52001DC0179

Bericht der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuß und den Ausschuß der Regionen - Chancengleichheit für Frauen und Männer in der Europäischen Union - Jahresbericht 2000 /* KOM/2001/0179 endg. */


BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT, DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN - Chancengleichheit für Frauen und Männer in der Europäischen Union - Jahresbericht 2000 -

Zusammenfassung

Die Rahmenstrategie der Gemeinschaft für die Gleichstellung von Frauen und Männern und das neue Aktionsprogramm für den Zeitraum 2001-2005

Im Juni 2000 hat die Kommission die erste umfassende Rahmenstrategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern beschlossen, die alle Aspekte des Themas abdeckt: Gleichstellung im Wirtschaftsleben, in Bezug auf die sozialen Rechte und in Bezug auf die Rechte als Bürgerinnen und Bürger; Gleichstellung in Entscheidungsprozessen; Geschlechterrollen und Stereotype. Die Strategie verknüpft gezielte Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung mit dem Gender-Mainstreaming, d. h. der durchgängigen Berücksichtigung der Gleichstellungsdimension in sämtlichen Politiken der Gemeinschaft. Ganz im Sinne dieses integrierten Ansatzes macht sich die Strategie alle bereits verfügbaren Instrumente und Strukturen zunutze; gleichzeitig soll die Entwicklung eines neuen Instrumentariums - in Form von Monitoring, Indikatoren und Benchmarking - gefördert werden.

Zur Unterstützung der Strategie wurde ein Programm aufgelegt, in dessen Rahmen in den kommenden fünf Jahren 50 Mio. EUR für die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern bereitgestellt werden. Unterstützt werden Sensibilisierungsmaßnahmen, Politikanalyse und der Aufbau von Gleichstellungsnetzwerken zwischen EU-Institutionen, nationalen Behörden, Sozialpartnern und NRO. Ziel ist es, auf eine gute Gleichstellungspraxis hinzuarbeiten, für ein besseres Verständnis des Phänomens der geschlechtsspezifischen Diskriminierung zu sorgen und die Hauptagierenden im Kampf gegen Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern zu unterstützen.

Gender-Mainstreaming

Gemäß dem Mainstreaming-Konzept hat die EU das Gleichstellungsziel bei all ihren Tätigkeiten - und nicht nur bei denen, die unmittelbar auf die Gleichstellung der Geschlechter gerichtet sind - zu berücksichtigen. Das Mainstreaming ist eine zentrale Komponente der neuen Rahmenstrategie der Gemeinschaft.

In den vergangenen zwei Jahren wurden Fortschritte vor allem in den Bereichen erzielt, in denen man ohnehin bereits am weitesten fortgeschritten war. Nun müssen unsere Anstrengungen auf andere Bereiche ausgeweitet werden. Auch ist es von entscheidender Bedeutung, ein effektives Instrumentarium zur Unterstützung dieses relativ neuen Ansatzes zu entwickeln: benötigt werden bessere Monitoring-Systeme und Statistiken; es müssen ausreichende Humanressourcen bereitgestellt werden, und es sind Schulungsmaßnahmen zur Sensibilisierung des Personals erforderlich.

Das Europäische Parlament hat sich im vergangenen Jahr bei verschiedenen Gelegenheiten zum Mainstreaming bekannt, und der portugiesische wie auch der französische Ratsvorsitz haben Anstöße gegeben, das Mainstreaming auf der Ebene des Rates zum Thema zu machen.

Gleichstellung der Geschlechter im Bereich der Beschäftigung

Nach wie vor bestehen erhebliche geschlechtsspezifische Lohnunterschiede, und die Beschäftigungsquote der Frauen liegt immer noch 18 Prozentpunkte unter der der Männer. Daher wurden im März auf der Tagung des Europäischen Rates in Lissabon ehrgeizige neue Zielvorgaben gemacht: insbesondere sollen Maßnahmen getroffen werden, um die Beschäftigungsquote der Frauen von derzeit 53 % auf 60 % bis zum Jahr 2010 anzuheben.

Der Beschäftigungsstrategie fällt eine wichtige Rolle bei der Verwirklichung dieses Ziels zu. Im Rahmen des Schwerpunkts ,Chancengleichheit" wurde eine ganze Reihe von Maßnahmen auf den Weg gebracht, um es Erwerbstätigen zu erleichtern, Familie und Beruf miteinander in Einklang zu bringen. Nur wenig wurde hingegen für die Verringerung der Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern getan.

Auch im Rahmen der anderen Schwerpunkte der Beschäftigungsstrategie - Beschäftigungsfähigkeit, Unternehmergeist und Anpassungsfähigkeit - wird auf die Gleichstellung der Geschlechter hingearbeitet. Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigungsfähigkeit sollten nicht zu sehr auf diejenigen abstellen, die Unterstützungsleistungen in Anspruch nehmen, da auf diese Weise viele Frauen ausgeschlossen werden, die möglicherweise arbeiten wollen, aber nicht arbeitslos gemeldet sind. Nur wenig wurde zur Förderung der Anpassungsfähigkeit unternommen, obwohl Arbeitszeiten und die Arbeitsorganisation generell für berufstätige Frauen von großer Bedeutung sind. Notwendig sind ferner Maßnahmen, um die Zahl der in der Informations- und Telekommunikationsbranche tätigen Frauen zu erhöhen.

Die Geschlechterperspektive in der EU-Menschenrechtspolitik

Im Jahr 2000 hat die Kommission einen Vorschlag für eine Änderung der Gleichbehandlungsrichtlinie aus dem Jahr 1976 vorgelegt. Der Vorschlag stützt sich auf die neuen Vertragsbestimmungen zur Gleichstellung der Geschlechter und präzisiert die Bestimmungen der Richtlinie im Lichte der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Die wichtigsten Neuerungen sind folgende: sexuelle Belästigung wird als eine Form von Diskriminierung eingestuft; Diskriminierungsopfer können in Verwaltungs- und Gerichtsverfahren künftig von Organisationen vertreten werden; und Frauen wird das Recht garantiert, nach ihrem Mutterschaftsurlaub an ihren früheren Arbeitsplatz zurückzukehren.

Die Kommission hat ferner ihre Absicht angekündigt, im Jahr 2002 eine neue Richtlinie zur Gleichstellung von Frauen und Männern auf der Grundlage von Artikel 13 EG-Vertrag vorzuschlagen.

Auf der Peking+5-Konferenz in New York hat die EU erneut ihr Bekenntnis zu der von ihr im Jahr 1995 unterzeichneten Aktionsplattform bekräftigt. Eine sprachliche Abschwächung des Textes hat sie verhindern können. Weniger erfolgreich waren ihre Bemühungen, die Aktionsplattform in einigen Punkten - unter anderem was das Thema ,Frauenhandel" betrifft - zu stärken.

Das Thema ,Frauenhandel" stand im Jahr 2000 ganz oben auf der politischen Agenda. Die Kommission setzte ihren Kampf gegen den Frauenhandel im Rahmen des Programms STOP fort und schlug eine Verlängerung der Laufzeit des Programms um zwei Jahre vor. Die Informationskampagne zum Thema ,häusliche Gewalt" ist ausgelaufen, doch ist an die Stelle der Initiative DAPHNE ein vollwertiges Programm getreten.

Geschlechtergleichstellung im Erweiterungsprozess

Entsprechend dem vom Europäischen Rat in Nizza gebilligten Strategiepapier der Kommission zur Erweiterung ist geplant, in der ersten Hälfte des Jahres 2001 für die meisten Länder die Verhandlungen über die Beschäftigungs- und Sozialpolitik vorläufig zum Abschluss zu bringen.

Ungarn, die Tschechische Republik und Litauen scheinen, was die Umsetzung der gemeinschaftlichen Gleichstellungsvorschriften in nationales Recht anbelangt, an der Spitze zu liegen. Andere Länder haben hier noch ein ganzes Stück Arbeit vor sich, wenngleich im Jahr 2000 gewisse Fortschritte zu verzeichnen waren. Polen und die Türkei scheinen im letzten Jahr keine Fortschritte bei der Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstands (,Acquis communautaire") in diesen Bereich gemacht zu haben.

Die Bewerberländer haben auch sicherzustellen, dass ihre Institutionen in der Lage sind, die Gleichstellungsvorschriften durchzusetzen. Auch hier sind Ungarn und Litauen am weitesten fortgeschritten. Generell reichen die institutionellen Kapazitäten aber nicht aus. Es ist zu hoffen, dass die Bewerberländer die im Rahmen des neuen Aktionsprogramms für die Gleichstellung von Frauen und Männern bestehenden Möglichkeiten einer Unterstützung nutzen werden. Bei den vorausgegangenen Programmen war dies nur in geringem Umfang der Fall.

Die Zahlen über Ungleichheiten auf dem Arbeitsmarkt zeichnen ein optimistischeres Bild. So liegt beispielsweise die Beschäftigungsquote der Frauen über dem EU-Durchschnitt. Die Situation ist jedoch etwas komplexer: ein nach wie vor bestehendes geschlechtsspezifisches Lohngefälle, der Mangel an hochwertigen Kinderbetreuungseinrichtungen und diskriminierende soziale Einstellungen sorgen dafür, dass die Erwerbsbeteiligung der Frau auf einem niedrigen Niveau bleibt. Darüber hinaus lässt sich nach wie vor eine geschlechtsspezifische Aufteilung des Arbeitsmarktes beobachten, wobei die Frauen sich in bestimmten Berufen und Branchen konzentrieren.

Auf nationaler wie auch auf regionaler Ebene sind Frauen in der politischen Arena und in Machtpositionen stark unterrepräsentiert. Der Frauenanteil liegt deutlich unter dem EU-Durchschnitt.

Förderung einer ausgewogenen Vertretung von Frauen und Männern in Entscheidungsprozessen

Auch in der EU sind Frauen nach wie vor unterrepräsentiert. Die Korrektur des bestehenden Geschlechterungleichgewichts in Entscheidungsprozessen ist ein langwieriger Prozess - trotz der auf nationaler und europäischer Ebene bereits getroffenen Maßnahmen. Die Arbeiten werden im Rahmen der Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern fortgesetzt. Das Programm soll die Produktion von Statistiken über Frauen in wirtschaftlichen und sozialen Entscheidungsprozessen unterstützen; derzeit fehlt es noch an einschlägigem Datenmaterial.

Die Kommission ist entschlossen, gegen das in der eigenen Institution bestehende Ungleichgewicht zwischen Frauen und Männern anzugehen, indem sie Zielvorgaben für die Personaleinstellung macht und die Geschlechtszugehörigkeit als ein Kriterium bei der Auswahl von Bewerberinnen und Bewerbern berücksichtigt. Auch wird die Kommission dafür Sorge tragen, dass Frauen künftig in allen von ihr eingesetzten Ausschüssen und Sachverständigengruppen angemessen vertreten sind.

Auf nationaler Ebene wurde - mit unterschiedlichem Erfolg - eine breite Palette von Maßnahmen erprobt, um für eine stärkere Vertretung der Frauen zu sorgen. Langfristiges Engagement, politischer Wille und ein guter Policymix scheinen hier wichtiger zu sein als irgendein bestimmtes Instrument.

Was die Problematik der Frauen in der Wirtschaft betrifft, so stehen wir noch ganz am Anfang einer systematischen Beschäftigung mit diesem Thema. Es werden aussagekräftige Statistiken benötigt, um die ,gläserne Decke" und andere Hindernisse deutlicher sichtbar zu machen. Eine neuere Studie der Kommission hat ergeben, dass lediglich 23 % der Unternehmen in der EU im Besitz von Frauen sind.

Die Rahmenstrategie der Gemeinschaft für die Gleichstellung von Frauen und Männern (2001-2005) und das neue Aktionsprogramm

Die Strategie

Am 7. Juni 2000 hat die Kommission eine neue Rahmenstrategie der Gemeinschaft für die Gleichstellung von Frauen und Männern [1] beschlossen. Erstmals werden damit sämtliche Initiativen und Programme, die in der Vergangenheit mehr oder weniger isoliert voneinander - und häufig im Rahmen unterschiedlicher Haushaltslinien - durchgeführt wurden, unter einem Dach vereint.

[1] Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Für eine Rahmenstrategie der Gemeinschaft zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern (2001-2005), KOM(2000) 335 endgültig.

Dieser umfassende, integrierte Ansatz verknüpft spezifische Maßnahmen und Politiken zur Förderung der Geschlechtergleichstellung mit einem Mainstreaming-Konzept, das sicherstellen soll, dass alle Politiken der Geschlechterperspektive Rechnung tragen. Entsprechend werden alle Kommissionsdienststellen aufgefordert, darüber zu berichten, was sie unternehmen, um das Gleichstellungsziel in ihre Politik einzubeziehen.

Die Strategie stellt auf fünf Ziele ab, die einen Bezugsrahmen für die Politikentwicklung bilden und in den sich alle gleichstellungsrelevanten Initiativen der Gemeinschaft einfügen werden:

-Gleichstellung im Wirtschaftsleben;

-gleiche Vertretung und gleiche Beteiligung in Entscheidungsprozessen;

-Gleichstellung in Bezug auf die sozialen Rechte;

-Gleichstellung in Bezug auf die Rechte als Bürgerinnen und Bürger;

-Veränderung der Geschlechterrollen und Überwindung geschlechtsspezifischer Stereotype.

Die Strategie findet nicht nur in den Politikfeldern Anwendung, die von unmittelbarer Relevanz für die Bürgerinnen und Bürger der EU sind, sondern kommt auch in den Beziehungen der Union mit dem Rest der Welt zum Tragen - im Erweiterungsprozess, in der Entwicklungszusammenarbeit und generell in den Außenbeziehungen.

Die Strategie stützt sich auf vorhandene Instrumente, Strukturen und Methoden - z. B. auf die Bewertung geschlechtsspezifischer Auswirkungen - und wird gleichzeitig die Entwicklung neuer, effektiverer Instrumente, Strukturen und Methoden fördern. Es werden gemeinsame Indikatoren eingeführt und Benchmarks festgelegt, mit dem Ziel, Monitoring und Evaluierung zu verbessern und eine Neuausrichtung der Aktivitäten im Zuge der Umsetzung der Strategie zu ermöglichen.

Das Programm

Zur Unterstützung der Strategie wird in den Jahren 2001 bis 2005 ein neues Aktionsprogramm [2] durchgeführt. Im Rahmen des Programms werden über einen Fünfjahreszeitraum 50 Mio. EUR bereitgestellt für Sensibilisierungsmaßnahmen, für Arbeiten zur Analyse und Bewertung gleichstellungsrelevanter Politiken und für den Aufbau von Gleichstellungsnetzwerken, in denen EU-Institutionen, nationale Behörden, Sozialpartner und NRO zusammenarbeiten. Mit diesen Aktivitäten werden wiederum drei Ziele verfolgt:

[2] Entscheidung des Rates vom 20. Dezember 2000 über ein Aktionsprogramm betreffend die Gemeinschaftsstrategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern (2001-2005).

-Förderung und Verbreitung einer guten Gleichstellungspraxis sowie der Werte, die Voraussetzung für die Gleichstellung von Frauen und Männern sind;

-Förderung des Verständnisses der unmittelbar oder mittelbar mit geschlechtsbedingter Diskriminierung zusammenhängenden Fragen, indem aufgedeckt wird, wo es solche Diskriminierungen gibt, und indem politische Lösungen auf ihre Tauglichkeit hin geprüft werden;

-Entwicklung der Fähigkeit der Hauptagierenden - wie NRO und Sozialpartner-, die Gleichstellung von Frauen und Männern weiter voranzubringen.

Gender-Mainstreaming

Mainstreaming in den Gemeinschaftspolitiken

Die Mainstreaming-Strategie verpflichtet die EU, mit all ihren Politiken, Legislativmaßnahmen und sonstigen Tätigkeiten - und zwar nicht nur mit denen, die primär auf Chancengleichheit ausgerichtet sind - auf das Ziel der Geschlechtergleichstellung hinzuarbeiten. Das Mainstreaming ist ein zentrales Element der neuen Rahmenstrategie der Kommission. Es war auch bereits ein Leitprinzip des vierten mittelfristigen Aktionsprogramms der Gemeinschaft für die Chancengleichheit von Frauen und Männern, das Ende 2000 ausgelaufen ist. Etwa ein Viertel der geförderten Projekte war in erster Linie dem Gender-Mainstreaming gewidmet. [3] In zahlreichen Projekten wurde untersucht, wie die Geschlechterproblematik bei der Politikentwicklung und -umsetzung auf regionaler und kommunaler Ebene einbezogen werden kann oder wie das Konzept den Hauptagiereden am Arbeitsmarkt und den Medien näher gebracht werden kann.

[3] Siehe Projektverzeichnis 1999 - Mittelfristiges Aktionsprogramm der Gemeinschaft für die Chancengleichheit von Frauen und Männern: http://europa.eu.int/comm/employment_social/equ_opp/index_de.html

Im August 2000 hat die Kommission eine zweite Erhebung zum Gender-Mainstreaming durchgeführt. Insbesondere wurden der für das Gender-Mainstreaming geschaffene organisatorische und methodische Rahmen und die Auswirkungen der angewandten Gender-Mainstreaming-Methoden analysiert. Die Arbeiten waren auch insoweit von Nutzen, als sie der Kommission bei der Festlegung der Prioritäten der neuen Rahmenstrategie für die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern hilfreich waren.

Die Untersuchung hat gezeigt, dass in der Regel die größten Anstrengungen zur Förderung der Geschlechtergleichstellung in den Politikbereichen unternommen wurden, in denen bereits in den vorangegangenen Jahren die meisten Fortschritte erzielt worden waren: Strukturfonds, allgemeine und berufliche Bildung, Entwicklungszusammenarbeit, Soziales, Wissenschaft und Forschung. Fortschritte waren auch im Bereich der Wirtschaftspolitik zu verzeichnen: die Grundzüge der Wirtschaftspolitik 2000 enthielten zwei Empfehlungen zur Chancengleichheit; eine Empfehlung betraf die Lohndiskriminierung, und in einer anderen Empfehlung wurde gefordert, die Bemühungen für eine Politik der Chancengleichheit zwischen Männern und Frauen zu verstärken. Die Anstrengungen müssen nun auf andere Bereiche ausgeweitet werden, in denen die im Jahre 1998 festgestellten Hindernisse zum größten Teil immer noch fortbestehen.

Instrumente, Methoden und Ressourcen

1. Die Bewertung geschlechtsspezifischer Auswirkungen ist ein erster wichtiger Schritt für die Formulierung gleichstellungsorientierter Politiken. Dieses Instrument findet bereits in verschiedenen Gemeinschaftspolitiken Anwendung: Im Juni 2000 wurden im Rahmen des Fünften Forschungsrahmenprogramms der Gemeinschaft mehrere einschlägige Studien in Angriff genommen. Die Aktivitäten im Bereich der humanitären Hilfe werden in den regelmäßig stattfindenden Ex-post-Bewertungen inzwischen unter anderem auch unter dem Aspekt der Berücksichtigung der Geschlechterperspektive geprüft. Außerdem werden derzeit neue Methoden und Instrumente zur Bewertung der nationalen Steuerpolitiken entwickelt.

2. Nach Geschlecht aufgeschlüsselte Statistiken und Daten sind ebenfalls wesentliche Hilfsmittel für Gender-Mainstreaming und Gender-Bewertung. Statistiken, Indikatoren und Benchmarks ermöglichen es, die Fortschritte auf dem Weg zur Gleichstellung zu messen; sie decken für alle Politikbereiche auf, inwieweit sich politische Maßnahmen - auch diejenigen, die man bislang für geschlechtsneutral hielt - auf Frauen und Männer unterschiedlich auswirken.

Trotz technischer Schwierigkeiten und eines gewissen Widerwillens seitens der Datenlieferanten, nach Geschlecht aufgeschlüsselte Daten vorzulegen, sind Fortschritte zu verzeichnen.

*An der Entwicklung von Benchmarks und Indikatoren für Geschlechtergleichstellung wird bereits für die Bereiche Wissenschaft und Entwicklungszusammenarbeit gearbeitet.

*Der Rat setzt sich für die Entwicklung von Indikatoren für die ausgewogene Mitwirkung von Frauen und Männern in Entscheidungsprozessen und Indikatoren für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein.

*Im Jahr 2000 hat Eurostat eine umfassende Sammlung von Statistiken zur Gleichstellung sowie eine Durchführbarkeitsstudie auf den Weg gebracht.

3. Inzwischen ist allgemein anerkannt, dass institutionelle Praktiken und Strukturen, eine klare Festlegung der Verantwortlichkeiten, eine Unterstützung auf höchster Ebene sowie eine ressortübergreifende Zusammenarbeit zentrale Elemente der Mainstreaming-Politik sind. Außerdem müssen die leitenden Beamten in der gesamten Organisation für die Geschlechterproblematik sensibilisiert sein, ihr gebührende Aufmerksamkeit schenken und für geeignete Schulungsmaßnahmen sorgen. Um ,gedeihen" zu können, muss das Gender-Mainstreaming fest in der Institution verwurzelt sein. Sein Überleben darf nicht vom Engagement einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abhängen.

Die hohe Mobilität des für Gleichstellungsfragen zuständigen Personals muss ausgeglichen werden durch geeignete Schulungsmaßnahmen in der gesamten Kommission, mit denen eine stärkere Sensibilisierung bewirkt wird. Daher hat die Kommission im Jahr 2000 weiterhin Fortbildungsmaßnahmen zur Geschlechtergleichstellung und zum Mainstreaming durchgeführt und sich verstärkt bemüht, die Geschlechterproblematik in den Blickpunkt zu rücken.

Beispiele für erfolgreiches Gender-Mainstreaming

Frauen und Wissenschaft

In Anknüpfung an die Mitteilung aus dem Jahr 1999 zum Thema ,Frauen und Wissenschaft" [4] wurden erhebliche Fortschritte hinsichtlich der Einbeziehung geschlechtsspezifischer Fragen in die Wissenschafts- und Forschungspolitik der EU erzielt. Derzeit wird eine Bewertung der geschlechtsspezifischen Auswirkungen des Fünften Rahmenprogramms für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration vorgenommen. Ferner wurden 1,4 Mio. EUR in die Durchführung einschlägiger Studien (Gender-Impact-Studien), unter anderem zum Bereich der neuen Technologien, investiert. Die Kommission weist, wenn sie Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Projekte im Bereich Wissenschaft und Forschung veröffentlicht, in einer Standardklausel darauf hin, dass Vorschläge von Frauen oder von Gruppen, in denen Frauen mitarbeiten, besonders erwünscht sind.

[4] KOM(1999) 76.

Der Anteil der Frauen in Spitzenpositionen in der Wissenschaft ist derzeit sehr gering. Entsprechende Statistiken gibt es allerdings kaum. In seiner Entschließung vom 20. Mai 1999 zum Thema Frauen und Wissenschaft [5] ersuchte der Rat die Kommission, auf der Grundlage der Beiträge der Mitgliedstaaten vergleichbare Daten und europäische Indikatoren vorzulegen, anhand deren eine gemeinschaftsweite Bewertung der Situation von Frauen in FTE vorgenommen werden kann. Die Kommission hat daraufhin - nach Bewertung des begrenzten Datenmaterials, das die größeren europaweiten statistischen Erhebungen (z. B. AKE, FuE-Erhebungen) verfügbar gemacht haben - ein auf drei Jahre angelegtes Projekt zum Thema ,Design and collection of statistical indicators on women in science" (,Konzeption und Erhebung statistischer Indikatoren über Frauen in der Wissenschaft") auf den Weg gebracht. In ihrer Mitteilung ,Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums: Leitlinien für die Maßnahmen der Union auf dem Gebiet der Forschung" [6] hat die Kommission als einen ihrer Aktionsschwerpunkte die Situation der Frauen in der Wissenschaft genannt. Was das Sechste Rahmenprogramm (2002-2006) anbelangt, wird die Kommission empfehlen, die Gleichstellung von Frauen und Männern zu einem Querschnittsthema des Programms zu machen.

[5] ABl. C 201 vom 16.2.1999, S. 1.

[6] KOM(2000) 612.

Strukturfonds und ländliche Entwicklung

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Quelle Abb. 1 und 2 [7]

[7] Mitteilung der Europäischen Kommission über die Unterstützung der europäischen Beschäftigungsstrategie durch den Europäischen Sozialfonds.

In den Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten über die Inhalte der neuen Programme im Rahmen der neuen Strukturfonds-verordnungen (2000-2006) hat die Europäische Kommission die Notwen-digkeit effektiverer Maßnahmen zur Verwirk-lichung der Gleichstellung unterstrichen. [8]

[8] Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 des Rates vom 21. Juni 1999 mit allgemeinen Bestimmungen über die Strukturfonds. Die Kommission hat ein technisches Papier zur Einbeziehung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in die Strukturfondsmaßnahmen erarbeitet. Siehe http://www.inforegio.cec.eu.int.

>VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD>

Es wurde ein neuer, umfassender Ansatz eingeführt. Unter anderem sind folgende Verbesserungen zu nennen:

*Die sozioökonomischen Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern werden eingehender analysiert, und die immer noch vorhandenen Hindernisse für die Gleichstellung von Frauen und Männern werden klarer definiert. Jedoch mündete die Analyse nicht immer in die Festlegung quantifizierter Zielvorgaben für die Verwirklichung der Geschlechtergleichstellung.

*Die Programme für Spanien, Italien, Schweden, Portugal, Irland, Griechenland und das Vereinigte Königreich sehen die Einsetzung von Arbeitsgruppen zum Thema ,Chancengleichheit" vor, die den Begleitausschüssen zuarbeiten sollen.

*In Deutschland, in Griechenland, in Italien, im Vereinigten Königreich, in Spanien und in Schweden wurden für die Förderung der Geschlechtergleichstellung zuständige Stellen aufgefordert, sich an den Arbeiten der Begleitausschüsse zu beteiligen.

*Mehrere Mitgliedstaaten haben sich generell für eine ausgewogene Mitwirkung von Frauen und Männern in den Begleitausschüssen ausgesprochen.

*Dem Ausbau des Angebots an Kinderbetreuungseinrichtungen wird mehr Aufmerksamkeit geschenkt. In Irland wurden hierfür für den Strukturfonds-Programmplanungszeitraum 2000-2006 1 755,4 Mio. EUR vorgesehen. Griechenland und Italien planen ebenfalls Initiativen in diesem Bereich.

Da sich die Gleichstellung der Geschlechter als Querschnittsaufgabe durch die gesamte Strategie zieht, ist es nicht möglich, genaue Angaben dazu zu machen, in welcher Höhe Mittel hierfür aufgewandt werden. Die im Rahmen des ESF eingesetzten Mittel für Maßnahmen, die speziell der Förderung der Geschlechtergleichstellung dienen, bewegen sich derzeit in einer Größenordnung von etwa 4 Mrd. EUR (siehe Abb. 1 und 2) [9].

[9] In der Mitteilung der Kommission vom 16. Januar 2001 (KOM(2001) 16) wird dargelegt, wie der ESF die Mitgliedstaaten bei der Einlösung ihrer im Rahmen der europäischen Beschäftigungsstrategie eingegangenen Verpflichtungen unterstützt.

Zahlreiche der im Jahr 2000 genehmigten neuen Programme zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums schenken dem Aspekt der Gleichstellung der Geschlechter im Leben auf dem Land mehr Beachtung, als dies in der Vergangenheit der Fall war. Frauen stellen derzeit einen Anteil von 34 % an den Arbeitskräften in landwirtschaftlichen Betrieben, als Leiterinnen von landwirtschaftlichen Betrieben sind sie mit einem Anteil von 22 % vertreten. Ziel der Programme ist es, die wichtige Rolle der Frauen zu fördern, die diese in der Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft spielen können.

Eine Priorität der im Jahr 2000 beschlossenen Gemeinschaftsinitiative LEADER+ sind Maßnahmen zugunsten von Frauen in ländlichen Gebieten. Dies hat auch seinen Niederschlag in den der Kommission vorgelegten Programmen gefunden, die in vielen Fällen quantifizierbare Zielvorgaben für die Frauenförderung enthalten.

Entwicklungszusammenarbeit

Im Jahr 2000 lag der Schwerpunkt auf der Ausarbeitung eines neuen Aktionsplans [10] zur Umsetzung der Richtlinien und Empfehlungen durch konkrete Maßnahmen. Die zentrale Herausforderung besteht darin, eine höhere Zahl von Projekten einer Bewertung unter geschlechtsspezifischen Aspekten zu unterziehen - derzeit ist dies bei etwa 20 % der Projekte der Fall - und dem Mangel an geschlechtsdifferenzierenden Daten, Bewertungen und Berichten abzuhelfen.

[10] Entwurf einer Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 25. Oktober 2000 - Aktionsplan für die Einbeziehung der Geschlechtergleichstellung in die Entwicklungszusammenarbeit der Gemeinschaft.

Auch im Haushaltsplan der Europäischen Union wird dem Aspekt der Sensibilisierung für die Gleichstellungsproblematik ausdrücklich Rechnung getragen: im Rahmen einer spezifischen Haushaltlinie soll technische Hilfe geleistet werden im Zusammenhang mit der Einbeziehung geschlechterspezifischer Fragen in sämtliche Maßnahmen der Europäischen Union im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit.

Der Euro

Selbst der Euro hat eine geschlechtsspezifische Dimension, die es zu berücksichtigen gilt: verschiedene Untersuchungen haben gezeigt, dass Frauen weniger begeistert von der Einführung einer einheitlichen Währung sind als Männer und dass sie sich weniger gut informiert fühlen. [11] So war es ganz im Sinne des Mainstreaming-Ansatzes, dass die Kommission eine Informationskampagne zum Euro kofinanziert hat, die speziell auf die Bedürfnisse und Anliegen der Frauen zugeschnitten war. Frauenzeitschriften in drei Ländern [12] haben die Kampagne mit gezielten Informationen für Frauen zum Thema ,Euro" unterstützt.

[11] Eurobarometer-Erhebung, veröffentlicht im Juli 1999.

[12] Femmes d'aujourd'hui (Belgien), Emma (Deutschland), Noi Donne (Italien).

Schlussfolgerungen und Ausblick

An der Mainstreaming-Strategie wird intensiv gearbeitet. Ein solides Fundament ist bereits vorhanden - in Form des Vertrags von Amsterdam und der Kommissionsmitteilung zum Mainstreaming aus dem Jahre 1996. [13] Nun wird Stockwerk für Stockwerk das Gebäude errichtet, das allmählich Gestalt annimmt - mit konkreten Vorschriften zum Gender-Mainstreaming im Rahmen der Strukturfonds, der europäischen Beschäftigungsstrategie, der Entwicklungszusammenarbeit und der Forschung.

[13] KOM(96) 67 endg., Mitteilung zur Einbindung der Chancengleichheit in sämtliche politischen Konzepte und Maßnahmen der Gemeinschaft.

Auf einer Konferenz in Paris hat der französische Ratsvorsitz am 27. Oktober angeregt, das Gender-Mainstreaming im Rat zu einer festen Größe zu machen. Sowohl Schweden als auch Belgien beabsichtigen, diese Frage während ihrer Ratspräsidentschaft weiterzuverfolgen.

Einige wichtige Bausteine fehlen allerdings noch. In einigen Politikbereichen - Verkehr, Umwelt, Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Kultur - muss dafür gesorgt werden, dass das Mainstreaming zu einem Automatismus wird, um der von der Kommission eingegangenen Verpflichtung nachzukommen, die Geschlechtergleichstellung in allen Bereichen zu fördern.

Generell sollte das Ziel darin bestehen,

-zu erreichen, dass nach Geschlecht aufgeschlüsselte Statistiken von der Ausnahme zur Regel werden, und Monitoring und Evaluierung zu fördern;

-auf den Entscheidungsebenen in der Kommission das Bewusstsein für die Geschlechterfrage zu schärfen und Schulungen durchzuführen, um den Kommissionsbediensteten das erforderliche ,Gender-Know-how" zu vermitteln;

-die institutionellen Mechanismen für das Gender-Mainstreaming zu stärken.

Mainstreaming als zentrales Anliegen des Europäischen Parlaments

Das Europäische Parlament fordert in regelmäßigen Abständen, bei allen Tätigkeiten der Gemeinschaft das Gender-Mainstreaming zu praktizieren. In seiner Entschließung vom 5. Oktober 2000 [14] hat das Parlament die Auffassung geäußert, dass die Verwirklichung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen eine Voraussetzung für die Gewährung jeder Art von Hilfe, Finanzierung oder Förderung seitens der Europäischen Union sein muss. Das Parlament hat Maßnahmen in den verschiedensten Politikbereichen gefordert: Förderung des Zugangs von Frauen zu Entscheidungsprozessen; Förderung der Vielfalt bei der Berufswahl von Frauen und Mädchen; Motivierung von mehr Frauen für die Aufnahme einer Tätigkeit im IKT-Sektor, Untersuchung der Auswirkungen von Teilzeitarbeit und atypischen Beschäftigungsverhältnissen auf das Entgelt, die Sozialversicherungsbeiträge und die Ruhegehälter von Frauen sowie auf die Entwicklung von Frauenarmut.

[14] Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. Oktober 2000 zu den Jahresberichten der Kommission ,Chancengleichheit für Frauen und Männer in der Europäischen Union" 1997, 1998, 1999.

In seiner Entschließung zu den Jahresberichten der Kommission vertritt das Parlament die Auffassung, ,dass geschlechtsspezifische Statistiken und Daten ein wesentliches Instrumentarium zur Bewertung von Fortschritten im Sinne der Chancengleichheit und auch für eine verstärkte Einbeziehung des geschlechtsspezifischen Aspekts durch Nachweis unterschiedlicher Auswirkungen der Politik in allen Bereichen auf Frauen und Männer darstellen, insbesondere in den Bereichen, die früher als geschlechtsneutral galten." Das Parlament hält es für geboten, vergleichbare Indikatoren und Forschungs- und Informationsverfahren festzulegen, die eine verlässliche Einschätzung sämtlicher die Gleichstellung von Mann und Frau betreffender Aspekte ermöglicht.

Mainstreaming auf nationaler Ebene

In Dänemark wurde im Februar ein neues Gesetz verabschiedet, das das Prinzip des Gender-Mainstreaming festschreibt und neue institutionelle Mechanismen zur Gewährleistung der Geschlechtergleichstellung vorsieht. In Italien wurde im April 2000 eine neue Ministerin für Chancengleichheit ernannt und mit weitreichenderen Befugnissen ausgestattet, was die Einbindung von Gleichstellungsfragen in sämtliche Bereiche der Regierungspolitik betrifft. Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland hat das Gender-Mainstreaming inzwischen in allen Bundesministerien eingeführt.

Instrumente und Indikatoren

Das irische Ministerium für Justiz, Gleichberechtigung und Rechtsreform hat eine Forschungsarbeit in Auftrag gegeben zu Monitoring-Mechanismen im Bereich der Geschlechtergleichstellung. Ziel ist die Entwicklung von Indikatoren, die eine Messung der praktischen Auswirkungen von Politiken und Programmen ermöglichen. In Deutschland wurde eine interministerielle Arbeitsgruppe eingesetzt, die ein Mainstreaming-Instrumentarium entwickeln soll.

Schulungsmaßnahmen

Der Nordische Rat hat ein Konzept für ein Schulungsprogramm zum Thema ,Gleichstellung der Geschlechter" vorgelegt. Das Programm soll im Jahr 2001 anlaufen. Die deutsche Regierung plant ebenfalls Schulungsmaßnahmen für ihre Bediensteten. Portugal hat die Gleichstellungsthematik zum Bestandteil der Lehrerausbildung gemacht.

Gleichstellung von Frauen und Männern im Bereich der Beschäftigung

Neue Zielvorgaben für die Gleichstellung von Frauen und Männern

Wäre es nicht ein Gebot der sozialen Gerechtigkeit, wäre die Gewährleistung der Chancengleichheit für Frauen und Männer im Bereich der Beschäftigung ein wirtschaftliches Gebot. Gleiches Arbeitsentgelt, volle Anerkennung der Qualifikationen und Fähigkeiten der Frauen sowie Politiken, die es den Beschäftigten ermöglichen, Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren: all dies kann dazu beitragen, mehr Frauen in den Arbeitmarkt zu bringen und der Wirtschaft einen Produktivitätsschub zu verleihen. Die zunehmende Erwerbstätigkeit der Frau war ein entscheidender Faktor für das Wirtschaftswachstum in Europa. Für die EU als Ganzes wird davon ausgegangen, dass fast ein Fünftel des jährlichen BIP-Wachstums von 2,3 % auf die höhere Erwerbsbeteiligung der Frau zurückzuführen ist.

Nichtsdestoweniger bestehen nach wie vor erhebliche Ungleichheiten, wenngleich diese etwas weniger ausgeprägt sind als in der Vergangenheit (siehe Abb. 3-9).

*Die Beschäftigungsquote der Frauen in der EU liegt immer noch 18,2 Prozentpunkte unter der der Männer.

*Die Arbeitslosenquote der Frauen liegt im Durchschnitt 3 Prozentpunkte über der der Männer.

*Der Arbeitsmarkt weist eine geschlechtsspezifische Teilung auf, wobei sich Frauen und Männer jeweils in bestimmten Berufen und Branchen konzentrieren. [15]

[15] Zu den statistischen Angaben siehe gemeinsamen Beschäftigungsbericht 2000, Ziffer 3.4.2.

*Wenn Frauen einer Beschäftigung nachgehen, verdienen sie weniger als Männer; Frauen stellen 77 % der Niedriglohnbezieher.

Im März 2000 hat der Europäische Rat von Lissabon [16] ehrgeizige neue Zielvorgaben für die Frauenbeschäftigung festgelegt: insbesondere wurde ins Auge gefasst, die Beschäftigungsquote der Frauen in der EU von derzeit 53 % auf 60 % bis zum Jahr 2010 anzuheben. Dies ist eine wesentliche Vorbedingung, wenn die EU eine andere in Lissabon gemachte Vorgabe erfuellen will, nämlich die Beschäftigungsquote insgesamt auf 70 % anzuheben. Die 60%-Marke zu erreichen ist ein ehrgeiziges Ziel. Mit der Verwirklichung dieses Ziels würde die Frauenbeschäftigung in der EU einen noch nie da gewesenen Umfang erreichen. In absoluten Zahlen würde dies bedeuten, dass noch weitere 10 Millionen Frauen für den Arbeitsmarkt gewonnen werden müssten. Besonders groß ist der Nachholbedarf - in absoluten Zahlen gesehen - in Italien, Spanien und Frankreich.

[16] Schlussfolgerungen des Vorsitzes (Lissabon, 23./24. März 2000): http://ue.eu.int/en/Info/eurocouncil/index.htm

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Bewertung der nationalen Aktionspläne für das Jahr 2000

Die europäische Beschäftigungsstrategie, die nun in ihr viertes Jahr geht, hat der Beschäftigungspolitik in ganz Europa eine neue Ausrichtung und neue Impulse gegeben. Alljährlich werden beschäftigungspolitische Leitlinien formuliert, die für die gesamte EU gelten. Anschließend arbeiten die Mitgliedstaaten nationale Aktionspläne (NAP) für die Umsetzung der beschäftigungspolitischen Leitlinien aus. Im gemeinsamen Beschäftigungsbericht wird eine vergleichende Bewertung der NAP vorgenommen und geprüft, wie die einzelnen Mitgliedstaaten die individuellen Empfehlungen für das Jahr 2000 umgesetzt haben (siehe weiter unten).

Wie die Leitlinien für die vergangenen Jahre, untergliedern sich auch die Leitlinien für das Jahr 2000 in vier Aktionsbereiche bzw. ,Pfeiler". Bei einem dieser vier Pfeiler geht es speziell um die Förderung der Chancengleichheit. Gemäß dem Gender-Mainstreaming-Prinzip ist der Gleichstellungsaspekt jedoch auch im Rahmen der anderen drei Pfeiler zu berücksichtigen, bei denen es um die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitskräfte, um die Förderung des Unternehmergeistes und um die Förderung der Anpassungsfähigkeit geht.

Der Pfeiler ,Chancengleichheit"

Im Rahmen des Pfeilers ,Chancengleichheit" sind Maßnahmen vorgesehen, um die am Arbeitsmarkt bestehenden geschlechtsspezifischen Ungleichheiten zu beseitigen (Diskrepanzen bei den Beschäftigungs- und Arbeitslosenquoten, geschlechtsspezifische Aufteilung der Berufs- und Tätigkeitsfelder und Verwirklichung des Grundsatzes des gleichen Entgelts), um für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu sorgen und um es Frauen wie Männern zu erleichtern, nach einer Berufspause in den Arbeitsmarkt zurückzukehren.

Die Mitgliedstaaten verschließen sich nicht länger der Tatsache, dass es ein geschlechtsspezifisches Lohngefälle gibt. Die bisher ergriffenen Maßnahmen waren jedoch zu wenig konkret oder setzten zu sehr auf Freiwilligkeit. Nur wenige Mitgliedstaaten haben brauchbare Arbeitsplatzbewertungsinstrumente entwickelt, die als Hilfsmittel von Nutzen sein können, um das geschlechtsspezifische Lohngefälle abzubauen.

Erfreulich war der Umfang der im Bereich Vereinbarkeit von Familie und Beruf unternommenen Aktivitäten. Zwar waren beim Ausbau der Infrastruktur für die Betreuung älterer Menschen nur geringe Fortschritte zu verzeichnen, doch haben die meisten Mitgliedstaaten konkrete Vorschläge für den Ausbau der Kinderbetreuungsangebote unterbreitet. Auch zeichnet sich ein höheres Maß an Flexibilität bei den Kinderbetreuungsangeboten ab. Mehrere Mitgliedstaaten haben ihre Elternurlaubsregelungen geändert, indem sie diese flexibler gestaltet oder spezifische Urlaubsregelungen für Väter eingeführt haben. Nur wenige Mitgliedstaaten haben jedoch die Höhe der während des Elternurlaubs gezahlten Vergütung angehoben, obgleich davon auszugehen ist, dass Väter unter Umständen nicht bereit sind, Elternurlaub zu nehmen, wenn sie keine angemessene Vergütung erhalten.

Abbau der geschlechtsspezifischen Arbeitsmarktteilung

Die Arbeitsmarkt weist eine horizontale und eine vertikale Teilung auf: in der gesamten Wirtschaft konzentrieren sich die Frauen in bestimmten Berufen, Branchen und Sektoren; und in allen Branchen bzw. Sektoren sind sie in höheren, gut bezahlten Positionen unterrepräsentiert und in schlechter bezahlten Stellungen überrepräsentiert. Einige Länder haben ehrgeizige Programme auf den Weg gebracht, um der geschlechtsspezifischen Arbeitsmarktteilung entgegenzuwirken, die meisten Maßnahmen zielten jedoch eher auf die horizontale als auf die vertikale Segregation ab, wenn man von einzelnen Programmen im öffentlichen Sektor einmal absieht.

Dänemark

Im Rahmen eines speziellen Lehrgangsprogramms sollen Männer ermutigt werden, eine Beschäftigung in traditionell weiblichen Domänen aufzunehmen, während Frauen ermutigt werden sollen, eine Tätigkeit in traditionell männlichen Domänen aufzunehmen. Sämtliche Kommunalverwaltungen müssen alle zwei Jahre über die Fortschritte beim Abbau der geschlechtsspezifischen Arbeitsmarktteilung berichten.

Finnland

Es wurde ein auf drei Jahre angelegtes strategisches Projekt zur Gleichstellung am Arbeitsmarkt gestartet. Arbeitgeber und Schulen wollen untersuchen, welche Faktoren die Berufswahl von Jungen und Mädchen bestimmen, und versuchen, auf diese Faktoren Einfluss zu nehmen.

Gender-Mainstreaming im Rahmen der Beschäftigungsstrategie

Das Erfordernis der durchgängigen Berücksichtigung der Geschlechterperspektive ist eine wertvolle Ergänzung der europäischen Beschäftigungspolitik. In den nordischen Ländern ist das Mainstreaming seit langem fest etabliert und somit ein Faktor, dem in der Entwicklung der Beschäftigungspolitik stets Rechnung getragen wird. Italien, Frankreich und Irland haben große Anstrengungen unternommen, um die Geschlechtergleichstellung in ihren nationalen Aktionspläne, (NAP) für das Jahr 2000 durchgängig zu berücksichtigen.

In der Mehrzahl der Mitgliedstaaten bleibt jedoch noch viel zu tun, um neue Mechanismen, Programme und die institutionellen Voraussetzungen für das Mainstreaming zu schaffen. In vielen Bereichen der Beschäftigungspolitik gibt es noch keine geschlechtsspezifischen Analysen; Monitoring und Evaluierung bedeuten häufig kaum mehr als nach Geschlecht aufgeschlüsselte Beteiligungsquoten zu ermitteln; und konkrete Zielvorgaben oder Indikatoren für Geschlechtergleichstellung sind noch selten.

Beispiele für innovative Gender-Mainstreaming-Politiken

Frankreich

Es wurde ein interministerieller Ausschuss für die Rechte der Frau eingesetzt, dessen Aufgabenbereich acht Aktionsfelder umfasst. Für jedes dieser Aktionsfelder wird jährlich bewertet, welcher Beitrag zur Geschlechtergleichstellung geleistet wurde. Diese Mainstreaming-Initiative ist eine Folgemaßnahme zur Einrichtung eines neuen Staatssekretariats für die Rechte der Frauen im Jahr 1998.

Irland

Im Ministerium für Justiz, Gleichberechtigung und Rechtsreform wurde ein Referat für die Förderung und Überwachung der Chancengleichheit eingerichtet, das generell die Entwicklung des Gender-Mainstreaming verfolgt und bei den Arbeiten an geeigneten Indikatoren beratend tätig wird. Es wurde ein Ausschuss eingesetzt für die Koordinierung der Gleichstellungsziele im Rahmen des nationalen Entwicklungsplans.

Gender-Mainstreaming im Rahmen des Pfeilers ,Beschäftigungsfähigkeit"

In den NAP wird in der Regel der Beschäftigungsfähigkeit mehr Aufmerksamkeit geschenkt als den anderen Pfeilern. Damit gewinnt dieser Aspekt unter dem Gesichtspunkt des Mainstreaming besondere Bedeutung. Diejenigen Mitgliedstaaten, die sich am stärksten dem Mainstreaming verpflichtet fühlen, haben weitgehend erkannt, dass mit Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigungsfähigkeit, die zu stark auf Leistungsbezieher abstellen, eine große Zahl von Frauen, die zwar arbeiten wollen, derzeit aber nicht erwerbstätig sind, nicht erreicht werden kann. Daher hat man dafür gesorgt, dass Berufsrückkehrerinnen und andere Frauen, die aufgrund familiärer Umstände oder aufgrund des Fehlens einer ununterbrochenen Erwerbstätigkeit keinen Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung haben, Zugang zu Programmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik erhalten. Wo dies versäumt wurde, sind Frauen, wie nicht anders zu erwarten, in den Programmen unterrepräsentiert.

Gender-Mainstreaming im Rahmen des Pfeilers ,Unternehmergeist"

Viele Mitgliedstaaten haben in der einen oder anderen Form Programme aufgestellt, die positive Maßnahmen zugunsten von Unternehmerinnen vorsehen. In Deutschland wurde ein neues Darlehensprogramm für Gründerinnen von Kleinunternehmen gestartet; angeboten werden auch Beratungs- und Informationsdienste. In Schweden wurde eine Gruppe von höheren Führungskräften gebildet, die prüfen soll, wie mehr Frauen in Führungspositionen in der Wirtschaft gebracht werden können.

Es könnte mehr unternommen werden, um Frauen Möglichkeiten in lukrativen, traditionellen Männerdomänen, wie z. B. der IT-Branche, zu eröffnen; derzeit wird der Frage der geschlechtsspezifischen Aufteilung des Arbeitsmarktes nicht die gebührende Aufmerksamkeit geschenkt. Die Mitgliedstaaten müssen auch dafür sorgen, dass die allgemeinen Programme zur Förderung unternehmerischer Initiative in vollem Umfang für Frauen zugänglich sind.

Unternehmergeist: Initiativen auf europäischer Ebene

Das European Network to promote Women's Entrepreneurship (WES) nahm seine Tätigkeit offiziell im Juni 2000 auf. Dem Netzwerk gehören 17 Mitglieder aus allen EU-Mitgliedstaaten, Island und Norwegen an. Die Delegierten vertreten die nationalen Regierungen und sonstige Stellen, die für die Förderung der unternehmerischen Initiative von Frauen zuständig sind. Ziel des Netzwerks ist es, erfolgreiche Unternehmerinnen in der Öffentlichkeit besser herauszustellen, ein günstigeres Klima für die Erhöhung der Zahl der Unternehmerinnen zu schaffen und bestehenden, von Frauen geleiteten Unternehmen dabei behilflich zu sein, zu expandieren. Wie eine Studie über Unternehmerinnen in der EU und in Mittel- und Osteuropa gezeigt hat, finden es Frauen schwerer als Männer, Kapital für Start-ups und für die Expansion ihres Unternehmens zu beschaffen. Auch sind sie schlechter über bestehende Unterstützungsangebote informiert.

Gender-Mainstreaming im Rahmen des Pfeilers ,Anpassungsfähigkeit"

In vielen NAP wird der Anpassungsfähigkeit relativ wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Das Mainstreaming steckt hier also noch in den Anfängen. Arbeitsorganisation und Arbeitszeit sind jedoch Faktoren, denen im Hinblick auf die Gleichstellung der Geschlechter unbestreitbar große Bedeutung zukommt.

Geschlechtsspezifische Analysen sind im Rahmen dieses Pfeilers noch selten, obgleich es nach wie vor erhebliche geschlechtsspezifische Diskrepanzen gibt, beispielsweise was den Anteil der in atypischen Beschäftigungsverhältnissen und in Teilzeitarbeit tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer anbelangt. Einige Mitgliedstaaten treiben die Flexibilisierung weiter voran, ohne dabei jedoch den Auswirkungen auf die Gleichstellung der Geschlechter gebührend Rechnung zu tragen.

Die Gleichstellung von Frauen und Männern kommt in den Gesprächen zwischen den Sozialpartnern über das Thema ,Anpassungsfähigkeit" in der Regel kaum zum Tragen. Frankreich bildet hier eher die Ausnahme: von den Sozialpartnern wird verlangt, dass sie die Chancengleichheit mit auf ihre Verhandlungsagenda setzen.

Vereinbarkeit von Familie und Beruf: eine Priorität auf der Agenda des portugiesischen und des französischen Ratsvorsitzes

Die Frage der Vereinbarkeit von Familie und Beruf war eines der Hauptthemen, die unter portugiesischer Präsidentschaft im ersten Halbjahr angegangen wurden. Auf Initiative des portugiesischen Vorsitzes haben die Mitgliedstaaten am 6. Juni 2000 eine Entschließung über die ausgewogene Teilhabe von Frauen und Männern am Berufs- und Familienleben angenommen. In der Entschließung wird herausgestellt, welche Bedeutung diesem Aspekt - als einer der Grundvoraussetzungen für eine tatsächliche Gleichstellung - zukommt.

Im Rahmen des Peking+5-Follow-up-Prozesses knüpfte die französische Präsidentschaft mit der Entwicklung eines Indikatorensatzes für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf an diese Arbeiten an. Zu den von den Indikatoren abgedeckten Aspekten gehören flexible Arbeitsformen, Elternurlaub und andere Formen der Beurlaubung wie auch die Öffnungszeiten von Betreuungseinrichtungen. Am 27. November 2000 forderte der Ministerrat (Beschäftigung und Soziales) die Mitgliedstaaten auf, für eine Aktualisierung dieser Indikatoren zu sorgen und neue Maßnahmen und Strategien zu beschließen, um zu einer ausgewogeneren Aufteilung von Erwerbsarbeit und familiären Pflichten zwischen Frauen und Männern zu gelangen.

Empfehlungen zur Durchführung der Beschäftigungspolitik der Mitgliedstaaten

Auf der Grundlage der im gemeinsamen Beschäftigungsbericht enthaltenen Analyse erarbeitete die Kommission beschäftigungspolitische Empfehlungen für das Jahr 2000, die an die einzelnen Mitgliedstaaten gerichtet waren. In den vom Rat verabschiedeten Empfehlungen wurde festgestellt, dass die geschlechtsspezifischen Unterschiede am Arbeitsmarkt umfassende Gender-Mainstreaming-Strategien und Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf erfordern. Empfehlungen zum Bereich Chancengleichheit wurden an zwölf Mitgliedstaaten gerichtet.

Neuerungen in den beschäftigungspolitischen Leitlinien für das Jahr 2001

Die beschäftigungspolitischen Leitlinien für das Jahr 2001 wurden Anfang Dezember 2000 vom Europäischen Rat in Nizza gebilligt. Die Mainstreaming-Komponente wurde weiter ausgebaut. Die Mitgliedstaaten haben sich verpflichtet, effektivere Beratungsmechanismen zur Einbeziehung von Gleichstellungsstellen zu entwickeln, für jede Leitlinie Verfahren zur Bewertung der geschlechtsspezifischen Auswirkungen der Umsetzungsmaßnahmen anzuwenden und - ebenfalls für jede Leitlinie - Indikatoren zu entwickeln, die eine Messung der Fortschritte auf dem Weg zur Gleichstellung der Geschlechter ermöglichen.

Frauen in der wissensbasierten Wirtschaft

Frauen sind in der Informationstechnologie und in der Kommunikationsbranche stark unterrepräsentiert. Obwohl in Tätigkeitsbereichen, in denen ein höheres Bildungsniveau vorherrscht, die Zahl der weiblichen Beschäftigten durchweg höher ist als die der männlichen Beschäftigten, sind die Aussichten für Frauen, in diesen Bereichen in die am höchsten qualifizierten und am höchsten dotierten Posten aufzusteigen, schlechter als für Männer.

Wenn Europa den Übergang zur wissensbasierten Wirtschaft erfolgreich bewältigen will, kann es sich nicht leisten, das enorme ungenutzte Potential seiner weiblichen Bevölkerung nicht voll auszuschöpfen. Daher haben Kommission und Rat in ihrem Aktionsplan ,eEurope 2002" [17], in dem sie dargelegt haben, wie die in Lissabon festgelegten Ziele erreicht werden sollen, unterstrichen, wie wichtig es ist, Frauen für die IT-Berufe zu gewinnen.

[17] eEurope 2002 - Eine Informationsgesellschaft für alle, erarbeitet vom Rat und von der Europäischen Kommission für die Tagung des Europäischen Rates in Feira (19./20. Juni 2000), Brüssel, 14. Juni 2000.

Auch die Initiative ,eLearning" [18], die die Kommission im Mai angenommen hat, zielt darauf ab, zu vermeiden, dass sich die Kluft vergrößert zwischen denen, die Zugang zu den neuen Informationstechnologien haben, und denen, die diesen Zugang nicht haben. Bildung spielt hier eine zentrale Rolle. Ein Grund dafür, dass Frauen in gut bezahlten IT-Berufen unterrepräsentiert sind, liegt darin, dass sie sich in Schule und Hochschule nicht in ausreichender Zahl für ein Studium der relevanten Fächer entscheiden. Hier kommt es darauf an, die Hemmnisse abzubauen, die sie davon abhalten.

[18] eLearning - Gedanken zur Bildung von morgen, KOM(2000) 318 endgültig, 24. Mai 2000.

Die Geschlechterperspektive in der Menschenrechtspolitik und in den Außenbeziehungen der Europäischen Union

Frauenrechte in der EU

Vorschlag für eine Änderung der Gleichbehandlungsrichtlinie

Am 7. Juni 2000 hat die Kommission einen Vorschlag für eine Änderung der aus dem Jahr 1976 stammenden Richtlinie zur Gleichbehandlung im Bereich der Beschäftigung vorgelegt. [19] Die Rechtsgrundlage für den Vorschlag - Artikel 141 Absatz 3 EG-Vertrag - räumt dem Parlament im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens erheblichen Einfluss ein und sieht vor, dass der Rat den Vorschlag mit qualifizierter Mehrheit annehmen kann.

[19] Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 76/207/EWG des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen, KOM(2000) 334 endgültig.

Mit dem Richtlinienvorschlag wird bezweckt, neuen Entwicklungen in der Gleichstellungspolitik Rechnung zu tragen und im Lichte der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs die Formulierung einiger Bestimmungen präziser zu fassen.

Die Verabschiedung der Richtlinie würde folgende Änderungen mit sich bringen:

-Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz wird als eine Form von Diskriminierung eingestuft und in Übereinstimmung mit der in den Richtlinien zu Artikel 13 enthaltenen Definition (siehe unten) und dem Verhaltenskodex der Kommission definiert.

-Unabhängige Stellen können künftig unter bestimmten Bedingungen die Opfer von Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts in Verwaltungs- und Gerichtsverfahren vertreten.

-Der Begriff der mittelbaren Diskriminierung wird geklärt.

-Frauen wird das Recht garantiert, nach ihrem Mutterschaftsurlaub an ihren früheren Arbeitsplatz oder einen vergleichbaren Arbeitsplatz zurückzukehren.

-Die Sozialpartner werden aufgefordert, ihren Beitrag zur Verwirklichung des Gleichbehandlungsgrundsatzes zu leisten, indem sie das Thema ,Diskriminierung" zum Gegenstand entsprechender Kollektivvereinbarungen machen.

Andere Entwicklungen im Bereich der Rechtsetzung

Als Auftakt zur Tagung des Europäischen Rates in Nizza haben Rat, Parlament und Kommission am 7. Dezember 2000 die Charta der Grundrechte der Europäischen Union proklamiert. [20] Die Charta ist in geschlechtsneutraler Sprache abgefasst; ihre Bestimmungen gelten für alle Menschen, unabhängig vom Geschlecht. Nichtsdestoweniger enthält sie einige spezifische Bestimmungen, die auf die Förderung der Geschlechtergleichstellung abstellen. Artikel 21 verbietet jedwede Diskriminierung, insbesondere auch Diskriminierungen wegen des Geschlechts. In Artikel 23 ist der Grundsatz der Gleichheit von Männern und Frauen in allen Bereichen verankert; gleichzeitig wird erklärt, dass positive Maßnahmen ein legitimes Mittel zur Erreichung dieses Ziels sind. In Artikel 5 werden Sklaverei, Zwangsarbeit und Menschenhandel generell untersagt, ohne dass Frauen speziell erwähnt werden. Das Recht auf Schutz vor Entlassung aus einem mit der Mutterschaft zusammenhängenden Grund sowie der Anspruch auf einen bezahlten Mutterschaftsurlaub sind in Artikel 33 festgeschrieben. Gemäß Artikel 34 anerkennt und achtet die Europäische Union das Recht auf Zugang zu den Leistungen der sozialen Sicherheit und zu den sozialen Diensten, die in bestimmten Fällen, wie z. B. bei Mutterschaft, Schutz gewährleisten. [21]

[20] ABl. C 364, 18.12.2000, S. 1.

[21] Siehe Mitteilung der Kommission zum Status der Grundrechtscharta der Europäischen Union, KOM(2000) 644 endgültig vom 11. Oktober 2000.

Im Mai 2000 hat das Parlament eine öffentliche Anhörung durchgeführt zur Bekämpfung von Diskriminierungen und zu den mit Artikel 13 des überarbeiteten EG-Vertrags eröffneten neuen Möglichkeiten. Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts ist ein wesentlicher Aspekt von Artikel 13. Die Kommission hat nun ihre Absicht angekündigt, im Jahr 2002 eine neue Richtlinie zur Gleichstellung der Geschlechter vorzuschlagen. Damit wird sie sich erstmals daran wagen, auch in anderen Bereichen - außerhalb des Bereichs der Beschäftigung - gegen geschlechtsspezifische Benachteiligungen vorzugehen.

Artikel 13 hat der Sache der Geschlechtergleichstellung bereits indirekt genutzt, und zwar durch Verabschiedung der neuen Richtlinie zur Bekämpfung von Rassendiskriminierung. [22] In Anbetracht der Tatsache, dass Diskriminierungen aus Gründen der Rasse oder der ethnischen Herkunft Frauen und Männer in unterschiedlicher Weise betreffen, war der Aspekt der Gleichstellung von Frauen und Männern im Rahmen der Richtlinie zu berücksichtigen.

[22] Richtlinie des Rates vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft.

Auf nationaler Ebene hat die britische Regierung einen gemeinsamen Aktionsplan zur Bekämpfung von Zwangsehen aufgestellt. Unter anderem geplant sind Datenerhebungen durch Polizei und NRO und die Erstellung von Informationsmaterialien für Bildungseinrichtungen.

Peking+5-Prozess: Bilanz der Fortschritte

Anlässlich des fünften Jahrestags der Vierten UN-Weltfrauenkonferenz in Peking hat die UN-Generalversammlung im Juni 2000 eine Sondertagung zum Thema ,Frauen 2000 - Gleichstellung, Entwicklung und Frieden für das 21. Jahrhundert - Peking+5" einberufen. Die Sitzung bot Gelegenheit, eine Bilanz der zwischenzeitlich erzielten Fortschritte zu ziehen und Ideen für künftige Maßnahmen zu erörtern.

Vom 19. bis zum 21. Februar 2000 hat die UN-Wirtschaftskommission für Europa in Partnerschaft mit der Europäischen Kommission, dem Europarat, dem UNDP und dem UNIFEM eine regionale Vorbereitungskonferenz abgehalten. In den Diskussionen, die sich auf lediglich vier Bereiche der Pekinger Aktionsplattform konzentrierten, übernahmen die NRO eine aktive Rolle. Ebenfalls im Februar fand auf EU-Ebene eine Konferenz statt, auf der die EU erneut ihre Entschlossenheit bekräftigte, auf die Verwirklichung der in der Aktionsplattform formulierten Ziele hinzuarbeiten. [23] Gleichzeitig wies sie auf Schwächen in der Umsetzung der Plattform hin. Der Übergang von bloßen Absichtserklärungen zu konkreten Maßnahmen habe sich als komplexer erwiesen als ursprünglich angenommen.

[23] Beijing+5, An overview of the European Union follow-up and preparations, Veröffentlichung der Europäischen Kommission anlässlich der Überprüfung der Aktionsplattform fünf Jahre nach ihrer Verabschiedung auf der Vierten Weltfrauenkonferenz in Peking im Jahre 1995.

Der Wirtschafts- und Sozialausschuss und das Europäische Parlament haben Berichte über das Follow-up der Pekinger Aktionsplattform vorgelegt. [24] Beide haben die Festlegung von Indikatoren und Benchmarks gefordert. Am 28. März hat der Ausschuss für die Rechte der Frau und Chancengleichheit des Parlaments eine öffentliche Anhörung zu den bei der Umsetzung der Pekinger Aktionsplattform erzielten Fortschritten durchgeführt.

[24] CES 172/2000 und A5-0125/2000.

Im Juni hat sich die EU auf der UN-Konferenz erfolgreich den Bestrebungen widersetzt, die in Peking erzielte Übereinkunft abzuschwächen. Es konnten sogar einige bedeutsame Fortschritte verzeichnet werden, und mehrere Vorschläge der EU wurden in das Schlussdokument [25] übernommen.

[25] Bericht des Ad-hoc-Plenarausschusses der dreiundzwanzigsten Sondertagung der Generalversammlung, A/S-23/10/Rev.1, Entwurf einer Resolution II: Weitere Maßnahmen und Initiativen zur Umsetzung der Erklärung und Aktionsplattform von Beijing, UN 2000.

-Die Menschenrechte der Frauen und die Bedeutung der Bildung werden bekräftigt.

-Die Verpflichtung des Staates zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen wird nunmehr unmissverständlich formuliert - in Übereinstimmung mit dem Standpunkt, den die EU im März 2000 vor der UN-Menschenrechtskommission (56. Sitzung) in Genf vertreten hatte. [26]

[26] Die EU forderte die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen auf, alle Arten geschlechtsbezogener Gewalt im privaten und öffentlichen Bereich zu verhindern und zu bestrafen; es wurde ausdrücklich festgestellt, dass die Menschenrechte der Frau auch ihre sexuellen Rechte und ihre Rechte im Bereich der reproduktiven Gesundheit einschließen.

-Der Zusammenhang zwischen Geschlechtergleichstellung und Armutsbekämpfung wird verdeutlicht, und die Notwendigkeit einer ausgewogeneren Verteilung von bezahlter Arbeit und Betreuungsaufgaben zwischen Frauen und Männern wird herausgestellt.

-Wie bereits in den vom Parlament und vom Wirtschafts- und Sozialausschuss auf der europäischen Vorbereitungskonferenz vorgelegten Berichten, wird unterstrichen, dass Benchmarks und Indikatoren benötigt werden.

Das Schlussdokument wurde jedoch nicht allen Erwartungen der EU gerecht. Angesichts des heftigen Widerstands einiger Delegationen konnte die Kommission sich nicht mit ihrer Forderung durchsetzen, eine Erklärung abzugeben zur Notwendigkeit der Bekämpfung von Diskriminierungen aus allen Gründen, auch aus Gründen der sexuellen Ausrichtung. Auch die Versuche, in den Bereichen Beseitigung der Armut, geschlechtsbezogene Gewalt, sexuelle Rechte der Frau, Frauenhandel und Abtreibung weiter voranzukommen, stießen auf starken Widerstand und scheiterten.

Aktivitäten in den Mitgliedstaaten im Rahmen der Peking+5-Bilanz

In Belgien wurde dem Parlament ein Bericht über die Umsetzung der Aktionsplattform vorgelegt. Künftig wird jährlich ein Ministertreffen stattfinden, um sicherzustellen, dass in allen Ministerien auf bestimmte strategische Ziele hingearbeitet wird und dass auf nationaler Ebene geeignete Mechanismen entwickelt werden. In Irland wird derzeit ein nationaler Aktionsplan für Frauen erarbeitet, der an den Peking+5-Prozess anknüpfen wird. In Italien hat das nationale statistische Amt verschiedene Studien in die Wege geleitet mit dem Ziel, geschlechtsdifferenzierende Daten zu gewinnen. In Norwegen wurde ein aus Vertreterinnen und Vertretern der zuständigen Ministerien bestehender Ausschuss eingesetzt und beauftragt, die Fortschritte bei der Umsetzung der Aktionsplattform von Peking zu prüfen.

Verteidigung der Rechte der Frauen in anderen Teilen der Welt

Das Jahr 2000 war das erste Jahr der Umsetzung der im Jahre 1999 verabschiedeten Menschenrechtsverordnungen [27], durch die ein kohärenter Rahmen und eine Rechtsgrundlage für sämtliche im Rahmen von Kapitel B7-70 des EU-Haushaltsplans (Europäische Initiative für Demokratie und Menschenrechte) durchgeführten Aktivitäten in den Bereichen Menschenrechte und Demokratisierung geschaffen wurde. Das Gender-Mainstreaming wurde in das Programmplanungsdokument zur Europäischen Initiative für das Jahr 2000 integriert. Es wurden mehrere geschlechtsspezifische Projekte im Mittelmeerraum finanziert, z. B. ein Programm für positive Maßnahmen zur Förderung der Rechte der Frau in den Maghreb-Ländern und ein Projekt zum Thema ,Frauen im Entscheidungsprozess" in Ägypten. Im Jahr 2000 sind etwa 3 Mio. EUR in geschlechtsspezifische Projekte geflossen. Am 14. November 2000 hat die Kommission einen Bericht angenommen über die Durchführung von Maßnahmen zur Förderung der Achtung der Menschenrechte und der Einhaltung demokratischer Grundsätze im Zeitraum 1996-1999. [28] Unter anderem wird in dem Bericht das Thema ,Frauenförderung" (,empowerment") ausführlich behandelt. Ein ähnlicher Bericht für das Jahr 2000 ist in Vorbereitung.

[27] Verordnungen (EG) Nr. 975/1999 und Nr. 976/1999, ABl. L 120/1 vom 8.5.1999.

[28] KOM(2000) 726 endgültig.

Am 15. November 2000 hat das Europäische Parlament einen Bericht und eine Entschließung über die Beteiligung von Frauen an der friedlichen Beilegung von Konflikten angenommen. [29] Ausgangspunkt des Berichts ist die Feststellung, dass bisher fast alle Konfliktanalysen und Politiken blind für die Geschlechterfrage waren. Frauen seien generell in offiziellen Initiativen zur Beendigung von Konflikten nicht vertreten; ihre Stimme müsse in Friedensprozessen jedoch gehört werden.

[29] A5-0308/2000.

Kampf gegen Gewalt, Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung

Erst jetzt beginnt man damit, dem Thema ,Gewalt gegen Frauen" die ihm gebührende Aufmerksamkeit zuteil werden zu lassen. Die EU-Kampagne, die im Jahr 2000 ausgelaufen ist, hat zu einer Sensibilisierung für die Problematik beigetragen, sowohl bei Männern als auch bei Frauen.

An die Stelle der Initiative Daphne ist im Jahr 2000 ein vollwertiges Programm zur Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Frauen (2000-2003) [30] getreten. Das Programm DAPHNE unterstützt öffentliche Stellen und private Organisationen in der EU, in den Bewerberländern und im EWR in ihrer Arbeit; künftig können auch mehrjährige Projekte gefördert werden.

[30] Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates Nr. 293/2000, ABl. L 34 vom 9.2.2000.

Was die Maßnahmen auf nationaler Ebene betrifft, so wurde in Portugal ein Verfahren eingeführt, das es ermöglicht, Gewalttäter zum Verlassen der gemeinsamen Wohnung zu zwingen. Auch in Liechtenstein wurde ein entsprechender Gesetzentwurf vorgelegt. In Frankreich sind die Diskussionen noch im Gange. Die deutsche Regierung hat einen bundesweiten Aktionsplan zur Bekämpfung häuslicher Gewalt auf den Weg gebracht.

Das Thema ,Frauenhandel" stand auch im Jahr 2000 ganz oben auf der politischen Agenda. Menschenhandel ist ein globales Problem: es werden Frauen aus Mittel- und Osteuropa, aus Nord- und Zentralafrika, aus Lateinamerika und aus Asien in die EU gebracht. Im Rahmen des Programms STOP (1996-2000) [31] wurden auch im Jahr 2000 Fortbildungsmaßnahmen, Projekte, Seminare und Studien gefördert; zwei Schwerpunkte waren Hilfe für die Opfer und Prävention. Eine externe Bewertung der bezuschussten Projekte ist weitgehend positiv ausgefallen. Die Kommission hat vorgeschlagen, die Laufzeit des Programms um zwei Jahre zu verlängern. Gleichzeitig unterstützt die Kommission die Bewerberländer im Rahmen des Programms PHARE in der Bekämpfung des Frauenhandels. Darüber hinaus hat die Kommission Vorschläge für zwei Rahmenbeschlüsse des Rates zur Bekämpfung des Menschenhandels und zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie unterbreitet. [32] Das Ziel besteht darin, die einschlägigen strafrechtlichen Bestimmungen der Mitgliedstaaten anzugleichen und dafür zu sorgen, dass sich die Täter nirgends in Sicherheit wiegen können.

[31] Gemeinsame Maßnahme 96/700/JHA, ABl. L 322 vom 12.12.1996.

[32] KOM(2000) 854.

Das Europäische Parlament misst der Bekämpfung des Frauenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung große Bedeutung bei. Im Februar hat es eine öffentlichen Anhörung zum Thema ,Frauenhandel" durchgeführt; im März hat es ein Arbeitspapier vorgelegt, in dem aufgezeigt wurde, welche Zusammenhänge zwischen Menschenhandel und anderen Formen des organisierten Verbrechens bestehen und dass - im Verhältnis zur Schwere des Verbrechens und zur Einträglichkeit des ,Geschäfts" - die Strafen für Menschenhändler relativ gering sind.

In Spanien wurde im Januar 2000 eines der weitreichendesten Gesetze über die Rechte der Opfer des Menschenhandels verabschiedet. Opfern und Zeugen, die sich illegal in Spanien aufhalten, kann das Recht gewährt werden, in Spanien zu verbleiben und dort zu arbeiten, wenn sie gegen die Menschenhändler aussagen. Auch Italien hat sein Einwanderungsgesetz dahin gehend geändert, dass Opfern des Menschenhandels künftig mindestens sechs Monate lang ein Bleiberecht und eine öffentliche soziale Unterstützung gewährt werden kann. Außerdem wird eine Helpline eingerichtet. Schließlich wird derzeit an einer Änderung des italienischen Strafgesetzbuchs gearbeitet, durch die Menschenhandel als Verbrechen qualifiziert wird.

Gleichstellung im Erweiterungsprozess

Vorbemerkungen

Im Dezember 2000 hat der Europäische Rat auf seiner Tagung in Nizza erneut unterstrichen, welch große historische Bedeutung dem Erweiterungsprozess zukommt und welch hohe politische Priorität er diesem Prozess einräumt. Der Erfolg wird unter anderem davon abhängen, inwieweit die Bewerberländer in der Lage sind, das europäische Sozialmodell mit seinem Bekenntnis zu Geschlechtergleichstellung und Chancengleichheit zu übernehmen.

Daraus ergibt sich eindeutig die Notwendigkeit, dass die Bewerberländer Rechtsvorschriften zur Umsetzung des Gemeinschaftsrechts (,Acquis communautaire") im Bereich der Chancengleichheit erlassen müssen; sie werden jedoch auch die institutionellen Kapazitäten für die effektive Durchsetzung dieser Vorschriften aufzubauen haben. Alle Arten von Ungleichheiten müssen angegangen werden - im wirtschaftlichen, politischen, sozialen und im kulturellen Bereich.

Fortschritte in den Beitrittsverhandlungen im Jahr 2000

Im Februar 2000 wurden die Beitrittsverhandlungen mit Bulgarien, Malta, Lettland, Litauen, Rumänien und der Slowakei eröffnet (der Beginn der Verhandlungen über die Beschäftigungs- und Sozialpolitik, einschließlich Chancengleichheit, steht im Falle von Bulgarien und Rumänien jedoch noch aus).

Im Dezember hat der Europäische Rat von Nizza das Strategiepapier der Kommission zur Erweiterung gebilligt, in dem ein Zeitplan für die kommenden zwei Jahre festgelegt wird: der vorläufige Abschluss der Verhandlungen über die Beschäftigungs- und Sozialpolitik ist für die meisten Länder für das erste Halbjahr 2001 geplant. Um diese Zielvorgabe zu erfuellen, haben die Bewerberländer in den nächsten sechs Monaten zumindest detaillierte tragfähige Konzepte vorzulegen, in denen sie erläutern, wie und wann sie die Anforderungen für eine EU-Mitgliedschaft in dem betreffenden Bereich zu erfuellen gedenken.

Der Europäische Rat von Nizza hat auch den Vorschlag der Kommission über eine Beitrittspartnerschaft mit der Türkei begrüßt; im Rahmen der Beitrittspartnerschaft werden die prioritären Bereiche definiert, in denen die Türkei tätig werden muss, um die in den Kopenhagener Kriterien festgelegten grundlegenden Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft zu erfuellen.

Umsetzung des Gemeinschaftsrechts

Im Bereich Chancengleichheit sind neun Richtlinien der Gemeinschaft in nationales Recht umzusetzen:

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Erläuterungen:

0: Die nationalen Rechtsvorschriften stehen nicht im Einklang mit dem gemeinschaftlichen Besitzstand.

1: Die nationalen Rechtsvorschriften stehen teilweise im Einklang mit dem gemeinschaftlichen Besitzstand (gemäß den von den zuständigen nationalen Behörden beigebrachten Informationen; diese wurden von der Europäischen Kommission allerdings noch nicht überprüft).

2: Die nationalen Rechtsvorschriften stehen vollständig im Einklang mit dem gemeinschaftlichen Besitzstand (gemäß den von den zuständigen nationalen Behörden beigebrachten Informationen, diese wurden von der Europäischen Kommission allerdings noch nicht überprüft).

Die Tschechische Republik eilt dem Zeitplan voraus: in allen Bereichen - den Bereich soziale Sicherheit ausgenommen - wurden bereits die erforderlichen Rechtsvorschriften erlassen. Litauen scheint alle Rechtsvorschriften mit Ausnahme der Richtlinie zur Beweislastregelung umgesetzt zu haben. Ungarn scheint in der Lage zu sein, die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstands wie geplant bis Ende 2001 zu bewerkstelligen. In Rumänien wurden im Laufe des Jahres 2000 offenbar große Fortschritte erzielt; eine eingehende Bewertung wird vorgenommen, sobald die Verhandlungen über das Beschäftigungskapitel eröffnet wurden.

In anderen Bewerberländern bleibt noch viel zu tun, um eine Angleichung der nationalen Rechtsvorschriften an den ,Acquis communautaire" zu erreichen. Die Slowakei hat das generelle Nachtarbeitsverbot für Frauen aufgehoben; Stellenangebote, die eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts beinhalten, sind fortan verboten; außerdem wurden durch eine Änderung des Arbeitsgesetzbuches die Rechte schwangerer Arbeitnehmerinnen gestärkt. In Lettland und Malta muss ein großer Teil des gemeinschaftlichen Besitzstands noch umgesetzt werden. In den vergangenen zwölf Monaten wurden in Lettland jedoch die erforderlichen Änderungen an den Rechtsvorschriften im Bereich der sozialen Sicherheit vorgenommen, und Malta hat Rechtsvorschriften erlassen, die sich im Einklang mit der ,Schwangerenrichtlinie" befinden.

Einige Bewerberländer haben mit den vorbereitenden Arbeiten begonnen bzw. diese weiter vorangetrieben. So wurden in Zypern, Lettland, Malta, Slowenien und in der Slowakei einschlägige Gesetzentwürfe vorgelegt. In Estland wurde im April ein Konzeptpapier zur Geschlechtergleichstellung erarbeitet - als Grundlage für die Formulierung von Rechtsvorschriften zur Umsetzung des ,Acquis communautaire". In Bulgarien wurde eine aus Vertreterinnen und Vertretern der Regierung und des freiwilligen Sektors bestehende Arbeitsgruppe eingesetzt, die mit der Ausarbeitung eines Gesetzentwurfs beauftragt wurde. Angesichts der ins Auge gefassten Zieldaten für die Umsetzung ist zu hoffen, dass diese Arbeiten in den kommenden zwölf Monaten zur Verabschiedung einschlägiger Rechtsvorschriften führen werden.

Weder Polen noch die Türkei scheinen im Jahr 2000 im Bereich der Rechtsetzung Fortschritte gemacht zu haben. Der Zeitplan Polens für die Umsetzung scheint inzwischen etwas zu optimistisch zu sein.

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass hinsichtlich des Erlasses von Rechtsvorschriften, die sich im Einklang mit dem gemeinschaftlichen Besitzstand befinden, zwar einige Fortschritte zu verzeichnen sind, dass jedoch noch viel zu tun bleibt. Nach wie vor kommen die Dinge nur langsam voran, wobei das Tempo der Veränderungen von einem Land zum anderen sehr unterschiedlich ist.

Verwaltungskapazitäten

Die Bewerberländer haben selbst die Notwendigkeit erkannt, institutionelle und administrative Strukturen für die Umsetzung und Durchsetzung der Gleichstellungsrechte aufzubauen. [33]

[33] Siehe nationale Pläne für die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstands 2000.

Litauen hat beachtliche Fortschritte beim Aufbau der institutionellen Kapazitäten gemacht. Zum Beispiel wurde im März eine interinstitutionelle Chancengleichheitskommission eingesetzt. Auch die Ombudsstelle für Chancengleichheit hat zu einer besseren Umsetzung der Rechtsvorschriften beigetragen.

Ungarn hat im Jahr 2000 ebenfalls weitere Fortschritte erzielt: es hat sich mit drei Projekten am mittelfristigen Aktionsprogramm der Gemeinschaft für die Chancengleichheit von Frauen und Männern beteiligt, bei denen es um den Ausbau der institutionellen Kapazitäten ging. In Rumänien wurde zur Förderung des Mainstreaming eine beratende interministerielle Kommission für die Gleichbehandlung von Männern und Frauen eingesetzt. Davon abgesehen, hat Rumänien jedoch noch einiges an Arbeit vor sich.

In Malta und Zypern bestehen die erforderlichen institutionellen Strukturen zwar bereits, doch bedürfen sie einer Stärkung. Im Jahr 2000 hat die Regierung von Malta ein Ressort ,Chancengleichheit" eingerichtet.

In anderen Bewerberländern, insbesondere in Bulgarien und in Polen, verfügen die Institutionen nicht über die nötigen Ressourcen, um die bestehenden nationalen Rechtsvorschriften - geschweige denn den ,Acquis communautaire" - durchzusetzen. Im Jahr 2000 wurden keine wesentlichen Fortschritte erzielt.

Angesichts dessen, was noch zu leisten ist, sind die bisherigen Fortschritte eindeutig unzureichend. In den kommenden zwölf Monaten werden noch wesentlich größere Anstrengungen vonnöten sein. Die Gemeinschaftsprogramme können hier durch die Verfügbarmachung von Know-how und Bereitstellung von Finanzmitteln behilflich sein. Ungarn ist jedoch das einzige Land, das sich im Zeitraum 1999-2000 am mittelfristigen Aktionsprogramm beteiligt hat. Für den Zeitraum 2000-2001 wurde eine größere Zahl von Projekten in mehreren Bewerberländern ausgewählt, und es ist damit zu rechnen, dass einige der Beitrittskandidaten auch ihr Interesse bekunden werden, am neuen Aktionsprogramm betreffend die Gemeinschaftsstrategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern (2001-2005) teilzunehmen.

Wirtschaftliches, politisches und soziales Leben

Die Übernahme und Durchsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands ist lediglich ein Aspekt des Kampfes gegen Ungleichheiten aufgrund des Geschlechts. Die Zuerkennung gleicher Rechte muss einhergehen mit einer De-facto-Gleichstellung im wirtschaftlichen, politischen und sozialen Leben.

Frauen im Wirtschaftsleben

Im Zuge des technologischen Fortschritts, der Vorbereitung auf den EU-Beitritt und in vielen Fällen auch im Zuge des Übergangs von der Planwirtschaft zur Marktwirtschaft hat sich in den vergangenen zehn Jahren ein tiefgreifender wirtschaftlicher Wandel in den Bewerberländern vollzogen. Eine bedauerliche Konsequenz war der Anstieg der Arbeitslosigkeit (Abb. 10).

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Quelle: Beschäftigung in Europa 2000, Europäische Kommission; 1) Euro-Mediterranean statistics, 1/2000, EUROSTAT, S. 47.

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Quelle: Statistical Yearbook on candidate and South-East European countries 2000.

Die Landwirtschaft schließt Jagd, Forstwirtschaft und Fischerei ein.

Die Industrie schließt Bergbau, Verarbeitendes Gewerbe, Energie- und Wasserversorgung ein.

Der Dienstleistungssektor umfasst sämtliche anderen Wirtschaftszweige.

1) Daten für 1999, http://lmisnt.pub.die.gov.tr/lmise, Ankara, SIS; 2) Women and men, 1999, S. 41; für Bulgarien sind vergleichbare Daten nicht verfügbar.

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Quelle: Beschäftigung in Europa 2000, Europäische Kommission.

1) Frauen und Männer, 1999, COS Malta, Daten für 1998 für Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte; 2) http://lmisnt.pub.die.gov.tr/lmise, Ankara, SIS; 3) Daten für 1998; 4) Daten für 1996/97, laut Angaben der Botschaft der Republik Zypern.

Die Arbeitslosenzahlen ergeben ein positiveres Bild als die Zahlen für die Europäische Union. In den Bewerberländern betrug die durchschnittliche Arbeitslosenquote im Jahr 1999 9,2 % bei den Frauen und 9,6 % bei den Männern (bei Malta wurden die Zahlen für 1998 zugrunde gelegt, bei der Türkei die Zahlen für 2000). Der EU-Durchschnitt lag im selben Zeitraum bei 10,8 % (Frauen) bzw. 7,9 % (Männer).

*In Malta, Zypern und der Türkei liegt die Beschäftigungsquote der Frauen deutlich unter dem EU-Durchschnitt; die geschlechtsspezifischen Unterschiede bei den Beschäftigungsquoten sind wesentlich größer als in der EU.

*Die Länder Mittel- und Osteuropas schneiden im Vergleich zur EU gut ab, was die Erwerbstätigkeit der Frau und die geschlechtsspezifische Differenz bei den Beschäftigungsquoten angeht. Dies ist ein Erbe der früheren Planwirtschaft, die traditionell durch eine hohe Erwerbsbeteiligung der Frau gekennzeichnet war.

Die Situation ist jedoch nicht ganz so positiv, wie sie auf den ersten Blick scheinen mag. Nachdem die Arbeitsplatzverluste im vergangenen Jahrzehnt zu Lasten des Verarbeitenden Gewerbes - einer Männerdomäne - ging, wird der Beschäftigungsdruck in Zukunft voraussichtlich auf allen Wirtschaftszweigen lasten, womit dann auch mehr Frauen betroffen sein werden. Wie auch in der EU, ist derzeit in allen Bewerberländern ein gewisser Druck auf die Frauenbeschäftigung festzustellen.

*Für Frauen bestehen nicht dieselben Anreize zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit wie für Männer. Frauen üben zum großen Teil weniger qualifizierte und schlechter bezahlte Tätigkeiten im Dienstleistungssektor und in der Landwirtschaft aus. Nicht für jedes Bewerberland liegen hier verlässliche Zahlen vor. Den jüngsten Informationen nach zu urteilen ist die geschlechtsspezifische Lohndiskrepanz in vielen Ländern jedoch größer als im EU-Durchschnitt. In der Tschechischen Republik beispielsweise verdienen Frauen durchschnittlich nur 69 % von dem, was Männer verdienen.

*Hochwertige und bezahlbare Kinderbetreuungsangebote sind Mangelware. Das gut ausgebaute öffentliche Kinderbetreuungs- und Vorschulerziehungsangebot der früheren Planwirtschaften hat den Übergang zur Marktwirtschaft nicht überlebt. Erschwerend hinzu kommen unzureichende Elterurlaubsregelungen. Letzteres gilt insbesondere für Malta.

*Offenbar wird der Erwerbstätigkeit der Frau nicht dieselbe Bedeutung beigemessen wie der Erwerbstätigkeit des Mannes. Dies gilt insbesondere für die Türkei, aber auch für Zypern, Malta und Polen.

Eine optimale Nutzung der Humanressourcen liegt im wirtschaftlichen Interesse aller Länder. Das bedeutet, dass die Erwerbsbeteiligung der Frau erhöht werden muss, dass Frauen für den Arbeitsmarkt gewonnen werden müssen und dass ihnen Anreize für einen Verbleib im Erwerbsleben geboten werden müssen. Konkret heißt das: Gewährleistung gleicher Rechte für Frauen und Männer im Bereich der Beschäftigung, Gleichheit des Arbeitsentgelts, Förderung familienfreundlicher Maßnahmen am Arbeitsplatz und gerechte Aufteilung der im häuslichen Bereich anfallenden Aufgaben.

Frauen in Entscheidungsprozessen

Die Frauenanteil in den Regierungen und Parlamenten der Bewerberländer liegt deutlich unter dem EU-Durchschnitt. Eine ausgewogene Vertretung der Geschlechter ist jedoch eine Vorbedingung für eine gut funktionierende Demokratie.

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Quellen: Daten von 12/00 1) Daten von 1/01, www.government.bg; 2) Daten von 1/01, Europäische Datenbank ,Frauen in Führungspositionen", http://www.db-decision.de/english/default.htm; 3) Gender Equality in Baltic States, 1999; 4) Daten von 1/99, Angaben des Ministeriums für Sozialpolitik, Malta, S. 1; 5) Daten für 2000 (nach den Wahlen), www.cdep.ro; 6) Daten von 12/00, www.government.sk; 7) Daten von 11/00, www.sigov/si; 8) Daten von 12/00, www.kyprus.org/PIO/ministry; 9) Daten von 3/99; 10) Daten von 8/00, www.kprm.gov.pl/gov; 12) Daten von 1/01, Angaben der Botschaft der Republik Türkei.

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Quellen: 1) Daten von 12/00 (38. Nationalversammlung), www.parliament.bg; 2) Daten von 12/00, untere Kammer: 15 %, obere Kammer (Senat): 11,1 %, Europäische Datenbank ,Frauen in Führungspositionen; 3) Daten von 10/00, Europäische Datenbank ,Frauen in Führungspositionen"; 4) Daten von 12/00, Angaben des Sozialministeriums der Republik Lettland, S. 5; 5) Daten von 12/00, Europäische Datenbank ,Frauen in Führungspositionen"; 6) Daten von 11/00, www.senat.gov.pl, Europäische Datenbank ,Frauen in Führungspositionen"; 7) Angaben für die Wahl 2000, Senat: 13 %, Abgeordnetenkammer: 10,7 %, www.infoeuropa.ro; 8) Daten von 1/01, Angaben der Botschaft der Republik Türkei in Berlin; 9) Daten von 1/01, www.kyprus.org; 10) Daten von 1/01, www.dz-rs.si; 11) Daten von 10/00, Europäische Datenbank ,Frauen in Führungspositionen".

Frauenhandel

Untersuchungen zum Menschenhandel in Europa werden erschwert durch das Fehlen zuverlässiger statistischer Daten sowie einer einheitlichen juristischen Definition des Begriffs ,Verbrechen".

Den vorliegenden - wenngleich begrenzten - Informationen nach zu urteilen kann jedoch kein Zweifel daran bestehen, dass das Problem des Frauenhandels in den Bewerberländern Mittel- und Osteuropas und in der Türkei - als Herkunfts-, Transit- oder Zielländern des Frauenhandels - zunehmend an Bedeutung gewinnt.

Die Europäische Union und die Bewerberländer müssen dringend Maßnahmen ergreifen, um dem Frauenhandel ein Ende zu bereiten. Unter anderem wären folgende Maßnahmen vorzusehen:

*Einführung angemessener Strafen für Menschenhändler. So hat das Parlament Lettlands im Mai 2000 Menschenhandel zu einem Verbrechen erklärt.

*Verbesserung der Ermittlungsverfahren und Durchsetzungsmechanismen in den Bewerberländern.

*Entwicklung von Mechanismen zur Unterstützung und zum Schutz der Opfer.

*Bekämpfung struktureller Probleme. Zu nennen sind hier insbesondere Arbeitslosigkeit, Armut und fehlende Lebensperspektiven für Frauen in den Bewerberländern.

*Sensibilisierungsarbeit. Hier geschieht bereits einiges im Rahmen des Programms STOP. Auch hat das Budapester Büro der Internationalen Organisation für Migration - unter Beteiligung von Regierungsstellen und NRO - eine groß angelegte Sensibilisierungskampagne durchgeführt.

Häusliche Gewalt

Die gegen Frauen gerichtete häusliche Gewalt ist ebenfalls ein Menschenrechtsproblem, das in vielen Bewerberländern zunehmend Sorge bereitet. Auch hier liegen keine umfassenden verlässlichen Statistiken vor. In ihrem Regelmäßigen Bericht für das Jahr 2000 gelangte die Europäische Kommission zu dem Schluss, dass häusliche Gewalt insbesondere in Estland, Rumänien, in der Slowakei und in der Türkei ein Problem darstellt. Gleichzeitig wird jedoch auch über erste Schritte berichtet, die eingleitet wurden, um gegen dieses Problem anzugehen. Ein mit Unterstützung der Vereinten Nationen durchgeführtes Projekt in Polen zum Thema ,Gewalt in der Ehe" wurde von der Regierung ausgesetzt.

Viele Maßnahmen, die geeignet sind, gegen Menschenhandel vorzugehen, greifen auch bei der Bekämpfung häuslicher Gewalt. In beiden Bereichen ist zu hoffen, dass die Bewerberländer die Möglichkeiten, die das Aktionsprogramm betreffend die Gemeinschaftsstrategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern (2001-2005) bietet, in vollem Umfang nutzen werden.

Förderung einer ausgewogenen Vertretung von Frauen und Männern in Entscheidungsprozessen

Vorbemerkungen

In einer Demokratie muss allen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit der Teilnahme an Entscheidungsprozessen offen stehen. Beide Geschlechter müssen in Machtpositionen angemessen vertreten sein. Mitgliedstaaten, Kommission und Europäisches Parlament haben zahlreiche Maßnahmen auf den Weg gebracht, um dies sicherzustellen. Langfristig gesehen geht der Trend in die richtige Richtung, Fortschritte vollziehen sich aber nur langsam. So das Ergebnis eines Kommissionsberichts [34] über die Umsetzung der Empfehlung des Rates aus dem Jahr 1996 über die ausgewogene Mitwirkung von Frauen und Männern am Entscheidungsprozess. [35]

[34] KOM(2000) 120 endgültig vom 7.3.2000.

[35] Empfehlung des Rates vom 2. Dezember 1996 über die ausgewogene Mitwirkung von Frauen und Männern am Entscheidungsprozess, ABl. L 319 vom 10.12.1996, S. 11.

Ein konsequentes politisches Engagement aller Agierenden muss einhergehen mit einer ausgewogenen Kombination von politischen und praktischen Maßnahmen: zuverlässige Statistiken, regelmäßiges Monitoring, Schaffung von Strukturen, die der jeweiligen nationalen Kultur entsprechen, wirksame Rechtsvorschriften und Bereitstellung ausreichender Finanzmittel.

Im Jahr 2000 hat das Europäische Parlament bewiesen, dass es seine Verpflichtung einlöst, sich für eine Erhöhung des Frauenanteils in Entscheidungspositionen einzusetzen. Im März hat es eine Entschließung über Frauen im Entscheidungsprozess angenommen. Darin forderte es die verschiedensten Maßnahmen seitens der Kommission, der Mitgliedstaaten und der Sozialpartner zur Förderung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen den Geschlechtern in Entscheidungsprozessen. Insbesondere wurde die Kommission ersucht, die Entwicklung statistischer Instrumente in Angriff zu nehmen und auf die Mitgliedstaaten einzuwirken, damit sie entsprechende Maßnahmen treffen. Umgekehrt wurden die Mitgliedstaaten aufgefordert, das Ihre zur Herstellung eines ausgewogenen zahlenmäßigen Verhältnisses zwischen Frauen und Männern in den EU-Institutionen beizutragen. [36]

[36] Sitzungsprotokoll vom 2. März 2000, Entschließung B5-0180/2000, siehe auch Bericht von Anna Karamanou über die Umsetzung der Empfehlung des Rates 96/694 über die ausgewogene Mitwirkung von Frauen und Männern am Entscheidungsprozess.

Im Jahr 2000 wurden im Rahmen des vierten Aktionsprogramms mehrere transnationale Projekte zur Förderung eines ausgewogenen Geschlechterverhältnisses in Entscheidungsprozessen finanziert. [37] Gefördert wurden verschiedenste Aktivitäten, einschließlich Mentoring und Schulungsmaßnahmen - mit dem Ziel, Frauen zu einer aktiven Teilnahme am politischen und öffentlichen Leben zu bewegen-, Networking und Gedankenaustausch über bewährte Praktiken sowie Maßnahmen zur Herstellung eines ausgewogeneren Geschlechterverhältnisses im Europäischen Parlament.

[37] Projektverzeichnis 1999, S. 125, siehe Fußnote.

Mitwirkung an Entscheidungsprozessen: die neue Rahmenstrategie und das neue Programm

Die Herstellung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen Frauen und Männern in Entscheidungsprozessen ist eine der Prioritäten der Rahmenstrategie. Der Ansatz der Strategie geht zurück auf die Ergebnisse des bereits erwähnten Kommissionsberichts und knüpft an frühere Arbeiten in den Mitgliedstaaten an. Dem äußerst umfassenden Bericht des finnischen Ratsvorsitzes an den Ministerrat über die Beteiligung der Frauen am politischen Leben - unter anderem in den EU-Institutionen, in der öffentlichen Verwaltung und in der Justiz - kam in diesem Zusammenhang besondere Bedeutung zu. [38]

[38] Siehe Schlussfolgerungen des Vorsitzes vom 22. Oktober 1999.

In der neuen Strategie und dem dazugehörigen Programm geht es jedoch nicht nur um das politische Leben. Ein weiteres wichtiges Thema ist die Beteiligung der Frauen an Entscheidungsprozessen im wirtschaftlichen und sozialen Leben. Im Rahmen des Programms soll die Erstellung und regelmäßige Aktualisierung einer umfassenden Sammlung statistischer Daten über Frauen in Entscheidungspositionen in Wirtschaft und Gesellschaft finanziert werden. Gefördert werden sollen darüber hinaus Untersuchungen zum Übergang von der Ausbildung ins Berufsleben, zur Einstellung und zur beruflichen Laufbahn von Frauen, die das Potential haben, ins höhere Management aufzusteigen.

Frauen in der Kommission

Die Zahl der Frauen in Führungspositionen ist bei der Kommission wie auch bei den anderen EU-Institutionen in stetigem Anstieg begriffen. Nichtsdestoweniger sind Frauen nach wie vor in Managementposten unterrepräsentiert.

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Die Kommission hat sich verpflichtet, im Rahmen ihrer umfassenden internen Reform Maßnahmen zu ergreifen, um das derzeitige Ungleichgewicht zwischen Frauen und Männern in ihrer Personalstruktur zu korrigieren. [39] So sollen beispielsweise Frauen bei der Besetzung von Führungspositionen bevorzugt werden, um die sich Männer und Frauen ,mit gleichen Verdiensten" bewerben. Die Kommission strebt an, die Zahl der Frauen in höheren Führungspositionen bis Ende ihrer Amtszeit im Jahr 2005 zu verdoppeln. Es sind Maßnahmen geplant, die es den Bediensteten - auch Führungskräften - erleichtern sollen, Beruf und Familie miteinander in Einklang zu bringen. Die Kommission wird Managementtrainings und andere Möglichkeiten nutzen, um eine stärkere Sensibilisierung für die Geschlechterproblematik zu bewirken. Einstellungs- und Beförderungsverfahren wird sie daraufhin prüfen, inwieweit etwaige geschlechtsspezifische Vorurteile zum Tragen kommen.

[39] ,Die Reform der Kommission - Ein Weißbuch", KOM(2000) 200 vom 1.3.2000.

Quelle Abb. 15 und 16: Generaldirektion Personal und Verwaltung

Im Juni 2000 hat die Kommission festgelegt, dass in allen von ihr eingesetzten Ausschüssen und Sachverständigengruppen der Anteil von Frauen und Männern jeweils mindestens 40 % betragen soll. [40] Bis dahin galt diese verbindliche Zielvorgabe nur für die in den Bereichen Wissenschaft und Forschung bestehenden Gremien. Die Kommission hat Mitgliedstaaten, Sozialpartner und andere für die Ernennung von Ausschuss- und Arbeitsgruppenmitgliedern zuständige Stellen aufgefordert, dafür zu sorgen, dass eine ausreichende Anzahl von Personen beiderlei Geschlechts vorgeschlagen wird.

[40] Beschluss der Kommission über die ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern in den von ihr eingesetzten Ausschüssen und Sachverständigengruppen (2000/407/EG vom 19.06.2000), ABl. L 154 vom 27.6.2000, S. 34.

Nationale Ebene

Einige Mitgliedstaaten haben sich über mehrere Jahre hinweg erfolgreich bemüht, die Zahl der an der politischen Entscheidungsfindung beteiligten Frauen zu erhöhen. Andere Länder beginnen gerade erst damit, Zielvorgaben zu machen. Vielfältig waren auch die Mittel und Wege: Zugrundelegung offizieller oder informeller Quoten, bei der Aufstellung von Wahllisten abwechselnde Besetzung der Listenplätze mit Männern und Frauen, Frauenquoten für Regierungsausschüsse, Sensibilisierungsmaßnahmen, Maßnahmen zur Erleichterung der Vereinbarkeit von politischer Arbeit und Familienleben. Auch da, wo die Maßnahmen sich als wirkungsvoll erwiesen haben, ist es für Frauen nach wie vor schwierig, in höchste Regierungsämter vorzudringen.

Wenngleich Fortschritte nur langsam erzielt werden, zeigt das Beispiel der nordischen Länder, dass sich ein nachhaltiges Engagement langfristig auszahlt. Es ist schwierig, den Erfolg an einer bestimmten Maßnahme festzumachen; der Schlüssel zum Erfolg scheint vielmehr in einem umfassenden Ansatz zu liegen, der verschiedene Maßnahmen miteinander verknüpft. Der politische Wille ist auch von entscheidender Bedeutung, wenn eine ordnungsgemäße Umsetzung der politischen Konzepte gewährleistet werden soll.

Fortschritte im Jahr 2000

Im Anschluss an eine Verfassungsänderung im Jahr 1999 hat das französische Parlament im Mai 2000 ein Gesetz verabschiedet, das Geschlechterparität auf den Wahllisten der Parteien vorschreibt. Ist diese Bedingung nicht erfuellt, kann die Liste für ungültig erklärt werden, und staatliche Mittel zur Finanzierung des Wahlkampfes können entzogen werden. Die Kommunalwahlen im Jahr 2001 werden voraussichtlich die ersten Wahlen sein, bei denen die neuen Vorschriften Anwendung finden.

Einen ähnlichen Gesetzentwurf hat die belgische Regierung erarbeitet. Darin wird eine absolute Gleichstellung der Geschlechter auf den Wahllisten der Parteien verlangt. Darüber hinaus werden die Parteien ab dem Jahr 2005 die beiden Spitzenpositionen mit einem Mann und einer Frau zu besetzen haben.

Die Regierung des Vereinigten Königreichs ist entschlossen, auf Geschlechterparität bei der Besetzung von Stellen im öffentlichen Dienst hinzuarbeiten. Die Regierungsstellen haben Aktionspläne zu erstellen, in denen die bisherigen Fortschritte und die künftigen Ziele dargelegt werden. Im öffentlichen Dienst ist bereits ein stetiger Anstieg der Zahl der Frauen festzustellen, die sich um Spitzenpositionen bewerben, wie auch der Frauen, die in Spitzenpositionen ernannt werden.

Am 27. Oktober hat die französische Ratspräsidentschaft eine Konferenz [41] veranstaltet, an der nicht nur Ministerinnen und Minister, sondern auch Vertreterinnen und Vertreter der Sozialpartner, des Europäischen Parlaments, der Europäischen Frauenlobby und der Kommission teilnahmen. Eines der diskutierten Themen war die Rolle der Frau in Entscheidungsprozessen. Es zeichnete sich ein breiter Konsens ab, was die Notwendigkeit zeitlicher Vorgaben für Fortschritte in diesem Bereich betrifft. Breite Unterstützung fand auch die Idee, eine Strategie für den Wandel zu entwerfen, die sich auf Forschungsarbeiten und auf den Austausch von Informationen, Ideen und Erfahrungen zwischen verschiedensten Partnern stützt.

[41] Nähere Auskünfte erteilt: Service des droits des femmes et de l'égalité, 10, 16 rue Brancion, 75015 Paris, Frankreich, Tel.: +33-1 40 56 60 00.

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Quelle Abb. 17 und 18: FrauenComputerZentrum Berlin, Europäische Datenbank ,Frauen in Führungspositionen", http://www.db-decision.de/index.html

Frauen in den nationalen Parlamenten

In den nationalen Parlamenten in der EU ist der Anteil der auf Frauen entfallenden Sitze im Jahr 2000 angestiegen und liegt inzwischen über einem Fünftel. [42] Nur in den Parlamenten Schwedens und Norwegens kann man - bei einem Frauenanteil von 40 % - von einer ausgewogenen Vertretung beider Geschlechter sprechen, wenngleich auch Dänemark, Finnland, Island und die Niederlande bereits die 30%-Marke erreicht bzw. einen Anteil von über 30 % gehalten haben. In Frankreich, Griechenland, Irland und Italien lag der Frauenanteil unter 15 %. Enttäuschend ist, dass der Frauenanteil in Dänemark, Frankreich, Deutschland, Italien, in den Niederlanden, in Portugal, Spanien und Schweden sogar leicht zurückgegangen ist.

[42] Die Angaben stammen aus der Europäischen Datenbank ,Frauen in Führungspositionen" des FrauenComputerZentrumBerlin, http://www.fczb.de

In den regionalen Parlamenten war ein deutlicher Anstieg des Frauenanteils von 22 % im Jahr 1999 auf 29 % im Jahr 2000 zu verzeichnen.

Frauen in den nationalen und regionalen Regierungen

Die Zahl der Frauen in den nationalen Regierungen ist im Jahr 2000 erneut gestiegen, wenngleich nur ganz geringfügig. Schweden ist das einzige Land, in dem die Zahl der weiblichen und männlichen Regierungsmitglieder exakt gleich hoch ist. Hingegen sind in Griechenland, Italien und Portugal weniger als 15 % der Ministerposten mit Frauen besetzt.

Eine geringfügige Verbesserung der Situation war auch bei den regionalen Regierungen festzustellen, wenngleich in Schweden und Deutschland der Trend rückläufig war. In Portugal gibt es nach wie vor keine einzige Frau in einer Regionalregierung.

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Frauen in wirtschaftlichen und sozialen Entscheidungsprozessen

Den Schätzungen einer von der Europäische Kommission finanzierten Studie zufolge befinden sich nur 23 % der Unternehmen in der EU im Besitz von Frauen. [43] Die Situation ist bei weitem nicht zufriedenstellend; das Fehlen exakter, vergleichbarer Daten macht eine detaillierte Analyse aber schwierig. Die Rahmenstrategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern und das neue Aktionsprogramm wollen hier Abhilfe schaffen. Im Rahmen des Programms soll die Sammlung und regelmäßige Aktualisierung einschlägiger Statistiken finanziert werden.

[43] Studie zum Thema ,Young Entrepreneurs, Women Entrepreneurs, Co-Entrepreneurs and Ethnic Minority Entrepreneurs in the European Union and Central and Eastern Europe", Centre for Enterprise and Economic Development Research (CEEDR), Middlesex University Business School, UK, veröffentlicht von der GD Unternehmen:

Schweden hat bereits den Anfang gemacht mit der Veröffentlichung statistischer Daten zum Thema ,Frauen und Macht". [44] Finnland hat Zahlen vorgelegt über Frauen im Management der Unternehmen. [45]

[44] Statistische Angaben für Schweden: ,Women and Men in Sweden: Facts and Figures 2000", siehe http://www.scb.se/Scbeng/OVRHTM/women_and_men.htm