Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der "Mitteilung Strukturindikatoren"
Amtsblatt Nr. C 139 vom 11/05/2001 S. 0079 - 0084
Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der "Mitteilung 'Strukturindikatoren'" (2001/C 139/15) Die Kommission beschloss am 3. Oktober 2000, den Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 262 des EG-Vertrags um Stellungnahme zu der vorgenannten Mitteilung zu ersuchen. Die mit der Vorbereitung der Arbeiten beauftragte Fachgruppe Wirtschafts- und Währungsunion, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt nahm ihre Stellungnahme am 8. Februar 2001 an. Berichterstatterin war Frau Bulk. Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 379. Plenartagung am 28. Februar 2001 und 1. März 2001 (Sitzung vom 1. März) mit 87 gegen 1 Stimme bei 2 Stimmenthaltungen folgende Stellungnahme. 1. Einleitung 1.1. Auf der Sondertagung des Europäischen Rats von Lissabon (23. und 24. März 2000) setzte sich die Union ein neues strategisches Ziel zur Förderung von Beschäftigung, Wirtschaftsreformen und sozialem Zusammenhalt als Teil eines wissensbasierten Wirtschaftsraums: "die Union zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen - einem Wirtschaftsraum, der fähig ist, ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und einem größeren sozialen Zusammenhalt zu erzielen" (Ziff. 5). 1.2. Der Europäische Rat war der Ansicht, dass die bestehenden Grundzüge der Wirtschaftspolitik und der Luxemburg-, der Cardiff- und der Köln-Prozess hierfür die erforderlichen Instrumente bieten und dass sich die Grundzüge der Wirtschaftspolitik zunehmend auf die mittel- und langfristigen Auswirkungen der Strukturpolitiken und auf die Reformen zur Förderung des wirtschaftlichen Wachstumspotentials, der Beschäftigung und des sozialen Zusammenhalts sowie auf den Übergang zu einer wissensbasierten Wirtschaft konzentrieren sollten (Ziff. 35). Das Verfahren der offenen Koordinierung mit genau festgesetzten Zielen, Fristen und einem Benchmarking wurde auf Bereiche der Wirtschafts-, Struktur- und Sozialpolitik ausgedehnt. 1.2.1. Die Reformen in den vier Politikbereichen verstärken sich gegenseitig, da zahlreiche Verbindungen nicht nur zwischen diesen Bereichen, sondern zur Gesamtwirtschaftslage bestehen. Für eine optimale Nutzung der strukturellen Wirtschaftsreformen ist ein klarer und kohärenter Ansatz erforderlich, der die Zusammenhänge zwischen den verschiedenen Märkten berücksichtigt. 1.2.2. Der Europäische Rat ersuchte die Kommission, anhand zu vereinbarender struktureller Indikatoren in Bezug auf Beschäftigung, Innovation und Forschung, Wirtschaftsreformen und sozialen Zusammenhalt einen jährlichen Synthesebericht über die Fortschritte zu erstellen (Ziff. 36). 1.3. Der Europäische Rat von Feira (19. und 20. Juni 2000) forderte die Kommission auf, bis Ende September einen Bericht über das vorgeschlagene Konzept für Indikatoren und Referenzwerte vorzulegen, das sowohl in einzelnen Politikbereichen als auch für den zusammenfassenden Bericht für die Frühjahrstagung des Europäischen Rates verwendet werden kann, um die notwendige Kohärenz und eine einheitliche Darstellung zu gewährleisten (Ziff. 38). Mit der vorliegenden Mitteilung kommt die Kommission den Forderungen der Europäischen Räte von Lissabon und Feira nach. 1.4. Die Kommission legt in der Mitteilung 27 Indikatoren fest, die für ihren Synthesebericht für den Europäischen Rat von Stockholm im Frühjahr 2001 genutzt werden sollen. Die von der Kommission vorgeschlagenen Indikatoren sind ein wichtiges Instrument, um die Fortschritte zu verfolgen und zu vergleichen und gleichzeitig die Effizienz der politischen Maßnahmen der Mitgliedstaaten in den vorgenannten Bereichen bewerten zu können. Anhand dieser Bewertung sollen auch kurz- und mittelfristige Leitlinien für die Wirtschafts- und Sozialpolitik festgelegt werden. 2. Allgemeine Bemerkungen 2.1. Der Ausschuss schickt ausdrücklich voraus, dass strukturierte Jahresberichte über die Fortschritte in den genannten Politikfeldern sicher von Nutzen sind für ein Konzept, bei dem Mitgliedstaaten sich gegenseitig beobachten und anspornen und ein System von Indikatoren und Benchmarks abgesprochen wird, damit der Mechanismus der gegenseitigen Verantwortung greifen kann. Der Schwerpunkt könnte dann weniger auf Benchmarks und mehr auf Qualitätsindikatoren und Berichten der einzelnen Staaten liegen. 2.2. Deshalb begrüßt der Ausschuss den Vorschlag der Kommission auch sehr. Die von der Kommission vorgeschlagenen Indikatoren sind als die verschiedenen Teile eines Puzzles anzusehen. Sie sind auf die vier vorgenannten Politikbereiche aufgeteilt. Durch die Verwendung allgemeiner Wirtschaftsindikatoren lässt sich feststellen, in was für einem gesamtwirtschaftlichen Umfeld die Strukturreformen durchgeführt werden. So sind vollkommen transparente Bewertungen und Vergleiche zwischen den Mitgliedstaaten und den anderen Industriestaaten (wie den Vereinigten Staaten und Japan) möglich. 2.3. Eine ausgesprochen nützliche Voraussetzung für das von Rat und Kommission befürwortete Verfahren der offenen Koordinierung, das Ausüben gegenseitigen Drucks ("peer pressure") und das Benchmarking der Mitgliedstaaten untereinander dürfte das Vorhandensein fundierten Datenmaterials sein, das eine gegenseitige Abstimmung und den Vergleich einzel-staatlicher Vorgehensweisen erst ermöglicht. 2.3.1. Deshalb ist darauf zu achten, dass die Indikatoren den Vergleich der Leistungen der Mitgliedstaaten erlauben. Indikatoren, die nur ein Bild von der Europäischen Union als Ganzes vermitteln, sind für eine Koordinierung der Mitgliedstaaten unzureichend. Denn es muss nicht nur festgestellt werden, inwieweit die Union als Ganzes die Vereinbarungen von Lissabon erfuellt, sondern es ist ebenso wichtig, zu beurteilen, inwieweit die einzelnen Mitgliedstaaten dies tun. 2.4. Der Ausschuss weist nachdrücklich darauf hin, dass die Indikatoren auf einer soliden theoretischen Grundlage stehen müssen. Die statistischen Quellen, auf denen die Indikatoren beruhen, müssen auf jeden Fall unumstritten und eindeutig messbar sein. Zudem haben sie folgende Merkmale aufzuweisen: - die Kosten für die Datenerhebung müssen in einem vernünftigen Verhältnis zu den Ergebnissen stehen; - die Daten müssen schnell verarbeitet und zur Verfügung gestellt werden können; - die quantitativen Daten müssen über öffentliche Quellen verhältnismäßig leicht zugänglich sein; - die Indikatoren müssen gegen institutionelle Veränderungen auf den Märkten widerstandsfähig sein; - in der Zukunft anstehende neue Messungen müssen ebenfalls leicht durchzuführen sein. 2.5. Die Zuverlässigkeit der Schlussfolgerungen, die die Kommission in ihrem Synthesebericht aus den Indikatoren ziehen soll, steht und fällt mit der Zuverlässigkeit, Qualität und Aktualität des an Eurostat zu liefernden Zahlenmaterials. Die Indikatoren sollten - soweit möglich - vorzugsweise von den nationalen Ämtern für Statistik geliefert werden, da bei anderen Quellen häufig weniger über die Art und Weise der Datenerhebung und -angleichung bekannt ist. Es ist sehr wichtig, dass das Zahlenmaterial äußerst zuverlässig und so aktuell wie möglich ist. Denn nur unter diesen Voraussetzungen kann ein Indikator ein zuverlässiges Bild der tatsächlichen Lage in der Europäischen Union vermitteln. 2.5.1. Darum ist noch offen, ob die von der Kommission vorgeschlagenen Indikatoren für den Synthesebericht, der bereits in einem halben Jahr fertig sein muss, genutzt werden können. Es ist das erste Mal, dass die Kommission auf der Grundlage der vorgeschlagenen Indikatoren einen Synthesebericht erstellen soll; deshalb weist die Kommission in ihrer Mitteilung bereits selbst darauf hin, dass diese Indikatoren flexibel sind und ergänzt und verbessert werden können. Der Ausschuss empfiehlt denn auch nachdrücklich, der Weiterentwicklung und Verbesserung eines zuverlässigen statistischen Informationssystems Priorität einzuräumen. Angesichts der Komplexität und der Bedeutung der Weiterentwicklung der Indikatoren wird der Ausschuss unbeschadet der folgenden Bemerkungen die Entwicklung des statistischen Informationssystems im Auge behalten. 2.6. Der Ausschuss weist darauf hin, dass jedes Messinstrument dem Ziel dient, für das es eingesetzt wird, so auch die Strukturindikatoren. Die Entscheidung für bestimmte Indikatoren hängt vom Ziel des Syntheseberichts der Kommission ab: der Bewertung der Fortschritte bei der Umsetzung der strategischen Ziele von Lissabon, die darauf ausgerichtet sind, die Union zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen. 2.7. Gleichzeitig unterstreicht der Ausschuss, dass jeder der vorgeschlagenen Indikatoren nicht nur hohen Anforderungen in Bezug auf Zuverlässigkeit, Aktualität und Einheitlichkeit genügen muss, sondern das auf der Grundlage der Indikatoren gelieferte Zahlenmaterial auch einer Auslegung bedarf, damit die Fortschritte in der Wirtschafts-, Sozial- und Strukturpolitik beurteilt werden können. Dies ist mit einem zugrunde liegenden statistischen Informationssystem möglich, so dass bei der Auslegung beispielsweise die wirtschaftlichen und demografischen Merkmale eines Mitgliedstaats berücksichtigt werden. Um das auf dem Gipfel von Lissabon gesetzte Ziel eines hohen Beschäftigungsniveaus in einer wettbewerbsfähigen und dynamischen Wirtschaft wirklich erreichen zu können, ist eine fundierte Bewertung notwendig. Deshalb müssen auch die Auslegung und Bewertung des mit Hilfe der Indikatoren ermittelten Zahlenmaterials hohen Anforderungen in Bezug auf Nachvollziehbarkeit, Effizienz und Zuverlässigkeit genügen. 2.8. Der Ausschuss weist darauf hin, dass ein Großteil der vorgeschlagenen Indikatoren nicht neu ist. Sie wurden bereits u. a. für die volkswirtschaftliche Gesamtrechung der Mitgliedstaaten, die Grundzüge der Wirtschaftspolitik und den Beschäftigungspakt eingesetzt. 2.8.1. Der Ausschuss macht darauf aufmerksam, dass das Verhältnis zwischen dem jährlichen Synthesebericht der Kommission und den bestehenden Prozessen zur Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Fortschritts in der Europäischen Union klargestellt werden muss. Der Synthesebericht der Kommission und die bestehenden Prozesse hängen eindeutig zusammen, weshalb sich der Bericht nach Ansicht des Ausschusses ausgezeichnet als Grundlage für die politischen Leitlinien in den vorgenannten Bereichen eignet, auch dadurch, dass er bewertet, inwieweit die Mitgliedstaaten die strategischen Ziele von Lissabon umgesetzt haben. 2.8.2. Der zusätzliche Nutzen der von der Kommission vorgeschlagenen Indikatorenliste liegt daher nicht in den einzelnen Indikatoren begründet, sondern vielmehr darin, dass für die mit Hilfe der Indikatoren beobachteten Politikfelder ein integrierter Ansatz gilt. Für das von Rat und Kommission befürwortete Verfahren der offenen Koordinierung, bei dem die Mitgliedstaaten ihre Politik aufeinander abstimmen, kann eine klare, eine Struktur vorgebende Grundlage - wie sie im Synthesebericht der Kommission gegeben ist - äußerst nützlich sein. Mit Hilfe dieses Syntheseberichts kann die Europäische Kommission eine derartige Grundlage für die Diskussionen schaffen, die in den verschiedenen Ratsformationen geführt werden müssen. 2.9. Obwohl die Kommission darauf hinweist, dass die verschiedenen Indikatoren nicht isoliert betrachtet werden können, birgt die Einteilung in auf vier Politikbereiche aufgeteilte Einzelindikatoren die Gefahr, dass die direkten Querverbindungen und die Verflechtungen zwischen ihnen weniger deutlich hervortreten und so ein schiefes Bild entsteht. Zudem bestehen große Unterschiede zwischen den Wirtschaftsstrukturen der Mitgliedstaaten, wie z. B. in den Finanz-, Steuer- und Sozialschutzsystemen. Die Anwendung einzelner Indikatoren kann dem nicht gerecht werden. Außerdem kann eine Reihe von Einzelindikatoren nur schwerlich die Verflechtungen zwischen den verschiedenen Indikatoren im Detail beschreiben; mit einer detaillierteren Struktur, bei der die Indikatoren soweit wie möglich aus einem einzigen zugrunde liegenden Informationssystem abgeleitet werden, ließe sich ein deutlicheres Bild zeichnen. 2.9.1. Ein derartiges Informationssystem und die daraus abgeleiteten Indikatoren könnten dann auf die verschiedenen Wirtschaftssektoren und die allgemeine Wirtschaftsstruktur eines Staates "fein eingestellt" werden. So würden die von der Kommission vorgeschlagenen Indikatoren klar definiert und abgegrenzt, wodurch sie in den unterschiedlichen Wirtschaftsstrukturen der Mitgliedstaaten tatsächlich dasselbe messen könnten. Nur wenn diese Voraussetzung gegeben ist, lassen sich aus dem Synthesebericht tatsächlich Schlussfolgerungen über die Fortschritte bei der Umsetzung der strategischen Ziele von Lissabon ziehen. 2.9.2. Nach Meinung des Ausschusses muss natürlich die Erweiterung der Europäischen Union berücksichtigt werden. Nach dem Beitritt werden die statistischen Ämter der neuen Mitgliedstaaten gehalten sein, das Zahlenmaterial zur Ermittlung der von der Kommission vorgeschlagenen Indikatoren an Eurostat zu liefern. Deshalb muss festgestellt werden, inwieweit dieses Material bereits besteht. 3. Besondere Bemerkungen 3.1. Die Kommission stellt fünf allgemeine Wirtschaftsindikatoren auf, um das gesamtwirtschaftliche Umfeld zu veranschaulichen, in dem die Strukturreformen auf dem Arbeits-, Produktions- und Kapitalmarkt durchgeführt werden: das Pro-Kopf-BIP und die reale Wachstumsrate des BIP, die Energieintensität der Wirtschaft, die Arbeitsproduktivität (je Beschäftigten und je Arbeitsstunde), die Inflationsrate und der konjunkturbereinigte Haushaltssaldo. 3.1.1. Nach dem Vertrag von Amsterdam ist der Umweltschutz in die Gemeinschaftspolitik zu integrieren, um so eine nachhaltige Entwicklung zu erreichen. Die Grundzüge der Wirtschaftspolitik sollen dafür sorgen, dass für die verschiedenen Wirtschaftssektoren konsistente politische Maßnahmen vorgeschlagen werden. 3.1.1.1. Die Integrationsstrategien, die derzeit vom Rat entwickelt werden, haben bereits zur Festlegung verschiedener Indikatoren geführt, die für die einzelnen Sektoren und das Gesamtbild von Bedeutung sind. Indikatoren wie Energieeffizienz, Umweltinvestitionen und der Ausstoß von Treibhausgasen oder anderen Schadstoffen müssen - sowohl absolut als auch je BIP-Einheit - bei jeder Bewertung angewandt werden. Der Ausschuss fragt sich daher, warum ein derartiger Umweltindikator fehlt, wobei noch einmal darauf hingewiesen wird, dass die Indikatoren auf die Wirtschaftsstrukturen der Mitgliedstaaten und die verschiedenen Sektoren abgestimmt werden müssen. Nur so ist ein wirklicher Vergleich zwischen den Mitgliedstaaten möglich. Dazu müssen sie logischerweise aus einem in sich schlüssigen Informationssystem für Wirtschaft und Umwelt entliehen werden. Das so genannte NAMEA-System, das derzeit von EUROSTAT entwickelt (und bereits in 14 Mitgliedstaaten angewandt) wird, eignet sich hierfür ausgezeichnet. 3.1.1.2. Der von der Kommission vorgeschlagene Indikator für den gesamtwirtschaftlichen Hintergrund "Energieintensität der Wirtschaft" ist schwer zu beurteilen, da diese von der Wirtschaftsstruktur des Landes abhängt. Eine mögliche Alternative wäre die vorgenannte Energieeffizienz, die als gewichtete Summe des Energieverbrauchs in jedem Wirtschaftszweig im Verhältnis zum europäischen Durchschnitt für diesen Wirtschaftszweig definiert werden kann. 3.2. Beschäftigungsindikatoren 3.2.1. Die Erhöhung der Beschäftigung als Teil des wissensbasierten Wirtschaftsraums ist nach dem auf der Sondertagung des Europäischen Rates in Lissabon gefassten Beschluss einer der Kernpunkte des neuen strategischen Ziels der Europäischen Union. Vor diesem Hintergrund soll die Europäische Union bis 2010 eine Beschäftigungsquote von 70 % anstreben. Die durchschnittliche Beschäftigungsquote der Frauen soll dann über 60 % liegen. Dafür ist eine aktive Beschäftigungspolitik erforderlich. Bezugspunkte der ausgewählten Indikatoren sollen in erster Linie die beiden bis 2010 zu erreichenden strategischen Beschäftigungsziele sein. Für die Beschäftigung werden deshalb sieben Indikatoren vorgeschlagen: die Beschäftigungsquote, die Beschäftigungsquote von Frauen, die Beschäftigungsquote älterer Arbeitnehmer, die Arbeitslosenquote, die Quote der Langzeitarbeitslosigkeit, die Steuerquote von Niedriglohnempfängern und das lebenslange Lernen (Aus- und Weiterbildung Erwachsener). 3.2.2. Neben der besonderen Lage älterer Arbeitnehmer muss nach Ansicht des Ausschusses auch die Situation jüngerer Arbeitnehmer berücksichtigt werden. Gleichzeitig fällt auf, dass eine nach Männern und Frauen ebenso wie eine nach Jüngeren und Älteren aufgeschlüsselte Beschäftigungsquote fehlt. 3.2.3. Zur "Beschäftigungsquote von Frauen" merkt der Ausschuss an, dass diese zwar einen wichtigen Indikator darstellt, es aber auch wichtig ist, die Beschäftigungsquote von Männern zu messen, um die beiden miteinander vergleichen zu können. Außerdem hält es der Ausschuss für empfehlenswert, auch die Arbeitslosenquote nach Männern und Frauen aufzuschlüsseln. 3.2.4. Bezüglich des Indikators "Steuerquote von Niedriglohnempfängern" fragt sich der Ausschuss, ob dieser Indikator wirklich dasjenige misst, was politisch relevant ist. Die Kommission beabsichtigt, den Grad der Armut in der Gruppe mit den niedrigsten Einkommen zu messen. Es geht also weniger um die Steuerquote als vielmehr um die Einkommenslücke. Zweitens weist der Ausschuss darauf hin, dass die OECD hier als Quelle genannt ist und die Daten auf einer Modellbildung beruhen. Eurostat wendet eine leicht abweichende Definition an und verfügt über Daten aus Erhebungen, was der Ausschuss einer Modellierung vorzieht. 3.2.5. Was das "Lebenslange Lernen" angeht, betont der Ausschuss noch einmal, dass dieser Aspekt der Beschäftigungspolitik für die Bürger sehr wichtig ist, um notwendige Fertigkeiten und Kenntnisse erlangen und so ihre Position auf dem Arbeitsmarkt halten und wenn möglich verbessern zu können. Der Ausschuss weist jedoch darauf hin, dass die in den Mitgliedstaaten angewandten Definitionen sich leicht voneinander unterscheiden. Außerdem betrifft dieser Indikator die Produktionsfaktoren. Es sollten auch die Produktionsergebnisse beachtet werden. Gleichzeitig hält es der Ausschuss für wesentlich, dass auch bezüglich des lebenslangen Lernens nicht nur quantitative, sondern auch qualitative Indikatoren - wie Dauer und Relevanz der absolvierten Ausbildung - entwickelt werden. 3.3. Innovations- und Forschungsindikatoren 3.3.1. Technologische Entwicklungen und Verbesserungen der Qualität der Arbeit und der Kapitalströme im Produktionsprozess tragen in hohem Maße zum Wirtschaftswachstum bei und sind ein wichtiger Motor für Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung. Deshalb stellt die Verbesserung der Innovationsmöglichkeiten einen entscheidenden Teil des neuen strategischen Ziels der Europäischen Union dar. Der Übergang zu einer wissensbasierten Wirtschaft muss durch eine bessere Politik in den Bereichen Forschung und Entwicklung, Ausbildung und Informationsgesellschaft unterstützt werden. 3.3.1.1. Die Informationsgesellschaft hat in den vergangenen Jahren eine deutlich erkennbare Gestalt angenommen, und die technologischen Entwicklungen beschleunigen sich. Die Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologie für Verwaltung, Transaktionen und Kommunikation ist schon nahezu allgemein verbreitet. Mit den neuen Möglichkeiten der Informations- und Kommunikationstechnologie kann der Marktsektor seine Wettbewerbsfähigkeit erhöhen. Der exponentielle Anstieg der Möglichkeiten zum schnellen Informationsaustausch zwischen verschiedenen Akteuren führt zu (teilweise tiefgreifenden) Veränderungen von Organisationsstrukturen und Arbeitsprozessen. Die neuen Möglichkeiten der Informations- und Kommunikationstechnologie erhöhen die Mobilität von Wissen. Das wird sich sicher auf die Möglichkeiten des grenzüberschreitenden Einsatzes des Faktors Arbeit auswirken. 3.3.1.2. Deshalb werden für Innovation und Forschung sieben Indikatoren vorgeschlagen: die öffentlichen Ausgaben für Bildung, die Ausgaben für Forschung und Entwicklung, die Ausgaben für Informations- und Kommunikationstechnologie, der Internetzugang, die Hightechpatente, die Hightechexporte und das Risikokapital. 3.3.2. Allerdings haben Ältere und unqualifizierte Arbeitskräfte in der Regel schwer Zugang zur Informations- und Kommunikationstechnologie. Nicht nur das lebenslange Lernen ist für diesen Politikbereich von großer Bedeutung, sondern auch der Zugang von (Langzeit-)Arbeitslosen und den von ihnen abhängigen Personen zu dem neuen wissensbasierten Wirtschaftsraum; diesem Zugang muss Aufmerksamkeit geschenkt werden. Es ist ein integrierter Ansatz erforderlich, wobei nicht klar ist, inwieweit die Einzelindikatoren einem solchen gerecht werden. Denn es gilt, eine weitere Spaltung der Gesellschaft zu verhindern. Hier zeigt sich einmal mehr, wie wichtig es ist, ein zugrunde liegendes Informationssystem zu schaffen, mit dem analysiert werden kann, welche Bevölkerungsgruppen von dem wissensbasierten Wirtschaftsraum einen direkten oder indirekten Nutzen haben. Nur aggregierte Indikatoren sind demnach unzureichend. 3.3.3. Bezüglich des Indikators "Öffentliche Ausgaben für Bildung" bemerkt der Ausschuss, dass dies ein Inputindikator ist, der nicht genug über Qualitätsänderungen im Bildungswesen aussagt. Dieses Manko könnte durch die Einbeziehung des Indikators für die quantitative Entwicklung des Bildungswesens aus der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung ausgeglichen werden. Denn dieser Indikator berücksichtigt ja Qualitätsaspekte, und Eurostat wird hierzu harmonisierte Daten vorlegen. 3.3.4. Was den Indikator "Ausgaben für Forschung und Entwicklung" angeht, betont der Ausschuss, dass dies ebenfalls ein Inputindikator ist; er sollte nicht nur die Wertentwicklung, sondern auch die Entwicklung des absoluten Volumens widerspiegeln. 3.3.5. Bezüglich des Indikators "Hightechpatente" stellt der Ausschuss fest, dass es besser wäre, alle Patente einzubeziehen und nicht nur die des Hightechsektors. Denn die Wettbewerbsfähigkeit der Mitgliedstaaten wird auch durch die technologischen Entwicklungen in anderen Sektoren als der Hightechindustrie bedingt. 3.3.6. Mit Blick auf den Indikator "Hightechexporte" hält es der Ausschuss für wichtig, dass die in die übrigen Ausfuhren eingegangene Hightechproduktion mitbewertet wird. Es ist jedoch anzumerken, dass die Wettbewerbsposition eines Staates weniger durch eine hohe "Hightech"-Produktion, sondern vielmehr durch eine hochwertige Produktion von möglichst vielen Gütern und Dienstleistungen bestimmt wird. 3.4. Indikatoren der Wirtschaftsreform 3.4.1. Die Beschlüsse über das Zustandekommen der WWU und die Einführung des Euro waren Marksteine auf dem Weg zu einem integrierten europäischen Binnenmarkt. Die technologischen Fortschritte und die Globalisierung gaben diesen Integrationsprozessen bezüglich des Güter- und Kapitalmarkts einen weiteren Impuls. Für den Politikbereich Wirtschaftsreform werden die sieben folgenden Indikatoren für Marktintegration und Markteffizienz vorgeschlagen: die Handelsintegration, das relative Preisniveau und die Preiskonvergenz, die Preise in netzgebundenen Wirtschaftszweigen, das öffentliche Beschaffungswesen, die sektoralen und Ad-hoc-Beihilfen, die grenzübergreifenden Bankgeschäfte sowie das Kapitalaufkommen an den Aktienmärkten. 3.4.2. Der Ausschuss hält den Indikator "Handelsintegration" für wenig sinnvoll. Aussagekraft hat höchstens die Entwicklung dieses Indikators. 3.4.3. Was den Indikator "relatives Preisniveau und Preiskonvergenz" angeht, weist der Ausschuss auf die Schwierigkeit hin, einen vergleichbaren Warenkorb zu finden, der zudem für alle betroffenen Staaten relevant ist. Innerhalb der Europäischen Union wird versucht, dieses Problem mit Hilfe von Kaufkraftparitäten zu lösen. Die Qualität dieser Daten lässt jedoch bisher zu wünschen übrig. 3.4.4. Mit Blick auf den Indikator "grenzübergreifende Bankgeschäfte" fragt sich der Ausschuss, ob die hier gemeinten sehr detaillierten Informationen auch für alle Mitgliedstaaten vorliegen. Zudem bemerkt der Ausschuss, dass der Indikator "Kapitalkosten", den die Kommission zu entwickeln vorschlägt, vielleicht besser geeignet ist, das Ziel Integration der Finanzmärkte zu messen, als der obige Indikator. 3.4.5. Beim Indikator "öffentliches Beschaffungswesen" stellt sich der Ausschuss die Frage, ob dieser Indikator wirklich die Offenheit und Transparenz des Marktes für öffentliche Ausschreibungen in der Europäischen Union misst. Der Indikator berücksichtigt beispielsweise nicht die unterschiedliche Größe der Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten. Vielleicht wäre "der Wert der öffentlichen Ausschreibungen geteilt durch das BIP" ein besserer Indikator. Aber auch dieser Indikator sagt immer noch wenig über die Impulse für den Binnenmarkt aus, da der Wert der öffentlichen Aufträge, die schließlich an Unternehmen aus anderen Mitgliedstaaten vergeben werden, nicht gemessen wird. 3.5. Indikatoren des sozialen Zusammenhalts 3.5.1. Die Struktur der Erwerbsbevölkerung ändert sich. Dadurch ergibt sich angesichts eines enger werdenden Arbeitsmarktes die wichtige Aufgabe, dafür zu sorgen, dass die Erwerbspersonen vermittelbar und gut ausgebildet sind und sich ständig weiterbilden. Die Armut zu bekämpfen und dafür zu sorgen, dass Menschen im Berufsleben weiterhin aktiv sein können, sind nach wie vor große Herausforderungen. Dies zeigt, dass die klassischen Kernaufgaben der Wirtschafts- und Sozialpolitik immer noch bestehen: die Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe durch Arbeit; ein reibungslos funktionierender Arbeitsmarkt; eine ausgewogene Einkommensverteilung; die Garantie eines Einkommens für Menschen, die nicht in der Lage sind, es selbst zu verdienen; die Vermeidung der Sozialleistungsabhängigkeit und der vorzeitigen Ausgrenzung aus dem Berufsleben. 3.5.2. Für den sozialen Zusammenhalt werden sechs Indikatoren vorgeschlagen: die Einkommensverteilung (Einkommensquintil), die Armutsquote vor und nach sozialen Transferleistungen, die Persistenz der Armut, die erwerbslosen Haushalte, der regionale Zusammenhalt (regionale Abweichung des Pro-Kopf-BIP in KKS) sowie die frühzeitigen Schulabgänger, die keine weiterführende Bildungseinrichtung besuchen oder Ausbildung absolvieren. 3.5.3. Das hehre Ziel, der wettbewerbsfähigste und dynamischste wissensbasierte Wirtschaftsraum der Welt zu werden, bedeutet u. a., die Armut zu bekämpfen. Zur Bekämpfung der Armut und der sozialen Ausgrenzung gehören die Förderung des Zugangs zu guten Arbeitsplätzen und des Zugangs aller zu Finanzmitteln, Rechten, Gütern und Dienstleistungen. Der von der Kommission auf dem Europäischen Rat von Lissabon vorgebrachte Vorschlag, die Zahl der unter der Armutsgrenze lebenden Menschen von heute 18 % auf 15 % im Jahr 2005 und 10 % im Jahr 2010 zu reduzieren und die Zahl der in Armut lebenden Kinder bis 2010 zu halbieren, ist zu berücksichtigen. Der Ausschuss merkt an, dass der vorgeschlagene Armutsindikator auf einer relativen Armutsgrenze beruht, wodurch die Armutsnorm sich in dem jeweiligen Mitgliedstaat automatisch mit dem Einkommensniveau verändert. Der Ausschuss hält es für ausgesprochen wichtig, auch die Dauer der Armut zu messen. Denn Haushalte, die mehrere Jahre unter der Armutsgrenze leben, sind in einer noch schwächeren Position als solche, die dies nur zeitweilig tun. 3.5.3.1. Es liegt deshalb auf der Hand, dass eine deutliche Koppelung der Indikatoren, mit denen die verschiedenen Aspekte der Beschäftigungspolitik überwacht werden, und derjenigen, die den sozialen Zusammenhalt messen, anzustreben ist. Hierzu eignet sich das so genannte "Sozialbilanzsystem", das derzeit im Rahmen eines Pilotprojekts von acht Mitgliedstaaten der Europäischen Union erarbeitet wird, ausgezeichnet. 3.5.3.1.1. Die Festlegung gemeinschaftlicher qualitativer und quantitativer Indikatoren kann als Grundlage für die Entwicklung eines Verfahrens der offenen Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten dienen, wie es bereits für die Beschäftigung und die Erarbeitung einzelstaatlicher Programme zur Untersuchung und Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung gemäß den Schlussfolgerungen des Europäischen Rats von Lissabon besteht. 3.5.4. Bezüglich des Indikators "Einkommensverteilung" schlägt die Kommission vor, die Einkommensverteilung anhand des Einkommensquintils (dabei wird der Anteil am Gesamteinkommen eines Landes, der auf die 20 % der Bevölkerung mit dem höchsten Einkommen entfällt, mit dem Anteil verglichen, über den die 20 % mit dem niedrigsten Einkommen verfügen) zu messen. Nach Meinung des Ausschusses ist das Dezil (dabei wird der Anteil am Gesamteinkommen eines Landes, der auf die 10 % der Bevölkerung mit dem höchsten Einkommen entfällt, mit dem Anteil verglichen, über den die 10 % mit dem niedrigsten Einkommen verfügen) ein besserer Indikator für die Einkommensunterschiede in einem Mitgliedstaat, da er die Extreme der Einkommensverteilung deutlicher zeigt. 3.5.5. Zum Indikator "erwerbslose Haushalte" bemerkt der Ausschuss, dass dieser Indikator stark durch die unterschiedliche Größe der Haushalte beeinflusst wird. 3.5.6. Die Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts mit dem Ziel einer harmonischen Entwicklung der verschiedenen Regionen der Europäischen Union gehört laut dem Vertrag von Amsterdam zu den prioritären Politikfeldern der Gemeinschaft. Die 15 Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind in 150 Regionen unterteilt. Die Zahlen für das Pro-Kopf-BIP, aufgrund deren festgestellt wird, ob der Entwicklungsstand einer bestimmten Region über oder unter dem EU-Durchschnitt liegt, stammen jedoch von 1995 und sind somit nicht mehr aktuell, zeigen aber wohl, dass hier ziemlich große Unterschiede bestehen. Aufgrund fehlender Daten ist nicht deutlich, ob sich diese Kluft zwischen den verschiedenen Regionen im Lauf der Jahre verringert und wirklich eine Konvergenz stattfindet. Dazu kommt, dass die Zahlen für das regionale Pro-Kopf-BIP manchmal nicht das beste Indiz für die Wohlfahrt einer Region sind. Das ist z. B. bei Regionen mit einem starken Auspendlertum der Fall, in denen häufig wenig produziert, aber (durch die woanders beschäftigten Arbeitnehmer) relativ viel verdient wird. Deshalb scheint das verfügbare Pro-Kopf-Einkommen der Bevölkerung ein besserer Indikator zu sein. 3.5.6.1. In diesem Zusammenhang weist der Ausschuss gleichzeitig darauf hin, dass es empfehlenswert wäre, die jetzt auf einzelstaatlicher Ebene getesteten Normen in einer späteren Phase auch auf regionaler Ebene zu prüfen. 3.5.7. Bezüglich des noch zu entwickelnden Indikators "Unternehmensregistrierung" empfiehlt es sich nach Ansicht des Ausschusses, zu berücksichtigen, dass zwar Übereinstimmung über die Definitionen besteht, diese aber von den Mitgliedstaaten auf unterschiedliche Weise gehandhabt werden. So werden Gründungen und Auflösungen von Unternehmen nicht EU-weit auf dieselbe Weise registriert. 4. Schlussfolgerungen 4.1. Der Ausschuss begrüßt den Vorschlag der Kommission, verschiedene Indikatoren aufzustellen, die als Grundlage für den jährlichen Synthesebericht der Kommission dienen sollen, sehr. Der Ausschuss betont nachdrücklich, dass er der Weiterentwicklung eines zuverlässigen statistischen Informationssystems Priorität einräumt. Er hofft, dass die Kommission den Beitrag nutzen wird, den diese Stellungnahme dazu leistet. Angesichts der Komplexität und der Bedeutung der Weiterentwicklung der Indikatoren wird der Ausschuss die Entwicklung des statistischen Informationssystems im Auge behalten. 4.2. Der Ausschuss empfiehlt dringend, zu berücksichtigen, dass die Anwendung einzelner Indikatoren keine echte Synthese ermöglicht und zudem den unterschiedlichen gesamtwirtschaftlichen Strukturen in den Mitgliedstaaten nicht gerecht werden kann. Mit einer detaillierteren Struktur, bei der die Indikatoren soweit wie möglich aus einem einzigen zugrunde liegenden Informationssystem abgeleitet werden, ließe sich ein deutlicheres Bild zeichnen. 4.3. Gleichzeitig betont der Ausschuss, dass das auf der Grundlage der Indikatoren gelieferte Zahlenmaterial einer Auslegung bedarf, damit die Fortschritte in den Politikfeldern Beschäftigung, Innovation und Forschung, Wirtschaftsreformen sowie sozialer Zusammenhalt beurteilt werden können. Bei der Auslegung dieses Zahlenmaterials müssen, will man zu politischen Ansätzen gelangen, hohe Anforderungen in Bezug auf Effizienz, Nachvollziehbarkeit und Zuverlässigkeit erfuellt werden. 4.4. Der Ausschuss ist der Auffassung, dass eine klare, eine Struktur vorgebende Grundlage - wie sie mit dem Synthesebericht der Kommission vorhanden sein dürfte - für das Verfahren der offenen Koordinierung, das in der Wirtschafts-, Sozial- und Strukturpolitik angewandt wird, äußerst nützlich sein kann. Mit Hilfe dieses Syntheseberichts kann die Europäische Kommission eine zuverlässige Grundlage für die Diskussionen schaffen, die in den verschiedenen Ratsformationen geführt werden müssen. Brüssel, den 1. März 2001. Der Präsident des Wirtschafts- und Sozialausschusses Göke Frerichs