Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament - Katastrophenschutz - Bereitschaftsplan für eventuelle Notfälle /* KOM/2001/0707 endg. */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT - Katastrophenschutz - Bereitschaftsplan für eventuelle Notfälle 1. Die Neue Herausforderung Nach den beispiellosen tragischen Terrorangriffen in den USA wurden die Regierungen auf allen Ebenen aufgefordert, nachzuprüfen, inwieweit sie bereit und in der Lage sind, die Auswirkungen dieser Bedrohung auf unsere Gesellschaft zu verhindern oder mildern. Die Europäische Union reagierte schnell und entschieden. Im Rat [1] haben die Minister die Notwendigkeit einer konzertierten Anstrengung zur Zusammenführung unserer gemeinsamen Ressourcen hervorgehoben. Die Staatschefs haben ein klares Signal gegeben, das Wege zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten gefunden werden müssen. [1] Rat "Justiz und Inneres" (20. September 2001), Rat "Forschung" (30. Oktober 2001) und Rat "Gesundheit" (15. November 2001) Der Europäische Rat von Gent (19. Oktober 2001) hat den Rat und die Kommission aufgefordert, "ein Programm auszuarbeiten, das einer besseren Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten in den Bereichen Risikobewertung, Gefahrenwarnung und Intervention, Lagerung von Einsatzmitteln sowie Forschung dient. Dieses Programm muss sowohl auf die Erkennung und Bestimmung infektiöser und toxischer Wirkstoffe als auch auf die Prävention und die Behandlung von chemischen und biologischen Aggresssionen abstellen. Die Ernennung eines europäischen Koordinators für Katastrophenschutzmaßnahmen wird Teil dieses Programms sein". Die Kommission hat ihre im Rahmen derzeiti laufender Programme und Maßnahmen verfügbaren Ressourcen schnell mobilisiert. Sie hat die verschiedenen für den Katastrophenschutz, den Schutz der Gesundheit und das Fachwissen im Bereich Forschung zuständigen Dienststellen und Netze zusammengebracht. Dies bildet die Grundlage für die Koordinierung einer optimalen Reaktion der Gemeinschaft auf alle Arten von Notfällen. Dieser kombinierte gemeinschaftsweite Kenntnis- und Ausrüstungsstand kommt allen Ländern zugute und die Kommission mit ihrer einzigartigen Infrastruktur, ihrem multinationalen Personal und ihren Kontakten wird ihre Mittel und ihren politischen Willen dafür einsetzen, dass diese wechselseitige Nutzung unserer Einsatzmittel erleichtert wird. Diese Mitteilung ist ein Beitrag zur gemeinsamen Antwort von Kommission und Rat auf die von den Staatschefs gestellte Herausforderung. Sie enthält die wichtigsten Leitlinien, die für eine verbesserte Zusammenarbeit in der Europäischen Union wünschenswert sind. 2. Der Rahmen für den Katastrophenschutz 2.1. Wachsendes Bewusstsein für die Notwendigkeit einer Reaktion der Gemeinschaft In den letzten Jahren hat das Referat "Katastrophenschutz" Behörden bei schweren Notfällen unterstützt, indem Hilfsersuchen koordiniert und weitergeleitet wurden. Die nach dem Erdbeben von 1997 in Italien, nach dem Untergang der "Erika" vor der bretonischen Küste 1999 oder kürzlich bei der Verschmutzung der Donau im Jahr 2000 geleistete Arbeit wurde allgemein anerkannt. Eine Reihe anderer Katastrophen wie das Erdbeben in der Türkei 1999 haben dazu geführt, dass Maßnahmen zur Stärkung der Katastrophenschutzressourcen der Gemeinschaft getroffen wurden. Darin spiegelt sich wider, dass der Wert einer effizienten Koordinierung der verschiedenen nationalen Rettungs- oder Einsatzteams bei einer einzigen Stelle, nämlich der Kommission in Brüssel, anerkannt wird. Im September 2000 hat die Kommission daher ein Verfahren vorgeschlagen, das die Zusammenarbeit bei der Hilfe und Intervention in Katastrophenfällen erleichtern und stärken soll. Dieses Verfahren wurde nun vom Rat verabschiedet und tritt 2002 in Kraft. Das bedeutet, dass jeder Mitgliedstaat sich auf das Verfahren stützen kann, um unmittelbar Zugang zu den in der gesamten Gemeinschaft verfügbaren Ressourcen zu haben. 2.2. Arbeitsweise des Verfahrens Ein von einer Katastrophe betroffenes Land muss nicht länger kostbare Zeit mit der Suche nach und Kontaktaufnahme mit zahlreichen Hilfsquellen verbringen. Es kann sich einfach an das Netz der Kommission wenden und hat Zugang zu einer 'einzigen Anlaufstelle' ('one stop shop'), die über spezialisiertes Personal und andere Ressourcen verfügt. Die Kommission arbeitet eng mit den Behörden der Mitgliedstaaten zusammen, um dieses Verfahren weiterzuentwickeln, dass fünf Hauptbestandteile umfasst: * ein rund um die Uhr erreichbares und einsatzbereites Überwachungs- und Informationszentrum innerhalb der Kommission, das Vorfälle weiterverfolgt und Informationen bereitstellt; * eine vorläufige Erhebung der Einsatzteams, die innerhalb der Katastrophenschutzdienste oder anderer Notdienste der Mitgliedstaaten verfügbar sind; * ein Ausbildungsprogramm zur Stärkung der Reaktionsfähigkeit und zur Verbesserung der Zusammenarbeit und der Verbreitung von Fachwissen zwischen den Einsatzteams; * die Mobilisierung von Bewertungs- und Koordinierungsteams, die unmittelbar dort eingesetzt werden können, wo sie gebraucht werden; * ein gemeinsames Notfall-Kommunikationssystem zwischen den Katastrophenschutzbehörden der Mitgliedstaaten und den entsprechenden Kommissionsdienststellen. Beispiel: Nach dem Angriff vom 11. September aktivierte die Kommission das 24-Stunden-Alarmsystem ihres Referats "Katastrophenschutz". Das Referat stellte fest, welche Unterstützung die Mitgliedstaaten den USA anbieten könnten. Innerhalb weniger Stunden standen mehr als 1000 Rettungskräfte mit der erforderlichen Ausrüstung aus den 15 Mitgliedstaaten, Norwegen und Island zur Entsendung in die USA bereit. Diese im Geiste des in Kürze anlaufenden Verfahrens durchgeführte Maßnahme ermöglichte es der Kommission, in enger Zusammenarbeit mit dem belgischen Generalkonsulat Kontakte zu New Yorker Behörden zu knüpfen und die potenzielle Unterstützung der Europäischen Union anzubieten. 2.3. Erste Schritte Das Treffen der Kommission mit den nationalen Katastrophenschutzleitern [2] hat zu dem Schluss geführt, dass für die Reaktion auf die Auswirkungen terroristischer Angriffe zwar weiterhin die Mitgliedstaaten zuständig sind, jedoch im Rahmen des Verfahrens zur Zusammenarbeit im Katastrophenschutz eine engstmögliche Zusammenarbeit aufgebaut werden muss, um diesen neuen Herausforderungen begegnen zu können. Zu diesem Zweck wurde ein Aktionsplan für den Umgang mit den Auswirkungen atomarer, biologischer und chemischer Angriffen angenommen. [2] Bei der außerordentlichen Sitzung am 11./12.10.01 in Knokke mit den Mitgliedstaaten, EWR- und Beitrittsländern. Im Rahmen dieses Aktionsplans wurde eine Reihe erster Maßnahmen eingeführt: * die Einsetzung des im Verfahren vorgesehenen Überwachungs- und Informationszentrums. Dank der sofortigen Abstellung hochrangiger nationaler Experten aus Belgien, Frankreich und Schweden konnte die Kommission das Überwachungs- und Informationszentrum am 29.10.2001 eröffnen. Dies ermöglicht es der Kommission, ständigen Kontakt zu den Einsatzzentren in den Mitgliedstaaten zu halten sowie den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten. * die Sammlung von Informationen über atomares, bakteriologisches und chemisches Fachwissen. Die Sammlung von Informationen über dieses Fachwissen in den Mitgliedstaaten erwies sich als schwierig, da diese Informationen in den Mitgliedstaaten nicht leicht zugänglich waren. Gleichwohl gelang es den Mitgliedstaaten, diese Informationen rasch zusammenzustellen. * Die Sammlung von Informationen über Sera und Impfstoffe. Die Zusammenstellung von Informationen über Sera und Impfstoffe war noch schwieriger, hauptsächlich deshalb, weil es sich um streng vertrauliche Angaben handelt. Die notwendigen Informationskanäle sind nun jedoch aufgebaut. Ergebnis dieser Arbeit sind gemeinsame Informationen und umfangreiches Fachwissen, die bei Bedarf über das Katastrophenschutzverfahren abgerufen werden können. 2.4. Künftige Pläne - Aufbau eines Netzes der Netze Unmittelbar im Anschluss an den Europäischen Rat von Laeken wird die Kommission gemeinsam mit dem belgischen Vorsitz Spezialisten aus verschiedenen Bereichen, einschließlich Katastrophenschutz und Gesundheit, einladen, um atomare, biologische und chemische Bedrohungen zu erörtern. Damit soll eine bessere Zusammenarbeit und Koordinierung der Akteure in den einzelnen Bereichen angeregt werden. Die Kommission wird danach die dringlichsten Maßnahmen organisieren und finanzieren, soweit dies im Rahmen der bestehenden Gemeinschaftsinstrumente möglich ist. Dies wird eine einmalige Gelegenheit sein, um auf der Grundlage der bereits getroffenen Maßnahmen und der Schlussfolgerungen von Laeken ein Gesamtprogramm für kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen in allen betroffenen Bereichen, insbesondere Katastrophenschutz, Gesundheit und Forschung, festzulegen. Die verschiedenen Netze und Politikbereiche liefern Angaben und Dienste von unschätzbarem Wert. Das Verfahren für Zusammenarbeit im Katastrophenschutz ermöglicht es, dass sie im Bedarfsfall zusammentreffen, und regt sie dazu an, darüber nachzudenken, wie sie am besten einen Beitrag leisten können angesichts der Herausforderung durch die terroristische Bedrohung. 3. Gesundheitsschutz Ein Problem des Bioterrorismus ist die Tatsache, dass die Bedrohung unsichtbar ist. Gesundheitsfachleute stehen bei der Bekämpfung der Auswirkungen dieser Bedrohung an vorderster Front. Daher sind spezielle Bereitschaftspläne erforderlich, die über das hinausgehen, was bislang zur Bekämpfung bedrohlicher Krankheiten entwickelt wurde. Die Mitgliedstaaten überprüfen derzeit ihre Bereitschaftspläne für gesundheitliche Bedrohungen durch Terrorangriffe. Die Europäische Kommission hat sich bereits einen Überblick über die bestehenden Instrumente verschafft und baut auf ihnen auf. 3.1. Das Netz für epidemiologische Überwachung und Kontrolle übertragbarer Krankheiten in der Gemeinschaft 1998 wurde ein Netz für epidemiologische Überwachung und Kontrolle übertragbarer Krankheiten in der Gemeinschaft eingerichtet [3]. Das Frühwarn- und Reaktionssystem, das Bestandteil dieses Netzes ist, zielt auf die Erkennung des potenziellen Ausbruchs einer übertragbaren Krankheit ab, ungeachtet ihrer Art und Quelle. Aufbauend auf diesen Bestimmungen hat die Kommission bereits mit Katastrophenvorsorgemaßnahmen begonnen. Die Kapazität des Netzes für Meldungen über ungewöhnliche epidemische Erscheinungen muss erhöht werden. [3] Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates 2119/98/EG vom 24. September 1998 3.2. Bereits getroffene Maßnahmen im Bereich Gesundheit Im Anschluss an den Europäischen Rat von Gent konnten bei einer Reihe von Treffen auf Ministerebene und auf der Ebene hoher Verwaltungsbeamter zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission die Herausforderungen, die die biologischen und chemischen Bedrohungen für die Gesundheit darstellen, präzisiert werden. Auf internationaler Ebene wurde bei der Tagung der Gesundheitsminister der G7+ (USA, Kanada, Japan, Frankreich, Italien, Vereinigtes Königreich, Deutschland, Mexiko) in Ottawa (unter Beteiligung der Kommission) ein Plan zur Verbesserung des internationalen Schutzes vor Gesundheitsbedrohungen geprüft. Die bereits engen Verbindungen zur WHO und zu anderen internationalen Partnern werden in diesem Zusammenhang weiter ausgebaut. Auf ihrer Tagung vom 15. November 2001 haben die Gesundheitsminister die Kommission aufgefordert, ein Aktionsprogramm auszuarbeiten mit folgenden fünf Prioritäten: (1) Entwicklung eines Konsultationsverfahrens für einen Krisenfall in Zusammenhang mit der Gefahr des Bioterrorismus und einer Kapazität für den Einsatz gemeinsamer Untersuchungsteams; (2) Schaffung eines Verfahrens zur Information über die Kapazitäten der europäischen Labors in Bezug auf die Vorbeugung gegen und Bekämpfung von Bioterrorismus; (3) Schaffung eines Verfahrens zur Information über die Verfügbarkeit von Sera, Impfstoffen und Antibiotika, einschließlich konzertierter Strategien für die Entwicklung und Nutzung dieser Ressourcen; (4) Schaffung eines europäischen Netzes von Experten, die in den Mitgliedstaaten für Risikobewertung, -management und -mitteilung zuständig sind; (5) Förderung der Entwicklung von Impfstoffen, Arzneimitteln und Behandlungsmethoden. Bei der Entwicklung dieses Programms müssen diese Initiativen unbedingt eng mit dem Koordinierungsverfahren der Gemeinschaft für Katastrophenschutzmaßnahmen abgestimmt werden; auch muss bei sensiblen Daten die Vertraulichkeit gewährleistet sein. Die Kommission hat auf Ersuchen der Gesundheitsminister einen Ad-hoc-Ausschuss für den Schutz vor Gesundheitsbedrohungen eingesetzt, der sich aus hochrangigen Vertretern der Mitgliedstaaten zusammensetzt. Daher stellen die Mitgliedstaaten Experten für eine Task Force ab, die zusammen mit der Kommission gebildet wird, um Bereitschaft und Reaktionsfähigkeit im Bereich Gesundheit sowie Pläne gegen Angriffe mit biologischen und chemischen Wirkstoffen zu koordinieren und unterstützen. Im Anschluss an den Rat "Gesundheit" entwickeln die Kommission und die Mitgliedstaaten derzeit ein umfassendes Kooperationsprogramm. 3.3. Maßnahmen im Bereich Pharmazie Die enge Zusammenarbeit mit der Pharmaindustrie ist eine der Schlüsselkomponenten der Pläne zur Verhinderung von bzw. Bekämpfung von Bioterrorismus. Die Kommission hat hier bereits wichtige Arbeit geleistet, deren Ergebnisse eine wertvolle Ressource darstellen, auf die der Katastrophenschutz zurückgreifen kann. Zu den ersten Schritten zählen die Einsetzung einer Task Force zusammen mit der Industrie, die eine Reihe von Themen, einschließlich Behandlungsmethoden, Produktionskapazität, Kontrolle der Verteilung und Impfstoffe behandeln soll. Die Behörden der Mitgliedstaaten haben ferner in Zusammenhang mit biologischen Bedrohungen die Verfügbarkeit von Medizinprodukten geprüft. In Zusammenarbeit mit der Europäischen Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln (EMEA) wurde ein Verzeichnis möglicher Krankheitserreger sowie der verfügbaren Behandlungsmethoden und des betreffenden Produktspektrums erstellt. Auf der Grundlage dieses Verzeichnisses wurden die Mitgliedstaaten gebeten, aktualisierte Informationen zu den nationalen Verzeichnissen über getroffene Maßnahmen zu übermitteln. Die Ergebnisse werden von der Kommission ausgewertet. Einigkeit wurde darüber erzielt, dass die Zusammenarbeit zwischen allen zuständigen Behörden und einem speziellen Netz intensiviert werden muss - im Rahmen des Pharmazeutischen Ausschusses, der sich aus 15 Kontaktstellen in den Mitgliedstaaten zusammensetzt. Über dieses Netz läuft der Informationsaustausch und die Kommission kann Sitzungen ad hoc einberufen. Das Netz arbeitet eng mit der Task Force der Kommission für die Pharmazeutische Industrie zusammen und dient als Verbindungsglied hinsichtlich der Schlussfolgerungen der Gespräche mit den betreffenden Behörden auf nationaler Ebene. 4. Forschung 4.1. Mobilisierung des europäischen Potentials für Forschung und technologische Entwicklung Zur Verbesserung der europäischen Reaktionsfähigkeit bei Notsituationen nach biologischen oder chemischen Terrorangriffen ist die Mobilisierung des europäischen Potentials für Forschung und technologische Entwicklung erforderlich. Die Kenntnisse über neue biologische Gefahren und den Umgang mit ihnen sind auf unterschiedliche Akteure in Europa verteilt. Kurzfristig sollte eine gemeinsame Bewertung des derzeitigen Wissensstandes, der bestehenden Forschungskapazitäten und des zusätzlichen Forschungsbedarfs vorgenommen werden. Der Rat "Forschung" hat am 30. Oktober 2001 die Initiative der Kommission gebilligt, eine Gruppe nationaler Experten für die Forschung zur Abwehr biologischer und chemischer Bedrohungen einzuberufen. Die Gruppe wird den Auftrag haben, ein Verzeichnis der laufenden Forschungsarbeiten in diesem Bereich zu erstellen, Forschungslücken zu bestimmen und den Bedarf an sowie die Möglichkeiten einer Koordinierung der einschlägigen nationalen Forschungsinitiativen zu definieren. Das erste Treffen der Gruppe ist für den 12. Dezember 2001 geplant. In Einklang mit dem Ziel der Schaffung eines echten Europäischen Forschungsraums wird das neue Rahmenprogramm für Forschung und Entwicklung (2002-2006) die Mittel zur Unterstützung der Koordinierung der nationalen Forschung und zur Unterstützung der Forschung mit eindeutigem Zusatznutzen für Europa bereitstellen. Die Forschung zur Abwehr biologischer Gefahren könnte von einer Zusammenführung der nationalen Forschungstätigkeiten und Ressourcen in Bereichen von gemeinsamem Interesse profitieren. Unter der Überschrift "Planung im Vorgriff auf den künftigen Wissenschafts- und Technologiebedarf der Europäischen Union" wird das von der Kommission vorgeschlagene neue Rahmenprogramm die Mittel beinhalten, um auf dringenden Forschungsbedarf reagieren zu können, der zur Unterstützung der Gemeinschaftspolitik in den Bereichen öffentliche Gesundheit, Justiz oder Inneres besteht. Neue Bedrohungen durch Bioterrorismus illustrieren anschaulich den Nutzen von mehr Flexibilität bei der Planung der EG-Forschung. Die einschlägige Forschung mit langfristiger Perspektive könnte im Rahmen der vorrangigen Forschungsbereiche "Genomik und Biotechnologie im Dienste der Medizin" und "Lebensmittelsicherheit und Gesundheitsrisiken" finanziert werden. 4.2. Verfügbarkeit der Kompetenz der Gemeinsamen Forschungsstelle Durch die Gemeinsame Forschungsstelle verfügt die Europäische Kommission über hauseigenes wissenschaftliches und technisches Fachwissen im atomaren, chemischen und biologischen Bereich. Die GFS operiert oft in Netzen mit nationalen Labors und Forschungszentren. Ihre langjährige Arbeit im Namen des Amts für Euratom-Sicherheitsüberwachung und der Internationalen Atomenergieorganisation hat die GFS zu einem Referenzzentrum für die nukleare Sicherheitsüberwachung in der EU gemacht. Sie betreibt ferner das Europäische Zentrum für Informationsverarbeitung und -auswertung zur Nichtverbreitung von Kernwaffen (IAC), das wissenschaftliche und technische Informationen sammelt und validiert, die für die Entscheidungsfindung bei der Nichtverbreitung von Wirkstoffen für die Kriegsführung benötigt werden. Im Bereich Biologie hat die GFS eine Arbeitsgruppe zur Reaktion auf biologische Bedrohungen initiiert und koordiniert, die über spezialisierte Analysekapazitäten verfügt und die neuesten Labors in den Mitgliedstaaten sowie Experten von Weltrang in der Erkennung und Anfertigung von Fingerabdrücken transgener DNS-Stämme umfasst. Die Gruppe soll am 2. und 3. Dezember zusammentreffen, um Notfallszenarien zu erörtern. Eines der Gesprächsthemen wird angesichts der jüngsten Entwicklungen in den USA die Nutzung transgener Pflanzen zur Herstellung von Impfstoffen gegen Pocken und anderen Impfstoffen sein. Die GFS wird ihre eigenen Labors und die der 'Arbeitsgruppe für die Reaktion auf biologische Bedrohungen' des von ihr koordinierten Europäischen Netzes der GVO-Labors nutzen, um in Zusammenhang mit biologischen Angriffen auf die Nahrungskette (Agrar-Terrorismus) relevante transgener Stämme zu erkennen und bestimmen. Im chemischen Bereich wird die GFS ihre Erhebung über frei zugängliches Wissen ('open-source intelligence') über das Vorhandensein chemischer Wirkstoffe, die unter das Chemiewaffenübereinkommen fallen, allen ermächtigten Dienststellen der Kommission und der Mitgliedstaaten auf Antrag zur Verfügung stellen. Aufbauend auf ihrem zukunftsgerichteten Fachwissen wird die GFS unverzüglich zwei Studien starten: eine Studie zur Bestimmung neuer wissenschaftlicher Themen und Fragen in Zusammenhang mit Bioterrorismus und eine Studie zur Prüfung der technologischen, sozialen, wirtschaftlichen und psychologischen Verwundbarkeit unserer modernen Gesellschaften im Hinblick auf mögliche Terrorangriffe. 4.3. Globale Umwelt- und Sicherheitsüberwachung Die Kommission hat eine Mitteilung angenommen (KOM(2001) 609 vom 23. Oktober 2001) über ein System zur Globalen Umwelt- und Sicherheitsüberwachung. Der Rat der Europäischen Union und die Europäische Weltraumorganisation haben einen Aktionsplan zur Schaffung einer unabhängigen und einsatzfähigen EU-Kapazität in diesem Bereich gebilligt. Der Katastrophenschutz wird einer der wichtigsten Nutzer der Dienste des Systems zur Globalen Umwelt- und Sicherheitsüberwachung sein. Diese Raumfahrtanwendung ist einer der Prioritäten des nächsten Rahmenprogramms für Forschung und Entwicklung (2002-2003). Die Entwicklung eines Pilotprojekts könnte in Betracht gezogen werden, um zu zeigen, dass das System zur Globalen Umwelt- und Sicherheitsüberwachung dem Bedarf des Katastrophenschutzes und insbesondere der Terrorismusbekämpfung entspricht. 5. Massnahmen in anderen Bereichen Im Rahmen des breiten Spektrums von Maßnahmen und Politiken der Kommission kann sich das System für den Katastrophenschutz auf viele wertvolle Inputs stützen. 5.1. Sicherheit von Kraftwerken und Energietransport Die mit der Sicherheit von Kraftwerken und Energietransport verbundenen Fragen sind Teil der Weiterverfolgung des Grünbuchs zur Energieversorgungssicherheit, das die Kommission im November 2000 vorgelegt hat. Die Kommission setzt ihre diesbezüglichen Arbeiten gemäß der Aufforderung durch den Europäischen Rat von Nizza fort. Ein Bericht über die Energieversorgungssicherheit ist für den Europäischen Rat von Barcelona geplant. Die tragischen Brände 1999 im Mont-Blanc-Tunnel und im österreichischen Tauern-Tunnel sowie das jüngste Unglück im Gotthard-Tunnel haben die Diskussion über die Sicherheit von Tunneln sowie Rettungs- und Evakuierungsverfahren bei Unfällen erneut in Gang gebracht. Dieser Aspekt ist von grundlegender Bedeutung für die Einführung nationaler Pläne für die Evakuierung/Intervention in Notfällen. Abgesehen von der Finanzierung im Rahmen der transeuropäischen Netze wird die Kommission 2002 eine europäische Regelung mit Mindestsicherheitsanforderungen für Tunnel vorschlagen. Schließlich wird das europäische Satellitennavigationssystem GALILEO, das derzeit entwickelt wird, eine präzise und zuverlässige Ortungsfunktion liefern und so zur Durchführung von Katastrophenschutzmaßnahmen beitragen. 5.2. Sicherheit im nuklearen und radiologischen Bereich Kernenergie Die Sicherheitsstandards im Kernenergiesektor gehören zu den strengsten in der gesamten Industrie. Auf Gemeinschaftsebene wird alles getan, um durch strenge Buchführung über Kernmaterial jegliches Beiseiteschaffen für nicht-friedliche Zwecke zu verhindern. Beim Strahlenschutz koordiniert die Kommission die von den nationalen Sicherheitsbehörden getroffenen Maßnahmen. Gleichwohl muss angesichts der Ereignisse des 11. September darüber nachgedacht werden, welche Faktoren die Kernanlagen verwundbar machen. In diesem Zusammenhang bewerten die Kommissionsdienststellen gemeinsam mit der Internationalen Atomenergieorganisation (IAEO) in Wien die Kernanlagen. Auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Prüfung wird die Kommission angemessene Follow-up-Maßnahmen in Betracht ziehen. Kerntechnische Notsituationen Die Kommission und die Mitgliedstaaten sind für die Einrichtung und Unterhaltung eines Schnellwarnsystems für nukleare und radiologische Notsituationen zuständig. In der Praxis ist das System der Europäischen Gemeinschaft für den beschleunigten Informationsaustausch bei einer radiologischen Notstandssituation (ECURIE) rund um die Uhr einsatzbereit und verwendet kodierte Informationen, um Sprachbarrieren zu umgehen. Ferner finden regelmäßige Übungen statt, um seine Verfügbarkeit sicherzustellen. Im Fall eines Nuklearunfalls besteht die Hauptrolle der EG darin, die erste Mitteilung entgegenzunehmen, den Inhalt der Nachricht zu überprüfen, den Alarm in allen Mitgliedstaaten und bei der IAEO auszulösen sowie zusätzliche Informationen entgegenzunehmen und an alle Mitgliedstaaten weiterzuleiten. 5.3. Sicherheit der Netze und Informationen Ihre Verfügbarkeit ist nicht nur unverzichtbar für die Kommunikationskanäle (z.B. Katastrophenschutz) beispielsweise bei Katastrophen (nuklear, biologisch, chemisch oder Bedrohungen oder Angriffen), sondern auch für andere Infrastrukturen (z.B. Wasser, Elektrizität, Energie) usw.). Die Arbeit an der Sicherheit der Elektroniknetze wurde bereits vom Europäischen Rat von Stockholm als vorrangiges Thema genannt. In den konkreten Umsetzungsmaßnahmen, die in enger Zusammenarbeit mit dem Rat erarbeitet und in eine Entschließung des Rates aufgenommen werden, die vom Rat "Telekommunikation" am 6. Dezember angenommen werden soll, wird die neue Dimension der Terrorbedrohung berücksichtigt. 5.4. Strukturfonds Die Strukturfonds ermöglichen die Finanzierung von Vorbeugungsmaßnahmen bei Natur- oder techischen Katastrophen: so umfassen eine regionale Programme Vorbeugungsmaßnahmen gegen Naturgefahren (Verstärkung von Flussdämmen); Ausrüstung von Zentren zur Waldbrandbekämpfung; Schutz gegen Erosion, usw.). Bei der grenzüberschreitenden und grenzübergreifenden Zusammenarbeit sind auch Vorbeugungsmaßnahmen vorgesehen, insbesondere beim Hochwasseralarm oder bei technischen Katastrophen; bei der Einrichtung multinationaler Zentren zur Waldbrandbekämpfung; bei der Zusammenarbeit im Bereich der Sicherung stark frequentierter Gebirgszonen usw.). Die Strukturfonds können ferner im Rahmen regionaler Programme und in normalerweise förderfähigen Gebieten Wiederaufbauarbeiten nach Natur- oder technischen Katastrophen kofinanzieren. 5.5. Sicherheit im chemischen Bereich Chemieanlagen und -lagerstätten könnten mögliche Ziele für Terroristen sein, insbesondere jene, die in der Nähe von Städten liegen. Die Betreiber dieser Anlagen müssen bereits Überlegungen dazu anstellen, wie sie auf mögliche schwere Unfälle reagieren. Nun müssen sie ihre Sicherheitsmaßnahmen verstärken, insbesondere die Zugangskontrollen, soweit dies praktikabel ist. Darüber hinaus haben die Terrorangriffe und die Explosion in Toulouse am 21. September 2001 gezeigt, wie wichtig eine angemessene Bebauungsplanung ist, um die Auswirkungen möglicher Unfälle, unabhängig von deren Ursache, auf die Bevölkerung zu begrenzen. Die Kommission arbeitet derzeit mit den Mitgliedstaaten an diesem schwierigen Thema. 6. Der europäische Koordinator für Katastrophenschutzmassnahmen Die vorstehend beschriebenen Maßnahmen müssen im Kontext mit der Aufforderung des informellen Europäischen Rates von Gent, einen Koordinator für den Katastrophenschutz einzusetzen, gesehen werden. Die Kommission hat eine einzigartige Position, was die Zusammenarbeit mit Gruppen aus allen Mitgliedstaaten und darüber hinaus anbelangt. Sie spielt eine wichtige Rolle, wenn es darum geht, Gemeinschaftsnetze - Forschung, Gesundheit, Katastrophenschutz - zu diesem Zweck zusammenzubringen. Drei Arten von Unterstützung, die die Kommission in diesem Zusammenhang gewähren kann, lassen sich unterscheiden: - unmittelbares Eingreifen in einer Notsituation durch die Mobilisierung von Spezialistenteams usw.; - Pläne für ein besseres Vorbereitsein auf Notsituationen, z.B. Förderung der Ausbildung und Einlagerung von Impftstoffen und Sera; - langfristigere Forschung und Information zur Unterstützung von politischen Reaktionen und Einsätzen. Hierfür sind die effiziente und zunehmende Zusammenarbeit mit bestehenden Netzen und Ressourcen ebenso erforderlich wie Sensibilität, die Fähigkeit zur Zusammenarbeit sowie zur Arbeit mit einem breiten Spektrum an Organisationen und unterschiedlichen Interessen. In der Praxis kann dies am besten erreicht werden, indem auf bestehenden Katastrophenschutzmaßnahmen aufgebaut und insbesondere das Gemeinschaftsverfahren für den Katastrophenschutz vollständig umgesetzt wird. Die Kommission beabsichtigt daher, aus ihrem Kreis einen hochrangigen europäischen Koordinator für die Verwaltung des Gemeinschaftsverfahrens zur Koordinierung der Katastrophenschutzmaßnahmen zu nominieren. In dieser Eigenschaft muss dieser die Aktivierung, Umsetzung und Weiterverfolgung der vielen Gemeinschaftsinitiativen, insbesondere der in der Mitteilung genannten, koordinieren. 7. Schlussfolgerungen Die jüngsten Terrorangriffe haben große Besorgnis in der Bevölkerung der Europäischen Union hervorgerufen. Die Regierungen haben mit einer Reihe von Maßnahmen auf nationaler Ebene reagiert, und sind vor allem auf der Ebene der Europäischen Union zusammengetroffen, um die Lebensfähigkeit und den Beitrag gemeinsamer Anstrengungen zu prüfen. Die Europäische Kommission und der Ministerrat wurden von den Staatschefs aufgefordert, zu handeln und zu organisieren. Die Kommission hat gezeigt - und in dieser Mitteilung wird klar erläutert wie - dass sie bereit, fähig und in der Lage ist, einen wichtigen Beitrag zum Katastrophenschutz zu leisten. Sie hat das Inkrafttreten des sogenannten Katastrophenschutzverfahrens vorweggenommen, das bereits 'on-line' allen Mitgliedstaaten, Beitrittsländern und anderen Ländern zur Verfügung steht. In der Praxis bedeutet dies den Einsatz moderner Managementmethoden und Technologien, um die Gesamtheit der Ressourcen aus den Netzen in den Bereichen Gesundheit, Forschung, Verkehr, Energie und aus anderen Politikbereichen zu koordinieren. Insbesondere im Gesundheitssektor arbeitet die Kommission auf Aufforderung der Gesundheitsminister ein Aktionsprogramm mit folgenden Zielen aus: - Schaffung eines Verfahrens für Informationsaustausch, Beratung und Koordinierung der Behandlung gesundheitsbezogener Fragen, die mit Angriffen zusammenhängen, bei denen biologische und chemische Wirkstoffe eingesetzt werden könnten oder wurden. - Schaffung der EU-weiten Kompetenz zur frühzeitigen Erkennung biologischer und chemischer Wirkstoffe, die bei Angriffen eingesetzt werden könnten, sowie zur raschen und verläßlichen Bestimmung und Diagnose einschlägiger Fälle. - Aufbau einer Datenbank über Lager und Gesundheitsdienste und einer Bereitschaft, damit Ärzte und Gesundheitsspezialisten bei mutmaßlichen oder offenbaren Angriffen verfügbar sind. - Entwurf von Regeln und Verbreitung von Leitlinien für die Reaktion auf Angriffe unter gesundheitlichen Gesichtspunkten und Koordinierung der EU-Reaktion sowie Verbindungen zu Drittländern und internationalen Organisationen. Um diese Ziele zu erreichen muss die Kommission vorrangig ihre Aktivitäten im Rahmen laufender Maßnahmen und Programme intensivieren. In Zukunft muss sie die Möglichkeiten der jährlichen Strategieplanung und des Haushaltsverfahrens zur Überarbeitung des Umfangs dieser Tätigkeit nutzen. Die verschiedenen Kommissionsdienststellen arbeiten eng mit den nationalen Behörden, mit der Industrie und untereinander zusammen, um die bereits geleistete Arbeit zu verstärken und den Beitrag der Kommission zum Katastrophenschutz noch weiter zu verbessern. Die Einsetzung eines europäischen Koordinators bekräftigt den Vorrang, der diesem Arbeitsbereich eingeräumt wird. Dies ist ein deutliches Beispiel dafür, welchen Wert Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene haben: die nationale Zuständigkeit (für das unmittelbare Tätigwerden im Katastrophenfall) bleibt unberührt, das Eingreifen wird aber durch die Gesamtheit der Gemeinschaftsressourcen erleichtert und unterstützt. Die Kommission wird den Rat und das Parlament über die Fortschritte bei der Umsetzung dieses Programms unterrichten.