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Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema «Die Strategie für den europäischen Binnenmarkt und Empfehlungen für die Überprüfung der Zielvorhaben»

Amtsblatt Nr. C 140 vom 18/05/2000 S. 0036 - 0042


Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema "Die Strategie für den europäischen Binnenmarkt und Empfehlungen für die Überprüfung der Zielvorhaben"

(2000/C 140/10)

Der Wirtschafts- und Sozialausschuß beschloß am 27. Januar 2000, gemäß Artikel 23 Absatz 3 seiner Geschäftsordnung eine Stellungnahme zu dem vorgenannten Thema zu erarbeiten.

Die mit der Vorbereitung der Arbeiten beauftragte Fachgruppe Binnenmarkt, Produktion und Verbrauch nahm ihre Stellungnahme am 8. März 2000 an. Berichterstatter war Herr Little.

Der Ausschuß verabschiedete auf seiner 371. Plenartagung am 29. und 30. März 2000 (Sitzung vom 30. März) mit 112 gegen 4 Stimmen bei 3 Stimmenthaltungen folgende Stellungnahme.

1. Hintergrund

1.1. Die Mitteilung der Kommission(1) vom 24. November 1999 enthält einen Vorschlag für eine Strategie für den Binnenmarkt für die kommenden fünf Jahre. Nach Ansicht der Kommission sollten die strategischen Ziele sein:

- die Verbesserung der Lebensqualität der Bürger,

- die Stärkung der Effizienz der Güter- und Kapitalmärkte,

- die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Wirtschaft und

- die Nutzung der Errungenschaften des Binnenmarktes in einer im Wandel begriffenen Welt.

Der Text der Mitteilung wurde dem Rat "Binnenmarkt" auf seiner Tagung am 7. Dezember und anschließend dem Europäischen Rat von Helsinki zur Beratung vorgelegt.

1.2. Im Anschluß an die Erörterung des "jährlichen Zyklus für die Binnenmarktstrategie" (Abbildung 1, Seite 5) schlug die Beobachtungsstelle vor, daß der Wirtschafts- und Sozialausschuß rechtzeitig eine Stellungnahme zum Binnenmarkt aus horizontaler Sicht abgeben sollte, damit die Kommission diese jeweils im April vor der Annahme ihrer Vorschläge für die Überprüfung der Zielvorhaben berücksichtigen kann. In dieser Stellungnahme sollte sich der Ausschuß zum jeweils im November veröffentlichten Binnenmarktanzeiger und zum Cardiff-Bericht (über die Entwicklung der Waren- und Kapitalmärkte), der jeweils im Januar/Februar veröffentlicht wird, äußern.

1.3. Für den Jahr-2000-Zyklus ist beschlossen worden, daß der Ausschuß in einer Initiativstellungnahme Empfehlungen zur Überprüfung der Zielvorhaben unterbreitet, eine Antwort auf das Strategiedokument gibt und seinen Standpunkt zu den anderen, in Ziffer 1.2 genannten Dokumenten darlegt.

2. Allgemeine Bemerkungen zur Mitteilung der Kommission über die Binnenmarktstrategie

2.1. Der Wirtschafts- und Sozialausschuß begrüßt die Mitteilung der Kommission. Diese hält sich an vorgegebene Leitlinien und entspricht weitgehend den Forderungen, die der Ausschuß in seiner 4. ergänzenden Stellungnahme zum Aktionsplan für den Binnenmarkt aufgestellt hat. Der Ausschuß hatte zwar vorgeschlagen, strategische Ziele für die kommenden drei Jahre festzusetzen, räumt jedoch ein, daß es logischer ist, in Übereinstimmung mit dem Mandat der neuen Kommission einen Fünfjahreszeitraum anzunehmen.

2.2. In der Hauptsache zielt die Kritik des Ausschusses darauf, daß seiner Ansicht nach das Thema Erweiterung nicht ausreichend behandelt wird. Sicherstellen zu wollen, daß der Binnenmarkt zu einer erfolgreichen Erweiterung beiträgt, ist zwar ein begrüßenswertes Ziel, reicht jedoch nicht aus.

2.2.1. Es ist sehr wichtig, daß der gegenwärtige, aus 15 Staaten bestehende Binnenmarkt gestrafft und darauf ausgerichtet wird, als Teil eines größeren Marktes, der in absehbarer Zeit nahezu doppelt so viele Staaten und eine um etwa 30 % größere Bevölkerung umfassen wird, zu funktionieren. Ziel muß es sein sicherzustellen, daß die Binnenmarktregeln von den derzeitigen 15 Mitgliedstaaten zum Zeitpunkt des nächsten Beitritts so weit wie möglich angenommen sind.

2.2.2. Genauso wichtig ist, daß die Kandidatenländer in der Lage sind, die Binnenmarktregeln - und den gesamten gemeinschaftlichen Besitzstand - zum Beitrittszeitpunkt zu übernehmen. Der in den Kandidatenländern bereits eingetretene Strukturwandel wird mit dem Binnenmarkt noch weiter beschleunigt. Die Bewältigung der wirtschaftlichen und sozialen Konsequenzen dieses Strukturwandels im gesamten Binnenmarkt ist Voraussetzung für dessen Funktionieren. Wie in der Stellungnahme des WSA zum Thema Binnenmarkt und Erweiterung(2) beschrieben, könnten Übergangsfristen eingeräumt werden.

2.2.3. Von ebenso großer Bedeutung ist es, daß die EFTA-Staaten in bezug auf die Überwachung der Maßnahmen zur Umsetzung der neuen Strategie den gleichen Verpflichtungen unterliegen wie die EU-15.

2.3. Ein Großteil des Inhalts befaßt sich mittels strategischer und operationeller Ziele mit Aspekten des Binnenmarkts, denen vom Ausschuß ein politischer Entwicklungs- und Handlungsbedarf attestiert wurde. Wie dies jedoch mit vielen strategischen Plänen der Fall ist, stellt sich auch hier die Frage, ob die Umsetzung der Strategie realistisch ist.

2.4. Der Ausschuß stellt erfreut fest, daß zu weit gefaßte Formulierungen einiger der genannten Ziele in dem konsultativen Dokument durch realistischere Begriffe ersetzt wurden. Einzige Ausnahme ist das strategische Ziel, "Die Lebensqualität der Bürger verbessern". Der Binnenmarkt selbst kann dieses Ziel nicht erfuellen, denn selbst wenn entsprechende Möglichkeiten bestehen, können die Bürger für sich entscheiden, diese nicht zu nutzen. Dies erfuellt den Ausschuß nach wie vor mit Sorge, da praktisch unmöglich festgestellt werden kann, ob ein derartiges Ziel erreicht wurde oder nicht. Ein derartiges Ziel erweckt den Anschein, als sei es nur des schönen Scheins wegen aufgestellt worden und weniger, um ein meßbares Ergebnis zu erzielen.

2.4.1. Der Ausschuß hat bei früheren Gelegenheiten auf mangelnde Erfolge bei der Ermittlung wirtschaftlicher Vorteile und sozialer Entwicklungen, die dem Binnenmarkt zugeschrieben werden können, hingewiesen. In ihrer jüngsten Erwiderung an den Ausschuß hat die Kommission selbst eingeräumt, daß es schwierig sei, den Binnenmarkteffekt in Makroindikatoren zu isolieren, da diese die Gesamtwirkung wirtschaftlicher, politischer und technologischer Entwicklungen widerspiegelten.

2.4.2. Die wirtschaftlichen Erfolge und sozialen Entwicklungen, die dem Binnenmarkt zugeschrieben werden, können einfacher erörtert werden, wenn man bei den Effekten unterscheidet, in welcher Rolle die Bürger jeweils betroffen sind: Unternehmer, Arbeitnehmer oder Konsumenten. Die Effekte werden dann wesentlich leichter konzeptiv erfaßbar und meßbar. Auch können bereits bestehende Modelle zur Ermittlung von Sozialindikatoren, verschiedene wissenschaftliche Grundlagenarbeiten oder in einzelnen Mitgliedstaaten bestehende Ansätze zur Messung der Effekte wirtschaftlicher Entwicklungen auf die Bürger in ihrer jeweiligen Rolle als Unternehmer, Verbraucher oder Arbeitnehmer genutzt werden.

2.5. Der vorgeschlagene jährliche Zyklus aus Kontrolle, Dialog, Analyse und Überprüfung wird vom Ausschuß befürwortet, er zweifelt jedoch an der Notwendigkeit, zwei Binnenmarktanzeiger pro Jahr zu veröffentlichen. Nur einen zu veröffentlichen wäre logisch, da es sich um einen jährlichen Prozeß handelt. Darüber hinaus läßt sich festhalten, daß die Kommission zusätzliche Mittel zur Verfolgung der neuen Strategie sucht, und die Kosten jedes einzelnen Binnenmarktanzeigers sind sicher nicht unerheblich.

2.6. Vorbehaltlich obiger Bedenken unterstützt der Ausschuß die von der Kommission in ihrer Mitteilung vorgeschlagene Strategie für den Binnenmarkt.

2.7. Im Hinblick auf die Realisierung der gesamtwirtschaftlichen Vorteile hält es der Ausschuß für entscheidend, die grundlegende Bedeutung des Binnenmarkts auf der anstehenden Regierungskonferenz, bei der der Schwerpunkt auf den Vorbereitungen für die Erweiterung der Gemeinschaft liegt, in angemessener Weise zu berücksichtigen.

3. Besondere Bemerkungen zu den kurzfristigen Zielvorhaben der Strategie

3.1. Um die strategischen und operationellen Ziele der Kommissionsstrategie zu erreichen, wurden 111 Zielvorhaben innerhalb eines Zeitrahmens von 18 Monaten ausgewiesen. Die Kommission stellt fest, die Kontinuität sei gewährleistet und die empfohlenen vorbereitenden Arbeiten würden die Möglichkeit, diese Ziele innerhalb des erwähnten Zeitraums zu erreichen, optimieren.

3.2. Die Vorlage einer so umfassenden Liste von Zielvorhaben stellt an sich ein nützliches Instrument dar, doch ist es nach Auffassung des Ausschusses ein Widerspruch, sie alle als "kurzfristige Prioritäten" zu beschreiben.

3.3. Der WSA ist der Ansicht, daß die Erwartung, alle Ziele könnten in dem 18-Monatszeitraum erreicht werden, unrealistisch ist, wenn man die bekannten Schwierigkeiten, in bestimmten Fällen im Rat Einigung zu erzielen, berücksichtigt. Ähnliche Bedenken bestehen bezüglich des auf staatlicher Ebene erforderlichen Handelns, da die mangelnde Umsetzung oder nicht immer getreue (und z. T. fehlende) Anwendung der Rechtsakte nahelegt, daß der Schutz nationaler Interessen weiterhin vorgeht.

3.4. Implizit werden innerhalb der Zielvorhaben Prioritäten gesetzt, da der 18-Monatszeitraum in Sektionen von sechs Monaten aufgeteilt ist. Es ist dem Ausschuß jedoch nicht klar, ob die Zuordnung eines Punktes im Zeitplan von seiner durch das Arbeitsprogramm des Vorsitzes festgelegten Bedeutung oder einfach von der für die Umsetzung benötigten Mindestzeit abhängt.

3.5. Es besteht Einigkeit darüber, daß die Kommission die politischen Handlungsprioritäten nicht vorwegnehmen sollte. Der Ausschuß ist jedoch der Meinung, daß die wirtschaftlichen und sozialen Prioritäten eine Sonderstellung einnehmen, und daß sich die Kommission daher selbst um eine Bestimmung der Kernprioritäten bemühen sollte. Anschließend sollte der Schwerpunkt darauf liegen, diese Ziele zu erreichen.

3.5.1. Der Ausschuß hat zu etwa der Hälfte der 46 Zielvorhaben, bei denen es sich um Legislativvorschläge handelt, Stellung genommen; er unterstützt diese Vorhaben zwar grundsätzlich, ist jedoch nicht notwendigerweise der Ansicht, daß sie gleiche Priorität genießen. Die Ansichten des Ausschusses zu den Prioritäten sind unter Ziffer 6, die sich mit Empfehlungen zur ersten Überprüfung der Zielvorhaben befaßt, enthalten.

4. Bemerkungen zum Binnenmarktanzeiger Nr. 5

4.1. Allgemeines

4.1.1. Der vom 3. Dezember 1999 datierende Binnenmarktanzeiger Nr. 5 der Kommission wurde kurz vor der Behandlung der "Strategie für den Europäischen Binnenmarkt" durch den Binnenmarktrat und den Gipfel von Helsinki veröffentlicht.

4.1.2. Der Bericht enthält detaillierte Informationen über vier Aspekte des Binnenmarkts, nämlich

- den Rechtsrahmen

- das Feedback aus einer Wirtschaftsumfrage

- Preisbeobachtung

- Beobachtung des Aktionsplans Finanzdienstleistungen

4.1.3. Der Ausschuß begrüßt die klare und sachliche Präsentation und hält die vorgelegte Information im Hinblick auf die hervorgehobenen Bereiche für sehr nützlich. Die Analyse der von den einzelnen Mitgliedstaaten erzielten Fortschritte hält er in den Fällen, in denen Staaten eindeutig ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen sind, für besonders hilfreich, um den Handlungsdruck zu erhöhen.

4.1.4. Der Ausschuß ist jedoch der Ansicht, daß der Binnenmarktanzeiger nicht den gleichen begrüßenswerten Impuls für notwendiges Handeln wie die Binnenmarktanzeiger Nr. 1-3 erzielen wird. Diesem liegt nicht länger der Aktionsplan für die 18 Monate bis zum 31. Dezember 1998 zugrunde, und er enthält auch keine umfassende Überprüfung der Binnenmarktfortschritte.

4.1.5. Der Ausschuß hat keine besonderen Bemerkungen zum Binnenmarktanzeiger Nr. 4 abgegeben, da er der Ansicht war, daß die Situation, über die berichtet wurde, sich nicht signifikant von derjenigen in der Bewertung des Binnenmarkt-Aktionsplans(3) der Kommission unterschied, zu der der Ausschuß im Mai 1999 eine Stellungnahme(4) vorlegte. Wie unter Ziffer 2.5 erwähnt, bezweifelt der WSA den Sinn der Veröffentlichung zweier Binnenmarktanzeiger pro Jahr.

4.1.6. Aus der Sicht des Ausschusses ist es wichtig, daß die Fortschritte auf dem Wege zur Übernahme der Binnenmarktregeln und -praktiken in dem jährlich mit den Kandidatenländern durchgeführten Screening-Verfahren überprüft werden. Es wird darum gebeten, daß die Kommission derartige Fortschritte in künftigen Binnenmarktanzeigern kommentiert.

4.2. Rechtsrahmen (Teil B)

4.2.1. Die klare und informative Präsentation der Daten über die Umsetzung der Binnenmarkt-Rechtsakte bleibt weiterhin eines der beeindruckendsten Merkmale des Anzeigers, der durch die Aufnahme der EFTA-Statistiken noch verbessert wurde. Der Ausschuß teilt die Sorge der Kommission über den langsamen Fortschritt der Umsetzung der jüngsten Rechtsakte und die trüben Aussichten für die vollständige Beseitigung des Umsetzungsrückstands.

4.2.2. Die Anzahl der Vertragsverletzungsverfahren ist nach wie vor hoch und wäre nach Ansicht des Ausschusses ohne den entmutigenden Effekt der langen Vorlaufzeit bis zum Abschluß eines Verfahrens sogar noch höher.

4.2.3. Der Ausschuß sieht der SLIM-Gesamtbewertung, die gegenwärtig durchgeführt wird, mit Interesse entgegen. Er stimmt mit der Kommission darin überein, daß die grundsätzlich vorhandene politische Unterstützung für die Vereinfachung sich nicht im Willen, dieser im Rechtssetzungsprozeß Rechnung zu tragen, widerspiegelt.

4.3. Feedback aus der Wirtschaftsumfrage (Teil C)

4.3.1. Die Ergebnisse der jüngsten Wirtschaftsumfrage lesen sich wiederum sehr interessant. Sie weichen nicht signifikant von den eigenen Erkenntnissen des Ausschusses ab.

4.3.2. Ein neues, vom Ausschuß sehr begrüßtes Merkmal ist die Bewertung der Zufriedenheit mit dem Binnenmarkt seitens der Wirtschaft in jedem einzelnen Mitgliedstaat. Die Anzeichen für eine Verbesserung im Laufe der vergangenen zwei Jahre werden zwar nicht in Frage gestellt, sondern begrüßt, doch die Zufriedenheitsrate fiel 1999 in absoluten Werten enttäuschend niedrig aus (der EU-Durchschnitt liegt bei nur 61,8 %).

4.3.3. Der Ausschuß stimmt der Schlußfolgerung der Kommission zu, daß nicht alle Hindernisse gleichermaßen die Unternehmensleistung beeinträchtigen. Nach Ansicht des Ausschusses spiegelt sich der sich daraus ergebende Bedarf, Prioritäten zu setzen, in der sehr langen, jedoch undifferenzierten Liste von Zielvorhaben in der neuen Strategie nicht wider.

4.4. Fortschritt beim Aktionsplan Finanzdienstleistungen (Anhang 1)

4.4.1. Der bislang festgestellte Fortschritt bei der Umsetzung des im April 1999 verabschiedeten Aktionsplans(5) beschränkt sich weitgehend auf Maßnahmen der Kommission durch die Vorlage und das Betreiben von Legislativvorschlägen und anderer Dokumente. Der Bericht hebt eine Reihe von politischen Stolpersteinen auf dem Wege zur Annahme der Vorschläge hervor.

4.4.2. Der Ausschuß hat keine Stellungnahme zu dem Aktionsplan selbst erarbeitet, aber eine ganze Reihe der darin enthaltenen Vorschläge sind Gegenstand von Stellungnahmen, die der Ausschuß abgegeben hat oder derzeit ausarbeitet. Während der Ausschuß die allgemeine Zielrichtung unterstützt, ist er sehr enttäuscht über das Fehlen politischer Entschlossenheit, das sogar den großzügigen Zeitplan für den Abschluß des Aktionsplans unrealistisch erscheinen läßt.

5. Bemerkungen zum Cardiff-Bericht (Bericht über die Funktionsweise der gemeinschaftlichen Güter- und Kapitalmärkte)(6)

5.1. Inhalt des Berichts

5.1.1. Die Komissionsvorlage umfaßt einen ausführlichen Bericht sowie über 30 Seiten an statistischen Anhängen und ein 30-seitiges Arbeitspapier der Dienste. Der Bericht soll sowohl den Input für die Vorbereitung der "allgemeinen wirtschaftlichen Politikleitlinien" liefern als auch als Grundlage für die Kommissionsvorschläge zur Aktualisierung der zielgerichteten Maßnahmen der Binnenmarktstrategie dienen.

5.1.2. Der Bericht folgt einem zweigleisigen Ansatz: zum einen überwacht und bewertet er die Leistungen der Kapital- und Gütermärkte, um ordnungspolitisches Versagen auf EU-Ebene zu identifizieren, zum anderen zeigt er Maßnahmen auf, mit denen die geltenden Vorschriften verbessert und Hemmnisse für ein wirksames Funktionieren der Märkte beseitigt werden sollen.

5.1.3. In diesem Bericht werden nur die bereits im letztjährigen Cardiff-I-Bericht behandelten Themen erörtert, nicht aber die Themen von Cardiff II. Daher ist die Behauptung der Kommission, dieses Jahr weniger Berichte vorlegen zu wollen, mit Vorsicht zu genießen.

5.2. Allgemeines

5.2.1. Eine eingehende Erörterung des Cardiff-Berichts würde den Rahmen dieser Stellungnahme sprengen, deren Ziel vor allem darin besteht, die Empfehlungen des Ausschusses für die Überprüfung der Zielvorhaben im Frühjahr 2000 zu unterbreiten. Daher soll hier nur auf die Aspekte im Zusammenhang mit dem zweiten Ansinnen des Berichts eingegangen werden.

5.2.2. Die in dem Bericht unterbreiteten Vorschläge für eine Reform der Güter- und Kapitalmärkte werden vom Ausschuß allgemein befürwortet. Zahlreiche Vorschläge decken sich mit denjenigen, die in früheren Berichten der Kommission unterbreitet wurden, insbesondere der Mitteilung über die Binnenmarktstrategie, doch sind auch neue Initiativen zu begrüßen.

5.2.3. In ihrem Bericht stellt die Kommission die Dringlichkeit bestimmter Aspekte heraus, und es steht zu hoffen, daß sie dies bei der Überprüfung im Frühjahr 2000 entsprechend berücksichtigen wird. Ein solcher Ansatz stuende im Einklang mit der Forderung des Ausschusses in dieser Stellungnahme, unter den derzeit 111 Zielvorhaben Prioritäten zu setzen.

5.2.4. Insgesamt begrüßt der Ausschuß Struktur und Gestaltung des Berichts und erachtet vor allem die beigefügten analytischen Informationen als wertvolle Hilfe für eine Vertiefung einzelner Aspekte. Allerdings möchte er als Kritik allgemeiner Art darauf hinweisen, daß der Begriff "Wirtschaftsreform" viel zu häufig und undifferenziert verwendet wird. Teilweise scheint er als Synonym für eine Reform der Güter- und Kapitalmärkte zu stehen, teilweise scheint er sich auf das breitere Spektrum makroökonomischer Zusammenhänge zu beziehen. Offensichtlich werden mit Wirtschaftsreform allgemein positive Vorstellungen verbunden, ohne daß hier eine Begriffsbestimmung vorgenommen oder eine Begründung geliefert wird.

5.3. Besondere Bemerkungen

5.3.1. Marktleistung

5.3.1.1. In dem Bericht wird die Marktleistung verständlicherweise unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten bewertet. Die sich abzeichnende zunehmende Integration der Gütermärkte wird durch Statistiken erhärtet, denen zufolge der Handel mit Industrieerzeugnissen innerhalb der EU weiter wächst, und zwar stärker als das BIP. Andererseits fällt die Zunahme der Auslandsinvestitionstätigkeit innerhalb der EU je nach Mitgliedstaat sehr unterschiedlich aus.

5.3.1.2. Der Ausschuß ist wie die Kommission der Auffassung, daß die Finanzierungsbedürfnisse der KMU noch nicht ausreichend gedeckt werden . Der Kommission zufolge liegt der Anteil des aus Pensionsfonds stammenden Risikokapitals in den USA mit 60 % doppelt so hoch wie auf dem diesbezüglich am weitesten entwickelten Markt in Europa. Es wird jedoch nicht analysiert, bis zu welchem Grad dies an auf Regulierungsmaßnahmen beruhenden Hemmnissen (die in einigen Mitgliedstaaten sehr wohl bestehen), an unterschiedlichen Vorgehensweisen bei der Risikoabschätzung, an kulturellen Unterschieden, die den KMU die Suche nach Risikokapital erschweren, oder an anderen Faktoren liegt. Der Ausschuß verweist in diesem Zusammenhang auf die Vorschläge in seiner Stellungnahme zum Thema "Europäische Kapitalmärkte für kleine und mittlere Unternehmen: Aussichten und potentielle Hemmnisse für ihre Entwicklung"(7).

5.3.1.3. Auch der Ausschuß hält die Umsetzung des Aktionsplans für Finanzdienstleistungen für wichtig und begrüßt grundsätzlich die jüngsten Vorschläge der Kommission betreffend die Verbesserung des Zugangs zu Risikokapital(8).

5.3.2. Horizontale Bereiche

5.3.2.1. Die Ausführungen zum Unternehmertum und zu Hemmnissen, die der Gründung und Entwicklung kleiner Unternehmen entgegen stehen, sind nachdrücklich zu begrüßen. In vielen Mitgliedstaaten herrscht noch großer Handlungsbedarf in bezug auf die Förderung neuer innovativer, arbeitsplatzschaffender Unternehmen. Hierbei wäre auf die Initiativen zu verweisen, die der Ausschuß in seiner Stellungnahme zu der Mitteilung der Kommission über die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen angesichts der Globalisierung(9) vorgeschlagen hat.

5.3.2.2. Der Ausschuß hat sich durchgehend für eine Reduzierung der staatlichen Beihilfen ausgesprochen und frühere diesbezügliche Initiativen der Kommission unterstützt. Die Kommission drängt nun nachdrücklich auf eine Verringerung des Anteils der sektorspezifischen und Ad-hoc-Beihilfen am Gesamtumfang aller Beihilfen. Nach Ansicht des Ausschusses sollten im Interesse eines korrekten Überblicks auch die landwirtschaftlichen Beihilfen in den globalen Statistiken berücksichtigt werden.

5.3.2.3. Aus den Angaben der Kommission kann nicht notwendigerweise auf Fortschritte im Hinblick auf einen Binnenmarkt für das öffentliche Beschaffungswesen geschlossen werden: Die zahlenmäßige Zunahme der Ausschreibungen läßt keine Schlüsse auf die Entwicklung der grenzüberschreitenden Auftragsvergabe zu. Weitere Informationen und Analysen wären sinnvoll. Der Ausschuß drängt nachdrücklich auf die Umsetzung der bereits bestehenden Richtlinien auf diesem Gebiet und auf die Vorlage von Kommissionsvorschlägen zur Verbesserung des Systems des öffentlichen Beschaffungswesens.

5.3.3. Reform im Binnenmarkt für Dienstleistungen

5.3.3.1. Der Ausschuß schließt sich der dringenden Forderung der Kommission an, die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften anzunehmen und umzusetzen und die Wettbewerbsvorschriften im öffentlichen Versorgungssektor konsequent durchzusetzen.

5.3.3.2. Was die Vorschläge der Kommission für den Handel anbelangt, so hält der Ausschuß eine weniger restriktive Einstellung gegenüber der Expansion von Großhandelsgeschäften für unangebracht und spricht sich daher gegen die vorgeschlagene Reform aus.

5.3.3.3. Der Ausschuß ist der Ansicht, daß im Bereich allgemeiner Versicherungsdienstleistungen für KMU nicht genügend Fortschritte erzielt wurden; einen Binnenmarkt gibt es in diesem Bereich nicht.

6. Empfehlungen für die Überprüfung der "Zielvorhaben" im Frühjahr 2000

6.1. Allgemeines

6.1.1. Der Ausschuß stimmt damit überein, daß es notwendig ist, das Vorgehen für die Weiterentwicklung einer kohärenten gemeinschaftlichen Politik zugunsten einer besseren Markteffizienz auf breiter Front zu planen, damit der Binnenmarkt den Bürgern und der Wirtschaft greifbare Vorteile bringen kann.

6.1.2. Unbeschadet eines so umfassenden horizontalen Ansatzes ist der Ausschuß der Auffassung, daß eine konzentriertere Vorgehensweise unter Betonung einiger Kernbereiche in einer kürzeren Zeitspanne größere Vorteile brächte. Für diese Kernbereiche sollte die Kommission das uneingeschränkte Engagement des Binnenmarktrats und des Europäischen Rats zu erhalten suchen, um sicherzustellen, daß die Ziele in diesen Bereichen innerhalb des beschlossenen Zeitrahmens erreicht werden.

6.1.3. Die Ansichten des Ausschusses zu den Kernprioritäten werden unter Ziffer 6.2 bis 6.9 dargelegt.

6.2. Durchführung des EU-Rechts

6.2.1. Der Straffung für den Binnenmarkt bedeutsamer Rechtsakte sollte höchste Priorität eingeräumt werden. Dies wird bereits in einer Reihe von Fällen befolgt (z. B. SLIM), mit dem Ziel, den Binnenmarkt möglichst effizient zu gestalten und Handelshemmnissen und Wettbewerbsverzerrungen vorzubeugen. Auch im Bereich des Umweltschutzes und der Gesundheit und Sicherheit sollte der Binnenmarkt gut funktionieren. Angesichts der Bedeutung dieser beiden Bereiche für die Bürger - auch der EG-Vertrag spricht von einem "hohen Schutzniveau" - sind hier möglichst hohe gemeinschaftliche Standards anzustreben. Strengere nationale Standards im Interesse von Umwelt und Gesundheit sind mit dem Vertrag vereinbar, sollten jedoch nicht aus protektionistischen Motiven festgelegt werden. Der Ausschuß meint, daß die effiziente Umsetzung und kohärente Durchführung der EU-Rechtsakte unbedingt gewährleistet werden müssen. Konsequente Durchführung - und zwar besonders auf eine die KMU nicht benachteiligende Weise - ist natürlich auch in anderen Bereichen sehr wichtig.

6.2.2. Es wird festgehalten, daß für die Verabschiedung des Vorschlags der Kommission für eine Verordnung über die Modernisierung des Überwachungssystems und der Verfahren für die Durchführung des Wettbewerbsrechts das Zieldatum Dezember 2000 festgelegt wurde. Es wird auf die Tatsache hingewiesen, daß der Ausschuß zwar in seiner Stellungnahme(10) zu dem Vorschlag grundsätzlich seine Zustimmung zum Ausdruck gebracht hat, dabei jedoch auf eine Reihe von Schwierigkeiten und Gefahren hingewiesen hat, die vor der Implementierung durch ein besonderes Programm vorläufiger und unterstützender Maßnahmen angegangen werden müssen.

6.3. Freizügigkeit von Personen

6.3.1. Der WSA hat beobachtet, daß die Freizügigkeit von Personen über Landesgrenzen hinweg - nicht nur zu Arbeitszwecken - für viele EU-Bürger noch nicht ohne weiteres gegeben ist. Unterschiede bei den Systemen der sozialen Sicherung schrecken von der Freizügigkeit ab und bereiten den bei multinationalen Organisationen Beschäftigten Schwierigkeiten.

6.3.2. Unbeschadet der notwendigen Kontrollen und Verwaltungsformalitäten muß die Freizügigkeit zu einer Realität werden, damit die Bürger das Gefühl haben, daß es den Binnenmarkt gibt. Sowohl die Arbeitgeber als auch die Arbeitnehmer müssen über die geltenden Verfahrensweisen und die Rechtsvorschriften betreffend die gegenseitige Anerkennung Bescheid wissen, um die Mobilität zu Arbeitszwecken zu erleichtern. Der Ausschuß hat bereits Folgemaßnahmen zum Flynn-Aktionsplan gefordert (der in der Strategiemitteilung nicht gesondert erwähnt wird), zu dem der Ausschuß gegenwärtig eine Initiativstellungnahme erarbeitet.

6.4. Besteuerung

6.4.1. Die ursprünglich von der Kommission hervorgehobenen Vorhaben wurden vom Ausschuß zu einem früheren Zeitpunkt bereits grundsätzlich unterstützt. Um jedoch die umfassenden Ziele der Beseitigung von Steuerhindernissen und des unfairen Steuerwettbewerbs langfristig zu erreichen, müssen bestimmte Grundsätze eingehalten und vorbereitende Arbeiten durchgeführt werden.

6.4.2. Die Mitgliedstaaten neigen dazu, Steuern neu zu veranlagen, um wettbewerbsfähig zu bleiben und weiter auswärtige Investitionen anzuziehen. Dennoch ist der Ausschuß der Ansicht, daß ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarkts eine Bekämpfung unfairen Steuerwettbewerbs erfordert. Die von der Kommission auf Ersuchen des Rates Mitte 2000 vorzulegende Studie zur Unternehmensbesteuerung könnte eine nützliche Analyse der Besteuerungsgrundlagen in jedem Mitgliedstaat liefern und Aufschluß über Steuerunregelmäßigkeiten geben.

6.4.3. Unterdessen sollten keine Mindestsätze für die Unternehmensbesteuerung angestrebt werden, da ein nomineller Steuersatz, der die Besteuerungsgrundlage nicht mit einbezieht, kein vollständiges Bild gibt.

6.4.4. Im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Arbeitslosigkeit im Binnenmarkt muß auch die Besteuerung des Faktors Arbeit geprüft werden.

6.4.5. Die Harmonisierung der Energiesteuer auf EU-Ebene sollte in den Bereichen durchgeführt werden, in denen sich klare unmittelbare Umweltvorteile ergeben, und so gestaltet werden, daß die europäische Wettbewerbsfähigkeit nicht gefährdet wird.

6.4.6. Der Ausschuß hält es für sehr wichtig, daß rechtzeitig vor der Erweiterung reelle Fortschritte in der Entwicklung eines Mehrwertsteuersystems erzielt werden, das dem Binnenmarkt förderlich ist und auf dem Ursprungslandprinzip basiert. In diesem Zusammenhang möchte er daran erinnern, daß sich der Rat der EU zwar zur Festlegung eines endgültigen Mehrwertsteuersystems verpflichtet hat, bislang jedoch noch nichts in dieser Richtung unternommen wurde und infolgedessen der Steuerbetrug zunimmt.

6.5. Bessere Regulierung

6.5.1. Der Ausschuß begrüßt die sowohl von der Kommission als auch von den Mitgliedstaaten unternommenen Anstrengungen zu einer besseren Regulierung. Der Ausgangspunkt für eine effektive Vereinfachung der Rechtsvorschriften sollte jedoch eine unabhängige Bewertung der Auswirkungen jedes Gesetzes sein. Die EU sollte aus den Erfahrungen lernen, die in den USA, Kanada, Australien und dem Vereinigten Königreich auf diesem Gebiet gemacht worden sind.

6.5.2. Das Bewertungsverfahren sollte zu einem Instrument weiterentwickelt werden, das den Gesetzgeber schon sehr früh auf die finanziellen Auswirkungen von geplanten Maßnahmen auf die betroffenen Parteien aufmerksam macht. Eine politische Entscheidung kann dann in voller Kenntnis der absehbaren Ergebnisse gefällt werden. Die Bewertung könnte einem unabhängigen Gremium übertragen werden. Möglicherweise könnte man die Erfahrung des Congressional Budget Office in Washington (USA) nutzen.

6.5.3. Der Ausschuß bezweifelt, daß der laufende Versuch mit Unternehmenstestpanels zu sinnvollen Ergebnissen führen wird. Die Teilnehmerauswahl nach dem Zufallsprinzip kann keine Repräsentativität gewährleisten und zu oberflächlichen Antworten führen, was keine wirklich objektive Bewertung ermöglicht.

6.6. Marktliberalisierung

6.6.1. Ein gesunder, allen Bürgern dienender Wettbewerb kann nur durch einen nichtdiskriminierenden Zugang in allen Mitgliedstaaten erreicht werden, und die gleichmäßige Umsetzung des europäischen Rechts muß gewährleistet sein. Der Ausschuß spricht sich für eine Vollendung der Liberalisierung im Energiesektor und auf den Telekommunikationsmärkten unter Berücksichtigung gemeinschaftlicher Ziele wie z. B. der Versorgungssicherheit oder eines breiten Zugangs zu den Kommunikationstechnologien aus. Gerade in der Informationsgesellschaft ist der breite Zugang zu Kommunikationskanälen Voraussetzung für die Aufrechterhaltung und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit.

6.6.2. Nach Ansicht des Ausschusses sollte die Verabschiedung eines Paket von Rechtsakten für das öffentliche Auftragswesen unbedingt Vorrang genießen, und die Kommission sollte baldmöglichst entsprechende Vorschläge unterbreiten.

6.7. Staatliche Beihilfen

6.7.1. Staatliche Beihilfen können zu Wettbewerbsverzerrungen führen. Die Kommission sollte daher gesamtgesellschaftlich anerkannte Kriterien für eine systematische Überprüfung staatlicher Beihilfen entwickeln. Die Beihilfen sollten anhand dieser Kriterien überprüft und bei Bedarf sollten Beihilfen, die einen negativen Wettbewerbseffekt haben können, abgeschafft werden. Hierbei ist zu beachten, daß es Wirtschaftssektoren gibt, die besondere gesellschaftliche Bedeutung haben (wie z. B. das Bildungswesen) und die daher mit anderen Maßstäben zu messen sind. Der Ausschuß begrüßt die kürzliche Ankündigung, daß die Kommission einen "Anzeiger" für staatliche Beihilfen veröffentlichen werde, nachdrücklich.

6.8. Finanzdienstleistungen

6.8.1. Die Vollendung des Binnenmarkts für Finanzdienstleistungen gilt bei den Unternehmen und Verbrauchern als absolut vorrangig. Um das vorhandene Potential voll ausschöpfen zu können, sollten Investoren auf dem ganzen Binnenmarkt tätig werden können, ohne daß ihnen überfluessige Beschränkungen auferlegt werden.

6.8.2. Dazu bedarf es einheitlicher Standards für die Rechnungslegung und die Börsenzulassung. Außerdem sollten dringend die Voraussetzungen für einen wirksamen kostengünstigen grenzüberschreitenden Privatkundenzahlungsverkehr geschaffen werden.

6.9. Rechtsrahmen

6.9.1. Das Statut der europäischen Aktiengesellschaft ist nach wie vor im Rat blockiert und die Kompromißbemühungen seitens verschiedener Vorsitze sind gescheitert. Der Ausschuß fordert die Kommission und den Rat auf, einen neuen Versuch, Einigung zu erzielen, zu unternehmen. Ähnliche Überlegungen gelten auch hinsichtlich der europäischen Statuten für Genossenschaften, Vereinigungen auf Gegenseitigkeit und gemeinnützige Vereine.

Brüssel, den 30. März 2000.

Die Präsidentin

des Wirtschafts- und Sozialausschusses

Beatrice Rangoni Machiavelli

(1) "Die Strategie für den europäischen Binnenmarkt" KOM(1999) 624 endg.

(2) ABl. C 329 vom 17.11.1999, S. 3.

(3) KOM(1999) 74 endg.

(4) ABl. C 209 vom 22.7.1999, S. 28-34.

(5) KOM(1999) 232 endg.

(6) KOM(2000) 26 endg.

(7) ABl. C 235 vom 27.7.1998, S. 13.

(8) KOM(1999) 493 endg.

(9) ABl. C 329 vom 17.11.1999, S. 49-57.

(10) ABl. C 51 vom 23.2.2000, S. 55-66.