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Die Erweiterung erfolgreich gestalten - Strategiepapier und Bericht der Europäischen Kommission über die Fortschritte jedes Bewerberlandes auf dem Weg zum Beitritt [SEK (2001) 1744 bis 1756] /* KOM/2001/0700 endg. */


Die Erweiterung erfolgreich gestalten - Strategiepapier und Bericht der Europäischen Kommission über die Fortschritte jedes Bewerberlandes auf dem Weg zum Beitritt [SEK (2001) 1744 bis 1756]

I. Gesamtkontext

1. Einleitung

2. Erweiterung und öffentliche Meinung

3. Erweiterungsprozess und Nachbarstaaten

a) Westlicher Balkan

b) EFTA-Staaten

c) Neue Unabhängige Staaten

d) Mittelmeerraum

II. Fortschritte der Bewerberländer bei der Erfuellung der Kriterien für die Mitgliedschaft

1. Politische Kriterien

a) Gesamtentwicklung

b) Schlussfolgerungen

2. Wirtschaftliche Kriterien

a) Gesamtentwicklung

b) Schlussfolgerungen

3. Andere Verpflichtungen der Mitgliedschaft

a) Übernahme, Anwendung und Durchsetzung des Besitzstands

b) Die Sektoren im Überblick und Schlussfolgerungen

c) EWU und der EURO

III. Die Erweiterung erfolgreich gestalten

1. Weiter mit dem Fahrplan- die verbleibenden Kapitel

a) Der Finanzrahmen und die damit zusammenhängenden Kapitel

b) Weitere Kapitel

2. Aktionsplan zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der Verwaltungs- und Justizbehörden

a) Verstärkung der Maßnahmen für den Aufbau der Institutionen

b) Verbessertes ,Monitoring"

c) Verwaltungskapazität nach dem Beitritt

3. Vor einer neuen Phase in der Heranführung der Türkei

4. Die nächsten Schritte

a) Erfuellung der Beitrittskriterien

b) Erste Beitritte

c) Andere in Verhandlung stehende Bewerberländer - Aktualisierung des Fahrplans

IV. Schlussfolgerungen

Anhänge

Anhang 1: Schlussfolgerungen der Regelmäßigen Berichte

Bulgarien

Zypern

Tschechische Republik

Estland

Ungarn

Lettland

Litauen

Malta

Polen

Rumänien

Slowakei

Slowenien

Türkei

Anhang 2: Beitrittsländer - die wichtigsten statistischen Indikatoren

Anhang 3: Die Heranführungsstrategie

Anhang 4: Von den Beitrittsländern ratifizierte Menschenrechtsübereinkommen (Stand: 30. September 2001

Anhang 5: Twinning-Projekte von 1998-2001

Anhang 6: Stand der Verhandlungen am 26. Oktober 2001

I. Gesamtkontext

1. Einleitung

Fast ein halbes Jahrhundert bereits trägt die Europäische Union zur endgültigen Beilegung früherer Konflikte sowie zur Festigung von Frieden, Sicherheit, Rechtsstaatlichkeit und Wohlstand in ganz Europa bei. Seitdem die Bewerberländer eingeladen wurden, Mitglied der Europäischen Union zu werden, hat der Erweiterungsprozess einen entscheidenden Beitrag zur Schaffung politischer Stabilität, zu wirtschaftlichem Fortschritt und sozialer Gerechtigkeit geleistet. Stabile Institutionen, die Ablösung von Regierungen auf der Grundlage freier und fairer Wahlen, der verstärkte Schutz von Menschenrechten einschließlich des Minderheitenschutzes sowie marktwirtschaftliche Grundsätze sind heute eine Selbstverständlichkeit. Der Erweiterungs prozess macht Europa für seine Bürger sicherer und trägt zur Konflikt vermeidung und -beherrschung auf globaler Ebene bei.

Die Erweiterung wird nicht nur den derzeitigen und den künftigen Mitgliedstaaten zugute kommen, sondern auch den Nachbarstaaten, zu denen die Europäische Union enge Verbindungen hat. Es werden keine neuen Trennlinien in Europa gezogen. Jeder neue Mitgliedstaat bringt sein politisches, wirtschaftliches, kulturelles, historisches und geographisches Erbe in die EU ein und bereichert damit Europa insgesamt.

Ein starkes und geeintes Europa ist vor dem Hintergrund der Terroranschläge vom 11. September und der nachfolgenden Entwicklungen wichtiger denn je. Die Bewerberländer haben sich der Verurteilung des Terrorismus durch die EU angeschlossen und die Schlussfolgerungen und den Aktionsplan der außerordentlichen Tagung des Europäischen Rats vom 21. September 2001 unverzüglich und vorbehaltlos unterstützt.

Die Kommission betont erneut ihren Willen, die Erweiterung erfogreich zu gestalten. Dadurch werden nicht nur in Europa Sicherheit und Stabilität gefördert, sondern auch in den benachbarten und weiter entfernten Regionen. Das kommende Jahr wird für den erfolgreichen Abschluss der laufenden Beitrittsverhandlungen und für die Vorbereitung des Beitritts durch die Bewerberländer von entscheidender Bedeutung sein.

In den diesjährigen Fortschrittsberichten und Vorschlägen für überarbeitete Beitrittspartnerschaften werden die Aktionsfelder ermittelt, in denen weitere Anstrengungen am nötigsten sind. Sie sind zusammen mit dem von der Kommission im November letzten Jahres erstellten und auf den nachfolgenden Ratstagungen bekräftigten Erweiterungsfahrplan ein Leitfaden für den erfolgreichen Abschluss des Beitrittsprozesses mit den betreffenden Staaten. Die Kommission wird die Bereitschaft jedes einzelnen Bewerberlands zur Übernahme der mit der Mitgliedschaft verbundenen Rechte und Pflichten in den Fortschrittsberichten des nächsten Jahres beurteilen. Sofern die laufenden Anstrengungen fortgesetzt werden, müsste es möglich sein, Ende 2002 die Beitrittsverhandlungen mit den Staaten abzuschließen, die die Beitrittskriterien erfuellen. Danach wären diese Staaten bereit 2004, gemäß dem vom Europäischen Parlament und dem Rat festgelegten Ziel, EU-Mitglied zu werden.

An den Voraussetzungen für diesen Prozesses ändert sich nichts. Der Europäische Rat von Berlin hat einen klaren Rahmen für die finanziellen Aspekte der Erweiterung gesetzt. Dieser Rahmen bietet eine ausreichende Grundlage für den Beitritt von bis zu zehn neuen Mitgliedstaaten im Jahr 2004. Der Europäische Rat von Nizza hat den Rahmen für die institutionelle Reform festgelegt, die für eine Erweiterung notwendig ist. Die Verhandlungen werden auf der Basis des bestehenden Besitzstandes geführt und sollen mit jenen Bewerberländern, die alle Kriterien für eine Mitgliedschaft erfuellen, abgeschlossen werden. Jedes Land wird nach seiner eigenen Leistung beurteilt und hat die Möglichkeit aufzuholen. Dies sind die notwendigen und hinreichenden Bedingungen, wie sie am Anfang für die ersten Beitritte festgelegt worden sind. Jede Diskussion innerhalb der Europäischen Union über die Reform der Politiken oder der Institutionen sollte deutlich hiervon abgegrenzt werden und die Beitrittsverhandlungen weder behindern noch verzögern.

Die Entwicklungen der Verhandlungen mit jedem Bewerberland spiegeln vor allem die Fortschritte bei dessen Vorbereitungen zum Beitritt wider. Die Anwendung des Grundsatzes der Differenzierung nach dem eigenen Verdienst eines jeden Bewerberlandes sowie die konsequente Fortsetzung der Vorbereitungsmaßnahmen mit Unterstützung der EU-Instrumente zur Vorbereitung des Beitritts ermöglichen auch den Bewerbern, die erst zu einem späteren Zeitpunkt Beitrittsverhandlungen aufgenommen haben, aufzuholen. Die jetzige Erweiterungsstrategie bildet eine solide Grundlage für den rechtzeitigen Abschluss der Verhandlungen mit den ausreichend vorbereiteten Bewerberländern.

Die vom Europäischen Rat in Kopenhagen 1993 festgelegten und auf nachfolgenden Ratstagungen weiter ausgearbeiteten Bedingungen für die Mitgliedschaft sind die Prüfsteine, an denen die Fortschritte der Bewerberländer gemessen werden. Diese Bedingungen gelten weiterhin, und deren Änderung steht nicht zur Debatte. In der gegenwärtigen Phase des Beitrittsprozesses muss der Fähigkeit der Bewerberländer zur Verwirklichung und Durchsetzung des Besitzstandes allerdings ebensoviel Aufmerksamkeit zukommen wie dessen rechtlicher Umsetzung. Aus diesem Grund findet die Leistungsfähigkeit von Justiz und Verwaltung der Bewerberländer derzeit besondere Beachtung. Die Kommission wird den Aufbau von Institutionen durch einen Aktionsplan unterstützen und die Erfuellung der in den Verhandlungen eingegangenen Verpflichtungen sowie das Erreichen der nach den Beitrittspartnerschaften vorrangigen Ziele genau beobachten.

Die Europäische Union wird weiterhin umfassend die Maßnahmen zur Vorbereitung des Beitritts von Bewerbern unterstützen, die ihre Verhandlungen nicht innerhalb des oben genannten zeitlichen Rahmens abschließen können. Die Verhandlungen mit diesen Staaten werden anhand der Grundsätze fortgeführt, an denen sich der Beitrittsprozess von Anfang an orientierte. Das Strategiepapier zur Erweiterung, das die Kommission 2002 vorzulegen gedenkt, wird einen aktualisierten Fahrplan und erforderlichenfalls eine überarbeitete Heranführungsstrategie für diese Bewerberländer enthalten, wobei den im nächsten Jahr erzielten Fortschritten und den Schlussfolgerungen des Europäischen Rats in Göteborg Rechnung getragen werden wird.

Um die Vorbereitungen für die Erweiterung zu intensivieren, werden die Bewerberländer zunehmend in Programme und Maßnahmen der EU einbezogen. Unter Berücksichtigung der Erfordernisse der Wirtschafts- und Währungsunion wurden Wirtschaftsprogramme zur Heranführung erstellt. Gleichzeitig werden nationale Beschäftigungsstrategien entwickelt. In den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates in Göteborg wurden die Bewerberländer eingeladen, die Ziele der Union in den Bereichen Wirtschaft, Soziales und Umweltschutz in ihre nationalen Maßnahmen aufzunehmen. Alle Bewerberländer sollten eingeladen werden, sich so weit wie möglich dem Lissabonner Prozess zu assoziieren, der sich auf das strategische Ziel konzentriert, eine nachhaltige und wettbewerbsfähigere wissensbasierte Wirtschaft für die Union zu entwickeln.

Die Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres wird immer wichtiger, sowohl zur Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität als auch im Hinblick auf die langfristige Erörterung zur möglichen Einrichtung gemeinsamer Grenzkontroll maßnahmen. Das Schengener System wird auf alle neuen Mitgliedstaaten angewendet werden. Die vollständige Beteiligung geschieht in einem zweistufigen Prozess. Zunächst müssen die neuen Mitgliedstaaten bis zum Beitritt ein hohes Niveau bei den Außengrenzkontrollen erreichen; die Aufhebung der Kontrollen an den Binnengrenzen mit den derzeitigen Mitgliedstaaten erfolgt erst zu einem späteren Zeitpunkt auf gesonderten Beschluss des Rates.

Der Beitritt zur Europäischen Union kommt nicht einem Beitritt zum Euro gleich. Die Beteiligung an der Einheitswährung ist zwar Teil des Besitzstandes, doch müssen Bewerberländer die Konvergenzkriterien für die Teilnahme an der Euro-Zone erfuellen. Darüber wird zu einem späteren Zeitpunkt nach dem Beitritt entschieden, nachdem wie im Fall der ursprünglichen Teilnehmer an der Eurozone geprüft wurde, ob ein hoher Grad nachhaltiger Konvergenz erreicht ist. Zunächst muss jedoch das Erfuellen der wirtschaftlichen Kriterien von Kopenhagen oberste Priorität jedes Bewerberlandes sein.

Die Bewerberländer werden auch zunehmend in die Erörterung der Zukunft Europas und den Konvent zur Vorbereitung der nächsten Regierungskonferenz einbezogen. Die Arbeit des Konvents und der Regierungskonferenz ist für die Zukunft Europas von wesentlicher Bedeutung, dies ist jedoch keine neue Bedingung für die Erweiterung.

Im Zuge der Diskussion über die Zukunft Europas und mit dem Herannahen des Zeitpunkts der Erweiterung werden die Bürger der derzeitigen und künftigen Mitgliedstaaten sich zunehmend für die voraussichtlichen Auswirkungen der Erweiterung interessieren. Die Kommission ist bereit, dieser Informationsnachfrage in enger Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament zu begegnen und die Anstrengungen der politischen Führung in all diesen Staaten zu unterstützen, um der Öffentlichkeit die Auswirkungen der Erweiterung zu erläutern.

Es wäre für ganz Europa und für die Welt insgesamt ein sehr positives Signal, wenn ganz Zypern der Europäischen Union auf der Grundlage einer Einigung beitreten könnte, die den Interessen und Belangen der jeweils Beteiligten Rechnung trägt. Es ist bedauerlich, dass sich die Führung der türkisch-zyprischen Volksgruppe derzeit nicht an dem im Rahmen der Vereinten Nationen durchgeführten Prozess beteiligt. Alle Parteien sollten die bestehende Gelegenheit vor Abschluss der Beitrittsverhandlungen umfassend nutzen, um eine Einigung zu erzielen. Werden die Streitigkeiten jedoch vor Abschluss der Beitrittsverhandlungen nicht beigelegt, wird der Rat entsprechend den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Helsinki über den Beitritt entscheiden, ohne dass dies eine Vorbedingung wäre.

Entsprechend den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Helsinki wird die Türkei als Beitrittskandidat nach den gleichen Kriterien beurteilt wie die anderen Länder. Die in diesen Schlussfolgerungen geforderte Heranführungsstrategie wurde erfolgreich auf den Weg gebracht. Die Kommission begrüßt die unternommenen politischen und wirtschaftlichen Reformen. Die Türkei muss gewährleisten, dass diese Reformen insbesondere in Bezug auf den Schutz der Menschenrechte Wirkungen zeigen, sie muss aktiver zu den auf die Lösung der Zypernfrage ausgerichteten Anstrengungen beitragen und die Gemeinsame Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik umsetzen.

Die anstehende Erweiterung der Europäischen Union wird durch die in diesem Papier erläuterte Strategie umfassend vorbereitet. Diese stützt sich auf klare Grundsätze, die auf mehreren aufeinanderfolgenden Tagungen des Europäischen Rates aufgestellt wurden, sowie auf eine transparente und objektive Methode, die von der Kommission in der Agenda 2000 dargestellt und jährlich in den Fortschrittsberichten angewandt wurde. Dieses Strategiepapier und die begleitenden Berichte bieten eine Analyse des im Herbst 2001 im Erweiterungsprozess erreichten Stadiums, und sie weisen den Weg zum erfolgreichen Abschluss der nächsten und entscheidenden Phase dieses Prozesses.

2. Erweiterung und öffentliche Meinung

Bei der Vorbereitung der anstehenden Erweiterungsrunde müssen die Entscheidungsträger in Politik und Wirtschaft mit der Öffentlichkeit einen Dialog über die Erweiterung aufnehmen und einen Beitrag zur Diskussion über die Europäische Union in den Bewerberländern leisten.

Meinungsumfragen und Eurobarometer-Erhebungen zeigen, dass in den derzeitigen EU-Mitgliedstaaten die Information der Öffentlichkeit über die Erweiterung und das Verständnis ihrer Auswirkungen verbessert werden müssen. In den Bewerberländern besteht in der Regel breite öffentliche Unterstützung für den Beitritt, wenngleich unterschiedliche Faktoren, einschliesslich der Entwicklungen der Beitrittsverhandlungen, zu Schwankungen führen können.

Im Mai 2000 hat die Kommission eine Kommunikationsstrategie eingeleitet, um Informationen über den Erweiterungsprozess bereit zu stellen. Um den Erfolg dieser Strategie sicherzustellen, müssen sich die europäischen Institutionen, aber auch die gewählten Vertreter, Politiker, Regierungen, Wirtschafts- und Sozialpartner sowie die Zivilgesellschaft im Allgemeinen an dem Dialog beteiligen.

Die Kommission entwickelt ihre Kommunikationsstrategie auf einer dezentralisierten Grundlage, wobei den besonderen Erfordernissen und Gegebenheiten in den Mitgliedstaaten und den Bewerberländern Rechnung getragen wird. Den Vertretungen der Kommission in den 15 Mitgliedstaaten und ihren Delegationen in den 13 Bewerberländern obliegt es, bedarfsgerechte Programme zu erstellen. Auf regionaler Ebene wird den Regionen der Union, die an die Bewerberländer grenzen, besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Bei der Entwicklung der Strategie arbeitet die Kommission eng mit den Geschäftsstellen des Europäischen Parlaments zusammen.

Die Kommission unterrichtet den Rat und das Parlament regelmäßig über die Ergebnisse.

3. Erweiterungsprozess und Nachbarstaaten

Durch die Erweiterung wird die EU gemeinsame Grenzen mit neuen Nachbarn erhalten, und die Beziehungen mit diesen werden sich in einer der neuen Situation entsprechenden Weise entwickeln. Die EU hat für jede Nachbarregion spezielle politische Strategien entwickelt, so den Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess für den westlichen Balkan, den Barcelona-Prozess für den Mittelmeerraum sowie den Partnerschafts- und Kooperationsrahmen für Russland, die Ukraine und andere Neue Unabhängige Staaten (NUS). Diese ergänzen die engen und umfassenden Beziehungen, die mit den EFTA- und EWR-Staaten entwickelt wurden.

Diese politischen Strategien sehen die Schaffung einer Freihandelszone vor, die die EU und ihre Nachbarstaaten umfassen und sich durch Demokratie, Achtung der Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit auszeichnen soll.

Im Zuge der Erweiterung verbreitert sich das Spektrum gemeinsamer Interessen der EU und ihrer Nachbarn. Dies wird neue Möglichkeiten eröffnen und Wachstum und Investitionen anregen. Durch die Erweiterung wird schließlich ein Binnenmarkt mit 500 Mio. Verbrauchern geschaffen. Es liegt daher im gemeinsamen Interesse der EU und ihrer künftigen Nachbarn, die Zusammenarbeit zur Konsolidierung der wirtschaftlichen Reformen und zur Stärkung der Wirtschaftstätigkeit durch die Schaffung eines transparenten ordnungspolitischen Umfelds fortzusetzen. Die schrittweise Anpassung an die Regeln des EU-Binnenmarkts und an dessen ordnungspolitischen Rahmen wird den Handel fördern und die Nachbarregionen attraktiver für Investitionen machen. Davon wird die Wirtschaft in allen betroffenen Ländern profitieren.

Mit der Erweiterung sind aber auch neue Herausforderungen verbunden. Die EU und ihre Nachbarn müssen in den Bereichen Justiz und Inneres intensiver zusammenarbeiten. Die EU wird voraussichtlich zum Ziel von Einwanderern aus den Nachbarregionen werden und muss daher mit diesen Möglichkeiten zur Steuerung legaler Einwanderung ausarbeiten und illegale Einwanderung und Menschenhandel bekämpfen. Die Verwaltung der Grenzen wird größere Bedeutung erlangen und zu enger Zusammenarbeit auf Gebieten führen, die von Zollangelegenheiten und Veterinär-und Pflanzenschutzkontrollen bis zur Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Drogenschmuggel reichen.

Die erweiterte Union wird ihre Beziehungen zu ihren unmittelbaren Nachbarn vertiefen und ein gemeinsames Konzept weiterentwickeln müssen. Die Verbindung gemeinsamer Aspekte der drei zur Zeit bestehenden geopolitischen Strategien wird voraussichtlich für sie von Belang sein. Die künftigen Außengrenzen der Union werden keine neuen Trennungslinien bilden. Eine gut konzipierte, auf dem bestehenden strategischen Rahmen aufbauende Annäherungspolitik soll die Vertiefung gemeinsamer Interessen und Tätigkeiten der erweiterten EU und ihrer Nachbarn gewährleisten.

a) Westlicher Balkan

Im Jahr 2001 war eine Konsolidierung der Demokratie auf dem westlichen Balkans zu beobachten. Nach der Wahl einer neuen demokratischen Führung in der Bundesrepublik Jugoslawien haben die Staaten dieser Region politische, wirtschaftliche und administrative Reformen vorangetrieben. Die Fortschritte waren jedoch nicht einheitlich, und die erneuten gewalttätigen Auseinandersetzungen im Süden der Bundesrepublik Jugoslawien und in der ehemaligen Jugoslawischen Republik Mazedonien sind ein Rückschlag für die Bemühungen um Frieden und Stabilität in der Region. Die EU steht vor der Herausforderung, wirksam auf die Instabilität der Region zu reagieren und gleichzeitig auf das strategische Ziel hinzuarbeiten, die Staaten dieser Region entsprechend den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Feira in die EU zu integrieren.

Der Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess (SAP) schafft einen Rahmen innerhalb dessen neue vertragliche Beziehungen und ein Hilfsprogramm (CARDS) jedem Land dabei helfen, in seinem eigenen Rhythmus als potentielles Bewerberland Fortschritte auf dem Weg zu einer EU-Mitgliedschaft zu erzielen. Die regionale Kooperation ist von wesentlicher Bedeutung für die Konsolidierung der Stabilität und ein zentrales Element des Engagements der Union in Südosteuropa. Hierzu sind zusätzliche Anstrengungen nötig. Alle Staaten der Region müssen in ihrem Bestreben unterstützt werden, ihre Kooperationsanstrengungen auf regionaler Ebene mit den Erfordernissen der Integration in die EU in Einklang zu bringen. In diesem Zusammenhang spielen der Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess, der Stabilitätspakt und die Finanzhilfen jeweils eine sich gegenseitig ergänzende Rolle.

b) EFTA-Staaten

Die neuen Mitgliedstaaten werden den Übereinkommen der Union mit den Mitgliedern der Europäischen Freihandelsgemeinschaft (EFTA) beitreten. Die beitretenden Länder werden gemäß Artikel 128 des EWR-Übereinkommens den Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) beantragen müssen. Im Hinblick darauf informiert die Kommission die EFTA-Partner regelmäßig über die Fortschritte der Beitrittsverhandlungen.

c) Neue Unabhängige Staaten

Die EU verstärkt die Partnerschaft mit Russland, um beiderseitigen Nutzen aus einer umfassenderen Zusammenarbeit in Bereichen wie Energie, Außenpolitik, Justiz und Inneres sowie Umwelt zu ziehen. Grundlage für politischen Dialog und weitreichende Zusammenarbeit ist das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen mit Russland, einschließlich der Aufgaben im Zusammenhang mit Russlands Antrag auf WTO-Mitgliedschaft. Die Entwicklung der Beziehungen zwischen der EU und Russland im Rahmen des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens erhielt beim EU-Russland Gipfel im Oktober 2001 neue Impulse, als eine Einigung über ein Hochrangiges Gremium zur Entwicklung eines Konzepts für einen Gemeinsamen Europäischen Wirtschaftsraum erzielt wurde.

Russland begrüßt die EU-Erweiterung und erwartet von der EU eine eingehende Untersuchung ihrer Auswirkungen auf Russland. Fragen dieser Art werden in den Gremien des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens behandelt, um etwaige Probleme im Vorfeld der Erweiterung zu lösen. In diesem Zusammenhang wurde die Kaliningrad-Frage angesprochen. Die Kommission legte 2001 ein Diskussionspapier vor, in dem die Auswirkungen der Erweiterung auf Kaliningrad erörtert werden und das sich auch mit anderen Fragen von beiderseitigem Interesse wie z. B. dem Umweltschutz in der Ostseeregion befasst,. Es ist für die EU und Russland gleichermaßen von Bedeutung, dass Kaliningrad von den positiven wirtschaftlichen Folgen der Erweiterung profitieren kann. Praktische Fragen wie die Erteilung von Visa und die Abwicklung von Grenzformalitäten bei Reisen zwischen Kaliningrad und dem übrigen russischen Territorium müssen im Hinblick auf die Erarbeitung konstruktiver Lösungen im Rahmen des gemeinschaftlichen Besitzstandes diskutiert werden.

Die EU unterhält ferner Partnerschafts- und Kooperationsabkommen mit der Ukraine und Moldavien und ist bestrebt, diese beiden Staaten im politischen und wirtschaftlichen Übergang und in der schrittweisen Annäherung an Recht und Praxis Europas zu unterstützen. Beide Staaten wurden zur Teilnahme an der Europäischen Konferenz eingeladen und beteiligen sich an regionalen und subregionalen Gruppen, in denen EU-Mitgliedstaaten, Bewerberländer und am Partnerschafts- und Kooperationsprozess beteiligte Staaten zusammenarbeiten. Künftig wird auch Weissrussland wird an die EU grenzen, aber nachdem die Demokratie, die Achtung von Menschenrechten und das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit in diesem Land nicht gewährleistet sind, bleiben die bilateralen Beziehungen eingeschränkt.

d) Mittelmeerraum

Den Rahmen für die Beziehungen der EU mit den Staaten der Mittelmeerregion bildet der Barcelona-Prozess, der die 15 EU-Mitglied staaten mit 12 Mittelmeeranrainerstaaten vereint und auf Zusammenarbeit in politischen und Sicherheits fragen, wirtschaftliche Kooperation und Zusammenarbeit im sozialen und kulturellen Bereich abzielt. Der so geschaffene Rahmen wird durch eine Reihe regionaler Initiativen zur Zusammenarbeit und ein Netz bilateraler Kontakte gestärkt. Wenngleich das Ausbleiben dauerhaften Friedens im Nahen Osten diesen Prozess beeinträchtigt, hat er doch seit seiner Einführung im Jahr 1995 die Aufrechterhaltung des Dialogs bewirkt und bietet weiterhin ein Forum für Begegnungen zwischen Israel und den arabischen Staaten.

Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Marokko, Tunesien, Israel und der Palästinensischen Behörde sind in Kraft getreten. Solche Abkommen sind mit Jordanien und Ägypten unterzeichnet worden, wobei zumindest das Abkommen mit Jordanien sehr bald in Kraft treten dürfte. Verhandlungen laufen mit Algerien, dem Libanon und Syrien - es bestehen gute Aussichten, dass die Abkommen mit den beiden erstgenannten Staaten vor Ende 2001 abgeschlossen werden. Mit den verbleibenden drei Partnern (Malta, Türkei, Zypern) bestehen bereits Abkommen und diese Länder sind selbst auf dem Weg zum Beitritt. Der Barcelona-Prozess sieht weiters den Abschluss von Freihandelsabkommen zwischen den Partnern untereinander vor (,South-South-Agreements"); die EU hat deshalb den Agadir-Prozess, der am 8. Mai 2001 in Gang gebracht wurde, sehr begrüßt und Unterstützung angeboten. Im Rahmen dieses Prozesses sind Marokko, Tunesien, Ägypten und Jordanien übereingekommen, eine Freihandelszone zu schafften.

Im November 2000 haben sich die 27 Außenminister darauf geeinigt, die Zusammenarbeit zwischen der EU und der Mittelmeerregion neu zu stärken und neue ehrgeizige Ziele zu setzen, um den Barcelona-Prozess weiter voranzubringen. Die Arbeiten daran wurden seither intensiviert. Die tragischen Ereignisse vom 11. September 2001 haben jedoch gezeigt, dass eine noch engere Zusammenarbeit notwendig ist, nicht zuletzt in den Bereichen Soziales, Kulturelles und Bildung. Für diesen Zweck bildet der Barcelona-Prozess einen ausgezeichneten Rahmen.

II. Fortschritte der Bewerberländer bei der Erfuellung der Kriterien für die Mitgliedschaft

Wie die Regelmäßigen Berichte der vorigen Jahre befassen sich auch die diesjährigen Berichte stärker mit den tatsächlich ergriffenen Maßnahmen als mit jenen, die noch in Vorbereitung sind. Die Kommission hat geprüft, ob angekündigte Reformen seit Oktober 2000 tatsächlich durchgeführt wurden. Die Berichte untersuchen die Fortschritte, die jedes Bewerberland im Hinblick auf jedes der 29 Kapitel des Besitzstandes der Europäischen Union gemacht sowie bei der Übernahme des Besitzstands und der Verwirklichung und Durchsetzung desselben durch entsprechende Verwaltungs strukturen erreicht hat. Jedes Kapitel enthält nicht nur eine Bewertung der Fortschritte seit dem letztjährigen Bericht, sondern auch eine Bewertung der insgesamt erzielten Fortschritte.

Die Beurteilung stützt sich zunächst auf Auskünfte der Bewerberländer selbst. Die Kommission zog ferner im Rahmen der Beitrittsverhandlungen und in Konferenzen im Rahmen der Assoziationsabkommen übermittelte Informationen heran. Diese Informationen verglich sie mit den Angaben in den neuen nationalen Programmen zur Übernahme des Besitzstands, die der Kommission in der ersten Hälfte des Jahres 2001 vorgelegt wurden. Ferner griff die Kommission auf die Berichte des Europäischen Parlaments, Bewertungen der Mitgliedstaaten, die Arbeit internationaler Organisationen, insbesondere des Europarats und der OSZE, sowie Arbeiten der internationalen Finanzinstitutionen, europäischer Unternehmensverbände und nichtstaatlicher Organisationen zurück.

1. Politische Kriterien

Als Voraussetzung für die Mitgliedschaft nannte der Europäische Rat von Kopenhagen "institutionelle Stabilität als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, für die Wahrung der Menschenrechte sowie die Achtung und den Schutz von Minderheiten". In Artikel 6 des EU-Vertrages ist Folgendes niedergelegt: "Die Union beruht auf den Grundsätzen der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit". Diese Grundsätze wurden in der im Dezember 2000 bei der Ratstagung in Nizza veröffentlichten EU-Charta der Grundrechte bekräftigt.

a) Gesamtentwicklung

In den Berichten für das Jahr 2000 kam die Kommission zu dem Schluss, dass alle Bewerberländer, mit denen derzeit Verhandlungen geführt werden, die politischen Kriterien erfuellen und dass sich die Lage hinsichtlich der Stärkung der demokratischen Einrichtungen, der Rechtsstaatlichkeit und des Schutzes der Menschenrechte seit dem Vorjahr gebessert hat. Die Kommission wies allerdings auf die Notwendigkeit hin, die Reform bzw. die Stärkung der Justiz zu beschleunigen und Lösungen für das Problem der Korruption anzugehen. Ferner forderte die Kommission durchgreifende Maßnahmen zur Bekämpfung des zunehmenden Menschenhandels mit Frauen und Kindern und betonte die Notwendigkeit dauerhafter Anstrengungen zur Verbesserung der Situation der Roma. Die Kommission ersuchte die Türkei dringend, die notwendigen Beschlüsse zu fassen, um die Vorhaben zum Schutz der Menschenrechte in konkrete Maßnahmen umzusetzen.

Seit den letzten Regelmäßigen Berichten haben die Bewerberländer ihre demokratischen Regierungssysteme weiter gefestigt. In Bulgarien, Zypern, der Tschechischen Republik, Estland, Lettland, Malta, Polen und Rumänien fanden Wahlen auf nationaler oder kommunaler Ebene statt. Diese Wahlen waren frei und fair.

Es wurden erhebliche weitere Anstrengungen unternommen, um Unabhängigkeit, Transparenz, Rechenschaftslegung und Effizienz der öffentlichen Verwaltung zu gewährleisten. In mehreren Ländern wurde der Rechtsrahmen für den öffentlichen Dienst konsolidiert, während Aus- und Fortbildung der Beamten sowie die Modernisierung des öffentlichen Dienstes vorangetrieben wurden. Diese Anstrengungen müssen fortgesetzt werden.

Weitere Fortschritte wurden bei der Reform und Festigung des Justizsystems erzielt, das eine wesentliche Rolle bei der Gewährleistung von Rechtsstaatlichkeit und der wirksamen Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes spielt. Mehrere Staaten haben Fortschritte bei der Verabschiedung grundlegender Rechtsvorschriften gemacht, wodurch die Humanressourcen gestärkt und die Arbeitsbedingungen verbessert wurden. Die Anstrengungen auf diesem Gebiet müssen noch intensiviert werden, wobei besonderes Augenmerk auf die Gewährleistung einer unabhängigen Justiz zu richten ist.

Die Berichte des Vorjahres stellten die Korruption als ernstes Problem heraus, das "durch die niedrigen Gehälter im Staatssektor und die weitverbreiteten bürokratischen Kontrollen in der Wirtschaft verschärft" wird. Diese Einschätzung gilt im Wesentlichen nach wie vor, wenngleich einige positive Entwicklungen zu verzeichnen sind. In den meisten Staaten wurden die Organe zur Bekämpfung der Korruption gestärkt, und in der Gesetzgebung wurden z. B. im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe und des Zugangs der Öffentlichkeit zu Informationen Fortschritte erzielt. Auch die in einigen Ländern zu beobachtenden ermutigenden Entwicklungen bei der Reform der öffentlichen Verwaltung tragen zur Bekämpfung der Korruption bei. Trotz dieser Anstrengungen bleiben Korruption, Betrugsdelikte und Wirtschaftskriminalität in den meisten Bewerberländern weit verbreitet und führen zu einem Vertrauensverlust bei den Bürgern und zur Diskreditierung der Reformen. Dieses Problem muss mit anhaltenden und durchgreifenden Maßnahmen angegangen werden.

In den vorangegangenen Jahren hat die Kommission auf das Problem der Waisenhäuser in Rumänien hingewiesen. Die rumänischen Behörden haben eine Reihe von Rechts- und Verwaltungsvorkehrungen getroffen und finanzielle Anstrengungen mit Unterstützung von PHARE unternommen. Diese Maßnahmen müssen fortgesetzt werden, um die Lebensbedingungen der betroffenen Kinder und Familien spürbar und dauerhaft zu verbessern, Missbrauch zu verhindern und Lösungen für das Problem der Straßenkinder zu erarbeiten.

Die im letztjährigen Bericht festgestellte besorgniserregende Entwicklung des Frauen- und Kinderhandels hat sich in diesem Jahr leider fortgesetzt. Mehrere Bewerber länder sind weiterhin Herkunfts-, Transit- und Bestimmungsländer, und eine Lösung des Problems ist nicht absehbar. Dieser Entwicklung muss mit wirksamen Maßnahmen und unter angemessener Achtung der Rechte der Opfer entgegengetreten werden.

In einigen Staaten sind leichte Verbesserungen bezüglich der Probleme im Zusammenhang mit der Unter suchungshaft zu verzeichnen, die vorwiegend in der übermäßig langen Inhaftierung, mangelnden Möglichkeiten zur Konsultation eines Rechtsanwalts und in einzelnen Fällen von Misshandlung bestehen. Diese Probleme müssen angegangen werden.

In Bezug auf die Gleichbehandlung von Mann und Frau wurden sowohl in der Gesetzgebung als auch im Hinblick auf den institutionellen Rahmen in mehreren Staaten weitere Fortschritte erreicht. Allerdings sind weitere Anstrengungen zur Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Gleichbehandlung von Frauen erforderlich. Die in einigen Ländern unternommenen Schritte zur Unterstützung von Gewaltopfern sind begrüßenswert und sollten durch geeignete Präventionsmaßnahmen flankiert werden.

Beim Minderheitenschutz ist eine Reihe ermutigender Entwicklungen zu beobachten. Estland und Lettland haben weitere Fortschritte bei der Integration ausländischer Staatsbürger erzielt und arbeiten weiter an der Umsetzung der OSZE-Empfehlungen in Bezug auf die Staatsbürgerschaft und die Einbürgerung. In beiden Staaten muss angemessene Sorgfalt darauf verwendet werden zu gewährleisten, dass sprachenpolitische Rechtsvorschriften unter Einhaltung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des gerechtfertigten öffentlichen Interesses umgesetzt werden. In mehreren Ländern wurden weitere Schritte unternommen, um den rechtlichen und institutionellen Rahmen des Minderheitenschutzes zu festigen. In Bulgarien, der Slowakei und Rumänien spielen Minderheiten eine wichtige Rolle im nationalen politischen Leben.

In allen Staaten mit größeren Romagemeinden bestehen inzwischen nationale Aktionspläne zur Bekämpfung der immer noch weit verbreiteten Diskriminierung und zur Verbesserung der nach wie vor sehr schwierigen Lebensbedingungen. Diese nationalen Aktionspläne werden bereits größtenteils umgesetzt, und in einigen Staaten wurden die dafür verfügbaren Haushaltsmittel aufgestockt. Zur Unterstützung dieser Aktionen werden weiterhin Mittel aus dem PHARE-Programm bereitgestellt. Es sind weitere Anstrengungen notwendig, um die nachhaltige Umsetzung der einzelnen Programme in enger Zusammenarbeit mit Vertretern der Roma und die Bereitstellung angemessener Haushaltsmittel in allen Staaten sicherzustellen.

In ihrem Bericht für das Jahr 2000 kam die Kommission zu dem Schluss, dass die Türkei die politischen Kriterien von Kopenhagen noch nicht erfuellt. Trotz einer Reihe positiver Entwicklungen gilt diese Feststellung nach wie vor, so dass weitere Anstrengungen unternommen werden müssen.

Das Nationale Programm der Türkei für die Übernahme des Besitzstandes bildete den Hintergrund für ein bedeutendes Verfassungsreformpaket, das sich auf die Arbeit der Vergleichskommission des Parlaments stützte. Dieses Paket wurde in Rekordzeit am 3. Oktober 2001 mit überwältigender Mehrheit angenommen, worin sich die Entschlossenheit des Parlaments zeigt, die Türkei an europäische Normen anzunähern.

Dies ist ein wichtiger Schritt zur besseren Gewährleistung der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten und zur Einschränkung der Todesstrafe. Die Gesetzesänderungen haben insbesondere die Möglichkeiten der Einschränkung von Meinungs-, Presse- und Versammlungsfreiheit begrenzt. Nun steht die wirksame Umsetzung dieser bedeutenden Änderungen im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit. Entsprechende Rechtsvorschriften werden derzeit erarbeitet.

Trotz dieser Veränderungen unterliegt die Ausübung der Grundfreiheiten weiterhin Beschränkungen. In welchem Umfang die Menschen in der Türkei tatsächlich eine Verbesserung bei der Wahrnehmung von Grundfreiheiten erfahren, hängt von der Auslegung der Verfassungsänderungen, den einzelnen Rechtsvorschriften zu deren Umsetzung und der praktischen Anwendung des Rechts durch die Behörden ab.

Die Kommission fordert die Türkei nachdrücklich auf, nicht nur in den Verfassungsbestimmungen und den Gesetzen zum Schutz der Menschenrechte, sondern vor allem bezüglich der aktuellen Menschenrechtslage deutliche Verbesserungen herbeizuführen. Dazu müssen viele bestehende Strukturen und Methoden reformiert werden. Die Kommission begrüßt die Fortsetzung des Moratoriums für die Todesstrafe und deren Einschränkung durch die Verfassungsreform, erinnert jedoch daran, dass nur Abschaffung der Todesstrafe die Türkei mit den Grundsätzen der Europäischen Union in Einklang bringen kann. Die Kommission ersucht die Türkei dringend sicherzustellen, dass besonderes Augenmerk auf eine deutliche Verbesserung der Situation im Südosten des Landes gerichtet wird.

b) Schlussfolgerungen

Die politischen Kriterien von Kopenhagen werden von allen Bewerberländern mit denen derzeit Verhandlungen geführt werden, erfuellt. Die Türkei erfuellt diese Kriterien noch nicht.

Die Vorgaben der politischen Kriterien von Kopenhagen und die regelmäßige Bewertung ihrer Erfuellung durch die Kommission waren weiterhin für alle Bewerberländer wichtige Anreize. Seit den Stellungnahmen von 1997 und den darauf folgenden Regelmäßigen Berichten waren die Gesamtfortschritte bei Konsolidierung und Ausbau von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie in Bezug auf die Achtung der Menschenrechte und den Minderheitenschutz beträchtlich. Aufbauend auf diesen Fortschritten waren die Entwicklungen im vergangenen Jahr erneut allgemein positiv, und die Gesamtbilanz in Bezug auf die Festigung demokratischer Institutionen, die Rechtsstaatlichkeit und den Schutz der Menschenrechte hat sich weiter verbessert.

Die Anstrengungen zur Reform bzw. Stärkung der Justiz tragen zwar erste Früchte, sollten jedoch beschleunigt und intensiviert werden, insbesondere um die wirksame Umsetzung des Besitzstandes zu gewährleisten. Die Korruption muss noch entschiedener bekämpft werden. In diesem Bereich sind spürbare Verbesserungen notwendig, um den Bedenken der Öffentlichkeit entgegenzuwirken und zu einem transparenten Umfeld für die Wirtschaft beizutragen.

Die weiterhin in mehreren Ländern bestehenden Probleme in Bezug auf die Untersuchungshaft müssen angegangen werden. Der Frauen- und Kinderhandel, bei dem einige Bewerberländer Herkunfts-, Transit- und Bestimmungsländer sind, gibt weiterhin Anlass zur Sorge und erfordert durchgreifende Maßnahmen. Weitere Anstrengungen sind erforderlich, um die Gleichbehandlung von Mann und Frau zu gewährleisten und Diskriminierung zu verhindern. Daneben ist es sehr wichtig, die Anstrengungen zur Verbesserung der Situation der Roma fortzusetzen.

Die Türkei sollte die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um zu gewährleisten, dass die bedeutenden Verfassungsänderungen der jüngsten Zeit in konkrete Fortschritte bei der Menschenrechtslage umgesetzt werden.

Anhang 1 enthält die Schlussfolgerungen der Regelmäßigen Berichte, Anhang 4 die Aufstellung der von den Bewerberländern ratifizierten Menschenrechts übereinkommen.

2. Wirtschaftliche Kriterien

a) Gesamtentwicklung

Die diesjährige Bewertung der von den Bewerberländern erzielten Fortschritte bei der Erfuellung der wirtschaftlichen Kriterien von Kopenhagen findet vor dem Hintergrund sich weltweit rapide verschlechternder Wirtschaftsbedingungen statt. Dennoch verzeichneten die Bewerberländer im Jahr 2000 und in der ersten Hälfte des Jahres 2001 ein relativ starkes Wachstum.

Im Jahr 2000 wurden die besten Wachstumsraten seit Einführung der Regelmäßigen Berichte erreicht. Das durchschnittliche reale BIP-Wachstum der Bewerberländer lag mit etwa 5 % weit über dem Nullwachstum von 1999. Das Durchschnittswachstum der zehn mittel- und osteuropäischen Länder lag bei 3,6 % und war damit deutlich höher als im Vorjahr (2,2 %). In der Tschechischen Republik, Estland, Litauen und Rumänien wuchs die Wirtschaft wieder, und acht Länder erzielten höhere Wachstumsraten. Eine Ausnahme bildeten Polen und Slowenien, wo das Wachstum leicht zurückging, aber bei 4 % für Polen und 4,6 % für Slowenien recht kräftig blieb. Die Bewerberländer im Mittelmeerraum übertrafen im Durchschnitt die Übergangswirtschaften mit realen BIP-Wachstumsraten von 5 % für Zypern und Malta und 7,2 % für die Türkei. Demgegenüber betrug das durchschnittliche reale BIP-Wachstum in der EU 3,3 %, das heißt, die Bewerberländer holten nicht viel, aber doch etwas mehr auf als in den vorhergehenden Jahren.

In der ersten Hälfte des Jahres 2001 verlangsamte sich angesichts einer nachlassenden wirtschaftlichen Leistung in der EU im Durchschnitt auch das BIP-Wachstum in den Bewerberländern. Bisher betrifft dies vor allem die Länder mit bislang höherem und stabilerem durchschnittlichen Wachstum. Länder wie die Tschechische Republik und Rumänien, in denen nach einer Rezession die gesamtwirtschaftliche Leistung gerade wieder normalere Wachstumsraten erreicht, scheinen sich besser zu halten. So können die baltischen Staaten, die im Jahr 2000 einen Konjunkturabschwung verzeichnen mussten, offenbar die derzeitige Abschwächung besser verkraften, zum Teil aufgrund der durch höhere Wachstumsraten in Russland und in den NUS verursachten Auslandsnachfrage. In Polen macht sich ein stärkerer Konjunkturrückgang bemerkbar, vor allem infolge eines schlecht koordinierten Policymix bei gleichzeitiger Verschlechterung der außenwirtschaftlichen Rahmenbedingungen und politischer Unsicherheit im Lande. Die Türkei verzeichnete einen deutlichen Wachstumseinbruch. Ende 2000 und Anfang 2001 kam es zu schweren Finanzkrisen, die sich negativ auf das BIP-Wachstum auswirkten, jedoch die Regierung veranlassten, die dringend erforderlichen Reform- und Korrekturmaßnahmen einzuleiten.

Das als Prozentsatz des EU-Durchschnitts ausgedrückte Pro-Kopf-BIP in Kaufkraftparitäten (KKP) stieg in den zehn mittel- und osteuropäischen Ländern von 38 % im Jahr 1999 auf 39 % im Jahr 2000 an. Für alle dreizehn Bewerberländer zusammen hielt es sich unverändert auf dem Wert des vorangegangen Jahres von 35 %. Die Überwindung des gegenwärtigen großen Einkommensgefälles ist ein mittel- bis langfristiges Unterfangen, für das langfristig höhere durchschnittliche Wachstumsraten erforderlich sind. Vergleicht man die Lage im Jahr 2000 mit der im Jahr 1995, so haben neun Bewerberländer in diesem Zeitraum Fortschritte gemacht. In drei Ländern (Bulgarien, Tschechische Republik und Rumänien) ist dies nicht der Fall. Die Türkei bleibt mehr oder weniger auf dem gleichen Stand. Estland, Lettland, Ungarn, Polen und Slowenien haben sehr erfreuliche Fortschritte gemacht. Dagegen ist insbesondere in den zehn mittel- und osteuropäischen Ländern der Tendenz nach eine zunehmend ungleiche Einkommensverteilung zu beobachten. Diese Entwicklung war zu erwarten. Zum einen war unter den alten Regimes die Einkommensstruktur stark nivelliert, und zum anderen lässt ein ungleichmäßiges Wachstum die Nachfrage nach Arbeitskräften mit bestimmten Qualifikationen in einigen Gebieten und Wirtschaftszweigen stärker wachsen als in anderen. Dennoch dürften steigende Einkommen zunehmend vielen Menschen zugute kommen. Die Einkommensverteilung ist noch immer weniger ungleichmäßig als in der EU.

Trotz der insgesamt relativ gesunden Wachstumsfaktoren in allen Bewerberländern mit Ausnahme der Türkei haben sich viele Ungleichgewichte verstärkt, und die gesamtwirtschaftlichen Bedingungen sind in den einzelnen Ländern nach wie vor uneinheitlich.

Die Regelmäßigen Berichte des Jahres 2001 weisen zwei Zahlen für die Haushaltsbilanz aus, die sich einmal auf die am häufigsten verwendete nationale Methode stützen und zum anderen entsprechend dem Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG 95) berechnet und von den Bewerberländern in diesem Jahr erstmals angegeben wurden. Im Durchschnitt hat sich das entsprechend dem ESVG 95 berechnete gesamtstaatliche Haushaltsdefizit von etwa 3 % des BIP auf 3,5 % erhöht. Ein steiler einmaliger Anstieg war in der Tschechischen Republik und in der Slowakei zu beobachten, der vor allem auf die Belastung des Haushalts mit den Kosten für die Sanierung einiger Banken zurückzuführen ist, die nach den Regeln des ESVG 95 im gesamtstaatlichen Finanzierungsdefizit des Jahres zu berücksichtigen sind, in dem sie angefallen sind.

Einige Länder haben Schwierigkeiten bei der Durchführung von Reformen, die für eine mittelfristig tragbare Finanzlage der öffentlichen Hand unbedingt erforderlich sind. In Ungarn sind erneut undurchsichtige Haushaltspraktiken zu beobachten. Der Gemeindereform in Polen lag kein realistischer Plan für die Finanzierung der kommunalen Dienste zugrunde. In manchen Ländern, unter anderem in der Tschechischen Republik, der Slowakei und Slowenien, verläuft die Reform der Sozialversicherungssysteme zu zögerlich oder wurde gerade erst eingeleitet.

Insgesamt steigt die Inflationsrate in vielen Bewerberländern und liegt in den zehn mittel- und osteuropäischen Ländern mit durchschnittlich über 15 % deutlich über der des Vorjahres, wo sie noch um die 10 % betrug. Unmittelbare Hauptursache der Inflation waren die stark gestiegenen Ölpreise. Besonders besorgniserregend sind die Fälle, in denen der geldpolitische Rahmen und Strukturfaktoren in hohem Maße dazu beitragen, dass die Inflation hoch bleibt. Positive Entwicklungen gibt es in dieser Hinsicht in Ungarn und Polen, die eine neue Geld- und Wechselkurspolitik eingeführt haben, während Slowenien hier im Rückstand ist. In Rumänien und in der Türkei ist es auch in diesem Jahr nicht gelungen, die Inflation unter Kontrolle zu bringen, doch haben beide Länder unlängst Stabilisierungsprogramme mit dem IWF vereinbart. Die hohe Inflationsrate der Slowakei ist auf die dringend erforderliche und immer wieder verschobene Anhebung der administrierten Preise zurückzuführen. Der Anstieg der Inflation in Bulgarien im Zusammenhang mit der Currency-board-Regelung muss genau beobachtet werden.

Trotz der guten Wachstumszahlen ist die Arbeitslosigkeit in den zehn mittel- und osteuropäischen Ländern von knapp unter 11% weiter auf 12,5% angestiegen, was deutlich macht, dass sich die auf Personalabbau ausgerichteten Strukturreformen und die Produktivitätsfortschritte noch immer negativ auswirken. Eine Ausnahme bilden hier Ungarn und Slowenien, wo die Arbeitslosigkeit zurückgeht. Die Erwerbsquoten sind im allgemeinen stabil, in manchen Fällen jedoch weiterhin sehr niedrig. Unflexible Arbeitsmärkte und die mangelnde Übereinstimmung der am Arbeitsmarkt angebotenen Qualifikationen mit der Nachfrage lassen auch in Volkswirtschaften mit starkem Wachstum die Arbeitslosigkeit nicht ganz verschwinden. Zypern und Malta erreichen dagegen mehr oder weniger Vollbeschäftigung.

Trotz einer Verschlechterung des Austauschverhältnisses konnten die zehn mittel- und osteuropäischen Länder eine Verbesserung des Leistungsbilanzdefizits von 5,6% des BIP auf knapp 5% verzeichnen. Eine deutliche Korrektur gab es in Lettland und Litauen, deren Außendefizit zu hoch war. In Malta kam es zum einer deutlichen Vergrößerung des Leistungsbilanzdefizits, was größtenteils auf einen einmaligen Effekt zurückzuführen war. Die Erholung der Wirtschaft in der Tschechischen Republik führte zu einer Verschlechterung der Zahlungsbilanz. Die Tschechische Republik muss hier sicherstellen, dass sie Korrekturmaßnahmen ergreifen kann. Fast überall haben ausländische Direktinvestitionen (ADI) maßgeblich zur Finanzierung des Zahlungsbilanzungleichgewichts beigetragen. Ausländische Direktinvestitionen, die häufig aus Privatisierungen stammen, scheinen in allen Bewerberländern noch immer das wichtigste Element der Kapitalzufluesse zu sein. Daher bleibt die Auslandsschuld, außer in der Türkei, auf dem Niveau des letzten Jahres. Die Türkei befindet sich aufgrund der von der Finanzkrise ausgelösten starken Abwertung ihrer Währung in einer bedenklicheren Lage, da der Inlandswert ihrer relativ großen Auslandsschuld stark angewachsen ist. Der Umfang ausländischer Direktinvestitionen in der Türkei bleibt weiter deutlich hinter den Möglichkeiten zurück.

Die Bewerberländer haben, mit Ausnahme von Zypern und Malta, noch immer Schwierigkeiten bei der Schaffung des vollständigen, für eine funktionierende Marktwirtschaft erforderlichen rechtlichen und institutionellen Rahmens, einschliesslich der Durchsetzung von Gerichtsurteilen. Diese Schwierigkeiten sind je nach Land mehr oder weniger gravierend: in Rumänien und, in etwas geringerem Maße, in Bulgarien ist die Lage äußerst besorgniserregend, in anderen Ländern wie Estland und Ungarn gibt es dagegen keine nennenswerten Hemmnisse für den Marktzutritt und -austritt und ein hohes Maß an Rechtssicherheit. Das wichtigste noch anstehende Problem ist die Umsetzung des Konkursrechts. In diesem Bereich müssen vor dem Beitritt unbedingt noch Fortschritte erzielt werden.

Die Privatisierung der Industrieunternehmen ist in vielen der zehn mittel- und osteuropäischen Länder fast abgeschlossen, mit Ausnahme von Rumänien, wo in diesem Bereich noch sehr viel zu tun bleibt, und, in geringerem Maße, Bulgarien. Polen muss nach wie vor tragfähige Privatisierungs- und Umstrukturierungsstrategien für einige wichtige traditionelle Sektoren entwickeln. Privatisierungsstrategien wurden inzwischen für öffentliche Versorgungs-, Verkehrs- und Energieunternehmen entwickelt und werden durch die beginnende Umstrukturierung dieser Sektoren flankiert. Im Finanzsektor wurde die Privatisierung der Banken in einigen Beitrittsländern wie Estland, Ungarn, Lettland und der Tschechischen Republik abgeschlossen. In Litauen, Rumänien, Polen und der Slowakei kommt sie voran, in Slowenien gibt es noch beträchtliche Verzögerungen. Es ist wichtig, dass die Regierungen nicht in die Geschäftstätigkeit und Kreditpolitik der staatseigenen Banken eingreifen, die nicht privatisiert werden sollen. In anderen Bereichen des Finanzsektors kommt die Privatisierung in den einzelnen Bewerberländern nur schleppend und in unterschiedlichem Tempo voran. In vielen der zehn mittel- und osteuropäischen Länder verzögern sich der Abschluss der Bodenreform und die Schaffung eines funktionierenden Grundstücksmarktes. Dies behindert die Entwicklung eines Grundstücks-, Wohnungs- und Baumarktes, was sich wiederum ungünstig auf die Arbeitsmärkte und die Finanzintermediation auswirkt.

Die Finanzintermediation spielt insgesamt in den zehn mittel- und osteuropäischen Ländern nur eine geringe Rolle. Sie trägt wenig zur Finanzierung von Investitionen in den Privatsektor bei, der eigentlich expandieren sollte. Besonders schwach ausgebildet und ineffizient ist die Intermediation in Bulgarien, Rumänien und Litauen. Insgesamt müssen hier bis zum Beitritt weitere Fortschritte erzielt werden, da für das ordnungsgemäße Funktionieren des geldpolitischen Übertragungsmechanismus' eine umfassendere und effizientere Intermediation erforderlich wäre. Gleichzeitig mit der Expansion des Finanzsektors wurde die Bankenaufsicht verbessert, doch auch in den anderen Bereichen ist eine bessere Aufsicht erforderlich, nicht nur in Bezug auf aufsichtsrechtliche Regelungen, sondern auch in Bezug auf die Verwaltungskapazitäten und die Unabhängigkeit der Aufsichtsbehörden.

Der allgemeine Fortschritt bei der Integration der Bewerberländer in die Wirtschaft der EU ruht im Wesentlichen auf Handels- und Kapitalströmen, letztere hauptsächlich auf ausländischen Direktinvestitionen.

Was die Handelsintegration angeht, so setzten die Bewerberländer im Jahr 2000 im Durchschnitt etwa 62% ihrer Ausfuhren in der EU ab, und 58% ihrer Einfuhren kamen aus der EU. Die Türkei ausgenommen, liegen die Ausfuhranteile bei etwa 65%, die Einfuhranteile bei 62%. Alle zehn mittel- und osteuropäischen Länder haben von 1995 bis 2000 ihre Ausfuhranteile in die EU erhöht. Insgesamt gesehen haben sie auch ihren Anteil am EU-Markt vergrößert. Im Laufe der letzten zehn Jahre verzeichnet die Region der zehn mittel- und osteuropäischen Länder den schnellsten Anstieg des Handelsaufkommens mit der EU; im Jahr 2000 entfielen auf diese Länder rund 11% des gesamten EU-Handels mit Drittländern, gegenüber 6% im Jahr 1992. In der EU macht sich dies vor allem in den Mitgliedstaaten bemerkbar, die in unmittelbarer Nachbarschaft zu der Region liegen. Der Handel zwischen den Bewerberländern ist nach wie vor vergleichsweise niedrig, obwohl er im Jahr 2000 für einige der zehn mittel- und osteuropäischen Länder im Vergleich zum Vorjahr leicht zunahm.

Hinsichtlich der Finanzintegration ist anzumerken, dass in den 90er Jahren zwei Drittel der Nettokapitalströme aus den Mitgliedstaaten der EU kamen. Dabei handelte es sich im wesentlichen um ausländische Direktinvestitionen (ADI). Im Zusammenhang mit der Privatisierung floss fast die Hälfte der ausländischen Direktinvestitionen in Binnensektoren, beispielsweise Finanzinstitutionen (Banken) und öffentliche Versorgungsbetriebe (z. B. Telekommunikation). In einigen Ländern nehmen die Investitionen in neue Projekte zu; sie machen beispielsweise in Bulgarien über die Hälfte und in Ungarn den größten Teil der ausländischen Direktinvestitionen aus. Im Handelssektor entfielen über ein Fünftel der ADI auf relativ arbeitsintensive Branchen wie Textil, Bekleidung, Elektrotechnik und Kraftfahrzeuge. Vor dem Hintergrund des Übergangsprozesses und der realen wirtschaftlichen Konvergenz müssen ausländische Direktinvestitionen auch weiterhin dazu beitragen, die veralteten Kapitalreserven zu ersetzen und neue Technologien und Managementkenntnisse einzuführen.

b) Schlussfolgerungen

Die Fortschritte jedes einzelnen Landes wurden anhand der zwei Teilkriterien des wirtschaftlichen Kriteriums von Kopenhagen bewertet - dem Bestehen einer funktionsfähigen Marktwirtschaft und der Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten. Diese Kriterien wurden in der Mitteilung der Kommission über die Agenda 2000 definiert.

Voraussetzung für das Bestehen einer funktionierenden Marktwirtschaft ist, dass Preise und Außenhandel liberalisiert sind und ein durchsetzbares Rechtssystem vorhanden ist, das auch die Eigentumsrechte regelt. Gesamtwirtschaftliche Stabilität und ein breiter Konsens über wirtschaftliche Strategien verbessern die Leistungsfähigkeit einer Marktwirtschaft, ebenso wie ein gut entwickelter Finanzsektor und das Fehlen größerer Hemmnisse für den Marktzutritt und -austritt. Das zweite Kriterium ("Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten") ist erfuellt, wenn eine funktionsfähige Marktwirtschaft besteht und ein stabiler gesamtwirtschaftlicher Rahmen vorhanden ist, der es den Wirtschaftsteilnehmern ermöglicht, ihre Entscheidungen in einem Klima der Berechenbarkeit zu treffen. Es setzt ferner ausreichendes Human- und Sachkapital voraus, einschließlich einer angemessenen Infrastruktur. Staatliche Unternehmen müssen umstrukturiert werden, und alle Unternehmen müssen Investitionen zur Verbesserung ihrer Leistungsfähigkeit tätigen. Die Unternehmen werden um so anpassungsfähiger sein, je leichter sie Zugang zur Fremdfinanzierung haben und je erfolgreicher sie in Bezug auf Umstrukturierung und Innovation sind. Insgesamt kann man sagen, dass eine Volkswirtschaft die aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen um so besser erfuellen kann, je stärker sie bereits vor dem Beitritt in die Wirtschaft der Europäischen Union integriert ist. Umfang und Produktpalette des Außenhandels mit den EU-Mitgliedstaaten zeigen dies.

Diese beiden Kriterien zusammengenommen, kann sowohl von Zypern als auch von Malta gesagt werden, dass beide funktionierende Marktwirtschaften sind und in der Lage sein dürften, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften in der Union standzuhalten.

Die Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen, die Slowakei und Slowenien sind funktionierende Marktwirtschaften. Zwischen diesen Ländern bestehen zwar wesentliche wirtschaftliche Unterschiede, doch sollten sie - sofern sie eine Reihe von Maßnahmen, die für jedes einzelne Land im jeweiligen Regelmäßigen Bericht aufgeführt sind, fortsetzen beziehungsweise verstärken, - in der Lage sein, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften in der Union in naher Zukunft standzuhalten.

Bulgarien ist nahe dabei, eine funktionierende Marktwirtschaft zu werden. Sofern es die Reformen weiterführt und seine Anstrengungen intensiviert, noch bestehende Schwierigkeiten zu beseitigen, sollte es dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften in der Union mittelfristig standhalten können.

Rumänien erfuellt noch keines der Kriterien, hat jedoch erstmals entscheidende Fortschritte im Hinblick auf dieses Ziel gemacht.

Die Türkei konnte, insbesondere aufgrund der jüngsten Krisen, keine weiteren Fortschritte im Hinblick auf eine funktionierende Marktwirtschaft erzielen. Große Teile ihrer Wirtschaft stellen sich allerdings bereits jetzt im Rahmen der Zollunion mit der EG dem Wettbewerb auf dem EU-Markt.

Anhang 1 enthält die ausführlichen Schlussfolgerungen aller Regelmäßigen Berichte in Bezug auf die Erfuellung der einzelnen Teilkriterien, Anhang 2 die wichtigsten statistischen Indikatoren.

3. Andere Verpflichtungen der Mitgliedschaft

Gemäß den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Kopenhagen setzt die Mitgliedschaft voraus, "dass die einzelnen Bewerberländer aus einer Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen übernehmen und sich auch die Ziele der politischen Union sowie der Wirtschafts- und Währungsunion zu eigen machen können".

a) Übernahme, Anwendung und Durchsetzung des Besitzstands

Die Fähigkeit, die aus einer Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen übernehmen zu können, setzt die Übernahme, Anwendung und Durchsetzung des Besitzstands voraus. Der Europäische Rat hat immer wieder betont, welche Bedeutung er der Anwendung und Durchsetzung des Besitzstands durch die Bewerberländer beimisst. Auf seiner Tagung in Madrid 1995 unterstrich er, dass die Verwaltungsstrukturen in den Kadidatenländern angepasst werden müssen, um die Voraussetzungen für eine schrittweise und harmonische Integration dieser Länder zu schaffen. Im Jahr 2000 wies der Europäische Rat auf seiner Tagung in Feira darauf hin, dass "Fortschritte in den Verhandlungen auch davon abhängen, dass die beitrittswilligen Staaten den Besitzstand in ihr innerstaatliches Recht übernehmen und dass sie insbesondere in der Lage sind, ihn wirksam umzusetzen und anzuwenden"; dazu müssen sie Anstrengungen zum Auf- und Ausbau ihrer Verwaltungs- und Justizstrukturen unternehmen. Im Juni 2001 unterstrich der Europäische Rat in Göteborg erneut, dass die Bewerberländer kontinuierliche Fortschritte bei der Übernahme, der Anwendung und der Durchsetzung des Besitzstands erzielen und besonderes Augenmerk auf die Schaffung angemessener Verwaltungsstrukturen, die Reform des Rechtssystems und des öffentlichen Dienstes richten müssen.

Übernahme, Anwendung und Durchsetzung des Besitzstands sind jedoch nicht nur Aufgabe der Regierungen und Verwaltungen, sondern auch der Organisationen der Wirtschaft, der regionalen und kommunalen Einrichtungen und der Berufsverbände. Das Europäische Parlament, der Wirtschafts- und Sozialausschuss und der Ausschuss der Regionen haben die stärkere Einbeziehung der Zivilgesellschaft in diesen Prozess gefordert. Die Behörden in den Bewerberländern müssen den Dialog mit den Vertretern repräsentativer Organisationen verbessern, um ihnen den Besitzstand näher zu bringen und seine landesweite Übernahme und Anwendung zu erleichtern.

b) Die Sektoren im Überblick und Schlussfolgerungen

Insgesamt lassen die Regelmäßigen Berichte auch in diesem Jahr erkennen, dass die meisten Bewerberländer in den meisten Bereichen bedeutende Fortschritte bei der Umsetzung des Besitzstands in einzelstaatliche Rechtsvorschriften erzielt haben. In einigen Bereichen wie Verkehr [1], Telekommunikation, Energie sowie Justiz und Inneres wurden bereits wichtige Teile des neuen Gemeinschaftsrechts übernommen oder werden entsprechende Rechts vorschriften in Kürze verabschiedet, die in den meisten Fällen auf vorhergehendem Gemeinschaftsrecht aufbauen.

[1] Das Weissbuch ,Die Europäische Verkehrspolitik bis 2010: Weichenstellungen für die Zukunft" (COM (2001) 370 entg.) setzt sich für eine bessere Regelung des Wettbewerbs zwischen den einzelnen Verkehrsmitteln ein, wonach dem Schienenverkehr und anderen umweltfreundlichen Verkehrsmitteln die Möglichkeit gegeben werden soll, wettbewerbsfähige Alternativen zum Straßenverkehr zu werden.

Einige Länder haben noch immer Schwierigkeiten bei der Umsetzung einzelner Teile des Besitzstands. Hauptaugenmerk muss jetzt jedoch, ungeachtet der im vergangenen Jahr zu verzeichnenden Fortschritte, auf den Aufbau angemessener Verwaltungs strukturen und von Verwaltungskapazitäten für die Anwendung des Besitzstands gerichtet werden.

Für die meisten oder alle Bewerberländer zeigen die Regelmäßigen Berichte und die vorgeschlagenen aktualisierten Beitrittspartnerschaften folgenden Handlungsbedarf auf:

* im Bereich des Binnenmarktes müssen die horizontalen Verwaltungsinfrastrukturen für Normung, Akkreditierung, Zertifizierung, Konformitätsprüfung, Marktaufsicht, gegenseitige Anerkennung von beruflichen Befähigungsnachweisen, die Aufsicht des Finanzdienstleistungssektors und die nachdrücklichere Durchsetzung der Rechte an gewerblichem und geistigem Eigentum geschaffen oder ausgebaut werden;

* im Bereich des Wettbewerbs müssen die Durchsetzungskapazitäten für Vorschriften über staatliche Beihilfen und für das Kartellrecht auf- beziehungsweise ausgebaut werden;

* in den Bereichen Verkehr und Energie müssen geeignete Regulierungsinstanzen (auch im Hinblick auf den neuen Besitzstand) und Kontrolleinrichtungen ausgebaut oder erst geschaffen werden, um insbesondere die Sicherheit im Straßen- und im Seeverkehr zu gewährleisten;

* in den Bereichen Telekommunikation und Kultur und audiovisuelle Medien müssen unabhängige Regulierungsstrukturen auf- beziehungsweise ausgebaut werden, im Bereich der Telekommunikation vor allem im Hinblick auf den kommenden neuen Besitzstand;

* im Bereich der Umwelt muss die Verwaltungs-, Überwachungs- und Durch setzungs kapazität ausgebaut werden, insbesondere in Bezug auf Abfall, Wasser und Chemikalien;

* im Bereich Sozialpolitik und Beschäftigung müssen vor allem die Durchsetzung der Vorschriften in Bezug auf Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz gewährleistet und die Arbeitsaufsichtsbehörden ausgebaut werden;

* im Bereich Justiz und Inneres muss vor allem das Justizsystem gestärkt werden; darüber hinaus müssen die Grenzüberwachung - mit größter Dringlichkeit an den künftigen Außengrenzen der EU - ausgebaut, die Beteiligung am Schengener Informationssystem vorbereitet und die Zusammenarbeit aller an der Bekämpfung der organisierten Kriminalität Beteiligten verbessert werden;

* im Bereich Zoll und Steuern müssen IT-Systeme, die den Austausch elektronischer Daten mit der Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten ermöglichen, aufgebaut und die Kapazität der Zoll- und Steuerverwaltung bei der Durchsetzung und Kontrolle gemeinschaftlicher Rechtsvorschriften, einschließlich der Kontrollen an den Außengrenzen, ausgebaut werden;

* im Bereich der Landwirtschaft müssen die in den tiergesundheits- und pflanzenschutzrechtlichen Vorschriften vorgesehenen Kontrollen, vor allem zur Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit, sowie die Kapazitäten für die Anwendung und Durchsetzung der Verwaltungsmechanismen der Gemeinsamen Agrarpolitik ausgebaut werden, insbesondere das Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem und die Zahlstelle (für die im Bereich der Entwicklung des ländlichen Raums die jeweilige SAPARD-Agentur als Vorläufer dienen könnte);

* im Bereich der Strukturpolitik müssen die Verwaltungskapazitäten in den wichtigsten Ministerien gestärkt und angemessene Verwaltungsstrukturen für die Planung, Verwaltung und Kontrolle der Strukturfonds geschaffen werden;

* im Bereich der Finanzkontrolle müssen die Verwaltungskapazitäten für die interne Kontrolle der öffentlichen Finanzen und für die Betrugsbekämpfung verstärkt werden.

Einzelne Bewerberländer müssen darüber hinaus noch in einigen anderen Bereichen die Qualität ihrer Verwaltungskapazitäten verbessern. Dies kann für eine Reihe von Ländern in den oben genannten Kapiteln beispielsweise für die Notwendigkeit gelten, unabhängige Kontrollbehörden für Datenschutz zu schaffen oder auszubauen, in anderen Kapiteln für Bereiche wie Fischerei, Statistik oder Wirtschafts- und Währungsunion. Diese Prioritäten sind für jedes Bewerberland im jeweiligen Regelmäßigen Bericht im einzelnen aufgeführt und wurden in die vorgeschlagenen aktualisierten Beitrittspartnerschaften aufgenommen.

In den Regelmäßigen Berichten werden auch die Kapitel ermittelt, bei denen die Verwaltungskapazität keine größeren Probleme bereitet, weil hier entweder für die Anwendung des Besitzstands nur wenig Verwaltungskapazität erforderlich ist oder weil der Stand der Vorbereitung der Länder im Allgemeinen als ausreichend betrachtet werden kann.

Die Schlussfolgerungen der Regelmäßigen Berichte für die einzelnen Länder sind Anhang 1 zu entnehmen.

c) EWU und der EURO

Bewerberländer müssen sich für die Teilnahme an den bestehenden Verfahren der multilateralen Überwachung und der Koordinierung der Wirtschaftspolitik, die Teil der Wirtschafts- und Währungsunion sind, vorbereiten. Eines der prioritären Ziele der vorhergehenden Beitrittspartnerschaften im wirtschaftlichen Bereich war die Schaffung eines jährlichen Steuerüberwachungsverfahrens. Es besteht aus zwei Elementen: der steuerlichen Notifizierung und dem wirtschaftlichen Programm im Rahmen der Heranführung (PEP), welche im multilateralen Rahmen mit den Mitgliedstaaten diskutiert werden.

Der Rahmen für Wechselkursstrategien für die Bewerberländer ist geklärt worden. Es wurden drei aufeinanderfolgende Etappen im Übergangsprozess in Richtung Einführung des Euro identifiziert, nämlich die Etappe vor dem Beitritt, die auf den Beitritt folgende Etappe und schließlich die eigentliche Übernahme des Euro. Irgendeine einseitige Übernahme der Einheitswährung in Form von ,Euroisierung" würde der wirtschaftlichen Vernunft der im EU-Vertrag verankerten EWU zuwiderlaufen - im Vertrag ist die eventuelle Einführung des Euro als Endpunkt eines strukturierten Konvergenzprozesses innerhalb eines multilateralen Rahmens vorgesehen. Deshalb würde eine einseitige ,Euroisierung" nicht der geeignete Weg sein, die im Vertrag vorgesehenen Etappen für die Einführung des Euro zu umgehen.

Was den Europäischen Wechselkursmechanismus (ERM II) betrifft, so wird erwartet, dass die Bewerberländer diesem Mechanismus einige Zeit nach dem Beitritt angehören werden. Der ,ERM II" könnte den Hauptmerkmalen einer Reihe von Wechselkursregimen Rechnung tragen, vorausgesetzt ihre Verpflichtungen und ihre Ziele sind glaubhaft und entsprechen jenen des ,ERM II". Die einzigen, schon jetzt erkennbaren Unvereinbarkeiten mit dem ,ERM II" sind gänzlich flexible Wechselkurse, ,crawling pegs" und Wechselkursorientierungen an anderen Währungen als dem Euro.

III. Die Erweiterung erfolgreich gestalten

Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung in Göteborg ehrgeizige Ziele gesetzt: "Wenn die Fortschritte im Hinblick auf die Erfuellung der Beitrittskriterien unvermindert anhalten, dürfte es der Fahrplan ermöglichen, dass die Verhandlungen für die Länder, die ausreichend auf den Beitritt vorbereitet sind, bis Ende 2002 abgeschlossen werden können. Ziel ist, dass sie als Mitglieder an den Wahlen zum Europäischen Parlament 2004 teilnehmen können".

Wenn diese Ziele erreicht werden sollen, sind sowohl seitens der Union als auch seitens der Bewerberländer Anstrengungen gefordert. Die Union sollte innerhalb des im Fahrplan vorgesehenen Zeitrahmens Gemeinsame Standpunkte festlegen. Die Bewerberländer müssen die Vorbereitungen im Hinblick auf die uneingeschränkte Erfuellung der Beitrittskriterien weiterführen und dabei besonderes Augenmerk auf den Ausbau ihrer Verwaltungskapazitäten für die Anwendung des Besitzstands lenken. Voraussetzung für Fortschritte in den Verhandlungen sind überzeugende Fortschritte bei Übernahme, Anwendung und Durchsetzung des Besitzstands.

1. Weiter mit dem Fahrplan- die verbleibenden Kapitel

Bei den Verhandlungen wurden bisher beträchtliche Fortschritte erzielt. Die Bewerberländer haben die Angaben zum Stand ihrer Vorbereitungen in bezug auf den Besitzstand in den einzelnen Verhandlungskapiteln übermittelt und ihre Anträge auf Übergangsmaßnahmen vorgelegt. In vielen Fällen wurden Kapitel vorläufig geschlossen (siehe Anhang 6), wenn sich die Bewerberländer hinreichend zur Anwendung des Besitzstands verpflichteten. Die Anzahl vorläufig geschlossener Kapitel lässt jedoch nicht immer konkrete Rückschlüsse auf den Stand der Verhandlungen zu. Manchmal stehen bei zu verhandelnden Themen nur noch wenige Fragen von politischer Bedeutung im Raum, für die schnell eine Lösung gefunden werden kann, wenn die erforderlichen Entscheidungen getroffen werden.

Der Fahrplan hat sich als nützlich erwiesen, um zu gewährleisten, dass sich alle Verhandlungsparteien auf einen realistischen Zeitplan verpflichten. Der Bericht der Kommission an den Europäischen Rat in Gent prüfte die Erfolgsbilanz und wies auf einige Fragen hin, in denen noch während der belgischen Präsidentschaft Entscheidungen getroffen werden müssen [2]. Die Mitteilung identifizierte eine Anzahl von Themen bei den Verhandlungskapiteln zu Verkehr, Steuern, Landwirtschaft, Justiz und Inneres sowie Energie, zu denen die EU Stellung nehmen muss. Die Kommission hat in der Zwischenzeit, soweit möglich, die entsprechenden Entwürfe für Verhandlungspositionen vorgelegt, und die belgische Präsidentschaft kommt bei der Festlegung von Verhandlungsstandpunkten zügig voran. Im Zusammenhang des Energiekapitels unterstreicht die Mitteilung die Notwendigkeit, die Positionen der Berwerberländer zu den EU Empfehlungen zur nuklearen Sicherheit zu untersuchen und dass ,die Stillegungsverpflichtungen in Hinblick auf die nichtnachrüstbaren Kraftwerksblöcke - Ignalina (Litauen), BohuniceV1 (Slowakei) und bestimmte Blöcke von Kozloduy (Bulgarien)- ... eingehalten [werden müssen] und mithin in die Beitrittsverträge aufgenommen werden".

[2] Mitteilung der Kommission - Informationsvermerk für den europäischen Rat über die Halbzeitbewertung der Umsetzung der Erweiterungsstrategie, KOM (2001) 553 endg. vom 2. Oktober 2001.

Die Zusage der Union, innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens auch in solchen Bereichen Gemeinsame Standpunkte festzulegen, in denen es besondere Schwierigkeiten gibt, war ein positives Signal für die Bewerberländer. Die Union hat damit die erforderliche Flexibilität gezeigt, in Fragen Stellung zu beziehen, die sowohl in der Union als auch in den Bewerberländern wichtig für die Akzeptanz in der Öffentlichkeit sind. Diesen Ansatz sollte sie weiter verfolgen.

Entsprechend dem Fahrplan für die erste Hälfte 2002 wird die Union Gemeinsame Standpunkte im Hinblick auf den vorläufigen Abschluss der letzten Gruppe von Kapiteln festlegen: Landwirtschaft, Regionalpolitik, Finanz- und Haushalts bestimmungen, Institutionen und 'Sonstiges'. Die Kommission wird dem Rat die erforderlichen Vorschläge rechtzeitig vorlegen. Bei der Ausarbeitung ihrer Vorschläge folgt die Kommission dem nachstehend beschriebenen Ansatz.

a) Der Finanzrahmen und die damit zusammenhängenden Kapitel

Die die Landwirtschaft und die Regionalpolitik betreffenden Verhandlungskapitel umfassen wichtige haushaltspolitische Aspekte und stehen im Zusammenhang mit den Kapiteln, die die Finanz- und Haushaltsbestimmungen betreffen. Die Verhandlungen über diese drei Kapitel müssen daher in einem kohärenten Gesamtrahmen geführt werden.

Auf der Tagung des Europäischen Rates in Berlin im März 1999 wurde der Finanzrahmen für den Zeitraum 2000-2006 festgelegt, in dem auch die Erweiterung ausgehend von der Annahme berücksichtigt wird, dass 2002 sechs neue Mitglieder beitreten. Die Ergebnisse wurden in einer Interinstitutionellen Vereinbarung zwischen dem Parlament, dem Rat und der Kommission festgehalten.

Die in Berlin erzielte umfassende Einigung betrifft sowohl politische Reformen als auch die Einsetzung der erforderlichen Mittel für die Heranführungsphase und den Beitritt, einschließlich:

* einer Obergrenze für die Zahlungen (festgesetzt auf 1,27% des BSP) und Obergrenzen für die jährlichen Mittelbindungen für die einzelnen Ausgabenrubriken (die Finanzielle Vorausschau für den Zeitraum 2000-2006). Insgesamt sollen die Mittelbindungs-Obergrenzen auch nach der Erweiterung klar unter der Zahlungs-Obergrenze von 1,27% bleiben;

* der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik sowie der Struktur- und Kohäsionsfonds;

* der Verdopplung der Heranführungshilfe für die Bewerberländer (3,1 Milliarden EUR pro Jahr [3]);

[3] Bei den Beträgen handelt es sich um Verpflichtungsermächtigungen in konstanten Preisen 1999.

* der für die Finanzierung des Beitritts eingesetzten Beträge, die von 6,5 Milliarden EUR 2002 schrittweise auf 16,8 Milliarden EUR 2006 angehoben werden.

Die der in Berlin erzielten Einigung zugrundeliegenden Annahmen haben sich, insbesondere in bezug auf realistische Beitrittstermine und die potenzielle Anzahl neuer Mitgliedstaaten, inzwischen verändert.

Wenn man jedoch davon ausgeht, dass die ersten Länder erst 2004 und nicht schon 2002 beitreten, und dass sich der Gemeinschaft mehr als sechs, nämlich bis zu zehn neue Mitgliedstaaten anschließen, würden die aktualisierten Kosten der Erweiterung in den Jahren zwischen 2004 und 2006 jeweils unter den in Berlin vereinbarten Beträgen liegen. Dabei sind die aktualisierten Agrarproduktions- und Verbrauchsdaten in den zehn Beitrittsländern berücksichtigt.

Die in der Finanziellen Vorausschau für den Beitritt eingesetzten jährlichen Beträge steigen von 2002 bis 2006 erheblich an. Da die ersten Beitritte später erfolgen werden, sind die für die entsprechenden Jahre jeweils erforderlichen Beträge niedriger, als wenn die ersten Länder schon 2002 beigetreten wären. Auf diese Weise können die in Berlin festgesetzten Beträge auf eine größere Zahl, nämlich bis zu zehn, neue Mitgliedstaaten verteilt werden.

Die Kommission wird dem Rat auf der Grundlage des derzeitigen Besitzstands und der in Berlin vereinbarten Grundsätze Vorschläge für gemeinsame Verhandlungspositionen in den Bereichen Landwirtschaft, Regionalpolitik und Haushaltsangelegenheiten vorlegen. Die Beitrittsverhandlungen können so unabhängig von Beschlüssen über die Finanzierung der EU nach 2006 abgeschlossen werden.

Die Kommission wird sicherstellen, dass die Auswirkungen, die die von ihr vorgeschlagenen gemeinsamen Verhandlungspositionen - einschließlich der geplanten erforderlichen Anpassungen im Hinblick auf die potenzielle Zahl neuer Mitgliedstaaten - auf den Haushalt haben, mit den in Berlin für den Zeitraum bis 2006 festgesetzten Ausgabenobergrenzen in Einklang stehen. Insbesondere wird die Kommission, ohne künftigen Beschlüssen über die Finanzierung der EU vorzugreifen:

* im Kapitel Landwirtschaft prüfen, wie die Punkte "Direktzahlungen" und "Instrumente der Angebotssteuerung" in den Verhandlungen angegangen werden können;

* im Bereich der Strukturpolitik die organisatorischen und institutionellen Bedingungen vorgeben, die die verschiedenen Länder erfuellen müssen, damit die Verhandlungen in diesem Kapitel vorläufig abgeschlossen werden können, sowie die Methode für die Zuteilung von Strukturfondsmitteln an neue Mitgliedstaaten bis 2006 erklären;

* im Kapitel Haushalt mögliche Übergangsvereinbarungen prüfen.

Die Kommission wird gewährleisten, dass der Rat diese Angelegenheiten Anfang 2002 in einem gemeinsamen Rahmen erörtern kann, um die Weiterführung der Beitrittsverhandlungen im Einklang mit dem Fahrplan vorzubereiten.

b) Weitere Kapitel

Die Kapitel 'Institutionen' und 'Sonstiges' wurden noch mit keinem der Beitrittländer eröffnet. Dem Fahrplan entsprechend sollte die Union auch zu diesen Kapiteln ihre Positionen in der ersten Jahreshälfte 2002 festlegen.

Das Kapitel "Institutionen" betrifft die Einbindung neuer Mitgliedstaaten in den institutionellen Rahmen der Union. Wie die Union bei Eröffnung der Beitrittsverhandlungen betonte, bringt die Mitgliedschaft sowohl Rechte als auch Pflichten mit sich. Die Union erwartet von neuen Mitgliedern, dass sie die Verpflichtungen der Mitgliedschaft unter den in den Beitrittsverhandlungen vereinbarten Bedingungen erfuellen. Die neuen Mitglieder werden ihre Rechte in gleicher Weise wie die anderen Mitgliedstaaten durch Beteiligung an den Organen der EU wahrnehmen. Das Kapitel 'Institutionen' wurde in den Beitrittsverhandlungen seit jeher nach allen anderen Kapiteln behandelt, die den Besitzstand betreffen.

In den derzeitigen Verhandlungen wird das Kapitel 'Institutionen' im Wesentlichen auf der Grundlage der Schlussfolgerungen der Regierungskonferenz in Nizza im Dezember 2000 behandelt, insbesondere :

- der Bestimmungen des Vertrags von Nizza, vor allem hinsichtlich der Anpassung der Organe im Hinblick auf die Erweiterung;

- der in den Erklärungen der Regierungskonferenz, insbesondere in der Erklärung Nr. 20, enthaltenen Bestimmungen über den in den Beitrittskonferenzen einzunehmenden gemeinsamen Standpunkt hinsichtlich der Verteilung der Sitze im Europäischen Parlament, der Stimmengewichtung im Rat und der Zusammensetzung des Wirtschafts- und Sozialausschusses und des Ausschusses der Regionen.

Mit dem Abschluss des neuen Vertrages in Nizza bekräftigte die Union ihren entschlossenen Einsatz für den Erweiterungsprozess. Der Vertrag durchläuft derzeit in den einzelnen Mitgliedstaaten die Ratifizierungsverfahren. Die Kommission stellt fest, dass er von drei Mitgliedstaaten bereits ratifiziert wurde und dass in den meisten anderen Mitgliedstaaten die für die Ratifizierung notwendigen Verfahren zufriedenstellende Fortschritte machen. In Irland richtete die Regierung nach dem Referendum vom Juni 2000 ein nationales Gremium ein, das die Fragen im Zusammenhang mit dem Vertrag klären soll.

Die Kommission hofft, dass die Mitgliedstaaten die Ratifizierungsverfahren wie vorgesehen im Laufe des Jahres 2002 abschließen werden. Sie wird in enger Absprache mit der Präsidentschaft und unter Berücksichtigung der Fortschritte bei der Ratifizierung des Vertrags von Nizza einen angemessenen Zeitplan und ein geeignetes Verfahren für das Kapitel "Institutionen" erarbeiten.

Das letzte Kapitel dieser Verhandlungen ist, wie auch bei vorherigen Beitrittsverhandlungen, das Kapitel 'Sonstiges'. Dieses Kapitel bildet einen Rahmen für Fragen, die in den vorhergehenden Kapiteln nicht behandelt wurden - insbesondere für Probleme, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Besitzstand stehen. In den vorhergehenden Beitrittsverhandlungen führten beispielsweise die Diskussionen im Rahmen des Kapitels 'Sonstiges' zu einer Reihe von Erklärungen über Transparenz, den Status 'bestimmter Territorien' usw., die dann dem Beitrittsvertrag beigefügt wurden. Im Laufe des Jahres 2002 wird deutlich werden, welche Fragen in den laufenden Verhandlungen im Rahmen dieses Kapitels behandelt werden müssen.

2. Aktionsplan zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der Verwaltungs- und Justizbehörden

Die Mitgliedsstaaten brauchen für die Übernahme und Durchsetzung des Besitzstandes angemessene Justiz- und Verwaltungskapazitäten. Aus diesem Grund hat der Europäische Rat auf mehreren Tagungen darauf bestanden, dass vor dem Beitritt entsprechende Institutionen geschaffen werden.

Eine stabile öffentliche Verwaltung mit unabhängigen Beamten ist das Ziel für alle Bewerberländer. Die meisten haben beeindruckende Anstrengungen zur Reformierung der öffentlichen Verwaltung unternommen und im öffentlichen Dienst Reformen durchgeführt. Einige haben Schritte eingeleitet, um gutes Personal einzu stellen und dessen Qualität durch Schulung und höhere Vergütung zu verbessern. Trotzdem bleibt noch viel zu tun, wie die Regelmäßigen Berichte zeigen. Außerdem muss eine Reihe von Bewerberländern die Korruption intensiver bekämpfen.

Ein verlässliches und effizientes Justizsystem ist auch für die Wirtschaft von großer Bedeutung. Die meisten Bewerberländer haben bei der Justizreform Fortschritte erzielt, allerdings müssen einige von ihnen die Unabhängigkeit der Justiz, die Verbesserung der Gehälter und Arbeitsbedingungen sowie die Fortbildung der Richter noch weiter vorantreiben.

In Bezug auf den Besitzstand besteht bei einer Reihe von Kapiteln erheblicher Handlungsbedarf (Teil II 3 b). Er betrifft die Leistungsfähigkeit der Verwaltung, durch die Folgendes gewährleistet werden soll:

* erstens: reibungsloses Funktionieren des Binnenmarkts. Dafür sind häufig spezielle Regulierungsbehörden erforderlich wie Wettbewerbsbehörden oder Telekommunikations-, Energie- oder Verkehrsbehörden und die Einführung der notwendigen Informations technologie.

* zweitens: nachhaltige Lebensbedingungen in der Europäischen Union. Hier geht es u. a. um die Schaffung von Aufsichtsbehörden zur Anwendung von Umweltnormen und zur Verbesserung der Sicherheit im Verkehr, sowie für Sicherheit und ausreichenden Gesundheits schutz am Arbeitsplatz. Für diese Maßnahmen müssen verschiedene Inspektions- und Durchführungsregelungen getroffen werden.

* drittens: der allgemeine Schutz der Bürger der Europäischen Union, der u.a. dadurch erreicht werden muss, dass die Grenzen aus verschiedenen Gründen gesichert werden, dass der Markt im Hinblick auf den Verbraucherschutz angemessen überwacht wird und die Unbedenklichkeit der Lebensmittel gewährleistet ist. Weiterhin geht es um eine verbesserte Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres. Für diese Maßnahmen müssen verschiedene Inspektionsbehörden und Rechtsstrukturen geschaffen werden.

* viertens: die ordentliche Verwaltung der Gemeinschaftsmittel. In den zentralen und regionalen Verwaltungen sind entsprechende Einrichtungen für das öffentliche Beschaffungs wesen, die Finanzkontrolle, das Prüfungswesen sowie für die Betrugs- und Korruptions bekämpfung erforderlich.

In den Regelmäßigen Berichten und den vorgeschlagenen überarbeiteten Beitritts partnerschaften ist angegeben, auf welchen Gebieten jedes Beitrittsland Maßnahmen ergreifen muss, um eine ausreichende Verwaltungskapazität zu erreichen.

Für die nächsten Schritte wird die Kommission einen Aktionsplan aufstellen. Sie wird mit jedem einzelnen Bewerberland Anfang 2002 untersuchen, wie es diese Prioritäten in die Praxis umsetzen und, wenn nötig, seine Anstrengungen zum Aufbau der notwendigen Institutionen verstärken will. Außerdem wird die Kommission, wo angebracht, zusammen mit den Mitgliedstaaten und den Bewerberländern, spezifische Beurteilungsmaßnahmen (,Monitoring") durchführen.

Der Aktionsplan wird

* die Aktionsfelder betreffen, die in den überarbeiteten Beitrittspartnerschaften, den Regelmäßigen Berichten und den während der Verhandlungen eingegangenen Verpflichtungen festgelegt wurden,

* aufzeigen, durch welche bereits eingeleiteten Maßnahmen die Leistungsfähigkeit der Verwaltung verbessert wird und weitere Mittel zur Verstärkung dieser Anstrengungen ergriffen werden sollen (unter Einsatz bewährter Instrumente wie Twinning oder TAIEX - s. Anhänge 3 und 5),

* Beurteilungsmechanismen (Monitoring) bestätigen oder einführen, wie Monitoringberichte, ,Peer Reviews" usw., anhand derer sich der Stand der Vorbereitungen jedes Bewerber landes feststellen lässt.

Der Aktionsplan wird - wie die Regelmäßigen Berichte und die Vorschläge für die überarbeiteten Beitrittspartnerschaften - jedes Bewerberland, mit dem Verhandlungen geführt werden, individuell behandeln und dabei die von dem jeweiligen Land ins Auge gefassten Beitrittstermine berücksichtigen.

a) Verstärkung der Maßnahmen für den Aufbau der Institutionen

Die Bewerberländer erhalten bereits von der Gemeinschaft umfangreiche Hilfe beim Aufbau angemessener Verwaltungskapazitäten für die Übernahme und Durchsetzung des Besitzstandes. Insgesamt sind bis zu zwei Drittel der nationalen PHARE-Programme für den Aufbau der Institutionen und damit zusammenhängende Investitionen bestimmt. Die Programmierung wurde beschleunigt, und die nationalen jährlichen Unterstützungsprogramme dürften 2002 schon sehr viel früher als in den vergangenen Jahren verabschiedet werden.

Außerdem will die Kommission zusätzlich zu der jährlichen Mittelausstattung, die 1999 für jedes der 10 PHARE-Länder festgelegt wurde, bis zu 250 Millionen EUR aus dem derzeitigen Programm PHARE für zusätzliche Anstrengungen zum Aufbau der Institutionen im Jahr 2002 bereitstellen. Diese zusätzliche Fazilität für den Aufbau der Institutionen ist ein Angebot an die Bewerberländer, das bis zum Sommer 2002 angenommen und eingeplant werden sollte. Die gleiche Gewichtung könnte, wenn nötig, die Gewährung der Heranführungshilfe für den Aufbau der Institutionen im Fall von Malta und Zypern erhalten.

Die Kommission wird mit den Bewerberländern prüfen, wie weit sie auch im Haushaltsjahr 2003 ihre zusätzlichen Anstrengungen zum Aufbau der Institutionen fortsetzen müssen. Nach den üblichen Vergabe- und Auszahlungsvorschriften der Kommission könnten dann Projekte zum Aufbau der Institutionen wenigstens noch drei Jahre auf dieser Grundlage weiterlaufen.

Diese Maßnahmen sollen die großen Eigenanstrengungen der Bewerber länder ergänzen, die häufig im Rahmen von PHARE und bilateral von Mitgliedstaaten, internationalen Organisationen und internationalen Finanz instituten unterstützt werden.

b) Verbessertes ,Monitoring"

Mit ,Monitoring" ist bereits begonnen wurden. Die Kommission übermittelt dem Rat regelmäßig detaillierte Monitoringtabellen und Berichte, die Aufschluss darüber geben, wie die in den Verhandlungen eingegangenen Verpflichtungen erfuellt werden. Dies betrifft auch Verpflichtungen zum Aufbau angemessener Verwaltungs kapazitäten.

Nicht immer reicht die Sachkenntnis der Kommission aus, um die Entwicklung der Verwaltungen in den Beitrittsländern beurteilen zu können, da die Umsetzung und Anwendung von Gemeinschaftsrecht weitgehend Sache der Mitgliedstaaten ist. Aus diesem Grund wurden sogenannte Peer Reviews vorgesehen. Diese gestatten den Bewerberländern, Fachleute aus den Mitgliedstaaten und von der Kommission zur Beurteilung der Verwaltungs kapazitäten heranzuziehen. Peer Reviews haben bereits begonnen oder sind geplant in den Bereichen Finanzdienste, Justiz und Inneres, Haushalt, Landwirtschaft, nukleare Sicherheit und Umwelt. Die Kommission wird praktische Hilfe leisten, insbesondere über das Büro für den Informationsaustausch über technische Hilfe (TAIEX) oder sonstige Mechanismen (z. B. SIGMA).

Die Kommission wird den Rat bis zum Frühling 2002 über die Peer Reviews und anderen Maßnahmen zur Beurteilung der Verwaltungskapazität in den Bewerber ländern informieren. Damit können die Ergebnisse dieser Maßnahmen in den einheitlichen Rahmen der Beitrittsverhandlungen eingepasst werden.

Peer Reviews sind kein Allheilmittel. Sie ergänzen die schon laufenden Beurteilungsverfahren. Sie sollten dort, wo es angebracht ist, benutzt werden und sich auf die in den Regelmäßigen Berichten, den Vorschlägen für die überarbeiteten Beitrittspartnerschaften oder die in den Verhandlungen als wichtig bezeichneten Gebiete konzentrieren.

Dieses Vorgehen wird helfen, die Erfuellung der von den Bewerberländern während der Beitrittsverhandlungen eingegangenen Verpflichtungen zu beurteilen. Die Kommission wird einen Bericht zu ihrem Aktionsplan, einschließlich der Beurteilung der Verpflichtungen bis zur Tagung des Europäischen Rates im Juni 2002 in Sevilla vorlegen.

In den Regelmäßigen Berichten des Jahres 2002 wird dann genauestens geprüft werden, was getan wurde, um den Anforderungen zu genügen, und ob die Bewerberländer auf den verschiedenen Gebieten des Besitzstandes in der Lage sein werden, bis zu ihrem Beitritt angemessene Kapazitäten für die Übernahme und Durchsetzung des Besitzstandes zu schaffen.

c) Verwaltungskapazität nach dem Beitritt

Von den Mitgliedstaaten wird erwartet, dass sie ihre Verwaltungskapazität regelmäßig den sich ändernden Bedürfnissen des Besitzstandes anpassen. Der Aufbau einer angemessenen Verwaltungskapazität ist ein Prozess, der mit dem Abschluss der Verhandlungen nicht endet, sondern sich bis zum Beitritt und darüber hinaus fortsetzt.

In der Zeit zwischen der Unterzeichnung des Beitrittsvertrags und dem tatsächlichen Beitritt eines Landes wird die Kommission die Entwicklung auf den im Laufe der Beitrittsverhandlungen festgelegten Gebieten weiter verfolgen. Zusätzlich wird sie Entwicklungen bei wirtschaftlichen Fragen weiterverfolgen, die im Zusammenhang mit der Bewertung der wirtschaftlichen Kriterien identifiziert wurden. Sie wird dem Rat darüber berichten.

Während dieser Zeit werden die Heranführungsprogramme fortgesetzt, und für die ersten beitretenden Länder dürfte 2003 das letzte Jahr sein, in dem Heranführungs mittel vorgesehen sind. In diesem Zeitabschnitt kann es sein, dass die Aus- und Fortbildung von Beamten eine der vorrangigen Aufgaben wird. Die Durchführung der jährlichen Heranführungsprogramme dauert in der Regel bis zu drei Jahre. Für die Verwaltung und letztendliche Beendigung der Programme in den ersten Jahren nach dem Beitritt müssen noch Übergangsregelungen getroffen werden.

In der Zeit nach dem Beitritt wird die Kommission als Hüterin der Verträge mit den gleichen Mitteln wie bei den derzeitigen Mitgliedstaaten prüfen, wie die neuen Mitgliedstaaten den Besitzstand in die Praxis umsetzen. Zu diesen Mitteln gehören regelmäßige Berichte der Kommission an den Rat über die Anwendung des Gemeinschaftsrechts sowie Vertragsverletzungsverfahren und ein Dialog mit den Mitgliedstaaten über Umsetzungsschwierigkeiten (z. B. im Rahmen des Netzes für die Lösung von Problemen im Binnenmarkt oder über Koordinierungsstellen).

Benchmarking und Gruppenzwang werden innerhalb der Union mehr und mehr dazu benutzt, interoperable und kompatible Verwaltungseinrichtungen aufzubauen. Die Teilnahme von Bewerberländern an den Programmen der Gemeinschaft und ihre Mitwirkung an EG-Einrichtungen tragen bereits zu einer wirksamen Integration der Bewerberländer bei. Die eEurope-Initiative, die nationalen Beschäftigungsstrategien und die Aktivitäten im Zusammenhang mit der EWU wurden bereits im Rahmen von eEurope plus, der gemeinsamen Bewertung beschäftigungspolitischer Prioritäten in Vorbereitung auf die Teilnahme an der europäischen Beschäftigungsstrategie und der wirtschaftlichen Heranführungsprogramme auf die Bewerberländer ausgedehnt. Bewerberländer sollten ihren Weg in Richtung Integration in bestehende Politiken und Mechanismen der EU fortsetzen.

Außerdem werden die neuen Mitgliedstaaten auch von allen neuen Mechanismen profitieren, die eventuell zur besseren Anwendung des Gemeinschaftsrechts eingeführt werden. Laut ihrem Weißbuch über europäisches Regieren will die Kommission 2002 - gestützt auf ihre Erfahrung mit den Bewerberländern - Partnerschaften (Twinning) zwischen nationalen Verwaltungen vorschlagen. Dabei soll es um einen Austausch zu den besten Methoden für gemeinschaftsrechtliche Durchführungsverfahren und die Kenntnisse der nationalen Gerichte und Juristen im Gemeinschaftsrecht gehen. Dank solcher Partnerschaften zwischen Mitgliedstaaten könnten die Bewerberländer auch nach ihrem Beitritt von diesen Methoden profitieren, so dass die Übernahme des Besitzstandes in der erweiterten Union erleichtert würde.

3. Vor einer neuen Phase in der Heranführung der Türkei

Die Umsetzung der Heranführungsstrategie, wie sie der Europäische Rat von Helsinki festgelegt hat, in die Praxis ist inzwischen angelaufen. Bis zum Ende dieses Jahres wird diese Strategie in allen ihren Einzelheiten ausgearbeitet sein. In der nächsten Phase wird sich die Aufmerksamkeit dann auf eine detailliertere Vorbereitung auf die Erfordernisse einer EU-Mitgliedschaft richten.

In dieser neuen Phase wird die Türkei darin bestärkt, den Prozess der politischen und wirtschaftlichen Reformen entsprechend den Prioritäten der Beitrittspartnerschaft zu intensivieren und zu beschleunigen. Dies wird weitere konstitutionelle, legislative, administrative und juristische Reformen nach sich ziehen, durch welche die Türkei näher an die EU-Standards herangeführt werden soll. Die jüngste Verfassungsreform und die Durchführung des neuen Wirtschaftsplans sind ein vielversprechender Beginn dieses Prozesses.

Der verbesserte politische Dialog sollte stärker genutzt werden, um die Entwicklung in Schlüsselfragen, die prioritäre Ziele der Beitrittspartnerschaften sind, wie den Menschenrechten, Zypern und der friedlichen Beilegung von Grenzstreitigkeiten, weiter voranzutreiben.

In dem politischen Dialog hat die Türkei zugesagt, die Bemühungen des UNO-Generalsekretärs um eine umfassende Lösung des Zypernproblems zu unterstützen. Dem sollten nun seitens der Türkei konkrete Schritte zur Erleichterung einer Lösung folgen.

Bezüglich der europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) sollte sich die Türkei, im Hinblick auf die Beschlüsse des Europäischen Rates in Laeken, die dieser in Umsetzung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Nizza fassen muss, bei der Lösung der Frage, wie sie sich an Entscheidungen über Maßnahmen unter der Leitung der EU beteiligen kann, bewegen.

In Bezug auf die griechisch-türkischen Beziehungen soll eine Reihe vertrauens bildender Maßnahmen entwickelt und durchgeführt werden. Dadurch dürfte ein Klima entstehen, das der friedlichen Beilegung von Grenzstreitigkeiten im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Helsinki förderlich ist.

Durch finanzielle Hilfeleistung soll der Türkei die Möglichkeit gegeben werden, den Prioritäten der Beitritts partnerschaft nachzukommen. Die Türkei ist aufgefordert, ihre administrativen Kapazitäten für die Entwicklung und Verwaltung von Projekten entsprechend dem bei allen Bewerberländern verfolgten Dezentralisierungskonzept zu verstärken. Zur Unterstützung der türkischen Bemühungen wird die Kommission Rat und Hilfe bei Fachleuten aus den Mitgliedstaaten suchen. Aufgrund der Rahmenvereinbarung über eine Beteiligung der Türkei an Gemeinschafts programmen, die von der EU und der Türkei unterzeichnet werden soll, wird die Türkei aufgefordert, effiziente Einrichtungen für die Verwaltung dieser Programme und vor allem auf dem Gebiet der Bildung zu schaffen.

Die Verhandlungen über eine Erweiterung der Zollunion auf dem Gebiet des öffentlichen Beschaffungswesens und der öffentlichen Dienste müssen vorrangig zu Ende geführt werden.

Der Europäische Rat von Feira hat die Kommission aufgefordert, über die Fortschritte bei der Vorbereitung der analytischen Prüfung des Besitzstands Bericht zu erstatten. Dieser Bericht liegt dem Regelmäßigen Bericht 2001 als Anhang bei.

Aufgrund der bisherigen Erfahrung und angesichts der Mängel in den Rechts vorschriften und den administrativen Vorbereitungen auf die Mitgliedschaft der Türkei wird nun eine neue Phase in der Heranführungsstrategie empfohlen, die eine eingehende Prüfung der türkischen Rechtsvorschriften und des Zeitplans für deren Angleichung an den Besitzstand einschließt. In dieser Phase wird sich die Aufmerksamkeit besonders auch auf die Fähigkeit der türkischen Verwaltung und Justiz richten, den Besitzstand tatsächlich zu übernehmen und durchzusetzen.

Die EU und die Türkei werden in Zukunft in einen eingehenderen Dialog über die Bedingungen für die Umsetzung, Anwendung und Durchführung des Besitzstandes eintreten, in dessen Mittelpunkt präzise, branchenspezifische Fragen stehen, die von Fachleuten in existierenden Gremien untersucht werden sollen. Die Tagesordnungen der Unterausschüsse werden sich vor allem auf die genauen Aktionsprioritäten konzentrieren. Die türkischen Beamten erhalten zusätzliche und detailliertere Informationen über bestimmte Teile des Besitzstands. EU-Fachleute werden die in der Türkei in Vorbereitung befindlichen Gesetzesvorlagen prüfen, und TAIEX wird zu einzelnen Fragen Workshops veranstalten.

Die Türkei wird aufgefordert werden, sich aktiv an der Datenbank der Kommission über die Angleichung der Rechtsvorschriften zu beteiligen, so dass eine eingehende, kontinuierliche Überwachung der Fortschritte möglich ist.

Es wird empfohlen, dass der Assoziationsausschuss EG-Türkei in seiner nächsten Sitzung die Themen, auf die sich dieser Prozess konzentrieren soll, und den Arbeitsplan für die Sitzungen festlegt.

4. Die nächsten Schritte

a) Erfuellung der Beitrittskriterien

Voraussetzung für den Beitritt ist, dass die Bewerberländer die Bedingungen der Mitgliedschaft, d.h. die politischen und wirtschaftlichen Kriterien, erfuellen und in der Lage sind, den Pflichten einer Mitgliedschaft nachzukommen. Die Kommission befürwortet den Beitritt eines Landes, wenn sie davon überzeugt ist, dass das Land in der Lage ist, bis zu seinem Beitritt den Kriterien zu genügen.

Die diesjährigen Regelmäßigen Berichte und der derzeitige Stand der Beitritts verhandlungen erlauben der Kommission noch nicht den Schluss, dass eines der Bewerber länder die Beitrittsbedingungen erfuellt. Bei dem derzeitigen Verhandlungs tempo und angesichts der bisherigen Fortschritte dürfte die Kommission jedoch aufgrund ihrer Regelmäßigen Berichte des Jahres 2002 in der Lage sein, Angaben darüber zu machen, welche Bewerberländer den erforderlichen Stand erreicht haben. Von den zwölf Ländern, mit denen Verhandlungen geführt werden, haben zehn einen Beitritts termin ins Auge gefasst, der sich mit dem in Göteborg festgelegten zeitlichen Rahmen vereinbaren lässt.

Welche Reformen in den einzelnen Ländern noch durchgeführt werden müssen, ist sowohl in den diesjährigen Regelmäßigen Berichten als auch in den überarbeiteten Beitritts partnerschaften angegeben. In ihren Regelmäßigen Berichten 2002 wird die Kommission nicht nur die Fortschritte bei den noch anstehenden Reformen, sondern auch die seit den Stellungnahmen erzielten Ergebnisse jedes Landes beurteilen. Die Union sollte sich darauf vorbereiten, die Beitrittsverhandlungen mit allen Ländern, welche die notwendigen Bedingungen erfuellen, bis zum Ende der dänischen Präsidentschaft 2002 im Hinblick auf einen Beitritt im Jahre 2004 abzuschließen.

b) Erste Beitritte

Der Abschluss der Beitrittsverhandlungen wird in einem Beitritts vertrag konkrete Gestalt erhalten, in dem - voraussichtlich wie bei den letzten Beitritten in einem einzigen Rechtsdokument - die Ergebnisse der getrennten Beitrittskonferenzen festgehalten sind. Der Entwurf der Rechtstexte verlangt besondere technische Vorbereitungen, mit denen bereits begonnen wurde.

Bei der letzten Erweiterung war dieses Rechtsdokument - das aus einem kurzen Vertrag und einer längeren Beitrittsakte bestand - hauptsächlich den technischen Angleichungen des Sekundärrechts gewidmet, die für den Beitritt der vier betretenden Länder notwendig waren. Darin war auch eine einfache Vertragsanpassung für den Fall vorgesehen, dass ein Bewerberland den Vertrag nicht ratifizieren würde. So konnte der Vertrag später in Kraft treten, obwohl die Ratifizierung in Norwegen abgelehnt worden war.

Mit den Vorarbeiten für den nächsten Beitrittsvertrag dürfte im ersten Halbjahr 2002 im Rat und auf den Beitrittskonferenzen begonnen werden. Die Kommission wird daran durch Unterbreitung der notwendigen technischen Vorschläge mitwirken. Sie wird auch feststellen, welche Teile des Besitzstandes eine technische Anpassung erfordern, und dem Rat unter Berücksichtigung der von jedem Bewerberland übermittelten Informationen eine Auflistung all dieser technischen Anpassungen zuleiten.

Die Erweiterung muss auf Seiten der Union vom Rat und vom Europäischen Parlament genehmigt werden, wobei die endgültige Stellungnahme der Kommission zu den Verhandlungs ergebnissen berücksichtigt wird. Anschließend wird der aus den Beitritts verhandlungen hervorgehende Vertrag von den betreffenden Parteien (Mitgliedsstaaten und Bewerberländer) förmlich unterzeichnet und bedarf der Ratifizierung durch die Vertragstaaten nach ihren jeweiligen verfassungs rechtlichen Vorschriften.

c) Andere in Verhandlung stehende Bewerberländer - Aktualisierung des Fahrplans

Die Kommission wird weiterhin Regelmäßige Berichte über jene Bewerberländer, mit denen Verhandlungen geführt werden, die aber nicht zu der ersten Beitrittswelle gehören, anfertigen, bis deren allgemeinen Vorbereitungen so gediehen weit sind, dass sie die Beitrittskriterien erfuellen. Die Europäische Union wird diese Länder wie bisher in ihren Vorbereitungen auf eine Mitgliedschaft voll unterstützen.

Nach den Grundsätzen, die das Beitrittsverfahren von Anfang an bestimmt haben, werden die Verhandlungen mit ihnen fortgesetzt. Die Eröffnung alle 29 den Besitzstand betreffenden Verhandlungskapitel dürfte im nächste Jahr möglich sein, sofern die Bewerberländer ausreichend vorbereitet sind.

Unter Berücksichtigung der im nächsten Jahr erzielten Fortschritte und der Schluss folgerungen des Europäischen Rates von Göteborg wird die Kommission in ihrem Strategiepapier 2002 einen aktualisierten Fahrplan und, wenn nötig, eine revidierte Heranführungsstrategie vorstellen.

IV. Schlussfolgerungen

Daher empfiehlt die Europäische Kommission dem Europäischen Rat, seine Schluss folgerungen aufgrund der nachstehenden Erwägungen zu ziehen:

1) Wie die Regelmäßigen Berichte zeigen, haben alle Länder, mit denen Verhandlungen geführt werden, gegenüber dem letzten Jahr erhebliche Fortschritte bei der Erfuellung der Beitrittskriterien erzielt, was wiederum zusammen mit dem Erweiterungsfahrplan die Verhandlungen erheblich weitergebracht hat.

2) An den Voraussetzungen für diesen Prozess ändert sich nichts. Der Europäische Rat von Berlin hat einen klaren Rahmen für die finanziellen Aspekte der Erweiterung gesetzt. Dieser Rahmen bietet eine ausreichende Grundlage für den Beitritt von bis zu zehn neuen Mitgliedstaaten im Jahr 2004. Der Europäische Rat von Nizza hat den Rahmen für die institutionelle Reform festgelegt, die für eine Erweiterung notwendig ist. Die Verhandlungen werden auf der Basis des bestehenden Besitzstandes geführt und sollen mit jenen Bewerberländern, die alle Kriterien für eine Mitgliedschaft erfuellen, abgeschlossen werden, wobei jedes Land danach beurteilt wird, was es erreicht und wie stark es aufgeholt hat. Dies sind die notwendigen und hinreichenden Bedingungen, wie sie am Anfang für die ersten Beitritte festgelegt worden sind.

3) Dementsprechend sollte der vorgesehene Fahrplan auch eingehalten werden. Die EU muss nun in Bezug auf die restlichen Kapitel gemeinsame Standpunkte festlegen. Die Kommission wird dafür sorgen, dass der Rat Anfang 2002 über die finanziellen Fragen in einem gemeinsamen Rahmen diskutieren kann, und ihm für die Bereiche Landwirtschaft, Regionalpolitik und Haushalt auf der Basis des derzeitigen Besitzstandes und der Grundsätze der Berliner Vereinbarung Vorschläge unterbreiten. Die Beitrittsverhandlungen können unabhängig von den Entscheidungen über die Finanzierung der EU nach 2006 abgeschlossen werden.

4) Die diesjährigen Regelmäßigen Berichte und der gegenwärtige Stand der Beitritts verhandlungen erlauben der Kommission noch nicht den Schluss, dass eines der Bewerberländer die Beitrittskriterien erfuellt. Bei dem derzeitigen Verhandlungs tempo und angesichts der bisherigen Fortschritte dürfte die Kommission in der Lage sein, aufgrund ihrer Regelmäßigen Berichte des Jahres 2002 Empfehlungen zu jenen Bewerberländern, die für den Beitritt bereit sind, abzugeben. Von den zwölf in Verhandlung stehenden Ländern haben zehn einen Beitritts termin ins Auge gefasst, der sich mit dem in Göteborg festgelegten zeitlichen Rahmen vereinbaren lässt. Die Union sollte sich darauf vorbereiten, die Beitrittsverhandlungen mit allen Ländern, welche die notwendigen Bedingungen erfuellen, bis zum Ende der dänischen Präsidentschaft 2002 im Hinblick auf einen Beitritt im Jahre 2004 abzuschließen. Die notwendigen administrativen Vorbereitungen innerhalb der Institutionen haben bereits begonnen und sollten fortgesetzt werden.

5) Die Kommission wird bis Anfang 2002 auf der Grundlage eines Aktionsplans mit jedem einzelnen Bewerberland prüfen, welche Anstrengungen es für den Aufbau der Institutionen unternommen hat und, ob es die zusätzliche Fazilität zur Stärkung der Leistungsfähigkeit der Verwaltung nutzen will. Die Kommission wird den Rat bis zum Frühjahr 2002 über die Maßnahmen zum Monitoring, einschließlich der Peer Reviews, berichten, so dass sie in den einheitlichen Rahmen für die Beitritts verhandlungen eingepaßt werden können. Die Kommission wird bis zur Tagung des Europäischen Rates im Juni 2002 in Sevilla einen Bericht zur Umsetzung ihres Aktionsplans vorlegen, einschließlich der Beurteilung der Verpflichtungen, welche die Bewerberländer während der Beitrittsverhandlungen eingegangen sind. In den Regelmäßigen Berichten des Jahres 2002 soll untersucht werden, ob die Bewerberländer bis zum Beitritt über angemessene Kapazitäten zur Übernahme und Durchsetzung des Besitzstandes verfügen.

6) Die Verhandlungen werden mit jenen Bewerbern, die nicht zur ersten Beitrittswelle gehören, nach den Grundsätzen fortgesetzt, die für das Beitritts verfahren von Anfang an maßgebend waren. Im nächsten Jahr dürfte es möglich sein, alle 29 den Besitzstand betreffenden Verhandlungskapitel zu eröffnen, sofern die Bewerberländer ausreichend vorbereitet sind. In ihrem Strategiepapier von 2002 zur Erweiterung wird die Kommission einen aktualisierten Erweiterungsfahrplan und, wenn nötig, eine revidierte Heranführungsstrategie vorstellen, in denen die im nächsten Jahr erzielten Fortschritte und die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Göteborg berücksichtigt werden.

7) Alle Bewerberländer sollten eingeladen werden, sich so weit wie möglich dem Lissabonner Prozess zu assoziieren. Sie werden in die Diskussionen über die Zukunft Europas und in dem Konvent, der den Weg für die nächste Regierungskonferenz bereiten soll, eingebunden werden.

8) Die Parteien, die sich um eine Lösung des Zypernproblems bemühen, müssen die Chance, die sich vor dem Abschluss der Beitrittsverhandlungen bietet, in vollem Umfang für eine Beilegung der Streitigkeiten nutzen. Eine solche Streitbeilegung, welche die Interessen der jeweils Beteiligten berücksichtigt, lässt sich unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen erreichen, sofern der politische Wille vorhanden ist. Von größter Wichtigkeit ist, dass sich die türkisch-zypriotische Führung wieder an dem UNO-Verfahren beteiligt. Die Bestimmungen über eine politische Streitbeilegung, die auf Grundsätzen der Europäischen Union beruhen, können in die EU-Beitrittsregelungen für Zypern aufgenommen werden. Wie jedoch beim Europäischen Rat von Helsinki entschieden, sollten die Streitigkeiten vor Abschluss der Beitrittsverhandlungen nicht beigelegt sein, wird der Rat gemäß den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Helsinki über den Beitritt entscheiden, ohne dass dies eine Vorbedingung wäre.

9) Bis zum Ende des Jahres liegen alle Elemente der Heranführungsstrategie für die Türkei, die von dem Europäischgen Rat in Helsinki beschlossen wurden, vor. Die Heranführungsstrategie sollte in eine neue, intensivere Phase zu übergehen, in der das türkische Recht eingehend geprüft und die Angleichung an den Besitzstand vorbereitet wird. Die Türkei wird darin bestärkt, ihren politischen und wirtschaftlichen Reformkurs beizubehalten, damit weitere Fortschritte in der Erfuellung der Kopenhagener Kriterien und der Prioritäten der Beitrittspartnerschaft erzielt werden. Wichtig auf kurze Sicht ist, dass die Menschenrechte in der Praxis besser beachtet und dass die Bedingungen für wirtschaftliche Stabilität und Wirtschaftswachstum geschaffen werden. Die Türkei sollte auf eine Lösung des Zypernproblems hinarbeiten. Die Türkei sollte aktiv dazu beitragen die Differenzen in der europäischen Sicherheits- und Verteidigungs politik zu überwinden.

10) Damit die Öffentlichkeit in den Mitgliedstaaten und in den Bewerberländern über den Erweiterungsprozess, seine Auswirkungen und möglichen Vorteile bestens informiert ist, wird die Kommunikationsstrategie mit voller Unterstützung der Mitgliedstaaten und des Parlaments fortgesetzt. Es ist in der Tat unabdingbar, dass der historische Prozess der Wiedervereinigung des europäischen Kontinents fest in der Unterstützung seiner Völker verwurzelt ist.

Anhänge

Anhang 1: Schlussfolgerungen der Regelmäßigen Berichte

Bulgarien

In ihrer Stellungnahme von 1997 kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass Bulgarien die politischen Kriterien erfuellt. Seitdem hat Bulgarien beträchtliche Fortschritte bei der Festigung und Vertiefung der institutionellen Stabilität erzielt, die eine demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, die Wahrung der Menschenrechte sowie die Achtung und den Schutz der Minderheiten garantiert. Im vergangenen Jahr wurden weitere Anstrengungen in diese Richtung unternommen. Bulgarien erfuellt weiterhin die politischen Kriterien von Kopenhagen.

Seit dem vergangenen Jahr wurde die Reform der öffentlichen Verwaltung weiter vorangetrieben. Viele Bedienstete haben inzwischen den Beamtenstatus, und es gibt einen Verhaltenskodex für Beamte. Das Gesetz über den Zugang zu staatlichen Informationen ist ein wichtiger Fortschritt, aber es muss noch eindeutiger formuliert werden, damit seine wirksame Anwendung gewährleistet ist. Es sind noch weitere Schritte nötig, um eine effiziente, transparente und rechenschaftspflichtige öffentliche Verwaltung zu gewährleisten.

Eine wichtige Entwicklung ist die Annahme der Strategie zur Justizreform und der Strategie zur Korruptionsbekämpfung durch die Regierung. Nun steht Bulgarien vor der Herausforderung, diese Strategien in die Praxis umzusetzen. Das Justizsystem ist nach wie vor schwach entwickelt, und es gibt keinen Grund, von der Einschätzung des vergangenen Jahres abzuweichen, dass die Entwicklung einer starken, unabhängigen, wirksam und professionell arbeitenden Justiz, die Rechtsstaatlichkeit und eine effektive Beteiligung am Binnenmarkt garantiert, noch erhebliche Anstrengungen erfordert. Die Korruption bietet weiter großen Anlass zur Sorge. Die wirksame Durchsetzung der rechtlichen Rahmenvorschriften ist eine Herausforderung, und der Korruptionsbekämpfung ist mehr Bedeutung beizumessen.

Durch Schulungen der Polizei zum Thema Menschenrechte wurden gewisse Fortschritte erzielt, und es wurden Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels ergriffen. Das Verhalten der Polizei bietet aber nach wie vor Anlass zur Sorge, vor allem angesichts von Beschwerden über Fälle von Misshandlungen.

Es wurden eine Kinderschutzbehörde und ein nationaler Rat für den Kinderschutz (mit beratender Funktion) geschaffen. Allerdings sind noch weitere Anstrengungen nötig, bis die Kinderschutzbehörde ihre Arbeit aufnehmen kann. Was die Kinderfürsorge angeht, so hat sich die Anzahl der Kinder in Heimen nicht nennenswert geändert. Anlass zur Sorge sind die schlechten Bedingungen in Heimen für geistig behinderte Kinder.

Die soziale Diskriminierung der Roma ist immer noch weit verbreitet. Den politischen Erklärungen der Regierung, diesen Problemen abhelfen zu wollen, sind immer noch keine konkreten Maßnahmen gefolgt. Als positiv ist zu vermelden, dass im Rahmen von Projekten nichtstaatlicher Organisationen damit begonnen wurde, die ethnische Trennung an von Roma besuchten Schulen zu überwinden.

Bei den Bemühungen im Hinblick auf die Priorität der Beitrittspartnerschaft, mit der Durchführung des Roma-Rahmenprogramms zu beginnen und den Nationalen Rat für Ethnische und Demographische Angelegenheiten zu stärken, waren kaum weitere Fortschritte zu verzeichnen.

Was die sonstigen Prioritäten der Beitrittspartnerschaft in diesem Zusammenhang angeht, so machte Bulgarien Fortschritte bei der Umsetzung des Gesetzes über den öffentlichen Dienst. Die ebenfalls als vorrangig erachtete Stärkung der Justiz steht jedoch noch aus.

Bulgarien wird bald über eine funktionierende Marktwirtschaft verfügen. Die bulgarische Wirtschaft dürfte in der Lage sein, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften in der Union mittelfristig standzuhalten, sofern die Reform fortgesetzt und die Anstrengungen zur Beseitigung noch bestehender Schwierigkeiten intensiviert werden.

Die bulgarische Volkswirtschaft ist nun seit vier Jahren stabil und hat ihre Leistungsfähigkeit unter Beweis gestellt. Die Privatisierungen sind gut vorangekommen, vor allem im Bankensektor, und mit entsprechenden strukturellen Reformen werden die mikroökonomischen Grundlagen für dauerhaftes Wachstum geschaffen.

Allerdings ist die Inflationsrate 2000 erheblich gestiegen. Die Investitionstätigkeit ist immer noch unzureichend. Die Bankentätigkeit ist nach wie vor zu gering und ineffizient. Spezifische Schwächen des Grundstücksmarkts beeinträchtigen dessen Leistungsfähigkeit ebenso wie die Leistungsfähigkeit anderer Sektoren. Die Behörden sollten der Stärkung der Justiz und der Durchsetzung der rechtlichen Rahmenvorschriften Vorrang einräumen. Administrativ bedingte Hindernisse für den Ausbau des Privatsektors, die die Gründung, Entwicklung und Schließung von Unternehmen sowie die Konkursverfahren erschweren, müssen beseitigt werden. Eine entschlossene Durchführung des vorhandenen Reformprogramms und eine umfangreichere private und öffentliche Investitionstätigkeit sind entscheidende Voraussetzungen für ein nachhaltiges Wachstum und eine Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit.

Bulgarien hat bei der Angleichung der Rechtsvorschriften an den Besitzstand ein angemessenes Tempo beibehalten, muss sich nun aber stärker auf die Durchführung und Durchsetzung der Rechtsvorschriften konzentrieren. Die Reform der öffentlichen Verwaltung kam weiter voran, und dies ist ein positives Zeichen. Die Reformbemühungen dürfen nicht nachlassen, damit die öffentliche Verwaltung nach dem Beitritt ihren Aufgaben gerecht werden kann. Es wurde jedoch wenig getan, um die Justiz, die modernisiert und gestärkt werden muss, auf den Beitritt vorzubereiten.

Was den Binnenmarkt betrifft, hat Bulgarien in den meisten Bereichen weitere Fortschritte erzielt. Im Bereich freier Warenverkehr ist die Mitgliedschaft in der EA (European Accreditation) ein großer Erfolg. Die Verwaltungsinfrastruktur für die Normung und Zertifizierung sowie die Systeme der Marktüberwachung müssen jedoch noch ausgebaut werden. Im Bereich der Finanzdienstleistungen hat Bulgarien eine solide Praxis der Bankenaufsicht entwickelt. Das Gesellschaftsrecht wurde weiter an den gemeinschaftlichen Besitzstand angepasst, und den Rechtsrahmen für den Schutz der Rechte an geistigem Eigentum und die gewerblichen Schutzrechte wurden verbessert. Die Durchsetzung erfordert jedoch noch weitere Anstrengungen. Bulgarien hat endlich damit begonnen, Rahmenvorschriften für staatliche Beihilfen zu erlassen und umzusetzen; sie sind aber noch nicht mit dem Besitzstand vereinbar. In Bulgarien gibt es noch keinen Rechtsrahmen für den Datenschutz, der mit dem Besitzstand im Einklang steht.

Im Bereich der Landwirtschaft hat Bulgarien im Großen und Ganzen die Rechtsangleichung erfolgreich fortgesetzt, aber die Durchsetzung bleibt eine Herausforderung. Die Regelung über tierärztliche und pflanzenschutzrechtliche Kontrollen sind noch verbesserungsbedürftig. Die frühzeitige Akkreditierung der SAPARD-Stelle ist ein beachtlicher Erfolg. Im Vergleich zu den Vorjahren wurden im Bereich Fischerei raschere Fortschritte gemacht.

Während bei der Anpassung des Arbeitsrechts an den Besitzstand Fortschritte zu verzeichnen waren, kam die Rechtsangleichung im Bereich Gleichbehandlung nur langsam voran. Die Verwaltungskapazitäten der allgemeinen Arbeitsaufsicht wurden zwar verstärkt, aber die Kapazitäten zur Umsetzung des Besitzstands im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz müssen noch ausgebaut werden.

Im Bereich der Regionalpolitik machte Bulgarien wenige Fortschritte, und das Land muss sich wesentlich stärker als bisher auf die Durchführung der Strukturpolitiken vorbereiten.

Bulgarien hat sich weiter darum bemüht, die gemeinschaftlichen Umweltvorschriften in bulgarisches Recht zu übernehmen, aber die Umsetzung dieser Vorschriften und die damit verbundenen Kosten bleiben eine Herausforderung.

Im Bereich Verkehr wurden sowohl bei der Annahme als auch bei der Schaffung von Durchführungsstrukturen mit unvermindertem Tempo Fortschritte gemacht. Außerdem wird mehr in diesen Sektor investiert.

Die Umstrukturierung des Energiesektors ist 2001 nur langsam vorangekommen, weil sich die geplante Neufassung der Rahmenvorschriften verzögert hat. Diese Verzögerung hat eine Verbesserung der Effizienz verhindert und die Vorbereitung der Privatisierung erschwert. Was den Bereich Kernenergie angeht, so muss Bulgarien seine Stilllegungszusagen gemäß dem Memorandum of Understanding einhalten und ein hohes Maß an nuklearer Sicherheit gewährleisten.

Im Hinblick auf die Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres waren in Bezug auf fast alle einschlägigen Rechtsvorschriften Erfolge zu verzeichnen, aber die Stärkung der Verwaltungskapazitäten blieb hinter den Anforderungen zurück. Die Kontrolle an den Außengrenzen wurde verbessert, aber es sind weitere Fortschritte nötig, vor allem bei der Zusammenarbeit der Behörden.

Im Bereich der auswärtigen Beziehungen leistet Bulgarien nach wie vor viel. Es bemüht sich intensiv um einen Beitrag zur regionalen Stabilität und treibt die Liberalisierung des Handels mit der EG und seinen Präferenzpartnern voran.

Was die Bereiche Zoll und Steuern angeht, so muss Bulgarien noch die für den Datenaustausch mit der EG notwendigen EDV-Systeme einführen.

Bei der Stärkung der Finanzkontrolle und den Bemühungen um eine bessere Verwaltung und Kontrolle der öffentlichen Ausgaben wurden weitere Fortschritte erzielt. Die Anstrengungen sollten fortgesetzt werden.

Obwohl in Bezug auf die Schaffung der zur Durchführung des Besitzstands erforderlichen Institutionen und bei der Reform der öffentlichen Verwaltung gewisse Fortschritte erzielt wurden, sind die Kapazitäten der bulgarischen Verwaltung immer noch begrenzt. Um den künftigen Herausforderungen gewachsen zu sein, muss Bulgarien deshalb hier noch weitere nachhaltige Fortschritte erzielen und ausreichende Ressourcen einsetzen. Außerdem muss weiter daran gearbeitet werden, die notwendigen Verwaltungskapazitäten für eine solide, effiziente und überprüfbare Verwaltung der EG-Mittel zu schaffen.

Während die Arbeiten zur Verbesserung der öffentlichen Verwaltung vorankommen, wird die Justiz nur langsam auf die Durchsetzung des Besitzstands vorbereitet, und dies ist ein Anlass zur Sorge. Die Reform der Justiz muss wesentlich schneller vorangetrieben werden.

Bulgarien hat seit dem letzten Jahr die den Besitzstand betreffenden kurzfristigen Prioritäten der Beitrittspartnerschaft teilweise erreicht; bei allen kurzfristigen Prioritäten wurden Fortschritte erzielt. Was die Verwaltungskapazitäten angeht, ist Bulgarien einer Erfuellung der Prioritäten näher gekommen, nur im Bereich Justiz wurden kaum Fortschritte gemacht. Dies sollte sich jedoch mit der Umsetzung der neuen Strategie zur Justizreform ändern. Bulgarien hat inzwischen die meisten mittelfristigen Prioritäten der Beitrittspartnerschaft in Angriff genommen.

Zypern

Zypern erfuellt auch weiterhin die politischen Kriterien von Kopenhagen. Durch weitere Maßnahmen wurde die Verwaltung auf ihre Aufgaben im Rahmen der EU vorbereitet, und die Achtung der demokratischen Rechte und Menschenrechte durch die offiziellen Stellen gilt im Allgemeinen auch weiterhin als gewährleistet.

Zypern verfügt über eine funktionierende Marktwirtschaft. Es sollte in der Lage sein, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten.

Die makroökonomische Situation ist mit einem hohen BIP sowie geringer Inflation und Arbeitslosigkeit weiterhin stabil. Mit dem 1999 eingeführten Plan für die finanzielle Konsolidierung konnten einige erhebliche Strukturschwächen im Bereich der öffentlichen Finanzen beseitigt werden. Zypern ist auch bei den Strukturreformen insbesondere im Finanzsektor sowie in den Bereichen Umwelt und Gesundheitsversorgung gut vorangekommen. Bei der Liberalisierung des Finanzsektors und des Kapitalverkehrs sind signifikante Fortschritte erzielt worden.

Allerdings ist ein ständig wachsendes Leistungsbilanzdefizit zu verzeichnen. Die positiv zu bewertende Liberalisierung des Finanzsektors und des Kapitalverkehrs stellen die Wirtschaft vor neue Herausforderungen. Die zyprischen Behörden sind in der Lage, eine ordnungsgemäße und einheitliche Beaufsichtigung des Finanzsektors und der Genossenschaftsbanken zu gewährleisten. In Bezug auf die regulierten Preise sollte ein stärker markorientiertes Konzept verfolgt werden. Zypern muss die Schlüsselsektoren der Privatwirtschaft dem ausländischen Wettbewerb öffnen, um die Privatunternehmen auf die mit dem Beitritt verbundenen Rahmenbedingungen des Binnenmarkts vorzubereiten.

Während des Berichtszeitraums hat Zypern erhebliche Fortschritte in verschiedenen Bereichen des Besitzstands erzielt und die Angleichung seiner Rechtsvorschriften sowie die Einrichtung und Modernisierung der erforderlichen Verwaltungsstrukturen ständig vorangetrieben. Der Angleichungsprozess wurde allmählich beschleunigt. Allerdings steht die Annahme zahlreicher Gesetze noch aus.

Während des letzten Jahres konnten in wichtigen Bereichen des Binnenmarkts Fortschritte erzielt werden. So wurde im Bereich des freien Warenverkehrs die Übernahme der EN-Normen vorangetrieben und neue Vorschriften in Bezug auf die sektorbezogenen Richtlinien erlassen. Die Übernahme und Umsetzung des Besitzstands, insbesondere in Bezug auf die Grundsätze des neuen Konzepts und des Gesamtkonzepts sowie die nachfolgenden Rechtsvorschriften für die Umsetzung der Richtlinien nach dem neuen Konzept, bedarf jedoch noch weiterer ernsthafter Anstrengungen. Außerdem muss eine Gesamtstrategie für die bessere Koordinierung der für Marktaufsicht zuständigen Stellen entwickelt werden. Obwohl Zypern einige Maßnahmen zur Beseitigung der Diskrepanzen mit dem Besitzstand im Bereich der Freizügigkeit getroffen hat, und zwar insbesondere bei der Koordinierung der sozialen Sicherheit, besteht bis zum Beitritt noch erheblicher legislativer Handlungsbedarf. Gute Fortschritte sind bei den Rechtsvorschriften für Finanzdienstleistungen zu verzeichnen, und insgesamt scheint das Aufsichtsniveau in diesem Bereich zufriedenstellend zu sein. Besondere Bedeutung sollte der Umstrukturierung der Kredit- und Spargenossenschaften beigemessen werden. Die Liberalisierung des Kapitalverkehrs machte Fortschritte und sollte weiter fortgesetzt werden, um ein reibungsloses Funktionieren der Märkte vom Zeitpunkt des Beitritts an zu gewährleisten. Es wurden wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche ergriffen, z.B. mit der Erweiterung des Anwendungsbereichs der einschlägigen Vorschriften auf Rechtsanwälte und Buchprüfer. Außerdem hat Zypern seine Vorschriften über die Identifizierung von Kontoinhabern und Meldung von Transaktionen im Einklang mit den Empfehlungen zahlreicher internationaler Gremien verschärft. Im Bereich des Schutzes der Rechte an geistigem und gewerblichen Eigentum muss der Harmonisierungsprozess beschleunigt werden. Des weiteren muss die effiziente Um- und Durchsetzung der Regeln über staatliche Beihilfen, einschließlich der Anpassung der bestehenden Beihilferegelungen - insbesondere der steuerlichen Sonderregelungen für den Off-shore-Sektor - gewährleistet werden.

Zum Teil sind weitere Fortschritte bei der Landwirtschaft zu verbuchen, auch wenn wichtige Elemente und Mechanismen des Besitzstands noch keine Anwendung finden; dies betrifft insbesondere die gemeinsamen Marktorganisationen und den veterinär- und pflanzenschutzrechtlichen Bereich.

Der Ausbau der Verwaltungskapazität für den Bereich Fischerei wurde fortgesetzt. Allerdings besteht angesichts der Unterschiede zwischen der derzeitigen und der geplanten Struktur der Fischereiflotte unter zyprischer Flagge noch weiterer Handlungsbedarf. Wichtige Fortschritte wurden in fast allen Bereichen der Verkehrspolitik erzielt, insbesondere beim Seeverkehr, dessen Sicherheitskontrollen stark verbessert wurden. Die Arbeit der Klassifizierungsgesellschaften sollte genau überwacht werden.

Obwohl die Angleichung der Steuervorschriften an den Besitzstand durch weitere Anstrengungen und Initiativen - z.B. die Fortsetzung der vorgesehenen Steuerreform - weiter vorangetrieben wurde, gibt die schleppende Harmonisierung der indirekten Steuern und der Fortbestand der Sonderregelungen für die direkte Besteuerung von Off-shore-Unternehmen weiterhin Anlass zur Sorge.

Im Bereich der Telekommunikation haben sich die Angleichung der Rechtsvorschriften und die Vorbereitung der entsprechenden Durchführungsvorschriften für die Übernahme wichtiger Elemente des Besitzstands erheblich verzögert.

Im Umweltbereich sind dagegen gute Fortschritte zu verzeichnen. Zypern hat diesbezüglich seine Harmonisierungsbestrebungen fortgesetzt, sowohl durch die Angleichung der Rechtsvorschriften als auch durch den Ausbau der Verwaltungskapazität. Besondere Aufmerksamkeit sollte nun der ordnungsgemäßen Um- und Durchsetzung gewidmet werden.

Im Bereich Justiz und Inneres sind insbesondere bei den Grenzkontrollen, der Migration und der Bekämpfung von Korruption und Betrug Fortschritte erzielt worden. In Bezug auf das Asylrecht wurde zwar die Verwaltungskapazität durch die Einrichtung einer Flüchtlingsbehörde gestärkt, aber es sind keine legislativen Entwicklungen zu verzeichnen. Aufgrund der steigenden Zahl von Asylanträgen sollte die Angleichung - vor allem bei den Antragskriterien - und die Einrichtung einer unabhängigen Stelle für Berufungsverfahren beschleunigt werden.

Auf dem Gebiet des Zolls konnte Zypern deutliche Fortschritte erzielen, so dass nur in wenigen Bereichen weitere Angleichungen erforderlich sind. Dies betrifft vorrangig die vorübergehende Verwendung, die Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung und die Kulturgüter.

Das zyprische Finanzkontrollsystem ist zuverlässig und entspricht den Europäischen Standards. Dennoch muss Zypern weitere Maßnahmen zur Stärkung der internen Kontrolle der Einnahmen und zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen Verwaltung der finanziellen Heranführungshilfe und der Strukturfondsmittel ergreifen.

Während des Berichtszeitraums hat Zypern den Ausbau der Verwaltungskapazität weiter vorangetrieben. Es wurden verschiedene Ausbildungsprogramme u.a. in den Bereichen Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit, Sicherheit des Seeverkehrs und Justiz und Inneres organisiert. Außerdem wurde zusätzliches Personal für die Verwaltung in zentralen Bereichen wie Finanzdienstleistungen, Gesellschaftsrecht, veterinär- und pflanzenschutzrechtliche Angelegenheiten, Fischerei, Verkehr, Steuern, Sozialpolitik und Beschäftigung, Telekommunikation, Umweltschutz sowie Justiz und Inneres zur Verfügung gestellt. Auf diese Weise konnte Zypern seine Marktaufsichtssysteme im Bereich des freien Warenverkehrs ausbauen, die Überwachung der Finanzdienstleistungen verbessern, die veterinär- und pflanzenschutzrechtlichen Kontrollen steigern und die Gewerbeaufsicht stärken.

Außerdem wurden neue Verwaltungsstrukturen geschaffen, um die ordnungsgemäße Umsetzung des Besitzstands zu gewährleisten. Dazu gehört u.a. die Einrichtung der in der Richtlinie über grenzüberschreitende Überweisungen vorgesehenen Schiedsstelle, einer Behörde für die Kontrolle staatlicher Beihilfen, einer neuen Dienststelle für den Marktzugang, die der Abteilung Straßenverkehr untersteht, eines Statistischen Rates, einer Sondergruppe mit Beamten, die neue Regierungsstrukturen unter dem Aspekt der Gleichbehandlung untersuchen und schließlich einer Flüchtlingsbehörde. In anderen Fällen wurden die Befugnisse der bestehenden Vollzugsbehörden erweitert, so z.B. des Wertpapier- und Börsenausschusses, der Sondereinheit für die Bekämpfung der Geldwäsche (MOKAS) und des Ausschusses zum Schutz des Wettbewerbs. Des weiteren ist die Einrichtung eines Preiskontrollausschusses für Arzneimittel vorgesehen. Im Zollbereich hat Zypern mit der Einführung einer aktualisierten Version des EDV-Systems begonnen, die den Austausch von elektronischen Daten mit der Gemeinschaft ermöglicht.

Für die Zukunft sollte auch der Ausbau der Verwaltungsstrukturen für Normung und Zertifizierung ins Auge gefasst werden, um den freien Warenverkehr zu fördern. Weitere Anstrengungen sind zur Stärkung der Verwaltungskapazität im Bereich des Schutzes der Rechte an geistigem Eigentum erforderlich, dies gilt insbesondere für die Grenzkontrollen und die Bekämpfung der Produkt- und Markenpiraterie. Obwohl in den Bereichen des Kartellrechts und der staatlichen Beihilfen bereits Fortschritte erzielt wurden, müssen Infrastruktur, Personalausstattung und die bisher unzureichende Umsetzung der kartellrechtlichen Vorschriften nachdrücklich verstärkt werden. Bei den Steuern müssen vor allem neue EDV-Systeme entwickelt werden, um den elektronischen Datenaustausch mit der Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten zu ermöglichen. Nach der kürzlichen Ernennung des Leiters der unabhängigen Regulierungsbehörde für den Telekommunikationsbereich dürfte diese Behörde in Kürze ihre Tätigkeit aufnehmen. Im Bereich Justiz und Inneres steht die dringend erforderlich Modernisierung der Grenzkontrollen noch aus. Weitere Anstrengungen müssen unternommen werden, um die erforderliche Verwaltungskapazität für eine zuverlässige, wirksame und überprüfbare Verwaltung der EU-Mittel zu schaffen.

Insgesamt verfügt Zypern jedoch bereits weitgehend über die für die Umsetzung der verschiedenen Elemente des Besitzstands erforderliche Verwaltungskapazität.

Die in der Beitrittspartnerschaft für die Bereiche freier Kapitalverkehr, Umweltschutz und Finanzkontrolle festgelegten kurzfristigen Prioritäten hat Zypern im vergangenen Jahr erfuellt. In den meisten anderen Bereichen wurden die Prioritäten zumindest teilweise erreicht. Bei der Umsetzung der mittelfristigen Prioritäten der Beitrittspartnerschaft hat Zypern Fortschritte erzielt und einige davon - etwa in den Bereichen Justiz und Inneres, Regionalpolitik und Koordinierung der strukturpolitischen Instrumente sowie Binnenmarkt - bereits teilweise erfuellt.

Tschechische Republik

Die Kommission gelangte in ihrer Stellungnahme 1997 zu dem Schluss, dass die Tschechische Republik die politischen Kriterien erfuellt. Seitdem hat das Land weitere erhebliche Fortschritte bei der Festigung und Stärkung der Stabilität seiner Institutionen gemacht, die Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und Achtung und Schutz der Minderheiten gewährleisten. Im vergangenen Jahr wurden weitere Anstrengungen in diese Richtung unternommen. Die Tschechische Republik erfuellt weiterhin die politischen Kriterien von Kopenhagen.

Die Regierung hat ebenso Maßnahmen ergriffen, um das Funktionieren der Verwaltung auf zentraler wie auch auf regionaler Ebene zu verbessern. Bedauerlich ist jedoch, dass die Tschechische Republik immer noch nicht über ein Gesetz über den öffentlichen Dienst verfügt, das eine wesentliche Voraussetzung für die Entstehung einer unabhängigen, professionellen und stabilen öffentlichen Verwaltung bildet.

Die Justizreform hat deutlich an Schwung gewonnen. Im Bereich des Zivilrechts wurden gute Fortschritte verzeichnet, während die Bemühungen um die Reform des Strafrechts und der Organisation der Gerichte sowie die Selbstverwaltung der Justiz noch anhalten. Insbesondere wurde eine wichtige Reform des Strafprozessrechts beschlossen, mit der die Fähigkeit erhöht werden soll, in Strafsachen effiziente Ermittlungen anzustellen und diese rasch vor Gericht zu bringen.

Einige weitere Maßnahmen zur Bekämpfung von Korruption und Wirtschaftskriminalität wurden ergriffen. Dennoch ist das Ausmaß an Korruption und Wirtschaftskriminalität weiterhin besorgniserregend wie ein Bericht der Regierung zeigt, in dem die politischen Kräfte aufgefordert werden, eine Lösung dieses Problems zu unterstützen.

Die Tschechische Republik hat ihren innerstaatlichen institutionellen Rahmen im Bereich der Menschenrechte weiter gefestigt. Weitere Anstrengungen sind jedoch erforderlich, um den anhaltenden Menschenhandel mit Frauen und Kindern besser zu bekämpfen.

Die tschechische Regierung hat große Anstrengungen unternommen, um die Situation der Roma und anderer Minderheiten zu verbessern. Im Einklang mit der im Juni 2000 beschlossenen Roma-Politik der Regierung bedarf es jedoch weiterer Maßnahmen, um die weit verbreitete Diskriminierung dieser Gruppe zu bekämpfen. Die Zentralregierung sollte sicherstellen, dass die geltenden Gesetze zum Schutz der Minderheitenrechte auf allen Verwaltungsebenen einschließlich der regionalen und lokalen Ebene voll beachtet und die hierfür erforderlichen finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden.

Bei der Verwirklichung der Prioritäten der Beitrittspartnerschaft wurden einige Fortschritte erzielt, obwohl anhaltende Anstrengungen weiter notwendig sind. Die Regierung hat ein Gesetz über den öffentlichen Dienst im Parlament eingebracht, das bisher jedoch nicht verabschiedet wurde, so dass mit der Umsetzung einer umfassenden Reform des öffentlichen Dienstes noch nicht begonnen werden konnte. Weitere erfreuliche Fortschritte wurden bei der Reform der Justiz verzeichnet. Die meisten der in der Entschließung der Regierung von 1997 zu den Roma aufgeführten Aufgaben wurden erfuellt, und die Regierung hat eine langfristig angelegte Politik für die Roma beschlossen. Weitere Anstrengungen zur Umsetzung der Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung sind jedoch nötig.

Die Tschechische Republik hat eine funktionierende Marktwirtschaft. Sofern bei der mittelfristigen Konsolidierung des Haushalts weitere Fortschritte gemacht werden und die Umsetzung der Strukturreformen vollendet wird, dürfte die Tschechische Republik in der Lage sein, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften in der Union in absehbarer Zeit standzuhalten.

Die gesamtwirtschaftliche Situation hat sich insgesamt verbessert. Die Wirtschaft wächst wieder und das Wachstum hat sich beschleunigt; zugleich blieb die gute Leistung bei der Inflation erhalten. Anstrengungen werden unternommen, um die öffentlichen Haushalte transparenter zu gestalten. Die anhaltend hohen inländischen und insbesondere ausländischen Direktinvestitionen haben zu substanziellen Umstrukturierungen der Unternehmen und zu hohen Produktivitätssteigerungen geführt. Bei der Umstrukturierung der Banken wurden weitere Fortschritte erzielt, und die Privatisierung dieses Sektors ist jetzt vollendet.

Das Leistungsbilanzdefizit hat sich jedoch verschlechtert und das Haushaltsdefizit sich beträchtlich ausgeweitet infolge einmaliger Kosten im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Reformen und einer akkomodierenden Konjunkturpolitik. Ferner ist die mittelfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen noch nicht gesichert. Weitere Verbesserungen des Rechtsrahmens für den Markteintritt und -austritt sowie eine kraftvolle Umsetzung der Aufsichtsbestimmungen für den Finanzsektor sind unabdingbar. Die Behörden sollten nach der Umstrukturierung der Banken ihre Maßnahmen zur Beseitigung der notleidenden Kredite fortsetzen. Ihre Anstrengungen zur Privatisierung bzw. Umstrukturierung der noch verbleibenden großen staatlichen Unternehmen sollten tatkräftig fortgeführt werden, um Führung und Effizienz der Unternehmen zu stärken.

Die Tschechische Republik hat bei zahlreichen Kapiteln des gemeinschaftlichen Besitzstands weitere erhebliche Fortschritte gemacht. In einigen Bereichen sind jedoch weitere Anstrengungen erforderlich. Fortschritte gab es auch bei der Stärkung der Verwaltungskapazität, wenngleich sich das Fehlen eines Rechtsrahmens für die öffentliche Verwaltung als Hindernis erwies.

Die Rechtsangleichung im Bereich des Binnenmarkts ist im Allgemeinen weit vorangeschritten, auch wenn noch einige Lücken zu schließen sind. Beim freien Warenverkehr mit Ausnahme der öffentlichen Beschaffungen wurden Fortschritte erzielt, und die Normungs- und Zertifizierungsstellen arbeiten weiterhin zufriedenstellend. Im Hinblick auf die Freizügigkeit muss die Umsetzung der Rechtsvorschriften beschleunigt werden, insbesondere was die gegenseitige Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise betrifft. Im Bereich des freien Dienstleistungsverkehrs sollte die Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand in Bezug auf die Finanzdienstleistungen fortgesetzt werden. Die Leistungsfähigkeit der Börsenaufsichtsbehörde wurde erhöht, jedoch bedürfte es stärkerer Regulierungsbefugnisse, um eine bessere Aufsicht über die Finanzdienstleistungen zu gewährleisten. Was den freien Kapitalverkehr betrifft, sollten die noch bestehenden anonymen Konten abgeschafft werden.

Im Bereich Wettbewerb stimmt die Gesetzgebung jetzt weitgehend mit dem gemeinschaftlichen Besitzstand überein, und beim Kartellrecht und bei den staatlichen Beihilfen werden diese Rechtsvorschriften auch recht gut durchgesetzt. Bei den staatlichen Beihilfen sollte im Stahl- und Finanzsektor eine rigorose und transparente Durchsetzung der Rechtsvorschriften demonstriert werden. Das Amt für den Schutz des wirtschaftlichen Wettbewerbs verfügt insgesamt über eine ausreichende Zahl gut ausgebildeter Mitarbeiter. Im Gesellschaftsrecht besteht eine hohe Übereinstimmung mit dem gemeinschaftlichen Besitzstand; die Fähigkeit der für die Rechte an geistigem und gewerblichen Eigentum zuständigen Behörden, insbesondere Zoll, Polizei, Justiz und Handelsaufsicht, bezüglich Überwachung und Durchsetzung der Rechtsvorschriften sollte jedoch weiter gestärkt werden.

Im Bereich Wirtschafts- und Währungsunion wurde insgesamt gesehen ein großer Teil des gemeinschaftlichen Besitzstands übernommen, jedoch bedarf es weiterer Anstrengungen zur Vollendung der Rechtsangleichung hinsichtlich der Unabhängigkeit der Zentralbank. Im Bereich Steuern wurden nur begrenzte Fortschritte gemacht. So sind weiterhin wichtige Fragen im Zusammenhang mit der Angleichung der Mehrwertsteuer- und Verbrauchssteuersätze zu regeln. Konkretere Fortschritte sind ferner erforderlich, um ein angemessenes und effizientes Funktionieren der Finanzverwaltung zum Zeitpunkt des Beitritts sicherzustellen.

In der letzten Zeit hat es im Bereich Telekommunikation kaum Fortschritte gegeben, auch wenn der Stand der Rechtsangleichung hier insgesamt gesehen zufriedenstellend ist. Die entsprechenden technischen Voraussetzungen müssen geschaffen werden, damit die geplante Liberalisierung stattfinden kann. Die Rechtsangleichung im Bereich der audiovisuellen Medien ist deutlich vorangekommen.

In den sektoralen Politiken wurden weitere Fortschritte verzeichnet. So wurden im Bereich des Transports die Rechtsvorschriften im Straßentransport weiter angeglichen, und die Tschechische Republik ist der Arbeitsgemeinschaft europäischer Luftfahrtverwaltungen (JAA) beigetreten. Im Eisenbahnbereich sind dagegen keine nennenswerten Fortschritte zu verzeichnen. Im Energiesektor wurden beträchtliche Fortschritte bei der Vorbereitung auf den Eintritt in den Energiebinnenmarkt bei Strom und Gas erzielt. In der Industriepolitik bedarf es frischer Impulse, um die Umstrukturierung der Unternehmen voranzubringen.

Im Bereich wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt wurden weitere Fortschritte bei der Rechtsangleichung erzielt. In der Sozialpolitik und der Beschäftigungspolitik gab es Fortschritte bei der Gleichbehandlung von Männern und Frauen, beim Arbeitsrecht sowie bei Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. In der Regionalpolitik wurde der Rechtsrahmen für die künftige Durchführung der Strukturfonds weiter ergänzt. Zusätzliche Anstrengungen werden jedoch notwendig sein, um sicherzustellen, dass die zuständigen Verwaltungsbehörden voll funktionsfähig, gut ausgebildet und koordiniert und so für die Durchführung der Strukturfonds nach dem Beitritt gerüstet sind.

Im Bereich Landwirtschaft wurden gute Fortschritte bei der Angleichung der Rechtsvorschriften zum Pflanzenschutz erreicht. Zusätzliche Anstrengungen zur Rechtsangleichung in allen Fragen dieser umfassenden Gemeinschaftspolitik sind jedoch notwendig, beispielsweise im Veterinärbereich. Gute Fortschritte wurden bei der Einrichtung des staatlichen Interventionsfonds für die Landwirtschaft gemacht, jedoch bedarf es noch weiterer Anstrengungen, insbesondere in Bezug auf die Neuorganisation des Landwirtschaftsministeriums.

Bei der Umsetzung des gemeinschaftlichen Umweltbesitzstands wurden gute Fortschritte erzielt. Insbesondere ist die Annahme des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung ein wichtiger Meilenstein. Die Koordination der zuständigen Regierungsstellen muss jedoch verbessert werden, wobei den Auswirkungen auf die im Gange befindliche Dezentralisierung Rechnung zu tragen ist.

Im Bereich Justiz und Inneres wurden insbesondere bei der Angleichung der Visumspolitik, der Migrationspolitik und der Stärkung des Rechtsrahmens für die Zusammenarbeit von Polizei und Gerichten Fortschritte erzielt. Die Verabschiedung eines hochwertigen Schengen-Aktionsplans ist ein positiver Schritt. Erhebliche weitere Fortschritte sind jedoch vonnöten, was die Umsetzung der Politik der Regierung zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität und der Wirtschaftskriminalität durch wirksame Polizeistrategien und organisatorische Maßnahmen anbelangt. In Bezug auf die Grenzverwaltung wurden die Kontrollen an den offiziellen Grenzübergängen verbessert, jedoch bestehen weiterhin große Schwierigkeiten bei der Verhinderung der illegalen Einwanderung, vor allem an der grünen Grenze zur Slowakei.

Eine weitgehende Übereinstimmung mit dem gemeinschaftlichen Besitzstand wurde im Zollbereich erreicht, auch wenn die Änderung des Zollgesetzes noch verabschiedet werden muss; die operationelle Kapazität wurde verbessert. Weitere Anstrengungen sind jedoch erforderlich, damit vor dem Beitritt voll funktionsfähige EG-kompatible IT-Systeme vorhanden sein werden.

Bei der Finanzkontrolle wurden Fortschritte bei der Rechtsangleichung hinsichtlich der internen öffentlichen Finanzkontrolle und der externen Rechnungsprüfung erzielt, auch wenn es noch weiterer Anstrengungen bedarf, um ein umfassendes System der Finanzkontrolle aufzubauen.

Insgesamt gesehen hat die Tschechische Republik ihre Verwaltungskapazität ausgebaut. Diese Anstrengungen müssen fortgesetzt werden, insbesondere in den Bereichen Landwirtschaft, Umwelt, Regionalpolitik und Grenzkontrolle. Weitere Anstrengungen sind auch notwendig, um die erforderliche Verwaltungskapazität für eine solide, effiziente und nachvollziehbare Verwaltung der EG-Mittel zu schaffen.

Die meisten Prioritäten der Beitrittspartnerschaft wurden in Angriff genommen, und insgesamt wurden zufriedenstellende Fortschritte bei deren Verwirklichung verzeichnet. Die kurzfristigen Prioritäten im Binnenmarktbereich wurden im Allgemeinen erfuellt, wenngleich in einigen Bereichen noch weitere Anstrengungen unternommen werden müssen. Bei den Steuern wurden nur begrenzte Fortschritte erzielt. Die Prioritäten in den Bereichen Landwirtschaft, Umwelt sowie Justiz und Inneres wurden teilweise verwirklicht.

Was die mittelfristigen Prioritäten betrifft, so wurden die den Binnenmarkt betreffenden Prioritäten - mit Ausnahme der öffentlichen Beschaffungen - weitgehend realisiert. Die Prioritäten in Bezug auf die Wirtschafts- und Währungsunion und die Steuern wurden dagegen nicht erfuellt. Bei der Erfuellung der mittelfristigen Prioritäten in den übrigen Bereichen wurden aber einige Fortschritte erzielt, und sie wurden in der Regel teilweise realisiert.

Estland

Die Kommission gelangte in ihrer Stellungnahme von 1997 zu dem Schluss, dass Estland die politischen Kriterien erfuellt. Seitdem hat das Land beträchtliche Fortschritte bei der weiteren Festigung und Erhöhung der institutionellen Stabilität als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, für die Wahrung der Menschenrechte sowie die Achtung und den Schutz von Minderheiten erzielt. Im vergangenen Jahr wurden weitere Anstrengungen in dieser Richtung unternommen. Estland erfuellt nach wie vor die politischen Kriterien von Kopenhagen.

Bei der Modernisierung der öffentlichen Verwaltung sind der Übergang zu einem ergebnisorientierteren Ansatz und die Verbesserung des Zugangs der Öffentlichkeit zu Informationen als Fortschritte zu verzeichnen. Fortgesetzt wurden die Anstrengungen, das Rechtssystem zu modernisieren und die Funktionsweise der Justiz durch Schulung, Umorganisierung der Gerichte und Entwicklung von EDV-Systemen zu verbessern. Das Programm für die Reform der öffentlichen Verwaltung muss jedoch weiter umgesetzt werden, um insbesondere die Transparenz in Personalangelegenheiten und die Koordinierung zwischen den Behörden zu verbessern. Im Justizbereich muss Estland die Gerichtsverfahren noch effizienter gestalten und gleichzeitig die Qualität und die Vollstreckung der Gerichtsentscheidungen verbessern. Ferner ist dem Bürger der Zugang zur Justiz insbesondere dadurch weiter zu erleichtern, dass mehr Rechtsbeistand zur Verfügung gestellt wird.

Estland kann auf weitere Fortschritte bei der Durchführung konkreter Maßnahmen zur Integration der Einwohner verweisen, die nicht die estnische Staatsangehörigkeit besitzen. Als wichtige positive Entwicklung ist der Ausbau der Verwaltungskapazitäten des Amtes des Justizkanzlers, einschließlich der Errichtung von Außenstellen im Nordosten des Landes, zu vermelden. Estland muss die Dynamik des Integrationsprozesses aufrechterhalten. Dies bedeutet auch, die Effizienz des Einbürgerungsverfahrens zu gewährleisten, den Zugang zu Estnischunterricht zu ermöglichen und das Bewusstsein für diese Frage im gesamten Spektrum der estnischen Gesellschaft zu schärfen. Estland muss sicherstellen, dass bei der Anwendung des Sprachengesetzes die Grundsätze des berechtigten öffentlichen Interesses und der Verhältnismäßigkeit, die internationalen Verpflichtungen des Landes und das Europa-Abkommen beachtet werden.

Estland arbeitet weiter an der Verwirklichung der in der Beitrittspartnerschaft 1999 ausgewiesenen kurz- und mittelfristigen prioritären Ziele. Insbesondere führt Estland konkrete Maßnahmen zur Integration der Einwohner durch, die nicht die estnische Staatsangehörigkeit besitzen, einschließlich der Veranstaltung von Sprachkursen für die nichtestnischsprachige Bevölkerung. Mit Blick auf die Zukunft sind für die Erreichung dieser prioritären Ziele nachhaltige Anstrengungen über einen längeren Zeitraum und die fortgesetzte Bereitstellung von Finanzmitteln erforderlich, um auf der guten Arbeit aufzubauen, die bereits geleistet worden ist.

Estland ist ein Land mit funktionierender Marktwirtschaft. Sofern Estland seinen Reformkurs beibehält und sein Reformprogramm lückenlos umsetzt, dürfte das Land in naher Zukunft in der Lage sein, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten.

Estland verzeichnet nun wieder ein kräftiges Wachstum und ist mit der Steigerung seiner makroökonomischen Leistung und Stabilität, der Umstrukturierung der Unternehmen und den Strukturreformen im Versorgungs- und Energiesektor weiter vorangekommen. Die Rentenreform wurde verabschiedet. Der rechtliche, institutionelle und ordnungspolitische Rahmen ist vorhanden; der Gesetzesvollzug ist weitgehend adäquat.

Allerdings ist das Leistungsbilanzdefizit unverändert hoch. Der Arbeitsmarkt ist stark segmentiert, was hohe Arbeitslosigkeit bei gleichzeitigem Arbeitskräftemangel zur Folge hat. Es sind Maßnahmen zur Verbesserung der Reaktion des Arbeitsmarktes auf das wirtschaftliche Wachstum zu entwickeln, bei denen das Schwergewicht auf die Verbesserung der Bildung, der Ausbildung und der Mobilität zu legen ist. Die Umstrukturierung des Ölschiefersektors hat gerade erst begonnen und muss beschleunigt werden. Die Eintragung der Grundstücke im Kataster wird zum Teil durch die fehlende Nachfrage in ländlichen Gebieten gehemmt, ihre Beschleunigung würde sich aber günstig auf das Funktionieren des Immobilienmarktes auswirken. Estland muss sich weiter auf die Steuerpolitik konzentrieren, unter anderem, um das Leistungsbilanzdefizit in einem vertretbaren Rahmen zu halten.

Insgesamt ist Estland sowohl mit der Übernahme als auch mit der Umsetzung des Besitzstands gut vorangekommen. Die Verwaltungsstrukturen, die erforderlich sind, um den Besitzstand umsetzen und effektiv anwenden zu können, sind in Estland zum größten Teil vorhanden. Diese Institutionen müssen weiter verstärkt werden, und in einigen Bereichen sind weitere Anstrengungen zu unternehmen, um die Verwaltungskapazitäten auszubauen.

Im Bereich Binnenmarkt sind im freien Warenverkehr Fortschritte bei der Angleichung der Rechtsvorschriften über das öffentliche Beschaffungswesen und bei der Annahme von Normen zu verzeichnen, die sektorspezifischen Rechtsvorschriften müssen jedoch noch weiter harmonisiert werden. Am Sektor Freizügigkeit gewährleisten neue Rechtsvorschriften die gegenseitige Anerkennung von beruflichen Befähigungsnachweisen. In der Wettbewerbspolitik hat eine weitere Angleichung der Rechtsvorschriften stattgefunden, so dass diese nun weitgehend mit den Wettbewerbsregeln und den Regeln für staatliche Beihilfen des Besitzstands in Einklang stehen. Die Angleichung der Rechtsvorschriften für den Verbraucher- und Gesundheitsschutz an den Besitzstand hat gute Fortschritte gemacht. Auch in den Bereichen freier Dienstleistungsverkehr, freier Kapitalverkehr und Gesellschaftsrecht, über die bereits letztes Jahr berichtet wurde, dass die Vorbereitungen gut vorankommen, sind einige weitere Fortschritte bei der Rechtsangleichung zu vermelden. Allerdings ist der Bekämpfung von Produktpiraterie und Nachahmungen weiter Aufmerksamkeit zu widmen.

Im Bereich Landwirtschaft wurden wichtige Schritte zur Vorbereitung auf die Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik eingeleitet und u.a. die SAPARD-Stelle akkreditiert. Fortschritte sind auch auf dem Gebiet der Pflanzengesundheit festzustellen. Erheblicher Anstrengungen bedarf es dagegen auf dem Gebiet der Tiergesundheit. Die Anhebung der Lebensmittelqualitätsnormen auf den EU-Standard ist noch eine große Herausforderung für Estland. Im Bereich Fischerei wurden die Verwaltungsstrukturen umorganisiert und die Arbeiten zur Einrichtung des Schiffsüberwachungssystems fortgesetzt. Weitere Anstrengungen sind insbesondere zur Weiterentwicklung des Registers der Fischereifahrzeuge, in der Marktpolitik und zur Schaffung des rechtlichen Rahmens für die EG-Strukturbeihilfen erforderlich. Die Kontrollkapazitäten müssen ausgebaut werden.

In der Verkehrspolitik kann Estland auf weitere Fortschritte sowohl bei der Angleichung als auch bei der effektiven Anwendung der Rechtsvorschriften verweisen. Zu klären sind noch die erforderliche Trennung der Buchführungen und die Aufgaben der Regulierungsbehörde für den Bahnsektor. Im Energiesektor sind nur begrenzte Fortschritte festzustellen. Anstrengungen sind in diesem Bereich vor allem hinsichtlich des Elektrizitätsmarktes erforderlich. Estland muss auch die Verwaltungsstrukturen weiterentwickeln und die Regulierungsbehörde für den Energiemarkt verstärken.

Im Bereich Sozialpolitik und Beschäftigung ist Estland mit der Rechtsangleichung gut vorangekommen. Weitere Anstrengungen erfordert die effektive Anwendung. Auch der soziale Dialog muss aktiv gefördert werden. Die Rahmenbedingungen für die Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen sind nach wie vor günstig. In der Regionalpolitik sind einige Fortschritte festzustellen. Estland muss jedoch die Vorbereitung der Verwaltung auf die Umsetzung der EG-Regionalpolitik nach dem Beitritt erheblich beschleunigen.

Estland nimmt weiter an den einschlägigen EG-Programmen in den Bereichen Wissenschaft und Forschung und allgemeine und berufliche Bildung teil. Hinsichtlich Telekommunikation und Informationstechnologien und Kultur und audiovisuelle Medien ist die Rechtsangleichung weitgehend abgeschlossen.

Im Umweltschutz sind sowohl bei der Umsetzung als auch bei der effektiven Anwendung des Umweltrechts weitere Fortschritte zu verzeichnen. Estland muss seine Anstrengungen fortsetzen und die Verwaltungskapazitäten ausbauen, vor allem auf kommunaler Ebene. Auch der Vollzug des Umweltrechts ist zu verbessern.

Im Bereich Justiz und Inneres hat Estland, u.a. mit der Verabschiedung des neuen Strafgesetzbuchs, weitere Fortschritte erzielt. Die Anstrengungen müssen fortgesetzt werden, um die effektive Anwendung der Rechtsvorschriften zu gewährleisten, die interne Koordinierung zu verbessern und die Zusammenarbeit mit externen Organisationen auszubauen. Besondere Aufmerksamkeit ist der Verstärkung der Stellen zu widmen, die mit der Bekämpfung der organisierten Kriminalität, einschließlich des illegalen Drogenhandels, befasst sind.

Bei den Steuern sind Fortschritte bei der Angleichung der Mehrwertsteuer und der Verbrauchsteuersätze zu vermelden. Weitere Schritte in dieser Richtung sind notwendig. Im Bereich Zollunion hat Estland einen neuen Zollkodex eingeführt. Es bedarf jedoch noch der Angleichung und der effektiven Anwendung des Zolltarifs und der damit zusammenhängenden Maßnahmen. Erhebliche Anstrengungen sind erforderlich, um die administrativen und operativen Kapazitäten zur Umsetzung des Besitzstands auszubauen. Estland muss gewährleisten, dass seine EDV-Systeme im Steuer- und Zollbereich mit denen der EG kompatibel sind.

Auf dem Gebiet der auswärtigen Beziehungen hat Estland gute Fortschritte erzielt, muss jedoch seine Rechtsvorschriften weiter angleichen. Im Bereich Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik hat Estland seine Außenpolitik weiter an die der EU angeglichen und konstruktiv am Dialog über die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik teilgenommen.

Hinsichtlich der Finanzkontrolle sind weitere Fortschritte bei der Umsetzung der internen Finanzkontrolle festzustellen, die nun abgeschlossen werden muss. Ferner sind noch Rechtsvorschriften über die externe Finanzkontrolle zu erlassen.

Zusammenfassend ist nochmals auf die Fortschritte Estlands beim Ausbau der Verwaltungskapazitäten hinzuweisen. Estland hat weitere Schritte zur Verbesserung der Umsetzung und zur effektiven Anwendung des Besitzstands eingeleitet, die zweifellos oft schwieriger sind, mehr Kosten verursachen und mehr Zeit in Anspruch nehmen als der Erlass von Rechtsvorschriften. Die bereits herausgestellten positiven Schritte umfassen u.a. die Schaffung des einheitlichen Finanzaufsichtsamtes, die Akkreditierung der SAPARD-Stelle, die Neuorganisierung der Fischereiverwaltung, die Zusammenlegung der Stiftungen für Unternehmensförderung und die Einrichtung von Finanzkontrollabteilungen in den Ministerien. Zu den spezifischen Bereichen, die weitere Aufmerksamkeit verlangen, gehören die Neuorganisierung der Marktaufsicht und die Verstärkung des Kampfes gegen Produktpiraterie und Nachahmungen, die Vorbereitung auf die Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik und die Anhebung der Lebensmittelqualität. Ferner bedarf es weiterer Investitionen in die Umsetzung und effektive Anwendung des Umweltrechts, in die Vorbereitung auf die Verwaltung der EG-Strukturfonds, in die Verbesserung der Koordinierung zwischen den Vollzugsbehörden und in die Bereitstellung ausreichender operativer Kapazitäten für die effektive Anwendung des Besitzstands im Zollbereich. Auch sind weitere Anstrengungen zum Aufbau der Verwaltungskapazitäten notwendig, die für die Gewährleistung einer soliden, effizienten und kontrollierbaren Verwaltung der EG-Mittel erforderlich sind.

Estland ist weiter Aspekte aller in der Beitrittspartnerschaft 1999 ausgewiesenen kurzfristigen prioritären Ziele angegangen. Estland nimmt nun viele Aspekte der mittelfristigen prioritären Ziele in Angriff, u.a. in den Bereichen Binnenmarkt, Landwirtschaft, Fischerei, Verkehr, Sozialpolitik und Beschäftigung, Umweltschutz sowie Justiz und Inneres.

Ungarn

In ihrer Stellungnahme von 1997 gelangte die Kommission zu der Feststellung, dass Ungarn die politischen Kriterien erfuellt. Seither hat Ungarn seine Demokratie, Rechtsstaatlichkeit sowie Achtung und Schutz der Minderheiten garantierenden Institutionen in beachtlicher Weise weiter konsolidiert und ausgebaut. Die Anstrengungen des zurückliegenden Jahres zielten in dieselbe Richtung. Ungarn erfuellt nach wie vor die in Kopenhagen festgelegten politischen Kriterien.

Die Reform der öffentlichen Verwaltung wurde mit der Einführung eines neuen Rechtsrahmens zur Stärkung der Rechenschaftspflicht und Effizienz der Verwaltung vorangebracht. Der öffentliche Dienst hat außerdem durch Verbesserungen in der Besoldung und bei den Aufstiegsmöglichkeiten an Attraktivität hinzugewonnen. Im Bereich der Weiterbildung, die inzwischen zu einem wesentlichen Bestandteil jeglicher Laufbahn im öffentlichen Dienst geworden ist, wurden ebenfalls zusätzliche Anstrengungen unternommen.

Im Bereich des Justizwesens hat sich nach weiteren Maßnahmen im Verwaltungsaufbau wie zum Beispiel Modernisierung der IT-Systeme und der Verfahren, Durchführung von Fortbildungsmaßnahmen und Personalerneuerung die Leistungsfähigkeit der Gerichte allgemein verbessert. Aufgrund fortdauernder Überlastung ist der Oberste Gerichtshof nur begrenzt in der Lage, sich der Anleitung der nachgeordneten Gerichte und der Vereinheitlichung der Gerichtspraxis zu widmen. Die übrigen Aspekte der Justizreform lassen sich angesichts knapper Haushaltsmittel nur schwer verwirklichen.

Der Kampf gegen die Korruption steht auf der Prioritätenliste der Politik weiterhin ganz oben; zur Bewältigung der Problematik wurde eine neue gesetzliche Regelung der Vermögenserklärung und eine Verschärfung der Strafgesetzgebung verabschiedet. Die Korruption ist jedoch nach wie vor ein Problem für das Land; die neuen Maßnahmen müssen umgehend in die Tat umgesetzt werden, wenn der Kampf gegen die Korruption stärkere Wirkung zeigen soll.

Im Bereich Menschenrechte und demokratische Grundfreiheiten sind Fortschritte im Asylrecht zu verzeichnen; kürzere und effizientere Verfahren sowie besser geeignete Aufnahmeeinrichtungen haben eine erhebliche Verbesserung der Lage bewirkt. Die gemeldeten Fälle polizeilicher Übergriffe erfordern Maßnahmen zur Verbesserung der Polizeidisziplin. Im Bereich der öffentlich-rechtlichen Medien muss eine Lösung für die personelle Besetzung der Vorstände der drei Rundfunkkuratorien gefunden werden.

Das Instrumentarium zum Schutz der Rechte der Roma-Minderheit wurde durch zusätzliche Maßnahmen erweitert. Parallel dazu wurden die Haushaltsmittel für die Fortsetzung der Verwirklichung des von der Regierung bereits 1999 verabschiedeten mittelfristigen Aktionsprogramms merklich angehoben. Förderschwerpunkte des Jahres 2001 sind die Bereiche Bildung, Beschäftigung, Sozialpolitik, Rechtsschutz und Kultur. In diesen Bereichen bedarf es noch nachhaltiger Anstrengungen im Kampf gegen die weit verbreitete Diskriminierung und bei der lückenlosen Umsetzung der geltenden gesetzlichen Regelungen. Der Roma-Minderheit müssen zudem mehr Möglichkeiten zu aktiver Mitwirkung im öffentlichen Leben gegeben werden.

Was die weitere Umsetzung des mittelfristigen Aktionsprogramms zugunsten der Roma einschließlich der Aufstockung der dafür vorgesehenen Haushaltsmittel und die Fortsetzung der Verwaltungs- und Justizreform anbelangt, so hat Ungarn diese in der Beitrittspartnerschaft von 1999 als kurz- und mittelfristige Prioritäten ausgewiesenen Ziele verwirklicht.

Ungarn ist ein Land mit funktionierender Marktwirtschaft und dürfte in absehbarer Zukunft in der Lage sein, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften in der Union standzuhalten, vorausgesetzt, es weicht nicht von seinem Reformkurs ab und es führt die Umsetzung konsequent fort.

Die nach wie vor gesunde makroökonomische Situation ist gekennzeichnet durch starkes BIP-Wachstum bei gleichzeitig wachsenden Investitionen, weiter rückläufige Arbeitslosenzahlen und eine günstige Entwicklung der Leistungsbilanz. Die Umstrukturierung der Bahn fand ihre Fortsetzung in der staatlichen Übernahme eines erheblichen Anteils der Schulden und der Umschuldung der Restschulden. Ungarn hat sein Währungs- und Wechselkurssystem neu gestaltet, was sich bereits dämpfend auf die Inflation auswirkt.

Die Finanzpolitik befindet sich im Jahr 2001 jedoch auf Expansionskurs. Wenig transparente Finanzpraktiken der letzten Zeit, die ungewisse Zukunft der Rentenreform und die in Verzug geratene Gesundheitsreform haben Zweifel an der Fortsetzung der Konsolidierung und der mittelfristigen Sanierung der öffentlichen Finanzen aufkommen lassen. Die Regierung muss weiter Finanzdisziplin üben um zu gewährleisten, dass die neue Währungspolitik und das außenwirtschaftliche Gleichgewicht durch eine entsprechende Finanzpolitik gestützt werden. Dies wäre ein Beitrag zur weiteren Dämpfung der Inflation. Die Gesundheitsreform muss zügig in Angriff genommen werden.

Ungarn hat bei der Übernahme und Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes in vielen Bereichen weitere Fortschritte erzielt. Im Berichtszeitraum wurde durch stetige Fortschritte ein Grad an Verwaltungskapazität erreicht, der eine erfolgreiche Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes möglich macht.

Im Bereich Binnenmarkt sind weiterhin gute Fortschritte festzustellen. Der überwiegende Teil des gemeinschaftlichen Besitzstandes wurde nach und nach übernommen, und der erforderliche Verwaltungsunterbau ist vorhanden. In Bezug auf den freien Warenverkehr hat Ungarn die Umsetzung der harmonisierten europäischen Normen und der Normen nach den Richtlinien des Neuen Konzepts fortgesetzt. Das Land konnte nunmehr auch einen Antrag auf Vollmitgliedschaft in den Europäischen Normenorganisationen CEN und CENELEC stellen. Die Errichtung einer kohärenten und umfassenden Marktaufsicht muss weiter betrieben werden. Im öffentlichen Auftragswesen müssen sich die Anstrengungen darauf richten, dass die Harmonisierung abgeschlossen wird; ferner müssen die geltenden Vorschriften auf allen Ebenen einschließlich der Ebene der Gebietskörperschaften und in allen Sektoren - namentlich im Autobahnbau - transparent gehandhabt und praktisch umgesetzt werden. In den Sparten Dienstleistungen, Banken und Versicherungen ist die Rechtsangleichung weitgehend vollzogen, und die Aufsichtsbehörde leistet allem Anschein nach gute Arbeit. Der Kapitalverkehr ist nahezu vollständig liberalisiert. Die Verabschiedung eines wichtigen neuen Gesetzes zur Bekämpfung von Geldwäsche, das u. a. die allmähliche Auflösung anonymer Sparkonten entsprechend den Empfehlungen der Internationalen Financial Action Task Force (FATF) vorsieht, ist im Parlament anhängig. Im Bereich Gesellschaftsrecht ist die gesetzliche Regelung des Schutzes der Rechte an gewerblichem und geistigem Eigentum bereits weitgehend auf dem Stand des Gemeinschaftsrechts; in der Durchsetzung dieser Rechte ist Ungarn relativ erfolgreich gewesen. Im Bereich Wettbewerb wurden die inhaltlichen und prozeduralen Vorschriften im Zusammenhang mit der Überwachung der staatlichen Beihilfen weitgehend dem Besitzstand angeglichen. Hinsichtlich der Angleichung der staatlichen Beihilfen, insbesondere der Steuerbeihilferegelungen, bedarf es noch zusätzlicher Anstrengungen. Das Wettbewerbsaufsichtsamt und das Aufsichtsamt für die Überwachung der staatlichen Beihilfen leisten erfolgreiche Arbeit.

Im Steuerbereich wurden die Mehrwertsteuer- und Verbrauchsteuersätze weiter harmonisiert. Der Aufbau geeigneter IT-Systeme für den Austausch elektronischer Daten mit der Gemeinschaft und den Mitgliedstaaten muss noch fortgesetzt werden. Im Zollbereich wurden die administrativen und operativen Kapazitäten durch Schulungsmaßnahmen und eine Modernisierung der Ausrüstung verstärkt. Ungarn muss noch zusätzliche Arbeit leisten, um die Kompatibilität seines IT-Systems mit den EDV-Systemen der Zollverwaltungen in der EG herzustellen und so die Voraussetzungen für die Zusammenschaltung bis zum Beitritt zu schaffen. Im Bereich der Wirtschafts- und Währungsunion wurde mit der Verabschiedung des neuen Nationalbankgesetzes die Unabhängigkeit der Bank weiter gestärkt. Für die Industriepolitik und die kleinen und mittleren Unternehmen bedeutet die Verabschiedung und Umsetzung des Széchenyi-Plans einen weiteren Fortschritt. Im Berichtszeitraum konnten bei der Umstrukturierung der ungarischen Stahlindustrie Fortschritte erzielt werden.

Erhebliche Fortschritte gab es im Bereich des Umweltschutzes, namentlich dank der Verabschiedung der Gesetze über die Umweltverträglichkeitsprüfungen, die Wasserwirtschaft, die Abfallwirtschaft, die Bekämpfung von industriebezogener Umweltbeeinträchtigung und Risikomanagement, über Chemikalien und zum Strahlenschutz. Die Verwaltungskapazitäten im Sektor Umweltschutz wurden zwar ausgebaut, bedürfen aber noch weiterer Verstärkung. Notwendig ist vor allem eine klare Aufgabenteilung der beteiligten Ministerien.

In der Landwirtschaft blieben die Fortschritte im Berichtszeitraum auf die Bereiche Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit beschränkt; die Regelung der Inspektionen in den Bereichen Tiergesundheit und Pflanzenschutz muss noch angepasst werden. Es bedarf zusätzlicher Anstrengungen, damit Ungarn rechtzeitig für seine Teilnahme an der Gemeinsamen Agrarpolitik über die erforderlichen Verfahren und Strukturen verfügt. Im Verkehrssektor muss die Rechtsangleichung verstärkt fortgesetzt werden; die Anstrengungen müssen sich auf die Umstrukturierung der Bahn konzentrieren, die mit Blick auf die Vorbereitung der Umsetzung des Besitzstandes im Bereich Marktzugang unerlässlich ist. Außerdem müssen geeignete Einrichtungen für die ordnungsgemäße Umsetzung des Besitzstandes geschaffen werden. Die Fortschritte im Energiesektor hielten sich in Grenzen. Ungarn muss noch den für seine Teilnahme am Energiebinnenmarkt erforderlichen Rechtsrahmen schaffen. Der Sektor audiovisuelle Medien hat keine Fortschritte zu verzeichnen.

Die Fortschritte im Bereich Beschäftigung und Soziales sind beträchtlich, namentlich dank der Verabschiedung des geänderten Arbeitsgesetzes. Als Anstoß zu einem echten verstärkten Sozialdialog sind vertrauensbildende Maßnahmen notwendig.

Im Zusammenhang mit der Regionalpolitik ist Ungarn bei der Vorbereitung auf die Programmierung der Strukturfondsmittel und bei der Klärung der Frage der für die Umsetzung erforderlichen Strukturen gut vorangekommen, doch hinsichtlich der Verwaltungskapazitäten und im Bereich der Finanz- und Haushaltsverfahren bedarf es noch zusätzlicher Anstrengungen. Vorzusehen sind ferner wirksam arbeitende ministerienübergreifende Koordinierungsmechanismen, und außerdem sollte eine noch umfassendere Umsetzung des Partnerschaftsprinzips gewährleistet sein.

Den Fortschritten bei der gesetzlichen Regelung des Telekommunikationssektors müssen Maßnahmen folgen, die eine wirksame Umsetzung garantieren.

Im Bereich Justiz und Inneres wurden beträchtliche Fortschritte durch eine weitergehende Angleichung der Bereiche Visapolitik, Migration und Asyl mit dem gemeinschaftlichen Besitzstand erzielt. Der Kampf gegen Betrug, Korruption, Geldwäsche und organisierte Kriminalität hat durch die Verabschiedung zusätzlicher Gesetze und die Verstärkung institutioneller Strukturen an Effizienz gewonnen. Im Zusammenhang mit den Außengrenzen wurde eine Strategie der integrierten Entwicklung von Grenzübergängen verabschiedet. Der von der ungarischen Regierung aufgestellte Schengen-Aktionsplan befasst sich mit den wichtigsten Bereichen des diesbezüglichen gemeinschaftlichen Besitzstandes.

Im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik kollidieren scheinbar einige der im ungarischen Gesetz über die in den angrenzenden Ländern als Minderheit lebenden Ungarn enthaltenen Bestimmungen mit dem derzeitigen Standard des europäischen Minderheitenschutzes. Ungarn muss deshalb mit seinen Nachbarn eine Einigung erzielen und sich die vor kurzem vorgelegten Schlussfolgerungen des Berichts des Venedig-Ausschusses zueigen machen. Wie in seinem Artikel 27 Absatz 2 vorgesehen, muss das Gesetz spätestens bis zum Beitritt an den gemeinschaftlichen Besitzstand angeglichen werden, da es zur Zeit nicht mit dem im Vertrag in den Artikeln 6, 7, 12 und 13 niedergelegten Grundsatz der Nichtdiskriminierung vereinbar ist.

Im Bereich der Finanzkontrolle wurden bei der externen Kontrolle ebenso wie bei der Innenrevision einige Fortschritte erzielt. Die administrativen Kapazitäten müssen jedoch noch generell ausgebaut werden, und die funktionale Unabhängigkeit der mit der Innenrevision befassten Stellen muss noch zusätzlich verstärkt werden. Im Zusammenhang mit den Finanz- und Haushaltsbestimmungen sind zur Erfuellung der Auflagen der Gemeinschaft in Bezug auf Kofinanzierung und Mehrjahresprogrammierung noch zusätzliche Anstrengungen erforderlich.

Ungarn hat bei der Verstärkung seiner für die Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes erforderlichen Verwaltungskapazitäten in den meisten Sektoren zusätzliche Fortschritte erzielt. Die Kapazitäten der Verwaltungs- und Aufsichtsbehörden bedürfen jedoch namentlich in den Bereichen Überwachung der staatlichen Beihilfen, audiovisuelle Medien, Marktaufsicht, Verkehr und Landwirtschaft noch zusätzlicher Verstärkung. Der Aufbau der zur Gewährleistung einer soliden, effizienten und übersichtlichen Verwaltung der EG-Mittel erforderlichen Kapazitäten bedarf ebenfalls noch weiterer Anstrengungen.

Abgesehen von einigen Teilaspekten der Bereiche Landwirtschaft, audiovisuelle Medien, freier Warenverkehr und Wettbewerb hat Ungarn weiterhin auf die Verwirklichung der in der Beitrittspartnerschaft als kurzfristige Prioritäten ausgewiesenen Ziele hingearbeitet. Außerdem hat Ungarn eine Reihe von mittelfristigen Prioritäten umgesetzt, und zwar in den Bereichen Beschäftigung und Soziales, im Bereich Umweltschutz sowie im Bereich Justiz und Inneres (Asylangelegenheiten und Visapolitik).

Lettland

In ihrer Stellungnahme von 1997 war die Kommission zu dem Schluss gelangt, dass Lettland die politischen Kriterien erfuellte. Seither hat das Land erhebliche Fortschritte bei der weiteren Konsolidierung und Verbesserung der institutionellen Stabilität erzielt, die die Garantie für die demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, Wahrung der Menschenrechte sowie Achtung und Schutz von Minderheiten darstellt. Auch im letzten Jahr wurden die diesbezüglichen Bemühungen fortgesetzt. Lettland erfuellt nach wie vor die politischen Kriterien von Kopenhagen.

Im vergangenen Jahr setzte die Regierung ihr Engagement für die Reform der öffentlichen Verwaltung und des Justizwesens sowie für die Korruptionsbekämpfung fort. Es wurden strategische Dokumente zur Reform der öffentlichen Verwaltung und zur Korruptionsprävention sowie Rahmengesetze über staatliche Anstalten angenommen und in allen drei Bereichen praktische Maßnahmen ergriffen. Nun muss die Dynamik bei der Reform der öffentlichen Verwaltung aufrechterhalten werden, indem die Rechtsgrundlagen und der Aufbau eines stabilen öffentlichen Diensts vervollständigt werden, einschließlich der Reformierung des Besoldungssystems. Gleichzeitig muss die Reform des Justizwesens vorangetrieben werden, wobei dem Rechtsrahmen, der Beschleunigung und Durchsetzung von gerichtlichen Entscheidungen sowie der Problematik der Untersuchungshaft besondere Aufmerksamkeit zu widmen ist. Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Korruption, die noch immer Anlass zur Sorge geben, sind, müssen fortgesetzt werden, damit auf breiter Ebene konkrete Ergebnisse erzielt werden.

Es wurden weitere wichtige Schritte zur Förderung der Eingliederung von Nichtstaatsangehörigen in die lettische Gesellschaft unternommen, unter anderem durch Maßnahmen zur Erleichterung des Einbürgerungsverfahrens und durch die Annahme eines umfangreicheren Programms zur gesellschaftlichen Integration sowie durch die Verabschiedung der Rahmenvorschriften für die künftige Stiftung für gesellschaftliche Integration. Die laufenden Bemühungen um die Förderung der Eingliederung der Nichtstaatsangehörigen müssen durch die Umsetzung sämtlicher Aspekte des umfassenden Integrationsprogramms konsolidiert werden, einschließlich der Ermutigung zur Einbürgerung und der Verstärkung des Lettischunterrichts. Bei der Umsetzung des Sprachengesetzes sollte ein großzügiger Ansatz verfolgt werden, der sich auf das legitime öffentliche Interesse stützt, dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht und den internationalen Verpflichtungen Lettlands sowie dem Europa-Abkommen gerecht wird.

Lettland ist bei der Verwirklichung der kurzfristigen prioritären Ziele der Beitrittspartnerschaft hinsichtlich des Sprachengesetzes und des Sprachunterrichts sowie hinsichtlich der Kapazitäten der Verwaltung und des Justizwesens vorangekommen. Einige Fortschritte wurden auch bei der Verwirklichung der mittelfristigen prioritären Ziele gemacht, und zwar bei der weiteren Eingliederung von Nichtsstaatsangehörigen, sowie beim Ausbau des öffentlichen Dienstes und der Kapazitäten der öffentlichen Verwaltung. Dennoch sind hier weitere Anstrengungen erforderlich.

Lettland verfügt über eine funktionierende Marktwirtschaft und dürfte auf kürzere Sicht in der Lage sein, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten, sofern es seine Strukturreformen mit der bisherigen Geschwindigkeit fortsetzt und abschließt.

Lettland hat die makroökonomische Stabilität aufrecht erhalten. Weitere Fortschritte wurden bei der Strukturreform, den letzten Schritten der Rentenreform, einem neuen Rahmen für die Finanzaufsicht und einer neuen Regulierungsstelle für öffentliche Versorgungsbetriebe verzeichnet. Der Rechtsrahmen für die Marktwirtschaft ist weitgehend vorhanden und die Marktzutritts- und -austrittsmechanismen funktionieren zufriedenstellend. Der Finanzsektor ist noch nicht sehr umfangreich, wird jedoch schrittweise konsolidiert.

Allerdings müssen die Behörden ihre Politik der Haushaltsdisziplin in einem mittelfristigen Haushaltsrahmen fortsetzen, um das Haushaltsdefizit und das Leistungsbilanzdefizit mittelfristig auf tragfähigem Niveau zu halten. Die Privatisierung der restlichen Großunternehmen schritt langsamer voran als erwartet und sollte nun zum Abschluss gebracht werden. Die Privatisierung von Grundbesitz und die Entwicklung des Grundstücksmarktes müssen vorangetrieben werden. Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen wurden eingeführt. Dieser Prozess sollte fortgeführt werden, indem vor allem die rechtlichen und verwaltungstechnischen Schranken für die Unternehmensentwicklung beseitigt werden. Die Arbeitslosigkeit ist nach wie vor hoch und die Arbeitsmarktflexibilität sollte verstärkt werden.

Lettland hat die Angleichung seiner Rechtsvorschriften an den Besitzstand in den meisten Bereichen kontinuierlich fortgesetzt. Das Erfordernis, die Kapazitäten für die Verwaltung und Durchsetzung des Besitzstands auszubauen, wurde anerkannt, wenngleich dieser Prozess weiterhin mit beträchtlichen Herausforderungen verbunden ist. Die Bemühungen im letzten Jahr erstreckten sich sowohl auf die Neuorganisation bestehenden Strukturen als auch auf die Schaffung mehrerer spezialisierter Stellen, damit die verschiedenen Anforderungen des Besitzstands erfuellt werden können.

Die Vorbereitungen auf den Binnenmarkt wurden fortgesetzt. Was den freien Warenverkehr betrifft, so wurde die Übernahme der europäischen Normen beschleunigt, und die Akkreditierungs- und Normungseinrichtungen wurden weiter gestärkt. Der neue Marktaufsichtsrat nahm seine Tätigkeit auf, doch das Marktaufsichtssystem muss noch weiter reformiert werden. Neue Rechtsvorschriften über öffentliche Aufträge wurden erlassen, doch das Amt für die Überwachung des öffentlichen Auftragswesens wurde noch nicht errichtet. Auf dem Gebiet der Freizügigkeit wurden Rahmenvorschriften über die gegenseitige Anerkennung von beruflichen Befähigungsnachweisen verabschiedet. Was den freien Dienstleistungsverkehr anbelangt, so nahmen zwei neue Einrichtungen ihre Tätigkeit auf: die Finanz- und Kapitalmarktkommission und die staatliche Datenschutzaufsicht. Für letztere muss allerdings die Rechtsgrundlage noch verbessert werden. Neue Vorschriften wurden auch über den freien Kapitalverkehr angenommen, insbesondere über Wertpapierdienstleistungen und grenzüberschreitende Überweisungen. Im Bereich des Gesellschaftsrechts ist die Durchsetzung der Vorschriften immer noch unzureichend. Die Verzögerungen beim Inkrafttreten des Handelsgesetzbuches und der wirksame Schutz der Rechte an geistigem und gewerblichem Eigentum werfen noch ernstzunehmende Probleme auf. Die Verabschiedung von Rechtsvorschriften über staatliche Beihilfen stellt einen wichtigen Schritt für die Erfuellung der Anforderungen der Wettbewerbspolitik dar. Die Durchsetzungsbilanz in diesem Bereich hat sich ebenfalls verbessert, doch es sind weitere Anstrengungen vonnöten, um die uneingeschränkte Anwendung der Kartell- und Beihilfevorschriften zu gewährleisten. Im Zoll wurden Fortschritte bei der Rechtsangleichung und beim Ausbau der Verwaltungsstrukturen verbucht; letzteres gilt auch für den Steuerbereich. In beiden Bereichen muss die Entwicklung von IT-Systemen vorangetrieben werden, um einen elektronischen Datenaustausch mit der Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten zu ermöglichen.

Begrüßenswerte Anstrengungen wurden auf dem Gebiet der Landwirtschaft unternommen, vor allem im Veterinär- und Pflanzenschutzbereich und bei der Lebensmittelsicherheit. Zu den Errungenschaften zählen die Verabschiedung von Änderungen zum Agrargesetz, die Annahme eines Umsetzungsplans für die gemeinsamen Marktorganisationen, das Inkrafttreten eines neuen Gesetzes über Veterinärmedizin und die Umstrukturierung und Stärkung der Verwaltung. Lettland muss jedoch noch bedeutende Herausforderungen bewältigen, sowohl bei der Vervollständigung der Rechtsangleichung als auch bei der Einführung und Verbesserung der notwendigen Strukturen und Mechanismen, einschließlich der Zahlstelle, des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems, der gemeinsamen Marktorganisationen und der Inspektionsvorkehrungen.

Lettland fuhr auch mit der Rechtsangleichung auf dem Gebiet des Güterkraft- und Schienenverkehrs fort und erzielte erste Ergebnisse bei der Verbesserung der Sicherheit im Seeverkehr. Ein wichtiger Schritt zur Umsetzung des sozial- und beschäftigungspolitischen Besitzstands wurde mit der Verabschiedung des Arbeitsgesetzes und des Arbeitsschutzgesetzes getan. Um die ordnungsgemäße Umsetzung der Rechtsvorschriften sicherzustellen, sollten die Verwaltungskapazitäten ausgebaut werden, vor allem hinsichtlich der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, einschließlich einer weiteren Stärkung der staatlichen Gewerbeaufsicht. Auf den Gebieten Energie und Umweltschutz wurde eine weitere Rechtsangleichung erreicht. Bei der Fortsetzung dieses Prozesses muss im Energiewesen der Elektrizitäts- und der Gasrichtlinie sowie den Ölvorräten noch besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden, im Umweltschutz hingegen dem Zugang zu Umweltinformationen, der Abfallwirtschaft und den Chemikalien. Mehrere spezialisierte Stellen wurden eingerichtet, darunter das Energieaufsichtsamt, das Strahlenschutzzentrum und die lettische Umweltagentur, doch es sind noch weitere Bemühungen zur Verbesserung der Verwaltungsstrukturen erforderlich.

Der größte Teil der Anforderungen im Telekommunikationswesen muss noch umgesetzt werden. Erhebliche Fortschritte wurden bei der Angleichung an den Besitzstand auf dem Gebiet Kultur und audiovisuelle Medien erzielt. Im Bereich Justiz und Inneres kam Lettland hinsichtlich Datenschutz, Visa, Vorbereitung und Grenzkontrollen voran und verabschiedete auch den Schengen-Aktionsplan. Diese Bemühungen müssen fortgesetzt werden, und die Rechtsangleichung in den Bereichen Migration und Asyl ist abzuschließen. Eine Priorität stellen auch nach wie vor die Kapazitäten und Infrastrukturen für die Grenzverwaltung dar. Die Bekämpfung der organisierten Kriminalität, des Drogenhandels, der Geldwäsche, des Betrugs und der Korruption muss ebenfalls intensiviert werden.

Was die Regionalpolitik und die Koordinierung der strukturpolitischen Instrumente angeht, so müssen die grundlegenden Rechtsvorschriften noch erlassen werden. Fortschritte sind auch bei den Programmplanungs-, Überwachungs- und Bewertungskapazitäten erforderlich. Der Beschluss, das Finanzministerium mit der künftigen Verwaltung der Strukturfonds zu beauftragen, stellt einen wichtigen Schritt dar. Wenngleich noch weitere Vorschriften über die interne staatliche Finanzkontrolle und über externes Audit verabschiedet werden müssen, konnten einige Ergebnisse in diesem Bereich erzielt werden, insbesondere beim Ausbau der Verwaltungsstrukturen. Auch hier sind die Arbeiten noch nicht beendet.

Die Vorbereitung der Verwaltung auf die Mitgliedschaft in der EU stellt nach wie vor eine der größten Herausforderungen für Lettland dar. Im Hinblick auf die Aufgaben, die Lettland nach dem Beitritt im Zusammenhang mit der Verwaltung und Durchsetzung des Besitzstands ausführen muss, wurde ein wesentlicher Anteil der notwendigen Behörden und Einrichtungen geschaffen oder umstrukturiert. Dieser Prozess muss fortgesetzt werden, einschließlich des Aufbaus weiterer neuer Stellen und Mechanismen; dazu zählen das Amt für die Überwachung des öffentlichen Auftragswesens, die agrarpolitischen Marktinterventionsmechanismen und der Garantiefonds für den Arbeitnehmerschutz bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers. Um eine verlässliche Um- und Durchsetzung des Besitzstands sicherzustellen, müssen außerdem unbedingt alle Einrichtungen mit ausreichenden Mitteln ausgestattet werden, wie z.B. die neue Regulierungskommission für den öffentlichen Dienst, die wichtige Regulierungsfunktionen im Zusammenhang mit dem Besitzstand auf den Gebieten Schienenverkehr, Energie und Telekommunikationswesen übernehmen wird. Kontinuierliche Bemühungen sind auch notwendig, um eine tragfähige, effiziente und kontrollierbare Verwaltung der EG-Fonds zu gewährleisten.

Lettland ist bei der Verwirklichung aller kurzfristigen prioritären Ziele der Beitrittspartnerschaft vorangekommen. Die Erfolge betrafen unter anderem die Bereiche freier Warenverkehr, Sozialpolitik und Beschäftigung sowie den Umweltschutz, wo der Prozess nahezu abgeschlossen ist. Sämtliche mittelfristigen Prioritäten wurden in Angriff genommen und bei den meisten von ihnen gute Fortschritte verzeichnet. Besonders gute Ergebnisse wurde bei der Freizügigkeit, bei den Vorschriften über audiovisuelle Medien und im Zollwesen erzielt. Allerdings müssen die Arbeiten zur Verwirklichung sämtlicher prioritärer Ziele fortgesetzt werden, wobei besonderes Augenmerk auf die Bereiche zu richten ist, in denen noch wichtige Rechtsvorschriften erlassen werden müssen, wie Energie, Telekommunikation sowie wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt, oder in denen die Verwaltungsstrukturen gestärkt werden müssen, wie Landwirtschaft, Fischerei und Kontrolle der EG-Fonds.

Litauen

In ihrer Stellungnahme aus dem Jahr 1997 kam die Kommission zu dem Schluss, dass Litauen die politischen Kriterien erfuellt. Seitdem hat das Land bei der weiteren Festigung und Vertiefung der Stabilität seiner Institutionen erhebliche Fortschritte gemacht und garantiert Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und die Achtung und den Schutz von Minderheiten. Im letzten Jahr wurden weitere Anstrengung in dieser Richtung unternommen. Litauen erfuellt weiterhin die politischen Kriterien.

Litauen hat bei der Reform der öffentlichen Verwaltung und der Justiz, wo das System der Verwaltungsgerichte neu organisiert wurde, einige Fortschritte erzielt. Mit dem Inkrafttreten des neuen Bürgerlichen Gesetzbuches kam es zu einer Verbesserung des Rechtssystems. Die Kapazitäten zur Bekämpfung der Korruption wurden erhöht. Zu erwähnen ist auch die aktive Rolle, die der Gleichstellungsbeauftragte im Hinblick auf die Chancengleichheit und seit kurzem auch hinsichtlich der Rechte des Kindes spielt.

Um mit der allumfassenden Reform der öffentlichen Verwaltung voranzukommen, sind anhaltende Anstrengungen vonnöten, wobei zugleich die Voraussetzungen für die erforderliche Kontinuität und Stabilität der Verwaltung zu schaffen sind. Für eine angemessene Mittelausstattung sollte gesorgt und die dienststellenübergreifende Koordinierung weiter ausgebaut werden; auch Fortbildungsmaßnahmen sind systematischer durchzuführen. Was das Justizwesen betrifft, so muss dringend das neue Gerichtsverfassungsgesetz verabschiedet werden. Die Gerichte sollten mit angemessenen Haushaltsmitteln und Verwaltungskompetenzen ausgestattet werden, die für ihre Verwaltung nötig sind. Die Verabschiedung der Strafprozessordnung muss beschleunigt werden, um die Anwendung des neuen Strafgesetzbuches zu ermöglichen.

Im Bereich der Korruptionsbekämpfung sollten die Bemühungen des letzten Jahres fortgesetzt und noch intensiviert werden. Zu diesem Zweck sollte das Parlament die nationale Korruptions bekämpfungsstrategie und das dazugehörige Durchführungsprogramm sowie ein neues Gesetz über Korruptionsprävention verabschieden. Was die anhaltende Besorgnis um die Korruption der Verwaltung betrifft, bedarf es weiterer Fortschritte, um einen transparenten Ablauf der Verwaltungsverfahren sicherzustellen; die für Korruptionsbekämpfung zuständigen Stellen sollten besser koordiniert werden.

Im Hinblick auf die politischen Kriterien hat Litauen bei der Erfuellung der Beitrittsprioritäten Fortschritte gemacht. Die Umsetzung des Gesetzes über die öffentliche Verwaltung und des Gesetzes über den öffentlichen Dienst ist nur begrenzt vorangekommen. Die Regierung hat die nationale Korruptionsbekämpfungsstrategie gebilligt, die nun vom Parlament verabschiedet werden muss und dann umzusetzen ist. Ein Fortbildungsprogramm für Richter, das sich mit verschiedenen Aspekten des Gemeinschaftsrechts und der Durchsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands befasst, ist auf den Weg gebracht worden und sollte fortgeführt werden.

Litauen verfügt über eine funktionierende Markwirtschaft. Falls weiterhin wesentliche Anstrengungen unternommen werden, um die schwungvolle Umsetzung des Strukturreformprogramms voranzutreiben, dürfte das Land in Kürze in der Lage sein, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften in der Union standzuhalten.

Litauen hat die gesamtwirtschaftliche Stabilität aufrecht erhalten können, das Haushalts- und das Außenhandelsdefizit etwas abgebaut und die staatlichen Eingriffe verringert. Die Privatisierung im Bankensektor, anderen Wirtschaftszweigen und von Grund und Boden steht kurz vor dem Abschluss. Und schließlich sind die neuen Gesetze über Konkurs und Unternehmensumstrukturierung in Kraft getreten.

Die Arbeitslosigkeit ist jedoch nach wie vor hoch und die strukturellen Arbeitsmarktprobleme harren noch einer Lösung. Zwar wurden wichtige Gesetze zur Umstrukturierung und Liberalisierung des Energiemarktes verabschiedet, doch bedarf es weiterer Gesetze und eines wirksamen Rechtsvollzugs. Das Kredit- und Versicherungs gewerbe ist weiterhin schwach ausgeprägt und ineffizient. Das Volumen an in- und ausländischen Investitionen ist immer noch relativ gering. Die Behörden müssen die neuen unternehmensrechtlichen Bestimmungen und insbesondere die konkursrechtlichen Vorschriften ordnungsgemäß anwenden. Die geplante Rentenreform muss vorangetrieben und umgesetzt werden. Die Haushaltsdisziplin muss beibehalten werden, und es ist für eine auf Dauer tragbare Finanzlage der öffentlichen Hand zu sorgen, auch um das Leistungsbilanzdefizit im Rahmen der Currency-board-Regelung unter Kontrolle zu halten.

Litauen hat in den meisten Bereichen bei der Umsetzung und Anwendung des EG-Rechts bedeutende Fortschritte erzielt. Zwar fallen diese Fortschritte unterschiedlich aus, doch die Lücken schließen sich, und Litauen hat in einigen Bereichen sogar eine sehr weitgehende Rechtsangleichung erreicht. Insbesondere in den Bereichen, die die Verwendung der EG-Mittel betreffen, besteht noch beträchtlicher Handlungsbedarf. Insgesamt ist die Verwaltung leistungsfähiger geworden, obwohl es nicht einfach war, in den Bereichen, in denen die Verwaltung im letzen Jahr umstrukturiert wurde, die erforderlichen Kapazitäten aufzubauen.

Im Hinblick auf den freien Warenverkehr im Binnenmarkt ist Litauen mit der Umsetzung der EU-Vorschriften und dem Ausbau seiner Institutionen (namentlich für Normung und Akkreditierung) weiter vorangekommen. Die Rechtsangleichung im Bereich des öffentlichen Auftragswesens muss noch abgeschlossen werden, wohingegen die Umsetzung der geltenden Rechtsvorschriften vorwärts gekommen ist. Die Verwaltung des Amts für öffentliches Auftragswesen ist leistungsfähiger geworden, bedarf aber eines weiteren Ausbaus. Was die Freizügigkeit betrifft, so steht die gesetzliche Verankerung der Bürgerrechte weitgehend mit dem Besitzstand in Einklang und die Fortschritte im Hinblick auf die gegenseitige Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise müssen weitergehen. Im Bereich des freien Dienstleistungsverkehrs hat sich Litauen flankierend zur fortschreitenden Rechtsangleichung um den Ausbau der Verwaltungskapazität vor allem im Finanzdienstleistungssektor bemüht. Weitere Fortschritte wurden im Bereich des freien Kapitalverkehrs erzielt, wo Litauen bereits eine weitgehende Liberalisierung vollzogen hat. Auf dem Gebiet der Wettbewerbspolitik spiegelt sich die vollzogene gute Rechtsangleichung in der bislang recht positiven Erfolgsbilanz wider, die der litauische Wettbewerbsrat vorweisen kann. Was das Gesellschaftsrecht betrifft, so wurden zwar bei der Angleichung der Rechtsvorschriften über den Schutz der Rechte an geistigem und gewerblichem Eigentum beachtliche Fortschritte erzielt, doch der tatsächliche Vollzug dieser Vorschriften ist noch sehr verbesserungsbedürftig.

Im Bereich der Wirtschafts- und Währungsunion hat Litauen mit der Verabschiedung des neuen Zentralbankgesetzes die Rechtsangleichung weitgehend vollzogen. Im Steuerbereich ist Litauen mit der Angleichung an die EG-Vorschriften über indirekte Steuern vorangekommen und hat auch die Leistungsfähigkeit seiner Verwaltung gesteigert. Die EDV-Systeme der Steueraufsicht müssen weiter modernisiert werden, damit die Zusammenschaltung mit den Systemen der EG möglich ist. Gut vorangekommen ist die Rechtsangleichung im Bereich Zollunion, doch muss begleitend die administrative und operative Kapazität erheblich gesteigert werden, und zwar vor allem durch die Entwicklung von EDV-Systemen, die eine Zusammenschaltung mit den Zollinformationssystemen der EG ermöglichen.

Im Bereich Landwirtschaft hat Litauen bei der Reform seiner Agrarbehörden weitere Fortschritte erzielt. Wichtige Maßnahmen stehen jedoch noch aus, insbesondere zum weiteren Ausbau des Feldstückkennzeichnungssystems, zur Durchsetzung und praktischen Anwendung der Verwaltungsmechanismen der Gemeinsamen Agrarpolitik und weiteren Vorbereitungen für die Zahlstelle. Litauen ist im Hinblick auf die Lebensmittelsicherheit und im Veterinär- und Pflanzenschutzsektor weiter vorangekommen, muss aber die Durchführungsstrukturen noch mehr ausbauen. Zu begrenzten Fortschritten kam es bei der Modernisierung der Inspektionseinrichtungen an der Außengrenze. Auf dem Gebiet der Fischerei ist der Aufbau der Verwaltungskapazität fortgeschritten, doch bei der Vorbereitung der strukturpolitischen Maßnahmen und im marktpolitischen Bereich besteht noch erheblicher Handlungsbedarf.

Im Verkehrssektor ist Litauen in den Bereichen Sicherheit im Straßenverkehr, Umstrukturierung der Eisenbahnen und Zivilluftfahrt sowie mit der Steigerung der diesbezüglichen Verwaltungskapazität gut vorangekommen. Allerdings gibt es noch Bereiche, in denen beträchtliche weitere Fortschritte geboten sind; dies gilt namentlich für die Inspektionskapazitäten. Im Energiesektor hat Litauen einen akzeptablen Stand der Rechtsangleichung erzielt, muss jedoch insbesondere mit Blick auf den Energiebinnenmarkt seine Bemühungen fortsetzen. Weitere Arbeiten sind auch im Kernenergiebereich erforderlich. Litauen muss seine Stilllegungsverpflichtungen bestätigen und umsetzen sowie für ein hohes Maß an nuklearer Sicherheit sorgen.

Im Bereich der Sozialpolitik ist Litauen mit der Übernahme und Umsetzung der EG-Vorschriften kontinuierlich vorangekommen. Das neue Arbeitsgesetz und das Gesetz über die öffentliche Gesundheitsfürsorge müssen jedoch noch verabschiedet werden. Der Um- und Durchsetzung ist weitere Aufmerksamkeit zu widmen, und auch der soziale Dialog ist ausbaubedürftig.

Litauen ist im Umweltbereich weiter vorangekommen, und der Großteil des Rechtsrahmens befindet sich hier nun in Kraft. Der Vollzug gestaltet sich weiterhin problematisch, vor allem dort, wo umfangreiche Investitionen oder Investitionen privater Unternehmen erforderlich sind.

Im Bereich Telekommunikation wurden bei der Angleichung des Rechtsrahmens einige Fortschritte erzielt. Die Regulierungsbehörde hat ihre Arbeit aufgenommen, muss aber gestärkt werden.

Im Bereich Justiz und Inneres wurde der Schutz der Außengrenzen weiter gestärkt und Verbesserungen bei der Beseitigung der Schwachstellen in der dienststellenübergreifenden Koordinierung erreicht. Diese Anstrengungen müssen fortgesetzt werden. Litauen hat einen Schengener Aktionsplan verabschiedet.

Auf dem Gebiet der Regionalpolitik und der Koordinierung der strukturpolitischen Instrumente ergingen vor kurzem wichtige Beschlüsse im Hinblick auf den institutionellen Aufbau für die Verwaltung der Strukturfonds. Diese Beschlüsse müssen dringend umgesetzt werden durch die Stärkung der Verwaltungskapazität, die Entwicklung einer effektiven Koordinierung zwischen den betroffenen Ministerien und die Ausarbeitung eines Rahmens zur Programmierung und Durchführung von Gemeinschaftsunterstützung, wobei das Prinzip der Partnerschaft respektiert werden muss.

Wenngleich es im Bereich der Finanzkontrolle zu einigen Fortschritten gekommen ist, muss Litauen dringend für einen erheblichen Ausbau seiner Kapazitäten zur Um- und Durchsetzung der Rechtsvorschriften über die Finanzkontrolle in der öffentlichen Verwaltung sorgen. Im Hinblick auf die Finanz- und Haushaltsbestimmungen ist Litauen etwas vorangekommen, doch zur Umsetzung des Haushaltsgesetzes 2000 bedarf es noch beträchtlicher Anstrengungen.

Litauen hat in der Haushaltspolitik weiterhin Zurückhaltung geübt und gleichzeitig Fortschritte beim Aufbau der für die Umsetzung und Anwendung der EG-Vorschriften erforderlichen Verwaltungskapazität gemacht. Die Leistungsfähigkeit der Verwaltung ist jedoch immer noch recht schwach und kann leicht einbrechen, falls die organisatorische Struktur unbedacht verändert wird. Es bedarf nachhaltiger Anstrengungen, wenn die jetzt erreichte Verwaltungskapazität aufrecht erhalten und weiter ausgebaut werden soll.

Insgesamt ist Litauen bei der Erfuellung der in der Beitrittspartnerschaft ausgewiesenen kurzfristigen und in geringerem Maße auch der mittelfristigen Prioritäten zufriedenstellend vorangekommen. Insbesondere hat Litauen verschiedene kurzfristige Prioritäten in den Bereichen wirtschaftliche Kriterien, Binnenmarkt, Energie und Umwelt weitgehend verwirklicht. Einige kurzfristige Ziele, etwa in der Landwirtschaft, sind noch nicht vollständig verwirklicht. Die meisten mittelfristigen Ziele wurden teilweise erreicht, doch müssen insbesondere im Hinblick auf die Verwaltung und Kontrolle der EG-Mittel noch weitere Anstrengungen unternommen werden.

Malta

Malta erfuellt weiterhin die politischen Kriterien von Kopenhagen. Weitere Anstrengungen wurden unternommen, um die Verwaltung auf die Tätigkeit innerhalb der EU vorzubereiten. Die Bilanz der Behörden in Bezug auf die Gewährleistung von Demokratie und Menschenrechten ist im Allgemeinen weiterhin gut.

Hinsichtlich des Funktionierens der Justiz ist das Land weiter vorangekommen, denn der Rückstand bei Gerichtsverfahren wurde abgebaut und es wurden erste Schritte zur Durchführung des Flüchtlingsgesetzes unternommen.

Malta verfügt über eine funktionierende Marktwirtschaft. Es müsste in der Lage sein, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten.

Die makroökonomischen Parameter BIP-Wachstum, Arbeitslosigkeit und Inflation entwickelten sich günstig, zudem konnte das Haushaltsdefizit deutlich verringert werden. Die mittelfristige Finanzplanung der Regierung bewirkte einen weiteren Rückgang des Defizits der öffentlichen Haushalte. Fortschritte wurden bei der Ausarbeitung von Umstrukturierungs- und Privatisierungsprogrammen sowie von Initiativen für das Unternehmertum erzielt.

Trotz Rückgang ist das Haushaltsdefizit noch immer zu hoch und trägt zu einem sehr hohen Leistungsbilanzdefizit bei. Letzteres wies zwar eine ausgeprägte einmalige Komponente auf, muss aber sorgfältig beobachtet werden. Die öffentlichen Finanzen müssen mittelfristig stabilisiert werden, wobei auch die Reform des sozialen Sicherungssystems zu berücksichtigen ist. Die Umstrukturierung und Privatisierung öffentlicher Einrichtungen und mit Verlust arbeitender öffentlicher Unternehmen geht weiter langsam voran. Es bedarf weiterer Anstrengungen zur Einschränkung des staatlichen Einflusses auf die Wirtschaft. Eine beschleunigte Durchführung der Strukturreformen und eine weitere Liberalisierung sind von entscheidender Bedeutung für die Stabilität der Zahlungsbilanz und der internationalen Wettbewerbsfähigkeit in einem offeneren Umfeld.

Seit dem letzten Regelmäßigen Bericht ist Malta mit der Angleichung seiner Rechtsvorschriften an den Besitzstand und bei der Stärkung seiner Verwaltungskapazität gut vorangekommen, allerdings sind die Fortschritte in den einzelnen Bereichen ungleich ausgeprägt.

Weitere Fortschritte in erheblichem Maße wurden bei der Angleichung an den Besitzstand im Bereich des freien Warenverkehrs, insbesondere in Bezug auf die Rechtsvorschriften für den Neuen Globalen Ansatz erzielt. Malta muss seine Anstrengungen in Bezug auf Normung, Zertifizierung und Marktaufsicht fortsetzen und seine Vorschriften über das öffentliche Beschaffungswesen in Bezug auf Rechtsmittel und Einrichtungen öffentlichen Rechts dem Besitzstand angleichen. Was die Freizügigkeit anbelangt, so sollten die Bemühungen um eine weitere Angleichung der maltesischen Vorschriften ebenfalls fortgeführt werden. In Bezug auf den freien Dienstleistungs- und Kapitalverkehr ist Malta weiter vorangekommen, es bedarf aber noch einer weiteren Angleichung bei den Vorschriften über Banken- und Wertpapierdienstleistungen, Datenschutz und Geldwäsche. Im Bereich des Gesellschaftsrechts hat Malta die Angleichung beinahe abgeschlossen. Was das Wettbewerbsrecht anbelangt, so sind gewisse Fortschritte zu verzeichnen, da mit der Durchsetzung der Vorschriften über staatliche Beihilfen begonnen wurde, aber es bedarf noch weiterer Anstrengungen zur Stärkung der Verwaltungskapazität in diesem Bereich und um dafür zu sorgen, dass öffentliche Unternehmen gemäß dem Besitzstand vom Wettbewerbsrecht erfasst werden.

Im Bereich der Sozialpolitik hat Malta erhebliche Fortschritte erzielt, hauptsächlich in Bezug auf das Arbeitsrecht sowie Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz. In Bezug auf die Gleichberechtigung und zur weiteren Stärkung der Fähigkeit zur Durchführung der Vorschriften über Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz sind jedoch noch Anstrengungen vonnöten.

Was den Bereich der Steuern anbelangt, so wurden in Bezug auf die Verbrauchsteuern erhebliche Fortschritte und in Bezug auf die MwSt einige Fortschritte erzielt, allerdings muss Malta noch hinsichtlich der befreiten Umsätze und des Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung vorankommen. Trotz einiger Fortschritte im Bereich des Zolls bedarf es noch weiterer Anstrengungen zur Angleichung der maltesischen Vorschriften an den einschlägigen Besitzstand und zum Aufbau der Verwaltungskapazität für dessen Durchführung.

In den Bereichen Telekommunikation sowie Kultur und audiovisuelle Medien ist Malta weiter vorangekommen. Außerdem wurde ein geeigneter Rechtsrahmen für die Entwicklung von Investitionen und die Umstrukturierung von KMUs geschaffen.

Im Bereich der Statistik ist das Statistische Amt Maltas weiter vorangekommen und setzt seine Bemühungen zur vollen Angleichung seiner Methoden an die EG-Standards fort. Was die Finanzkontrolle anbelangt, so wurde die Umstellung des internen Prüfsystems der Regierung abgeschlossen und der Rechnungshof wurde weiter gestärkt, so dass Malta über einen angemessenen institutionellen Rahmen für interne und externe Prüfungen verfügt. Diese Fortschritte sollten weiter konsolidiert werden. Wesentliche Fortschritte wurden im Bereich der Regionalpolitik erzielt, indem die zur Durchführung der Struktur- und des Kohäsionsfonds erforderlichen Strukturen geschaffen und gestärkt wurden.

In Bezug auf die Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres wurden bei der Gesetzgebung nur wenige Fortschritte erzielt. Allerdings ist Malta bei der Vorbereitung seiner Verwaltung auf die Durchführung des Asylrechts und von Grenzkontrollen gemäß den Anforderungen des Schengener Übereinkommens insbesondere durch einen einschlägigen Schengen-Aktionsplan vorangekommen. Weiterer Anstrengungen bedarf es noch in Bezug auf Datenschutz, Migration, Visumspolitik und justizielle Zusammenarbeit.

Im Bereich der Landwirtschaft gab es nur wenig Fortschritte. Die Übernahme des größten Teils des umfangreichen einschlägigen Besitzstands und die Vorbereitung der maltesischen Landwirtschaft auf die Gemeinsame Agrarpolitik stehen noch aus. Was den Umweltschutz anbelangt, so stellt die Verabschiedung des Umweltschutzgesetzes und der Erlass von Durchführungsvorschriften zwar einen erheblichen Fortschritt dar, aber noch ist Malta weit von einer vollen Angleichung an den Besitzstand entfernt und seine Kapazität zur Durchsetzung der einschlägigen Rechtsvorschriften ist noch immer sehr schwach ausgeprägt. Außerdem muss eine Gesamtstrategie für die Verabschiedung und Durchführung des Besitzstands im Bereich des Umweltschutzes entworfen werden.

Im vergangenen Jahr begann Malta mit der Stärkung seiner Kapazität zur Durchführung des Besitzstands in den Bereichen staatliche Beihilfen, Regionalpolitik und Asylrecht. Die Bemühungen zur Stärkung der Verwaltungskapazität wurden in vielen Bereichen fortgeführt, insbesondere in den Bereichen freier Warenverkehr, Marktaufsicht, Verkehr, Steuern, Sozialpolitik, Zoll, Statistik, Grenzkontrolle und Finanzkontrolle. Die weitere Stärkung der Verwaltungskapazität in diesen Bereichen, insbesondere auch in Bezug auf den Besitzstand im Bereich der Sicherheit im Seeverkehr, ist wirklich wichtig. Sowohl beim Zoll als auch bei den Steuern ist der Entwicklung von EDV-Systemen für den Datenaustausch mit der EG besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Außerdem muss die Verwaltungskapazität in Bezug auf die Grenzen gestärkt werden, und Malta sollte auch seine Bemühungen zur Durchsetzung der geistigen Eigentumsrechte intensivieren.

Die Fähigkeit zur Durchsetzung des Besitzstands im Bereich des Umweltschutzes ist weiterhin besonders besorgniserregend und sollte daher vorrangig gestärkt werden. Außerdem sollte Malta seine Verwaltungskapazität im Bereich der Landwirtschaft erheblich stärken - insbesondere die Regelungen für Veterinär- und Pflanzenschutzinspektionen bedürfen der Verbesserung.

Die meisten kurz- und mittelfristigen Prioritäten der Beitrittspartnerschaft wurden teilweise erfuellt. Besonders deutlich waren die Fortschritte in den Bereichen freier Warenverkehr und Sozialpolitik, aber auch in Bezug auf Steuern und Telekommunikation. Weiterer Anstrengungen bedarf es insbesondere in den Bereichen Landwirtschaft, Umweltschutz und freier Dienstleistungsverkehr.

Polen

Die Kommission gelangte in ihrer Stellungnahme 1997 zu dem Schluss, dass Polen die politischen Kriterien erfuellt. Seitdem hat das Land weitere erhebliche Fortschritte bei der Festigung und Stärkung der Stabilität seiner Institutionen gemacht, die Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und Achtung und Schutz der Minderheiten gewährleisten. Im vergangenen Jahr wurden weitere Anstrengungen in diese Richtung unternommen. Polen erfuellt weiterhin die politischen Kriterien von Kopenhagen.

Im Bereich der öffentlichen Verwaltung wurden bei der Durchführung des Gesetzes von 1999 über den öffentlichen Dienst weitere Fortschritte gemacht. Weitere Anstrengungen sind jedoch erforderlich, um die Umsetzung des Gesetzes zu beschleunigen und sicherzustellen, dass bis zum Beitritt ein unabhängiger, gut ausgebildeter und motivierter öffentlicher Dienst vorhanden ist.

Bei der Reform der Justiz und der Beseitigung der größten Engpässe im Justizsystem hat Polen weitere Fortschritte erzielt. Das Reformtempo muss jedoch beschleunigt und die Fragen im Zusammenhang mit der richterlichen Immunität müssen in Angriff genommen werden.

Weitere Schritte wurden getan, zum Beispiel durch die Annahme der dringend benötigten Gesetzgebung zur Bekämpfung der Korruption, welche weiterhin Anlass zu großer Besorgnis gibt. Es gilt jetzt, sich auf einen kohärenten Ansatz zur Korruptionsbekämpfung, auf die Anwendung der Gesetzgebung sowie vor allem auf die Schaffung einer Verwaltungs- und Unternehmenskultur zu konzentrieren, die gegen Korruption gefeit ist.

Bei der Schaffung eines Rechtsrahmens für die Gleichstellung von Männern und Frauen wurden gewisse Fortschritte erzielt, jedoch bedarf es weiterer Anstrengungen in diesem Bereich.

Ein neues Element, das zum Vorschein gekommen ist, betrifft den Missbrauch des Polizeigewahrsams, über den in einigen Fällen berichtet wurde. Diese Frage muss geklärt werden, und erste Schritte hierzu wurden bereits unternommen.

Die Stärkung der Leistungsfähigkeit von Verwaltung und Justiz sowie ein besseres Funktionieren der Justiz und eine bessere Ausbildung in EG-Recht gehörten zu den Prioritäten der Beitrittspartnerschaft. Entsprechende Maßnahmen wurden ergriffen, auch wenn noch weitere Anstrengungen nötig sind.

Polen ist eine funktionierende Marktwirtschaft. Sofern die derzeitigen Reformanstrengungen unter kohärenten politischen Rahmenbedingungen fortgesetzt und intensiviert werden, dürfte Polen in der Lage sein, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften in der Union in absehbarer Zeit standzuhalten.

Zu Beginn des Berichtszeitraums wurde eine angemessene gesamtwirtschaftliche Stabilität aufrecht erhalten und das Wachstum war erneut beachtlich, bevor es sich mit Beginn der zweiten Hälfte dieses Jahres deutlich verlangsamte. Die Privatisierung wurde fortgesetzt und in empfindlichen Sektoren wie Kohle und Strom wurde die Umstrukturierung vorangetrieben. Der Rechtsrahmen für die Unternehmen wurde mit der Annahme des neuen Konkursgesetzes und des neuen Handelskodex gestärkt.

Der scharfe Rückgang des Wachstums spiegelt weitgehend Probleme des makroökonomischen Policy-mix (Abstimmung zwischen Steuer- und Geldpolitik) wider. Die ohnehin hohe Arbeitslosigkeit hat sich erhöht und das Haushaltsdefizit steigt weiter an. Steuerpolitische Anpassungen sind erforderlich, um einen geeigneteren Policy-mix zu erreichen und die mittelfristige Tragfähigkeit der öffentliche Finanzen nicht zu gefährden. Dies würde dazu beitragen, die Märkte zu beruhigen und das Vertrauen der Unternehmen zu stärken. Die Regierung sollte die Privatisierungen und Umstrukturierungen in einigen Schlüsselsektoren vorantreiben, zum Beispiel in einigen traditionellen Industriesektoren oder in der Landwirtschaft. Sie sollte klare Pläne zur Beseitigung von Hindernissen für den Marktzugang und indirekten staatlichen Beihilfen in Form von Zahlungsrückständen bei Steuern und Sozialabgaben verfolgen, die das normale Spiel der Marktkräfte behindern. Die Anwendung der Konkursverfahren ist zu verbessern. Weitere Maßnahmen sind zu ergreifen, um die Infrastruktur des Landes auszubauen und eine bessere Anpassung des Arbeitsmarktes an die sich verändernden wirtschaftlichen Bedingungen zu erreichen.

Im Berichtszeitraum wurden intensive Anstrengungen zur Übernahme des Gemeinschaftsrechts unternommen. In einigen Bereichen wurde bei der Übernahme des Primärrechts ein bedeutender Durchbruch erzielt. In anderen Bereichen wurde das im Jahr 2000 Erreichte durch die Annahme der erforderlichen Sekundärgesetzgebung auf Grundlage der letztes Jahr verabschiedeten Rahmengesetze weiter gefestigt. Dieser Prozess der Konsolidierung und der inhaltlichen Ausfuellung der Rechtsvorschriften ist von entscheidender Bedeutung für die künftige Fähigkeit zur Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands und muss durch weitere Anstrengungen noch intensiviert werden. Zusätzliche Anstrengungen sind sogar noch mehr zur Stärkung der Verwaltungskapazität für die Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands erforderlich. Auch in dieser Hinsicht hat es zwar Fortschritte gegeben, jedoch besteht nach wie vor ein großer Unterschied zwischen den Fortschritten in diesem Bereich und bei der Übernahme der Rechtsvorschriften.

Im Hinblick auf den Binnenmarkt konzentrierten sich die Anstrengungen in verschiedenen Bereichen nach der bereits erfolgten Annahme von Rahmengesetzen auf die für die Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands in diesen Bereichen erforderliche Sekundärgesetzgebung, insbesondere bei Normen und Zertifizierung sowie staatlichen Beihilfen. Dies sind beides Bereiche, in denen die entsprechenden Rechtsvorschriften aufgrund der von Polen eingegangenen Verpflichtungen vor dem Beitritt umgesetzt werden müssen und in denen bisher nur begrenzte Fortschritte erzielt worden sind. Im Bereich Normen und Zertifizierung bedarf es noch erheblicher Anstrengungen zur Schaffung der erforderlichen Verwaltungskapazität. Im Wettbewerbsbereich ist dies nicht der Fall, wo die Verwaltungskapazität besteht, die Rechtsvorschriften aber bisher nur in begrenztem Umfang angewendet werden. Bei den mit dem Binnenmarkt zusammenhängenden Elementen der Nahrungsmittelsicherheit wurden durch die Annahme eines Rahmengesetzes erhebliche Fortschritte erzielt, wenngleich noch erhebliche Anstrengungen zur Annahme der Sekundärgesetzgebung und Entwicklung der entsprechenden Verwaltungskapazität erforderlich sein werden. Das Gesetz über das gewerbliche Eigentum wurde verabschiedet, auch wenn es vorerst noch Schwierigkeiten im Zusammenhang mit dem im neuen Arzneimittelgesetz festgelegten Datenschutz gibt. Auch wenn bei den Verwaltungsstrukturen einige Verbesserungen zu verzeichnen sind, müssen in diesem Bereich noch weitere Anstrengungen unternommen werden, wobei besonderes Augenmerk auf die Durchsetzung der Vorschriften zu legen ist.

Polen weist im freien Dienstleistungs- und Kapitalverkehr weiterhin eine gute Bilanz auf, und es sind noch weitere Anstrengungen zur Stärkung der Verwaltungskapazität in diesen Bereichen unternommen worden. Beträchtliche Fortschritte sind bei der Gesetzgebung über öffentliche Beschaffungen und einige Fortschritte im Bereich der Freizügigkeit zu verzeichnen. Weitere Anstrengungen werden aber notwendig sein, um eine reibungslose Integration Polens in den Binnenmarkt zu gewährleisten.

Im Telekommunikationsbereich wurde die bereits bestehende Gesetzgebung schrittweise umgesetzt. Bei der weiteren Angleichung der Rechtsvorschriften über die indirekte Besteuerung gab es nur geringe Fortschritte, und weitere Maßnahmen werden notwendig sein, um sicherzustellen, dass die erforderlichen Systeme für den Austausch EDV-gestützter Daten zwischen der EG und Polen vorhanden sein werden.

Hinsichtlich der WWU wurden keine neuen Rechtsvorschriften zur Stärkung der Unabhängigkeit der Nationalbank erlassen.

In der Industriepolitik wurden einige Fortschritte erzielt. Die erforderlichen Schritte zur Lösung noch offener Fragen im Stahlsektor wurden unternommen, jedoch müssen sie mit Nachdruck zu Ende geführt werden.

Eine schlüssige Strategie für den Agrarbereich fehlt zurzeit noch. Die notwendige grundlegende Reform von Politik, Gesetzgebung und Strukturen hat bisher weder in der Landwirtschaft noch im Fischereisektor stattgefunden. In beiden Sektoren wurden einige Fortschritte in der Primärgesetzgebung verzeichnet, insbesondere bei den Veterinärvorschriften im Agrarbereich. Die Verwaltungskapazität im Fischereibereich weist extreme Schwächen auf und auch in der Landwirtschaft wurden diese Schwächen deutlich, insbesondere was das Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem (IACS) und die Grenzverwaltung sowohl in Bezug auf die Tiergesundheits- als auch auf die Pflanzenschutzvorschriften betrifft.

Im Bereich Umwelt wurden erhebliche Fortschritte bei der Primärgesetzgebung erzielt. Auch im Energie- und vor allem im Verkehrsbereich hat es einige Fortschritte gegeben. In allen drei Bereichen sind jedoch noch beträchtliche Anstrengungen zur Stärkung der Verwaltungskapazität vonnöten. Dies gilt besonders für die Umwelt, wo sie Strukturen sowohl auf regionaler wie auch auf nationaler Ebene gestärkt werden müssen.

Hinsichtlich der Regionalpolitik hat es kaum Veränderungen gegeben. Im Sozialbereich wurden in erster Linie bei den Rechtsvorschriften über die öffentliche Gesundheit Fortschritte erzielt, während die Rechtsdurchsetzung, vor allem im Bereich des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz, Anlass zu Besorgnis gibt. Hier bedarf es zusätzlicher Anstrengungen, insbesondere was die Stärkung der Arbeitsinspektorate angeht. Im Bereich Justiz und Inneres wurden weitere Fortschritte verzeichnet, insbesondere hinsichtlich des Grenzschutzes und der Grenzverwaltung, soweit dies die Umsetzung der vorher beschlossenen Strategie für den Zoll betrifft. Anstrengungen wurden unternommen, um die Situation der mit dem Kampf gegen die organisierte Kriminalität betrauten Vollzugsbehörden, insbesondere der Polizei, zu verbessern. Diese Anstrengungen müssen noch verstärkt werden. Weiterer Anstrengungen bedarf es auch im Zollbereich zur Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand und zum Aufbau einer effektiven Kapazität für die Umsetzung der Rechtsvorschriften. Bedeutende Fortschritte wurden bei der Annahme von Rechtsvorschriften über die interne Finanzkontrolle erzielt und es gilt jetzt, die erforderlichen Kontrollmechanismen einzurichten.

Polen hat bei der Rechtsangleichung, insbesondere im Bereich des Sekundärrechts, weitere Fortschritte gemacht. Wie bereits gesagt, sind im Hinblick auf den Beitritt ähnliche Anstrengungen zur Anpassung und Stärkung der entsprechenden Verwaltungsstrukturen nötig. In einigen Bereichen hinkt die Verwaltungskapazität noch hinterher. Auch die Schaffung der für eine solide, effiziente und nachvollziehbare Verwaltung der EG-Mittel erforderlichen Verwaltungskapazität muss vorangetrieben werden.

Der Unterschied zwischen den Fortschritten bei der Übernahme der Rechtsvorschriften und der Stärkung der Verwaltungskapazität spiegelt sich darin wider, inwieweit die kurzfristigen Prioritäten der Beitrittspartnerschaft in Angriff genommen wurden. Bei den mit dem gemeinschaftlichen Besitzstand zusammenhängenden Elementen wurden weitere Fortschritte erzielt. Weitere Anstrengungen sind dagegen in allen Bereichen erforderlich, um die Verwaltungskapazitäten aufzubauen und zu stärken, und zwar insbesondere in den Bereichen Zertifizierung, Landwirtschaft, Fischerei und Regionalpolitik, Soziales, Zoll sowie Justiz und Inneres.

Polen hat bei der Erfuellung der mittelfristigen Prioritäten erste Fortschritte erzielt. Die Ergebnisse fielen jedoch unterschiedlich aus, wobei die deutlichsten Fortschritte bei den legislativen Komponenten der Prioritäten zu verzeichnen waren. Sie bilden die Grundlage für den Aufbau der für die Durchführung der Rechtsvorschriften erforderlichen Verwaltungskapazität. Die Anstrengungen in diesem Bereich müssen aber weiter intensiviert werden.

Rumänien

In der Stellungnahme von 1997 kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass Rumänien die politischen Kriterien erfuellt. Seither hat das Land beträchtliche Fortschritte bei der weiteren Konsolidierung und Stabilisierung seiner Institutionen erzielt, die Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Wahrung der Menschenrechte sowie Achtung und Schutz der Minderheiten gewährleisten. Im vergangenen Jahr waren weitere positive Entwicklungen zu verzeichnen. Rumänien erfuellt die politischen Kriterien von Kopenhagen nach wie vor.

Die Effizienz der Legislative wie auch das Funktionieren der Exekutive haben sich deutlich verbessert. Die Reform der Gerichtsverfahren wurde fortgesetzt, und die effektive Anwendung der neuen Rechtsvorschriften über das öffentliche Beschaffungswesen dürfte bei der Bekämpfung der Korruption eine wichtige Rolle spielen. Allerdings ist die Korruption nach wie vor ein großes Problem, das bei weitem noch nicht gelöst ist. Anlass zur Sorge bieten auch die mangelnden Fortschritte bei der strategischen Reform der öffentlichen Verwaltung und die Tatsache, dass die Unabhängigkeit der Judikative noch besser gewährleistet werden muss.

Im Bereich der Menschenrechte wurden bedeutende Fortschritte erzielt. Die Reform der Kinderfürsorge kommt gut voran, Homosexualität wurde entkriminalisiert und wichtige neue Gesetze wurden hinsichtlich der Eigentumsrückgabe und der Behandlung von Asylsuchenden und Flüchtlingen erlassen. Mit der Einführung von Bewährungsstrafen wurde eine wichtige Reform des Strafvollzugs vorgenommen und verschiedene Initiativen wurden eingeleitet, um gegen den Menschenhandel vorzugehen. Weitere Reformen sollten auf die Modernisierung des Strafgesetzbuches und die Stärkung der Verantwortlichkeit von Polizeibeamten gegenüber der Öffentlichkeit sowie auf die Gewährleistung der Verhältnismäßigkeit polizeilichen Handelns abzielen. Außerdem sollten die Lebensbedingungen in den Kinderheimen weiter verbessert werden.

Neue Bestimmungen wurden angenommen, die Minderheitensprachen mehr Raum geben, und eine Nationale Strategie zur Verbesserung der Lage der Roma liegt jetzt vor. Die Anstrengungen müssen sich nun auf die Umsetzung dieser Strategie konzentrieren, um die weitverbreitete Diskriminierung wirksam zu bekämpfen und die Lebensbedingungen zu verbessern.

Zur Umsetzung der kurzfristigen Prioritäten der Beitrittspartnerschaft im Zusammenhang mit den politischen Kriterien hat Rumänien Folgendes unternommen: Verbesserung der Lebensbedingungen der Heimkinder, weitere Reform der Kinderschutzpolitik, Entwicklung einer nationalen Strategie für die Roma und Einleitung von Maßnahmen zur Förderung von Minderheitenprogrammen. Bei den mittelfristigen Prioritäten wurden im Bereich der Kinderfürsorge Fortschritte erzielt, und es wurden Initiativen ergriffen, um den Zugang der Roma zum Bildungswesen zu verbessern. In anderen Bereichen besteht jedoch noch beträchtlicher Handlungsbedarf: Die Strategie für die Roma wurde noch nicht umgesetzt, Bestimmungen zur Verhinderung von Diskriminierungen wurden angenommen, werden aber noch nicht angewandt, und mit der Entmilitarisierung der Polizei wurde noch nicht begonnen.

Rumänien hat Fortschritte beim Aufbau einer funktionierenden Marktwirtschaft gemacht. Mittelfristig dürfte es zwar nicht in der Lage sein, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten, aber es hat Maßnahmen ergriffen, die ihm dies langfristig ermöglichen sollen. Voraussetzung hierfür ist, dass es seinen wirtschaftlichen Reformkurs beibehält.

Bei der makroökonomischen Stabilisierung ist Rumänien weiter vorangekommen: Das Wachstum hat wieder eingesetzt und die Exporte sind gestiegen. Die Regierung ist sich vollauf bewusst, dass das mit dem IWF vereinbarte Programm und das Wirtschaftsprogramm zur Beitrittsvorbereitung umgesetzt werden müssen. Den Strukturreformen wurde neue Dynamik verliehen, vor allem mit Blick auf die Privatisierung und die Anpassung der Energiepreise. Die jüngsten Privatisierungen zeugen von einem neuen Engagement für den Aufbau einer funktionierenden Marktwirtschaft.

Jedoch bestehen noch erhebliche wirtschaftliche Ungleichgewichte: Die Inflation ist hoch und das Leistungsbilanzdefizit wächst - und dies bei schwierigen sozialen Rahmenbedingungen. Das nach wie vor instabile gesamtwirtschaftliche Umfeld, die unsicheren rechtlichen Rahmenbedingungen und die geringe Verwaltungskapazität behindern die Entwicklung des Privatsektors. Die meisten Unternehmen müssen den Umstrukturierungsprozess noch einleiten oder haben gerade erst damit begonnen. Insgesamt besteht in Rumänien noch erheblicher Reformbedarf. Die Regierung sollte der makroökonomischen Stabilität einen hohen Stellenwert einräumen und zu diesem Zweck gegen die Inflation und die weitere Verschlechterung der Zahlungsbilanz vorgehen. Die vollständige Umsetzung des mit dem IWF vereinbarten Programms, in dessen Mittelpunkt die Beseitigung der Ursachen der Inflation steht, würde eine schrittweise Ausrichtung der Geld- und Wechselkurspolitik auf die Inflationsbekämpfung ermöglichen. Im Unternehmenssektor ist auf finanzielle Disziplin hinzuwirken, indem der weiteren Anhäufung gegenseitiger Zahlungsrückstände Einhalt geboten und die staatliche Unterstützung unrentabler Betriebe eingestellt wird. Dadurch würde die Fiskalpolitik von einer schweren Last befreit und könnte besser mit der Geldpolitik koordiniert werden. Eine weitere Priorität besteht in der Förderung der Umstrukturierung und Privatisierung von Unternehmen durch Schaffung einer soliden rechtlichen und institutionellen Grundlage für eine funktionierende Marktwirtschaft.

Rumänien ist bei der Übernahme des Besitzstands weiter vorangekommen. Jedoch gingen mit den Fortschritten bei der Rechtsangleichung nicht immer entsprechende Verbesserungen der Verwaltungskapazität einher.

Im Bereich der Binnenmarktvorschriften ist Rumänien unterschiedlich gut vorangekommen. Abgesehen von der Annahme neuer Vorschriften für das öffentliche Beschaffungswesen und des Rechtsrahmens für das Neue und das Globale Konzept hat sich beim freien Warenverkehr nicht viel geändert. Die Verwaltungsinfrastruktur für Normung, Zertifizierung und Marktüberwachung sollte ausgebaut werden. Bei der Angleichung des Besitzstands im Bereich der Freizügigkeit für Personen wurden nur begrenzte Fortschritte erzielt. Zwar ist bei der Banken- und Versicherungsaufsicht eine Weiterentwicklung zu verzeichnen, nicht aber bei der Übernahme der Gemeinschaftsvorschriften für Wertpapiermärkte. Der Schutz personenbezogener Daten ist noch nicht angemessen geregelt. Das neue rumänische Geldwäschegesetz ist begrüßenswert, nicht aber das Fortbestehen eines umfassenden Devisenkontrollsystems und anderer Beschränkungen des Kapitalverkehrs. Auch die Aufsicht im Bereich Finanzdienstleistungen sollte verbessert werden. Weitere Fortschritte sind bei der Rechtsangleichung in den Bereichen Gesellschaftsrecht und Wettbewerbspolitik zu verzeichnen - hier hat Rumänien bereits einen hohen Grad an Übereinstimmung mit dem Besitzstand erreicht. Jedoch sollte die Einhaltung der Rechte an geistigem Eigentum noch besser überwacht und die Fähigkeit zur Durchsetzung der Regeln für staatliche Beihilfen und der kartellrechtlichen Vorschriften gestärkt werden.

Auf dem Gebiet der Steuern hat Rumänien insbesondere bei den Verbrauchsteuern gewisse Fortschritte erzielt. Jedoch sind bei der Mehrwertsteuer noch weitere Anpassungen erforderlich, und viel muss noch für die Modernisierung der Steuerverwaltung - einschließlich der Entwicklung des elektronischen Datenaustauschs mit der Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten - getan werden. Die Annahme eines Strategiepapiers für die Industriepolitik ist ein positiver Schritt. Bei der Privatisierung wurden zwar einige wichtige Fortschritte erzielt, doch sind noch erhebliche weitere Anstrengungen erforderlich. Bei der Förderung des KMU-Sektors ist Rumänien gut vorangekommen, und eine Reihe von Maßnahmen wurden zur Verbesserung des Unternehmensumfelds ergriffen.

Zwar hat Rumänien im Bereich der Landwirtschaft in verschiedener Hinsicht Fortschritte bei der Angleichung seiner Vorschriften an den Besitzstand erzielt, doch die Umstrukturierung des Agrarsektors hat gerade erst begonnen. Die Verwaltungskapazität des Landwirtschaftsministeriums ist insgesamt immer noch gering, und Rumänien ist noch nicht in der Lage, die Verwaltungsmechanismen der Gemeinsamen Agrarpolitik anzuwenden. Auch das Kontrollsystem im Veterinär- und Pflanzenschutzbereich muss verbessert werden. Mit dem neuen Fischereigesetz steht das rumänische Recht nun weitgehend mit dem Besitzstand im Einklang, jedoch muss sich Rumänien noch um die Stärkung der Verwaltungsstrukturen bemühen.

Rumänien hat bei der Angleichung seiner Verkehrsvorschriften an den Besitzstand weiterhin gute Fortschritte gemacht. Die Politik im Energiebereich war inkonsequent, weshalb hier nur begrenzte Fortschritte erzielt wurden. Im Telekommunikationssektor ist Rumänien zwar bei der Übernahme des Besitzstands kaum vorangekommen, doch wurden umfangreiche Vorarbeiten für künftige Reformen geleistet. Auf dem Gebiet des Umweltschutzes hat Rumänien sein Recht weiter an den Besitzstand angeglichen, verfügt jedoch nicht über die Verwaltungskapazität, um für die effektive Anwendung der neuen Rechtsvorschriften zu sorgen. Außerdem werden für diesen Sektor zu wenige Finanzmittel bereitgestellt. Rumänien hat verschiedene Aspekte des gemeinschaftlichen Verbraucherschutzrechts übernommen, doch muss noch die Durchsetzung der Bestimmungen gewährleistet werden. Im Bereich der audiovisuellen Medien hat Rumänien nur begrenzte Fortschritte erzielt.

Die Sozialpolitik gehört zu den Prioritäten der Regierung. Zwar gab es hier Fortschritte, doch ist die Rechtsangleichung noch nicht abgeschlossen. Auch die Verwaltungskapazität ist auszubauen (insbesondere im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, und die Gewerbeaufsichtsämter sind zu stärken). In der Regionalpolitik ist Rumänien im Berichtzeitraum ein Stück weitergekommen - vor allem auf institutioneller Ebene. Jedoch müssen die neuen Strukturen noch erheblich gestärkt werden, namentlich in Bezug auf die Programmplanung, Begleitung und Bewertung und den Aufbau der für die Verwaltung und Kontrolle der öffentlichen Mittel erforderlichen Kapazitäten.

Im Bereich Justiz und Inneres wurden bedeutende Fortschritte in Bezug auf Visapolitik, Grenzkontrollen und Migration erzielt. Jedoch müssen zu bestimmten wichtigen Fragen wie dem Datenschutz noch Rechtsvorschriften erlassen werden und die Kapazitäten und Infrastrukturen für die Grenzverwaltung müssen noch ausgebaut werden.

Rumänien hat zunehmend auf Handelspraktiken zurückgegriffen, die mit seinen internationalen Verpflichtungen nicht vereinbar sind und mit denen es vom Besitzstand abrückt. Dagegen war der erfolgreiche Verlauf des OSZE-Vorsitzes ein Beweis für die Fähigkeit Rumäniens, im Bereich der auswärtigen Angelegenheiten seiner Verantwortung gerecht zu werden und eine international führende Rolle zu übernehmen. Rumänien hat den Besitzstand im Bereich des Zolls weiter übernommen. Allerdings sind die operativen Kapazitäten der Zollbehörden noch zu verbessern und die Anstrengungen zur Entwicklung von Systemen zu verstärken, die den elektronischen Datenaustausch zwischen der EG und Rumänien ermöglichen.

Trotz einiger positiver Entwicklungen ist es Rumänien noch nicht gelungen, einen umfassenden Rahmen für die öffentliche interne Finanzkontrolle auszuarbeiten. Weitere Anstrengungen sind außerdem zur Stärkung der Verwaltungskapazität in diesem Bereich erforderlich. Bei der Reform der Haushaltsverfahren ist Rumänien vorangekommen, doch muss hier in Bezug auf den Staatshaushalt und die Eigenmittel noch mehr getan werden.

Die allgemeine Leistungsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung zur Umsetzung des Besitzstands ist begrenzt und behindert die Vorbereitungen Rumäniens auf den Beitritt ganz erheblich. Zwar ist die Verwaltung zum Teil durchaus funktionsfähig, doch in vielen wichtigen Bereichen sind ihre Schwächen ein Grund zu ernsthafter Sorge. Dies betrifft nicht nur die Übernahme des Besitzstands, sondern auch die Verwaltung der EG-Mittel. Beim Aufbau von Verwaltungskapazitäten sind keine nennenswerten Fortschritte zu verzeichnen. Jedoch beginnt die Regierung allmählich, dieses Problem anzugehen.

Was die kurzfristigen Prioritäten der Beitrittspartnerschaft betrifft, so hat Rumänien die Ziele im Bereich des Verkehrs erreicht. Auf den Gebieten Steuern, Zoll sowie Justiz und Inneres hat Rumänien zwar Fortschritte gemacht, doch wurde noch keine der Prioritäten in vollem Umfang umgesetzt. Begrenzte Fortschritte sind bei den prioritären Zielen in den Bereichen Binnenmarkt, Landwirtschaft, Umweltschutz, Sozialpolitik und Beschäftigung und bei der Verbesserung der Leistungsfähigkeit von Verwaltung und Justiz zu verzeichnen. Rumänien hat mit der Umsetzung einiger der mittelfristigen Prioritäten der Beitrittspartnerschaft begonnen. Im Verkehrssektor und in der Fischerei hat es die mittelfristigen Ziele bereits nahezu verwirklicht. Jedoch sind bei Landwirtschaft, Umweltschutz und Beschäftigung keine wesentlichen Entwicklungen zu verzeichnen.

Slowakei

In ihrem Bericht 1999 gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass die Slowakei die politischen Kriterien erfuellt. Seither hat das Land beträchtliche Fortschritte gemacht und die Stabilität jener Institutionen weiter gefestigt und vertieft, die Demokratie, Rechtsstaatlichkeit sowie den Schutz der Menschen- und Minderheitenrechte sicherstellen. Im letzten Jahr wurden weitere Schritte in diese Richtung unternommen. Die Slowakei erfuellt auch weiterhin die politischen Kriterien von Kopenhagen.

Hinsichtlich der Struktur und der Funktionsweise der Verwaltung wurden bedeutende Fortschritte erzielt. Der Rechtsrahmen für die Dezentralisierung der öffentlichen Verwaltung und das Gesetz über den öffentlichen Dienst wurden verabschiedet. Die Gesetze müssen nunmehr gebührend umgesetzt werden, damit die öffentliche Verwaltung in angemessener Weise die Schlüsselrolle wahrnehmen kann, die ihr in einer funktionierenden, auf Rechtsstaatlichkeit gegründeten Demokratie und bei der Unterstützung des Beitrittsprozesses zukommt.

Zur Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz wurden wichtige Schritte unternommen. Hierzu zählt insbesondere die Verfassungsänderung, mit der die vierjährige Probezeit für Richter abgeschafft wurde und die die Einsetzung eines Richterrates vorsieht. Diese Verfassungsänderung muss nun durch die diesbezügliche Primärgesetzgebung und in der Praxis umgesetzt werden, um bei der Justiz die Unparteilichkeit der Amtsausübung und politische Neutralität zu gewährleisten.

Weitere Fortschritte sind bei der Korruptionsbekämpfung zu verzeichnen, insbesondere durch die Umsetzung einer entsprechenden Regierungspolitik in konkrete Maßnahmen und die Erfuellung internationaler Verpflichtungen. Die Korruption stellt jedoch weiterhin ein ernstes Problem dar. Um die Korruptionsbekämpfung weiter zu verbessern, sollte die Slowakei die Umsetzung der Aktionspläne konsequent fortsetzen, die bestehenden Rechtsvorschriften mit Strenge durchsetzen und die geplanten Rechtsvorschriften vervollständigen, die Verwaltungskapazitäten stärken und die Koordination zwischen den beteiligten Einrichtungen verbessern.

Mit der Verfassungsreform wurden außerdem die Grundlagen für eine Stärkung der institutionellen Struktur der Slowakei im Bereich der Menschenrechte geschaffen. In diesem Zusammenhang muss jedoch auf das Verhalten der Polizei eingegangen werden, insbesondere im Zusammenhang mit Berichten über Misshandlungen.

Im Referenzzeitraum wurden bedeutende Anstrengungen unternommen, die Konzepte zum Schutz der Minoritäten weiter zu entwickeln und in die Tat umzusetzen, insbesondere hinsichtlich der Umsetzung der einschlägigen Regierungsstrategien. Positive Schritte wurden außerdem unternommen, um den Gebrauch und Schutz von Minderheitensprachen zu fördern. Was die Roma-Minderheit angeht, so sollte die in den Jahren 1999 und 2000 angenommene Roma-Strategie verstärkt fortgesetzt und die erforderlichen finanziellen Mittel auf nationaler und lokaler Ebene bereitgestellt werden. In diesem Zusammenhang wird es wichtig sein, die Bemühungen im Kampf gegen die weitverbreitete Diskriminierung zu verstärken.

Die kurzfristigen Prioritäten aus der Beitrittspartnerschaft 1999 wurden im Bereich Modernisierung und Dezentralisierung der öffentlichen Verwaltung realisiert. Bedeutende Schritte wurden unternommen, um die Unabhängigkeit der Justiz zu stärken, die auch zu den kurzfristigen Prioritäten zählte. Trotz weiterer positiver Maßnahmen wurden hinsichtlich der Lage der Roma-Minorität (eine weitere kurzfristige Priorität) nur in begrenztem Maße erkennbare Fortschritte erzielt. Das gleiche gilt für die mittelfristigen Prioritäten aus der Beitrittspartnerschaft 1999, in denen die Fortsetzung der Umsetzung der Rechtsvorschriften im Bereich Minderheitensprachen und die Stärkung der Politiken sowie die Aufstockung der Haushaltsmittel für die Roma-Minderheit gefordert wurden.

Die Slowakei hat eine funktionierende Marktwirtschaft. Das Land dürfte mittelfristig in der Lage sein, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten, vorausgesetzt die Slowakei unternimmt weitere bedeutende Anstrengungen bei der mittelfristigen Haushaltskonsolidierung und bei der Entwicklung und anschließenden Umsetzung des angekündigten Strukturreformprogramms.

Insgesamt wurde die volkswirtschaftliche Stabilität bewahrt. Bei der Privatisierung des Bankensektors wurden weitere ausgezeichnete Fortschritte erzielt, so dass sie kurz vor ihrem Abschluss steht. Weitere Fortschritte waren bei der Umstrukturierung als Vorbereitung auf die Privatisierung der verbleibenden staatlichen Infrastrukturunternehmen und Transportunternehmen zu verzeichnen. Außerdem kam die Slowakei bei der Schaffung eines entsprechenden Rahmens für die Entwicklung des Privatsektors voran.

Die erhebliche Zunahme des Leistungsbilanzdefizits erfordert jedoch eine vorsichtigere Steuerpolitik. Die Arbeitslosigkeit ist hoch und steigt weiter an. Einige Bereiche des rechtlichen und institutionellen Rahmens für die Entwicklung der Unternehmen müssen weiter verbessert und effizient umgesetzt werden. Die Aufsicht über den Finanzsektor muss weiter gestärkt werden. Es müssen geeignete Schritte unternommen werden, um die mittelfristige Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen zu gewährleisten. Die Behörden müssen durch die Umsetzung mittelfristiger Reformen der öffentlichen Ausgaben ihre steuerlichen Ziele erreichen, insbesondere im Gesundheitsbereich, bei den Pensionen und im Bereich Subventionen. Die Makroökonomische Stabilität muss durch die Fortsetzung einer vorsichtigen Kombination aus Steuer- und Geldpolitik weiter konsolidiert werden. Weitere Fortschritte bei der Privatisierung, im Zusammenhang mit dem Verwaltungs- und Rechtsrahmen und bei den Reformen des Finanzsektors werden die Voraussetzungen für eine weitere Entwicklung des Privatsektors schaffen. Um zu einer Steigerung der Beschäftigungszahlen zu gelangen, sind weitere grundlegende Reformen des Arbeitsmarktes erforderlich.

Die Slowakei hat bei der Angleichung ihrer Rechtsvorschriften an den Besitzstand weiterhin gute Fortschritte erzielt. Wie im letzten Jahr verteilten sich die Fortschritte jedoch nicht gleichmäßig über alle Kapitel. Bedeutende Fortschritte wurden in den Bereichen Freier Warenverkehr, Gesellschaftsrecht, Sozialpolitik, Beschäftigung und Zollunion erzielt. In zahlreichen Bereichen bestanden jedoch auch weiterhin strukturelle Schwächen, insbesondere in der Landwirtschaft sowie der Regionalpolitik und bei der Koordination der strukturpolitischen Instrumente. Während die Slowakei bei der Stärkung der Verwaltungskapazitäten weiter vorangekommen ist, ist es in allen Bereichen erforderlich, die Bemühungen verstärkt fortzusetzen.

Hinsichtlich der Rechtsvorschriften im Bereich Binnenmarkt wurden insbesondere beim freien Warenverkehr und freien Dienstleistungsverkehr Fortschritte erzielt. Was den freien Personenverkehr angeht, so bleibt der Fortschritt jedoch weiterhin begrenzt. Im Bereich Gesellschaftsrecht waren - abgesehen vom Bereich "Marken" - Fortschritte zu verzeichnen, was insbesondere auf die fortgesetzte Angleichung an die Richtlinien im Bereich Gesellschaftsrecht und die Annahme eines neuen Patentgesetzes zurückzuführen ist. Die Verwaltungs- und Justizbehörden, die mit der Anwendung der Gesetzgebung über geistiges und gewerbliches Eigentum befasst sind, sollten weiter angemessen gestärkt werden. Durch die Änderung des Gesetzes über die staatlichen Beihilfen wurde der rechtliche Rahmen im Bereich der Wettbewerbspolitik im Großen und Ganzen an den Besitzstand angeglichen. Im Gegensatz zum Kartell-Bereich bleibt die Durchsetzung im Bereich der staatlichen Beihilfen jedoch eher unzureichend und undurchsichtig. Die für den Binnenmarkt zuständigen Verwaltungskapazitäten müssen gestärkt werden, insbesondere im Zusammenhang mit der Überwachung von Finanzdienstleistungen.

Was die Landwirtschaft angeht, so waren insgesamt gesehen die zur Angleichung der Rechtsvorschriften an den Besitzstand und ihre Umsetzung unternommenen Schritte eher beschränkt, abgesehen vom Bereich Veterinärwesen, wo bedeutende Fortschritte erzielt wurden. Die Bemühungen, eine Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystemsystem zu schaffen, sollten verstärkt werden, die Annahme spezifischer Marktordnungen und die Angleichung im Pflanzenschutzsektor sollten beschleunigt und die Verwaltungskapazitäten sollten unter anderem auch bei den Grenzkontrollposten gestärkt werden.

Auch die Rechtsvorschriften im Bereich Verkehr wurden weiter angeglichen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Landverkehr. Es bedarf jedoch einer grundlegenden Angleichung der Rechtsvorschriften in allen Sektoren und der Stärkung der Verwaltungskapazitäten, einschließlich der Vervollständigung der notwendigen Strukturen.

Bei den direkten und indirekten Steuern wurden die Rechtsvorschriften in begrenztem Maße angeglichen und es sind noch weitere Anstrengungen erforderlich, um die Mehrwertsteuer- und Verbrauchssteuersätze anzupassen. Die Slowakei ist mit der Reform ihrer Steuerverwaltung vorangekommen und die Modernisierungsmaßnahmen sollten mit Nachdruck weiterverfolgt werden. Das IT-Steuerinformationssystem, das einen Austausch elektronischer Daten zwischen der EG und ihrer Mitgliedstaaten ermöglicht, sollte entwickelt werden.

Weitere positive Schritte waren im Energiesektor zu verzeichnen, mit der Entscheidung, den heimischen Elektrizitätsmarkt weitgehend zu öffnen und die Privatisierung der größeren Energieunternehmen einzuleiten. Im Bereich Kernenergie sollte die Slowakei ihre Stilllegungsverpflichtungen umsetzen und auch weiterhin ein hohes Maß an nuklearer Sicherheit gewährleisten. Im Bereich der Industriepolitik hat die Slowakei die bereits gut laufende Reform durch weitere Privatisierungen insbesondere im Bankensektor und Umstrukturierung von Unternehmen fortgesetzt. Mit Ausnahme des Postwesens hat die Slowakei in den Bereichen Telekommunikations- und Informationstechnologien im Allgemeinen ihre Rechtsvorschriften in hohem Maße angleichen können. Nun sollte das Hauptaugenmerk auf die effektive Umsetzung und Stärkung der Verwaltungskapazitäten gelegt werden. Was den Verbraucherschutz angeht, so wurden die Rechtsvorschriften insbesondere in den Bereichen weiter angeglichen, die nicht mit der Sicherheit zusammenhängen. Die Bemühungen, eine angemessene Koordinierung und Stärkung der an der Marktüberwachung beteiligten Einrichtungen zu gewährleisten, müssen fortgesetzt werden.

In den Bereichen Sozialpolitik und Beschäftigung wurden beträchtliche Fortschritte erzielt, hier wurden insbesondere die Rechtsvorschriften in den Bereichen Arbeitsrecht sowie Gleichbehandlung von Mann und Frau an den Besitzstand angeglichen. Nun gilt es, sich auf die Umsetzung zu konzentrieren, und zwar insbesondere auf die Durchsetzung im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.

Die Fortschritte bei der Regionalpolitik und Koordination der strukturpolitischen Instrumente waren auch weiterhin nur begrenzt. Der Mangel an qualifizierten Mitarbeitern in den zuständigen Ministerien und Einrichtungen ist auch weiterhin ein ernstes Problem.

Im Umweltbereich ist die Angleichung an den Besitzstand zwar gut vorangekommen - ausgenommen bei der Wasserqualität, dem Naturschutz, der industriellen Verschmutzung und dem Risikomanagement - dennoch gibt es auch hier in grundlegenden Bereichen noch viel zu tun. Ferner sollten die Maßnahmen zur Stärkung der Verwaltungskapazitäten mit Nachdruck verfolgt werden.

Bei der Angleichung der Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres und den Verwaltungskapazitäten wurden weitere Fortschritte erzielt, insbesondere was die Kontrollen an den Außengrenzen - unter anderem durch die Annahme eines Schengen-Aktionsplans - und die Visapolitik sowie die Zusammenarbeit der Polizei angeht. In allen relevanten Bereichen sind beträchtliche Fortschritte erforderlich, wozu auch die Stärkung der Verwaltungskapazitäten gehört.

Das Inkrafttreten des neuen Zollgesetzes und des Gesetzes über die staatlichen Verwaltungseinrichtungen im Bereich Zoll stellen bedeutende Fortschritte für die Zollunion dar. Nun müssen IT-Systeme entwickelt werden, die einen Austausch von Computerdaten zwischen der EG und der Slowakei ermöglichen. Auch bei der Finanzkontrolle sind erhebliche Fortschritte zu verzeichnen, hier wurden der grundlegende Rechtsrahmen für eine interne Kontrolle der öffentlichen Finanzen und einen externen Audit geschaffen. Besonderes Augenmerk sollte nun der Kontrolle der Ausgaben für Strukturmaßnahmen und dem Schutz der finanziellen Interessen der EG gelten.

Was die Verwaltungskapazitäten angeht, so wurde mit der Stärkung der zuständigen Einrichtungen in einigen wenigen Bereichen Fortschritte erzielt, insgesamt gesehen waren die Fortschritte jedoch eher gering. In den Bereichen freier Kapitalverkehr und Zollunion konnten sehr zufriedenstellende Fortschritte verzeichnet werden, wenig Fortschritte gab es hingegen in den Bereichen Landwirtschaft, Verkehrspolitik, Regionalpolitik und Koordination der strukturpolitischen Instrumente sowie Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres zu verzeichnen. Im Zusammenhang mit der Durchsetzung der Rechtsvorschriften sollten die Bemühungen insbesondere im Bereich Gesellschaftsrecht, Wettbewerbspolitik sowie Sozialpolitik und Beschäftigung intensiviert werden. Die positiven Ergebnisse bei der Stärkung der Verwaltungskapazitäten in den Bereichen Steuern, Energie und Umwelt sollten fortgesetzt werden. Ferner müssen die Einrichtungen und Mechanismen im Zusammenhang mit der effizienten und kontrollierbaren Verwaltung der EG-Mittel erheblich gestärkt werden.

Die Entscheidung der Regierung, die Zahl der Bediensteten, die sich mit der EU-Integration befassen, bis zum Jahr 2002 um ungefähr 1 200 Personen zu erhöhen, ist ein begrüßenswerter Schritt, der erforderlich war, um die im Allgemeinen schwachen Verwaltungskapazitäten zu stärken.

Die kurzfristigen Prioritäten aus der Beitrittspartnerschaft 1999 wurden im Bereich Binnenmarkt, Sozialpolitik und Beschäftigung weitgehend erfuellt; in den Bereichen Energie und Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres wurden sie nur teilweise und in den Bereichen Landwirtschaft und Umwelt nur in begrenztem Maße erfuellt. Alle mittelfristigen Prioritäten wurden teilweise erfuellt, ausgenommen im Bereich der Verkehrspolitik, Regionalpolitik und der Koordination der strukturpolitischen Instrumente sowie der Umwelt, wo die Prioritäten nur in begrenztem Maße erfuellt wurden.

Slowenien

Die Kommission kam in ihrer Stellungnahme im Jahr 1997 zu dem Schluss, dass Slowenien die politischen Kriterien erfuellt. Seither hat das Land beträchtliche Fortschritte bei der weiteren Konsolidierung und Stabilisierung seiner Institutionen erzielt, die Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Wahrung der Menschenrechte sowie Achtung und Schutz von Minderheiten gewährleisten. Im vergangenen Jahr wurden weitere Anstrengungen in dieser Hinsicht unternommen. Slowenien erfuellt weiterhin die politischen Kriterien von Kopenhagen.

Bei der Justizreform kann Slowenien gute Ergebnisse vorweisen, da es neue Rechtsvorschriften erließ und - zum Teil bereits im Vorjahr eingeführte - Maßnahmen umsetzte, um die Zahl der anhängigen Gerichtsverfahren zu verringern. Dadurch konnte der Rückstand in diesem Bereich deutlich abgebaut werden.

Die allgemeine Reform der öffentlichen Verwaltung wurde im vergangenen Jahr weiter vorangetrieben. Die Verabschiedung des Gesetzes über den öffentlichen Dienst und des Gesetzes über die öffentlichen Einrichtungen steht jedoch noch aus. Diese Gesetze bilden einen wichtigen Bestandteil des Rechtsrahmens für die Reform der öffentlichen Verwaltung und schreiben die Unabhängigkeit des öffentlichen Dienstes und den Status der öffentlichen Einrichtungen fest. Die Bemühungen in diesem Bereich sollten fortgesetzt werden.

Das Verhalten der Polizei ist insbesondere im Zusammenhang mit bestimmten Misshandlungsvorwürfen zu überprüfen.

In der Beitrittspartnerschaft aus dem Jahr 1999 wurde die Beschleunigung der Reform der öffentlichen Verwaltung als kurzfristige Priorität ausgewiesen. Dieses Ziel kann als erreicht angesehen werden. Allerdings steht die Annahme von Rechtsvorschriften über öffentliche Einrichtungen, bei der es sich um eine mittelfristige Priorität handelt, noch aus. Slowenien ist bei der Verbesserung der Arbeitsweise der Justiz, die zu den mittelfristigen Prioritäten zählt, gut vorangekommen. Die Fortführung der Bemühungen um die Lösung der noch ausstehenden Grenzprobleme mit Kroatien war ein mittelfristiges prioritäres Ziel, das inzwischen erreicht wurde.

Slowenien verfügt über eine funktionierende Marktwirtschaft. Sofern es die verbleibenden Reformen zur Steigerung des Wettbewerbs auf dem Inlandsmarkt durchführt, dürfte es in naher Zukunft in der Lage sein, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten.

Mit einem stetig wachsenden BIP, einer niedrigen Arbeitslosigkeit und einer Verringerung des Leistungsbilanzdefizits war die makroökonomische Entwicklung in Slowenien insgesamt weiterhin gut. Die noch bestehenden Beschränkungen des Kapitalverkehrs werden im Rahmen einer Wechselkurspolitik des gesteuerten Floatens schrittweise beseitigt.

Die anhaltende Inflation, die mit der weit verbreiteten Indexierung in der slowenischen Wirtschaft und den geld- und wechselkurspolitischen Rahmenbedingungen in Zusammenhang steht, gibt jedoch weiterhin Anlass zur Sorge. Die Arbeitsmärkte sind nicht ausreichend flexibel. Das Funktionieren der Märkte ließe sich durch eine Verringerung des staatlichen Einflusses in bestimmten Bereichen der Wirtschaft verbessern. Die Behörden sollten nunmehr die angekündigten Strukturreformen und die Privatisierung in mehreren Schlüsselsektoren wie dem Banken- und dem Versicherungssektor vorantreiben. Dadurch würden mehr ausländische Investoren angezogen und bessere mikroökonomische Rahmenbedingungen für ein stetiges Wachstum auf mittlere Sicht geschaffen. Dank dieser strukturellen Maßnahmen könnten die Geld- und die Wechselkurspolitik auf die Preisstabilität statt auf die Wahrung der externen Wettbewerbsfähigkeit ausgerichtet werden. Auch die laufende Reform des Finanzsektors wird zur Schaffung soliderer Rahmenbedingungen für den Abschluss der Liberalisierung des Kapitalverkehrs beitragen.

Seit der Annahme des letzten Regelmäßigen Berichts ist Slowenien bei der Um- und Durchsetzung des Besitzstands insgesamt gut vorangekommen. Spürbare Fortschritte wurden in den Bereichen Gesellschaftsrecht, Landwirtschaft, Verkehr, Energie, Kultur und audiovisuelle Medien sowie Telekommunikation erzielt. Auf anderen Gebieten wie insbesondere der Regionalpolitik, der Freizügigkeit, der Sozialpolitik und der Beschäftigung sowie dem Verbraucher- und Gesundheitsschutz sind die Ergebnisse dagegen bescheiden. Die Verwaltungskapazität wurde vor allem in den Bereichen freier Warenverkehr, Telekommunikation, Kultur und audiovisuelle Medien wie auch interne Finanzkontrolle weiter gestärkt.

Slowenien hat seit der Annahme des letzten Regelmäßigen Berichts gute Fortschritte bei der Annahme und Umsetzung der wesentlichen Binnenmarktvorschriften erzielt. Die gesetzgeberische Arbeit im Bereich des Gesellschaftsrechts wurde deutlich vorangetrieben, so dass der Rechtsrahmen nunmehr fast vollständig ist. Slowenien sollte das Hauptaugenmerk jetzt auf die ordnungsgemäße Umsetzung der neuen Bestimmungen über die Rechte an geistigem und gewerblichem Eigentum legen. Spürbar voran kam das Land auch bei der Vervollständigung des Rechtsrahmens für den freien Warenverkehr. Nun sollte sich Slowenien um die Stärkung der Institutionen einschließlich des neu gegründeten Normungsinstituts und der Marküberwachungssysteme bemühen. Im Berichtszeitraum wurden beträchtliche Fortschritte bei der Beseitigung der Beschränkungen des freien Kapitalverkehrs erzielt, doch diese Liberalisierung muss gemäß dem Zeitplan der Regierung noch abgeschlossen werden. Auch beim freien Dienstleistungsverkehr kam Slowenien voran, und der Stand der Rechtsangleichung ist gut. Die Aufsichtsbehörden in diesem Bereich sollten weiter gestärkt werden. Auf dem Gebiet des Wettbewerbs kam es nur zu wenigen neuen Entwicklungen, doch die diesbezüglichen Vorbereitungen Sloweniens sind bereits gut gediehen. Das Augenmerk sollte weiterhin auf der wirksame Durchsetzung der Vorschriften liegen. Auf dem Gebiet der Freizügigkeit hat sich die Erfolgsbilanz im Berichtszeitraum nur wenig verbessert, und Slowenien sollte die Rechtsangleichung insbesondere im Bereich der gegenseitigen Anerkennung der beruflichen Befähigungsnachweise und der Bürgerrechte beschleunigen.

Im Bereich der Steuern hat Slowenien weiterhin konstante Fortschritte erzielt und ist seiner Verpflichtungen nachgekommen, die Duty-free-Shops in normale Einzelhandelsgeschäfte umzuwandeln. Es ist wichtig, dass Slowenien seine IT-Systeme weiter ausbaut, um den elektronischen Datenaustausch mit der Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten zu ermöglichen.

In der Landwirtschaft ist Slowenien insbesondere durch die Verabschiedung der neuen Gesetze über den Veterinärdienst, die Pflanzengesundheit und den Pflanzenschutz sehr gut vorangekommen. Zu den Prioritäten sollten nun die Stärkung der Verwaltungskapazität, die Vervollständigung der GAP-Verwaltungsmechanismen und die Einführung angemessener Veterinär- und Pflanzenschutzkontrollen zählen.

Bei der Rechtsangleichung im Verkehr hat Slowenien mit der Annahme des Luftverkehrs-, des Seeschifffahrts- und des Straßenverkehrsgesetzes Fortschritte von grundlegender Bedeutung erzielt. Es hat die Beitrittsvorbereitungen im Energiesektor weiter vorangetrieben und insbesondere den inländischen Elektrizitätsmarkt geöffnet.

Dagegen ist Slowenien im Bereich der Regionalpolitik seit der Veröffentlichung des letzten Regelmäßigen Berichts auf dem Weg zum Beitritt kaum vorangekommen. Die Beschleunigung der Vorbereitungen auf die Durchführung der Strukturfonds sollte Priorität genießen. Auch auf dem Gebiet Sozialpolitik und Beschäftigung wurden nur begrenzte Fortschritte erzielt. So hat sich die Verabschiedung des Gesetzes über die Beschäftigungsverhältnisse weiter verzögert.

Der Stand der Rechtsangleichung im Bereich des Umweltschutzes ist bereits hoch, und im Mittelpunkt der Bemühungen sollte nun die Verabschiedung der noch verbleibenden Schlüsselgesetze auf dem Gebiet der Wasserqualität, der genetisch veränderten Organismen und des Strahlenschutzes stehen. Im Verbraucherschutz wurden im Berichtszeitraum nur begrenzte Fortschritte erzielt, und es besteht insbesondere bei den nicht sicherheitsrelevanten Maßnahmen ein beträchtlicher Handlungsbedarf.

Im Bereich Telekommunikation, Kultur und audiovisuelle Medien hat Slowenien mit der Verabschiedung von Schlüsselvorschriften und der Gründung der Telekommunikations- und Rundfunkbehörde einen wichtigen Schritt getan, um die Rechtsangleichung abzuschließen und die Umsetzung des Besitzstands zu gewährleisten.

Auf dem Gebiet Justiz und Inneres wurden insbesondere durch die Annahme des Schengen-Aktionsplans und die Verstärkung der Personals zur Bearbeitung der Asylanträge einige Fortschritte erzielt. Slowenien sollte sich weiterhin um die Verbesserung seiner Kapazität und Infrastruktur zur Grenzkontrolle, um die angemessene Unterbringung der Asylbewerber außerhalb des Zentrums für illegale Einwanderer und um den Erlass der verbleibenden Durchführungsbestimmungen bemühen.

Slowenien hat die Rechtsangleichung im Zoll bereits gut vorangetrieben und sollte sich nun darauf konzentrieren, die rechtliche Harmonisierung abzuschließen und seine Verwaltung zu stärken. Dazu sollte es die eingeleitete Reform weiterführen und insbesondere IT-Systeme entwickeln, um den elektronischen Datenaustausch mit der EG zu ermöglichen.

Im Bereich der externen Finanzkontrolle hat Slowenien mit der Verabschiedung des neuen Gesetzes über den Rechnungshof einen wichtigen Schritt nach vorn getan, und die Vorbereitungen auf diesem Gebiet sind bereits weit gediehen. Aufmerksamkeit gebührt nunmehr der Stärkung der öffentlichen internen Finanzkontrolle.

Slowenien hat seine Verwaltungskapazität zur Umsetzung des Besitzstands erweitert. Seit der Veröffentlichung des letzten Regelmäßigen Berichts wurden spürbare Fortschritte bei der Einrichtung der Umsetzungs-, Aufsichts- und Regulierungsbehörden in den Bereichen freier Warenverkehr, Telekommunikation, Kultur und audiovisuelle Medien gemacht. Das Land verfügt inzwischen über die meisten Institutionen, die für die Umsetzung des Besitzstands erforderlich sind, und sollte sich jetzt in erster Linie um die angemessene Ausstattung dieser Stellen bemühen, damit diese ihre Aufgaben erfuellen können. Die Verwaltungskapazität zur Durchführung der Strukturfonds muss gestärkt werden. Für den Datenschutz muss immer noch eine unabhängige Aufsichtsinstanz geschaffen werden. Weiterhin bemühen sollte sich Slowenien auch um den Aufbau der erforderlichen Verwaltungskapazitäten, um die ordnungsgemäße, effiziente und überprüfbare Verwaltung der EG-Mittel zu gewährleisten.

In den Bereichen wirtschaftliche Kriterien, Binnenmarkt, Landwirtschaft, Verkehr, Umwelt, Sozialpolitik und Beschäftigung sowie Justiz und Inneres hat Slowenien einen Großteil der in der Beitrittspartnerschaft ausgewiesenen kurzfristigen Ziele erreicht. Im Bereich der Verbesserung der Kapazitäten der Verwaltung und der Justiz (einschließlich der Verwaltung und Kontrolle der EG-Mittel) wurden die prioritären Ziele teilweise verwirklicht. Slowenien sollte sich nun vor allem auf die verbleibenden kurzfristigen Prioritäten insbesondere im Zusammenhang mit der Kontrolle der EG-Mittel konzentrieren. Das Land hat auch bei der Umsetzung mehrerer mittelfristiger Prioritäten gute Fortschritte erzielt. Es sollte seine Beitrittsvorbereitungen im Bereich des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts beschleunigen und die Verwirklichung der prioritären Ziele insbesondere im Bereich wirtschaftliche Kriterien, Binnenmarkt, Landwirtschaft und Sozialpolitik und Beschäftigung gewährleisten.

Türkei

Die vom türkischen Parlament am 3. Oktober 2001 verabschiedeten Verfassungs änderungen stellen einen bedeutenden Schritt hin zum Ausbau der Garantien im Bereich der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie zur Eingrenzung der Todesstrafe dar. Die Änderungen schmälern die Grundlage für die Beschränkung von Grundfreiheiten wie der Rede- und Gedankenfreiheit, der Presse- und der Koalitionsfreiheit. Nun richtet sich die Aufmerksamkeit auf die tatsächliche Umsetzung dieser bedeutenden Änderungen. Die türkische Regierung ist im Begriff, ein Paket mit Entwürfen für neue Rechtsvorschriften zu schnüren, das der Durchführung zahlreicher Verfassungs änderungen dienen soll, besonders im Hinblick auf die Gedankenfreiheit. Damit dürften Fortschritte bei der Erfuellung der Prioritäten aus der Beitrittspartnerschaft leichter fallen.

Trotz dieser Änderungen blieben im Hinblick auf die Ausübung der Grundfreiheiten zahlreiche Beschränkungen erhalten. Von den genauen Durchführungs vorschriften und der praktischen Anwendung des Rechts wird es abhängen, inwieweit für den Einzelnen in der Türkei bei der Ausübung der Grundfreiheiten eine echte Verbesserung spürbar wird. Es ist ermutigend, dass die Verhältnismäßigkeit als allgemeiner Grundsatz eingeführt wurde und dass es das erklärte Oberziel der Reform ist, die Achtung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit tatsächlich an die Spitze zu stellen.

Das Moratorium zur Todesstrafe wurde aufrechterhalten. Der geänderte Artikel 38 der Verfassung beschränkt die Todesstrafe auf terroristische Verbrechen und Kriegszeiten oder Zeiten drohender Kriegsgefahr. Die Ausnahme für terroristische Verbrechen steht nicht in Einklang mit dem 6. Protokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), die keinerlei Ausnahmen zulässt, während die Ausnahme bei Kriegsverbrechen im Rahmen des 6. Protokolls zugelassen ist. Zur Umsetzung dieses revidierten Artikels muss das Strafgesetzbuch geändert werden. Damit wird es möglich sein zu bewerten, ob die Türkei in der Lage ist das 6. Protokoll zur EMRK zu unterzeichnen und zu ratifizieren.

Die Reformen im Bereich der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte enthalten zahlreiche positive Elemente. Die Bestimmungen der Artikel 26 und 28, mit denen der Gebrauch gesetzlich verbotener Sprachen untersagt wurde, sind nunmehr abgeschafft worden. Das könnte den Weg für den Gebrauch anderer Sprachen als Türkisch ebnen und stellt eine positive Entwicklung dar. Wie die türkischen Behörden erkannt haben, bedarf es zur Umsetzung dieser Verfassungsreform einer Änderung der geltenden restriktiven Rechtsvorschriften und Verfahren. Im Hinblick auf den tatsächlichen Genuss der kulturellen Rechte für alle Türken, unabhängig von ihrer Herkunft, ist es zu keinen Verbesserungen gekommen.

Ferner wurde eine Reihe wesentlicher Reformen für die Gefängnisse verabschiedet. Die Türkei wird ermutigt, dafür zu sorgen, dass diese Reformen vollständig umgesetzt werden. Der unverhältnismäßige Rückgriff auf Gewalt bei der Zerschlagung der Proteste in den Gefängnissen ist bedauerlich. Der anhaltende Verlust von Menschenleben in Folge der Hungerstreiks ist aus humanitärer Sicht inakzeptabel. Unabhängig von den politischen Beweggründen der Beteiligten sollten verstärkte Anstrengungen unternommen werden, um weitere Todesfälle zu verhindern. Zu diesen Fragen sollte eine freie Debatte zugelassen werden.

Die Reform des Justizwesens hat begonnen. Die Unabhängigkeit der Justiz, die Kompetenzen der Staatssicherheitsgerichte und der Militärgerichte sowie die Einhaltung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte geben weiterhin Anlass zur Sorge.

Zahlreiche Initiativen wurden ergriffen, um die Vollzugsbeamten und das Justizpersonal für Menschenrechtsfragen zu sensibilisieren, doch ist es zu früh, um die praktischen Auswirkungen dieser Maßnahmen beurteilen zu können.

Trotz verschiedener Initiativen zur Förderung der Transparenz im öffentlichen Leben der Türkei bleibt die Korruption ein ernstes Problem. Die vor Kurzem erfolgte Unter zeichnung wichtiger Übereinkommen des Europarates über Korruption und Geldwäsche ist eine positive Entwicklung.

Es bedarf weiterer Maßnahmen zur Verbesserung der Wirtschaftslage im Südosten, um das Regionalgefälle zu überwinden und allen Bürgern größere wirtschaftliche, soziale und kulturelle Chancen zu eröffnen. Über vier Provinzen in diesem Landesteil ist nach wie vor der Ausnahmezustand verhängt.

Die Türkei weist die Grundmerkmale eines demokratischen Systems auf, doch warten noch viele grundlegende Fragen, wie etwa die zivile Kontrolle über das Militär, auf eine wirksame Lösung.

Trotz zahlreicher konstitutioneller, legislativer und administrativer Änderungen ist die konkrete Menschenrechtssituation des Einzelnen in der Türkei verbesserungsbedürftig.

Wenngleich die Türkei anfängt, in einigen Bereichen Fortschritte zu machen, erfuellt sie die Kopenhagener Kriterien noch nicht und wird daher ermutigt, den Reformprozess zu vertiefen und zu beschleunigen, um zu gewährleisten, dass die Menschenrechte und Grundfreiheiten im ganzen Land und für alle Bürger in Recht und Praxis voll und ganz geschützt werden.

Der Verstärkte politische Dialog sollte noch intensiver genutzt werden, um weitere Fortschritte, welche prioritäre Ziele der Beitrittspartnerschaften sind, bei zentralen Fragen wie den Menschenrechten, Zypern und einer friedlichen Beilegung von Grenzstreitigkeiten zu unterstützen.

In Anbetracht der Unterstützung von Ankara für die Entscheidung von Herrn Denktasch, sich von den VN-Annäherungsgesprächen zurückzuziehen und die Einladung des VN Generalsekretärs für Gespräche in New York auszuschlagen, sollten auf die von der Türkei im Rahmen des politischen Dialogs zum Ausdruck gebrachte Unterstützung für die Bemühungen des UN Generalsekretärs bei der Suche nach einer umfassenden Lösung für das Zypern-Problem nun seitens der Türkei konkrete Schritte zur Erleichterung einer Lösung folgen.

Angesichts zweier Finanzkrisen war die Türkei nicht in der Lage, im Hinblick auf die Errichtung einer funktionsfähigen Marktwirtschaft weitere Fortschritte zu erzielen. Beträchtliche Teile ihrer Wirtschaft stehen allerdings bereits im Rahmen der Zollunion mit der EG im Wettbewerb auf dem EU-Markt.

Die beiden Finanzkrisen brachten die wirtschaftliche Wiederbelebung zum Erliegen und beendeten das vorausgegangene wirtschaftliche Stabilisierungsprogramm. Die gesamtwirtschaftliche Stabilität ist ins Wanken geraten und viele makroökonomische Ungleichgewichte sind erneut aufgetreten. Die Türkei hat ein ehrgeiziges Wirtschaftsreformprogramm verabschiedet und ist dabei es umzusetzen. Es zielt besser als seine Vorgänger auf die Risiken und Schwachstellen des nationalen Finanzsektors ab und strebt in vielen Wirtschaftsbereichen eine Rücknahme der staatlichen Eingriffe an. Diese Probleme standen im Zentrum der Krisen.

Kurzfristig muss die Wiederherstellung der gesamtwirtschaftlichen Stabilität durch Bekämpfung der Inflation Vorrang haben. Doch müssen die Behörden auch weiterhin den Schwerpunkt auf die mittelfristige Schaffung einer soliden Grundlage für eine nachhaltige, marktgestützte Wirtschaftsentwicklung legen. In verschiedenen Sektoren wie dem Bankensektor, der Landwirtschaft und den Staatsunternehmen bedarf es erheblicher Umstrukturierungsmaßnahmen, um mittelfristig die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft als Ganzes sicherzustellen. Ferner muss die Regierung mittelfristig ihre Haushaltsprioritäten umformulieren, um landesweit in ausreichendem Maße Investitionen in Bildung, Gesundheit, soziale Dienstleistungen und öffentliche Infrastruktur tätigen zu können.

Die Angleichung der türkischen Rechtsvorschriften an die der EU ist in den von der Zollunion erfassten Bereichen am weitesten vorangeschritten. Seit dem letzten Regelmäßigen Bericht ist es in diesen Bereichen zu einer weiteren Harmonisierung gekommen. Bedeutende Rechtsakte wurden darüber hinaus im Bankensektor - unter anderem über die Zentralbank - und in Sektoren wie Telekommunikation, Energie und Landwirtschaft verabschiedet. Einige kürzlich erlassene Rechtsvorschriften jedoch haben sich beträchtlich von denen der EU entfernt (Kosmetika, audiovisuelle Politik, Sozialpolitik). So weichen das EG-Recht und das türkische Recht weiterhin stark voneinander ab. Die Fortschritte beim Ausbau der Verwaltungskapazität für die Umsetzung der EG-Vorschriften blieben begrenzt.

Im Hinblick auf den Binnenmarkt wurden verschiedene Rechtsakte über den freien Warenverkehr und auch über Normen erlassen. Besonders bedeutend ist die Verabschiedung eines Rahmens für technische Vorschriften. In vielen Bereichen bedarf es weiterer Maßnahmen. Die geltende Regelung für das öffentliche Auftragswesen stimmt nicht mit gemeinschaftlichen Besitzstand überein. Keine Fortschritte sind bei der Freizügigkeit zu verzeichnen. Beim freien Kapitalverkehr gibt es nach wie vor erhebliche Einschränkungen für ausländische Investitionen in verschiedenen Sektoren. Großer Anstrengungen bedarf es zur weiteren Rechtsangleichung im Bereich der nichtfinanziellen Dienstleistungen. Der Umsetzung der Rechtsvorschriften im Bereich der Geldwäsche sollte größere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Beim Gesellschaftsrecht ist die Schaffung eines neuen Handelsrechts nicht vorangekommen. Es wurden bedeutende Maßnahmen ergriffen, um die Rechtsvorschriften im Bereich des geistigen Eigentums an die der EU anzupassen. Für den Schutz der Rechte am geistigen Eigentum wurden spezialisierte Gerichte geschaffen, doch muss die Durchsetzungskapazität in diesem Bereich noch weiter ausgebaut werden. Im Bereich Wettbewerbspolitik verläuft die Anwendung der kartellrechtlichen Bestimmungen weiterhin zufriedenstellend. Die staatliche Beihilfepolitik der Türkei entspricht nicht dem Besitzstand. Trotz eines neuen Gesetzes bietet die Situation im Hinblick auf die Anpassung des Alkohol- und des Tabakmonopols weiterhin Anlass zur Sorge.

Die Türkei hat eine umfangreiche Reform im Agrarsektor eingeleitet. Einige entscheidende Merkmale der neuen türkischen Politik direkter Einkommensbeihilfen unterscheiden sich jedoch vom derzeitigen Konzept der EU. Der Türkei fehlen zahlreiche grundlegende Instrumente, wie etwa ein landesweites Landregister. Sie sollte sich auf die Übernahme, die Umsetzung und die Anwendung der EU-Vorschriften im Veterinär- und Pflanzenschutzsektor konzentrieren.

Die Rechtsangleichung im Bereich der Gemeinsamen Fischereipolitik ist nicht vorangekommen. Das Flottenregistrierungssystem muss modernisiert werden.

Im Bereich Verkehrspolitik sollte die Türkei intensiver an den zur Übernahme der EU-Verkehrsvorschriften notwendigen Rechtsakten arbeiten. Die Verwaltungskapazität zur Anwendung und Umsetzung der entsprechenden Vorschriften in allen Sektoren sollte verbessert werden.

Im Steuerbereich bedarf es erheblicher Fortschritte, insbesondere bei der Angleichung der MwSt-Sätze.

In den meisten Bereichen weicht die statistische Infrastruktur der Türkei immer noch stark von der der EU ab. Es sind keine konkreten Fortschritte zu verzeichnen.

Im Bereich Sozialpolitik und Beschäftigung wurden Schritte unternommen, doch nicht alle stehen in Einklang mit den EU-Vorschriften. So schafft das neue Gesetz über den Wirtschafts- und Sozialrat beispielsweise nicht die Voraussetzungen für einen echten sozialen Dialog. Die türkischen Rechtsvorschriften unterscheiden sich weiterhin stark von denen der EU. Was die Energiepolitik betrifft, so wurden im Strom- und im Gassektor erhebliche Fortschritte erzielt. Die beiden großen Gesetze, die in diesem Jahr verabschiedet wurden, stellen wichtige Etappen bei der Vorbereitung der Türkei auf den Energiebinnenmarkt dar.

Im Telekommunikationssektor sollte der neue Rechtsrahmen mit den EG-Vorschriften über Universaldienste und Datenschutz in Einklang gebracht werden.

Im Bereich Regionalpolitik hat die Türkei keine Fortschritte gemacht und es bedarf erheblicher Aufmerksamkeit, um die Durchführung der Strukturpolitik vorzubereiten.

Auf dem Gebiet der Umweltpolitik müssen weitere neue Rechtsvorschriften erlassen werden, darunter ein wichtiges Rahmengesetz, das dem Parlament zur Verabschiedung vorliegt.

Im Bereich Justiz und Inneres hat die Türkei kürzlich drei wichtige Übereinkommen des Europarates über Geldwäsche und Korruptionsbekämpfung unterzeichnet. Ein bilaterales Abkommen mit Griechenland über Kriminalitätsbekämpfung ist in Kraft getreten. Die Türkei hat Initiativen ergriffen, um ihre Visumsvorschriften an die der EU anzugleichen und Rückübernahmeabkommen im Bereich der Migration zu schließen. Die Verwaltungskapazität in den Bereichen Grenzkontrollen und Bekämpfung der illegalen Zuwanderung sollte ausgebaut werden.

Im Zollbereich ist die Harmonisierung nahezu vollständig.

Bei der Finanzkontrolle sollten die Haushalts- und Finanzkontrollmechanismen in den Reihen der türkischen Regierung verbessert werden.

Die Verwaltungskapazität muss in verschiedenen Bereichen ausgebaut werden, um sicherzustellen, dass die Rechtsvorschriften der EU wirksam umgesetzt und angewandt werden. Dazu bedarf es einer erheblichen Verwaltungsreform auf allen Ebenen. In einigen Fällen macht das die Errichtung neuer Strukturen erforderlich, etwa bei den staatlichen Beihilfen oder der Regionalentwicklung. In einigen Bereichen wurden neue Regulierungsbehörden geschaffen. Deren Autonomie sollte gewährleistet und zugleich sollten ihnen ausreichend personelle und finanzielle Ressourcen zur Verfügung gestellt werden.

Die Beitrittspartnerschaft mit der Türkei wurde im März 2001 angenommen und die Türkei hat bei der Vorbereitung ihrer Umsetzung erhebliche Anstrengungen geleistet. Sie erwarb sich ein besseres Verständnis für den Besitzstand der EU und die Regierung hat einen intensiven Prozess der Ausarbeitung neuer Rechtsvorschriften eingeleitet. In den Bereichen freier Warenverkehr, Schutz des geistigen Eigentums, Energie, Telekommunikation und Zoll wurden durch die ergriffenen Maßnahmen die kurzfristigen Prioritäten der Beitrittspartnerschaft teilweise erfuellt. Weitere umfangreiche Anstrengungen sind erforderlich, um die kurzfristigen Prioritäten der Beitrittspartnerschaft bezüglich des Besitzstandes zu erfuellen.

a)

Anhang 2: Beitrittsländer - die wichtigsten statistischen Indikatoren

2000

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(3) Berechnet aufgrund der Bevölkerungszahlen nach den volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen, die von denen der Bevölkerungsstatistiken abweichen können.

(4) Leistungsbilanzdaten

Quellen: Eurostat nach nationalen Quellen

BEITRITTSLÄNDER

WICHTIGSTE STATISTISCHE INDIKATOREN (2000)

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Quellen: Eurostat nach nationalen Quellen

(1) Die Methode zur Berechnung des BIP in Kaufkraftparitäten wurde seit Erscheinen der Vorjahresberichte angepaßt.

Die Daten sind daher nicht vergleichbar.

(2) Für die Bestimmung des BIP pro Kopf wurden die Daten mit Bezug zur Weltbevölkerung den volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen entnommen. Sie können von demographischen Statistiken abweichen.

e) Anhang 3: Die Heranführungsstrategie

Bei der Heranführungsstrategie handelt es sich um eine Kombination von Prioritätensetzung in Verbindung mit Finanzhilfe, Assoziationsabkommen, Mitwirkung an Programmen und Einrichtungen der Gemeinschaft und sowie Vorbereitung der Verhandlungen durch eine analytische Prüfung des Besitzstands.

a) Festlegung der Prioritäten

Die Beitrittspartnerschaften sind das wichtigste Instrument der Heranführungs strategie. Die derzeitigen Beitrittspartnerschaften wurden im Dezember 1999 für die mittel- und osteuropäischen Bewerberländer, im März 2000 für Zypern und Malta und im März 2001 für die Türkei beschlossen. Ausgehend von der Analyse der Regelmäßigen Berichte sind darin für jedes Land die Prioritäten für die Erfuellung der Beitrittskriterien festgelegt. Ferner enthalten sie Angaben zum Umfang der verfügbaren gemeinschaftlichen Finanzhilfe zur Unterstützung dieser Prioritäten und den mit ihrer Gewährung verbundenen Bedingungen.

Die EU brauchte die in der Verordnung über die Beitrittspartnerschaften enthaltene Konditionalitätsklausel, die sich auf unzureichende Fortschritte bei der Erfuellung der Beitrittskriterien oder die Nichterfuellung der in den Assoziationsabkommen vorgesehenen Verpflichtungen bezieht, bisher nicht in Anspruch zu nehmen. Erfolge und Defizite bei der Umsetzung der Prioritäten der derzeitigen Beitrittspartnerschaften werden in den Regelmäßigen Berichten ebenfalls herausgearbeitet.

Vorschläge zur Änderung der Beitrittspartnerschaften legt die Kommission dem Rat gleichzeitig mit den regelmäßigen Berichten vor. Darin werden Prioritätsbereiche genannt, die 2002 und 2003 behandelt werden müssen. Diese Vorschläge betreffen alle Länder außer der Türkei, bei deren erst kürzlich beschlossener Beitrittspartnerschaft noch keine Änderung erforderlich ist.

Entsprechend den Bedingungen der Beitrittspartnerschaft erstellt und aktualisiert jedes Beitrittsland sein nationales Programm für die Übernahme des Besitzstandes mit einer Aufstellung der für die Umsetzung der Beitrittsprioritäten vorgesehenen personellen und finanziellen Ressourcen und Zeitpläne. Die Türkei hat im Jahre 2001 zum ersten Mal ein nationales Programm vorgelegt, die übrigen Beitrittsländer haben ihre Programme im ersten Halbjahr 2001 aktualisiert. In einigen Ländern sind diese Programme inzwischen Teil des Haushaltsverfahrens. Jeder Regelmäßige Bericht umfaßt auch eine Bewertung des nationalen Programms zur Übernahme des Besitzstands.

b) Finanzhilfe

Die mittel- und osteuropäischen Beitrittsländer erhalten seit Einleitung des Übergangs prozesses finanzielle Hilfen der EG durch das PHARE-Programm. Dieses Programm wird jetzt durch zwei weitere Instrumente ergänzt, die die Länder auf die Inanspruchnahme von Kohäsions- und Strukturfonds vorbereiten. Im Rahmen von ISPA werden zur Vorbereitung auf den Kohäsionsfonds jährlich über 1 Mrd. EUR für Investitionen in den Bereichen Umwelt und Verkehrsinfrastruktur bereitgestellt. Im Rahmen von SAPARD wird zur Vorbereitung auf die Strukturfonds für Landwirtschaft und Fischerei jährlich die Bereitstellung von über 500 Mio. EUR für die landwirtschaftliche und ländliche Entwicklung vorgesehen.

Mit einer jährlichen Mittelausstattung von über 1,6 Milliarden EUR kofinanziert das PHARE-Programm den Aufbau von Institutionen und die damit verbundenen Investitionen in die Infrastruktur für die Umsetzung des Besitzstandes sowie Maßnahmen zur Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts, um die Beitrittsländer auf die Inanspruchnahme der Strukturfonds nach dem Beitritt vorzubereiten. Jeder dieser drei Bereiche erhält etwa ein Drittel der Mittel.

Die PHARE-Unterstützung für den Aufbau der Institutionen hilft den Beitrittsländern, ihre Fähigkeit zur Durchsetzung und Anwendung des Besitzstands zu stärken. Das wichtigste Instrument in diesem Zusammenhang ist das Twinning. Dieses Partnerschafts-System beinhaltet die Entsendung von Experten aus Ministerien, regionalen Körperschaften und staatlichen Ämtern sowie von Vertretern von Berufsverbänden aus den Mitgliedstaaten für mindestens ein Jahr zu den entsprechenden Stellen der Beitrittsländer. Das System existiert seit 1998 in den mittel- und osteuropäischen Ländern.

Twinning wurde 2001 auf Zypern und Malta in 2001 ausgeweitet und wird ab 2002 auch bei der Türkei unter Nutzung der jeweiligen Finanzinstrumente Anwendung finden. Zur Zeit bestehen etwa 500 Twinning-Projekte in den meisten Bereichen des Besitzstandes (genauere Angaben: siehe Anhang 5).

Seit Anfang diesen Jahres haben die Beitrittsländer die Möglichkeit, die Erfahrungen der Mitgliedstaaten für kleinere Projekte mit kurzer bis mittlerer Laufzeit durch einen neuen Mechanismus für kürzere Partnerschaften ("Twinning light") zu nutzen. Die ersten Projekte werden Ende 2001 anlaufen. Ferner steht TAIEX (Büro für den Informationsaustausch über technische Hilfe) weiterhin für kurzfristigen Beratungsbedarf bereit, und SIGMA (finanziert durch PHARE und verwaltet durch die OECD) vermittelt Beratung zu horizontalen Regierungsaufgaben in den mittel- und osteuropäischen Ländern, insbesondere für Fragen der Reform des öffentlichen Dienstes, der Finanzkontrolle und der internen Rechnungsprüfung.

Die Durchführung von SAPARD ist vollkommen dezentralisiert. Auf der Grundlage von Plänen zur Entwicklung des ländlichen Raums, die von der Kommission genehmigt wurden, werden durch SAPARD Projekte für die ländliche Entwicklung kofinanziert, die von den Empfängerländern ausgewählt werden. Die Durchführung in den einzelnen Ländern erfolgt über eine SAPARD-Agentur, die für Management und Auszahlung zuständig und durch die Kommission anerkannt ist. Dieser Prozess war zunächst komplizierter als erwartet, macht aber jetzt gute Fortschritte. Er ist für Bulgarien und Estland bereits zum Teil abgeschlossen und muss, angesichts der sich bestehenden Schwierigkeiten, für die übrigen Beitrittsländer vorangetrieben werden.

Im Rahmen von ISPA arbeitete jedes Land nationale Strategien für den Verkehrs- und Umweltsektor aus, auf deren Grundlage die Kommission Projekte im Umfang des vollen für das Jahr 2000 verfügbaren Betrags genehmigte, der auf beide Bereiche fast gleichmäßig verteilt wurde. Für 2001 wird ein ähnliches Ergebnis erwartet.

Die Europäische Investitionsbank kann im Zeitraum 2000-2007 Mittel in Höhe von 17 Mrd. EUR für die Länder in Mittel- und Osteuropa bereitstellen, darunter auch einige Nicht-Beitrittsländer ( 8,9 Mrd. EUR mit einer Garantie aus dem Gemeinschaftshaushalt, 8,5 Mrd. EUR im Rahmen einer Heranführungsfazilität ohne diese Garantie). Der tatsächliche Umfang der Darlehen dürfte im Jahr 2001 bei 3,5 Mrd. EUR liegen.

Für Zypern und für Malta nahm der Rat im März 2000 eine Verordnung für Maßnahmen im Rahmen der Heranführungsstrategie an. Darin ist für den Zeitraum 2000-2004 ein Finanzbeitrag von 95 Mio. EUR vorgesehen, der zur Erreichung der Zielvorgaben der in den Beitrittspartnerschaften festgelegten Prioritäten eingesetzt werden soll. Im Jahr 2000 sind Haushaltsmittel in Höhe von 6 Mio. EUR für Malta und in Höhe von 9 Mio. EUR für Zypern vorgesehen. Diese beiden Länder können auch die Heranführungsfazilität der EIB sowie die EIB-Fazilität für die Mittelmeerländer mit einer Mittelausstattung von 6,425 Milliarden EUR in Anspruch nehmen. Die EIB vergab 1999 an Zypern Darlehen im Umfang von 200 Mio. EUR.

Die Finanzhilfe für die Türkei dürfte im Jahr 2001 im Rahmen von MEDA sowie der zwei Verordnungen zur europäischen Heranführungsstrategie eine Höhe von 177 Mio. EUR erreichen. Diese Mittel werden wie auch bei den anderen Beitrittsländern für Strukturreformen, den Aufbau von Institutionen und für Investitionen zur Umsetzung des Besitzstands bereitgestellt. Die Kommission hat eine neue Finanzierungsverordnung vorgeschlagen, um eine beitrittsorientierte Handhabung der Unterstützung sicherzustellen und Verwaltung und Verfahren enger an das PHARE-Programm anzugleichen. Diese Verordnung wird die Rechtsgrundlage für eine einzige Haushaltslinie bilden und die drei bisherigen Instrumente ersetzen (obwohl der Türkei auch weiterhin die MEDA-Programme mit Beteiligung mehrerer Länder offen stehen).

Die Türkei kann EIB-Darlehen im Rahmen des sogenannten Euromed II-Finanzierungsmandats in Anspruch nehmen. Der Betrag für den Zeitraum Januar 2000 - Januar 2007 beläuft sich auf 6,425 Mrd. EUR. Außerdem kann die Türkei seit kurzem auch Mittel aus der EIB-Heranführungsfazilität erhalten (siehe oben). Derzeit gilt ein besonderes Aktionsmandat (Umfang: 450 Mio. EUR). Ferner steht jetzt das Aktionsprogramm TERRA für den Wiederaufbau der erdbebengeschädigten Gebiete mit einem Umfang von 600 Mio. EUR zur Verfügung. Die Türkei kann außerdem im Rahmen der "Mittelmeerpartnerschaft-Fazilität", bei der für die gesamte Region Mittel in Höhe von 1 Mrd. EUR verfügbar sind, Mittel erhalten.

Die Assoziierungsabkommen

Die Europa-Abkommen mit den mittel- und osteuropäischen Beitrittsländern sind ein Rahmen für die Überwachung der Übernahme des Besitzstandes und die Umsetzung der Prioritäten der Beitrittspartnerschaften. Die analytische Prüfung des Besitzstands erfolgt jetzt vornehmlich in den Unterausschüssen, die im Rahmen dieser Abkommen eingerichtet wurden (siehe unten). Ähnliche Assoziierungsabkommen bestehen für die Beitrittsländer im Mittelmeerraum.

Die Europa-Abkommen mit Ungarn und der Tschechischen Republik traten im Juni 2000 bzw. im Februar 2001 in ihre zweite Stufe. Für beide Länder bedeutet dies eine weitere Liberalisierung vor allem der Niederlassungsvorschriften. Die Kommission prüft Anträge auf Übergang zur zweiten Stufe durch folgende assoziierte Länder: Bulgarien, Polen, Rumänien, Slowakei. Im Falle Sloweniens läuft die erste Stufe im Prinzip bis 2003. Bei den Europa-Abkommen mit Estland, Lettland und Litauen ist kein Übergang zur zweiten Stufe erforderlich.

Durch Abschaffung von Zöllen und mengenmäßigen Beschränkungen ermöglichen die Europa-Abkommen einen gegenseitigen Freihandel für Industriewaren. Dadurch fördern sie eine engere Wirtschaftsintegration mit der EU. Weitere gegenseitige Handelszugeständnisse mit den Beitrittsländern in Mittel- und Osteuropa für landwirtschaftliche Erzeugnisse wurden auf autonomer und gegenseitiger Basis im Juli 2000 beschlossen (im Januar 2001 für Litauen), bis zum Inkrafttreten von Zusatzprotokollen zu den Europa-Abkommen. Verhandlungen mit diesen Ländern zur Erweiterung der gegenseitigen Handelszugeständnisse für landwirtschaftliche Erzeugnisse sowie ähnliche Verhandlungen mit Zypern und Malta befinden sich in Vorbereitung. Gleichzeitig traten zusätzliche Handelszugeständnisse für verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse im September 2001 für Estland und im November 2001 für Slowenien in Kraft. Für Bulgarien, Ungarn, die Slowakei, Lettland und Litauen wird derzeit über zusätzliche Handelszugeständnisse für diese Produkte verhandelt.

Protokolle zu den Europa-Abkommen über die Europäische Konformitätsbewertung (PECA) traten am 1. Juni 2001 für Ungarn und am 1. Juli 2001 für die Tschechische Republik in Kraft. Vereinbarungen über derartige Protokolle wurden mit Lettland und Litauen eingeleitet, Verhandlungen mit Estland, der Slowakei und Slowenien sind im Gange. Ziel der Protokolle ist die Erweiterung von Binnenmarktvorschriften über die Konformitätsbewertung für gewerbliche Produkte auf die Bewerberländer schon vor dem Beitritt. Im Rahmen der Protokolle müssen die Bewerberländer den Besitzstand für bestimmte Bereiche einführen. EG und Bewerberland erklären sich außerdem bereit, die technischen Stellen für die Bewertung der Konformität von Produkten mit den Rechtsvorschriften gegenseitig anzuerkennen, wodurch technische Kontrollen beim Grenzübertritt überfluessig werden.

Im Falle der Türkei bleibt die Errichtung der Zollunion nach wie vor ein wesentliches Element der bilateralen Beziehungen. Seit April 2000 werden Verhandlungen über ein Abkommen über die Liberalisierung des Dienstleistungssektors und die gegenseitige Öffnung der öffentlichen Beschaffungsmärkte geführt.

Mitwirkung an Programmen und Agenturen der Gemeinschaft

Alle Beitrittsländer beteiligen sich mehr oder weniger intensiv an Programmen der Gemeinschaft. Die mittel- und osteuropäischen Länder sind insbesondere in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend, Forschung, Kultur, audiovisuelle Medien, Energie, Umwelt, kleine und mittlere Unternehmen und öffentliche Gesundheit aktiv. Zypern beteiligt sich an bestimmten Programmen in den Bereichen audiovisuelle Medien, allgemeine und berufliche Bildung, Jugend, wissenschaftliche Forschung, Umwelt und kleine und mittlere Unternehmen, während Malta an Programmen in den Bereichen wissenschaftliche Forschung, allgemeine und berufliche Bildung und Jugend mitwirkt. Die Türkei beteiligt sich an zwei Gemeinschaftsprogrammen lediglich auf Projektebene (LIFE und Fünftes Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung). Gemäß den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Helsinki im Dezember 1999 wird die uneingeschränkte Teilnahme der Türkei an den Programmen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend vorbereitet, die Beteiligung an anderen Programmen wird erörtert.

Wie im Strategiepapier des letzten Jahres angekündigt, werden zur Straffung der Verfahren für die Beteiligung der Beitrittsländer an den Programmen der Gemeinschaft Beschlüsse der Assoziationsräte für die einzelnen mittel- und osteuropäischen Länder sowie Vereinbarungen für Zypern, Malta und die Türkei ausgearbeitet. Diese neuen Instrumente dürften eine solche Beteiligung wesentlich erleichtern. Auf der Grundlage dieser Instrumente, mit denen die allgemeinen Grundsätze für die Beteiligung an jetzigen und künftigen Programmen festgelegt werden, werden die Kommission und die zuständigen Behörden der betreffenden Länder die Bedingungen für die Beteiligung an den einzelnen Programmen definieren. Die Beitrittsländer können weiterhin Heranführungshilfe in Anspruch nehmen, um die Kosten ihrer Beteiligung zu kofinanzieren.

Nach der kürzlichen Ratifizierung der einschlägigen Vereinbarungen werden alle 13 Bewerberländer im Jahre 2002 Mitglieder der Europäischen Umweltagentur werden. Ferner werden demnächst ähnliche Abkommen mit interessierten Ländern für eine Beteiligung an der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht ausgehandelt. Auch über die Beteiligung der Bewerberländer an weiteren Agenturen der Gemeinschaft wird verhandelt.

Analytische Prüfung des Besitzstands

Die analytische Prüfung des Besitzstands ("Screening") bei den Bewerberländern, die derzeit in Verhandlungen stehen, und die es erleichtern, Probleme zu ermitteln, die in den Verhandlungen aufgegriffen werden mussten, wurde 1999 abgeschlossen. Der neue Besitzstand, der bis Ende 2000 angenommen und veröffentlicht war, wurde diesen Ländern jetzt übermittelt, damit sie zu diesem neuen Besitzstand im Kontext der Verhandlungen Stellung nehmen können. Wie im Strategiepapier des letzten Jahres erläutert, werden die Assoziationsausschüsse und -unterausschüsse der Rahmen sein, in dem der neue Besitzstand erläutert und seine Übernahme und Anwendung erörtert wird. Außerdem wurden bei Bedarf Sitzungen zur Erläuterung des neuen Besitzstandes für bestimmte Kapitel, z. B. Verkehr, Landwirtschaft oder Telekommunikation, veranstaltet.

Im Jahre 2002 gelten die gleichen Verfahren mit folgender Ausnahme: da die Verhandlungen mit den am weitesten fortgeschrittenen Bewerberländern sich dem Abschluss nähern werden, wird der neue Besitzstand den Verhandlungsländern zwei Mal übermittelt: am Anfang des Jahres, um den neuen 2001 angenommenen Besitzstand zu erfassen, und am Beginn des zweiten Halbjahres, um den neuen in der ersten Jahreshälfte 2002 angenommenen Besitzstand abzudecken.

In gleicher Weise erfolgt mit der Türkei die Vorbereitung der analytischen Bewertung des Besitzstandes im Rahmen der im Kontext des Assoziationsabkommens eingerichteten acht Unterausschüsse, die ihre Arbeit im Juni 2000 aufgenommen haben. Bisher hat jeder Unterausschuss zwei Mal getagt. Ein Bericht an den Rat über Fortschritte bei der Vorbereitung der analytischen Prüfung des Besitzstands gemäß der Forderung des Europäischen Rates von Santa Maria da Feira wird von der Kommission als Anhang zum regelmäßigen Bericht über die Türkei vorgelegt.

Die Europa-Konferenz

Die Europa-Konferenz wurde als Forum für politische Konsultationen zu Fragen von gemeinsamem Interesse für die Mitgliedstaaten der EU und die Bewerberländer eingerichtet. Die Türkei nimmt an der Europa-Konferenz seit einem Treffen auf Ministerebene in Sochaux vom 23. November 2000 teil. Eine andere Konferenz auf Ebene der Staats- und Regierungschefs am 7. Dezember 2000 bot Gelegenheit zur Erörterung der institutionellen Reform und der längerfristigen Funktionsweise der Union.

Auf dem Europäischen Rat von Nizza wurde vorgeschlagen, dass "dass die Länder des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses sowie die EFTA-Länder zu dieser Konferenz als designierte Mitglieder eingeladen werden". Auf dem Europäischen Rat von Göteborg wurde vereinbart: "die Europa-Konferenz wird unter belgischem Vorsitz in ihrer derzeitigen Zusammensetzung einberufen. Um die Partnerschaft der EU mit der Ukraine und Moldau zu stärken, werden diese Länder später eingeladen, sich der Konferenz anzuschließen." Auf dem letzten Treffen der Europa-Konferenz am 20. Oktober 2001 auf Ministerebene in Brüssel, das durch große Einigkeit und Entschlossenheit gekennzeichnet war, stand der Kampf gegen den internationalen Terrorismus auf der Tagesordnung.

Anhang 4: Von den Beitrittsländern ratifizierte Menschenrechtsübereinkommen (Stand: 30. September 2001

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X = ratifiziert

O = NICHT ratifiziert

BG=Bulgarien; CY=Zypern; CZ=Tschech. Republik; EE=Estland; HU=Ungarn; LV=Lettland; LT=Litauen; MT=Malta; PL=Polen; RO=Rumänien; SK= Slowak. Republik; SV=Slowenien; T=Türkei

a)

Anhang 5: Twinning-Projekte von 1998-2001

ZAHL DER von in 1998-2001 IM RAHMEN VON PHARE FINANZIERTEN TWINNING-PROJEKTE

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ZAHL DER Twinning-ProjeKtE 1998-2001*, AN DENEN Mitgliedstaaten

FEDERFÜHREND ODER ALS partner BETEILIGT SIND

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*) Auswahl der Twinning-Partner für 2001 noch nicht abgeschlossen. .

**) Dieser Gesamtwert entspricht nicht der Gesamtzahl der Projekte, da an den meisten Projekten mehr als ein Mitgliedstaat beteiligt ist.

e)

Anhang 6: Stand der Verhandlungen am 26. Oktober 2001

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