52001DC0385

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Intensivierung der Zusammenarbeit mit Drittländern im Bereich der Hochschulbildung /* KOM/2001/0385 endg. */


Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Intensivierung der Zusammenarbeit mit Drittländern im Bereich der Hochschulbildung

Einführung

1. Artikel 149 EG-Vertrag (allgemeine Bildung) stellt klar, dass für die Bildungspolitik innerhalb der Gemeinschaft in erster Linie die Mitgliedstaaten verantwortlich sind. Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene sind dann gerechtfertigt, wenn sie einen ,Mehrwert" herbeiführen können -, wenn die Mitgliedstaaten in Zusammenarbeit mehr erreichen können als jeweils einzeln. Die Europäische Gemeinschaft unterstützt die allgemeine Bildung in ihren Mitgliedstaaten auf vielerlei Art und Weise. Seit 1987 hat sie Programme zur Förderung der Bildungskooperation und der Mobilität innerhalb der Gemeinschaft entwickelt, und diese Aktivitäten wurden kürzlich auch auf die assoziierten Länder ausgedehnt [1]. Sie betreffen hauptsächlich den Austausch von Studierenden [2] und Auszubildenden, den Austausch von Lehrkräften und Ausbildern, den Erfahrungsaustausch zwischen Projekten und Partnern (für gewöhnlich über Netze) sowie die gemeinsame Entwicklung innovativer Tätigkeiten. Die Netze und Partnerschaften zwischen den Einrichtungen - Schulen, Ausbildungszentren und Universitäten - waren von Anfang an eine Hauptstütze dieser Aktivitäten. Die Ausgaben für die Tätigkeiten belaufen sich derzeit auf etwa 500 Mio. EUR pro Jahr.

[1] Insbesondere die Programme SOKRATES und LEONARDO, ABl. L 146 vom 11.6.99 und L 28 vom 3.2.2000.

[2] Im Folgenden umfasst der Begriff ,Studierende/Studenten" alle Personen, die an Bildungs- oder Berufsbildungsgängen oder -programmen von Hochschul- oder Berufsbildungseinrichtungen teilnehmen.

2. Im dritten Absatz von Artikel 149 EG-Vertrag ist festgesetzt: ,Die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten fördern die Zusammenarbeit mit dritten Ländern ...". Einige Mitgliedstaaten verfügen im Bildungsbereich über eine langjährige Tradition der - hauptsächlich bilateralen - Zusammenarbeit mit Drittländern. Die Gemeinschaft ihrerseits hat im Bereich der Hochschulbildung eine Reihe von Initiativen mit Drittländern eingeleitet, die auf der Erfahrung mit ERASMUS und ähnlichen Programmen aufbauen. Als Beispiele lassen sich die beiden Abkommen mit den USA und mit Kanada anführen, die gerade um weitere fünf Jahre verlängert wurden; das Programm TEMPUS, das ursprünglich 1990 im Rahmen der Tätigkeit von PHARE gestartet wurde, das aber nun (da die wichtigsten Bildungsaktivitäten der EG den assoziierten Ländern offen stehen) Osteuropa, den Kaukasus, Mittelasien und den westlichen Balkan umfasst; und ALFA, ein Programm, das die Hochschulbildung in Lateinamerika durch Verbindungen mit EG-Einrichtungen fördern soll.

2. Erste Schritte, um neuen Herausforderungen zu begegnen

3. Bei der Entwicklung ihrer Hochschulsysteme muss die Gemeinschaft versuchen, ihre Bürger und Arbeitskräfte auf eine globale Umgebung vorzubereiten, indem sie die internationale Dimension angemessen berücksichtigt. Dieser Punkt wird in dem kürzlich vorgelegten Bericht des Rates ,Bildung" an den Europäischen Rat in Stockholm zu den konkreten Zielen der Bildungssysteme angesprochen [3].

[3] Vgl. Absatz 2.3, Ratsdokument Nr. 5980/01.

4. Mehrere Mitgliedstaaten (z. B. das Vereinigte Königreich, Frankreich, Deutschland und die Niederlande) haben inzwischen Maßnahmen getroffen, um dieser Notwendigkeit zu entsprechen. Beispielsweise nutzt der British Council, Großbritanniens internationale Organisation für kulturelle und wissenschaftliche Beziehungen, seine beträchtlichen Ressourcen im Vereinigten Königreich und im Ausland (243 Büros in 110 Ländern) zur Entwicklung der internationalen Dimension der britischen Bildung und Kultur und zur Stärkung der Rolle des Vereinigten Königreichs als führendem Anbieter von kulturellen und Bildungsangeboten für Menschen im Ausland. Frankreich richtete 1998 Edufrance ein, eine Agentur, die vor allem weltweit Frankreichs Potential als Ziel für ausländische Studierende und Forscher fördern, internationalen Studenten globale Hosting-Dienste anbieten und das französische ,Bildungsangebot" koordinieren soll. Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD), eine Einrichtung mit einer langjährigen Tradition in der Förderung von internationaler Bildung in Deutschland, hat kürzlich seine einschlägigen Anstrengungen intensiviert, indem er sich als Dienstleister positioniert und das Markenzeichen ,Qualified in Germany" gebilligt hat.

5. Die Bildungsprogramme der Gemeinschaft, insbesondere ERASMUS, haben die Kooperationsfähigkeit der europäischen Universitäten untereinander deutlich gefördert. Viele Universitäten haben nicht nur Änderungen bei der Gestaltung der Bildungsprogramme und neue Studienangebote in anderen Mitgliedstaaten eingeführt, sondern auch Büros für internationale Beziehungen eingerichtet oder ausgebaut. Dies ist weitgehend auf das größere Maß an internationalen Tätigkeiten zurückzuführen, die sich aus der Teilnahme an den Gemeinschaftsprogrammen ableiten. Hier ist ein weiterer Vorstoß auf EG-Ebene erforderlich, damit die Einrichtungen systematisch ermutigt werden, die neue Zusammenarbeit mit Drittländern in einen breiteren Partnerschaftsrahmen zu integrieren.

6. Dieser Vorstoß ist auch deshalb erforderlich, weil die Nachfrage nach internationaler Bildung und Studentenmobilität stetig zunimmt. Die Zahl der internationalen Austauschstudenten war noch nie größer; diese Studierenden zieht es jedoch hauptsächlich in die USA (mehr als 500 000 internationale Studenten im Studienjahr 1999/2000). In der EG studieren mehr als 3/4 der etwa 400 000 Studierenden aus nichteuropäischen Ländern im Vereinigten Königreich, in Frankreich und in Deutschland [4].

[4] Quelle: UNESCO Statistical Yearbook 1998, Kapitel 3.14 "Education at the third level: foreign students by country of origin, in the 50 major host countries".

7. Zwischen den Mitgliedstaaten ist ein gesunder Wettbewerb möglich, der darauf abzielt, internationale Studenten anzulocken; die EG sollte sich in erster Linie um die Förderung kooperativer Ansätze bemühen, damit die Vorteile den Ländern der EG und ihren Partnerländern umfassender zugute kommen. Dabei muss die EG der Tatsache Rechnung tragen, dass Universitäten in Drittländern oder Studenten, die eine internationale Bildung anstreben, die europäischen Bildungseinrichtungen nicht immer als Wissenszentren anerkennen oder verstehen.

8. Entscheidend ist die Qualität der europäischen Hochschuleinrichtungen, gemessen (unter anderem) am Umfang und Ausmaß ihrer - im weitesten Sinne des Wortes - wissenschaftlichen und technologischen Forschungstätigkeit. Die Zusammenarbeit im Bereich der Hochschulbildung geht daher Hand in Hand mit der Zusammenarbeit in Wissenschaft und Technologie, die wissenschaftliche Ressourcen an den Universitäten in der Gemeinschaft wie auch in Drittländern mobilisiert. Eine Erhöhung der Attraktivität unserer Universitäten setzt eine Qualitätssicherung voraus, die in der Welt weithin nachvollziehbar ist. Fehlt eine solche Qualitätssicherung, bedeutet dies, dass Europa nicht das gleiche bieten kann wie die anderen führenden Anbieter von Bildungsleistungen. Unter diesem Aspekt betrachtet, hängt Europas politischer und kommerzieller Erfolg in der Welt davon ab, ob künftige Entscheidungsträger in Drittländern ein größeres Verständnis für und engere Verbindungen zu Europa entwickeln können.

9. Viele Drittländer sehen potentielle Vorteile in einer systematischen Zusammenarbeit mit den Hochschuleinrichtungen Europas, vor allem im Rahmen multilateraler Netze, in denen Einrichtungen aus mehr als einem Mitgliedstaat tätig sind. Eine solche Zusammenarbeit erhöht den Wert bilateraler Bildungsvereinbarungen mit einzelnen Mitgliedstaaten. Aus diesem Grund wird in fast allen zwischen der EG und Drittländern geschlossenen Vereinbarungen die allgemeine Bildung als Bereich bezeichnet, in dem die Möglichkeit der Zusammenarbeit besteht. In der Praxis ist eine Umsetzung dieser Verpflichtungen von der Verfügbarkeit der Ressourcen abhängig.

10. Es lassen sich folgende Schlussfolgerungen ziehen:

* Die Gemeinschaft muss sicherstellen, dass bei ihren Bildungsaktivitäten die internationale Dimension systematischer berücksichtigt wird.

* Die Gemeinschaft muss ihre Bildungsmaßnahmen besser bekannt machen, um Europa als wegweisendes Zentrum herauszustellen und für Studierende attraktiv zu gestalten, die eine internationale Bildung anstreben.

11. Diese Mitteilung sieht einige Sofortmaßnahmen vor, die getroffen werden können, um diesen Herausforderungen kurzfristig zu entsprechen. Mittelfristig wird die Kommission eine umfassende Strategie entwickeln, die auf der von dieser Mitteilung ausgehenden Diskussion, auf der gewonnenen Erfahrung und auf einer eingehenderen Analyse der anstehenden Fragen aufbauen wird [5].

[5] Diesbezüglich wurde bereits eine Untersuchung durchgeführt, auf der diese Mitteilung teilweise basiert. Siehe ,Die Globalisierung von Bildung und Ausbildung: Empfehlungen für eine kohärente Strategie der Europäischen Union"; Dr. Sybille Reichter, Bernd Wächter, 2000. http:/europa.eu.int/comm/education/infos.html.

3. Ziele

12. Es sind zwei Ziele zu nennen, welche die EG bei ihrer Zusammenarbeit mit Drittländern in diesem Bereich zunächst verfolgen sollte:

(1) Entwicklung qualitativ hoch stehender Humanressourcen in den Partnerländern und innerhalb der EG durch gegenseitige Förderung der Humanressourcen.

(2) Förderung der EG als weltweit wegweisendes Zentrum für Hochschul- und Berufsbildung wie auch für die wissenschaftliche und technologische Forschung.

13. Welche Kooperationstätigkeiten die europäische Gemeinschaft übernimmt und welche Partnerschaften sie gegebenenfalls mit Drittländern eingeht, hängt davon ab, inwieweit diese Ziele verwirklicht werden können. Hierbei wird die Gemeinschaft die Zusammenarbeit mit Einrichtungen in Drittländern fördern, die einen mit Einrichtungen in der EG vergleichbaren Entwicklungsstand erreicht haben. Die Gemeinschaft wird auch auf Anfragen zur Zusammenarbeit von Seiten der Drittländer eingehen.

14. Im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit kann die Einbeziehung der Hochschulbildung in die Kooperationsanstrengungen bei angemessener Gestaltung zur Beseitigung der Armut in der Welt beitragen - und entspricht damit dem übergeordneten Ziel der EG-Entwicklungspolitik. Angesichts der besonderen Natur dieser Herausforderung sowie des Umfangs der darauf verwandten Mittel wird das Thema in einer getrennten Mitteilung, die die Kommission zum Ende des Jahres 2001 ausarbeiten wird, behandelt.

4. Zu treffende Maßnahmen

15. Um die in Absatz 12 dargelegten Ziele erreichen zu können, sind die im folgenden aufgeführten Maßnahmen zu treffen. Die Gemeinschaft soll:

* die Erfahrung, die im Rahmen der innergemeinschaftlichen Programme gewonnen wurde, soweit wie möglich in den Beziehungen mit Drittländern nutzen. Insbesondere ERASMUS hat Interesse gefunden und zu Anfragen aus der ganzen Welt geführt. Darauf sollten wir aufbauen;

* bei den Vereinbarungen mit anderen Ländern und - gegebenenfalls auch Regionen - für Vielfalt sorgen. Maßnahmen, die sich aus dieser Mitteilung ergeben, werden auf die Zusammenarbeit im Hochschulbereich konzentriert sein. Dabei ist jedoch sicherzustellen, dass sie mit der jeweiligen nationalen Bildungspolitik und mit der Strategie der EG für die Entwicklungszusammenarbeit kompatibel sind.

16. Die Zusammenarbeit wird auf multilaterale Netze und Partnerschaften mit Ländern ausgerichtet sein, die einen mit europäischen Einrichtungen vergleichbaren Entwicklungsstand erreicht haben. Wenn Universitäten innerhalb eines vereinbarten Rahmens zusammenarbeiten, wie es bei den EG/USA- und den EG/Kanada-Programmen oder - in einem anderen Zusammenhang - bei TEMPUS oder ALFA der Fall ist, so setzt dies voraus, dass sich die Partnereinrichtungen über den akademischen Inhalt der für Austauschstudenten bestimmten Studiengänge einigen. Die Einrichtungen müssen sich vor allem auch über die Voraussetzungen für die Anerkennung der Tätigkeit der eigenen und der Gastuniversitäten sowie über die Vorkehrungen zur Aufnahme der ausländischen Studenten verständigen.

17. Es muss geprüft werden, wie sich die Zahl der Austauschstudenten im Rahmen dieser Strukturen und anderer Kooperationsvereinbarungen erhöhen lässt. Wir sollten jedoch so weit wie möglich Austauschmaßnahmen vermeiden, die nicht im Rahmen einer Partnerschaft zwischen Hochschuleinrichtungen erfolgen, da sie den betreffenden Einrichtungen nur in begrenztem Maße Vorteile bringen. Austauschmaßnahmen im Rahmen einer Universitätspartnerschaft bieten anderen Studierenden und Lehrkräften eher Gelegenheit, sich an dieser Erfahrung zu beteiligen und davon zu profitieren, wenn auch in geringerem Maße. Auch die aufkommende virtuelle Mobilität erhöht - dank der Entwicklung des e-learning, des offenen und des Fernlernens sowie des weit verbreiteten Einsatzes der Informations- und Kommunikationstechnologien - die Bedeutung (und erleichtert die Schaffung) strukturierter, allseits vorteilhafter Partnerschaften zwischen Universitäten.

18. Studentenaustauschprogramme allein reichen jedoch nicht aus. Ein optimales Ergebnis der Zusammenarbeit ist nur zu erzielen, wenn sie durch einen Austausch von Lehrpersonal, virtuelle Mobilität, gemeinsame Programmentwicklung, angemessene Anerkennung usw. flankiert wird. Innerhalb eines solchen vollständigen akademischen Rahmens lassen sich die investierte Zeit und die investierten Kompetenzen und Ressourcen am besten nutzen.

19. Wenn wir die Zahl der Austauschmaßnahmen erhöhen, müssen wir uns des schwerwiegenden Problems des ,Brain drain" bewusst sein. Kurzfristige Mobilitätsmaßnahmen, wie sie in den Vereinbarungen zwischen Universitäten im Rahmen von TEMPUS oder ALFA vorgeschlagen werden (generell auf ein akademisches Jahr begrenzt), implizieren eine Rückkehr ins Heimatland und führen so wahrscheinlich weniger häufig zu einem ,Brain drain".

20. Die Zahl der mobilen Studierenden, die eine internationale Bildung anstreben, war allerdings noch nie so groß wie heute. Wir sollten daher auch prüfen, ob es wünschenswert wäre, die Zahl der längerfristigen Stipendien für Studenten aus Drittländern, die einen vollständigen Studiengang in der EG absolvieren möchten, heraufzusetzen. Dies kann beispielsweise gerechtfertigt sein, wenn in dem betreffenden Land Studiengänge oder Aufbaustudien nicht angeboten werden; oder wenn Studenten ohnehin ins Ausland gegangen wären und EG-Universitäten die besten Bildungsgänge anbieten. Jedes Land muss zu seiner am besten gebildeten Bevölkerung auch Experten mit internationalen Kenntnissen zählen.

21. Die Kommission wird die Nutzung von Akkreditierungssystemen fördern, die mit den bereits etablierten europäischen Konzepten vereinbar sind, insbesondere mit dem Europäischen System zur Anrechnung von Studienleistungen (ECTS), das inzwischen als europäischer Standard in der Hochschulbildung anerkannt ist. Dieses System macht eine Anerkennung der Studienleistungen, die im Ausland erbracht wurden, im Heimatland wesentlich einfacher. Drittländer lassen bereits ein großes Interesse daran erkennen (z. B. in Lateinamerika und im Rahmen des UMAP-Programms im Pazifikraum). Eine Weiterentwicklung dieses Systems würde dem ,Bologna-Prozess" und den Schlussfolgerungen der letzten Konferenz der Bildungsminister aus über 30 europäischen Ländern vom 18. und 19. Mai 2001 in Prag entsprechen. Dabei stuften die Minister die Themen Mobilität, Akkreditierung und Qualitätssicherung als besonders wichtig ein.

22. Zusammen mit den Mitgliedstaaten muss eine gemeinsame Werbe-Initiative für die EG als weltweit wegweisendes Lernzentrum durchgeführt werden, die sich zunächst auf Länder mit einem hohen Anteil an potentiellen Austauschstudenten konzentrieren sollte; sie soll den ersten Schritt zur Erreichung des zweiten in Absatz 12 dargelegten Ziels bilden.

23. Zur weiteren Unterstützung müssen die Kapazitäten für europäische Studien in Drittländern erhöht werden. Die Kommission wird z. B. das Netz von Studienzentren über die Europäische Union und von Jean-Monnet-Lehrstühlen in der ganzen Welt ausweiten, um so interessierten Akademikern eine vollständige Leistungspalette anzubieten und die einschlägige Tätigkeit der EG an den Universitäten bekannt zu machen. Die Europäischen Institutionen sollten ermutigt werden, rein europäische 'Bildungspakete' auszuarbeiten, indem sie zum Beispiel gemeinsame Studiengänge entwickeln, die es sowohl ausländischen als auch europäischen Studenten erlauben, mehr als ein akademisches Jahr in unterschiedlichen Mitgliedstaaten zuzubringen. Daraus können sich gegebenenfalls gemeinsame Diplome entwickeln.

24. Daher wird Unterstützung angeboten, um die Kooperationsanstrengungen der europäischen Universitäten u. a. mit dem Ziel zu fördern, gemeinsame europäische Bildungsgänge zu entwickeln, bei der Werbung behilflich zu sein und sich mit Fragen wie Akkreditierung und Förderung des ECTS zu befassen.

5. Ein Pilotprogramm für Lateinamerika

25. Aufbauend auf den Errungenschaften von ALFA will die Kommission rasch ein Pilotprogramm für Postgraduierten-Stipendien entwickeln, das auf die am besten geeigneten Akademiker und Postgraduierten aus lateinamerikanischen Ländern ausgerichtet sein soll. Dieses Reise- und Stipendienprogramm hat folgende Ziele:

* kürzlich Graduierten und hoch qualifizierten Akademikern Gelegenheit zu geben, vom Fachwissen europäischer Hochschulen zu profitieren;

* zukünftigen Entscheidungsträgern in Lateinamerika die Möglichkeit zu bieten, engere Kontakte zu Europa zu knüpfen und ein größeres Verständnis für dessen kulturelle Vielfalt zu entwickeln;

* die Entstehung weiterer Verbindungen zwischen beiden Regionen zu fördern.

26. Um dieses Programm durchzuführen und seine Bekanntheit, Transparenz und Effizienz zu fördern, wird die Kommission die institutionalisierten Netze, die bereits zur Belebung der Zusammenarbeit und zur Förderung der Mobilität von Akademikern und Postgraduierten in der EG und Lateinamerika eingerichtet wurden, miteinander verbinden. Es steht allen Hochschul- und Ausbildungseinrichtungen in der EG und in Lateinamerika offen, sich an diesem Pilotprogramm zu beteiligen, vorausgesetzt, sie besitzen die offizielle Anerkennung ihrer Regierung und sind einem der institutionalisierten Netze angeschlossen. Dies fördert sofort die Beteiligung und erhöht die Transparenz. Die Kommission wird eine Informationskampagne starten, die sich über die Medien an die Netze, die Studierenden und die Öffentlichkeit richtet und ein geeignetes Profil für dieses Pilotprogramm gewährleisten soll.

6. Vorgehen

27. Diese Ziele sollen möglichst im Rahmen bestehender Programme und geltender Rechtsgrundlagen erreicht werden. Dabei sind die vorgeschlagenen Maßnahmen über die (ggf.) bestehenden Vereinbarungen und Protokolle und in Übereinstimmung mit den üblichen Planungsverfahren und Durchführungsmodalitäten zu finanzieren. Die Mittel werden soweit nötig innerhalb des bestehenden Haushaltsrahmens und der geltenden Rechtsvorschriften sowie im Rahmen der finanziellen Vorausschau zugewiesen. Diese Mittelzuweisungen werden gegebenenfalls in den jeweiligen Länderstrategien und in den mehrjährigen Programmplanungen detailliert aufgeführt. Wenn neue bilaterale Regelungen nach dem Muster der bestehenden Kooperationsprogramme mit den Vereinigten Staaten und Kanada durchführbar und wünschenswert erscheinen, sollen entsprechend den üblichen Verfahren spezifische Rechtsgrundlagen vorgeschlagen werden.

28. Zusätzlich werden wir, um die Mobilität von Studierenden aus Drittländern innerhalb der EG zu erleichtern, unsere Anstrengungen zur Schaffung einheitlicher Voraussetzungen für die Einreise und den Aufenthalt zu Studienzwecken fortsetzen.

7. Fazit

29. Diese ersten Schritte werden mit einer Bewertung der erzielten Ergebnisse und einer eingehenden Analyse der Herausforderungen einhergehen, denen sich Europa infolge der globalen Entwicklungen im Bereich der Hochschulbildung gegenübersieht. Die Kommission hofft, dass die vorliegende Mitteilung die Debatte über die entsprechenden Fragen voranbringen wird. Sie wird anhand dieses Prozesses geeignete Schlussfolgerungen ziehen und möglicherweise weitere politische Vorschläge ausarbeiten. Dies wird voraussichtlich im Jahr 2003 geschehen.

30. Diese Mitteilung wird dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Stellungnahme vorgelegt.