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Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema "Neue Wirtschaft, Wissensgesellschaft und ländliche Entwicklung: Perspektiven für Junglandwirte"

Amtsblatt Nr. C 036 vom 08/02/2002 S. 0029 - 0035


Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema "Neue Wirtschaft, Wissensgesellschaft und ländliche Entwicklung: Perspektiven für Junglandwirte"

(2002/C 36/06)

Der Wirtschafts- und Sozialausschuss beschloss am 1. März 2001, gemäß Artikel 23 Absatz 3 der Geschäftsordnung eine dem vorgenannten Stellungnahme zu dem vorgenannten Thema zu erarbeiten.

Die mit der Vorbereitung der Arbeiten beauftragte Fachgruppe Landwirtschaft, ländliche Entwicklung, Umweltschutz nahm ihre Stellungnahme am 27. September 2001 an. Berichterstatterin war Frau Sánchez Miguel.

Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 385. Plenartagung am 17. und 18. Oktober 2001 (Sitzung vom 17. Oktober) mit 137 Ja-Stimmen bei 1 Stimmenthaltung folgende Stellungnahme.

1. Einleitung

1.1. In einem sich angesichts der Herausforderungen der Globalisierung und der "neuen Ökonomie" rasch wandelnden Europa macht sich die Gesellschaft in zunehmendem Maße Gedanken über die Zukunft der Landwirtschaft und der ländlichen Gebiete. Sie sucht nach Entwicklungsperspektiven, die den Erwartungen der nachfolgenden Generationen gerecht werden.

1.2. Eine nachhaltige Entwicklung auf der Grundlage eines Vertrages zwischen den künftigen Generationen für den Erhalt der verfügbaren Ressourcen kommt nicht ohne eine qualitativ hochwertige Landwirtschaft und ländliche Entwicklung aus, die den nachfolgenden Generationen Beschäftigungsmöglichkeiten bietet.

1.3. Nur durch Umkehrung der Ausgrenzungs- und Alterungstendenzen des Faktors Mensch in der Landwirtschaft kann ein neuer Vertrag zwischen Landwirtschaft und Gesellschaft(1) geschlossen werden. Dabei müssen die Möglichkeiten der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien ausgeschöpft und die Kluft behoben werden, die bereits zwischen den im Niedergang befindlichen ländlichen Gebieten und den innovationsträchtigen Regionen besteht. Laut Eurostat steht die demografische Alterspyramide im Agrarsektor gegenwärtig auf dem Kopf. Somit besteht den Entwicklungsprognosen zufolge eine erhebliche Gefahr für die Kontinuität des Agrarsektors.

1.4. Die Landwirtschaft muss in die Entwicklung der Wissensgesellschaft und der Innovation voll einbezogen werden und in den Genuss der damit einhergehenden Beschäftigungschancen kommen: die neuen Leitlinien des Europäischen Rats von Lissabon für den Bereich Bildung und Ausbildung ("eLearning") und für die Förderung der neuen Informationstechnologien ("eEurope") müssen sich auch im Agrarsektor in Form von spezifischen Maßnahmen, die sich insbesondere an die Junglandwirte richten, niederschlagen.

1.5. Ferner gilt es, die Effekte der anderen Politiken auf den ländlichen Raum in den Bereichen Ausbildung und Forschung im Agrarsektor und in der konkreten Anwendung der GAP zu steigern. Dies gilt insbesondere für die Einbeziehung der Umweltbelange, der Nahrungsmittelsicherheit und der Gesundheit, wie sie in den jüngsten Vertragsänderungen vorgesehen ist.

1.6. Daher müssen Überlegungen angestellt werden, wie die bestehenden Politiken und Interventionsinstrumente besser kombiniert werden können, vor allem in den Bereichen Ausbildung, Forschungs- und Innovationsanreize und Informationsverbreitung, damit sie auch im Agrarsektor und im ländlichen Raum voll zum Einsatz kommen können. Nutznießer sollten in erster Linie die Junglandwirte, Männer wie Frauen, sein. In die Erarbeitung dieser Initiativstellungnahme wird der Ausschuss die bereits vom Europäischen Parlament und dem Ausschuss der Regionen zu diesem Thema angestellten Überlegungen einfließen lassen. Er hofft, mit diesen Institutionen einen konstruktiven Dialog über derartige Themen unter Einbeziehung der betroffenen Verbände in die Wege zu leiten(2).

1.7. Der Wirtschafts- und Sozialausschuss möchte mit dieser Stellungnahme eine Antwort auf die Veränderungen geben, die sich im Zuge der Agenda 2000 hinsichtlich der wirtschaftlichen und sozialen Strukturen und ganz besonders durch die Einbeziehung der jungen Menschen ergeben werden. In diesem Zusammenhang spielt der "Faktor Mensch" als Schlüsselelement des Wandels eine wichtige Rolle.

1.8. Der Ausschuss hatte sich mit der Problematik des Generationswechsels in der Landwirtschaft unter Analyse der einzelnen Faktoren bereits 1994 in einer Initiativstellungnahme(3) befasst. Viele der damals behandelten Probleme sind nach wie vor aktuell. Deshalb sollten im Rahmen der GAP bzw. anderer Gemeinsamer Politiken Instrumente entwickelt werden, mit denen diesen Problemen begegnet werden kann.

1.9. Die unbefriedigenden Ergebnisse von 1994 scheinen in dem Bericht des Rechnungshofes Nr. 3/2000(4) über Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigung von Jugendlichen bestätigt zu werden. Darin heißt es, dass die Europäische Union zwar ein Maßnahmenpaket zur Förderung insbesondere von Junglandwirten verabschiedet habe, der Rechnungshof aber keinen Gesamtplan oder eine Globalstrategie für die Finanzausstattung des ESF und des EAGFL Ausrichtung zugunsten der Junglandwirte erkennen konnte. Etwaige Auswirkungen seien seit 1994 nicht bekannt.

1.10. Die Kommission nimmt die Bemerkungen des Rechnungshofes zur Kenntnis und räumt ein, dass bessere Instrumente für die Bewertung der Maßnahmen im Rahmen der Verordnung Nr. 950/97(5) erforderlich sind. Zu diesem Zweck hat sie eine Reihe von Leitlinien für die Mitgliedstaaten erarbeitet. Diese Initiativen müssen in Gang gesetzt werden, aber ebenso müssen die Aktionen für die Jugendlichen besser koordiniert werden, die in einer Reihe verschiedener Instrumente verloren zu gehen scheinen.

2. Allgemeine Bemerkungen

2.1. Eine am Faktor Mensch orientierte Politik für die multifunktionale Landwirtschaft zur Eröffnung neuer Perspektiven für die Junglandwirte

2.1.1. Das europäische Agrarmodell(6) basiert auf Multifunktionalität, Umweltverträglichkeit, wirtschaftlicher Nachhaltigkeit und Nahrungsmittelsicherheit und ist ein kulturelles, technisches, wirtschaftliches und soziales Modell(7). Bis vor einigen Jahrzehnten hing der Erfolg der Landwirtschaft großenteils von natürlichen Faktoren ab: Fruchtbarkeit der Böden, Orografie, Klima. Heutzutage gewinnen jedoch daneben andere Faktoren zunehmend an Bedeutung, z. B. Intelligenz und menschliche Kreativität, Reichtum und Vielfalt der Kulturen, Fachwissen und Know-how.

2.1.2. Ziele wie integrierte ländliche Entwicklung, Qualitätssicherung, Aufwertung regionaltypischer Erzeugnisse, wirtschaftliche Differenzierung, strukturelle Modernisierung der Betriebe u. a. lassen sich nicht nur durch ein entsprechendes Regelwerk (Beihilfen, Auflagen, Verbote) erreichen. Daher muss auch im Agrarsektor und im ländlichen Raum eine am Faktor Mensch orientierte Politik verfolgt werden. Im Grunde müssten nur die Grundsätze der Agenda 2000 zur Anwendung gebracht werden. In dem nicht nur der Landwirtschaft und der ländlichen Entwicklung, sondern allen Wirtschaftsbereichen gewidmeten Teil wird eine Politik der Wissensförderung (Forschung, Innovation, allgemeine und berufliche Bildung) ausdrücklich als eine der Prioritäten der Union und als Instrument zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit ausgewiesen.

2.1.3. Die strukturelle Entwicklung und die Zusammensetzung des Humankapitals in der Landwirtschaft muss eingehender analysiert werden, um die Instrumente herausfiltern zu können, die jungen Menschen Entwicklungsperspektiven eröffnen, welche den neuen gesellschaftlichen Erfordernissen gerecht werden. Dies ist umso wichtiger, als der Ruf nach einer Beschleunigung der laufenden GAP-Reform immer lauter wird.

2.2. Die wichtigsten Strukturverbesserungen in der europäischen Landwirtschaft und ihre Folgen für die Zusammensetzung des Humankapitals

2.2.1. Auch wenn es zwischen den einzelnen EU-Mitgliedstaaten Nuancen gibt, so ist doch im Agrarsektor generell der Trend eines allgemeinen Schwunds an Betrieben, Agrarflächen und Arbeitsplätzen(8) vorherrschend. Dieser Prozess, der zum Rückgang der Zahl der Produktionsbetriebe geführt hat, hat andererseits eine Polarisierung der Unternehmensstruktur im Agrarsektor bewirkt und die Bedeutung der Haupterwerbsbetriebe und der echten wirtschaftlichen Akteure erhöht. Gleichwohl prägen die Klein- und Kleinstbetriebe weiterhin die Landwirtschaft der Gemeinschaft, vor allem in den südeuropäischen Ländern, wo das soziale Fundament der Landwirtschaft auch aus diesem Grund nach wie vor stark, wichtig und weit verbreitet ist(9). Gleichwohl sichern diese kleinen Betriebe auch heute noch einen Großteil der Arbeitsplätze. Viele dieser Landwirte führen ihren Betrieb als Nebenerwerbslandwirte, in vielen anderen Fällen handelt es sich häufig um eine versteckte Arbeitslosigkeit mit all ihren sozialen Folgen.

2.2.2. 1980 waren laut Eurostat 47 % der Landwirte älter als 55 Jahre. Dieser Prozentsatz ist in den letzten 20 Jahren bis auf 55 % (1997) gestiegen. In einigen Mittelmeerländern, wie Griechenland, Italien, Spanien und Portugal, ist ein Drittel der Landwirte älter als 65. Dies ist ein anschaulicher Beweis für den starken Alterungsprozess im Agrarsektor. Derzeit sind lediglich 7,8 % der landwirtschaftlichen Unternehmer jünger als 35.

2.2.3. Eine neue Situation ergibt sich durch die Zunahme der Frauenarbeit im Agrarsektor. Laut einem Bericht von Eurostat(10) sind 37 % der Agrarbevölkerung in der EU Frauen, mit einem höheren Anteil in Südeuropa. 82 % der Betriebe mit weniger als 8 Hektar werden von Frauen geführt (im Fall der Großbetriebe liegt der Prozentsatz jedoch niedriger).

2.2.4. Für die Beitrittsländer sind die Statistiken über junge Menschen in der Landwirtschaft kaum vergleichbar. In diesen Ländern ist allerdings ein umfassender Strukturwandel im Gange, so dass nur schwer vorausgesagt werden kann, welche Auswirkung der EU-Beitritt auf die demografische Struktur ihrer Landwirtschaft haben wird.

2.2.5. Eine Studie des Europäischen Parlaments zur Zukunft der Junglandwirte in der Europäischen Union(11) hat ergeben, dass der Anteil der jungen Landwirte in den Beitrittsländern über dem Durchschnitt der EU-Mitgliedstaaten liegt.

2.3. Die Nahrungsmittelkette und die Rolle der ländlichen Entwicklung

2.3.1. Die engen Verflechtungen zwischen Landwirtschaft, Verarbeitungsindustrie und logistischem Vertriebssystem erfordern heute eine umfassendere Sichtweise, die neben der reinen Agrarproduktion das gesamte landwirtschaftliche Nahrungsmittelsystem erfasst.

2.3.2. Die Nahrungsmittelindustrie ist somit einer der wichtigsten Zweige der europäischen Industrie. Mit rund 3 Millionen Beschäftigten und einem Produktionswert von über 600 Milliarden Euro (mehr als der Inlandsverbrauch) steht er an zweiter Stelle hinter den Elektro- und Elektronikgeräten (Quelle: Eurostat 1999). Der Nahrungsmittelsektor stützt sich wie die mit ihm verbundene Landwirtschaft weitgehend auf eine Vielzahl von Genossenschaften und kleinen und mittleren Betrieben (Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten machen weniger als 2 % der Gesamtzahl aus, während mehr als 90 % der Betriebe weniger als 20 Arbeitnehmer beschäftigen).

2.3.3. In dieser Hinsicht ist die Landwirtschaft weiterhin ein Stützpfeiler der modernen Wirtschaftssysteme, und die Qualität des Humankapitals eine tragende Säule ihrer Entwicklung. Die landwirtschaftliche Tätigkeit darf ferner nicht nur unter rein produktiven Gesichtspunkten betrachtet werden, sondern im größeren Zusammenhang der Erhaltung der natürlichen Ressourcen, der Landschaftspflege und der ländlichen Entwicklung.

2.3.4. Im Zuge der Erweiterung der Union um die MOEL wird die soziale und wirtschaftliche Rolle der Landwirtschaft und des ländlichen Raums voraussichtlich noch deutlicher und wichtiger. Die Bevölkerungs- und Arbeitsmarktstruktur in den Beitrittsländern ähnelt in gewisser Hinsicht den westeuropäischen Strukturen der 50er und 60er Jahre. Daher sollten die Auswirkungen, die die Umsetzung der GAP auf den gemeinschaftlichen Arbeitsmarkt haben könnte, frühzeitig untersucht werden.

2.4. Ausbildungsniveau in der Landwirtschaft

2.4.1. Es ist recht schwierig, sich ein Bild von dem Ausbildungsniveau, den Politiken zur Wissensförderung und den Ausbildungsangeboten in der Landwirtschaft zu machen. Denn es gibt keine vollständigen und vergleichbaren Informationsquellen, anhand derer man Überlegungen anstellen kann über das Verhältnis zwischen den einzelnen Ausbildungsniveaus in der Landwirtschaft und z. B. den Wirtschaftsleistungen oder der Arbeitsproduktivität und dem Boden mit allen territorialen, betrieblichen, familiären, altersbedingten und geschlechtsspezifischen Unterschieden. Die statistischen Daten über das Ausbildungsniveau der Landwirte, die bislang dank struktureller Untersuchungen verfügbar waren, sind seit einigen Jahren fakultativ oder auf Bitte der Mitgliedstaaten sogar völlig gestrichen worden. Daher kann mittlerweile nicht mal mehr eine genaue Aussage über das Ausbildungsniveau gemacht werden.

2.4.2. Unter Zuhilfenahme von Eurostat-Statistiken kann derzeit ausschließlich für einige Mitgliedstaaten die Lage der Agrarbetriebe am Ausbildungsniveau des Betriebseigners festgemacht werden. Gleichwohl wird bei diesen Statistiken nicht nach Alter differenziert, so dass kein realitätsgetreues Bild von der Lage der Junglandwirte gezeichnet werden kann, die im Durchschnitt über eine sehr viel bessere Ausbildung verfügen. Die Statistiken basieren darüber hinaus auf einer einfachen Unterscheidung zwischen "vollständig abgeschlossener Agrarausbildung" (Full agricultural training), "Grundausbildung" (Basic training) und "reiner Praxiserfahrung" (Only practical experience), wodurch den unterschiedlichen Gegebenheiten nicht hinreichend Rechnung getragen wird (vgl. Tabelle 1 im statistischen Anhang).

2.4.3. Die Lage ist in der Tat von Land zu Land äußerst unterschiedlich und mitunter sogar von einer Region zur anderen innerhalb eines Landes. In manchen Fällen ist das Ausbildungsniveau der in der Landwirtschaft Beschäftigten (Unternehmer und Arbeiter) vergleichbar mit dem von in anderen Wirtschaftszweigen Beschäftigten. In anderen Fällen bringt das niedrige Ausbildungsniveau in der Landwirtschaft deutliche Nachteile z. B. gegenüber der Nahrungsmittelindustrie, dem Großhandel und der öffentlichen Verwaltung mit sich.

2.4.4. Auch die für den Erwerb und die Leitung eines Agrarbetriebs oder für die Inanspruchnahme der Niederlassungsprämie erforderliche Schulbildung variiert von Land zu Land (vgl. Tabelle 2 und 3 im statistischen Anhang). Diese Heterogenität ist einer ausgewogenen Entwicklung der Agrarwirtschaft und der ländlichen Gesellschaft insgesamt nicht gerade förderlich.

2.4.4.1. Eine weitere - und theoretisch wie methodisch sicherlich komplexere - Frage ist die der Entsprechung zwischen Schulabschluss und Fachkompetenz oder Grundausbildung.

2.4.4.2. Ein in jungen Jahren erworbener Schulabschluss bedeutet nicht unbedingt, dass man im Erwachsenenalter tatsächlich über einen hohen Wissensstand verfügt. Dies ist ein Problem, das sich, wenn auch in geringerem Maße, für alle Erwachsenen stellt. Bekanntlich basiert die Agrartätigkeit in weitaus größerem Maße als andere Berufe auf Kenntnissen und Fähigkeiten, die "bei der Arbeit" und "vor Ort" erworben werden.

2.4.5. Vor diesem Hintergrund hat die OECD in den 90er Jahren auf internationaler Ebene eine Reihe vergleichender Studien über den Wissensstand der Bevölkerung im Erwachsenenalter gestartet (International Adult Literacy Survey). Dabei wurde nicht nur die formelle Qualifikation berücksichtigt, sondern ganz allgemein die Fähigkeit des Lesens, Schreibens und Rechnens, die unverzichtbar ist für die Nutzung des allgemein am Arbeitsplatz und im privaten wie gesellschaftlichen Leben verbreiteten Druckmaterials (OECD, 1999).

Anhand dieser Daten kann u. a. auch der Wissensstand der in Landwirtschaft, Industrie und im Dienstleistungssektor der 13 OECD-Staaten beschäftigten Bevölkerungsgruppe verglichen werden. Daraus ergibt sich eine generelle Benachteiligung des Agrarsektors gegenüber den anderen Sektoren (vgl. Tabelle 4 im statistischen Anhang).

2.5. Kritische Faktoren

2.5.1. Das Image der Landwirtschaft als harte und schlecht bezahlte Arbeit 365 Tage im Jahr hindurch ist für junge Menschen nicht verlockend. Hinzu kommt, dass einige Unionsbürger die Landwirte für die Probleme in der Nahrungsmittelkette verantwortlich machen.

2.5.2. Derartige Faktoren halten junge Menschen davon ab, ihre Zukunft in der Landwirtschaft zu suchen. Das von den "Medien" verbreitete vorherrschende Sozialmodell und das Image des Agrarsektors, durch das Landwirtschaft mit Umweltverschmutzung und Gesundheitsrisiken im Nahrungsmittelsektor assoziiert wird, sind hier mit ausschlaggebend.

2.5.3. In zahlreichen ländlichen Gebieten wie auch in benachteiligten Stadtvierteln ist den jungen Menschen der Zugang zu einer qualitativ hochwertigen allgemeinen und beruflichen Bildung versagt. Die schwierige (räumliche und soziale) Mobilität, der Mangel an Sozialdiensten und Freizeitangeboten sowie die beschränkten Möglichkeiten des örtlichen Arbeitsmarktes erschweren die Lage und führen zu einer Benachteiligung, die sich auf den gesamten persönlichen Werdegang auswirkt und wie in einem Teufelskreis weitere strukturelle Benachteiligungen nach sich zieht.

2.5.4. Eine andere Benachteiligung entsteht durch das generell rückläufige Niveau der individuellen, familiären und betrieblichen Dienstleistungen im ländlichen Raum. Es mangelt an Schulen, Kindergärten, Verkehrsmitteln und Freizeiteinrichtungen.

2.5.5. Verschärft wird dieses Problem oftmals durch das dürftige Ausbildungsangebot in den ländlichen Gebieten sowie durch die Kluft bei Ausbildungsniveau und kulturellem Angebot zwischen ländlichen und städtischen Gebieten. Dies gilt insbesondere für die lebensbegleitende Weiterbildung, beginnt aber bereits mit der Grundschulausbildung infolge der Landflucht und der Schülerkonzentration fernab ihrer Herkunftsorte.

2.5.6. Bemerkenswert sind diesbezüglich auch die erheblichen, in vielen ländlichen Gebieten der EU vorherrschenden und aus der Infrastrukturschwäche resultierenden Probleme bei der Einführung neuer Technologien: Die Verwendung dieser Technologien wird ebenso durch die lückenhafte Verkabelung erschwert wird durch die unzureichende Ausbildung und oftmals mangelhafte Beherrschung von Fremdsprachen.

2.5.7. Darüber hinaus ist darauf zu achten, dass nicht durch Maßnahmen der GAP die Übernahme von landwirtschaftlichen Betrieben durch Junglandwirte erschwert wird. Die Maßnahmen zur Angebotsteuerung wie z. B. Quotenregelungen erfuellen eine wichtige Funktion zur Stabilisierung der Märkte, können jedoch bei Betriebsübergaben zu Schwierigkeiten führen. Diesem Problem sollte im Interesse der Junglandwirte verstärkt Rechnung getragen werden.

2.6. Mangel an politischen Maßnahmen zur Umkehrung der kritischen Faktoren

2.6.1. Es mangelt an einer Verknüpfung zwischen Agrar- und ländlicher Entwicklungspolitik auf der einen und europäischer Beschäftigungs-, Ausbildungs-, Forschungs- und Innovationspolitik (Wissensgesellschaft) auf der anderen Seite. Die GAP unterschätzt in der Tat die erforderliche "Begleitung" der Reformen durch entsprechende Ausbildungsmaßnahmen und technische Hilfe.

2.6.2. In der Agenda 2000 wird zwar mit der Einführung der zweiten Säule ein erfreulicher Anfang gemacht, doch sind die zur Verfügung gestellten Mittel recht begrenzt. Eine Niederlassungsprämie ist zwar vorgesehen, aber nicht vorgeschrieben. Ihre Bewilligung hängt von den Prioritäten der jeweiligen Länder und Regionen ab mit dem Ergebnis, dass die ländlichen Entwicklungspläne bestimmter Mitgliedstaaten keinerlei Beihilfe für Junglandwirte vorsehen. Ohne die Bedeutung des Subsidiaritätsprinzips schmälern zu wollen, sollte vermieden werden, dass durch die unterschiedliche Anwendung von Gemeinschaftsmaßnahmen nicht nur das Wettbewerbsniveau zwischen den Mitgliedstaaten verzerrt wird, sondern auch das deutliche Signal ausbleibt, mit dem klar wird, dass Europa für seine Landwirtschaft eine Zukunft möchte.

2.6.3. Die Strukturpolitik des EAGFL schließt ihrerseits jegliche Möglichkeit von Zuschüssen für die Forschung aus diesem Fonds aus. So bleibt nur, aus dem EAGFL Ausbildungsmaßnahmen und Unterstützungsdienste für die Betriebsführung zu finanzieren. Doch nach Verabschiedung der neuen Gemeinschaftsvorschriften für die staatlichen Beihilfen scheint die Kommission nur noch die Ausgaben für den Anschub dieser Dienste genehmigen zu wollen. Dieser - im Übrigen nicht in den ESF- und EFRE-Verordnungen vorgesehene - Ausschluss wird von der Kommission in der Regel dadurch begründet, dass gemeinschaftsweit eine einheitliche Koordinierung der Forschung erfolgen und somit die Agrarforschung innerhalb des von der Generaldirektion Forschung koordinierten Rahmenprogramms zurückgefahren werden müsse.

2.6.4. Dies hat bereits jetzt zwei negative Auswirkungen: zum einen kann die Forschung auf territorialer Ebene nicht in die landwirtschaftlichen und ländlichen Entwicklungsprogramme einbezogen werden und zum anderen kommt es zu einer drastischen und unmittelbaren Kürzung der für die Agrarforschung bestimmten Finanzmittel. Denn obwohl immer wieder Lippenbekenntnisse zur Bedeutung der Lebensmittelsicherheit oder zur notwendigen Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der gemeinschaftlichen Landwirtschaft zu hören sind, entfallen auf die Forschungsprojekte in den Bereichen Landwirtschaft, Fischerei, Forstwirtschaft und ländliche Entwicklung insgesamt gerade mal 3,4 % der Mittelausstattung für das Fünfte Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung (1999-2002). Gleichwohl enthält die neue Verordnung innovative Aspekte, die im Rahmen einer kohärenten Politik zur Wissensförderung in der Landwirtschaft hätten berücksichtigt werden können. Zu den darin festgeschriebenen neuen Auflagen für Investitionsbeihilfen gehört der Nachweis angemessener Kenntnisse und beruflicher Kompetenzen seitens des begünstigten Unternehmers.

2.6.5. Die Gesellschaft stellt immer neue Anforderungen an die Landwirtschaft: nicht nur Qualität, Sicherheit, Umweltschutz und Gesundheit der Tiere werden gefordert, sondern auch Landschaftspflege und Erhalt der ländlichen Traditionen. Es muss gewährleistet werden, dass die ländliche Entwicklung auch in Zukunft den Landwirt bei der Erfuellung dieser Anforderungen unterstützt. Die ländliche Entwicklung muss folglich angepasst und im Rahmen eines stetigen Modernisierungsprozesses neu ausgestaltet werden. Die Junglandwirte sind wie kaum eine andere Gruppe neuen Trends gegenüber aufgeschlossen. Deshalb sollten ihnen neue Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Denn zahlreiche Studien belegen, dass gerade bei jungen Landwirten innovatives Verhalten und aktive Unternehmensstrategien zu beobachten sind, auch wenn der Betriebseigner älter ist. Dies gilt vor allem für junge Menschen mit einer soliden Ausbildung.

2.6.6. Andere maßgebliche Aspekte sind die Verwendung der neuen Technologien in der Landwirtschaft und die wissenschaftlichen Fortschritte wie etwa die GVO, die Realität geworden sind, auch wenn sie weiteren Studien und einer strikten Kontrolle unterliegen müssen, solange ihre Unbedenklichkeit nicht gewährleistet ist. Mit Blick auf die Verbraucher ist die Verbreitung der Innovationsergebnisse von entscheidender Bedeutung, weil dadurch ein Gefühl von transparenter Informationspolitik vermittelt wird.

2.6.7. Der Ausschuss nimmt mit Interesse die Bemühungen der Generaldirektion Landwirtschaft um bessere Koordinierung der verschiedenen Instrumente im Rahmen von LEADER, der ländlichen Entwicklungsprogramme und der Umweltmaßnahmen zur Kenntnis und spricht sich für Gemeinschaftliche Maßnahmen zugunsten der jungen Landwirte aus.. Er sieht sich dadurch in seiner Überzeugung bestärkt, dass es spezifischer horizontaler Maßnahmen für die Junglandwirte bedarf, die auf europäischer und auf einzelstaatlicher Ebene ergriffen werden müssen.

2.7. Die Programm "eLearning" und "eEurope"

2.7.1. Die durch die Informationsgesellschaft entstehenden Chancen bei der Wettbewerbsfähigkeit können, wenn sie gut "gesteuert" werden, zu Wirtschaftswachstum und Schaffung neuer Arbeitsplätze führen, die die durch den technischen Fortschritt in anderer Hinsicht wegfallenden Arbeitsplätze bei weitem kompensieren. Die Informationsgesellschaft ist gleichwohl nicht für jeden zugänglich. Die Aufrechterhaltung nachteiliger Ausgangsbedingungen kann ein weiterer Faktor für die Ausgrenzung von den wirtschaftlichen und sozialen Fortschrittsprozessen sein(12).

2.7.2. Einer der klassischen Schwachpunkte der ländlichen Gebiete ist gerade die dürftige Verbreitung von Informationen und die schwache Beteiligung an der Verwirklichung und Entwicklung einer innovativen Gesellschaft in Europa, die auf den Möglichkeiten des Wissens als Entwicklungsfaktor basiert. Insbesondere die Informationsgesellschaft ist ein ihrem Wesen nach städtisches Phänomen, und wenn die neuen Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) außerhalb des städtischen Raums in Europa noch nicht hinlänglich verbreitet sind, so liegt das nicht nur an objektiven Wirtschafts- und Infrastrukturproblemen, sondern auch am substanziellen Mangel an Inhalten und Sprachen, die auf die produktionsspezifischen und kulturellen Erfordernisse der Unternehmen und Bevölkerung auf dem Lande abgestimmt sind. Es handelt sich also eher um ein soziales denn um ein technisches Problem. Und gleichwohl können die IKT gerade in den abgelegenen Gebieten maßgeblich zum Ausgleich dieses Nachteils beitragen, der durch die geographische Entfernung von den zentralen Informations-, Kultur- und Produktionsstätten (Hochschulen, Unternehmen, politische Institutionen) entsteht. In gewisser Hinsicht könnte sich die Entfernung zu den städtischen Ballungszentren und somit zu Staus, Dichte und Umweltverschmutzung sogar als interessanter Wettbewerbs- und Entwicklungsfaktor erweisen - sofern die Telekommunikationsnetze entsprechend ausgebaut werden.

2.7.3. Die Einbeziehung der ländlichen Gebiete in die europäische Informationsgesellschaft oder eben ihre Ausgrenzung sind eine wichtige Herausforderung für alle. Um die wirtschaftlichen und sozialen Vorteile des technischen Fortschritts in ihrer Gesamtheit nutzen zu können, müsste die europäische Informationsgesellschaft auf ein Fundament gestellt werden, dessen tragende Säulen Chancengleichheit, Mitwirkung und Integration sind. Diese Zielvorgabe ist realistischerweise nur zu erreichen, wenn allen - Erzeugern wie Nutznießern - der Zugang zu zumindest einem Teil der durch die Informationsgesellschaft eröffneten Chancen gewährleistet wird.

2.7.4. Der Ausschuss nimmt mit Interesse die in der Generaldirektion "Beschäftigung und Sozialfragen" laufenden Initiativen zur "eInclusion", d. h. zur digitalen Integration in die Informationsgesellschaft, zur Kenntnis. Diese Initiativen richten sich an Gruppen, die von dieser neuen Form der Ausgrenzung ("Digital Divide") - vor allem in den ländlichen Gebieten und Regionen in Randlage -, bedroht sind. In Finnland laufen Projekte mit e-Cottages in abgelegenen ländlichen Gebieten und in Griechenland werden auf den Inseln Anlaufstellen für den Internetzugang geschaffen. Ein anderes interessantes Instrument ist die Entwicklung virtueller Gemeinschaften und lokaler/regionaler Websites, die in einigen Mitgliedstaaten nach dem Vorbild der in Kanada und Australien gemachten Erfahrungen mit Erfolg in die Wege geleitet wurden. Derartige Initiativen sollten besser registriert und sowohl mit den Programmen zur ländlichen Entwicklung als auch mit den Projekten für die Junglandwirte koordiniert werden.

2.7.5. Die im Rahmen der Programme eLearning und eEuropa geschaffenen Instrumente sollten nicht nur von den öffentlichen Behörden als Bildungs- und Informationsstellen genutzt werden, sondern es sollten sich auch die Verbände der Landwirte diese zu Nutze machen als Rüstzeug für den Umschwung und die Wissensvermittlung im Zuge des strukturellen und menschlichen Wandels.

2.7.6. Die neuen Informationstechnologien können ferner als Kommunikationsmultiplikator zwischen Landwirten und Verbrauchern fungieren, und zwar sowohl für die Förderung von elektronischen Handelsprodukten als auch bei Informationskampagnen über Qualität und Sicherheit von Nahrungsmitteln: Durch die Anwendung dieser neuen Technologien können die Tätigkeiten für die Junglandwirte abwechslungsreicher und attraktiver werden.

3. Schlussfolgerungen

3.1. Nach Auffassung des Ausschusses sind offenbar verschiedene Instrumente erforderlich, mit denen aus unterschiedlichen Perspektiven die Lage analysiert, die Problemursachen ermittelt und Lösungswege aufgezeigt werden können. Sie sollten insbesondere die Auswirkungen bewerten, die die einzelnen politischen Maßnahmen inner- und außerhalb des Agrarsektors auf die Präsenz von Junglandwirten haben.

3.2. Zunächst sollte in der GD Landwirtschaft ein spezifischer Zuständigkeitsbereich für den "Faktor Mensch" (Arbeit, Beschäftigung, Bildung, Ausbildung, technische Hilfe, Alterung, Chancengleichheit, Generationswechsel, u. a.) eingerichtet werden, um zu einer effektiveren multifunktionalen Politik zu gelangen.

3.3. Ferner sollte eine steuerliche Nachfolgeregelung in Betracht gezogen werden, die die Niederlassung und den Verbleib junger Menschen in der Landwirtschaft tatsächlich fördert, so dass der Übergang des Agrarbetriebs insgesamt begünstigt wird.

3.4. Da die europaweiten Statistiken auf den Angaben der Mitgliedstaaten basieren, muss auf dieser Ebene eine größere organisatorische und finanzielle Anstrengung in dieser Richtung unternommen werden.

3.5. Auf Gemeinschaftsebene muss ein schnelles und aktualisiertes statistisches Datensystem entwickelt werden, mit dem die Entwicklung der europäischen Landwirtschaft überwacht und gleichzeitig kontrolliert werden kann, wie viele junge Menschen sich in diesem Sektor niederlassen bzw. ihn verlassen. Mit dem derzeitigen System kann lediglich alle 3 Jahre die Zahl der Landwirte je Altersstufe veranschlagt werden. Erforderlich ist hingegen ein Register, das die Entwicklung des Sektors beobachtet und den Saldo zwischen denen ermittelt, die sich niederlassen, und denen, die dem Agrarsektor den Rücken kehren. Begleitend zur Entwicklung eines solchen statistischen Systems müsste in einer Studie die Zahl der Landwirte ermittelt werden, die ohne Nachfolger sind und nicht wissen, wem sie ihren Agrarbetrieb vermachen oder verkaufen sollen. Bei der anstehenden Halbzeitbewertung sollten die statistischen Angaben zu tatsächlichen Trends in der europäischen Landwirtschaft berücksichtigt werden.

3.6. Es ist notwendig, junge Menschen zu ermutigen innovativ, aber auch bereit zu sein, sich an die ändernden Marktbedingungen und Erwartungen der Gesellschaft an die landwirtschaftliche Produktion anzupassen. Der Kommission und den Mitgliedstaaten wird daher nahe gelegt, im Rahmen der traditionellen gemeinschaftlichen Finanzierungskanäle (Strukturfonds, gemeinschaftliche Aktionsprogramme wie Leonardo und Sokrates, Sechstes Rahmenprogramm für Forschung, u. a.) folgende Maßnahmen zu fördern:

- Unterstützung transnationaler Kooperations- und Austauschprojekte zwischen Unternehmen, Schulen, Ausbildungsstätten, Hochschulen und Forschungszentren im landwirtschaftlichen und ländlichen Raum;

- Förderung von dezentralen Aktionsplänen auf regionaler oder lokaler Ebene;

- Errichtung neuer Agenturen zur Förderung der Landwirtschaft und der ländlichen Gemeinden auf lokaler Ebene oder Ausbau der bereits bestehenden Agenturen;

- Aufnahme der Landwirtschaft als Zielgruppe im eEurope um den Dialog zwischen Landwirten und der Gesellschaft zu verbessern und den Landwirten den Austausch von Meinungen bzw. Erfahrungen über das Internet zu erleichtern; mit dem Ziel:

- Förderung der europäischen Agrar- und Nahrungsmittelkultur in der breiten Öffentlichkeit, vor allem unter jungen und ganz jungen Menschen durch ständige Weiterbildung in den Schulen;

- Förderung des landwirtschaftlichen und ländlichen Unternehmertums unter den jungen Menschen;

- Bereitstellung geeigneter Dienstleistungen in den Bereichen Ausbildung, Information, Beratung und technische Hilfe (agrartechnische Beratung) für die landwirtschaftlichen und ländlichen Betriebe oder Förderung der Teilhabe dieser Unternehmen an den für alle Wirtschaftsbereiche bestehenden wissensbasierten Chancen;

- Förderung des Zugangs der landwirtschaftlichen und ländlichen Akteure zu den Instrumenten, Techniken und Sprachen der Informationsgesellschaft, und zwar auch durch selbständige Entwicklung neuer und angemessener Inhalte;

- Ermutigung zu umfangreicheren Ausbildungsinvestitionen im Agrarsektor und in ländlichen Gemeinden, die auf folgende Ziele ausgerichtet sind: soziale Kompetenz und kulturelle Qualifikation, Einkommenssicherung und Arbeitsplatzerhalt, höherer Umweltschutz und Verbesserung der Umwelt. Hauptzielgruppen sollten junge Menschen zwischen 18 und 40 Jahren sein (neue Agrarbetriebe);

- Erhalt und Ausbau eines Dienstleistungsnetzes, das den Junglandwirten regelmäßige Arbeitspausen und Ferien ermöglicht;

- Zusammenarbeit im Bereich der Mobilitätsförderung mit dem Ziel des Erfahrungsaustausches der Junglandwirte innerhalb der EU.

3.7. Die Kommission wird ersucht,

- in der breiten Öffentlichkeit das Verständnis für die notwendige Multifunktionalität der europäischen Landwirtschaft bzw. Sicherung des europäischen Agrarmodells zu stärken und dem teilweisen negativen Image der landwirtschaftlichen Produktion zu begegnen sowie

- ein verstärktes Interesse bei den jungen Menschen für die Landwirtschaft u. a. durch Verbesserung und zeitgemäßere Informationen in den Schulen etc. zu wecken.

Brüssel, den 17. Oktober 2001.

Der Präsident

des Wirtschafts- und Sozialausschusses

Göke Frerichs

(1) ABl. C 393 vom 31.12.94, S. 86.

(2) Vgl. insbesondere den Bericht von Neil Parish zum Thema "Lage und Perspektiven der Junglandwirte in der Europäischen Union" (PE.286.374) und die Stellungnahme von Herrn Gonzi zum Thema "Projekt für junge Menschen in der europäischen Landwirtschaft" (CdR 417/2000).

(3) ABl. C 195 vom 18.7.1994.

(4) ABl. C 100 vom 7.4.2000, insbesondere Punkt 64 und 87.

(5) Nach der Agenda 2000 geändert.

(6) Stellungnahmen (ABl. C 368 vom 20.12.1999, S. 68 und ABl. C 368 vom 20.12.1999, S. 76).

(7) Vgl. Ziffer 7 der Stellungnahme (ABl. C 368 vom 20.12.1999, S. 76) zum Thema "Eine Politik zur Konsolidierung des europäischen Agrarmodells" in Bezug auf die Definition seiner Charakteristika.

(8) Im Europa der 10er-Gemeinschaft ist die Zahl der Betriebe von rund 6,5 Millionen in den Jahren 1982/1983 auf 5,5 Millionen im Zweijahreszeitraum 1989/1990 geschrumpft, wobei insbesondere die Zahl der Klein- und Kleinstbetriebe erheblich zurückgegangen ist. Eine vergleichbare Tendenz ist im Europa der 12 in den 90er Jahren zu verzeichnen: 1993 gab es noch rund 7,3 Millionen Agrarbetriebe, die bis 1997 auf 6,9 Millionen zurück gingen. Die größten Rückgänge wurden in diesem Zeitraum in Frankreich, Portugal und Spanien (rund - 8 %) registriert, während in den Niederlanden die Zahl der Betriebe relativ stabil blieb. Zwischen 1990 und 1997 haben insgesamt mehr als 1 Million Landwirte ihren Betrieb geschlossen.

(9) Im Europa der 15 erstreckt sich mehr als die Hälfte der Agrarbetriebe auf weniger als 5 Hektar. In einigen Ländern (Italien, Griechenland und Portugal) liegen 3/4 der Betriebe unter 5 Hektar. In anderen (Vereinigtes Königreich, Irland und Skandinavien) ist nur ein kleiner Prozentsatz der Agrarbetriebe unter 5 Hektar anzusiedeln (3-13 %).

(10) Statistisches Amt der EU - 30. April 2001.

(11) AGRI 134 vom April 2000, PE 290.358, S. 24.

(12) Laut Angaben der Europäischen Kommission schwankt die Durchdringungsquote des INTERNET erheblich zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten und auch und vor allem je nach geographischem Standort, Einkommen und Geschlecht. Im ländlichen Raum sind 8 % der Familien ans Netz angeschlossen, in den Städten hingegen 15 %.