschuss die Definition in Ziffer 20 des Grünbuchs, der zufolge CSR 'ein Konzept (ist), das den Unternehmen als Grundlage dient, auf freiwilliger Basis soziale Belange und Umweltbelange in ihre Unternehmenstätigkeit und in die Wechselbeziehungen mit den Stakeholdern zu integrieren'."

Begründung

Diese Stellungnahme enthält keine Begriffsbestimmung der sozialen Verantwortung der Unternehmen. Es ist sinnvoll, soziale Verantwortung der Unternehmen und wirtschaftliche Zielsetzung der Unternehmen gegenüber zu stellen und zu vergleichen.

Abstimmungsergebnis

Ja-Stimmen: 40, Nein-Stimmen: 95, Stimmenthaltungen: 19.

Ziffer 1.3

Vor dem letzten Satz folgenden Passus einfügen: "Die Gewerkschaften haben maßgeblich zur Entwicklung dieses Rahmens beigetragen."

Abstimmungsergebnis

Ja-Stimmen: 59, Nein-Stimmen: 76, Stimmenthaltungen: 11.

Ziffer 1.4

Den letzten Satz wie folgt ändern: "'Vor allem aber soll der Dialog zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften dazu beitragen...'"

Abstimmungsergebnis

Ja-Stimmen: 56, Nein-Stimmen: 83, Stimmenthaltungen: 13.

Ziffer 1.5, fünfter Satz

"Gewinne erzielen" durch "nach Wettbewerbsfähigkeit streben" ersetzen.

Abstimmungsergebnis

Ja-Stimmen: 46, Nein-Stimmen: 81, Stimmenthaltungen: 9.

Ziffer 1.5

An den letzten Satz anfügen: "um dem gesellschaftlichen und ökologischen Umfeld das zurückzugeben, wovon er bei seiner Niederlassung profitiert (wie das Vorhandensein von Wohnraum, medizinischer Infrastruktur, Grund- und weiterführenden Schulen sowie Verkehrsmitteln)."

Begründung

Die Interessen aller sind gleichwertig: Aktionäre, Arbeitnehmer, Arbeitnehmervertreter, Kunden, Zulieferer, Gemeinden, Gesellschaft, ...

Abstimmungsergebnis

Ja-Stimmen: 39, Nein-Stimmen: 71, Stimmenthaltungen: 15.

Ziffer 1.7

Letzen Satz folgendermaßen ergänzen: "Unternehmerischer Erfolg ist die notwendige und unabdingbare Voraussetzung für die ... (Rest unverändert)"

Begründung

Ergibt sich aus dem Text.

Abstimmungsergebnis

Ja-Stimmen: 61, Nein-Stimmen: 82, Stimmenthaltungen: 10.

Ziffer 1.8

Am Ende des ersten Satzes folgenden Text anfügen: "... des lebenslangen Lernens sowie auf den Ausbau des Zugangs zur Ausbildung als Investitionen in die Weiterbildung für sämtliche Arbeitnehmerkategorien."

Abstimmungsergebnis

Ja-Stimmen: 66, Nein-Stimmen: 67, Stimmenthaltungen: 6.

Ziffer 1.9

Im ersten Satz folgendes streichen: "... Selbstdisziplin, Arbeitsmoral ...."

Abstimmungsergebnis

Ja-Stimmen: 54, Nein-Stimmen: 66, Stimmenthaltungen: 15.

Ziffer 1.9

wie folgt umformulieren: "bilden die Grundpfeiler unserer Werte- und Wirtschaftsgemeinschaft."

Begründung

"Werte" wie Gewinne und Freiheit, Investitionen und gegenseitiger Respekt, Konsum und menschenwürdiges Dasein kann man nicht auf eine Ebene stellen. Manche mögen zwischen diesen Werten ja eine enge Verbindung sehen, aber sie können angesichts des derzeitigen Stands des "sozialen Europa" nicht bunt gemischt und ohne Abstufungen aneinandergereiht werden. Denn dies würde bedeuten, dass wir alle Ursachen der Armut und der Ausgrenzung vom Arbeitsmarkt schon beseitigt und nur noch Grund zur Freude hätten.

Der Ausdruck "bilden die Grundpfeiler unserer Wirtschaftsgemeinschaft" ist bereits sehr optimistisch.

Abstimmungsergebnis

Ja-Stimmen: 41, Nein-Stimmen: 55, Stimmenthaltungen: 10.

Ziffer 1.11

Im zweiten Satz folgendes einfügen: "Ansätze, die im Unternehmen entwickelt werden, werden von der Unternehmensleitung deutlich besser akzeptiert als von außen festgelegte Rahmenbedingungen."

Begründung

Für den Gedanken, dass die Arbeitnehmer im Unternehmen auf gleicher Stufe wie die Unternehmensleitung oder die Aktionäre stehen, muss der Nachweis erst noch erbracht werden. Der Gesetzgeber (der das Gesetz erlässt) und die Tarifpartner (die branchenspezifische oder spartenübergreifende Rahmenabkommen vereinbaren) sind ordnungsgemäß gewählt oder für ihr Amt benannt worden, sei es in einer allgemeinen Wahl oder durch Ernennung aufgrund ihrer Repräsentativität. Diese demokratischen Prinzipien sind konstituierende Elemente von Rechtsstaaten wie den EU-Mitgliedstaaten, deren Gültigkeit bis heute nicht in Frage gestellt ist.

Abstimmungsergebnis

Ja-Stimmen: 34, Nein-Stimmen: 60, Stimmenthaltungen: 13.

Ziffer 2.3

Nach dem letzten Satz folgenden Text hinzufügen: "Außerdem gibt der Ausschuss im Zusammenhang mit der sozialen Verantwortung der Unternehmen zu bedenken, dass die Auslagerung von Produktionsarbeitsplätzen für geringer qualifizierte Arbeitskräfte und die Förderung der Zuwanderung hoch qualifizierter Arbeitnehmer zur Bekämpfung des 'Arbeitskräftemangels', mit dem die europäischen Unternehmen konfrontiert sind, zur Schwächung der Humanressourcen der hier angesprochenen Länder beitragen."

Begründung

Es besteht kein Grund, die Staaten zu öffentlichen Investitionen in die Ausbildung ihrer Eliten bzw. ihrer künftigen Arbeitskräfte aufzurufen, wenn dadurch der Abwanderung qualifizierter Arbeitskräfte Vorschub geleistet wird. Dies fällt auch in den Bereich der sozialen Verantwortung der Unternehmen.

Abstimmungsergebnis

Ja-Stimmen: 37, Nein-Stimmen: 89, Stimmenthaltungen: 12.

Ziffer 2.4

Nach dem letzten Satz folgenden Wortlaut anfügen: "Aufgrund der sozialen Verantwortung der Unternehmen mit ihrem Aspekt der Freiwilligkeit können die in diesen Ländern tätigen europäischen Unternehmen aber auf Kinderarbeit verzichten, auch wenn sie in dem jeweiligen Land nicht gesetzlich verboten ist. In Anbetracht ihrer sozialen Verantwortung können die Unternehmen Eltern in diesen Ländern höhere Löhne zahlen als ihren Kindern, wobei diese Löhne immer noch erheblich niedriger sind als in Europa."

Begründung

Dies ist ein gutes Beispiel dafür, dass es in diesem Fall keinen Unterschied gibt zwischen der sozialen und der gesellschaftlichen Verantwortung der Unternehmen, und dass der Aspekt der Freiwilligkeit der sozialen Verantwortung der Unternehmen es ermöglichen kann, über die einzelstaatlichen Vorschriften hinauszugehen.

Abstimmungsergebnis

Ja-Stimmen: 48, Nein-Stimmen: 71, Stimmenthaltungen: 11.