Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu der "Mitteilung der Kommission: eLearning — Gedanken zur Bildung von Morgen"
Amtsblatt Nr. C 144 vom 16/05/2001 S. 0034 - 0037
Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu der "Mitteilung der Kommission: eLearning - Gedanken zur Bildung von Morgen" (2001/C 144/10) DER AUSSCHUSS DER REGIONEN, gestützt auf die Mitteilung der Kommission: "eLearning - Gedanken zur Bildung von Morgen" (KOM(2000) 318 endg.), aufgrund des Beschlusses seines Präsidiums vom 13. Juni 2000, gemäß Artikel 265 Absatz 5 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft eine Stellungnahme zum Thema "eLearning - Gedanken zur Bildung von Morgen" abzugeben und die Fachkommission 7 "Bildung, Berufsbildung, Kultur, Jugend, Sport, Bürgerrechte" mit der Ausarbeitung dieser Stellungnahme zu beauftragen, gestützt auf den Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament "Gedanken zur Bildung von Morgen - Förderung der Innovation durch den Einsatz neuer Technologien" (KOM(2000) 23 endg.), gestützt auf die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu den neuen Programmen SOKRATES, LEONARDO und JUGEND (CdR 226/98 fin)(1), gestützt auf die Schlussfolgerungen des von der Fachkommission 7 in Zusammenarbeit mit der autonomen Region Madeira veranstalteten Seminars zum Thema "Lebenslanges Lernen und Zugang zu den neuen Technologien", gestützt auf den auf den von der Fachkommission 7 am 3. Oktober 2000 (CdR 314/2000) angenommenen Stellungnahmeentwurf (Berichterstatter: Herr Vieira de Carvalho P/PPE); verabschiedete auf seiner 36. Plenartagung am 13. und 14. Dezember 2000 (Sitzung vom 14. Dezember) einstimmig folgende Stellungnahme. 1. Der Standpunkt des Ausschusses der Regionen 1.1. Der Ausschuss begrüßt den Kommissionsvorschlag für die Initiative eLearning als ein wichtiges Instrument zur Mobilisierung der maßgeblichen Akteure mit dem Ziel, die Reform der Bildungs- und Berufsbildungssysteme beschleunigt voranzutreiben und den Bedürfnissen der neuen Wissensgesellschaft Rechnung zu tragen. 1.2. Der Ausschuss teilt das auf der Tagung des Europäischen Rates von Lissabon am 23. und 24. März 2000 bekundete Anliegen, es müsse dringend sichergestellt werden, dass die EU in der wissensbestimmten Weltwirtschaft nicht an Boden verliere und auf die ständige Weiterentwicklung der neuen Technologien reagieren könne, die entscheidende Faktoren für die Förderung von Beschäftigung, Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum in Europa seien. 1.3. Der Ausschuss stellt fest, dass der rasche technologische Fortschritt tiefgreifende Auswirkungen auf die Wirtschaft im Allgemeinen hat, und ist der Meinung, dass die Anpassung der Gesellschaft an im Wandel begriffene Erfordernisse nicht nur strukturelle und industrielle, sondern auch kulturelle und soziale Reformen erfordert. 1.4. Der Ausschuss vertritt die Auffassung, dass der Aufbau einer Wissensgesellschaft, die auf sozialem Zusammenhalt gründet, dazu beitragen kann, dass diese neuen Herausforderungen bewältigt werden. Vor diesem Hintergrund ist die gezielte Verstärkung der Bildungs- und Ausbildungsanstrengungen zur Einbeziehung der digitalen Technologien in die Wirtschaftsabläufe mit dem Ziel, ihr Potential voll auszuschöpfen, eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass die EU aus den neuen Chancen größtmöglichen Nutzen ziehen kann, indem alle Bürger auf das digitale Zeitalter vorbereitet werden. 1.5. Der Ausschuss nimmt befriedigt zur Kenntnis, dass die Initiative eLearning dazu dienen soll, die Partnerschaft zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor, zwischen den Akteuren in den Bereichen Bildung, Ausbildung und Kultur und den Unternehmen, die Lerninhalte entwickeln, zu verstärken sowie der Zusammenarbeit mit den wirtschaftlichen und sozialen Akteuren bei der Umsetzung der vier Aktionslinien (Infrastrukturen, Bildung, Lerninhalte und Dienstleistungen und Vernetzung von Ausbildungszentren) besondere Aufmerksamkeit zu widmen. 1.6. Der Ausschuss stellt erfreut fest, dass in der Initiative eLearning angeregt wird, die für Gemeinschaftsprogramme und -instrumente eingesetzten Mittel auf eine Reihe strategischer Aktionen zu konzentrieren, durch die lokalen, regionalen oder nationalen Initiativen eine europäische Dimension verliehen und ein entsprechender zusätzlicher Nutzen erreicht wird. 1.7. Der Ausschuss begrüßt die Zielsetzung der Initiative, die Ausstattung der Schulen in der Europäischen Union bis zum Jahr 2004 so aufzustocken, dass 5 bis 15 Benutzer auf einen Multimedia-PC kommen, ist sich allerdings bewusst, dass dieses Ziel, zu dem die Europäische Union beitragen muss, angesichts der derzeit sehr unterschiedlichen Ausstattungsquote, die zwischen einem Computer pro 25 Schüler und einem Computer pro 400 Schüler schwankt, sehr hoch gesteckt ist. 1.8. Nach Ansicht des Ausschusses tragen die Bildungsstätten die große Verantwortung, den Schülern die für die Nutzung der neuen Informations- und Kommunikationstechniken erforderlichen Kompetenzen zu vermitteln. 1.9. Angesichts eines Weltmarkts, in dem fast 80 % der Online-Ressourcen aus den Vereinigten Staaten kommen, hält es der Ausschuss für dringend notwendig, den technologischen Rückstand Europas gegenüber den USA sowohl bei der Hardware als auch bei der Software aufzuholen. 1.10. Der Ausschuss ist auch über die Unterschiede innerhalb der Europäischen Union besorgt, wo im Süden ein beträchtlicher Rückstand gegenüber den USA zu verzeichnen ist, während Mitteleuropa auf dem Weg dazu ist, den Anschluss zu schaffen. 1.11. Der Ausschuss stellt fest, dass die etwa alle neun Monate erfolgende Erneuerung des Angebots im IKT-Bereich der Entwicklung der Informationsgesellschaft förderlich ist, dabei aber einen enormen Druck auf die Kosten ausübt. 1.12. Der Ausschuss begrüßt die Initiativen der Europäischen Kommission wie z. B. Netd@ys, mit denen die Öffentlichkeit für die Notwendigkeit einer entsprechenden Ausstattung der Bildungseinrichtungen sensibilisiert werden soll. 1.13. Der Ausschuss ist davon überzeugt, dass den Lehrkräften bei dem erfolgreichen Aufbau einer Wissensgesellschaft eine wichtige Rolle zukommt; die Bedeutung des menschlichen Interface, d. h. der Unterstützung durch die Lehrkräfte, darf nicht außer Acht gelassen werden, da die neuen Technologien ein wichtiges pädagogisches Instrument sind. 1.14. Der Ausschuss unterstreicht, dass Weiterbildung um so notwendiger ist, als sich der Technikbereich ständig weiterentwickelt und technische Kenntnisse daher regelmäßig aktualisiert werden müssen. Die Lehrkräfte müssen deshalb mit der Verwendung der IKT im Unterricht vertraut sein, wenngleich eingeräumt werden muss, dass zum einen aufgrund der Überalterung des Lehrkörpers - die meisten Lehrer sind über 45 Jahre alt - mit einem gewissen Widerstand zu rechnen sein dürfte und es zum andern schwierig ist, Lehrkräfte zu gewinnen, die für die neuen Technologien qualifiziert sind. 1.15. Der Ausschuss nimmt befriedigt zur Kenntnis, dass die Initiative eLearning auf innovative Bildungsmodelle ausgerichtet ist, bei denen die neuen Technologien neue Formen der Interaktion zwischen Lehrenden und Lernenden ermöglichen. 1.16. Der Ausschuss stellt fest, dass es dringend notwendig ist, hochwertige, umfassende und erweiterungsfähige Online-Dienste bereitzustellen, die auch Schulung, Softwarepflege und Unterstützung umfassen. 1.17. Der Ausschuss weist darauf hin, dass sich offene und flexible Lernmethoden als sehr effizient erwiesen haben und auch in anderen Fächern motivierend wirken können; daher sollten die Verfahren, die sich in den Schulen - insbesondere beim Erlernen von Sprachen - am besten bewährt haben, als Vorbild für andere Bereiche der Vermittlung von Wissen dienen. 1.18. Der Ausschuss befürwortet die Umwandlung der - vernetzten - schulischen Einrichtungen in "lokale" Lehrzentren bzw. polyvalente, der gesamten Bevölkerung zugängliche Zentren des Wissenserwerbs. 1.19. Der Ausschuss unterstützt den Vorschlag, eine eLearning-Website im Internet einzurichten, um den Erfahrungsaustausch anzuregen. 1.20. Der hohe Kostenaufwand dürfte eines der größten Hindernisse für die Verwirklichung der Zielsetzungen dieser Initiative sein. Nach Ansicht des Ausschusses können die diesbezüglichen Anstrengungen durch den Aufbau von öffentlich-privaten Partnerschaften unterstützt werden. Bei der Mobilisierung der entsprechenden Ressourcen aus dem privaten Sektor können die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften eine wichtige Rolle spielen. 1.21. Der Ausschuss befürwortet nachdrücklich die finanzielle Beteiligung der EU im Rahmen der Strukturfondsförderung beihilfefähiger Regionen sowie über die Gemeinschaftsprogramme und die Finanzierungsinstrumente der Gemeinschaft. 1.22. Der Ausschuss stellt fest, dass erhebliche Unterschiede innerhalb Europas bestehen, insbesondere bei den Infrastrukturen, wodurch das Gefälle zwischen den Regionen noch größer wird. Er begrüßt die Unterstützung durch die Strukturfonds, mit der vor allem die Ausstattung der Bildungseinrichtungen und die Schaffung von lokalen polyvalenten, jedermann zugänglichen Zentren des Wissenserwerbs gefördert werden soll. Dabei ist es wichtig, dass diese Unterstützung die bereits bestehenden Fördermaßnahmen ergänzt und somit in den Förderregionen nicht einige Ziele durch andere ersetzt werden müssen. 1.23. Der Ausschuss ist der Meinung, dass die Informationsgesellschaft sämtlichen Bildungseinrichtungen zugute kommen muss, insbesondere denen in Randregionen, in abgelegenen oder bevölkerungsarmen Regionen oder in Gebieten mit sozialen Problemen. Der Ausschuss sieht die Notwendigkeit, über Projekte der Bildungseinrichtungen und Kommunen, in die auch die Eltern einbezogen werden, umfassende, individuell zugängliche Lernhilfemechanismen aufzubauen. Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sind seiner Ansicht nach am besten in der Lage, hier gleichberechtigten Zugang zu gewährleisten und Ausgrenzung zu bekämpfen, was der Unterstützung durch Stellen anderer Entscheidungsebenen keinen Abbruch tut. 1.24. Der Ausschuss vertritt die Auffassung, dass bei der Verwendung der IKT im Bildungswesen den Erfordernissen der am stärksten benachteiligten Gruppen in jeder Hinsicht Rechnung getragen und auch den spezifischen Bedürfnissen von legasthenischen oder behinderten Kindern besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden muss, um die soziale Kluft zwischen denen, die Zugang zu diesen Technologien haben, und denen, denen der Zugang verwehrt ist, zu verringern. 2. Empfehlungen des Ausschusses 2.1. Der Ausschuss unterstreicht auch hier seine Auffassung, dass aus den Wandlungsprozessen in Technik, Wirtschaft und Gesellschaft und den daraus resultierenden Anpassungsnotwendigkeiten keine Kompetenzerweiterung der Gemeinschaft im Bildungsbereich abgeleitet werden kann. Auch durch die Einbeziehung von Teilaspekten des Bildungsbereichs in andere Politikbereiche (z. B. Wirtschafts-, Beschäftigungs-, Sozialpolitik) ist die Gemeinschaft nicht berechtigt, ihre in Artikel 149 und 150 EGV festgelegten Handlungsziele und Befugnisse in Sachen allgemeine und berufliche Bildung auszuweiten. 2.1.1. Der Ausschuss unterstreicht die Notwendigkeit, bei Maßnahmen zur Ausbildung der Lehrkräfte und bei Weiterbildungsmaßnahmen die IKT in die Lehrmethoden einzubeziehen, und empfiehlt verstärkte Investitionen in derartige Maßnahmen, wozu die Gemeinschaftsprogramme im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung - insbesondere SOKRATES und LEONARDO DA VINCI - einen wertvollen Beitrag leisten können. 2.1.2. Der Ausschuss der Regionen hält es für erforderlich, dass die Kommission konkrete Maßnahmen ergreift, um den Zielgruppen den Zugang zu den Kommunikationstechnologien dadurch zu gewährleisten, dass die Finanzierung des Anschlusses der Bildungseinrichtungen an das Netz sowie die entsprechende Wartung sichergestellt werden. Ebenso muss seines Erachtens die Möglichkeit eines kostenfreien Zugangs der Bildungseinrichtungen zu den IKT geprüft werden. 2.2. Der Ausschuss stellt fest, dass die Industrie der multimedialen Lehrmittel in Europa noch keinen ausreichenden Umfang erreicht hat, während sie in den USA, wo in Partnerschaften mit den renommiertesten Universitäten neue gewerbliche Unternehmen gegründet werden, bereits weiter fortgeschritten ist. Angesichts der Tatsache, dass die im Internet bereitgestellten Inhalte größtenteils aus den USA kommen, empfiehlt der Ausschuss die Entwicklung von europäischen Multimedia-inhalten und -dienstleistungen. Allerdings muss die Kommission hierzu dringend die erforderlichen Mittel bewilligen, damit die Ausrüstung modernisiert und die Geschwindigkeit der Informations-übermittlung (angemessene Frequenzen) gesteigert werden können. 2.3. Der Ausschuss legt der Kommission nahe, die Produktion und den Vertrieb von hochwertigen Lernprogrammen im Rahmen der Gemeinschaftsprogramme zu fördern. 2.4. Nach Ansicht des Ausschusses müssen bei der Entwicklung der Dienstleistungen und Programme sowie der Lernhilfeinfrastruktur Lehrer, Ausbilder, Auszubildende, Eltern, die Industrie und die Sozialpartner zu Wort kommen. 2.5. Der Ausschuss dringt darauf, bei der Entwicklung multimedialer Inhalte die sprachliche und kulturelle Vielfalt zu wahren, ohne die Integrationsdynamik der Europäischen Union zu beeinträchtigen. 2.6. In den letzten Jahren wurde ein europaweites Netzwerk von Bildungseinrichtungen aufgebaut, die über das Internet miteinander in Verbindung stehen; dieses Netzwerk, an das derzeit 500 Schulen angeschlossen sind, schafft ein virtuelles Forum für den Austausch von Informationen über Lerninhalte und neue Lehrmethoden über das EUN-Netzwerk (European Schoolnet). Angesichts der gewonnenen Erfahrungen begrüßt der Ausschuss diese Initiative und regt an, sie auf eine möglichst große Zahl von Bildungseinrichtungen auszuweiten. 2.7. Es wird immer wichtiger, den Lehrkräften den leichten Zugang zu strukturierten Austausch- und Unterstützungsdienstleistungen sowie zu multimedialen Lerninhalten zu ermöglichen. Nach Ansicht des Ausschusses müssen unbedingt Maßnahmen konzipiert werden, die die Ausbildung der Lehrkräfte zwecks Anpassung an die neuen Technologien erleichtern, und es müssen Dienste entwickelt werden, die den Austausch über das Internet zur Förderung innovativer Lehrmethoden ermöglichen. Ferner ist es sinnvoll, die Ausbildung von Fachkräften für die Informations- und Kommunikationstechnologien zu fördern, die sich durch Erlernen didaktischer Lehrmethoden sowohl als Ausbilder zur Unterstützung der Lehrkräfte wie auch als Experten für die Entwicklung von Lehrmaterial für das Internet, für Lehrsoftware u. a. aktiv integrieren können. Desgleichen ist die europaweite Zusammenarbeit zur Verbreitung bewährter Verfahren unverzichtbar. 2.8. Der Ausschuss schlägt vor, sämtliche Ausbildungszentren und Bildungseinrichtungen einzubinden und die Schulen mit Forschungsinstituten, Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen wie z. B. Bibliotheken, von den Kommunen bereitgestellten Anschlüssen und Museen zu vernetzen, um so den Zugang aller zu allgemeiner und beruflicher Bildung zu fördern. 2.9. Der Ausschuss empfiehlt die Erfassung relevanter Daten über verwirklichte Ziele, um die Entwicklungen sowohl bei der Nutzung als auch der Verbreitung der IKT im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zu verfolgen und die Fortschritte bei der Verwirklichung der von der Europäischen Kommission für die Initiative eLearning gesteckten Ziele zu bewerten. 2.10. In Anbetracht der maßgeblichen Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung hält der Ausschuss deren Beteiligung für unverzichtbar, wenn die Ziele der Initiative eLearning erreicht werden sollen. Brüssel, den 14. Dezember 2000. Der Präsident des Ausschusses der Regionen Jos Chabert (1) ABl. C 51 vom 22.2.1999, S. 77-85.