52001DC0215

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament - Erfüllung des Auftrags der GFS im europäischen Forschungsraum /* KOM/2001/0215 endg. */


MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT - Erfuellung des Auftrags der GFS im europäischen Forschungsraum

1. Ziele:

Das vorliegende Dokument ist eine Reaktion auf das in der Entschließung des Rates (Forschung) vom 15./16. November 2000 zur Verwirklichung eines Europäischen Raums der Forschung und Innovation an die Kommission gerichtete Ersuchen, "dem Rat so bald wie möglich eine Mitteilung über die Umsetzung des Auftrags der GFS vorzulegen -- damit er vor Annahme des Rahmenprogramms eine eingehende Aussprache führen kann -- und in dieser Mitteilung auf die Verwaltungsverfahren, die Methoden und die Führung der GFS, die Konzentration der Forschungsbemühungen, die Anpassung der Humanressourcen an den Auftrag, die Verbesserung der Verbindungen zu den anderen nationalen Forschungsinstituten und die Frage einzugehen, inwieweit die GFS dem Bedarf der Benutzer, insbesondere der Generaldirektionen der Kommission und der staatlichen Stellen, entsprechen kann".

Nachfolgend soll beschrieben werden, wie die Mittel der GFS eingesetzt werden sollen, damit gewährleistet ist, dass die GFS ihrem Auftrag in einem sich ändernden Umfeld besser gerecht werden und wirksam zur Schaffung des europäischen Forschungsraums beitragen kann.

Ziel ist es, die GFS mit Hilfe folgender Maßnahmen zu stärken:

* Bündelung und Schwerpunktorientierung der Aktivitäten,

* Intensivierung und Erweiterung der Nutzerorientierung und Basis,

* Strategischer Ausbau der Zusammenarbeit mit externen Partnern,

* Straffung der Verwaltung.

Mit dieser Ausrichtung wird die GFS befähigt, ihre wissenschaftliche Leistungsfähigkeit zu erhöhen und damit ihr Bestreben nach Bereitstellung höchstwertiger Dienste zur Unterstützung des politischen Entscheidungsprozesses zu verwirklichen. Die Einführung wird schrittweise erfolgen, um in der Konsolidierungsphase einen Lernprozess zu ermöglichen und beim Beginn des nächsten Rahmenprogramms bewährten Änderungen Rechnung tragen zu können.

2. Auftrag

"Der Auftrag der GFS besteht darin, nachfrageorientierte wissenschaftlich-technische Unterstützung für die Konzeption, Entwicklung, Umsetzung und Überprüfung der Gemeinschaftspolitik zu leisten. Die GFS, eine Dienststelle der Europäischen Kommission, dient der Gemeinschaft als Referenzzentrum in Fragen der Wissenschaft und Technologie. Sie befindet sich in nächster Nähe zum politischen Entscheidungsprozeß und dient damit dem gemeinsamen Interesse der Mitgliedstaaten, ist aber unabhängig von kommerziellen oder nationalen Interessen.

Mit ihren speziellen Arbeiten im Bereich der Spitzenforschung, die in enger Verbindung zur Industrie und zu sonstigen Einrichtungen durchgeführt werden, steht die GFS den politischen Entscheidungsträgern zur Seite bei der Wahrnehmung der Interessen der Bürger, der Verbesserung der Wechselbeziehung zwischen Mensch und Umwelt und der Förderung einer nachhaltigen Entwicklung.

Die GFS bemüht sich bei der Ausführung ihres Auftrags darum, die Forschungs- und Ausbildungsmaßnahmen in den Mitgliedstaaten zu koordinieren. Ihre Arbeit beruht auf dem engen Verbund mit öffentlichen und privaten Einrichtungen in den Mitgliedstaaten, zum Beispiel in Forschungsnetzen, durch gemeinsame Projekte oder Personalaustausch. ( ... ) Während die indirekten Aktionen weiterhin das wichtigste Instrumentarium für die Entwicklung und Erprobung neuer Ideen darstellen, besteht die Aufgabe der GFS darin, bei deren Umsetzung nach den Vorgaben der Entscheidungsträger Hilfestellung zu leisten." [1]

[1] Anhang 2 der Entscheidungen 1999/174/EG und 1999/176/EURATOM des Rates vom 25. Januar 1999, ABl. L 64 vom 12.03.99.

Diese Auftragsbeschreibung wurde vom Rat in den Beschlüssen über das Fünfte Rahmenprogramm gebilligt und vom Europäischen Parlament 1999 in dessen Kommentaren zu den Programmen bekräftigt. Seit ihrer Einrichtung ist die wissenschaftliche und technische Unterstützung politischer Entscheidungen der Union ein zentraler Aspekt der Rolle der GFS, der jedoch bisher nie ausdrücklich hervorgehoben wurde; das ist in dieser Auftragsbeschreibung erstmals der Fall.

Der Auftrag der GFS erstreckt sich allgemein -- unter Berücksichtigung der Zuständigkeiten, die den bestehenden Wissenschaftlichen Ausschüssen und der künftigen Europäischen Lebensmittelbehörde zugewiesen sind -- auf zwei Gebiete:

i) Unterstützung des politischen Entscheidungsprozesses durch ein breites Spektrum spezifischer wissenschaftlich-technischer Dienste in ihrem Zuständigkeitsbereich auf allen Ebenen der politischen Entscheidungsfindung (Konzeption, Entwicklung, Umsetzung und Überwachung). Dies umfasst:

* zuverlässige wissenschaftliche und technische Unterstützung in politischen Fragen, sowohl reaktiv als auch vorausschauend;

* kontinuierliche wissenschaftliche und technische Unterstützung für die Umsetzung politischer Konzepte und die weitere Beobachtung;

* Grundlagenforschung (z.B. an Aktiniden, in analytischer Chemie und Toxikologie) und angewandte Forschung (z.B. zur Unterstützung der Wissenschaftlichen Ausschüsse und zur Umsetzung politischer Konzepte), wobei Know-how auf hoher Ebene erforderlich ist;

* gründliches Verständnis der berührten wissenschaftlichen und technischen Fragen und Fähigkeit, deren Entwicklung zu verfolgen und mit neuen Entwicklungen Schritt zu halten;

* Fähigkeit zur Einschätzung von Unsicherheiten und Risiken, zur Integration wissenschaftlicher Kenntnisse mit anderen relevanten Informationen und zur Umsetzung dieser Information in eine für den Nutzer brauchbare Form;

* flexible Reaktion auf unvorhergesehenen Bedarf, insbesondere in Krisensituationen (z.B. illegaler Handel mit Nuklearmaterialien, BSE, Dioxin-Krise) im Hinblick beispielsweise auf die Entwicklung, Verfeinerung und Validierung von Analyse- und Nachweisverfahren. Dazu sind sowohl umfassende wissenschaftliche Kompetenzen in spezifischen, sich rasch entwickelnden Gebieten notwendig (um verschiedenen Situationen rasch begegnen zu können) als auch die organisatorische (und finanzielle) Fähigkeit zur umgehenden Anpassung an unvorhergesehene, dringende Erfordernisse.

ii) Beitrag zu Entwicklung und Betrieb wissenschaftlicher Referenzsysteme für politische Entscheidungen der EU

Wie in der Mitteilung der Kommission über den Europäischen Forschungsraum [2] festgestellt wurde, besteht der Zweck wissenschaftlich-technischer Referenzsysteme darin, validiertes Grundlagenwissen bereitzustellen, auf das Politik und Maßnahmen der EU sich stützen können. Die GFS wird in den entsprechenden Netzen auf den Gebieten ihrer anerkannten Kompetenz (z.B. nukleare Sicherheit, Nachweis und Rückverfolgbarkeit genetisch veränderter Organismen, Toxizität von Chemikalien, Luftqualität usw.) einen Beitrag leisten. Je nachdem, welcher Bereich betroffen ist und welche spezifischen wissenschaftlich-technischen Fragen berührt werden, kann die Rolle der GFS von der Vorbereitung des Terrains (Ermittlung der Fragestellungen und Organisation der wissenschaftlichen Diskussion sowie der gemeinsamen Anstrengungen der wissenschaftlich-technischen Gemeinschaft) bis zur Validierung von Forschungsmethoden und Ergebnissen reichen. Durch zielgerichtete Anstrengungen in bestimmten Gebieten kann sie auch die Beitrittsstaaten bei der Umsetzung des Gemeinschaftsrechts unterstützen, indem sie ihnen die Aneignung der geeigneten wissenschaftlichen und technischen Instrumente und Methoden durch Ausbildung und die Einbeziehung von Forschungsinstituten in die entsprechenden Netze erleichtert.

[2] KOM(2000) 6 endg.

3. Bündelung und Schwerpunktorientierung

3.1. Die Ressourcen der GFS sind begrenzt, und sie kann nicht in jedem wissenschaftlichen oder technischen Gebiet über Expertenwissen verfügen. Das wird auch gar nicht angestrebt, denn um die Glaubwürdigkeit und Effizienz ihrer Aktivitäten zu gewährleisten, muss eine kritische Masse erreicht werden. Deshalb wird die GFS, wie im Vorschlag der Kommission für ein neues Rahmenprogramm [3] erläutert wurde, ihre Arbeit auf Kernkompetenzbereiche und spezifische, unterstützende horizontale Tätigkeiten konzentrieren. Dabei sind Sicherheit und Zuverlässigkeit für die europäischen Bürger die zugrunde liegenden politischen Hauptanliegen.

[3] KOM(2001) 94 endg.

Die drei Kompetenzpfeiler, bei denen verfügbarer Sachverstand der GFS in ausgewählten Bereichen wichtigen politischen Themen entsprechen und die als Hauptachsen der Umstrukturierung gelten, sind:

* Nahrungsmittel, chemische Erzeugnisse und Gesundheit

* Umwelt und Nachhaltigkeit

* nukleare Sicherheit und Zuverlässigkeit.

Ein Komplex horizontaler Kompetenzen wird diese Pfeiler flankieren und ergänzen. Dazu gehören die Erstellung von Referenzmaterialien und -messungen und die Entwicklung von Risikomanagementinstrumenten für erhöhten Schutz und öffentliche Sicherheit einschließlich Betrugsbekämpfung. Die technologische Zukunftsforschung wird auf Netze einschlägiger nationaler Institute konzentriert werden, woraus sich Synergien und Größenvorteile ergeben.

Aktivitäten außerhalb dieser Gebiete sollte die GFS nur im Einvernehmen mit den Nutzern und im Rahmen ihrer Haushaltsmöglichkeiten unternehmen, sofern sie über anerkannte Kompetenzen auf dem betreffenden Gebiet verfügt, die Notwendigkeit ihrer Beteiligung offensichtlich ist und in absehbarer Zeit eine kritische Masse an Sachverstand erreicht werden kann.

3.2. Zur Unterstützung der gesamten GFS-Tätigkeit bedarf es einer starken wissenschaftlichen Grundlage, damit die der Politik bereitgestellte Unterstützung an Glaubwürdigkeit, Akzeptanz und Rückhalt gewinnt. Diese Grundlage muss regelmäßig aktualisiert und durch Explorationsforschung ausgebaut werden, durch die Teilnahme an Ausschreibungen, Arbeiten für Dritte und den Technologietransfer einem Benchmarking unterzogen und durch die Integration der GFS in Netze mit nationalen Forschungseinrichtungen und Hochschulen erweitert werden.

3.3. In ihrer Mitteilung "Übereinstimmung zwischen Humanressourcen und Aufgaben der Kommission - Mittel zur Verwirklichung unserer Ziele" [4] wies die Kommission darauf hin, dass die GFS ihre Tätigkeiten entweder durch Schließung eines Instituts oder durch Reduzierung der Tätigkeiten an mehreren Instituten konzentrieren und so den Personalbestand um 200 Planstellen verringern könnte. Ferner machte die Kommission darauf aufmerksam, dass einige vorrangige Aktivitäten an der GFS gestärkt werden müssten. Das führt zu einer vorgeschlagenen Nettoverringerung des Personalbestands um 175 Mitarbeiter in ihrem Stellenplan.

[4] SEK (2000) 2000/3.

Die gegenwärtigen Tätigkeiten wurden beurteilt und geprüft, um Bereiche zu ermitteln, die gebündelt und gestrafft werden könnten. Die Tätigkeiten am Institut für fortgeschrittene Werkstoffe in Petten wurden detailliert analysiert, wobei ein reales Potential für eine Bündelung und Konzentration der Tätigkeiten ermittelt wurde.

Daraufhin wurden die (wissenschaftlichen und administrativen) Tätigkeiten an anderen Instituten der Gemeinsamen Forschungsstelle in ähnlicher Weise überprüft und beurteilt. Dazu wurde unter Einbeziehung externer Kompetenzen eine spezielle Arbeitsgruppe eingesetzt. Als Kriterien wurden dabei u.a. der Mehrwert für Europa, die politische Relevanz im Hinblick auf die Strategie der Kommission für die Jahre 2000-2005 [5], Nutzerorientierung, wissenschaftliche Qualität, Vernetzung und effiziente Leitung (Setzen von Prioritäten, Ressourcenzuteilung, Beobachtung der Umsetzung in die Praxis) herangezogen.

[5] KOM(2000) 154 endg.: STRATEGISCHE ZIELE 2000-2005 "Das Neue Europa gestalten".

Als Zwischenergebnis dieser Analyse wird geplant, die vorgeschlagene Reduzierung um 175 Stellen in den vorläufigen Haushaltsentwurf 2002 zu übernehmen.

4. Stärkung der Nutzerbindungen

4.1. Für die GFS als Kommissionsdienststelle sind bestimmte Akteure und Nutzergruppen von zentraler Bedeutung:

* Auf strategischer Ebene sind der Rat und das Europäische Parlament, die das Rahmenprogramm und den Haushalt beschließen, die wichtigsten Akteure. Sie genehmigen die spezifischen Programme und die entsprechende Ressourcenzuteilung. Die GFS sollte den Rat und das Parlament letztendlich dadurch überzeugen, dass sie der Europäischen Union hochwertige Dienste bei effizientem Ressourceneinsatz bereitstellt. In diesem Zusammenhang nimmt der Aufsichtsrat der GFS neben seiner Rolle als Berater der Kommission bezüglich der Leitung der GFS und der wissenschaftlichen Qualität ihrer Arbeit die Funktion eines Mediums zur Kommunikation mit den Mitgliedstaaten, assoziierten Staaten und den Ländern, die sich auf den Beitritt vorbereiten, wahr.

* Dabei sind die Kommissionsdienststellen die Hauptnutzer der Arbeit der GFS. Sie billigen die mehrjährigen Arbeitsprogramme im Rahmen der dienststellenübergreifenden Konsultation, die der Verabschiedung durch die Kommission vorausgeht.

* Zu den Nutzern im weiteren Sinn gehören auch internationale Partner und Organisationen wie die WHO, die IAEO und das IBMG sowie europäische Agenturen oder Behörden (EUA, EMEA, CEN) [6], die an der Tätigkeit und den Ergebnissen der GFS interessiert sind. Insbesondere die internationalen und einzelstaatlichen Regulierungsbehörden nutzen die Dienste und Ergebnisse der GFS, da die Unterstützung, die die GFS für die Umsetzung europäischer Regelungen und internationaler Übereinkommen leistet, ein Eckstein ihrer Tätigkeit ist. Die Beitrittsländer sind ebenfalls wichtige Nutzer, und es sollten in Abstimmung mit den betreffenden Generaldirektionen größere Anstrengungen unternommen werden, um diese möglichst weitgehend in die Aktivitäten der GFS einzubeziehen, die mit der Umsetzung und Pflege des Gemeinschaftsrechts in Verbindung stehen.

[6] OECD: Organisation for Economic Co-operation and Development (Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung), WHO: World Health Organisation (Weltgesundheitsorganisation), IAEO: Internationale Atomenergie-Behörde, IBMG: Internationales Büro für Maße und Gewichte - EUA: Europäische Umweltagentur, EMEA: European Medicine Evaluation Agency (Europäische Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln) - CEN: Comité Européen de Normalisation (Europäisches Komitee für Normung).

Leitprinzip bei der Erfuellung der Aufgaben der GFS muss es sein, den Erfordernissen der Nutzer gerecht zu werden.

4.2. Seit 1999 die neue Aufgabenbeschreibung gebilligt wurde, hat die GFS den Dialog mit den Generaldirektionen und Diensten, für die sie tätig ist, intensiviert. Bei der Verbesserung und Formalisierung der Beziehungen zwischen der GFS und ihren Nutzern wurden bereits erhebliche Verbesserungen erreicht (Annahme mehrjähriger Arbeitsprogramme durch Kommissionsbeschluss, jährliche Seminare mit den wichtigsten Nutzer-GD, Absichtserklärungen und Verwaltungsvereinbarungen [7], Nutzergruppen, Lenkungsausschüsse für Projekte, bilaterale Kontakte, Unterstützung des EP usw.).

[7] Es wurde bereits eine Reihe von Absichtserklärungen und Verwaltungsvereinbarungen mit mehreren GD (z.B. innerhalb des 5. RP mit den Generaldirektionen Umwelt, Unternehmen, Beschäftigung und Soziales sowie Energie und Verkehr) und mit externen, auf europäischer Ebene tätigen Partnern (EEA, EMEA, CEN) unterzeichnet, in denen die Erfordernisse, die zu erbringenden Leistungen und Verfahren zur Beobachtung der Fortschritte detailliert festgelegt sind. Weitere werden erwogen (GD Außenbeziehungen, Gesundheit und Verbraucherschutz, Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung).

Um die Beziehung Kunde-Auftragnehmer zu stärken, hat die Kommission am 22. Januar 2001 beschlossen, eine dienststellenübergreifende Gruppe einzurichten. An ihr werden die Generaldirektoren der Nutzer-GD unter dem Vorsitz des Generaldirektors der GFS beteiligt sein. Aufgaben dieser Gruppe wären die Entscheidung und Prioritätensetzung bei der Zuweisung von Ressourcen für die unmittelbar politikbezogenen Tätigkeiten, innerhalb der durch das Rahmenprogramm, die spezifischen Programme und ansonsten durch den Haushalt gesetzten Grenzen. Sie wird zu den jährlichen und mehrjährigen Arbeitsprogrammen der GFS vor dem Hintergrund der jährlichen strategischen Programme der Kommission Stellung nehmen und eventuell im Rahmen des spezifischen Programms die Verlagerung von Schwerpunkten und neue Aktivitäten vorschlagen.

Bei der Erstellung des Arbeitsprogramms für die GFS wird auch dem Umstand Rechnung getragen, dass diese kohärente wissenschaftliche Programme durchführen muss und dazu langfristiger wissenschaftlicher Ressourcen bedarf.

4.3. Die Kommission beabsichtigt ferner, engere Beziehungen zwischen der GFS und dem EP zu fördern und zu diesem Zweck über die jeweiligen Generalsekretariate ein Programm für Konferenzen der besonders von den Tätigkeiten der GFS betroffenen Ausschüsse zu organisieren.

4.4. Daneben werden weitere Optionen geprüft, die zu einer stärkeren Ausrichtung an den Nutzerinteressen führen können, z.B.

* Engere Verbindungen mit nationalen Regulierungsbehörden und/oder anderen Behörden: Ein gemeinsames Element vieler erfolgreicher Projekte [8] der GFS sind die engen Verbindungen mit europäischen Regulierungsbehörden, wobei Netze mit drei Eckpunkten gebildet werden: die in entsprechende W&F-Netze eingebundene GFS, die politisch zuständige Generaldirektion, die Rechtsvorschriften erstellen und deren Durchsetzung gewährleisten soll, sowie die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und der beitretenden Staaten, die für die Umsetzung der Rechtsvorschriften und die Überwachung ihrer Anwendung zuständig sind. Auf diese Weise unterstützt die GFS die Beteiligten beim Erreichen der angestrebten Ziele: zweckmäßiger Aufbau der Rechtsvorschriften, effiziente Umsetzung sowie flexible und wirksame Überwachung der Anwendung.

[8] Einige Beispiele für Projekte, bei denen diese Struktur der drei Eckpunkte gut funktioniert:

* Größere Flexibilität: Die GFS sollte in ihrem Zuständigkeitsbereich auch in der Lage sein, insbesondere in kritischen Situationen rasch auf unvorhergesehene Anforderungen zu reagieren. Ihr Arbeitsprogramm sollte daher so geplant werden, dass unerwarteten Erfordernissen begegnet werden kann. Dazu könnte die Bindung entsprechender Haushaltsmittel vorgesehen werden; ferner sollten Mechanismen entwickelt werden, die ein rasches Zusammenführen personeller und wissenschaftlicher Ressourcen aus Partnerorganisationen ermöglichen.

* Aktive Unterstützung der Nutzer-GD bei ihrer Bedarfsermittlung: In ihrem Zuständigkeitsbereich könnte die GFS die GD auf Folgen der wissenschaftlichen und technischen Entwicklung für die Politik in deren Ressorts hinweisen und so die frühzeitige Integration neuer wissenschaftlich-technischer Konzepte, Problemstellungen und Lösungen in die Entwicklung politischer Maßnahmen erleichtern. Zur Unterstützung dieses Prozesses soll die systematische Abstellung einer begrenzten Anzahl von Mitarbeitern der GFS zu den politisch tätigen Kommissionsdienststellen gefördert werden. Ausgewählte Mitarbeiter der GFS würden für einen bestimmten Zeitraum (z.B. 6 bis 9 Monate) bei den Nutzer-GD tätig sein.

5. Wissenschaftliche Hoechstleistungen und Qualitätsmanagement

Es müssen erhebliche Anstrengungen unternommen werden, um den wichtigsten Akteuren und den Behörden der Mitgliedstaaten die Existenzberechtigung der GFS, deren Mehrwert und deren Ergebnisse zu vermitteln. Abgesehen von Relevanz und Mehrwert werden die von der GFS erbrachten Dienste nur insofern geschätzt, als ihre Arbeit sich anerkanntermaßen auf hervorragende wissenschaftliche und technologische Grundlagen stützt. Die GFS wird daher bestrebt sein, die Anerkennung ihrer Partner bsw. durch Vernetzung "mit den Besten", Veröffentlichungen und Teilnahme an Konferenzen auf hoher Ebene zu gewinnen. Ferner wird sie die Kommunikation mit politischen Entscheidungsträgern und der breiten Öffentlichkeit in Bezug auf ihre Leistungen und Ergebnisse intensivieren.

Die wissenschaftlichen Tätigkeiten der GFS müssen auf jeden Fall regelmäßig einer Evaluierung und einem Leistungsvergleich unterzogen werden, wobei externe Experten eingesetzt werden sollten, die in den Kompetenzbereichen der GFS international als Spitzenwissenschaftler anerkannt sind. Der dazu einzurichtende Mechanismus wird in enger Absprache mit dem Aufsichtsrat festgelegt. Dabei wird berücksichtigt, dass die unterschiedlichen Tätigkeiten der GFS unterschiedliche Arten wissenschaftlicher Kompetenz voraussetzen (so ist der Anteil der Forschung für die unmittelbare Unterstützung der Durchführung zahlreicher Richtlinien, die einen großen Teil der Arbeit der GFS ausmacht, im allgemeinen zwar begrenzt, doch sind dazu eingehende Fachkenntnisse und beträchtliche technische Fähigkeiten nötig, so dass spezifische Kriterien erforderlich sein können, um die Qualität der Arbeit bewerten zu können).

Daneben wird die GFS mit der Umsetzung des ehrgeizigen Planes zur Verbesserung des Management fortfahren, der mit der Einführung eines Gesamtqualitätskonzepts (Total Quality Management, TQM), konsolidierter Projektmanagementverfahren und projektorientierter Haushaltsplanung in Angriff genommen wurde. Die wichtigsten Leistungsindikatoren werden permanent beobachtet, um die Leistungen der Forschungsstelle zu evaluieren. Hierzu gehört die Ansicht der Nutzer in Bezug auf die Rechtzeitigkeit und die Relevanz der Beratungsleistung sowie die wissenschaftliche Qualität der bereitgestellten Informationen. Das Spektrum der Dienstleistungen, die einer Qualitätskontrolle durch Anwendung international anerkannter Normen (z.B. bewährte Laborverfahren, ISO-Normen) unterliegen, wird erweitert. Die Qualität und das Preis-Leistungs-Verhältnis der Forschungsarbeiten und Dienstleistungen werden am Markt getestet, indem sie beispielsweise bei der Finanzierung indirekter Aktionen und bei externen Verträgen dem Wettbewerb ausgesetzt werden.

6. Vernetzung und Zusammenarbeit:

Dem Auftrag der GFS zufolge stützt sich deren Tätigkeit auf eine intensive Vernetzung mit öffentlichen und privaten Einrichtungen in den Mitgliedstaaten. Entsprechend der Dynamik des Europäischen Forschungsraums, und um den europäischen Entscheidungsträgern den Zugang zum besten Wissenskapital zu erleichtern, wird die GFS die Einbindung von Forschungs- und Regulierungsinstitutionen in den Mitgliedstaaten und der assoziierten Staaten in die Konzeption und Durchführung ihrer Arbeit systematisch ausbauen. Sie muss bestrebt sein, Netze aufzubauen, sich daran zu beteiligen, ihnen Impulse zu geben und sie zu leiten. Die Fähigkeit dazu wird ein zentrales Element für die künftige Entwicklung der GFS sein. Die aktive Vernetzung mit wissenschaftlichen Institutionen und anderen Organisationen wird eines der Auswahl- und Evaluierungskriterien für GFS-Projekte im neuen Rahmenprogramm sein.

Aufgabe dieser Netze wird es sein, spezifische Dienste zu erbringen (z.B. Frühwarnung, Vorausschau, rasche Reaktion, Validierung und Integration von Wissen, Funktion als Schnittstelle zwischen den betroffenen Akteuren und politischen Entscheidungsträgern) und Produkte (z.B. Erstellung und Harmonisierung von Datenbanken, gemeinsame Normen, validierte Nachweismethoden) bereitzustellen.

Auf diese Weise wird die GFS mit einer breiten Palette von Partnern zusammenarbeiten, darunter führende Wissenschaftszentren, Unternehmen und Regulierungsbehörden. Die GFS wird sich um die Teilnahme an Indirekten Aktionen des Rahmenprogramms bemühen, die in der Vergangenheit dem Aufbau von Partnerschaften mit anderen wissenschaftlichen Einrichtungen und dem Kompetenzvergleich förderlich war. Wenn es zur Erfuellung ihres Auftrags erforderlich ist, wird sie auch mit ausgewählten internationalen Partnern zusammenarbeiten. Besondere Aufmerksamkeit wird dabei der Einbeziehung von Organisationen aus den sich auf den Beitritt vorbereitenden Ländern gewidmet werden.

7. Entwicklung der personellen Ressourcen und Mobilität

Auf diesem Gebiet wird eine mittel- bis langfristige Strategie entwickelt werden, die sich am Arbeitsprogramm der GFS orientiert und Flexibilität mit Kontinuität in Einklang bringt. Es wird ein umfassender dynamischer Plan zur mittelfristigen Kompetenzentwicklung erstellt, und Wissensmanagement und Fortbildung werden ausgebaut.

Im Rahmen des Europäischen Forschungsraums wird die GFS bestrebt sein, einen Beitrag zum Ausbildungsangebot im Forschungsbereich für junge Wissenschaftler, auch aus Beitrittsländern, zu leisten, um einen stetigen Zustrom junger und dynamischer Wissenschaftler und so eine konstante Erneuerung ihrer intellektuellen Vitalität zu erzielen. Im Rahmen des Systems zur "Ausbildung durch Forschung" kann die GFS interdisziplinäre Forschung in einem internationalen Umfeld mit guter Infrastruktur, Spitzenprojekten, einigen einzigartigen Anlagen und Vernetzungsmöglichkeiten bieten. Eine solche Ausbildung wird in Verbindung mit gemeinschaftlichen und nationalen Mobilitätsprogrammen durchgeführt werden.

Außerdem wird die Mobilität der Mitarbeiter und der Personalaustausch zwischen der GFS und nationalen Instituten aktiv gefördert, indem alle dazu verfügbaren Instrumente besser genutzt werden (z.B. Zuschüsse zur Ausbildung durch Forschung, Abstellung nationaler Sachverständiger zur Kommission, Besuchsprogramme für Forscher). So wird die GFS beispielsweise versuchen, in den nächsten zwei Jahren die Anzahl der zur Kommission abgestellten nationalen Sachverständigen innerhalb der derzeitigen Haushaltsmöglichkeiten mindestens zu verdoppeln und die Wahrnehmung bestehender Instrumente (z.B. Webseite, Informationstage, Darstellung gegenüber den Netzpartnern) zu verbessern.

Im Rahmen der Reform der Kommission wird bei der Überprüfung der Personalpolitik im Forschungsbereich Maßnahmen, die diese Mobilität und die Flexibilität der Personalpolitik der GFS verbessern können, besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Insbesondere wird die im bestehenden Regelwerk nicht vorgesehene Möglichkeit der Abordnung von Bediensteten auf Zeit zu nationalen Organisationen geprüft.

8. Fazit:

Die vorgeschlagene Orientierung soll die GFS stärken und dazu befähigen, erfolgreich einen Beitrag zum Europäischen Forschungsraum zu erbringen.

Die ins Auge gefassten neuen Mechanismen (dienststellenübergreifende Gruppe, engere Verbindungen zum Parlament, Personalmobilität usw.) werden versuchsweise nach und nach eingeführt. Der Versuch soll nach Ablauf des 5. Rahmenprogramms bewertet werden, woraufhin diese Mechanismen entweder in dieser Form beibehalten oder entsprechend den Erfahrungen angepasst werden.