52001AR0065

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu der "Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen Eine Bewertung der Überbrückungsphase der TIDE-Initiative (Technologieinitiative für Behinderte und ältere Menschen)"

Amtsblatt Nr. C 357 vom 14/12/2001 S. 0024 - 0026


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu der "Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen 'Eine Bewertung der Überbrückungsphase der TIDE-Initiative (Technologieinitiative für Behinderte und ältere Menschen)'"

(2001/C 357/06)

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN,

gestützt auf die "Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine Bewertung der Überbrückungsphase der TIDE-Initiative (Technologieinitiative für Behinderte und ältere Menschen), (KOM(2000) 727 endg.)",

aufgrund des Beschlusses der Europäischen Kommission vom 20. November 2000, ihn gemäß Artikel 265 Absatz 1 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft um Stellungnahme zu dieser Vorlage zu ersuchen,

aufgrund des Beschlusses des Präsidenten vom 7. Februar 2001, die Fachkommission 5 "Sozialpolitik, Gesundheitswesen, Verbraucherschutz, Forschung, Fremdenverkehr" mit der Erarbeitung dieser Stellungnahme zu beauftragen,

gestützt auf den Entwurf einer Stellungnahme (CdR 65/2001 rev.), den die Fachkommission 5 am 19. April 2001 angenommen hat [Berichterstatter: Herr Pella (I/PPE)];

verabschiedete auf seiner 39. Plenartagung am 13. und 14. Juni 2001 (Sitzung vom 13. Juni) einstimmig folgende Stellungnahme.

1. Allgemeine Bemerkungen

1.1. Die Technologieinitiative für Behinderte und ältere Menschen (TIDE) ist eine Gemeinschaftsinitiative zur Förderung und Anwendung von Technologien mit dem Hauptziel, die Schaffung eines Binnenmarktes für Rehabilitationstechnik in Europa zu fördern und die soziale und wirtschaftliche Eingliederung von Behinderten und älteren Menschen zu erleichtern.

1.2. Der als Überbrückungsphase bekannte Teil der Initiative deckt den Zeitraum 1993-1994 ab. Er stellt ein Verbindungsglied zwischen der Pilot-Aktion TIDE, die 1991 begonnen wurde, und den Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten dar, die in dem 1994 in die Wege geleiteten Programm Telematikanwendungen angekündigt wurden.

1.3. Aufgrund einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen, die am 21. April 1993 im Amtsblatt erschien, wählte die Kommission im November 1993 und April 1994 55 Projekte für eine Finanzierung aus.

1.4. Nach Abschluss dieser Projekte wurde im Zeitraum 1999-2000 eine Bewertung der Initiative vorgenommen.

1.5. Ein Gremium unabhängiger Sachverständiger hat eine Bewertung der Überbrückungsphase von TIDE durchgeführt. Diese basiert insbesondere auf einer Beurteilung der Leistungen, Ergebnisse und Auswirkungen der Tätigkeiten gemäß der Entscheidung des Rates vom 21. September 1993, die die Rechtsgrundlage dieser Initiative darstellt.

2. Bewertung der Ergebnisse der Überbrückungsphase von TIDE

2.1. Die 55 ausgewählten Projekte betreffen die folgenden Anwendungsbereiche von Technologien:

a) Zugang zu Technologien und entsprechenden Diensten

b) Leben zu Hause und Telemedizin

c) Mobilität und Transport

d) Kontrolle und Steuerung

e) Wiederherstellung der Gesundheit und Verbesserung der Funktionen

f) Nutzer- und Marktaspekte.

2.2. Bei der Bewertung wurden die fünf Grundsätze berücksichtigt, die gemäß der Ratsentscheidung bei den Projektarbeiten beachtet werden sollten:

- Anwenderfreundlichkeit

- Marktorientierung

- Innovation und Technologieanpassung

- Fachübergreifendes Konzept

- Technologiebewertung.

2.3. Bei der Prüfung der Ergebnisse ermittelte das Bewertungsgremium bei den einzelnen Projekten erhebliche Abweichungen hinsichtlich der Leistungen und des Umfangs, in dem die Projekte den fünf Grundsätzen entsprachen.

2.4. Ferner bestanden zwischen den sechs Anwendungsbereichen erhebliche Unterschiede, was den Gesamterfolg der Leistungen in Bezug auf Nutzung und Marktakzeptanz betrifft.

3. Allgemeine Empfehlungen des Bewertungsgremiums

3.1. Die Bewertung der Überbrückungsphase von TIDE durch das Bewertungsgremium schließt mit drei Hauptempfehlungen:

- Die Europäische Union sollte auch weiterhin eine breite, homogene Palette von Maßnahmen zugunsten Behinderter und älterer Menschen unterstützen, um die Entwicklung und Akzeptanz von Produkten und Diensten der Rehabilitationstechnik für unterschiedliche Anwender zu fördern;

- überzeugende und fundierte Forschung und technologische Entwicklung zugunsten von Behinderten und älteren Menschen sowohl in Bezug auf Technologien der Informationsgesellschaft als auch in anderen Forschungsbereichen sollten fester Bestandteil der Förderung sein;

- diese FTE-Tätigkeiten sollten durch ein starkes sozialpolitisches Engagement der Europäischen Union ergänzt werden, was die Verbreitung und Akzeptanz neuer Technologien und Dienste der Informationsgesellschaft ermöglicht, die den Bedürfnissen von Behinderten und älteren Menschen im Sinne der "Zugänglichkeit für alle" gerecht werden.

4. Spezifische Empfehlungen des Bewertungsgremiums

4.1. Das Bewertungsgremium gab außerdem 13 spezifische Empfehlungen ab, für die auf das Dokument verwiesen wird, das Gegenstand der vorliegenden Stellungnahme ist.

4.2. Die Kommission geht auf alle von den Sachverständigen des Bewertungsgremiums vorgebrachten Empfehlungen im Einzelnen ein. Dabei wird aufgezeigt, dass sich viele dieser Empfehlungen in spezifischen Programmen der Kommission, die in den auf die Überbrückungsphase von TIDE folgenden Jahren durchgeführt worden sind, konkretisiert haben.

5. Umsetzung der vom Bewertungsgremium ausgesprochenen Empfehlungen

5.1. Der Ausschuss der Regionen begrüßt die positiven Reaktionen der Kommission auf die Empfehlungen der Sachverständigen des Bewertungsgremiums.

5.2. Mit besonderer Freude nimmt er zur Kenntnis, dass viele der Empfehlungen - und vor allem die drei Hauptempfehlungen, die für alle weitergehenden Initiativen in diese Richtungen wichtige Leitlinien darstellen - in Form von Projekten und Initiativen der Kommission Gestalt angenommen haben, die vor der Redaktion der Bewertung der Überbrückungsphase von TIDE durchgeführt worden sind.

5.3. Die erste allgemeine Empfehlung ("Die Europäische Union sollte auch weiterhin ein breites Spektrum integrierter Maßnahmen zugunsten Behinderter und älterer Menschen unterstützen, um die Entwicklung und Akzeptanz von Produkten und Diensten der Rehabilitationstechnik für unterschiedliche Anwender zu fördern") ist im Vierten Rahmenprogramm (1994-1998) zur Durchführung gelangt und wurde weiterhin auch im Fünften Rahmenprogramm (1998-2002) aufgriffen.

5.4. Die zweite allgemeine Empfehlung ("überzeugende und fundierte Forschung und technologische Entwicklung zugunsten von Behinderten und älteren Menschen sowohl in Bezug auf Technologien der Informationsgesellschaft als auch in anderen Forschungsbereichen sollten fester Bestandteil der Förderung sein") werden derzeit bei den laufenden Arbeiten des Fünften Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (1998-2000) berücksichtigt.

5.5. Die dritte allgemeine Empfehlung ("diese FTE-Tätigkeiten sollten durch ein starkes sozialpolitisches Engagement der Europäischen Union ergänzt werden, was die Verbreitung und Akzeptanz neuer Technologien und Dienste der Informationsgesellschaft ermöglicht, die den Bedürfnissen von Behinderten und älteren Menschen im Sinne der 'Zugänglichkeit für alle' gerecht werden") findet ihre direkte Entsprechung in der Initiative der Kommission mit dem Titel "eEurope - Eine Informationsgesellschaft für alle" sowie in der Mitteilung der Kommission "Auf dem Weg zu einem Europa ohne Hindernisse für Menschen mit Behinderungen".

5.6. Ebenso sind viele der in den 13 spezifischen Empfehlungen angesprochenen Punkte bereits im Fünften Rahmenprogramm berücksichtigt.

5.7. Der Ausschuss stimmt mit der Kommission darin überein, dass die Empfehlung des fachübergreifenden Konzepts in keiner der gegenwärtig laufenden Initiativen Anwendung gefunden hat, und empfiehlt der Kommission, wirksame Maßnahmen in dieser Hinsicht zu ergreifen.

6. Schlussbemerkungen

Der Ausschuss der Regionen

6.1. Bekräftigt seine bereits jüngst im Entwurf einer Stellungnahme zur Mitteilung "Auf dem Weg zu einem Europa ohne Hindernisse für Menschen mit Behinderungen(1)" dargelegte Auffassung und bezieht darin auch die Senioren mit ein: Die Bemühung um Synergien in den Bereichen Beschäftigung, allgemeine und berufliche Bildung und Ausbildung, Verkehr, Binnenmarkt, Informationsgesellschaft, neue Technologien und Verbraucherpolitik wird der Förderung der Chancengleichheit Auftrieb geben.

6.2. Begrüßt die Bedeutung, die den modernen Massenkommunikationsmitteln bei der Verbreitung von Kenntnissen über alle Aktionen zur Förderung und Anwendung von Technologien zugemessen wird mit dem Ziel, "die Herausbildung eines Binnenmarktes für Rehabilitationstechnik in Europa zu fördern und, um die soziale und wirtschaftliche Eingliederung von Behinderten und älteren Menschen zu erleichtern".

6.3. Stellt gleichwohl fest, dass auch weiterhin traditionelle Kommunikationsmittel wie Rundfunk oder Presse eingesetzt werden müssen, damit diese Informationen die Senioren überhaupt erreichen können. Es sollte nämlich nicht vergessen werden, dass sich in dieser Altergruppe nur wenige Personen mit den neuen Informationsmedien wie Internet auskennen.

6.4. Wünscht sich folglich, dass dies bei der Festlegung der Modalitäten für die Verbreitung der Projektergebnisse berücksichtigt wird; im Übrigen müssen diese Modalitäten von Fall zu Fall dem Zielpublikum angepasst werden.

6.5. Stellt ferner fest, dass die Bedeutung der Technologie für die Gewährleistung eines behinderten- und seniorengerechten sozialen Wohnumfelds stärker hervorgehoben werden muss.

6.6. Erachtet es überdies für unerlässlich, bestimmte Formen wirtschaftlicher Unterstützung für diejenigen vorzusehen, die sich mit diesen Hilfsmitteln ausrüsten wollen, zusätzlich zu Formen der Kofinanzierung zugunsten von Wirtschaftstätigkeiten, die sich im Hinblick auf die Entwicklung innovativer Produkte für die neuen Technologien zunutze machen wollen, die aus gemeinschaftlichen Projekten und Forschungsprogrammen hervorgehen.

6.7. Wünscht, dass die Kommission sämtliche Initiativen unterstützt, mit denen Synergieeffekte aus Gemeinschaftsaktionen, wissenschaftlicher Forschung und der Miteinbeziehung der betroffenen Kreise erzielt werden, und dass sie sich dabei der Zusammenarbeit mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, den Mitgliedstaaten, den Nichtregierungsorganisationen und allen Akteuren des Sektors bedient.

6.8. Betont, dass die Analyse des Berichts über die Bewertung der Überbrückungsphase von TIDE Schwachpunkte in den spezifischen Programmen bezüglich der Technologien für Senioren aufgezeigt hat. Deshalb fordert der Ausschuss die Kommission auf, Initiativen speziell für diesen Bereich vorzusehen, wenngleich er sich der Probleme bewusst ist, wenn es darum geht, Senioren an die neuen Technologien heranzuführen und sie Vertrauen in diese schöpfen zu lassen. Eben aufgrund dieser Probleme darf nicht nur auf die Bereitstellung von Geräten aus dem Bereich der neuen Technologien abgezielt werden, sondern muss auch und vor allem an die Verbesserung der Serviceleistungen für Senioren gedacht werden.

6.9. Unterstreicht, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften unentbehrliche Vermittler bei jedem Versuch darstellen, Senioren an neue Technologien heranzuführen. Sie sind in der Lage, geeignete Initiativen zu diesem Zweck vor Ort vorzuschlagen und sie können dabei von dem Vertrauen Gebrauch machen, das Gebietskörperschaften kleinerer Einheiten bei Personen dieser Altersgruppe genießen.

Er erinnert daran, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften angesichts ihrer Vertrautheit mit den lokalen Gegebenheiten und ihrer Verantwortung für soziale Belange am besten dafür geeignet sind, Senioren die geeignete Hilfe zukommen zulassen, zumal sie im Allgemeinen einen Großteil der Hilfseinrichtungen für Senioren finanzieren.

6.10. Legt der Kommission nahe, die Empfehlungen des Bewertungsgremiums für die Überbrückungsphase von TIDE, auch bezüglich Modernisierung und Modularisierung des Personenverkehrs innerhalb der EU, in Betracht zu ziehen. Dies gilt in besonderem Maße für den Luftverkehr, der noch nicht als behindertengerecht bezeichnet werden kann. Ferner empfiehlt er die Kostenfreiheit für bestimmte Formen des öffentlichen Verkehrs für Senioren.

6.11. Er weist darauf hin, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in bevorzugter geographischer Lage und mit günstigen klimatischen Verhältnissen spezifische Maßnahmen durchführen, um den Bedürfnissen dieser Bevölkerungsgruppe bestmöglich gerecht zu werden.

6.12. Er betont, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften - im Rahmen gezielter Maßnahmen zur Verbesserung der Mobilität von Behinderten und Senioren innerhalb der Union - bei Modernisierungsmaßnahmen innerstädtischer und peripherer Verkehrssysteme eine Schlüsselrolle spielen, was insbesondere für die Lösung städtebaulicher Probleme zutrifft.

6.13. Der Ausschuss hebt schließlich die Notwendigkeit hervor, die Bedürfnisse von Senioren oder Behinderten bei der Planung von Gebäuden zu berücksichtigen. Dabei bezieht er sich nicht nur auf öffentliche Gebäude, für die ohnehin bereits wirksame gesetzliche Vorschriften erlassen wurden, sondern vor allem auch auf den freien Geschäfts- und Wohnungsbau.

Brüssel, den 13. Juni 2001.

Der Präsident

des Ausschusses der Regionen

Jos Chabert

(1) KOM(2000) 284 endg. - CdR 301/2000 fin - ABl. C 144 vom 16.5.2001, S. 67.