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Entschließung zur Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuß und den Ausschuß der Regionen über die Entwicklung der Gemeinschaftspolitik im Bereich der öffentlichen Gesundheit (KOM(98)0230 C4-0393/98)

Amtsblatt Nr. C 175 vom 21/06/1999 S. 0135


A4-0082/99

Entschließung zur Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuß und den Ausschuß der Regionen über die Entwicklung der Gemeinschaftspolitik im Bereich der öffentlichen Gesundheit (KOM(98)0230 - C4-0393/98)

Das Europäische Parlament,

* in Kenntnis der Mitteilung der Kommission KOM(98)0230 - C4-0393/98,

* unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. November 1993 zur Politik auf dem Gebiet der Volksgesundheit nach Maastricht ((ABl. C 329 vom 6.12.1993, S. 375.)) und auf alle später von ihm angenommenen Entschließungen zu Fragen in bezug auf und von Bedeutung für die öffentliche Gesundheit,

* unter Hinweis auf die am 28. Oktober 1998 in Brüssel veranstaltete öffentliche Anhörung des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherschutz und das von seiner Generaldirektion Wissenschaft veröffentlichte vorläufige Arbeitsdokument (SACO 102) "Die Gesundheitspolitik der Europäischen Union vor der Jahrtausendwende",

* unter Hinweis auf den Vertrag von Amsterdam,

* in Anbetracht der von Kommissionspräsident Santer am 18. Februar 1997 vor dem Europäischen Parlament abgegebenen Erklärung zu einem "Europa für die Gesundheit",

* in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherschutz (A4-0082/99),

A. in der Erwägung, daß es in Artikel 152 Absatz 1 des Vertrags von Amsterdam (ex-Artikel 129 EGV), der auf eine Ergänzung im Hinblick auf die nationale öffentliche Gesundheitspolitik abzielt, heisst, daß bei der Festlegung und Durchführung aller Gemeinschaftspolitiken und Maßnahmen ein hohes Gesundheitsschutzniveau sichergestellt wird, und daß in Artikel 152 Absatz 4 und 5 ausserdem die Rolle der Mitgliedstaaten bei der medizinischen Versorgung genau definiert ist,

B. unter Hinweis auf die erheblichen Veränderungen in bezug auf die Demographie, die Kommunikation, den Lebensstil, die Altersprofile, die Mobilität, die Normen für die medizinische Versorgung sowie die für die Gesundheit entscheidenden sozialen, wirtschaftlichen und Umweltfaktoren, von denen die EU-Bürger während der Laufzeit des ersten Rahmenprogramms für die öffentliche Gesundheit betroffen waren; in dem Bemühen, aus den Erfahrungen während dieses Zeitraums in bezug auf neu entstehende Krankheiten und gesundheitliche Rahmenbedingungen, insbesondere übertragbare Krankheiten, zu lernen,

C. in Anbetracht der Tatsache, daß nicht alle Empfehlungen seiner obengenannten Entschließung vom 19. November 1993 über die Volksgesundheit umgesetzt worden sind, ebensowenig wie ein ausreichendes Follow-up zu seinen Entschließungen vom 17. April 1996 ((ABl. C 141 vom 13.5.1996, S. 104, 129 und 131.)) zum Europäischen Gesundheitsausweis, zur Alzheimer-Krankheit sowie zur Sicherheit von Blut und zur Selbstversorgung mit Blut in der Gemeinschaft erfolgt ist,

D. mit Blick auf die weitverbreitete Besorgnis in bezug auf bestimmte Aspekte der Durchführung des ersten Rahmenprogramms und die daran geuebte Kritik, unter anderem in Form von Haushaltskürzungen für die Programme, begrenzte verfügbare Mittel für Management, Fehlen einer Koordinierungs- und Evaluierungsstrategie, unzureichende Einbeziehung von Gesundheit in andere Politikbereiche und fehlende interinstitutionelle Verbindung, überdies unzureichender Wissensstand in der Öffentlichkeit und in der Fachwelt über die Rollen, die die Gemeinschaft für die öffentliche Gesundheit spielen kann, trotz grosser und engagierter Anstrengungen des Personals, das gezwungen ist, in räumlicher Entfernung von der zentralen Stelle der eigentlich zuständigen Direktion zu arbeiten,

E. in der Erwägung, daß die gesundheitlichen Auswirkungen der Gemeinschaftspolitiken die Arbeit praktisch aller Generaldirektionen der Kommission beeinflussen können, wobei viele Gemeinschaftspolitiken entweder positive oder negative Auswirkungen auf internationaler oder regionaler Ebene auf die Gesundheit der EU-Bürger haben und die Einführung von Gesundheits- und Umweltverträglichkeitsprüfungen auf allen Stufen der Entscheidungsfindung ein unabdingbarer Teil dieser Prozesse geworden ist,

F. unter Hinweis auf die unbestrittenen Ungleichheiten im Bereich der öffentlichen Gesundheit, des Zugangs zur medizinischen Versorgung und der Freizuegigkeit der Bürger einschließlich der Fachkräfte in der gesamten Gemeinschaft, aber auch auf den gezielten Ansatz bei sozio-ökonomischen Maßnahmen, der ein bewährtes Merkmal der Gemeinschaftspolitiken ist,

G. in der Erwägung, daß die Gesundheitsdienste aller Mitgliedstaaten unter wachsendem finanziellen Druck stehen, daß es daher für die Kommission und den Rat wünschenswert ist, die Setzung realistischer, meßbarer, zeitbezogener und - wo dies von Bedeutung ist - geschlechtsspezifischer Gesundheitsziele zu fördern, um die wichtigsten Gesundheitsrisiken und Krankheiten in Angriff zu nehmen,

H. in der Erwägung, daß im Vertrag von Amsterdam direkte Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung und die Berücksichtigung der für die Gesundheit entscheidenden Faktoren im Vordergrund stehen, während bei den Informationen in bezug auf Epidemiologie, Demographie usw. sowie als Nachweis praktischer Methoden ein beträchtlicher Teil weiterhin auf lokaler, regionaler, nationaler oder internationaler Ebene abgewickelt wird,

I. unter Hinweis auf den wichtigen Beitrag internationaler Organisationen, wie WHO, ÖCD, Weltbank, andere Agenturen und Netzwerke von Nichtregierungsorganisationen, Gewerkschaften, Bildungseinrichtungen und regionale Behörden, und die wesentliche Rolle, die sie über die EU-Grenzen hinaus im Rahmen von Gesundheitsprogrammen spielen, an denen die Gemeinschaft beteiligt ist oder mitarbeitet,

J. in der Erwägung, daß der Erweiterungsprozeß der Europäischen Union, über den derzeit mit den beitrittswilligen Ländern verhandelt wird, für die öffentliche Gesundheit voraussichtlich sowohl in den jetzigen als auch in den künftigen Mitgliedstaaten Vorteile und Herausforderungen mit sich bringen wird,

K. in Kenntnis der Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften zu den Rechten von Bürgern in bezug auf bestimmte medizinische Erzeugnisse und unter Hinweis auf die möglichen Vorteile einer raschen Entwicklung neuer Technologien und pharmazeutischer Erzeugnisse vor dem Hintergrund der Freiheiten des Binnenmarktes,

1. fordert eine positive Auslegung der sich auf die öffentliche Gesundheit beziehenden Bestimmungen des Vertrags von Amsterdam durch den Rat und die Kommission, insbesondere von Artikel 152, unter Beachtung des Stellenwertes des Gesundheitsschutzes im Rahmen des EG-Vertrages und des Subsidiaritätsprinzips, der eine gute Grundlage für eine nachhaltige Entwicklung der Rolle der Gemeinschaft als Partner beim Schutz und bei der Verbesserung der Gesundheit der EU-Bürger bietet, erkennt aber auch die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten für die Organisation und die Bereitstellung von Gesundheitsdiensten und medizinischer Versorgung an; hofft in der Zwischenzeit, daß eine künftige Revision des Vertrags eine stärkere Einbeziehung der Gemeinschaft in die Probleme des Gesundheitsschutzes der EU-Bürger vorsieht;

2. begrüsst die Mitteilung der Kommission als einen konstruktiven Beitrag zu der Debatte über diese nachhaltige Entwicklung; bevorzugt insbesondere die Option eines einzigen strategischen Rahmeninstruments mit einem einzigen Finanzrahmen, hebt jedoch zugleich nachdrücklich hervor, daß es an der Festlegung der Ausrichtung und der finanziellen Ausstattung des Rahmens weiterhin beteiligt sein muß und daß unbedingt geeignete Evaluierungsprozesse vorgesehen werden müssen; teilt die Auffassung, daß innerhalb des Rahmens zweckmässigerweise drei Aktionsschwerpunkte festgelegt werden sollten, und zwar:

a) Verbesserung der Information zur Entwicklung der öffentlichen Gesundheit,

b) die rasche Reaktion auf Gesundheitsgefahren,

c) die Berücksichtigung der für die Gesundheit bestimmenden Faktoren durch Gesundheitsförderung und Prävention,

und fordert die Kommission auf, sobald der Vertrag von Amsterdam ratifiziert ist, unverzueglich detaillierte und begründete Vorschläge zu veröffentlichen, die eine realistische Anzahl von Maßnahmen skizzieren, die innerhalb jedes Aktionsschwerpunkts binnen der fünfjährigen Laufzeit des Rahmens verwirklicht werden können;

3. fordert die Kommission auf, die Auswirkungen der Ernährung auf die Gesundheit näher zu untersuchen, da dies einer der wichtigsten die Gesundheit in der Union beeinträchtigenden Faktoren ist; fordert daher die Kommission auf, sich an den Bemühungen der Mitgliedstaaten und anderen zu beteiligen, um die staatliche Informationspolitik auf diesem Gebiet zu verbessern;

4. bedauert, daß nicht alle Empfehlungen in seinen obengenannten Entschließungen vom 19. November 1993 und vom 17. April 1996 umgesetzt worden sind, und fordert eine interinstitutionelle Revision der unzureichenden Festlegung von Prioritäten für die Ressourcen im Bereich der öffentlichen Gesundheit unter Berücksichtigung der während der Laufzeit des ersten Rahmenprogramms eingetretenen Veränderungen der Bedürfnisse und Erwartungen, und zwar im Zusammenhang mit Vorschlägen für eine verbesserte strategische Abwicklung von Programmen und eine bessere Zuteilung von Mitteln innerhalb der finanziellen Vorausschau;

5. wiederholt noch einmal, daß die Kommission eines ihrer Mitglieder benennen sollte, das speziell für eine Generaldirektion Gesundheit mit Sitz in Brüssel zuständig sein sollte, deren Kapazität ausreicht, um alle Aspekte der Politik im Bereich der öffentlichen Gesundheit zu behandeln und der entsprechend aufgestockte Ressourcen einschließlich besserer gesundheitsbezogener und länderspezifischer Fachkenntnisse zur Verfügung stehen müssten;

6. fordert, die Anstrengungen der Europäischen Union im Bereich der öffentlichen Gesundheit in erster Linie auf die Berücksichtigung der Gesundheit in allen anderen Politikbereichen und auf die Integration von Gesundheitsverträglichkeitsstudien in für die Gesundheit entscheidende Bereiche der EU-Politik zu konzentrieren, wobei Forschung, Landwirtschaft und Ernährung, Verkehr und sozioökonomischen Politiken Vorrang eingeräumt werden muß; insbesondere sollte die Kommission:

a) mehr Berichte über die Einbeziehung der Gesundheit vorlegen, die Gesundheitsverträglichkeitsstudien enthalten müssen,

b) in ihre Arbeitsprogramme einen Hinweis auf alle Vorschläge aufnehmen, die Auswirkungen auf die Gesundheit haben könnten,

c) zusammen mit den Mitgliedstaaten unverzueglich darauf hinwirken, eine kohärente Zusammenarbeit in lokalen, regionalen, nationalen und EG-Politiken mit Auswirkungen auf die Gesundheit zu verstärken, z.B. bei Programmen zugunsten der Regionen,

d) in der ersten Hälfte des Rahmens eine Untersuchung über Methoden der Gesundheitsverträglichkeitsstudien veröffentlichen, die eventuell für den Gebrauch auf verschiedenen Ebenen geeignet sind, und bei Abschluß des Rahmens die Umsetzung und eine Zwischenbewertung anstreben;

7. ist der Ansicht, daß ein wesentliches Ziel der Gemeinschaftsmaßnahmen darin bestehen muß, die Gleichheit im Gesundheitsbereich EU-weit zu fördern, den regionalen Ansatz im Gesundheitswesen zu stärken und die Kohärenz mit den sozioökonomischen Politiken und Programmen zu verbessern, und verlangt umgehend die Bestimmung und Einführung gezielter vorrangiger Gesundheitsbereiche auf der Grundlage von beweiskräftigen Kriterien und in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliederstaaten, regionalen Behörden und Nichtregierungsorganisationen innerhalb der Regelungen des Rahmens; fordert, daß die Kommission frühzeitig Berichte über die Einbeziehung der Gesundheit nutzt, um soziale Ungleichheiten, den Zugang zu Gesundheitsdiensten, Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Freizuegigkeit der Bürger und Möglichkeiten für Fachkräfte des Gesundheitswesens, möglichst effektiv zu lernen und zu praktizieren, in den Mittelpunkt zu stellen;

8. unterstreicht, daß innerhalb der horizontalen Aktionsschwerpunkte die Transparenz und eine eindeutige Festlegung von "Geisseln" und Prioritäten von wesentlicher Bedeutung sind; fordert die Kommission deshalb auf, nach der Ratifizierung des Vertrags von Amsterdam unverzueglich klare Vorschläge für Ziele, Zeitpläne und Aktionsmethoden und -strategien für jeden prioritären Bereich vorzulegen, die im Falle unvorhersehbarer Entwicklungen Flexibilität erlauben, einschließlich ständiger Weiterentwicklung und - wenn angemessen - finanzieller Aufstockung bestehender Programme; einzubeziehen sind, die wichtigsten chronischen Krankheiten, bei denen der Mehrwert einer Tätigkeit auf europäischer Ebene von Nutzen sein kann;

9. betont erneut die Bedeutung der Einführung einer nach Geschlechtern aufgeschlüsselten Einteilung in alle wichtigen Statistiken bezueglich des Zustands und der Entwicklung der Volksgesundheit im Hinblick auf die Ausarbeitung einer wirksamen öffentlichen Gesundheitspolitik;

10. fordert die Kommission und den Rat auf, in bezug auf Informationen über beste Praktiken, Epidemiologie, Dienste, Netze, Risiken und Chancen möglichst viel Freiheit zuzulassen und das Bewusstsein in der Öffentlichkeit, in Fachkreisen und auf legislativer Ebene von der Arbeit und dem Mehrwert der Rolle der Gemeinschaft beim Gesundheitsschutz und seiner Verbesserung zu vergrössern; fordert mit besonderem Nachdruck,

a) daß die Gemeinschaft eine breiter angelegte Informationskampagne in Zusammenarbeit mit nationalen und regionalen Behörden und Nichtregierungsorganisationen durchführt, jedoch unter Vermeidung der Erteilung direkten Gesundheitsunterrichts,

b) eine stärkere Beteiligung von Nichtregierungsorganisationen und eindeutig bestimmbaren und rechenschaftspflichtigen Sozialpartnern wie von Bürger, Pflegepersonal oder Patienten vertretenden Gremien am Entscheidungsprozeß,

c) daß die Kommission, Foren, auch in Partnerschaft mit ihm selbst und den Mitgliedstaaten, veranstaltet, auf denen Berührungspunkte mit interessierten Bürgern und Organisationen verbessert und entwickelt werden können, und die Aufrechterhaltung zugänglicher Netze für die Informationsverbreitung unterstützt,

d) daß diese Foren, die wichtigsten gesundheitsbezogenen Themen deutlich darstellen, einschließlich Ungleichheiten im Gesundheitswesen, Freizuegigkeit, Ausbildung für Gesundheitsarbeiter, beste Praktiken und Standards in der Gesundheitsversorgung, Ethik, Forschung und Technologien;

11. fordert die Kommission auf, einen Rahmen für einen Dialog zwischen allen Beteiligten (Regierungen, Patientenorganisationen, Pharmaindustrie, Gewerkschaften usw.) darüber zu schaffen, wie das rasche Tempo des Wandels gemeinsam bewältigt werden kann;

12. fordert eine stärkere Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen den EU-Organen und im Gesundheitsbereich tätigen internationalen Organisationen, im einzelnen

a) mit UN-Agenturen, insbesondere der WHO, über mitarbeitende Zentren und unter Nutzung von Fachwissen in den Mitgliedstaaten und Agenturzentren,

b) mit Organisationen wie der ÖCD, dem Europarat und der Weltbank,

c) durch den Ausbau des EU-US-Dialogs und durch das Bemühen, Gesundheitspolitiken in Initiativen für Kooperation und Vereinbarungen mit anderen Drittländern und regionalen Gruppierungen einzubeziehen,

d) durch Beteiligung und Verhandlungen mit der WTO,

e) mit Entwicklungsländern und -regionen, insbesondere den AKP-Ländern, in denen EU-Partnerschaftsprojekte und -programme zum Gesundheitsschutz und zu seiner Verbesserung beitragen und in denen die Entwicklung der Innen- und Aussenpolitik kohärent sein muß,

f) mit internationalen professionellen Gesundheits- und Forschungsnetzen;

13. zeigt sich schon vor der Veröffentlichung einer Mitteilung der Kommission über "Gesundheit und Erweiterung" darüber besorgt, daß der Gesundheitszustand in den meisten beitrittswilligen Ländern niedriger als in den EU-Mitgliedstaaten ist und daß einige Gesundheitsrisiken zunehmen; fordert,

a) daß der Rat und die Kommission den mit der Gesundheit zusammenhängenden Verpflichtungen und Faktoren in den Verhandlungen mit den beitrittwilligen Ländern höhere Priorität einräumen, um so die legislativen Funktionen im Gesundheitswesen in diesen Ländern zu stärken,

b) die Entwicklung besserer Austauschmöglichkeiten und Verbindungen zwischen NRO, Sachverständigen für die medizinische Versorgung, Informationssystemen usw.,

c) eine realistische Beurteilung potentieller Probleme und Vorteile als Teil sowohl der Entwicklung des Rahmens als auch der Vorbereitungen auf den Beitritt;

14. fordert den Rat und die Kommission auf, beständig und kohärent internationale Entwicklungen wie die neuen Technologien und Arzneimittel sowie die Fortschritte des Binnenmarktes im Zusammenhang mit den Vorbereitungen für die nächste Regierungskonferenz zu erkennen, zu bewerten und positiv darauf zu reagieren, und mit ihm zusammenzuarbeiten, um eine visionäre führende Rolle zu spielen und praktische Ressourcen bereitzustellen, um die Bedürfnisse und Erwartungen der EU-Bürger zu erfuellen, indem der Zeitraum 2000-2010 zum Europäischen Jahrzehnt für die Gesundheit erklärt wird;

15. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission und dem Rat zu übermitteln.