Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem "Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1868/94 zur Einführung einer Kontingentierungsregelung für die Kartoffelstärkeerzeugung"
Amtsblatt Nr. C 080 vom 03/04/2002 S. 0046 - 0047
Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem "Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1868/94 zur Einführung einer Kontingentierungsregelung für die Kartoffelstärkeerzeugung" (2002/C 80/11) Der Rat beschloss am 6. Dezember 2001, den Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 36 und 37 des EG-Vertrags um Stellungnahme zu dem vorgenannten Vorschlag zu ersuchen. Der Wirtschafts- und Sozialausschuss beschloss, Herrn Donnelly zum Hauptberichterstatter für diese Stellungnahme zu bestellen. Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 387. Plenartagung am 16. und 17. Januar 2002 (Sitzung vom 16. Januar) mit 61 Ja-Stimmen bei 1 Stimmenthaltung folgende Stellungnahme. 1. Wesentlicher Inhalt des Kommissionsvorschlags 1.1. Mit der vorgeschlagenen Verordnung sollen die Kontingente für die Erzeugung von Kartoffelstärke für den nächsten Dreijahreszeitraum (Wirtschaftsjahre 2002/2003, 2003/2004 und 2004/2005) auf die Erzeugermitgliedstaaten aufgeteilt werden. Grundlage ist der Bericht der Kommission an den Rat über die Kontingentierungsregelung für die Kartoffelstärkeerzeugung, aufgrund dessen die Verordnung (EG) Nr. 1868/94 geändert werden soll. 1.2. Es wird vorgeschlagen, die gegenwärtigen Kontingente für die kommenden drei Jahre beizubehalten. 1.3. Gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1868/94 ist bei jedem Kartoffelstärke erzeugenden Unternehmen in den einzelnen Mitgliedstaaten ggf. die Menge zu berücksichtigen, um die das Kontingent im Wirtschaftsjahr 2001/2002 überschritten wurde. 1.4. Der Vorschlag der Kommission zur Fortschreibung der gegenwärtigen Kontingente steht unter dem Vorbehalt etwaiger Maßnahmen, die sich aufgrund des 2001 erstellten Berichts des Rechnungshofes über den Stärkesektor, einer externen beratenden Studie sowie der Halbzeitbewertung im Rahmen der Agenda 2000 als notwendig erweisen sollten. 1.5. Die Reform im Zuge der Agenda 2000 brachte auch Änderungen in der Bezeichnung der verschiedenen Arten von Zahlungen mit sich. In Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 1868/94 soll folglich der Ausdruck "Ausgleichszahlung" durch "Zahlung" ersetzt werden. 2. Allgemeine Bemerkungen 2.1. In seinem am 1. Oktober 2001 vorgelegten Bericht über den Stärkesektor erhebt der Europäische Rechnungshof keine Einwände gegen die Kontingentierungsregelung im Kartoffelstärkesektor. Auf der Grundlage der Angaben in ihrem eigenen Bericht und insbesondere im Hinblick auf das Marktgleichgewicht zwischen Kartoffel- und Getreidestärke gelangt die Kommission zu derselben Schlussfolgerung. 2.2. Der Umfang der Kontingente wurde im Rahmen der Agenda 2000 bei den kleineren Erzeugerländern um 2,87 % und bei den größeren um 5,74 % verringert. Nach Ansicht von Fachleuten befinden sich Kontingentierung und Nachfrage derzeit im Gleichgewicht. Wie in Ziffer 1.2 ausgeführt, schlägt die Kommission die Beibehaltung der Kontingente in gleicher Höhe für den Zeitraum 2002-2005 vor. Die Stärke-Branche unterstützt den Vorschlag. Sollte der Markt für Kartoffelstärke weiter wachsen, befürwortet die Branche eine Erhöhung der Kontingente nach 2005. 2.3. Die Kartoffelstärke-Industrie ist zu ihrer Rohstoffversorgung auf die Auftragserzeuger angewiesen. Stärkekartoffeln sind eine sehr wichtige Anbauart für die Landwirte. Wenn die Landwirte in Zukunft eine Senkung des Mindestpreises für Stärkekartoffeln hinnehmen müssten, müsste ihnen dafür ein Ausgleich gewährt werden, da sie sonst ihre Erzeugung nicht weiterführen könnten. Grundlage dafür sollten die Aussagen zum Getreidesektor in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Berlin 1999 sein. 2.4. Die Bestimmung über die Toleranzmarge von 5 % sollte beibehalten werden, um Klimaänderungen Rechnung zu tragen. 2.5. Das institutionelle Gleichgewicht zwischen Kartoffel- und Maisstärke muss - dies ist von besonderer Bedeutung - auch in Zukunft gewahrt werden. 3. Schlussfolgerung Der Wirtschafts- und Sozialausschuss unterstützt den vorliegenden Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Rates. Brüssel, den 16. Januar 2002. Der Präsident des Wirtschafts- und Sozialausschusses Göke Frerichs