52000DC0256

Mitteilung der Kommission - Herausforderungen an die Unternehmenspolitik in der wissensbasierten Wirtschaft /* KOM/2000/0256 endg. */


MITTEILUNG DER KOMMISSION - Herausforderungen an die Unternehmenspolitik in der wissensbasierten (von der Kommission vorgelegt)

MITTEILUNG DER KOMMISSION Herausforderungen an die Unternehmenspolitik in der wissensbasierten Wirtschaft - Vorschlag für einen Beschluß des Rates über ein Mehrjahresprogramm für Unternehmen und unternehmerische Initiative 2001-2005

1. Vorbemerkung

Die Europäische Union hat einen Quantensprung zu bewältigen, der seine Ursachen in der Globalisierung und der neuen wissensbasierten Wirtschaft hat. Das war die wesentliche Botschaft des Europäischen Rates von Lissabon, wo die Union sich für die kommenden zehn Jahre ein neues strategisches Ziel gesetzt hat: Sie will sich zur wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaft der Welt entwickeln, die fähig ist, nachhaltiges Wachstum zu erzielen und dabei mehr und bessere Arbeitsplätze zu schaffen und den sozialen Zusammenhalt zu stärken.

Dieses Ziel ist nur erreichbar, wenn Europa unternehmerischer und innovativer wird. In der neuen Wirtschaft entstehen neue Arbeitsplätze in erster Linie in dynamischen kleinen und mittleren Unternehmen - sowohl in der Cyberwirtschaft als auch in traditionelleren Wirtschaftsbereichen, vor allem im Dienstleistungssektor. Das Internet und der elektronische Geschäftsverkehr werden alle Wirtschaftsbereiche durchdringen.

Deshalb muß in der neuen Wirtschaft das dynamische Unternehmertum systematisch gefördert werden. Erstens müssen wir die unternehmerische Initiative und die Bereitschaft, Risiken einzugehen, fördern. Zweitens müssen wir ein Umfeld schaffen, in dem Unternehmen, unterstützt durch Risikokapital und eine wirksame Innovations- und Forschungspolitik, entstehen, wachsen und innovieren können. Drittens müssen wir dafür sorgen, daß unsere Unternehmen ihre Waren und Dienstleistungen auf allen Märkten der Welt anbieten können.

In dieser Mitteilung werden die Aufgaben beschrieben, welche die Unternehmenspolitik in den kommenden fünf Jahren zu bewältigen hat. Werden sie bewältigt, entsteht das, was Kommissionspräsident Prodi in seiner Rede vor dem Europäischen Rat in Lissabon als das ,Unternehmen Europa" bezeichnet hat. Außerdem wird hiermit das Mehrjahresprogramm für Unternehmen und unternehmerische Initiative 2001-2005 vorgelegt, in dem Maßnahmen vorgesehen sind, die zur Erreichung des strategischen Ziels beitragen.

Eine erfolgreiche Unternehmenspolitik ist eine wesentliche Voraussetzung für eine nachhaltige Entwicklung. Mit dem vom Europäischen Rat in Lissabon eingeführten neuen offenen Koordinierungsverfahren wächst den europäischen Institutionen die Rolle eines Koordinators zu. Mit den Methoden des Benchmarking und durch laufende Beobachtung der Entwicklung sorgen sie dafür, daß die Einzelmaßnahmen besser der Gesamtstrategie entsprechen. Ausgehend von den hierin formulierten Grundsätzen wird die Kommission im zweiten Halbjahr 2000 im Rahmen des geplanten Benchmarking-Projekts Indikatoren ermitteln und spezifischere Ziele und Zeitpläne vorschlagen.

Die unterschiedlichen Maßnahmen, die darauf abzielen, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu verbessern und die unternehmerische Initiative anzuregen, müssen in den Koordinierungsprozeß der Strukturreformen eingebunden sein. Diese Maßnahmen müssen insbesondere mit den in den Grundzügen der Wirtschaftspolitik festgelegten Prioritäten übereinstimmen, die eine zentrale Rolle bei der Koordinierung der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten spielen.

Diese Mitteilung steht allgemein in Verbindung mit dem Eintreten der Kommission für eine nachhaltige Entwicklung und speziell mit vier weiteren geplanten Initiativen der Kommission:

- dem umfassenden eEurope-Aktionsplan, der bis Juni 2000 vorliegen soll;

- dem Benchmarking-Projekt für unternehmerische Initiative und Innovation, das im Juni 2000 anlaufen soll und dessen erste Ergebnisse für Dezember 2000 erwartet werden;

- der Europäischen Charta für Kleinunternehmen, die bis Juni 2000 verabschiedet werden soll;

- der Überprüfung der EU-Finanzierungsinstrumente mit dem Ziel, Mittel auf die Förderung neu gegründeter Hochtechnologieunternehmen und anderer Risikoinvestitionen umzuverteilen.

2. Herausforderungen an die Unternehmenspolitik

2.1. Unternehmerische Initiative ist der Schlüssel zur neuen Wirtschaft

Die Verwirklichung des ,Unternehmens Europa" erfordert einen radikalen Wandel unserer Einstellung zum dynamischen Unternehmertum.

Europa muß seine Einstellung gegenüber dem Risiko, dem Lohn für Leistung und dem Scheitern überdenken. Wer Risiken auf sich nimmt, soll dafür belohnt werden, und die Unternehmenspolitik muß entsprechende Initiativen fördern. In Europa bekommt ein gescheiterter Unternehmer nicht leicht eine zweite Chance. Es soll untersucht werden, unter welchen Voraussetzungen ein Scheitern weniger negativ gesehen werden und ein gescheiterter Unternehmer einen neuen Anfang versuchen könnte. Die Mitgliedstaaten sollen ermutigt werden, zur Förderung der Risikobereitschaft ihr Insolvenzrecht zu überprüfen.

Schulung für dynamisches Unternehmertum ist ein weiterer Motor der Entwicklung hin zu einer vitaleren unternehmerischen Kultur. An Schulen und Hochschulen muß Grundwissen über Unternehmen und unternehmerische Initiative vermittelt werden. Die Unternehmenspolitik will erreichen, daß Lehrmodule und -programme zur unternehmerischen Initiative zum festen Bestandteil der Lehrpläne in der Sekundarstufe allgemeinbildender Schulen und an Hochschulen werden. Ein Wissenschaftler oder Ingenieur muß ebenso selbstverständlich einen Geschäftsplan ausarbeiten können, wie er ein Experiment durchführt oder eine theoretische Abhandlung schreibt. Die Schulung für dynamisches Unternehmertum sollte außerdem die Entwicklung einer auf den Kunden ausgerichteten Dienstleistungskultur umfassen.

Ein wichtiges Ziel ist die Erhöhung der Neugründungsquoten und die Verbesserung der Überlebens- und Wachstumschancen neuer Unternehmen. Um die Zahl der Unternehmer zu erhöhen, will die Unternehmenspolitik mehr Frauen, junge Menschen und Arbeitslose zu unternehmerischer Initiative führen sowie Netzwerke und die Kundenorientierung fördern. Sie will auch neue Formen der unternehmerischen Tätigkeit untersuchen und fördern.

Um ihre Pläne zu verwirklichen, brauchen Unternehmer Kapital. Die Finanzierung von KMU durch Beteiligungskapital ist in Europa noch unterentwickelt. Die Unternehmenspolitik wird KMU besseren Zugang zu Kapital verschaffen und innovative Finanzierungskonzepte fördern. Sie wird dort aktiv, wo der Markt versagt, etwa bei der Bereitstellung von Startkapital und Kleinstdarlehen. Die Unternehmenspolitik wird versuchen, die Schwachstellen im Finanzierungssystem zu beseitigen, um das Gesamtsystem zu stärken. Zur Zeit wird geprüft, inwieweit die Finanzierungsinstrumente der Gemeinschaft geeignet sind, Wachstum und Beschäftigung zu fördern. Die außerhalb Europas, vor allem in den USA, gesammelten Erfahrungen mit der Finanzierung in der Start- und Ausbauphase und dem Börsengang junger Unternehmen werden ausgewertet, um Indikatoren zu erarbeiten, anhand derer festgestellt werden kann, wo in Europa die Gründung und die Entwicklung lebensfähiger Unternehmen und damit die Schaffung von Arbeitsplätzen erschwert wird.

2.2. Förderung eines innovationsfreundlichen Umfelds

Innovation ist in einer modernen, wissensbasierten Wirtschaft von zentraler Bedeutung. Die Unternehmenspolitik wird alle Elemente untersuchen, die dazu beitragen können, ein günstiges Klima für die Gründung und die Entwicklung von innovativen Unternehmen zu schaffen. Dies bezieht sich insbesondere auf KMU, die oft Schwierigkeiten haben, das neueste Wissen anzuwenden. Sie wird Wege suchen, den Unternehmen den Zugang zu neuen Technologien zu erleichtern sowie die Bedingungen untersuchen, unter denen öffentlich-privatwirtschaftliche Zusammenarbeit und spin-offs erleichtert werden können. Sie wird eine Innovationskultur in Wirtschaft und Gesellschaft fördern, innovationsfreundliche Rahmenbedingungen schaffen und Forschung, Technologie und Innovation stärker miteinander verknüpfen. Die Schaffung eines Europäischen Forschungsraumes - mit einer verbesserten Vernetzung der Spitzenforschungszentren, mehr Kohärenz zwischen nationaler und europäischer Forschung, größerer Mobilität von Forschern und die Erweiterung wissenschaftlicher Karrieren um eine europäische Dimension - wird dazu beitragen, diese Herausforderungen zu meistern.

Die Kommission wird sich bemühen, die Hemmnisse für Innovation und Wandel zu ermitteln und zu beseitigen. So ist der adäquate Schutz geistigen Eigentums unerlässlich um ein Klima zu schaffen, das Innovation, Kreativität und Investitionen fördert. Die Binnenmarktregeln für diesen Bereich sollten ein den Wettbewerb stärkendes Umfeld fördern, das zugleich eine ausgewogene Balance zwischen allen betroffenen Interessen ermöglicht. Die Verabschiedung eines Gemeinschaftspatents und anderer Instrumente, wie beim Gipfel in Lissabon vereinbart, sind hierfür von zentraler Bedeutung.

Ein weiteres Hemmnis für Innovation und Wandel ist der Mangel an qualifizierten Fachkräften wie Ingenieuren für Datenverarbeitung und Telekommunikation. Das kann die Gründung oder Entwicklung von Unternehmen behindern. Eine Reform der allgemeinen und beruflichen Bildung, mit der diesem Mangel abgeholfen wird, würde ein Ziel der Unternehmenspolitik verwirklichen.

2.3. Förderung neuer Unternehmenskonzepte in der Cyberwirtschaft

Als wesentlich wurde auf dem Lissaboner Gipfel das Ziel bestimmt, das Potential des elektronischen Geschäftsverkehrs in Europa auszuschöpfen. Damit dieses Ziel erreicht werden kann, müssen Bedingungen geschaffen werden, unter denen der elektronsiche Geschäftsverkehr und das Internet florieren, und sehr viel mehr Unternehmen und Haushalte müssen über schnelle Kommunikationskanäle ans Internet angeschlossen sein. Dann kann die Union ihren Rückstand gegenüber ihren Konkurrenten aufholen. Die neue Wirtschaft wird die Arbeit aller Menschen verändern sowie den Fluss neuer Ideen in Unternehmen und deren Management, Organisation und Abläufe verändern.

Der elektronische Geschäftsverkehr findet überwiegend zwischen Unternehmen statt. (business to business e-commerce - B2B). Derzeit werden 85 % des elektronischen Geschäftsverkehrs in Europa zwischen Unternehmen getätigt. Er wird alle Wirtschaftszweige, die traditionellen eingeschlossen, tiefgreifend verändern.

Während sich der elektronische Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern allmählich entwickeln wird, so wird er die Beziehungen zwischen Unternehmen schlagartig und radikal verändern. Er wird die gesamte Versorgungskette erfassen: Beschaffung, Vergabe von Unteraufträgen, Produktentwicklung, Marketing, Logistik und Verteilung. Die Umwälzungen, die der elektronische Geschäftsverkehrs mit sich bringt, bleiben also nicht auf die ,Internetfirmen" beschränkt: Jedes Unternehmen muß an ihm teilnehmen können und braucht dafür neue Konzepte.

In Europa stehen die KMU dem elektronischen Geschäftsverkehr allgemein noch zu abwartend gegenüber. Die europäischen KMU müssen befähigt und ermuntert werden, die Möglichkeiten des elektronischen Geschäftsverkehrs zu nutzen. Die Unternehmenspolitik kann die Verbreitung bewährter Verfahren und erfolgreicher Unternehmenskonzepte fördern.

2.4. Bessere Nutzung des Binnenmarktes

Das wichtigste Mittel, den Unternehmen einen breiten Marktzugang zu sichern, ist der Binnenmarkt, einer der größten Erfolge der EU, der sich inzwischen auch auf dem Weltmarkt bemerkbar macht.

Doch trotz aller Verbesserungen des Marktzugangs in den letzten 15 Jahren stoßen Unternehmen im europäischen Binnenmarkt immer noch auf zuviele Hindernisse und werden mit unnötigen Kosten belastet. Weitere Fortschritte in Bereichen wie Gas- und Stromversorgung, Verkehrs- und Postdienste sind notwendig. Der Europäische Rat in Lissabon hat auf diese Bereiche hingewiesen.

Die Strategie für den europäischen Binnenmarkt beschreibt die notwendigen Maßnahmen. Diese Strategie wird jährlich fortgeschrieben um kontinuierlichen Fortschritt zu gewährleisten. Die erste Überarbeitung wird die beim Europäischen Rat von Lissabon gesetzten Prioritäten berücksichtigen und Initiativen wie die Entwicklung zur elektronischen Abwicklung von Ausschreibungsverfahren aufnehmen, was eine notwendige Bedingung dafür ist, dass der elektronische Handel in Europa florieren und die Schaffung neuer Arbeitsplätze erleichtert werden können.

2.5. Weniger Bürokratie

Eine weitere Aufgabe der Unternehmenspolitik ist der Abbau von Bürokratie. Bestehende und künftige Rechts- und Verwaltungsvorschriften müssen so einfach gestaltet werden, wie es mit ihrer Ordnungsfunktion noch vereinbar ist. Dabei muss in kleinen Dimensionen gedacht werden (,think small first"), damit den Unternehmen unangemessen hohe Belastungen erspart bleiben. Der Gedanke dabei ist: Können kleine Unternehmen mit einer Vorschrift leben, können große es auch. Umgekehrt gilt dieser Satz nicht.

Was für die EU gilt, gilt auch für ihre Mitgliedstaaten. Die Kommission muß gemeinsam mit dem Rat und dem Parlament dafür sorgen, daß EU-Rechtsvorschriften den für sie geltenden strengen Anforderungen genügen. Von den Mitgliedstaaten erhofft sich die Kommission ein ähnliches Vorgehen bei ihren Rechtsvorschriften.

Es ist an der Zeit, radikal vorzugehen und das gesamte geltende Gemeinschaftsrecht anhand der Praxiserfahrung zu überprüfen. Das in fünf Jahren zu schaffen, ist ein ehrgeiziges, aber erreichbares Ziel.

Werden neue Regelungen vorgeschlagen, werden ihre Auswirkungen auf die Unternehmen genauer geprüft. Was der Kommission in der Vergangenheit gefehlt hat, ist nicht der Wille, sondern die Macht dazu. In den USA kann das Office of Management and Budget des Weißen Hauses ein Gesetzesvorhaben stoppen und eine Kosten-Nutzen-Analyse verlangen. Die Kommission wird sich mit Nachdruck für einsetzen, daß EU-Rechtsvorschriften auf höchster politischer Ebene einer Folgenabschätzung unterzogen werden.

Die Kommission wird darauf bestehen, daß Vorschläge für Rechtsakte nur angenommen werden, wenn ihre Auswirkungen auf die Unternehmen zuvor angemessen geprüft worden sind.

2.6. Neue Verfahren der Koordinierung: Benchmarking, Beobachtung und konzertierte Aktionen

Auf dem Lissaboner Gipfel wurde das Benchmarking als wesentlicher Bestandteil des neuen offenen Koordinierungsverfahrens benannt. Der Rat und die Kommission wurden aufgefordert, bis Juni 2000 ein größeres Benchmarking-Projekt auf den Weg zu bringen, dessen erste Ergebnisse im Dezember 2000 vorliegen sollen.

Benchmarking, Begutachtung durch Fachkollegen (peer reviews), Seminare und Konferenzen sind Methoden zur Ermittlung und Verbreitung vorbildlicher Verfahren (best practices). Wie vom Rat gefordert wird die Kommission ihre Arbeiten zur Ermittlung vorbildlicher Verfahren in die verschiedenen Politikbereiche integrieren. Im Bereich der Unternehmenspolitik geschieht das mit dem ,BEST-Verfahren". Dieses wiederum soll koordiniert werden mit dem Benchmarking und anderen Methoden zur Ermittlung vorbildlicher Verfahren in anderen Politikbereichen wie Forschung, allgemeine und berufliche Bildung, Umwelt, Wirtschaft und Beschäftigung.

Das BEST-Verfahren besteht darin,

- durch Bewertungssysteme und anhand des Berichts über die Wettbewerbsfähigkeit Probleme zu erkennen;

- die Mitgliedstaaten und andere interessierte Kreise zu beteiligen. Die in Lissabon angekündigte Charta für Kleinunternehmen, die im Juni 2000 verabschiedet werden soll, dürfte für eine gute Beteiligung dort sorgen, wo die Ergebnisse für die KMU von Bedeutung sind.

- Benchmarkings, peer reviews, und andere konzertierte Aktionen durchzuführen, um vorbildlich Verfahren zu erkennen und auszutauschen;

- dem Rat und dem Europäischen Rat über die Ergebnisse Bericht zu erstatten;

- die Umsetzung der Empfehlungen zu beobachten und darauf zu achten, daß wirklich Fortschritte erzielt werden.

Benchmarking geht über die traditionelle Analyse der Wettbewerbsfähigkeit hinaus. Während in der traditionellen Analyse Leistungsdefizite ermittelt werden können, wird im Benchmarking eher untersucht, warum diese Leistungsdefizite aufgetreten sind. Es ermittelt die Verfahren, die zur Leistungssteigerung führen. Das Benchmarking liefert außerdem einen Rahmen, in dem Veränderungen vorgenommen und ihre Erfolge bewertet werden können.

Es ist ein Programm geplant, in dem die Leistung der Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Bereich unternehmerische Tätigkeit, Innovation und Marktzugang einem Benchmarking unterzogen werden soll, um so die Rahmenbedingungen für Unternehmen zu verbessern. Andere Maßnahmen zielen auf die Schnittstelle zwischen Industrie und Forschung und die Kompetenzen, welche die Industrie für die Informationsgesellschaft braucht. Ein Projekt zur Ermittlung und Verbreitung vorbildlicher Verfahren ist in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten in Vorbereitung. Geplant sind die Einrichtung eines ,Innovationsanzeigers", peer reviews, Benchmarking-Studien und die Einrichtung einer Plattform für die Koordinierung mit den politischen Entscheidungsträgern in den Mitgliedstaaten. Untersucht werden sollen die Innovationsfinanzierung, die Gründung und Entwicklung innovativer Unternehmen, der rechtliche Schutz von Technologien und die Förderung des Technologietransfers.

Die konzertierten Aktionen sind eine praktische, flexible und wirksame Form der Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten mit dem Ziel, durch den Austausch von vorbildlichen Verfahren die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Dies wiederum liefert einen Bezugsrahmen für die einvernehmliche Festlegung von Benchmarks. Die konzertierten Aktionen bauen einerseits auf den früheren Maßnahmen zur Verbesserung des ordnungspolitischen Umfelds für Unternehmensgründungen und Unterstützungsdienste für Unternehmen auf und setzen andererseits neue Schwerpunkte, beispielsweise auf die Schulung zum Unternehmer.

Benchmarking und konzertierte Aktionen sind zwei sich ergänzende Methoden, die Wettbewerbsfähigkeit deutlich zu verbessern. Sie bilden das Kernstück der Unternehmenspolitik der Kommission in den kommenden Jahren.

2.7. Zusammenfassung

Unternehmenspolitik muß die gesamte Wirtschaft erfassen, damit sie allen Unternehmen unabhängig von Größe, Rechtsform Branche und Standort die Möglichkeit gibt, im Einklang mit dem Oberziel einer nachhaltigen Entwicklung zu wachsen und sich zu entwickeln. Im ,Unternehmen Europa" sollte jeder, der eine wirtschaftlich tragfähige Geschäftsidee hat, sie mit Zugang zur bestmöglichen Forschung und Technologie auch verwirklichen und seine Leistungen optimal vermarkten können.

3. Das Mehrjahresprogramm für Unternehmen und unternehmerische Initiative 2001-2005

3.1. Vorbemerkung

Will die Europäische Union bis 2005 das "Unternehmen Europa" verwirklichen, muß sie sich den unternehmenspolitischen Herausforderungen in einer wissensbasierten Wirtschaft stellen. Die wichtigsten unternehmenspolitischen Ziele wurden voranstehend bereits beschrieben.

Das Mehrjahresprogramm für Unternehmen und unternehmerische Initiative (2001-2005) dient der Gemeinschaft als Instrument, diese Ziele in den kommenden fünf Jahren zu verfolgen. Den kleinen und mittleren Unternehmen kommt eine entscheidende Rolle dabei zu, das ,Unternehmen Europa" zu schaffen.

Auf der Grundlage einer Analyse der Bedürfnisse von Unternehmen und Diskussionen mit den Mitgliedstaaten und Vertretern der Wirtschaft hat die Kommission fünf Ziele für das Mehrjahresprogramm herausgearbeitet, welche die allgemeinen Zielsetzungen der Unternehmenspolitik in ein spezifisches Aktionsprogramm umsetzen, das maßgeschneidert für die Bedürfnisse kleinerer und mittlerer Unternehmen ist.

Politikentwicklung sowie die Entwicklung von Finanzinstrumenten und Informationsunterstützungsdiensten werden die Hauptaktivitäten sein, die durch das Mehrjahresprogramm für Unternehmen und unternehmerische Initiative abgedeckt werden. Die Politikentwicklung wird durch den neuen BEST-Prozess umgesetzt (Benchmarking, konzertierte Aktionen, Beurteilung durch Peer-Groups, Seminare, Konferenzen, Austausch von "bester Praxis"), wie es im Annex 1 ausgeführt wird. Dieser Prozess wird unterstützt durch statistische Arbeiten und Analysen (um Indikatoren zu entwickeln und die Politikentwicklung zu stärken), Studien und Berichte (einschließlich des Europäischen Beobachtungsnetzes für KMU).

Das Mehrjahresprogramm für Unternehmen und unternehmerische Initiative (2001-2005) wird auf den Erfahrungen des Dritten Mehrjahresprogramms für KMU in der Europäischen Union (1997-2000) [1] und auf dessen unabhängiger Bewertung aufbauen. Sein übergeordnetes Ziel ist es, zur Verwirklichung des ,Unternehmens Europa" beizutragen. Dies wird überdies im Einklang mit der angekündigten Neuausrichtung der Kommissionstätigkeit erfolgen, die von der finanziellen Förderung in kleinem Maßstab abrückt, deren Verwaltung mit den knappen Mitteln der Kommission nicht mehr vereinbar ist, und sich zunehmend auf Aktivitäten in großem Maßstab und die Entwicklung der Politik konzentriert.

[1] Beschluß des Rates 97/15/EG vom 9. Dezember 1996, ABl. L 6 vom 10.1.1997, S. 25ff.

3.2. Erfahrungen mit dem Dritten Mehrjahresprogramm für KMU in der Europäischen Union (1997-2000)

Das Dritte Mehrjahresprogramm umfaßte Maßnahmen in den folgenden sechs Schwerpunktbereichen:

1. Vereinfachung und Verbesserung des administrativen und ordnungspolitischen Unternehmensumfelds,

2. Verbesserung des finanziellen Umfelds für Unternehmen,

3. Unterstützung der Europäisierung und Internationalisierung der Unternehmensstrategien der KMU, insbesondere durch bessere Informations- und Kooperationsdienste,

4. Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der KMU und Verbesserung ihres Zugangs zu Forschung, Innovation und Ausbildung,

5. Förderung des Unternehmergeistes und Unterstützung von Zielgruppen,

6. Verbesserung des Instrumentariums der KMU-Politik.

Diese Schwerpunkte wurden noch weiter unterteilt, um sie genauer auszuführen. Ihre Umsetzung erfolgte innerhalb eines jährlichen Arbeitsprogramms, gefolgt von einem Tätigkeitsbericht. Die Kommission wurde dabei von einem Verwaltungsausschuß aus Vertretern der Mitgliedstaaten (dem ,Ausschuß nach Artikel 4") unterstützt.

Im April 1999 wurde der Kommission eine unabhängige Bewertung vorgelegt. Sie bezog sich auf Maßnahmen aus den Jahren 1997, 1998 und von Anfang 1999. Ihr Hauptaugenmerk galt den qualitativen Aspekten von Konzeption und Ansatz der Maßnahmen, ihrer quantitativen und qualitativen Wirkung und ihrer Kostenwirksamkeit unter Berücksichtigung der erzielten Ergebnisse.

Dieser Bewertung war eine Reihe von Empfehlungen zur Steigerung der Effizienz und Kostenwirksamkeit zu entnehmen. Ihre allgemeine Feststellung war, die Maßnahmen müßten zielgerichtet sein und einen zusätzlichen Nutzen bringen, der im Verhältnis mit den verfügbaren Mitteln steht. In einer eingehenden Überprüfung aller eingeleiteten Maßnahmen gab der Bericht insbesondere zu bedenken, daß die Mittel für die Entwicklung der Politik nicht ausreichend seien und dieser Bereich in die Prioritäten aufgenommen werden solle. Die Maßnahmen zur Ermittlung bewährter Verfahrensweisen wie die Konzertierten Aktionen, die Gesprächsrunde zwischen Banken und KMU und die ,Task Force Vereinfachung des Unternehmensumfeldes" (BEST) wurden als erfolgreiche Beispiele angesehen, die weiterentwickelt werden könnten. Im übrigen fördere das Programm zu viele kleine Pilotprojekte und Aktionen, deren Beitrag zur Entwicklung der Politik nur sehr begrenzt sei. Die weitreichende Unterstützung durch die Euro-Info-Zentren wurde sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht als sehr wirkungsvoll beurteilt, allerdings könne deren Anzahl verringert werden und sie könnten besser in die nationalen Unterstützungseinrichtungen für KMU eingegliedert werden.

In ihrem Bericht vom Juni 1999 [2] ging die Kommission auf die Einzelheiten dieser Bewertung ein. Im Großen und Ganzen begrüßte sie die Schlußfolgerungen und trug dafür Sorge, daß sie entweder bei der weiteren Verwaltung des Dritten Programms oder in den nachfolgenden Vorschlägen Berücksichtigung fanden.

[2] Bericht über die Bewertung des Dritten Mehrjahresprogramms für KMU in der Europäischen Union (1997-2000), KOM (1999) 319 endg. vom 29.6.1999.

3.3. Konsultationen

Die Kommission hat bei der Vorbereitung des vorliegenden Programms die Mitgliedstaaten, u. a. die Mitglieder des Verwaltungsausschusses für die Durchführung des Dritten Mehrjahresprogramm für KMU, und die europäischen Wirtschafts- und Fachverbände konsultiert.

3.4. Knappe Verwaltungskapazitäten der Kommission

In der Zwischenzeit sind bedeutende Entwicklungen bei den erklärten politischen Zielen der Kommission bezüglich ihrer finanziellen Interventionen eingetreten. In Reaktion auf die Kritik von Seiten des Rechnungshofes und des Europäischen Parlaments bekräftigte die Kommission insbesondere wiederholt ihre Entschlossenheit, nur noch dort fördernd einzugreifen, wo sie über angemessene Verwaltungskapazitäten verfügt. Dies bedeutet, daß sie sich aus weniger weitreichenden Maßnahmen zurückzieht, die sich zwar positiv auswirken, aber zu geringfügig sind, um den Einsatz ihrer knappen Verwaltungsmittel zu rechtfertigen.

3.5. Ziele des Mehrjahresprogramms für Unternehmen und unternehmerische Initiative

Ausgehend von den in dieser Mitteilung bereits beschriebenen Herausforderungen, der aus vorangegangenen Programmen gewonnenen Erfahrung und dem Dialog mit den Mitgliedstaaten wurden fünf Hauptziele ermittelt. Verglichen mit dem Dritten Mehrjahresprogramm für KMU bedeutet dies eine stärkere Konzentration.

Auf diese Weise wurde, bezogen auf die Überschriften des dritten Mehrjahresprogramms für KMU, die erste angepasst um sowohl den Amsterdamer Vertrag (nachhaltige Entwicklung) als auch die in den Abschnitten 2.1 und 2.2 (Innovation und unternehmerische Initiative) beschriebenen Herausforderungen zu berücksichtigen. Die zweite Überschrift wurde beibehalten. Die dritte wurde verändert und vom Umfang her reduziert, um den Schwerpunkt statt auf die "Internationalisierung" stärker auf die Bereitstellung von Unterstützungsnetzwerken und Diensten zu legen. Die vierte wurde beibehalten, dabei wurde besonderer Schwerpunkt auf die Unterstützung der wissensbasierten Wirtschaft gelegt, was die in Abschnitt 2. beschriebenen Herausforderungen wiedergibt. Die fünfte Überschrift wurde verändert um die Herausforderungen unter 2.1 zielgenauer zu beschreiben und um die Betonung von Unterstützungen für bestimmte Sektoren und Gruppen zu reduzieren. Die sechste Überschrift ist überfluessig, da die Politikentwicklung, die in 3.6 herausgestellt wird, von allen Überschriften abgedeckt wird. Diese Neuordnung der Überschriften spiegelt deren Logik wider, verändert jedoch nicht ihren Inhalt.

Besondere Schwerpunkte des Programmes sind diejenigen Bereiche, in denen sich künftig die wichtigsten unternehmenspolitischen Aufgaben stellen, wenn sie auch eine etwas größere Reichweite haben, als die bereits dargestellten Punkte, denn dort wird lediglich auf die neuen Elemente Bezug genommen. Natürlich bleiben viele Fragen auch weiterhin auf der Tagesordnung. Folgende Ziele wurde also ermittelt:

1. Förderung der unternehmerischen Initiative als wertvolle und produktive Fähigkeit, die auf Kundenorientierung und einer stärker ausgeprägten Dienstleistungskultur basiert;

2. Ausbau günstiger gesetzlicher und unternehmerfreundliche Rahmenbedingungen zu fördern, in denen sich Forschung, Innovation und unternehmerische Initiative im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung entfalten können,

3. Verbesserung der finanziellen Rahmenbedingungen für KMU,

4. Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der KMU in der wissensbasierten Wirtschaft,

5. Bereitstellung und Koordinierung von Unterstützungsnetzen und Dienstleistungen für Unternehmen.

3.6. Instrumente des Mehrjahresprogramms für Unternehmen und unternehmerische Initiative

Aus den oben genannten Gründen beschloß die Kommission, ihre Fördermaßnahmen im Rahmen des Programms zu begrenzen. Von den bereits bestehenden Instrumenten wurden nur diejenigen übernommen, die im Dritten Mehrjahresprogramm für KMU positiv bewertet wurden und deren Fortschreibung im Einklang mit dem erklärten politischen Ziel der Kommission steht, ihre Fördermittel zu begrenzen. Entscheidend waren dabei insbesondere die Tragweite und Wirkung der Instrumente.

Die Kommission wird ihre Maßnahmen im Rahmen des Mehrjahresprogramms für Unternehmen und unternehmerische Initiative in einigen wenigen Punkten zusammenfassen. Damit soll:

1. die Entwicklung der Politik durch die Ermittlung, den Austausch und die Umsetzung bewährter Verfahrensweisen (,good practices") gefördert werden,

2. gewährleistet werden, daß der Bedarf der KMU umfassend berücksichtigt wird,

3. das statistische und fachliche Wissen über den Bedarf der Unternehmen, insbesondere der KMU, zur Unterstützung der Politik erweitert werden,

4. die Förderung der voranstehenden Maßnahmen durch die Verbreitung von Studien und anderen Informationen gewährleistet werden,

5. sichergestellt werden, daß die KMU Informationen zu ihrer Unterstützung erhalten.

Zahlreiche Maßnahmen, die eigentlich als erfolgreich anzusehen sind, werden damit eingestellt. Viele darunter wurden 1999 positiv bewertet und haben sich nach Ansicht der Kommission bewährt. Sie fordert die Nutznießer dieser Maßnahmen, u. a. auch die Mitgliedstaaten, dazu auf, Möglichkeiten zu untersuchen, wie sie weiterentwickelt und fortgeführt werden können. Interprise wurde, um nur ein Beispiel zu nennen, positiv bewertet, da es einen echten Bedarf deckte, gute Ergebnisse erzielte und kostenwirksam arbeitete. Die durchschnittliche Beteiligung an Interprise-Veranstaltungen lag 1999 allerdings bei nur 100 Unternehmen. Trotz des Nutzens für die Beteiligten kann die Kommission es nicht mehr vertreten, ihre knappen Mittel weiterhin für eine so begrenzte Anzahl von KMU aufzuwenden. Nun ist es für andere an der Zeit, die erfolgreiche Arbeit fortzusetzen.

3.6.1. Unterstützung für die Entwicklung der Politik durch Ermittlung, Austausch und Umsetzung bewährter Verfahrensweisen

Der Austausch bewährter Verfahrensweisen wurde zu einem zentralen Aspekt des unternehmenspolitischen Beitrags der EU. Durch ihn kann die EU zusätzlichen Nutzen für die Arbeit der Mitgliedstaaten erbringen, ohne gegen das Subsidiaritätsprinzip zu verstoßen. Die Entwicklung von Methoden wie dem Benchmarking und von Aktionsprogrammen wie den Konzertierten Aktionen, die Seminare, Peer Reviews, Konferenzen und andere Mittel einsetzen, ist auf großen Beifall gestoßen. Durch ihren Erfolg wurde der Europäische Rat dazu veranlaßt, den Kommissionsvorschlag positiv aufzunehmen und dazu aufzurufen, die Benchmarking-Aktivitäten gegenüber der bisherigen Praxis noch auszuweiten.

Die Kommission beabsichtigt, ihre Maßnahmen im Bereich bewährter Verfahrensweisen in der Unternehmenspolitik unter der Bezeichnung BEST-Prozess [3] neu zu organisieren und zu integrieren. Dadurch wird sie einen kohärenten Rahmen schaffen, in dem eine immer größere Bandbreite von Projekten unter Einsatz unterschiedlicher Methoden verwaltet werden kann.

[3] Mit dem bestehenden BEST-Aktionsprogramm werden die Maßnahmen, die von der Task Force Vereinfachung des Unternehmensumfeldes ermittelt wurden, beobachtet und es wird über sie berichtet. Die Kommission plant eine Erweiterung und Neuausrichtung dieser Arbeiten. Das Akronym wird damit hinfällig.

Die einzelnen Verfahrensschritte sind dem Schaubild und Diagramm in Anhang 1 zu entnehmen.

3.6.2. Umfassende Berücksichtigung des Bedarfs der KMU

Der Folgenabschätzung kommt eine wichtige Aufgabe zu, wenn es darum geht zu gewährleisten, daß in der Ordnungspolitik und in anderen Aspekten des Unternehmensumfeldes der Bedarf der KMU ausdrücklich berücksichtigt wird.

Es ist auch erforderlich, bessere Finanzquellen für die KMU zu entwickeln, indem die Unzulänglichkeiten des Kapitalmarkts beseitigt werden und insbesondere untersucht wird, warum der Markt den spezifischen Kapitalbedarf der KMU nicht decken konnte. Um diese Mängel zu beseitigen, werden Maßnahmen entwickelt.

3.6.3. Erweiterung des statistischen und fachlichen Wissens über den Bedarf der Unternehmen, insbesondere der KMU, zur Unterstützung der Politik

Die Kommission wird im Rahmen des Europäischen Statistischen Systems auf statistische Erhebungen und Analysen zurückgreifen, um ein klares Bild des Unternehmensumfeldes und der Schwierigkeiten für Unternehmen geben zu können. Ausgehend von den bestehenden Instrumenten ist eine ständige Weiterentwicklung unerläßlich, um die politische Diskussion in allen Bereichen des Mehrjahresprogramms für Unternehmen und unternehmerische Initiative zu fördern. Die Entwicklung von Bewertungssystemen, die zeigen, wo bewährte Verfahrensweisen ausgetauscht werden können, und der Einsatz des Benchmarking werden derzeit durch das Fehlen geeigneter Daten behindert.

3.6.4. Verbreitung von Studien und anderen Informationen

Bei der Entwicklung der Politik und der Ermittlung bewährter Verfahrensweisen wird besonderer Nachdruck auf die wirksame Verbreitung von Informationen unter den möglichen Nutznießern gelegt. Berichte, Studien, Analysen und Empfehlungen werden also möglichst weit verbreitet.

3.6.5. Unterstützende Informationen für KMU

Informations- und Unterstützungsdienste für Unternehmen sind zunehmend wichtig für Firmen, die auf dem Binnenmarkt und darüber hinaus wettbewerbsaktiv sein wollen. Die bestehenden Einrichtungen, innerhalb derer den Euro-Info-Zentren eine besondere Rolle zukommt, werden weiterentwickelt und ausgebaut. Die vom Mehrjahresprogramm für Unternehmen und unternehmerische Initiative geförderten Instrumente werden jenen zusätzlichen Nutzen bieten, über den Dienstleistungen des privaten Sektors oder der Mitgliedstaaten nicht verfügen. Ergänzend dazu werden Verbindungen zu anderen Instrumenten von Kommissionsdienststellen, den Mitgliedstaaten und dem privaten Sektor ausgebaut.

3.7. Koordinierung mit anderen Programmen

Das Programm wird mit bestehenden Programmen koordiniert, wie beispielsweise dem Fünften Rahmenprogramm für Forschung, Technologische Entwicklung und Demonstration [4] und den dazugehörigen Maßnahmen im Rahmen des Programms zur Förderung der Innovation und der Einbeziehung von KMU [5] sowie KMU-spezifischen Maßnahmen der Strukturfonds. Es wird auch den Ausbau des Europäischen Forschungsraumes berücksichtigen.

[4] Beschluß Nr. 182/1999/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Dezember 1998, ABl. L 26 vom 1.2.1999, S. 1.

[5] Entscheidung 1999/172/EG des Rates vom 25. Januar 1999, ABl. L 64 vom 12.3.1999, S. 91.

3.8. Zunehmende Internationalisierung

Die Beteiligung am Mehrjahresprogramm wird den Unternehmen und Unternehmern der Beitrittsstaaten bei ihrer Vorbereitung auf die Mitgliedschaft in der Europäischen Union zugute kommen. Die Aktivitäten des Mehrjahresprogramms werden sich auf mehr als 30 Länder [6] erstrecken und dabei den Bedarf der Mitgliedstaaten, des Europäischen Wirtschaftsraums und von Beitrittsländern berücksichtigen.

[6] Die 18 Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (die 15 Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Island, Liechtenstein und Norwegen) sowie die folgenden Beitrittsländer: Estland, Polen, die Tschechische Republik, die Slowakische Republik, Ungarn, Rumänien, Bulgarien, Slowenien, Lettland, Litauen, Zypern, Malta und die Türkei.

3.9. Festlegung der Maßnahmen

Der Bedarf von Unternehmen und die Voraussetzungen für unternehmerische Initiative wandeln sich ständig. Obgleich die zu erreichenden Ziele ihre Gültigkeit die ganze Programmlaufzeit hindurch behalten, müssen im Zusammenhang mit diesen Zielen in regelmäßigen Abständen spezifische Maßnahmen beschlossen werden. Beispielsweise wird das Benchmarking zwar ständig eingesetzt, um das Ziel ,Unternehmerische Initiative" zu erreichen, doch die genaue Festlegung der Projektfinanzierung sollte anhand der Entwicklungen entschieden werden. Die Maßnahmen dazu werden von der Kommission nach Stellungnahme des Verwaltungsausschusses für das Programm getroffen. Ein entsprechendes detailliertes Jahresprogramm ist geplant. Damit wären jedoch Maßnahmen, die beispielsweise über mehrere Jahre laufen, nicht ausgeschlossen.

Im Hinblick auf den Beschluß über die Komitologie [7] zur Festlegung der Modalitäten für die Ausübung der der Kommission übertragenen Durchführungsbefugnisse ist es angebracht, diese Maßnahmen nach dem Verfahren des Verwaltungsauschusses zu verabschieden.

[7] Beschluß des Rates vom 28. Januar 1999, ABl. L 184 vom 17.7.1999, S. 23ff.

Für die vorbereitende statistische Forschung und Analyse oder die Verbreitung der Ergebnisse der Maßnahmen ist ein solches Vorgehen jedoch nicht notwendig. Die Kommission würde selbstverständlich den Ausschuß über die allgemeine Art ihrer Tätigkeiten in diesen Bereichen auf dem laufenden halten.

Die Maßnahmen würden zudem im Rahmen der für diesen Zweck im Haushalt vorgesehenen Mittel ausgeführt werden.

3.10. Berichterstattung und Evaluierung

Das Programm konzentriert sich auf eine kleine Anzahl von Schwerpunkten, die auf kostenwirksame und auf europäischer Ebene eindeutig zusätzlichen Nutzen bringende Maßnahmen abzielen. Selbstverständlich müssen Evaluierungen dieser Maßnahmen stattfinden. Es werden Leistungsindikatoren aufgestellt, damit während der gesamten Programmdauer eine objektive Evaluierung erfolgen kann.

Aus diesem Grund sieht das Programm vor, daß die Kommission bis Ende Juni 2003 einen Bericht vorlegt, dem auch die für das Restprogramm möglicherweise erforderlichen Anpassungen zu entnehmen wären. Nötigenfalls könnte die Kommission entsprechende Vorschläge vorlegen.

ANHANG 1

Best-Prozess

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

>VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD>

2000/zzz (CNS)