Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu der "Mitteilung der Kommission Ein Europa schaffen, das alle einbezieht"
Amtsblatt Nr. C 317 vom 06/11/2000 S. 0047 - 0049
Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu der "Mitteilung der Kommission 'Ein Europa schaffen, das alle einbezieht'" (2000/C 317/15) DER AUSSCHUSS DER REGIONEN, gestützt auf die Mitteilung der Kommission "Ein Europa schaffen, das alle einbezieht" (KOM(2000) 79 endg.), aufgrund des von seinem Präsidium am 2. Juni 1999 gefaßten Beschlusses, gemäß Artikel 265 Absatz 5 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft eine Stellungnahme zu der vorgenannten Mitteilung abzugeben und die Fachkommission 5 "Sozialpolitik, Gesundheitswesen, Verbraucherschutz, Forschung, Fremdenverkehr" mit der Ausarbeitung dieser Stellungnahme zu beauftragen, gestützt auf den von der Fachkommission 5 am 18. April 2000 angenommenen Stellungnahmeentwurf (CdR 84/2000 rev.) [Berichterstatterin: Frau Hanham (UK/PPE)], in der Erwägung, dass diese Mitteilung für die Sondertagung des Europäischen Rates in Lissabon bestimmt ist, In der Erwägung, dass das hier erörterte Dokument eine von drei Mitteilungen ist, in denen die Eingliederung, die sozialen Trends bzw. die Beschäftigung behandelt und die nächsten Schritte zur Verwirklichung des gemeinsamen Ziels, die Wettbewerbsfähigkeit und den Zusammenhalt in der Union zu verbessern, aufgezeigt werden; verabschiedete auf seiner 34. Plenartagung am 14. und 15. Juni 2000 (Sitzung vom 14. Juni) folgende Stellungnahme. Der Ausschuss der Regionen, 1. begrüßt die Mitteilung und die vorgeschlagene Initiative zur Förderung der sozialen Integration mit wirtschafts- und sozialpolitischen Mitteln; mit diesem Vorhaben reagiert die Kommission auf die großen Erwartungen des Parlaments, der NGO, der Sozialpartner sowie der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften; 2. nimmt befriedigt die wichtige Aussage der Kommissionsmitteilung zur Kenntnis, dass für die Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung in erster Linie die Mitgliedstaaten und die Behörden auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene zuständig sind; 3. weist auf die Schlüsselrolle hin, die die lokalen und regionalen Verwaltungsebenen bei der Durchführung der Maßnahmen zur Erreichung der Ziele spielen, und zwar: - durch die Leitung des Gemeinwesens und ihre maßgebliche Rolle bei Partnerschaften zu seiner Erneuerung, bei denen die in den Bereichen Gesundheitswesen und Verbrechensbekämpfung tätigen kommunalen Behörden und Gremien sowie Vereine und gemeinnützige Organisationen zusammenarbeiten; - durch die Erbringung und Koordinierung von Leistungen für die gesamte Bevölkerung des Gemeinwesens; - durch die Ankurbelung der Wirtschaftsaktivität und der Beschäftigung; - als Arbeitgeber; - durch die Erbringung von kommunalen Informationsdiensten und die Durchführung von Erhebungen; 4. stimmt zu, dass die soziale Ausgrenzung ein multidimensionales Phänomen (Ziffer 2.2) ist, das über die Problematik der Arbeitslosigkeit und des Zugangs zum Arbeitsmarkt hinausgeht und sich auch auf die Bereiche Bildung (einschl. Fehlen der erforderlichen IT-Kompetenz und Analphabetismus), Gesundheitspflege, Umwelt, Wohnungswesen, Kultur, Zugang zu Rechten oder Maßnahmen zur Verbesserung der Situation der Familien erstreckt. Dies alles sind Bereiche, in denen die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften aktiv tätig sind, häufig in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit anderen öffentlichen Instanzen und Gremien sowie Vereinen und gemeinnützigen Organisationen; 5. ist ebenfalls der Auffassung, dass das Ziel einer Politik zur sozialen Eingliederung die Chancengleichheit für alle (Ziffer 2.2) sein sollte, betont jedoch, dass es sich hierbei um den gleichberechtigten Zugang zu hochwertigen Leistungen handeln sollte; 6. begrüßt die Zielsetzung, den Zugang aller zur Wissensgesellschaft zu gewährleisten, und betont, dass den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften eine wichtige Rolle dabei zukommt, die betreffenden Leistungen für alle Bevölkerungsgruppen des Gemeinwesens verfügbar zu machen und die Frage der Erbringung der Leistungen in ihrem Gebiet umfassend zu lösen, indem sie die Informations- und Kommunikationstechnologien nutzen, um effizienter mit den Bürgern zu kommunizieren, die Teilnahme an Freizeit- und Kulturangeboten zu erleichtern, die aktive Wahrnehmung der bürgerlichen Rechte und Pflichten zu fördern und sicherzustellen, dass die Bevölkerung an den demokratischen Prozessen teilhaben kann; 7. nimmt befriedigt die Aussage der Mitteilung zur Kenntnis, dass die Herausforderung nicht nur darin besteht, den Ausgegrenzten (oder von Ausgrenzung Bedrohten) bessere Unterstützungsleistungen zu gewähren, sondern auch darin, aktiv gegen die strukturellen Hindernisse vorzugehen, die der sozialen Eingliederung entgegenstehen, um so das Auftreten von sozialer Ausgrenzung einzudämmen; 8. begrüßt, dass in der Mitteilung und in den Schlussfolgerungen des Lissaboner Gipfels der Schwerpunkt darauf gelegt wird, die Förderung der sozialen Eingliederung in die Beschäftigungs-, Bildungs-, Gesundheits- und Wohnungsbaupolitik der Mitgliedstaaten einzubeziehen; 9. befürwortet das Konzept, dass alle Regierungs- und Verwaltungsebenen (lokale, nationale und Gemeinschaftsebene) ihre Maßnahmen in der Anfangsphase ihrer Gestaltung auf ihre Auswirkungen auf Armut und soziale Ausgrenzung hin überprüfen sollen; 10. erkennt die Relevanz der folgenden vier von der Kommission vorgeschlagenen Ziele an: - Intensivierung des proaktiven Ansatzes für die soziale Integration, insbesondere Einbeziehung der sozialen Eingliederung in alle EU-Maßnahmen, - Entwicklung von gemeinsamen Indikatoren für soziale Ausgrenzung und soziale Eingliederung, um so Trends und Maßnahmen zu analysieren und zu überwachen, - Sicherstellung des Zugangs aller zur Wissensgesellschaft, - Förderung des Wachstums und Nutzung des für das nächste Jahrzehnt erwarteten Wirtschaftswachstums, und weist bezüglich dieser Zielvorgaben auf folgendes hin: - die Entwicklung nationaler, lokaler und regionaler Indikatoren ist eine hilfreiche Maßnahme, um einen europaweiten Vergleich dieser Angaben zu ermöglichen; - es ist wichtig, den Erwerb der notwendigen Fertigkeiten auf allen Ebenen zu gewährleisten, damit gemeinsame Indikatoren verwendet und interpretiert werden können; - es muss sichergestellt werden, dass sich das Wirtschaftswachstum auf die Grundsätze einer nachhaltigen Entwicklung stützt und dadurch Umwelt- und Sozialbelangen Rechnung trägt; 11. betont, dass folgende Faktoren der Entwicklung vergleichbarer Indikatoren förderlich sein werden: - der Informationsaustausch zwischen sämtlichen Regierungs- und Verwaltungsebenen - lokale, regionale, nationale und Gemeinschaftsebene; - die Entwicklung übergreifender Indikatoren; - die Entwicklung (nicht nur nationaler, sondern auch) lokaler und regionaler Indikatoren; - die Beteiligung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften an der Gestaltung dieser Initiative (die Gebietskörperschaften können bei der Entwicklung gemeinsamer Indikatoren für soziale Ausgrenzung und soziale Eingliederung sowie der Abstimmung dieser Indikatoren auf die lokalen und regionalen Gegebenheiten wertvolle Kenntnisse und Erfahrungen beisteuern); - die Förderung entsprechender Kompetenzen, um die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sowie weitere Instanzen und Gremien in die Lage zu versetzen, die zu diesen Indikatoren vorliegenden Angaben zu interpretieren und zu verwerten (in diesem Zusammenhang wird auf das Fünfte Rahmenprogramm verwiesen, das u. a. einen Aktionsbereich "Ausbau des Potentials an Humanressourcen in der Forschung und Verbesserung der sozioökonomischen Wissensgrundlage" umfasst; und fordert die Kommission insbesondere auf, im Zuge der Ausgestaltung dieser Initiative die Vertreter der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in aller Form zu konsultieren; 12. räumt ein, dass Arbeit für die meisten Menschen zwar einen Ausweg aus der sozialen Ausgrenzung darstellt, dass jedoch auch eine angemessene soziale Absicherung für diejenigen gewährleistet werden muss, die auf dem Arbeitsmarkt nicht vermittelt werden können oder bei denen sich schlecht bezahlte Arbeitsplätze mit Phasen der Arbeitslosigkeit abwechseln. 13. begrüßt die Feststellung, dass Tendenzen hin zur sozialen Ausgrenzung in ländlichen wie auch in städtischen Gebieten deutlich werden (Ziffer 2.3.4), und empfiehlt, in der Mitteilung festzuhalten, dass die vier grundlegenden Ziele von den Mitgliedstaaten und der EU sowohl in ländlichen als auch in städtischen Gebieten umgesetzt werden sollen; 14. ist ebenfalls der Auffassung, dass "Diskriminierung und Fremdenfeindlichkeit [...] die soziale Ausgrenzung - insbesondere von Zuwanderern - noch verstärken [können]" (Ziffer 2.2), und empfiehlt, in der Mitteilung auf folgende Punkte hinzuweisen: - Sprachprobleme als Hemmnis für die soziale Eingliederung, - die Wichtigkeit des Zugangs zu hochwertigen Gesundheits-, Bildungs- und Berufsbildungs- sowie Sozialschutzsystemen für Asylbewerber und Flüchtlinge, - die Notwendigkeit, dass diese Initiative auch auf Asylbewerber und Flüchtlinge als Teil der Gesellschaft Anwendung findet; 15. stimmt zu, dass die Initiative dazu beitragen sollte, die Integration in bezug auf die geschlechtsspezifische Dimension der Ausgrenzung zu verstärken (Ziffer 5.2.1), und empfiehlt, an dieser Stelle der Mitteilung auf die besondere Situation Alleinerziehender wie auch - unter Berücksichtigung des am 25. November 1999 veröffentlichten Maßnahmenpakets zur Bekämpfung der Diskriminierung - die Ausgrenzung infolge der Diskrimierung aufgrund der Rasse, des Alters, einer Behinderung, der Religion bzw. Weltanschauung oder der sexuellen Ausrichtung hinzuweisen; im Falle ihrer Verabschiedung würde die Charta der Grundrechte das am besten geeignete Rechtsinstrument zur Feststellung jeglicher Form von Diskriminierung sein; 16. unterstützt die Auffassung, dass junge Menschen weitgehend Zugang zu den neuen Grundkompetenzen haben müssen (Abschnitt 4), empfiehlt jedoch, auch auf die Bedürfnisse der Älteren hinzuweisen, nicht nur in bezug auf die Informations- und Kommunikationstechnologie, sondern auch in bezug auf eine angemessene soziale Absicherung und Gesundheitsversorgung [in der Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zum Thema "1999 - Internationales Jahr der Senioren" CdR 442/98 fin(1) (Keymer und Haijanen) wird ein Ansatz gefordert, der ein "aktives Altern" unterstützt, u. a.: flexible und progressive Ruhestandsregelungen, die den Übergang aus einer Vollzeitbeschäftigung in den Ruhestand erleichtern; umfassende Strategien für die Flexibilisierung von Arbeit und beruflicher Weiterbildung, für lebenslanges Lernen, Erhaltung des Einkommens, angemessenen Wohnraum, Pflegedienste und aktive Beteiligung am gesellschaftlichen Leben; vorausschauende Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung; Förderung eines integrativen und positiven Ansatzes gegenüber dem Alter und Verbesserung der Einstellung der Gesellschaft zu älteren Menschen und zur Solidarität zwischen den Generationen]. Der Ausschuss dringt darauf, in diesem Rahmen die Rolle der Gebietskörperschaften bei der Unterstützung der Bürger aller Altersgruppen zu bekräftigen. Die Gebietskörperschaften ermöglichen durch ihre Maßnahmen den verschiedenen Generationen die Teilnahme am wirtschaftlichen und sozialen Leben. Desgleichen muss die Solidarität zwischen den Generationen in diesen Rahmen eingebunden werden; 17. schlägt vor, dass die Kommission die Ermittlung und den Austausch vorbildlicher Verfahren durch folgende Maßnahmen fördern sollte: - Entwicklung einer gemeinschaftlichen Datenbank über vorbildliche Verfahren zur Förderung von sozialer Eingliederung, u. a. eine Datenbank mit nationalen, lokalen und regionalen Indikatoren; - Konsultation des Ausschusses der Regionen hinsichtlich der Struktur dieser Datenbank; - Einholung von Informationen und Statistiken bei den Verbänden der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in den Mitgliedstaaten für den Aufbau dieser Datenbank; - Anwendung eines offenen Koordinierungsverfahrens durch Kombinierung einzelstaatlicher und regionaler Politiken im Wege der Festlegung spezifischer Ziele und Einleitung von Maßnahmen, die den nationalen und regionalen Unterschieden Rechnung tragen, wie in den Schlussfolgerungen des Lissaboner Gipfels empfohlen. 18. fordert, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in der hochrangigen Arbeitsgruppe für sozialen Schutz, die bei der Schaffung einvernehmlich festgelegter Indikatoren mitwirken soll, vertreten sind; 19. fordert die Europäische Kommission auf, die in dieser Stellungnahme angesprochenen Aspekte in ihre Überlegungen über jedwede Maßnahme - bis hin zur Konzipierung eines Aktionsprogramms - im Nachgang zu dieser Mitteilung oder dem Lissaboner Gipfeltreffen einzubeziehen; 20. ersucht den Europäischen Rat und das Europäische Parlament, dazu beizutragen, dass die lokale und die regionale Dimension in diesem Politikbereich gebührend berücksichtigt werden. Brüssel, den 14. Juni 2000. Der Präsident des Ausschusses der Regionen Jos Chabert (1) ABl. C 374 vom 23.12.1999, S. 36.