51999AR0465

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zum «Europäischen Jahr der Sprachen 2001»

Amtsblatt Nr. C 156 vom 06/06/2000 S. 0033 - 0039


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zum "Europäischen Jahr der Sprachen 2001"

(2000/C 156/06)

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN,

aufgrund des von der Europäischen Kommission vorgelegten "Vorschlags für einen Beschluß des Europäischen Parlaments und des Rates über das Europäische Jahr der Sprachen 2001" (KOM(1999) 485 endg.),

aufgrund des Beschlusses der Europäischen Kommission vom 25. Oktober 1999 und des Beschlusses des Rates vom 30. November 1999, den Ausschuß der Regionen gemäß Artikel 149 und Artikel 150 des EG-Vertrags mit diesem Thema zu befassen,

aufgrund des Beschlusses seines Präsidiums vom 15. September 1999, die Fachkommission 7 "Bildung, Berufsbildung, Kultur, Jugend, Sport, Bürgerrechte" mit der Erarbeitung einer Stellungnahme zu diesem Thema zu beauftragen,

gestützt auf den von der Fachkommission 7 am 3. Dezember 1999 angenommenen Entwurf einer Stellungnahme (CdR 465/99 rev. 1) (Berichterstatter: Herr Pella, I-PPE),

IN ERWAEGUNG NACHSTEHENDER GRÜNDE:

In der Präambel des EG-Vertrags heißt es, daß die Mitgliedstaaten "entschlossen sind, durch umfassenden Zugang zur Bildung und durch ständige Weiterbildung auf einen möglichst hohen Wissensstand ihrer Völker hinzuwirken",

In Artikel 18 EG-Vertrag ist das Recht jedes Unionsbürgers festgelegt, "... sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten ... frei zu bewegen und aufzuhalten". Für die uneingeschränkte Ausübung dieses Rechts sind Fremdsprachenkenntnisse unerläßlich,

In den Schlußfolgerungen des Rates vom 12. Juni 1995 wird betont, daß "nach Auffassung des Rates ... die Vielfalt der Sprachen erhalten und die Mehrsprachigkeit in der Union bei unterschiedsloser Respektierung der Sprachen der Union im Sinne des Subsidiaritätsprinzips gefördert werden (sollte)." Durch den Beschluß 2493/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, der am 23. Oktober 1995 gefaßt wurde und in dem das Jahr 1996 zum Europäischen Jahr des lebensbegleitenden Lernens erklärt wurde, hat man herausgestellt, welch große Rolle dem lebenslangen Lernen bei der Entwicklung von Fähigkeiten, einschließlich sprachlicher Kompetenzen, während des gesamten Lebens zukommt,

Das SOKRATES-Programm, das am 14. März 1995 durch den Beschluß 819/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates aufgestellt und am 23. Februar 1998 durch den Beschluß 576/98/EG abgeändert wurde, sieht vor, die Kenntnis der Sprachen der Union zu fördern und damit zu einem besseren gegenseitigen Verständnis und einer stärkeren Solidarität zwischen den Völkern der Union beizutragen,

Das am 6. Dezember 1994 durch den Beschluß 94/819/EG des Rates aufgestellte Programm LEONARDO DA VINCI hat auf der Grundlage der Ergebnisse des LINGUA-Programms Aktivitäten zur Entwicklung sprachlicher Fähigkeiten als Teil von Maßnahmen der beruflichen Bildung unterstützt. Diese Unterstützung wird in der zweiten Phase des Programms LEONARDO DA VINCI fortgeführt, die durch den Beschluß 99/382/EG des Rates vom 26. April 1999 eingeleitet wurde,

Durch die Entscheidung des Rates 96/664/EG vom 21. November 1996 wurde ein mehrjähriges Programm zur Förderung der sprachlichen Vielfalt der Gemeinschaft in der Informationsgesellschaft angenommen,

Die Sprachenvielfalt in Europa ist ein Kulturgut, das es zu bewahren gilt;

verabschiedete auf seiner 32. Plenartagung vom 16. und 17. Februar 2000 (Sitzung am 17. Februar) folgende Stellungnahme.

1. Einleitung

1.1. Inhalt des europäischen Jahres der Sprachen

1.1.1. Der Ausschuß der Regionen hat den Vorschlag der Europäischen Kommission für den Beschluß, das Jahr 2001 zum Europäischen Jahr der Sprachen auszurufen, mit Befriedigung zur Kenntnis genommen.

1.1.2. Diese Befriedigung rührt daher, daß die Kommission schon bei zahlreichen Gelegenheiten anerkannt hat, daß die kulturelle Vielfalt der Mitgliedstaaten den eigentlichen kulturellen Reichtum der EU ausmacht.

1.1.3. Um die strategische Bedeutung zu verstehen, die der Ausrufung des Europäischen Jahres der Sprachen 2001 bei der Verwirklichung einer echten, gut funktionierenden Union der europäischen Völker zukommt, muß man bedenken, daß die gesprochene Sprache der Mitglieder einer Gemeinschaft das wesentliche Kennzeichen einer kulturellen Identität ist.

1.1.4. In dem Weißbuch der Kommission von 1995 "Allgemeine und berufliche Bildung - Lehren und Lernen - Auf dem Weg zur kognitiven Gesellschaft" wurde als allgemeines Ziel Nr. 4 festgelegt, daß jeder Bürger drei Gemeinschaftssprachen beherrschen sollte. Im Grünbuch der Kommission von 1996 "Allgemeine und berufliche Bildung, Forschung: Hindernisse für die grenzüberschreitende Mobilität" findet sich die Schlußfolgerung: "Das Erlernen von wenigstens zwei Gemeinschaftssprachen ist zu einer unabdingbaren Voraussetzung dafür geworden, daß die Bürger der Union die beruflichen und persönlichen Möglichkeiten nutzen können, die ihnen der Binnenmarkt bietet", denn um eine andere Kultur kennenzulernen, muß man zunächst die in jenem Kulturraum gesprochene Sprache können.

1.1.5. Abgesehen von der notwendigen Bewertung, ob eine Person objektiv die Möglichkeit hat, zwei EU-Sprachen zu lernen - eine Möglichkeit, die nach Ansicht des Ausschusses in vielen Fällen schwer zu verwirklichen sein wird -, besteht die wesentliche Botschaft, die es in allen Mitgliedstaaten zu verbreiten gilt, in dem Grundsatz, daß die Kenntnis einer anderen Kultur zunächst Kenntnisse der in jenem Kulturraum gesprochenen Sprache voraussetzt.

1.2. Bestehende Gemeinschaftsmaßnahmen zur Förderung des Fremdsprachenunterrichts im Rahmen der allgemeinen und beruflichen Bildung: Ähnlichkeiten und Unterschiede bei der Verfolgung gleichgelagerter Ziele in den Programmen SOKRATES und LEONARDO

1.2.1. Die Europäische Union hat bereits spezifische Programme in die Wege geleitet, die auf eine stärkere wirtschaftliche und soziale Integration der Mitgliedstaaten abzielen: das SOKRATES-Programm und das LEONARDO-DA-VINCI-Programm, mit denen u. a. der Erwerb von Fremdsprachenkenntnissen gefördert werden soll.

1.2.2. SOKRATES sieht hinsichtlich des Fremdsprachenerwerbs eine EU-Unterstützung für die Erstausbildung und berufliche Weiterbildung von Sprachlehrern, für die Erstellung neuer Lehrmaterialien und für gemeinsame Bildungsprojekte einschließlich des Schüleraustausches vor.

1.2.3. Das LEONARDO-DA-VINCI-Programm fördert den Erwerb von Sprachkenntnissen mit beruflicher Ausrichtung durch transnationale Pilotprojekte und Austauschprogramme. Beide Programme räumen den weniger verbreiteten, gelehrten und gelernten Sprachen Priorität ein.

1.2.4. Die Initiativen, die im Kommissionsvorschlag als am geeignetsten betrachtet werden, um im Europäischen Jahr der Sprachen umgesetzt zu werden, stimmen in einigen Aspekten mit den Zielen der beiden o. g. Programme überein, unterscheiden sich jedoch in anderen Aspekten radikal von diesen.

1.2.5. Im Jahr 2001 sollen alle EU-Sprachen gefördert werden, insbesondere jene, die heute nicht weit verbreitet sind, und auch die Minderheitensprachen; dies stimmt mit dem Grundsatz überein, der die Schlüsselbotschaft des Europäischen Jahres sein soll, nämlich daß allen Sprachen der gleiche Rang zukommt.

1.2.6. In dieser Hinsicht besteht somit z. T. Kontinuität zu den laufenden Programmen, wobei jedoch SOKRATES und LEONARDO nur die Amtssprachen der Gemeinschaft sowie Irisch und Luxemburgisch zum Gegenstand haben. Ein Unterschied besteht allerdings bei den Zielgruppen.

1.2.7. So sind die Maßnahmen im Rahmen von SOKRATES und LEONARDO aufgrund der beschränkten verfügbaren Mittel auf genau festgelegte Zielgruppen der EU-Bevölkerung begrenzt (Lehrer, Ausbilder, Schüler und Studenten, Entscheidungsträger und Hochschullehrer), im Rahmen des Europäischen Jahres der Sprachen richten sie sich hingegen an die breite Öffentlichkeit.

1.2.8. Dieser Aspekt macht das Europäische Jahr der Sprachen zu einer der größten Maßnahmen der europäischen Integration, die je auf Gemeinschaftsebene durchgeführt wurden.

1.2.9. Der Ausschuß hat bereits seine uneingeschränkte Zustimmung zur Durchführung der Programme SOKRATES und LEONARDO im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zum Ausdruck gebracht. In der zweiten Phase des SOKRATES-Programms soll eine neue Maßnahme die Sprachenvielfalt fördern und die Qualität des Unterrichts und des Erwerbs von Sprachen verbessern. In der zweiten Phase des LEONARDO-Programms sollen auch der Bekanntheitsgrad der Sprachen und die dem Sprachunterricht beigemessene Priorität weiter verstärkt werden. Der Ausschuß erhofft sich eine vollständige Verzahnung der zweiten Phase dieser beiden Programme im Jahr 2000 mit der Vorbereitungsphase des Europäischen Jahres der Sprachen 2001.

2. Allgemeine Bemerkungen

2.1. Ziele und Gründe der Maßnahme

2.1.1. Der Ausschuß ist mit den Zielen des Europäischen Jahres der Sprachen und den vorgeschlagenen Durchführungsmaßnahmen grundsätzlich einverstanden. Die Grundziele sind folgende:

- der Bevölkerung der Europäischen Union stärker bewußt zu machen, welchen Reichtum die sprachliche Vielfalt in der Europäischen Union darstellt;

- einer möglichst großen Zahl von Menschen nahezubringen, welche Vorteile Kenntnisse in mehreren Fremdsprachen mit sich bringen, nämlich vor allem die konkrete Nutzung der Freizügigkeit innerhalb der Union, die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft auf dem Weltmarkt;

- anzuregen zur lebensbegleitenden Aneignung von Sprachkenntnissen und sprachbezogenen Fähigkeiten;

- Informationen zu sammeln und zu verbreiten, die den Sprachunterricht und das Erlernen von Fremdsprachen betreffen.

2.1.2. Grund für die Initiative ist das Bestreben, folgende im EU-Vertrag niedergeschriebene Grundsätze zu verwirklichen:

- Förderung der gegenseitigen Kenntnis der Kulturen, deren Vielfalt den wahren Reichtum Europas ausmacht;

- Förderung der Freizügigkeit der Bürger innerhalb der Europäischen Union.

2.2. Zielgruppen

2.2.1. Das Europäische Jahr der Sprachen ist vor allem darauf ausgerichtet, möglichst vielen Bürgern, d. h. der breiten Öffentlichkeit, unabhängig von ihrem Alter, der Gesellschaftsschicht und dem Bildungsniveau, die Vorteile des Sprachenlernens nahezubringen. Diese breite Zielgruppe umfaßt beispielsweise:

- Einwohner bestimmter Regionen oder Sprecher bestimmter Sprachen;

- Menschen, die an Sprachgrenzen leben;

- bestimmte Berufsgruppen;

- Schulkinder;

- Eltern schulpflichtiger Kinder;

- Sozialpartner;

- Arbeitslose.

Der Ausschuß betont, daß auch Behinderte einbezogen werden müssen.

2.3. Beschreibung der vorgesehenen Maßnahmen

2.3.1. Großangelegte Maßnahmen

2.3.1.1. Der Ausschuß begrüßt den Vorschlag, als eine der Initiativen des Europäischen Jahres "Sprachentage" mit spektakulären Veranstaltungen durchzuführen, sowie den Vorschlag, die Lehranstalten, an denen Sprachenunterricht erteilt wird, aufzufordern, "Tage der offenen Tür" zu veranstalten. Positiv ist, daß in allen Mitgliedstaaten eine Reihe gemeinsamer Initiativen realisiert werden sollen, beispielsweise zur Eröffnung und zum Abschluß des Europäischen Jahres.

2.3.1.2. Der Ausschuß erachtet es als notwendig, die spektakulären Veranstaltungen so zu organisieren, daß sie nicht aus dem Zusammenhang gerissen werden und damit ungeeignet sind, die breite Öffentlichkeit anzusprechen. Sie müssen eher vergnügsam und interaktiv als lehrreich sein und beispielsweise Darbietungen in verschiedenen Sprachen umfassen. Für die großangelegten Initiativen sollte eine angemessene Fernsehberichterstattung gewährleistet werden.

2.3.1.3. Der Ausschuß erachtet es als positiv, daß viele der Maßnahmen und Aktivitäten der Gemeinschaft, die im Lauf des Europäischen Jahres durchgeführt werden sollen, keine spezifischen Sprachen betreffen, sondern vielmehr eine allgemeine Botschaft übermitteln sollen, in der die sprachliche Vielfalt gefeiert und Interesse für das Sprachenlernen im allgemeinen geweckt werden soll.

2.3.2. Spezifische Maßnahmen

2.3.2.1. Folgende spezifische Maßnahmen sind vorgesehen:

- Entwurf eines Logos, das für die Zielgruppen sofort erkenntlich ist, und eines knappen und eindringlichen Slogans, der auf die verschiedenen Sprachen und Kulturen abgestimmt ist; die Kommission will sich dafür einsetzen, das Logo in Zusammenarbeit mit dem Europarat zu kreieren; verwendet werden kann dieses Logo sowohl für Projekte, die von der EG mitfinanziert werden, als auch für gänzlich von lokalen Einrichtungen finanzierte Projekte, die jedoch mit den Zielen des Europäischen Jahres der Sprachen übereinstimmen;

- der Einsatz des Fernsehens scheint das ideale Instrument für die anfängliche Arbeit der Sensibilisierung der Öffentlichkeit zu sein; aufgrund der Kosten scheint der direkte Kauf von Werbezeit nicht in Frage zu kommen, doch ist nicht auszuschließen, daß gratis Sendezeit zur Verfügung gestellt wird;

- Durchführung europäischer Wettbewerbe für schulpflichtige Jugendliche und für Erwachsene;

- Einrichtung einer Website, die ausschließlich Informationen über das Europäische Jahr der Sprachen enthält; diese Website soll alles Informationsmaterial enthalten, das im Zusammenhang mit dieser Initiative veröffentlicht wird, Links zu den Websites der Kommission, des Europarates und einzelstaatlicher Einrichtungen enthalten und Formen der Interaktion mit dem Publikum anbieten;

- Veranstaltung von Messen und Ausstellungen;

- Interviews und Pressekonferenzen;

- Plakate, Faltblätter und Broschüren für das breite Publikum; die für die Plakatkampagne erforderliche Fläche soll von den interessierten Unternehmen und Einrichtungen gratis zur Verfügung gestellt werden;

- direkte Beteiligung bekannter und hochrangiger Persönlichkeiten, die den Zielen des Europäischen Jahres der Sprachen ihre Stimme leihen.

2.4. Zusammenarbeit mit dem Europarat und den beitrittswilligen Ländern

2.4.1. Der Ausschuß hofft auf eine fruchtbare Zusammenarbeit zwischen der EU und dem Europarat. Er begrüßt insbesondere die Möglichkeit, bei der Förderung des europäischen Jahres mit dem "Kongreß der Gemeinden und Regionen Europas" des Europarates zusammenzuarbeiten. Hinsichtlich des allgemeinen Managements des Europäischen Jahres wird hervorgehoben, wie wichtig nicht nur eine enge tägliche Zusammenarbeit zwischen der Kommission und dem Sekretariat des Europarates ist, sondern auch die Abhaltung regelmäßiger gemeinsamer Koordinierungssitzungen.

2.4.2. Der Ausschuß weiß es zu schätzen, daß der Europarat gewillt ist, die Beteiligung der EU-Beitrittskandidaten an den Initiativen im Rahmen des Europäischen Jahres zu unterstützen, in der Hoffnung, daß diese Zusammenarbeit zu einer teilweisen Lösung der objektiven Schwierigkeiten einer solchen Einbeziehung beiträgt.

2.5. Verwaltungsverfahren und Antragstellung

2.5.1. Im Kommissionsvorschlag heißt es, daß für den Empfang der Anträge auf Finanzierung ein eigens eingesetzter beratender Ausschuß zuständig ist.

2.5.2. Im Rahmen des Europäischen Jahres sind zwei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen vorgesehen: Bei der ersten Aufforderung fällt die Frist zur Einreichung der Anträge auf den Sommer oder Anfang Herbst 2000, und die entsprechenden Finanzmittel werden aus dem Haushalt des Vorbereitungsjahres bewilligt. Später folgt eine zweite Aufforderung mit Frist im Frühjahr 2001 für Initiativen, die schon ganz oder teilweise auf die spezifischen Ziele des Europäischen Jahres abgestimmt sind.

2.5.3. Wie schon in anderen Stellungnahmen fordert der Ausschuß auch hier, daß die Formulare so stark wie möglich vereinfacht werden, daß eine ausreichende Frist für die Einreichung der Anträge gewährt und die Verfahren zur Auszahlung der Mittel beschleunigt werden.

2.5.4. Der Ausschuß begrüßt es, daß Projekte bevorzugt werden sollen, aus denen klar hervorgeht, inwieweit sie zur Entwicklung der Unionsbürgerschaft beitragen, und die mit den Aussagen des Weißbuchs für 1995 übereinstimmen, in dem u. a. folgende Prioritäten aufgeführt werden: Sprachenerwerb im Kindesalter (Vorschule und Grundschule), Informationsaustausch über den Erwerb und die Vermittlung von Sprachkenntnissen, Förderung von Initiativen im Bereich des Übersetzens und Dolmetschens zur Erleichterung der Kommunikation zwischen Personen unterschiedlicher Sprache.

2.5.5. Als äußerst positiv wird die Entscheidung betrachtet, Projekten auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene zur Herstellung qualitativ hochwertigen Informationsmaterials auf audiovisuellen Trägern Vorrang einzuräumen.

2.6. Der beratende Ausschuß

2.6.1. In Artikel 5 des Vorschlags für einen Beschluß des Europäischen Parlaments und des Rates ist die Einsetzung eines beratenden Ausschusses vorgesehen, dem zwei Vertreter aus jedem Mitgliedstaat angehören. Jeder Mitgliedstaat kann frei entscheiden, ob diese Vertreter Fachleute oder Politiker sein sollen.

2.7. Finanzausstattung

2.7.1. Während die gemeinschaftsweiten Initiativen für das Europäische Jahr der Sprachen ganz zu Lasten des EG-Haushalts gehen, werden lokale, regionale, nationale und transnationale Initiativen höchstens zur Hälfte kofinanziert. Die für solche Initiativen zur Verfügung gestellten Mittel betragen insgesamt 8 Millionen Euro; weitere 4 Millionen Euro sind für die Finanzierung der Vorbereitungsphase vorgesehen und müssen somit im Jahr 2000 abgerufen werden.

2.7.2. Folgende Arten von Maßnahmen auf transnationaler, nationaler, regionaler oder lokaler Ebene werden kofinanziert:

- Treffen und Veranstaltungen;

- Informations- und Fördermaßnahmen;

- Erhebungen und Studien;

- sonstige Maßnahmen, deren Ziele mit einem oder mehreren Zielen des Europäischen Jahres übereinstimmen, sofern sie nicht im Rahmen anderer bestehender Gemeinschaftsprogramme zu finanzieren sind.

2.7.3. Der Ausschuß unterstützt den Grundsatz, daß keine Projekte finanziert werden sollen, die Ähnlichkeiten mit schon im Rahmen anderer Programme und Aktivitäten finanzierten Vorhaben aufweisen, denn die eigens für das Europäische Jahr der Sprachen zur Verfügung gestellten Finanzmittel sollen nicht unnütz vergeudet, sondern optimal genutzt werden.

2.8. Die Rolle der lokalen Gebietskörperschaften und die Kontakte zu ihnen

2.8.1. In diesem Zusammenhang muß die Schlüsselrolle der lokalen Behörden bei Vorschulaktivitäten, Jugendinitiativen, Bildungsangeboten des örtlichen Gemeinwesens und bei der Unterstützung der kulturellen Vielfalt innerhalb der EU, deren wesentlicher Bestandteil die Sprache ist, hervorgehoben werden.

2.8.2. Auch die Rolle der lokalen Gebietskörperschaften bei der Aufnahme und Pflege der interregionalen Zusammenarbeit und der Zusammenarbeit mit Einrichtungen außerhalb der EU, insbesondere in den beitrittswilligen Ländern, ist nicht zu unterschätzen. Der Ausschuß unterstützt die Absicht, einen beratenden Ausschuß einzusetzen, dem zwei Vertreter jedes Mitgliedstaates angehören und dessen Vorsitzender der Kommissionsvertreter ist, soweit dadurch der wesentliche und unerläßliche Beitrag der lokalen Gebietskörperschaften sichergestellt wird.

2.9. Einschätzungen und voraussichtliche Auswirkungen

2.9.1. Der Ausschuß der Regionen bewertet die Durchführung des Europäischen Jahres der Sprachen als äußerst positiv und geht davon aus, daß dieses erhebliche Auswirkungen auf die europäischen Bürger haben wird. Denn Sprachen sind ein Gebiet von sehr großer Bedeutung, für das sich grundsätzlich sehr viele Personen und Institutionen interessieren.

2.9.2. Das Europäische Jahr der Sprachen kann einen wichtigen Multiplikatoreffekt auslösen, da es Aktionen auf Gemeinschaftsebene vorsieht, die die Aufmerksamkeit der Massenmedien auf sich ziehen können, aber auch Initiativen auf kleinerer Basis umfaßt, die sich an bestimmte Bevölkerungsgruppen, Länder oder Regionen richten.

2.9.3. Zur Optimierung der Auswirkung des Europäischen Jahres der Sprachen müssen übertragbare Schlußfolgerungen aus ähnlichen, bereits abgeschlossenen Initiativen gezogen werden, so z. B. aus dem Europäischen Jahr des lebensbegleitenden Lernens, in dessen Rahmen einige Fehler begangen wurden, die es schwierig gemacht haben, Mittel von externen Geldgebern zu erhalten.

2.9.4. Im Europäischen Jahr des lebensbegleitenden Lernens mangelte es in folgenden Bereichen an Ressourcen: Kommunikationsprodukte in allen EG-Sprachen, Werbe- und Marketingaktivitäten, um die Aufmerksamkeit der Medien zu wecken, und Verbreitung von Informationen über bewährte Praktiken, die sich aus den einzelnen Projekten ergeben. Diese Fehler dürfen im Rahmen des Europäischen Jahres der Sprachen nicht wiederholt werden.

3. Besondere Bemerkungen

3.1. Fremdsprachenerwerb

3.1.1. Um das Europäische Jahr der Sprachen zum Erfolg zu führen, muß man der Vorbereitungsphase im Jahr 2000 besondere Aufmerksamkeit schenken.

3.1.2. Durch Studien und Erhebungen muß herausgefunden werden, welche Einstellung verschiedene Personengruppen zum Erlernen von Fremdsprachen haben. Es müssen die Erwartungen der Zielgruppen des Europäischen Jahres der Sprachen 2001 festgestellt werden, es müssen Meinungen zu den möglichen Durchführungsmodalitäten gesammelt werden, und es darf ein bereits bekannter, grundlegender Umstand nicht vernachlässigt werden, daß nämlich 51 % der erwachsenen europäischen Bürger und 29 % der 15 bis 24jährigen keine Fremdsprache so gut können, daß sie darin eine Unterhaltung führen könnten.

3.1.3. Der Ausschuß hat die Förderung des Fremdsprachenerwerbs stets unterstützt, da hiermit ein Beitrag zur Bildung und Beschäftigung geleistet wird. Darüber hinaus sind Sprachen die wesentliche Voraussetzung für die Mobilität der Bürger innerhalb der EU.

3.1.4. Der Ausschuß hebt nachdrücklich hervor, daß Fremdsprachen im Kindesalter erlernt werden sollten, damit das Bewußtsein, europäischer Bürger zu sein, schon in den ersten Lebensjahren entsteht und die jüngste Generation mit Blick auf eine mehrsprachige Gesellschaft aufwächst, die ein lebensbegleitendes Sprachenlernen als festen Bestandteil einer wirklich europäischen Lebensart betrachtet.

3.1.5. Der Ausschuß begrüßt die vorgesehene Herausgabe eines "Leitfadens für Sprachenlernende", der Aufschluß darüber geben soll, was einen guten Sprachkurs ausmacht und welche Lerntechniken sinnvoll sind.

3.1.6. Der Ausschuß betont die Notwendigkeit einer wirksamen Koordinierung der Initiativen des Europäischen Jahres der Sprachen mit den bereits laufenden Initiativen im Rahmen anderer spezifischer Programme, die im Jahr 2000 in ihre zweite Durchführungsphase eintreten (SOKRATES und LEONARDO). Er unterstreicht, welche Bedeutung der Aktion LINGUA in diesem Zusammenhang zukommt.

3.1.7. Von besonderer Bedeutung ist die Förderung von Partnerschaften zwischen den Organisationen, die sich in den verschiedenen Mitgliedstaaten für die Förderung des Sprachenlernens einsetzen.

3.2. Förderung der kulturellen Vielfalt

3.2.1. Der Ausschuß wird nicht müde hervorzuheben, daß die Erhaltung der kulturellen Vielfalt für ganz Europa eine Bereicherung darstellt, wie schon im Zusammenhang mit dem "Ersten Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft zur Kulturförderung (2000-2004)" betont wurde, und daß nur die Kenntnis anderer Kulturen, die in erster Linie den Spracherwerb voraussetzt, die Ausbreitung besorgniserregender Erscheinungen wie Rassismus und Ausländerfeindlichkeit eindämmen kann.

3.3. Die von den Initiativen des "Europäischen Jahres der Sprachen" betroffenen Sprachen

3.3.1. Dem Grundsatz gemäß, daß alle Gemeinschaftssprachen den gleichen Rang haben, heißt es in Artikel 1 des Vorschlags für einen Beschluß, daß die Maßnahmen im Jahr 2001 alle Amtssprachen der Gemeinschaft sowie Irisch, Letzebuergesch und andere von den Mitgliedstaaten anerkannte Sprachen zum Gegenstand haben werden.

3.3.2. Der Ausschuß begrüßt, daß den Mitgliedstaaten genügend Spielraum gelassen wird, um selbst zu entscheiden, welche Sprachen ihres Staates einbezogen werden können.

3.3.3. Die Ausrufung des Jahres 2001 zum Europäischen Jahr der Sprachen wird begrüßt als wertvoller Beitrag zur Erhaltung der Minderheitensprachen und zu weiterführenden Studien über die Situation der Sprachen und ihre Nutzbarkeit in den verschiedenen Teilen Europas.

4. Lokale und regionale Maßnahmen

4.1. Das Schlüsselelement für den Erfolg des Jahres 2001 als internationales Jahr der Sprachen ist eine geschickte Nutzung der Massenmedien, vor allem aber auch eine möglichst weitgehende Einbeziehung der lokalen und regionalen Behörden.

4.2. Im Hinblick auf die erforderliche Einbeziehung möglichst vieler Personen scheint es klar zu sein, daß die größten Anstrengungen auf die am stärksten benachteiligten Bevölkerungsgruppen konzentriert werden müssen, die von den Kommunikationskanälen der immer moderneren Massenmedien oft nicht erreicht werden; die wirklichen Vermittler zur Erreichung dieser benachteiligten Gruppen sind ausschließlich die lokalen Behörden, die aufgrund ihrer eingehenden Kenntnis der Gegebenheiten vor Ort und der dortigen Wohnbevölkerung den Initiativen im Rahmen des Europäischen Jahres der Sprachen 2001 konkrete Wirksamkeit verleihen können.

4.3. Der Ausschuß ist damit einverstanden, daß spektakuläre Veranstaltungen durchgeführt werden müssen, hebt jedoch hervor, daß diese vor Ort und bürgernah organisiert werden müssen, da nur so ein großer Personenkreis unterschiedlicher sozialer Herkunft einbezogen werden kann. Auch hier ist die Mitarbeit der lokalen und regionalen Behörden unerläßlich. Um möglichst viele Menschen zu erreichen, könnten die lokalen Behörden nach Ansicht des Ausschusses dabei unterstützt werden, Elemente des Europäischen Jahres der Sprachen in ihre laufenden Arbeiten einzubinden, beispielsweise die vermehrte Einführung mehrsprachiger, vom Kunden bedienter Pilotprogramme bei der Erbringung von Dienstleistungen oder die Beauftragung von Mitarbeitern mit der Koordinierung neuer sprachlicher Ansätze bei ihrer Arbeit.

4.4. In Übereinstimmung mit seiner Stellungnahme zur "Kultur 2000" bringt der Ausschuß die Sorge zum Ausdruck, daß bei einer Überbetonung von Großveranstaltungen die Gefahr besteht, daß sich die Aufmerksamkeit auf die Hauptereignisse konzentriert und den volkstümlichen und lokalen Veranstaltungen fälschlicherweise weniger Bedeutung beigemessen wird. Darüber hinaus muß vermieden werden, elitäre Veranstaltungen durchzuführen, die nur Fachleute und nicht die breite Öffentlichkeit ansprechen.

5. Schlußfolgerungen

Der Ausschuß der Regionen:

5.1. fordert, daß Vertreter des Ausschusses der Regionen aktiv an den Arbeiten des in Artikel 5 des Vorschlags für einen Beschluß des Europäischen Parlaments und des Rates vorgesehenen beratenden Ausschusses beteiligt werden;

5.2. begrüßt den Vorschlag, das Jahr 2001 zum Europäischen Jahr der Sprachen auszurufen, und bringt seine Freude darüber zum Ausdruck, daß die Frage der Sprachenkenntnisse nun endlich in den Mittelpunkt der Gemeinschaftsmaßnahmen zur Förderung der gegenseitigen Kenntnis der Kulturen der Mitgliedstaaten und zur konkreten Ausgestaltung des Grundsatzes der Freizügigkeit für alle Bürger in Europa gestellt wird;

5.3. ist der Auffassung, daß die o. g. Initiativen eine positive Unterstützung der EU-Erweiterung darstellen, sofern die beitrittswilligen Länder einbezogen werden. Denn im Jahr 2001 werden sich zahlreiche Gelegenheiten bieten, um die Kulturen der Beitrittsländer kennenzulernen, wodurch die Grundlagen für ihre spätere Integration gelegt werden können;

5.4. begrüßt das Europäische Jahr der Sprachen auch im Hinblick auf seinen wertvollen Beitrag zur Verbesserung der beruflichen Bildung der europäischen Bürger, insbesondere im Hinblick auf den Austausch von beruflichen Fähigkeiten zwischen den verschiedenen europäischen Ländern;

5.5. fordert die Einbeziehung möglichst vieler europäischer Bürger in die geplanten Initiativen und empfiehlt, die Informationsmethoden entsprechend den unterschiedlichen sozialen Gegebenheiten und Gruppen in Europa zu diversifizieren, damit diese Information ihre Zielgruppen wirksam erreicht;

5.6. bringt seine Genugtuung darüber zum Ausdruck, daß die Mitgliedstaaten selbst entscheiden können, welche Sprachen in das Europäische Jahr der Sprachen einbezogen werden sollen, so daß auch Sprachminderheiten in Frage kommen können;

5.7. fordert, daß die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften aktiv und wirksam an dem Projekt beteiligt werden und die Finanzierungsmodalitäten für lokale Initiativen deutlich und in vereinfachten Verfahren festgelegt werden;

5.8. unterstreicht die Schlüsselrolle der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften, da allein diese in der Lage sind, als Vertreter unterschiedlicher kultureller und sprachlicher Identitäten innerhalb des jeweiligen Mitgliedstaates kulturelle und sprachliche Wechselwirkungen zu fördern;

5.9. schlägt des weiteren vor, den lokalen und lokalen Gebietskörperschaften die Verantwortung für die Kontaktstellen zu übertragen, die Informationen zur Durchführung der Initiativen im Rahmen des Europäischen Jahres der Sprachen anbieten und Hilfe leisten;

5.10. schlägt vor, daß der Ausschuß der Regionen unmittelbar an der Abfassung des Abschlußberichts über die mit dem Europäischen Jahr der Sprachen erzielten Ergebnisse beteiligt wird, da allein die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften ein Urteil über den Erfolg des Europäischen Jahres - gemessen an der Zahl der auf lokaler Ebene tatsächlich und wirksam einbezogenen Personen - abgeben können;

5.11. schlägt eine Anhebung des für lokale und regionale Maßnahmen vorgesehenen Finanzierungssatzes vor;

5.12. sieht das wichtigste Element für den Erfolg des Europäischen Jahres der Sprachen in der Fähigkeit, die Massenmedien auf die geeignetste Weise zu nutzen, da allein sie in der Lage sind, ein sehr breites Publikum zu erreichen, sofern auch die lokalen Informationsmedien einbezogen werden;

5.13. ist der Überzeugung, daß eine wirklich effiziente Informationskampagne darüber hinaus nicht nur die landesweiten Fernsehsender der verschiedenen Mitgliedstaaten, sondern auch und vor allem die lokalen Fernseh- und Radiosender und Zeitungen sowie neuartige Medien "einspannen" muß. Denn viele vor Ort durchgeführte Analysen haben ergeben, daß die Einschaltquoten der lokalen Fernsehsender und die Verkaufszahlen von Lokalzeitungen weit höher liegen als die entsprechenden Zahlen der landesweiten Informationsmedien;

5.14. fordert, daß insbesondere kleinere Projekte gefördert werden, die Impulse für innovative Aktivitäten auslösen können;

5.15. stimmt der Aussage zu, daß es für den Erfolg des Europäischen Jahres der Sprachen erforderlich ist, auf großangelegte Events und die Massen ansprechende Maßnahmen zu setzen, wobei diese jedoch ergänzt und bereichert werden müssen durch zahlreiche kleinmaßstäbliche Initiativen der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, die die Schlüsselbotschaft des Europäischen Jahres der Sprachen verstärken, da sie in größerer geographischer Nähe zu den Zielgruppen des Projekts durchgeführt werden;

5.16. empfiehlt, bei der Verbreitung der Initiativen des Europäischen Jahres der Sprachen die Betonung auf die wesentlichen Ziele desselben zu legen, das folgende Aspekte umfaßt:

a) Förderung des Sprachenlernens im allgemeinen,

b) Gleichrangigkeit aller Gemeinschaftssprachen einschließlich der Minderheitensprachen,

c) den Grundsatz, dem zufolge die sprachliche und kulturelle Vielfalt innerhalb der Europäischen Union einen wahren Reichtum für ganz Europa darstellt;

5.17. begrüßt die Entscheidung, eine Website einzurichten, die gänzlich den Informationen zum Europäischen Jahr der Sprachen gewidmet ist. Damit möglichst viele Personen von der Existenz dieser Website erfahren, schlägt der Ausschuß vor, ihre Adresse in das Logo zu integrieren, das für diese wichtige Gemeinschaftsinitiative eigens geschaffen wird. Außerdem hält er es für zweckmäßig und äußerst wirkungsvoll, Informationen über diese Website in die Websites der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften aufzunehmen;

5.18. fordert, dringend die Kriterien festzulegen, auf deren Grundlage die verschiedenen Projekte ausgewählt werden, die zu den Initiativen des Europäischen Jahres der Sprachen zählen sollen, um die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zu entlasten und ihnen eine ausreichende Frist für die Erarbeitung dieser Projekte einzuräumen. Darüber hinaus fordert der Ausschuß, daß diese Kriterien so allgemein wie möglich gehalten werden, um der Gestaltungskraft der örtlichen Akteure größtmöglichen Spielraum zu verschaffen;

5.19. fordert im Einklang mit dem Ziel des Europäischen Jahres der Sprachen, daß alle diesbezüglichen Informationen in alle Sprachen übersetzt werden, einschließlich der Minderheitensprachen, die von den Mitgliedstaaten an dem Projekt beteiligt werden, und Behinderten auf audiovisuellen Trägern zur Verfügung stehen;

5.20. fordert darüber hinaus, daß die im Jahr 2000 durchzuführenden vorbereitenden Erhebungen in allen Mitgliedstaaten flächendeckend durchgeführt werden, alle Altersgruppen betreffen sowie Zahlenangaben darüber hervorbringen, wieviele und welche Art von Personen Fremdsprachen erlernen möchten.

Brüssel, den 17. Februar 2000.

Der Präsident

des Ausschusses der Regionen

Jos Chabert