51999IP0065

Entschließung zur „Prodi-Kommission”

Amtsblatt Nr. C 104 vom 14/04/1999 S. 0106
Amtsblatt Nr. 054 vom 25/02/2000 S. 0049 - 0050


B4-0065, 0109 und 0110/99

Entschließung zur Verbesserung der Haushaltsführung der Kommission

Das Europäische Parlament,

* in Kenntnis der Erklärungen, die die Kommission am 14. Dezember 1998 (Entlastung für den Gesamthaushaltsplan 1996) und am 11. Januar 1999 im Plenum abgegeben hat,

* unter Hinweis auf den Bericht über die Entlastung für den Gesamthaushaltsplan 1996 (A4-0502/98) und seinen Beschluß darüber ((Teil I Punkt 7 des Protokolls vom 17.12.1998.)),

A. in der Erwägung, daß die Bestimmungen des Vertrags von Amsterdam die Kommission ausdrücklich zu mehr Transparenz gegenüber den Bürgern verpflichten,

1. fordert die Einsetzung eines Ausschusses unabhängiger Sachverständiger unter der Ägide des Parlaments und der Kommission, der untersuchen soll, auf welche Weise die Kommission Betrug, Mißmanagement und Günstlingswirtschaft aufdeckt und damit umgeht, wozu auch eine grundlegende Überprüfung der in der Kommission üblichen Praktiken bei der Vergabe aller Verträge mit finanziellen Auswirkungen gehört; fordert, daß der Ausschuß bis zum 15. März 1999 seine Bewertung vorlegt, in erster Linie in bezug auf das Kollegium der Kommissionsmitglieder;

2. betont, daß die Kommission erst spät die Krise anerkannt hat, in die sie im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung der Gemeinschaftshaushaltsmittel und aufgrund mangelnder Transparenz und vernachlässigter Rechenschaftspflicht geraten ist;

3. fordert die Kommission auf, die mutmaßlichen Betrugsfälle vollständig aufzudecken; erwartet von ihr, daß sie im Falle eines Nachweises von Verantwortlichkeiten auf welcher Ebene auch immer entsprechend der Verpflichtung ihres Präsidenten unverzueglich die erforderlichen Maßnahmen ergreift, und fordert, daß in diesem Zusammenhang Artikel 159 und 160 des EG-Vertrags angewandt werden;

4. betont den einzigartigen verfassungsrechtlichen Status der Kommission und die Anforderungen, die im Hinblick auf demokratische Legitimation und Rechenschaftspflicht an sie gestellt werden; ist der Ansicht, daß sie als Institution, die von den europäischen Bürgern relativ weit entfernt ist, in allen Belangen ihrer alltäglichen Verwaltungstätigkeit besonders hohen Anforderungen im Hinblick auf Transparenz und Rechenschaftspflicht gegenüber dem demokratisch gewählten Parlament genügen muß;

5. weist auf die Erklärungen hin, die der Präsident der Kommission im Januar 1995 in seiner Rede zum Amtsantritt in bezug auf die Einführung einer wirklichen Finanzverwaltungskultur abgegeben hat;

6. weigert sich hinzunehmen, daß auf Betrug, Vetternwirtschaft oder Mißwirtschaft lautende Anschuldigungen gegen Kommissionsmitglieder oder andere Personen Mediengerüchten und Spekulationen überlassen bleiben, und fordert nachdrücklich, daß alle in der Presse erhobenen Anschuldigungen im Rahmen ordentlicher behördlicher und gerichtlicher Verfahren formell untersucht werden;

7. sieht erwartungsvoll dem Bericht über die internen Reformen der Kommission entgegen, den der Kommissionspräsident für das Kölner Gipfeltreffen vorbereitet, und plant, auf seiner Mai-Tagung 1999 eine grössere Aussprache über diesen Bericht und die spezifischen Vorschläge der Kommission an das Parlament abzuhalten;

8. ist sich der Tatsache bewusst, daß eine Überarbeitung der Struktur der europäischen Organe erforderlich ist, insbesondere im Hinblick auf die Durchführung der neuen Aufgaben mit denen sich die Europäische Union konfrontiert sieht: Umsetzung der Agenda 2000, Erweiterung der Union um die Bewerberländer, Stärkung der Transparenz, Betrugsbekämpfung usw.; ist diesbezueglich der Auffassung, daß bereits jetzt das von der Haushaltsbehörde beschlossene Nullwachstum der Stellenpläne der Organe sachlich überprüft werden sollte;

9. fordert konkrete Vorschläge im Hinblick auf eine weitreichende Reform der Verwaltungspraxis der Kommission; fordert, daß die Kommission ihm bis zum 15. März 1999 eine Reihe detaillierter Vorschläge vorlegt, einschließlich der Mechanismen, durch die die aktive Kontrolle durch das Parlament gewährleistet werden soll, und mit einem genauen Zeitplan für folgende Maßnahmen:

* Verwirklichung des Vorschlags des Präsidenten des Europäischen Rates, eine Gruppe hochrangiger Vertreter des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission einzusetzen mit dem Ziel, die Vorschläge zur unverzueglichen Schaffung eines neuen Amts für Betrugsbekämpfung, das nicht der politischen Kontrolle der Kommission unterstehen soll, zu prüfen und anzunehmen;

* sofortige Veröffentlichung des vollständigen Texts der Interessenerklärung aller Kommissionsmitglieder, der jährlich aktualisiert werden muß;

* Übermittlung an das Parlament der drei Verhaltenskodizes für die Arbeit der Kommissionsmitglieder, die Beziehungen zwischen den Kommissionsmitgliedern, ihren Kabinetten und den Dienststellen und die für die Beamten geltenden Grundsätze unter Berücksichtigung der Frage der Mitwirkung von Angehörigen und persönlichen Bekannten im beruflichen Tätigkeitsbereich;

* Abschluß einer formellen Vereinbarung über vertrauliche Verfahren (unter voller Berücksichtigung aller noch anhängigen Fragen), um das Recht des Parlaments auf alle notwendigen Auskünfte der Kommission im Hinblick auf das Entlastungsverfahren und andere Aspekte der Rechenschaftspflicht in Management- und Verwaltungsangelegenheiten zu stärken; Festschreibung und weitere Ausgestaltung dieser Regelung im Rahmen einer interinstitutionellen Vereinbarung; mögliche Einbeziehung dieses Aspekts in die Reform der Haushaltsordnung;

* Änderung des Beamtenstatuts, um rasche und angemessene Disziplinarmaßnahmen zu gewährleisten, einschließlich der Entlassung in Fällen, in denen Betrug oder schwerwiegende Pflichtversäumnisse, die zu Mißwirtschaft führen, nachgewiesen werden;

10. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommißsion, dem Rat und dem Rechnungshof zu übermitteln.