52001PC0279(03)

Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über ein von der Gemeinsamen Forschungsstelle durch direkte Aktionen durchzuführendes spezifisches Programm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2002-2006) /* KOM/2001/0279 endg. - CNS 2001/0124 */

Amtsblatt Nr. 240 E vom 28/08/2001 S. 0238 - 0248


Vorschlag für eine ENTSCHEIDUNG DES RATES über ein von der Gemeinsamen Forschungsstelle durch direkte Aktionen durchzuführendes spezifisches Programm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2002-2006)

BEGRÜNDUNG

Auf seiner Tagung am 23. und 24. März 2001 ersuchte der Europäische Rat den Rat und das Parlament, das von der Kommission vorgeschlagene Forschungsrahmenprogramm 2002-2006 bis Juni 2002 zu verabschieden. Damit knüpfte er an seine bereits in Lissabon, Feira und Nizza geäußerte Unterstützung für das Vorhaben ,Europäischer Forschungsraum" an.

Insbesondere ersuchte darum, innerhalb genau festgelegter Prioritäten die neuen Instrumente, die dem neuen Rahmenprogramm die Mittel für die Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums an die Hand geben sollen, entsprechend seiner Zielsetzung in vollem Umfang zu nutzen.

Die Kommission hat ihren Vorschlag für das Rahmenprogramm am 21. Februar 2001 [1] vorgelegt. Ab diesem Zeitpunkt konnten Rat und Parlament mit der Prüfung und Erörterung des Vorschlags beginnen. Am 2. und 3. März hielten die Forschungsminister auf ihrer informellen Tagung in Uppsala einen ersten Meinungsaustausch über dieses Thema ab, und die Gremien des Rates haben mit der Prüfung begonnen.

[1] KOM (2001) 94

Das Europäische Parlament hat bereits dreimal die Gelegenheit gehabt, diesen Vorschlag zu erörtern, zuletzt ausgehend von Antworten der Kommission auf einen detaillierten Fragebogen zu diesem Thema.

Durch die Vorlage ihrer Vorschläge für die spezifischen Programme, mit denen das Rahmenprogramm umgesetzt werden soll, möchte die Kommission die von den Organen bereits aufgenommene Debatte vereinfachen, indem sie soviel Informationen wie möglich gibt.

Mit derselben Absicht legt die Kommission gleichzeitig eine Mitteilung über die möglichen Bedingungen für die Umsetzung des Artikels 169 EG-Vertrag vor, um im allgemeinen Kontext der Vernetzung der einzelstaatlichen Forschungsprogramme eine Beteiligung der Gemeinschaft an gemeinsam von mehreren Mitgliedstaaten durchgeführten Programmen zu ermöglichen.

Darüber hinaus wird die Kommission in Kürze Vorschläge für die ,Beteiligungs- und Verbreitungsregeln" für das Rahmenprogramm vorlegen.

Aufbau, Inhalt und Durchführungsbestimmungen des neuen Rahmenprogramms werden insbesondere durch folgende Elemente der hier vorliegenden Vorschläge deutlich:

- die Gliederung in spezifische Programme

- die neuen Instrumente und ihre Anwendung

- den geplanten wissenschaftlich-technischen Inhalt

- die speziell im EURATOM-Bereich geplanten Tätigkeiten.

Der Aufbau

Für die Durchführung des Rahmenprogramms wird eine Gliederung in fünf spezifische Programme vorgeschlagen:

- Für das EG-Rahmenprogramm:

- ein spezifisches Programm ,Integration und Stärkung des Europäischen Forschungsraums" für die zwei Handlungsblöcke: ,Bündelung der Forschung" und ,Stärkung der Grundpfeiler des Europäischen Forschungsraums" im Vorschlag für das Rahmenprogramm

- ein spezifisches Programm ,Ausgestaltung des Europäischen Forschungsraums"

- ein spezifisches Programm für die Tätigkeiten der Gemeinsamen Forschungsstelle.

- Für das EURATOM-Rahmenprogramm:

- ein spezifisches Programm für sämtliche ,indirekten" Tätigkeiten in den Bereichen Kernspaltung und -fusion

- ein spezifisches Programm für die Tätigkeiten der Gemeinsamen Forschungsstelle.

Dieser Aufbau geht unmittelbar auf das Rahmenprogramm zurück; er spiegelt genau die politischen Ziele wider, die ihm zugrunde liegen. Da er einfach und verständlich ist, ermöglicht er die kohärente Durchführung der verschiedenen geplanten Maßnahmenarten, wobei das ihnen allen gemeinsame Ziel - die Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums - wie auch ihre jeweiligen Besonderheiten gleichermaßen berücksichtigt werden können.

Der Aufbau umfaßt auf der einen Seite sämtliche Tätigkeiten der Forschung und Forschungskoordinierungund auf der anderen Seite die Tätigkeiten, die der Strukturierung mehrerer Schlüsselaspekte der Forschungstätigkeiten auf europäischer Ebene dienen.

In jedem Fall kann die Durchführung insbesondere dadurch kohärent gehalten werden, dass ein einheitlicher Programmausschuss eingerichtet wird, der je nach Themengebiet in unterschiedlicher Zusammensetzung zusammentritt.

Die besondere Art der Tätigkeiten der GFS rechtfertigt ein gesondertes spezifisches Programm - für den EG- wie auch den Euratom-Bereich.

Mit Hilfe der Angaben in Anhang II des Vorschlags für das Rahmenprogramm lässt sich die Verbindung zu den einzelnen im EG-Vertrag vorgesehenen Maßnahmen herstellen, sowohl was den Inhalt als auch was die haushaltstechnischen Aspekte angeht.

Die neuen Instrumente

Der Beitrag des neuen Rahmenprogramms zur Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums beruht entscheidend auf den neuen Förderformen, die für seine Durchführung geplant sind, insbesondere den drei neuen Instrumenten: Exzellennetzen, integrierten Projekten und der Beteiligung der Gemeinschaft an gemeinsam durchgeführten nationalen Programmen.

Mit der Einführung dieser neuen Instrumente, die der Rat und das Europäische Parlament in ihren Entschließungen zum Europäischen Forschungsraum begrüßt haben, wird der Notwendigkeit Rechnung getragen, die Förderformen der Gemeinschaft auf dem Gebiet der Forschung weiterzuentwickeln, was in verschiedenen Berichten über die Forschungspolitik der Gemeinschaft gefordert wurde, insbesondere in der jüngsten Fünfjahresbewertung des Rahmenprogramms.

Die Überlegungen zu diesen Instrumenten begannen mit der Vorlage desVorschlags für das Rahmenprogramm. Zwischen den Dienststellen der Kommission, den nationalen Behörden und den Nutzern der Programme - Verantwortlichen in Forschungseinrichtungen, in Hochschulen und Unternehmen - fanden zahlreiche Kontakte und tief gehende Diskussionen über ihre konkrete Funktionsweise statt.

Speziell zu diesem Thema wurden zwei Seminare abgehalten: am 19. und am 20. April 2001 [2].

[2] Arbeitsunterlagen zu diesem Thema finden sie unter folgender Internetadresse: www.http://europa.eu.int/comm/research/

Anhand der Ergebnisse dieser vertiefenden Arbeiten und dieses Austauschs wurden die Grundprinzipien und die allgemeinen Bedingungen für die Funktionsweise dieser neuen Instrumente aufgestellt. Sie sind jeweils in Anhang III der Vorschläge für die spezifischen Programme zusammengefasst und betreffen insbesondere

- die speziell mit den einzelnen Instrumenten verfolgten Ziele,

- die Art der mit ihnen verbundenen Tätigkeiten,

- die allgemeinen Bedingungen der Bildung, der Arbeitsweise und Entwicklung der Partnerschaften,

- die allgemeinen Bedingungen für die Förderung durch die Gemeinschaft.

Diese Prinzipien und diese Bedingungen sollen bewirken, dass die neuen Instrumente wirkungsvoll dazu beitragen, das Ziel der tief greifenden Integration der Forschungs- und Innovationstätigkeiten in Europa zu erreichen und dabei gleichzeitig Selbständigkeit in der Arbeitsweise sowie Flexibilität zu sichern, was die für das neue Rahmenprogramm vorgesehenen Förderformen auszeichnet.

Parallel dazu wird es Maßnahmen geben, mit denen das ganze Forschungs- und Innovationspotenzial Europas in vollem Umfang ausgeschöpft werden kann, insbesondere durch die Förderung der Mitwirkung von KMU an den jeweiligen Tätigkeiten.

Diese Bemerkungen gelten im Wesentlichen für die Exzellenznetze und integrierten Projekte. Die Beteiligung der Gemeinschaft an gemeinsam durchgeführten nationalen Programmen gemäß Artikel 169 EG-Vertrag ist anderer Art, was eine gesonderte Behandlung erforderlich macht und begründet. Mit der Mitteilung, die die Kommission parallel zu diesen Vorschlägen vorlegt, soll die unverzichtbare politische Debatte über dieses Durchführungsmittel des Rahmenprogramms eröffnet werden.

Der wissenschaftlich-technische Inhalt

Neben seinem Aufbau, der eine strukturierende Wirkung haben soll und auf die Bündelung der Forschungsanstrengungen abzielt, besteht ein Grundmerkmal des neuen Rahmenprogramms in der Konzentration der Mittel auf eine begrenzte Anzahl genau festgelegter Schwerpunkte. Diesen Aspekt hat auch der Europäische Rat von Stockholm unterstrichen.

Er spiegelt sich in den Vorschlägen für die spezifischen Programme wider, die die Vorgaben aus dem Vorschlag für das Rahmenprogramm in Bezug auf die Zielsetzungen, die Forschungsbereiche und die Einzelthemen der einzelnen Bereiche erläutern, weiterentwickeln und präzisieren.

Zu welchen Forschungsthemen im Einzelnen Tätigkeiten durchgeführt werden sollen, wird bei der Aufstellung der Arbeitsprogramme für die spezifischen Programme und der Festlegung der Arbeitsprogramme der Exzellenznetze und der integrierten Projekte bestimmt werden.

Die Ziele, der Inhalt und die Regeln für die Durchführung der Tätigkeiten, die im Rahmen der spezifischen Programme verwirklicht werden sollen, wurden einer Ex-ante-Bewertung unterzogen. In diesem Zusammenhang wurde besonders darauf geachtet, entsprechend den Aussagen im Vorschlag für das Rahmenprogramm dort, wo es möglich und sinnvoll ist, nachprüfbare, messbare Ziele festzulegen.

Neben den Tätigkeiten, die zu den großen vorrangigen Themenbereichen durchgeführt werden, fallen unter das spezifische Programm ,Integration und Stärkung des Europäischen Forschungsraums" mehrere neue oder in neuer Form durchzuführende Maßnahmenarten.

Dabei handelt es sich um

- Maßnahmen unter der Überschrift ,Planung im Vorgriff auf den künftigen Wissenschafts- und Technologiebedarf der Europäischen Union", mit denen dem Bedarf im Zusammenhang mit den Politiken der Gemeinschaft, der Forschung in den Pionierbereichen des Wissens und neuen, unvorhergesehenen Erfordernissen, nachgekommen werden soll.

Diese Maßnahmen werden auf einem mehrjährigen Planungsverfahren beruhen, in das unter anderem eine jährliche Bewertung und eine jährliche Auswahl der Forschungsthemen einfließt.

- Maßnahmen zur Unterstützung der Vernetzung der einzelstaatlichen Forschungsprogramme und der Koordinierung der Forschungs- und Innovationstätigkeiten und -politiken. Hier werden einfache, flexible Verfahren angewandt.

Die internationale Zusammenarbeit ist eine besonders wichtige Dimension des Rahmenprogramms. In diesem Bereich werden Tätigkeiten in unterschiedlichen Formen durchgeführt: im spezifischen Programm ,Integration und Stärkung des Europäischen Forschungsraums"zum einen durch Öffnung der Exzellenznetze und der integrierten Projekte für Wissenschaftler und Einrichtungen aus Drittländern und zum anderen durch gewisse spezielle Maßnahmen; im Programm ,Ausgestaltung des Europäischen Forschungsraums"durch Fördermaßnahmen für die internationale Mobilität europäischer Wissenschaftler und von Wissenschaftlern aus Drittländern.

Im Hinblick auf die Stärkung der Grundpfeiler des Europäischen Forschungsraums werden Maßnahmen zur Förderung der Zusammenarbeit mit und zwischen den Einrichtungen der europäischen wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit durchgeführt. Diese Einrichtungen erhalten zudem uneingeschränkten Zugang zu sämtlichen Tätigkeiten des Programms.

In der Beschreibung des Inhalts des Programms ,Ausgestaltung des Europäischen Forschungsraums" werden die Einzelheiten der Durchführung und die möglichen Themen der strukturierend wirkenden Tätigkeiten präzisiert, darunter die stärkere Vernetzung der Innovationsakteure, die neuen Förderformen für die Mobilität, die ,integrierten Initiativen" auf dem Gebiet der Infrastrukturen und die Themen und Einzelheiten der Maßnahmen im Bereich des Verhältnisses Wissenschaft-Gesellschaft.

Bei der Durchführung der spezifischen Programme werden die verschiedenen Aspekte der regionalen Dimension der europäischen Forschung in vollem Umfang berücksichtigt wie auch die anerkannte Rolle der Regionen beim Innovationsprozess.

Die EURATOM-Tätigkeiten

Ihrem Wesen nach und durch die eigen Rechtsgrundlage haben die Tätigkeiten, die auf dem Gebiet von EURATOM durchgeführt werden, einen besonderen Charakter. Im Kerntechnikbereich stellt sich die Problematik des Europäischen Forschungsraums zudem in spezieller Form.

Auf dem Gebiet der Kernspaltung mag der Europäische Forschungsraum einfacher zu verwirklichen sein als in den übrigen wissenschaftlichen und technologischen Bereichen, da die beteiligten Wissenschafts- und Industriekreise nicht so groß sind und es unter ihnen schon seit jeher funktionierende Kooperationsverbindungen gibt.

Auf dem Gebiet der kontrollierten Kernfusion ist der Europäische Forschungsraum dank eines integrierten europäischen Forschungsprogramms zur Fusion durch magnetischen Einschluss bereits weitgehend verwirklicht.

Im Vorschlag für das spezifische Programm für indirekte Forschungstätigkeiten auf dem Gebiet der Kerntechnik werden die Vorgaben aus dem entsprechenden Teil des Vorschlags für das EURATOM-Rahmenprogramm weiter ausgeführt und präzisiert.

Aus dem Gebiet der Kernspaltung greift der Vorschlag für das Rahmenprogramm einen Themenbereich heraus: die Behandlung und Lagerung von Abfällen. In diesem Bereich können zwei der neuen Instrumente eingesetzt werden, die in den vorrangigen Themenbereichen des Programms ,Integration und Stärkung des Europäischen Forschungsraums" des EG-Rahmenprogramms zur Anwendung kommen: Exzellenznetze und integrierte Projekte.

Die übrigen Tätigkeiten auf dem Gebiet der Kernspaltung betreffen andere Aspekte der nuklearen Sicherheit: Strahlenschutz, Untersuchung innovativer Konzepte und Aus- und Weiterbildung auf dem Gebiet der Kerntechnik. Diese Tätigkeiten können in Form von kleineren Projekten und im Wege der Vernetzung nationaler Maßnahmen in die Praxis umgesetzt werden - im Bedarfsfall mit der Möglichkeit, auch auf die neuen Instrumente zurückzugreifen.

Auf dem Gebiet der kontrollierten Kernfusion werden im Vorschlag für das spezifische Programm die Grundvorstellungen aus dem Vorschlag für das EURATOM-Rahmenprogramm weiterentwickelt und präzisiert, wobei an die Ergebnisse des Ministertreffens vom 19. Januar 2001 angeknüpft wird, dessen Grundlage insbesondere eine Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen war [3].

[3] SEK (2001)385

Der hier vorliegende Vorschlag erläutert die Schwerpunktthemen und die Tätigkeiten für die Jahre 2002-2006 näher und geht dabei von einer ,Reaktororientiertheit" der einschlägigen Gemeinschaftsarbeiten aus, deren Weiterführung für wünschenswert erachtet wird: Beteiligung am ,Next Step" und Nutzung der JET-Anlagen.

Will man diese Idee in die Praxis umsetzen, müssen Entscheidungen getroffen werden. Zur Erhöhung der Wirkungskraft der Gemeinschaftsanstrengungen auf diesem Gebiet und im Geiste des Europäischen Forschungsraums wird vorgeschlagen, die Mittel auf die multilateralen Maßnahmen zu konzentrieren, bei denen Akteure der europäischen Forschung in gemeinsamen Projekten zusammenarbeiten: Dies wäre z.B. heute der JET und morgen der ITER, falls eine Entscheidung für den Bau dieser neuen Anlage getroffen wird.

Die europaweite Gesamtkoordinierung, die sich als nützlich erwiesen hat, würde beibehalten, allerdings übernähmen die Mitgliedstaaten einen größeren Teil als bisher von denTätigkeiten, für welche die ,Reaktor"ausrichtung und der Bezug zum ,Next Step"weniger stark ausgeprägt sind.

Die Jahre 2002 bis 2006 dürften ein Zeitraum des Übergangs zu einem Programm sein, das von den mit dem ,Next Step" verbundenen Verpflichtungen beherrscht werden wird. Von den für sämtliche Fusionsforschungsarbeiten veranschlagten 700 Millionen EUR sind 200 Millionen EUR für die Beteiligung am Bau von ITER vorgesehen, der in der zweiten Hälfte des Durchführungszeitraums des Rahmenprogramms, d.h. 2005-2006, anlaufen könnte, und für den eine gesonderte Entscheidung gefällt werden muss.

Zum Großteil sollen die gemeinschaftlichen Tätigkeiten auf dem Gebiet der Fusionsforschung in den Jahren 2002-2006 den Übergang bilden zwischen den derzeit in den Arbeitsgemeinschaften geführten Arbeiten und dem künftigen Begleitprogramm zur Fusionsphysik und -technologie, sobald das ITER-Projekt nach 2006 ,auf vollen Touren" läuft, falls beschlossen wird, daran weiter zu machen und mit dem Bau zu beginnen.

Eine effiziente Durchführung

Das Rahmenprogramm 2002-2006, das zur Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums beitragen soll, beruht auf drei Grundprinzipien: Konzentration auf eine bestimmte Zahl vorrangiger Bereiche, strukturierende Wirkung dank einer engen Verbindung mit den einzelstaatlichen Anstrengungen, Vereinfachung und Straffung der Durchführungsbedingungen.

Dass eine dahingehende Verbesserung der Durchführungsbedingungen des Rahmenprogramms und der spezifischen Programme notwendig ist, wurde mehrfach unterstrichen: vom Rat und vom Europäischen Parlament, vom Gremium für die Fünfjahresbewertung des Rahmenprogramms, vom Rechnungshof.

Im Wesentlichen wird die Verbesserung der Durchführungsbedingungen durch die neuen Förderformen und die neuen Instrumente erreicht werden, die so gestaltet wurden, dass die beiden Ziele Konzentration und Ausbau der Verbindungen zwischen den auf den unterschiedlichen Ebenen unternommenen Anstrengungen Wirklichkeit werden.

Die Exzellenznetze und die integrierten Projekte wurden in diesem Sinne konzipiert: Sie basieren auf einem stärker dezentralisierten Ansatz, wodurch den Teilnehmern eine größere Selbständigkeit in den Arbeitsabläufen sowie die für die Durchführung erforderliche Flexibilität eingeräumt wird. Die Partnerschaften sind in besonderem Maße auf Weiterentwicklung angelegt: Während ihrer gesamten Laufzeit können sich neue Partner anschließen und anfängliche Teilnehmer zurückziehen.

Die Grundprinzipien der neuen Instrumente sind jeweils in Anhang III der Vorschläge für die spezifischen Programme beschrieben. Die Einzelheiten ihrer Durchführung werden in den ,Beteiligungs- und Verbreitungsregeln" festgelegt, wobei die Ziele des Schutzes der finanziellen Interessen der Gemeinschaft beachtet werden.

Ferner werden weitere Aspekte der Verwaltung der Tätigkeiten der Programme ,externalisiert", insbesondere bestimmte Aspekte bei der Verwaltung der Forschungstätigkeiten für die KMU und der Maßnahmen zur Mobilitätsförderung.

Eine unverzichtbare Debatte

Immer, wenn die Kommission einen Vorschlag für ein neues Forschungsrahmenprogramm vorlegt, wird eine weit reichende und intensive Debatte geführt.

Diese Debatte, die zu einem großen Teil bereits begonnen hat, müsste über die Erörterung der Schwerpunkte und Bereiche hinausgehen, auf die sie sich oftmals beschränkt, und zwar aus zwei Gründen:

- weil sich das Rahmenprogramm 2002-2006 im Wesentlichen durch die Einführung neuer Förderformen mit beträchtlichem Potenzial für positive Auswirkungen auf die europäische Forschung auszeichnet, die es unter den bestmöglichen Bedingungen umzusetzen gilt,

weil seine Umsetzung aus diesem Grund eine stärkere Mitwirkung der Verantwortlichen für Forschung sowohl auf der Ebene grundlegender Entscheidungen als auch in den nationalen Forschungseinrichtungen, den Hochschulen und der Industrie in Europa an Entscheidungsprozessen sowie mehr Initiative und Übernahme von Verantwortung auf Seiten der Teilnehmer verlangt.

2001/0124 (CNS)

Vorschlag für eine ENTSCHEIDUNG DES RATES über ein von der Gemeinsamen Forschungsstelle durch direkte Aktionen durchzuführendes spezifisches Programm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2002-2006)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 166 Absatz 4,

auf Vorschlag der Kommission [4],

[4] ABl. ...

nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments [5],

[5] ABl. ...

nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses [6],

[6] ABl. ...

nach Stellungnahme des Ausschusses der Regionen [7],

[7] ABl. ...

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Gemäß Artikel 166 Absatz 3 EG-Vertrag] erfolgt die Durchführung des Beschlusses Nr. .../../EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom [...] über das mehrjährige Rahmenprogramm (2002-2006) der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration als Beitrag zur Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums [8] (nachstehend «Rahmenprogramm» genannt) durch spezifische Programme, in denen die Einzelheiten der Durchführung, ihre Laufzeit und die für notwendig erachteten Mittel festgelegt werden.

[8] ABl. ...

(2) Das Rahmenprogramm ist in die drei großen Handlungsblöcke "Bündelung der Forschung", "Ausgestaltung des Europäischen Forschungsraums" und "Stärkung der Grundpfeiler des Europäischen Forschungsraums" unterteilt; die direkten Aktionen der Gemeinsamen Forschungsstelle im Rahmen dieses spezifischen Programms sind innerhalb des ersten Blocks durchzuführen, leisten jedoch zum Teil auch einen Beitrag zu den anderen Blöcken.

(3) Für die Verbreitung der Forschungsergebnisse im Rahmen dieses Programms gelten die Regeln für die Beteiligung von Unternehmen, Forschungszentren und Hochschulen sowie für die Verbreitung der Forschungsergebnisse für das Rahmenprogramm, die das Europäische Parlament und der Rat mit dem Beschluss .../../EG verabschiedet haben (nachstehend ,Beteiligungs- und Verbreitungsregeln" genannt) [9].

[9] ABl. ...

(4) Bei der Durchführung dieses Programms sollte die Förderung der Mobilität und Ausbildung der Wissenschaftler und der Innovation in der Gemeinschaft einen Schwerpunkt bilden.

(5) Bei der Durchführung dieses Programms kann neben der Zusammenarbeit im Rahmen des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Assoziierungsabkommens die Zusammenarbeit mit Drittländern und internationalen Organisationen insbesondere auf der Grundlage von Artikel 170 EG-Vertrag sinnvoll sein. Besondere Aufmerksamkeit sollte den Beitrittsländern gelten.

(6) Bei den im Rahmen dieses Programms durchgeführten Forschungstätigkeiten sollten die wesentlichen ethischen Grundsätze, insbesondere die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union festgelegten, beachtet werden.

(7) Anknüpfend an die Mitteilung der Kommission ,Frauen und Wissenschaft" [10] und die Entschließungen des Rates [11] und des Europäischen Parlaments [12] zu diesem Thema wird ein Aktionsplan durchgeführt, mit dem die Stellung und Rolle der Frauen in Wissenschaft und Forschung gestärkt werden sollen.

[10] KOM(1999)76.

[11] Entschließung vom 20. Mai 1999, ABl. J C201, 16.7.1999

[12] Entschließung vom 3. Februar 2000, EP 284.656.

(8) Das Programm sollte auf flexible, effiziente und transparente Weise durchgeführt werden, wobei die einschlägigen Erfordernisse der Nutzer der GFS und der Gemeinschaftspolitik sowie das Ziel des Schutzes der finanziellen Interessen der Gemeinschaft zu beachten sind. Die im Rahmen des Programms durchgeführten Forschungstätigkeiten sollten gegebenenfalls diesen Erfordernissen sowie wissenschaftlichen und technologischen Entwicklungen angepasst werden.

(9) Die GFS sollte gezielt Tätigkeiten im Bereich Innovation und Technologietransfer durchführen.

(10) Bei der Durchführung dieses Programms sollte die Kommission im Einklang mit den entsprechenden Bestimmungen des Kommissionsbeschlusses 96/282/Euratom vom 10. April 1996 über die Reorganisation der Gemeinsamen Forschungsstelle [13] den GFS-Verwaltungsrat konsultieren.

[13] ABl. L 107 vom 30.4.1996, S. 12.

(11) Die Kommission sollte zu gegebener Zeit eine unabhängige Bewertung der Tätigkeiten veranlassen, die auf den unter dieses Programm fallenden Gebieten erfolgt sind.

(12) Der Verwaltungsrat der GFS ist zum wissenschaftlich-technologischen Inhalt dieses spezifischen Programms gehört worden -

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

1. In Übereinstimmung mit dem Beschluss [...] über das Rahmenprogramm 2002-2006 (nachstehend «Rahmenprogramm» genannt) wird ein von der Gemeinsamen Forschungsstelle durch direkte Aktionen für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration durchzuführendes spezifisches Programm (nachstehend ,spezifisches Programm" genannt) für den Zeitraum vom [...] bis zum 31. Dezember 2006 verabschiedet.

2. Die Ziele und wissenschaftlich-technologischen Schwerpunkte des spezifischen Programms sind in Anhang I beschrieben.

Artikel 2

In Übereinstimmung mit Anhang II [des Beschlusses [.../...] / des Rahmenprogramms] betragen die zur Durchführung des spezifischen Programms für notwendig erachteten Mittel 715 Mio. Euro. Anhang II dieser Entscheidung enthält eine unverbindliche Aufschlüsselung dieses Betrags.

Artikel 3

1. Die Kommission ist für die Durchführung des spezifischen Programms verantwortlich.

2. Das spezifische Programm wird mittels der in den Anhängen I und III des Rahmenprogramms und in Anhang III festgelegten Instrumente durchgeführt.

3. Für die Verbreitung der Forschungsergebnisse im Rahmen dieses Programms gelten die Regeln des Beschlusses [.../...] für die Beteiligung von Unternehmen, Forschungszentren und Hochschulen sowie für die Verbreitung der Forschungsergebnisse (nachstehend ,Beteiligungs- und Verbreitungsregeln" genannt).

Artikel 4

1. Die Kommission stellt ein Arbeitsprogramm zur Durchführung des spezifischen Programms auf, dass allen Interessenten zur Verfügung gestellt wird und das die Ziele und wissenschaftlich-technologischen Schwerpunkte gemäß Anhang I, den Zeitplan für die Durchführung und die Durchführungsmodalitäten genauer darlegt.

2. Das Arbeitsprogramm trägt den relevanten Forschungstätigkeiten der Mitgliedstaaten, der assoziierten Staaten und europäischer und internationaler Organisationen Rechnung. Es wird gegebenenfalls aktualisiert.

Artikel 5

Bei der Durchführung dieses Programms konsultiert die Kommission im Einklang mit dem Kommissionsbeschluss 96/282/Euratom den GFS-Verwaltungsrat.

Die Kommission unterrichtet den Verwaltungsrat in regelmäßigen Abständen über die Durchführung des spezifischen Programms.

Artikel 6

1. Die Kommission berichtet gemäß Artikel 4 des Rahmenprogramms regelmäßig über den Stand der Durchführung des spezifischen Programms.

2. Die Kommission veranlasst die in Artikel 5 des Rahmenprogramms vorgesehene unabhängige Bewertung der Tätigkeiten, die auf den unter das spezifische Programm fallenden Gebieten erfolgt sind.

Artikel 6

Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Geschehen zu Brüssel am [...]

Im Namen des Rates

Der Präsident [...]

ANHANG I

Wissenschaftliche und technologische Ziele und Grundzüge der Massnahmen

1. Einleitung

Die Gemeinsame Forschungsstelle soll im Rahmen ihres Arbeitsprogramms auftraggeberorientierte wissenschaftlich-technische Unterstützung für die Konzipierung, Durchführung und Überwachung der Gemeinschaftspolitik liefern. Ihre Arbeit ist im gemeinsamen Interesse der Mitgliedstaaten, jedoch unabhängig von privaten oder staatlichen Einzelinteressen. Die GFS leistet daher Unterstützung, wenn Gemeinschaftsmaßnahmen erforderlich sind.

Der Beitrag der GFS zum Rahmenprogramm 2002-2006 berücksichtigt Empfehlungen der jüngsten Evaluierungen der GFS [14] sowie die Anforderungen im Rahmen der Reform der Kommission, insbesondere:

[14] Davignon-Bericht (2000), Fünfjahresbewertung (2000), wissenschaftliche Evaluierung (1999), Festlegung der Prioritäten (2001)

- eine verstärkte Nutzerorientierung

- Vernetzung zur Schaffung einer breiten Wissensbasis und engere Beteiligung der Laboratorien, Unternehmen und Regulierungsstellen der Mitgliedstaaten und der Beitrittsländer an der wissenschaftlich-technischen Unterstützung der EU-Politik im Einklang mit den Zielen des Europäischen Forschungsraums (EFR)

- die Konzentration der Tätigkeit auf ausgewählte Themen, einschließlich der Ausbildung von Forschern.

Berücksichtigt wird der ermittelte, eindeutig zum Ausdruck gebrachte Bedarf (insbesondere der Kommissionsdienststellen), dessen jeweiliger Stand im Rahmen systematischer und regelmäßiger Kontakte festgestellt wird [15].

[15] jährliche Nutzer-Workshops, dienststellenübergreifende Gruppe der Auftraggeber-GD, bilaterale Vereinbarungen, usw.

In ihren Kompetenzbereichen wird sich die GFS um Synergien mit den entsprechenden thematischen Schwerpunkten der anderen spezifischen Programme bemühen, insbesondere durch Beteiligung an indirekten Aktionen mit dem Ziel, die hier durchgeführten Arbeiten zu ergänzen (z.B. durch Vergleich und Validierung von Prüf- und sonstigen Verfahren und die Zusammenfassung von Ergebnissen für die politische Entscheidungsfindung).

Das politische und institutionelle Umfeld der GFS hat sich in den letzten Jahren stark gewandelt. Die rasch voranschreitende technologische Entwicklung, insbesondere in der Biotechnologie und im Zusammenhang mit der Informationsgesellschaft, verändern unsere Gesellschaft und stellen neue Anforderungen an die politisch Verantwortlichen, die gleichzeitig die Bürger schützen und die Wettbewerbsfähigkeit in der globalen Wirtschaft sicherstellen müssen. Angesichts des oft beeinträchtigten Vertrauens der Verbraucher und des zunehmenden Einflusses der Technologie im Alltag muss die europäische und internationale Politik bei der Festlegung und Durchführung von Maßnahmen zuverlässige wissenschaftliche Daten zugrunde legen. Hierunter fällt auch die Fähigkeit, rasch auf unvorhergesehene Umstände reagieren zu können, und im Hinblick auf die potenziellen langfristigen Folgen wissenschaftlich-technologischer Entwicklungen verantwortlich zu handeln. Ein wichtiger Schritt in diese Richtung ist die Schaffung eines gemeinsamen europäischen wissenschaftlich-technischen Referenzsystems, das für den Europäischen Forschungsraum geplant ist.

Angesichts der neuen Schwerpunkte des GFS-Auftrags zur Unterstützung der EU-Politik [16] entspricht das Rahmenprogramm 2002-2006 einer neuen Phase der Durchführung der GFS-Tätigkeit. Von der GFS allein kann nicht verlangt werden, das gesamte Spektrum wissenschaftlich-technischer Unterstützung abzudecken, das in diesem Zusammenhang erforderlich ist. Das vorgeschlagene Arbeitsprogramm weist drei durchgehende Merkmale auf: Konzentration, Öffnung und Vernetzung sowie Auftraggeberorientierung. Es sollen geeignete Instrumente geschaffen werden, um diese Ziele zu erreichen, wobei der Bündelung von Projekten, die spezifischen Politikbereichen (s. Anhang III) zugeordnet sind, besondere Aufmerksamkeit gilt.

[16] ,Erfuellung des Auftrags der GFS im Europäischen Forschungsraum", Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament, ABl. C 215 vom 22.4.2001

Die GFS als die für FTE zuständige Dienststelle der Kommission wird

- In ihren Kompetenzbereichen nachfrageorientierte wissenschaftlich-technische Unterstützung für die Konzipierung, Festlegung, Durchführung und Überwachung Europäischer Politikern liefern

- zur Schaffung eines gemeinsamen wissenschaftlich-technischen Referenzsystems für den Europäischen Forschungsraum beitragen.

Der Großteil der GFS-Unterstützung für die Gemeinschaftspolitik besteht in technischen Arbeiten in den Bereichen Umweltschutz, Sicherheit der Bürger und nachhaltige Entwicklung. Hierunter fallen Risikobewertung, Prüfung, Validierung und Verbesserung von Verfahren, Materialien und Technologien zur Unterstützung verschiedener Politikbereiche (Lebensmittelsicherheit, Chemikalien, Luftqualität, Wasserqualität, nukleare Sicherheit, Betrugsbekämpfung). Fast alle dieser Arbeiten werden in enger Zusammenarbeit mit den Laboratorien und Forschungseinrichtungen in Mitgliedstaaten und anderen Ländern durchgeführt. Um dies zu ermöglichen, fasste die GFS ihre nicht nuklearen Tätigkeiten in zwei Kernbereichen zusammen, die durch horizontale Kompetenzen gestützt werden:

- Ernährung, chemische Erzeugnisse und Gesundheit

- Umwelt und Nachhaltigkeit

Die Kernbereiche werden ergänzt durch die horizontale Aktivitäten:

- Technologische Zukunftsforschung

- Referenzmaterialien und -messungen

- Öffentliche Sicherheit und Betrugsbekämpfung

2. Gegenstand des Programms

2.1 Ernährung, chemische Erzeugnisse und Gesundheit

Der Schutz der Verbraucher, insbesondere vor den potenziell schädlichen Auswirkungen von Lebensmittelkontaminanten und Chemikalien, ist ein zentrales Thema der EU-Politik. Dies wird demonstriert durch die Einsetzung einer Europäischen Lebensmittelbehörde und eine neue Gemeinschaftspolitik im Bereich Chemikalien.

Während des Rahmenprogramms 2002-2006 wird die GFS spezifische Aufgaben im Zusammenhang mit der sich rasch weiter entwickelnden Gemeinschaftspolitik in den Bereichen Lebensmittel und Chemikalien zu erfuellen haben. Sie wird im Zusammenhang mit der Qualität und Sicherheit von Lebensmitteln, der Sicherheit chemischer Erzeugnisse sowie den Gemeinschaftsaspekten der Infrastruktur für chemische Messungen und der Information zu medizinischen Fragen in bestimmten Bereichen verstärkt die Rolle eines wissenschaftlichen Referenz- und Validierungszentrums übernehmen. Die Strategie der GFS stützt sich auf eine starke Vernetzung mit den Laboratorien in den Mitgliedstaaten, auf fortschrittliche Prüfungseinrichtungen, Referenzmessungen und die Herstellung von Referenzmaterialien sowie auf breite Kompetenzen in den Biowissenschaften, einschließlich der Proteomforschung und der Bioinformatik. Zur Unterstützung der EU-Politik werden Dienste wie Informationssysteme und Datenbanken (z.B. Molekularregister) zur Verfügung gestellt. Da viele Themen völlig neu sind und das rechtliche Umfeld äußerst komplex ist, sind Ausbildungsmaßnahmen ebenfalls eine Priorität. Arbeitsschwerpunkte sind:

- Lebensmittelsicherheit und -qualität;

- Genetisch veränderte Organismen (GVO)

- Chemische Erzeugnisse

- Biomedizinische Anwendungen

Lebensmittelsicherheit und -qualität;

Schwerpunkte sind Entwicklung und Validierung zuverlässiger Verfahren und Referenzmaterialien für den Nachweis natürlicher und anthropogener Kontaminanten (Mykotoxine, PCB), von Rückständen (Pestizide, Wachstumshormone, Tierarzneimittel) und Zutaten/Zusatzstoffen in Lebens- und Futtermitteln. Die GFS wird vor allem die Koordinierung der Prüfung von Verfahren und Materialien übernehmen und anerkannte Ergebnisse für Risikobewertung und -management zur Verfügung stellen (vor allem auch zur Unterstützung der Referenzlaboratorien der Gemeinschaft zur Überwachung von veterinärmedizinischen Rückständen). Da die meisten durch Lebensmittel verursachten Krankheiten auf mikrobiologische Kontamination (einschließlich Viren) zurückzuführen sind, sollen vor allem neue Vorgehensweisen zur raschen Identifizierung und Überwachung evaluiert werden. Die Genom- und Proteomforschung soll die Ursachen zahlreicher lebensmittelbezoger Probleme (Allergenität, TSE-Krankheiten) erkunden. Die GFS wird flexibel bleiben, um sich mit neuauftretende Problemen im Bereich der öffentlichen Gesundheit befassen zu können, und wird im Bereich der Mikrobiologie zusätzliche Anstrengungen unternehmen.

Die Normung von Prüfverfahren und die Evaluierung neuer empfindlicher Nachweisverfahren für BSE und TSE umfasst u.a. die Einführung einer Qualitätskontrolle für Post-mortem-Tests in großem Maßstab in Schlachthöfen in Zusammenarbeit mit den zuständigen GD, dem wissenschaftlichen Ad-hoc-Auschuss für TSE und führenden TSE-Forschungslaboratorien. Die GFS wird den Verbleib von Risikomaterial untersuchen (Überwachung von Lebensmitteln im Hinblick auf das Vorhandensein von Gewebe des zentralen Nervensystems, Recycling und sichere Handhabung von Tiermehl). Der Sicherheit von Tierfutter als wichtigstem Zugang zur Lebensmittelkette wird besondere Aufmerksamkeit gelten.

Die Bedeutung der Lebensmittelqualität wird aufgrund ihrer Bedeutung für die Gesundheit zunehmen. Neben der Beurteilung der Einhaltung der Etikettierungsvorschriften (Nachweis von Betrug und Verfälschungen) sind ferner unbedingt Wirksamkeit und/oder Nebenwirkungen von Nahrungsergänzungen und funktionalen Lebensmitteln zu prüfen. Angesichts der immer größeren Beliebtheit von Lebensmitteln aus biologischem Anbau sind geeignete Verfahren zur Feststellung ihrer Echtheit vonnöten. Im Bereich der Echtheit von Lebensmitteln wird die GFS ihre Kompetenz vor allem im Zusammenhang mit der Einführung von ,Nahrungsergänzungen" (neutraceuticals) und ihrer Wirksamkeit zur Geltung bringen.

Im Zusammenhang mit der Entwicklung von Lebensmittelerzeugnissen und -verfahren sowie zur Wirkung von Maßnahmen für die Lebensmittelsicherheit auf den Landwirtschafts- und Ernährungssektor soll technologische Zukunftsforschung stattfinden.

Genetisch veränderte Organismen (GVO)

Hinsichtlich der Gegenwart von GVOs in Lebensmitteln und in der Umwelt wird die GFS umfangreiche wissenschaftlich-technische Unterstützungsarbeit leisten. Diese wird im Rahmen des europäischen Netzes für GVO-Laboratorien stattfinden, das die GFS im Auftrag der Mitgliedstaaten koordiniert. Die Arbeit wird u.a. Folgendes umfassen: Verfahren zur Entwicklung und Validierung von GVO-Nachweis-, Identifizierungs- und Quantifizierungsmethoden, Erweiterung des Spektrums zertifizierter Referenzmaterialien (neue Arten, verarbeitete Lebensmittel), Erstellung molekularbiologischer Datenbanken, Ausbildung. Im Hinblick auf die Festlegung von Vorschriften und eine europaweite Harmonisierung sollen Forschungsarbeiten zu neuartigen Lebens- und Futtermitteln (Probennahme, Rückverfolgbarkeit) und zum Problem der zur Verwendung in der EU nicht genehmigten Arten durchgeführt werden.

Die Erforschung von GVO in der Umwelt wird neue Kompetenzen zur Behandlung der genetischen, agronomischen und die biologische Vielfalt betreffenden Aspekte der Einführung neuer Organismen in die Umwelt erfordern.

Chemische Erzeugnisse

Die neue Gemeinschaftspolitik im Bereich der Chemikalien wird sich auf die von der GFS geforderten Unterstützungsarbeiten [17] während des gesamten Rahmenprogramms beträchtlich auswirken. Die GFS wird u.a. ein erweitertes System zur Regulierung von Chemikalien verwalten müssen. Hierdurch werden die bereits engen Beziehungen zu den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten, zur Industrie und zu internationalen Organisationen wie der OECD noch verstärkt. Erfahrung und Kompetenz des ECB im Bereich der Risikobewertung werden ferner eine solide Grundlage für umfangreiche Forschungsarbeiten bieten.

[17] einschließlich der Arbeit des Europäischen Büros für chemische Stoffe (ECB) der GFS

Im Rahmen der Unterstützung des neuen Programms für Prüfungen der neuen Chemikalienpolitik wird die Validierung alternativer Verfahren an Bedeutung gewinnen. Es sollen ferner Forschungsarbeiten zur Sicherheit von Impfstoffen und in dem schwierigen Bereich der langfristigen Wirkung wiederholt aufgenommener geringer Dosen potenziell gefährlicher Stoffe durchgeführt werden.

Der Austausch validierter Informationen im Bereich Gesundheit und Arzneimittel zwischen den Regulierungsstellen der Kandidatenländer für den EU-Beitritt mit Hilfe der Telematik sowie deren Verbreitung an alle Nutzergruppen (einschließlich Verbraucher und Patienten) wird fortgesetzt.

Die GFS wird sich zur Risikobewertungen herkömmliche gefährliche Stoffe beitragen, wobei der Migration gefährlicher Verbindungen aus Materialien, mit denen der Mensch bzw. Lebensmittel in Berührung kommen (Weichmacher in Spielzeug, Kosmetika), besondere Aufmerksamkeit zukommt. Eine vorausschauende Analyse der Beziehung zwischen der Gemeinschaftspolitik und der Innovationen in der chemischen Industrie Europas sowie ihrer Wettbewerbsfähigkeit soll ebenfalls vorgenommen werden.

Biomedizinische Anwendungen

Durch das Altern der Bevölkerung wird sich das Bedarfsprofil für die Gesundheitssysteme der EU in jedem Fall ändern. Die GFS will ihre Kompetenzen in den Werkstoff- und Biowissenschaften auch im Bereich der Biokompatibilität und langfristigen Zuverlässigkeit von Implantaten sowie für den Einsatz optischer Verfahren in minimal invasiven medizinischen Systemen einsetzen. Dies erfordert die Zusammenarbeit in Netzen mit Forschungslaboratorien, Krankenhäusern, Unternehmen und Regulierungsbehörden. Die GFS wird ferner an einem weltweit anerkannten System der Messungen für die klinische Diagnose mitarbeiten, in Zusammenarbeit mit dem Internationalen Verband für klinische Chemie/IFCC (Richtlinien für die In-vitro-Diagnose und medizinische Geräte).

Die Anlagen und Kompetenzen der GFS im kerntechnischen Bereich und für Isotopen (Herstellung und Einsatz radioaktiver und stabiler Isotope) sollen auch für medizinische Zwecke genutzt werden, z.B. für neue Krebstherapien [a-Immuntherapie, Borneutroneneinfangtherapie (BNCT)] und klinische Referenzmaterialien.

2.2 Umwelt und Nachhaltigkeit

Die politisch Verantwortlichen schenken der Qualität und Nutzung von Wasser, Luft und Boden, einem nachhaltigen Energieverbrauch und der Gefahr der globalen Erwärmung immer mehr Aufmerksamkeit. Die Entwicklung der Gemeinschaftspolitik in diesen Bereichen muss sich auf eine angemessene Kenntnis der Ursachen, Prozesse, Folgen und Tendenzen stützen. Die GFS legt ihr Programm unter unmittelbarer Berücksichtigung dieser Erfordernisse fest. Sie wird so ihre Rolle als Wissens- und Referenzzentrum in Umweltfragen von signifikanter europäischer Tragweite konsolidieren indem sie ihre Mitarbeit in Referenznetzen mit den Mitgliedstaaten und darüber hinaus, insbesondere mit den Beitrittsländern, erweitert. Die Unterstützung des politischen Entscheidungsprozesses soll dadurch intensiviert werden, dass die Partnerschaft mit den jeweils zuständigen Kommissionsdienststellen ausgebaut und eine die Politikbereiche überschreitende, technisch-ökonomische Zukunftsforschung betrieben wird. Ferner sollen die Synergien mit der Europäischen Umweltagentur stärker genutzt werden, wobei der Verbreitung wissenschaftlicher Ergebnisse besondere Bedeutung zukommt. Gegenstand des Programms sind:

- Einschätzung und Vermeidung globaler Veränderungen

- Schultz der europäischen Umwelt(Luft, Wasser, terrestrische Ressourcen)

- Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung (neue und erneuerbare Energien, ökologische Prüfung)

- Unterstützung des GMES-Konzepts für die Überwachung der Umwelt und die Umweltsicherheit (Global Monitoring for Environment and Security)

Einschätzung und Vermeidung negativer globaler Veränderungen

Die GFS wird bei der Festlegung einer EU-Strategie zur Bekämpfung der Erwärmung der Erde Hilfe leisten und dabei ihre technischen, sozioökonomischen, Modellierungs- und Forschungskompetenzen zum Einsatz bringen. Damit das Kyoto-Protokoll umgesetzt werden kann, müssen Ursachen und Prozesse der Treibhausgaszyklen bekannt sein. Ein Schwerpunkt der GFS-Arbeit ist die unmittelbare Unterstützung des Systems der EU zur Überwachung von Treibhausgasen (Entscheidung 92/296 des Rates). Spezifische Forschungsarbeiten zur Schließung von Wissenslücken werden eine wesentliche Aufgabe der GFS in diesem Zusammenhang sein. Es soll vor allem ein Referenzsystem geschaffen werden, das die Datenqualität verbessern und die Unsicherheit verringern soll. Hierfür kritisch ist die Überwachung von Veränderungen der Vegetation, Landnutzung und Beforstung in unterschiedlichem Umfang (s.a. GMES). Energieszenarien sowie die Vorhersage von Kohlenstoffemissionen sind ebenfalls von grundlegender Bedeutung für die Durchführung der einschlägigen Maßnahmen. Ferner sollen die politischen Optionen für eine kostenwirksame Eindämmung der Emissionen geprüft werden. Zur Optimierung der Arbeit der GFS zu den globalen Veränderungen wird diese im Rahmen eines eigenen Projekt-Clusters stattfinden. Mögliche weitere Themen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Klimapolitik sind Kohlenstoffbindung, Qualitätsmessungen in der Atmosphäre, die Ozondynamik und die UV-Strahlung über Europa.

Schutz der Umwelt in Europa;

- Erhaltung der Luftqualität

Die Luftverschmutzung ist für die europäischen Bürger Anlass zu großer Sorge und steht im Mittelpunkt zahlreicher Vorschriften (s. CAFE). Eckpfeiler der GFS-Arbeit werden sein: a) die Evaluierung der Emissionen von Fahrzeugen und ortsfesten Quellen (neue Emissionsrichtlinien, Normen für Dieselkraftstoff und Benzin, neue Brennstoffe, Partikel- und Dioxinemissionen; Harmonisierung/Standardisierung weltweiter Referenz-Prüfungszyklen und von Messverfahren für Industrieemissionen) und b) Referenzen für die Erstellung und Durchführung von Richtlinien für die Luftqualität (Analyseverfahren zur Quantifizierung der Luftverschmutzung, Überwachungsverfahren, pränormative Arbeiten, Verfahren zur Evaluierung der Auswirkungen von Luftverbesserungsmaßnahmen auf die Belastung des Menschen sowie Modellierungsinstrumente zur Datenanalyse und für den Vergleich von Szenarien für die Eindämmung der Luftverschmutzung).

Sektorübergreifende integrierte Analysen der Verkehrs-, Energie-, Gesundheits- und Unternehmenspolitik zur Bestimmung ihrer Auswirkungen auf die Emissionen und den Grad der Luftverschmutzung sollen durchgeführt werden. Die Arbeiten werden im Rahmen umfangreicher Netze von Sachverständigen stattfinden, denen auch Vertreter der Automobilindustrie und der Energiewirtschaft angehören.

-Wasserqualität

Wasser ist für die Zukunft von grundlegender Bedeutung. Die Erhaltung natürlicher Wasserquellen und die Verfügbarkeit von Trinkwasser guter Qualität sind von besonderer Bedeutung. Die Wasserrahmenrichtlinie beinhaltet die Koordinierung und Harmonisierung der Überwachung und Berichterstattung im Rahmen aller in der Gemeinschaft existierenden Regulierungsinstrumente in den nächsten sechs Jahren. Die Forschungsarbeiten zur Harmonisierung einer gemeinsamen Datenbank für die Berichte der Mitgliedstaaten über die Anwendung verschiedener Richtlinien im Zusammenhang mit Wasser (kommunale Abwässer, Nitrate, Oberflächengewässer u.a.) werden fortgesetzt. Die GFS wird die Arbeit auf die Festlegung von Parametern für die ökologische Qualität des Wassers konzentrieren (auch zur Unterstützung bestehender allgemeiner europäischer metrologischer Infrastrukturen), ferner auf die Ermittlung von signifikanten Schadstoffen, Indikatoren für die Qualität von Binnen- und Küstengewässern und mikrobiologischen Gefahren (vor allem durch Abwässer) sowie auf die sozioökonomischen Auswirkungen des neuen rechtlichen Rahmens. Die gesundheitlichen Auswirkungen werden im Kapitel ,Lebensmittelsicherheit und -qualität" dieses Programms behandelt. Die Forschungsarbeiten im Bereich der integrierten Bewirtschaftung von Küstengebieten sollen fortgesetzt werden, um auf Gemeinschaftsebene Referenzverfahren bereitzustellen.

- Terrestrische Ressourcen

Der größte Teil der menschlichen Tätigkeit findet auf dem Erdboden und ,in der Landschaft" statt. Deren Merkmale werden von den Bewirtschaftungspraktiken bestimmt. Im ökologischen Teil der Agrarpolitik und mehreren EU-Rechtsakten werden solche Themen behandelt (Wasserrichtlinie, Europäisches Raumentwicklungskonzept, Stadtentwicklung, Klimawandel u.a.). Die GFS wird die Entwicklung einer gemeinsamen Plattform für die integrierte Raumanalyse als Ausgangspunkt für die politische Entscheidungsfindung und Evaluierung unterstützen. Einzugsgebiete werden Gegenstand von Studien sein, anhand derer verschiedene Prozesse und Auswirkungen untersucht werden sollen. Die vom Europäischen Büro für Böden verwaltete umfangreiche Datenbank soll durch Vernetzung erweitert werden. Die Zusammenarbeit mit Eurostat wird ausgebaut. Ferner sollen zu natürlichen Landschaften im Zusammenhang mit Forstwirtschaft, Landnutzung und Erhaltung der biologischen Vielfalt Instrumente entwickelt und Informationen bereit gestellt werden. Die Umweltkomponente der Gemeinsamen Agrarpolitik soll durch Landschaftsanalysen und den Einsatz von Indikatoren unterstützt werden. Außerdem werden Informationen über Zustand und Wandel der städtischen Umwelt sowie der Umwelt auf regionaler Ebene zur Verfügung gestellt. Grundlage der Arbeiten werden fortgeschrittene Fernerkundungstechniken, geographische Informationssysteme und die Modellierung räumlicher Prozesse sein.

Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung

Die Arbeit im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung zieht sich als roter Faden durch das gesamte GFS-Programm, wobei auf die Integration wirtschaftlicher, gesellschaftlicher und ökologischer Aspekte geachtet wird.

- Energie

Das Kyoto-Protokoll hat der Energiediskussion eine kritische Dimension verliehen, da Energieverbrauch und Verkehr als Grundlagen des Wirtschaftslebens beträchtliche Bedeutung für die Emission von Treibhausgasen haben. Die Bedeutung neuer und erneuerbarer Energiequellen sowie von Energieeffizienz und Technologien für die Versorgungssicherheit wurde jüngst in einem Grünbuch und in einer Mitteilung über erneuerbare Energiequellen unterstrichen.

Die Erfahrung der GFS auf dem Gebiet der erneuerbaren Energiequellen, der Energiepolitik und der Energietechnologien soll bei der Behandlung von Problemen genutzt werden, die bei einem liberalisierten Markt auf Gemeinschaftsebene auftreten: Der Schwerpunkt der Arbeit soll auf folgenden Themen liegen:

- Entwicklung von Referenzsystemen auf der Grundlage akkreditierter Laboratorien und Bescheinigungen für die Energiegewinnung aus erneuerbaren Energiequellen - wobei die Sonnenenergie vorrangig zu behandeln ist-, die Speicherung und den Energieverbrauch in Gebäuden.

- Evaluierung, Validierung und Modellierung neuer und herkömmlicher Energietechnologien, mit besonderer Berücksichtigung von Sicherheit, Effizienz, Stromerzeugung aus Abfällen und Biomasse und Abfallverbrennungsleistung.

- Energieszenarien und energiepolitische Vorausschau im Hinblick auf Treibhausgasemissionen und Evaluierung der Marktfähigkeit der Technologien für neue und erneuerbare Energien in einer wettbewerbsorientierten Energiewirtschaft.

- Umweltprüfung

Eine ,integrierte" Prüfung der Umweltqualität wird immer häufiger für notwendig gehalten. Die GFS wird die Strategie der EU für eine nachhaltige Entwicklung dadurch unterstützen, dass sie die geeigneten Instrumente für eine integrierte Bewertung der Politik entwickelt und an der Integration von Umweltfragen in die EU-Politik mitarbeitet. Das Europäische Büro für die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IPPC) wird seine Arbeit im Zusammenhang mit der Richtlinie zur Bewertung der besten verfügbaren Technologien fortsetzen, mit denen die Umweltverschmutzung in bestimmten Industriesektoren vermindert werden soll. Die Verbindung zwischen Luftverschmutzung und globalen Veränderungen kann nur anhand komplexer Emissionsszenarien hergestellt werden. Die Abfallbewirtschaftung ist ein wichtiger Bereich, in dem eine integrierte Analyse, von der Abfallentstehung bis zur Behandlung und Entsorgung, erforderlich ist. Umweltintegrität und Gesundheit des Menschen ist ein weiterer Bereich der integrierten Forschung, zu dem die GFS ihren Beitrag leisten wird. Zur Behandlung von Themen wie Luftverschmutzung und Wasserkontaminanten (endokrine Störungen verursachende Stoffe, Biozide und Pharmazeutika) sollen neue Evaluierungsinstrumente und ökotoxikologische Verfahren entwickelt werden. Die GFS wird ferner bei der Integration der ökologischen Dimension in die Entwicklungshilfe methodische Unterstützung leisten.

Die GFS wird zur Einhaltung der Gemeinschaftsvorschriften für den Austausch von Umweltüberwachungsdaten (einschließlich Radioaktivität) und Informationen unter normalen und Notfallbedingungen beitragen (z.B. durch Modellvergleiche).

Die GFS wird als besonderen Beitrag zur Einführung von Praktiken im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung auf Gemeinschaftsebene die Verbindungen zwischen den Politikbereichen und Wechselwirkungen behandeln.

Unterstützung des GMES

Unabhängige Informationen zu zentralen Fragen der Umweltpolitik weltweit und der Sicherheit der Bürger sind immer notwendiger. GMES ist eine europäische Initiative zur Einführung operationeller Dienste zur Sammlung, Analyse und Verbreitung von Informationen über Veränderungen der Umweltqualität, Ressourcenverfügbarkeit und -bewirtschaftung sowie natürliche Gefahren. Mit seiner Einführung soll sowohl der Erhaltung der globalen Umwelt als auch der Eindämmung bzw. Vorhersage von Bedrohungen der Sicherheit der Bürger gedient werden. Der Schwerpunkt liegt vor allem auf dem Einsatz von Erdbeobachtungstechniken für eine langfristige Beobachtung zentraler Landschaftsparameter (Vegetation, Landnutzung, Ressourcendegradation bzw. -erschöpfung usw.) in verschiedenen geographischen Bereichen. Ferner werden Verfahren zur Unterstützung der Evaluierung natürlicher Risiken und für die Bewältigung von Katastrophen erforderlich sein. Die GFS wird schwerpunktmäßig an der Entwicklung von Anwendungen arbeiten, die für die EU-Politik relevant sind und dem GMES-Konzept in drei Bereichen zuarbeiten: Unterstützung internationaler Umweltvereinbarungen, Risikobewertung und Evaluierung von Umweltstress.

2.3 Technologische Zukunftsforschung

Die Festlegung der EU-Politik erfordert in immer höherem Maße ein rechtzeitiges Erkennen und Verständnis der Entwicklungen in Wissenschaft, Technologie, Wirtschaft und Gesellschaft. Die Kompetenz der GFS bei der Analyse der Wechselwirkungen zwischen Technologie und Gesellschaft und ihre Erfahrung mit der Koordinierung sektorübergreifender und multidisziplinärer Arbeiten in der Zukunftsforschung auf einer internationalen Ebene wird der Umsetzung der Ziele des Europäischen Forschungsraums dienen. Während des gesamten Rahmenprogramms 2002-2006 wird die GFS in diesem Bereich eng mit der GD Forschung und anderen Auftraggeber-Generaldirektionen zusammenarbeiten. Die Arbeiten betreffen folgende Bereiche:

- Technisch-ökonomische Zukunftsforschung

- Internationales Forum für Zusammenarbeit in der Zukunftsforschung

Technisch-ökonomische Zukunftsforschung

Die GFS wird mittel- und langfristige Forschungsarbeiten zu grundlegenden technologischen Entwicklungen durchführen, die für die EU von Bedeutung sind, sowie zu deren Auswirkungen auf Wachstum, nachhaltige Entwicklung, Beschäftigung, sozialen Zusammenhalt und Wettbewerbsfähigkeit. Diese Tätigkeit wird auch Hintergrundanalysen und -informationen liefern, die für die Arbeit der GFS in ihren besonderen Kompetenzbereichen von Nutzen sein werden. Durch prospektive Analysen (auch quantitative Schätzungen) sollen u.a. technologische Engpässe und Möglichkeiten ermittelt werden. Ferner sollen zukunftsträchtige Technologien und die Bedingungen für ihre Übernahme ermittelt werden.

Internationales Forum für Zusammenarbeit in der Zukunftsforschung

Die GFS wird ihre Arbeitsbeziehungen zu internationalen ,Think Tanks" und hochqualifizierten Beratern auf der Grundlage bisheriger erfolgreicher Maßnahmen (Netz des Europäischen Wissenschafts- und Technologieobservatoriums (ESTO), hochrangige Gruppe von Wirtschaftswissenschaftlern) und durch die Schaffung eines internationalen Rahmens für die Zusammenarbeit im Bereich der Zukunftsforschung ausbauen. Ein Mechanismus, über den die Analysen der wichtigsten Herausforderungen der Zukunft ausgetauscht werden können, wird insbesondere für die Stellung Europas in der internationalen Diskussion zu Wissenschaft und Regieren von Nutzen sein. Im Rahmen der regionalen Maßnahmen soll - unter besonderer Berücksichtigung der Bewerberländer - ein gemeinsames Referenzsystem für die politikorientierte prospektive Analyse geschaffen werden.

2.4 Referenzmaterialien und -messungen

Die Einhaltung von Normen und Maßen bei Produkten ist ein Schlüsselaspekt der Umsetzung der Gemeinschaftspolitik in den Bereichen Verbrauchersicherheit, freier Handelsverkehr, Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie und Außenbeziehungen. Die GFS wird bereits bestehende bzw. entstehende europäische metrologische Infrastrukturen weiter unterstützen, damit Ergebnisse von nachweisbarer Qualität erzielt, spezifische Referenzmessungen vorgenommen, zertifizierte Referenzmaterialien (ZRM) zur Verbesserung ihrer allgemeinen Akzeptanz hergestellt und internationale Programme zur Evaluierung von Messungen durchgeführt werden können. Sie plant ferner die Einrichtung grenzüberschreitender Datenbanken zur Unterstützung der EU-Politik. Für das gesamte Arbeitsprogramm der GFS - in den Bereichen Umwelt, Lebensmittelsicherheit, öffentliche Gesundheit und Nuklearindustrie - sind einheitliche Referenzverfahren und -materialien erforderlich. Neben den beschriebenen Arbeiten beabsichtigt die GFS, die Schaffung eines Systems für europäische zertifizierte Referenzmaterialien zu unterstützen. Ein solches würde die GFS in die Lage versetzen, die Kommissionsdienststellen bei Formulierung und Durchführung der Vorschriften fundiert zu beraten.

- BCR [18] und zertifizierte industrielle Referenzmaterialien.

[18] Referenzbüro der Gemeinschaft

- Chemische Metrologie

BCR und zertifizierte industrielle Referenzmaterialien.

Für die Herstellung und Zertifizierung von Referenzmaterialien sollen Konzepte und Verfahren entwickelt werden, um ihre allgemeine Akzeptanz im Rahmen des Abkommens zwischen EU und USA über die gegenseitige Anerkennung zu verbessern, bei dem die GFS die GD Handel berät. Die GFS legt den Schwerpunkt auf die Herstellung von ZRM und neuen ZRM zur Kontrolle industrieller Prozesse und Produkte. Zur Unterstützung der GD Forschung beabsichtigt die GFS, so weit wie möglich ihre Zuständigkeiten für Lagerung und Verteilung von BCR um die Verwaltung von Herstellung und Zertifizierung neuer ZRM im Rahmen indirekter Aktionen zu erweitern. Nukleare Referenzmaterialien für die Sicherheitsüberwachung und die Buchführung über Kernmaterial sollen jetzt auch im Umweltbereich eingesetzt werden.

Chemische Metrologie

Die GFS wird auch in Zukunft die Kommission in internationalen Gremien vertreten, die an der Einführung eines weltweiten chemischen Messsystems arbeiten. Zu den strategischen Aufgaben werden gehören: die Entwicklung primärer Messverfahren, Herstellung und Zertifizierung von Isotopen-Referenzmaterialien und Durchführung internationaler Programme zur Evaluierung von Messungen. Der jeweilige Gegenstand der Arbeiten ist abhängig vom Bedarf der EU-Politik. An den Evaluierungen sind zahlreiche Laboratorien beteiligt, vor allem diejenigen, die in ihrem Sektor oder in ihrer Region Referenzfunktion haben. Die EU-Beitrittskandidaten und die Mittelmeerländer sollen durch Netze (PECOMet, MetMED) beim Aufbau eines strukturierten chemischen Messsystems unterstützt werden.

2.5 Öffentliche Sicherheit und Betrugsbekämpfung

Fragen der öffentlichen Sicherheit (Verbreitung von Massenvernichtungsmitteln, Globalisierung der Wirtschaft, Verletzung der Privatsphäre und Gefahren des Internet, natürliche und technologische Katastrophen) erfordern ein koordiniertes Vorgehen auf internationaler Ebene. Über mehrere Mechanismen bietet die EU hierfür einen Rahmen. Gegenüber dem Betrug vertritt sie ferner das Prinzip der ,Nulltoleranz". Diese politischen Initiativen und Verpflichtungen müssen über eine wissenschaftliche und technische Grundlage verfügen; die GFS stimmt ihr Programm auf einige dieser speziellen Erfordernisse ab. Die im Laufe der Jahre aufgebaute Kompetenz der GFS im Bereich Sicherheit und Betrugsbekämpfung generell sowie im Umgang mit umfangreichen Informationsinfrastrukturen und komplexen Systemen verfügt über eine breite Grundlage und ist allgemein anerkannt. Innerhalb des Rahmenprogramms 2002-2006 soll diese Kompetenz europäischen Einrichtungen entsprechend ihrem Bedarf und ihren Prioritäten zur Verfügung gestellt werden. Netze mit anderen Forschungseinrichtungen und Beteiligten sollen verstärkt genutzt werden, um die Unterstützung zu vertiefen und zu erweitern. Die GFS setzt folgende Schwerpunkte:

- Sicherheit bei humanitären Maßnahmen auf internationaler Ebene

- Natürliche und technologische Gefahren und Notfälle

- Sicherheit im Internet

- Überwachung der Einhaltung der EU-Vorschriften und Betrugsbekämpfung

Sicherheit bei humanitären Maßnahmen auf internationaler Ebene

Die GFS wird sich weiterhin um die technischen Aspekte der EU-Maßnahmen zur zivilen Minenräumung kümmern, um ihre Kenntnis der bestehenden Technologien für die Überwachung von Minenfeldern und das Aufspüren von Minen durch Tests und Benchmarking zu verbessern, um neue Technologien zu prüfen und um die Bekanntheit, Transparenz und Effizienz der Minenräumungsmaßnahmen der EU zu erhöhen.

Die GFS wird ferner im Rahmen der GMES-Initiative zum Aufbau europäischer Kompetenzen beitragen, durch die integrierte weltraumgestützte Daten, Umweltdaten und sozioökonomische Informationen der europäischen Sicherheitspolitik rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden können. Angesichts ihrer Erfahrung mit der Sicherheitsüberwachung von Kernmaterial kann die GFS erforderlichenfalls technische Fragen im Zusammenhang mit der Nichtverbreitung von Kernwaffen und der Abrüstung im Bereich der Massenvernichtungsmittel behandeln.

Natürliche und technologische Gefahren und Notfälle

Die GFS wird auch in Zukunft die Bemühungen unterstützen, einen europäischen Rahmen für Früherkennung, Evaluierung, Umgang mit und Eindämmung von Gefahren in der Gemeinschaft zu schaffen. Innerhalb dieses Rahmenprogramms plant die GFS die Weiterentwicklung eines systembezogenen Konzepts für die Bewältigung natürlicher und technologischer Risiken. Bei den technologischen Risiken - Vorfälle während des Flugs und industrielle Risiken - wird die GFS sich auf Betrieb und Verbesserung harmonisierter europäischer Überwachungssysteme konzentrieren (ECCAIRS [19], MAHB [20], EPERC [21]), in die auch die Beitrittsländer aufgenommen werden sollen. Die GFS beabsichtigt, ähnliche europäische Mechanismen für natürliche Gefahren zu schaffen. Ferner wird sie weiter an der Entwicklung eines gemeinsamen europäischen Konzepts für Überschwemmungen und Waldbrände arbeiten, wobei die fortgeschrittene Modellierung, konventionelle und weltraumgestützte Daten kombiniert eingesetzt werden sollen. Es wird eine Verbindung zur GMES-Initiative hergestellt. Mehrere Netze, z.B. das Europäische Netz der Erdbebenlaboratorien, sollen auch nichteuropäischen Mitgliedern offen stehen. Ferner will die GFS in Zusammenarbeit mit europäischen Partnern ein Netz von Versuchsanlagen zur Entwicklung einer gemeinsamen integrierten Initiative für die Sicherheit von Strukturen aufbauen.

[19] Europäisches Koordinierungszentrum für ein Berichtssystem über Vorfälle während des Flugs

[20] Büro für schwere Unfälle

[21] Europäischer Forschungsrat für Hochdruckgeräte/-behälter

Sicherheit im Internet

Die GFS wird auf den Erfahrungen aufbauen, die sie im Zusammenhang mit der EU-Initiative zur Zuverlässigkeit, außergerichtlichen Streitbeilegungssystemen und dem Observatorium für elektronische Zahlungssysteme gesammelt hat. In enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Kommissionsdienststellen und den Einrichtungen der Mitgliedstaaten soll die Erarbeitung einer adäquaten Antwort der EU auf die Gefahren der Internet-Kriminalität, der Verletzung der Privatsphäre und sonstiger Gefahren in diesem Zusammenhang unterstützt werden. Es sollen gezielt Verfahren für eine bessere Charakterisierung dieser Gefahren und Kriterien zur Evaluierung technischer Gegenmaßnahmen entwickelt werden, die in den GFS-Anlagen geprüft werden sollen. Ferner sollen in Zusammenarbeit mit weiteren Beteiligten (u.a. Europol) geeignete harmonisierte Maßnahmen, Indikatoren und Statistiken erstellt werden. Die GFS bietet ferner eine Web-Seite zum Thema Internet-Kriminalität an und wird über deren Weiterentwicklung an das EU-Forum berichten, das entsprechend der Mitteilung der Kommission über die Sicherheit in der Informationsgesellschaft (,Creating a safer information society by improving the security of information infrastructures and combating computer-related crime' [KOM (2000)890 endg.]) eingerichtet wurde.

Überwachung der Einhaltung der EU-Vorschriften und Betrugsbekämpfung

Die GFS unterstützt die Bemühungen der Kommission zur Erhöhung der Effizienz der Betrugsbekämpfungsmaßnahmen, indem sie Einrichtungen, die auf EU-Ebene arbeiten, fortgeschrittene Technologien zur Verfügung stellt, und die Mitgliedstaaten bei der Nutzung der jüngsten technologischen Entwicklungen unterstützt. Die GFS wird die gemeinsame Agrarpolitik, die gemeinsame Fischereipolitik und das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Kommissionsdienststellen in geeigneter Form weiterhin unterstützen. Die GFS beabsichtigt, Anwendung neuer Technologien zu prüfen (DNA-Analyse zur Identifizierung von Nutztieren, Interpretation von Satellitenbildern zur Überwachung der Anbauflächen und Identifizierung von Fischereifahrzeugen, Korrelation der Isotopen-Analysen von Getränken und Lebensmitteln zur Bestimmung von Bestandteilen und Herkunft, Informationsgewinnung aus öffentlich zugänglichen Quellen, Sprachtechnologien zur Analyse mehrsprachiger Dokumente) und ihren Auftraggebern auch in Zukunft integrierte Informationen zur Verfügung zu stellen, die den gesamten Zyklus von Datenerfassung, Datenfusion, Datenschürfen, Visualisierung und Auswertung beinhalten.

Die GFS wird ferner auf ihre Erfahrung im methodologischen Bereich zurückgreifen, um für die Festlegung politischer Maßnahmen rechtzeitig zuverlässige und gesellschaftlich akzeptable Informationen bereitstellen zu können. Für die offiziellen Statistiken soll dies durch die Koordinierung thematischer Forschungsnetze gemeinsam mit Eurostat geschehen, wobei der Schwerpunkt auf kurzfristigen Indikatoren, Konjunkturablauf und Finanzanalyse liegt, sowie durch die Entwicklung einer Qualitätssicherungsmethodologie für die wissenschaftliche Unterstützung des Regierens.

Verstärkte Aufmerksamkeit wird der frühzeitigen Warnung und Trendermittlung, Verbreitung, Aufklärung und dem Wissensaustausch mit Partnerlaboratorien in den Mitgliedstaaten gelten. Die Betrugsbekämpfung wird nicht individuell angegangen, sondern systematisch, indem Verfahren und Vorschriften entwickelt werden, die weniger bürokratisch und weniger betrugsanfällig sind.

ANHANG II

UNVERBINDLICHE AUFSCHLÜSSELUNG DES BETRAGS

Art der Maßnahme // Betrag (Mio. Euro)

//

Ernährung, chemische Erzeugnisse und Gesundheit

Umwelt und Nachhaltigkeit

Horizontale Tätigkeiten (technologische Zukunftsforschung, Referenzmaterialien und -messungen, öffentliche Sicherheit und Betrugsbekämpfung) // 207 Mio. EUR

286 Mio. EUR

222 Mio. EUR

insgesamt // 715 Mio. EUR [22] [23]

[22] Hiervon können etwa 6% für die orientierende Forschung bereit gestellt werden und bis zu 2% für die Nutzung der GFS-Ergebnisse und den Technologietransfer.

[23] Dieser Betrag umfasst auch den Beitrag der GFS aus ihrem Haushalt zur Teilnahme an indirekten Aktionen.

ANHANG III

REGELN FÜR DIE DURCHFÜHRUNG

1. Die Kommission führt die direkte Aktion nach Anhörung des GFS-Aufsichtsrats auf der Grundlage der wissenschaftlichen Ziele und Inhalte des Anhangs I durch. Die Tätigkeiten im Rahmen dieser Aktion sind in den einschlägigen Instituten der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS) durchzuführen.

2. Im Rahmen ihrer Tätigkeit wird sich die GFS soweit sinnvoll und möglich an Netzen öffentlicher und privater Laboratorien in den Mitgliedstaaten bzw. europäischen Forschungskonsortien, die die politische Entscheidungsfindung auf europäischer Ebene unterstützen, beteiligen bzw. solche schaffen. Besondere Aufmerksamkeit gilt der Zusammenarbeit mit der Industrie, insbesondere mit kleinen und mittleren Unternehmen. Forschungseinrichtungen aus Drittländern können, im Einklang mit Artikel 6 des Rahmenprogramms und gegebenenfalls Abkommen über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Gemeinschaft und dem jeweiligen Drittland, an den Projekten ebenfalls teilnehmen. Besondere Aufmerksamkeit gilt ferner der Zusammenarbeit mit Forschungslaboratorien und sonstigen Forschungseinrichtungen in den Bewerberländern und den Ländern Mittel- und Osteuropas sowie der ehemaligen Sowjetunion.

Die GFS wird ferner geeignete Mechanismen einsetzen, um den Bedarf ihrer Auftraggeber und Nutzer fortlaufend zu ermitteln, und sie an den diesbezüglichen Maßnahmen beteiligen.

Die bei der Durchführung der Projekte erworbenen Kenntnisse werden von der GFS selbst verbreitet. Hierbei sind mögliche Grenzen aus Gründen der Vertraulichkeit zu beachten.

3. Die Begleitmaßnahmen werden einschließen:

- Organisation der Besuche von GFS-Personal in nationalen Laboratorien, Industrielaboratorien und Hochschulen,

- Förderung der Mobilität von Nachwuchswissenschaftlern, insbesondere aus den Bewerberländern, wobei die Teilnahme von Frauen an diesen Maßnahmen besonders gefördert werden soll,

- gezielte Ausbildungsmaßnahmen zur Unterstützung der Festlegung und/oder Durchführung europäischer Maßnahmen, mit Schwerpunkt auf multidisziplinären Maßnahmen,

- Organisation der Aufenthalte von Gastwissenschaftlern und abgestellten nationalen Sachverständigen, vor allem aus Bewerberländern, in GFS-Instituten, wobei die Teilnahme von Frauen an diesen Maßnahmen besonders gefördert werden soll,

- regelmäßiger Informationsaustausch, u.a. durch wissenschaftliche Seminare, Workshops, Kolloquien und Veröffentlichungen,

- unabhängige wissenschaftliche und strategische Evaluierung der Projekt- und Programmergebnisse.

FINANZBOGEN

Politikbereich(e): FORSCHUNG

Tätigkeit(en): Direkte Aktion

Bezeichnung der Massnahme:

Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über ein von der Gemeinsamen Forschungsstelle als Beitrag zum Europäischen Forschungsraum durch direkte Aktionen durchzuführendes spezifisches Programm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2002-2006)

1. HAUSHALTSLINIE(N) + BEZEICHNUNG(EN)

B6-111: Mit der Institution verbundene Personen

B6-121: Durchführungsmittel

B6-2: Direkte operationelle Mittel - wissenschaftliche und technische Unterstützung der Gemeinschaftspolitik - EG-Rahmenprogramm (2002-2006)

2. ALLGEMEINE ANGABEN

2.1 Gesamtmittelausstattung der Maßnahme (Teil B): 715 Mio. EUR (VE)

2.2 Geltungsdauer:

2002-2006

2.3 Mehrjährige Gesamtvorausschätzung der Ausgaben

a) Fälligkeitsplan für Verpflichtungsermächtigungen/Zahlungsermächtigungen (finanzielle Intervention) (vgl. Ziffer 6.1.1)

in Mio. EUR (bis zur 3. Dezimalstelle)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

b) Technische und administrative Hilfe und Unterstützungsausgaben (vgl. Ziffer 6.1.2)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

c) Gesamtausgaben für Humanressourcen und Verwaltung (Ziff. 7.2 und 7.3)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

2.4 Vereinbarkeit mit der Finanzplanung und der Finanziellen Vorausschau

|X| Der Vorschlag ist mit der vorhandenen Finanzplanung vereinbar.

| | Der Vorschlag macht eine Anpassung der betreffenden Rubrik der Finanziellen Vorausschau

| | Der Vorschlag macht eine Anwendung der Interinstitutionellen Vereinbarung erforderlich.

2.5 Finanzielle Auswirkungen auf die Einnahmen [24]

[24] Weitere Informationen sind den separaten Leitlinien zu entnehmen.

|X| Keinerlei finanzielle Auswirkungen (betrifft die technischen Aspekte der Durchführung einer Maßnahme)

ODER

| | Folgende finanzielle Auswirkungen auf die Einnahmen sind zu erwarten:

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

3. HAUSHALTSTECHNISCHE MERKMALE

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

4. RECHTSGRUNDLAGE

Artikel 166 EG-Vertrag

Beschluss .../../EG des Europäischen Parlaments und des Rates über das Rahmenprogramm (2002-2006) der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration als Beitrag zur Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums (ABl. ...)

5. BESCHREIBUNG UND BEGRÜNDUNG

5.1 Notwendigkeit einer Maßnahme der Gemeinschaft [25]

[25] Weitere Informationen sind den separaten Leitlinien zu entnehmen.

5.1.1 Ziele

Die Gemeinsame Forschungsstelle soll auftraggeberorientiert wissenschaftlich-technische Unterstützung für die Konzipierung, Durchführung und Überwachung der Gemeinschaftspolitik liefern. Ihre Arbeit ist im gemeinsamen Interesse der Mitgliedstaaten, jedoch unabhängig von privaten oder staatlichen Einzelinteressen. Die GFS leistet daher Unterstützung, wenn Gemeinschaftsmaßnahmen erforderlich sind.

Das Programm der GFS behandelt politische Schlüsselbereiche, in denen sie über besondere Kompetenzen verfügt. Schwerpunkte der nichtnuklearen Tätigkeit sind ,Ernährung, chemische Erzeugnisse und Gesundheit" sowie ,Umwelt und Nachhaltigkeit", die durch die horizontalen Arbeitsbereiche (technologische Zukunftsforschung, Referenzmaterialien und -messungen, öffentliche Sicherheit und Betrugsbekämpfung) unterstützt werden. Wiederkehrendes Thema des Programms ist die Sicherheit. Durch Risikobewertung, Prüfung, Validierung und Verbesserung von Verfahren, Werkstoffen und Technologien sollen verschiedene Politikbereiche unterstützt werden.

Um auf den Bedarf auf politischer Ebene effizienter reagieren zu können, will die GFS ihre Tätigkeit gezielter in Netze einbinden, um so eine breite Wissensbasis zu schaffen. Entsprechend den Zielen des Europäischen Forschungsraums soll eine enge Zusammenarbeit mit Partnern aus der EU (europäische Agenturen und Einrichtungen, Behörden der Mitgliedstaaten) und darüber hinaus aufgebaut werden, womit sie in ihren Kompetenzbereichen einen wichtigen Beitrag zu dem gemeinsamen wissenschaftlichen Referenzsystem leisten möchte. Die Netze sollen wissenschaftliche Dienste (Systeme für frühzeitige Warnung, Vorhersage und rasche Reaktion, Validierung und Integration von Wissen, Schnittstellen mit den Beteiligten und politisch Verantwortlichen) und Produkte bereitstellen (Datenbanken, gemeinsame Normen, Validierungsverfahren u.ä.).

Während der gesamten Programmdauer soll sichergestellt werden, dass der Bedarf der Auftraggeber verstärkt berücksichtigt und ihnen wissenschaftlich-technische Unterstützung während des gesamten politischen Prozesses geliefert wird. Eine dienststellenübergreifende Nutzergruppe aus hochrangigen Vertretern der Kommissionsdienststellen soll eingesetzt werden, damit die Prioritäten und die Ressourcenzuteilung dem politischen Bedarf entsprechen.

5.1.2 Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bewertung

Das GFS-Programm wird im Rahmen wissenschaftlicher Evaluierungen und der Fünfjahresbewertungen regelmäßig überprüft. Jedes Jahr wird das Programm den anderen Kommissionsdienststellen vorgestellt. Eine hochrangige Nutzergruppe aus Vertretern der Auftraggeber-Generaldirektionen der Kommission wurde eingerichtet, damit die Prioritäten in engem Kontakt zum politischen Bedarf festgelegt und überprüft werden können.

Die 1999 eingeleitete wissenschaftliche Evaluierung der GFS-Institute sollte der GFS-Leitung frühzeitig Informationen und Empfehlungen zum wissenschaftlichen Niveau der Institute liefern sowie im Hinblick auf die Durchführung des neuen Rahmenprogramms eine Beurteilung ihrer Stärken und Schwächen in personeller Hinsicht und andere Ressourcen betreffend. Es sollte vor allem sichergestellt werden, dass das 5. RP auf dem erforderlichen wissenschaftlichen Niveau durchgeführt werden konnte. Im Gesamtergebnis bestätigten sich bei der wissenschaftlichen Evaluierung die Qualität der wissenschaftlichen Strategien der GFS und die Relevanz ihres neuen Auftrags.

Die Fünfjahresbewertung, die gemäß dem Gemeinschaftsrecht erforderlich war, bevor die Kommission Vorschläge für das 6. FTE-Rahmenprogramm vorlegen kann, wurde im Jahr 2000 durchgeführt. Da die wissenschaftlichen Fragen bereits im Rahmen der wissenschaftlichen Evaluierung behandelt worden waren, lag der Schwerpunkt der Fünfjahresbewertung auf Verwaltungsaspekten, dem Nutzen der Unterstützung der GFS für die EU-Politik und den Ergebnissen der verabschiedeten Programme. Schlussfolgernd wurde vor allem empfohlen, den neuen Auftrag der GFS beizubehalten und seine vollständige Umsetzung in allen Bereichen sicherzustellen.

Im Januar 2000 setzte das für Forschung zuständige Kommissionsmitglied Philippe Busquin eine hochrangige Gruppe unter Vorsitz von Vicomte Etienne Davignon ein, die die Arbeit der GFS überprüfen und Empfehlungen aussprechen sollte. Der Davignon-Bericht wurde im Juli 2000 veröffentlicht. Die hochrangige Gruppe bestätigte den Auftrag, der der GFS im 5. FTE-Rahmenprogramm übertragen wurde. Ihrer Ansicht nach hat die GFS langfristige Aufgaben. Es wird vorgeschlagen, sie den anderen Gemeinschaftsinstitutionen zu öffnen und einige organisatorische Änderungen vorzunehmen. Die Gruppe empfiehlt der GFS, ihre Arbeiten nicht breit zu streuen sondern Schwerpunkte zu setzen und enge Netzverbindungen zu anderen europäischen Spitzenforschungszentren anzustreben. Schließlich hält sie die nuklearen Tätigkeiten für besonders wichtig.

Die Anfang des Jahres 2000 von der Kommission eingesetzte Peer-Group, die die Tätigkeiten der Institution auf politischer Ebene prüfen und den verfügbaren Humanressourcen anpassen sollte, veröffentlichte im Juli einen Bericht mit Vorschlägen für Maßnahmen.

Auf der Grundlage der verschiedenen Evaluierungen legte die GFS eine Strategie zur Konzentration ihrer Tätigkeiten auf einige zentrale Kompetenzbereiche fest und ermittelte im Rahmen eines Audits zur Prioritätensetzung, dessen Ergebnisse am 2. April 2001 intern veröffentlicht wurden, wie sie ihre Tätigkeit insgesamt reduzieren könnte. Es fand eine dienststellenübergreifende Konsultation zu einer Mitteilung an die Kommission statt, die die Ergebnisse der Evaluierung enthalten soll, um diese den anderen Kommissionsdienststellen zur Verfügung zu stellen.

5.2 Geplante Einzelmaßnahmen

- Ernährung, chemische Erzeugnisse und Gesundheit

Innerhalb des RP 2002-2006 wird die GFS im Zusammenhang mit der Qualität und Sicherheit von Lebensmitteln sowie der Sicherheit chemischer Erzeugnisse in bestimmten Bereichen die Rolle eines wissenschaftlichen Referenz- und Validierungszentrums übernehmen (einschließlich der Verwaltung der entsprechenden Datenbanken). Die Strategie der GFS stützt sich auf eine starke Vernetzung mit den Laboratorien in den Mitgliedstaaten, auf fortschrittliche Prüfungseinrichtungen und die Herstellung von Referenzmaterialien sowie auf breite Kompetenzen in den Biowissenschaften, einschließlich der Proteomforschung und der Bioinformatik. Zur Unterstützung der EU-Politik werden Dienste wie Informationssysteme und Datenbanken (z.B. Molekularregister) zur Verfügung gestellt. Da viele Themen völlig neu sind und das rechtliche Umfeld äußerst komplex ist, sind Ausbildungsmaßnahmen ebenfalls eine Priorität.

Es sollen folgende Schwerpunkte gesetzt werden: Lebensmittelsicherheit und -qualität, genetisch veränderte Organismen (GVO), chemische Erzeugnisse und biomedizinische Anwendungen.

- Umwelt und Nachhaltigkeit

Die politisch Verantwortlichen schenken der Qualität und Nutzung von Wasser, Luft und Boden, einem nachhaltigen Energieverbrauch und der Gefahr der globalen Erwärmung immer mehr Aufmerksamkeit. Die GFS wird ihre Rolle als Wissens- und Referenzzentrum in Umweltfragen von europäischer Tragweite konsolidieren. Sie wird gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und mit Drittländern - insbesondere mit den Beitrittsländern - Referenznetze schaffen. Arbeit soll im Sinne einer besseren Nutzung und Verbreitung der Forschungsergebnisse mit der Europäischen Umweltagentur abgestimmt werden. Die GFS fungiert ferner als Referenzlabor für Umweltmessungen (z.B. Kraftfahrzeugemissionen, Luft- und Wasserqualität). Sie liefert die Evaluierungen für die Ermittlung der besten verfügbaren Technologien für die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung.

Das Programm umfasst folgende Bereiche: Evaluierung und Verhinderung globaler Veränderungen, Schutz der europäischen Umwelt (Luft, Wasser und terrestrische Ressourcen), Technologien für eine nachhaltige Entwicklung (erneuerbare Energien, integrierte Umweltprüfung), technische Unterstützung für GMES (Globale Umwelt- und Sicherheitsüberwachung).

Diese beiden zentralen Tätigkeiten werden durch horizontale Kompetenzen unterstützt.

- Referenzmaterialien und -messungen

Die Einhaltung von Normen ist ein Schlüsselaspekt der Umsetzung der Gemeinschaftspolitik in den Bereichen Verbrauchersicherheit, freier Handelsverkehr, Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie und Außenbeziehungen. Die GFS wird die spezifischen Referenzmessungen weiter ausbauen, im Hinblick auf deren allgemeine Akzeptanz zertifizierte Referenzmaterialien (ZRM) produzieren, internationale Programme zur Evaluierung von Messungen organisieren und länderübergreifende Datenbanken zur Unterstützung der EU-Politik in den Bereichen Umwelt, Lebensmittelsicherheit und Gesundheitswesen sowie für die kerntechnische Industrie einrichten. Schwerpunkte: Referenzbüro der Gemeinschaft und Herstellung zertifizierter Referenzmaterialien für die Industrie, chemische Metrologie.

- Öffentliche Sicherheit und Betrugsbekämpfung

Das Problem der öffentlichen Sicherheit muss in koordinierter Form auf internationaler Ebene angegangen werden. Fragen im Zusammenhang mit der Verbreitung von Massenvernichtungsmitteln, der Globalisierung der Wirtschaft, der Verletzung der Privatsphäre und der Gefahren des Internet sowie natürlichen und technologischen Katastrophen sind häufig grenzüberschreitender Natur. Die EU hat die Betrugsbekämpfung zur hohen Priorität erklärt und will sie in keiner Form dulden. Die Kompetenz der GFS im Bereich Sicherheit und Betrugsbekämpfung generell sowie im Umgang mit umfangreichen Informationsinfrastrukturen und komplexen Systemen ist anerkannt. Diese Kompetenzen sollen den Europäischen Institutionen zugute kommen, wobei der Schwerpunkt verstärkt auf die Schaffung von Netzen mit anderen Forschungseinrichtungen und Beteiligten gelegt werden soll.

Die GFS wird den Schwerpunkt auf folgende bereichsübergreifende Themen legen: internationale Sicherheit, natürliche und technologische Gefahren und Notfälle, Sicherheit im Internet, Buchführung und Überwachung.

- Technologische Zukunftsforschung

Die Kompetenz der GFS bei der Analyse der Wechselwirkungen zwischen Technologie und Gesellschaft und ihre Erfahrung mit der Koordinierung sektorübergreifender und multidisziplinärer Arbeiten in der Zukunftsforschung auf einer internationalen Ebene wird der EU-Politik und der Umsetzung der Ziele des Europäischen Forschungsraums dienen. Während des gesamten nächsten Rahmenprogramms wird die GFS in diesem Bereich mit nationalen Zukunftsforschungsprogrammen sowie eng mit der GD Forschung und anderen Auftraggeber-Generaldirektionen zusammenarbeiten.

Der Schwerpunkt wird auf der technisch-ökonomischen Vorausschau, sozioökonomischen Studien zur Unterstützung der EU-Politik, der Qualität sozioökonomischer Daten und dem internationalen Forum für die Zusammenarbeit in der Zukunftsforschung liegen.

5.3 Durchführungsmodalitäten

Direkte Aktion des Rahmenprogramms 2002-2006, von Kommissionspersonal verwaltet und durchgeführt.

6. FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN

6.1 Finanzielle Gesamtbelastung für Teil B des Haushalts (während des gesamten Planungszeitraums)

(Die Berechnung der Gesamtbeträge in der nachstehenden Tabelle ist durch die Aufschlüsselung in Tabelle 6.2 zu erläutern.)

6.1.1 Finanzielle Intervention

VE in Mio. EUR (bis zur 3. Dezimalstelle)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

6.2 Berechnung der Kosten für jede zu Lasten von Teil B vorgesehene Einzelaktion (während des gesamten Planungszeitraums) [26]

[26] Weitere Informationen sind den separaten Leitlinien zu entnehmen.

(Werden mehrere Maßnahmen durchgeführt, so sind zu den hierfür erforderlichen Einzelaktionen hinreichend detaillierte Angaben zu machen, um eine Schätzung von Umfang und Kosten der verschiedenen Teilergebnisse (Outputs) zu gestatten.)

VE in Mio. EUR (bis zur 3. Dezimalstelle)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Erforderlichenfalls ist die Berechnungsweise zu erläutern.

7. AUSWIRKUNGEN AUF PERSONAL- UND VERWALTUNGSAUSGABEN

7.1 Auswirkungen im Bereich der Humanressourcen

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

2002 wird die GFS über einen Gesamtstellenplan mit 1 902 Stellen verfügen, die sich wie folgt aufschlüsseln lassen: 733 A-Stellen, 595 B-Stellen, 537 C-Stellen und 37 D-Stellen [27]. Das Personal wird als eine Gruppe verwaltet, so dass die Mitarbeiter sowohl nuklearen als auch nicht nuklearen Tätigkeiten zugewiesen werden können. Der Anteil der den nicht nuklearen Tätigkeiten zugeteilten Mitarbeiter am Personalbestand wird im Verlauf der Durchführung des Rahmenprogramms schwanken (er beträgt etwa zwei Drittel). Eine relativ große Zahl wissenschaftlicher Kurzzeitverträge wird als ,Nicht-Statutspersonal" finanziert. Hierbei handelt es sich um Stipendiaten, Gastwissenschaftler, abgestellte nationale Sachverständige u.a.

[27] Zum Vergleich: Der Stellenplan des Jahres 2001 umfasst 2080 Stellen. Wie bisher wird für diese Planstellen (maximale Anzahl an Statutsbeamten bzw. -bediensteten, die eingestellt werden können) ein eigener Stellenplan erstellt. Wieviele Mitarbeiter tatsächlich eingestellt werden, hängt von den verfügbaren Finanzmitteln ab (Mitteln aus dem Kommissionshaushalt, Einnahmen aus wettbewerbsorientierten Tätigkeiten und aus anderen Quellen).

7.2 Finanzielle Gesamtbelastung durch die Humanressourcen

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Anzugeben sind jeweils Beträge, die den Gesamtausgaben für 12 Monate entsprechen.

Im Rahmen der Gesamtmittelausstattung werden die Mittel den einzelnen Ressourcen zugewiesen (Personal, Material, spezifische Zwecke). Die Mittel für Personal wurden unter Berücksichtigung des erforderlichen Mindestbetrags für die Infrastruktur und des für die Durchführung von Projekten und die Netze beschlossenen Mindestbetrags an spezifischen Mitteln zugeteilt. Die Mittel für Personal wurden im Vergleich zum 5. Rahmenprogramm (1998-2002) gekürzt. Eine beträchtliche Anzahl von Stellen (150) ist zu streichen. Die Anzahl der gestrichenen Stellen wird von der Entwicklung der Gehälter im Zeitraum 2003-2006 sowie von der Entwicklung des Verhältnisses der Qualifikationsniveaus (erforderliche A/B/C/D-Stellen) abhängen.

7.3 Sonstige Verwaltungsausgaben im Zusammenhang mit der Maßnahme

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Anzugeben sind jeweils Beträge, die den Gesamtausgaben für 12 Monate entsprechen.

(1) Angabe von Kategorie und Gruppe des Ausschusses

I. Jährlicher Gesamtbetrag (7.2 + 7.3)

II. Dauer der Maßnahme

III. Gesamtkosten der Maßnahme (I x II) // EUR

Jahre

EUR

(Bei Abschätzung der für die Maßnahme erforderlichen Humanressourcen und Verwaltungsmittel müssen sich die GD/Dienste an die Beschlüsse halten, die die Kommission bei der Grundsatzdebatte und der Annahme des Haushaltsvorentwurfs (HVE) gefasst hat, d.h. sie müssen erklären, dass die für die Maßnahme erforderlichen Humanressourcen im Rahmen der vorläufigen Vorabzuweisung, die bei Annahme des HVE festgelegt wurde, aufgebracht werden können.

Wenn geplante Maßnahmen bei Aufstellung des HVE noch nicht vorhersehbar waren, muss ausnahmsweise die Kommission eingeschaltet werden, um zu entscheiden, ob und auf welche Weise (durch Anpassung der vorläufigen Vorabzuweisung, durch eine Ad-hoc-Umschichtung, durch einen Berichtigungs- und Nachtragshaushaltsplan oder ein Berichtigungsschreiben zum HVE) die vorgeschlagene Maßnahme trotzdem durchgeführt werden kann.

8. ÜBERWACHUNG UND BEWERTUNG

Mit Hilfe entsprechend qualifizierter unabhängiger Sachverständiger wird die Kommission die Umsetzung des spezifischen Programms 2002-2006 jährlich überprüfen. Sie prüft dabei insbesondere, ob Ziele, Prioritäten und Finanzmittel dem jeweiligen Stand angemessen sind. Gegebenenfalls legt sie Vorschläge zur Anpassung oder Ergänzung des spezifischen Programms 2002-2006 vor.

Die Kommission legt Jahresberichte über die Tätigkeit der Gemeinsamen Forschungsstelle vor. Diese werden dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Wirtschafts- und Sozialausschuss übermittelt.

9. BETRUGSBEKÄMPFUNGSMASSNAHMEN

Sind bei der Durchführung des Programms externe Auftragnehmer einzusetzen bzw. werden Dritte finanziell unterstützt, nimmt die Kommission gegebenenfalls Rechnungsprüfungen vor, insbesondere wenn sie begründete Zweifel an Echtheit der ausgeführten oder im Tätigkeitsbericht.

Die Rechnungsprüfungen der Gemeinschaft werden entweder von ihren eigenen Bediensteten oder von nach dem nationalen Recht des Teilnehmers zugelassenen Buchprüfern durchge führt. Diese werden von der Gemeinschaft frei gewählt, wobei mögliche Interessenkonflikte, auf die der Teilnehmer u.U. hingewiesen hat, zu vermeiden sind.

Ferner stellt die Kommission bei der Durchführung der Forschungstätigkeiten den Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft sicher, indem sie wirksame Kontrollen vornimmt und, falls sie Unregelmäßigkeiten feststellt, Maßnahmen ergreift und abschreckende, verhält nismäßige Sanktionen verhängt.

Hierzu werden Bestimmungen über Kontrollen, Maßnahmen und Sanktionen im Sinne der Verordnungen Nr. 2988/95, 2185/96, 1073/99 und 1074/99 in alle Verträge aufge nommen, die bei der Durchführung der Programme verwendet werden.

Die Verträge müssen insbesondere folgende Punkte enthalten:

- eigene Vertragsklauseln zum Schutz der finanziellen Interessen der EG durch Kontrollen im Zusammenhang mit der Ausführung der Arbeiten;

- Teilnahme von administrativen Kontrollen zur Betrugsbekämpfung gemäß den Verordnungen Nr. 2185/96, 1073/99 und 1074/99;

- administrative Sanktionen bei allen vorsätzlich oder fahrlässig verursachten Unregelmäßigkeiten bei der Durchführung der Verträge gemäß der Rahmenverordnung Nr. 2988/95 (einschließlich schwarzer Listen).

den Hinweis darauf, dass etwaige Einziehungsanordnungen bei Unregelmäßigkeiten oder Betrug gemäß Artikel 256 EG-Vertrag durchsetzbar sind.

Ein internes Evaluierungs- und Überwachungsprogramm für wissenschaftliche und finanzielle Aspekte wird zusätzlich und routinemäßig vom zuständigen GFS-Personal durchgeführt. Eine Innenrevision wird vom zuständigen GFS-Referat vorgenommen; Prüfungen vor Ort durch das genannte Referat und den Rechnungshof.