51999DC0630

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank und den Wirtschafts- und Sozialausschuß - Aktionsrahmen für Finanzdienstleistungen - Fortschrittsbericht /* KOM/99/0630 endg. */


BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DIE EUROPÄISCHE ZENTRALBANK UND DEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS - AKTIONSRAHMEN FÜR FINANZDIENSTLEISTUNGEN FORTSCHRITTSBERICHT

AKTIONSRAHMEN FÜR FINANZDIENSTLEISTUNGEN.

Fortschrittsbericht

Einleitung

Der Europäische Rat (in Köln) und das Europäische Parlament haben sowohl den Inhalt des Aktionsrahmens für Finanzdienstleistungen [1] als auch seine Dringlichkeit bestätigt. Im Aktionsrahmen wird im einzelnen dargelegt, welche Schritte unternommen werden müssen, damit sich der Nutzen des Euro voll entfalten kann und Stabilität und Wettbewerbsfähigkeit der EU-Finanzmärkte nachhaltig gewährleistet werden. Der Rat hat die Kommission aufgefordert, über die erreichten Fortschritte regelmässig Bericht zu erstatten, und zwar erstmals vor Ablauf der Jahres 1999. Dieser erste Bericht an Rat und Parlament bezieht sich auf das in den ersten sechs Monaten (bis zum 10. Oktober) seit Annahme des Aktionsrahmens Erreichte. In Anbetracht der kurzen Periode seit Verabschiedung des Aktionsplanes konzentriert sich dieser Bericht insbesondere auf den rechtlichen Fortschritt, der gemacht wurde. Im Anhang befindet sich eine detaillierte Übersicht über die einzelnen Handlungsschwerpunkte. Der zweite Fortschrittsbericht soll dem ECOFIN-Rat und dem Europäischen Parlament Mitte 2000 vorgelegt werden : er wird eine Einschätzung bezueglich des Fortschritts, der Richtung und der Ergebnisse der Integration des EU-Finanzdienstleistungssektors und den Beitrag daraus zu Wachstum und Beschäftigung in der Gemeinschaft beinhalten.

[1] Finanzdienstleistungen - Umsetzung des Finanzmarktrahmens: Aktionsplan. Mitteilung der Kommission vom 11.5.1999; KOM(1999)232.

Mechanismen und Verfahren

Für die Umsetzung des Aktionsrahmens ist es von entscheidender Bedeutung, welche Mechanismen hierzu zur Verfügung stehen. Entsprechend den im Aktionsrahmen entwickelten Konzepten hat die Kommission in den letzten sechs Monaten folgende Strukturen geschaffen:

· Die Politische Gruppe für Finanzdienstleistungen (FSPG, Financial Services Policy Group) mit den persönlichen Vertretern der Wirtschafts- und Finanzminister hat ihre Funktion als ein Gremium wieder aufgenommen, das zwischen den einzelstaatlichen Ministerien, die an der Regelung des Finanzdienstleistungsbereichs mitwirken, Konsens herstellen soll. Seit Annahme des Aktionsrahmens ist die FSPG zweimal zusammengetreten und hat die Kommission bei der Beurteilung der Fortschritte und der Vorbereitung dieses Berichts unterstützt.

· Mit Vertretern des Europäischen Parlaments fanden erste informelle Gespräche statt, bei denen es um die Modalitäten der frühzeitigen Erörterung wichtiger neuer Regelungskonzepte mit den Parlamentariern ging.

· Repräsentative Branchengremien auf EU-Ebene präsentierten jeweils eine Auswahl von Sachverständigen, die der Kommission bei der Beurteilung bestimmter im Aktionsrahmen angesprochener technischer Fragen helfen sollen. Diese "Forumgruppen", die sich aus Marktexperten zusammensetzen, befassen sich zunächst mit Fragen im Zusammenhang mit: Marktmanipulation; der Aktualisierung der Wertpapierdienstleistungsrichtlinie; Verwendung von Sicherheiten; Kundeninformation im Finanzdienstleistungs-Mengengeschäft; und Unterschieden zwischen den Rechtsvorschriften verschiedener Mitgliedstaaten, die den grenzueber greifenden Absatz von Finanzprodukten behindern. Weitere Diskussionsgruppen können später eingerichtet werden.

Gewisse Fortschritte bei der Umsetzung des Aktionsrahmens

Die Herausforderung, die der Aktionsrahmen für alle Institutionen der Gemeinschaft festsetzt, ist beträchtlich. Dies verlangt intensive und anhaltende Maßnahmen, wenn wir den engen Zeitrahmen einhalten wollen, den der, einem schnellen Wandel unterliegende Dienstleistungssektor, fordert. Die ersten Monate brachten einen willkommenen Fortschritt. Die Kommission hat bereits ihre Mitteilung zu Pensionsfonds herausgegeben und ist dabei, den Entwurf einer Richtlinie vorzubereiten und nahm den Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung der Geldwäsche-Richtlinie an. In bezug auf die Firmenkundenmärkte (Großkundenmärkte) sind die Arbeiten im Rahmen von FESCO und dem Kontaktausschuß für Rechnungslegung gut vorangeschritten und halten sich innerhalb des im Aktionsrahmen genannten Zeitplans. Die Kommission hat jüngst auch ihre Mitteilung zur Implementierung des Aktionsrahmens für Risikokapital herausgegeben. Die Kommission wird ihre Anstrengungen auf dem Gebiet der Rechnungslegungsgrundsätze verstärken und wird Vorschläge zur Verbesserung der regulatorischen Zusammenarbeit zwischen Wertpapieraufsehern präsentieren. Auch in bezug auf die Herstellung offener und sicherer Privatkundenmärkte (Mengengeschäftmärkte) sind die Fortschritte zufriedenstellend. Über die Fernabsatzvorlage für Finanzdienstleister laufen nunmehr auch die Gespräche im Rat und im Europäischen Parlament. Die Erstellung eines Legislativvorschlags über Versicherungsvermittler ist angelaufen, desgleichen die Arbeiten an verschiedenen Mitteilungen (Kundeninformation, Versicherungen) und einem Grünbuch über den elektronischen Geschäftsverkehr und Finanzdienstleistungen. Auch die Arbeiten über Aufsichtsregeln sind vorangekommen. Der Vorschlag für eine E-Geld-Richtlinie kommt in Rat und Parlament vorwärts. Die parallel mit dem Basler G-10-Ausschuß für Bankenaufsicht durchgeführte Prüfung der Eigenkapitalanforderungen für Banken sowie die Arbeiten über die Solvabilitätsanforderungen für Versicherungsunternehmen und die Aufsichtsregeln für Finanzkonglomerate laufen zeitplangemäß. Die Annahme einer Kommissionempfehlung über die Offenlegung von Finanzinstrumenten steht kurz bevor. Ferner laufen auch die Arbeiten über allgemeinere Voraussetzungen für das Funktionieren des Binnenmarkts im Hinblick auf direkte Besteuerungweiter. Die Besprechungen der Vorschläge der Kommission zur Mindestbesteuerung von Spareinkünften gehen im Rat mit voller Geschwindigkeit weiter und es wird gehofft, daß eine politische Einigung vor Jahresende zustandekommt. Dasselbe gilt, mutatis mutandis, für die Arbeit der Arbeitsgruppe des Rates bezueglich der Implementierung der Leitlinien für Unternehmensbesteuerung. Nach ersten fruchtbaren Gesprächen, inter alia in der Steuerpolitikgruppe, wird die Arbeit an der Besteuerung von zusätzlichen Pensionszahlungen und Finanzdienstleistungen im allgemeinen in 2000 mit Vorrang fortgesetzt. . Ein Kommissionsvorschlag für zusätzliche Pensionszahlungen ist bereits in Vorbereitung.

Stärkere Anstrengungen erforderlich

Der Druck, um Fortschritte zu machen, erfordert ein anhaltendes Echo aller Institutionen. Parlament und Rat wurden innerhalb des Aktionsrahmens ersucht, alles in ihren Kräften stehende zu tun, um einen raschen Erlaß und die Umsetzung einzelner Legislativmaßnahmen zu gewährleisten. Nur wenn der entschiedene politische Wille aller Institutionen und Handelnden, die erforderlichen Ressourcen bereitzustellen, vorhanden ist, können die Arbeiten innerhalb des ehrgeizigen Zeitplans, der abgesteckt wurde, abgeschlossen werden. Mangel an Fortschritten wird vor allem in folgenden Bereichen deutlich:

( Zum Vorschlag für eine Richtlinie über Übernahmeangebote ist es im Rat immer noch nicht zu einer politischen Einigung gekommen, die die Verabschiedung der Vorlage ermöglichen würde. Das Haupthindernis besteht weiterhin darin, daß eine für Spanien und das Vereinigte Königreich akzeptable Lösung für den Status von Gibraltar in dem Richtlinientext gefunden werden muß.

( Der Richtlinienvorschlag über die Sanierung und Liquidation von Kreditinstituten ging Rat und Parlament 1985 zu. Daß Fortschritte bisher ausblieben, liegt daran, daß eine für Spanien und das Vereinigte Königreich akzeptable Lösung für die Sanierungs- und Liquidationsverfahren in Gibraltar gefunden werden muß.

( Trotz mehrfacher politischer Zusagen auf höchster Ebene gibt es nur wenige Fortschritte beim Statut der Europäischen Aktiengesellschaft , was sich auch auf zwei andere gesellschaftsrechtliche Vorlagen auswirkt (10. Gesellschaftsrechtrichtlinie und 14. Gesellschaftsrechtrichtlinie).

( Die Erstellung einer Kommissionsmitteilung über klare und verständliche Kundeninformation hängt von der Entwicklung von Verhaltensempfehlungen (best practices) durch die Branche ab. Die bei den Arbeiten innerhalb der Branche aufgetretenen Verzögerungen könnten bald überwunden sein. Die Kommission hat auch eine "Forumgruppe" mit Vertretern der Branche und der Verbraucher eingerichtet, um hier Fortschritte zu erzielen.

( Die Kommissionsmitteilungen über den Zahlungsverkehr im Binnenmarkt und Vorbeugung gegen Betrug und Fälschung in Zahlungssystemen sollen bis Ende des Jahres erscheinen. Die bei ihrer Annahme eingetretene kurze Verzögerung ist administrativ bedingt, nämlich durch den Wechsel der Kommission im Sommer.

Gesamtwertung:

Der Aktionsplan Finanzdienstleistungen hat eine neue Dringlichkeit und auch Schwung in die Aufgabe gebracht, einen einheitlichen Finanzmarkt zu schaffen. Es gibt nunmehr Einvernehmen auf höchster politischer Ebene darüber, um was es geht - eine unerwartete Gelegenheit, moderne und effiziente Finanzmärkte zu schaffen, die den europäischen Unternehmen, Sparern und Investoren zunutze sind. Seit der Verabschiedung des Aktionsplanes auf dem Europäischen Gipfel in Köln vor sechs Monaten sind maßvolle, dafür aber greifbare Fortschritte erzielt worden in folgenden Bereichen:

· Basis-Arbeiten für spezielle Initiativen im Aktionsplan und Mobilisierung von Eingaben von Marktteilnehmern und anderen wichtigen Komponenten (Verbraucher, Benutzer)

· Verhandlungen und Verabschiedung von Gesetzen: Rat und Parlament haben ihre Bemühungen verdoppelt, um den Fortschritt zu sichern in einer Vielzahl von Vorschlägen, bei denen bereits seit geraumer Zeit Stillstand in den Verhandlungen herrscht. Diese Bemühungen waren nicht immer von Erfolg gekrönt, aber mit fortgesetztem Bemühen könnten innerhalb weniger Monate einige sehr bedeutsame Initiativen verabschiedet werden wie beispielsweise die 13. Richtlinie zum Gesellschaftsrecht und die Richtlinie über die Sanierung und Liquidation von Versicherungsunternehmen. Ein wichtiges Hindernis für den politischen Erfolg von wichtigen Initiativen war weiterhin das Fehlen einer Lösung für zwei Mitgliedsstaaten (Spanien und UK) bezueglich jeglicher direkter oder indirekter Einbeziehung von Gibraltar oder dessen Status in der vorgeschlagenen Gesetzgebung. Ein Andauern dieses Stillstandes erzeugt hohe Kosten bei der Entwicklung eines einheitlichen Finanzmarktes. Bleibt zu hoffen, daß die beiden betroffenen Mitgliedsstaaten zu praktischen Lösungen finden, um den Durchbruch zu schaffen.

In den nächsten sechs Monaten wird die Hauptlast im wesentlichen bei den Dienststellen der Kommission liegen, um mit einer Reihe von wichtigen Maßnahmen voranzukommen entsprechend dem im Aktionsplan vorgesehenen Zeitplan (Pensionsfonds, Grünbuch zur Nachbesserung der Wertpapierdienstleistungsrichtlinie (ISD), Aktualisierung der EU-Strategie auf dem Gebiet der Rechnungslegung, Grünbuch zum elektronischen Geschäftsverkehr). Zusätzlich zur Vorbereitung spezieller Initiativen, die im Aktionsplan enthalten sind, muß die Union ihre Strategie weiterentwickeln im Lichte der fortschreitenden strukturellen Veränderungen der Finanzmärkte. Diskussionen in der FSPG und anderen Gremien in den kommenden Monaten werden sich auf folgende Bereiche konzentrieren:

· EU-weiter Handel von Wertpapieren. Es sind besondere Anstrengungen nötig, um Emittenten die Möglichkeit zu geben, Kapital EU-weit aufzulegen. Dies erfordert eine abgestimmte Aktion auf der Seite der Nachfrager (Markttransparenz, Information) und der Anbieter (klares und gemeinsames Verständnis von genehmigten Aktivitäten, Produkten und Vermittlern und effektive Zusammenarbeit bei der Marktüberwachung).

· Entstehen von international tätigen Konglomeraten als Hauptstütze des europäischen Finanzsystems. Dabei drängen sich Fragen nach einem adäquaten europäischen Aufsichtsrahmen in den Vordergrund.

· Ausnutzen des kommerziellen Potentials im Bereich des elektronischen Geschäftsverkehrs im Handel von Finanzdienstleistungen in einer Weise, die einen effektiven Schutz des einzelnen Verbrauchers sicherstellt.

ANHANG

Fortschritte bei der umsetzung des aktionsrahmens für finanzdienstleistungen

Im folgenden wird ein erster Überblick über die Fortschritte gegeben, die bei den im Aktionsrahmen für Finanzdienstleistungen (KOM(1999) 232) aufgeführten Arbeiten erzielt worden sind. Stichtag ist der 10. Oktober 1999. Ein Stern (() bezeichnet Arbeiten, die erfolgreich abgeschlossen wurden. Ein Kreuz (() bezeichnet Arbeiten, bei denen den Terminzielen des Aktionsrahmens teilweise entsprochen wurde. Ein Minus-Zeichen (-) gibt an, bei welchen Arbeiten die Fortschritte enttäuschend sind.

In der tabellarischen Übersicht wird der gegenwärtige Stand der Arbeiten resümiert und angegeben, inwieweit die Gemeinschaftsorgane und Mitgliedstaaten nach Auffassung der Kommission den Zielen des Aktionsrahmens nachkommen. Die letzte Spalte enthält, sofern angebracht, Bemerkungen zu den Schritten, die als nächste zu unternehmen wären.

STRATEGISCHES zIEL 1: einheitlicher eu-firmenkundenmarkt

(GROSSKUNDENMARKT)

EU-weite Kapitalbeschaffung

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Schaffung eines gemeinsamen Rechtsrahmens für integrierte Wertpapier- und Privatmärkte::

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Einheitliche Abschlüsse für Aktiengesellschaften:

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Eindämmung des Systemrisikos bei der Wertpapierabrechnung:

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Sicheres und transparentes Umfeld für grenzuebergreifende Umstrukturierungen

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Binnenmarkt für Anleger::

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STRATEGISCHES ZIEL 2: OFFENE UND SICHERE PRIVATKUNDENMÄRKTE (MENGENGESCHÄFTMÄRKTE)

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StrategiSCHES ZIEL 3: MODERNE AUFSICHTSREGELN UND ÜBERWACHUNG

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ALLGEMEINES ZIEL: UMFASSENDERE VORAUSSETZUNGEN

FÜR EINEN OPTMALEN FINANZBINNENMARKT

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>