Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 2505/96 zur Eröffnung und Verwaltung autonomer Gemeinschaftszollkontingente für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse und gewerbliche Waren /* KOM/2000/0122 endg. */
Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES zur Änderung der Verordnung Nr. 2505/96 zur Eröffnung und Verwaltung autonomer Gemeinschaftszollkontingente für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse und gewerbliche Waren (von der Kommission vorgelegt) BEGRÜNDUNG 1. Mit Verordnung (EG) Nr. 2745/99 vom 17.12.1999 hat der Rat ein zollfreies, autonomes Zollkontingent für Ferrochrom in Höhe von 1.035.000 Tonnen eröffnet. Dieses Kontingent deckt für das Jahr 2000 den Gesamtbedarf der europäischen Verarbeitungsindustrie an zollfreiem Ferrochrom. 2. Mit Verordnung des Rates (EG) Nr. 2793/99 vom 17.12.1999 wurde ab 1. Januar 2000 ein weiteres zollfreies Zollkontingent für Ferrochrom mit Ursprung in Südafrika in Höhe von 515.000 Tonnen eröffnet, das ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Abkommens mit der Republik Südafrika gilt. 3. Durch die Einführung des Zollkontingents für Südafrika ist es notwendig die Kontingentsmenge für das autonome Zollkontingent entsprechend zu verringern um schädliche Auswirkungen auf die Gemeinschaftserzeuger dieser Ware zu vermeiden und Südafrika zu ermöglichen den größtmöglichen Nutzen aus dem Kontingent zu ziehen. Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES zur Änderung der Verordnung Nr. 2505/96 zur Eröffnung und Verwaltung autonomer Gemeinschaftszollkontingente für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse und gewerbliche Waren DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 26, auf Vorschlag der Kommission, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Mit Verordnung (EG) Nr. 2745/99 vom 17.12.1999 [1] zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2505/96 zur Eröffnung und Verwaltung autonomer Gemeinschaftszollkontingente für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse und gewerbliche Waren hat der Rat ein zollfreies, autonomes Zollkontingent für Ferrochrom in Höhe von 1.035.000 Tonnen eröffnet. Dieses Kontingent deckt für das Jahr 2000 den Gesamtbedarf der europäischen Verarbeitungsindustrie an zollfreiem Ferrochrom. [1] ABl. L 331 vom 23.12.1999, S. 17 (2) Mit Verordnung des Rates (EG) Nr. 2793/99 vom 17.12.1999 [2] zum Erlass von Durchführungsvorschriften zu dem Abkommen über Handel, Entwicklung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Südafrika wurde ab 1. Januar 2000 ein weiteres zollfreies Zollkontingent für Ferrochrom mit Ursprung in Südafrika in Höhe von 515.000 Tonnen eröffnet, das ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Abkommens mit der Republik Südafrika gilt. [2] ABl. L 337 vom 30.12.1999, S. 29 (3) Durch die Einführung des Zollkontingents für Südafrika ist es notwendig die Kontingentsmenge für das autonome Zollkontingent entsprechend zu verringern um schädliche Auswirkungen auf die Gemeinschaftserzeuger dieser Ware zu vermeiden und Südafrika zu ermöglichen den größtmöglichen Nutzen aus dem Kontingent zu ziehen - HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN: Artikel 1 Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 2505/96 zur Eröffnung und Verwaltung autonomer Gemeinschaftszollkontingente für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse und gewerbliche Waren wie folgt geändert: - Die Kontingentsmenge des Zollkontingents mit der laufenden Nummer 09.2711 wird auf 520.000 Tonnen festgesetzt. Artikel 2 Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Geschehen zu Brüssel am Im Namen des Rates Der Präsident >PLATZ FÜR EINE TABELLE>