Entwurf für einen Beschluß des Gemeinsamen EWR-Ausschusses zur Änderung des Protokolls 31 des EWR-Abkommens über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten - Entwurf für eine gemeinsame Haltung der Gemeinschaft /* KOM/2001/0513 endg. */
Entwurf für einen BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES zur Änderung des Protokolls 31 des EWR-Abkommens über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten - Entwurf für eine gemeinsame Haltung der Gemeinschaft (von der Kommission vorgelegt) BEGRÜNDUNG 1. Das Protokoll 31 des EWR-Abkommens enthält besondere Bestimmungen über die Zusammenarbeit zwischen der Gemeinschaft und den EWR/EFTA-Staaten außerhalb der vier Freiheiten. 2. Mit dem als Entwurf beiliegenden Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses soll das Protokoll 31 geändert werden, um die Zusammenarbeit im Bereich der Sozialpolitik auszuweiten. Der Beschluss sieht einen Rahmen für die Zusammenarbeit bei dem Gemeinschaftsprogramm und den Gemeinschaftstätigkeiten in diesem Bereich vor und legt die Modalitäten der uneingeschränkten Beteiligung der EWR/EFTA-Staaten fest. -32001 D 0051: Entscheidung 2001/51/EG des Rates vom 20. Dezember 2000 über ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft betreffend die Gemeinschaftsstrategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern (2001-2005) (ABl. L 17 vom 19.1.2001, S. 22). 3. Gemäß Artikel 10 der Entscheidung 2001/51/EG des Rates können sich die EWR/EFTA-Staaten gemäß den im EWR-Abkommen festgelegten Bedingungen an dem Programm beteiligen. 4. Gemäß Artikel 1 Absatz 3 Buchstabe b) der Verordnung (EG) Nr. 2894/94 des Rates mit Durchführungsvorschriften zum EWR-Abkommen legt der Rat auf Vorschlag der Kommission den Standpunkt der Gemeinschaft zu solchen Beschlüssen fest. 5. Der Entwurf eines Beschlusses des Gemeinsamen EWR-Ausschusses wird dem Rat zur Genehmigung vorgelegt. Die Kommission hofft, den Standpunkt der Gemeinschaft im Mai 2001 im Gemeinsamen EWR-Ausschuss darlegen zu können. Entwurf für einen BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES zur Änderung des Protokolls 31 des EWR-Abkommens über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS - gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, geändert durch das Anpassungsprotokoll zum Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, nachstehend: Abkommen, insbesondere auf die Artikel 86 und 98, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Protokoll 31 des Abkommens wurde durch den Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. ../.. vom ... [1] geändert. [1] ABl. L ... (2) Es ist angezeigt, die Zusammenarbeit der Vertragsparteien auf die Entscheidung 2001/51/EG des Rates vom 20. Dezember 2000 über ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft betreffend die Gemeinschaftsstrategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern (2001-2005) [2] auszuweiten. [2] ABl. L 17 vom 19.1.2001, S. 22. (3) Protokoll 31 des Abkommens sollte daher geändert werden, um diese erweiterte Zusammenarbeit mit Wirkung vom 1. Januar 2001 zu ermöglichen - BESCHLIESST: Artikel 1 Artikel 5 des Protokolls 31 des Abkommens wird wie folgt geändert: 1. Absatz 5 erhält folgende Fassung: "Die EFTA-Staaten beteiligen sich ab 1. Januar 1996 an den in Absatz 8 unter den ersten zwei Gedankenstrichen genannten Programmen und Maßnahmen der Gemeinschaft, ab 1. Januar 2000 an dem unter dem dritten Gedankenstrich genannten Programm und mit Wirkung vom 1. Januar 2001 an dem unter dem vierten Gedankenstrich genannten Programm." 2. In Absatz 8 wird folgender Gedankenstrich angefügt: "- 32001 D 0051: Entscheidung 2001/51/EG des Rates vom 20. Dezember 2000 über ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft betreffend die Gemeinschaftsstrategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern (2001-2005) (ABl. L 17 vom 19.1.2001, S. 22)." Artikel 2 Dieser Beschluss tritt an dem Tag nach der letzten Mitteilung an den Gemeinsamen EWR-Ausschuss gemäß Artikel 103 Absatz 1 des Abkommens in Kraft [3]. [3] Das Bestehen verfassungsrechtlicher Anforderungen wurde mitgeteilt. Er gilt ab dem 1. Januar 2001. Artikel 3 Dieser Beschluss wird im EWR-Abschnitt und in der EWR-Beilage des Amtsblattes der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht. Brüssel, den ... 2001. Für den Gemeinsamen EWR-Ausschuss Der Vorsitzende Die Sekretäre des Gemeinsamen EWR-Ausschusses