52001AR0074

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zum "Zweiten Bericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt"

Amtsblatt Nr. C 107 vom 03/05/2002 S. 0027 - 0029


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zum "Zweiten Bericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt"

(2002/C 107/10)

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN,

gestützt auf den Zweiten Bericht der Kommission über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt (KOM(2001) 24 endg.),

aufgrund des Beschlusses der Kommission vom 2. Februar 2001, den Ausschuss der Regionen gemäß Artikel 265 Absatz 1 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft um Stellungnahme zu dieser Vorlage zu ersuchen,

aufgrund des Beschlusses seines Präsidiums vom 13. Juni 2000, die Fachkommission 1 "Regionalpolitik, Strukturfonds, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt, grenzüberschreitende und interregionale Zusammenarbeit" mit der Erarbeitung dieser Stellungnahme zu beauftragen,

gestützt auf den von der Fachkommission 1 am 4. Oktober 2001 angenommenen Entwurf einer Stellungnahme (CdR 74/2001 rev. 2) [Berichterstatter: Herr Zaplana Hernández-Soro (Präsident der Regionalregierung von Valencia, E/PPE) und Herr Tindemans (Abgeordneter der Provinz Limburg, (NL/PSE)];

verabschiedete auf seiner 41. Plenartagung am 14. und 15. November 2001 (Sitzung vom 14. November) folgende Stellungnahme.

Der Ausschuss der Regionen

1. begrüßt den Zweiten Bericht der Kommission über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt, der ebenso ausführlich gestaltet ist wie der erste Bericht. Er bietet umfangreiche Informationen, insbesondere über die von der EU verfolgte Politik, ist jedoch relativ gesehen weniger informativ, was die einschlägigen Maßnahmen der Mitgliedstaaten betrifft, und die Anstrengungen der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften finden fast gar keine Erwähnung. Außerdem vermittelt der Bericht einen Eindruck von den Auswirkungen der Unionserweiterung auf den Zusammenhalt zwischen den Mitgliedstaaten;

2. stellt fest, dass der Bericht der Kommission erneut aufzeigt, dass sich der Zusammenhalt zwischen den Mitgliedstaaten während des Berichtszeitraums deutlich verbessert hat, der Zusammenhalt zwischen den Regionen allerdings in spürbar geringerem Maße, und dass sich das Gefälle zwischen den Regionen in einigen Mitgliedstaaten sogar vergrößert hat;

3. nimmt zur Kenntnis, dass die anstehende Erweiterung die territorialen Ungleichgewichte innerhalb der Union unmittelbar verschärfen wird, was die Notwendigkeit der von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Zielsetzung des territorialen Zusammenhalts untermauert;

4. gelangt zu der Schlussfolgerung, dass die regionale Dimension der Kohäsionspolitik gestärkt werden sollte. Er stützt sich dabei auf das Grundprinzip, dass das Ziel der Kohäsionspolitik gemäß Artikel 158 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft darin besteht, eine harmonische Entwicklung der Union als Ganzes durch die Stärkung ihres wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts zu fördern. Dieses Ziel lässt sich jedoch nicht erreichen, wenn eine reaktive Politik verfolgt wird, die sich de facto auf die Gewährung von Beihilfen beschränkt, wie es bisher der Fall ist. Darum ist es wichtig, dass alle EU-Politiken, insbesondere sektorbezogene Maßnahmen mit hoher territorialer Relevanz sowie wettbewerbs- und steuerpolitische Maßnahmen, auch auf die Förderung des Zusammenhalts abstellen;

5. vertritt die Ansicht, dass die europäische Regionalpolitik als eine horizontale Politik betrachtet werden muss, die für alle Maßnahmen der Gemeinschaft von Belang ist, die eine individuelle Berücksichtigung territorialer Einheiten ermöglichen;

6. unterstreicht die Notwendigkeit einer entschlosseneren Einbeziehung der Mitgliedstaaten in die Kohäsionspolitik. Im Hinblick darauf könnte es erforderlich sein, den mitgliedstaatlichen, regionalen und lokalen Behörden mehr Raum für eine eigenverantwortliche Entwicklung ihrer Regionen zu gewähren. Natürlich geht es nicht darum, die Kohäsionspolitik zu renationalisieren, sondern vielmehr um eine wirkliche Integration des Kohäsionsprinzips in die nationale Politik. Die nationalen staatlichen Hilfen dürfen der gemeinschaftlichen Kohäsionspolitik also nicht entgegenwirken, sondern müssen sie vielmehr verstärken;

7. befürwortet die von der Kommission gesetzten Prioritäten, möchte diese jedoch um eine weitere Priorität - die Förderung wissenschaftlicher Forschung und technologischer Entwicklung in den am wenigsten fortgeschrittenen Regionen - ergänzen;

8. nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Kommission die derzeitige Politik, die fast ausschließlich auf die Lösung anhaltender Probleme abzielt, um eine zukunftsorientierte Komponente erweitern will, die sowohl auf künftige Probleme als auch auf Chancen für die regionale Entwicklung ausgerichtet ist;

Der Ausschuss empfiehlt, so rasch wie möglich Erfahrungen mit einer zukunftsorientierten Politik zu sammeln, die versuchsweise auf regionaler und lokaler Ebene verfolgt wird. Hierzu könnte als eigenes Merkmal im Rahmen der innovativen Maßnahmen des EFRE insbesondere an Thema 3 "Regionale Identität und nachhaltige Entwicklung" angeknüpft werden;

9. ist der Ansicht, dass die Ergänzung der Kohäsionspolitik um eine zukunftsorientierte Komponente nichts an der Notwendigkeit eines Kriseninterventionsinstruments ändert;

10. lehnt die Deckelung der Finanzmittel für die Kohäsionspolitik, die der Europäische Rat 1999 in Berlin auf 0,45 % des BIP der Gemeinschaft festlegte, ab;

11. teilt die Präferenz der Kommission für

- eine direkte Gebietsaufteilung im Rahmen von Ziel 1 oder dessen neuem Äquivalent für die rückständigen Regionen,

- eine indirekte Gebietsaufteilung im Rahmen von Ziel 2 oder dessen neuem Äquivalent für die Regionen, die einen tiefgreifenden Strukturwandel durchlaufen. Die Ziel-2-Maßnahmen sollten darauf ausgerichtet sein, spezifische Ungleichgewichte der Regionen in bestimmten Bereichen (z. B. FuE, Kommunikationsinfrastruktur, Schul- und Berufsbildung) mittels zielgerichteter Beihilfen zu korrigieren, deren Umfang entsprechend der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der jeweiligen Region zu staffeln wäre;

12. schlägt eine regionale Ausrichtung der Ziel-3-Interventionen vor;

13. lehnt sowohl die Beibehaltung des derzeitigen Kriteriums für die Förderfähigkeit nach Ziel 1 als auch die Festlegung von zwei Grenzwerten (einen für die Regionen der derzeitigen Mitgliedstaaten und einen für die Regionen der neuen Mitgliedstaaten) ab;

14. ist der Auffassung, dass alle Verfahren für die Auswahl der Regionen, die für die Kohäsionsförderung in Frage kommen, zwei Kernerfordernissen genügen müssen:

1) Regionen, die dann, wenn keine Erweiterung stattfände, die Kriterien für eine Ziel-1-Förderung nach 2006 erfuellt hätten, müssen auch in einer erweiterten Europäischen Union förderfähig bleiben.

2) Keiner Region darf die Strukturfondsförderung abrupt gekürzt werden. Auf jeden Fall sollten ein "Sicherheitsnetz" und ein adäquates System zum schrittweisen Abbau der Beihilfen geschaffen werden.

Bei der Anwendung dieser Grundsätze müssen auch weiterhin die besonderen Gegebenheiten von Regionen, die unter dauerhaften geographischen Nachteilen zu leiden haben, berücksichtigt werden, d. h., von Berggebieten und Inselregionen, von Gebieten mit geringer Bevölkerungsdichte und von abgelegenen Gebieten. Dabei sollten gegebenenfalls die erforderlichen spezifischen Mechanismen festgestellt werden, damit ihren Bedürfnissen im Rahmen der künftigen Kohäsionspolitik gebührend Rechnung getragen werden kann.

15. teilt die Ansicht der Kommission, dass eine polyzentrische Entwicklung des europäischen Raums wünschenswert ist. Dieses Konzept könnte den räumlichen Rahmen für die Einebnung der territorialen Ungleichgewichte bilden, die sowohl zwischen den europäischen Makroregionen als auch innerhalb dieser Gebiete bestehen. Die Umsetzung eines solchen Konzepts macht daher die Berücksichtigung der interregionalen Zusammenarbeit und der städtischen und ländlichen Dimension der Entwicklung bei der Durchführung der Strukturfonds erforderlich. Selbstverständlich müssen die verschiedenen politischen Ebenen die jeweiligen kohäsions- und regionalpolitischen Instrumente in einem Maße einsetzen, das den Unterschieden in Lage und Entwicklungsstand zwischen diesen Regionen und innerhalb derselben Rechnung trägt.

Brüssel, den 14. November 2001.

Der Präsident

des Ausschusses der Regionen

Jos Chabert