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Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu dem "Grünbuch der Kommission Hin zu einer europäischen Strategie für Energieversorgungssicherheit"

Amtsblatt Nr. C 107 vom 03/05/2002 S. 0013 - 0016


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu dem "Grünbuch der Kommission 'Hin zu einer europäischen Strategie für Energieversorgungssicherheit'"

(2002/C 107/05)

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN,

gestützt auf das Grünbuch der Kommission "Hin zu einer europäischen Strategie für Energieversorgungssicherheit",

aufgrund des Beschlusses seines Präsidiums vom 13. Juni 2000, gemäß Artikel 265 Absatz 5 des EG-Vertrags eine Stellungnahme zu dem Grünbuch "Hin zu einer europäischen Strategie für Energieversorgungssicherheit" zu erarbeiten und die Fachkommission 4 (Raumordnung, Städtefragen, Energie, Umwelt) mit ihrer Ausarbeitung zu beauftragen,

gestützt auf seine Stellungnahme zu der Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament "Vorbereitungen für die Umsetzung des Kyoto-Protokolls" (CdR 295/1999 fin)(1),

gestützt auf seine Stellungnahme zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen im Elektrizitätsbinnenmarkt (CdR 191/2000 fin)(2),

gestützt auf seine Stellungnahme zu der Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über einen Aktionsplan zur Verbesserung der Energieeffizienz in der Europäischen Gemeinschaft (CdR 270/2000 fin)(3),

gestützt auf die Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die Vollendung des Energiebinnenmarktes und den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 96/92/EG und 98/30/EG über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und den Erdgasbinnenmarkt (KOM(2001) 125 endg.),

in Erwägung, der Bedeutung einer langfristigen Energieversorgungssicherheit für die Union, die gleichermaßen den Umweltschutz-Anforderungen und den in Kyoto eingegangenen Verpflichtungen zur Reduktion der Treibhausgasemissionen gerecht wird,

in Erwägung, des Nutzens, der dadurch entsteht, dass an der europäischen Strategie für Versorgungssicherheit - vor allem hinsichtlich der Nachfragesteuerung und der Entwicklung erneuerbarer und dezentraler Energiequellen - eine größtmögliche Anzahl von Akteuren des Sektors beteiligt werden, zu denen die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften gehören,

in Erwägung, des von der Fachkommission 4 am 8. Oktober 2001 angenommenen Stellungnahmeentwurfs (CdR 38/2001 rev. 2 - Berichterstatter: Herr Roelants du Vivier, Senator, Vize-Präsident des Parlaments der Gemeinschaft von Brüssel, B/ELDR);

verabschiedete auf seiner 41. Plenartagung am 14. und 15. November 2001 (Sitzung vom 15. November) einstimmig folgende Stellungnahme.

Standpunkt des Ausschusses der Regionen

Der Ausschuss der Regionen

1. begrüßt das von der Kommission vorgelegte Grünbuch "Hin zu einer europäischen Strategie für Energieversorgungssicherheit". Dem Problem der Versorgungssicherheit gebührt in der Tat besondere Aufmerksamkeit, besonders in einer Zeit, in der aufgrund der Liberalisierung der Energiemärkte die Gefahr einer kurzfristigen Herangehensweise an die Energieproblematik besteht;

2. unterstützt die Vorgehensweise, alle drei Pfeiler der Energiepolitik der Europäischen Union - wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit, Umweltverträglichkeit und Versorgungssicherheit - parallel und weitgehend gleichberechtigt zu berücksichtigen. Denn bei der Öffnung der Energienetze für den Wettbewerb standen zunächst Fragen der Wettbewerbsfähigkeit im Vordergrund;

3. begrüßt die Tatsache, dass die wesentlichen Anliegen des Ausschusses der Regionen, die in den in der Präambel genannten Stellungnahmen entwickelt worden waren, und die offiziell seinem Bestreben Ausdruck verleihen, diese Politiken "im Rahmen eines einzigen Dokuments vorzulegen und damit die Kohärenz der EU-Energiepolitik zu verbessern"(4) im Grünbuch aufgegriffen wurden;

4. begrüßt, dass das Dokument sich auf das Europa der 30 bezieht und folglich auch die Bewerberländer mit einschließt, welche in der Mehrzahl über eine unzureichende Energieversorgung verfügen. Diesem Mangel muss unbedingt abgeholfen werden;

5. begrüßt, dass im Grünbuch der Nachfragesteuerung oberste Priorität eingeräumt wird, gefolgt von der Erschließung und Verwertung erneuerbarer Energiequellen. Der AdR hat bereits wiederholt sein Interesse an diesen beiden Zielen bekundet. Er stimmt insbesondere der im Grünbuch geäußerten Forderung zu, der zufolge "Die Union (...) durch eindeutige Maßnahmen zugunsten einer nachfrageorientierten Politik ein Gegengewicht zur angebotsorientierten Politik schaffen" muss, bzw. "nur eine nachfrageorientierte Politik (...) die Grundlagen für eine Politik zur dauerhaften Sicherung der Energieversorgung schaffen" kann; (Frage 1)

6. stellt sich gleichwohl die Frage nach der Reichweite der vorgeschlagenen Mittel zur Vermeidung von Problemen, "wenn nichts unternommen wird" angesichts

- des Fehlens von quantitativen Zielen für Energiesparmaßnahmen, für die es ein sehr bedeutsames Potenzial gibt (wohingegen für die erneuerbaren Energiequellen - wie häufig bei angebotsseitigen Maßnahmen der Fall - im Weißbuch und im Richtlinienentwurf quantitative Ziele festgelegt worden sind);

- des Fehlens energiepolitischer Zukunftsszenarien auf EU-Ebene, welche die Auswirkungen einer rigorosen Politik der Verbrauchsdrosselung auf den Energiekonsum beschreiben würden;

- der dürftigen Vorschläge im Bereich horizontaler Politikfelder, die sich offensichtlich auf technologie- und steuerpolitische Maßnahmen beschränken. Letztere werden als das einzige Mittel zur Steuerung der Nachfrageentwicklung genannt, von Pilotprojekten abgesehen, die durchaus berechtigt und, in begrenzterem Maße, förderungswürdig sind; (Frage 9)

7. begrüßt, dass der Entwicklung erneuerbarer Energiequellen, welche als Dreh- und Angelpunkt einer energiepolitischen Erneuerung betrachtet werden, Priorität eingeräumt wird, und dass an die Notwendigkeit von finanziellen Hilfen (in Form von staatlichen Beihilfen, Steuererleichterungen sowie finanziellen Unterstützungen) für die Entwicklung erneuerbarer Energiequellen erinnert wird; (Frage 7)

8. ist deshalb der Auffassung, dass die Kofinanzierung der Hilfen für die Erschließung erneuerbarer Energiequellen (nichtstationäre Energiequellen) durch die Energiewirtschaft, die mit fossilen Brennstoffen sowie mit Atomenergie arbeitet (gespeicherte Energiequellen), eine wirtschaftlich gerechtfertigte Antwort auf die Marktverzerrungen zum Nachteil der erneuerbaren Energiequellen darstellt; (Frage 7)

9. unterstreicht die Tatsache, dass eine Politik, welche der Nachfragesteuerung und den dezentralisierten erneuerbaren Energien mehr Bedeutung beimisst, neuen Akteuren auf allen Ebenen mehr Aufmerksamkeit schenken und dies bei den zu ergreifenden Maßnahmen berücksichtigen muss. Das Spektrum dieser Akteure reicht von den Forschern über die Unternehmen, das Bauhandwerk, die Architekten, die Transportunternehmen, die Raumplaner usw. bis zu den Verbänden der Zivilgesellschaft und den Verbrauchern. Denn deren Entscheidungen beeinflussen den Endenergieverbrauch; (Fragen 9 und 13). Wenn dem gesamten lokalen und regionalen Potential an Energiesparmöglichkeiten und lokalen Ressourcen wirklich Rechnung getragen werden soll, kann auf die Anwendung des Subsidiaritätsprinzips nicht verzichtet werden.

10. betont, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Entwicklung und Umsetzung einer solchen Politik eine zentrale Rolle spielen. Dies macht eine intensive Förderung der Tätigkeiten lokaler Akteure notwendig. Neben einer angebotsorientierten Kultur muss sich eine nachfrageorientierte Kultur entwickeln. Diese lässt sich folgendermaßen umreißen: jeder Akteur, ob Bürger, Unternehmer oder Bürgermeister müsste die Energieeinsparmöglichkeiten, die in seinem Verantwortungsbereich liegen, kennen und zur Erstellung eines "Aktionsplans" zur Ausbeutung dieser Ressourcen veranlasst werden. Die Neuverteilung von finanziellen und humanen Ressourcen der EU sowie der Mitgliedstaaten müsste von diesem Aspekt ausgehen; (Frage 13)

11. vertritt die Auffassung, dass die Maßnahmen zur Nachfrageregulierung und zur Förderung der dezentralen Energieerzeugung theoretisch großteils bekannt sind. Das Hauptproblem liegt in ihrer Umsetzung, die eine gemeinsame politische Entscheidung der EU und der Mitgliedstaaten erfordert. Diese muss in Verbindung mit allen betroffenen Akteuren, auch den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, getroffen werden. Dabei sind vor allem zu berücksichtigen:

- quantifizierte Ziele, die wenn nötig auch verbindlichen Charakter haben und welche von Akteuren vor Ort wie den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften angepasst werden können;

- eine Reihe von Mitteln rechtlicher, steuerlicher, normativer, organisatorischer, technologischer Natur sowie von Anreizen, die alle in die Entscheidungspläne einer größtmöglichen Anzahl von Akteuren Eingang finden sollen;

- eine Verpflichtung zur Durchführung von Aktionsplänen zur Steigerung des energetischen Wirkungsgrades sowie der Förderung dezentraler Energieerzeugung auf unterschiedlichen Ebenen (EU, Mitgliedstaaten, Regionen, Städte usw.) und in den verschiedenen Sektoren (Verkehr, Bau, Industrie und Landwirtschaft);

- Maßnahmen zur Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, auch von kleiner und mittlerer Kapazität;

- eine großzügige Informationspolitik, die in der Lage ist, die Werbekampagnen der Energieanbieter für einen verstärkten Energieverbrauch zu konterkarieren sowie eventuell das Ergreifen von Maßnahmen zur Reglementierung solcher Werbekampagnen;

- Mittel zur Verstärkung der Hilfskräfte vor Ort, um ein besseres Verhältnis zwischen den Werbekräften der Energieanbieter einerseits und den Kräften zur Nachfrageregulierung und zur Unterstützung dezentraler Energieproduktion zu erlangen. Der Markt benötigt ein solches Gleichgewicht; (Frage 9)

12. nimmt die Äußerung zur Kenntnis, der zufolge "der mittelfristige Beitrag der Kernenergie (...) zu prüfen ist" und zwar aus folgenden Gründen: angesichts der Entscheidung der meisten Mitgliedstaaten, sich aus diesem Sektor zurückzuziehen, im Hinblick auf die Bekämpfung der globalen Erwärmung, aufgrund der Versorgungssicherheit sowie der nachhaltigen Entwicklung; (Frage 8)

13. macht darauf aufmerksam, dass die Energietransportnetze - vor allem Stromnetze - ebenso den Umweltschutzanforderungen entsprechen müssen. Die diesbezüglichen negativen Auswirkungen der Netze sollten nicht unterschätzt werden, die betroffenen Regionen müssen so frühzeitig wie möglich an eventuellen Projekten beteiligt werden; (Frage 6)

14. teilt die Auffassung der Kommission, der zufolge die materielle Versorgungssicherheit mittels Verträgen mit den Förderländern zu gewährleisten ist, hebt aber hervor, dass die Frage der Versorgungssicherheit der EU mit der Gesamtheit aller Verbraucher des Globus, insbesondere jener der Schwellen- und Entwicklungsländer verbunden ist. Folglich sollte die Verbreitung von Technologien und Methoden zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Förderung erneuerbarer Energien in diesen Ländern - sowohl im Rahmen internationaler als auch dezentralisierter Kooperation - als integrierender Bestandteil unserer eigenen Politik der Versorgungssicherheit aufgefasst werden; (Fragen 1 und 4)

15. ist der Meinung, dass im Sinne der nachhaltigen Entwicklung die gemeinsame Nutzung der fossilen Energievorräte, welche bislang fast ausschließlich vom industrialisierten Norden genutzt wurden, sowohl eine moralische Pflicht als auch einen Akt politischer Klugheit zur Friedenssicherung darstellt. Er empfiehlt, dass die Europäische Union internationale Kooperationsabkommen vor allem mit den Entwicklungsländern und den MOE-Staaten zum Zweck einer dauerhaften und ungeteilten Entwicklung abschließt; (Fragen 1 und 4)

Empfehlungen

Der Ausschuss der Regionen

16. ist der Auffassung, dass mindestens vier Motive für eine Aufnahme der Energieproblematik in eines der Kapitel des EU-Vertrages sprechen:

- die Integration der Energiepolitiken, vor allem infolge der Vollendung des Energiebinnenmarktes;

- die Beachtung der gemeinsamen internationalen Verpflichtungen, die seitens der EU sowie der Mitgliedstaaten - insbesondere in Bezug auf den Klimaschutz - eingegangen wurden;

- die verstärkten Maßnahmen zur Nachfragesteuerung und zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energiequellen;

- als weltweit größte Wirtschaftsmacht hat die Europäische Union, wenn sie denn mit einer Stimme spricht, tatsächlich die Kraft, die internationale Politik hin zu einer auf Nachhaltigkeit angelegten Energiepolitik zu lenken; (Frage 2)

17. ersucht die Europäische Union, dass in Ergänzung zu den im Grünbuch mehrmals beschworenen "Wenn nichts unternommen wird" - Szenarien andere "Wenn Gegenmaßnahmen ergriffen werden"-Szenarien aufgezogen werden, welche die Nachfragedrosselung, die Förderung erneuerbarer sowie dezentraler Energiequellen, die verstärkte Nutzung von Atomkraft etc. berücksichtigen. Die Maßnahmen lokaler und regionaler Gebietskörperschaften sollten dabei möglichst systematisch Eingang in diese Szenarien finden; (Fragen 9 und 13)

18. vertritt die Auffassung, dass die Sensibilisierung für die Nachfrageregulierung, welche oberste Priorität genießt, im Sinne des Zugewinns an Glaubwürdigkeit folgende Schritte erforderlich macht: deutlicher inhaltlicher Ausbau der Politik zur Nachfragesteuerung, umfangreichere Ausgestaltung des Aktionsplans zur Verbesserung der Energieeffizienz, sowie dessen bessere Integration sowohl in die sektorspezifischen als auch die gebietsspezifischen Politiken, Anpassung der unterstützenden Gemeinschaftsprogramme - vor allem von SAVE - an diese neue Zielsetzungen; (Frage 9)

19. regt nach dem Vorbild der Richtlinie für Strom aus erneuerbaren Energiequellen die Ausarbeitung einer Rahmenrichtlinie über die Energieeffizienz an - der die Gebäude-, Verkehrs-, Geräte- usw. -richtlinien als Tochterrichtlinien untergliedert werden könnten - in welcher die oben genannten Punkte berücksichtigt werden. Sie sollte die Mitgliedstaaten zur Aufstellung quantifizierter Ziele im Bereich der Energieeffizienz bringen, die auf entsprechende Aktionspläne und Maßnahmenpakete abgestimmt sind, und zwar im übergreifenden Rahmen einer mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften abgestimmten Politik, welche auch bei der Umsetzung mit einbezogen werden. Diese sowohl auf nationaler als auch auf regionaler und lokaler Ebene zu erarbeitenden territorialen Energiewirtschaftspläne böten zudem den Vorteil der Sensibilisierung und Mobilisierung einer Vielzahl von Akteuren, die für die Umsetzung einer aktiven Politik zur Bedarfsbeherrschung und zur Nutzung erneuerbarer sowie dezentraler Energiequellen unabdingbar sind. Denn diese müssen durch eine "Technologienachfrage" seitens öffentlicher und privater Bauträger gefördert werden; (Fragen 9 und 13)

20. schlägt vor, innerhalb kürzester Zeit unter der Leitung der Kommission eine Sachverständigengruppe für Energieeffizienz einzusetzen, die aus Fachleuten unterschiedlicher EU-Länder besteht. Ihre Aufgabe soll die detaillierte Ausarbeitung der nachfrageorientierten Punkte sein, welche im Grünbuch als das Kernstück der energiepolitischen Strategie der Union bezeichnet werden. Im Einzelnen sind dies: die gesetzlichen, normativen und institutionellen Mittel, die Humanressourcen, die Programme für finanzielle und steuerliche Anreize, die Informations-, Ausbildungs- und Forschungsprogramme etc., welche auf EU-Ebene und in den Mitgliedstaaten (unter Einschluss der Bewerberländer) erforderlich sind; (Fragen 9 und 13)

21. bekräftigt erneut seine Sichtweise der Bedeutung steuerlicher Maßnahmen auf der Grundlage des Energieverbrauchs und der Treibhausgasemissionen für eine europäische Politik der Nachfragesteuerung. Aus Erfahrung ist er sich gleichwohl der Tatsache bewusst, dass für die Umsetzung einer solchen Politik eine Vielzahl unterstützender Maßnahmen notwendig ist. Vor allem müssten die im Grünbuch empfohlenen finanziellen Unterstützungsmaßnahmen für erneuerbare Energieträger auch auf die Energiewirtschaft ausgedehnt werden; (Frage 3)

22. schlägt vor, den der Nachfragesteuerung eingeräumten Vorrang in der künftigen Richtlinie zur Änderung der Richtlinien 96/92/EG und 98/30/EG über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und den Erdgasbinnenmarkt stärker zu berücksichtigen und sie zur Auflage für öffentliche Dienstleistungen im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu machen (effiziente Energienutzung, Kraft-Wärme-Koppelung, erneuerbare Energien, Energiebesteuerung); (Frage 9)

23. empfiehlt, dass die Politik zur Förderung erneuerbarer Energien - Gegenstand des Gemeinsamen Standpunkts des Rates (COD 2000/00116) im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen im Elektrizitätsbinnenmarkt - im Grünbuch durch Bestimmungen ergänzt wird, welche den Beitrag erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung (Biomasse, Erdwärme, Solarwärme usw.) betreffen. Diese sind auf lokaler und regionaler Ebene, in städtischem wie in ländlichem Umfeld von bedeutender Wirkung, sie sollten mehr Beachtung finden und nicht nur, wie häufig der Fall, auf die Stromerzeugung begrenzt werden. Zudem sollte der Berücksichtigung des Aspekts "erneuerbare Energien" bei Neubauten sowie bei umfassenden Renovierungsarbeiten große Bedeutung geschenkt werden, in weiterem Sinne auch bei allen Entscheidungen im Bau- und Verkehrswesen. Ferner sollten die diese Bereiche unterstützenden Gemeinschaftsprogramme, namentlich das ALTENER-Programm, diesen Zielsetzungen angepasst werden; (Frage 7)

24. tritt dafür ein, den Begriff der Versorgungssicherheit der Verbraucher der Union in die künftigen Gemeinschaftsdokumente zu den Richtlinien über Strom und Gas aufzunehmen, insbesondere im Rahmen öffentlicher Dienstleistungen, die allen Bürgern zur Verfügung stehen müssen und die in einem weiteren Sinne zum vierten Pfeiler der gemeinschaftlichen Energiepolitik werden könnten;

25. legt nahe, in Anbetracht der Ausführungen des Grünbuchs in punkto Umwelterwägungen die Unfallrisiken und Umweltbelastungen, die von der Kernenergie ausgehen, in gleichem Maße wie die Bekämpfung der Klimaerwärmung in der Analyse zu berücksichtigen. Die Nutzung der Kohle, die im Hinblick auf den Treibhauseffekt sicherlich nicht angezeigt erscheint, allerdings bezüglich Versorgungssicherheit, Ressourcen-Nutzungsdauer und der Entwicklung "sauberer" europäischer Sektoren auf den globalen Märkten unbestreitbare Vorteile aufweist, sollte nicht von vornherein ausgeschlossen werden; (Frage 8)

26. spricht sich dafür aus, ein "Sofortprogramm zur Verringerung der Energieintensität" in Hinblick auf die MOE-Staaten aufzulegen, als ein gleichwertiger Beitrag zur EU-Strategie der Energieversorgungssicherheit, der die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften dieser Staaten mit einbezieht und die dezentrale Zusammenarbeit zwischen den lokalen bzw. regionalen Behörden als wichtige Voraussetzung für den Know-how-Transfer und die Übernahme des acquis fördert;

27. besteht darauf, dass die kommunalen Versorgungsnetze im Energiesektor, die sich für eine nachhaltige Energiepolitik einsetzen, voll und ganz bei der Konzeption und Umsetzung der Maßnahmen und bei der Verbreitung der entsprechenden Informationen beteiligt werden. (Frage 13)

Brüssel, den 15. November 2001.

Der Präsident

des Ausschusses der Regionen

Jos Chabert

(1) ABl. C 57 vom 29.2.2000, S. 81.

(2) ABl. C 22 vom 24.1.2001, S. 27.

(3) ABl. C 144 vom 16.5.2001, S. 17.

(4) ABl. C 144 vom 16.5.2001, S. 17.