52001AE0407

Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der "Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Zentralbank Praktische Aspekte des Euro: Aktueller Stand und künftige Aufgaben"

Amtsblatt Nr. C 155 vom 29/05/2001 S. 0057 - 0065


Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der "Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Zentralbank 'Praktische Aspekte des Euro: Aktueller Stand und künftige Aufgaben'"

(2001/C 155/11)

Die Kommission beschloss am 19. September 2000, den Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 262 des EG-Vertrags um Stellungnahme zu der vorgenannten Mitteilung zu ersuchen.

Die mit der Vorbereitung der Arbeiten beauftragte Fachgruppe Wirtschafts- und Währungsunion, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt nahm ihre Stellungnahme am 13. März 2001 an. Berichterstatter war Herr Burani.

Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 380. Plenartagung am 28. und 29. März 2001 (Sitzung vom 29. März) mit 73 gegen 1 Stimme bei 4 Stimmenthaltungen folgende Stellungnahme.

1. Einleitung

1.1. Da sich der Zeitpunkt nähert, zu dem Euro-Banknoten und -Münzen in Umlauf gebracht werden, wollte die Kommission mit ihrer Mitteilung(1) vom 12. Juli 2000, auf die die Empfehlung 303/05 vom 11. Oktober d. J. folgte, den aktuellen Stand darlegen. Zwischen diesen beiden Daten brachten die Kommissionsdienststellen zwei "Texte zum Euro"(2) heraus, die das Bild ergänzen und zahlreiche wertvolle Informationen enthalten.

1.1.1. Mit der vorliegenden Stellungnahme möchte der Wirtschafts- und Sozialausschuss angesichts der Erfahrungen und Kenntnisse der in ihm vertretenen gesellschaftlichen Gruppen und Berufsverbände seinen Beitrag zu einer objektiven Einschätzung der Probleme liefern und Vorschläge unterbreiten, die ihm nützlich erscheinen.

1.1.2. Um rationell vorzugehen, sollen zunächst die "Mitteilung" und die "Texte zum Euro" als Reflexionsgrundlage und danach die "Empfehlung" als deren konkrete Schlussfolgerung untersucht werden.

1.2. Der Ausschuss hat die praktischen Probleme im Zusammenhang mit der Einführung des Euro bereits bei mehreren Gelegenheiten behandelt; er erinnert insbesondere an folgende Stellungnahmen:

- Stellungnahme zum Grünbuch(3)

- "Die Auswirkungen (...) auf den Markt" (Initiativstellungnahme)(4)

- "Praktische Aspekte"(5).

Der Ausschuss hebt hervor, dass fast all seine Überlegungen und Prognosen der Vergangenheit in diesen und anderen Stellungnahmen von den Ereignissen bestätigt worden sind; gleichzeitig muss er darauf hinweisen, dass einige seiner Anregungen zwar nicht übernommen wurden, aber heute noch gültig sind.

2. Teil I - Die Mitteilung und die "Texte zum Euro"

2.1. Der aktuelle Stand

2.1.1. Die Unternehmen

2.1.1.1. Viele große - insbesondere multinationale - Unternehmen haben den Euro als Verrechnungswährung bereits eingeführt, in anderen sind die Vorbereitungen dafür schon weit fortgeschritten. Die Kommission hatte einen "Schneeballeffekt"(6) oder das Durchsickern der Verwendung des Euro von Großunternehmen zu KMU erwartet, jedoch ist dieser Effekt nicht eingetreten. Der Ausschuss hatte in diesem Zusammenhang bemerkt(7), dass "die Notwendigkeit, eine Art Schnittstelle zwischen den in der Einheitswährung und den in nationaler Währung abgewickelten internen Geschäften zu schaffen (...), eine Belastung darstellen und die Lage noch komplizierter machen" kann. Diese von der Rationalität der Entscheidungen ausgehende Aussage ist noch heute gültig und wird auch Ende 2001 noch gültig sein, was bei der Planung von Maßnahmen für den Zeitraum bis zum Inverkehrbringen des Euro berücksichtigt werden muss.

2.1.2. Die Rationalität der Entscheidungen in der Vergangenheit rechtfertigt jedoch weder das Ignorieren der strategischen Folgen der Einführung des Euro noch - auf praktischer Ebene - den besorgniserregenden zeitlichen Rückstand vieler, ja allzu vieler Unternehmen bei der Vorbereitung auf die Einführung des Euro: Während 60 % der Großunternehmen die Umstellung bis Ende 2000 bewerkstelligt haben dürften, erklärt mehr als die Hälfte der KMU, sie könne die Umstellung erst zum letzten Termin am 31. Dezember 2001 schaffen. Diese Lage - so sie denn der Realität entspricht - ist mehr als besorgniserregend. Nach Auffassung des Ausschusses besteht die ernste Gefahr, dass Ende 2001 insofern ein Engpass entstehen könnte, als ein enormer Umstellungsbedarf bei den EDV-Programmen und der Rechnungsführung auftreten könnte(8); daher fordert er die Kommission auf, zusammen mit der EDV-Industrie zu untersuchen, ob deren Kapazitäten den vorgesehenen Fristen und den verfügbaren Mitteln entsprechen.

2.1.2.1. Die EDV-Umstellung ist im Übrigen die Endphase der Vorbereitung auf Verwaltungsebene, die im Allgemeinen auch in kleineren Unternehmen relativ lange dauert. Das schwerwiegendste Problem ist daher nicht ein etwaiger Mangel an EDV-Ressourcen, sondern eine mangelnde Vorbereitung überhaupt. Wenn zahlreiche Unternehmen unvorbereitet sind, entsteht für die Gesellschaft - andere Unternehmen und Bürger/Verbraucher - die Gefahr, dass eine ganze Reihe von Unternehmen nicht in der Lage ist, in der offiziellen Währung zu arbeiten. Diese Gefahr besteht bislang nur theoretisch, aber die Mitgliedstaaten müssten ihr größte Aufmerksamkeit schenken: Erforderlich sind nicht nur Maßnahmen zur Vermeidung dieser Gefahr, sondern auch das Wissen, was zu tun ist, falls diese befürchtete Situation doch eintreten sollte.

2.2. Die Bürger/Verbraucher

2.2.1. Die meisten Bürger/Verbraucher sind dem Euro mit nur lauem Interesse begegnet und haben ihn jedenfalls viel zurückhaltender aufgenommen, als vor seiner Einführung am 1. Januar 1999 erwartet worden war(9): Zu diesem Desinteresse hat vielleicht die enttäuschende Entwicklung seines Wechselkurses gegenüber dem Dollar, vor allem im Jahre 2000, beigetragen; Tatsache ist, dass die Nachfrage nach der Eröffnung von Euro-Konten und nach Zahlungen in Euro minimal war, wenn man von den obligatorisch in Euro erfolgenden Käufen und Verkäufen von Wertpapieren absieht; und auch die Zahlungsterminals (von denen die Hälfte bereits in zwei Währungen arbeiten kann) werden sehr wenig genutzt. Außerdem ist zu bemerken, dass die institutionellen Anleger am Euro ein weitaus größeres Interesse als die Bürger/Verbraucher gezeigt haben.

2.2.2. Die Kommission meint(10) - und so steht es auch in "Texte zum Euro"(11) - "die Betreiber von Zahlungsterminals könnten ermutigt werden, die 'Eurotauglichkeit' von Terminals (...) rascher herzustellen", und erklärt, "es müsste darüber nachgedacht werden, wie für die Bürger ein Anreiz geschaffen werden könnte, aktiver von den verfügbaren Euro-Zahlungsmitteln Gebrauch zu machen". In diesem Dokument wird das gesunkene Interesse der Verbraucher unter anderem auf die hohen Bankgebühren für Überweisungen im Euro-Gebiet zurückgeführt.

2.2.3. Die von der Kommission zur Erklärung des gesunkenen Interesses angeführten Gründe scheinen zumindest im diesem Bereich unzutreffend: Die Eröffnung von Konten und die Nutzung von Zahlungsterminals haben nichts mit Auslandsüberweisungen zu tun, die ohnehin nur 1 % aller privaten Überweisungen ausmachen; die Bankgebühren für Überweisungen (die weiter unten behandelt werden), sind in den Landeswährungen des Eurogebiets gleich hoch wie in Euro, und ihr Gesamtaufkommen ist nicht gesunken. Wie weiter unten ausgeführt wird, sind nach Ansicht des Ausschusses andere Gründe maßgeblich.

2.3. Doppelte Angabe von Preisen

2.3.1. In der Mitteilung(12) heißt es, die doppelte Preisangabe sei in den meisten Staaten weit verbreitet, insbesondere im Großvertrieb und in Handels- und Dienstleistungsunternehmen einer gewissen Größe. Wie vorauszusehen war, hinken vor allem Kleinunternehmen hinterher, weil es ihnen an entsprechenden Mitteln und Kenntnissen fehlt. Allerdings "stellen sich allmählich Fragen hinsichtlich der wirklichen Effizienz (der doppelten Preis- und Betragsangabe): Offenbar schenken die Verbraucher den Euro-Preisen kaum Aufmerksamkeit". Der Ausschuss hatte dieses Ergebnis in seiner Stellungnahme zum Grünbuch(13) vorhergesehen und "dringend von Maßnahmen abgeraten, die die doppelte Angabe der Beträge vorschreiben" und alternative bzw. ergänzende, wahrscheinlich wirksamere Lösungen aufgezeigt.

2.4. Öffentliche Verwaltung und Gebietskörperschaften

2.4.1. Die öffentlichen Verwaltungen scheinen sich im Allgemeinen, jedoch mit einigen wichtigen Ausnahmen, schon gut auf die Umstellung auf den Euro vorbereitet zu haben; weniger gut ist die Lage bei den lokalen Gebietskörperschaften, die anscheinend oftmals die Bedeutung und die Auswirkungen des Problems unterschätzt haben; diese Schlussfolgerung scheint zumindest aus der Mitteilung hervorzugehen(14).

2.4.2. Hingegen haben die Mitgliedstaaten, die öffentlichen Verwaltungen und in gewissem Maße auch die lokalen Gebietskörperschaften wirklich beträchtliche Anstrengungen zur Information der Bürger unternommen. Ausgehend von den Feststellungen im vorigen Absatz könnte man meinen, einige Behörden hätten jenen Programmen Vorrang eingeräumt, die als "leichter" oder "populärer" gelten, nämlich der direkten Information der Bürger/Wähler, bevor sie die problematischeren und technischeren Aspekte in Angriff genommen haben, die die Reform ihrer eigenen Verwaltung betreffen.

3. Die Mitteilung

3.1. In der Geschichte der Europäischen Union wurden bei keiner Initiative hinsichtlich Ressourcen und Mitteln so enorme Anstrengungen wie bei der Einführung des Euro unternommen. Alle, die Kommission, das Europäischen Parlament, die Mitgliedstaaten, die Europäische Zentralbank, der Wirtschafts- und Sozialausschuss und der Ausschuss der Regionen, die öffentlichen Verwaltungen und der private Sektor haben sich ganz bewusst voll eingesetzt, es wurden keine Mühen gescheut und keine Mittel geschont. Auch in der Geschichte der Weltwährungen gibt es keine vergleichbaren Präzedenzfälle: In der Vergangenheit gab es zwar des öfteren Währungsumstellungen, die jedoch ohne übertriebene "Dramatisierungen" als unvermeidliches "Schicksal" im Wirtschaftsleben hingenommen wurden: Man denke an die Einführung der dezimalen Unterteilung des Pfund Sterling oder den Übergang vom Cruzado zum Real in Brasilien.

3.1.1. Die Kommission hat koordinierend, aber auch initiativ in viele Richtungen gewirkt. Die Kampagne "Der Euro, eine gemeinsame Währung für Europa" wurde 1996 gestartet und läuft noch immer. In den letzten zwei Jahren wurden 117 Mio. Euro ausgegeben, zwei Drittel davon für Vereinbarungen mit Mitgliedstaaten. Es wurden Finanzmittel für vorbereitende Maßnahmen (Veröffentlichungen, Konferenzen, Seminare, Lehrmittel für die Schulen usw.) bewilligt: Die finanzielle Anstrengung der Mitgliedstaaten ist mindestens ebenso hoch wie die von der Kommission bewilligten Mittel.

3.1.2. Es wurden auch Mittel für Einrichtungen mit Multiplikatorfunktion, für das Programm "Euro leicht gemacht" und für Pilotanwendungen in Städten und Regionen bewilligt. Für ein Publikum von Fachleuten hat die Kommission Seminare in den größten Finanzzentren und 80 Aktionen verschiedener Art in Drittländern durchgeführt. Dazu kamen noch Fortbildungskurse (für die Allgemeinheit und spezielle für hilfsbedürftige Bevölkerungsgruppen), Schulungsseminare, die Teilnahme an internationalen Ausstellungen, Veröffentlichungen, Dokumente, die Zeitschrift InfEuro, Kits, Führer, Videos und Poster sowie eine Web-Seite mit interaktiver Datenbank. Man kann sagen, dass kein Informationsmittel ausgelassen wurde.

3.1.3. Das Europäische Parlament hat seinerseits Mittel für ähnliche Aktivitäten zur Verfügung gestellt, auch in unmittelbarer Zusammenarbeit mit einigen Mitgliedstaaten, häufiger jedoch in Verbindung mit der Kommission und den Mitgliedstaaten.

3.1.4. Außerdem haben Mitgliedstaaten und öffentliche Verwaltungen zahlreiche allgemeine oder sektorale Initiativen ergriffen, die sich vor allem an die Bürger, die Unternehmen und benachteiligte Bevölkerungsgruppen richten; über die Verwendung der Mittel liegen noch keine genauen Angaben vor, doch wurden allenthalben Anstrengungen unternommen, und dies aus Überzeugung.

3.1.5. Die EZB hat ihrerseits 1999 dem Übergang zum Euro seitens des europäischen Finanzsystems auf hervorragende Weise den Weg bereitet; sie hat nicht nur zum System TARGET, das von Anfang an problemlos funktionierte, sondern auch zur Herausbildung einer "Euro-Politik" sowohl im "Euroland" als auch gegenüber Drittstaaten beigetragen. Ihre nicht leichte Aufgabe der Koordinierung der Maßnahmen der einzelstaatlichen Zentralbanken zur Vorbereitung der Münzen und Geldscheine war von einer äußerst wirksamen Kommunikationspolitik begleitet. Bemerkenswerterweise hat die EZB nun einen beträchtlichen Betrag (80 Mio. Euro) für die Veröffentlichung von Broschüren mit Abbildungen der Euro-Münzen und -Banknoten bewilligt.

3.1.6. Auch der Ausschuss ist seinen Pflichten gegenüber der Zivilgesellschaft nachgekommen: Zahlreiche Ausschussmitglieder haben Initiativen zur Information der Bürger, Organisationen und Körperschaften auf nationaler und internationaler Ebene ins Leben gerufen oder sich an ihnen beteiligt.

3.1.7. Die privaten Einrichtungen sind dem Appell der Kommission und der Regierungen bewusst gefolgt, ohne den Einsatz von Mitteln zu scheuen. Die Verbraucherverbände haben sich logischerweise an die Bürger/Verbraucher im Allgemeinen und an benachteiligte Bevölkerungsgruppen gewandt, die Berufsverbände hauptsächlich an ihre Mitglieder: Es wird davon ausgegangen, dass praktisch alle Unternehmen durch die Informationen ihrer jeweiligen Berufsverbände erreicht worden sind. Der Finanzsektor (insbesondere die Banken) hat sämtliche Kunden und die Allgemeinheit mit Broschüren (insgesamt schätzungsweise 300 Mio. Exemplare), der Veröffentlichung von Bilanzen in Euro und Aufdrucken auf allen Formularen für ihre Kunden bei jeder sich bietenden Gelegenheit immer wieder informiert. Die doppelte Angabe der Beträge hat sich fast überall durchgesetzt.

3.2. Die Ergebnisse

3.2.1. Der Finanzsektor hat sich zwangsläufig am besten auf den Euro eingestellt: Da er die gemeinsame Währung für Fremdwährungs-, Finanz- und Wertpapiergeschäfte schon Anfang 1999 einführen musste und Erfahrungen mit der Eröffnung von Euro-Konten für einen kleinen, aber bedeutsamen Teil seiner Kundschaft gesammelt hat, bringt die Umstellung aller Geschäftsvorgänge auf Euro Ende 2001 - oder auch früher - für ihn keine besonderen Probleme, allenfalls einen erhöhten Arbeitsaufwand, mit sich.

3.2.2. Die schwache Reaktion der KMU und der Bürger/Verbraucher war hingegen, wie bereits erwähnt, insgesamt enttäuschend und in gewisser Hinsicht besorgniserregend. Die Umfragen von Eurobarometer und von privaten Organisationen geben ein beredtes Zeugnis der Lage: Demnach weiß man entweder nichts vom Euro oder man hat ihn vergessen, wird man sich schon noch "rechtzeitig" mit ihm befassen oder weiß nicht so recht, ob der Euro tatsächlich eingeführt wird.

3.3. Die Lehren, die gezogen werden müssen

3.3.1. Mit Ausnahme des Finanzsektors, der verpflichtet war, sich auf den Euro einzustellen, und derjenigen, die sich sofortige Vorteile versprachen (vor allem große und multinationale Unternehmen), haben wohl die gewonnenen Erfahrungen die Gültigkeit eines den Marketing- und Kommunikationsexperten wohlbekannten Grundsatzes bewiesen: Man kann die Verhaltensweise des Einzelnen zwar durch Kommunikation und mit sonstigen Mitteln beeinflussen, aber es ist fast unmöglich, ihm Entscheidungen aufzuzwingen, an denen er kein unmittelbares und sofortiges Interesse hat.

3.3.2. Insbesondere hinsichtlich der Unternehmen erklärt die Kommission, "Kommunikationsmaßnahmen sind daher erforderlich, um die Wirtschaftsakteure über den genauen Stand der Zeitplanung (...) zu informieren sowie ihnen bewusst zu machen, dass die Frist für die Umstellung auf den Euro am 31. Dezember 2001 abläuft und sie ihre Vorbereitungen beschleunigen müssen". Der Ausschuss ist der Auffassung, dass diese "Kommunikationsmaßnahmen" u. a. an die Berufsverbände gerichtet werden müssen; diese sollten auf die geeignetste Art und Weise, die die Berufsverbände selbst am besten kennen, eine klare Botschaft an ihre Mitglieder richten, in der sie sie auffordern, die bereits vorhandene umfangreiche Dokumentation zu studieren und rechtzeitig die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, weil sie sonst die Folgen selbst tragen müssen. Aufgabe der Kommission und der Mitgliedstaaten ist es, die Branchenverbände über die praktischen Modalitäten der Umstellung auf den Euro zu informieren und auf dem Laufenden zu halten; letztere müssen diese Mitteilungen an ihre Mitglieder weitergeben: Der Ausschuss hält somit den Einsatz "europäischer" öffentlicher Gelder zur Finanzierung von Kampagnen, die sich an die Unternehmen richten, nicht für akzeptabel; jeder Mitgliedstaat kann ja selbst entscheiden, welchen besonders "bedürftigen" einzelstaatlichen Einrichtungen er eine finanzielle Unterstützung gewähren möchte, die nach Ansicht des Ausschusses jedoch auf Ausnahmefällen beschränkt bleiben sollte.

3.3.3. Hinsichtlich der Bürger/Verbraucher muss eine ausgewogene und objektive Analyse vorgenommen werden, die nicht von Erwägungen beeinflusst ist, die nichts mit dem Problem zu tun haben. Die Kommission(15) stellt fest, dass die meisten Bürger einige Informationen erhalten haben, sie jedoch zu vergessen scheinen. Nach der massiven Öffentlichkeitsarbeit bei der Einführung des Euro sei das Interesse für, das Wissen über und die Unterstützung für den Euro durch die Öffentlichkeit ermutigend hoch gewesen. Die meisten neueren Umfragen hätten jedoch mit einigen bemerkenswerten Ausnahmen gezeigt, dass all dies später nachgelassen hat und die Menschen das Gelernte zu vergessen drohen. Dies bestätigt ein grundlegendes Prinzip der Massenpsychologie: Eine Botschaft, die nicht von direktem und sofortigem Interesse ist, tendiert dazu, gar nicht erst aufgenommen oder wieder vergessen zu werden.

3.3.4. Die einzige Verbrauchergruppe mit überdurchschnittlichem Wissen über den Euro sind die Bankkunden, insbesondere die Gebildeten (nicht unbedingt die Wohlhabendsten) unter ihnen. Auch dies bestätigt die Gültigkeit der früheren Ausführungen des Ausschusses(16): "Natürlich obliegt die Verbreitung des Informationsinhaltes auf allen Ebenen und in allen Bereichen in erster Linie den Unternehmen, insbesondere aber dem Bankensektor, und zwar aus dem offensichtlichen Grund, dass die vermittelten Informationen die Einzigen sind, die für den Verbraucher konkret und von unmittelbarem Interesse sein können"

3.3.5. Somit hat die konkrete Erfahrung die Schwächen der Hypothesen aufgezeigt, die allein auf Theorien beruhen: abgesehen von dem vorhersehbaren geringen Erfolg der doppelten Preisangabe hat sich auch die Annahme des Grünbuchs als unzutreffend erwiesen, der Wettbewerb werde die Privatunternehmen veranlassen, Dienstleistungen in Euro anzubieten, was für die Verbraucher große Vorteile hätte.

3.3.5.1. Der Ausschuss hat vor gewissen unbegründeten Einschätzungen gewarnt; in der genannten Stellungnahme erklärte er, die Kontoführung in Euro (und folglich die Nutzung von Dienstleistungen in dieser Währung) "ist (...) ein rein buchhalterischer Kniff, der zwar geeignet sein mag, den Verbraucher dazu anzuhalten, in Euro zu denken, aber praktisch überhaupt keinen Nutzen hat"(17). Erst jetzt wird eingeräumt, dass lediglich 1 % der Verbraucher Konten in Euro eröffnet hat. Aus technischer Sicht waren die Botschaften perfekt; nur leider hatten sie den unter Ziffer 2.2.1 genannten Grundsatz vernachlässigt: Empfehlungen fallen ins Leere, wenn der Verbraucher kein direktes und sofortiges Eigeninteresse an ihnen hat.

3.3.6. Nun soll die Informationskampagne mit neuem Elan wieder aufgenommen und weitergeführt werden; der Ausschuss empfiehlt dringend, diese auf die technischen Modalitäten des Übergangs zu Euro-Banknoten und -Münzen, auf die Umstellung der Konten, das Wechseln von Bargeld usw. zu beschränken und die Kampagne nicht mit der Behandlung anderer Aspekte zu überfrachten. Einige wenige und einfache Aussagen kann man sich am leichtesten merken. Vor allem sollte das Ereignis "entdramatisiert" werden: Man muss zu verstehen geben, dass mit einer minimalen Anstrengung alle mit der Umstellung fertig werden; eine Ausnahme sollte für die hilfsbedürftigen Bevölkerungsgruppen (Blinde, Arme, Analphabeten, funktionale Analphabeten, Bewohner entlegener Gebiete) vorgesehen werden, für die geeignete Informationsmittel und -verfahren bereitzustellen sind.

3.3.6.1. Allerdings sollte die Informationskampagne nicht "europäisch" sein, sondern im Wesentlichen den Mitgliedstaaten überlassen werden, denn nur sie kennen die landestypischen Gegebenheiten, die Mentalität ihrer Bürger und die geeignetste Vorgehensweise unter Berücksichtigung nationaler oder lokaler Besonderheiten. Insbesondere müssten die Mitgliedstaaten dafür Sorge tragen, den mit Massenkommunikationsmitteln nur schwer erreichbaren Gebieten und Bevölkerungsgruppen die nötigen Informationen zukommen zu lassen.

3.3.6.2. Eine weitere Empfehlung betrifft die Durchführungsfristen: Die Informationskampagne sollte zwar länger im Voraus vorbereitet, aber erst kurz vor dem letzten Quartal 2001 gestartet werden: Ein früherer Beginn würde erneut die Gefahr mit sich bringen, welche die Umfragen schon aufgezeigt haben: eine verfrühte Information gerät in Vergessenheit.

3.3.6.3. Wie bereits bezüglich der Unternehmen ausgeführt, dürfen auch für an die Bürger gerichtete Informationskampagnen öffentliche Mittel nur dann eingesetzt werden, wenn die spontanen Initiativen der Medien oder der Privatunternehmen ihr Ziel nicht erreichen: Die Kommission und umso mehr noch die Mitgliedstaaten sollten eine Übersicht über die Lage in den verschiedenen Sektoren (Privathaushalte, Unternehmen, öffentlich-rechtliche Einrichtungen) haben und ggf. Maßnahmen zur Ausfuellung noch vorhandener Lücken vorbereiten. Überlagerungen und Überschneidungen von Maßnahmen sind zu vermeiden.

3.3.6.4. Insbesondere muss der Versuchung widerstanden werden, zwei Botschaften miteinander zu verquicken: eine "technische" und eine "politische", wobei Letztere in der Information über die Vorzüge des Euro besteht. In einigen Fällen könnte diese Kombination zwar als zweckmäßig betrachtet werden, aber die Entscheidung darüber, ob und wie die Botschaft vermittelt wird, muss den einzelnen Mitgliedstaaten überlassen werden. Diese Problematik ist ein weiterer Grund, weshalb keine "europäischen" sondern "einzelstaatliche" Informationskampagnen geführt werden sollten (vgl. Ziffer 3.3.6.1).

3.3.7. Der Ausschuss vertraut darauf, dass in den Kampagnen zur Vorbereitung der praktischen Einführung des Euro eine von ihm mehrmals vorgebrachte, aber nie beachtete Anregung berücksichtigt wird: so hatte der Ausschuss empfohlen(18), dass in den Informationskampagnen über die praktischen Modalitäten der Einführung des Euro auf die Zweckmäßigkeit einer ausgiebigen Nutzung von Zahlungskarten, wodurch die Umrechnung automatisch erfolgt und die Berechnung von Wechselgeld entfällt, aufmerksam gemacht wird. Hierauf sollte in allen Botschaften, vor allem des Bankensektors und des Handels, hingewiesen werden: Wenn einem die Berechnung kompliziert erscheint oder man der Umrechnung durch den Geschäftspartner nicht traut, sollte man so weit wie möglich auf Zahlungskarten zurückgreifen.

3.3.8. Eine Erwägung, die der Ausschuss für nicht unwichtig hält, betrifft den "Ton" der Kommunikationsmaßnahmen: frühere Informationskampagnen zielten darauf ab, die Vorteile des Euro zu schildern und die Zielgruppen dazu zu bewegen, sich auf den Euro vorzubereiten. Dieser Ansatz müsste dahingehend geändert werden, dass die Dringlichkeit und Unumgänglichkeit des Übergangs zum Euro hervorgehoben werden: Die Zielgruppen der Botschaften müssen verstehen, dass die Zeit drängt und jene, die sich nicht anpassen, indem sie sich informieren und/oder geeignete Maßnahmen ergreifen, in eine Außenseiterposition gelangen. Schließlich gilt der Grundsatz des römischen Rechts, der allen Rechtsvorschriften zu Grunde liegt: "ignorantia legis non excusat"("Unkenntnis schützt vor Strafe nicht" oder in diesem Zusammenhang besser: "Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben"). Eine freundlich, aber entschieden formulierte Botschaft, die die Zielgruppen an ihre Bürgerpflichten gegenüber der Gesellschaft erinnert und ihnen gleichzeitig hilft, ihre Eigeninteressen zu schützen, ist mehr Wert als viele allzu höfliche Bitten und Aufforderungen.

3.3.9. Zu berücksichtigen ist auch der Aspekt der Rundung der Preise in Euro, insbesondere in den Ländern, in denen es keine Hundertstel der Landeswährung (mehr) gibt. Zwar können die Händler/Anbieter in einer Marktwirtschaft die Preise selbst bestimmen, doch könnte die Tendenz zu befürchten sein, dass die Preise generell aufgerundet werden und dadurch die Inflation angeheizt wird, wenngleich der Wettbewerb zwischen Unternehmen dem entgegenwirken dürfte. Die Unternehmen und Verbraucherverbände sollten für dieses Problem sensibilisiert werden, wobei allerdings darauf zu achten ist, dass dieses Thema nicht zu einem Konfliktstoff wird.

4. Die Einführung von Euro-Banknoten und -Münzen

4.1. In der Mitteilung erklärt die Kommission, die Euro-Währung (Münzen und Banknoten) sei sicherer als alle im Umlauf befindlichen einzelstaatlichen Währungen; der Ausschuss nimmt dies zur Kenntnis, warnt jedoch vor einer selbstgefälligen Haltung: Heute sind die Technologien so weit fortgeschritten, und das organisierte Verbrechen verfügt über so erhebliche Mittel, dass die Vorsicht nicht nachlassen darf. Die Zentralbanken, OLAF und Europol sind in die Sicherung des Euro einbezogen, die sich bisher nicht einfach gestaltet; die notwendige Koordinierung mit Interpol liegt zwar auf der Hand und ist vielleicht auch schon vorgesehen, soll aber hier trotzdem erwähnt werden, da der Euro ja auch in der übrigen Welt breiten Umlauf finden soll.

4.2. Die Kommission erklärt weiter, die Erkennung der Euro-Münzen durch Verkaufsautomaten sei zufriedenstellend. Von den in manchen Ländern, insbesondere in Parkhäusern und an Tankstellen, immer noch eingesetzten Kassenautomaten, welche auch Banknoten akzeptieren, ist nicht die Rede. Angesichts des hohen Werts der Euro-Banknoten und der für ihre Erkennung erforderlichen kostspieligen Technologien wäre es wünschenswert, vom Einsatz von Banknoten-Erkennungsautomaten abzuraten. Die Automaten sollten also nur Geldmünzen oder Zahlungskarten annehmen.

5. Bekämpfung der Fälschung

5.1. Der Ausschuss nimmt den Beschluss des Rates vom Mai 2000 über die Verstärkung des strafrechtlichen Schutzes gegen Geldfälschung im Hinblick auf die Einführung des Euro zur Kenntnis(19), der die Empfehlung an die Mitgliedstaaten enthält, wirksame, angemessene und abschreckende Sanktionen gegen die Fälschung und das Inverkehrbringen von Fälschungen der einheitlichen Währung vorzusehen. Er muss jedoch enttäuscht feststellen, dass seine Anregung(20) wiederum nicht berücksichtigt wurde, entsprechende Vorbeugungs- und Strafmaßnahmen auch gegen die Fälschung und Verwendung alternativer Zahlungsmittel wie Zahlungskarten, Schecks und Reiseschecks in den Beschluss aufzunehmen.

5.2. Angesichts der heutigen weiten Verbreitung dieser Zahlungsmittel, die voraussichtlich mit der Einführung des Euro noch zunimmt (bereits heute werden in einigen Supermärkten bestimmter Länder 70-80 % des Tagesumsatzes mit Karten bezahlt), wird empfohlen, diese alternativen Zahlungsmittel mit ähnlichen, wenn auch im Verhältnis nicht so strengen Maßnahmen wie bei Banknoten und Münzen zu schützen.

5.2.1. Diese Maßnahmen müssten sowohl aus Gründen des Schutzes der Interessen der Bürger als auch - und umso mehr - als Maßnahmen im Rahmen der Bekämpfung des organisierten Verbrechens getroffen werden. Die Beschränkung der Aufmerksamkeit auf den Schutz der offiziellen Währung stellt eine reduzierte Sichtweise des Schutzes des öffentlichen Interesses dar, das sich auf den Staat als solchen beschränkt: Das Interesse der Gesellschaft (Schutz der Bürger und Bekämpfung des organisierten Verbrechens) ist jedoch in wirtschaftlicher, vor allem aber gesellschaftlicher Sicht ebenso wichtig. Der Ausschuss erwartet von der Kommission, dass sie sich umgehend dafür einsetzt, dass geeignete Maßnahmen getroffen werden.

5.3. Das Thema Fälschung und Inverkehrbringen von Geld und sonstiger Zahlungsmittel steht im allgemeineren Rahmen der Bekämpfung des organisierten Verbrechens, das der Ausschuss in seiner Stellungnahme(21) behandelt hat. Darin wurden die Mitgliedstaaten aufgefordert, dringend eine Neuordnung ihrer Strukturen und Vorschriften vorzunehmen, um zu einer wirksamen Koordinierung der Verbrechensbekämpfungsmaßnahmen zu gelangen. Die Kommission hat hierzu eine - auf die Fälschung des Euro beschränkte - Verordnung vorgeschlagen, deren Verabschiedung jedoch durch Verzögerungen und Hindernisse aufgehalten wird, die angesichts der Dringlichkeit und Wichtigkeit des Problems keinesfalls zu rechtfertigen sind.

6. Die nationalen Pläne für die Bargeldumstellung

6.1. Der Zeitraum unmittelbar nach dem 31. Dezember 2001 stellt vielleicht die heikelste Phase der gesamten "Operation Euro" dar, da sie neben den von Berufs wegen vorbereiteten Gruppen auch die Gesamtheit der Bürger einschließlich der Bevölkerungsgruppen betrifft, von denen keine perfekte Kenntnis der Regeln und Verfahren erwartet werden kann. Jeder Mitgliedstaat hat geeignete Maßnahmen getroffen, die vermutlich die Notwendigkeiten und Gepflogenheiten in jedem Land berücksichtigen.

6.2. Bei der Vorablieferung von Euro-Banknoten und -Münzen verfolgt jeder Staat seine eigene Politik. Für den Handel und für Dienstleistungsbetriebe besteht - insbesondere in entlegenen Gebieten - das Hauptproblem darin, vom ersten Tag an über genügend Bargeld zu verfügen, um den Kunden Wechselgeld in Euro geben zu können und das Personal an den Umgang mit der neuen Währung zu gewöhnen. Das Hauptinteresse der breiten Öffentlichkeit besteht hingegen darin, bei der Erkennung der verschiedenen Münzen und Banknoten eine gewisse Routine zu entwickeln; zu diesem Zweck dürften jedoch die Abbildungen in den Broschüren und Faltblättern, die bereits im Umlauf sind oder zur gegebenen Zeit nachgedruckt und verbreitet werden, völlig ausreichen. Für die routinemäßige Unterscheidung zwischen Original und Fälschung dürften dem Durchschnittsbürger aber wohl die nötigen Kenntnisse fehlen.

6.3. Handel und Dienstleistungsbereich sind die Sektoren, die sich am stärksten vor Fälschungen schützen müssen: Sie sollten - vom ersten Tag an! - über kostengünstige, aber leistungsfähige Apparate verfügen, die Fälschungen erkennen können. Vielleicht sind einschlägige Maßnahmen schon getroffen oder geplant, ohne dass dies dem Ausschuss bekannt ist.

6.4. Zwei große Probleme scheinen darin zu bestehen, erstens Schlangen an den Bankschaltern bei der Ausgabe der neuen Währung vom ersten Tag an zu vermeiden und zweitens dafür zu sorgen, dass der Handel auch bei Zahlungen in Landeswährung - nach Möglichkeit - das Wechselgeld in Euro auszahlen kann. Hier hat die Informationspolitik eine entscheidende Rolle zu spielen, wobei das Fernsehen das wirksamste, überzeugendste und pro Zuschauer auch billigste Medium ist. Die Bürger müssen darüber informiert werden, dass sie problemlos noch eine Weile (fast überall zwei Monate lang) in Landeswährung bezahlen können, es für sie jedoch zweckmäßig - wenn auch nicht Pflicht - wäre, im Dezember 2001 alles Bargeld, das sie für ihre momentanen Ausgaben nicht brauchen, auf ihr Konto einzuzahlen; andererseits ist es für sie auch problemlos, wenn ein Händler, der gerade kein Wechselgeld in Euro hat, es in Landeswährung auszahlt. Als Botschaft muss also vermittelt werden, dass wenn die Bürger den Ratschlägen folgen, die von ihnen befürchteten Komplikationen und Schwierigkeiten kaum auftreten werden. Diesbezüglich ruft der Ausschuss seinen - zu verschiedenen Anlässen mehrmals vorgebrachten - Vorschlag in Erinnerung, die Verbraucher und den Handel davon zu überzeugen, elektronische Zahlungsmittel massiv zu verwenden. Allein bei diesen Zahlungsmitteln sind Umrechnungen, Nachzählungen, Zweifel und Wechselgeld ausgeschlossen.

6.5. Der Geldumtausch bei Banken in "vertretbaren" Beträgen wird gebührenfrei sein, allerdings, worauf hinzuweisen wäre, nur der Umtausch der Landeswährung in Euro, während für den Umtausch ausländischer Geldscheine weiterhin Gebühren für die Bearbeitung und Rücksendung anfallen, zu den schon jetzt geltenden Bedingungen, die nicht oder höchstens im Sinne einer Gebührensenkung verändert werden dürfen. Es sollte ferner darauf hingewiesen werden, dass ausländische Geldmünzen normalerweise nicht umgetauscht werden können, da ihre Bearbeitung im Verhältnis zu ihrem Wert zu hohe Kosten verursacht. Für die einzelnen Bürger ist dieses Problem von geringer Bedeutung; in einigen Ländern finden Kampagnen statt, damit ausländische Münzen für Wohltätigkeitszwecke oder Forschungsinstitute eingezahlt werden: Diese Initiativen sollten größere Verbreitung finden.

6.6. Was den Umtausch "haushaltsüblicher" oder besser gesagt "vertretbarer" Beträge für Bürger, die über kein Bankkonto verfügen, anbelangt, so sollten die Banken diesen Umtausch gebührenfrei vornehmen. Wenn diese Frage richtig angegangen wird, dürfte sie keine Probleme aufwerfen: Wer kein Konto hat, dürfte den Besitz großer Beträge kaum rechtfertigen können. Der Hoechstbetrag sollte jedenfalls so angesetzt werden, dass die Geldwäsche durch das organisierte Verbrechen nicht erleichtert wird: Dieses könnte die Gelegenheit nutzen, Schwarzgeld durch eine Reihe von Personen umtauschen zu lassen, die an verschiedenen Schaltern jeweils erklären, kein Konto zu besitzen.

6.6.1. Gegen den in obiger Ziffer vertretenen Standpunkt ist eingewandt worden, dass in einigen Mitgliedstaaten nicht alle Bürger über ein Bank- (oder Post-)konto verfügen und viele noch zu Hause große Geldbeträge aufbewahren. Da niemand verpflichtet werden kann, bei Bank oder Post ein Konto oder Sparbuch zu eröffnen, bleibt das Problem der Unterscheidung zwischen "legalem" und "illegalem" Geld, das aber mit den bestehenden Gesetzen gegen die Geldwäsche gelöst werden kann. In den meisten Ländern ist darin vorgeschrieben, dass der über eine bestimmte Höhe hinausgehende Bargeldbesitz von bestimmten Personen gerechtfertigt werden muss: Jegliche Ausnahme von diesen Vorschriften würde den Geldwäschern genau die Tür öffnen, die ihnen per Gesetz verschlossen werden sollte. Der Ausschuss empfiehlt, diese Vorschriften allgemein einzuführen.

6.7. Ein Aspekt, der bei den praktischen Modalitäten für den Umtausch von Banknoten und Münzen in Euro berücksichtigt werden muss, ist die Logistik: Die breite Öffentlichkeit hat kaum eine Vorstellung von den riesigen Mengen, den Problemen des Transports, der Aufbewahrung, der Bewachung, des Schutzes, der Verteilung, der Einsammlung und der Vernichtung der Geldbestände, die aus dem Verkehr gezogen werden. Die Zentralbanken und einzelstaatlichen Bankensysteme arbeiten seit langem daran, die auftretenden, nicht einfachen Probleme zu lösen, doch hat der Ausschuss den Eindruck, dass einige dieser Probleme überhaupt noch nicht gelöst sind. Eine Ermahnung zur Eile scheint hier unangebracht und wäre angesichts der Professionalität des Sektors ungerecht; der Ausschuss möchte jedoch darauf aufmerksam machen, dass praktische Hindernisse im letzten Moment einige Maßnahmen undurchführbar machen könnten, die heute als vernünftig und nützlich betrachtet werden.

7. Teil II - Die Empfehlung

7.1. Wie bereits in der Einleitung erwähnt, finden die Informationen und Erwägungen in der Mitteilung und den "Texten zum Euro" in der Empfehlung ihren Niederschlag. Der Ausschuss folgt bei seinen Ausführungen deren Muster und behandelt die verschiedenen Dokumente in der gleichen Reihenfolge, um seine Überlegungen klarer darzustellen und seine Ansichten verständlicher zu machen.

7.2. Artikel 1. Die Empfehlungen in diesem Artikel ("Die Verwender der neuen Währung informieren") folgen dem richtigen Konzept der Weitergabe der Informationen im "Osmoseverfahren", und der Ausschuss kann dem nur zustimmen, macht jedoch auf die verschiedenen Vorbehalte und Hinweise unter obiger Ziffer 3 aufmerksam. Er empfiehlt insbesondere, sich vor allem auf die Branchenverbände und die Banken sowie in zweiter Linie auf die Mitgliedstaaten und ihre Behörden (wenn sich dies als unerlässlich erweist) zu stützen. Da sich die Kampagnen an die einzelstaatliche Öffentlichkeit und Branchen richtet, erscheinen Maßnahmen der europäischen Institutionen nicht erforderlich. Insbesondere muss dabei berücksichtigt werden, wie viel insgesamt bereits ausgegeben wurde: Ohne über Daten zu verfügen, kann man doch mit Sicherheit sagen, dass noch nie eine Informationskampagne so hohe "Kosten pro Kontakt" bei so enttäuschenden Ergebnissen verursacht hat.

7.3. Artikel 2: "Den Bürgern bei der Gewöhnung an den Euro helfen". Den Mitgliedstaaten wird empfohlen, dafür zu sorgen, dass spätestens im letzten Quartal 2001 die Reihenfolge der doppelten Preisangabe umgekehrt wird: Erst der Preis in Euro in Großschrift und dann der entsprechende Betrag in Landeswährung. Diese Maßnahme ist vernünftig, man sollte sich jedoch nicht der Illusion hingeben, dass sie in jedem Fall wirksam wäre: Sie nützt nur, wenn der Verbraucher bereits über ein Konto in Euro verfügt; wenn er hingegen über Landeswährung verfügt (bar oder auf seinem Konto), ist er sowieso gezwungen, den Betrag in Landeswährung zu beachten. Allgemein gesagt ist nicht sicher, ob der Verbraucher durch diese Maßnahme daran gewöhnt werden kann, Beträge umzurechnen; ob ja oder nein kann nur die Praxis erweisen. Vermutlich gewöhnen sich die erfahreneren Verbraucher eher an die Umrechnung; die weniger Kundigen werden die Hilfe der Verkäufer benötigen.

7.3.1. Im Jahr 2001 sollten die öffentlichen Verwaltungen und die Unternehmen die Löhne und Gehälter ihrer Beschäftigten in Euro auszahlen, ebenso die Renten und Pensionen. Dies könnte einen Teil der Beschäftigten veranlassen, ihr Konto auf Euro umzustellen, ein an sich positiver Entschluss, um sich an die neue Währung zu gewöhnen. Der Ausschuss macht jedoch auf ein Problem aufmerksam: Wenn, was wahrscheinlich ist, sich nur ein Teil der Beschäftigten so entscheidet, ist eine Zusammenarbeit zwischen jenen, die die Gehälter auszahlen, den Beschäftigten und dem Bankensystem erforderlich, damit von vornherein festgestellt werden kann, welche Beträge in Euro gutzuschreiben sind (sofern die Betreffenden schon ein Konto in Euro haben) und welche in Landeswährung umgerechnet werden müssen. Angesichts der Dynamik der Eröffnung neuer Konten - die sicher nicht alle gleichzeitig eröffnet werden - stellt die ständige Aktualisierung der Dateien einen nicht unerheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand dar.

7.3.2. Besser als jede Werbekampagne könnte das Fernsehen durch die Ausstrahlung von Gewinnspielen, Quizsendungen usw. zur allgemeinen Verbreitung des Euro beitragen, gäbe man sich nur die Mühe - und zwar in diesem Fall möglichst rasch -, die gewonnenen oder zu gewinnenden Beträge in Euro statt in Landeswährung anzugeben. Dies gilt auch für Lotterien. Wetten usw. Auch wenn dies unseriös erscheinen mag, würde damit doch ein ernsthafter Zweck verfolgt, weshalb diese Idee nach Ansicht des Ausschusses zumindest gebührend in Erwägung gezogen werden sollte.

7.4. Artikel 3: "Private und Geschäftsleute zu praktischen Erfahrungen mit dem Euro anregen". Es wird vorgeschlagen, dass das Bankensystem die Konten und Zahlungsmittel zu Beginn des dritten Quartals 2001 auf eigene Initiative auf Euro umstellt, sofern einzelne Kunden dies nicht ausdrücklich ablehnen. Die Kontoauszüge sollten jeden Betrag in Euro und den Gegenwert in Landeswährung aufführen. So könnte der ohnehin unumgängliche Übergang zum Euro um mindestens ein Vierteljahr vorgezogen werden, was ein Teil der Kundschaft wohl begrüßen würde. Auch ein Teil des Bankensektors könnte daraus den Vorteil ziehen, die Auswirkungen eines "Big Bang" zum Jahresende abzuschwächen, sofern die bereits eingeführten Umrechnungsprogramme dies erlauben. Dies scheint jedoch nicht auf alle Kreditinstitute zuzutreffen. Die Mitgliedstaaten sollten die Betroffenen konsultieren und es auf jeden Fall vermeiden, die vorgezogene Umstellung als Zwangsmaßnahme einzuführen.

7.4.1. Zur Ergänzung des oben Gesagten macht der Ausschuss auf die vorhandene Wechselwirkung zwischen den Bestimmungen in Artikel 2 und 3 aufmerksam: Wenn die Löhne und Gehälter bis Ende 2001 weiter in Landeswährung ausgezahlt werden - was auf viele Unternehmen zutreffen dürfte - muss der Beschäftigte in zwei Währungen denken, wenn sein Konto zwangsweise auf Euro umgestellt wird. Das gleiche Problem stellt sich umgekehrt bei Arbeitnehmern, deren Lohn/Gehalt in Euro ausgezahlt, deren Konto jedoch in Landeswährung geführt wird. Allgemein gesagt wäre es wünschenswert, dass die Umstellung der Löhne/Gehälter und jene der Konten auf Euro gleichzeitig erfolgten: Dies ist jedoch nicht leicht zu bewerkstelligen und erfordert die Einbeziehung der Betroffenen - Gewerkschaften, Verbraucher und Banken.

7.5. Artikel 4: "Den Umfang der Ende 2001 umzustellenden Operationen vermindern". Der Ausschuss stimmt diesem Artikel uneingeschränkt zu: Geldangaben in Verträgen, Aufträgen des Staates sowie betreffend das Eigenkapital von neuen Unternehmen sollten immer in Euro erfolgen, vor allem - ja sogar zwingend -, wenn sie über den 31. Dezember 2001 hinaus gültig sind. Entsprechend ist auch bei Tarifverhandlungen zwischen den Sozialpartnern zu verfahren. Zu der Anregung, die Kunden aufzufordern, im Dezember alle nicht unmittelbar benötigten Bargeldbestände auf ihr Konto einzuzahlen, hat sich der Ausschuss bereits zustimmend geäußert(22).

7.5.1. Eine flankierende Maßnahme zur Reduzierung der Menge von Operationen, die in Euro umzurechnen sind, könnte der Erlass einer Vorschrift sein, die von einigen Mitgliedstaaten aus anderen Gründen schon längst erlassen wurde: das Verbot, Löhne, Gehälter und Renten bar auszuzahlen, anstatt sie auf Bank- oder Postkonten gutzuschreiben. Dies hätte nicht nur im Hinblick auf die Umrechnung in Euro Vorteile, vielmehr könnte dadurch auch der Versuchung zu Überfällen auf Personen, Banken und Postämter entgegengewirkt und darüber hinaus die Schwarzarbeit bekämpft werden. Einige haben sich gegen den Zwangscharakter einer solchen Maßnahme ausgesprochen - der jedoch in einigen Ländern keine Probleme verursacht zu haben scheint; wenn aber tatsächlich kein Zwang ausgeübt werden soll, lohnt es sich nach Ansicht des Ausschusses, zumindest alle Hebel in Bewegung zu setzen, um die Barauszahlung von Löhnen, Gehältern und Renten einzuschränken.

7.6. Artikel 5: "Den Übergang zu Euro-Banknoten und -Münzen erleichtern". Die in diesem Artikel vorgesehenen Maßnahmen wurden unter obiger Ziffer 6 der vorliegenden Stellungnahme kommentiert; der Ausschuss ist damit einverstanden, macht jedoch auf mögliche logistische Hindernisse(23) (Ziffer 6.7), auf die notwendige Bekämpfung der Geldwäsche(24) (Ziffer 6.6) und auf den Schutz vor Betrug und Fälschungen(25) (Ziffern 5.2 und 6.2) aufmerksam. Nebenbei bemerkt wünscht der Handel den Ersatz der Barzahlung durch Kartenzahlung schon heute und unabhängig von der Umstellung auf den Euro: Die Verbraucher werden ausdrücklich aufgefordert, bei Streiks der Geldtransporteure mit Karte zu bezahlen; jedoch ist eine Reduzierung der Barbestände auch in normalen Zeiten erforderlich.

8. Schlussfolgerungen

8.1. Der Ausschuss stimmt der Notwendigkeit einer weiteren multimedialen, v. a. jedoch im Fernsehen übertragenen Informationskampagne im Hinblick auf die Umstellung der Landeswährungen auf Euro zu, empfiehlt jedoch, diese zur richtigen Zeit, mit möglichst geringem Einsatz einzelstaatlicher öffentlicher Gelder und vor allem mit möglichst geringem Einsatz von EG-Mitteln durchzuführen: In der Praxis ist jedes Land für seine eigene Kommunikationspolitik verantwortlich.

8.2. In diesem Sinne sollte die "politische Botschaft" über die Vorzüge des Euro und seinen Nutzen für Europa den einzelstaatlichen Behörden überlassen werden, die allein in der Lage sind, die Zweckmäßigkeit, die geeignetsten Vermittlungsmethoden und die Sensibilität ihrer Bürger einzuschätzen.

8.3. Die praktischen Probleme beim Übergang zur einheitlichen Währung sind vielfältig, dürfen aber weder in der Praxis noch in den Informationen für die Bürger dramatisiert werden. Letztere müssen im Übrigen mitarbeiten, was die Verhaltensweisen und die praktische Umsetzung der Empfehlungen anbelangt: keine großen Barbeträge besitzen oder umtauschen, Schlangen bei der Beschaffung des neuen Geldes vermeiden, sofern noch nicht geschehen Bank- oder Postkonten in Euro eröffnen und möglichst häufig Zahlungskarten verwenden.

8.4. Banken und Handel werden eine zentrale Rolle spielen: erstere bei der Umstellung der Kontoführung und aller Geschäftsbeziehungen sowie in logistischer Hinsicht beim Empfang, der Lagerung und der Verteilung des neuen Geldes, und letzterer bei der Entgegennahme des neuen Geldes von seinen Kunden, bei der Einzahlung bei Banken und nötigenfalls bei der Rückgabe von Wechselgeld in Euro. All dies betrifft Aspekte der Vorablieferung von Münzen und Geldscheinen mit den damit verbundenen Logistik-, Sicherheits- und Zinsberechnungsproblemen.

8.5. Da sich der Ausschuss bewusst ist, dass diese Frage in der Zuständigkeit der einzelstaatlichen Behörden liegt und Gegenstand heikler Verhandlungen ist, möchte er dazu nicht Stellung beziehen. Die logistischen Probleme müssen von den dafür zuständigen Stellen gelöst werden, schließlich hängen sie auch von der Dauer des Parallelumlaufs der alten und der neuen Währung ab. Diesbezüglich macht der Ausschuss darauf aufmerksam, dass die logistischen Probleme umso größer sein dürften, je kürzer diese Übergangszeit bemessen ist.

Brüssel, den 29. März 2001.

Der Präsident

des Wirtschafts- und Sozialausschusses

Göke Frerichs

(1) KOM(2000) 443 endg.

(2) Nr. 38 und Nr. 41 vom August 2000.

(3) ABl. C 18 vom 22.1.1996, S. 112.

(4) ABl. C 56 vom 24.2.1997, S. 65.

(5) ABl. C 73 vom 9.3.1998, S. 130.

(6) Siehe Mitteilung, Ziffer 1 a).

(7) ABl. C 18 vom 22.1.1996, S. 112, Ziffer 6.5.1.

(8) ABl. C 18 vom 22.1.1996, S. 112, Ziffer 5.3.4.

(9) Siehe Kommission, "Texte zum Euro" Nr. 38 vom August 2000, Ziffer 2, S. 5 (englische Fassung).

(10) Ziffer 2 a).

(11) "Texte zum Euro" Nr. 38.

(12) Ziffer 2 b).

(13) ABl. C 18 vom 22.1.1996, S. 112, Ziffer 6.1.5.

(14) Kapitel B, 2 a.

(15) "Texte zum Euro" Nr. 38, Ziffer 2.2, S. 10.

(16) ABl. C 18 vom 22.1.1996, S. 112, Ziffer 8.2.3.

(17) ibd., 5.3.13.

(18) ABl. C 73 vom 9.3.1998, S. 130, Ziffern 5.4 und 5.4.1.

(19) Siehe auch Maßnahmen für die Einsetzung einer Lenkungsgruppe für eine interinstitutionelle Strategie zwischen EZB und Europol (Gemeinsame Pressemitteilung, 24.3.2001).

(20) ABl. C 18 vom 22.1.1996, S. 112, Ziffern 7.13 und 7.14.

(21) ABl. C 268 vom 19.9.2000, S. 48.

(22) Ziffer 6.4.

(23) Ziffer 6.7.

(24) Ziffer 6.6.

(25) Ziffer 5.2. und 6.2.