52000DC0493

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament - Unterstützung der Kommission für die nukleare Sicherheit in den Neuen Unabhängigen Staaten und den mittel- und osteuropäischen Ländern /* KOM/2000/0493 endg. */


MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT Unterstützung der Kommission für die nukleare Sicherheit in den Neuen Unabhängigen Staaten und den mittel- und osteuropäischen Ländern

MITTTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

Unterstützung der Kommission für die nukleare Sicherheit in den Neuen Unabhängigen Staaten und den mittel- und osteuropäischen Ländern

1. Einleitung

Die EU und ihre Nachbarn im Osten sind im Bereich der nuklearen Sicherheit aufeinander angewiesen. Die EU hat diese wechselseitige Abhängigkeit erkannt und eine führende Rolle in den internationalen Bemühungen um die Unterstützung der mittel- und osteuropäischen Länder und der Neuen Unabhängigen Staaten (NUS) übernommen, damit diese die nukleare Sicherheit erhöhen können. Der 1997 eingeleitete Erweiterungsprozeß hat dem eine neue Dimension hinzugefügt und die EU dazu veranlaßt, wiederholt auf die Bedeutung eines hohen Niveaus an nuklearer Sicherheit in Mittel- und Osteuropa hinzuweisen.

Im März 1998 [1] nahm die Kommission eine Mitteilung an, in der die Maßnahmen geschildert wurden, die die Gemeinschaft im Bereich der nuklearen Sicherheit in Mittel- und Osteuropa und in den NUS durchführt [2]. Die Mitteilung enthielt Vorschläge für eine Neuausrichtung der Politik in diesem Sektor. Ziel der vorliegenden Mitteilung ist es, eine Übersicht über die Entwicklungen seit 1998 zu liefern und den derzeitigen Ansatz der Kommission in bezug auf Politik und Umsetzung darzustellen. Die Bedeutung dieser Themen wurde vom Europäischen Parlament und vom Rechnungshof hervorgehoben.

[1] KOM (1998) 134 vom März 1998.

[2] 1999 veröffentlichte die Kommission über die im Rahmen von PHARE und TACIS getroffenen Maßnahmen einen Bericht mit dem Titel ,The European Commission and nuclear safety in central Europe and the NIS".

2. Derzeitiger Ansatz der Kommission

Der Ansatz der Kommission auf dem Gebiet der nuklearen Sicherheit in Mittel- und Osteuropa und den NUS stützt sich auf zwei wesentliche Ziele, die mit der Politik der internationalen Gemeinschaft in Einklang stehen, wie sie 1992 von den G7 festgelegt wurde:

-kurzfristig: Erhöhung der Betriebssicherheit, kurzfristige technische Verbesserungen der Anlagen auf der Grundlage von Sicherheitsbewertungen und Stärkung der Aufsichtsvorkehrungen;

-längerfristig: Untersuchung der Möglichkeit des Verzichts auf weniger sichere Anlagen und stattdessen Entwicklung alternativer Energien sowie effizientere Energienutzung; Prüfung des Potentials für die Nachrüstung neuerer Anlagen.

Zur Verwirklichung dieser Ziele hat die Kommission eine Reihe von Aktionen und Instrumenten entwickelt. Sie arbeitet mit den Partnerländern zusammen, um den politischen Dialog zu fördern, und leistet technische und finanzielle Hilfe für Regierungen, Aufsichtsbehörden und Betreiber, um die Verbesserung des Sicherheitsstandards zu unterstützen und einen hohen Gesundheitsschutz in den Mitgliedstaaten und ihren Nachbarländern zu gewährleisten. Seit 1992 wird den Aufsichtsbehörden der NUS und der mittel- und osteuropäischen Länder die Möglichkeit geboten, zusammen mit den entsprechenden Behörden aus der Union an bestimmten Arbeitsgruppen und Ausschüssen der Kommission [3] teilzunehmen. Vor kurzem wurde eine neue Gruppe errichtet, in der die Nuklearaufsichtsbehörden und die Betreiber aus den Mitgliedstaten und den Beitrittsländern zusammentreffen [4].

[3] CONCERT-Gruppe und Arbeitsgruppe der Nuklearaufsichtsbehörden (NRWG).

[4] European Nuclear Installations Safety Group (ENIS-G)

Die technischen Hilfeprogramme im Rahmen von PHARE (Mittel- und Osteuropa) und TACIS (NUS) wurden weiterentwickelt und auf die Verwirklichung der politischen Ziele der Gemeinschaft im Bereich der nuklearen Sicherheit ausgerichtet. Darüber hinaus stehen Euratom-Darlehen und eine Reihe weiterer Programme mit kleineren Zuschüssen zur Verfügung. Im Kontext der internationalen Zusammenarbeit hat sich die EU maßgeblich an der Errichtung des von der EBWE verwalteten Fonds für nukleare Sicherheit (,Nuclear Safety Account") beteiligt. Diese Maßnahmen bilden auch einen Teil der umfassenderen Bemühungen um die Unterstützung der Partnerländer bei der Einleitung von Energiereformen, die tragfähigen wirtschaftlichen, finanziellen und ökologischen Kriterien entsprechen. Allerdings kann die EU im Verhältnis zum Bedarf nur geringe finanzielle Hilfe bereitstellen.

Die Kommission stützt sich bei ihren Maßnahmen im Erweiterungsprozeß auf eine Reihe von Schlußfolgerungen des Rates und Entschließungen des Parlaments. So bekräftigte der Rat im Dezember 1998 seine Entschlossenheit, die beitrittswilligen Länder bei der Erhöhung der nuklearen Sicherheit und der Entwicklung wirtschaftlich und ökologisch verträglicher Energiestrategien für die Ersetzung weniger sicherer Kernreaktoren zu unterstützen. Wie vom Rat gefordert, hat die Kommission der nuklearen Sicherheit in den Beitrittspartnerschaften eine hohe Priorität eingeräumt und setzt Heranführungsmittel ein, um diese Prioritäten zu verwirklichen.

Bisherige Fortschritte

Die Erhöhung der nuklearen Sicherheit in diesen Ländern ist ein langfristiges Vorhaben, doch es kann bereits auf folgende Errungenschaften hingewiesen werden:

*Vereinbarung über die Stillegung nicht nachrüstbarer Blöcke in Litauen, der Slowakei und Bulgarien. Die Kommission arbeitet eng mit den betreffenden Regierungen zusammen, um die Umsetzung der vereinbarten Stillegungsverpflichtungen sicherzustellen und den Stillegungsprozeß zu fördern. Es wurden drei besondere PHARE-Länderprogramme eingeführt, in deren Rahmen die Stillegungsbemühungen und die Anschlußmaßnahmen im Energiesektor der drei Länder finanziell unterstützt werden. Am 20. Juni 2000 wurde gemeinsam mit der Kommission eine Geberkonferenz über die Stillegung des Kraftwerks Ignalina in Litauen veranstaltet, auf der Mittel von mehr als 200 Mio. EUR zugesagt wurden.

*Die EU hat einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Probleme im Kernkraftwerk Tschernobyl geleistet. Sie hat die Stillegung der Blöcke 1, 2 und 3 unterstützt und bei der Ausarbeitung des Plans für die Ummantelung des 1986 zerstörten Reaktors 4 mitgewirkt. Der internationale Druck hat zusammen mit der Bereitschaft zur Hilfe bei der Verbesserung der Sicherheitsstandards und der Entwicklung alternativer Energien zum Beschluß der ukrainischen Behörden beigetragen, Tschernobyl bis 15. Dezember 2000 stillzulegen.

*14 Anlagen in den NUS und Bulgarien erhalten ständige Vor-Ort-Hilfe durch EU-Betreiber, die vor allem das Niveau der Auslegungssicherheit, die Betriebs- und Überwachungsbedingungen, organisatorische Aspekte der Betriebssicherheit und die Bereitstellung von Ausrüstung betrifft.

*Die unabhängigen Aufsichtsbehörden wurden durch technische und finanzielle Hilfe der EU sowie engere Kontakte mit den Aufsichtsbehörden der EU in einer Reihe von Foren gestärkt. Dazu zählen die CONCERT-Gruppe, der Aufsichtsbehörden aus der EU, den NUS und den Beitrittsländern angehören, und die Arbeitsgruppe der Nuklearaufsichtsbehörden (NRWG), die Aufsichtsbehörden aus den Mitgliedstaaten und den Beitrittsländern offensteht. In Mittel- und Osteuropa sowie in den NUS wurde der notwendige rechtliche Rahmen geschaffen, wenngleich die Qualität und Leistung der Aufsichtsbehörden von Land zu Land variieren und Verbesserungen in den Beitrittsländern generell rascher erfolgen, als in Rußland oder der Ukraine. Trotz der Fortschritte sind weitere Arbeiten erforderlich. Die allgemeine Sicherheitskultur wird durch einen formelleren und regelmäßigeren Dialog zwischen Betreibern und Aufsichtsbehörden verbessert.

*Im Rahmen von PHARE und TACIS (teilweise verbunden mit Euratom-Darlehen) wurde technische Hilfe geleistet, um zur Erhöhung des Sicherheitsstandards in den neuen, im Bau befindlichen Kernkraftwerken (Mochovce in der Slowakei, Chmelnizki und Rovno in der Ukraine und Kalinin in Rußland) beizutragen.

*Die Betriebsführung wurde in der ganzen Region verbessert und einige Anlagen wurden dank der Bereitstellung von Ausrüstung modernisiert.

*Besondere Aufmerksamkeit wird dem Problem der Abfallwirtschaft sowie Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Behandlung, Lagerung und Entsorgung von nuklearen Abfällen und abgebrannten Kernbrennstoffen gewidmet. Die internationale Gemeinschaft wurde vor allem auf das Ausmaß der Umweltgefahr hingewiesen, die von abgebrannten Kernbrennstoffen von Eisbrechern und Atom-U-Booten in Nordwestrußland ausgeht, wo ein erheblicher Mangel an Lager- und sonstigen Entsorgungsfazilitäten herrscht. In den mittel- und osteuropäischen Ländern wurde die Lage im Bereich Behandlung radioaktiver Abfälle umfassend dokumentiert und in Berichten geschildert.

*Den Fragen im Zusammenhang mit der Stillegung kerntechnischer Anlagen wurde ein höherer Stellenwert eingeräumt. Viele der Probleme, die nicht nur technischer, sondern auch rechtlicher, ökologischer und finanzieller Natur sind, werden nun angegangen. Insbesondere werden von den Versorgungsunternehmen des Nuklearsektors Fonds errichtet, damit die Kosten von Abbruchfazilitäten und Abfallentsorgung gedeckt werden können.

*Die Eröffnung des russischen Methodologie- und Ausbildungszentrums (RMTC) stellte einen wichtigen Schritt für die Errichtung eines staatlichen Systems für die Kernmaterialbuchführung und -kontrolle in Rußland dar, die noch mehrere weitere Projekte (Ausbildung, Metrologie, analytische Entwicklung, Herstellung der Ausrüstung, Umsetzung in Kernkraftwerken) umfaßt. Die Beitrittsländer wurden bei der Bekämpfung des illegalen Handels unterstützt.

*Insgesamt hat die EU im Zeitraum 1991-1999 Mittel von 931 Mio. EUR für die internationalen Bemühungen um die Erhöhung der nuklearen Sicherheitsstandards in Mittel- und Osteuropa und in den NUS bereitgestellt (192 Mio. EUR im Rahmen von PHARE und 721 Mio. EUR im Rahmen von TACIS, einschließlich eines Beitrags von 100 Mio. zum Fonds für die Ummantelung des Tschernobylreaktors). Insgesamt wurden 950 Projekte finanziert (300 im Rahmen von PHARE und 650 im Rahmen von TACIS), 450 Projekte laufen und weitere 200 sind in Vorbereitung.

*Neben der Unterstützung für die nukleare Sicherheit hat die EU auch Hilfe bei der Entwicklung und Verbesserung von Energiestrategien, einschließlich der Entwicklung alternativer Energiequellen und der Verbesserung der Energieeffizienz, geleistet.

3. Analyse nach Regionen und nächste Schritte

a) Beitrittsländer

Die Erzeugung von Kernenergie wird in mindestens sechs Beitrittsländern auch in absehbarer Zukunft einen wesentlichen Teil des Energiemixes darstellen. Sieben der dreizehn Beitrittsländer betreiben oder bauen Kernkraftwerke.

Drei Beitrittsländer haben zugesagt, Reaktorblöcke stillzulegen, die nicht zu angemessenen Kosten nachgerüstet werden können.

Die Kommission befaßt sich folglich zum einen mit der Umsetzung von Stillegungsverpflichtungen und zum anderen mit Fragen der nuklearen Sicherheit.

Stillegungsverpflichtungen

Im Anschluß an Diskussionen mit der Kommission haben Bulgarien, Litauen und die Slowakei sich verpflichtet, ihre nicht nachrüstbaren Kernreaktoren kurzfristig stillzulegen. In Bulgarien werden die Blöcke Kosloduj 1 und 2 (Reaktortypen WWER-440/230) bis 2003 stillgelegt. Die Beschlüsse über die Stillegungsdaten der Blöcke 3 und 4 (Reaktortypen WWER-440/230) werden 2002 in Absprache mit der Kommission gefaßt. Diese Daten sollen vor den bisher geplanten Jahren 2008 und 2010 liegen, und die Kommission geht davon aus, daß die Stillegung spätestens 2006 erfolgt. In Litauen wird der Block Ignalina 1 (Reaktortyp RBMK) bis 2005 stillgelegt, über die Stillegung des Blocks 2 (Reaktortyp RBMK) wird 2004 entschieden, und die Kommission geht davon aus, daß die Stillegung spätestens 2009 erfolgt. In der Slowakei werden die beiden Blöcke von Bohunice VI (Reaktortypen WWER-440/230) 2006 bzw. 2008 stillgelegt.

Die Kommission hat finanzielle Hilfe für die Stillegung von Bohunice VI, Ignalina und Kosloduj 1-4 sowie für bestimmte Anschlußmaßnahmen im Energiesektor zugesagt. Mit der Slowakei und Litauen wurden bereits Finanzierungsabkommen über eine Unterstützung aus PHARE-Mitteln im Rahmen des Haushalts 1999 unterzeichnet, denen zufolge jeweils 10 Mio. EUR für diese Länder bereitgestellt werden. Die Kommission hat eine weitere jährliche Hilfe von mindestens 20 Mio. EUR für jedes Land zugesagt. Die Gesamthilfe wird sich bis Ende der derzeitigen finanziellen Vorausschau (2000-2006) auf mindestens 150 Mio. EUR für die Slowakei und 165 Mio. EUR für Litauen belaufen. Im Rahmen der Vereinbarung mit Bulgarien hat die Kommission ein mehrjähriges Hilfepaket von 200 Mio. EUR für den Zeitraum bis 2006 angeboten. Die Bereitstellung der Hälfte dieses Betrags hängt davon ab, ob die vereinbarten endgültigen Stillegungsdaten für die Blöcke 3 und 4 im Jahr 2002 bestätigt werden. Die Kommission stellt den Großteil dieser Hilfe durch die am 12. Juni 200 errichteten, von der EBWE verwalteten internationalen Fonds bereit (,International Decommissioning Support Fund" für Ignalina, Bohunice und Kosloduj).

Darüber hinaus wurden den drei Ländern Euratom-Darlehen angeboten. Bisher hat Bulgarien dieses Angebot genutzt, um ein Darlehen von rund 212,5 Mio. EUR für die Modernisierung und Verbesserung der Sicherheit in den Blöcken Kosloduj 5 und 6 (Reaktortyp WWER-1000) aufzunehmen.

Die Kommission arbeitet weiterhin mit Bulgarien, Litauen und der Slowakei zusammen, während sie die vereinbarten Stillegungsverpflichtungen umsetzen, einschließlich der Zusagen hinsichtlich baldiger Stillegungstermine für die Blöcke Kosloduj 3 und 4 sowie Ignalina 2. Die finanziellen Hilfen der Gemeinschaft - insbesondere die über die internationalen ,Decommissioning Support Fund" (Fonds zur Unterstützung der Stillegung) vergebenen Zuschüsse und die Euratom-Darlehen - werden davon abhängig gemacht, ob die Länder den vereinbarten Stillegungsverpflichtungen nachkommen.

Die Verpflichtungen zur Stillegung nicht nachrüstbarer Reaktoren führen an sich nicht zur Erhöhung der nuklearen Sicherheitsstandards. Solange diese Reaktoren in Betrieb sind, müssen die Betreiber sich zu einem hohen Niveau an Betriebssicherheit verpflichten. Gleichzeitig müssen die Aufsichtsbehörden wachsam bleiben und angesichts ihrer zusätzlichen Aufgaben im Zusammenhang mit den Stillegungsvorbereitungen ihre Kapazitäten erweitern.

Sonstige Fragen der nuklearen Sicherheit

In einer Reihe von Beitrittsländern gibt es weitere Kernreaktoren westlicher oder sowjetischer Bauart, die auf akzeptable Sicherheitsniveaus nachgerüstet werden können. Diese Reaktoren sind daher für einen Betrieb bis zum Ende ihrer technischen Lebensdauer geeignet. Dazu zählen die WWER-1000-Reaktorblöcke 5 und 6 in Kosloduj (Bulgarien), die nach westlicher Bauart konzipierten Blöcke 1 (in Betrieb) und 2 (in der Bauphase) von Cernavoda (Rumänien); zwei WWER-440/213-Blöcke in Bohunice und zwei weitere Blöcke dieses Typs in Mochovce (Slowakei); das KKW Krsko (westliche Bauart) in Slowenien (derzeit gemeinsames Eigentum von Slowenien und Kroatien); vier Blöcke des Typs WWER-440/213 in Paks (Ungarn) und vier Blöcke desselben Typs in Dukovany (Tschech. Republik). Außerdem sollen in der Tschechischen Republik (Temelin) nach einer umfassenden Modernisierung zwei Blöcke des Typs WWER-1000 in Betrieb genommen werden.

Um die Sicherheit auf dem Gebiet der Kernenergie weiter zu fördern, wird die Kommission gemeinsam mit den betreffenden Beitrittsländern weitere Maßnahmen festlegen, die folgendes umfassen könnten:

*Unterstützung der Nuklearaufsichtsbehörden und der Organisationen für technische Unterstützung: Diese Unterstützung sollte fortgesetzt werden. Die Kompetenz und Unabhängigkeit der Aufsichtsbehörden für nukleare Sicherheit hat sich in den PHARE-Ländern in den vergangenen sieben bis acht Jahren verbessert. Die Fortschritte waren jedoch sehr unterschiedlich. Einige Länder sind weiter vorangekommen als andere, doch die Unterstützung sollte auf jeden Fall fortgesetzt werden, da sie einen Stützpfeiler für die nukleare Sicherheit bildet. Die ,Regulatory Assistance Management Group" (RAMG) und die ,Technical Support Organisation Group" (TSOG) spielen in diesem Bereich weiterhin eine sehr wichtige Rolle.

*Sicherheitstechnische Verbesserungen an den Reaktorblöcken Ignalina 2 sowie Kosloduj 3 und 4. Die litauische Regierung hat sich verpflichtet, 2004 über die Stillegung des Blocks 2 von Ignalina zu entscheiden, dessen Betrieb jedoch möglicherweise noch einige (wenige) Jahre nach diesem Datum fortgesetzt wird. Einige grundlegende Verbesserungen werden mit Hilfe von PHARE bereits vorgenommen. Für den Zeitraum nach 2002 soll eine neue Sicherheitsanalyse durchgeführt werden. Für die Blöcke Kosloduj 3 und 4 muß ebenfalls eine ausreichende Sicherheit für den Rest der vorgesehenen technischen Lebensdauer gewährleistet werden. Es wird keine Gemeinschaftshilfe für Projekte gewährt, die dazu beitragen könnten, daß der Betrieb dieser Reaktoren länger fortgesetzt wird, als in den vereinbarten Stillegungsverpflichtungen vorgesehen.

*In besonderen Fällen Unterstützung für die Programme zur Verbesserung der Sicherheit von Reaktoren der Typen WWER 440-213 und WWER 1000, (vor allem Überprüfung des Rechtsrahmens, Projektmanagement und operationelle Hilfe). Bereits in der Agenda 2000 wurde festgelegt, daß die Verbesserungsprogramme für diese nachrüstbaren Reaktoren in den nächsten sechs bis sieben Jahren durchzuführen sind. Ebenso wie in der EU sollten die Versorgungsunternehmen grundsätzlich sämtliche Kosten der sicherheitstechnischen Verbesserungen an ihren Anlagen selbst tragen und geeignete rechtliche und finanzielle Vorkehrungen für mögliche Stillegungen treffen.

*Forschung: Die Beitrittsländer werden zunehmend in die Forschungszusammenarbeit der Mitgliedstaaten nach Maßgabe des Fünften Rahmenprogramms einbezogen.

*Off-site-Notfallplanung: Neben anderen Maßnahmen wird besonderes Augenmerk auf die Überwachung der öffentlichen Gesundheit, vor allem auf den Strahlenschutz, gerichtet.

*Radioaktive Abfälle und abgebrannte Brennstoffe. Weitere Bemühungen um die Stärkung der rechtlichen, institutionellen und sicherheitstechnischen Infrastruktur in diesen Ländern; Evaluierung der Lage an bestimmten Standorten, besonders in Bereichen, in denen es noch an lokalem Sachwissen fehlt, wie bei langfristigen Sicherheitsbewertungen bestehender Lager; Lagerung abgebrannter Brennstoffe aus Kernreaktoren, Beurteilung der Umweltgefahren kontaminierter Standorte des Uranbergbaus, Förderung ihrer Sanierung usw.

*Projekte zur Sicherheitsüberwachung. Ziel ist zu gewährleisten, daß die Beitrittsländern den gemeinschaftlichen Besitzstand vollständig umsetzen. Besonders unterstützt werden sollten das Ausbildungsprogramm für lokale Aufsichtsbeamte und die Entwicklung von Methoden für die Kernmaterialbuchführung und für die Bekämpfung des illegalen Handels.

Beitrittsverhandlungen

Der Europäische Rat hat mehrfach auf die Bedeutung einer hohen nuklearen Sicherheit in Mittel- und Osteuropa hingewiesen und den Rat aufgefordert, im Einklang mit seinen diesbezüglichen Schlußfolgerungen Überlegungen über die Behandlung des Themas nukleare Sicherheit im Rahmen der Erweiterung anzustellen. Die Kommission beteiligt sich an diesen Überlegungen.

b) Neue Unabhängige Staaten (NUS)

Die Rahmenbedingungen für das Programm der Kommission in den NUS unterscheiden sich stark von denen in den beitrittswilligen Ländern. Es war schwierig, mit einigen dieser Länder ein allgemeines Konzept für Sicherheitsfragen zu vereinbaren. Die für Projekte der nuklearen Sicherheit verfügbaren Haushaltsmittel sind im Verhältnis zum Bedarf recht gering, und die Situation wird dadurch verschärft, daß sowohl die Länder als auch ihre Betreiberunternehmen weiterhin vor ernsthaften wirtschaftlichen Schwierigkeiten stehen und nur über knappe Haushaltsmittel verfügen. Mit dem verkauften Strom wird noch keine Kostendeckung erreicht, weshalb für die Verbesserung der Sicherheit, die Stillegung von Anlagen, die Entsorgung von abgebrannten Kernbrennstoffen und radioaktiven Abfällen sowie für die Entwicklung alternativer Energiequellen nur wenig Geld zur Verfügung steht.

Künftige politische Leitlinien

Die Sicherheitsstandards in den NUS geben den westlichen Ländern weiterhin Anlaß zur Besorgnis. Ihre Anhebung wird noch einige Zeit dauern und beträchtliche Investitionen erfordern. Die künftige Politik der Kommission muß den Unterschieden der einzelnen Länder der Region (hinsichtlich Größe, industrieller Basis, Geographie und Bereitschaft zur Debatte über nukleare Sicherheit) und den begrenzten finanziellen Ressourcen der Gemeinschaft und der Länder selbst Rechnung tragen.

Die neue TACIS-Verordnung [5], die für den Zeitraum 2000-2006 gilt, enthält drei Prioritäten für das Nuklearsicherheitsprogramm für die NUS:

[5] Verordnung (EG) Nr. 99/2000, ABl. L 12 vom 18.1.2000.

*Förderung einer wirkungsvollen Sicherheitskultur im Nuklearbereich, insbesondere durch eine fortgesetzte Hilfe für die Aufsichtsbehörden und die Organisationen für technische Unterstützung, sowie in den Werken durch Vor-Ort-Hilfe, einschließlich der Bereitstellung von Ausrüstung;

*Entwicklung und Umsetzung von Strategien für die Entsorgung abgebrannter Brennstoffe und nuklearer Abfälle sowie Stillegung von Anlagen;

*Beitrag zu internationalen Initiativen wie der G7/EU-Initiative für die Stillegung von Tschernobyl.

Die neue Verordnung sieht auch eine Unterstützung beim Einsatz Anwendung wirksamer Sicherheitssysteme vor.

Die finanzielle Hilfe der EU könnte folgendes umfassen:

1. Stärkung der Rolle der für nukleare Sicherheit zuständigen Behörden zur Förderung verbesserter Genehmigungsverfahren und zur Gewährleistung der Einbeziehung der Aufsichtsbehörden in alle einschlägigen kerntechnischen Aktivitäten.

2. Vor-Ort-Hilfe, wobei Kontakte zwischen Kernkraftwerken in den NUS und Betreibern aus der EU hergestellt werden. Bei einer begrenzten Anzahl größerer Projekte kann die Lieferung von Ausrüstung im Rahmen eines umfassenden Konzepts finanziert werden, das sich mit Sicherheitsaspekten von Projektvorschlägen, Genehmigung, Beschaffung, Installation und Anpassung von Betriebsverfahren befaßt. In solchen Fällen muß die Aufsichtsbehörde voll und ganz einbezogen werden. Die vertragliche Haftung des Vor-Ort-Beraters für die rechtzeitige Umsetzung wird erhöht.

3. Unterstützung bestimmter Projekte für die Auslegungssicherheit, die nicht an eine bestimmte Anlage gebunden sind, wenn sich der Bedarf aus strengeren rechtlichen Anforderungen ergibt und/oder wenn solche Projekte für die Vorbereitung größerer Projekte erforderlich sind.

4. Regelungsarbeiten, einschließlich Sicherheitsanalysen, die mit der verbleibenden Lebensdauer der Reaktoren vereinbar sind. Bei den ältesten Reaktoren darf dies nicht dazu genutzt werden, die eigentliche Auslegungslebensdauer künstlich zu verlängern.

5. Verbesserung der Entsorgung von abgebrannten Kernbrennstoffen und radioaktiven Abfällen und Förderung der rechtzeitigen Vorbereitung von Stillegungen. Darunter fällt auch die Einführung des notwendigen Rechtsrahmens sowie von Haftungs-, Umweltschutz- und Finanzregelungen.

6. Verbesserung der Gesellschaftsstrukturen der Versorgungsbetriebe und der industriellen KKW-Betreiber, um einen finanziell gesunden Elektrizitäts- und Nuklearsektor zu schaffen. Diese Unterstützung könnte auch die Zusammenarbeit mit der EU-Industrie fördern.

7. Bereitstellung von Euratom-Darlehen - soweit möglich und angemessen - für größere Investitionen in sicherheitstechnische Verbesserungen sowie für die Fertigstellung von Reaktoren nach westlichen Sicherheitsstandards im Rahmen der vereinbarten Politik für nukleare Sicherheit und Energieeffizienz.

8. Förderung und Entwicklung von Projekten zur Sicherheitsüberwachung mit drei Hauptzielen: Ausbildung von Aufsichtspersonal und Anlagenbetreibern, Entwicklung landesweiter Infrastrukturen für die Kernmaterialbuchführung und Anwendung in den Werken, um dem illegalen Handel entgegenzuwirken.

Die Umsetzung dieser Hilfe unterliegt einer geeigneten technischen Kontrolle, und jedes Projekt wird von der Kommission technisch überwacht. Letztere wird außerdem dafür sorgen, daß Fragen der nuklearen Sicherheit in den durch die Partnerschafts- und Kooperationsabkommen geschaffenen Foren - einschließlich der höchsten Ebene - sowie in weiteren internationalen Arbeitsgruppen und Ausschüssen erörtert werden.

Länderspezifische Aspekte

Armenien

Die armenische Regierung hat mehrfach ihre Zusage bestätigt, diese Anlage innerhalb weniger Jahre (bis 2004) stillzulegen, sofern eine sichere Energieversorgungsalternative verfügbar ist. Es wurde eine aus Experten der Kommission und der armenischen Regierung bestehende Arbeitsgruppe eingesetzt, die zu diesem Zweck einen detaillierten Plan ausarbeiten soll.

Die Arbeiten im Bereich alternativer Energiequellen dürften so voranschreiten, daß die armenische Regierung ihre Politik bald formalisieren kann. Die EU ist bereit, diesen Prozeß finanziell zu unterstützen. Kurzfristig wird im Rahmen von TACIS weiterhin Vor-Ort-Hilfe im Kernkraftwerk Medsamor geleistet, wobei in geringem Umfang auch Sicherheitsausrüstungen zur Verfügung gestellt werden.

Kasachstan

In Kasachstan kommt das KKW Aktau seit 1994 in den Genuß von Vor-Ort-Hilfe. Es hat eine Reihe von Ausrüstungen sowie allgemeine betriebliche Unterstützung erhalten. Darüber hinaus beschloß die Regierung 1999, das Werk nicht wieder in Betrieb zu nehmen - eine in den NUS bisher einzigartige Entscheidung. Um die Vorbereitung der somit erforderlichen Stillegung zu unterstützen, ist eine umfassende Studie geplant.

In der Zwischenzeit beschränkt sich die Hilfe auf die Vorbereitung der Stillegung und wird mit anderen Beteiligten koordiniert (IAEA, USA, Japan).

Sollte eine breiter angelegte internationale Initiative zur Unterstützung der Stillegung eingeleitet werden, müßte die EU ihren Standpunkt möglicherweise revidieren.

Russische Föderation

Bei der nuklearen Sicherheit in den NUS spielt die Russische Föderation eine besonders wichtige Rolle. Rußland ist der einzige Staat der ehemaligen Sowjetunion, der in allen Bereichen der Kernkraft tätig ist, vom Uranbergbau über Anlagenbau und Energieerzeugung bis zur Wiederaufbereitung abgebrannter Brennstoffe. Etwa 12 % der Elektrizität in Rußland werden durch Kernenergie erzeugt. Die zivile Nuklearindustrie Rußlands ist ein wichtiger Arbeitgeber und beschäftigt ca. 300.000 Menschen (primäre Arbeitsplätze).

Die Finanzierung aus der EU ist weniger als in anderen Ländern ein ausschlaggebender Faktor, wird jedoch als willkommene Ergänzung zu den eigenen Anstrengungen angesehen. Angesichts der geringen verfügbaren EU-Haushaltsmittel, der großen Anzahl im Betrieb befindlicher Reaktoren sowie der besonderen wirtschaftlichen Bedingungen in Rußland wäre es für die EU unmöglich, Rußland eine gleichwertige finanzielle Hilfe wie den Beitrittsländern und der Ukraine zu bieten. Die grundlegenden politischen Leitlinien sind jedoch dieselben: Nutzung der der EU verfügbaren technischen und finanziellen Ressourcen zur Unterstützung der Russischen Föderation bei der Erhöhung der Sicherheit.

Obwohl in den letzten Jahren eine umfangreiche Zusammenarbeit zwischen Experten aus der EU und Rußland bei einer großen Anzahl von TACIS-Projekten stattfand, stellte sich häufig heraus, daß die Ansätze in Fragen der nuklearen Sicherheit grundlegend verschieden waren. Dies manifestierte sich auch durch die Schwierigkeiten im Dialog der G7 über nukleare Fragen und die fortgesetzten De-facto-Verstöße Rußlands gegen wichtige Bestimmungen seiner Vereinbarung mit dem EBWE-Fonds für nukleare Sicherheit. Diese Verstöße betreffen die Wiederinbetriebnahme von Kursk 1 (RBMK-Reaktor) ohne adäquate Sicherheitsbewertung und die Mißachtung der vereinbarten Genehmigungsverfahren und Stillegungsvereinbarungen für die Reaktoren der ersten Generation.

Rußland argumentiert, daß diese Reaktoren benötigt werden, um die lokale Wirtschaft aufrechtzuerhalten. Das Land verfolgt die Strategie, die Lebensdauer seiner Reaktoren der ersten Generation (WWER-440/230) über die eigentliche Auslegungslebensdauer von 30 Jahren hinaus zu verlängern. Diese Politik wird von der Kommission nicht unterstützt.

Fest steht auf jeden Fall, daß Rußland entschlossen ist, die Kernkraft als wesentlichen Teil seines Energiemixes beizubehalten. Die russische Regierung setzt den Bau mehrerer neuer Reaktoren in den kommenden Jahren fort und verfolgt ein langfristiges Programm für die Entwicklung einer neuen Kernreaktorgeneration. Dieser politische Hintergrund muß respektiert werden, und die Kommission möchte die Zusammenarbeit mit Rußland vertiefen, um zu einem sicheren Einsatz von Kernenergie in diesem Land beizutragen. Soweit möglich und angemessen, wird die Kommission im Rahmen der allgemein vereinbarten Politik für nukleare Sicherheit und Energie die Inanspruchnahme von Euratom-Darlehen für größere Investitionen in sicherheitstechnische Verbesserungen sowie für die Fertigstellung von Reaktoren nach westlichen Sicherheitsstandards unterstützen. Die künftige Politik könnte sich auf folgende Elemente stützen:

*Fortsetzung der TACIS-Unterstützung für die Aufsichtsbehörden im Nuklearsektor, um ihre Kompetenz und Unabhängigkeit zu stärken und die Sicherheitskultur zu fördern.

*Im Rahmen der allgemeinen Politik betreffend die Reaktoren der ersten Generation sollten möglichst viele KKW-Betreiber bei der Verbesserung der Sicherheitskultur unterstützt werden, vor allem durch kontinuierliche Vor-Ort-Hilfe. Dies beinhaltet auch die Anschaffung einer begrenzten Anzahl größerer Ausrüstungen unter erhöhter Beteiligung der lokalen Industrie.

*Bewilligung der von Rußland beantragten Euratom-Darlehen für die Fertigstellung und sicherheitstechnische Verbesserung des Reaktorblocks Kalinin 3 (Typ WWER-1000). Dies sollte mit der Stillegung von mindestens einem der Reaktoren der ersten Generation (WWER 440-230) verknüpft werden.

*Fortsetzung der Zusammenarbeit zur Förderung eines hohen Standards nuklearer Sicherheit. Vollständige und rechtzeitige Durchführung des "Nuclear Safety Account Grant Agreement".

*Zusammenarbeit bei der Behandlung abgebrannter Brennstoffe und radioaktiver Abfälle in Nordwestrußland. Eine erhebliche Menge abgebrannter Kernbrennstoffe aus Atom-U-Booten ist derzeit unter prekären Bedingungen gelagert und stellt eine große Umweltgefahr für die Arktis dar. Die primären Ziele dieser Zusammenarbeit wären daher die Erhöhung der Lagerkapazitäten für abgebrannte Kernbrennstoffe aus russischen Atom-U-Booten und die Entfernung der Brennstoffe aus den bereits nicht mehr im Betrieb befindlichen U-Booten.

*Aktive Fortsetzung der derzeitigen Verhandlungen mit der Kommission und einer Reihe von Geberländern über ein neues multilaterales Abkommen mit Rußland (MNEPR). Ein solches Abkommen dürfte eine effiziente Umsetzung der internationalen Hilfe ermöglichen, da es eine gemeinsame Rechtsgrundlage sowie Koordinierungs- und Kofinanzierungsmechanismen bieten würde.

*Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Sicherheitsüberwachung durch Umsetzung eines vom Europäischen Rat im Dezember 1994 verabschiedeten langfristigen Programms: Methodologie- und Ausbildungszentren, metrologische und analytische Laboratorien, Herstellung von Ausrüstung und Errichtung einer Zertifizierungsstelle, Umsetzung in den Anlagen, Unterstützung von Gosatomnadzor.

*Eine enge Koordinierung mit dem Forschungsrahmenprogramm der Europäischen Kommission und den vom ISTC geförderten Projekten.

*Zusammenarbeit bei der Reform des Energiesektors und der Förderung einer effizienteren Energienutzung.

Ukraine

Die EU war die treibende Kraft bei der Umsetzung der 1995 unterzeichneten Vereinbarung zwischen den G7 und der Ukraine über die Stillegung von Tschernobyl. Die Kommission hat sich auf die folgenden zentralen Prioritäten konzentriert, die mit einem Zuschuß von 100 Mio. EUR aus dem TACIS-Programm für nukleare Sicherheit (1994-1996) finanziert wurden:

*Die Erstellung eines Stillegungsplans für die Reaktoren in Tschernobyl und die Errichtung spezifischer Stillegungsfazilitäten (Verwertung, Behandlung und Lagerung fester Abfälle) in Tschernobyl.

*Unterstützung für die Reform des Energiesektors und für nicht auf Kernenergie beruhende Energieprojekte in der Ukraine.

*Unterstützung der Vorbereitung des größten Ersatzprojekts im Energiesektor (Chmelnizki 2 und Rovno 4, auch als "K2R4" bekannt), das sicherstellen wird, daß die beiden im Bau befindlichen WWER-1000-Reaktoren den internationalen Sicherheitsstandards entsprechend fertiggestellt werden. Die Kommission erwägt, für dieses Projekt ein Euratom-Darlehen bereitzustellen, das durch Mittel von der EBWE und bilateralen Exportkreditagenturen ergänzt werden soll. Im Rahmen von Tacis wird ein umfangreiches Programm durchgeführt, das auch die Unterstützung bei dem von den Banken geforderten Due-diligence-Verfahren sowie eine Unterstützung der ukrainischen Sicherheitsbehörden und Betreiberorganisationen umfaßt. Dabei wurde ein Modernisierungsprogramm entwickelt, durch das der Sicherheitsstandard der fertiggestellten Anlagen an die internationalen Anforderungen angeglichen werden soll.

*Festlegung eines Plans für den Umbau der derzeitigen Ummantelung (Sarkophag) des Blocks 4 des KKW Tschernobyl zu einer stabilen, umweltsicheren Vorrichtung.

Dieser Shelter Implementation Plan (SIP) wird nun im Rahmen des von der EBWE verwalteten Sonderfonds für die Ummantelung des Tschernobylreaktors (Chernobyl Shelter Fund - CSF) umgesetzt, für den TACIS im Zeitraum 1998-1999 Mittel von 90,4 Mio. EUR (100 Mio. USD) bereitgestellt hat.

Angesichts der Ankündigung der ukrainischen Regierung, Tschernobyl bis 15. Dezember 2000 stillzulegen, wird folgende Strategie vorgeschlagen:

*Fortsetzung der Gemeinschaftshilfe für Tschernobyl im Rahmen von TACIS und anderen Instrumenten, auch noch nach der Stillegung des letzten Tschernobyl-Reaktors. Dies betrifft vor allem die Stillegung der Reaktoren, die Entsorgung radioaktiver Abfälle und die Hilfe bei der Milderung ihrer sozialen Folgen für die Region Slavutich.

*Weitere Gewährung von TACIS-Zuschüssen zugunsten der Nuklearaufsichtsbehörden und der kerntechnischen Anlagen im Hinblick auf die Verbesserung der Sicherheitskultur.

*Förderung der Reform des Energiesektors, einschließlich Privatisierung und Verbesserung der Zahlungseingänge. Fortgesetzte technische Hilfe bei der Verbesserung der Energieeffizienz.

*Ein zweiter Beitrag von 100 Mio. EUR zum ,Chernobyl Shelter Fund" (im Zeitraum 2001-2004 bereitzustellen). Dieser Betrag wurde von der Kommission auf der Geberkonferenz vom 5. Juli 2000 zugesagt.

*Fortsetzung der Zusammenarbeit mit der Ukraine und der EBWE beim Projekt K2R4, um durch einen ständigen politischen Dialog mit der Ukraine sicherzustellen, daß die beiden Reaktoren unter Einhaltung der höchstmöglichen Sicherheitsstandards fertiggestellt werden. Die Kommission bestätigt ihre Verpflichtung, in Übereinstimmung mit dem "Memorandum of Understanding" die Ukraine basierend auf dem Prinzip der geringsten Kosten bei der Ausarbeitung und Durchführung von Energieprojekten zu unterstützen.

*Enge Koordinierung mit dem Forschungsrahmenprogramm der Europäischen Kommission und den Maßnahmen des STCU.

Sonstige Initiativen

Mit dem Ende der Sowjetunion entstand die Notwendigkeit, die Kenntnisse von Kernwaffenexperten anderweitig einzusetzen. Um das gegenseitige Vertrauen und die Interaktion zwischen Wissenschaftlern aus der EU und den NUS zu fördern, hat die Kommission aktiv das Internationale Zentrum für Wissenschaft und Technologie (ISTC) in Moskau gefördert, das 1992 von den Europäischen Gemeinschaften und den Regierungen der USA, Japans und der Russischen Föderation gegründet wurde. Es ist in der Russischen Föderation und anderen GUS-Ländern einschließlich Kasachstan, Kirgisistan, Georgien und Belarus tätig. Ein ähnliches Zentrum (STCU) wurde in Kiew errichtet. Der Bereich nukleare Sicherheit bietet ein echtes Potential für eine langfristige Beschäftigung im zivilen Bereich. Die Behörden Rußlands und anderer NUS haben darauf hingewiesen, daß die Projekte der nuklearen Sicherheit auf die Verbreitung einer Sicherheitskultur innerhalb der zuständigen, einander ergänzenden Organisationen Gosatomnadzor und Minatom abzielen.

4. Umsetzung

Bei der Umsetzung des oben geschilderten Ansatzes muß die Kommission den Besonderheiten des Nuklearsektors Rechnung tragen. Die Ausschreibungs- und Auftragsvergaberegeln für die Gemeinschaftshilfe sind für Situationen ausgelegt, in denen ein normaler Wettbewerb herrscht. Im Nuklearsektor gibt es jedoch sehr wenige potentielle Erbringer von technischer Hilfe und Lieferanten von Ausrüstung. Die Kommission muß die Gewißheit erlangen, daß die Einrichtungen oder Unternehmen, die die Hilfe erbringen, in der Lage sind, in diesem wichtigen Sektor die entsprechende Verantwortung zu übernehmen. Die Behörden sind hier in hohem Maß beteiligt (so gibt es neun unabhängige Aufsichtsbehörden in der EU), und die Hilfe wird direkt an öffentliche Aufsichtsstellen in den Empfängerländern geleitet. Die technische Unterstützung wird von einer kleinen Anzahl nichtgewerblicher Einrichtungen in den Mitgliedstaaten erbracht, von denen einige Teil der nationalen Sicherheitsbehörden sind. Angesichts des fehlenden Wettbewerbs und der Notwendigkeit, mit öffentlichen Stellen zusammenzuarbeiten, um die gewünschte Erhöhung der nuklearen Sicherheit zu erreichen, ist die Kommission zu dem Schluß gelangt, daß die Regeln für die Auftragsvergabe den Gegebenheiten dieses Sektors entsprechen müssen.

In der Vergangenheit wurde die Umsetzung von Projekten durch eine Reihe von Faktoren verzögert. Es wurde bereits vieles getan, um die Leistung zu verbessern, beispielsweise durch die Reduzierung der Gesamtanzahl der Verträge, die Streichung bestimmter Projekte, die Ersetzung der TPEG [6], die Verstärkung der Beteiligung der GFS usw. Dennoch bleibt immer noch ein großer Rückstand. Anhang 1 gibt einen detaillierteren Überblick über die Auftragszahlen. Die Verzögerungen sind teilweise auf organisatorische Mängel und Personalknappheit innerhalb der Kommission und teilweise darauf zurückzuführen, daß die allgemeinen Regeln und Verfahren der Finanzhilfe für die komplexen und speziellen Anforderungen des Nuklearsektors wenig geeignet sind. Daher ging viel Zeit durch die Genehmigung von Ausnahmen verloren, z.B. in Fällen, in denen ein offenes Ausschreibungsverfahren nicht durchführbar war, da die Projekte von den Aufsichtsbehörden der EU durchgeführt werden sollten oder es nur einen möglichen Anbieter von technischer Ausrüstung gab.

[6] ,Twinning Programme Engineering Group" der KKW-Betreiber der EU

Die Kommission hat nun beschlossen, die Regeln klarer zu gestalten und festzulegen, in welchen Fällen künftig eine freihändige Vergabe erfolgt. Weitere Einzelheiten sind Anhang II zu entnehmen. Bei der Vor-Ort-Hilfe wird die Kommission angesichts der geringen Anzahl qualifizierter Betreiber in den Mitgliedstaaten generell die Politik verfolgen, die Aufträge nach Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen freihändig an Versorgungsunternehmen aus der EU zu vergeben und sie mit den Aufgaben zu betrauen, die in der Vergangenheit von Beschaffungsstellen ausgeführt wurden. Die entsprechenden Verträge sollten wegen der Vielschichtigkeit der Vor-Ort-Hilfe eine Laufzeit von mehreren Jahren haben und damit das bisherige System der jährlichen Erneuerung ersetzen. Die Aufträge an die Nuklearsicherheitsbehörden der Mitgliedstaaten und ihre Organisationen für technische Unterstützung (Technical Support Organisations - TSO) werden freihändig vergeben. Außerdem wird die Gemeinsame Forschungsstelle bei der technischen Überwachung der Projekte, bei der Verbreitung der Ergebnisse der PHARE-/TACIS-Projekte und im Bereich der Kontrolle von spaltbarem Material eingesetzt.

Die geänderten Regeln lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Art der Hilfe Art des Vertrags

Technische Hilfe für die Sicherheitsbehörde freihändige Vergabe

Technische Hilfe für Organisationen für technische Unterstützung freihändige Vergabe

Lieferung von Ausrüstung Vertrag mit Beschaffungs stellen oder freihändige Vergabe an den für die Vor-Ort-Hilfe zuständigen Betreiber. Freihändige Vergabe in dringlichen Fällen und bei Bedarf an spezifischer Ausrüstung

Planung und Studien beschränkte Ausschreibung

Kontrolle von spaltbarem Material Verträge mit der Gemeinsamen Forschungsstelle

Laufende Vor-Ort-Hilfe freihändige Vergabe

Neue Vor-Ort-Hilfe Verhandlungsverfahren

Infolge des kürzlich ergangenen Beschlusses der Kommission über die Reformierung der Verwaltung ihrer Auslandshilfeprogramme wurden auch die Zuständigkeiten im Bereich der nuklearen Sicherheit klar definiert. Die uneingeschränkte Verantwortung für Fragen der nuklearen Sicherheit in Drittländern liegt künftig bei den GDs Relex, Erweiterung und SCR. Die GD Erweiterung wird für den gesamten Projektzyklus in den Beitrittsländern zuständig sein, die GD Relex für die Programmierung im Bereich der nuklearen Sicherheit in den NUS und der SCR für den restlichen Projektzyklus ab der Projektfindung. Zuständigkeiten für Fragen der nuklearen Sicherheit innerhalb der EU, die gegenwärtig bei der GD Umwelt liegen, werden von der GD Transport und Energie übernommen, um die angestrebte Zusammenführung von Personal und Fachverstand zu erreichen.

Derzeit werden die Mittel für die nukleare Sicherheit in den NUS im Rahmen der globalen Zuweisungen für die TACIS-Programme bereitgestellt. Um für eine größere Sichtbarkeit und Transparenz in diesem wichtigen Bereich zu sorgen, hat die Kommission vorgeschlagen, daß ab 2001 eine einzige Haushaltslinie zur finanziellen Unterstützung für die NUS auf dem Gebiet der nuklearen Sicherheit eingeführt werden soll.

Diese Änderungen an den bestehenden Verfahren dürften dazu beitragen, daß die Projektumsetzung gestrafft und die Erbringung der Hilfe beschleunigt wird. Sie tragen auch den Anmerkungen des Rechnungshofs und des Europäischen Parlaments Rechnung, zu denen sich die Kommission bereits ausführlicher geäußert hat [7].

[7] ABl. C 35 vom 9.2.1999, Sonderbericht des Rechnungshofs Nr. 25/98 zusammen mit den Antworten der Kommission. EP-Ausschüsse: Kommissionsmitglied Liikanen, Haushaltskontrollausschuß 16.11.1998, Kommissionsmitglied Van den Broeck, Haushaltskontrollausschuß 26.11.1999; Ausschuß für Energie, Forschung und Technologie 23.2.1999.

5. Schlussfolgerung

*Die Kommission hat seit 1991 einen erheblichen Beitrag zur Verbesserung der nuklearen Sicherheitsstandards in Mittel- und Osteuropa und in den NUS geleistet. Dennoch bleibt noch vieles zu tun. Die Bemühungen der internationalen Gemeinschaft und der EU können zwar die Anstrengungen der Länder selbst nicht ersetzen, doch die EU kann ihre Partner bei der Bewältigung dieser Herausforderungen unterstützen und darauf hinwirken, daß der nuklearen Sicherheit weiterhin eine hohe Priorität eingeräumt wird. Die Kommission wird weiter darauf hinarbeiten, daß in diesen Ländern günstige wirtschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, unter denen Betreiber und Aufsichtsstellen ihre jeweiligen Aufgaben uneingeschränkt wahrnehmen können.

ANHANG 1

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

ANHANG 2

Neue Regeln für die Auftragsvergabe im Bereich der nuklearen Sicherheit

1. Besondere Sachzwänge im Bereich nukleare Sicherheit

Die Sachzwänge und Besonderheiten im Bereich der nuklearen Sicherheit betreffen folgendes:

*die Sensibilität und Bedeutung der Sicherheitsmaßnahmen für die Bevölkerung der Partnerländer und der Union ;

*den Wunsch unserer Partner, ihre Entscheidungsfreiheit in diesem äußerst sensiblen Sektor beizubehalten;

*die Bedeutung der alleinigen Verantwortung der europäischen Betreiber und Auftragnehmer auf der einen Seite und der Sicherheitsbehörden unserer Partnerländer auf der anderen Seite;

*die Enge des Marktes aufgrund der äußerst begrenzten Anzahl von öffentlichen und privaten Betreibern;

*die Notwendigkeit, die Maßnahmen der nuklearen Sicherheit ausschließlich Auftragnehmern anzuvertrauen, die die vielschichtigen technischen Anforderungen dieses Bereichs mit einem ausreichenden Grad an Zuverlässigkeit erfuellen können;

*das Erfordernis, eine zu starke Abhängigkeit von den Unternehmen des Sektors zu vermeiden, indem auf ein ausreichend breites Spektrum an Auftragnehmern zurückgegriffen wird, ohne den technischen Anforderungen Abbruch zu tun.

2. Typologie der Aufträge und Verfahren

Die im Bereich nukleare Sicherheit vergebenen Aufträge sind in sechs Kategorien untergliedert, die einschließlich der entsprechenden Vergabeverfahren nachstehend beschrieben werden.

a) Verträge mit den Sicherheitsbehörden über technische Hilfe

Diese Verträge zielen darauf ab, die notwendige technische Hilfe für die unabhängigen und öffentlichen Einrichtungen der Partnerländer zu erbringen, die damit beauftragt sind, die Sicherheitsvorschriften auszuarbeiten, auf Landesebene einen institutionellen Rahmen zu schaffen, die Betriebsgenehmigungen zu erteilen und die kerntechnischen Anlagen zu überwachen und zu inspizieren.

Diese Hilfe wird von den zentralen Sicherheitsorganen der Mitgliedstaaten erbracht. In der Union gibt es neun derartige Aufsichtsbehörden, bei denen es sich um öffentliche Organe oder Einrichtungen ohne Erwerbszweck handelt,

Angesichts der Spezifizität dieser technischen Hilfe, der Tatsache, daß sie von öffentlichen nicht-gewinnorientierten Einrichtungen erbracht wird, und der strategischen Bedeutung der Nutzung eines ausreichend breiten Spektrums von Hilfeerbringern, ist es unerläßlich, auf eine freihändige Auftragsvergabe zurückzugreifen.

b) Verträge mit den Organisationen für technische Unterstützung (TSO) über technische Hilfe

Die TSO sind die ausführenden Organe der Sicherheitsbehörden. Die Experten, die die von den Sicherheitsbehörden in Auftrag gegebenen Missionen der technischen Hilfe ausführen (z.B. im Rahmen der Erteilung von Genehmigungen und Inspektionen vor Ort), werden von den TSO abgestellt.

Die TSO unserer Partnerländer erhalten von Technikern der TSO der Mitgliedstaaten technische Hilfe in Form technischen Sachwissens und auf dem Gebiet der Ausbildung.

In den Mitgliedstaaten gibt es neun TSO, die zu den nationalen Sicherheitsbehörden gehören oder separate juristische Personen ohne Erwerbszweck sind. Die Leistungen der von ihnen abgestellten Experten werden nach einem einheitlichen Satz vergütet.

Aus den obengenannten Gründen (Spezifizität, üblicherweise Erbringung durch öffentliche nicht-gewinn-orientierte Einrichtungen und möglichst breites Spektrum von Auftragnehmern) werden die mit den TSO geschlossenen Verträge über technische Hilfe freihändig vergeben.

Zwecks Kontrolle der von den TSO der Mitgliedstaaten angewandten Tarife für die Expertenmissionen läßt die Kommission die Struktur der entstandenen Kosten und die Ordnungsmäßigkeit der verlangten Honorare regelmäßig von unabhängigen spezialisierten Rechnungsprüfungsfirmen prüfen.

c) Verträge über die Vor-Ort-Hilfe

Vor-Ort-Hilfe bedeutet, daß ein KKW-Betreiber aus der Gemeinschaft damit beauftragt wird, einem nationalen Betreiber einer bestimmten kerntechnischen Anlage technische Hilfe auf dem Gebiet der Sicherheit zu leisten.

Diese Hilfe kann eine große Bandbreite an Leistungen umfassen, vor allem in den Bereichen Ausbildung, Wartung, Qualitätssicherung, Verwaltung und Einsatz von Sicherheitsausrüstung.

Bei diesen Verträgen stellen die Kontinuität der Sicherheitsmaßnahmen und das Prinzip der alleinigen Verantwortung des Auftragnehmers zwei determinierende Faktoren dar.

Die Auswahl eines Betreibers oder Konsortiums aus der Gemeinschaft hängt von deren spezifischen Erfahrungen und technischen Kenntnissen in bezug auf die Art der Anlagen und den Reaktortyp an jedem Standort ab.

Werden in einem Land mehrere kerntechnische Anlagen betreut, muß vermieden werden, daß eine ausschließliche Abhängigkeit der Betreiber in diesem Land von einem Betreiber aus der Gemeinschaft entsteht, damit eine ausreichende Vielfalt von Erbringern technischer Hilfe und Unterauftragnehmern gewährleistet bleibt.

In den fünfzehn Mitgliedstaaten gibt es etwa zehn KKW-Betreiber.

Aufgrund dieser Besonderheiten werden die Verträge über die Vor-Ort-Hilfe folgendermaßen geschlossen:

*für Standorte, an denen bereits ein Unternehmen aus der Gemeinschaft tätig ist, werden die Verträge freihändig geschlossen und verlängert, wobei Verträgen mit mehrjähriger Laufzeit der Vorzug zu geben ist, da sie der erforderlichen Kontinuität der Sicherheitsmaßnahmen und der Verantwortung der Betreiber besser gerecht werden;

*für neue Standorte, für die eine Unterstützung durch ein Unternehmen aus der Gemeinschaft geplant ist, werden die Verträge im Verhandlungsverfahren nach einer Aufforderung zur Interessensbekundung geschlossen, auf die sich sämtliche europäischen Betreiber oder Konsortien bewerben können, die bereit sind, die Verantwortung für die technische Hilfe an den betreffenden Standorten zu übernehmen. So kann die gewünschte Vielfalt von Erbringern technischer Hilfe gewährleistet werden, wobei auch den technischen Anforderungen der betreffenden Maßnahmen und der Marktenge Rechnung getragen wird;

*um das Konzept der alleinigen Verantwortung für die Sicherheitsmaßnahmen noch zu verbessern und die Wirksamkeit der Maßnahmen zu erhöhen, werden die Verträge über die Vor-Ort-Hilfe schrittweise in ergebnisgebundene Verträge bzw. Verträge über ,schlüsselfertige" Sicherheitsprojekte umgewandelt, bei denen die gesamte Verantwortung für die Auslegung, Verwaltung, Auswahl von Ausrüstungen, Umsetzung und Überwachung an jedem Standort dem Team aus nationalem Betreiber und EU-Betreiber übertragen wird.

Bei der Umsetzung dieser Verfahren wird die Kommission in hohem Maß auf das Sachwissen der GFS zurückgreifen, vor allem bei der Erstellung der Leistungsbeschreibungen für die Verträge über technische Hilfe, bei der Festlegung der technischen Spezifikationen für die Lieferung von Ausrüstungen und die Ausführung von Arbeiten, bei der Auswahl und Ernennung von Experten für die Wertungsausschüsse sowie bei der Überwachung und technischen Kontrolle der Arbeiten dieser Ausschüsse.

Darüber hinaus wird die Kommission von unabhängigen, spezialisierten Rechnungsprüfern regelmäßig Kontrollen und Rechnungsprüfungen der im Rahmen der vorgenannten Verträge entstandenen Kosten und Ausgaben durchführen lassen.

d) Aufträge für die Beschaffung einzelner Ausrüstungen

Der Erwerb der im Einzelfall erforderlichen Ausrüstungen außerhalb der vorgenannten schlüsselfertigen Projekte der Vor-Ort-Hilfe erfolgt durch Ausschreibungen, die Beschaffungsstellen übertragen werden, mit denen bereits Verträge über technische Hilfe geschlossen wurden.

Die Experten der GFS prüfen die Richtigkeit der in diesen Ausschreibungen enthaltenen technischen Spezifikationen und vergewissern sich von deren technischer Neutralität.

Nach Möglichkeit sollte auch die Zertifizierung der Ausrüstungen Gegenstand von Ausschreibungen sein, um die Entstehung monopolistischer Märkte zu vermeiden.

Um offene Märkte zu gewährleisten, wird erwogen, den mit der Zertifizierung beauftragten spezialisierten Instituten unserer Partnerländer auf der Grundlage von Verträgen mit europäischen Instituten technische Hilfe zu leisten.

In Fällen, in denen dringliche Umstände oder die Spezifizität der Materialien es rechtfertigen, können jedoch von Fall zu Fall Aufträge freihändig vergeben werden.

e) Einzelne Planungs- und Studienaufträge

Diese Aufträge werden stets gemäß den klassischen Ausschreibungsverfahren (zu veröffentlichende beschränkte Ausschreibungen) vergeben.

Die GFS prüft die Leistungsbeschreibungen und vergewissert sich von ihrer technischen Neutralität.

f) Aufträge für die Kontrolle von spaltbarem Material

Diese Aufträge sollen zur Einführung verläßlicher nationaler Systeme für die Überwachung von Kernmaterial beitragen, um insbesondere zu gewährleisten, daß kein illegaler Handel damit betrieben wird.

Im Rahmen dieser Verträge werden die Buchführung über und Kontrolle von spaltbarem Material finanziert, vor allem von Plutonium und angereichertem Uran, für die es andere potentielle Verwendungszwecke als die Stromerzeugung gibt.

Innerhalb der Union wird die Kontrolle von spaltbarem Material vom Amt für Sicherheitsüberwachung mit Unterstützung der GFS durchgeführt.

Für die Kontrolle spaltbaren Materials gibt es weltweit nur drei Zentren, die von der Internationalen Atomenergie-Agentur (IAEA) anerkannt werden.

Eines dieser Zentren befindet sich in den Vereinigten Staaten, das zweite ist unmittelbar der IAEA in Wien unterstellt, und das dritte ist Teil der GFS in Ispra.

Die im Rahmen von PHARE und TACIS finanzierten Verträge über die Kontrolle spaltbaren Materials werden daher weiterhin im Wege der freihändigen Vergabe mit der GFS geschlossen.