Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema "Die Ergebnisse der Programmplanung im Rahmen der Strukturfonds für den Zeitraum 2000/2006 (Ziel 1)"
Amtsblatt Nr. C 048 vom 21/02/2002 S. 0053 - 0055
Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema "Die Ergebnisse der Programmplanung im Rahmen der Strukturfonds für den Zeitraum 2000/2006 (Ziel 1)" (2002/C 48/12) Die Kommission beschloss am 5. Juli 2001, den Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 262 des EG-Vertrags um Stellungnahme zu dem vorgenannten Thema zu erarbeiten. Die mit der Vorbereitung der Arbeiten beauftragte Fachgruppe Wirtschafts- und Währungsunion, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt nahm ihre Stellungnahme am 12. November 2001 an. Berichterstatter war Herr Christie. Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 386. Plenartagung am 28. und 29. November 2001 (Sitzung vom 28. November) mit 114 Ja-Stimmen und 1 Gegenstimme folgende Stellungnahme. 1. Einleitung 1.1. Die geänderte Verordnung mit allgemeinen Bestimmungen über die Strukturfonds (Verordnung (EG) Nr. 1260/99) führte zu Neuerungen bei den Verfahren zur Durchführung der Strukturfondstätigkeiten im Zeitraum 2000-2006. Einige dieser Änderungen haben eine größere Verantwortung der Mitgliedstaaten bei der Verwaltung, Durchführung und Überwachung der Strukturfondsmaßnahmen zur Folge. Dies betrifft u. a. folgende Bereiche: - Ausbau und Verstärkung der Partnerschaft, um einen bedeutenden zusätzlichen Nutzen zu erzielen; - dezentralisierte Programmplanung der Maßnahmen: der Mitgliedstaat oder die Verwaltungsbehörde - nicht die Kommission - nimmt nach erfolgter Billigung durch den Begleitausschuss die "Ergänzung zur Programmplanung" an; - der Mitgliedstaat trägt die Gesamtverantwortung für die Durchführung, Begleitung und Wirksamkeit der Interventionen; - die Bewertung wird nicht mehr als gesonderte Tätigkeit verstanden; sie bleibt zwar unabhängig, ist jedoch integraler Bestandteil des Prozesses der Vorbereitung, Ausführung, Begleitung und Überarbeitung der Programmplanung. 1.2. Zusätzlich zu diesen Änderungen der Verordnungen sollten die Strukturfondsprogramme auf weitere Maßnahmen abgestimmt werden, die Auswirkungen auf die wirtschaftliche und soziale Entwicklung in den Förderregionen in der gesamten Europäischen Union haben. Zu diesen Maßnahmen gehören die Interventionen der Europäischen Investitionsbank (EIB), des Kohäsionsfonds, die politischen Ziele des Europäischen Raumentwicklungskonzepts (EUREK) sowie - auf der Ebene der Mitgliedstaaten - die europäische Beschäftigungsstrategie und die vorrangigen Ziele des nationalen Aktionsplans für Beschäftigung. 1.3. Im Zusammenhang der neuen Verordnungen zu den Strukturfonds hat die Kommission eingehende Beratungen mit den potenziellen Ziel-1-Förderregionen und den Mitgliedstaaten aufgenommen. Ziel dieser Beratungen war es, die Übertragung größerer Verantwortung für Durchführung und Überwachung der Strukturfonds auf die Mitgliedstaaten mit qualitativen Verbesserungen der Aktionsprogramme - im Vergleich zu den für die vorhergehenden Förderzeiträume gültigen Programmen - zu verbinden. 1.4. In der Mitteilung(1) werden die Ergebnisse dieser Beratungen aufgelistet und die voraussichtlichen Auswirkungen der jüngst angenommenen Ziel-1-Programme dargestellt. 2. Allgemeine Bemerkungen 2.1. Es liegt auf der Hand, dass sich die Kommission stark dafür einsetzt, dass für die angenommenen Ziel-1-Programme allerhöchste Qualitätsstandards gewährleistet werden. Dies ist ausgesprochen begrüßenswert. Allerdings ist es etwas erstaunlich, dass selbst die der Kommission vorgelegten Programme eines selben Mitgliedstaats große Qualitätsunterschiede aufweisen. Das bedeutet, dass von den verschiedenen Förderregionen unterschiedliche Praktiken angewandt werden. Es wäre deshalb angezeigt, für jeden Mitgliedstaat eine Methode der besten Praktiken, die dann auch von den anderen Förderregionen dieses Mitgliedstaats angewandt wird, festzulegen. 2.1.1. Es ist wichtig, dass die Kommission zu gegebener Zeit die bei der Auswahl der förderwürdigen Projekte aufgrund von Aspekten der Qualitätskontrolle getroffenen Entscheidungen überprüft. Waren die Kriterien, welche die Kommission in der Überzeugung anwandte, dass die Ziel-1-Programme angemessen spezifiziert sind, im Hinblick auf den größtmöglichen Mehrwert für die Entwicklungsbemühungen der betreffenden Regionen auch die richtigen? Ist zum Beispiel die Frauenarbeitslosigkeit besonders hoch, so stellt sich die Frage, ob die Auswirkungen der regionalen Entwicklungspläne auf diese Gruppe bei den Qualitätsüberprüfungen der Programme berücksichtigt werden. 2.1.2. Wenngleich die Beteiligung der wirtschaftlichen und sozialen Akteure in jeder entscheidenden Phase des Vorbereitungs- und Durchführungsprozesses (Überwachung inbegriffen) zeitaufwändig sein mag, so werden doch fast sämtliche damit verbundenen Kosten durch die Qualitätsverbesserung der daraus resultierenden Programme zur wirtschaftlichen Entwicklung wettgemacht. 2.2. Der Wirtschafts- und Sozialausschuss begrüßt die Tatsache, dass Partnerschaften bei der Vorbereitung gegenwärtiger Ziel-1-Programme eine wichtigere Rolle spielen als dies zuvor der Fall war. Die Partnerschaft wird von diesem Ausschuss schon seit langem als ein Schlüssel zur erfolgreichen Gestaltung und Durchführung von regionalen Interventionsprogrammen angesehen, da dadurch nämlich diejenigen Akteure beteiligt werden, die über genaue Kenntnisse bezüglich der spezifischen wirtschaftlichen und sozialen Problematik sowie der Entwicklungsmöglichkeiten der jeweiligen Regionen verfügen. 2.3. Der Ausschuss stellt fest, dass die in der Verordnung im Hinblick auf die Annahme der Programme vorgesehene Fünfmonatsfrist (mitunter erheblich) überschritten wird. Dies geht bedauerlicherweise mit einer Verzögerung der Programmdurchführung in den entsprechenden Regionen einher. Wenngleich diese Verzögerungen oft verständlich sind, so sprechen sie doch für die mangelnde Fähigkeit einiger Regionen oder Mitgliedstaaten, die Programme so zu gestalten, dass sie den in den Programmunterlagen aufgeführten Anforderungen entsprechen und angenommen werden können. Der Ausschuss beklagt dies und weist darauf hin, dass die Programmplanungsdokumente von den betroffenen Regionen und Mitgliedstaaten besser und schneller vorbereitet werden müssten. 2.4. Die indikativen Leitlinien haben sich offenbar erfolgreich auf die Feinabstimmung der voraussichtlichen Ziel-1-Programme ausgewirkt. Es ist nachvollziehbar, dass angesichts des Wandels, der die Wirtschaft insgesamt und die Gesellschaft unterliegen, einige traditionelle Maßnahmen zur Förderung wirtschaftlicher Entwicklung, die ursprünglich von Ziel-1-Regionen bevorzugt wurden, nun nicht mehr unbedingt diejenigen sind, die im Hinblick auf die zukünftige regionale Wirtschaftsentwicklung den größten Mehrwert erbringen. Die Kommission sollte unbedingt auch weiterhin nach denjenigen Maßnahmen Ausschau halten, welche die wirtschaftliche Entwicklung in den rückständigen Regionen voraussichtlich am besten fördern und auch weiterhin - im Rahmen der Partnerschaft - die einzelnen Regionen entsprechend beraten. 2.5. Der Ausschuss begrüßt die Tatsache, dass die Kommission der Einführung neuer Verwaltungs- und Kontrollsysteme für Ziel-1-Programme in den Mitgliedstaaten große Aufmerksamkeit schenkt. Es ist wichtig, dass die finanzielle Abwicklung der Ziel-1-Programme effizient und wirkungsvoll ist und dass die Verfahren eine vollständige und transparente Rechnungsprüfung der im Rahmen der Programme ausgegebenen Mittel ermöglichen. 2.6. Trotz der hohen Qualität der Ex-ante-Bewertungen ist es natürlich von grundlegender Bedeutung, dass alle Ziel-1-Programme einer regelmäßigen Bewertung unterzogen werden, dass die Ergebnisse messbar sind und dass die Wirksamkeit der Unterstützungsmaßnahmen überwacht wird. Wie die Kommission bemerkt, stellt die regelmäßige Evaluation der Interventionen ein äußerst nützliches Verwaltungsinstrument dar. 3. Besondere Bemerkungen 3.1. Die Interventionen im Rahmen der Strukturfonds müssen auf Produktivitätssteigerungen in den Ziel-1-Regionen abzielen. Der Ausschuss stellt diesbezüglich fest, dass im Vergleich zu vorherigen Programmen im gegenwärtigen Planungszeitraum die Investitionen in das Humankapital etwas mehr Anteil an den Interventionen haben. 3.2. Wenngleich davon ausgegangen wird, dass Interventionen im Rahmen der Strukturfonds nach der Ziel-1-Strategie die Wachstumsrate des BIP der Empfängerstaaten maßgeblich erhöhen, so wird der effektive gesamtwirtschaftliche Ertrag durch die wirtschaftlichen Aussichten für die ganze EU maßgeblich beeinflusst werden. Deshalb kann das vorgelegte Zahlenmaterial zum BIP lediglich als Anhaltspunkt dienen. Natürlich wird eine im Vergleich zu den Erwartungen ungünstigere wirtschaftliche Entwicklung der gesamten EU für die weniger wohlhabenden Regionen schwerwiegende Konsequenzen haben. 3.3. Der Einsatz der Strukturfondsmittel ist durch eine langfristig angelegte Wirksamkeit gekennzeichnet, die durch Wirtschaftsindikatoren, welche kurzfristige Entwicklungen anzeigen (wie z. B. BIP oder Investitionsniveau), nicht erfasst werden kann. Vor allem im Bereich der Entwicklung der Humanressourcen und der Investitionen in die FuE-Kapazitäten können die Ergebnisse der gegenwärtigen Maßnahmen unter Umständen erst nach vielen Jahren sichtbar werden. Deshalb müssen bei einer abschließenden Bewertung der Wirksamkeit gegenwärtiger Programme neben quantitativen Indikatoren auch qualitative Aspekte wirtschaftlicher Entwicklung berücksichtigt werden. 3.4. Der Ausschuss begrüßt, dass die Kommission dem Zusätzlichkeitsprinzip große Bedeutung zumisst. In Phasen wirtschaftlicher Rezession, wenn öffentliche Ausgaben unter Druck geraten, neigen die Regierungen eher zu Kürzungen bei Kapitalinvestitionsprogrammen als zu Kürzungen bei Programmen im Rahmen laufender Ausgaben. Dies führt unweigerlich zu einer Verschlechterung der Lage der weniger wohlhabenden Regionen. Deshalb ist es besonders wichtig, dass die Mitgliedstaaten weiterhin ihren Verpflichtungen nachkommen, die sie im Rahmen der Programme zur wirtschaftlichen und sozialen Kohäsion eingegangen sind. 4. Schlussfolgerungen 4.1. Der Ausschuss begrüßt das Kommissionsdokument. Die Kommission hat sich offensichtlich für die Gewährleistung einer korrekten Durchführung der neuen Strukturfondsverordnungen bezüglich der Ziel-1-Programme stark eingesetzt. Gleichwohl ist es wichtig, dass dieser wirkungsvolle Programmbeginn während des gesamten Planungszeitraums durch rechtzeitige Berichte und Maßnahmen zur Überwachung und Bewertung der Ergebnisse in den Regionen selbst unterstützt wird. Brüssel, den 28. November 2001. Der Präsident des Wirtschafts- und Sozialausschusses Göke Frerichs (1) KOM(2001) 378 endg.