52001PC0584

Vorschlag für einen Beschluß des Europäischen Parlaments und des Rates über das Europäische Jahr der Erziehung durch Sport 2004 /* KOM/2001/0584 endg. - COD 2001/0244 */

Amtsblatt Nr. 025 E vom 29/01/2002 S. 0531 - 0535


Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über das Europäische Jahr der Erziehung durch Sport 2004

(von der Kommission vorgelegt)

BEGRÜNDUNG

1. Die gesellschaftliche Bedeutung des Sports

Einer von drei europäischen Bürgern treibt regelmäßig Sport. Der Sport ist im 20. Jahrhundert in Europa zu einem der bedeutendsten gesellschaftlichen Phänomene geworden und stellt das am besten strukturierte soziale Gefüge der europäischen Bürgergesellschaft dar. Mehr als 600 000 Sportvereine in Europa zeugen von der gesellschaftlichen Bedeutung des Sports.

Diese Entwicklung zeigt sich in der Zahl der Aktiven, dem Interesse der Bürger, der Berücksichtigung in der Politik sowie der wirtschaftlichen Bedeutung. Von einer Freizeitaktivität, die von der Mehrheit der Bürger der Gemeinschaft ausgeübt wird, ist der Sport zu einem bedeutenden wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Phänomen geworden. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union gehören zu den erfolgreichsten Sportnationen der Welt, und die Zahl der Sportveranstaltungen auf dem Gebiet der Gemeinschaft nimmt ständig zu. Der Sport hat sich zu einem gesellschaftlichen Phänomen entwickelt.

Aufgrund dieser Gegebenheiten stellt der Sport ein bevorzugtes Instrument jeglicher Bildungspolitik und erzieherischer Maßnahmen dar. Der Sport ist ein fester Bestandteil der Lehrpläne und trägt grundlegende erzieherischer Werte in sich. Darüber hinaus vermittelt er die Regeln des gesellschaftlichen Lebens und begünstigt die Integration in eine Gruppe. Er erleichtert die Aneignung von Werten wie dem Respekt vor anderen, Partnern wie Gegnern, die Einhaltung von Regeln, Solidarität sowie die Bereitschaft, sich anzustrengen, Gruppendisziplin und Leben in einer Gruppe.

Der Europäische Rat von Nizza hat im Dezember 2000 in der Erklärung zu den besonderen Merkmalen des Sports und seiner gesellschaftlichen Funktion in Europa diese erzieherischen Werte des Sports sowie die Notwendigkeit anerkannt, diese Werte zu bewahren und bei der Umsetzung der Gemeinschaftsmaßnahmen zu berücksichtigen. Der Rat erinnerte daran, dass ,die Gemeinschaft [...], auch wenn sie in diesem Bereich keine unmittelbare Zuständigkeit besitzt, bei ihren Tätigkeiten im Rahmen des Vertrags die sozialen, erzieherischen und kulturellen Funktionen berücksichtigen [muss]."

2. Die erzieherische Funktion Des Sports

Aufgrund seiner gesellschaftlichen Durchdringung kommt dem Sport eine erzieherische Funktion zu. Die UNESCO hat in ihren Papieren mehrfach unterstrichen, dass sportliche Aktivitäten mit den Bildungsprogrammen verknüpft werden sollten, da sie zur umfassenden Erziehung des Bürgers in körperlicher wie in sozialer Hinsicht beitragen.

Die Kommission hat in ihrem Bericht über ,Die konkreten künftigen Ziele der Bildungssysteme" [1] eine Reihe von Bildungszielen formuliert, für die sich eine Verknüpfung mit körperlichen Aktivitäten und Sport besonders anbietet. Dabei geht es vorrangig um die bessere Ausbildung von Lehrkräften und Ausbildern. Eine Studie der Kommission [2] hat für den Bereich Sport ergeben, dass die Ausbildung der Sportlehrer verbessert und die Inhalte dieses Studienfachs besser definiert werden müssen. Der Sport birgt darüber hinaus ein bedeutendes Beschäftigungspotential, sofern die Qualifikationen der in diesem Bereich tätigen Personen ausgebaut und das Verhältnis von Ausbildung/Beschäftigung und Fähigkeit zur beruflichen Eingliederung im Sportbereich verbessert werden.

[1] KOM(2001) 59 endg. vom 31.01.2001.

[2] Bericht ,Sport und Beschäftigung" des Europäischen Netzes der sportwissenschaftlichen Institute für die Europäische Kommission, September 1999.

Der ,Helsinki-Bericht" [3] über den Sport enthält ebenfalls ziemlich genaue Verweise auf die erzieherischen Möglichkeiten des Sports. Der Bericht verweist auf das ,Weißbuch zur allgemeinen und beruflichen Bildung" [4] der Kommission, in dem herausgestellt wird, dass ,Wissen im weiteren Sinn als eine Kombination von Grundkenntnissen sowie Fachkenntnissen und sozialen Kompetenzen definiert werden" kann, die ,beziehungsorientierte Fähigkeiten, die Fähigkeit zur Zusammenarbeit und zur Teamarbeit, die Kreativität und das Streben nach Qualität" betreffen. All dies sind Werte, die der Sport vermittelt.

[3] KOM(1999) 644 vom 01.12.1999.

[4] ,Lehren und lernen - Auf dem Weg zur kognitiven Gesellschaft", Weißbuch der Kommission zur allgemeinen und beruflichen Bildung, Amt für amtliche Veröffentlichungen, Luxemburg, 1995.

Ein anderes Ziel, auf das die Kommission aufmerksam gemacht hat, ist der Zugang zum lebenslangen Lernen [5]. Dieses Ziel erfordert eine Demokratisierung der Bildungssysteme, so dass sie allen Bürgern offen stehen. Die Erziehung durch Sport stellt aufgrund der sozialen Verflechtung des Sports eine besonders günstige Möglichkeit dar, diese Ziele zu erreichen.

[5] Memorandum über lebenslanges Lernen (SEK(2000) 1832 vom 30.10.2000).

Eine weitere Herausforderung, der wir uns stellen müssen, ist die Aktualisierung der Definition der Grundfertigkeiten für die Wissensgesellschaft. Hierzu gehören laut der Kommission [6] ,soziale oder persönliche Kompetenzen, die es den Menschen ermöglichen, zusammenzuarbeiten und ein glückliches, erfolgreiches Leben zu führen". Auch in diesem Bereich sollte der Sport eine Schlüsselrolle übernehmen. Die neuen Technologien führen zu einer bewegungsärmeren Lebensweise und damit zu einer gewissen Verkümmerung der körperlichen Fähigkeiten des Einzelnen. Auf der anderen Seite ermöglicht die Arbeit am PC den Kontakt mit räumlich entfernten Personen, begünstigt jedoch auch die Isolation bzw. den Verlust der Fähigkeit zur Teamarbeit und der Akzeptanz der Regeln des gesellschaftlichen Lebens.

[6] ,Die konkreten künftigen Ziele der Bildungssysteme" (KOM(2001) 59 endg. vom 31.01.2001).

Sportliche Aktivitäten stellen ein unverzichtbares Instrument für die Öffnung des Bildungsbereichs für das lokale Umfeld, Europa und den Rest der Welt dar. Die Öffnung für das lokale Umfeld würde z.B. eine bessere Nutzung der Sporteinrichtungen durch lokale Mannschaften ermöglichen und so zum Aufbau einer Partnerschaft zwischen Bildungsbereich und Sportvereinen beitragen. Gleiches gilt für Maßnahmen zur Förderung von Mobilitäts- und Austauschmaßnahmen. Im Sportbereich gibt es eine lange Tradition und Erfahrung mit Austauschmaßnahmen, die den Schüleraustausch beleben könnten.

Der Sport ist außerdem ein wertvolles Instrument zur Verwirklichung der Ziele des Programms COMENIUS: Förderung der Bildung in einem multikulturellen Rahmen, Unterstützung benachteiligter Bevölkerungsgruppen, Bekämpfung des Schulversagens und Verhütung der sozialen Ausgrenzung.

Sportliche Aktivitäten sind besonders geeignet, jegliche Form von Diskriminierung, ob nun aufgrund des Geschlechts, einer Behinderung oder der ethnischen Herkunft, zu bekämpfen. Der Sport hat somit eine bereichsübergreifende Funktion, die mit den in Artikel 13 EG-Vertrag festgelegten Zielen der Gemeinschaft zur Bekämpfung der Ausgrenzung übereinstimmt. Der Sport stellt darüber hinaus laut dem Europarat ein hervorragendes Forum für die soziale Demokratie dar.

3. Förderung der außerschulischen Bildung von Jugendlichen sowie ehrenamtlicher Tätigkeiten

In seiner Entschließung vom 17. Dezember 1999 [7] hat der Rat festgestellt, dass die europäischen Jugendprogramme unter anderem auf die Förderung der außerschulischen Bildung abzielen. In diesem Zusammenhang hat der Rat den erzieherischen Wert sportlicher Aktivitäten sowie seine Bedeutung für die Förderung von aktiver Bürgerschaft, Mitwirkung, Solidarität und Toleranz anerkannt.

[7] ABl. C 8 vom 12.01.2000.

Der Rat hat die Kommission aufgefordert, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten Maßnahmen zu entwickeln, die das erzieherische Potential sportlicher Aktivitäten nutzen. Diese Aufforderung stimmt mit dem Ergebnis einer Studie [8] der Kommission überein, in der die geringe Beteiligung der Jugendlichen am Vereinsleben herausgestellt wird. Aus der Studie geht hervor, dass Sportvereine die höchste Beteiligung aufweisen, weit vor kirchlichen, politischen, gewerkschaftlichen oder sonstigen Jugendgruppen.

[8] ,Studie über die Lage der Jugendlichen und die europäische Jugendpolitik", IARD für die Europäische Kommission, Mailand, Januar 2001.

In der Erklärung von Nizza über die Besonderheiten des Sports werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, gegebenenfalls mit Unterstützung der Kommission innerhalb ihrer Kompetenzen ehrenamtliche Tätigkeiten stärker zu fördern.

Sportliche Ereignisse und die normalen Aktivitäten der Sportvereine könnten insbesondere zur Entwicklung von Maßnahmen mit einer europäischen Dimension im Bereich des Ehrenamts beitragen. Da Europa der Kontinent mit den meisten internationalen Wettbewerben ist, könnten diese Erfahrungen genutzt und eine solide Partnerschaft zwischen Sportvereinen und Schulen aufgebaut werden, um gemeinsame Erfahrungen im Bereich ehrenamtlicher Tätigkeiten als Bestandteil der außerschulischen Bildung zu fördern.

4. Ziel des europäischen Jahres der Erziehung durch Sport

Der Europäische Rat hat die Gemeinschaftsorgane aufgefordert, die Gemeinschaftsmaßnahmen im Sinne der Erklärung zu überprüfen. Sport wurde in der Gemeinschaft bisher unter einem streng wirtschaftlichen Blickwinkel betrachtet. Im Sportbereich wurden nur wenige Gemeinschaftsmaßnahmen durchgeführt. Im Bereich der Bildung können jedoch eindeutige Verbindungen zwischen sportlicher Betätigung und bildungspolitischen Zielen der Gemeinschaft hergestellt werden.

Daher sollte die Partnerschaft zwischen Bildungs- und Sporteinrichtungen gefördert werden, um die sportlichen Werte besser auf den Bildungsbereich zu übertragen und die Möglichkeiten stärker zu nutzen, die die Gemeinschaftsprogramme und -maßnahmen bieten. Bereits jetzt werden einzelne Maßnahmen im Rahmen der Bildungsprogramme gemeinsam mit Sporteinrichtungen durchgeführt:

- Pilotaktion Sport/Schule in Zusammenarbeit mit drei europäischen olympischen Komitees, um die olympischen Werte auf schulische Aktivitäten zu übertragen;

- Einsatz sportlicher Aktivitäten in den Schulen der zweiten Chance aufgrund ihrer integrativen Funktion;

- Maßnahmen im Rahmen des Programms SOKRATES zur Förderung der Mobilität durch den Schüleraustausch.

Es geht nun darum, den Möglichkeiten zur Zusammenarbeit zwischen Sport und Schule mehr Substanz und Sichtbarkeit zu verleihen. Das Konzept eines Europäischen Jahres, also einer großangelegten, zeitlich begrenzten Aktion, eignet sich am besten, um die Ziele in einer ersten Phase zu verwirklichen. Anhand der im Laufe dieses Jahres gesammelten Erfahrungen wird die Kommission einen Vorschlag für eine Gemeinschaftsaktion ausarbeiten können, um der Entschließung des Rates [9] Folge zu leisten.

[9] Siehe Fußnote 7.

Im Jahr 2004 finden die Olympischen Spiele in Athen statt, der Wiege der olympischen Bewegung. Sie bieten die Gelegenheit, in den Medien über den Sport und die Wiederherstellung der sportlichen Werte zu berichten, die durch Korruption, Doping und übermäßige Kommerzialisierung sportlicher Ereignisse beeinträchtigt wurden, Ereignisse, die die wirkliche soziale und erzieherische Funktion des Sports zu unterminieren drohen.

Das Europäische Jahr der Erziehung durch Sport verfolgt folgende Ziele:

(1) Sensibilisierung der Bildungs- und Sporteinrichtungen für die gemeinsame Arbeit, unter Berücksichtigung der erzieherischen Bedeutung des Sports als soziales Phänomen aufgrund seiner Fähigkeit, alle sozialen Schichten und vor allem die Jugendlichen zu erreichen;

(2) Rückgriff auf die im Sport geltenden Werte, um die durch die Erziehung zu vermittelnden sogenannten Basiskompetenzen zu fördern, die es vor allem den Jugendlichen ermöglichen, körperliche und soziale Kompetenzen - wie Teamarbeit, Solidarität, Toleranz und Fairness - zu entwickeln;

(3) Nutzung des positiven Beitrags ehrenamtlicher Tätigkeiten zur außerschulischen Bildung, insbesondere der Jugendlichen, sowie zur Entwicklung der Sportbewegung;

(4) Förderung der Mobilität und des Austauschs von Schülern, vor allem in einem multikulturellen Umfeld und durch Veranstaltung sportlicher und kultureller Begegnungen im Rahmen schulischer Aktivitäten;

(5) Förderung von Überlegungen und Diskussionen über Maßnahmen zur Förderung der sozialen Integration benachteiligter Bevölkerungsgruppen durch sportliche Aktivitäten in den Bildungssystemen;

(6) Förderung sportlicher Aktivitäten in den Lehrplänen, um gegen den Bewegungsmangel der Schüler vorzugehen und so zu einer Verbesserung der körperlichen Verfassung der Schüler beizutragen;

(7) Berücksichtigung der schulischen Probleme der immer jünger werdenden Leistungssportler.

Zur Verwirklichung dieser Ziele können insbesondere folgende Aktionen durchgeführt werden:

- Organisation von Treffen und Veranstaltungen, einschließlich Eröffnungs- oder Abschlusskonferenzen;

- Organisation von Freiwilligenaktionen anlässlich der Olympischen Spiele und der Paralympics in Athen;

- Durchführung von Informations- und Förderkampagnen zur Verbreitung der erzieherischen Werte des Sports;

- Zusammenarbeit mit den Medien;

- Durchführung von Erhebungen und Erstellung von Berichten;

- Organisation von Informationsveranstaltungen, insbesondere über vorbildliche Verfahren;

- Gewährung einer finanziellen Unterstützung für transnationale, nationale, regionale oder lokale Initiativen, um die Ziele des Europäischen Jahres der Erziehung durch Sport zu fördern.

Diese Maßnahmen werden im Anhang ausführlich beschrieben.

Die für das Europäische Jahr der Erziehung durch Sport vorgeschlagenen Mittel sind begrenzt. Vorbehaltlich des endgültigen Beschlusses der Haushaltsbehörde steht für die Jahre 2003 und 2004 auf europäischer Ebene ein Betrag von 11 500 Millionen EUR zur Verfügung. Diese Mittel, durch die eine breite Palette von Aktivitäten und die Teilnahme zahlreicher Akteure unterstützt werden soll, wird durch weitere Initiativen der Kommission und der Mitgliedstaaten ergänzt. Der Erfolg des Europäischen Jahres hängt folglich maßgeblich vom Willen und von der Fähigkeit der lokalen, regionalen und nationalen Akteure ab, sich aktiv für die Mobilisierung der Bürger und Organisationen der Europäischen Union einzusetzen.

Die Kommission wird mit Unterstützung von Fachleuten aus dem Kommunikationsbereich eine kohärente Förderkampagne finanzieren und durchführen, die sich auf alle verfügbaren Medien stützt.

Unbeschadet der rechtlichen Grundlagen wird sich die Kommission bemühen, einen strukturierten, regelmäßigen Meinungsaustausch mit den Sportorganisationen, den Bildungseinrichtungen und den einschlägigen Nichtregierungsorganisationen über die Umsetzung des Europäischen Jahres zu organisieren.

Im Jahr 2005 wird eine Bewertung durchgeführt, um zu ermitteln, welche Wirkung das Europäische Jahr hatte und um Schlussfolgerungen für die Zukunft zu ziehen.

Das Europäische Jahr fügt sich in die Logik anderer Gemeinschaftsmaßnahmen ein, insbesondere des Antidiskriminierungsprogramms und anderer Maßnahmen im Bereich der Bekämpfung von Diskriminierung und sozialer Ausgrenzung sowie zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern. Die Kommission bemüht sich außerdem um die Einbeziehung von Fragen der Erziehung durch Sport in für 2003 geplante europäische Veranstaltungen. Darüber hinaus wird sich die Kommission im Rahmen anderer mit diesem Jahr verbundener Maßnahmen dafür einsetzen, die Ziele des Europäischen Jahres zu unterstützen, nicht nur auf der Grundlage der bereits im Rahmen dieser Programme laufenden Aktivitäten, sondern auch im Zusammenhang mit speziellen Initiativen für dieses Europäische Jahr.

Die Kommission wird ferner ihre Aktivitäten zur Durchführung des Europäischen Jahres eng mit den Maßnahmen anderer internationaler Organisationen wie Europarat und UNESCO abstimmen.

5. Partnerschaftliches Vorgehen als Schlüssel zum Erfolg

Um Wirkung sowie spürbare und dauerhafte Ergebnisse zu erzielen, muss das Europäische Jahr der Erziehung durch Sport auf die aktive Unterstützung aller betroffenen Akteure zählen können. Die Europäische Union kann zwar einen Aktionsrahmen bieten, um die Sensibilisierung für die erzieherische Funktion des Sports zu fördern, spürbare Ergebnisse können jedoch nur erzielt werden, wenn sich die Mitgliedstaaten und die nationalen Sportorganisationen maßgeblich an der Aktion beteiligen.

Die in einigen Mitgliedstaaten angewandten vorbildlichen Verfahren liefern zahlreiche Beispiele, die im Rahmen des Europäischen Jahres nachgeahmt oder fortgesetzt werden können, wobei die Beteiligung aller betroffenen Akteure und insbesondere der Sport- und Bildungsorganisationen sichergestellt werden muss. Hierzu zählen insbesondere:

- die Bildung einer Taskforce auf Gemeinschaftsebene mit Vertretern der Regierungen, der Sport- und Bildungsorganisationen sowie anderen wichtigen Vertretern der Bürgergesellschaft;

- die Einrichtung eines breiten nationalen Forums in allen Mitgliedstaaten, um die Bevölkerung stärker zu sensibilisieren und zu mobilisieren und im Rahmen des Europäischen Jahres langfristige Beiträge und Engagements zu erreichen. Dieses Forum könnte den Stand der Erziehung durch Sport auf nationaler Ebene überprüfen, eine langfristige allgemeine politische Erklärung aufstellen und strategische Ziele festlegen. Das Forum umfasst Vertreter ausgewählter Ministerien, den nationalen Koordinierungsausschuss, Sport- und Bildungseinrichtungen, Vertreter der Berufsverbände aus den Bereichen Bildung und Sport, der Vereine, Gruppen von Bürgern und der Familien. Ferner können sich Gesetzgeber, Unternehmensvertreter und europäische Agenturen oder Organe beteiligen;

- die Formulierung oder Aktualisierung einer langfristigen allgemeinen politischen Erklärung, die globale Ziele und wesentliche Grundsätze enthalten und den konzeptionellen Rahmen für das Europäische Jahr auf nationaler Ebene darstellen würde;

- der Aufbau umfangreicher Partnerschaften, mit neuen Partnern wie den Medien sowie Jugend- und Freiwilligenorganisationen;

- die Dezentralisierung der Organisation der Aktivitäten des Europäischen Jahres, um sicherzustellen, dass es sich um gezielte Aktionen handelt, die auf langfristigem lokalen Know-how basieren.

Es könnte sinnvoll sein, die Beitrittsländer und die EFTA-/EWR-Länder einzuladen, sich zu beteiligen und das Europäische Jahr aktiv zu unterstützen.

6. Fazit

Die Öffentlichkeit wird im Jahr 2004 dem Sport besondere Aufmerksamkeit widmen. Die Fußballeuropameisterschaft und insbesondere die Olympischen Spiele und die Paralympics von Athen werden den Spitzensport ins Rampenlicht rücken.

Die Gemeinschaft, die stets ihre Verbundenheit mit den erzieherischen Werten des Sports betont hat, verfügt damit über eine außerordentliche Möglichkeit, die Regierungen der Mitgliedstaaten, die Bildungseinrichtungen und die Sportorganisationen auf die Bedeutung aufmerksam zu machen, die einer breiten Partnerschaft im Hinblick auf eine bessere Nutzung sportlicher Aktivitäten für erzieherische Zwecke zukommt.

Angesichts der übermäßigen Kommerzialisierung, die den Profisport bedroht und sein Ansehen bei den Bürgern trübt, müssen die wahren olympischen Ideale wieder in den Vordergrund gestellt werden, die zur vollen Entfaltung der Persönlichkeit beitragen. Das Europäische Jahr wird somit zur Aufwertung des Ansehens des Sports in der europäischen Gesellschaft beitragen und ein Gegengewicht zum Bewegungsmangel und der sozialen Isolation darstellen, die mit der steigenden Verwendung der neuen Technologien verbunden sind.

2001/0244 (COD)

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über das Europäische Jahr der Erziehung durch Sport 2004

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere Artikel 149,

auf Vorschlag der Kommission [10],

[10] ABl. C ...

nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses [11],

[11] ABl. C ...

nach Stellungnahme des Ausschusses der Regionen [12],

[12] ABl. C ...

gemäß dem Verfahren des Artikels 251 des Vertrags [13],

[13] ABl. C ...

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Zu den Zielen der Europäischen Gemeinschaft zählt die Förderung einer qualitativ hochstehenden Bildung.

(2) Die erzieherischen Werte des Sports wurden vom Europäischen Rat von Nizza (7.-9. Dezember 2000) anerkannt, der damit frühere Erklärungen bekräftigt, insbesondere die Erklärung 29 im Anhang zum Vertrag von Amsterdam, in der die Rolle unterstrichen wird, die dem Sport bei der Identitätsfindung der Menschen zukommt.

(3) Der Europäische Rat von Nizza hat die Gemeinschaftsorgane aufgefordert, die erzieherischen Werte des Sports bei ihren Maßnahmen aufgrund des Vertrags zu berücksichtigen, und insbesondere unterstrichen, dass die Mitgliedstaaten mit Unterstützung der Gemeinschaft die ehrenamtliche Tätigkeit fördern sollten.

(4) In der Entschließung des Rates und der im Rat versammelten Vertreter der Mitgliedstaaten vom 17. Dezember 1999 zur außerschulischen Bildungsdimension sportlicher Aktivitäten wird anerkannt, dass sportliche Aktivitäten einen erzieherischen Nutzen haben und so zur Stärkung der Bürgergesellschaft beitragen können. Ferner wird die Europäische Kommission aufgerufen, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten ein kohärentes Konzept zu entwickeln, um die erzieherischen Möglichkeiten sportlicher Aktivitäten zu nutzen.

(5) Das Europäische Parlament hat Schlussfolgerungen [14] angenommen, in denen die Stellungnahme der Europäischen Kommission zu den erzieherischen Werten des Sports bekräftigt und die Bedeutung sportlicher Aktivitäten für den Erwerb wichtiger sozialer Werte wie Teamgeist unterstrichen werden.

[14] ABl. C 135 vom 07.05.01, S. 252.

(6) Das Europäische Parlament hatte die Kommission außerdem ersucht, ein Europäisches Jahr des Sports vorzuschlagen [15].

[15] ABl. C 200 vom 30.06.1997, S. 252.

(7) Der Ausschuss der Regionen hat in seiner Stellungnahme [16] zum Konsultationspapier der Kommission über ,Das europäische Sportmodell" die Bedeutung des Sports für die Persönlichkeitsbildung unterstrichen.

[16] CdR 37/99 endg. vom 15./16. September 1999.

(8) Die Kommission hat in ihrem Helsinki-Bericht [17] bereits Überlegungen dazu angestellt, wie angesichts der durch den Sport vermittelten Werte sportliche Aktivitäten in den Bereichen Bildung und Jugend eingesetzt werden können.

[17] Siehe Fußnote 3.

(9) Die Papiere der Kommission über das lebenslange Lernen [18] sowie über die konkreten künftigen Ziele der Bildungssysteme [19] enthalten genaue Verweise auf den zusätzlichen Nutzen, den sportliche Maßnahmen für die Verbesserung der Qualität der Bildung darstellen können.

[18] Siehe Fußnote 5.

[19] Siehe Fußnote 6.

(10) Die sportliche Betätigung alleine oder in der Gruppe stellt ein sinnvolles Gegengewicht zur Arbeit mit den neuen Technologien dar, die sich durch Bewegungsmangel und Isolation auszeichnet.

(11) Sportliche Laufbahnen beginnen immer früher, was sich auf die Schul- und Berufsbildung der jugendlichen Sportler auswirkt.

(12) Der Sport erleichtert die Mobilität der Menschen und fördert den interkulturellen Austausch. Diese Möglichkeiten werden jedoch von den Bildungs- und Hochschuleinrichtungen noch nicht ausreichend genutzt.

(13) Die 2004 in Athen stattfindenden Olympischen Spiele haben eine hohe Symbolkraft und Medienwirkung, die genutzt werden müssen, um einen für alle Bürger zugänglichen, demokratischen Sport zu fördern, der zur Stärkung der Bildungspolitiken beitragen kann. Andere wichtige Sportveranstaltungen wie die Fußballeuropameisterschaft EURO 2004 in Portugal können ebenfalls die Kommunikationsdimension des Europäischen Jahres fördern.

(14) Die Sensibilisierung für die erzieherischen Werte des Sports beruht im wesentlichen auf wirksamen Maßnahmen der Mitgliedstaaten, die durch konzertierte Anstrengungen auf europäischer Ebene ergänzt werden müssen. Das Europäische Jahr kann dabei als Katalysator wirken, um das Bewusstsein der Öffentlichkeit zu schärfen und dieser Maßnahme einen Impuls zu verleihen.

(15) Die Kohärenz und Komplementarität mit anderen Gemeinschaftsmaßnahmen sind unerlässlich, insbesondere bei der Bekämpfung von Diskriminierung und sozialer Ausgrenzung sowie bei der Förderung der allgemeinen und beruflichen Bildung, den Menschenrechten und der Chancengleichheit von Frauen und Männern.

(16) Das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Übereinkommen) sieht eine umfassendere Zusammenarbeit im Bereich Bildung und Jugend zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelszone, die am Europäischen Wirtschaftsraum teilnehmen (EFTA-/EWR-Länder), andererseits vor.

(17) Die mittel- und osteuropäischen Beitrittsländer sollten gemäß den Europa-Abkommen, den Zusatzprotokollen und den Beschlüssen der jeweiligen Assoziationsräte die Möglichkeit zur Teilnahme erhalten. Die Teilnahme von Zypern wird durch zusätzliche Mittelzuweisungen entsprechend noch festzulegenden Verfahren finanziert, die von Malta und der Türkei durch zusätzliche Mittelzuweisungen in Einklang mit dem Vertrag.

(18) Mit diesem Beschluss wird für die gesamte Laufzeit des Programms ein Finanzrahmen festgelegt, der für die Haushaltsbehörde den vorrangigen Bezugsrahmen im Sinne der Nummer 33 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 6. Mai 1999 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission [20] über die Haushaltsdisziplin und die Verbesserung des Haushaltsverfahrens bildet.

[20] ABl. C 172 vom 18.06.1999, S. 1.

(19) Nach den Grundsätzen der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit gemäß Artikel 5 EG-Vertrag können die Ziele der Aktion nicht angemessen von den Mitgliedstaaten erreicht werden, da multilaterale Partnerschaften, der transnationale Austausch von Informationen und die Verbreitung vorbildlicher Verfahren auf Gemeinschaftsebene erforderlich sind. Der vorliegende Beschluss überschreitet nicht das für die Erreichung dieser Ziele notwendige Maß.

BESCHLIESSEN:

Artikel 1 Ausrufung des Europäischen Jahres der Erziehung durch Sport

Das Jahr 2004 wird zum ,Europäischen Jahr der Erziehung durch Sport" erklärt.

Artikel 2 Ziele

Das Europäische Jahr der Erziehung durch Sport hat folgende Ziele:

1. Sensibilisierung der Bildungs- und Sporteinrichtungen für Zusammenarbeit unter Berücksichtigung der erzieherischen Bedeutung des Sports als soziales Phänomen aufgrund seiner Fähigkeit, alle sozialen Schichten und vor allem die Jugendlichen zu erreichen;

2. Rückgriff auf die im Sport geltenden Werte, um die durch die Erziehung zu vermittelnden sogenannten Basiskompetenzen zu fördern, die es vor allem den Jugendlichen ermöglichen, körperliche und soziale Kompetenzen - wie Teamarbeit, Solidarität, Toleranz und Fairness - zu entwickeln;

3. Nutzung des positiven Beitrags ehrenamtlicher Tätigkeiten zur außerschulischen Bildung, insbesondere der Jugendlichen, sowie zur Entwicklung der Sportbewegung;

4. Förderung des erzieherischen Werts der Mobilität und des Austauschs von Schülern, vor allem in einem multikulturellen Umfeld, durch Veranstaltung sportlicher und kultureller Begegnungen im Rahmen schulischer Aktivitäten;

5. Förderung von Überlegungen und Diskussionen über Maßnahmen, um die soziale Integration benachteiligter Bevölkerungsgruppen durch sportliche Aktivitäten in den Bildungssystemen zu fördern;

6. Förderung sportlicher Aktivitäten in den Lehrplänen, um gegen den Bewegungsmangel der Schüler vorzugehen und so zu einer Verbesserung der körperlichen Verfassung der Schüler beizutragen;

7. Berücksichtigung der schulischen Probleme der immer jünger werdenden Leistungssportler.

Artikel 3 Gegenstand der Maßnahmen

1. Zur Verwirklichung der in Artikel 2 festgelegten Ziele können folgende Maßnahmen durchgeführt oder bezuschusst werden:

a) Organisation von Treffen und Veranstaltungen, einschließlich der Eröffnungs- oder Abschlusskonferenzen des Europäischen Jahres;

b) Organisation von Freiwilligenaktionen anlässlich der Olympischen Spiele und der Paralympics in Athen sowie sonstiger wichtiger Sportveranstaltungen;

c) Durchführung von Informations- und Förderkampagnen, um die erzieherischen Werte des Sports weiter zu verbreiten;

d) Zusammenarbeit mit den Medien;

e) Durchführung von Erhebungen und Studien;

f) Organisation von Informationsveranstaltungen, insbesondere über vorbildliche Verfahren;

g) Gewährung einer finanziellen Unterstützung für transnationale, nationale, regionale oder lokale Initiativen, um die Ziele des Europäischen Jahres der Erziehung durch Sport zu fördern.

2. Die in Absatz 1 genannten Maßnahmen werden im Anhang ausführlich beschrieben.

Artikel 4 Durchführung des Beschlusses und Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten

1. Die Kommission stellt die Durchführung der Gemeinschaftsmaßnahmen im Rahmen dieses Beschlusses.

2. Jeder Mitgliedstaat bezeichnet eine oder mehrere entsprechende Stellen, die für die Organisation seiner Beteiligung am Europäischen Jahr sowie - im Rahmen der Unterstützung bei dem in Artikel 7 beschriebenen Auswahlverfahren - für die Koordinierung der vorgesehenen Maßnahmen auf nationaler Ebene zuständig sind.

Artikel 5 Finanzierung

1. Gemeinschaftsweite Maßnahmen gemäß Teil A des Anhangs können bis zu einer Höhe von maximal 80 % der Gesamtkosten im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Gemeinschaften bezuschusst werden.

2. Lokale, regionale, nationale oder transnationale Maßnahmen gemäß Teil B des Anhangs können im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Gemeinschaften bis zu einer Höhe von maximal 50 % der Gesamtkosten kofinanziert werden.

Artikel 6 Antrags- und Auswahlverfahren

1. Anträge auf eine Kofinanzierung von Maßnahmen aus dem Gemeinschaftshaushalt gemäß Artikel 5 Absatz 2 sind der Kommission über die gemäß Artikel 4 Absatz 2 bezeichnete(n) Stelle(n) vorzulegen. Sie enthalten Angaben, auf deren Grundlage die Endergebnisse nach objektiven Kriterien bewertet werden können. Die Kommission berücksichtigt so weit wie möglich die von den betroffenen Stellen durchgeführte Bewertung.

2. Entscheidungen über Finanzierung und Kofinanzierung von Maßnahmen gemäß Artikel 5 werden von der Kommission nach Stellungnahme einer Gruppe von Sachverständigen getroffen. Die Kommission gewährleistet eine ausgewogene Verteilung der Mittel unter den Mitgliedstaaten und den einschlägigen Tätigkeitsbereichen.

3. Die Kommission gewährleistet (insbesondere über ihre nationalen und regionalen Anlaufstellen) in Zusammenarbeit mit den in Artikel 4 Absatz 2 genannten Stellen, dass die Ausschreibungen rechtzeitig und auf einer möglichst breiten Basis erfolgen.

Artikel 7 Kohärenz und Komplementarität

1. Die Kommission sorgt gemeinsam mit den Mitgliedstaaten für die Kohärenz der im Rahmen dieses Beschlusses vorgesehenen Maßnahmen mit den anderen Gemeinschaftsmaßnahmen und -initiativen.

2. Sie stellt ferner sicher, dass das Europäische Jahr der Erziehung durch Sport und die anderen regionalen, nationalen und gemeinschaftlichen Initiativen und Ressourcen, die zur Erreichung der Ziele des Europäischen Jahres der Erziehung durch Sport beitragen können, sich optimal ergänzen.

Artikel 8 Beteiligung der EFTA-/EWR-Länder, der assoziierten mittel- und osteuropäischen Länder sowie von Zypern, Malta und der Türkei

Am Europäischen Jahr der Erziehung durch Sport können teilnehmen:

- die EFTA-/EWR-Länder gemäß den Bestimmungen des EWR-Abkommens,

- die assoziierten mittel- und osteuropäischen Länder (MOEL) gemäß den Bestimmungen der Europa-Abkommen, der Zusatzprotokolle und der Beschlüsse der jeweiligen Assoziationsräte,

- de Chypre, participation financée par des crédits supplémentaires selon des procédures à convenir avec ce pays,

- Malta und die Türkei, deren Teilnahme durch zusätzliche Mittelzuweisungen entsprechend den Vertragsbestimmungen finanziert wird.

Artikel 9 Haushalt

1. Der Finanzrahmen für die Durchführung des Beschlusses beläuft sich auf 11,5 Millionen EUR d.h., 8 Millionen EUR für das Jahr 2004 sowie 3,5 Millionen EUR für das Jahr 2003, damit die Vorbereitung des Jahres ab 1. Januar 2003 anfangen kann).

2. Die jährlichen Mittel werden von der Haushaltsbehörde innerhalb der durch die Finanzielle Vorausschau gesetzten Grenzen bewilligt.

3. Auf Initiative der Kommission können im Jahr 2004 auch Ausgaben für die technische und administrative Unterstützung finanziert werden, die gleichermaßen der Kommission und den Begünstigten der Aktion zugute kommen und die nicht unter die normalen Aufgaben der öffentlichen Hand fallen, wie die Festlegung, Vorbereitung, Verwaltung, Begleitung, Prüfung und Überwachung der Maßnahmen.

Artikel 10 Internationale Zusammenarbeit

Im Rahmen des Europäischen Jahres der Erziehung durch Sport kann die Kommission mit einschlägigen internationalen Organisationen zusammenarbeiten.

Artikel 11 Begleitung und Bewertung

Die Kommission legt dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen bis spätestens 31. Dezember 2005 einen Bericht über die Durchführung, die Ergebnisse und die Gesamtbewertung der in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen vor.

Artikel 12 Inkrafttreten

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am

Im Namen des Europäischen Parlaments Im Namen des Rates

Die Präsidentin Der Präsident

ANHANG

Art der in Artikel 3 erwähnten Maßnahmen

(A) Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene

1. Treffen und Veranstaltungen

(a) Organisation von Treffen auf europäischer Ebene;

(b) Organisation von Veranstaltungen zur Sensibilisierung für die Erziehung durch Sport, einschließlich der Eröffnungs- und Abschlusskonferenzen des Europäischen Jahres der Erziehung durch Sport;

(c) Organisation von Aktionen auf freiwilliger Basis anlässlich der im Jahr 2004 in Athen stattfindenden Olympischen Spiele und Paralympics sowie sonstiger wichtiger Sportveranstaltungen in der EU;

2. Informations- und Förderkampagnen, einschließlich

(a) Ausarbeitung eines Logos sowie von Slogans für das Europäische Jahr der Erziehung durch Sport zur Verwendung bei allen einschlägigen Aktivitäten;

(b) einer gemeinschaftsweiten Informationskampagne;

(c) Ausarbeitung von Instrumenten und Hilfsmitteln in der gesamten Gemeinschaft;

(d) geeignete Initiativen europäischer Organisationen im Bildungs- und Sportbereich zur Verbreitung von Informationen über das Europäische Jahr der Erziehung durch Sport;

(e) Durchführung von europäischen Wettbewerben, mit denen Leistungen und Erfahrungen im Bereich der Themen des Europäischen Jahres der Erziehung durch Sport hervorgehoben werden sollen.

3. Sonstige Maßnahmen

(a) Zusammenarbeit mit den Medien als Partner für die Verbreitung von Informationen über das Europäische Jahr der Erziehung durch Sport, für die Nutzung neuer Instrumente, die einen leichteren Zugang zu Informationen (wie etwa Untertitel für Hörbehinderte und Bildbeschreibungen für Sehbehinderte) und gegebenenfalls zu anderen Programmen ermöglichen, sowie für die Verbesserung der Berichterstattung über die Erziehung durch Sport;

(b) gemeinschaftsweite Erhebungen und Studien, einschließlich einer Reihe von Fragen, um

(c) einen Beitrag zu den in Artikel 2 genannten Zielen zu leisten, und

(d) die Wirkung des Europäischen Jahres der Erziehung durch Sport zu beurteilen und diesen Aspekt in die Eurobarometer-Umfrage und in einen Bewertungsbericht über die Wirksamkeit und Folgen des Europäischen Jahres aufzunehmen.

4. Die Finanzierung kann folgende Formen annehmen:

(a) direkter Ankauf von Gütern und Dienstleistungen, insbesondere im Kommunikationsbereich und in Zusammenhang mit den Erhebungen und Studien, im Rahmen von offenen und/oder beschränkten Ausschreibungen;

(b) Zuschüsse zur Deckung der Ausgaben für spezielle Veranstaltungen auf europäischer Ebene, mit denen für das Europäische Jahr der Erziehung durch Sport geworben und diese Initiative ins Bewusstsein der Öffentlichkeit gerückt werden soll. Diese Zuschüsse dürfen 80 % der Gesamtkosten nicht übersteigen.

(B) Maßnahmen auf nationaler Ebene

Maßnahmen auf lokaler, regionaler, nationaler oder transnationaler Ebene kommen für eine Finanzierung aus dem Gemeinschaftshaushalt bis zu einem Betrag von höchstens 50 % der Gesamtkosten in Frage, je nach Art und Gegenstand des Vorschlags. Hierzu könnten folgende Maßnahmen zählen:

1. Veranstaltungen im Themenkreis der Zielsetzungen des Europäischen Jahres der Erziehung durch Sport, einschließlich einer Eröffnungsveranstaltung des Europäischen Jahres;

2. Informationskampagnen und Maßnahmen zur Verbreitung beispielhafter Verfahren, die nicht unter Teil A fallen;

3. Verleihung von Preisen oder Durchführung von Wettbewerben;

4. Erhebungen und Studien, die nicht unter Teil A fallen.

(C) Maßnahmen, die nicht im Rahmen des Gemeinschaftshaushalts unterstützt werden

Die Gemeinschaft bietet ihre moralische Unterstützung - einschließlich einer schriftlichen Genehmigung zur Verwendung des Logos und sonstiger Materialien im Zusammenhang mit dem Europäischen Jahr für Erziehung durch Sport - für Initiativen öffentlicher oder privater Organisationen an, sofern diese zur Zufriedenheit der Kommission nachweisen können, dass die betreffenden Initiativen während des Jahres 2004 laufen und geeignet sind, eines oder mehrere der Ziele des Europäischen Jahres für Erziehung durch Sport mit zu verwirklichen.

FINANZBOGEN ZU RECHTSAKTEN

Politikbereich: Bildung und Kultur

Tätigkeit: Audiovisuelle Politik und Sport

Bezeichnung der Massnahme: Europäisches Jahr der Erziehung durch Sport 2004

1. HAUSHALTSLINIE + BEZEICHNUNG

Neue Haushaltslinie B3-1004

Europäisches Jahr der Erziehung durch Sport

Diese Haushaltslinie ist durch eine Haushaltslinie B3-1004A für die Ausgaben für die administrative Unterstützung zu ergänzen.

2. ALLGEMEINE ZAHLENANGABEN

2.1 Gesamtmittelausstattung der Maßnahme (Teil B):

11,5 Mio. EUR für Verpflichtungsermächtigungen (VE) (3,5 Mio. EUR und 8 Mio. EUR im Jahr 2004)

2.2 Geltungsdauer

1. Januar 2003 bis 31. Dezember 2004 (wobei 2003 ein Vorbereitungsjahr ist).

2.3 Mehrjährige Gesamtvorausschätzung der Ausgaben

a) Fälligkeitsplan für Verpflichtungsermächtigungen/Zahlungsermächtigungen (finanzielle Intervention) (vgl. Ziffer 6.1.1)

Mio. EUR (bis zur 3. Dezimalstelle)

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b) Technische und administrative Hilfe und Unterstützungsausgaben (vgl. Ziffer 6.1.2)

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c) Gesamtaufwand für Humanressourcen und sonstige Verwaltungsausgaben (vgl. Ziffer 7.2 und 7.3)

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2.4 Vereinbarkeit mit der Finanzplanung und der Finanziellen Vorausschau

|X| Der Vorschlag ist mit der derzeitigen Finanzplanung vereinbar.

2.5 Finanzielle Auswirkungen auf die Einnahmen

|X| Keinerlei finanzielle Auswirkungen (betrifft die technischen Aspekte der Durchführung einer Maßnahme)

3. HAUSHALTSTECHNISCHE MERKMALE

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4. RECHTSGRUNDLAGE

- Artikel 149 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft

- Beschluss Nr. .../.../EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom TT.MM.JJJJ über das Europäische Jahr der Erziehung durch Sport

5. BESCHREIBUNG UND BEGRÜNDUNG

5.1 Notwendigkeit einer Maßnahme der Gemeinschaft

5.1.1 Zielsetzungen

Sport ist ein ausgezeichnetes Erziehungsmittel, das es ermöglicht, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen dem Erwerb von Fachwissen und dem Erwerb sozialer Kenntnisse zu gewährleisten. Man läuft in der Tat Gefahr, dass durch eine Bildungspolitik, die den Schwerpunkt zu stark auf die neuen Technologien legt und die persönliche Entfaltung vernachlässigt, im Bildungsbereich ein Ungleichgewicht entsteht. Leider wurde das Ansehen des Sports, wie die Kommission in ihrem Helsinki-Bericht [21] festhält, durch Probleme aufgrund übermäßiger Kommerzialisierung, Doping und Gewalt, getrübt.

[21] KOM(1999) 644 vom 01.12.1999.

Die Fachwelt ist sich im Übrigen darüber einig, Sportaktivitäten als vortreffliches Instrument zur Förderung der außerschulischen Bildung im Hinblick auf die ganzheitliche Erziehung der Bürger darzustellen. Da durch Sport praktisch alle Bevölkerungsschichten angesprochen werden, können durch sportliche Aktivitäten erzieherische Werte vermittelt werden. Dies wurde vom Europäischen Rat und Europäischen Parlament bestätigt, die die Kommission aufgefordert haben, dem erzieherischen Aspekt des Sports im Rahmen der Gemeinschaftskompetenzen im Bereich Bildung und Jugend Rechnung zu tragen. Insofern sollte die Partnerschaft Schule/Sport gefördert werden. Bedingung hierfür ist die Wiederherstellung der Glaubwürdigkeit sportlicher Aktivitäten als Bildungsinstrument.

Als Zielvorgaben können folgende festgehalten werden:

- Den europäischen Bürgern soll nahe gelegt werden, dass der Sport nicht nur der Unterhaltung dient, sondern nach wie vor ein unverzichtbares Bildungsinstrument darstellt, sowohl was den physischen als auch - aufgrund der vermittelten Werte -den sozialen Aspekt betrifft.

- Die europäische Gesellschaft und die Bildungskreise sollen dafür sensibilisiert werden, dass die körperliche Verfassung und die sozialen Gewohnheiten der europäischen Schüler und Studenten unbedingt zu verbessern sind, damit ein Gegengewicht zu dem zu sehr im Vordergrund stehenden Erwerb von Fachwissen geschaffen und dem Bewegungsmangel entgegengewirkt wird.

- Die Bildungseinrichtungen und Sportorganisationen in der Gemeinschaft sollen angeregt werden, im Hinblick auf eine verstärkte Einbeziehung körperlicher Aktivitäten und der vom Sport vermittelten Werte in den Bildungsbereich engere Partnerschaften einzurichten.

- Der europäischen Gesellschaft soll bewiesen werden, dass die Gemeinschaft sich für die soziale und erzieherische und nicht nur die wirtschaftliche Dimension des Sports interessiert.

In erster Linie wird angestrebt, die Bürger für die Bedeutung des Sports in der Bildung zu sensibilisieren. Insofern erscheint die am besten geeignete Maßnahme ein Europäisches Jahr zu sein, um die Problematik optimal in den Blickpunkt zu rücken. Da das Jahr 2004 auch das Jahr der Olympischen Spiele und der Paralympics in Athen sein wird, kann die Medienwirkung der Spiele genutzt werden und den europäischen Bürgern der soziale Aspekt des Sports mit seinem zusätzlichen Nutzen für ein verbessertes Bildungswesen vor Augen geführt werden.

Die Organisation eines Europäischen Jahres, also einer zwar groß angelegten, jedoch zeitlich begrenzten Aktion, eignet sich insofern besonders gut für eine Gemeinschaftsmaßnahme als vorrangig das Ziel verfolgt wird, bei der Verbesserung der Bildungsprogramme, insbesondere der außerschulischen Bildung, die erzieherischen Werte des Sports besser zu nutzen, indem engere Partnerschaften zwischen den Bildungseinrichtungen und Sportorganisationen eingerichtet werden.

Die geplanten Maßnahmen zielen darauf ab:

- Partnerschaften zwischen Schulen und Sporteinrichtungen zu fördern;

- das freiwillige Engagement der Jugendlichen zu nutzen, um die Bildung zu verbessern;

- die Vorbereitung weiterer Gemeinschaftsaktionen im Bereich des Sports zu veranlassen;

- die Wirkung der im Rahmen des Europäischen Jahrs durchgeführten Maßnahmen auf die Bürger zu bewerten, um die Aktion unter dem Aspekt der Kommunikation und vor allem der Assoziierung bestimmter Botschaften mit wichtigen Sportereignissen zu analysieren.

5.1.2 Maßnahmen im Zusammenhang mit der Ex-ante-Bewertung

Die Ex-ante-Bewertung wurde in der Zeit von Februar bis Juni 2001 von der Kommission durchgeführt. Nachdem die Entscheidung zugunsten eines Europäisches Jahres gefallen war, wurden bei den Dienststellen der Kommission einschlägige Daten gesammelt (Bewertungen der Programme SOKRATES und JUGEND sowie des Europäischen Jahres gegen Rassismus und des Europäischen Jahres des lebensbegleitenden Lernens). In die Bewertung sind die Erkenntnisse der Dienststelle eingeflossen, die für die Abwicklung des Europäischen Jahres der Sprachen verantwortlich ist.

Was die Aspekte Kommunikation und Beziehungen mit den Sportorganisationen betrifft, so hat die Bewertung überdies den Bericht berücksichtigt, den die Kommission 1992 über die Präsenz der Gemeinschaft bei den Olympischen Spielen von Albertville und von Barcelona erstellt hatte.

Zur Zweckdienlichkeit einer Intervention auf Gemeinschaftsebene ist festzuhalten, dass der Sport zweifelsohne den auf dieser Ebene am besten organisierten gesellschaftlichen Bereich darstellt. Es gibt kein anderes Kultur- oder Bildungsnetz, das über ständige europäische Strukturen verfügt. Die Aktivitäten haben darüber hinaus eine europäische Ausrichtung und ermöglichen so die Mobilität der Aktiven. Eine Maßnahme im Bereich der Erziehung durch den Sport stellt aufgrund der Organisation der verschiedenen Partner fast zwangsläufig eine Maßnahme auf Gemeinschaftsebene dar.

Die Bewertung stellt ferner die Notwendigkeit heraus, im Rahmen einer Partnerschaft vorzugehen und zwar

- in erster Linie im Rahmen einer Partnerschaft zwischen den Bildungseinrichtungen und Sportorganisationen auf nationaler und europäischer Ebene,

- an zweiter Stelle im Rahmen einer Partnerschaft zwischen den Einrichtungen, den Ländern und den Medien, um die öffentliche Meinung für die erzieherischen Werte des Sports zu sensibilisieren,

- und schließlich im Rahmen einer Partnerschaft zwischen den verschiedenen Ebenen der öffentlichen Verwaltung, die für den Erfolg des Europäischen Jahres unerlässlich ist.

Was die organisatorischen Aspekte betrifft, wurden folgende Schlussfolgerungen gezogen:

- Im Jahr 2002 sind die Leistungsbeschreibungen für die wichtigsten Maßnahmen im Bereich Kommunikation auszuarbeiten, damit man ab 1. Januar 2003 zur praktischen Durchführung übergehen kann und die Kommunikations- und Werbemaßnahmen ab 1. Januar 2004 anlaufen können.

- Im Jahr 2002 sind die Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen zu verfassen, damit gewährleistet ist, dass in den ersten Monaten des Jahres 2004 Maßnahmen durchgeführt werden können.

- Zu vermeiden ist, dass die Bedingungen für die Finanzierung der Maßnahmen zu einem übermäßigen Verwaltungsaufwand führen, dem die zuständige Dienststelle nicht gewachsen wäre und der den reibungslosen Ablauf des Europäischen Jahres hemmen würde.

- Priorität ist Maßnahmen mit Schwerpunkt auf dem Bereich Kommunikation einzuräumen, die breite Bevölkerungsschichten anvisieren und die es gleichzeitig ermöglichen, die Wirksamkeit der Interventionsmodalitäten im Hinblick auf spätere Vorschläge zu prüfen.

5.1.3 Maßnahmen infolge der Ex-post-Bewertung

Entsprechend Artikel 12 des Beschlusses legt die Kommission dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen bis spätestens 31. Dezember 2005 einen Bericht über die Durchführung, die Ergebnisse und die Gesamtbewertung des Europäischen Jahres der Erziehung durch Sport vor.

5.2 Geplante Einzelmaßnahmen und Modalitäten der Intervention zu Lasten des Gemeinschaftshaushalts

5.2.1 Zielgruppen

Das Europäische Jahr der Erziehung durch Sport ist vornehmlich darauf ausgerichtet, der breiten Öffentlichkeit unmittelbar die Vorteile nahe zu bringen, die sich aus der Nutzung des erzieherischen Potenzials sportlicher Aktivitäten für die Bildungssysteme ergeben. Angesprochen werden sollen alle Personen in der Europäischen Union, unabhängig von Alter und sozialer Herkunft, wobei die Informationskampagnen und das Werbematerial je nach Zielgruppe variieren. Zu den Zielgruppen können z. B. gehören:

- Schüler;

- Eltern von Schülern;

- Erziehungsfachkräfte;

- Leiter von Bildungseinrichtungen;

- Leiter von Sportorganisationen;

- Bildungseinrichtungen und Sportorganisationen der Grenzregionen.

5.2.2 Spezifische Ziele

Angestrebt werden die folgenden spezifischen Ziele mit Ergebnisindikatoren:

- Schaffung partnerschaftlicher Netzwerke zwischen Bildungs- und Sporteinrichtungen auf gemeinschaftlicher und nationaler Ebene zur Förderung des Sports in der Schule; dabei soll mindestens ein partnerschaftliches Netzwerk pro Land und ein europäisches Netz aufgebaut werden;

- Organisation von Bildungsaktionen auf freiwilliger Ebene anlässlich der im Jahr 2004 in Athen stattfindenden Olympischen Spiele und der Paralympics sowie sonstiger wichtiger Sportveranstaltungen in der EU; dabei sollen möglichst viele junge Menschen mobilisiert und angemessen ausgebildet werden;

- Organisation von Bildungsmaßnahmen auf freiwilliger Basis auf grenzüberschreitender und/oder nationaler Ebene zur Erprobung der Möglichkeiten, die diese Art von Tätigkeit bietet;

- Förderung erzieherischer Austauschprogramme, dabei stärkere Nutzung der körperlichen Betätigung als Triebfeder für den Austausch, gleichzeitig Möglichkeit der Kombination mit anderen, z. B. kulturellen Tätigkeiten; die Anzahl der Austauschmaßnahmen pro Land dient als Indikator;

- Ausarbeitung von Maßnahmen zur Förderung junger Sportler auf Wettkampfniveau, dadurch Gewährleistung eines angemessenen Bildungsstandes, der mit der Verfolgung der jeweiligen sportlichen Laufbahn vereinbar ist; die Anzahl der Austauschmaßnahmen pro Land erlaubt die Bewertung der Wirksamkeit dieser Art von Tätigkeit.

5.2.3 Modalitäten der Intervention

Geplant sind folgende Maßnahmen:

1. Treffen und Veranstaltungen

(a) Organisation von Treffen

(b) Organisation von Veranstaltungen zur Sensibilisierung für die Erziehung durch Sport, einschließlich der Eröffnungs- und Abschlussveranstaltungen des Europäischen Jahres

2. Informations- und Förderkampagnen, insbesondere Einrichtung einer Website und Ausarbeitung von Informationsmaterial

3. Zusammenarbeit mit den Medien als Partner für die Verbreitung von Informationen über das Europäische Jahr, für die Nutzung neuer Instrumente, die einen leichteren Zugang zu Informationen (wie etwa Untertitel für Hörbehinderte und Bildbeschreibungen für Sehbehinderte) und gegebenenfalls zu anderen Programmen ermöglichen, sowie für die Verbesserung der Berichterstattung über die Erziehung durch Sport

4. Gemeinschaftsweite Erhebungen und Studien, einschließlich einer Reihe von Fragen, um

(a) einen Beitrag zu den in Artikel 2 des Beschlusses genannten Zielen zu leisten und

(b) die Wirkung des Europäischen Jahres der Erziehung durch Sport zu beurteilen und diesen Aspekt in die Eurobarometer-Umfrage und in einen Bewertungsbericht über die Wirksamkeit und Folgen des Europäischen Jahres aufzunehmen.

5. Organisation der Teilnahme von Freiwilligen an den Olympischen Spielen und den Paralympics in Athen im Jahr 2004 sowie an sonstigen gemeinschaftsweiten, nationalen oder grenzüberschreitenden Veranstaltungen.

Die Finanzierung kann folgende Formen annehmen:

- Direkter Ankauf von Gütern und Dienstleistungen, insbesondere im Kommunikationsbereich, im Rahmen von Ausschreibungen;

- Zuschüsse zur Deckung der Ausgaben für spezielle Veranstaltungen auf europäischer Ebene, mit denen für das Europäische Jahr geworben und diese Initiative ins Bewusstsein der Öffentlichkeit gerückt werden soll. Diese Zuschüsse dürfen 80 % der Gesamtkosten nicht übersteigen.

6. Maßnahmen auf lokaler, regionaler, nationaler oder transnationaler Ebene kommen für eine Finanzierung aus dem Gemeinschaftshaushalt bis zu einem Betrag von höchstens 50 % der Gesamtkosten in Frage, je nach Art und Gegenstand des Vorschlags.

7. Die Gemeinschaft bietet ihre moralische Unterstützung - einschließlich einer schriftlichen Genehmigung zur Verwendung des Logos und sonstiger Materialien im Zusammenhang mit dem Europäischen Jahr - für Initiativen öffentlicher oder privater Organisationen an, sofern diese zur Zufriedenheit der Kommission nachweisen können, dass die betreffenden Initiativen während des Jahres 2004 laufen und geeignet sind, eines oder mehrere der Ziele des Europäischen Jahres mit zu verwirklichen.

5.3 Durchführungsmodalitäten

Das Europäische Jahr wird unmittelbar von der Kommission abgewickelt. Die Kommission wird einen regelmäßigen Gedankenaustausch mit staatlichen Stellen und Nichtregierungsorganisationen pflegen, die den Bildungs- und Sportbereich vertreten.

6. FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN

6.1 Finanzielle Gesamtbelastung für Teil B des Haushalts (während des gesamten Planungszeitraums)

6.1.1 Finanzielle Intervention

Verpflichtungsermächtigungen in Mio. EUR (bis zur 3. Dezimalstelle)

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6.1.2 Technische und administrative Hilfe, Unterstützungsausgaben und IT-Ausgaben (Verpflichtungsermächtigungen)

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Die Unterstützungsausgaben betreffen im Wesentlichen den Beitrag des Europäischen Jahres zur Finanzierung der exekutiven Stelle, die für die technische Hilfe bei der Durchführung der Programme im Bildungs- und Kulturbereich eingerichtet werden soll. . Außerdem sind Mittel für die Rechnungsprüfung von im Rahmen des Europäischen Jahres geförderten Projekten veranschlagt.

6.2. Berechnung der Kosten für jede einzelne der in Teil B vorgesehenen Maßnahmen (während des gesamten Planungszeitraums)

Verpflichtungsermächtigungen in Mio. EUR (bis zur 3. Dezimalstelle)

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6.2.1 Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene

Im Regelfall werden derartige Maßnahmen von der Kommission nach Stellungnahme einer Gruppe von Sachverständigen in die Wege geleitet. In der Mehrzahl werden sie im Rahmen von Ausschreibungen weitervergeben und zu 100 % über den Gemeinschaftshaushalt finanziert. Sonstige Maßnahmen werden bis zu einem Anteil von 80 % der Gesamtkosten über den Gemeinschaftshaushalt finanziert, wenn sie wesentlich zur Erreichung der Zielsetzungen des Europäischen Jahres beitragen.

- Treffen und Veranstaltungen

Wenn die Themen des Europäischen Jahres der Mehrzahl der europäischen Bürger nahe gebracht werden und im Gedächtnis haften bleiben sollen, sollte das Europäische Jahr zumindest vier im Blickpunkt des allgemeinen Interesses stehende europaweite Veranstaltungen an verschiedenen Orten in der gesamten Gemeinschaft umfassen. Dazu gehören eine Eröffnungs- und eine Abschlussveranstaltung des Europäischen Jahres und dazwischen in regelmäßigen Abständen zwei thematische Veranstaltungen.

Für jede dieser Veranstaltungen ist mit Kosten von mindestens 0,2 Mio. EUR zu rechnen, wenn Organisationskosten und die Kostenerstattung für eine beträchtliche Anzahl der von der Kommission eingeladenen Teilnehmer (durchschnittlich ca. 200) berücksichtigt werden. Gesamtbetrag für die vier Veranstaltungen: 0,9 Mio. EUR.

- Gemeinschaftsweite Informations- und Förderkampagnen: 3,0 Mio. EUR, die sich wie folgt verteilen:

- Ausgestaltung und Werbematerial: 0,4 Mio. EUR

- Strategische Beratung, Medienkontakte, Ausgestaltung und Ausarbeitung von Informationsmaterial für Printmedien, audiovisuelle und elektronische Medien, Einrichtung einer Hotline, Gestaltung und Betrieb einer Website: 0,8 Mio. EUR

- Alternative Kanäle, etwa um mit den einschlägigen Akteuren über Beratungsprojekte ins Gespräch zu kommen, einschließlich Unterstützung bei der Durchführung von Wettbewerben und Veranstaltungen, Förderung des Europäischen Jahres der Erziehung durch Sport auf wichtigen europäischen und internationalen Messen sowie Sportveranstaltungen, Gewinnung von Sponsoren und moralischer Unterstützung: 0,3 Mio. EUR

- Zuschüsse für europäische Organisationen zur Deckung der Ausgaben für spezielle Veranstaltungen auf europäischer Ebene, mit denen für das Europäische Jahr geworben und diese Initiative ins Bewusstsein der Öffentlichkeit gerückt werden soll. Diese Zuschüsse dürfen 80 % der Gesamtkosten nicht übersteigen (1,5 Mio. EUR).

- Zusammenarbeit mit den Medien: 0,080 Mio. EUR, aus dem Haushalt des Vorbereitungsjahrs 2003 abzudecken.

- Erhebungen und Studien: 0,520 Mio. EUR, davon 0,370 Mio. EUR aus dem Haushalt für das Vorbereitungsjahr

Die Studie einer hochrangigen Gruppe über die ,Perspektiven der Politik im Bereich Erziehung durch Sport" hat einen Mittelbedarf von 0,120 Mio. EUR.

Für eine Studie zum Thema ,Ausbildung und berufliche Eingliederung von Leistungssportlern" werden Kosten in Höhe von 0,250 Mio. EUR anfallen.

Über die Wirksamkeit und die Folgen des Europäischen Jahres wird ein Bewertungsbericht erstellt (0,1 Mio. EUR). Um die Wirkung des Europäischen Jahres in der breiten Öffentlichkeit bewerten zu können, sollen spezifische Fragen in eine Eurobarometer-Umfrage aufgenommen werden, die z. B. Aufschluss darüber geben sollen, wie viele Menschen vom Europäischen Jahr gehört haben, wie viele glauben, dass das Europäische Jahr zu einer Änderung ihrer Einstellungen beigetragen hat, usw.: 0,05 Mio. EUR.

- Maßnahme auf freiwilliger Basis anlässlich der Olympischen Spiele und der Paralympics in Athen im Jahr 2004

Unter Berücksichtigung der Erfahrungen anlässlich der Fußballweltmeisterschaft in Frankreich sind für diese Maßnahme 0,75 Mio. EUR zu veranschlagen.

6.2.2 Maßnahmen auf nationaler Ebene

Die Europäische Union kann zwar den Rahmen für Maßnahmen zur Förderung der Sensibilisierung für die Erziehung durch Sport liefern, es darf jedoch nicht übersehen werden, dass wesentliche Fortschritte nur durch die engagierte Beteiligung der Mitgliedstaaten selbst erzielt werden können.

Diese Maßnahmen können bis zu 50 % aus dem Gemeinschaftshaushalt finanziert werden. Sie sind auf Synergiewirkungen mit den oben beschriebenen Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene angelegt, so dass eine Struktur geschaffen wird, in der größere und kleinere Maßnahmen gemeinsame Zielsetzungen haben und sich gegenseitig fördern.

Soll das Europäische Jahr bei der Öffentlichkeit ausreichendes Interesse finden, so müssen neben der Eröffnungsveranstaltung der Gemeinschaft auch Eröffnungsveranstaltungen in allen Mitgliedstaaten durchgeführt werden (siehe ,Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene"), die von der Kommission finanziert werden. Der durchschnittliche Kommissionsbeitrag zu den Organisationskosten dieser Veranstaltungen wird auf 35 000 EUR je Mitgliedstaat veranschlagt. Diese Mittel müssen vollständig aus dem Haushalt des Vorbereitungsjahrs zugeteilt werden, da die nationalen Eröffnungsveranstaltungen ab Mitte 2003 vorbereitet und sofort zu Beginn des Jahres 2004 durchgeführt werden müssen. Der Gemeinschaftsbeitrag wird weitgehend in Form von Vorauszahlungen geleistet. Bei den sonstigen nationalen Maßnahmen beruhen die vorgeschlagenen Beträge auf den Erfahrungen mit anderen Europäischen Jahren.

6.2.3 Maßnahmen, die keinen Zuschuss aus dem Gemeinschaftshaushalt erhalten (siehe Teil 1 Abschnitt C des Anhangs zum Beschlussentwurf)

Es bestehen beachtliche Möglichkeiten, die Anliegen des Europäischen Jahres mit geringen Kosten oder sogar völlig kostenfrei dadurch zu fördern, dass man die Verwendung des Logos und sonstiger Materialien des Europäischen Jahres durch Organisationen genehmigt, die in entsprechenden Initiativen engagiert sind.

7. AUSWIRKUNGEN AUF PERSONAL- UND VERWALTUNGSAUSGABEN

7.1 Auswirkungen im Bereich der Humanressourcen

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7.2 Finanzielle Gesamtbelastung für Humanressourcen

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Die "sonstigen Humanressourcen" (3 Hilfskräfte) sind für 2004 - ein von der Rechtsgrundlage abgedecktes und aus der Haushaltslinie B2-1004A finanziertes Jahr - nicht vorgesehen; diese Hilfskräfte stellen die administrative Unterstützung der einzurichtenden exekutiven Stelle im Hinblick auf die Unterstützung und Durchführung der Programme in den Bereichen Bildung und Kultur dar; daher müssen lediglich 1,5 Jahre (2003 sowie sechs Monate im Jahr 2005) aus dem Gesamtvolumen der Verwaltungsmittel bestritten werden. Sollte dagegen keine exekutive Stelle zur Verfügung gestellt werden, so wird die administrative Unterstützung auch im Jahr 2004 weiterhin durch drei Hilfskräfte sichergestellt.

Der Bedarf an Human- und Verwaltungsressourcen wird durch Mittel abgedeckt, die der zuständigen Generaldirektion im Rahmen des jährlichen Zuweisungsverfahrens bewilligt werden.

7.3 Sonstige Verwaltungsausgaben im Zusammenhang mit der Maßnahme

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Anzugeben sind jeweils die Beträge, die den Gesamtausgaben für die Jahre 2003 und 2004 entsprechen.

I. Jährlicher Gesamtbetrag (7.2 + 7.3)

II. Dauer der Maßnahme

III. Gesamtaufwand für die Maßnahme (I x II) // 0,761 EUR

2,5 Jahre

1,903 EUR

8. BEGLEITUNG UND BEWERTUNG

8.1 Begleitung

Das Ziel des Europäischen Jahres besteht in der Sensibilisierung der Partnerschaft der Bildungs- und Sportorganisationen für die Erziehung durch Sport, und daher sind das Follow-up und die Bewertung naturgemäße Bestandteile der durchgeführten Maßnahmen, um so deren maximalen Nutzen zu gewährleisten.

Das Europäische Jahr unterliegt einer ständigen Begleitung. Nationale Maßnahmen werden auf der Grundlage eines Arbeitsprogramms, das von der Kommission gebilligt werden muss, unter der Leitung der nationalen Koordinierungsstelle durchgeführt.

8.2 Modalitäten und Periodizität der vorgesehenen Bewertung

Es wird eine abschließende Bewertung des Europäischen Jahres durchgeführt, die bis zum 31. Dezember 2005 vorgelegt werden soll. Diese Evaluierung durch externe Prüfer soll mit dem Start des Europäischen Jahres beginnen. Bei der Bewertung sollen insbesondere die Effektivität, Effizienz und Relevanz des Europäischen Jahres geprüft werden, auch im Hinblick auf den Wandel der Einstellungen. Zusätzlich wird das Ergebnis des Jahres in einer Eurobarometer-Umfrage im Jahre 2005 ermittelt, die den Bewusstseinsstand der allgemeinen Bevölkerung zu diesem Thema messen soll.

9. BETRUGSBEKÄMPFUNGSMASSNAHMEN

Alle Verträge, Vereinbarungen und Rechtsgeschäfte zwischen der Kommission und den Zuschussempfängern sehen Kontrollen vor Ort und Betrugsbekämpfungsmaßnahmen in den Geschäftsräumen von Empfängern von Gemeinschaftszuschüssen durch die Kommission und den Rechnungshof vor. Kommission und Rechnungshof sind außerdem befugt, Nachweise über Ausgaben im Rahmen derartiger Verträge, Vereinbarungen und Rechtsgeschäfte innerhalb von fünf Jahren nach Ende der Vertragslaufzeit zu verlangen. Zuschussempfänger müssen Berichts- und Buchhaltungsverpflichtungen nachkommen. Berichte und Unterlagen werden im Hinblick auf Gegenstand und Zuschussfähigkeit von Ausgaben analysiert; dabei wird der Zweck der Gemeinschaftsfinanzierung zugrunde gelegt und es werden vertragliche Verpflichtungen sowie die Grundsätze der Sparsamkeit und der wirtschaftlichen Haushaltsführung berücksichtigt.

Den Finanzvereinbarungen sind Verwaltungs- und Finanzinformationen beigefügt, die vor allem die darin genannten förderfähigen Ausgaben präzisieren sollen. Eine Begrenzung des gemeinschaftlichen Beitrags auf die Deckung bestimmter reeller Kostenelemente, die in der Buchhaltung des Zuschussempfängers identifizierbar und nachprüfbar sind, kann ggf. die Kontrolle und Rechnungsprüfung (sowie die Bewertung bei der Auswahl) der bezuschussten Projekte erleichtern.