Entschließung zur Lage in Belarus
Amtsblatt Nr. C 175 vom 21/06/1999 S. 0256
B4-0239 und 0289/99 Entschließung zur Lage in Belarus Das Europäische Parlament, * unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Lage in Belarus, A. in der Erwägung, daß die 1994 eingeführten demokratischen Strukturen von Belarus 1996 von Präsident Aleksandr Lukaschenko nach einem umstrittenen Referendum, das von zahlreichen westlichen Ländern seinerzeit als illegitim abgelehnt wurde, aufgehoben wurden, B. in der Erwägung, daß Präsident Lukaschenko anschließend die Verfassung änderte, das rechtmässig gewählte Parlament auflöste und seine Amtszeit als Präsident, die nach der Verfassung von 1994 am 20. Juli 1999 ablaufen sollte, bis zum Jahr 2001 verlängerte, C. in der Erwägung, daß die neue Verfassung weder von der Opposition von Belarus noch von westlichen Ländern und internationalen Organisationen anerkannt worden ist, D. unter Hinweis darauf, daß weißrussische Oppositionsführer Präsidentschaftswahlen in Belarus für den 16. Mai 1999 anberaumt haben, eine Initiative, die die Regierung veranlasste, 17 Mitglieder der oppositionellen Zentralen Wahlkommission zu inhaftieren und vor Gericht zu stellen und die Zeitungen in Belarus zu warnen, keine Angaben über die von der Opposition anberaumten Wahlen zu veröffentlichen, E. im Bedauern darüber, daß sich die Menschenrechtslage in Belarus generell unter dem Regime von Präsident Lukaschenko ständig verschlechtert hat, so daß Belarus jetzt weltweit zu den Ländern mit den meisten Menschenrechtsverletzungen gehört, F. unter Hinweis auf die Bemühungen der OSZE zur Förderung der Wiederherstellung demokratischer Strukturen in diesem Land sowie ihr jüngstes Angebot, in dem derzeitigen Streit zwischen dem Präsidenten und der Opposition als Vermittler zu fungieren, G. unter Hinweis darauf, daß Oppositionspolitikern der Zugang zu den staatlich kontrollierten Druck- und Funkmedien verwehrt wird, wodurch jede öffentliche Debatte und die Abhaltung wirklich freier und korrekter Wahlen verhindert wird, und daß alle demokratischen Parteien deshalb zu einem Boykott der von der Regierung für Mai 1999 anberaumten Kommunalwahlen aufgerufen haben, H. in der Erwägung, daß Journalisten wiederholt von den staatlichen Behörden unter Druck gesetzt wurden und es kein demokratisches Mediengesetz und keine Pressefreiheit gibt, I. unter Hinweis auf die ständigen Festnahmen, Inhaftierungen und Bestrafungen der Veranstalter und Teilnehmer an öffentlichen Friedensdemonstrationen, 1. fordert Präsident Lukaschenko und die Regierung von Belarus auf, die Demokratie wiederherzustellen und für die Achtung der Menschenrechte in Belarus, insbesondere die Freiheit der Medien, zu sorgen; 2. verlangt demgemäß die Abhaltung freier und korrekter Präsidentschaftswahlen vor Ablauf der Amtszeit von Präsident Lukaschenko und fordert, daß diese Wahlen gemäß den OSZE-Normen abgehalten und von der Europäischen Union und der OSZE überwacht werden; 3. fordert Präsident Lukaschenko auf, die Kriminalisierung und Drangsalierung von Oppositionskräften einzustellen, die den Wahlkampf für die rechtmässigen Präsidentschaftswahlen vorbereiten; 4. fordert Präsident Lukaschenko und die Regierung von Belarus auf, allen Oppositionspolitikern unverzueglichen und unbehinderten Zugang zu den staatlichen Druck- und Funkmedien zu garantieren; 5. stellt fest, daß die demokratische Opposition die Kommunalwahlen boykottiert, wodurch diese null und nichtig würden; 6. unterstützt nachdrücklich die Bemühungen der OSZE, auf einen Dialog zwischen dem Präsidenten und der Opposition zur Verhinderung noch tiefergreifender Differenzen zu dringen; 7. fordert Präsident Lukaschenko und die Regierung von Belarus auf, den Bürgern des Landes das Recht auf friedliche öffentliche Proteste zu garantieren und von weiteren willkürlichen Verhaftungen der Veranstalter und Teilnehmer an Demonstrationen Abstand zu nehmen; 8. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission, dem Rat, der OSZE sowie dem Präsidenten, der Regierung und dem Parlament von Belarus zu übermitteln.