51999IP0158

Entschließung zur Verbesserung der Arbeitsweise der Institutionen ohne Vertragsänderung

Amtsblatt Nr. C 219 vom 30/07/1999 S. 0427


A4-0158/99

Entschließung zur Verbesserung der Arbeitsweise der Institutionen ohne Vertragsänderung

Das Europäische Parlament,

* unter Hinweis auf die Erklärung Nr. 32 im Anhang der Schlussakte des Vertrags von Amsterdam,

* unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen, insbesondere vom 14. Mai 1998 zur Informations- und Kommunikationspolitik in der Europäischen Union ((ABl. C 167 vom 1.6.1998, S. 230.)), vom 14. Mai 1998 zur Verbesserung der Arbeitsweise der Institutionen ohne Änderung der Veträge für offenere und demokratischere EU-Politiken ((ABl. C 167 vom 1.6.1998, S. 211.)), vom 12. Januar 1999 zur Offenheit in der Europäischen Union ((Teil II Punkt 3 des Protokolls dieses Datums.)), vom 13. Januar 1999 zu den institutionellen Auswirkungen der Zustimmung des Europäischen Parlaments für die Benennung des Präsidenten der Kommission und zur Unabhängigkeit der Mitglieder des Kollegiums ((Teil II Punkt 9 des Protokolls dieses Datums.)) vom 14. Januar 1999 zur Verbesserung der Haushaltsführung der Kommission ((Teil II Punkt 1 des Protokolls dieses Datums.)) und vom 11. Februar 1999 zur Entscheidungsfindung im Rat in einem erweiterten Europa ((Teil II Punkt 1 des Protokolls dieses Datums.)),

* gestützt auf Artikel 148 seiner Geschäftsordnung,

* in Kenntnis des Berichts des Institutionellen Ausschusses sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten und des Ausschusses für Grundfreiheiten und innere Angelegenheiten (A4-0158/99),

A. in der Erwägung, daß verschiedene wichtige institutionelle Fragen mit dem Vertrag von Amsterdam nicht gelöst werden konnten und auf einer künftigen Regierungskonferenz erneut erörtert werden müssen, und unter Hinweis auf den von der Kommission in der Agenda 2000 vertretenen Standpunkt, daß eine solche Konferenz nach dem Jahr 2000 so bald wie möglich einberufen werden muß,

B. in der Erwägung, daß einige erhebliche Änderungen der Arbeitsweise der Institutionen der Europäischen Union jedoch auch ohne formelle Vertragsänderung möglich sind,

C. in der Erwägung, daß die jüngsten Ereignisse vor allem verdeutlicht haben, daß die Arbeitsweise der Kommission reformiert werden muß, insbesondere bezueglich der Reduzierung und Rationalisierung der Geschäftsbereiche der Kommission, der Verbesserung der internen Koordination, der Gewährleistung des richtigen Verhältnisses zwischen kollektiver und individueller Verantwortlichkeit der Kommissionsmitglieder, der weiteren Stärkung der Unabhängigkeit der Kommission und der Verbesserung ihrer Effizienz im Managementbereich,

D. in der Erwägung, daß die Zunahme der dezentralisierten EU-Einrichtungen in der letzten Zeit eine Reihe wichtiger Fragen in bezug auf die Zweckmässigkeit einer solchen Dezentralisierung und die demokratische Verantwortlichkeit dieser Einrichtungen aufwirft, und in der Erwägung, daß infolgedessen ein besser koordinierter institutioneller Rahmen für dezentralisierte Einrichtungen erforderlich ist,

E. in der Erwägung, daß es besser gerüstet wäre, sich den neuen Herausforderungen zu stellen, wenn es sich mehr auf seine Hauptaufgaben konzentrieren, seine eigenen internen Arbeitsabläufe verbessern und sein öffentliches Erscheinungsbild überprüfen würde,

F. in der Erwägung, daß auch die interinstitutionelle Zusammenarbeit in einer Reihe von Bereichen ausgebaut werden sollte, und in der Erwägung, daß eine grössere Mobilität und Flexibilität zwischen den einzelnen Institutionen des europäischen öffentlichen Dienstes und zwischen diesen und dem einzelstaatlichen öffentlichen Dienst höchst wünschenswert wäre,

Reform der Kommission

1. begrüsst die in der Kommission eingeleiteten Überprüfungen der internen Geschäftsführung und weist auf die Verpflichtungen hin, die der Präsident der Kommission vor dem Plenum im Januar 1999 eingegangen ist; vertritt jedoch die Auffassung, daß der Reformprozeß der Kommission, gemäß seinen eigenen jüngsten Empfehlungen und denen seines Ausschusses für Haushaltskontrolle weiter verstärkt und beschleunigt werden muß;

Reduzierung und Rationalisierung der Geschäftsbereiche der Kommission

2. ist der Auffassung, daß man systematischer darauf hinarbeiten sollte, «echte» Geschäftsbereiche festzulegen und sodann die Strukturen der Kommission und ihrer Generaldirektionen unter Berücksichtigung der neuen Politikbereiche und der erhöhten Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten der Europäischen Union den tatsächlichen Bedürfnissen anzupassen;

3. ist der Meinung, daß für die einzelnen Geschäftsbereiche Teams von Kommissionsmitgliedern eingesetzt werden sollten, wobei unbedingt gewährleistet werden muß, daß keine Unterschiede zwischen grossen und kleinen Staaten hinsichtlich der Rolle und Stellung der Kommissionsmitglieder gemacht werden dürfen;

4. vertritt die Ansicht, daß der Präsident der Kommission nicht zögern sollte, von den durch die Erklärung Nr. 32 im Anhang der Schlussakte des Vertrags von Amsterdam gewährten neuen Befugnissen Gebrauch zu machen, in der Struktur der Kommission die aufgrund der praktischen Erfahrungen erforderlichen Anpassungen vorzunehmen und auch Kommissionsmitglieder aufgrund ihrer Arbeitsleistung von einem Geschäftsbereich in einen anderen zu versetzen;

5. weist jedoch darauf hin, daß es im voraus über solche Änderungen informiert werden und die Möglichkeit erhalten sollte, dazu Stellung zu nehmen und erforderlichenfalls neue Anhörungen mit den betroffenen Mitgliedern der Kommission durchzuführen;

Bessere Koordination der Arbeiten der Kommission

6. ist der Meinung, daß die koordinierende politische Rolle des Kommissionspräsidenten und die administrative Rolle des Generalsekretärs entsprechend dem Vertrag von Amsterdam gestärkt werden müssen und daß die laufenden Reformen zur Dezentralisierung nicht auf Kosten der allgemeinen Kohärenz der Kommission erfolgen sollten;

Gewährleistung des richtigen Verhältnisses zwischen kollektiver und individueller Verantwortlichkeit innerhalb der Kommission

7. betont, daß die kollektive Verantwortung der Kommission für allgemeine politische Maßnahmen weiterhin von grosser Bedeutung ist; vertritt jedoch die Auffassung, daß die einzelnen Mitglieder der Kommission dadurch nicht ihrer Verantwortung für die Folgen nicht nur aller persönlichen Verfehlungen, sondern auch einer unsachgemässen oder fahrlässigen Geschäftsführung in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich enthoben sind;

8. fordert im Hinblick auf die Änderung von Artikel 157 und 160 EGV (künftige Artikel 213 und 216 EGV) (die in einem einziger Artikel zusammengefasst werden und dem Europäischen Parlament die gleichen Rechte wie dem Rat verleihen sollten) die Festlegung klarerer Leitlinien zur Bedeutung folgender Formulierungen in Artikel 160 EGV (künftiger Artikel 216 EGV): «das die Voraussetzungen für die Ausübung seines Amtes nicht mehr erfuellt» bzw. «schwere Verfehlung»; betont ferner nachdrücklich, daß der Kommissionspräsident nicht zögern sollte, die Bestimmungen von Artikel 157 und 160 EGV (künftige Artikel 213 und 216 EGV) anzuwenden, wenn sich dies als erforderlich erweist;

9. ist der Auffassung, daß der allgemeine Grundsatz der kollegialen Verantwortlichkeit der Kommission ein wichtiges Prinzip ist, das bekräftigt werden muß, aber die einzelnen Mitglieder der Kommission nicht von den Folgen nicht nur jeglichen persönlichen Fehlverhaltens, sondern auch jeglicher Unfähigkeit oder Fahrlässigkeit bei der individuellen Leitung ihres eigenen Zuständigkeitsbereichs freisprechen darf; schlägt daher vor, ein Verfahren einzuführen, durch das ein Mitglied der Kommission um Rechenschaft gebeten und seine persönliche Verantwortung geltend gemacht werden kann, wenn das Kollegium nicht beteiligt war;

10. regt diesbezueglich an, daß es in letzter Instanz Entschließungen verabschieden kann, in denen es einem Kommissionsmitglied eine Rüge erteilt, und daß die politischen Folgen dieser Entschließungen in einem überarbeiteten Verhaltenskodex des Europäischen Parlaments und der Kommission festgelegt werden müssen, wobei das für die Annahme einer solchen Entschließung erforderliche Quorum hoch angesetzt werden sollte;

Berufung in leitende Stellungen und das Kabinettsystem

11. ist der Auffassung, daß die gegenwärtige Notwendigkeit der geographischen und politischen Ausgewogenheit unter den hochrangigen Kommissionsbeamten die Unabhängigkeit und Effizienz des europäischen öffentlichen Dienstes beeinträchtigen kann und daß sich dieses Problem mit der bevorstehenden EU-Erweiterung noch verschärfen wird; fordert daher, daß Kompetenz und einschlägige Erfahrungen in den Ernennungsverfahren eine grössere Rolle spielen;

12. ist der Auffassung, daß bei der Reform des gegenwärtigen Kabinettsystems über die von Präsident Santer bereits gegebenen Zusagen noch hinausgegangen werden muß; fordert insbesondere, daß die Kabinette höchstens sechs Mitglieder haben dürfen, wobei nur eines oder höchstens zwei Kabinettsmitglieder die gleiche Staatsangehörigkeit wie das jeweilige Kommissionsmitglied haben dürfen; ist ferner der Ansicht, daß Kabinettsmitglieder von ausserhalb der Kommission gleich zu behandeln sind wie alle anderen Bewerber bei der Kommission, bevor sie an eine andere Stelle innerhalb der Kommission versetzt werden, und daß Kommissionsbeamte nach ihrem Ausscheiden aus einem Kabinett eine normale Laufbahn

entwicklung haben sollten, wobei sie nicht um mehr als eine Besoldungsgruppe vorrücken dürfen;

13. ist der Auffassung, daß der weitverbreitete Einsatz von Bediensteten auf Zeit bei der Kommission, die aus dem nationalen öffentlichen Dienst oder aus der Privatwirtschaft abgeordnet bzw. beurlaubt werden, sehr sorgfältig überwacht werden sollte, um zu gewährleisten, daß die Vorteile der Flexibilität und des Erwerbs neuen Sachverstands grösseres Gewicht haben als das Risiko eines Konflikts zwischen der notwendigen Unabhängigkeit der Kommission und nationalen bzw. sektoralen Interessen;

Verbesserung der Effizienz der Kommission im Managementbereich

14. ist der Auffassung, daß die Managementkultur der Kommission den neuen Herausforderungen nicht voll gerecht wird, und insbesondere, daß sie sich besser für die Konzipierung neuer Rechtsvorschriften und die Entwicklung neuer politischer Initiativen eignet als für die zunehmend wichtige Aufgabe der Abwicklung bestehender Programme und daß ihre internen Verfahren immer noch zu schwerfällig und bürokratisch sind; stellt fest, daß diese Analyse jetzt durch die Schlußfolgerungen des ersten Berichts der Sachverständigengruppe voll und ganz bestätigt wurde;

15. stellt ferner fest, daß die Kommission infolge ihres relativ geringen Personalbestands zu stark von externen Beratern und anderen Bediensteten abhängig ist und für die Auswahl und Überwachung dieser Personen bzw. für die Auftragsvergabe nicht die bestgeeigneten und transparentesten Verfahren eingerichtet hat; fordert daher, daß unverzueglich Abhilfe geschaffen wird;

16. fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, ihre Bemühungen zu verstärken, um eine möglichst umgehende Verringerung des Anteils der unbesetzten Stellen auf 2% zu erreichen;

17. besteht darauf, daß die neue Kommission der Verbesserung ihrer internen Verwaltung höhere Priorität als in der Vergangenheit einräumt, weil sie sonst nicht in der Lage sein wird, ihre volle Glaubwürdigkeit wiederherzustellen;

18. fordert, daß die Verwaltungsreformen, die von der Kommission eingeleitet wurden, weiter fortgeführt und systematisch umgesetzt werden, daß die anderweitige Verwendung und die Weiterbildung des Kommissionspersonals verstärkt werden, daß erforderlichenfalls raschere und strengere Disziplinarmaßnahmen ergriffen werden und daß neue Managementtechniken sowie die Vorgabe eindeutigerer Managementziele und langfristiger Planung in Zukunft grösseres Gewicht erhalten;

19. verlangt ferner regelmässige externe Überprüfungen der Arbeitsweise der Kommission und ihrer Schnittstellen zu den europäischen Bürgern und zu externen Organisationen;

20. bekräftigt erneut, daß künftig der Frage, ob es ausreichende Verwaltungs- und sonstige Ressourcen gibt, wenn neue politische Verpflichtungen und Programme übernommen werden, sehr viel grössere Aufmerksamkeit gewidmet werden muß und daß das Versagen aller EU-Institutionen, genau dieses zu tun, eine wichtige Ursache der jüngsten Krise in der Kommission war;

besser koordinierter institutioneller Rahmen für die dezentralisierten Einrichtungen

21. vertritt die Auffassung, daß die derzeit zu verzeichnende starke Zunahme der dezentralisierten EU-Einrichtungen sowohl Vor- als auch Nachteile, wie etwa die Aufsplitterung der Zuständigkeiten und Schwierigkeiten bei der Gewährleistung der Rechenschaftspflicht gegenüber der Zentralstelle, haben kann;

22. befürchtet, daß zumindest einige der neuen Einrichtungen nicht so sehr aus wirklich zwingenden Gründen, sondern aufgrund einer nationalen Ämterpatronage dezentralisiert wurden und daß die bevorstehende EU-Erweiterung dieses Problem somit noch erheblich verschärfen könnte;

23. vertritt die Auffassung, daß vor der Einrichtung weiterer dezentralisierter Einrichtungen in der Zukunft deren Zweckdienlichkeit sowie Alternativen dazu viel gründlicher erörtert werden müssen;

24. stellt fest, daß die Mittel zur Gewährleistung der demokratischen Rechenschaftspflicht der dezentralisierten Einrichtungen derzeit unzureichend sind und daß beispielsweise der Grad der formellen Mitwirkung des Europäischen Parlaments von Einrichtung zu Einrichtung sehr verschieden ist;

25. fordert daher die Schaffung eines kohärenten institutionellen Gesamtrahmens für diese Einrichtungen sowie eine einheitlichere Berichterstattungs- und Rechenschaftspflicht gegenüber dem Europäischen Parlament;

26. fordert daher alle einschlägigen parlamentarischen Ausschüsse auf, ihre Bemühungen um Überwachung der Tätigkeiten dieser Organe durch regelmässige Kontakte mit deren Führungspersonen zu verstärken und Möglichkeiten zu schaffen, die Entwürfe von Arbeitsprogrammen der Einrichtungen zu erörtern und sie durch Förderung von Austauschen und Koordinationssitzungen zwischen dem Personal der Einrichtungen und den Ausschußsekretariaten aktiv zu unterstützen;

27. ist der Auffassung, daß die dezentralisierten Einrichtungen sämtlichen zuständigen EU-Organen, auch dem Europäischen Parlament, Rechenschaft ablegen müssten, sowohl was ihren Haushalt als auch ihre Arbeitsprogramme anbetrifft; ist nämlich der Ansicht, daß diese Einrichtungen ausdrücklich aufgefordert werden sollten, sämtlichen EU-Organen und nicht nur der Kommission oder den nationalen Regierungen technische Unterstützung und unabhängige Beratung zu leisten; ist daher der Ansicht, daß die Regelungen für die Schaffung solcher Einrichtungen gemeinsamen Grundsätzen folgen müssen, unter Berücksichtigung der spezifischen Aufgaben jeder einzelnen Einrichtung und daß die jeweiligen Haushaltsbestimmungen harmonisiert werden müssen;

28. ist ferner der Ansicht, daß es uneingeschränkten Zugang zu sämtlichen Informationen über die Beschlußfassungsprozesse in den Führungsgremien dieser Einrichtungen haben sollte und Beobachter in deren Sitzungen entsenden können müsste, damit gewährleistet ist, daß deren Tätigkeiten der demokratischen Kontrolle unterliegen und seinen politischen Prioritäten entsprechen;

29. verpflichtet sich, regelmässig zu überprüfen, ob diese Einrichtungen die Ziele, die ihnen ursprünglich gesetzt wurden, erreichen, und erforderlichenfalls nach Alternativen für die Erreichung dieser Ziele zu suchen; wünscht deshalb, regelmässig über den Stand der Dinge mittels eines Jahresberichts informiert zu werden;

Reform des Europäischen Parlaments

30. vertritt die Auffassung, daß eine Reihe von Maßnahmen getroffen werden sollte, um seine eigenen internen Arbeitsabläufe zu verbessern, so daß es die neuen Befugnisse, die ihm in den letzten Jahren übertragen wurden, voll ausschöpfen und sich in angemessener Weise den neuen Herausforderungen stellen kann;

Grössere Konzentration auf die Hauptaufgaben

31. ist der Meinung, daß seinen neuen legislativen Aufgaben hohe Priorität eingeräumt werden muß und angemessene Mittel dafür bereitgestellt werden müssen, so daß mehr Hintergrundinformationen verfügbar sind, eine Konsultation auf breiterer Grundlage stattfindet und die Texte eine höhere juristische und linguistische Qualität haben;

32. ist jedoch der Auffassung, daß eine solche stärkere Betonung der legislativen Arbeit nicht zur Vernachlässigung anderer wesentlicher Aufgaben führen darf und daß insbesondere zu erwarten ist, daß seine Rolle bei der Überwachung der Durchführung und Abwicklung bestehender EU-Politiken und -Programme in Zukunft noch an Bedeutung zunehmen wird;

33. fordert daher, daß der systematischen «Aufsicht» und Kontrolle der Durchführung und Abwicklung der politischen Programme der Europäischen Union mehr Aufmerksamkeit geschenkt wird und mehr Mittel dafür bereitgestellt werden;

34. ist der Auffassung, daß seine bestehenden internen Verfahren für die Behandlung von Komitologietexten geändert und gestrafft werden müssen;

35. ist der Ansicht, daß es sich während der Plenartagungen stärker auf die grossen europapolitischen Debatten konzentrieren sollte, um sein Profil zu schärfen;

Rationalisierung der Abstimmungen

36. ist der Auffassung, daß die Abstimmungen sowohl im Ausschuß als auch im Plenum die Abgeordneten gegenwärtig zu viel Zeit kosten und diese Verfahren geändert werden müssen, wodurch sich die Situation bessern dürfte, ohne daß die bestehenden Rechte der Mitglieder auf Einreichung von Änderungsanträgen auf unbillige Weise beeinträchtigt würden;

37. fordert in diesem Zusammenhang, daß ein oder mehrere Sitzungssäle der Ausschüsse mit einer elektronischen Abstimmungsanlage ausgestattet werden, und fordert ferner, daß in Plenarsitzungen vermehrt auf derzeit zu wenig genutzte Artikel der Geschäftsordnung zurückgegriffen wird, wie etwa Artikel 114 über die En-bloc-Abstimmung über Gruppen von Änderungsanträgen und Artikel 150 Absatz 5 über die Vorlage eines neuen Berichts, wenn zum ursprünglichen Bericht sehr viele Änderungsanträge eingereicht wurden, sowie Artikel 52;

38. ist ferner der Meinung, daß widersprüchliche Änderungsanträge im Namen ein und derselben Fraktion verboten werden sollten, so daß strittige Fragen eher innerhalb der jeweiligen Fraktion und nicht in langwierigen Abstimmungen im Plenum gelöst werden;

grössere Kohärenz zwischen angenommenen Entschließungen des Europäischen Parlaments

39. betont, daß die Kohärenz zwischen den von ihm angenommenen Entschließungen systematischer geprüft werden muß, um widersprüchliche Forderungen in einem grösseren Ausmaß als derzeit zu vermeiden und die Stellungnahmen des Parlaments zu horizontalen Themen, etwa institutionellen Fragen, so einheitlich wie möglich zu gestalten;

40. ist der Meinung, daß es nicht möglich sein sollte, insbesondere Initiativberichte in Plenarsitzungen mit geringer Beteiligung anzunehmen, und daß ein ausreichend hohes Quorum für die Annahme solcher Berichte vorgeschrieben werden sollte;

besserer Einsatz der Parlamentsbediensteten

41. fordert, daß der neue Beschluß des Präsidiums über die Mobilität der Bediensteten durch grössere Flexibilität zwischen seinen Generaldirektionen ergänzt wird, so daß die Bediensteten in den Ausschüssen und den Dienststellen für Forschung und Information in Zukunft enger zusammenarbeiten;

42. fordert, daß bei künftigen Beförderungen von Beamten der Schwerpunkt nicht so sehr auf politischen oder nationalen Erwägungen, sondern vielmehr auf der Kompetenz und den Sachkenntnissen liegen sollte und daß willkürliche Besetzungen von Posten mit Aussenstehenden, wie dies bereits oben für die Kommission angemerkt wurde, vermieden werden müssen;

43. fordert erneut, daß bei der Vorbereitung von legislativen und anderen Texten, und insbesondere bei der Ausarbeitung von Änderungsanträgen juristisches und sprachliches Fachwissen stärker berücksichtigt wird;

44. stellt fest, daß seine demokratische Kontrolle und seine anderen Verantwortlichkeiten im Bereich der WWU von zunehmender Bedeutung sind, und fordert eine Verstärkung seiner internen Kapazitäten im Bereich der wirtschaftlichen Analyse;

45. vertritt ferner die Auffassung, daß die zentralen Verantwortlichkeiten des Parlaments in Bereichen, in denen das Mitentscheidungsverfahren angewandt wird, oft erhebliche wissenschaftliche und technische Kenntnisse voraussetzen, und fordert einen Ausbau seiner Kapazitäten in diesen Bereichen, insbesondere durch eine bessere Zusammenarbeit mit Hochschulen und Forschungszentren;

bessere Präsentation seiner Aktivitäten in der Öffentlichkeit

46. fordert die Einrichtung eines gut ausgestatteten und leicht erreichbaren Info-Zentrums, das spätestens im Oktober 1999 eröffnet werden soll, zu dem die Öffentlichkeit ohne Sicherheitskontrollen und ohne den Zwang zur Teilnahme an einer vollständigen Führung Zugang hat und in dem die Dokumente und das audiovisuelle Material des Parlaments bereitgestellt werden könnten; fordert in diesem Zusammenhang Videokonferenzanlagen in den Einrichtungen des Europäischen Parlaments;

47. begrüsst es, daß eine grössere Palette von Informationsprodukten über das Parlament im Zusammenhang mit den bevorstehenden Europawahlen erarbeitet wird; fordert jedoch eine zusätzliche Ausweitung dieses Angebots in der Zukunft und eine Verstärkung der Bemühungen, die Informationsbroschüren auf bestimmte Zielgruppen, etwa Schulklassen und Jugendgruppen und sonstige spezifische Interessenten, abzustimmen;

48. fordert eine weitere Verbesserung seiner Internet-Site sowie die Festlegung klarer Kriterien für die Zulässigkeit und Präsentation von Materialien des Europäischen Parlaments sowohl in seinem eigenen Intranet als auch im Internet;

verbesserte interinstitutionelle Zusammenarbeit

49. ist der Auffassung, daß die interinstitutionelle Zusammenarbeit nicht nur im Bereich der Informationspolitik verstärkt werden sollte, wie es in seiner obengenannten Entschließung vom 14. Mai 1998 zur Informations- und Kommunikationspolitik in der Europäischen Union betont hat, sondern auch in anderen Bereichen, wo dies zweckdienlich wäre, wie Datenbanken, Informatik und Computerpolitik, elektronische Übermittlung von EU-Dokumenten und Gebäudepolitik;

50. sieht in einer verstärkten interinstitutionellen Zusammenarbeit im Bereich der Asyl-, Einwanderungs- und Freizuegigkeitspolitik ein wichtiges Signal für die Bereitschaft der Mitgliedstaaten, die Mitentscheidung für diese Politikbereiche, wie im Vertrag von Amsterdam vorgesehen, einzuführen;

51. vertritt die Auffassung, daß das Jahresgesetzgebungsprogramm zu einem wichtigeren Instrument der interinstitutionellen Zusammenarbeit werden sollte, wobei die Kommission jedoch genauer angeben müsste, was sie in den einzelnen Politikbereichen zu unternehmen gedenkt, und wobei ein neuer Zeitplan für dessen Prüfung festgelegt werden müsste, so daß nationale und regionale Parlamente die Möglichkeit erhalten, sich vor der näheren Prüfung durch das Parlament und andere Gemeinschaftsinstitutionen dazu zu äussern;

52. fordert eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen ihm und der Kommission im Bereich der Komitologie, um die bestehenden Übereinkommen zur allgemeinen Zufriedenheit zu verbessern und zu gewährleisten, daß beispielsweise ein gemeinsames Numerierungssystem für ihm von der Kommission übermittelte Durchführungsmaßnahmen angewandt wird und Texte auf dem schnellsten Weg übermittelt werden;

53. ist der Auffassung, daß ein revidierter Verhaltenskodex für die Beziehungen Kommission/ Parlament entworfen werden sollte, der die jüngsten Vereinbarungen berücksichtigen müsste und gewährleisten sollte, daß die Kommission unter Wahrung ihrer Selbständigkeit vermehrt auf seine Forderungen eingeht, und daß dieser Verhaltenskodex rechtzeitig für die nächste Kommission in Kraft treten sollte;

54. ist der Auffassung, daß mehr Mobilität und Flexibilität innerhalb des gesamten europäischen öffentlichen Dienstes einschließlich Praktika und verstärkter Austauschprogramme zwischen dem europäischen und dem einzelstaatlichen öffentlichen Dienst dazu beitragen würde, die Professionalität zu erhöhen, die Schranken zwischen den einzelnen Organen des öffentlichen Dienstes abzubauen und das Bewusstsein für europaweite Probleme zu erhöhen;

55. ist der Auffassung, daß es ein langfristig ehrgeiziges Ziel sein könnte, eine einheitliche Struktur im europäischen öffentlichen Dienst zu schaffen, wobei bestimmte Merkmale allen Organen gemeinsam wären und der Mobilität und Flexibilität zugute kämen, ohne daß darüber die besonderen Bedürfnisse und die besondere Kultur jedes Organs vernachlässigt würden;

56. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den Parlamenten und Regierungen der Mitgliedstaaten zu übermitteln.