52001DC0301

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die Umsetzung des Drogenaktionsplans der EU (2000-2004) /* KOM/2001/0301 endg. */


MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT über die Umsetzung des Drogenaktionsplans der EU (2000-2004)

1. Einleitung

Angesichts des anhaltend hohen Niveaus des Drogenmissbrauchs und Drogenhandels sowie des Schadens, der unserer Gesellschaft durch Drogenkriminalität, drogenbedingte Gesundheitsprobleme und soziale Ausgrenzung zugefügt wird, zählt die Drogenbekämpfung zu den höchsten Prioritäten der Europäischen Union. Auch die europäischen Bürger halten die Drogenbekämpfung für eine absolut vorrangige Aufgabe der EU.

Kürzlich wurden mit der Billigung der Drogenstrategie der Europäischen Union (2000-2004) durch den Europäischen Rat in Helsinki bedeutende Fortschritt erzielt. Auf der Tagung des Europäischen Rates in Feira wurde die Drogenstrategie in einen detaillierten Drogenaktionsplan der EU (2000-2004) übersetzt, der klare Vorgaben für die Maßnahmen enthält, die die EU-Organe und die Mitgliedstaaten in den kommenden fünf Jahren treffen müssen. Sie zielen auf die Verringerung von Angebot und Nachfrage ab und verweisen auf die Notwendigkeit der internationalen Zusammenarbeit und der effizienten Information, Evaluierung und Koordinierung auf allen Ebenen. Die Strategie und der Aktionsplan sind an folgenden Zielen ausgerichtet:

- allen Beteiligten in der EU einen Orientierungsrahmen zu bieten, den sie bei der Festlegung ihrer Prioritäten im Drogenbereich für die nächsten fünf Jahre heranziehen können;

- sicherzustellen, dass das Drogenproblem trotz seiner Komplexität und unterschiedlicher Ansätze auf hoher Ebene mit dem gebotenen Engagement angegangen wird;

- eine tragfähige Grundlage für die Evaluierungen der Drogenbekämpfungsmaßnahmen der EU in dem genannten Fünfjahreszeitraum zu schaffen, die die Kommission nach der ersten Hälfte (2002) und nach Abschluss der Drogenstrategie vorzunehmen hat.

Die Strategie beruht auf elf allgemeinen Zielsetzungen sowie sechs Hauptzielen der EU für diesen Zeitraum [1] und untersucht einige der in diesem Zusammenhang relevanten Fragen. Der Aktionsplan übersetzt die Zielsetzungen und Ziele der Strategie in rund einhundert konkrete Maßnahmen, mit denen die Strategie im genannten Zeitraum umgesetzt werden soll.

[1] Die elf allgemeinen Zielsetzungen der Drogenstrategie sind: a) sicherzustellen, dass die Drogenproblematik weiterhin Vorrang bei den Maßnahmen der EU hat; b) sicherzustellen, dass die Drogenbekämpfungsmaßnahmen einer Bewertung unterzogen werden; c) das ausgewogene Drogenkonzept fortzuführen; d) die Bereiche Drogenprävention, Reduzierung der Nachfrage und Reduzierung der negativen Auswirkungen des Drogenkonsums stärker in den Mittelpunkt zu rücken; e) die Bekämpfung des Drogenhandels zu stärken und die polizeiliche Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten auszubauen; f) die Zusammenarbeit zwischen einer Vielzahl von Einrichtungen und die Einbeziehung der Bürgergesellschaft zu fördern; g) die neuen Möglichkeiten des Vertrags von Amsterdam voll auszuschöpfen; h) die Sammlung und Verbreitung von verlässlichen und vergleichbaren Daten über das Drogenphänomen in der EU sicherzustellen; i) die Beitrittsländer schrittweise einzubeziehen und die internationale Zusammenarbeit zu intensivieren; j) die internationale Zusammenarbeit entsprechend den auf der UNGASS verabschiedeten Grundsätzen zu unterstützen; k) hervorzuheben, dass die Umsetzung der Strategie angemessene Mittel erfordert. Die sechs Hauptziele sind: a) erhebliche Verringerung des Konsums illegaler Drogen sowie der Zahl der Einsteiger; b) erhebliche Verringerung der Auswirkungen drogenkonsumbedingter Krankheiten; c) erhebliche Steigerung der Anzahl erfolgreich behandelter Drogenabhängiger; d) erhebliche Reduzierung der Verfügbarkeit illegaler Drogen; e) erhebliche Verringerung der Zahl der Drogenstraftaten; f) erhebliche Verringerung der Geldwäsche und des illegalen Handels mit Grundstoffen.

Ziel der Mitteilung, die sich auf Beiträge der Kommission, der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD) und von Europol stützt, ist es zu gewährleisten, dass die Europäische Union die großen Aufgaben, die ihr mit dem Aktionsplan gestellt werden, innerhalb dieses Zeitrahmens erfuellen kann. Insbesondere sieht die Mitteilung Folgendes vor:

(i) ein Instrument in Form einer Follow-up-Übersicht zur Bewertung der bei der Umsetzung des Aktionsplans erzielten Fortschritte;

(ii) die geplante Methodik der Kommission zur Evaluierung der Drogenstrategie und des Drogenaktionsplans;

(iii) Maßnahmen zur Gewährleistung einer möglichst wirkungsvollen Bekämpfung des Drogenproblems durch die Beitrittsländer und Aufbau einer Datenbank für alle von der Kommission oder den Mitgliedstaaten in den Beitrittsländern finanzierten Aktivitäten der EU;

(iv) Prüfung von Möglichkeiten für einen effizienten Informationsaustausch über Projekte in Drittstaaten, die keinen Beitrittsantrag gestellt haben; auf dieser Grundlage sollen die alljährlichen Beratungen über die internationale Zusammenarbeit im Drogenbereich stattfinden;

(v) Möglichkeiten zur Verbesserung der Koordinierung auf EU-Ebene.

2. Prüfung der Fortschritte bei der Umsetzung des Drogenaktionsplans der EU

In dem Drogenaktionsplan der EU wird die Notwendigkeit eines globalen, multidisziplinär angelegten, integrierten Vorgehens herausgestellt, das auf folgenden Schlüsselfaktoren beruht: (i) Verringerung der Nachfrage; (ii) Verringerung des Angebots sowie Bekämpfung des illegalen Drogenhandels; (iii) internationale Zusammenarbeit; (iv) Koordinierung auf einzelstaatlicher und Unionsebene.

Anhand einer Follow-up-Übersicht (siehe Anhang 1) wird die Kommission beobachten, ob die im Aktionsplan vorgesehenen Maßnahmen fristgerecht durchgeführt werden, und die erzielten Fortschritte prüfen. Die EBDD und Europol haben sich an dieser Arbeit beteiligt. Für jede Maßnahme, die ein Tätigwerden der Kommission, der EBDD oder von Europol erfordert, werden in der Übersicht der jeweilige Stand, der zur Durchführung vorgegebene Zeitrahmen und die ihr zugewiesene Priorität vermerkt.

Nach Ansicht der Kommission sollte die Follow-up-Übersicht partnerschaftlich mit allen Beteiligten erstellt und aktualisiert werden, damit sämtliche im Aktionsplan vorgesehenen Maßnahmen überwacht werden können. Die Kommission ermuntert daher alle an der Umsetzung des Aktionsplans Beteiligten, insbesondere die Mitgliedstaaten, ebenfalls solche Übersichten zu erstellen. Sobald dies geschehen ist, wird die Kommission überlegen, wie sich die Übersichten am besten zusammenfassen lassen. Befürwortet wird die Ausarbeitung einer einzigen Follow-up-Übersicht, die auf den Beiträgen der Mitgliedstaaten beruht und

- ein flexibles Instrument zur Erfassung und Evaluierung der bei der Umsetzung des Drogenaktionsplans der EU erzielten Fortschritte wäre;

- zu einer effizienteren Verteilung der personellen und finanziellen Ressourcen, und somit zu einer wirksamen Umsetzung des Aktionsplans, beitragen würde;

- allen Beteiligten Hilfestellung bei der Vorbereitung der Halbzeit- und Abschlussevaluierung bieten könnte.

3. Evaluierung der EU-Drogenstrategie

Nach der Drogenstrategie und dem Drogenaktionsplan der EU hat die Kommission eine Evaluierung der globalen Drogenstrategie und ihrer Wirkung zu organisieren. Der Drogenaktionsplan der EU sieht dafür drei Stufen vor:

- Stufe 1: Bewertung, inwieweit die im Aktionsplan aufgeführten Maßnahmen umgesetzt wurden;

- Stufe 2: Bewertung, inwieweit die Umsetzung des Aktionsplans den Zielen der Drogenstrategie entspricht;

- Stufe 3: Bewertung, wie sich die im Rahmen des Aktionsplans und der Drogenstrategie durchgeführten Maßnahmen auf die Drogensituation insbesondere hinsichtlich der sechs Ziele der Strategie ausgewirkt haben.

Stufe 1: Mittels gemeinsamer Evaluierungstechniken und Follow-up-Übersichten der Beteiligten wird die Kommission die Fortschritte bei der Umsetzung der im Aktionsplan vorgesehenen Maßnahmen bewerten können. Die EBDD entwickelt zurzeit gemeinsame Methoden zur Überwachung von Drogenbekämpfungsmaßnahmen. Es wäre sehr hilfreich, wenn alle Beteiligten diese Methoden bei der Evaluierung ihrer diesbezüglichen Maßnahmen und der Erstellung der Follow-up-Übersichten anwenden würden. Auf diese Weise wäre die EU-weite Vergleichbarkeit der Ergebnisse gesichert. Die Follow-up-Übersichten sind dabei regelmäßig, insbesondere nach Ablauf der ersten Halbzeit und nach Abschluss des Aktionsplans, auf den neuesten Stand zu bringen.

Stufe 2: In diesem Stadium muss die Kommission die Ergebnisse der nach dem Aktionsplan durchgeführten Maßnahmen mit den Zielen der Drogenstrategie vergleichen. So lässt sich feststellen, inwieweit die Ziele der Drogenstrategie erreicht wurden.

Stufe 3: Hier wird bewertet, wie sich die Maßnahmen auf die Drogensituation insbesondere hinsichtlich der in der Drogenstrategie identifizierten Hauptziele auswirken. Um beurteilen zu können, ob die Ziele erreicht wurden, wird die Kommission Informationen zu Trends bei Drogennachfrage und Drogenangebot benötigen, die von der EBDD und Europol geliefert werden.

Die Informationen, auf die sich die EBDD und ihre Partner in den kommenden drei Jahren besonders im Hinblick auf die ersten drei Ziele konzentrieren werden, sind in Anhang 2 zusammengefasst. Die EBDD und Europol haben gemeinsam gemäß Nummer 2.2.2 des Aktionsplans zwei Arbeitsgruppen ins Leben gerufen, deren Aufgabe es ist, auf der Grundlage der in den Mitgliedstaaten vorhandenen Sachkenntnisse und Erfahrungen Kriterien und Vorgehensweisen zu ermitteln, die einen Beitrag zu der abschließenden Bewertung der Auswirkungen leisten und die Kohärenz zwischen den Evaluierungsanstrengungen der EBDD bzw. von Europol sichern könnten. Während Europol sich mit Statistiken zur Drogenkriminalität beschäftigt, konzentriert sich die EBDD in ihrem Arbeitsprogramm 2001-2003 auf die Entwicklung einer Reihe von epidemiologischen Indikatoren und die Erfassung grundlegender Daten, mit deren Hilfe Änderungen in der Drogensituation überwacht werden. Im Interesse einer besseren Vergleichbarkeit auf EU-Ebene hat die EBDD bereits Leitlinien für die Umsetzung der fünf wichtigsten epidemiologischen Indikatoren [2] durch die Mitgliedstaaten erarbeitet, die der EBDD-Verwaltungsrat im September 2001 verabschieden wird. Die Anwendung der Schlüsselindikatoren erfordert großes Engagement seitens der Mitgliedstaaten und sollte so bald wie möglich erfolgen.

[2] Die Schlüsselindikatoren sind: - Ausmaß des Drogenkonsums und Drogenkonsumverhalten in der Bevölkerung; - Prävalenz "problematischen" Drogenkonsums; - Nachfrage der Drogenkonsumenten nach Behandlung; - Zahl der drogenkonsumbedingten Todesfälle und Mortalität von Drogenkonsumenten; - Anteil drogenbedingter Infektionskrankheiten (HIV, Hepatitis).

Die Kommission wird in dieser Phase nach Möglichkeit die Ansichten anderer Beteiligter berücksichtigen, aber letztlich die Verantwortung für den Inhalt der Evaluierung übernehmen. Bewertet werden soll, wie sich die Umsetzung der Drogenstrategie und des Drogenaktionsplans auf die Drogensituation auswirkt. Auf der Grundlage dieser Bewertung wird die Kommission prüfen, ob im Hinblick auf die künftige Drogenpolitik Änderungen vorzuschlagen sind.

Da zurzeit keine verlässlichen und vergleichbaren Angaben zu den epidemiologischen und kriminalitätsbezogenen Aspekten des Drogenproblems in der EU vorliegen, soll sich die für 2002 vorgesehene Halbzeitevaluierung auf die Stufe 1 (siehe oben) beschränken. Doch dürften Europol und die EBDD in der Lage sein, diese Daten bis zum Ende der Umsetzungsfrist der Strategie und des Aktionsplans bereitzustellen, so dass alle drei Stufen 2004 implementiert sein werden.

4. Erweiterung

Für die Kommission stellt die Intensivierung der Drogenbekämpfung eine vorrangige Aufgabe dar.

Die Vorbeitrittsvereinbarung über die Bekämpfung der organisierten Kriminalität, in der die Bedeutung des Informationsaustauschs und der operativen Zusammenarbeit herausgestellt wird, verpflichtete die EU und die Beitrittsländer (MOEL und Zypern; die Erweiterung der Vereinbarung auf Malta und die Türkei ist vorgesehen), jedes Jahr mit Unterstützung von Europol eine gemeinsame Jahresstrategie zu entwickeln, um zu ermitteln, welche die größten Gefahren sind, die von der organisierten Kriminalität einschließlich Drogenkriminalität ausgehen.

Die Unterstützung für die Beitrittsländer schließt die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstands, die Entwicklung von Aktionsplänen und die Beteiligung an den Aktivitäten der EBDD ein. Das besondere Augenmerk wird sich auf die Zusammenarbeit mit der Türkei richten.

Den Schwerpunkt der EU-Drogenstrategie 2000-2004 bilden die Drogenbekämpfung und der illegale Drogenhandel in den Beitrittsländern. Im Wesentlichen verfolgt die EU dabei zwei Ziele: Einerseits sollen die Beitrittsländer in die Lage versetzt werden, den Besitzstand im Drogenbereich umzusetzen, andererseits sollen die EU und die Beitrittsländer in diesem Bereich enger zusammenarbeiten. Die Kommission steht vorbehaltlos hinter diesem Ansatz.

Der gemeinsame Aktionsplan von EU und Beitrittsländern zur Drogenbekämpfung sollte die gesamte Breite der Thematik von Angebot und Nachfrage abdecken und die Arbeit mit den einzelnen Beitrittsländern zur Überwachung und Evaluierung von Drogenbekämpfungsprogrammen erleichtern. Die Kommission weist darauf hin, dass der Aktionsplan auch im Zusammenhang mit den Beitrittsverhandlungen eine Rolle spielen muss.

Der Rat ermächtigte die Kommission im März 2001, die Mitwirkung der Beitrittsländer am REITOX-Netz der EBDD auszuhandeln. Nach Ansicht der Kommission stellt die Beteiligung der Beitrittsländer an den Arbeiten der EBDD einen sehr wichtigen Schritt bei der Übernahme des Besitzstands im Drogenbereich dar; die Verhandlungen werden Mitte 2001 anlaufen.

Insgesamt wurden im Rahmen von PHARE seit 1992 53 Mio. EUR für Maßnahmen im Drogenbereich bereitgestellt. Ende 1999 beschloss die Europäische Kommission, die Drogenbekämpfung in die nationalen PHARE-Programme einzubeziehen. Innerhalb dieses Rahmens stellt die Kommission für jedes Beitrittsland einen Betrag von 1 Mio. EUR speziell für die Entwicklung von Drogenbekämpfungsmaßnahmen zur Verfügung. Bei den nationalen PHARE-Drogenprojekten im Jahr 2000 ging es vor allem darum, nationale Kontaktstellen für die Drogeninformation einzurichten, da dies eine Voraussetzung für die spätere Mitwirkung der Beitrittsländer an der Tätigkeit der EBDD ist; Ziel war weiterhin, die nationalen Drogenstrategien zu intensivieren und die Koordinierung zwischen den verschiedenen Ministerien zu verbessern. Die meisten Projekte werden als Partnerschaftsprojekte durchgeführt.

Aus dem PHARE-Mehrländerprogramm zur Drogenbekämpfung 1998 wurden 2 Mio. EUR für ein gemeinsames Projekt der EBDD und der MOEL bereitgestellt, damit die EBDD den Beitrittsländern direkt bei der Vorbereitung auf die Mitwirkung an ihren Arbeiten helfen kann.

Darüber hinaus beschloss die Kommission, 10 Mio. EUR für die Durchführung des PHARE-Mehrländerprogramms zur Drogenbekämpfung 2000 bereitzustellen. Damit sollen die Kapazitäten für die regionale Zusammenarbeit ausgebaut und die Kooperation zwischen den Beitrittsländern und den EU-Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Angebotsreduzierung effizienter gestaltet werden; das Hauptgewicht liegt auf der Bekämpfung von synthetischen Drogen, der Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden und der Bekämpfung der Geldwäsche. Die Kommission wird sich außerdem um Finanzmittel für die Drogenzusammenarbeit mit den beitrittswilligen Ländern bemühen, die nicht unter das Programm PHARE fallen (Malta, Zypern und die Türkei). So strebt sie vor allem eine engere Kooperation mit der Türkei an und beabsichtigt, rasch Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der EU und der Türkei aufzunehmen, das auf die wirkungsvollere Verhütung der Abzweigung von Grundstoffen zielt.

Um Überschneidungen oder Defizite bei der Unterstützung der Beitrittsländer zu verhindern, soll eine Datenbank aufgebaut werden, die alle von den Mitgliedstaaten und der Kommission in den Beitrittsländern finanzierten Hilfsprojekte erfasst. Dazu werden die Mitgliedstaaten in regelmäßigen Abständen entsprechende Informationen bereitstellen.

5. Massnahmen im Aussenbereich

Für die Kommission stellt die internationale Zusammenarbeit einen Schlüsselfaktor der Drogenbekämpfung dar. Dabei geht es insbesondere um die von Drogenhändlern vorwiegend benutzten Transportrouten.

Zurzeit laufen in 100 Ländern Projekte mit einem Gesamtvolumen von über 100 Mio. EUR, die die Kommission initiiert hat oder durchführt. Sie decken ein breites Spektrum von Aktivitäten ab, u.a. Prävention, Behandlung, soziale und berufliche Wiedereingliederung von Drogenkonsumenten, Epidemiologie, Entwicklung alternativer Anbaukulturen, Kontrolle von Grundstoffen, Zusammenarbeit von Zoll- und Polizeibehörden, institutionelle Unterstützung zur Förderung nationaler Maßnahmen, Bekämpfung von Geldwäsche sowie Konzeption neuer Rechtsvorschriften.

Gemäß dem Aktionsplan wird die Kommission ihre Anstrengungen auf die Produktions- und Transitländer richten, durch die die beiden wichtigsten Routen des Drogenhandels Richtung EU verlaufen - die Heroin-Route, die von Afghanistan über Zentralasien, Iran, den Kaukasus, die Türkei, Osteuropa und den Balkan in die EU führt, und die Kokain-Route von Lateinamerika über die Karibik. Wie bei der Reform der Außenhilfe vorgesehen, werden die Ressourcen für Drogenbekämpfung künftig in Mehrjahresprogramme eingebunden. Diese Programmplanung ermöglicht einen globalen Ansatz für jede der beiden Routen.

Mit der Konzentration auf diese beiden Routen kann die Kommission einen kohärenten Ansatz verfolgen und ihre Anstrengungen auf die Verringerung des Drogenangebots über diese Routen richten, über die mehr als 80 Prozent der illegalen Drogen nach Europa gelangen.

Im Gebiet der Kokain-Route hat die Kommission bereits bedeutende Programme gestartet: einen mit 20 Mio. EUR ausgestatteten Aktionsplan zugunsten von Barbados und Projekte für die Förderung alternativer Anbaukulturen in Peru und Bolivien mit einem Volumen von 60 Mio. EUR. Der Schwerpunkt, den die EU auf alternative Entwicklungsmodelle - d.h. umfassende Anstrengungen, mit denen andere Formen des Lebensunterhalts als Drogenproduktion und -handel gefördert werden sollen - unterscheidet ihre Drogenbekämpfungsmaßnahmen im Außenbereich von denen ihrer Partner. In Kolumbien will die Kommission auch künftig eine wichtige Rolle bei der Unterstützung des Friedensprozesses spielen und hat im Rahmen eines umfassenden EU-Hilfspakets 105 Mio. EUR zugesagt. Davon sind 30 Mio. EUR für Programme zur Förderung alternativer Anbaukulturen bestimmt. Darüber hinaus unterstützt die Kommission mehrere regionale Initiativen in den Anden-Ländern, die Geldwäsche, die Kontrolle von Grundstoffen und die Harmonisierung der Rechtsvorschriften betreffen. In den letzten Jahren stellte die Kommission für Präventionsprojekte in neun südamerikanischen Ländern rund 2 Mio. EUR zur Verfügung. Die jüngste Gemeinschaftsinitiative mit einem Volumen von 2 Mio. EUR kam Venezuela zugute. Dort wurde die Regierung bei der Einrichtung einer nationalen Drogenbeobachtungsstelle unterstützt. Erwähnt sei auch, dass den Anden-Ländern und den zentralamerikanischen Ländern zur Förderung ihrer Drogenbekämpfungsmaßnahmen Sonderkonditionen im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems (APS Drogen) gewährt werden. In Verbindung mit der Meistbegünstigungsklausel sichert diese Regelung bis zu 80 % der Exporte der Anden-Länder und den zollfreien Zugang zum EU-Markt. Die Drogenproblematik im karibischen Raum ist Gegenstand des Aktionsplans zugunsten von Barbados, bei dessen Umsetzung EU, USA und UNDCP eng zusammenarbeiten.

Bezüglich der Heroin-Route wurden bereits etliche Maßnahmen in Zentralasien und im Kaukasus sowie in Osteuropa und der Türkei eingeleitet, um eine Art "Pufferzone" zwischen Afghanistan und Westeuropa einzurichten. Ergänzend dazu sind Programme zur Angebots- und Nachfrageverringerung vorgesehen. Der Aktionsplan der EU für Zentralasien, der einen Rahmen für drogenbezogene Aktivitäten für die gesamte EU in dieser Region vorgibt, wird voraussichtlich in Kürze unterzeichnet. Die Lage Indiens ist wegen der räumlichen Nähe zu Afghanistan und Myanmar, den Hauptproduzenten von illegalem Heroin, nicht unproblematisch, und es besteht weiterer Kooperationsbedarf. Drogen sind ebenfalls ein Thema in der Partnerschaft und beim Kooperationsdialog mit der Russischen Föderation, der Ukraine und Moldau, insbesondere im Hinblick auf die Entwicklungen im Bereich Justiz und Inneres. Die Gemeinsamen Strategien der EU für die Russische Föderation und die Ukraine wie auch der EU-Aktionsplan für ein gemeinsames Vorgehen zugunsten der Russischen Föderation bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität unterstreichen neben anderen Aspekten das gemeinsame Interesse an einer breiteren Zusammenarbeit bei Maßnahmen gegen Drogenhandel. Gegenwärtig wird die Entwicklung eines EU-Aktionsplans für den Bereich Justiz und Inneres für die Ukraine erwogen. Überdies wurden unlängst Maßnahmen zur Unterstützung Weißrusslands, Moldaus und der Unkraine bei der Drogenbekämpfung festgelegt, die in Kürze anlaufen. Im Iran werden in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit dem UNDCP Projekte vorbereitet, um die bedeutenden Anstrengungen, die das Land gegen Drogenmissbrauch und Drogenhandel unternimmt, zu unterstützen. Die Zusammenarbeit mit der Türkei soll in Verbindung mit der Erweiterungsthematik erfolgen. Mit Blick auf die Balkan-Länder nimmt die Drogenproblematik, insbesondere das Problem des Drogenschmuggels, bei der Umsetzung des Programms CARDS im Bereich Justiz und Inneres eine Schlüsselstellung ein; geplant ist zunächst die Stärkung der allgemeinen (rechtlichen, ermittlungstechnischen und justiziellen) Infrastruktur zur Verbrechensbekämpfung in den einzelnen Ländern sowie die regionale Kooperation, später sollen Drogenspezialisten ausgebildet und ein drogenspezifisches regionales Informationsnetz aufgebaut werden.

Im Mittelmeerraum ist die Cannabis-Route zu nennen, die die Verbindung von Marokko, dem wichtigsten Produzenten und Exporteur von Cannabis, zur EU darstellt, wo diese Droge insgesamt am breitesten angeboten und am häufigsten konsumiert wird.

Zwecks Bekämpfung der Geldwäsche finanziert die Kommission gemeinsam mit den Vereinigten Staaten und dem Vereinigten Königreich im Rahmen des Aktionsplans zugunsten von Barbados ein mit 8 Mio. EUR ausgestattetes Programm im karibischen Raum. Außerdem hat die Kommission kürzlich ein Programm für Südostasien auf den Weg gebracht. Schließlich sind die Vorarbeiten für ein neues Programm für die Ukraine, Russland, Weißrussland, Moldau und Kasachstan bereits weit fortgeschritten.

Der politische Dialog, den die EU mit vielen Regionen und regionalen Ländergruppen (d.h. Lateinamerika, Karibikraum, Mittelmeerraum und diverse Partner in Asien) führt, ist ein Beleg für die Entschlossenheit der EU, ihre Drogenpolitik deutlich zu machen. Besonders wichtig in diesem Zusammenhang sind der speziell auf die Drogenbekämpfung ausgerichtete Dialog mit den Andenstaaten sowie der zwischen der EU, den lateinamerikanischen Ländern und dem Karibikraum etablierte Mechanismus zur Koordinierung und Kooperation im Drogenbereich.

Die Kommission wird auch in Zukunft die in der EU vorhandenen Sachkenntnisse und Erfahrungen einsetzen, um die europäische Identität der einschlägigen EU-Maßnahmen im Außenbereich zu stärken und den Ausbau der Beziehungen zwischen Drittstaaten und der EU zu fördern.

Die Kommission zählt beim UNDCP zu den großen Gebern und wird weiterhin mit allen einschlägigen UN-Agenturen und anderen Gebern zusammenarbeiten. Die Zusammenarbeit mit den USA wird künftig synthetische Drogen einschließen.

Hinsichtlich der Überwachung der Drogenabhängigkeit betrachtet die Kommission die Konzeption von für Entwicklungsländer geeigneten Indikatoren und Methoden als vorrangig.

Die Umsetzung des Drogenaktionsplans kann eine effizientere Koordinierung der drogenbezogenen Maßnahmen der Kommission und der Mitgliedstaaten im Außenbereich bewirken, die auf genau definierten, abgestimmten Zielen und einer klaren Teilung der Verantwortung aller Beteiligten beruht.

6. Effizientere Koordinierung

Angesichts der Komplexität des Drogenproblems ist eine wirksame Koordinierung zwischen den EU-Organen und -institutionen sowie allen sonstigen Beteiligten unerlässlich. Bereits seit Verabschiedung des zweiten Aktionsplans der EU zur Drogenbekämpfung im Jahre 1995 betrachtet die EU die Koordinierung als wesentliche Aufgabe.

Nach Nummer 1.1.7 des jüngsten Aktionsplans erstattet die Kommission mit Unterstützung der EBDD Bericht über die bestehenden Koordinierungsmechanismen und etwaige Verbesserungen. Im März 2001 legte die EBDD der Kommission ihren Beitrag zu dem Bericht über Koordinierungsregelungen innerhalb der Mitgliedstaaten vor. Die Kommission beabsichtigt, in Kürze einen auf der Grundlage der Arbeiten der EBDD ausgearbeiteten Bericht zu unterbreiten.

Für die Finanzierung drogenbezogener Aktivitäten verfügt die Kommission über keine zentralisierte Haushaltslinie und kann dafür eine Vielzahl von Haushaltslinien in Anspruch nehmen. Der Aktionsplan selbst bewirkt keine zusätzlichen finanziellen Verpflichtungen. Eine Übersicht der Haushaltslinien und der im November 2000 verfügbaren Mittel ist in Anhang 3 beigefügt; die Kommission wird die entsprechenden Informationen jährlich aktualisieren. Nach Nummer 1.4.1 des Aktionsplans prüfen der Rat und die Kommission im Lichte gegenwärtiger Bemühungen in diesem Bereich seitens der EBDD und der Pompidou-Gruppe, wie ein Verzeichnis sämtlicher öffentlicher Ausgaben für die Drogenproblematik erstellt werden kann. Wenn die Empfehlungen der EBDD und der Pompidou-Gruppe zur Einstufung der Ausgaben vorliegen, wird die Kommission die haushaltstechnischen Informationen gegebenenfalls anpassen, um den Empfehlungen Rechnung zu tragen. Die Kommission würde es begrüßen, wenn die Mitgliedstaaten sich mit dieser Angelegenheit befassen und alle sachdienlichen Angaben so bald wie möglich, in jedem Fall aber bis zur Halbzeitevaluierung übermitteln würden.

Die Kommission wird zur jährlichen Debatte über alle Hilfsprojekte der EU im Drogenbereich beitragen und weiterhin geeignete Informationen über ihre Kooperationsprojekte zur Drogenbekämpfung, die sie gemeinsam mit Drittstaaten und den Beitrittsländern durchführt, bereitstellen.

Im Bereich der Außenbeziehungen müssen die Maßnahmen der Mitgliedstaaten und der Kommission allerdings noch effizienter koordiniert werden. Besonderes Augenmerk wäre auf die Koordinierung der EU-Maßnahmen betreffend die beiden Haupttransportrouten zu richten, über die die EU und die Beitrittsländer mit Drogen versorgt werden. Die Zusammenarbeit mit multilateralen oder internationalen Organisationen wäre ebenfalls besser zu koordinieren.

Obwohl die Kommission und die Mitgliedstaaten zur gegenseitigen Information über alle Projekte in Drittstaaten verpflichtet sind, wurden dazu noch keine Modalitäten vereinbart. Infolgedessen findet bisher keine effiziente Informationstätigkeit statt. Die Kommission wird auf der Ebene der Horizontalen Gruppe "Drogen" des Rates Vorschläge zu den praktischen Einzelheiten unterbreiten.

7. Schlussfolgerung

Die Kommission

* ermuntert alle an der EU-Drogenstrategie und dem Drogenaktionsplan der EU (2000-2004) Beteiligten, insbesondere die Mitgliedstaaten, Follow-up-Übersichten ähnlich der von der Kommission, der EBDD und Europol erstellten zu erarbeiten und fortlaufend zu aktualisieren;

* ersucht das Europäische Parlament und den Rat, dem Prinzip einer einzigen Follow-up-Übersicht zuzustimmen, die die gesamte Palette der im Aktionsplan aufgeführten Aktivitäten abdeckt;

* fordert das Europäische Parlament und den Rat auf, Überlegungen über die geplante Methodik der Kommission zur Evaluierung der Drogenstrategie und des Aktionsplans anzustellen und dazu Position zu beziehen;

* fordert die anderen Beteiligten, vor allem die Mitgliedstaaten auf, insbesondere zur Halbzeit und zum Abschluss möglichst vollständige und genaue Informationen zur Umsetzung der Strategie und des Aktionsplans zu übermitteln, damit die Kommission gründliche Evaluierungen vornehmen kann;

* empfiehlt, dass die Mitgliedstaaten bei der Bewertung ihrer Aktivitäten nach den von der EBDD und ihren nationalen Partnern erarbeiten Überwachungs- und Evaluierungskriterien und -methoden vorgehen, um die Vergleichbarkeit der Ergebnisse zu gewährleisten;

* ersucht das Europäische Parlament und den Rat, ihr Drogenkonzept auch im Hinblick auf die Erweiterung zur Kenntnis zu nehmen und sie darin zu unterstützen;

* fordert die Mitgliedstaaten auf, ihr Informationen über alle in Zusammenarbeit mit den Beitrittsländern durchgeführten Hilfsprojekte zu übermitteln, damit sie das Datenmaterial festschreiben und fortlaufend aktualisieren kann;

* lädt das Europäische Parlament und den Rat ein, die inzwischen auf EU-Ebene bestehenden Koordinierungsmechanismen zur Kenntnis zu nehmen, und regt an, dass alle EU-Organe geeignete Initiativen ergreifen, um die interinstitutionelle Koordinierung zu verbessern.

ANHANG 1

UMSETZUNG DES DROGENAKTIONSPLANS DER EU (2000-2004):

ÜBERSICHT ÜBER DIE FOLGEMASSNAHMEN VON KOMMISSION, EBDD UND EUROPOL

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ANHANG 2

EBDD-Indikatoren und -Schlüsseldaten im Zusammenhang mit der Evaluierung der EU-Drogenstrategie (2000-2004)

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ANHANG 3

November 2000

Überblick über die Programme und Aktionen im Kampf gegen die Drogen und den erstellten Finanzplan

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