51999AP0084

Legislative Entschließung mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über ein Mehrjahresprogramm zur Förderung der Energieeffizienz (1998-2002) (KOM(97)0550 C4- 0072/98 97/0371(SYN))(Verfahren der Zusammenarbeit: erste Lesung)

Amtsblatt Nr. C 175 vom 21/06/1999 S. 0269


A4-0084/99

Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über ein Mehrjahresprogramm zur Förderung der Energieeffizienz (1998-2002) (KOM(97)0550 - C4-0072/98 - 97/0371(SYN))

Der Vorschlag wird mit folgenden Änderungen gebilligt:

(Änderung 1)

Erwägung 4

>ursprünglicher Text>

Signifikante Reduzierungen der CO2-Emissionen lassen sich in der Gemeinschaft nur durch zusätzliche Anstrengungen erreichen, vor allem angesichts der Tatsache, daß die auf den Energieverbrauch zurückzuführenden CO2-Emissionen zwischen 1995 und 2000 bei einem normalen Wirtschaftswachstum voraussichtlich um 5 bis 8 % steigen werden.

>Text nach EP-Abstimmung>

Signifikante Reduzierungen der CO2-Emissionen lassen sich in der Gemeinschaft nur durch zusätzliche Anstrengungen erreichen, vor allem angesichts der Tatsache, daß die auf den Energieverbrauch zurückzuführenden CO2-Emissionen zwischen 1995 und 2000 bei einem normalen Wirtschaftswachstum voraussichtlich um 5 bis 8 % steigen werden

, so daß zusätzliche legislative Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene und der Ebene der Mitgliedsländer unerläßlich sind.

(Änderung 2)

Erwägung 7

>ursprünglicher Text>

Ein besseres Energiemanagement ist als Beitrag zum Umweltschutz, zu einer grösseren Energieversorgungssicherheit und zu einer dauerhaften Entwicklung dringend geboten.

>Text nach EP-Abstimmung>

Ein besseres Energiemanagement

, das vor allem die umfangreichen Einsparpotentiale zu nutzen versteht, ist als Beitrag zum Umweltschutz, zu einer grösseren Energieversorgungssicherheit und zu einer dauerhaften Entwicklung dringend geboten.

(Änderung 3)

Erwägung 9

>ursprünglicher Text>

Nach Artikel 130 a des Vertrags soll die Gemeinschaft ihre Politik zur Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts entwickeln und weiterverfolgen und sich insbesondere zum Ziel setzen, die Unterschiede im Entwicklungsstand der verschiedenen Regionen und den Rückstand der am stärksten benachteiligten Gebiete zu verringern. Der Energiesektor sollte in diese Bemühungen einbezogen werden.

>Text nach EP-Abstimmung>

Nach Artikel 130 a des Vertrags soll die Gemeinschaft ihre Politik zur Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts entwickeln und weiterverfolgen und sich insbesondere zum Ziel setzen, die Unterschiede im Entwicklungsstand der verschiedenen Regionen und den Rückstand der am stärksten benachteiligten Gebiete zu verringern. Der Energiesektor sollte in diese Bemühungen einbezogen werden.

Dabei sollte insbesondere die Förderung nachhaltiger, erneuerbarer sowie Energie sparender Technologien Berücksichtigung finden.

(Änderung 4)

Erwägung 11

>ursprünglicher Text>

Die Gemeinschaft erkannte das SAVE-Programm als einen wichtigen Bestandteil ihrer Strategie zur CO2-Reduzierung an. In der Mitteilung der Kommission vom 8. Mai 1991 über die Gemeinschaftstätigkeiten im Bereich der Energieprogrammierung auf regionaler Ebene, den Schlußfolgerungen des Rates zu dieser Mitteilung und der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. Juli 1993 wurde festgestellt, daß diese Tätigkeiten fortgesetzt, erweitert und als Hilfsmittel bei der Verfolgung der Energiestrategie der Gemeinschaft genutzt werden sollten. Diese Initiative für regionale Abkommen sollte nun vollständig in ein neues Programm SAVE II übernommen werden.

>Text nach EP-Abstimmung>

Die Gemeinschaft erkannte das SAVE-Programm als einen wichtigen Bestandteil ihrer Strategie zur CO2-Reduzierung an.

Mit dem SAVE-Programm wurde das Hauptziel der verbesserten Energieintensität des Endverbrauchs und der effizienten Nutzung der Energie aber nicht erreicht. In der Mitteilung der Kommission vom 8. Mai 1991 über die Gemeinschaftstätigkeiten im Bereich der Energieprogrammierung auf regionaler Ebene, den Schlußfolgerungen des Rates zu dieser Mitteilung und der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. Juli 1993 wurde festgestellt, daß diese Tätigkeiten fortgesetzt, erweitert und als Hilfsmittel bei der Verfolgung der Energiestrategie der Gemeinschaft genutzt werden sollten. Diese Initiative für regionale Abkommen sollte nun vollständig in ein neues Programm SAVE II übernommen werden.

(Änderung 5)

Erwägung 15

>ursprünglicher Text>

Durch das SAVE II-Programm soll die Energieintensität des Endverbrauchs über das ansonsten zu erwartende Maß hinaus um einen weiteren Prozentpunkt pro Jahr verbessert werden.

>Text nach EP-Abstimmung>

Durch das SAVE II-Programm soll die Energieintensität des Endverbrauchs über das ansonsten zu erwartende Maß hinaus um

1,5 weitere Prozentpunkte pro Jahr verbessert werden.

(Änderung 6)

Erwägung 15a (neu)

>ursprünglicher Text>

>Text nach EP-Abstimmung>

Der Erlaß von Rechtsvorschriften ist die kosteneffizienteste Methode zur Verbesserung der Energieintensität des Endverbrauchs und der effizienten Energienutzung. Die Ausgestaltung der Rechtsvorschriften bleibt den Mitgliedstaaten überlassen.

(Änderung 7)

Erwägung 17

>ursprünglicher Text>

In seiner Stellungnahme zu dem Grünbuch der Kommission über die Energiepolitik hat das Europäische Parlament die Festlegung von Zielen und die Ausarbeitung eines gemeinsamen Programms für Energieeffizienz und Energieeinsparung gefordert, die mit den Zielen betr. der Emissionen von Treibhausgasen, wie sie in Rio de Janeiro (1992) und Berlin (1995) vereinbart wurden, in Einklang stehen; ferner hat das Europäische Parlament ein SAVE II-Programm gefordert und die Kommission gebeten, deutlich zu machen, welche Rolle sie im Bereich der Energieeinsparung und der Energieeffizienz durch Ausarbeitung konkreter Vorhaben zu übernehmen gedenkt.

>Text nach EP-Abstimmung>

In seiner Stellungnahme zu dem Grünbuch der Kommission über die Energiepolitik hat das Europäische Parlament die Festlegung von Zielen und die Ausarbeitung eines gemeinsamen Programms für

Mindestziele in den Bereichen Energieeffizienz und Energieeinsparung gefordert, die mit den Zielen betr. der Emissionen von Treibhausgasen, wie sie in Rio de Janeiro (1992), Berlin (1995) und Kyoto (1997) vereinbart wurden, in Einklang stehen; ferner hat das Europäische Parlament ein gegenüber dem SAVE-Programm erheblich aufgestocktes SAVE II-Programm gefordert und die Kommission gebeten, deutlich zu machen, welche Rolle sie im Bereich der Energieeinsparung und der Energieeffizienz durch Ausarbeitung konkreter Vorhaben zu übernehmen gedenkt.

(Änderung 8)

Erwägung 19

>ursprünglicher Text>

Durch eine Verbesserung der Intensität des Energieendverbrauchs um 5% könnten zusätzlich zu den normalerweise zu erwartenden Reduzierungen bis zum Jahr 2000 die CO2-Emissionen um 180 bis 200 Millionen Tonnen gesenkt werden.

>Text nach EP-Abstimmung>

Durch eine Verbesserung der Intensität des Energieendverbrauchs um 5% könnten zusätzlich zu den normalerweise zu erwartenden Reduzierungen bis zum Jahr 2000 die CO2-Emissionen um 180 bis 200 Millionen Tonnen gesenkt werden.

Diese Zahlen können durch eine geeignete Verschiebung in der Nutzung der Energieträger erhöht werden.

(Änderung 9)

Erwägung 20

>ursprünglicher Text>

Das SAVE II-Programm ist ein wichtiges und notwendiges Hilfsmittel zur Steigerung der Energieeffizienz.

>Text nach EP-Abstimmung>

Das SAVE II-Programm ist ein wichtiges und notwendiges Hilfsmittel zur Steigerung der Energieeffizienz.

Ein Schwerpunkt des Programms liegt in der Vorbereitung gemeinschaftlicher Rechtsvorschriften, da die im Rahmen des SAVE-Programms erzielten Fortschritte bei der Verbesserung der Energieeffizienz vor allem auf gemeinschaftliche Legislativakte (Richtlinien) zurückzuführen sind, in denen die Umsetzung in verbindliche Vorschriften der Mitgliedstaaten festgelegt wird.

(Änderung 10)

Erwägung 21

>ursprünglicher Text>

Zur Vermeidung von Überschneidungen und im Hinblick auf Synergieeffekte sollte bei der Umsetzung des Programms für eine enge Zusammenarbeit mit anderen Gemeinschafts-programmen, die unmittelbar mit der Förderung der Energieeffizienz zusammen-hängen, gesorgt werden.

>Text nach EP-Abstimmung>

Zur Vermeidung von Überschneidungen und im Hinblick auf Synergieeffekte sollte bei der Umsetzung des Programms für eine enge Zusammenarbeit mit anderen Gemeinschafts-programmen, die unmittelbar mit der Förderung der Energieeffizienz zusammen-hängen,

und mit ergänzenden Maßnahmen im Rahmen der erneuerbaren Energiequellen gesorgt werden.

(Änderung 11)

Artikel 1 Absatz 1

>ursprünglicher Text>

(1) Die Gemeinschaft führt innerhalb des Energie-Rahmenprogramms aus Wirtschaftlichkeitserwägungen ein mehrjähriges spezifisches Programm über Maßnahmen und Aktionen zur Verbesserung der Energieeffizienz in der Gemeinschaft durch. Die allgemeine Zielsetzung des Programms besteht darin:

>Text nach EP-Abstimmung>

(1) Die Gemeinschaft führt innerhalb des Energie-Rahmenprogramms aus Wirtschaftlichkeitserwägungen ein mehrjähriges spezifisches Programm

zur Vorbereitung und Umsetzung von legislativen und nichtlegislativen Maßnahmen und Aktionen zur Verbesserung der Energieeffizienz in der Gemeinschaft durch, das insbesondere den Erlaß zusätzlicher Rechtsvorschriften im Vergleich zu SAVE anstrebt. Die allgemeine Zielsetzung des Programms besteht darin:

>ursprünglicher Text>

a) Anreize für Energieeffizienzmaßnahmen in allen Bereichen zu geben;

>Text nach EP-Abstimmung>

a)

Anreize für Energieeffizienzmaßnahmen in allen Bereichen zu geben;

>ursprünglicher Text>

b) Investitionen seitens der privaten und der öffentlichen Verbraucher sowie der Industrie mit dem Ziel der Energieeinsparung zu fördern;

>Text nach EP-Abstimmung>

b)

Investitionen seitens der privaten und der öffentlichen Verbraucher sowie der Industrie mit dem Ziel der Energieeinsparung und der Umstellung auf erneuerbare Energie zu fördern;

>ursprünglicher Text>

c) die Voraussetzungen für eine Verbesserung der Energieintensität des Endverbrauchs zu schaffen.

>Text nach EP-Abstimmung>

c)

die Voraussetzungen für eine Verbesserung der Energieintensität des Endverbrauchs über das ansonsten zu erwartende Maß um weitere 1,5 Prozentpunkte pro Jahr zu schaffen.

(Änderung 12)

Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe ca (neu)

>ursprünglicher Text>

>Text nach EP-Abstimmung>

ca) die Grundlagen für die Entwicklung neuer Instrumente und Mechanismen zu schaffen, die es allen nachhaltigen Energietechnologien ermöglichen, schnellere und auf koordinierte Weise Marktanteile zu gewinnen.

(Änderung 13)

Artikel 2 Buchstabe a

>ursprünglicher Text>

a) Studien und andere Aktionen, die der Durchführung und Ergänzung von Gemeinschaftsmaßnahmen (wie freiwillige Vereinbarungen, Aufträge an Normungsstellen, Zusammenarbeit beim Beschaffungswesen und Rechtsvorschriften) zur Verbesserung der Energieeffizienz dienen, Studien über die Auswirkungen der Energiepreisgestaltung auf die Energieeffizienz sowie Studien im Hinblick auf die Einführung der Energieeffizienz als Kriterium in Gemeinschaftsprogrammen.

>Text nach EP-Abstimmung>

a)

Studien und andere Aktionen, die der Einführung zusätzlicher und der Durchführung und Ergänzung bestehender Gemeinschaftsmaßnahmen (wie freiwillige Vereinbarungen, Aufträge an Normungsstellen, Zusammenarbeit beim Beschaffungswesen und Rechtsvorschriften auf folgenden Gebieten:

>ursprünglicher Text>

>Text nach EP-Abstimmung>

* Energieausweis für Gebäude

>ursprünglicher Text>

>Text nach EP-Abstimmung>

* Wärmedämmung für Neubauten

>ursprünglicher Text>

>Text nach EP-Abstimmung>

* Förderung der Drittfinanzierung von Energiesparinvestitionen im Energiebereich

>ursprünglicher Text>

>Text nach EP-Abstimmung>

* regelmässige Überprüfung von Heizkesseln

>ursprünglicher Text>

>Text nach EP-Abstimmung>

* Mindestanforderungen für elektrische Büromaschinen (insbesondere Computer/Bildschirme) sowie Haushaltsgeräte

>ursprünglicher Text>

>Text nach EP-Abstimmung>

* Kraft-/Wärme-Kopplung

>ursprünglicher Text>

>Text nach EP-Abstimmung>

sowie mit besonderem Nachdruck Energieleistungsstandards im Bereich Verkehr) zur Verbesserung der Energieeffizienz dienen, Studien über die Auswirkungen der Energiepreisgestaltung auf die Energieeffizienz mit dem Ziel der Einführung von Mindestpreisen und Tarifsystemen, die der Struktur der erneuerbaren Energien angepasst sind, sowie Studien im Hinblick auf die Einführung der Energieeffizienz als Kriterium in Gemeinschaftsprogrammen. Darüber hinaus sind u.a. Studien zur Evaluierung der Auswirkungen der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften und der sonstigen Maßnahmen im Energiebereich geplant, Studien zur Entwicklung von freiwilligen Zielvereinbarungen und deren Überwachung und die Beteiligung an international koordinierten Aktivitäten. Schließlich sollen gezielte Untersuchungen zur Reduzierung des privaten und geschäftlichen Individualverkehrs in Ballungsräumen sowie ein Überblick über die weltweit zu diesem Themenbereich von Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen bereits erstellten Studien erfolgen;

>ursprünglicher Text>

>Text nach EP-Abstimmung>

(Änderung 14)

Artikel 2 Buchstabe aa (neu)

>ursprünglicher Text>

>Text nach EP-Abstimmung>

aa) Maßnahmen zur Förderung des Übergangs von konventionellen zentralen Kraftwerken zu mit erneuerbaren Energieträgern betriebenen Anlagen und dezentralen Kraft-Wärme-Anlagen;

(Änderung 15)

Artikel 2 Buchstabe b

>ursprünglicher Text>

b) sektorbezogene Pilotaktionen zur Beschleunigung von Investitionen im Bereich der Energieeffizienz und/oder zur Verbesserung der Formen der Energienutzung, die von Organisationen oder öffentlichen und privaten Unternehmen sowie über vorhandene gemeinschaftsweite Netze oder zeitweilige Zusammenschlüsse von Organisationen und/oder Unternehmen, welche zur Ausführung der Projekte auf Gemeinschaftsebene gebildet worden sind, durchgeführt werden;

>Text nach EP-Abstimmung>

b)

sektorbezogene Pilotaktionen zur Beschleunigung von Investitionen im Bereich der Energieeffizienz im Hinblick auf den Wechsel des Einsatzes von einem Energieträger zum anderen und/oder zur Verbesserung der Formen der Energienutzung, die von Organisationen oder öffentlichen und privaten Unternehmen, lokalen unabhängigen Energiezentren sowie über vorhandene gemeinschaftsweite Netze oder zeitweilige Zusammenschlüsse von Organisationen und/oder Unternehmen, welche zur Ausführung der Projekte auf Gemeinschaftsebene gebildet worden sind, durchgeführt werden (Hier handelt es sich insbesondere um Aktionen auf Ad-hoc-Basis durch verstärkte Zusammenarbeit der wichtigen Operatoren mittels europaweiter Netze: z.B. Projekte von Vereinigungen im Bausektor (z.B. Architektenverbände), von Unternehmen/Vereinigungen im Elektrizitäts- und/oder Gassektor (z.B. integrierte Ressourcenplanung), von Städtevereinigungen (z.B. Projekte zur Energieeffizienz im Stadtverkehr)); Studien über die Auswirkungen von vorgeschlagenen Maßnahmen der gemeinschaftlichen Institutionen (z.B. zum EU-Steuerrecht) auf die Ziele des Programms SAVE II;

(Änderung 16)

Artikel 2 Buchstabe c

>ursprünglicher Text>

c) von der Kommission vorgeschlagene Maßnahmen zur Förderung des Erfahrungsaustauschs, mit denen die Koordinierung zwischen internationalen, gemeinschaftlichen, nationalen, regionalen und lokalen Tätigkeiten durch geeignete Mittel für die Informationsverbreitung verbessert werden soll;

>Text nach EP-Abstimmung>

c)

von der Kommission vorgeschlagene Maßnahmen zur Förderung des Erfahrungsaustauschs, mit denen die Koordinierung zwischen internationalen, gemeinschaftlichen, nationalen, regionalen und lokalen Tätigkeiten durch geeignete Mittel für die Informationsverbreitung verbessert werden soll; bei der Informationsverbreitung über Netze sollen spezifische Adressatengruppen bzw. die Verbraucher im allgemeinen mittels aller möglichen Medien erreicht werden (Veröffentlichungen, Videos, Workshops, Konferenzen und Seminare, Datenbanken);

(Änderung 19)

Artikel 2 Buchstabe e

>ursprünglicher Text>

e) Überwachung der Fortschritte der Energieeffizienz in der Gemeinschaft und in den einzelnen Mitgliedstaaten sowie fortlaufende Evaluierung und Überwachung der im Rahmen des Programms durchgeführten Aktionen und Maßnahmen.

>Text nach EP-Abstimmung>

e)

Überwachung der Fortschritte der Energieeffizienz in der Gemeinschaft und in den einzelnen Mitgliedstaaten sowie fortlaufende Evaluierung und Überwachung der im Rahmen des Programms durchgeführten Aktionen und Maßnahmen, mit entsprechenden Messungen (z.B. energy-auditing) vor und nach der Anwendung der Maßnahmen, Interventionen, Anreize usw. Hier soll eine unabhängige Expertengruppe eingerichtet werden, die die Nutzung der unter SAVE entwickelten Instrumente überprüft und die Fortschritte bei der Energieeffizienz bewertet. Ferner sollen unter Nutzung von SAVE II als Katalysator in anderen Gemeinschaftsprogrammen wie dem Regionalfonds die potentiellen Energieeffizienzprojekte identifiziert werden, die von diesen Programmen unterstützt werden könnten.

(Änderung 20)

Artikel 2 Buchstabe f

>ursprünglicher Text>

f) spezifische Aktionen zur Verbesserung des Energiemanagements auf regionaler und kommunaler Ebene und zur Förderung eines stärkeren Zusammenhalts zwischen den Mitgliedstaaten und zwischen den Regionen auf dem Gebiet der Energieeffizienz.

>Text nach EP-Abstimmung>

f)

spezifische Aktionen zur Verbesserung des Energiemanagements auf regionaler und kommunaler Ebene (diese Aktionen umfassen u.a. die Verbesserung der Energieeffizienz umweltbelastender Primärenergie-Erzeugereinheiten, die Verringerung der Auswirkungen auf die örtlichen Verbraucher und die Aufwertung der Angebotskapazität der Erzeugereinheiten) und zur Förderung eines stärkeren Zusammenhalts zwischen den Mitgliedstaaten und zwischen den Regionen auf dem Gebiet der Energieeffizienz und der Einführung erneuerbarer Energie. Unter diesen Aktionen sollen Verbindungen zwischen verschiedenen Mitgliedstaaten oder Regionen verschiedener Mitgliedstaaten zum Zweck des Informationsaustauschs aufgebaut werden. Weiterhin sollen die erforderlichen Informationsquellen (einschließlich Datenbanken) erstellt werden, um den Zugang zur Information über lokale Initiativen zu schaffen. Schließlich sollen regionale ¨centers of excellence" geschaffen werden, die als Zentren für lokale Energiemanagementforschung und Ausbildungsaktivitäten dienen sollen und zur Entwicklung von Lösungen zur Nutzung regionaler Energiequellen beitragen.

(Änderung 18)

Artikel 6 Absatz 1a und 1b (neu)

>ursprünglicher Text>

>Text nach EP-Abstimmung>

Dieser Ausschuß muß innerhalb des Rahmenprogramms Maßnahmen zur Förderung des Beitrags nachhaltiger Energietechnologien und insbesondere Tätigkeiten zur Förderung der Nutzung effizienter und erneuerbarer Energiequellen aufgrund ihres Potentials für den Umweltschutz und die Schaffung von Arbeitsplätzen den Vorrang geben.

>ursprünglicher Text>

>Text nach EP-Abstimmung>

Hierbei hat der Ausschuß die Leitlinien und Empfehlungen der im Weißbuch über erneuerbare Energieträger vorgesehenen Arbeitsgruppe aus Vertretern der Kommission und der Mitgliedstaaten sowie jene des gleichartigen (bzw. kombinierten) Gremiums zu berücksichtigen, das im Rahmen der Durchführung der von der Kommission für den Bereich der Energieeffizienz vorgeschlagenen Strategie eingesetzt wird.

Legislative Entschließung mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über ein Mehrjahresprogramm zur Förderung der Energieeffizienz (1998-2002) (KOM(97)0550 - C4-0072/98 - 97/0371(SYN))(Verfahren der Zusammenarbeit: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

* in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat KOM(97)0550 - 97/0371(SYN),

* vom Rat gemäß Artikel 130 s Absatz 1 und Artikel 189 c des EG-Vertrags konsultiert (C4-0072/98),

* gestützt auf Artikel 58 seiner Geschäftsordnung,

* in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Forschung, technologische Entwicklung und Energie sowie der Stellungnahmen des Haushaltsausschusses und des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherschutz (A4-0084/99),

1. billigt den Vorschlag der Kommission vorbehaltlich der von ihm vorgenommenen Änderungen;

2. fordert die Kommission auf, ihren Vorschlag gemäß Artikel 189 a Absatz 2 des EG-Vertrags entsprechend zu ändern;

3. fordert den Rat auf, die vom Parlament angenommenen Änderungen in seinen Gemeinsamen Standpunkt zu übernehmen, den er gemäß Artikel 189 c Buchstabe a des EG-Vertrags festlegen wird;

4. fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen, und beantragt in diesem Fall die Einleitung des Konzertierungsverfahrens;

5. beauftragt seinen Präsidenten, diese Stellungnahme dem Rat und der Kommission zu übermitteln.