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Entschliessung des Ausschusses der Regionen zum Thema «Die Erweiterung der EU»

Amtsblatt Nr. C 057 vom 29/02/2000 S. 0001 - 0005


Entschliessung des Ausschusses der Regionen zum Thema "Die Erweiterung der EU"

(2000/C 57/01)

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN,

gestützt auf die vom Europäischen Rat auf seinen Tagungen von Kopenhagen (21. und 22. Juni 1993) und Köln (3. und 4. Juni 1999) gefaßten Beschlüsse,

gestützt auf die von Zypern, Malta und zehn mittel- und osteuropäischen Staaten eingereichten Gesuche auf Beitritt zur Europäischen Union,

gestützt auf die von der Kommission zu diesen Gesuchen abgegebenen Stellungnahmen,

gestützt auf den zweiten regelmäßigen Bericht der Kommission über die von den Bewerberstaaten auf dem Weg zum Beitritt erzielten Fortschritte,

gestützt auf den Bericht des Europäischen Parlaments über die Mitteilung der Kommission "Agenda 2000 - Eine stärkere und erweiterte Union" (A4-0368/97),

gestützt auf die Stellungnahme des AdR zu den institutionellen Aspekten der Erweiterung [CdR 52/99 fin(1)],

gestützt auf seine Stellungnahme zu der Umsetzung des EU-Rechts seitens der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften [CdR 51/99 fin(2)],

gestützt auf seine Stellungnahmen und Entschließungen zum Subsidiaritätsprinzip [CdR 302/98 fin(3), CdR 305/97 fin(4), CdR 136/95(5)],

gestützt auf seine Stellungnahme zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit mit den MOEL [CdR 207/96 fin(6)],

gestützt auf seine Stellungnahme zu den Auswirkungen einer EU-Mitgliedschaft der beitrittswilligen Länder Mittel- und Osteuropas auf die Politiken der EU [CdR 280/97 fin(7)],

gestützt auf seine Stellungnahme zu dem strukturpolitischen Instrument zur Vorbereitung auf den Beitritt (SIVB) [CdR 241/98 fin(8)],

gestützt auf seine Stellungnahme zum Beitrittssonderprogramm für die Landwirtschaft (SAPARD) [CdR 273/98 fin(9)],

gestützt auf den Beschluß seines Präsidiums vom 20. Oktober 1999, Herrn Kaliff (SV, PSE) zum Hauptberichterstatter zu bestellen,

IN ERWAEGUNG FOLGENDER GRÜNDE:

a) Die Bemühungen der Europäischen Union, ihre Institutionen bürgernäher zu gestalten, wurden im Laufe der letzten zehn Jahre kontinuierlich intensiviert. Die wichtige Rolle, die den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften beim europäischen Integrationsprozeß zufällt, wurde anerkannt und infolgedessen in zunehmendem Maße im Rahmen des EU-Beschlußfassungsprozesses berücksichtigt. Die Aufnahme des Subsidiaritätsgrundsatzes in den EU-Vertrag, die Errichtung des Ausschusses der Regionen und der Ausbau des Partnerschaftsgrundsatzes bei der Umsetzung der Strukturfondspolitik der Union stellen den in dieser Hinsicht erzielten Fortschritt unter Beweis.

b) Es müssen jedoch weitere Anstrengungen unternommen werden, um die Position der Regionen und lokalen Gebietskörperschaften in der Europäischen Union zu stärken, weil diese Verwaltungseinheiten häufig sowohl mit Legislativ- als auch Exekutivbefugnissen und damit umfangreichen Zuständigkeiten bei der Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften ausgestattet sind. In seiner an den Europäischen Rat von Köln (3. und 4. Juni 1999) gerichteten Entschließung unterbreitete der Ausschuß der Regionen deshalb Vorschläge für die Änderung der Verträge im Rahmen der nächsten Regierungskonferenz [CdR 54/99 fin(10)].

c) Was den laufenden Prozeß der Erweiterung der EU betrifft, so betont der Ausschuß der Regionen sein Engagement zugunsten dieses Prozesses, den er als eine Investition in Frieden, politische Stabilität, sozialen Zusammenhalt und Wohlstand für die Menschen Europas betrachtet.

d) Im Lichte der Schlußfolgerungen des zweiten Berichtes der Europäischen Kommission über die Fortschritte der Bewerberländer auf dem Weg zum Beitritt sowie der Ergebnisse der Sondertagung des Europäischen Rates von Tampere sollten Kommission und Rat den Dialog mit Bulgarien, Lettland, Litauen, Malta, Rumänien und der Slowakei im Rahmen der EU-Erweiterungsstrategie intensivieren, um möglichst bald Beitrittsverhandlungen mit diesen Ländern aufzunehmen.

e) Die Erweiterung darf jedoch nicht den Grad an europäischer Integration gefährden, der in bezug auf den Binnenmarkt und andere Politiken der Gemeinschaft bereits erreicht wurde.

f) Die Grundprinzipien der Europäischen Union wie Bürgernähe (Artikel 1 des EU-Vertrags), Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit (Artikel 5 des EG-Vertrags) sowie das Protokoll zum Amsterdamer Vertrag über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit betreffen formell in erster Linie die Beziehungen zwischen der Union und ihren Mitgliedstaaten. In der Praxis erstreckt sich ihre Relevanz jedoch auch auf den einzelstaatlichen Beschlußfassungsprozeß und die Übernahme des europäischen Rechts in den Mitgliedstaaten sowie die Anwendung dieser Vorschriften auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene.

g) Diese Prinzipien müssen deshalb auch Richtschnur für die derzeitigen Erweiterungsverhandlungen der EU mit den Beitrittskandidaten sein. Die Europäische Union muß zwar die interne Regelung der Zuständigkeiten in den Bewerberstaaten respektieren, gleichzeitig jedoch darauf hinarbeiten, daß eine möglichst effiziente, aber auch möglichst bürgernahe Umsetzung des EU-Rechts in den künftigen Mitgliedstaaten sichergestellt ist.

h) Der Ausschuß der Regionen spielt seit 1997 eine aktive Rolle im Rahmen des EU-Erweiterungsprozesses als Organisator eines Dialogs zwischen seinen Mitgliedern und den politischen Vertretern der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften der Bewerberstaaten. Nachdem gewählte Vertreter der lokalen und regionalen Ebenen aus allen Bewerberstaaten im Juni 1997 nach Brüssel eingeladen und anschließend bilaterale Treffen mit jedem der ersten sechs Beitrittskandidaten durchgeführt wurden, fand am 16. November 1999 eine allgemeine Konferenz mit Vertretern der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften aus diesen sechs Staaten in Brüssel statt, in deren Rahmen der bisherige Austausch bilanziert und die vorliegende Entschließung erörtert wurde.

i) Im Rahmen der sechs bilateralen Konferenzen wurde deutlich, daß den lokalen und regionalen Ebenen in allen Bewerberstaaten eine ganz entscheidende Rolle bei der weiteren Gestaltung eines modernen demokratischen Gemeinwesens in diesen Staaten zufällt. Auch bei der Umsetzung des EU-Rechts erfuellen diese Ebenen ungemein wichtige Aufgaben, deren Umfang infolge der laufenden Dezentralisierungsprozesse in diesen Staaten noch zunehmen wird. Allerdings sind die Unterrichtung der lokalen und regionalen Ebenen in den Bewerberstaaten über die Verhandlungen, die derzeit zwischen den Regierungen dieser Staaten und der Europäischen Union geführt werden, sowie ihre Einbeziehung in diesen Verhandlungsprozeß nicht ausreichend entwickelt und müssen deshalb verbessert werden.

j) Mit den Konferenzen wurde ein Prozeß der gegenseitigen Unterrichtung und Konsultierung eingeleitet, wobei auch die Erfahrungen berücksichtigt wurden, die die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften bei den bisherigen EU-Erweiterungen (1973, 1981, 1986 und 1995) gewonnen haben.

k) Der Ausschuß nimmt die Schlußfolgerungen der Kommission in dem Bericht über die von den Bewerberstaaten auf dem Weg zum Beitritt erzielten Fortschritte zur Kenntnis;

verabschiedete auf seiner 31. Plenartagung am 17. November 1999 einstimmig folgende Entschließung.

Der Ausschuß der Regionen

- fordert die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften der Europäischen Union auf,

1. dem Erweiterungsaspekt im Rahmen ihrer bilateralen Zusammenarbeit mit den Regionen und Kommunen der Bewerberstaaten Rechnung zu tragen (sofern noch nicht geschehen), und zwar insbesondere im Wege von Partnerschaften oder bilateralen Kooperationsvereinbarungen;

2. die grenzüberschreitende und transnationale Zusammenarbeit auf dezentraler Ebene zu fördern (im Rahmen ihrer eigenen bilateralen Beziehungen oder der bilateralen Beziehungen zwischen ihrem Staat und den Bewerberstaaten);

3. sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten und Zuständigkeiten an Maßnahmen zu beteiligen, die den Austausch von Beamten oder die Aufnahme von Praktikanten aus den subnationalen Verwaltungsorganen der Bewerberstaaten betreffen, um daran mitzuwirken, die betreffenden Personen mit den Institutionen, Politiken und Verfahren der EU vertraut zu machen;

4. die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften der Bewerberstaaten dabei zu unterstützen (ggf. in Zusammenarbeit mit bereits bestehenden Regionalbüros), Vertretungen in Brüssel zu eröffnen;

- fordert den Rat und die Europäische Kommission auf,

5. die Erweiterungsverhandlungen mit Estland, Polen, Slowenien, der Tschechischen Republik, Ungarn und Zypern im Sinne der in den Verträgen verankerten Grundsätze der Bürgernähe, der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit mit Nachdruck zu führen;

6. Beitrittsverhandlungen mit den Bewerberländern aufzunehmen, welche hinreichende Fortschritte bei der Erfuellung der vom Europäischen Rat auf seiner Tagung in Kopenhagen aufgestellten Beitrittskriterien erzielt haben;

7. zu gewährleisten, daß die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in Bereichen, die ihre Zuständigkeit oder wesentlichen Belange berühren, alle sachdienlichen Informationen erhalten sowie ausreichend und rechtzeitig konsultiert werden, bevor die Verhandlungen mit den Bewerberländern in die entscheidende Phase eintreten;

8. die in der Rechtsordnung der Bewerberstaaten festgelegten Rechte, Zuständigkeiten und Aufgaben lokaler oder regionaler Gebietskörperschaften zu berücksichtigen und zu achten und sich für eine rasche Einbeziehung dieser Verwaltungsebenen in den Verhandlungsprozeß einzusetzen, was insbesondere durch eine Intensivierung der Kommunikation zwischen letzteren und den Delegationen der Kommission in den einzelnen Bewerberstaaten erfolgen sollte;

9. zügig die in den neuen Leitlinien von PHARE angekündigte Öffnung des Institution-Building-Programms für lokale und regionale Gebietskörperschaften umzusetzen, damit auch diese von der Anwendung des acquis communautaire maßgeblich betroffenen Verwaltungsebenen umfassend in den Prozeß der Beitrittsvorbereitung einbezogen werden können.

10. innovative Instrumente für die Sensibilisierung der in den Bewerberstaaten lebenden Menschen zu konzipieren, um deren Bewußtsein für den europäischen Integrationsprozeß zu wecken, und zwar nicht nur für die wirtschaftlichen Aspekte, sondern auch für diejenigen, die die Unionsbürgerschaft betreffen;

11. für die Kompatibilität der von der EU zur Verfügung gestellten Programme zur Förderung der grenzüberschreitenden, interregionalen und transnationalen Zusammenarbeit mit den Instrumenten der Vorbeitrittsstrategie, darunter dem PHARE-Programm, verstärkt Sorge zu tragen;

12. die Stellungnahmen des Ausschusses der Regionen bei der Aushandlung der Bedingungen für den EU-Beitritt in den Politikfeldern zu berücksichtigen, in denen eine Befassung des Ausschusses obligatorisch ist;

13. auf Wunsch der Regierungen der Bewerberstaaten und auf Vorschlag der Vertreter der Regionen und Gemeinden unverzüglich gemischte Ausschüsse zwischen dem Ausschuß der Regionen und Vertretern lokaler und regionaler Verwaltungsebenen aus den Bewerberstaaten einzurichten;

14. im Rahmen der nächsten Regierungskonferenz über die institutionelle Reform der Europäischen Union die Aufnahme einer Bestimmung in die Verträge vorzusehen, die es den Regierungen der Bewerberstaaten gestattet, für den Zeitraum zwischen der Unterzeichnung des Vertrags über ihren Beitritt zur EU und dessen Inkrafttreten Vertreter zu nominieren, die als Beobachter an den Arbeiten des Ausschusses der Regionen teilnehmen;

15. dafür Sorge zu tragen, daß den berechtigten Anliegen der heutigen und der künftigen Grenzregionen Rechnung getragen wird, wo die Auswirkungen der Erweiterung wesentlich stärker als in anderen Regionen spürbar sein werden; dazu gehören neben wirtschafts-, struktur- und umweltpolitischen Erfordernissen vor allem Fragen der nuklearen Sicherheit;

16. sich dazu zu verpflichten, die für eine effizientere Arbeitsweise der Gemeinschaftsinstitutionen erforderlichen institutionellen Reformen durchzuführen, ohne den Erweiterungsprozeß zu verlangsamen;

- fordert das Europäische Parlament und die Parlamente der Mitgliedstaaten auf,

17. dafür Sorge zu tragen, daß die Erweiterungsverhandlungen im Sinne der in den Verträgen verankerten Grundsätze der Bürgernähe, der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit mit Nachdruck geführt werden;

18. dafür Sorge zu tragen, daß die entscheidende Rolle, die den lokalen und regionalen Ebenen bei der weiteren Entwicklung von Demokratie, Wohlstand, sozialem Zusammenhalt und politischer Stabilität in den Bewerberstaaten zufällt, von der Europäischen Union anerkannt und gefördert wird;

19. für die Verfügbarkeit ausreichender Ressourcen zu sorgen, damit die gewählten Vertreter der lokalen und regionalen Ebene in den Bewerberstaaten, die ihr Land auf den Beitritt zur EU auf ihrer Verwaltungsebene vorbereiten, zum frühestmöglichen Zeitpunkt sachdienliche Informationen und Unterstützung erhalten und insbesondere die Arbeiten des Ausschusses der Regionen verfolgen können;

- fordert die Regierungen der Bewerberstaaten auf,

20. zu gewährleisten, daß die Vertreter ihrer lokalen und regionalen Verwaltungsebenen während der Beitrittsverhandlungen mit der EU alle sachdienlichen Informationen erhalten, die ihre eigenen Zuständigkeitsbereiche betreffen;

21. dafür zu sorgen, daß den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und ihren Verbänden finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, die ihnen eine aktivere Teilnahme am EU-Beitrittsprozeß ermöglichen;

22. zu gewährleisten, daß ihre lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in diesen Bereichen ausreichend und rechtzeitig konsultiert werden, bevor die Verhandlungen mit der Europäischen Union in die entscheidende Phase eintreten, und Gelegenheit erhalten, ihre Standpunkte auf direktem Wege den Regierungsunterhändlern darzulegen;

23. dafür zu sorgen, daß ihre lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in jenen Bereichen obligatorisch konsultiert werden, die finanzielle und administrative Auswirkungen für lokale und regionale Gebietskörperschaften mit sich bringen;

24. dafür zu sorgen, daß ihre lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in den Fällen, in denen Verhandlungen über Bereiche, die die Zuständigkeiten dieser Gebietskörperschaften betreffen, bereits zum Abschluß gebracht wurden, unverzüglich über die Auswirkungen der Verhandlungsergebnisse unterrichtet werden;

25. dafür zu sorgen, daß ihre lokalen und regionalen Gebietskörperschaften offizielle, die Staatsgrenzen überschreitende Kontakte knüpfen können, um ihr Land auf ihren Verwaltungs- und Verantwortungsebenen bestmöglich auf den EU-Beitritt vorbereiten zu können;

26. nachdrücklich auf die Einrichtung gemischter Ausschüsse zwischen dem Ausschuß der Regionen und Vertretern lokaler und regionaler Verwaltungsebenen aus den Bewerberstaaten hinzuwirken;

27. dafür zu sorgen, daß ihre lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in die Schwerpunktbereiche der nationalen PHARE-Programme, darunter den institutionellen Aufbau, der sie auf ihre Integration in die EU vorbereitet, einbezogen werden.

28. Der Ausschuß der Regionen beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission, dem Rat, dem Europäischen Parlament, dem Europäischen Rat von Helsinki, den Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie den Regierungen und Parlamenten der sich um den Beitritt zur EU bewerbenden Staaten zu übermitteln.

Brüssel, den 17. November 1999.

Der Präsident

des Ausschusses der Regionen

Manfred DAMMEYER

(1) ABl. C 374 vom 23.12.1999, S. 15.

(2) ABl. C 374 vom 23.12.1999, S. 25.

(3) ABl. C 198 vom 14.7.1999, S. 73.

(4) ABl. C 64 vom 27.2.1998, S. 98.

(5) ABl. C 100 vom 2.4.1996, S. 1.

(6) ABl. C 34 vom 3.2.1997, S. 18.

(7) ABl. C 64 vom 22.2.1998, S. 48.

(8) ABl. C 51 vom 22.2.1999, S. 7.

(9) ABl. C 93 vom 6.4.1999, S. 1.

(10) ABl. C 293 vom 13.10.1999, S. 74.