Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu dem "Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen zum Thema "
Amtsblatt Nr. C 022 vom 24/01/2001 S. 0032 - 0036
Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu dem "Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen zum Thema 'Informationsgesellschaft und Regionalentwicklung - EFRE-Interventionen 2000/2006: Kriterien zur Programmbewertung'" (2001/C 22/10) DER AUSSCHUSS DER REGIONEN, gestützt auf den Beschluss seines Präsidiums vom 11. April 2000, gemäß Artikel 265 Absatz 5 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft eine Stellungnahme zum Thema "Informationsgesellschaft und Regionalentwicklung - EFRE-Interventionen 2000/2006", abzugeben und die Fachkommission 1 "Regionalpolitik, Strukturfonds, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt, grenzüberschreitende und interregionale Zusammenarbeit", mit der Erarbeitung dieser Stellungnahme zu beauftragen, gestützt auf seine Stellungnahme zu der Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zum Thema: "Die Konvergenz der Branchen Telekommunikation, Medien und Informationstechnologie und ihre ordnungspolitischen Auswirkungen - Ergebnisse der öffentlichen Konsultation zum Grünbuch" (KOM(97) 623 endg.) (KOM(1999) 108 endg.); CdR 191/99 fin(1), gestützt auf seine Stellungnahme zu dem Grünbuch der Kommission "Informationen des öffentlichen Sektors - eine Schlüsselressource für Europa. Grünbuch über die Informationen des öffentlichen Sektors in der Informationsgesellschaft", (KOM(1998) 585 endg.); CdR 190/99 fin(2), gestützt auf seine Stellungnahme zum "Grünbuch zur Konvergenz der Branchen Telekommunikation, Medien und Informationstechnologie und ihren ordnungspolitischen Auswirkungen - Ein Schritt zur Informationsgesellschaft" (KOM(97) 623 endg.); CdR 149/98 fin(3), gestützt auf seine Stellungnahme zum "Vorschlag für eine Verordnung (EG) des Rates mit allgemeinen Bestimmungen zu den Strukturfonds" (CdR 167/98 fin)(4), gestützt auf seine Stellungnahme zur Mitteilung der Kommission "Kohäsion und Informationsgesellschaft" (KOM(97) 7 endg.); CdR 270/97 fin(5), gestützt auf seine Stellungnahme zum Thema "Lernen in der Informationsgesellschaft - Aktionsplan für eine europäische Initiative in der Schulbildung (1996-1998)" (KOM(96) 471 endg.); CdR 368/96 fin(6), gestützt auf seine Stellungnahme zum Grünbuch "Leben und Arbeiten in der Informationsgesellschaft: Im Vordergrund der Mensch" (KOM(96) 389 endg.); CdR 365/96 fin(7), gestützt auf seine Entschließung zum Thema "Die Informationsgesellschaft - von Korfu bis Dublin - Neue Prioritäten", "Die Bedeutung der Informationsgesellschaft für die Politik der Europäischen Union - Vorbereitung auf die nächsten Schritte" (KOM(96) 395 endg.); CdR 337/96 fin(8), gestützt auf seine Stellungnahme zu der "Mitteilung der Kommission über die mehrsprachige Informationsgesellschaft", und dem "Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über die Annahme eines mehrjährigen Programms zur Förderung der sprachlichen Vielfalt der Gemeinschaft in der Informationsgesellschaft" (KOM(95) 486 endg.); CdR 220/96 fin(9), gestützt auf seine Stellungnahme zu der "Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über ein mehrjähriges Gemeinschaftsprogramm zur Anregung der Entwicklung einer europäischen Industrie für Multimediainhalte in der entstehenden Informationsgesellschaft (INFO 2000)" (KOM(95) 149 endg.); CdR 22/96(10), gestützt auf seine Stellungnahme zu der Mitteilung der Kommission "Europas Weg in die Informationsgesellschaft - Ein Aktionsplan", (KOM(94) 347 endg.); CdR 21/95(11), gestützt auf den von der Fachkommission 3 am 26. Juni 2000 angenommenen Entwurf einer ergänzenden Stellungnahme (CdR 167/2000 Korr.) sowie die auf der Sitzung angenommenen Änderungsanträge; Berichterstatter: Herr Lucas Giménez (E/EVP), gestützt auf den von der Fachkommission 1 am 28. Juni 2000 angenommenen Entwurf einer Stellungnahme (CdR 124/2000 rev. 2); Berichterstatter: Herr Tögel (D/PSE); In Erwägung nachstehender Gründe: (1) Die Weltwirtschaft wandelt sich immer mehr zu einer Informationsgesellschaft, für die neue Regeln gelten und die durch die ihr zugrunde liegende starke Dynamik enorme Möglichkeiten für Wachstum und Beschäftigung besitzt. (2) Die digitalen Technologien machen den Zugang, die Verarbeitung, die Speicherung und die Übermittlung von Informationen zunehmend billiger und leichter. (3) Damit werden für Unternehmen und Märkte, aber auch für die Regionen in Europa, neue Wettbewerbsbedingungen gesetzt, die sich unter anderem auch auf den Strukturwandel in Europa auswirken. (4) Die Europäische Union hat bereits frühzeitig die Chancen und Herausforderungen der Informationsgesellschaft erkannt und wichtige Initiativen zu deren Umsetzung initiiert. Dazu zählen unter anderem: - die Initiativen zur Liberalisierung der Telekommunikationsmärkte in Europa im Rahmen der Verwirklichung des Europäischen Binnenmarktes, - die Entwicklung eines europäischen Rechtsrahmens zu vielen Aspekten der Informationsgesellschaft, - die verstärkte Förderung von Forschung und Entwicklung in diesem Bereich, - der europaweite Erfahrungsaustausch sowie die Vernetzung europäischer Initiativen und - die Bewusstseinsbildung über die Chancen und Risiken der Informationsgesellschaft. (5) Besondere Aktualität gewinnt das Thema nunmehr auch durch wichtige Beschlüsse des Europäischen Gipfels in Lissabon, in denen unter anderem folgende Ziele vereinbart wurden: - jeder Bürger, jeder Haushalt und jede Schule, jedes Unternehmen und jede Verwaltung soll ins digitale Zeitalter und ans Netz geführt werden; - es soll ein digital mündiges Europa mit einer Unternehmenskultur geschaffen werden, die zur Finanzierung und Entwicklung neuer Ideen bereit ist; - der Gesamtprozess soll alle gesellschaftlichen Schichten erfassen, das Vertrauen der Verbraucher gewonnen und der soziale Zusammenhalt gestärkt werden; - durch die Initiative "eEurope", die sich auf nahezu alle gesellschaftlichen Bereiche erstreckt, wie beispielsweise durch die Ausstattung von Schulen mit Informationstechnologien Europas Jugend ins digitale Zeitalter zu führen, über die schnellere und unbürokratische Bereitstellung von Risikokapital kleine und mittlere Unternehmen für den Marktzugang fit zu machen bis hin zur Ausrichtung der Informationstechnologien auf die Belange von Menschen mit Behinderungen. (6) Um diese Ziele zu erreichen, müssen aber noch zahlreiche Hindernisse überwunden werden, die den raschen Aufschwung digitaler Technologien in Europa bremsen: - Der Zugang zum Internet und zum elektronischen Geschäftsverkehr ist im Allgemeinen teuer, unsicher und langsam. - Ein unzureichender Teil der Bevölkerung gehört zu den digital mündigen Netzbenutzern. - Die Unternehmenskultur ist nicht dynamisch und dienstleistungsorientiert genug. - Der öffentliche Bereich fördert die Entwicklung neuer Anwendungen und Dienste nicht aktiv genug. (7) Lokale und regionale Gebietskörperschaften sind es vor allem, die europaweit die konkrete Umsetzungsarbeit hin zur Informationsgesellschaft, z. B. durch die Entwicklung von entsprechenden Regionalinitiativen vor Ort planen, wahrnehmen, gewährleisten und vor allem finanzieren. (8) Dabei kommt der strategischen Ausrichtung der Förderprogramme, wie z. B. des EFRE mit seiner Förderung produktiver Investitionen, Infrastrukturmaßnahmen und Dienstleistungen für kleine und mittlere Unternehmen - gerade in den strukturschwachen Gebieten eine besondere Rolle zu. (9) Deshalb vertritt die EU-Kommission im bewerteten Dokument die Auffassung, dass eine Untersuchung der Rolle der Strukturfonds für die Unterstützung der Informationsgesellschaft im Allgemeinen und des EFRE im besonderen erforderlich ist. Da seit der Vorstellung des "Bangemann-Berichts" im Jahr 1994 die Kommunikationsinfrastruktur ständig verbessert, ergänzt und rentabel geworden sei, ist nach Ansicht der Kommission eine direkte Förderung des Angebots in diesem Bereich nicht mehr in jedem Fall notwendig. (10) Aufgrund der strategischen Rolle der Informationsgesellschaft für Europa und der raschen Entwicklung der technologisch-wirtschaftlichen Merkmale der Telekommunikation besteht nach Ansicht der Kommission jedoch die Notwendigkeit der Entwicklung der Nachfrage in diesem Bereich, wobei besonders die Bedeutung des Netzzugangs für Nutzer hervorgehoben wird. Die Methoden zur Umsetzung dieser Ziele beinhalten ebenfalls eine Koordinierung der Maßnahmen innerhalb der EU. (11) Die Kommission teilt weiter mit, dass Förderung durch den EFRE gewährt werden sollte, wenn eindeutig Bedarf für eine öffentliche Intervention besteht. (12) Die Kommission beabsichtigt daher, der Verbesserung der Nachfrage eine höhere Aufmerksamkeit zu widmen, da eine hochentwickelte Infrastruktur ihre Daseinsberechtigung verliert, wenn die bereitgestellten Dienste für die potentiellen Nutzer nicht interessant seien, da diese sie wegen fehlender Kenntnisse und Fähigkeiten nicht sinnvoll nutzen könnten. (13) Zur Ermittlung angemessener Fördermaßnahmen in diesem Bereich bedürfe es daher einer stärkeren Einbeziehung der Nutzer in die Diskussion auf regionaler Ebene. (14) Die Kommission hält außerdem das Fehlen wirtschaftlicher Investitionsanreize, den Mangel an privaten Initiativen und Investitionen und ein zunehmendes Wettbewerbsgefälle zwischen verschiedenen Teilen einer Region als Hauptanhaltspunkte für die Gewährung von Strukturfondsmitteln fest. (15) Darüber hinaus sollten nach Auffassung der Kommission folgende Punkte berücksichtigt werden: - Die Förderbeiträge sollten die Kriterien erfuellen, d.h. die Förderung sollte den Zugang zu den Netzen und ihre effektive Nutzung verbessern. - Die Infrastrukturinvestitionen sollten mit dem regionalen Entwicklungskonzept für die Informationsgesellschaft verknüpft und von diesem bestimmt werden. - Die Kofinanzierung sollte garantiert werden und dem neuen ordnungspolitischen Umfeld angemessen sein; verabschiedete auf seiner Plenartagung am 20. und 21. September 2000 (Sitzung vom 21. September) folgende Stellungnahme. Der Ausschuss der Regionen, 1. bekräftigt, dass die Informationsgesellschaft eine Schlüsselressource für die Entwicklung Europas und für seine Wettbewerbsfähigkeit in der Weltwirtschaft ist; 2. stellt fest, dass die Einführung neuer Informations- und Kommunikationstechnologien unzweifelhaft Vorteile für die Regionen bietet und dazu beitragen wird, dass Europa auf dem Weg zu mehr wirtschaftlichem und sozialem Zusammenhang weiter vorankommt; 3. stellt fest, dass die Entwicklung der Informationsgesellschaft künftig eines der wichtigsten Politikfelder der Strukturfondspolitik in der Europäischen Union ist und dass die regionalen und kommunalen Gebietskörperschaften bei der Umsetzung in allen Phasen beteiligt werden müssen; 4. betont, dass nur entschlossenes Handeln der staatlichen Stellen in enger Zusammenarbeit mit den Unternehmen zur Förderung der Informationsgesellschaft eine umfassende Nutzung der durch die neuen Technologien gebotenen Möglichkeiten erlauben wird; 5. weist mit Nachdruck darauf hin, dass sich mit der raschen Entwicklung der Informationsgesellschaft neue Möglichkeiten für die wirtschaftliche Entwicklung eröffnen können, indem die Standortattraktivität für Unternehmen erhöht wird; 6. stellt fest, dass auch für Regionen und Kommunen in strukturschwachen, oft abgelegenen und ländlichen Gebieten, Möglichkeiten zur Schaffung von qualifizierten Arbeitsplätzen bestehen und verweist darauf, dass die anzunehmenden Maßnahmen Teil strategischer Pläne sein müssen, die insgesamt zu einer einheitlichen, kohärenten und geschlossenen regionalen Entwicklung beitragen; 7. bekräftigt, dass die Erarbeitung der Pläne und die Zuständigkeit für die Einleitung konkreter Maßnahmen Sache der kommunalen und regionalen Gebietskörperschaften sein sollten, damit die Investitionen an die strukturellen Erfordernisse und die Nachfrage in den einzelnen Regionen angepasst werden können; 8. unterstützt die Kommission in ihrem strategischen Ansatz, dass sich die effektivsten Kombinationen der Maßnahmen, die den jeweiligen regionalen Investitionsplan ausmachen, nur in einem repräsentativen Dialog auf regionaler und kommunaler Ebene unter Einbeziehung aller Betroffenen ermitteln lassen und dass nur dann spezifische Maßnahmen ergriffen werden können, wenn sie der sozioökonomischen Struktur auf regionaler Ebene angemessen sind; 9. ist der Ansicht, dass für die Strategie der Verwaltungen zur Förderung der Entwicklung der Informationsgesellschaft in Europa vier grundlegende Aspekte berücksichtigt werden sollten, die für das Funktionieren eines Marktes fortgeschrittener Multimediadienste unerlässlich sind: - die Herstellung und Verfügbarkeit von Inhalten hoher Qualität auf digitalen Trägern; - ein umfassendes und jedermann zugängliches Angebot an Anwendungen und Diensten; - eine große Durchdringung der entsprechenden Infrastruktur mit ausreichender Kapazität und Leistung; - die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen für die aus dem Streben nach technologischer Konvergenz entstehenden Dienste; 10. erklärt, dass auch die Privatpersonen als Teil der Gesellschaft einen Nutzen aus den zahllosen Dienstleistungen ziehen können, die die Informationsgesellschaft für sie bereithält. Dabei wird es notwendig sein, Einfluss auf die Investitionen zu nehmen, die das Vertrauen in die neuen Technologien und die Sicherheit der Netze stärken können, damit die Bürger ebenfalls zu der Nachfrage beitragen, die eine Ausweitung der Anwendungen, der Inhalte und Dienste nach sich ziehen wird; 11. erwartet deshalb, dass bei der Vermittlung von Fertigkeiten an potentielle Nutzer folgendes Kriterium beachtet wird: Eine moderne Schul- und Berufsausbildung ist die grundlegende Voraussetzung, um die notwendigen Qualifikationen aufzubauen, die es den Arbeitnehmern ermöglichen, sich in neuen Wirtschaftstätigkeiten zu entfalten und die Vorteile der Informationsgesellschaft zu nutzen. Dazu zählen aber auch Fernunterricht und Selbststudium mit elektronischen Mitteln und im Unternehmenssektor die Entwicklung dieser Kompetenzen durch entsprechende Ausbildungsmaßnahmen; 12. sieht die Notwendigkeit, alle Teile der Gesellschaft mit den neuen Technologien vertraut zu machen. Die Maßnahmen im Rahmen dieser Bewusstseinsbildung in der Gesellschaft werden entscheidend dafür sein, dass alle einbezogen werden können. Damit die Bevölkerung an die Informationsgesellschaft herangeführt werden kann, müssen unbedingt Maßnahmen im Bildungswesen getroffen werden, sowohl in der Schul- und Hochschulbildung als auch in der Weiterbildung, der Erwachsenenbildung, der Weiterbildung von Senioren und der am meisten von Ausgrenzung bedrohten Schichten der Bevölkerung wie den Bewohnern der von Landwirtschaft und Fischerei geprägten Gebiete sowie der Gebiete in Randlage, deren Entfernung von den wichtigsten Wirtschaftszentren zu Funktionsstörungen führen kann, die nur von den Gebietskörperschaften durch gezielte Maßnahmen beseitigt werden können; 13. weiß sich dabei mit der Kommission einig, dass der EFRE bislang vorwiegend zur Modernisierung und Vervollständigung der Informations- und Kommunikationsstruktur und insbesondere des Basis-Fernsprechnetzes beigetragen hat und jetzt, da die meisten Investitionen rentabel geworden sind, der größte Anteil dieses Beitrages auf die Nachfrageseite verlagert und zugleich auf die Schaffung und Konsolidierung eines Angebotsmarktes für Multimedia-dienste mit modernen Infrastrukturen gerichtet werden sollte; 14. unterstreicht, dass die öffentliche Verwaltung selbst ein entscheidender Faktor der Nachfrage ist, denn sie nutzt die Telekommunikations- und Informationsdienste und erbringt Leistungen für die Bürger. Die Verwaltung muss beispielgebend für Unternehmen und Bürger sein und zum Nutzer und Erbringer von Leistungen der Informationsgesellschaft werden. Dazu sollte sie die einschlägigen Verfahren der öffentlichen Auftragsvergabe für alle Bieter - unabhängig von deren Möglichkeiten - öffnen, auch wenn dabei mögliche Vorteile aufgegeben werden, die die reine Lehre der Technologie zu bieten scheint. Es steht außer Frage, dass mit der Einführung der neuen Technologien die Qualität der Verwaltung und die Leistungen für die Bürger verbessert und zudem durch die gesteigerte Effizienz und Wirksamkeit der Verwaltungsabläufe den öffentlichen Haushalten Kosten erspart werden können; 15. fordert, dass jetzt Möglichkeiten geschaffen werden, die es den Regionen und Kommunen erlauben, ihren angemessenen Teil dazu beizutragen, dass die allgemeine und berufliche Ausbildung mit den Herausforderungen der Informationsgesellschaft Schritt halten kann und zukünftige Arbeitnehmer die erforderliche Kompetenz erwerben. Hierzu zählen aber auch die Einrichtung bürgerfreundlicher Informationsdienste und die Schaffung öffentlicher Internet-Zugangsstellen und natürlich die Förderung der Nutzung von IT-Instrumenten durch KMU; 16. verweist darauf, dass ein weiterer wichtiger Pfeiler der Nachfrage die Unternehmen sein müssen. Im Rahmen der Bemühungen der öffentlichen Hand um eine Steigerung der Nachfrage nach den Diensten sollte besondere Aufmerksamkeit den KMU als Nutzer von Diensten der Informationsgesellschaft gelten, weil sie mit der Integration der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien in ihre Geschäftsabläufe Gewinne erzielen können. Dazu sollten die Unternehmer verstärkt mit der Technologie vertraut gemacht und über die geschäftlichen Vorteile informiert werden, die die Informationsgesellschaft hinsichtlich Kosteneinsparungen und Gewinnoptimierung und -steigerung bietet. Zudem werden die neuen Technologien die Integration mehrerer Phasen des Wirtschaftskreislaufs mit nur geringem Bedarf an ausgelagerten Tätigkeiten ermöglichen; 17. bekräftigt, dass nicht nur der Einsatz der neuen Technologien durch die traditionellen Unternehmen zur Modernisierung ihrer Geschäftstätigkeit gefördert werden sollte, sondern auch die unternehmerische Innovation, indem die neuen mittelständischen Unternehmer unterstützt werden, die produktive Tätigkeiten im Zusammenhang mit der IT-Branche aufnehmen, mit der Entwicklung von Anwendungen oder Inhalten beginnen oder Initiativen zur Erbringung neuer Dienstleistungen in einem Wirtschaftszweig einleiten, der sich ständig in Bewegung und Entwicklung befindet; 18. unterstützt die Kommission bei der Neuorientierung der Förderschwerpunkte zur Umsetzung der Informationsgesellschaft, wie z. B. die Konzentration auf Hilfeleistungen für die kleinen und mittleren Unternehmen bei einer effizienten Einführung der Informations- und Kommunikationstechnologien und deren Anpassung an ihre Betriebsführung, sowie bei der Festlegung neuer Förderzeiträume und Rahmenbedingungen. Nur so kann ein echter wirtschaftlicher Nutzen für gewerbliche Unternehmen und insbesondere für KMU erzielt und gleichzeitig dafür gesorgt werden, dass die neuen Informationsnetze von den Benutzern besser und einfacher genutzt werden können; 19. ist ebenfalls der Ansicht, dass unter bestimmten Gesichtspunkten Investitionen in die Telekommunikations-Infrastruktur gerechtfertigt sind, wenn dabei der EFRE-Beitrag jedoch folgende Kriterien erfuellt: - Förderung des besseren Zugriffs auf die Datennetze und deren effiziente Nutzung - Investitionen in die Infrastruktur müssen mit dem regionalen Entwicklungskonzept verknüpft sein und sollten von diesem bestimmt werden. Nachvollziehbar ist dabei, dass Maßnahmen, die ausschließlich der Modernisierung bereits bestehender Telekommunikations-Basisinfrastruktur dienen, nicht mehr vorrangig aus EFRE-Mitteln gefördert werden sollten und dass die Investitionsentscheidungen durch eine öffentliche Behörde im Wege der offenen Ausschreibung und nicht durch Betreiber getroffen werden. Darüber hinaus sollte der Verbesserung der Bildung und Ausbildung, in der die Informationsgesellschaft berücksichtigt wird, weiterhin gefördert werden; 20. weist nochmals darauf hin, dass die Förderung durch den EFRE im Idealfall nicht "über voneinander getrennte Einzelmaßnahmen ... sondern über eine Integration der Informationsgesellschaft als Untermaßnahme in jede Maßnahme", geschehen sollte; 21. unterstützt mit Nachdruck die Planung und Entwicklung von Regionalinitiativen zugunsten der Informationsgesellschaft. Brüssel, den 21. September 2000. Der Präsident des Ausschusses der Regionen Jos Chabert (1) ABl. C 57 vom 29.2.2000, S. 5. (2) ABl. C 57 vom 29.2.2000, S. 11. (3) ABl. C 373 vom 2.12.1998, S. 26. (4) ABl. C 373 vom 2.12.1998, S. 1. (5) ABl. C 64 vom 27.2.1998, S. 20. (6) ABl. C 116 vom 14.4.1997, S. 89. (7) ABl. C 116 vom 14.4.1997, S. 81. (8) ABl. C 42 vom 10.2.1997, S. 31. (9) ABl. C 337 vom 11.11.1996, S. 45. (10) ABl. C 129 vom 2.5.1996, S. 39. (11) ABl. C 210 vom 14.8.1995, S. 109.