52001DC0742

Bericht der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuß und den Ausschuß der Regionen - Bericht über die Umsetzung von Entscheidung Nr. 1336/97/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 1997 über Leitlinien für transeuropäische Telekommunikationsnetze /* KOM/2001/0742 endg. */


BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT, DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN - Bericht über die Umsetzung von Entscheidung Nr. 1336/97/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 1997 über Leitlinien für transeuropäische Telekommunikationsnetze

(von der Kommission vorgelegt)

INHALT

1. Einleitung

1.1. Bezugsstudien

2. Zielsetzungen von TEN-Telekom

3. Gewährte Unterstützung

4. Umsetzung des Programms

5. Mit Unterstützung der Gemeinschaft erzielte Ergebnisse

5.1. Schwerpunkt der Unterstützung bei den Aufforderungen

5.2. Bewertung der Vorschläge

5.2.1. Haltung der Evaluatoren

5.3. Profil der Programmteilnehmer

5.4. Zusammensetzung der Projekte

5.5. Ergebnisse der Projekte

5.5.1. Unterstützungsmaßnahmen

6. Bewertung des Programms

7. Bewertung der sozialen und gesellschaftlichen Auswirkungen

8. Empfehlungen

8.1. Zukünftige Entwicklung des Programms

8.2. Schlussbemerkungen

ANHANG I

1. Einleitung

TEN-Telekom ist ein Gemeinschaftsprogramm zur Unterstützung transeuropäischer Telekommunikationsnetze und -dienste. Das Programm wurde 1993 auf der Grundlage des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft Artikel 154-156 eingerichtet. In den genannten Artikeln wird zur Entwicklung transeuropäischer Netze in drei Bereichen aufgerufen: Verkehr, Telekommunikation und Energie. In diesen Bereichen wurden Programme eingerichtet, für die gemeinsame Finanzverordnungen [1] hinsichtlich der Bedingungen und Verfahrensweisen für die Gewährung von Gemeinschaftshilfen gelten. Die Regelungen wurden 1999 geändert [2]. Mit der Änderung wurden neue Beihilfeformen eingeführt und Haushaltsmittel in Höhe von 4600 Mio. EUR für den Zeitraum 2000-2006 zugewiesen.

[1] Verordnung (EG) Nr. 2236/95 des Rates vom 18. September 1995 über die Grundregeln für die Gewährung von Gemeinschaftszuschüssen für transeuropäische Netze

[2] Verordnung (EG) Nr. 1655/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Juli 1999 zur Änderung von Verordnung (EG) Nr. 2236/95 über die Grundregeln für die Gewährung von Gemeinschaftszuschüssen für transeuropäische Netze

Neben den Finanzverordnungen gelten für die Programme jeweils auch bestimmte Leitlinien. Die Leitlinien zu transeuropäischen Telekommunikationsnetzen wurden im Juni 1997 [3] angenommen und beschäftigen sich mit Zielen und Prioritäten des Programms. In Anhang I sind die Bereiche zusammengestellt, die das Programm TEN-Telekom übergreifend abdeckt ('Projekte von gemeinsamem Interesse').

[3] Entscheidung Nr. 1336/97/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 1997 über Leitlinien für transeuropäische Telekommunikationsnetze

Dieser Bericht bewertet das Programm bezogen auf die ersten drei Jahre nach Annahme der neuen Leitlinien [4] im Jahre 1997 bis Juni 2000. Nach Artikel 14 der Leitlinien ist alle drei Jahre ein Bericht mit folgenden Angaben vorzulegen:

[4] Im Zeitraum vor Inkrafttreten der neuen Leitlinien (1993 bis 1998) wurden Maßnahmen in Verbindung mit der Entwicklung von Euro-ISDN als transeuropäisches Netz ("TEN-ISDN") unterstützt. Während dieses Zeitraums wurden Studien und Projekte im Rahmen der Euro-ISDN-Leitlinien (Beschluss Nr. 2717/95/EG) durchgeführt; Finanzhilfen der Gemeinschaft wurden nach Maßgabe der TEN-Finanzverordnung gewährt. Nach frühen vorbereitenden und grundlegenden Studien (1993-94) folgten erste Studien mit begrenzten Realisierungselementen (1995) sowie später Durchführbarkeitsstudien und die erste Phase umfassender Realisierungsmaßnahmen (1996-97).

* eine Bewertung der mit Unterstützung durch die Gemeinschaft erzielten Ergebnisse in den verschiedenen Projektbereichen gemessen an den Gesamtzielen und

* eine Bewertung der sozialen und gesellschaftlichen Auswirkungen der Einführung der realisierten Anwendungen.

Als die unabhängige Befragung für diesen Bericht durchgeführt wurde, waren aufgrund der Aufforderungen der Jahre 1998 und 1999 58 Projekte gefördert worden; neun dieser Projekte waren bereits abgeschlossen. Daher behandelt dieser Bericht die zu erwartenden Ergebnisse ebenso wie die tatsächlichen Ergebnisse dieser Projekte.

Zusammen mit einem Bericht zur Bewertung des Programms sieht Artikel 14 der Leitlinien die Vorlage 'geeignete[r] Vorschläge für eine Überarbeitung von Anhang I dieser Entscheidung auf der Grundlage der technischen Entwicklungen und der gewonnenen Erfahrung vor.' In Verbindung mit diesem Bericht wird ein Vorschlag zur Änderung von Anhang I vorgelegt, der teilweise der hier dargelegten Bewertung folgt.

1.1. Bezugsstudien

Dieser Bericht beruht im Wesentlichen auf zwei Quellen:

* einer Zwischenbewertung des Programms TEN-Telekom [5], die von Mai bis November 2000 von einem unabhängigen externen Unternehmen vorgenommen wurde (nachstehend die "externe Bewertung") und

[5] Zwischenbewertung des Programms TEN-Telekom, Schlussbericht, PLS RAMBOLL Management.A/S, http://europa.eu.int/information_society/programmes/evaluation/index_en.htm

tentelecom.

* dem Sonderbericht Nr. 9/2000 des Rechnungshofs [6] betreffend transeuropäische Netzwerke (TEN) - Telekommunikation.

[6] Rechnungshof Sonderbericht Nr. 9/2000 betreffend transeuropäische Netze (TEN) -- Telekommunikation, zusammen mit den Antworten der Kommission, http://www.eca.eu.int/DE/reports_opinions.htm.

Außerdem ist der Bericht entstanden vor dem Hintergrund ...

* der Initiative eEurope mit Zielsetzungen und Prioritäten zur Unterstützung der Informationsgesellschaft durch die EU und

* weiterer Gemeinschaftsprogramme (z.B. das Fünfte Rahmenprogramm und der Kommissionsvorschlag für ein sechstes Rahmenprogramm (2002-2006), eContent und IDA sowie die übrigen TEN-Programme).

2. Zielsetzungen von TEN-Telekom

Die Hauptziele von TEN-Telekom sind in Artikel 2 der Leitlinien des Programms definiert.

Die Gemeinschaft unterstützt die Zusammenschaltung von Netzen im Bereich der Telekommunikationsinfrastruktur, die Einrichtung und Entwicklung interoperabler Dienste und Anwendungen sowie den Zugang zu diesen Diensten und Anwendungen mit folgenden Zielen:

* Erleichterung des Übergangs zur Informationsgesellschaft für alle (z.B. durch Berücksichtigung der Bedürfnisse Behinderter oder älterer Mitbürger und durch Förderung der Einbeziehung in die Gesellschaft)

* Stärkung des ökonomischen und des sozialen Zusammenhalts einschließlich der Notwendigkeit, Inseln, Binnenland-Regionen und periphere Regionen mit zentralen Regionen innerhalb der Gemeinschaft zu verbinden

* Förderung neuer Aktivitäten, die zur Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen

* Erhöhen der Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen, insbesondere KMU, und Stärkung des Binnenmarkts

Diese Zielsetzungen unterstreichen die Absicht des Programms, eine umfassende Informationsgesellschaft zu fördern; zu diesem Zweck werden verschiedene strategische Bereiche finanziell unterstützt, die drei großen Schichten zugeordnet werden können: Anwendungen, Basisdienste und Basisnetze. Diese Bereiche werden in Anhang I der Leitlinien zum Programm genannt und in den Arbeitsprogrammen zu TEN-Telekom näher spezifiziert.

3. Gewährte Unterstützung

Im Rahmen von TEN-Telekom werden Studien zur technischen und kommerziellen Durchführbarkeit sowie zur Validierung und zur Realisierung von Projekten unterstützt. In dieser Hinsicht soll das Programm die Einführung innovativer Dienste fördern, die auf bewährter Technologie beruhen. Das Programm unterstützt Dienste von allgemeinem Interesse, die nicht im Wettbewerb mit kommerziellen Diensten stehen.

Studien zur technischen und kommerziellen Durchführbarkeit sowie Validierungsmaßnahmen können mit bis zu 50 % der entstehenden Kosten gefördert werden. Für die Realisierung können bis zu 10 % des Umfangs der Gesamtinvestition gewährt werden. Die finanzielle Unterstützung kann durch Beteiligung an den Kosten, durch zinsverbilligte Darlehen, Beteiligung an Bürgschaftskosten und durch direkte Investitionsförderung erfolgen.

Die Kommission kann sich an jedem Projekt höchstens bis zu einem Umfang von 10 % der gesamten Investitionskosten einschließlich der Durchführbarkeitsstudien beteiligen.

Außerdem können im Rahmen von TEN-Telekom Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen gefördert werden, welche die Entwicklung einer geeigneten Umgebung für die Schaffung einer umfassenden Informationsgesellschaft unterstützen (Anhang II der Leitlinien zum Programm). Diese Maßnahmen können Schritte zur Verständigung auf nationaler und regionaler Ebene sowie die Koordinierung von Maßnahmen mit entsprechenden Gemeinschaftsprogrammen und nationalen Programmen beinhalten.

4. Umsetzung des Programms

Der TEN-Telekom-Haushalt für den Zeitraum 1998-2000 betrug 92,8 Mio. EUR. In der folgenden Tabelle sind die Aufwendungen für diesen Zeitraum zusammengestellt:

Gesamtübersicht Finanzen des Programms TEN-Telekom (in Mio. EUR)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

*Einschließlich 1,6 Mio. EUR Mittelübertragungen aus TEN-Energy

Zum Zeitpunkt der externen Bewertung waren neun Projekte abgeschlossen; 46 Projekte liefen noch (d.h. die Projekte befanden sich im Stadium der Realisierung), und drei Projekte waren gekündigt worden. Über weitere 35 Projekte aus der ersten Aufforderungsrunde des Jahres 2000 (2000/1) wurde noch verhandelt.

Um die Durchführung von Zahlungen zu verbessern, verfolgt das Programm einen proaktiven Ansatz: frühes Einfordern von fälligen Berichten und Claims sowie Erinnerung der Teilnehmer an die vertragliche Verpflichtung Belege beizubringen bevor die Claims eingereicht werden. Dieser Ansatz verringert sowohl spätes Einreichen von Claims als auch Verzögerungen bei der Zahlung. Letztlich wird dies zu einer schnelleren Abwicklung der Zahlung führen.

5. Mit Unterstützung der Gemeinschaft erzielte Ergebnisse

5.1. Schwerpunkt der Unterstützung bei den Aufforderungen

TEN-Telekom wählt die zu fördernden Projekte auf der Basis von Wettbewerben aufgrund der nach Aufforderungen übermittelten Vorschläge aus. In den Aufforderungen werden jeweils bestimmte Bereiche für weitere Projektvorschläge vorgeschlagen. Der folgende Kasten bietet einen Überblick über die Aufforderungen des Zeitraums 1998-2000.

Aufforderungen

1998/1 Telekommunikationsnetze

3.2.1 Entwicklung und Zusammenwirken von Satellitennetzen

3.2.2 Entwicklung und Zusammenwirken von Mobilfunknetzen

3.2.3 Entwicklung und Zusammenwirken globaler Netze

1998/2: Basisdienste und -anwendungen

1 Transeuropäische Basis-Telekommunikationsdienste

1.1 Basisdienste im Internet

1.2 Dienste zur Unterstützung des elektronischen Geschäftsverkehrs

1.3 Extranet/Intranet-Plattformen für KMU

2 Transeuropäische Basis-Telekommunikationsdienste

2.1 Bildung und Ausbildung

2.2 Zugang zum kulturellen Erbe Europas

2.3 Anwendungen und Dienste für KMU

2.4 Verkehr und Mobilität der Nutzer

2.5 Umwelt und Krisenmanagement

2.6 Gesundheitswesen

2.7 Städtische und regionale Informationsnetze

1998/3: Fortlaufende Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Unterstützungs- und Koordinierungsmaßnahmen

Marktanalyse und Technologiebeobachtung

Veranstaltung vorbereitender Sitzungen mit Vertretern der Branchen, die zum Anwendungsbereich des Programms TEN-Telekom gehören

Koordinierung und Unterstützung

Sensibilisierung und Verbreitung

1999/1 Basisdienste und -anwendungen

1 Transeuropäische Basis-Telekommunikationsdienste

1.1 Basisdienste im Internet

1.2 Dienste zur Unterstützung des elektronischen Geschäftsverkehrs

1.3 Unterstützung multimedialer Dienste

1.4 Förderung der Mobilität

2 Transeuropäische Telekommunikationsanwendungen

(Wie 1998/2) // 2000/1: Basisdienste und -anwendungen

1 Transeuropäische Basis-Telekommunikationsdienste

1.1 Informationsbasisdienste

1.2 Dienste für Industrie und Handel

1.3 Verfahren für den Neuzugang, Mobilität und Konvergenz

2 Transeuropäische Telekommunikationsanwendungen

2.1 Bildung und Ausbildung

2.2 Zugang zum kulturellen Erbe Europas

2.3 Anwendungen und Dienste für KMU

2.4 Verkehr und Mobilität der Nutzer

2.5 Umwelt und Krisenmanagement

2.6 Gesundheitswesen

2.7 Städtische und regionale Informationsnetze

2000/2: Basisdienste und -anwendungen

1 Transeuropäische Basis-Telekommunikationsdienste

1.1 Informationsbasisdienste

1.2 Dienste für Industrie und Handel

1.3 Verfahren für den Neuzugang, Mobilität und Konvergenz

2 Transeuropäische Telekommunikationsanwendungen

2.1 Bildung und Ausbildung

2.2 Zugang zum kulturellen Erbe Europas

2.3 Anwendungen und Dienste für KMU

2.4 Verkehr und Mobilität der Nutzer

2.5 Umwelt und Krisenmanagement

2.6 Gesundheitswesen

2.7 Städtische und regionale Informationsnetze

2.8 Neue Arbeitsmethoden und Dienste für den Arbeitsmarkt

(Quelle: externe Bewertung)

Wie der vorstehenden Tabelle zu entnehmen, wurde nur in der ersten Aufforderung nach Einführung der neuen Leitlinien zur Einreichung von Projektvorschlägen für die Schicht "Basisnetze" aufgefordert; Grundlage waren Beurteilungen innerhalb des Verwaltungsausschusses. Alle anschließenden Aufforderungen hatten allgemeine Dienste und Anwendungen zum Gegenstand. Eine Ausnahme bildete nur eine ergänzende fortlaufende Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Unterstützungs- und Koordinierungsmaßnahmen im Jahre 1998.

In der folgenden Tabelle ist jeweils die Anzahl der eingereichten Vorschläge aufgrund der einzelnen Aufforderungen zusammengestellt.

Eingereichte Vorschläge pro Aufforderung 1998-2000

Aufforderung // Anz. Vorschläge

1998/1 // 18

1998/2 // 132

1998/3 // 11

1999/1 // 53

2000/1 // 92

2000/2 // 123

5.2. Bewertung der Vorschläge

Die Förderanträge werden von den für TEN-Telekom zuständigen Mitarbeitern und von externen Evaluatoren bewertet. Die für die Bewertung angenommenen Kriterien beruhen auf Anhang II der Leitlinien des Programms. Die Kriterien beziehen sich im Wesentlichen auf die wirtschaftliche und finanzielle Lebensfähigkeit der Projekte, die sozioökonomischen Auswirkungen und den transeuropäischen Aspekt.

Die Vorschläge werden Gruppen mit jeweils drei Evaluatoren nach dem jeweiligen Erfahrungshintergrund der Evaluatoren zugeteilt. Die Evaluatoren bilden sich jeweils ein eigenes Urteil und nehmen für jeden einzelnen Vorschlag eine individuelle Bewertung vor; anschließend kommen die Evaluatoren zusammen, um sich auf eine einmütige Beurteilung zu verständigen. Danach finden zwei Plenarsitzungen statt: In der ersten Sitzung werden die Vorschläge der niedrigsten Kategorie ('C') ausgeschlossen; in der zweiten Sitzung werden die Beurteilungen der übrigen Vorschläge überprüft. Nach Abschluss der zweiten Plenarsitzung werden die förderungsfähigen Vorschläge in eine Rangliste eingestuft.

5.2.1. Haltung der Evaluatoren

Die 19 an der Bewertung der nach der Aufforderung 2000/1 und nach der Fortlaufenden Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 1998/3 eingegangenen Vorschläge beteiligten Evaluatoren wurden aufgefordert, ihre Haltung zum Bewertungsprozess darzulegen. Die Bildung von Fachgruppen für spezifische Bereiche wurde als ausdrückliche Stärke des Prozesses gewertet. Die Evaluatoren äußerten den Eindruck, dass die Fachgruppen eine gute persönliche Interaktion zwischen Experten zuließen und stark konsensorientierte Entscheidungen und faire Bewertungen der Vorschläge ermöglichten. Einige Vorbehalte bestanden hinsichtlich der kurzen Fristen, binnen derer die Evaluatoren sich mit den einzelnen Vorschlägen vertraut machen mussten sowie bezüglich des allgemeinen Charakters gewisser Bewertungskriterien und der Möglichkeit einer nachteiligen Beurteilung von Projekten, die sich nicht zweifelsfrei einer bestimmten Kategorie zuordnen ließen.

Der Bewertungsprozess wird zurzeit überprüft, um den Prozess insgesamt zu optimieren und die Bewertungskriterien noch konziser zu fassen. Insbesondere wird TEN-Telekom die Definition der für ein Projekt insgesamt zulässigen Investitionskosten noch näher bestimmen.

5.3. Profil der Programmteilnehmer

Eine im Rahmen der externen Bewertung durchgeführte Erhebung zeigte, dass sich die Teilnehmer zu über 50 % aus Unternehmen aus der Privatwirtschaft, 5 % aus öffentlichen Unternehmen, 10 % aus öffentlichen Verwaltungen und 18% aus Forschungseinrichtungen zusammensetzten. Zu den beteiligten privatwirtschaftlichen Unternehmen zählen viele große Technologieunternehmen im Bereich Telekommunikation und Informationstechnologie sowie kleinere Unternehmen. Die meisten Teilnehmer (66 %) stammen aus kleinen Unternehmen, die nur in einem einzigen Mitgliedstaat vertreten sind; 9 % der Unternehmen waren in allen 15 Mitgliedstaaten vertreten. 57 % der Teilnehmer stammen aus Unternehmen, die als KMU einzustufen sind. 23 % der beteiligten Unternehmen erzielen einen Umsatz von über 150 Mio. EUR.

Bei fast der Hälfte der 58 überwachten Projekte bestand eine Förderung aus anderen Quellen, die noch aus früheren Projektphasen resultierte. Am häufigsten erfolgte die Förderung im Rahmen der Programme ESPRIT (8), Telematikanwendungen (6) und ACTS (5). Die meisten von der externen Bewertung erfassten Teilnehmer erklärten, dass ihr Projekt ohne die Förderung im Rahmen von TEN-Telekom nicht durchgeführt worden wäre.

5.4. Zusammensetzung der Projekte

Die 58 aufgrund der Aufforderungen von 1998 und 1999 geförderten Projekte setzten sich wie folgt zusammen: 1 Projekt im Bereich Realisierung, 55 Durchführbarkeitsstudien und Validierungsprojekte und zwei Unterstützungsmaßnahmen [7]. Diese Zahlen verhalten sich proportional zur Anzahl der Förderanträge in den einzelnen Phasen und belegen, dass die meisten Vorschläge Studien zur technischen und kommerziellen Durchführbarkeit und Validierung zum Gegenstand haben.

[7] Nach der Aufforderung 2001-1 wurden 36 Projekte ausgewählt; 4 von diesen Projekten waren Realisierungsprojekte. Das Verfahren zur Auswahl der aufgrund der Aufforderung 2000-2 übermittelten Vorschläge wird zurzeit abgeschlossen.

Dies könnte teilweise auf die relativen Förderhöhen in den einzelnen Kategorien zurückzuführen sein: Durchführbarkeitsstudien und Validierungsprojekte werden zu 50 % gefördert; Realisierungsprojekte werden dagegen nur mit 10 % unterstützt (bei Unterstützungsmaßnahmen Übernahme zu 100 %).

5.5. Ergebnisse der Projekte

Von den 1998 und 1999 als förderungsfähig ausgewählten 58 Projekten waren zum Zeitpunkt der externen Bewertung nur neun Projekte bereits abgeschlossen. Im Wesentlichen bestanden die Ergebnisse dieser Projekte in Geschäftsplänen sowie in den entsprechenden Marktanalysen, technischen Studien und Pilotanwendungen.

Die Ergebnisse aufgrund der jährlichen Projektüberprüfungen lassen annehmen, dass die technische Qualität der Projekte insgesamt befriedigend ist; die Geschäftspläne in einigen Bereichen waren allerdings verhältnismäßig schwach.

(Entsprechend wurde das Projekt zur Unterstützung von Geschäftsplänen im Rahmen von TEN-Telekom als Unterstützungsmaßnahme ab Januar 2000 gefördert, um in diesem Bereich Hilfestellung anbieten zu können. Konsortien werden auch auf das LIFT-Programm [8] verwiesen. Im Rahmen dieses Programms sind weitere Beratungen vorgesehen.)

[8] LIFT (Linking Innovation Finance and Technology) ist ein kostenloser Dienst, der innerhalb des Programms Innovation/KMU von der Europäischen Kommission gefördert wird, um kleine Unternehmen bei der Erarbeitung von Geschäftsplänen und der Werbung von Investoren zu unterstützen.

An den neun abgeschlossenen Projekten waren die sechs in der folgenden Tabelle genannten Konsortien beteiligt (siehe folgende Tabelle); diese Konsortien haben auf die Befragung im Rahmen der externen Bewertung geantwortet. Wie der folgenden Tabelle zu entnehmen, wurden drei Projekte kürzlich realisiert bzw. steht die Realisierung in nächster Zukunft an.

Realisierungsstatus der abgeschlossenen Projekte

Projekt // Status (Oktober 2000)

ENINFO

Abgeschlossen:

April 2000 // Im Rahmen des Projektes wurde ein Pilotdienst (Internet-basierte Umweltinformationen für die Chemieindustrie) entwickelt; der potenzielle Markt scheint aber so klein zu sein, dass eine Rentabilität nicht gegeben ist.

HERMES

Abgeschlossen:

August 2000 // Die Durchführbarkeitsstudie ergab, dass der Markt für Hybrid-Postdienste zurzeit noch unterentwickelt ist, langfristig aber ein großes Potenzial besteht. Das Projekt wird in absehbarer Zukunft nicht realisiert.

HORTONET

Abgeschlossen:

Februar 2000 // In diesem Projekt wurden positive Ergebnisse erzielt. Eine Pilotanwendung wurde eingerichtet. Ein kommerziell lebensfähiger Betrieb (Multimedia-Gartenspaziergang im Netz, 150 Gärten in 15 Ländern) ist binnen 2-3 Jahren vorgesehen. Zur weiteren Entwicklung des Geschäftskonzeptes/Geschäftsgegenstandes wurde eine Förderung im Rahmen von IST übernommen, um Merkmale im Bereich Bildung und Ausbildung sowie im kulturellen Bereich zu verbessern.

TESSYN

Abgeschlossen:

März 2000 // Eine Durchführbarkeits- und Marktstudie wurde durchgeführt und das Realisierungspotenzial bewertet. Die eigentliche Realisierung kann erst 2008 oder 2010 erfolgen, da die Realisierung davon abhängt, wann GALILEO abgeschlossen ist und wie sich das TESSYN-System weiter entwickelt. Die Ergebnisse der Studie werden jedoch in zukünftigen, konkreteren Studien realisiert, um die Realisierung des gesamten Projektes vorzubereiten.

THEN

Abgeschlossen:

März 2000 // Die Durchführbarkeitsstudie zeigte, dass der transeuropäische Telemedizinmarkt noch nicht vollständig entwickelt ist; das Konsortium hat jedoch mit der Realisierung von Diensten auf dem nationalen Markt (Italien) begonnen. Das Kontaktnetz im Mittelmeerraum (Tunis) wird entwickelt; weitere Dienste (Fernunterricht für medizinische Berufe) sollen in das Projekt aufgenommen werden.

TTT-NET

Abgeschlossen:

1. Quartal 2000 // Das Projekt betrifft die Vorbereitungen für die Realisierung der neuen Generation der IP-Telefoniesysteme. Es wurde beschlossen, das Projekt in zwei Phasen durchzuführen; dabei sollte TTT-NET die grundlegende Interoperabilität sicherstellen. Dieses Projekt wurde erfolgreich abgeschlossen, und Phase 2 (TTT-SERVICES) wurde unmittelbar nach Abschluss von TTT-NET realisiert. TTT-SERVICES ist für die europäische Industrie von strategischer Bedeutung, und die Realisierung ist für die nächste Zukunft vorgesehen.

(Quelle: externe Bewertung)

Nach einer gemeinsamen Initiative, die 1997 von der GD Informationsgesellschaft und der GD Regionalpolitik gestartet wurde, wurden 15 Projekte aus dem Haushalt von TEN-Telekom bezuschusst, um die Qualität der lokalen Informationen zu Tourismus und KMU durch einen kritischen Bestand an interoperablen und zuverlässigen Informationen zu fördern. Im April 2000 wurde eine technische Bewertung der Projekte mit Unterstützung externer Experten vorgenommen. Die Bewertung ergab, dass die Projekte erheblich dazu beitragen, Maßnahmen zur Entwicklung von eEurope voranzutreiben, lokale Maßnahmen auf europäischer Ebene zu integrieren und gleichzeitig das Subsidiaritätsprinzip zu wahren.

Im Oktober 1999 wurden dreizehn im Rahmen von TEN-Telekom und durch die Taskforce "Multimediale Lernprogramme" bezuschusste Projekte überprüft. Bei der Überprüfung wurden die erzielten technischen Fortschritte und die Auswirkungen dieser Fortschritte auf die Zielsetzungen von TEN-Telekom bewertet. Bei den meisten überprüften Projekten waren im Hinblick auf beide Kriterien positive Ergebnisse zu verzeichnen.

5.5.1. Unterstützungsmaßnahmen

1998 wurde eine fortlaufende Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Unterstützungs- und Koordinierungsmaßnahmen (1998/3) mit folgenden Zielsetzungen veröffentlicht: Marktanalyse und Technologiebeobachtung; Veranstaltung vorbereitender Sitzungen mit Vertretern der Branchen, die zum Anwendungsbereich des Programms TEN-Telekom gehören; Koordinierung und Unterstützung; Sensibilisierung und Verbreitung. Aufgrund der Aufforderung wurden zwei Projekte gefördert: -

* TELEKOM 2000 organisiert erste branchenspezifische Veranstaltungen in den vom Programm abgedeckten Bereichen, unterstützt die Abstimmung zwischen den verschiedenen Projekten des Programms und schärft die Wahrnehmung im Rahmen des Programms durch Seminare und Aufklärungstage zum Programm.

* Im Rahmen des TUSAM-Projektes wird der Telekommunikationsmarkt auf technologische Entwicklungen überwacht; die Ergebnisse dieser Überwachung sollen als strategische Orientierung für das Programm dienen. Alle zwei Jahre werden Aufklärungsberichte erstellt. Diese Berichte sind wie folgt aufgebaut: Teil A - Übersicht über die Marktentwicklungen im Bereich transeuropäischer Netze Teil B - Übersicht über die Entwicklungen bei transeuropäischen TK-Anwendungen in den Schwerpunktbereichen des Programms Die Halbjahresberichte werden regelmäßig mit zusammenfassenden Artikeln über allgemeine transeuropäische Entwicklungen und über Entwicklungen im Bereich spezifischer TEN-Telekom-Anwendungen aktualisiert.

6. Bewertung des Programms

Bei der externen Bewertung wurde festgestellt, dass viele der unterstützten Projekte erheblich zu TEN-Telekom und zu den Zielsetzungen der Gemeinschaft beitragen könnten, indem sie die Entwicklung neuer Aktivitäten in Wachstumsbereichen beschleunigen, welche Arbeitsplätze schaffen und die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen in der Gemeinschaft - insbesondere von KMU - verbessern könnten. Zudem dürften die Beiträge sich unmittelbar bemerkbar machen, da der Förderschwerpunkt im Bereich der Schicht "Anwendungen" lag.

Außer bei der ersten Aufforderung wurden keine Projekte in der Schicht "Basisnetze" unterstützt. Dies ist auf den begrenzten Umfang des für das Programm vorgesehenen Haushalts und auf die Haltung des Verwaltungsausschusses zurückzuführen. In diesem Bereich wurde Unterstützung im Rahmen des Strukturfonds (für entsprechend förderungsfähige Regionen) sowie durch die EIB gewährt. Die EIB wird die Entwicklung von Telekommunikationsnetzen im Zusammenhang mit der Innovation-2000-Initiative [9] weiterhin durch die Bereitstellung von Investitionskrediten unterstützen.

[9] Innovation-2000-Initiative: Finanzierungen für eine wissens- und innovationsbasierte europäische Wirtschaft, http://www.eib.org/pub/divers/i2i_de.pdf

Im allgemeinen hat der Umfang der Vorschläge für eine Förderung im Rahmen von TEN-Telekom die verfügbaren Mittel in allen Jahren überschritten. Nach der letzten Aufforderung hat sich die Anzahl der Vorschläge um ca. 25 % erhöht.

In der folgenden Tabelle ist der Anteil der eingegangenen Projekte dem Anteil der angenommenen Projekte gegenübergestellt.

Eingegangene Projekte gegenüber angenommenen Projekten

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

* bei Bewertung ausgewählte Projekte

7. Bewertung der sozialen und gesellschaftlichen Auswirkungen

In Anbetracht der geringen Anzahl abgeschlossener Projekte beruht die Bewertung der sozialen und der gesellschaftlichen Auswirkungen weitgehend auf den in den jährlichen Projektberichten dargelegten zu erwartenden Ergebnissen.

In den Berichten aufgrund der jährlichen Überprüfungen vom November 1999 und vom Oktober 2000 wurden zu erwartende Auswirkungen in einer Reihe von Bereichen beschrieben [10]. Im Folgenden sind gemessen an den Zielsetzungen des Programms einige der Vorteile zusammengestellt, die aufgrund der Projekte erwartet werden.

[10] Die Bewertung hinsichtlich einer Verwirklichung der Zielsetzungen erfolgte für 39 der 56 laufenden TEN-Telekom-Projekte; Unterstützungsmaßnahmen wurden dabei nicht berücksichtigt.

Das Hauptziel des Programms besteht darin, den Übergang zur Informationsgesellschaft für alle zu erleichtern. In dieser Hinsicht wird von allgemeinen Diensten, insbesondere im Bereich Voice-over-IP, ein intensiverer Zugang zur Informationsgesellschaft erwartet; dies gilt besonders für Projekte wie z.B. TTT-Services und VIP-TEN, die kostengünstige Dienste aufbauend auf der bestehenden Infrastruktur ermöglichen. In der Schicht "Anwendungen" konzentriert sich E-GAP, das Projekt zur Entwicklung von Stadt- und Regionalnetzen, auf die Bereitstellung neuer Interaktionsformen zwischen lokalen und regionalen Verwaltungen und den Bürgern.

Entsprechend dem gesetzten Ziel einer Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der KMU können Satellitendienste wie z.B. das DEMON-Projekt unter Umständen dazu beitragen, die Zugangsbarriere zu Breitbanddiensten abzubauen. Projekte in der Schicht "Anwendungen" dürften für spezifische Bereiche von Vorteil sein; dies gilt z.B. für CLISME (ein Management-Werkzeug für vernetzte Verkehrsunternehmen) und Digital Market (Handelsnetze für KMU und örtliche öffentliche Verwaltungen in Stadtzentren).

Es wird erwartet, dass Projekte, die den Bürgern Interaktions- und Kommunikationsdienste anbieten, um z.B. die Kommunikation mit den örtlichen Verwaltungen zu erleichtern (E-GAP) oder um variable bedarfsabhängige Angebote im öffentlichen Verkehr zu entwickeln (SIPTS), dazu beitragen, die Einbeziehung der gesamten Gesellschaft zu fördern.

8. Empfehlungen

Angesichts der nach drei Jahren mit dem Programm erzielten Ergebnisse lassen sich die nachstehenden Empfehlungen für zukünftige Strategien zur weiteren Entwicklung des Programms formulieren. In Anhang I der Leitlinien zum Programm sind die im Rahmen des Programms unterstützten Bereiche genannt. Zusammen mit diesem Bericht wird ein Vorschlag für eine Änderung von Anhang I übermittelt, in dem die im Rahmen von TEN-Telekom unterstützten Bereiche genannt werden; dieser Vorschlag beinhaltet eine Vereinbarung zur Erläuterung der vorgeschlagenen Änderungen.

8.1. Zukünftige Entwicklung des Programms

Der Sonderbericht des Rechnungshofs und die externe Bewertung enthalten eine Reihe von Empfehlungen mit Auswirkungen auf die zukünftige Entwicklung von TEN-Telekom.

Der Sonderbericht des Rechnungshofs bezog sich auf die Überprüfung der Entwicklungen und der Umsetzung der EU-Politik hinsichtlich des Programms TEN-Telekom sowie auf die entsprechenden Maßnahmen im Rahmen des Strukturfonds und der EIB/des EIF im Zeitraum 1993 bis 1998. Gegenstand des Berichtes waren im Wesentlichen vorbereitende Maßnahmen, die vor Annahme der neuen TEN-Telekom-Leitlinien (Beschluss Nr. 1336/97) angenommen wurden. Der Bericht enthielt folgende Empfehlungen:

* Unangemessene Überschneidungen mit dem Forschungsrahmenprogramm und anderen Förderprogrammen der Gemeinschaft sollten vermieden werden, und

* es sollten striktere Verfahren zur Überwachung der Projekte eingerichtet werden.

Die externe Bewertung bezog sich auf die Umsetzung der TEN-Telekom-Leitlinien (Beschluss Nr. 1336/97) einschließlich der Veröffentlichung von Aufforderungen von 1998 bis 2000 und der gewährten Zuschüsse von 1998 bis 1999. Die Bewertung enthielt folgende Empfehlungen:

* Die Vermarktung der Programme sollte intensiviert werden.

* Es wurde auf die geringe Anzahl an Realisierungsprojekten verwiesen, die im Rahmen von TEN-Telekom unterstützt wurden.

Ausgehend von der Ausrichtung aufgrund dieser beiden Fördermaßnahmen und von den Erfahrungen mit der Durchführung des Programms seit Inkrafttreten der neuen Leitlinien wurden die folgenden Maßnahmen vorgeschlagen:

1) Erhöhung der Anzahl der Realisierungsprojekte

In Zukunft wird im Rahmen von TEN-Telekom versucht, verstärkt zur Beantragung von Fördermitteln für Realisierungsprojekte zu motivieren. Um die Auswirkungen des Programms zu verstärken und um ein eigenes Profil gegenüber dem IST-Programm zu entwickeln, ist beabsichtigt, durch verschiedene Initiativen die Anzahl der Realisierungsprojekte zu erhöhen.

* Für Realisierungsprojekte wird ein zweistufiges Bewertungsverfahren eingeführt, damit bei Projekten von Konsortien leichter, billiger und schneller geprüft werden kann, ob ein Projekt für eine Förderung durch die Kommission in Betracht kommt; dazu sollen die Kosten bis zum Eintritt in die Phase der Projektbewertung reduziert werden. In einer neu einzuführenden vorläufigen Phase brauchen Konsortien nur noch eine kurze, aber gut definierte Fassung ihres Antrags vorzulegen. Wenn der Antrag von unabhängigen Evaluatoren positiv bewertet wird, wird das Konsortium gebeten, einen umfassenden Antrag vorzulegen. Diese Änderung ist auf positive Erfahrungen mit einem ähnlichen Mechanismus im Programm Integrated Applications for Digital Sites Activity (IADS) innerhalb des Vierten Rahmenprogramms FTE zurückzuführen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass ein zweistufiger Bewertungsprozess nicht länger dauern muss als die derzeitige einstufige Bewertung.

* TEN-Telekom wird häufiger Aufforderungen veröffentlichen; die Termine der Aufforderungen werden sehr frühzeitig festgesetzt, um mehr Projekte anzuziehen, die bereits so weit vorbereitet sind, dass sie unmittelbar realisiert werden könnten. Jährlich wird mit mindestens zwei Aufforderungen gerechnet. Der Zeitraum von der Veröffentlichung einer Aufforderung bis zur Unterzeichnung des Verträge wird auf unter neun Monate verkürzt. Die Vorbereitung eines Realisierungsprojektes kann sehr viel Zeit in Anspruch nehmen; daher ist es für ein Konsortium einfach nicht praktikabel, einen weiteren längeren Zeitraum bis zur nächsten Aufforderung abzuwarten. Und wenn einem Konsortium Fördermittel aus anderen Quellen gewährt wurden, ist wahrscheinlich davon auszugehen, dass diese Förderung von einer zügigen Realisierung abhängt.

* Wie aus der geringen Anzahl der Realisierungsprojekte zu schließen, ist die derzeitige maximale Förderhöhe nicht ausreichend attraktiv für die Einrichtung transeuropäischer Dienste. Dies ist auf immanente Barrieren aufgrund unterschiedlicher Verwaltungssysteme, Sprachen und Kulturen zurückzuführen, die überwunden werden müssen, damit ein Dienst an die örtlichen Gegebenheiten in mehreren Mitgliedstaaten angepasst werden kann. TEN-Telekom schlägt vor, Artikel 5 Absatz 3 der TEN-Finanzverordnung (Nr. 2236/95-1655/99) dahingehend zu ändern, dass in den Fällen, in denen ernsthafte Hindernisse bestehen, die maximale Förderhöhe von einem Anteil von 10 % auf 20 % erhöht wird.

* Die TEN-Telekom-Leitlinien sehen eine Förderung der Gemeinschaft bei zwei Maßnahmentypen vor: (i) technische und kommerzielle Durchführbarkeit/Validierung und (ii) Realisierung. Zurzeit werden diese Maßnahmenbereiche getrennt behandelt: Ein Konsortium beantragt Fördermittel aufgrund einer Aufforderung entweder für ein Projekt im Bereich technische und kommerzielle Durchführbarkeit/Validierung oder für ein Realisierungsprojekt. Diese Trennung der Maßnahmenbereiche unterbricht die Geschäftszyklen und behindert die Realisierung der Dienste. TEN-Telekom schlägt vor, einen Vertrag zu erproben, in dem beide Maßnahmenbereiche kombiniert werden. Nach Maßgabe dieses Vertrages werden Konsortien einen Dienst validieren und - bei positiver Bewertung - zur Realisierung des Dienstes übergehen, ohne nochmals weitere Fördermittel aufgrund einer weiteren Aufforderung beantragen zu müssen. (Bei einer negativen Bewertung wird die Förderung durch die Gemeinschaft eingestellt.) Diese Kombination der Maßnahmenbereiche wird den natürlichen Geschäftszyklus widerspiegeln und zur unverzüglichen und/oder ungehinderten Realisierung hochwertiger Dienste motivieren.

2) Erhöhung der Anzahl der Projekte unter Beteiligung öffentlicher Verwaltungen

Das Programm betont die Zielsetzung einer die gesamte Gesellschaft einbeziehenden Informationsgesellschaft durch die beschleunigte Aufnahme öffentlicher Dienste für die Bürger; die beschleunigte Aufnahme öffentlicher Dienste ist insbesondere in den Bereichen vorgesehen, in denen Europa einen Wettbewerbsvorteil besitzt. Entsprechend den Leitlinien des Programms wird TEN-Telekom die Anbieter weiterer Projekte in Verbindung mit der öffentlichen Verwaltung auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene ermutigen, Dienste von hohem gesellschaftlichem Wert bereitzustellen. Gefördert werden innovative Systeme und Dienste, die zu einer wirksameren öffentlichen Verwaltung auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene führen (u.a. durch die Neugestaltung von Verwaltungsprozessen in einer Weise, die schließlich die Interoperabilität auf europäischer Ebene erleichtert).

Um die Akteure im öffentlichen Sektor (Benutzer, Diensteanbieter und öffentliche Verwaltungen) zu mobilisieren, wird eine informelle Beratergruppe als StAG (Stakeholders Advisory Group) eingerichtet, die sich aus Benutzern, Diensteanbietern, Beamten und Herstellern von Hard- und Software-Produkten zusammensetzt. Gegebenenfalls werden auch spezialisierte Beratergruppen für bestimmte im Rahmen des Programms unterstützte Bereiche gemäß Anhang I der Leitlinien des Programms (Beschluss Nr. 1336/97) eingesetzt.

3) Zusammenschaltung und Interoperabilität von Netzen

Die Zusammenschaltung und die Interoperabilität von Netzen werden gefördert, wenn die Zusammenschaltungen und die Interoperabilität zum Betrieb eines für die Öffentlichkeit interessanten Dienstes erforderlich ist. Diese Förderung wird die eher allgemeine Förderung der Basisnetze im derzeitigen Anhang I ablösen.

4) Koordinierung mit anderen Akteuren

Um eine sinnvolle Verwendung öffentlicher Fördermittel sicherzustellen, bemüht sich TEN-Telekom um die Koordinierung mit dem IST-Programm, insbesondere im Hinblick auf die Förderung von Einführungsmaßnahmen und Pilotaktionen im Rahmen des IST-Programms, damit die Programme einander in geeigneter Weise ergänzen. Daher muss zwischen beiden Programmen hinsichtlich der Typen der unterstützten Maßnahmen und der geförderten Bereiche eine deutliche Trennung vorgenommen werden. In Zukunft werden die für TEN-Telekom zuständigen Mitarbeiter an IST-Bewertungen teilnehmen, damit größtmögliche Synergieeffekte gewährleistet sind.

TEN-Telekom bemüht sich um eine Koordinierung durch programmübergreifende Gruppen mit weiteren maßgeblichen Akteuren innerhalb der Kommission, z.B. mit den anderen TEN-Programmen, dem Strukturfonds, dem Programm "Wettbewerbsorientiertes und nachhaltiges Wachstum", dem IDA-Programm und SOCRATES, um Synergien zu verstärken und unnötige Überschneidungen zu vermeiden. Die Motivierung zur Beantragung von Fördermitteln für Realisierungsprojekte wird dazu beitragen, das Ausmaß der Überschneidungen zu reduzieren.

TEN-Telekom wird eine aktivere Beziehung mit der EIB entwickeln; im Rahmen dieser Beziehung ist eine Beteiligung an der Finanzierung von Projekten vorgesehen. Zurzeit hat die EIB bei Sitzungen des TEN-Telekom-Ausschusses nur einen Beobachterstatus. Um mögliche Szenarien und Modalitäten für eine komplementäre Finanzierung im Rahmen der Innovation-2000-Initiative zu prüfen, wird die Einrichtung einer Arbeitsgruppe vorgeschlagen. Zunächst wird die Arbeitsgruppe sich nach Möglichkeit auf Beispiele stützen, die in der Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen dem Forschungsrahmenprogramm und der EIB beschrieben werden; anschließend soll die Zusammenarbeit zwischen TEN-Telekom und der EIB in einer eigenen Vereinbarung erläutert werden.

In Anbetracht der Prioritäten der Innovation-2000-Initiative besteht die Möglichkeit der Herstellung einer gemeinsamen Grundlage zwischen TEN-Telekom und der EIB in den Bereichen 'Neue IuK-Netzwerke' und 'Verbreitung von Innovationen'.

5) Programmverwaltung und Projektüberwachung

Die Verfahren zur Projektüberwachung werden gestrafft, und bezüglich der förderungsfähigen Kosten werden klarere Leitlinien formuliert; dies gilt insbesondere in folgender Hinsicht:

* Durch vermehrte Prüfungen technischer und finanzieller Aspekte vor Ort sollen Unregelmäßigkeiten vermieden werden, wie sie im Sonderbericht des Rechnungshofs beschrieben wurden. Das Programm sieht als ein Ziel die Einführung von Prüfzertifikaten gemäß dem IST-Programm vor.

* Die finanztechnischen Bedingungen einschließlich der gesamten Investitionskosten eines Projektes sollen klarer definiert werden. Die Definitionen werden dazu beitragen, die Grenze zwischen Validierungs- und Realisierungskosten deutlich zu machen und zu entscheiden, welche Kosten als Investitionskosten gewertet werden können und ob Erträge von den ursprünglichen Betriebskosten abgezogen werden sollten. In zukünftigen Ausschreibungen werden Projekte festgelegte auftragsbezogene Gemeinkosten von 60% haben, im Gegensatz zu den derzeitig verwendeten tatsächlich entstandenen Kosten, die sich im Durchschnitt auf 62% belaufen. Die auftragsbezogenen Gemeinkosten sind dann Teil der bereits bekannten Projektkosten, und müssen nicht mehr über den unternehmensbezogenen Gemeinkostenzuschlag berechnet werden. Sie sind für die Programmteilnehmer einfacher zu berechnen und für die Kommission leichter zu überprüfen. Der Verwaltungsausschuss des Programms äußerte sein Einverständnis mit dieser Maßnahme.

* In Realisierungsprojekten werden Benutzer eine wichtige Rolle spielen (z.B. durch Einbeziehung einer Benutzergruppe zur Bewertung der Wirksamkeit eines Projektes). Darüber hinaus soll die Rolle der Benutzer auch in den Geschäftsplänen gestärkt werden.

* Realisierungsprojekte werden frühzeitig überprüft, noch bevor wesentliche Mittel eingesetzt werden. Die Auswirkungen abgeschlossener Projekte werden ebenfalls frühzeitig bewertet.

* Um die Auswirkungen einer Förderung durch die Gemeinschaft gezielter zu überwachen, werden die an einem Projekt beteiligten Unternehmen verpflichtet, nach Ablauf der Förderung durch die Gemeinschaft über die erzielten Ergebnisse zu berichten.

In bezug auf die Selektion von Projekten wird vorgeschlagen, die Verfahren auf eine ähnliche Art zu vereinfachen, wie es für IAP (Internet-Aktionsplan), eContent und IST-Programm der Fall ist: die Kommission hat das für die Informationsgesellschaft verantwortliche Kommissionsmitglied bevollmächtigt, Entscheidungen hinsichtlich von Projekten im Namen und unter der Verantwortung der Kommission treffen.

6) Beteiligung von Beitrittsländern

TEN-Telekom untersucht die Möglichkeit einer verstärkten Beteiligung der Beitrittsstaaten durch Gewährung finanzieller Unterstützung, um wirksam zur Einbeziehung der Beitrittsstaaten beizutragen. Die Leitlinien des Programms (Artikel 13, Ratsbeschluss Nr. 1336/97/EG) sehen eine Beteiligung von Drittländern mit der Maßgabe vor, dass die Beteiligung nicht mit einer Erhöhung der Förderleistungen durch die Gemeinschaft verbunden ist. TEN-Telekom wird eine Änderung dieses Artikels dahingehend vorschlagen, dass eine finanzielle Förderung der Beitrittsstaaten ebenso wie im IST-Programm ermöglicht wird.

7) Begründung eines klaren Profils

Rückmeldungen von den Delegierten der Mitgliedstaaten sowie aus der Industrie zeigen, dass gewisse Unklarheiten hinsichtlich der Wahrnehmung von TEN-Telekom durch Dritte bestehen. Interessierte Parteien und potenzielle Teilnehmer erfassen nicht zwangsläufig das Ziel des Programms oder den technologischen Bereich, auf den das Programm abzielt. Dieser Mangel an Klarheit dürfte dazu beitragen, dass die beteiligten Akteure das Programm untereinander weniger empfehlen. Um die Klarheit und die Verständlichkeit des Programms zu verbessern, wird die Kommission TEN-Telekom deutlicher definieren. Dazu ist unter anderem ein treffenderes Akronym zur Beschreibung des Programms ('e-TEN') vorgesehen, um den Schwerpunkt auf Anwendungen und Diensten und eine engere Verzahnung mit eEurope zu unterstreichen.

8) Mitteilung im Rahmen des Programms

Die Mitteilung im Rahmen des Programms wird attraktiver gestaltet, um die Wahrnehmung zu verbessern und Anzahl und Qualität umfangreicher Realisierungsprojekte mit starken sozioökonomischen Auswirkungen zu erhöhen. In dieser Hinsicht wird TEN-Telekom eine stärker proaktive Strategie verfolgen und sich mit Behörden, NGOs und betroffenen Wirtschaftsunternehmen beraten, die Dienste im Interesse der Öffentlichkeit anbieten. Dieses Ziel wird mit Hilfe einer Unterstützungsmaßnahme verfolgt. Zielgruppe der Maßnahme sind öffentliche Verwaltungen und die Industrie. Um das Programm gegenüber potenziellen Teilnehmern klarer zu beschreiben, wird der Leitfaden für Antragsteller vereinfacht.

8.2. Schlussbemerkungen

Diese Empfehlungen sollen auf den Stärken von TEN-Telekom aufbauen und gleichzeitig verbesserungsfähige Aspekte des Programms behandeln, auf die von unabhängiger Seite hingewiesen wurde und die durch Erfahrungen seit Auflage des Programms festgestellt wurden.

Öffentliche Dienste sollen stärker gewichtet werden, um zur Einreichung von Vorschlägen und zur Entwicklung von Diensten zu ermutigen, welche die Herausforderungen der Informationsgesellschaft annehmen und speziell auf die Anforderungen der Bürger sowie von KMU zugeschnitten sind. Die Ermutigung zur verstärkten Beantragung von Fördermitteln für Realisierungsprojekte wird diese Ausrichtung ergänzen, indem die Einrichtung operationeller Dienste mit unmittelbaren Vorteilen für die Gesellschaft angeregt wird.

Im Bericht des Rechnungshofs wurde die Notwendigkeit einer Koordinierung zwischen den Gemeinschaftsaktionen im Bereich der transeuropäischen Telekommunikationsnetze unterstrichen, um unnötige Überschneidungen zu vermeiden. TEN-Telekom wird die Koordination mit anderen Aktionen durch Beratungen und gemeinsame Vereinbarungen verstärken, um geeignete Synergien zu entwickeln und das Programm als ergänzendes Element zu etablieren.

Durch eine Reduzierung der abgedeckten Bereiche von 18 auf 7 Bereiche (siehe Vorschlag zur Änderung von Anhang I) und eine gezieltere Kommunikationsstrategie wird ein klareres Programmprofil entwickelt. Dazu wird für das Programm das neue Akronym 'e-TEN' geprägt, um der Ausrichtung auf Anwendungen und Dienste Rechnung zu tragen und den Bezug zur Telekommunikationsinfrastruktur abzuschwächen.

Um die Ausrichtung des Programms hin zu öffentlichen Diensten zu verwirklichen, wird TEN-Telekom über die StAG eine wirksame Kooperation mit den maßgeblichen Akteuren in öffentlichen Behörden, NGOs und Wirtschaftsunternehmen begründen, deren Dienste für die Allgemeinheit von Interesse sind. Diese Aufgabe wird schwerpunktmäßig behandelt, damit das Programm die Dienste bestimmen und fördern kann, die für die Gesellschaft den größten Wert haben.

ANHANG I

Im Rahmen von TEN-Telekom unterstützte Projekte 1998 und 1999 [11]

[11] Daten zur maximalen empfohlenen Förderung fehlen für 3 Projekte in den Bereichen 1.1, 2.3 und 3.2.1. Summen und Durchschnittswerte wurden für die Projekte berechnet, für die Daten vorliegen.

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

(Quelle: externe Bewertung)

2001/0296 (COD)

Vorschlag für eine

ENTSCHEIDUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

zur Änderung des Anhangs I der Entscheidung Nr. 1336/97/EG über Leitlinien für transeuropäische Telekommunikationsnetze

BEGRÜNDUNG

Gemäß Artikel 14 der Entscheidung Nr. 1336/97/EG des Europäischen Parlaments und des Rates ("die Entscheidung") legt die Kommission aufgrund der technischen Entwicklungen und der gesammelten Erfahrungen Vorschläge zur Änderung des Anhangs I (Projekte von gemeinsamem Interesse) vor.

Demselben Artikel zufolge ist dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen ein Bewertungsbericht vorzulegen. Dieser bericht [KOM (2001) nnn] stützte sich auf eine externe Bewertung des Programms TEN-Telekom und berücksichtigte den Sonderbericht 9/2000 des Rechnungshofes.

Die Grundzüge des Sonderberichts des Rechnungshofes und der externen Bewertung, die sich auf die Änderung des Anhangs I auswirken, sind:

Hauptempfehlungen des Sonderberichts 9/2000 des Rechnungshofes

* In ihrer Antwort auf den Bericht des Rechnungshofes stimmte die Kommission der Forderung zu, der transeuropäischen Dimension des Programms mehr Gewicht zu verleihen (S.20, 10(v)).

* Der Bericht des Rechnungshofes betont, dass unzulässige Überschneidungen mit dem IST-Programm und anderen Quellen der Gemeinschaftsfinanzierung zu vermeiden sind.

* In ihrer Antwort auf den Bericht des Rechnungshofes hebt die Kommission hervor, dass das Programm neu auszurichten ist. Insbesondere hält sie die Liste der Bereiche in Anhang I für zu lang und komplex. Die Kommission regte an, das Programm auf die Prioritäten der Initiative eEurope auszurichten.

Hauptschlussfolgerungen der externen Bewertung

* Die externe Bewertung ergab, dass das Programm TEN-Telekom nach wie vor relevant ist, insbesondere in Bezug auf die Ziele von eEurope.

* Die relativ große Zahl von Interessengebieten kann die Erreichung wesentlicher Vorteile verhindern.

* Die transeuropäische Dimension von TEN-Telekom bietet bedeutende zusätzliche Vorteile.

Konsequenzen für die Änderung des Anhangs I

Aufgrund dieses Orientierungsrahmens, der beträchtlichen derzeitigen technologischen Entwicklungen und der mit dem Programm gesammelten Erfahrungen wurden folgende Vorschläge zur Änderung des Anhangs I vorgelegt.

* Der transeuropäischen Dimension wird durch eine ausdrückliche Definition in Anhang I mehr Gewicht verliehen.

* Anhang I wird TEN-Telekom vom IST-Programm unterscheiden. Der geänderte Anhang I wird die Marktposition von TEN-Telekom hervorheben, um die Vorlage von Vorschlägen zur Implementierung innovativer Dienste im öffentlichen Interesse zu fördern. Anhang I wird die Tendenz widerspiegeln, Dienste, die von öffentlichen Verwaltungen genutzt werden, stärker zu unterstützen. Dienste werden vom öffentlichen Sektor oder von öffentlich-privaten Partnerschaften angeboten.

* Anhang I wird das Programm auf die strategischen Prioritäten der Initiative eEurope ausrichten. Die Liste der Bereiche wurde aufgrund der bisherigen Erfahrungen mit dem Programm und unter Berücksichtigung der Empfehlungen der externen Bewertung überarbeitet.

Stärkere Ausrichtung

Die Liste der Bereiche wird gekürzt. Die neue Liste berücksichtigt die Prioritäten von eEurope und etwaige Überschneidungen zwischen TEN-Telekom und dem IST-Programm. So wird die Unterstützung von Forschungsinfrastrukturen und Basisdiensten für Inhalte (Übersetzung, Spracherkennung u.ä.) gestrichen, da diese unter das Programm eContent fallen.

Schwerpunkt auf öffentlichen Diensten

Der Nutzung öffentlicher Dienste wird mehr Gewicht verliehen. Hierzu wird TEN-Telekom elektronische Behörden- und Verwaltungsdienste auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene für Dienste in Bereichen von beträchtlichem transeuropäischem Nutzen, darunter Bildung und Umwelt, fördern. Auch die Integration von Diensten wird unterstützt.

Verstärkte Unterstützung des Zusammenwirkens und der Zusammenschaltung von Netzen

Der derzeitige Anhang I enthält mehrere Bereiche für Basisnetze. Der geänderte Anhang I wird die Zusammenschaltung und Interoperabilität von Netzen für den Betrieb bestimmter Anwendungen oder Dienste fördern. Spezifische Technologien wie Euro-ISDN und ATM werden nicht länger unterstützt.

Neuer Bereich Mobilfunkdienste

Unterstützt werden fortschrittliche Mobilfunktechnologien, um den Zielen der Europäischen Union für die Mobilkommunikation der dritten Generation gerecht zu werden. Die Mobilkommunikation der künftigen Generation kann das Internet in großem Maßstab ausbauen und zu einer Informationsgesellschaft beitragen, an der mehr und mehr Bürger teilhaben. Diese Erweiterung wird sich maßgebend auf die Entwicklung des mobilen Handels und die Einführung neuer Multimediendienste von hoher Qualität und gemeinsamem Interesse auswirken. Bei dem derzeitigen ungewissen finanziellen Klima unterstützt TEN-Telekom mobile Dienste der künftigen Generation.

Neuer Bereich Netzsicherheit

Der Netzsicherheitspolitik der Kommission entsprechend wird TEN-Telekom aufgrund der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Stockholm vertrauensfördernde Dienste unterstützen, die die Netzsicherheit erhöhen und die Koordinierung nationaler Initiativen auf europäischer Ebene verstärken.

Zur Unterstützung nationaler Maßnahmen zum Ausbau von CERT-Systemen wird TEN-Telekom die Zusammenarbeit in der Europäischen Union verstärken, u.a. durch konkrete Vorschläge für eine effiziente Vernetzung.

Finanzielle Auswirkungen

Um mehr Bereitstellungsprojekte zu fördern, sind die finanziellen Anreize um bis zu 20 % der gesamten Investitionskosten in Bereichen von öffentlichem Interesse zu erhöhen, denen Hindernisse innewohnen, die durch unterschiedliche Verwaltungssysteme, Sprachen und Kulturen bedingt sind. Diese Anreize sind auf Anwendungen und bestimmte Basisdienste ausgerichtet, die mit derartigen Schwierigkeiten konfrontiert sind. Die finanziellen Auswirkungen werden im Rahmen des Vorschlags zur Änderung der Finanzierungsverordnung für TEN-Telekom behandelt.

Anpassung der Komitologieverfahren gemäß der Entscheidung Nr. 1999/468/EG des Rates

In Übereinstimmung mit der Erklärung des Rates und der Kommission (Punkt Nr. 2 der Erklärungen zur Ratentscheidung 1999/468/EG [12]) wird Artikel 8 Absatz 2 geändert und das Regelungsverfahren eingeführt.

[12] ABl. L 203 vom 17.7.1999, S. 1

Aufgrund der obigen Erwägungen schlägt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat vor, die Festlegung von Projekten von gemeinsamem Interesse in Anhang I der Entscheidung durch Annahme dieser Entscheidung zu ändern.

2001/0296 (COD)

Vorschlag für eine

ENTSCHEIDUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

zur Änderung des Anhangs I der Entscheidung Nr. 1336/97/EG über Leitlinien für transeuropäische Telekommunikationsnetze

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 156,

auf Vorschlag der Kommission [13],

[13] ABl. C [...] vom [...], S. [...].

nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses [14],

[14] ABl. C [...] vom [...], S. [...].

nach Stellungnahme des Ausschusses der Regionen [15],

[15] ABl. C [...] vom [...], S. [...].

nach dem Verfahren in Artikel 251 des Vertrages,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Gemäß Artikel 14 der Entscheidung 1336/97/EG des Europäischen Parlaments und des Rates legt die Kommission dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen alle drei Jahre einen Bericht über die Durchführung der Entscheidung vor.

(2) Die Kommission unterbreitete diesen Bericht am [.....].

(3) Gemäß Artikel 14 der Entscheidung Nr. 1336/97/EG des Europäischen Parlaments und des Rates legt die Kommission aufgrund der technischen Entwicklungen und der gesammelten Erfahrungen Vorschläge zur Änderung des Anhangs I vor.

(4) Der Sonderbericht Nr. 9/2000 des Rechnungshofes enthält Empfehlungen, auf die im Bericht der Kommission eingegangen wurde.

(5) In ihrer Mitteilung über eine Initiative der Kommission zur Europäischen Sonderratstagung von Lissabon vom 23.-24. März 2000 legte die Kommission die Initiative eEurope fest, wobei sie die soziale Dimension der Informationsgesellschaft hervorhob.

(6) Anhang I der Entscheidung Nr. 1336/97/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sollte daher entsprechend geändert werden.

(7) Da es sich bei den Maßnahmen zur Durchführung dieser Entscheidung um Maßnahmen allgemeinen Charakters im Sinne des Beschlusses 1999/468/EG: des Rates vom 28. Juni 1999 zur Festlegung der Modalitäten für die Ausübung der der Kommission übertragenen Durchführungsbefugnisse [16] handelt; sollten sie nach dem in Artikel 5 dieses Beschlusses vorgesehenen Regelungsverfahren erlassen werden -

[16] ABl. L 184 vom 17.7.1999, S. 23.

HABEN FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

1. Artikel 8 Absatz 2 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt: "2. Wenn auf diesen Absatz Bezug genommen wird, gilt das Regelungsverfahren gemäß Artikel 5 des Beschlusses 1999/468/EG in Übereinstimmung mit Artikel 7 Absatz 3 und Artikel 8. 3. Die in Artikel 5 Absatz 6 der Entscheidung 1999/468/EG vorgesehene Frist beträgt drei Monate."

2. Anhang I der Entscheidung Nr. 1336/97/EG des Europäischen Parlaments und des Rates wird durch Anhang I dieser Entscheidung ersetzt.

Artikel 2

Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Geschehen zu Brüssel am [...]

Im Namen des Europäischen Parlaments Im Namen des Rates

Die Präsidentin Der Präsident

ANHANG

FESTLEGUNG VON PROJEKTEN VON GEMEINSAMEM INTERESSE

Mit transeuropäischen Telekommunikationsnetzen werden innovative transeuropäische Dienste im Interesse der Allgemeinheit eingeführt. Diese Dienste werden zur Entwicklung der Informationsgesellschaft in Bezug auf Wachstum, Beschäftigung, sozialen Zusammenhalt und Beteiligung aller an der wissensgestützten Wirtschaft beitragen.

TEN-Telekom unterstützt die technische und kommerzielle Realisierbarkeit, Validierung und Bereitstellung von Diensten. Dienste müssen innovativ sein, auf einer bewährten Technologie basieren und eine europaweite Dimension aufweisen.

- Ein Dienst kann in verschiedenen Mitgliedstaaten eingeführt und in jedem Staat entsprechend angepasst werden.

- Ein Dienst, der bereits in einem einzelnen Mitgliedstaat bereitgestellt wurde, kann auf andere Mitgliedstaaten ausgedehnt werden.

- Ein Dienst kann in einem einzelnen Mitgliedstaat von nachweislich transeuropäischem Interesse implementiert werden.

Ein Dienst sollte transeuropäischen Charakter besitzen, kann jedoch von einer oder mehreren Organisationen in einem einzelnen Mitgliedstaat eingeführt werden. Die Teilnahme von Organisationen aus mehr als einem Mitgliedstaat wird jedoch begrüßt.

Vor diesem Hintergrund sind Projekte von gemeinsamem Interesse auf der Basis ihrer betrieblichen Fähigkeit festzulegen, die Ziele dieser Entscheidung zu unterstützen.

Die nachstehend beschriebenen Projekte von gemeinsamem Interesse betreffen drei Bereiche, die eine kohärente Struktur bilden.

- Anwendungen

Anwendungen dienen dem Nutzerbedarf unter Berücksichtigung der kulturellen und sprachlichen Unterschiede und der Bedürfnisse Behinderter. Gegebenenfalls müssen sie dem spezifischen Bedarf weniger entwickelter oder schwächer bevölkerter Regionen gerecht werden.

- Basisdienste

Basisdienste unterstützen gemeinsame Anforderungen der Anwendungen durch gemeinsame Werkzeuge zur Entwicklung und Implementierung neuer Anwendungen, die auf interoperablen Normen basieren. Sie stellen Dienste für den Transfer und die Integrität von Daten von Netz zu Netz bereit.

- Zusammenschaltung und Interoperabilität von Netzen

Unterstützt werden die Zusammenschaltung, Interoperabilität und Sicherheit von Netzen für den Betrieb von Anwendungen und Diensten von spezifischem öffentlichem Interesse.

Im Folgenden werden auf jeder Ebene transeuropäischer Netze die Projekte von gemeinsamem Interesse festgelegt, die gemäß Artikel 9 und nach dem Verfahren in Artikel 8 zu spezifizieren sind.

1. Anwendungen

- Elektronische Behörden- und Verwaltungsdienste: Effizientere, interaktive und integrierte Behördendienste bieten einen wesentlichen Vorteil der Informationsgesellschaft. Dienste werden auf allen Ebenen - der europäischen, nationalen, regionalen und lokalen - unterstützt, z.B. für elektronisches Auftragswesen, Tourismus, persönliche Sicherheit und kommerzielle Unterstützung für KMU. Umweltanwendungen und -dienste unterstützen die Überwachung, Kontrolle und den Informationszugang. Dienste können von Behörden oder mit deren Hilfe als ein Service im öffentlichen Interesse angeboten werden, der Bürgern und KMU zugute kommt.

- Gesundheitswesen: Netze und Dienste für Gesundheitstelematik bieten weitreichende Möglichkeiten zur Verbesserung des Zugangs zur Gesundheitsfürsorge und ihrer Qualität sowie zur Eindämmung der Kosten, die durch den medizinischen Fortschritt und demografische Veränderungen bedingt sind. Unterstützt werden neuartige Dienste, die Gesundheitsfürsorgeeinrichtungen und andere Pflegestellen miteinander verknüpfen und Gesundheitsdienste direkt für die Öffentlichkeit bereitstellen, wobei es insbesondere Maßnahmen zur Krankheitsvorbeugung und Gesundheitsförderung zu unterstützen gilt.

- Behinderte und ältere Menschen: Entwicklungen in der Netzkommunikation bieten weitreichende Möglichkeiten für die Einbeziehung älterer Menschen und Behinderter in die Informationsgesellschaft. Netzanwendungen und Dienste, die ihren spezifischen Bedürfnissen gerecht werden, können zum Abbau sozioökonomischer, geografischer und kultureller Barrieren beitragen. Unterstützt werden Dienste, die den Anforderungen älterer und behinderter Menschen entsprechen, um deren vollständige Integration und Mitwirkung in der Informationsgesellschaft zu fördern.

- Lernen und Kultur: Anspruchsvolle allgemeine und berufliche Bildung und kulturelles Bewusstsein sind eine wesentliche Voraussetzung für die wirtschaftliche Entwicklung und den sozialen Zusammenhalt. Mit zunehmendem Einfluss der Technologie in der Informationsgesellschaft wird ihre Bedeutung auch künftig hervorgehoben. Es werden Dienste unterstützt, die neue innovative Formen der Vermittlung pädagogischer und kultureller Informationen bieten, darunter Dienste für lebensbegleitendes Lernen.

2. Basisdienste

- Fortschrittliche Mobilfunkdienste: Es laufen Versuche zu den Interoperabilitätsaspekten innovativer Anwendungen für Mobilfunknetze der Übergangsgeneration und der 3. Generation. Sie werden die Basis für fortschrittliche durchgehende Lösungen in der mobilen Umgebung mit standortgestützten, individuell angepassten und kontextsensiblen Diensten bilden. Unterstützt wird die Einführung fortschrittlicher Mobilfunkanwendungen und -dienste im Interesse der Allgemeinheit, u.a. für Navigation und Lenkung, Verkehrs- und Reiseinformationen, Netzsicherheit und Fakturierung, mobilen Handel und Geschäftsverkehr, mobile Arbeit, Lernen und Kultur, Notrufdienste und Gesundheit.

- Vertrauensfördernde Dienste: Die tatkräftige Beteiligung von Unternehmen und Bürgern an der Informationsgesellschaft setzt ihr Vertrauen in die verfügbaren Dienste voraus. Sicherheit ist daher ein vorrangiger Aspekt, der eine wesentliche Herausforderung für die Zukunft darstellt. Unterstützt werden Dienste im Interesse der Allgemeinheit, die alle Sicherheitsaspekte abdecken, einschließlich der Zusammenarbeit im Hinblick auf eine effiziente Vernetzung über nationale CERT-Systeme in der Europäischen Union.

3. Zusammenschaltung und Interoperabilität von Netzen

- Die Zusammenschaltung und Interoperabilität von Netzen sind Voraussetzung für echte transeuropäische Dienste. Unterstützt werden die Zusammenschaltung, Interoperabilität und Sicherheit von Netzen für den Betrieb von Diensten von spezifischem öffentlichem Interesse. Projekte, die die Entwicklung und Verbesserung von Telekommunikationsnetzen betreffen, verdienen besondere Aufmerksamkeit, um zu gewährleisten, dass es nicht zu Konflikten mit den Bedingungen des freien Marktes kommt.

4. Zusätzliche Unterstützungs- und Koordinierungsmaßnahmen

Neben der Unterstützung von Projekten von gemeinsamem Interesse leitet die Gemeinschaft Maßnahmen zur Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen für deren Durchführung ein. Die Maßnahmen tragen zur Sensibilisierung für das Programm, zur Konsensbildung und Konzertierung hinsichtlich europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Tätigkeiten zur Förderung neuer Anwendungen und Dienste bei. Dies geschieht analog zur Durchführung von Programmen in anderen Bereichen und zur Entwicklung von Breitbandnetzen. Die Maßnahmen umfassen die Konsultation mit europäischen Gremien für Normung und strategische Planung und die Koordinierung mit Maßnahmen, die aus den verschiedenen Finanzierungsinstrumenten der Gemeinschaft finanziert werden. Dazu gehören

- strategische Studien zur Erarbeitung von Zielvorgaben und Übergang zu diesen Zielen. Diese Vorgaben werden den Akteuren des Sektors helfen, fundierte wirtschaftliche Investitionsentscheidungen zu treffen;

- Festlegung von Möglichkeiten für den Zugang zu Breitbandnetzen;

- Festlegung gemeinsamer Spezifikationen auf der Basis europäischer und weltweiter Normen;

- Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Akteuren des Sektors, u.a. in Form von öffentlich-privaten Partnerschaften;

- Koordinierung der aufgrund dieser Entscheidung durchgeführten Tätigkeiten mit entsprechenden Programmen der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten.