52001AR0397

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu der "Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen — eEurope 2002: Zugang zu öffentlichen Webseiten und deren Inhalten"

Amtsblatt Nr. C 278 vom 14/11/2002 S. 0024 - 0025


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu der "Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - eEurope 2002: Zugang zu öffentlichen Webseiten und deren Inhalten"

(2002/C 278/07)

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN,

gestützt auf die Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen "eEurope 2002: Zugang zu öffentlichen Webseiten und deren Inhalten" (KOM(2001) 529 endg.),

aufgrund des Beschlusses der Kommission vom 25. September 2001, den Ausschuss der Regionen gemäß Artikel 265 Absatz 1 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft um Stellungnahme zu dieser Vorlage zu ersuchen,

aufgrund des Beschlusses seines Präsidiums vom 6. Februar 2002, die Fachkommission für Kultur und Bildung mit der Erarbeitung dieser Stellungnahme zu beauftragen,

unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen "Fünfter Bericht über die Umsetzung des Reformpakets für den Telekommunikationssektor" und zu der Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen "Entwicklung neuer Rahmenbedingungen für elektronische Kommunikationsinfrastrukturen und zugehörige Dienste - Kommunikationsbericht 1999" (KOM(1999) 537 endg.) (KOM(1999) 539 endg.) (CdR 520/1999 fin)(1),

unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den "Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten" (KOM(2000) 392 endg. - COD 2000/0183) (CdR 274/2000 fin)(2),

gestützt auf den von der Fachkommission für Kultur und Bildung am 22. März 2002 angenommenen Stellungnahmeentwurf (CdR 397/2001 rev. 2) (Berichterstatter: Herr Ervelä, Präsident des Gemeinderats Sauvo, Präsident der Vertretung des Regionalverbands Südwestfinnland (FIN/ELDR);

verabschiedete auf seiner 44. Plenartagung am 15. und 16. Mai 2002 (Sitzung vom 15. Mai) einstimmig folgende Stellungnahme.

Der Ausschuss der Regionen

1.1. beurteilt den in der Mitteilung der Kommission behandelten Fragenkomplex als entscheidend für die eEurope-Initiative und für die Verwirklichung anderer sozialer Ziele der europäischen Informationsgesellschaft;

1.2. unterstützt die in der Mitteilung formulierten Schlussfolgerungen und Empfehlungen für eine schnelle Entwicklung des Internetzugangs im öffentlichen Sektor;

1.3. stellt fest, dass in den europäischen Regionen und Kommunen bereits heute zahlreiche speziell für Behinderte und ältere Bürgerinnen und Bürger gestaltete Angebote existieren, und begrüßt es, dass die Kommission die vom World Wide Web Consortium entwickelten konkreten Leitlinien und Weisungen aufgegriffen hat, wie die Bedürfnisse der verschiedenen Nutzergruppen unter anderem bei der Planung der zunehmend im Internet angebotenen Verwaltungsdienstleistungen mit relativ geringem Aufwand berücksichtigt werden können;

1.4. hält die Empfehlung, dass alle öffentlichen Webseiten den Leitlinien entsprechend gestaltet werden sollen, für zu weitgehend, da ein Teil der Online-Dienste der Kommunen und Regionen bereits heute speziell auf Behinderte und ältere Bürgerinnen und Bürger zugeschnitten bzw. auf zum Teil eng gefasste Nutzergruppen beschränkt ist, bei denen die Zugangsgestaltung nicht in jedem Fall derselben Sorgfalt bedarf;

1.5. weist darauf hin, dass die Dienste der Kommunen und Regionen in Europa heute eine äußerst heterogene Klientel haben. Neben den Bedürfnissen von Behinderten und älteren Bürgern müssen bei der Zugangsgestaltung auch die Bedürfnisse der unterschiedlichen ethnischen, sprachlichen und religiösen Gruppen zugehörenden Nutzer bedacht werden. Zwar sind die in der Mitteilung der Kommission dargelegten Leitlinien zum Teil auch der Zugangsgestaltung für die genannten Gruppen dienlich, jedoch wünscht der Ausschuss der Regionen, dass die Kommission bei der Gestaltung konkreter Leitlinien künftig auch die besonderen Bedürfnisse der hier aufgeführten Nutzergruppen berücksichtigt;

1.6. weist die Kommission darauf hin, dass die Nutzung der internetbasierten Anwendungen im internen Bereich zur Zeit rasant zunimmt, sodass die in der Mitteilung dargelegten Leitlinien erhebliche Bedeutung für die Chancengleichheit erlangen können;

1.7. regt an, dass der Ausbau des Zugangs insbesondere zu den Online-Diensten der Regionen und Kommunen innerhalb des öffentlichen Sektors und auf europäischer Ebene in die Gruppe der wichtigen Pilotprojektziele aufgenommen wird, da dieser Bereich der öffentlichen Verwaltung bedeutenden Anteil an den für Behinderte und ältere Bürgerinnen und Bürger gedachten Diensten hat;

1.8. schlägt vor, sich im Interesse eines verbesserten Internetzugangs im privaten Sektor auf die Entwicklung umfassender Serviceportale der verschiedenen lokalen und regionalen sowie öffentlichen und privaten Sektoren zu konzentrieren;

1.9. hebt hervor, dass das Serviceangebot des öffentlichen Sektors auf die Bedürfnisse der Bürger zugeschnitten werden muss und dass das Online-Angebot nicht getrennt davon betrachtet werden darf. Entscheidend ist, dass die für Behinderte und ältere Bürgerinnen und Bürger auf konventionellem Wege angebotenen Dienste im gleichen Tempo weiter entwickelt werden wie die Online-Dienste. Dabei ist es notwendig, auf Konzepte, die zur Ausgrenzung dieser Personen beitragen, zu verzichten und Behinderte als Inhaber von Rechten anzuerkennen;

1.10. empfiehlt, dass die regionalen und lokalen Behörden Europas die in der Mitteilung dargelegten Leitlinien möglichst bald bei der Entwicklung ihrer Online-Dienste umsetzen und die notwendigen Maßnahmen harmonisieren, um Zugangshindernisse zu beseitigen, so dass die neuen Technologien und Informationssysteme den Behinderten keine zusätzlichen Schwierigkeiten bereiten;

1.11. regt an, dass ausreichende Mittel für die Verbreitung der Leitlinien insbesondere bei Unternehmen für Serviceentwicklung und -integration bereit gestellt werden, da Kenntnisse über Zugangsmöglichkeiten vielerorts wenig verbreitet sind.

Brüssel, den 15. Mai 2002.

Der Präsident

des Ausschusses der Regionen

Albert Bore

(1) ABl. C 226 vom 8.8.2000, S. 56.

(2) ABl. C 144 vom 16.5.2001, S. 60.