32000H1013

2000/612/EG: Empfehlung der Europäischen Zentralbank vom 5. Oktober 2000 im Hinblick auf die externen Rechnungsprüfer der nationalen Zentralbanken (EZB/2000/10)

Amtsblatt Nr. L 259 vom 13/10/2000 S. 0065 - 0065


Empfehlung der Europäischen Zentralbank

vom 5. Oktober 2000

im Hinblick auf die externen Rechnungsprüfer der nationalen Zentralbanken

(EZB/2000/10)

(2000/612/EG)

DER EZB-RAT -

gestützt auf die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank, und zwar insbesondere auf Artikel 27.1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Jahresabschlüsse der Europäischen Zentralbank (EZB) und der nationalen Zentralbanken (NZBen) werden von unabhängigen externen Rechnungsprüfern, die vom EZB-Rat empfohlen und vom Rat der Europäischen Union anerkannt werden, geprüft.

(2) Gemäß der Entscheidung 2000/427/EG des Rates vom 19. Juni 2000 gemäß Artikel 122 Absatz 2 des Vertrages über die Einführung der Einheitswährung durch Griechenland am 1. Januar 2001(1) erfuellt Griechenland nun die notwendigen Voraussetzungen für die Einführung der einheitlichen Währung, und die für Griechenland nach Erwägungsgrund 4 der Entscheidung 98/317/EG des Rates(2) gemäß Artikel 109j Absatz 4 des Vertrags geltende Ausnahmeregelung wird zum 1. Januar 2001 aufgehoben.

(3) Die in der Empfehlung EZB/1998/5 der Europäischen Zentralbank vom 12. November 1998 im Hinblick auf die externen Rechnungsprüfer der nationalen Zentralbanken(3) empfohlenen externen Rechnungsprüfer berücksichtigen die gegenwärtig von den einzelnen teilnehmenden nationalen Zentralbanken jeweils bestellten Rechnungsprüfer.

(4) Für die Bank von Griechenland ist ein externer Rechnungsprüfer für die Jahresabschlüsse ab dem Geschäftsjahr 2001 zu empfehlen.

(5) Es ist notwendig, eine Änderung des Beschlusses 1999/70/EG des Rates vom 25. Januar 1999 über die externen Rechnungsprüfer der nationalen Zentralbanken(4), geändert durch den Beschluss 2000/223/EG(5), zu empfehlen, um den Mitgliedstaaten Rechnung zu tragen, für die die Ausnahmeregelung nach diesem Zeitpunkt aufgehoben worden ist -

EMPFIEHLT HIERMIT:

- Ernst & Young (Hellas) Certified Auditors S.A. und Herrn Charalambos Stathakis, der als amtlich anerkannter Wirtschaftsprüfer tätig ist, als externe Rechnungsprüfer der Bank von Griechenland für die Jahresabschlüsse ab dem Geschäftsjahr 2001;

- die entsprechende Änderung des Beschlusses 1999/70/EG durch den Rat der Europäischen Union.

Diese Empfehlung wird im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht.

Diese Empfehlung richtet sich an den Rat der Europäischen Union.

Geschehen zu Frankfurt am Main am 5. Oktober 2000.

Der Präsident der EZB

Willem F. Duisenberg

(1) ABl. L 167 vom 7.7.2000, S. 19.

(2) ABl. L 139 vom 11.5.1998, S. 30.

(3) ABl. C 411 vom 31.12.1998, S. 11.

(4) ABl. L 22 vom 29.1.1999, S. 69.

(5) ABl. L 71 vom 18.3.2000, S. 24.