52000DC0379

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuß und den Ausschuß der Regionen Sozialpolitische Agenda /* KOM/2000/0379 endg. */


MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT, DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Sozialpolitische Agenda

VORWORT

Europäische sozialpolitische Maßnahmen haben beim Aufbau der wirtschaftlichen Stärke Europas durch die Entwicklung eines einzigartigen Sozialmodells eine zentrale Rolle gespielt. Dieses Modell hat sich bei der Reaktion auf den raschen Wandel in der europäischen Wirtschaft und Gesellschaft in den letzten Jahrzehnten als flexibel und auch dynamisch erwiesen.

Der Europäische Rat von Lissabon hat neue Herausforderungen ausgemacht, die angenommen werden müssen, damit es gelingt, Europa ,zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen ....., der fähig ist, ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und einem größeren sozialen Zusammenhalt zu erzielen".

Diese sozialpolitische Agenda ist Teil des integrierten europäischen Ansatzes, mit dem die in Lissabon skizzierte wirtschaftliche und soziale Erneuerung erreicht werden soll. Insbesondere will man mit dieser Agenda eine positive und dynamische Wechselwirkung von Wirtschafts-, Beschäftigungs- und Sozialpolitik sicherstellen und eine politische Einigung erreichen, mit der es gelingt, alle Schlüsselakteure für ein gemeinsames Streben nach dem neuen strategischen Ziel zu mobilisieren.

Das Herzstück der Agenda ist es, das europäische Sozialmodell zu modernisieren und die politischen Verpflichtungen von Lissabon in konkrete Maßnahmen umzusetzen.

In der Agenda wird ein breites Spektrum von Maßnahmen skizziert:

* Einige von ihnen heben darauf ab, das volle Beschäftigungspotential Europas zu verwirklichen, und zwar dadurch, daß mehr und bessere Arbeitsplätze geschaffen werden, daß man den Wandel voraussieht und bewältigt und die Anpassung an die neue Arbeitsumgebung vornimmt, daß man das Potential der wissensbestimmten Wirtschaft nutzt und die Mobilität fördert;

* bei anderen wird der Schwerpunkt darauf liegen, den Sozialschutz zu modernisieren und zu verbessern, die soziale Eingliederung voranzubringen, die Gleichstellung der Geschlechter zu verstärken sowie Grundrechte zu stärken und Diskriminierungen zu bekämpfen;

* wieder andere Initiativen gelten der Vorbereitung der Erweiterung und der Förderung der internationalen Kooperation, außerdem sollen sie erreichen, daß der Soziale Dialog dazu beiträgt, die Herausforderungen anzunehmen.

Zwar handelt es sich nicht bei allen vorgeschlagenen Maßnahmen um neue Aktionen, aber die bereits laufenden haben eine Neuausrichtung gemäß der politischen Orientierung von Lissabon erfahren. Eine weitere Neuerung besteht darin, daß die offene Koordinierungsmethode; die bisher auf die Beschäftigung beschränkt war, jetzt auch auf andere Bereiche der Sozialpolitik angewandt werden kann. Damit ist zu vereinbarten Zielen und Vorgaben ein stärker qualitativer und, falls angemessen, auch quantitativer Follow-up gewährleistet.

Aus der Agenda werden sich wichtige Beiträge für den vom Lissabonner Rat geforderten jährlichen zusammenfassenden Bericht ergeben.

INHALTSVERZEICHNIS

1. DAS POLITISCHE UMFELD

1.1 Einleitung

1.2 Das neue strategische Ziel erreichen

1.3 Auf der Vergangenheit aufbauen - die Zukunft vorbereiten

2. ZUKÜNFTIGE HERAUSFORDERUNGEN UND CHANCEN

2.1 Beschäftigung

2.2 Die wissensbestimmte Wirtschaft

2.3 Die soziale Situation

2.4 Erweiterung

2.5 Internationalisierung

3. DER ANSATZ

3.1 Qualitätsförderung

3.2 Akteure

3.3 Mittel

4. DIE ZIELSETZUNGEN UND AKTIONEN

4.1 VOLLBESCHÄFTIGUNG UND ARBEITSQUALITÄT

4.1.1 Auf dem Weg zu mehr und besseren Arbeitsplätzen

4.1.2 Den Wandel voraussehen und bewältigen und die Anpassung an die neue Arbeitsumgebung vornehmen

4.1.3 Die Möglichkeiten der wissensbestimmten Wirtschaft ausschöpfen

4.1.4 Die Mobilität fördern

4.2 QUALITÄT DER SOZIALPOLITIK

4.2.1 Den Sozialschutz modernisieren und verbessern

4.2.2 Die soziale Eingliederung fördern

4.2.3 Die Gleichstellung der Geschlechter fördern

4.2.4 Die Grundrechte verstärken und Diskriminierungen bekämpfen

4.3 FÖRDERUNG DER QUALITÄT VON ARBEITSBEZIEHUNGEN

4.3.1 Ziel

4.3.2 Aktionen

4.4 VORBEREITUNG AUF DIE ERWEITERUNG

4.4.1 Ziel

4.4.2 Aktionen

4.5 FÖRDERUNG DER INTERNATIONALEN KOOPERATION

4.5.1 Ziel

4.5.2 Aktionen

5. FOLLOW-UP UND ÜBERWACHUNG

6. SCHLUSSFOLGERUNGEN

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT, DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Sozialpolitische Agenda

1. DAS POLITISCHE UMFELD

1.1 Einleitung

Letzten Februar kündigte die Kommission vor dem Europäischen Parlament ein Fünfjahres-Aktionsprogramm für 2000-2005 mit dem Ziel an, die ,Umrisse des neuen Europas" abzugrenzen. Ein Kernstück des Programms ist eine neue Wirtschafts- und Beschäftigungsagenda, die an den Konzepten Vollbeschäftigung und wirtschaftliche Dynamik sowie einem Mehr an sozialem Zusammenhalt und Fairneß ausgerichtet ist. Die Überlegungen, die diesen Zielen zu Grunde liegen, wurden in den Vorbereitungen für den Europäischen Rat von Lissabon artikuliert. Als Ergebnis dieses Rates steht eine politische Vereinbarung auf höchster Ebene, eine langfristig angelegte Agenda zu verfolgen.

Konkret verpflichteten sich die europäischen Regierungen darauf, ein neues strategisches Ziel für das kommende Jahrzehnt anzustreben, nämlich ,das Ziel, die Union zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum zu machen ....., der fähig ist, ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und einem größeren sozialen Zusammenhalt zu erzielen". Will man dieses Ziel erreichen, so muß die Strategie darauf gerichtet sein, das europäische Sozialmodell zu modernisieren, in Menschen zu investieren und soziale Ausgrenzung zu bekämpfen. Diesbezüglich beziehen sich die Schlußfolgerungen des Europäischen Rates von Lissabon und von Feira auf eine Mitteilung der Kommission über eine neue europäische sozialpolitische Agenda. Diese soll auf der Tagung des Europäischen Rates in Nizza im Dezember 2000 vorgelegt werden.

Diese Agenda ist in einem umfassenden Konsultationsprozeß und Dialog mit den betroffenen Parteien, einschließlich von Sozialpartnern, mit NRO und beratenden Ausschüssen, vorbereitet worden.

1.2 Das neue strategische Ziel erreichen

Mit dieser Agenda soll ein umfassender, einheitlicher Ansatz für die Europäische Union gefunden werden, um die neuen Herausforderungen an die Sozialpolitik anzugehen, die sich aus der radikalen Umwandlung der europäischen Wirtschaft und Gesellschaft ergeben. Dies gilt insbesondere für die durch die neue wissensbasierte Wirtschaft hervorgerufenen Veränderungen, die das berufliche und persönliche Leben aller Menschen in Europa beeinflussen. Die gleichen Herausforderungen sind aber gleichzeitig mit großartigen Chancen und Gelegenheiten verbunden. Die vorliegende Agenda ist Teil eines integrierten Ansatzes der Europäischen Union, der eine wirtschaftliche und soziale Erneuerung anstrebt. Die Agenda baut auf dem Beitrag der Kommission zum Gipfel von Lissabon auf und zielt darauf ab, die Vorteile des Wandels in vollem Umfang zu nutzen und gleichzeitig die Nachteile in den Griff zu bekommen.

Auf dem Gipfel von Lissabon wurde die grundlegende Verbindung zwischen der Wirtschaftsstärke Europas und seinem Sozialmodell hervorgehoben. Man setzte sich aber auch mit den Schwachstellen der Europäischen Union auseinander. Wichtig ist, daß Einigung über die Parameter der wirtschaftlichen und sozialen Aufgaben Europas für das nächste Jahrzehnt erreicht wurde. Für die Zukunft soll eine Leitprinzip der neuen sozialpolitischen Agenda darin bestehen, daß die Rolle der Sozialpolitik als produktiver Faktor verstärkt wird.

Der Großteil der Sozialausgaben für Gesundheit und Bildung stellt eine Investition in Humanressourcen dar, die sich positiv auf die Wirtschaft auswirkt. Es kanndaher eine positive Korrelation zwischen dem Umfang derartiger Ausgaben und der Produktivität in den betreffenden Ländern bestehen. Sozialtransfers in Gestalt von Renten und Sozialversicherungsleistungen tragen nicht nur zu einer ausgeglichenen Einkommensentwicklung über die gesamte Lebenszeit und Einkommensverteilung zwischen sozialen Gruppen bei, sondern fördern darüberhinaus die Qualität der Beschäftigung mit entsprechenden positiven Auswirkungen auf die Wirtschaft.

Es kann daher nicht überraschen, daß das Niveau der Sozialausgaben in vielenentwickelten Volkswirtschaften ähnlich hoch ist - zum Beispiel 24% des BIP in den USA, 26% in Dänemark, 27% im Vereinigten Königreich. Der Hauptunterschied zwischen den USA und der EU liegt nicht in der Höhe der Ausgaben bezogen auf das BIP, sondern im Finanzierungsmodus. In der EU werden die meisten Systeme im wesentlichen über Abgaben, d.h. aus Steuern und Beiträgen, finanziert, während in den USA ein erheblicher Anteil der Ausgaben aus dem verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte aufgebracht wird.

Europa, das über eine entwickelte Sozialpolitik verfügt, hat bisher in einem erfolgreichen Wettbewerb mit der übrigen Welt gestanden - sowohl mit High-tech-Staaten als auch mit Niedriglohnländern; dieser Wettbewerb wird weitergehen.

Sozialpolitische Maßnahmen haben die Europäische Union bisher in die Lage versetzt, den Strukturwandel zu bewältigen, und zwar mit möglichst wenigen negativen sozialen Folgen. Zukünftig werden eine Modernisierung des europäischen Sozialmodells und Investitionen in Menschen sich als entscheidend erweisen, will man die europäischen sozialen Werte der Solidarität und Gerechtigkeit beibehalten und gleichzeitig die Wirtschaftsleistung verbessern. Wie sich eindeutig belegen läßt, hat die Wirtschaft der USA in den letzten Jahren die der Europäischen Union beim Wirtschaftswachstum überfluegelt, was insbesondere darauf zurückzuführen ist, daß insgesamt die neuen Technologien in Europa zögerlicher aufgenommen werden. Aus den weitreichenden Verpflichtungen von Lissabon ergibt sich die politische Grundlage für eine umfassende Strategie mit sich gegenseitig verstärkenden wirtschafts- und sozialpolitischen Maßnahmen.

Bei der Agenda geht es darum, eine positive und dynamische Wechselwirkung von Wirtschafts-, Beschäftigungs- und Sozialpolitik sicherzustellen, verbunden mit einem politischen Konsens, alle Schlüsselakteure für ein gemeinsames Streben nach dem neuen strategischen Ziel zu mobilisieren .

TGRAPH

Ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum mit niedriger Inflation und gesunden öffentlichen Finanzen ist von entscheidender Bedeutung für eine Anhebung des Beschäftigungsniveaus und eine Verstärkung des sozialen Zusammenhalts. Eine Koordinierung der Steuerpolitik auf europäischer Ebene ist ein wesentlicher Teil der Vollendung des Binnenmarkts und von entscheidender Bedeutung, wenn es darum geht, die Auszehrung der Steuereinnahmen durch schädlichen Steuerwettbewerb zu verhindern. Will man die Wirtschaft an den Wandel anpassen und effiziente, gut ausgebildete Arbeitskräfte bereitstellen, so ist ein maßgeschneiderter Sozialschutz von wesentlicher Bedeutung. Eine hochwertige, jedermann zugängliche allgemeine und berufliche Bildung stärkt die soziale Einbindung und die Wettbewerbsfähigkeit. Eine Anhebung der Beschäftigungsquote bildet die Grundlage für eine nachhaltige Finanzierung der Sozialschutzsysteme. Durch den sozialen Zusammenhalt wird die zu geringe Nutzung der Humanressourcen verhindert bzw. minimiert. Bekommt man die gegenseitige Abhängigkeit der verschiedenen Politikbereiche gut in den Griff, sollte sich daraus ein "Policy Mix" ergeben, der den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt trägt.

Will man den technologischen und gesellschaftlichen Wandel erfolgreich bewältigen, so muß das europäische Sozialmodell modernisiert und verbessert werden, damit es als Grundlage für wirtschaftliche Dynamik dienen und ermöglichen kann, beschäftigungsfreundliche Reformen zu verfolgen. Europas Wirtschaftsleistung in einer globalisierten Wirtschaft hängt von der Qualität seiner Güter und Dienstleistungen und ihrem Mehrwert ab. In dieser Hinsicht kommt der weiteren Stärkung des Binnenmarkts und der Reform des Güter-, Dienstleistungs- und Kapitalmarkts, die durch den Cardiff-Prozeß eingeleitet worden ist, große Bedeutung zu. Durch eine Verbesserung der Qualität der Arbeit wird auch die Qualität des Arbeitsergebnisses verbessert und damit die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen verstärkt. Die Europäische Union muß weiterhin die Verbindung angemessener sozialer Bedingungen mit hoher Produktivität und hochwertigen Gütern und Dienstleistungen gewährleisten. Es handelt sich hier um ein wesentliches Merkmal des europäischen Sozialmodells. Eine stärkere und qualitativ höherwertige Beschäftigung in einer dynamischen und wettbewerbsfähigen Wirtschaft verstärkt auch den sozialen Zusammenhalt. Der Lohnmäßigung der Sozialpartner kommt eine wichtige Rolle zu, wenn es darum geht, ein günstiges makroökonomisches Umfeld zu erhalten.

Die neue sozialpolitische Agenda wird dazu beitragen, die Strategie der EU zur nachhaltigen Entwicklung so zu gestalten, daß sie vom Europäischen Rat 2001 in Göteborg gutgeheißen werden kann. Die Analyse der Verbindung zwischen Wirtschafts-, Beschäftigungs-, Sozial- und Umweltpolitik wird in die entsprechenden Arbeiten eingehen.

* * *

Bei der neuen sozialpolitischen Agenda geht es nicht darum, sozialpolitische Maßnahmen zu harmonisieren. Angestrebt werden vielmehr gemeinsame europäische Ziele sowie eine verbesserte Koordinierung der Sozialpolitiken im Zusammenhang mit dem Binnenmarkt und der gemeinsamen Währung

Darüber hinaus sind für die Umsetzung der Agenda keine zusätzlichen Mittel erforderlich, vielmehr geht es darum, daß öffentliche Ausgaben umgelenkt werden, um die Effizienz zu steigern und Investitionen in Menschen zu erhöhen, wie in Lissabon und Feira vereinbart.

Bei der in Lissabon definierten offenen Koordinierungsmethode [1] werden sämtliche Akteure einbezogen und die Instrumente zur Politiküberwachung und -lenkung bereitgestellt. Aus der neuen sozialpolitischen Agenda sollten sich wesentliche Erkenntnisse für den vom Europäischen Rat in Lissabon geforderten zusammenfassenden Jahresbericht ergeben.

[1] Zu dieser Koordinierung gehört die Festlegung von Leitlinien, die Festsetzung von Benchmarks und konkreten Zielvorgaben und die Einrichtung eines Überwachungssystems zur Evaluierung des Fortschritts mit Hilfe einer Peer-Group-Review.

Die Reichweite der Agenda geht bis zum Jahre 2005; mehrere der in ihr skizzierten Aktionen erstrecken sich über den gesamten Zeitraum. Allerdings liegt das Schwergewicht hauptsächlich auf den ersten drei Jahren. Damit man mit dem Wandel im wirtschaftlichen und sozialen Bereich Schritt halten kann, muß die Agenda ausreichend flexibel sein. Sie wird 2003 einer Halbzeitüberprüfung unterzogen. Im Zuge der Überprüfung sollen weitere spezifische Aktionen für die restliche Laufzeit ausgearbeitet werden.

1.3 Auf der Vergangenheit aufbauen - die Zukunft vorbereiten

Die Europäische Gemeinschaft ist schon seit langem auf sozialpolitische Maßnahmen verpflichtet und hat auch entsprechendes geleistet. Seit den siebziger Jahren hat sie einschlägige Maßnahmen der Mitgliedstaaten unterstützt. Im Zuge der Entwicklung der Verträge hat sich die Beziehung zwischen wirtschafts- und sozialpolitischen Maßnahmen der Mitgliedstaaten erheblich verändert.

In den Verträgen ist auch das Subsidiaritätsprinzip verankert worden. Dieses beruht im Sozialbereich sowohl auf dem Zusammenspiel zwischen der Gemeinschaftsebene und den Mitgliedstaaten, und zwar einschließlich der regionalen und lokalen Ebene, als auch zwischen den Sozialpartnern und staatlichen Stellen auf allen Ebenen.

In den jüngsten sozialpolitischen Aktionsprogrammen der neunziger Jahre wurde eine Strategie verfolgt, deren Herzstück die Beschäftigung war.

Der Vertrag von Amsterdam gab der europäischen Sozialpolitik einen neuen Anstoß. Mit ihm wurde der neue Beschäftigungstitel eingeführt und das Sozialprotokoll in die Verträge inkorporiert. Er machte neue Gebiete und Instrumente für entsprechende Aktionen ausfindig und hat einen Beitrag zu folgenden Entwicklungen geleistet:

- Die Beschäftigung wurde zu einem Herzstück der wirtschaftspolitischen Bestrebungen der Union und ihre Förderung zu einer Angelegenheit von gemeinsamem Interesse, wodurch der Prozeß offener Koordinierung in den Bereichen Beschäftigung und Arbeitsmarkt eingeleitet wurde. Diese neue Strategie der Gemeinschaft ist durch den Luxemburger Beschäftigungsgipfel weitergeführt worden.

- Die Mitgliedstaaten und die Gemeinschaft sind aufgefordert worden, wirtschafts- und beschäftigungspolitischen Maßnahmen besser zu koordinieren, um Übereinstimmung sicherzustellen und Synergiewirkungen herbeizuführen.

- Der sozialpolitische Titel des Vertrags ist genutzt worden, indem Tarifverhandlungen der Sozialpartner weiterentwickelt wurden.

- Man hat Initiativen zu neuen Aspekten des Vertrags ergriffen, wie zum Beispiel soziale Ausgrenzung und Bekämpfung von Diskriminierungen.

- Die Gleichstellung von Männern und Frauen im gesamten sozialen Leben ist zu einem Ziel der Gemeinschaftspolitik erklärt worden.

Wird er akzeptiert, würde der Beitrag der Kommission zu der laufenden Regierungskonferenz, insbesondere der Vorschlag, in mehr Bereichen mit qualifizierter Mehrheit abzustimmen, sich auf die zukünftige Entwicklung der Sozialpolitik auswirken. Von gleicher Bedeutung für die zukünftige Sozialpolitik ist möglicherweise die Charta der Grundrechte.

* * *

2. ZUKÜNFTIGE HERAUSFORDERUNGEN UND CHANCEN

Im Zuge der Vorbereitung des Lissabonner Gipfels hat die Kommission eine Reihe von Dokumenten vorgelegt, die eine vertiefte Analyse der wirtschaftlichen und sozialen Situation in der Europäischen Union enthielten [2]. In dieser Mitteilung werden diese Analysen als Ausgangsbasis genutzt.

[2] Die folgenden Dokumente wurden vorgelegt: ,Der Europäische Rat von Lissabon - Eine Agenda der wirtschaftlichen und sozialen Erneuerung für Europa" (Hauptbeitrag der Kommission); ,eEurope - Eine Informationsgesellschaft für alle" (KOM (1999) 687 endg.); ,Gemeinschaftspolitiken zur Förderung der Beschäftigung" (KOM (2000) 78 endg.); ,Ein Europa schaffen, das alle einbezieht" (KOM (2000) 79 endg); ,Soziale Trends: Perspektiven und Herausforderungen" (KOM (2000) 82 endg.); ,Strategien für Beschäftigung in der Informationsgesellschaft" (KOM (2000) 48 endg.) und ,Wirtschaftsreform: Bericht über die Funktionsweise der gemeinschaftlichen Güter- und Kapitalmärkte" (KOM (2000) 26 endg.).

2.1 Beschäftigung

Die Europäische Union hat bei der Verbesserung der wirtschaftlichen Grunddaten und der Arbeitsplatzbeschaffung bereits einiges erreicht. Trotzdem ist das Niveau der Arbeitslosigkeit weiterhin hoch. Zur Zeit sind etwa 9 % der europäischen Erwerbsbevölkerung ohne Beschäftigung. Die durchschnittliche Beschäftigungsquote lag 1999 bei nur 62 %.

Die Beschäftigung in bestimmten Bereichen - wie z. B. Dienstleistungen - ist immer noch verhältnismäßig niedrig. Die Beteiligung bei Frauen sowie auch bei bestimmten Personenkategorien, wie z. B. älteren und behinderten Menschen, ist zu niedrig. In dem Beitrag der Kommission für die Tagung des Europäischen Rats in Lissabon wurden die wichtigsten Charakteristika des europäischen Beschäftigungsdefizits eindeutig benannt. Es handelt sich um folgende Phänomene:

- Eine Dienstleistungslücke: In der Europäischen Union ist das Beschäftigungsniveau im Dienstleistungssektor sehr viel niedriger als in den USA.

In der Europäischen Union existiert ein gewaltiges Beschäftigungspotential in so gut wie allen Dienstleistungsbereichen.

TGRAPH

- Geschlechtsspezifische Diskrepanz: in der Europäischen Union ist nur die Hälfte der Frauen berufstätig - verglichen mit zwei Dritteln in den USA.

- Ungleichgewicht in der Altersstruktur: die Beschäftigungsquote in der Altersgruppe 55-65 ist zu niedrig.

In der Europäischen Union besteht ein beträchtliches Beschäftigungspotential, insbesondere bei Frauen jeder Altersgruppe. Auch bei älteren Männern ist dieses Potential gegeben.

TGRAPH

- Qualifikationsdefizit: Der Qualifikationsbedarf wird in der Europäischen Union durch das bestehende Angebot nicht gedeckt. Dieses ist insbesondere bei der Informationstechnologie in ganz Europa zu bemerken.

Das Qualifikationsdefizit im IT-Bereich nimmt in Europa weiter zu

TGRAPH

- Strukturelle Langzeitarbeitslosigkeit: die Hälfte der Arbeitslosen sind seit über einem Jahr ohne Stelle.

- Ausgeprägte regionale Ungleichgewichte sowohl in Europa insgesamt als auch innerhalb der Mitgliedstaaten: die Arbeitslosigkeit in der Europäischen Union ist konzentriert in Ostdeutschland, Frankreich, Süditalien, Spanien und Griechenland. Am höchsten ist sie in einigen weniger entwickelten Regionen, in peripheren Regionen und in Regionen, die vom Niedergang bestimmter Industriezweige betroffen sind.

Die europäische Beschäftigungsstrategie hat sich in den letzten drei Jahren als wirksames Instrument der Strukturreform in den nationalen Arbeitsmärkten erwiesen. Sollen mehr und bessere Arbeitsplätze geschaffen werden, so muß diese Strategie unbedingt ausgebaut werden. Wie sich bereits in einigen Mitgliedstaaten herausgestellt hat, ist es - sobald das Beschäftigungsniveau ansteigt - unbedingt erforderlich, daß ein Arbeitskräfteangebot verfügbar ist, das den Marktstandards entspricht, damit sich eine nachhaltige Wirtschaftsentwicklung und ein nichtinflationäres Wachstum erreichen lassen.

2.2 Die wissensbestimmte Wirtschaft

Einmal abgesehen von diesen Phänomenen ist festzustellen, daß Europa hinter den USA zurückliegt, wenn es darum geht, neue Technologien zu assimilieren, insbesondere das Internet. Die eEurope- und die europäischen Forschungsinitiativen enthalten allerdings Strategien, um den Rückstand gegenüber den USA aufzuholen. Entsprechende Aktivitäten aller Betroffenen, sowohl im öffentlichen als auch privaten Bereich, sind erforderlich, damit die wissensbestimmte Gesellschaft und Wirtschaft zu nachhaltigem Wirtschaftswachstum, höherer Beschäftigung und mehr sozialem Zusammenhalt beitragen kann.

Dies setzt voraus, daß man einen Zugang zu den Instrumenten der Informationsgesellschaft und zu einer IKT-Unterweisung schafft, der bedarfsgerecht ist und den sich alle leisten können. Geht man nicht an diese Probleme heran, so könnte dies dazu führen, daß sich die sozialen und wirtschaftlichen Ungleichgewichte in der Union noch verstärken.

Der Ausbau der Humanressourcen, insbesondere durch verbesserte Qualifikationen und lebenslanges Lernen, ist ein entscheidender Faktor in einer wissensbasierten Wirtschaft. Jedoch auch der gleichberechtigte Zugang zu Bildung und Ausbildung und deren Qualität sind von größter Bedeutung, um den Menschen konkrete Möglichkeiten zu eröffnen, sich auf den schnellen Wandel der Arbeitsbedingungen und die Erfordernisse der wissensbasierten Wirtschaft vorzubereiten. Eine Gesamtstrategie und abgestimmte Bemühungen auf allen Ebenen sind dazu erforderlich. Durch die Initiative zum Konzept des ,eLearning" werden alle infragekommenden Akteure mobilisiert und die europäischen Bildungs- und Ausbildungssysteme veranlaßt, sich an die wissensbasierte Gesellschaft anzupassen.

Da die wissensbasierte Wirtschaft äußerst dynamischer Natur sein wird, muß man unbedingt ihre Funktionsweise besser verstehen. Politischen Bemühungen werden Forschungsarbeiten über die Entwicklungsbedingungen für diese Wirtschaft zugrunde liegen.

2.3 Die soziale Situation

Zwar muß anerkannt werden, daß den Systemen der sozialen Sicherheit der Mitgliedstaaten eine grundlegende Rolle dabei zukommt, eine Gesellschaft des sozialen Zusammenhalts zu schaffen; allerdings sind diese Systeme jetzt mit einer ganzen Reihe wichtiger gemeinsamer Herausforderungen konfrontiert, wie zum Beispiel der Notwendigkeit, sich an die im Wandel befindliche Welt der Arbeit anzupassen sowie auch an neue Familienstrukturen, anhaltende geschlechtsspezifische Diskrepanzen, demographische Veränderungen sowie die Anforderungen der wissensbasierten Wirtschaft. Langfristig werden sich demographische Veränderungen stark auf die Struktur des Arbeitsmarkts und das Arbeitskräfteangebot auswirken und Renten- sowie Gesundheitsversorgungssysteme erheblich unter Druck setzen. Hier ist ein Prozess des Nachdenkens darüber angezeigt, wie die Einwanderung zur Bekämpfung dieser Trends dienen könnte. Unterbleiben Anpassung und Modernisierung der Sozialschutzsysteme, würde dadurch das Risiko erhöht, daß sich Arbeitslosigkeit, Armut und soziale Ausgrenzung verstärken.

Wesentlich dafür, daß der Übergang zur wissensbestimmten Wirtschaft eine solide Grundlage erhält und daß den neuen gesellschaftlichen Bedürfnissen entsprochen wird, ist die Modernisierung der Sozialschutzsysteme. Zwar unterliegt der Sozialschutz weiterhin der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, aber eine Kooperation auf europäischer Ebene wird einen Prozeß des gemeinsamen Nachdenkens darüber in Gang setzen, wie sich die Aufgaben der Modernisierung und Verbesserung der Sozialschutzsysteme am besten angehen lassen.

Es geht also unter anderem darum, von der Aufgabe der Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung zu einem neuen Ansatz überzugehen, der die soziale Eingliederung fördert und sie in den Mittelpunkt des gesamten politischen Geschehens stellt.

Arbeitslosigkeit ist die wichtigste Einzelursache der Armut. Fast zwei Drittel der Arbeitslosen sind von Armut bedroht. Daher ist ein Arbeitsplatz die beste Absicherung gegen soziale Ausgrenzung. Allerdings lassen sich durch die Beschäftigung allein nicht alle Probleme lösen.

Aus einem Vergleich der Beschäftigungsquoten mit den Armutsquoten [3]geht hervor, daß Armut auch in einigen Mitgliedstaaten mit hoher Beschäftigungsquote verhältnismäßig weit verbreitet sein kann. Durch eine Steigerung der Beschäftigungsquote und eine Verringerung der Arbeitslosigkeit würden Armut und soziale Ausgrenzung beträchtlich abgebaut, insbesondere in den Mitgliedstaaten, in denen derzeit niedrige Beschäftigungsquoten gegeben sind. Hier müssen die Menschen am Rande des Arbeitsmarkts stärker in den Mittelpunkt des Interesses gerückt werden, und zwar durch Investitionen zur Erhöhung ihrer Beschäftigungsfähigkeit und durch den Abbau von Hindernissen, die dem Eintritt in den Arbeitsmarkt entgegenstehen. Die Bewältigung dieser Aufgaben erfordert vielfältige, über Arbeitsmarktfragen hinausgehende Strategien zur Verbesserung der sozialen Einbeziehung und der Beteiligung am sozialen Leben.

[3] In der Abbildung wird die Armutsquote als Anteil der Einkommen unter 60% des durchschnittlichen haushaltsbereinigten Einkommens des betreffenden Landes definiert (Eurostat). Eine Verbesserung von Indikatoren und Statistiken wird es den Mitgliedstaaten erleichtern, Armut und Ausgrenzung zu verringern.

Durch die Beschäftigung allein lassen sich nicht alle Probleme lösen

TGRAPH

2.4 Erweiterung

Die Beitrittsländer sind bei ihren Bemühungen, sich der Union anzuschließen, bestrebt, Wirtschaft, Gesellschaft und Systeme der sozialen Sicherheit nach dem Vorbild der Mitgliedstaaten zu gestalten. Sie wollen langfristig den Lebensstandard und die sozialen Standards erhöhen sowie die Wirtschafts- und Beschäftigungsleistung verbessern. Durch die Vorbereitung auf die Mitgliedschaft in der Europäischen Union werden die Beitrittsländer bereits veranlaßt, einen umfangreichen Bestand an Rechtsvorschriften und Regelungen zu übernehmen; bis zum Beitrittszeitpunkt sollte die Übereinstimmung mit dem gemeinschaftlichen Besitzstand im Sozialrecht gewährleistet sein. Die Beitrittskandidaten stehen nicht nur beträchtlichen Herausforderungen bei der Transformation ihrer Wirtschaftssysteme gegenüber, sondern müssen sich darüberhinaus vielen Problemen stellen, die in den derzeitigen Mitgliedstaaten existieren.

2.5 Internationalisierung

Internationalisierung und Globalisierung sind wichtige Aspekte des Wandels bei den finanziellen, wirtschaftlichen und handelstechnischen Bedingungen, mit dem Europa und seine Sozialsysteme konfrontiert sind. Den Wandel voranbringen heißt jedoch nicht, soziale Ziele aufzugeben. Im Gegenteil, der wirtschaftlich bestimmte Bedarf an sozialen Investitionen mit Hilfe sinnvoller sozialpolitischer Maßnahmen wird noch verstärkt. Mehr denn je zuvor hängt Europas Wirtschaftsleistung vom Produktions- und Innovationspotential seiner Menschen ab. Soll in Wissen investiert und soll ein Mehrwert geschaffen werden und will man neue Wirtschaftsakteure anziehen und den Wandel bewältigen, so wird dies stark von den Qualifikationen und der Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte abhängen.

* * *

3. DER ANSATZ

3.1 Qualitätsförderung

Bei der neuen sozialpolitischen Agenda geht es um eine Reihe von Aktionen, mit denen sichergestellt werden soll, daß man die dynamische Wechselwirkung von Wirtschafts-, Beschäftigungs- und Sozialpolitik in vollem Umfang nutzen und auch einen entsprechenden Beitrag dazu leisten kann. Dabei steht die Erkenntnis im Vordergrund, daß Wachstum kein Selbstzweck ist, sondern im wesentlichen ein Mittel zum Erreichen eines höheren Lebensstandards für alle. Sozialpolitik ist die Grundlage der Wirtschaftspolitik, und die Beschäftigung hat nicht nur einen wirtschaftlichen, sondern auch einen sozialen Wert.

Im Mittelpunkt steht die Förderung der Qualität als Antriebskraft einer blühenden Wirtschaft, als Stimulans für mehr und bessere Arbeitsplätze und als Anregung für eine Gesellschaft, in der niemand ausgegrenzt wird: starke Partnerschaft, Dialog und Beteiligung auf allen Ebenen, Zugang zu hochwertigen Leistungen und guter Betreuung, ein an eine Wirtschaft und Gesellschaft im Wandel angepaßter Sozialschutz. Wird der Begriff der Qualität - der der Geschäftswelt bereits vertraut ist - auf die gesamte Wirtschaft und Gesellschaft erweitert, so lassen sich die gegenseitigen Beziehungen zwischen Wirtschafts- und Sozialpolitik leichter verbessern.

Gefragt sind daher Bemühungen um Wettbewerbsfähigkeit, Vollbeschäftigung und Arbeitsqualität, Qualität der Arbeitsbeziehungen und Qualität der Sozialpolitik:

- Vollbeschäftigung bedeutet, die Zahl der Arbeitsplätze zu erhöhen; zur Arbeitsqualität gehören höherwertige Arbeitsplätze und eine ausgewogenere Verbindung von Berufs- und Privatleben. Dies gereicht dem Individuum, der Wirtschaft und der Gesellschaft zum Vorteil. Vorausgesetzt werden dabei zweckmäßigere beschäftigungspolitische Maßnahmen, eine angemessene Entlohnung und eine Arbeitsorganisation, die den Bedürfnissen von Unternehmen und Einzelpersonen gerecht wird. Grundlagen sind hohe Qualifikationen, gerechte arbeitsrechtliche Normen und angemessene arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Standards; dazu kommt auch die Förderung beruflicher und geographischer Mobilität.

- Die Qualität der Sozialpolitik setzt voraus, daß ein hohes Maß an Sozialschutz gegeben ist, daß allen Menschen in Europa angemessene soziale Dienstleistungen zur Verfügung stehen, daß jedermann echte berufliche Möglichkeiten hat und daß Grundrechte und soziale Rechte garantiert sind. Man braucht angemessene beschäftigungs- und sozialpolitische Maßnahmen, die als Fundament für die Produktivität dienen und die Anpassung an den Wandel erleichtern. Ihnen kommt auch eine wichtige Rolle bei dem uneingeschränkten Übergang zur wissensbasierten Wirtschaft zu.

- Die Qualität in Arbeitsbeziehungen wird bestimmt durch die Fähigkeit zum Konsens über Diagnose und Therapie bei Anpassungs- und Modernisierungsbemühungen. Dazu gehört auch, daß man industriellen Wandel und Unternehmensumstrukturierung erfolgreich bewältigt.

3.2 Akteure

Die Agenda sollte auf verbesserten Entscheidungsstrukturen beruhen. Daher muß allen Akteuren eine eindeutige, aktive Rolle zugewiesen werden, die sie in die Lage versetzt, bei der Verfolgung der mit dieser neuen Agenda verbundenen Strategien mitzuwirken. Allen Akteuren, den Institutionen der Europäischen Union, den Mitgliedstaaten, den regionalen und lokalen Ebenen, den Sozialpartnern, der Zivilgesellschaft und den Unternehmen kommt eine wichtige Rolle zu.

Die Kommission wird unter Nutzung ihres Initiativrechts alle erforderlichen Vorschläge machen. [4] Darüber hinaus wird sie eine Katalysatorrolle spielen und mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln die Politiken der Mitgliedstaaten und anderer Akteure unterstützen. Desgleichen wird sie die Umsetzung der Agenda überwachen und steuern. Der Ministerrat und das Europäische Parlament müssen ihre legislative Verantwortung wahrnehmen. Innerhalb der Mitgliedstaaten sollten die nationalen Regierungen und die Behörden auf regionaler und lokaler Ebene die Umsetzung dieser Agenda selber in die Hand nehmen. Die Sozialpartner auf allen Ebenen sollten ihre Aufgaben in vollem Umfang erfuellen, insbesondere sollten sie Vereinbarungen aushandeln und die vertraglichen Rahmenbedingungen modernisieren und anpassen und einen Beitrag zu einer gesunden makroökonomischen Politik leisten. Die NRO werden eng in die Entwicklung von Einbeziehungsmaßnahmen und die Förderung der Chancengleichheit eingebunden.

[4] Siehe Anhang 1 ,Spezifische Kommissionsvorschläge, und Anhang 2 ,Noch nicht verabschiedete Vorschläge,.

In dem dynamischen und interaktiven Prozeß, der zur Umsetzung der Agenda erforderlich ist, müssen alle Akteure zum richtigen Zeitpunkt ihre Rolle spielen.

3.3 Mittel

Um diese prioritären Ziele zu erreichen, muß man alle vorhandenen Mittel in angemessener Kombination einsetzen, hauptsächlich folgende:

* Die offene Koordinierungsmethode, die durch den Luxemburger Beschäftigungsprozeß angeregt und auf den Tagungen des Europäischen Rats in Lissabon und Feira weiterentwickelt worden ist.

* Rechtsvorschriften: Man sollte, sofern angebracht, Normen entwickeln oder anpassen, um die Beachtung der sozialen Grundrechte zu gewährleisten und auf neue Herausforderungen zu reagieren. Derartige Normen können sich auch aus Vereinbarungen der Sozialpartner auf europäischer Ebene ergeben.

* Der soziale Dialog als das wirksamste Verfahren zur Modernisierung vertraglicher Beziehungen, zur Anpassung der Arbeitsorganisation und zur Herstellung eines angemessenen Gleichgewichts zwischen Flexibilität und Sicherheit.

* Die Strukturfonds, insbesondere der Europäische Sozialfonds, gelten als die wichtigsten gemeinschaftlichen Instrumente zur Finanzierung entsprechender Maßnahmen.

* Die Kommission wird ggf. Programme vorschlagen, die als Grundlage für die Weiterentwicklung von Initiativen dienen.

* Das Instrument des Mainstreaming soll weiterentwickelt und verstärkt genutzt werden. Die Umsetzung dieser sozialpolitischen Agenda soll auf einer Strategieanalyse und auf Forschungen beruhen. Daraus sollten sich regelmäßig Berichte zu den Themen Beschäftigung, Gleichstellung der Geschlechter, soziale Lage und Arbeitsbeziehungen ergeben sowie spezifische themenbezogene Studien.

* Die Umsetzung dieser sozialpolitischen Agenda wird durch Politikanalysen und -forschung unterstützt. Die Ergebnisse werden in den ordentlichen Berichten über Beschäftigung, Gleichstellung, die soziale Situation und Industriebeziehungen Verwendung finden.

Hier sollten die im Sozialbereich tätigen europäischen Einrichtungen einen wichtigen Beitrag leisten. Dies gilt insbesondere für die Europäische Stiftung für die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Dublin), die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (Bilbao) und die Stelle für die Überwachung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (Wien), das Europäische Zentrum für die Förderung der Berufsbildung - CEDEFOP (Thessaloniki) und die Europäische Stiftung für Berufsbildung (Turin).

4. DIE ZIELSETZUNGEN UND AKTIONEN

Der erfolgreichen Umsetzung der Agenda in den nächsten Jahren soll eine Vereinbarung über konkrete Zielsetzungen und Vorgaben zugrunde liegen; alle entsprechenden Instrumente müssen eingesetzt und sämtliche Akteure im sozialen Bereich einbezogen werden, damit sie verwirklicht werden können. Ihre fundamentale Rolle wird darin bestehen, wirtschafts-, beschäftigungs- und sozialpolitische Maßnahmen so miteinander zu verbinden, daß ein größtmögliches Maß von wirtschaftlicher Dynamik, Beschäftigungswachstum und sozialem Zusammenhalt entsteht. Zu diesem Zweck müssen optimale Synergiewirkungen und Übereinstimmung mit Aktionen in sonstigen Politikbereichen sichergestellt werden, wie z. B. Wirtschaftspolitik, Unternehmenspolitik, Regionalpolitik, Forschungspolitik, Bildungs- und Ausbildungspolitik, Einführung der Informationsgesellschaft und Vorbereitung auf die Erweiterung.

Zwar handelt es sich nicht bei allen vorgeschlagenen Maßnahmen um neue Aktionen, aber die bereits laufenden haben eine Neuausrichtung gemäß der politischen Orientierung von Lissabon erfahren. Die bereits von der Kommission vorgeschlagenen sollten angenommen und durchgeführt werden.

4.1 VOLLBESCHÄFTIGUNG UND ARBEITSQUALITÄT

4.1.1 Auf dem Weg zu mehr und besseren Arbeitsplätzen

4.1.1.1 Ziel

Dadurch, daß man auf die Ziele hinarbeitet, die Beschäftigungsquote bis 2010 so nahe wie möglich an 70% heranzubringen und den Anteil der berufstätigen Frauen auf über 60% im Jahre 2010 zu steigern, soll Europas volles Beschäftigungspotential - unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Ausgangspositionen der Mitgliedstaaten - verwirklicht werden.

Förderung der Beschäftigung und des Unternehmergeistes und eine hohe Qualität des Arbeitslebens sind zentrale Punkte unserer Strategie. Die Struktur des Arbeitsmarktes - insbesondere im Hinblick auf die geschlechterspezifische Trennung, geringe Qualifikation und gering bezahlte Beschäftigung - muß verbessert werden. Der Zugang zum Arbeitsmarkt muß allen sozialen Gruppen erleichtert werden.

Somit besteht das Ziel nicht nur darin, mehr Arbeitsplätze zu schaffen, sondern auch, Arbeitsplätze hoher Qualität bereitzustellen, insbesondere solche, die mit der wissensbasierten Wirtschaft in Zusammenhang stehen. Eine Erweiterung und Stärkung der europäischen Beschäftigungsstrategie bilden ein Schlüsselelement zur Freisetzung dieses Potentials, z. B. durch folgende Bestrebungen:

- Unsere Bemühungen müssen sich darauf konzentrieren, die Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern und Qualifikationslücken zu verringern, insbesondere dadurch, daß lebenslanges Lernen und ,eLearning" sowie die wissenschaftliche und technologische Bildung gepflegt werden.

- Der Unternehmergeist und die Arbeitsplatzschaffung sind zu fördern; hier ist es hilfreich, wenn ein günstiges Umfeld für Gründung und Entwicklung innovativer Unternehmen geschaffen wird, insbesondere von KMU.

- Man muß die Rahmenbedingungen schaffen und alle verbleibenden Hindernisse beseitigen, um den Dienstleistungssektor zu entwickeln und die Schaffung von Arbeitsplätzen in Dienstleistungsberufen zu ermöglichen, auch in der Sozialwirtschaft.

- Die Chancengleichheit muß eine höhere Priorität erhalten; dazu ist ein umfassender Ansatz zur Förderung der Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und Unternehmen an neue Formen der Arbeitsorganisation zu entwickeln und die Mitwirkung aller Akteure zu verstärken, einschließlich der Sozialpartner.

- Die Wirtschaftsreform im Bereich des Produkt-, Dienstleistungs- und Kapitalmarkts muß vorangetrieben und deren Koordinierung mit und ihr Beitrag zu einer stabilitätsorientierten makroökonomischen Strategie intensiviert werden, wobei eine Verstärkung der Beschäftigungsintensität des Wachstums anzustreben ist.

- Erziehungs- und Ausbildungssysteme müssen so weiterentwickelt und verbessert werden, daß sie der Strategie des lebenslangen Lernens Rechnung tragen.

Die Beschäftigungsstrategie erfordert ein Tätigwerden auf allen Ebenen - auf gemeinschaftlicher, nationaler, regionaler und lokaler Ebene.

4.1.1.2 Aktionen

- Der Luxemburg-Prozeß ist weiterhin dadurch zu verstärken, daß jährlich Vorschläge für einen Entwurf eines Gemeinsamen Beschäftigungsberichts, für Leitlinien und für Empfehlungen zur Beschäftigungspolitik vorgelegt werden (dabei sind entsprechende Problembereiche verstärkt weiter zu behandeln, ggf. dadurch, daß quantifizierte Ziele vorgegeben werden). Die Schlußfolgerungen von Lissabon sind in die beschäftigungspolitischen Leitlinien für 2001 einzubeziehen und die Auswirkungen der Beschäftigungsstrategie sind im Laufe des Jahres 2002 auszuwerten.

- Das Konzept des lebenslangen Lernens ist im Rahmen der beschäftigungspolitischen Leitlinien auszugestalten.

- Es soll ein Beschluß über gemeinschaftliche Anreizmaßnahmen zur Beschäftigungsförderung vorgeschlagen werden (Artikel 129 des Vertrags)

- Die Evaluierung von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen ist weiterzuentwickeln, und zwar auf der Grundlage eines Peer-Review-Ansatzes und eines Austausches bewährter Verfahren.

- Ein Satz qualitativer und quantitativer gemeinsamer Indikatoren ist weiterzuentwickeln.

- Es ist eine systematische, regelmäßige Bewertung der Art und Weise zu entwickeln, wie das Ziel eines hohen Beschäftigungsniveaus bei der Formulierung und Umsetzung von Gemeinschaftsstrategien und -aktivitäten berücksichtigt wird (Artikel 127 des Vertrags).

- Die Rolle des ESF als des wichtigsten Gemeinschaftsinstruments zur Förderung der Humanressourcenentwicklung beider Umsetzung der Beschäftigungsstrategie ist auszubauen. Die Auswirkungen der Aktivitäten der Strukturfonds, insbesondere des ESF, auf die Beschäftigungs- und Sozialpolitik sind zu bewerten. Den im Rahmen der Gemeinschaftsinitiativen EQUAL, Interreg III, LEADER + und URBAN entwickelten Innovationen und bewährten Verfahren wird besondere Aufmerksamkeit gewidmet.

- Die lokale und regionale Dimension der Beschäftigungsstrategie ist zu unterstützen.

- Übereinstimmung und stärkere Synergie von Wirtschafts-, Struktur- und Beschäftigungspolitik sind zu gewährleisten, insbesondere bei der Ausarbeitung und Umsetzung der beschäftigungspolitischen Leitlinien und der Grundzüge der Wirtschaftspolitik.

- Die Sozialpartner sind zu folgenden Aktivitäten aufzufordern:

* Ein systematischerer Beitrag zur Beschäftigungsstrategie einschließlich entsprechender Kooperation;

* Entwicklung des Dialogs und von Verhandlungen auf allen einschlägigen Ebenen im Hinblick auf die Beschäftigungsförderung (insbesondere über das lebenslange Lernen);

* Lancieren gemeinsamer Zielsetzungen auf europäischer Ebene, die als Bezugspunkte für Maßnahmen der Sozialpartner auf nationaler Ebene auf der Grundlage der Beschäftigungsleitlinien dienen sollen.

4.1.2 Den Wandel voraussehen und bewältigen und die Anpassung an die neue Arbeitsumgebung vornehmen

4.1.2.1 Ziel

Es ist eine positive, proaktive Haltung gegenüber dem Wandel einzunehmen; dazu muß man Unternehmen und ihren Beschäftigten angemessene Informationen bieten, sich mit den beschäftigungspolitischen und sozialen Konsequenzen der Marktintegration (Fusionen, Übernahmen usw.) auseinandersetzen sowie die Arbeitsbedingungen und Vertragsbeziehungen an die neue Wirtschaft mit dem Ziel anpassen, ein neues Gleichgewicht von Flexibilität und Sicherheit zu erreichen.

Erforderlich werden dazu fundierte Aktivitäten der Sozialpartner auf allen Ebenen (europäische, nationale, sektorale und Unternehmensebene), die Übernahme gemeinsamer Verantwortung von Unternehmensleitungen und Beschäftigten hinsichtlich der Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitskräfte, der beruflichen und geographischen Mobilität, der Modernisierung und Verbesserung der Arbeitsbeziehungen, der Arbeitsweise der Sozialpartner, der Entwicklung angemessener Verfahren zur Unterrichtung und Anhörung und der Schaffung von Instrumenten zur Konfliktverhinderung und -schlichtung. Damit eine derartige Anpassung vorangetrieben werden kann, sollten staatliche Stellen die erforderliche Unterstützung bieten und die entsprechenden Bedingungen schaffen.

Von entscheidender Bedeutung sind die Förderung von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und die Garantie dafür, daß entsprechende Rechtsvorschriften und Begleitmaßnahmen unter Berücksichtigung des neuesten Kenntnisstands oder technischen Fortschritts angepaßt werden.

4.1.2.2 Aktionen

- Die Dimension der Anpassungsfähigkeit in der Beschäftigungsstrategie auszubauen .

- Eine Anhörung der Sozialpartner auf der Grundlage von Artikel 138 des Vertrags zur Modernisierung und Verbesserung der Arbeitsbeziehungen muß eingeleitet werden.

- Es muß Nacharbeit zu den Verhandlungen über Zeitarbeit geleistet werden.

- Die Sozialpartner sind zu der Frage anzuhören, ob auf europäischer Ebene freiwillige Vermittlungs-, Schieds- und Schlichtungsmechanismen zur Konfliktverhütung eingerichtet werden müssen.

- Die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften zur Arbeitszeit sind zu vervollständigen und zu kodifizieren.

- Anhängige Legislativvorschläge sind zu verabschieden, insbesondere zum Statut der Europäischen Aktiengesellschaft und zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer.

- Die Rechtsvorschriften zu Sicherheit und Gesundheitsschutz müssen kodifiziert und vereinfacht werden.

- Es sind die erforderlichen Anpassungen und Verbesserungen bei bestehenden Rechtsvorschriften vorzunehmen, und zwar unter Berücksichtigung der Rechtsprechung der Gemeinschaft und des Wandels in der Welt der Arbeit (z. B. hinsichtlich Zahlungsunfähigkeit, Sicherheit und Gesundheitsschutz).

- Austausch und Verbreitung bewährter Verfahren sind zu fördern (über das Europäische Netz für Arbeitsorganisation).

- Eine Mitteilung und ein Aktionsplan zum Thema finanzielle Beteiligung der Arbeitnehmer sind herauszugeben.

- Zur Unterstützung von Initiativen zur gesellschaftlichen Verantwortlichkeit der Unternehmen und zur Bewältigung des Wandels ist eine Mitteilung herauszugeben.

- Zwecks Auseinandersetzung mit den sozialen Aspekte bei öffentlichen Beschaffungsverfahren ist eine Mitteilung zu veröffentlichen.

- Die Sozialpartner sollen zu folgenden Aktionen aufgefordert werden:

* Tarifverhandlungen und sonstige Verhandlungen über Fragen im Zusammenhang mit der Arbeitsorganisation und neuen Arbeitsformen sind, sofern erforderlich, weiterzuverfolgen;

* es sind Diskussionen einzuleiten, die möglicherweise zu Verhandlungen über die Frage der geteilten Verantwortung von Unternehmen und Arbeitgebern führen, was die Beschäftigungsfähigkeit und Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte betrifft, insbesondere im Hinblick auf die berufliche Mobilität.

- Die Europäische Stiftung für die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Dublin) wird aufgefordert, einen funktionsfähigen Informationsmechanismus über den Wandel einrichten, der auch als Forum für den Meinungsaustausch dienen könnte.

- Zur Weiterentwicklung der Gemeinschaftsstrategie zum Thema Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ist eine Mitteilung herauszugeben.

4.1.3 Die Möglichkeiten der wissensbestimmten Wirtschaft ausschöpfen

4.1.3.1 Ziel

Der Aufbau der wissensbestimmten Wirtschaft soll beschleunigt werden, damit in Europa mehr Arbeitsplätze geschaffen werden können.

Dies setzt voraus, daß Zielsetzungen der wissensbasierten Gesellschaft in der europäischen Beschäftigungsstrategie verfolgt werden; es geht darum, lebenslanges Lernen zu gewährleisten und die Qualifikationslücken zu schließen sowie die geschlechtsspezifischen Diskrepanzen abzubauen, dazu neue Formen der Arbeitsorganisation in der neuen Wirtschaft zu entwerfen sowie auch die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen voran zu bringen.

4.1.3.2 Aktionen

- Die auf die wissensbasierte Gesellschaft bezogenen Aspekte sollten in der Beschäftigungsstrategie stärker betont werden.

- Man sollte eine engere Zusammenarbeit von Forschungseinrichtungen, Wissenschaftszentren, Universitäten und Schulen auf europäischer Ebene fördern, um der wissenschaftlichen Bildung der europäischen Bürger einen Impuls zu verleihen und um wissenschaftliche und technische Berufe attraktiver zu machen.

- Im Rahmen des Aktionsplans eEurope sollte der Aspekt Humanressourcen weiterentwickelt werden.

- Die Beschäftigungsfähigkeit von Frauen und ihr Zugang zu IKT-Berufen und zu sonstigen wissenschaftlichen und technischen Berufen soll gefördert werden, insbesondere durch verstärkte Teilnahme von Frauen an entsprechenden Bildungs- und Ausbildungsmaßnahmen.

- Die Umsetzung der neuen Programmplanung des Europäischen Sozialfonds mit seinem Akzent auf Investitionen und Ausbildung in Bereich der Informationstechnologie ist zu verfolgen.

- Bewährte Verfahren sollen in enger Zusammenarbeit mit der Hochrangigen Gruppe Beschäftigung und soziale Dimension der Informationsgesellschaft intensiver ausfindig gemacht und verbreitet werden.

- Die Sozialpartner sollen aufgefordert werden, ihre Debatten auf die Themen lebenslanges Lernen und neue Arbeitsformen im Zusammenhang mit der Informationstechnologie zu konzentrieren.

4.1.4 Die Mobilität fördern

4.1.4.1 Ziel

Es soll die De-facto-Umsetzung des Grundsatzes der Freizügigkeit der Arbeitnehmer gewährleistet werden, indem man Hindernisse beseitigt, die der geographischen Mobilität entgegenstehen. Dabei will man weiterhin die Anwendung der Gemeinschaftsregelungen für die Freizügigkeit der Arbeitnehmer überwachen, den Bedarf an speziellen Maßnahmen in Kernbereichen der wissensbestimmten Wirtschaft ermitteln und unterstützende Mechanismen zur Erleichterung der Mobilität entwickeln, einschließlich der Nutzung neuer Technologien.

Dazu gehört, daß man sich mit den praktischen und juristischen Problemen befaßt, mit denen Arbeitnehmer konfrontiert sind, die ihr Recht auf Freizügigkeit wahrnehmen. Außerdem sind Hindernisse im Bereich der sozialen Sicherheit auszuräumen, insbesondere bei Fragen im Zusammenhang mit Betriebsrenten, auch ist eine Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten und Regionen vonnöten, einschließlich der Arbeitsverwaltungen und der Einrichtungen der sozialen Sicherheit.

Nationale Rechtsvorschriften zu den Bedingungen für Zulassung und Aufenthalt von Staatsangehörigen von Drittländern müssen unbedingt angeglichen werden, und zwar auf der Grundlage einer gemeinsamen Bewertung der demographischen Veränderungen, der Lage auf dem Arbeitsmarkt und der Situation in den Herkunftsländern.

4.1.4.2 Aktionen

- Die bestehenden Vorschläge zur Vereinfachung und Erweiterung von Verordnung 1408/71 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit für Wanderarbeitnehmer auf Staatsangehörige von Drittländern und von Verordnung 1612/68 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer sollen verabschiedet werden.

- Es ist ein Rentenforum einzurichten, damit die Problematik der Renten und der Mobilität zusammen mit allen einschlägigen Akteuren durch Herausgabe einer Mitteilung angegangen werden kann.

- Nach einer Debatte in dem Forum soll ein Instrument zur Übertragbarkeit von Zusatzrenten vorgeschlagen werden.

- Die Zusammenarbeit aller betroffenen Parteien bei der Lösung juristischer und praktischer Probleme, mit denen Arbeitnehmer konfrontiert werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben, ist zu verbessern.

- Um alle noch bestehenden Fragen im Zusammenhang mit der Freizügigkeit im öffentlichen Dienst in Angriff zu nehmen, ist eine Mitteilung vorzulegen.

- Die Regeln, nach denen EURES (Europäische Beschäftigungsdienste) arbeitet, sollen überprüft werden.

- Es sind spezifische Maßnahmen durchzuführen, um Hindernisse, die der Freizügigkeit von Forschern, Studenten, Praktikanten, Lehrern und Ausbildern entgegenstehen, zu beseitigen.

4.2 QUALITÄT DER SOZIALPOLITIK

4.2.1 Den Sozialschutz modernisieren und verbessern

4.2.1.1 Ziel

Es handelt sich darum, den Sozialschutz zu modernisieren und zu verbessern, um auf den Übergang zur wissensbasierten Wirtschaft und den Wandel bei den Sozial- und Familienstrukturen zu reagieren und sich auf den Sozialschutz als produktiven Faktor zu stützen.

In der Praxis heißt dies, daß die Sozialschutzsysteme angepaßt werden müssen, damit sich Arbeit lohnt und ein sicheres Einkommen gewährt, die Renten garantiert und die Rentensysteme nachhaltig gesichert sind, damit die gesellschaftliche Eingliederung gestärkt und eine qualitativ hochwertige und nachhaltige Gesundheitsversorgung gewährleistet werden kann.

Ganz unerläßlich ist es dabei, die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten zu intensivieren und entsprechende Akteure (Sozialpartner, NRO, Träger des Sozialschutzes) einzubeziehen. Dadurch wird es den Mitgliedstaaten erleichtert, sich den Herausforderungen zu stellen, mit denen sie in diesem Bereich alle konfrontiert sind.

4.2.1.2 Aktionen

- Der Sozialschutzausschuß ist einzurichten.

- Zwecks Beteiligung an dem Prozeß des Nachdenkens über die Zukunft des Sozialschutzes in mittel- und langfristiger Sicht unter besonderer Berücksichtigung der Renten ist eine Mitteilung herauszugeben.

- Zur Unterstützung der Arbeit des Sozialschutzausschusses sind im Hinblick auf die Festlegung von Zielen und Indikatoren und die Entwicklung eines Austauschs von Erfahrungen und bewährten Verfahren Erkenntnisse einzubringen, darunter auch über die geschlechtsbezogene Dimension des Sozialschutzes.

- Es ist ein Jahresbericht über den Sozialschutz vorzulegen, der auf den auf europäischer Ebene festgelegten Zielen beruht, in der Absicht, einen gemeinsamen Jahresbericht von Kommission und Rat zum Thema Sozialschutz auszuarbeiten.

- Es ist eine enge Zusammenarbeit mit den Gemeinschaftsinstitutionen, den Sozialpartnern und Einrichtungen des Sozialschutzes zu entwickeln mit dem Ziel, eine Agenda der Modernisierung aufzustellen.

- Die Sozialpartner sollen aufgefordert werden, ihren Beitrag zur Modernisierung und Verbesserung des Sozialschutzes vorzubereiten und zu diskutieren.

4.2.2 Die soziale Eingliederung fördern

4.2.2.1 Ziel

Armut und Ausgrenzung sollen verhindert und eliminiert werden und die Eingliederung aller Menschen in das wirtschaftliche und soziale Leben soll gefördert werden.

Dazu ist ein integrierter und umfassender Ansatz erforderlich, der sich unter Einbeziehung einer geschlechterspezifischen Perspektive auf alle einschlägigen Strategien stützt. Hier kommt der allgemeinen und beruflichen Bildung eine besonders bedeutsame Rolle zu, indem sie Grundfertigkeiten vermittelt.

Zur Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung ist ebenfalls eine fundierte Partnerschaft von staatlichen Stellen, Sozialpartnern, NRO und sonstigen betroffenen Akteuren auf allen Ebenen vonnöten.

Auf Grundlage der von den Europäischen Räten von Lissabon und Feira beschlossenen Methode der offenen Koordinierung sollen die integrierten Bemühungen der Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer nationalen Aktionspläne zur Förderung der sozialen Eingliederung unterstützt werden. Es werden angemessene Indikatoren, Ziele und ,Benchmarking"-Mechanismen ausgearbeitet, um Entwicklung und Erfolg derartiger Maßnahmen und Pläne zu verfolgen, und zwar sowohl im Hinblick auf Mainstreaming als auch auf die Eingliederung spezifischer Gruppen, einschließlich von Menschen mit Behinderungen.

4.2.2.2 Aktionen

- Zur Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung ist das vorgeschlagene spezifische Aktionsprogramm anzunehmen.

- Zur Unterstützung der offenen Koordinierungsmethode in diesem Bereich sind Ziele und Vorgaben zu verabreden und Indikatoren auszuarbeiten. Ferner sind die statistischen Grundlagen zu stärken und Studien in allen einschlägigen Bereichen durchzuführen.

- Auf der Grundlage von Artikel 137, Absatz 2 des Vertrags ist eine Anhörung aller einschlägigen Akteure hinsichtlich der besten Mittel und Wege zur Förderung der Eingliederung der vom Arbeitsmarkt ausgeschlossenen Personen einzuleiten.

- Es sind neue Strategievorstellungen auszugestalten, darunter auch im Bereich allgemeine und berufliche Bildung, um die Bemühungen der Mitgliedstaaten zu unterstützen.

- Die Wirkung des ESF, einschließlich der Gemeinschaftsinitiative EQUAL bei der Förderung der sozialen Einbeziehung ist zu bewerten.

- Um mehr und bessere Beschäftigungsmöglichkeiten für benachteiligte Gruppen eröffnen zu können, einschließlich von Behinderten, ethnischen Minderheiten und neuen Immigranten, ist die Erweiterung der beschäftigungspolitischen Leitlinien vorzuschlagen.

- Es ist ein Jahresbericht über die Einbeziehungspolitik herauszugeben.

4.2.3 Die Gleichstellung der Geschlechter fördern

4.2.3.1 Ziel

Die uneingeschränkte Beteiligung von Frauen am wirtschaftlichen, wissenschaftlichen, sozialen, politischen und staatsbürgerlichen Leben als eine der Grundlagen der Demokratie muß gefördert werden. Dabei geht es nicht nur um Rechte für Frauen, sondern diese Beteiligung stellt auch eine wesentliche Voraussetzung für die Förderung des sozialen und wirtschaftlichen Fortschritts dar.

Das fest etablierte Engagement für die Chancengleichheit von Frauen und Männern auf europäischer Ebene sollte erweitert werden und man sollte in alle einschlägigen Politikbereiche eine geschlechtsbezogene Perspektive einbeziehen. Handlungsbedarf ist vor allem bei der Problematik der Gewalt gegen Frauen gegeben.

4.2.3.2 Aktionen

- Die gemeinschaftliche Rahmenstrategie zur Gleichstellung ist umzusetzen, insbesondere durch die Annahme und Durchführung des vorgeschlagenen speziellen Programms zur Gleichstellung der Geschlechter. Das Recht auf Gleichstellung ist unter uneingeschränkter Nutzung der Möglichkeiten des Vertrags zu verstärken (Vorschlag für eine Gleichbehandlungsrichtlinie für Bereiche außerhalb von Beschäftigung und Einstellungen, auf der Grundlage von Artikel 13).

- Die vorgeschlagene Änderung der Gleichbehandlungsrichtlinie von 1976 ist anzunehmen.

- Die Umsetzung der Vorstellungen im Bereich der vierten Säule der Beschäftigungsstrategie ist genau zu überwachen und die entsprechenden Anliegen sind verstärkt zu verfolgen.

- Die Gleichstellung der Geschlechter ist in öffentlichen Verwaltungen aller Ebenen auszubauen , zu überwachen und zu evaluieren.

- Die Gleichstellung der Geschlechter ist im Bereich Wissenschaft und Technologie auf allen Ebenen auszubauen , zu überwachen und zu evaluieren.

- Die Sozialpartner sollen aufgefordert werden, bei Diskussionen folgenden Faktoren besondere Bedeutung zuzumessen:

* gleiches Entgelt

* Vermeidung eines Geschlechterungleichgewichts am Arbeitsmarkt

* Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben

4.2.4 Die Grundrechte verstärken und Diskriminierungen bekämpfen

4.2.4.1 Ziel

Die Entwicklung und Beachtung der grundlegenden sozialen Rechte als einer Schlüsselkomponente einer gerechten Gesellschaft und des Respekts der Menschenwürde sollen gewährleistet werden. Der Schutz von persönlichen Daten in Beschäftigungsverhältnissen ist sicherzustellen.

Dies bringt eine weitere Konsolidierung und Verstärkung der Rechte in bezug auf bestehende Instrumente mit sich, die in enger Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft vorgenommen werden.

Aufbauend auf der Annahme der "Richtlinie zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft" werden im Jahre 2000 die Annahme der Charta der Grundrechte und der zwei verbleibenden Vorschläge der Kommission zur Bekämpfung von Diskriminierung auf der Grundlage von Artikel 13 des Vertrags einen neuen Impuls in diesem Bereich gebenund die Wahrnehmung des Kampfes gegen den Rassismus im Bewußtsein der Öffentlichkeitstärken.

Der Grundsatz der Gleichbehandlung sollte auch für Staatsangehörige von Drittländern gelten, die sich legal in der Europäischen Union aufhalten, insbesondere auf Dauer, im Hinblick auf eine verstärkte Integration im Gastland.

4.2.4.2 Aktionen

- Die vorgeschlagene Richtlinie zum Verbot von Diskriminierungen bei der Einstellung aufgrund der Rasse oder der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung ist anzunehmen.

- Das vorgeschlagene Aktionsprogramm zur Bekämpfung von Diskriminierungen ist anzunehmen und durchzuführen.

- Es sind Sensibilisierungskampagnen zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit zu fördern.

- Über die Arbeit der Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit ist zu berichten.

- Die Umsetzung der Mitteilung ,Für ein behindertengerechtes Europa" muß überwacht und es muß ein Durchführungsbericht ausgearbeitet werden.

- Das Jahr 2003 ist als Europäisches Jahr der Behinderten vorzuschlagen.

- Es ist jährlich ein Europäischer Tag der Menschen mit Behinderungen zu organisieren.

- Es ist eine Anhörung der Sozialpartner zum Datenschutz auf der Grundlage von Artikel 138 des Vertrags einzuleiten.

- Die Sozialpartner sollen aufgefordert werden, weiter einen Beitrag zur Beseitigung von Diskriminierungen am Arbeitsplatz zu leisten.

***

Allgemeiner gesprochen fordern die neuen Entscheidungsstrukturen die direkte Beteiligung aller Schlüsselakteure, insbesondere von NRO und Basisorganisationen, um die volle Einbeziehung der Menschen in die Sozialpolitik sicherzustellen. Dies gilt insbesondere für die Förderung der Qualität der Sozialpolitik, wie in dieser Agenda definiert, bei der die spezielle Rolle der sozialen NRO voll anerkannt werden sollte. Hier sind die Zusammensetzung von Organisationen der Zivilgesellschaft und deren Mitwirkung von großem Interesse.

* Die Kommission wird einen organisierten regelmäßigen Dialog mit sozialen NRO über Strategiefragen führen (soziale Einbeziehung, Bekämpfung von Diskriminierungen, Grundrechte, Geschlechtergleichstellung, Sozialschutz)

* Die NRO sollen aufgefordert werden, mit den Sozialpartnern zusammenzuarbeiten und partnerschaftliche Initiativen zu Fragen von gemeinsamem Interesse zu ergreifen, z. B. soziale Eingliederung, Grundrechte oder Geschlechtergleichstellung.

4.3 FÖRDERUNG DER QUALITÄT VON ARBEITSBEZIEHUNGEN

4.3.1 Ziel

Der soziale Dialog soll auf allen Ebenen auf effiziente Weise dazu beitragen, die gestellten Herausforderungen zu bewältigen. Wettbewerbsfähigkeit und Solidarität sind zu fördern und es ist ein Gleichgewicht zwischen Flexibilität und Sicherheit sicherzustellen.

Die Weiterentwicklung des sozialen Dialogs auf europäischer Ebene, als eines spezifischen Vertragsbestandteils, ist ein Schlüsselinstrument der Modernisierung und Weiterführung des europäischen Sozialmodells sowie auch der makroökonomischen Strategie. Sie sollte unbedingt im Gleichklang mit den Entwicklungen auf nationaler Ebene erfolgen.

4.3.2 Aktionen

- Es müssen Anhörungen der Sozialpartner auf europäischer Ebene im Hinblick darauf stattfinden, Bereiche von gemeinsamem Interesse ausfindig zu machen, darunter auch solche, die optimale Möglichkeiten für Tarifverhandlungen bieten.

- Die Studie über die Repräsentativität der Sozialpartner auf europäischer Ebene ist genau zu überwachen und ständig zu aktualisieren.

- Es ist eine Reflektionsgruppe zum Thema Zukunft der Arbeitsbeziehungen einzusetzen.

- Die Interaktion zwischen dem sozialen Dialog auf europäischer und einzelstaatlicher Ebene ist dadurch zu fördern, daß nationale Rundtischgespräche über Fragen von gemeinsamem Interesse stattfinden (Arbeitsorganisation, Zukunft der Arbeit, neue Arbeitsformen).

- Zusammen mit den Sozialpartnern ist zu überprüfen, wie die Strukturen des sozialen Dialogs funktionieren (auf branchenübergreifender und auf sektoraler Ebene; falls erforderlich, sind Anpassungen vorzuschlagen)

- Die Sozialpartner müssen aufgefordert werden, eigene Initiativen in ihrem Kompetenzbereich zu entwickeln, um sich an den Wandel anzupassen.

- Die Strategie für lebenslanges Lernen und Ausbildung ist umzusetzen.

4.4 VORBEREITUNG AUF DIE ERWEITERUNG

4.4.1 Ziel

Es ist ein Beitrag dazu zu leisten, daß die Erweiterung der Union unter Bedingungen einer ausgewogenen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung vorbereitet werden kann.

4.4.2 Aktionen

- Die Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands im Sozial- und Beschäftigungsbereich durch die Beitrittsländer ist weiterhin zu überwachen.

- Die Ausarbeitung von Überarbeitungen der Beschäftigungspolitik (die zu gemeinsamen Bewertungen führen) einschließlich Sicherstellung ihrer Schlüssigkeit ist zusammen mit allen Beitrittsländern fortzusetzen.

- Die Verstärkung des sozialen Dialogs und der Organisationen der Sozialpartner in den Beitrittsländern muß unterstützt werden.

- Es ist ein Beitrag zur Weiterentwicklung einschlägiger NRO in den Beitrittsländern zu leisten.

- Eine Zusammenarbeit der Organisationen der Zivilgesellschaft in der Europäischen Union mit denen in den Beitrittsländern ist zu fördern.

- Gemeinsame Problembereiche und Bedürfnisse sind abzugrenzen und es ist eine gemeinsame Analyse im Bereich des Sozialschutzes in Angriff zu nehmen.

- Die Frage der Geschlechtergleichstellung ist in die Beitrittsvorbereitungsstrategie einzubeziehen.

- Die erfolgreiche Beteiligung von Beitrittsländern an gemeinschaftlichen Aktionsprogrammen im Sozialbereich als Teil der Beitrittsvorbereitungsstrategie ist sicherzustellen.

4.5 FÖRDERUNG DER INTERNATIONALEN KOOPERATION

4.5.1 Ziel

Der Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren, insbesondere mit internationalen Organisationen (IAO, OECD, Europarat) ist zu erleichtern.

Ein wichtiges Ziel wird darin bestehen, die Beschäftigungsdimension und die soziale Dimension der Globalisierung zu verstärken, und zwar durch die Beachtung von Basisnormen am Arbeitsplatz sowie die Förderung einer integrierten wirtschaftlichen und sozialen Agenda in einer globalen Wirtschaft.

Die Kommission wird auch die bilaterale Zusammenarbeit bei beschäftigungs- und sozialpolitischen Fragen mit anderen Ländern im Rahmen bilateraler Vereinbarungen weiterbringen.

4.5.2 Aktionen

- Die Kooperation mit internationalen Organisationen in den Bereichen Beschäftigung, allgemeine und berufliche Bildung, Sozialschutz und soziale Grundrechte ist weiterzuentwickeln.

- Die Debatte über die Einhaltung von Basisnormen am Arbeitsplatz in internationalen Organisationen, einschließlich der IAO und der WTO, ist zu unterstützen.

- Den Mitgliedstaaten ist nahezulegen, das Übereinkommen der IAO zur Kinderarbeit zu ratifizieren.

- Es ist eine Konferenz über die soziale Dimension der Außenbeziehungen der Europäischen Union zu organisieren.

5. FOLLOW-UP UND ÜBERWACHUNG

5.1 Eine systematische Überwachung und Kontrolle des ,gemeinschaftlichen Besitzstands" im sozialen Bereich wird entwickelt und neue Instrumente sollen zur Verfügung gestellt werden.

* Es soll eine Hochrangige Gruppe von Beamten der Mitgliedstaaten eingerichtet werden, die mit der Kommission bei der Durchführung und Überarbeitung von gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften sowie der Erleichterung ihrer Umsetzung zusammenarbeiten soll (Arbeitsbedingungen, Gleichbehandlung von Frauen und Männern, Bekämpfung von Diskriminierungen).

* Es sollen Netze von nationalen Arbeitsaufsichtsbeamten entwickelt werden, um die Durchführung der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften auf der Grundlage der vorhandenen Strukturen im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz zu überwachen.

5.2 Diese Vorgehensweise wird durch die Halbzeitbewertung der Agenda im Jahre 2003 Beachtung erfahren. Anfang 2003 werden alle interessierten Parteien in einem Forum zusammenkommen, um sich auf diese Bewertung vorzubereiten.

5.3 Wichtig für eine genauere Überwachung der Entwicklungen ist eine Verbesserung der Beschäftigungs- und Sozialstatistiken. Zu diesem Zweck wird die Kommission mit den Mitgliedstaaten und anderen Schlüsselakteuren zusammenarbeiten, um angemessene integrierte Indikatoren und Benchmarks festzulegen. Die laufende Evaluierung wird eine regelmäßige Überwachung und Aktualisierung der Agenda ermöglichen.

6. SCHLUSSFOLGERUNGEN

Bei der neuen sozialpolitischen Agenda handelt es sich um den Versuch, das Europäische Sozialmodell zu modernisieren und die auf dem Lissabonner Gipfel eingegangenen politischen Verpflichtungen in konkrete Maßnahmen umzusetzen. Dabei stützt man sich auf die in den Bereichen Beschäftigung und Soziales im Verlauf der letzten sozialpolitischen Aktionsprogramme erreichten Fortschritte und bringt die Durchführung des Vertrags von Amsterdam voran.

Bei der Modernisierung des europäischen Sozialmodells bemüht man sich sicherzustellen, daß die gegenseitige Verstärkung wirtschafts- und sozialpolitischer Maßnahmen in einer sich wandelnden Umgebung wirksam maximiert wird. In dieser Hinsicht wird die neue Agenda eine Grundsatzrolle sowohl für Wirtschafts- als auch für Sozialreformen als Teil einer positiven Strategie spielen, bei der Dynamik, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit verbunden werden mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und sozialem Zusammenhalt. Den Beitrittsländern wird damit bestätigt, daß der Weg der ,Qualität", den sie im Zuge ihrer Vorbereitung auf die Erweiterung einschlagen, sowohl für ihre wirtschaftliche als auch für ihre soziale Situation von Nutzen sein wird.

Die neue Agenda schlägt konkrete Maßnahmen und Vorschläge der Kommission sowie einen politischen Rahmen vor, innerhalb derer alle Akteure eine Rolle spielen, und setzt Instrumente zur Erreichung eines gemeinsamen Fortschritts ein, und zwar unter uneingeschränkter Beachtung der Vielfalt der Systeme und politischen Strategien in der Europäischen Union.

ANHANG I

SPEZIFISCHE KOMMISSIONSVORSCHLAEGE

(2000 - 2005)

Auf dem Weg zu mehr und besseren Arbeitsplätzen

- Jährliche Vorlage des Beschäftigungspakets

- Es soll ein Beschluß über gemeinschaftliche Anreizmaßnahmen zur Beschäftigungsförderung vorgeschlagen werden (Artikel 129 des Vertrags) (2000)

- Die Sozialpartner sind im Jahre 2000 zu folgenden Aktivitäten aufzufordern:

* ein systematischerer Beitrag zur Beschäftigungsstrategie einschließlich entsprechender Kooperation;

* Entwicklung des Dialogs und von Verhandlungen auf allen einschlägigen Ebenen - insbesondere über das lebenslange Lernen - im Hinblick auf die Beschäftigungsförderung;

* Lancieren gemeinsamer Zielsetzungen auf europäischer Ebene, die als Bezugspunkte für Maßnahmen der Sozialpartner auf nationaler Ebene auf der Grundlage der Beschäftigungsleitlinien dienen sollen.

- Die lokale und regionale Dimension der Beschäftigungsstrategie ist zu fördern (Mitteilungen über die lokale Entwicklung 2000 und 2001).

- Die Auswirkungen des Luxemburg-Prozesses sind gründlich zu überprüfen und zu bewerten (2002).

Den Wandel voraussehen und bewältigen und die Anpassung an die neue Arbeitsumgebung vornehmen

- Es ist eine Mitteilung über die sozialen Aspekte bei öffentlichen Beschaffungsverfahren zu veröffentlichen (2000).

- Eine Anhörung der Sozialpartner auf der Grundlage von Artikel 138 des Vertrags zur Modernisierung und Verbesserung der Arbeitsbeziehungen muß eingeleitet werden (2000).

- Es muß Nacharbeit zu den Verhandlungen über Zeitarbeit geleistet werden (2001).

- Es ist eine Mitteilung zum Thema gesellschaftliche Verantwortlichkeit der Unternehmen herauszugeben und eine entsprechende Konferenz zu veranstalten (dreifacher ,Bottom-line"-Ansatz (2001).

- Die Sozialpartner sind zu der Frage anzuhören, ob auf europäischer Ebene freiwillige Vermittlungs-, Schieds- und Schlichtungsmechanismen zur Konfliktverhütung eingerichtet werden müssen.

- Eine Mitteilung und ein Aktionsplan zum Thema finanzielle Beteiligung der Arbeitnehmer sind herauszugeben (2001).

- Die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften zur Arbeitszeit sind zu vervollständigen und zu kodifizieren (2002).

- Die Rechtsvorschriften zu Sicherheit und Gesundheitsschutz müssen kodifiziert und vereinfacht werden (2002).

- Es ist eine Mitteilung über eine Gemeinschaftsstrategie zum Thema Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz anzunehmen (2002).

Die Möglichkeiten der wissensbestimmten Wirtschaft ausschöpfen

- Die Sozialpartner sollen aufgefordert werden, ihre Debatten auf die Themen lebenslanges Lernen und neue Arbeitsformen im Zusammenhang mit der Informationstechnologie zu konzentrieren (2000).

Die Mobilität fördern

- Es soll ein Beschluß der Kommission zur Einrichtung eines Rentenforums gefaßt werden, damit die Problematik der Zusatzrenten und der Mobilität zusammen mit allen einschlägigen Akteuren angegangen werden kann (2000).

- Nach einer Debatte in dem Forum soll ein Instrument zur Übertragbarkeit von Renten vorgeschlagen werden (2002).

- Eine Mitteilung zu allen noch bestehenden Fragen im Zusammenhang mit der Freizügigkeit im öffentlichen Dienst ist vorzulegen (2002).

- Die EURES-Regelungen sollen überarbeitet werden (2002).

- Es sind spezifische Maßnahmen durchzuführen, um Hindernisse, die der Freizügigkeit von Forschern, Studenten, Praktikanten, Lehrern und Ausbildern entgegenstehen, zu beseitigen.

Den Sozialschutz modernisieren und verbessern

- Eine Mitteilung zur Zukunft des Sozialschutzes in mittel- und langfristiger Sicht unter besonderer Berücksichtigung der Zusatzrenten ist herauszugeben (2000).

Die soziale Einbeziehung fördern

- Auf der Grundlage von Artikel 137, Absatz 2 des Vertrags ist eine Anhörung aller einschlägigen Akteure hinsichtlich der besten Mittel und Wege zur Förderung der Eingliederung der vom Arbeitsmarkt ausgeschlossenen Personen einzuleiten.

- Die Wirkung des ESF, einschließlich der Gemeinschaftsinitiative EQUAL, bei der Förderung der sozialen Einbeziehung ist zu bewerten (2003).

Die Gleichstellung der Geschlechter fördern

- Das Recht auf Gleichstellung ist unter uneingeschränkter Nutzung der Möglichkeiten des Vertrags zu verstärken: Vorschlag für eine Gleichbehandlungsrichtlinie für Bereiche außerhalb von Beschäftigung und Einstellungen auf der Grundlage von Artikel 13 des Vertrags (2002).

Die Grundrechte verstärken und Diskriminierungen bekämpfen

- Über die Arbeit der Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit ist ein Bericht zu erstellen (2001).

- Die Umsetzung der Mitteilung ,Für ein behindertengerechtes Europa" muß überwacht und es muß ein Durchführungsbericht bis 2003 ausgearbeitet werden.

- Das Jahr 2003 ist als Europäisches Jahr der Behinderten vorzuschlagen (2001).

- Es ist eine Anhörung der Sozialpartner zum Datenschutz auf der Grundlage von Artikel 138 des Vertrags einzuleiten (2001).

Förderung der Qualität von Arbeitsbeziehungen

- Es ist eine Reflektionsgruppe zum Thema Zukunft der Arbeitsbeziehungen einzusetzen (2000).

- Es müssen Anhörungen der Sozialpartner im Hinblick darauf stattfinden, Bereiche von gemeinsamem Interesse ausfindig zu machen, darunter auch solche, die optimale Möglichkeiten für Tarifverhandlungen bieten (2001).

- Zusammen mit den Sozialpartnern ist zu überprüfen, wie die Strukturen des sozialen Dialogs funktionieren (auf branchenübergreifender und auf sektoraler Ebene; falls erforderlich, sind Anpassungen vorzuschlagen) (2002: Organisation einer Konferenz der Sozialpartner).

Vorbereitung auf die Erweiterung

- Die Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands im Sozial- und Beschäftigungsbereich durch die Beitrittsländer ist weiterhin zu überwachen.

- Die Ausarbeitung von Überarbeitungen der Beschäftigungspolitik (die zu gemeinsamen Bewertungen führen) einschließlich Sicherstellung ihrer Schlüssigkeit ist zusammen mit allen Beitrittsländern fortzusetzen (2000-2001).

- Die erfolgreiche Beteiligung von Beitrittsländern an gemeinschaftlichen Aktionsprogrammen im Sozialbereich als Teil der Beitrittsvorbereitungsstrategie ist sicherzustellen (2000-2001).

Förderung der internationalen Kooperation

- Es ist eine Empfehlung zur Ratifizierung des IAO-Übereinkommens zur Kinderarbeit vorzuschlagen (2001).

- Es ist eine Konferenz über die soziale Dimension der Außenbeziehungen der Europäischen Union zu organisieren (2001).

ANHANG II

NOCH NICHT VERABSCHIEDETE VORSCHLAEGE:

- Änderungen an der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 zur sozialen Sicherheit von Wanderarbeitnehmer im Hinblick auf:

- Ausdehnung auf Staatsangehörige von Drittländern - KOM (97) 561 endg. (ABl. C 6 vom 10.1.98, S. 15)

- verschiedene Änderungen - KOM (2000) 186 endg. vom 28.4.2000

- Anspruch auf Vorruhestandsleistungen - KOM (95) 735 endg. (ABl. C 62 vom 1.3.96, S. 14)

- Arbeitslosigkeit - KOM (95) 734 endg. (ABl. C 68 vom 6.3.96, S.11), geändert durch KOM (97) 158 endg. (ABl. C 161 vom 28.5.97, S. 5)

- Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit - KOM (98) 779 endg. (ABl. C 38 vom 12.2.99, S.10)

- Vorschlag für eine Verordnung (EG) des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 des Rates über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft - KOM (98) 394 endg. Vom 22.7.1998 (ABl. C 344 vom 12.11.1998, S. 9)

- Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 68/360/EWG des Rates zur Aufhebung der Reise- und Aufenthaltsbeschränkungen für Arbeitnehmer der Mitgliedstaaten und ihre Familienangehörigen innerhalb der Gemeinschaft - KOM (98) 394 endg. Vom 22.7.1998 (ABl. C 344 vom 12.11.1998, S. 12)

- Vorschlag für einen Beschluß des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einsetzung eines Beratenden Ausschusses für die Freizügigkeit und die soziale Sicherheit der Arbeitnehmer aus der Gemeinschaft und zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 1612/68 und (EWG) Nr. 1408/71 des Rates - KOM (98) 394 endg. vom 22.7.1998 (ABl. C 344 vom 12.11.1998, S. 16)

- Vorschlag einer Verordnung des Rates über die Durchführung des Beschlusses Nr. 3/80 des Assoziationsrates EWG-Türkei - KOM (83) 13 endg. (ABl. C 110 vom 25.4.83, S.1)

- Vorschlag für einen Beschluß des Rates zur Einsetzung eines Sozialschutzausschusses - KOM (2000) 134 endg.

- Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Information und Anhörung der Arbeitnehmer in der Europäischen Gemeinschaft - KOM (98) 612 endg. (ABl. C 2 vom 5.1.99, S.3)

- Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen - KOM (92) 560 endg. (ABl. C 77 vom 18.3.93, S. 12)

- Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über Mindestvorschriften für Sicherheit- und Gesundheitsschutz bei Transporttätigkeiten sowie in Arbeitsstätten in Transportmitteln - KOM (92) 234 endg., (ABl. C 25 vom 28.1.93, S. 17), geändert durch KOM (93) 421 endg. (ABl. C 294 vom 30.10.93, S. 4)

- Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über Mindestvorschriften zur Verbesserung der Mobilität und sicheren Beförderung von in ihrer Bewegungsfreiheit beeinträchtigten Arbeitnehmern auf dem Weg zum Arbeitsplatz - KOM (90) 588 endg. (ABl. C 68 vom 16.3.91, S. 7), geändert durch KOM (91) 539 endg. (ABl. C 15 vom 21.1.92, S. 18)

- Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur zweiten Änderung der Richtlinie 89/655/EWG über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer bei der Arbeit (zweite Einzelrichtlinie im Sinne von Artikel 16 der Richtlinie 89/391/EWG) - KOM (98) 678 endg. (ABl. C 247 vom 31.8.99, S. 23)

- Vorschlag für einen Beschluß des Europäischen Parlaments und des Rates zur Auflage eines Aktionsprogramms der Gemeinschaft zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung - KOM (2000) 368 endg. vom 16.6.2000

- Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 76/207/EWG zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in bezug auf die Arbeitsbedingungen (Kalanke) - KOM (96) 93 endg. (ABl. C 179 vom 22.6.96, S. 8)

- Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur ergänzenden Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen bei den gesetzlichen und betrieblichen Systemen der sozialen Sicherheit - KOM (87) 494 endg. (ABl. C 309 vom 19.11.87, S. 10)

- Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - (KOM (99) 565 endg. vom 25.11.99)

- Vorschlag für einen Beschluß des Rates über ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Bekämpfung von Diskriminierungen - (KOM (99) 567 endg. vom 25.11.99)

- Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 76/207/EWG zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in bezug auf die Arbeitsbedingungen - KOM (2000) 334 endg. vom 7.6.2000

- Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über das Programm zur Unterstützung der Rahmenstrategie der Gemeinschaft für die Gleichstellung von Frauen und Männern (2001-2005) - KOM (2000) 335 endg. vom 7.6.2000

- Vorschlag für einen Beschluß des Rates über die Ersetzung von Mitgliedern des Ausschusses des Europäischen Sozialfonds - KOM (2000) 187 endg. vom 31.3.2000

- Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die von der Vereinigung Europäischer Fluggesellschaften (AEA), der Europäischen Transportarbeiter-Föderation (ETF), der European Cockpit Association (ECA), der European Regions Airline Association (ERA) und der International Air Carrier Association (IACA) geschlossene Europäische Vereinbarung über die Arbeitszeitorganisation für das fliegende Personal der Zivilluftfahrt - KOM (2000) 382 endg. vom 23.6.2000