52000DC0336

Mitteilung der Kommission - Aktueller Standauf dem Gebiet der Finanzdienstleistungen - Zweiter Bericht /* KOM/2000/0336 endg. */


MITTEILUNG DER KOMMISSION Aktueller Standauf dem Gebiet der Finanzdienstleistungen - ZWEITER BERICHT

MITTEILUNG DER KOMMISSION Aktueller Standauf dem Gebiet der Finanzdienstleistungen - ZWEITER BERICHT

Der Europäische Rat von Lissabon - Ein wichtiger Schritt

Der Europäische Rat von Lissabon hat im März einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu einem integrierten Finanzdienstleistungs- und Kapitalmarkt in der Europäischen Union unternommen. In Lissabon haben die Staats- und Regierungschefs die zentrale Rolle effizienter Finanzmärkte für die langfristige europäische Wettbewerbsfähigkeit und für die Entwicklung der neuen Ökonomie anerkannt - für die Union besteht das Ziel für die nächsten zehn Jahre darin, "... die wettbewerbsfähigste und dynamischste Wirtschaft der Welt auf der Grundlage der Informationstechnologien zu werden, die in der Lage ist, ein dauerhaftes Wachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und stärkerem wirtschaftlichem Zusammenhalt zu erreichen...". Die Staats- und Regierungschefs forderten außerdem, daß der Finanzdienstleistungs-Aktionsplan [1] (FSAP) bis 2005 und der Risikokapital-Aktionsplan bis 2003 abgeschlossen sein sollten. Diese Zieltermine sind nun Schlüsseldaten für diese und alle späteren Überprüfungen des Finanzdienstleistungs- und Risikokapital-Aktionsplans.

[1] FINANZDIENSTLEISTUNGEN - Umsetzung des Finanzmarktrahmens: Aktionsplan. Mitteilung der Kommission vom 11.05.1999 KOM(1999)232

Auf dem Europäische Rat von Lissabon wurde außerdem auf einige kurzfristige Prioritäten für Finanzdienstleistungen eingegangen. In Paragraph 21 der Schlußfolgerungen der Präsidentschaft wird darauf hingewiesen, daß "...zur Beschleunigung der Vollendung des Binnenmarktes für Finanzdienstleistungen in folgenden vorrangigen Aktionsbereichen Schritte unternommen werden sollten..." :

- Erleichterung eines möglichst breiten Zugangs zu Investmentkapital auf EU-weiter Basis auch für KMU mit Hilfe eines "europäischen Passes" für Emittenten;

- Erleichterung der erfolgreichen Teilnahme aller Anleger an einem integrierten Markt durch Beseitigung der Hindernisse für Anlagen in Pensionsfonds;

- Förderung einer weiteren Integration und des besseren Funktionierens der Staatsanleihemärkte durch verstärkte Konsultation und Transparenz hinsichtlich der Zeitpläne, Techniken und Instrumente für die Emission von Schuldverschreibungen und besseres Funktionieren der grenzübergreifenden Wertpapierpensionsgeschäftsmärkte;

- Verbesserung der Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse von Unternehmen;

- Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen Regulierungs- und Aufsichtsbehörden für die Finanzmärkte der EU;

- rasche Fortschritte bei den schon lange vorliegenden Vorschlägen betreffend Übernahmeangebote sowie die Sanierung und Liquidation von Kreditinstituten und Versicherungsunternehmen, um das Funktionieren und die Stabilität des europäischen Finanzmarkts zu verbessern.

Diese Aktionsbereiche spiegeln sich auch in den ,Broad Economic Policy Guidelines" wider.

Die Bedeutung vorrangiger Maßnahmen in bezug auf Firmenkunden-Finanzmärkte und der Ruf nach einer Beschleunigung ihrer Umsetzung zeigen den wichtigen Beitrag den diese zum wirtschaftlichen Wachstum und zur Notwendigkeit, mit den raschen Marktentwicklungen Schritt zu halten, leisten können. Außerdem hat der Europäische Rat (Paragraph 11) insbesondere den Rat und das Europäische Parlament ersucht, die noch ausstehenden Rechtsvorschriften über den rechtlichen Rahmen für den elektronischen Geschäftsverkehr, über Urheberrechte und verwandte Schutzrechte, elektronisches Geld und den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen so rasch wie möglich im Laufe des Jahres 2000 anzunehmen. Kommission und Rat wurden außerdem ersucht, zu prüfen, wie das Vertrauen der Verbraucher in den elektronischen Geschäftsverkehr, insbesondere durch alternative Streitbeilegungsregelungen, gesteigert werden kann.

Besonders anerkannt wurde auch die Bedeutung der Stärkung und Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen, von Unternehmensneugründungen und Innovationen im allgemeinen sowie der stärkeren Inanspruchnahme von Risikokapital. Der Rat ersuchte darum, daß die Finanzierungsinstrumente der EIB und des EIF bis Ende 2000 überprüft werden, um die Finanzierung hin zur Förderung von Unternehmensgründungen, High-tech-Firmen und Kleinstunternehmen sowie anderen von der EIB vorgeschlagenen Risikokapitalinitiativen neu zu orientieren.

Insgesamt sind diese Schlußfolgerungen als ein Schritt vorwärts anzusehen. Sie sind eine klare Herausforderung an die Gestalter der Finanzdienstleistungspolitik, Kommission, Rat, Europäisches Parlament und alle anderen betroffenen Parteien, die Fristen und Ziele, die von den Staats- und Regierungschefs festgelegt wurden, termingerecht zu erreichen.

Der Rat hat die Kommission ersucht, regelmäßig über die Fortschritte bei der Vorbereitung der Umsetzung des FSAP zu berichten. Ihr Bericht wurde mit Unterstützung persönlicher Vertreter der in der Politischen Gruppe für Finanzdienstleistungen vertretenen ECOFIN-Minister ausgearbeitet. In diesem zweiten Bericht an den Rat Wirtschaft und Finanzen [2] werden wichtige Entwicklungen im Finanzsektor untersucht, die von Bedeutung sind für die Politiken, die dem Aktionsplan (Abschnitt I) zugrunde liegen. Außerdem wird über den aktuellen Stand der Umsetzung der Maßnahmen des Aktionsplans (Abschnitt II und Anhang) berichtet und geprüft, in welchen dieser Bereiche eine Beschleunigung oder politische Neuorientierung erforderlich ist (Abschnitt III).

[2] Erster Berichts.: Finanzdienstleistungsaktionsplan - Bericht über den aktuellen Stand, November 1999. Verfügbar im Internet: http://europa.eu.int/comm/internal_market

1. Wichtige Entwicklungen im Finanzsektor

Integrierte europäische Kapitalmärkte sind entscheidend für nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung

Die Finanzdienstleistungen machen etwa 6% des BIP der EU und 2,5% der Beschäftigung aus. Es handelt sich dabei um einen Sektor, der allen Wirtschaftstätigkeiten zugrunde liegt und in dem die Union das größte Wachstumspotential hat.

Ein integrierter europäischer Wertpapiermarkt und ein dynamischer Finanzsektor sind in erreichbare Nähe gerückt. Die Unternehmen werden davon profitieren, überall in der Europäischen Union Kapital aufzunehmen, billigere und flexiblere Finanzierungsregelungen für kreditaufnehmende Unternehmen werden sich eröffnen, innovative Unternehmensneugründungen werden eine besser geeignete Finanzierung für ihre Bedürfnisse finden, wie Gründungs- und Risikokapital. Die Anleger werden bessere Erträge erzielen und vorhandene Ersparnisse werden produktiver, so daß Mittel für andere Zwecke frei werden. Die privaten Ersparnisse in Europa machen etwa 20% des BIP aus - ein wertvoller Aktivposten, wenn er effizient zur Anregung des Wachstums und zur Schaffung von Arbeitsplätzen eingesetzt wird. Angesichts der niedrigen Zinsen muß nach neuen Möglichkeiten gesucht werden, um diese Ersparnisse für Anleger und Sparer gewinnbringender zu machen. Dies ist besonders wichtig, um den mittelfristigen Schuldenüberhang des staatlichen Sektors zu überwinden.

Kasten 1 Wie Finanzmärkte zur Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen

Moderne Finanzmärkte, die für alle Unternehmen leicht zugänglich sind, können zum Entstehen einer neuen Generation von Unternehmern und zur Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen: die an den europäischen Börsen für kleine Unternehmen notierten Unternehmen haben im Zeitraum von 96 bis Anfang 99 ein durchschnittliches Beschäftigungswachstum von 40% (Neuer Markt) und 47% (Nouveau Marché) verzeichnet. Die Zahl der Unternehmen an diesen Märkten ist jedoch nach wie vor klein - am EASDAQ, AIM und Euro.NM waren im März 2000 insgesamt 785 Unternehmen notiert, im Vergleich zu 4800 am NASDAQ notierten Unternehmen. Die Börsenkapitalisierung dieser 3 Märkte betrug 1/17 des NASDAQ-Niveaus. Das europäische Risikokapital, liegt ebenfalls weit unter dem Niveau in den USA - ca. 7 Milliarden Euro in Risikokapital, gegenüber 12 Milliarden in den USA. Diese Schere hat sich 1999 weiter geöffnet. Die Gründung und Finanzierung rasch wachsender kleiner Unternehmen ist von entscheidender Bedeutung für die Schaffung von Arbeitsplätzen (siehe Risikokapital-Aktionsplan).

Die Kapitalmärkte der EU verändern sich rasch...

Der Euro hat sich auf den internationalen Kapitalmärkten etabliert. Er hat bereits etwa 40% des internationalen Anleihemarkts erobert.

Der Marktwert privater Anleiheemissionen steigt weiter in allen Mitgliedstaaten (durchschnittlich 1,5% jährlich). Anfang 1999 beispielsweise entsprach der Marktwert börsennotierter privater Anleiheemissionen in Dänemark mehr als 110% des BIP, in Deutschland fast 70% und in den Niederlanden mehr als 40%.

Die Börsenkapitalisierung in der EU nimmt weiter zu

Die Börsenkapitalisierung der EU-Mitgliedstaaten liegt noch immer bei etwa der Hälfte des US-amerikanischen Niveaus, aber es gibt Hinweise auf eine verstärkte Zunahme. 1999 haben neu zugelassene Unternehmen auf europäischen Märkten mehr als 130 Milliarden EUR aufgenommen, mehr als doppelt so viel wie 1998.

Börsenkapitalisierung in % des BIP

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Quelle: Eurostat

Die Umsetzung des FSAP wird zu einem verstärkten Wachstum dieser Märkte beitragen. Der Aktionsplan enthält eine Reihe wichtiger Maßnahmen zur Beseitigung der Masse von verbleibenden Schranken. Diese Maßnahmen werden den rasanten Entwicklungen in der Infrastruktur der Wertpapiermärkte Rechnung tragen: über 20 neue ,Handelsplatformen" sind entstanden und traditionelle und regulierte Märkte versuchten dies mit der Bildung von Kooperationen und Zusammenschlüssen zu beantworten, wie z.B. die ,Euronext" und ,IX" Projekte. Die Arbeiten an gemeinsamen Regelungen für integrierte Wertpapier- und Derivatmärkte, gestrafften Verfahren zur Aufnahme von Kapital auf europaweiter Basis und einheitlichen Offenlegungsstandards für börsennotierte Unternehmen wurden eingeleitet (siehe unten) und beschleunigt..

Die Finanzmärkte erfreuen sich bei den europäischen Unternehmen zunehmender Beliebtheit als Möglichkeit zur Aufnahme von Kapital. Der tendenzielle Rückgang des Verschuldungskoeffizienten europäischer Unternehmen bestätigt dies. Die erhebliche Zunahme der Börsenkapitalisierung in allen EU-Mitgliedstaaten (mit Ausnahme Österreichs und Luxemburgs) seit 1997 weisen auf eine Gezeitenwende der Finanzierungsstrategie der Unternehmen hin. Trotz dieser ermutigenden Entwicklungen entfällt der Löwenanteil der Unternehmensfinanzierung nach wie vor auf die Universalbanken (im Europa der 11 beliefen sich die Bankaktiva auf 212% des BIP im Vergleich zu 47,9% für Aktien; in den USA ist das Verhältnis fast umgekehrt, und zwar entfallen auf Aktien 160% des BIP und auf Bankaktiva 62,5%).

Die zunehmende Bedeutung von Institutionen für berufliche Altersvorsorge für ein alterndes Europa

Durch die Bereitstellung einer leicht zugänglichen Quelle langfristigen Kapitals können Pensionsfonds, die einer strengen Beaufsichtigung unterliegen, die ein hohes Schutzmaß zur Gewährleistung der Sicherheit der Leistungsempfänger des Pensionsfonds sicherstellt, den Geldfluß für Investitionen der Privatwirtschaft verbessern. Dies wird die Schaffung von Arbeitsplätzen durch Senkung der Lohnnebenkosten fördern und die zunehmende Last der Finanzierung von Altersrenten aufgrund der demographischen Entwicklung erleichtern. Die Aktiva der Pensionsfonds könnten sich von etwa 2.000 Mrd. EUR (die Hälfte aller Bankeinlagen in der EU) bis Ende 2005 auf 3.000 Mrd. EUR erhöhen. Wenn die Mitgliedstaaten im Verhältnis ebenso viele Vermögenswerte in Pensionsfonds hätten wie die Niederlande, könnten den europäischen Kapitalmärkten fast 3 bis 5 Billionen EUR mehr zur Verfügung stehen.

Grafik 2 In welchem Umfang langfristige Kapitalbeteiligungen höhere Renditen als Anleihen erzielen

Inflation Anleihen Kapitalbeteiligungen

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Quelle: Rebuilding Pensions - Europäische Kommission 1999

Mit der Einführung des Euro sind sowohl für berufliche Altersvorsorge als auch für Lebensversicherer die Währungskongruenz-regelungen innerhalb der Eurozone verschwunden. Regelungen betreffend die Belegenheit von Vermögenswerten sollten nicht zu restriktiv sein, um so Langzeitinvestoren, wie etwa Pensionsfonds, in der wirklichen Wirtschaft zu investieren und das Beste aus den ihnen anvertrauten Ersparnissen zu machen. Effiziente Diversifizierung der Veranlagung wird zu höchstmöglichen Erträgen beitragen, wobei gleichzeitig die Sicherheit der Altersvorsorge gewahrt bleibt. Institutionen beruflichen Altersvorsorge sollte es gestattet werden, Vermögenswerte zu wählen, die dem tatsächlichen langfristigen Charakter ihrer Verbindlichkeiten besser und zeitgleich entsprechen und das Risiko senken. Wenn man den unterschiedlichen Konzepten der Mitgliedstaaten in jeder Hinsicht Rechnung trägt und sich auf sinnvolle aufsichtliche Regelungen einigt, um den Pensionsfonds die Möglichkeit zu geben, ihre Portfoliostruktur optimal zu gestalten, so könnte dies mit erheblichen Vorteilen verbunden sein. Wie im Aktionsplan angekündigt, wird die Kommission in diesem Sommer einen Vorschlag für eine Richtlinie vorlegen, um diesen Herausforderungen zu begegnen.

Die sich ändernde Landschaft des europäischen Finanzsektors

Der anhaltende Trend zur Bildung von Finanzkonglomeraten ändert die Trennlinien zwischen den verschiedenen Finanzaktivitäten (Banken, Versicherungen, Vermögens verwaltung und Wertpapierdienstleistungen).

Kasten 4 Mehr als 250 Finanzkonglomerate wurden seit 1995 gebildet

Seit 1995 wurden mehr als 1.300 neue Fälle gemeldet, in denen inländische Unternehmensgruppen Bank-, Wertpapier- und Versicherungstätigkeiten aufgenommen haben. Dabei handelt es sich überwiegend um innerstaatliche Angelegenheiten obgleich grenzüberschreitende Konglomeratein Skandinavien und den Beneluxstaaten entstanden sind. In fünf Mitgliedstaaten (Belgien, Spanien, den Niederlanden, Portugal und Schweden) befinden sich mehr als zwei Drittel des inländischen Bankvermögens im Besitz von Banken, die Teil eines Banken/Versicherungsfinanzkonglomerats sind. In vier Mitgliedstaaten (Frankreich, Finnland, Spanien und Irland) werden mehr als 50% der Lebensversicherungsprodukte von Versicherungsunternehmen angeboten, die Teil von Bankengruppen sind.

Commission, April 2000

Die rasche Konzentration und Konsolidierung des europäischen Finanzsektors setzt sich weiter fort. Diese Entwicklungen werfen Fragen einer effizienten Beaufsichtigung auf und erfordern eine weitere Anpassung der Politik (siehe unten).

Kasten 5 Konsolidierung auf dem EU-Bankenmarkt

Der Anteil der Bankaktiva, der auf die 20 europäischen Spitzenbanken entfällt, ist von 35% im Jahre 1997 auf 41% Anfang 1999 gestiegen). Fusionen und Übernahmen sind in der EU weitgehend inländische Angelegenheiten: an 24 der 190 Fusionen und Übernahmen, die im Bankensektor der EU in der ersten Hälfte des Jahres 1999 stattgefunden haben, war eine ausländische Bank beteiligt (an 19 davon waren Drittlandsbanken beteiligt).

"City University Business School", Dezember 1999 und EZB, April 2000

Elektronischer Handel und alternative Handelssysteme

Die rasche Zunahme des elektronischen Handels beginnt die Finanzdienstleistungslandschaft zu verändern. So haben z.B über 20 alternative Handelssysteme in Europe einen beträchtlichen Einfluss auf den Firmenkunden-Wertpapierhandel. Die Möglichkeiten des elektronischen Handels zu nutzen, wird ein wichtiger Test für die Fähigkeit der Union sein, neue Geschäftschancen zu schaffen - und sich auf diese einzustellen. Vieles wird davon abhängen, einen aufsichtlichen und institutionellen Rahmen auf europäischer Ebene zu schaffen, der Innovation, Investitionen und wirtschaftliche Effizienz anregt.

Im Aktionsplan wird ein duales Konzept entwickelt: Schutz der Verbraucher gegen unfaire Handelspraktiken, während ihnen gleichzeitig dabei geholfen wird, das beste Angebot am Markt zu finden. Entscheidend ist dabei die Vertrauensbildung und der Zugang zu fairen, benutzerfreundlichen und effizienten Streitschlichtungssystemen im Gebiet der Union. Die Hindernisse für den grenzübergreifenden Absatz von Privatkunden-Finanzprodukten werden deutlicher, nachdem die neuen elektronischen Technologien Privatkunden-Finanzprodukte in die Reichweite aller Internetbenutzer gebracht haben.

Kasten 6 Das Internet Bankgeschäft in der EU wächst rasch

Britische Finanzinstitute verfügen über 18 Internetbanking-Sites, gefolgt von Deutschland mit 16, Spanien mit 12, Österreich mit 9, Schweden mit 7 und Portugal, Frankreich und Italien mit 5. Finnland, Irland und die Niederlande besitzen 3 Sites und Dänemark 2. Diese Übersicht enthält auch 'virtuelle Banken'. Die Zahl der Europäer, die das Internetbanking nutzen, wird Vorausschätzungen zufolge bis 2004 um 30% auf mehr als 20 Millionen steigen. Die erste virtuelle Bank wurde bereits gegründet und hat ihren Hauptsitz in Frankreich, betreibt aber ihre Geschäfte von Dublin aus. Zwei anderen virtuellen Banken wurde vor kurzem in Frankreich und Deutschland eine Bankzulassung erteilt.

Quelle: Datamonitor, April 2000

Obwohl das Internet in den USA umfassend für den Online-Handel von Wertpapieren und Aktien genutzt wird (die Zahl der Haushalte, die Online-Geschäfte tätigen, hat sich von Mai 1999 bis Januar 2000 um 30% von 2,7 Millionen auf 3,5 Millionen erhöht), sind Online-Makler in der EU im elektronischen Finanzgeschäft erst kürzlich aktiv geworden. 65% der Online-Maklerfirmen haben ihre Tätigkeit vor weniger als 2 Jahren aufgenommen und nur 20% haben mehr als zwei Jahre Erfahrung. Die Zahl der europäischen Online-Wertpapierkonten wird sich voraussichtlich in den nächsten vier Jahren verzehnfachen oder mehr.

Die Einführung neuer elektronischer Handelssysteme (derzeit etwa 25 in der EU, relativ klein und in Nischen tätig) wirft neue Herausforderungen für Regulierung und Aufsicht auf, insbesondere die Frage, ob diese Systeme geregelte Märkte oder Wertpapierfirmen darstellen und Anleger und ordentliche Märkte hinreichend schützen.

Diese Entwicklungen werfen neue aufsichtliche und aufsichtsrechtliche Fragen für die Behörden auf. Die Kommission wird in diesem Sommer ein Grünbuch veröffentlichen, um festzustellen, ob die geltenden Finanzrechtsvorschriften ausreichend sind, um ein günstiges aufsichtliches und rechtliches Umfeld zu schaffen, in dem auf dem elektronischen Geschäftsverkehr basierende Finanzdienstleistungsgeschäfte florieren können, während gleichzeitig gewährleistet ist, daß die Interessen der Verbraucher umfassend geschützt sind.

Erweiterung: und Aufbau von Institutionen

Im Zusammenhang mit der zunehmenden Globalisierung ist die Wahrung der Finanzstabilität innerhalb des EU-Finanzdienstleistungsmarkts von entscheidender Bedeutung. Die Außenpolitik der Union, insbesondere im Hinblick auf ihre bevorstehende Erweiterung auf mittel- und osteuropäische Länder (MOEL), Zypern und Malta dürfte zur Erreichung dieser Ziele beitragen.

Kasten 7 Die interdependenz zwischen den Finanzmärkten und -instituten der EU und ihren Gegenübern in den MOEL nimmt zu.

Das Engagement der EU-Banken in osteuropäischen Ländern hat sich von 1997 bis 1999 um 2% erhöht; insgesamt haben sich die Direktinvestitionen aus der EU in MOEL von 1992 bis 1998 jährlich verdreifacht (mehr als 8 Milliarden EUR im Jahre 1998); mehr als 70% der Anleiheemissionen in MOEL im Jahre 1999 lauteten auf Euro.

Quelle: BIZ

Nur umfassende und präzise Beaufsichtigungsvorschriften, die den EU-Standards entsprechen, können eine geeignete Grundlage für den größeren Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen schaffen, den es nach der Erweiterung geben wird. Die Umsetzung des rechtlichen Rahmens der EU für Finanzdienstleistungen reicht nicht aus, damit die Erweiterung ein Erfolg wird. Da die einheitliche Zulassung und das Herkunftslandprinzip fester Bestandteil des größeren Binnenmarkts für Finanzdienstleistungen sein werden, wird die Effizienz der Beaufsichtigung in den Beitrittsländern ebenso wichtig sein wie die Existenz der Rechtsvorschriften selbst. Dem Aufbau von Institutionen und der aufsichtlichen Unterstützung wird im Rahmen der Beitrittsvorbereitungen größere Bedeutung beigemessen werden. Den eigenen Behörden der Mitgliedstaaten kommt bei der Beurteilung, ob geeignete Aufsichtsorgane mit ausreichender Verwaltungskapazität vorhanden sind, eine entscheidende Bedeutung zu. Die Kommission bereitet in Zusammenarbeit mit nationalen Sachverständigen Vorschläge für einen Prozeß der "Evaluierung durch Gutachter" bis Ende 2000 vor.

2. Fortschritte bei der Umsetzung des Aktionsplans für Finanzdienstleistungen

Fortschritte wurden erzielt....

Der Finanzdienstleistungsaktionsplan ist bis 2005 umzusetzen. Im ersten Jahr wurden bereits gute Fortschritte erzielt (im Anhang zu diesem Bericht ist eine detaillierte Übersicht enthalten). Die Kommission hat bereits ihre Mitteilung über Pensionsfonds veröffentlicht und arbeitet für diesen Sommer einen Richtlinienentwurf aus. Sie hat außerdem einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung der Geldwäsche-Richtlinie und Vorschläge zur Änderung der 4. und 7. Gesellschaftsrechts-Richtlinie, nach denen die Rechnungslegung zu "fair value" zulässig ist, verabschiedet. Eine Mitteilung der Kommission zum freien Dienstleistungsverkehr im Versicherungsbereich wurde ebenso wie die Mitteilung über Zahlungssysteme Anfang 2000 veröffentlicht. Die Empfehlung der Kommission über die Offenlegung von Finanzinstrumenten wurde ebenfalls veröffentlicht.

Hinsichtlich der Firmenkundenmärkte sind die Arbeiten innerhalb des "Forum of European Securities Commissions" (FESCO) und des Kontaktausschusses Rechnungslegung bereits gut vorangekommen, so daß der im Aktionsplan vorgesehene zeitliche Rahmen eingehalten werden dürfte. Über den Vorschlag zur Übernahmerichtlinie wurde politische Einigung erzielt. Eine Mitteilung der Kommission zur Definition des "professionellen" Anlegers wird voraussichtlich vor dem Sommer vorliegen. Die Mitteilung der Kommission über die Wertpapierdienstleistungsrichtlinie (ISD) wird im Herbst dieses Jahres ebenso vorgelegt wie eine Mitteilung zur 'Marktmanipulation'. Eine Mitteilung der Kommission zur künftigen Rechnungslegungsstrategie der Union wird in Kürze vorgelegt.

Die Fortschritte auf dem Weg zu offenen und sicheren Privatkundenmärkten sind ebenfalls zufriedenstellend. Die Diskussionen im Rat und Europäischen Parlament über den Fernabsatzvorschlag für Finanzdienstleistungen werden fortgesetzt. Der Legislativvorschlag für Versicherungsintermediäre wird in diesem Sommer vorgelegt. Die Arbeiten an einer Mitteilung zur Information der Verbraucher und einem Grünbuch über den elektronischen Geschäftsverkehr und Finanzdienstleistungen sind auf dem besten Weg. Die Arbeiten an aufsichtlichen Regelungen sind ebenfalls vorangekommen. Der Vorschlag für eine Richtlinie über elektronisches Geld ist auf dem Weg durch Rat und Europäisches Parlament.

Politische Einigung wurde erzielt über die vorgeschlagenen Richtlinien betreffend die Liquidierung und Sanierung von Kreditinstituten und Versicherungsunternehmen. Im Rahmen des Zeitplans sind die Überprüfung der Eigenkapitalregelungen für Banken parallel zu den Arbeiten des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht der G-10, die Vorschläge für neue Versicherungssolvabilitätsanforderungen, die in diesem Sommer vorgelegt werden, und die Arbeiten zur Beaufsichtigung von Finanzkonglomeraten.

Schließlich gehen die Arbeiten an den allgemeinen Bedingungen für einen einheitlichen Markt, insbesondere im Bereich der direkten Besteuerung, weiter. Die Arbeiten in der High Level Group und in ECOFIN werden fortgesetzt, um Einigung über den Kommissionsvorschlag über eine Mindestbesteuerung von Sparerträgen auf Basis der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Helsinki zu erzielen. Die Arbeiten in der Arbeitsgruppe zur Umsetzung des Verhaltenskodexes für die Unternehmensbesteuerung wurden ebenfalls fortgesetzt. In der Arbeitsgruppe Besteuerungspolitik werden die Arbeiten zur Besteuerung von Zusatzrenten und Finanzdienstleistungen im allgemeinen im Jahre 2000 als Priorität fortgesetzt.

Der Risikokapital-Aktionsplan macht Fortschritte.....

In der Mitteilung der Kommission vom April 1998 werden sechs Arten von Hindernissen genannt, die zu beseitigen sind, um das Wachstum von Risikokapital in der EU zu beschleunigen, das so wichtig ist für die Schaffung von Arbeitsplätzen. Die aufgeführten Hindernisse fielen unter 6 Überschriften: Aufsplitterung des Markts, aufsichtliche, steuerliche und kulturelle Aspekte, Defizit an Hochtechnologieunternehmen und unzureichend qualifizierte menschliche Ressourcen. Zusammen genommen bildet die Beseitigung dieser Hindernisse den Risikokapital-Aktionsplan, der auf der Tagung des Europäischen Rates in Cardiff allgemeine Unterstützung fand und nun bis 2003 umzusetzen ist.

Die Kommission hat immer betont, daß nur einige Teile des Risikokapitalplans Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene erfordern, während die Mehrzahl ausschließlich unter die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen. Auf dem Gebiet des Aufsichtsrechts sind die Arbeiten der Kommission in Bereichen wie der Modernisierung der Börsenprospekt-Richtlinie, gemeinsamen Rechnungslegungsstandards, Vorsichtsgrundsätzen im Zusammenhang mit der Rentenreform und einem einheitlichen Gemeinschaftspatent weit fortgeschritten.

Eine Auswertung des Risikokapital-Aktionsplans wurde dem Rat Wirtschaft und Finanzen im Herbst 1999 vorgelegt, was den Rat Wirtschaft und Finanzen veranlaßte, die Kommission zu bitten, einen Prozeß zur Festlegung von Referenzwerten für Risikokapital einzuleiten. Die Kommission finalisiert ihren Vorschlag, um einige Schlüsselindikatoren zu entwickeln: Risikokapital/BNP Verhältnis ,Anzahl der Firmen, die ,seed capital" erhalten, Anzahl öder neuen ,IPO's",etc. Zum anderen hat die Kommission im Rahmen ihres elektronischen Europas, einer Initiative, in der die Kommission vorgeschlagen hat, bis 2003 eine Verdreifachung der Startphasenfinanzierung anzustreben, anschließend dem Europapolitikausschuß eine Arbeitsunterlage zur Verbesserung der Kohärenz aller Finanzierungsinstrumente der Gemeinschaft vorgelegt, um das Wachstum des Risikokapitals und der rasch wachsenden Unternehmen zu fördern. Dies wiederum hat zu einigen neuen EIB-/EIF-Initiativen geführt, auf die in den Schlußfolgerungen eingegangen wird. Der Europäische Rat hat den Rat und die Kommission gebeten, bis Ende 2000 über die laufende Überprüfung der Finanzinstrumente von EIB und EIF zu berichten, um die Finanzierung hin zur Förderung von Unternehmensneugründungen, Hochtechnologiefirmen und Kleinstunternehmen sowie anderen von der EIB vorgeschlagenen Risikokapitalinitiativen neu zu orientieren.

aber größere Anstrengungen sind erforderlich

Wenngleich gute Fortschritte in manchen Bereichen gemacht wurden, müssen in anderen noch Anstrengungen unternommen werden. Mangelnde Fortschritte sind insbesondere in folgenden Bereichen feststellbar:

* Trotz wiederholter politischer Initiativen auf höchster Ebene wurden beim Statut der europäischen Aktiengesellschaft wenig Fortschritte erzielt. Dies hatte Auswirkungen auf zwei andere Maßnahmen auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts (10. Richtlinie zum Gesellschaftsrecht und 14. Richtlinie zum Gesellschaftsrecht).

* Die Mitteilung der Kommission über Betrügereien und Fälschungen in Zahlungssystemen und ihre Empfehlung über die Offenlegung von Finanzinstrumenten werden vor dem Sommer vorgelegt werden..

* Drei Mitgliedstaaten (F, I, LUX) haben einen Rückstand bei der Umsetzung der Richtlinie über die Endgültigkeit der Abrechnung und werden dringend aufgefordert, die nationalen Umsetzungsmaßnahmen so rasch wie möglich zu verabschieden.

3. Politikfelder und politische Maßnahmen im Rahmen des Aktionsplans, die einer weiteren politischen Prüfung oder Verfeinerung bedürfen

Seit der Verabschiedung des Finanzdienstleistungsaktionsplans im Mai 1999 hat sich Umfang und Geschwindigkeit der strukturellen Veränderungen auf Europas Finanzmärkten intensiviert. Zwei wichtige Politikfelder bedürfen einer weiteren Prüfung oder Verfeinerung:

* Erleichterung des Zugangs zu den Kapitalmärkten

* Verbesserung der Stabilität des Finanzsystems

Fünf Prioritäten der EU für effiziente Finanzmärkte und zur Erleichterung des Zugangs zur Aktienfinanzierung

Auf dem europäischen Gipfel von Lissabon wurde eine Reihe von vorrangigen Maßnahmen bezüglich des Funktionierens der Wertpapier- und Firmenkundenmärkte ausgemacht, die rasch beschleunigter Fortschritte bedürfen, um den allgemeinen Zieltermin 2005 zu erreichen.

1. Ein "europäischer Paß" für Emittenten

Die Richtlinie der EU über den Börsenprospekt sollte den Zugang zu Partnerländermärkten auf der Grundlage der gleichen gesetzlichen Informationen erleichtern, die von den inländischen Behörden verlangt werden. Diese Rechtsvorschriften haben jedoch ihr Ziel nicht erreicht. Mehrfachnotierungen und grenzübergreifende Börsengänge sind selten. Die Hindernisse für die gegenseitige Anerkennung sind:

* die nationalen Behörden neigen dazu, deren Anwendungsbereich auf eng definierte Klassen von Wertpapieren zu beschränken;

* häufig werden zusätzliche Anforderungen gestellt;

* Bedenken, daß die Mindestoffenlegungsanforderungen unzureichend sind;

* die traditionellen Systeme für den Börsen- und Emissionsprospekt sind für die Emittenten, die Aktienkapital in mehreren Raten aufnehmen wollen, wenig geeignet und

* dem Bedarf der Anleger nach einer regelmäßigen Aktualisierung der Marktinformationen wird nicht entsprochen.

Die Kommission bereitet nun einen neuen Vorschlag zur Marktinformation vor. Diese Überarbeitung der geltenden Regelungen wird sich vermutlich auf die Einführung von Globalregistrierungstechniken für alle Unternehmen konzentrieren, deren Wertpapiere an der Börse gehandelt werden.

2. Verbesserung der Vergleichbarkeit des Abschlusses von Unternehmen:

Diskussionen mit den persönlichen Vertretern der Finanzminister haben ergeben, daß praktisch ein Konsens über die Notwendigkeit rascher Fortschritte auf dem Weg zu einem einheitlichen Abschlußrahmen (für konsolidierte Abschlüsse) für alle börsennotierten/öffentlich gehandelten Unternehmen vorhanden ist. Einheitliche Abschlußstandards für öffentlich gehandelte Unternehmen sind die beste Möglichkeit zur Gewährleistung der Transparenz und Offenlegung, die für den grenzübergreifenden Wertpapierhandel erforderlich ist. Wie in der Strategie der Kommission von 1995 vorgesehen, sollten die Internationalen Rechnungslegungsgrundsätze ("International Accounting Standards" - IAS) die Grundlage für vergleichbare Jahresabschlüsse in Europa bilden. Die Festlegung auf die IAS wurde durch die starke Unterstützung für die IAS bestätigt, die in der letzten Sitzung der IOSCO bekundet wurde. Auf Fragen der Durchsetzung und gemeinsame Leitlinien wird auch in der geplanten Mitteilung der Kommission über die Finanzbuchhaltungsstrategie, die im Juni veröffentlicht wird, eingegangen werden. Ein Legislativvorschlag, der vorsieht, daß börsennotierte Unternehmen die von der EU gebilligten IAS anzuwenden haben, wird bis Ende dieses Jahres vorgelegt. Anschließend wird die Kommission im Jahre 2001 ihre Vorstellungen zur Modernisierung der EU-Rechnungslegungsrichtlinien darlegen.

3. Beseitigung der Investitionshindernisse für Pensionsfonds und OGAW

Der Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie über betriebliche Pensionsfonds wird in diesem Sommer vorliegen. Vorbehaltlich einer strengen Beaufsichtigung wird darin vorgeschlagen, die mengenmäßigen Beschränkungen des Anteils des Sondervermögens zu lockern, das in Wertpapieren oder privatem Aktienkapital angelegt werden kann. Angesichts des Umfangs der Gelder, von denen allgemein erwartet wird, daß sie diesen Fonds zur Verfügung stehen werden, könnte die Freigabe ihrer Anlagemöglichkeiten einen erheblichen Anstieg der Investitionen für bestimmte Arten von Wertpapieren sicherstellen [3]. Zwei damit verbundene Vorschläge für OGAW, über die im Rat und EP verhandelt wird, werden das Spektrum der Investitionen erweitern, die von Investmentfonds getätigt werden können, die Anteile an ihrem Fonds grenzübergreifend vermarkten wollen.

[3] In den USA legen Pensionsfonds 0,3% ihres Sondermögens in Risikokapital an. Dieses Mindestniveau des Engagements in Risikokapital macht dennoch 47% des amerikanischen Risikokapitals aus.

4. Reibungsloseres Funktionieren der grenzübergreifenden Wertpapierpensions-geschäftsmärkte

Die Kommission arbeitet derzeit einen Vorschlag für eine Richtlinie über Sicherheitsleistungen aus, um die grenzübergreifenden Besicherungstechniken zu erleichtern und so eine wichtige Quelle der Rechtsunsicherheit zu beseitigen, die das Erfuellungs- und Abrechnungsrisiko unnötig erhöhen. Die Kommission wird die Diskussion auf Basis eines Konsultationspapieres fortführen, und so bereit zu sein, Anfang nächsten Jahres die notwendigen Gesetzgebungsvorschläge zu unterbreiten. Dieser Vorschlag wird sich besonders auf Wertpapierpensionsgeschäfte günstig auswirken, da er die Rechtslage bezüglich der Übertragung des Eigentumsrechts klärt, die der Wertpapierpensionsaktivität zugrunde liegt. Außerdem wird er die Unsicherheit bezüglich des Standorts der Sicherheit zum Zwecke der Abrechnung ausräumen. Die Kommission wird die Debatte auf der Grundlage eines Konsultationspapiers vorantreiben, so daß die erforderlichen Legislativvorschläge Anfang nächsten Jahres vorgelegt werden können.

5. Grundlegende Überarbeitung der Wertpapierdienstleistungsrichtlinie

Der Wandel auf den europäischen Wertpapiermärkten erfordert eine umfassendere Überprüfung der europäischen Wertpapiermarktpolitik. Mit der Wertpapierdienstleistungsrichtlinie - die den Eckpfeiler des europäischen Rechtsrahmens bildet - sollte unter anderem der Mitgliederkreis der nationalen Börsen erweitert werden; zu diesem Zweck wurde auf der Grundlage der Zulassung im Herkunftsland ein "einheitlicher Paß" für Wertpapierdienstleister eingeführt. Dieser Rechtsrahmen ist jedoch für Wertpapiermärkte, für die das Entstehen immer neuer Handelsplattformen und ein Verschwimmen der Grenzen zwischen den Funktionen der Börsen und denen der Firmen charakteristisch ist, nur begrenzt relevant. Die Folgen, die sich ergeben, wenn die Börsen in der Zukunft ihre Vorreiterrolle einbüßen und auf diese Entwicklung damit reagieren, daß sie keine gemeinnützigen Aufgaben mehr wahrnehmen und die Regulierungsfunktionen abtreten, bedürfen eingehender Betrachtung.

Geklärt werden muß ferner die Unterscheidung zwischen "erfahrenen" Anlegern und "Kleinanlegern" in der ISD. Neue Entstehungsmöglichkeiten für Systemrisiken, die sich durch elektronische Systeme für Order-Abstimmung oder Clearing und Abrechnung ergeben können, müssen aufmerksam geprüft werden. Besonders die Abrechnungssysteme haben eine Schlüsselrolle in der Aufrechterhaltung von Systemstabilität. Die Kommission wird in diesem Sommer eine umfassende Konsultation zu Art und Bedeutung dieser Entwicklungen und zur Notwendigkeit einer Verbesserung der Wertpapierdienstleistungsrichtlinie einleiten.

Gemeinsame Konzepte für die Regulierung der Wertpapiermärkte lassen sich nicht trennen von der Art der Durchsetzung dieser Vorschriften, zumal der Wandel immer rascher in Richtung der Entstehung europäischer Wertpapierhandelsnetze voranschreitet.

Beiträge der regulierungs- und aufsichtsbehörden zur stabilität des finanzsystems

Dem Aktionsplan für Finanzdienstleistungen zufolge muß die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Aufsichtsbehörden verstärkt werden, um Lösungen für grenzübergreifende Probleme zu finden und gemeinsame Aufsichtskonzepte zu entwickeln, mit denen neue Arten aufsichtlicher Risiken auf den Banken-, Versicherungs- und Wertpapiermärkten bewältigt werden können. Eine stärkere Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden ist der Schlüssel zum Management institutioneller/aufsichtlicher Risiken. Diese Auffassung teilt auch der Wirtschafts- und Finanzausschuß in seinem Bericht über die Stabilität des Finanzsystems, den der Rat "Wirtschaft und Finanzen" auf seinem informellen Gipfel in Lissabon unterstützte und veröffentlichte. Dem Bericht zufolge ist der Austausch von Informationen über die größten Finanzinstitute und über Markttrends - und zwar sowohl zwischen den verschiedenen Aufsichtsbehörden als auch zwischen den Aufsichtsbehörden und den Zentralbanken - ein zentrales Element einer stärkeren Zusammenarbeit zwischen den betroffenen Aufsichtsbehörden, wobei die Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden und den Zentralbanken noch intensiviert werden muss. Darüber hinaus muss in Zusammenhang mit dem Krisenmanagement weiteres Augenmerk darauf gerichtet werden, die Zusammenarbeit zwischen den Finanzministerien im Lichte ihrer besonderen Verantwortung für Systemstabilität zu verstärken.

Institute und Aufsichtsbehörden müssen daher weitere Anstrengungen unternehmen, wenn die Funktionsweise des Systems in der Praxis verbessert werden soll. Die Kommission teilt diese Ansicht und wird eine Reihe von Maßnahmen vorschlagen:

* Die Kommission wird Anfang nächsten Jahres einen Legislativvorschlag zur Regelung dringender Aufsichtsfragen in bezug auf Finanzkonglomerate vorlegen.

* Da sich die Finanzinstitute grenzübergreifend zusammenschließen, wird es schwieriger, sie einem Mitgliedstaat zuzuordnen und die zuständigen Aufsichtsbehörden zu bestimmen. Gemäß dem Vorschlag werden die Behörden aufgefordert werden, einen Koordinator für die Beaufsichtigung großer Finanzkonzerne zu benennen.

* Eine engere Zusammenarbeit zwischen den branchenübergreifenden Aufsichts- und Regulierungsorganen wurde sichergestellt, indem informelle Sitzungen der Regulierungsbehörden "am runden Tisch" eingeführt wurden. Dabei sollen Fragen, die alle Regulierungsbehörden betreffen, ermittelt und geeignete Maßnahmen ergriffen werden. Das neu geschaffene Gremium sollte zuerst prüfen, welche Kooperationsvereinbarungen in der Praxis in jedem Sektor bestehen. Gegebenenfalls wird eine "Charta über die Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden" ausgearbeitet werden, um die verschiedenen Aufsichtsaufgaben unter den Behörden der verschiedenen Mitgliedstaaten aufzuteilen und Problemmanagementverfahren einzuführen.

Angleichung der Aufsichtspraktiken

Die Konzentration und Konsolidierung der europäischen Finanzbranche setzt sich - beschleunigt durch die Einführung des Euro - fort. Die EU-Aufsichtsbehörden müssen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unbedingt kohärent vorgehen. Dafür sind entsprechende Maßnahmen notwendig, um Aufsichtsbehörden und Märkten Leitlinien zu geben, Wohlverhaltensregeln aufzustellen usw., damit die Stabilität des Finanzsystems in der Euro-Zone gewährleistet, die maximale Wirkung der EU-Richtlinien erreicht und das Entstehen eines Finanzbinnenmarktes beschleunigt wird. (Wie vom Wirtschafts- und Finanzausschuß empfohlen, arbeiten der Beratende Bankenausschuß und der Kontaktausschuß bereits an einer Angleichung der Aufsichtspraktiken bei der Beaufsichtigung der Eigenkapitalausstattung von Banken). Konvergenz der Aufsichtspraktiken für Finanzmärkte ist ein Schlüsselthema für die unmittelbare Zukunft.

ANHANG

Fortschritte bei der Umsetzung des Aktionsrahmens für Finanzdienstleistungen

Im folgenden wird zum zweiten Mal ein Überblick über die Fortschritte gegeben, die bei den im Aktionsrahmen für Finanzdienstleistungen (KOM(1999) 232) aufgeführten Arbeiten erzielt worden sind. Dieser zweite Bericht an den Rat und das Europäische Parlament listet die Fortschritte für die ersten zwölf Monate seit Inkrafttreten des Aktionsplans auf. Der Bericht datiert vom Mai 2000. In der tabellarischen Übersicht wird der gegenwärtige Stand der Arbeiten resümiert und angegeben, inwieweit die Gemeinschaftsorgane und Mitgliedstaaten nach Auffassung der Kommission den Zielen des Aktionsrahmens nachkommen. Die letzte Spalte enthält, sofern angebracht, Bemerkungen zu den Schritten, die als nächste zu unternehmen wären. Ein Stern (() bezeichnet Arbeiten, die erfolgreich abgeschlossen wurden. Ein Kreuz (() bezeichnet Arbeiten, bei denen den Terminzielen des Aktionsrahmens teilweise entsprochen wurde. Ein Minus-Zeichen (-) gibt an, bei welchen Arbeiten die Fortschritte enttäuschend sind. Der dritte Fortschrittsbericht wird Ende 2000 an den ECOFIN Rat und das Europäische Parlament geschickt.

Mechanismen & Ablauf

Die Mechanismen zur Implementierung des Aktionsplans sind entscheidend für den Erfolg. Während der letzten sechs Monate und in Übereinstimmung mit den Vorschlägen im Aktionsplan hat die Kommission die folgenden Strukturen geschaffen:

* Die Financial Services Policy Group (FSPG), die sich aus persönlichen Vertretern der Wirtschafts- und Finanzminister zusammensetzt, hat ihre Arbeiten wieder aufgenommen als ein Forum, das einen Konsens herstellen will zwischen nationalen, in die Regulierung von Finanzdienstleistern einbezogenen, Ministerien. Die FSPG hat sich seit der Verabschiedung des Aktionsplans dreimal getroffen und hat die Kommission bei der Überwachung der Fortschritte und der Erstellung dieses Berichts unterstützt.

* Erste informelle Gespräche haben mit Vertretern des Europäischen Parlaments stattgefunden, um frühzeitig Vorkehrungen für die Diskussionen von wichtigen politischen Ausrichtungen mit Parlamentariern zu treffen.

* EU-repräsentative Organe haben die Kommission bei der Bildung von aus Marktexperten bestehenden, Forumgruppen unterstützt, um die praktischen und technischen Aspekte der Maßnahmen des Aktionsplanes zu begutachten.

* Die Mitteilung der Kommission zu Betrug und Fälschung in Zahlungssystemen und ihre Empfehlung zur Offenlegung von Finanzinstrumenten wird noch vor dem Sommer vorgelegt. Die kurze Verzögerung in der Verabschiedung hat administrative Gründe, die durch die Änderungen in der Kommission verursacht wurden.

STRATEGISCHES ZIEL 1: EINE EINHEITLICHE EU (GROSSKUNDENMARKT)

EU-weite Kapitalbeschaffung

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Schaffung eines gemeinsamen Rechtsrahmens für integrierte Wertpapier- und Privatmärkte:

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Einheitliche Abschlüsse für Aktiengesellschaften:

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Eindämmung des Systemrisikos bei der Wertpapierabrechnung:

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Sicheres und transparentes Umfeld für grenzübergreifende Umstrukturierungen

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Binnenmarkt für Anleger:

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STRATEGISCHES ZIEL 2: OFFENE UND SICHERE PRIVATKUNDENMÄRKTE (MENGENGESCHÄFTMÄRKTE)

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Maßnahme Zeitrahmen Stand Beurteilung Weitere Schritte

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StrategiSCHES ZIEL 3: MODERNE AUFSICHTSREGELN UND ÜBERWACHUNG

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Maßnahme Zeitrahmen Stand Beurteilung Weitere Schritte

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ALLGEMEINES ZIEL: UMFASSENDERE VORAUSSETZUNGEN FÜR EINEN OPTMALEN FINANZBINNENMARKT

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